<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0137</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Deal für eine saubere Industrie</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(B10-0277/2025)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Juni 2025 zu dem Deal für eine saubere Industrie (2025/2656(RSP))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. Februar 2025 mit dem Titel „Der Deal für eine saubere Industrie: Ein gemeinsamer Fahrplan für Wettbewerbsfähigkeit und Dekarbonisierung“ (COM(2025)0085),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. Februar 2025 mit dem Titel „Aktionsplan für erschwingliche Energie – Erschließung des wahren Werts unserer Energieunion zur Sicherstellung einer erschwinglichen, effizienten und sauberen Energieversorgung für alle Europäer“ (COM(2025)0079),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht von Mario Draghi vom 9. September 2024 mit dem Titel „On the future of European competitiveness“ (Zur Zukunft der Wettbewerbsfähigkeit Europas),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht von Enrico Letta vom April 2024 mit dem Titel „Much more than a market“ (Weit mehr als ein Markt),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 29. Januar 2025 mit dem Titel „Ein Kompass für eine wettbewerbsfähige EU“ (COM(2025)0030),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 19. März 2025 mit dem Titel „Aktionsplan für Stahl und Metalle“ (COM(2025)0125),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. September 2022 zur Umsetzung der aktualisierten neuen Industriestrategie für Europa: Anpassung der Ausgaben an die Politik<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 125, 5.4.2023, S. 124.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 3. April 2025 zu energieintensiven Industrien<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P10_TA(2025)0065.</FIELD></FOOTNOTE> und die damit zusammenhängende Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-00010/2025,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 mit dem Titel „Der europäische Grüne Deal“ (COM(2019)0640),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie vom 13. Mai 2025 über Stromnetze als Rückgrat des Energiesystems der EU,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Anfrage an die Kommission (O-000020/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 142 Absatz 5 und Artikel 136 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Entschließungsantrag des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie,</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass mit dem Deal für eine saubere Industrie Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit im Rahmen einer übergreifenden Wachstumsstrategie zusammengefasst werden sollen, deren Schwerpunkt auf der Unterstützung energieintensiver Industrien und der Saubere-Technologien-Branche liegt; in der Erwägung, dass dies dringend erforderlich ist, da der Übergang zu einer dekarbonisierten Kreislaufwirtschaft nur dann erfolgreich sein kann, wenn die Wettbewerbsfähigkeit erhalten bleibt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass der Aktionsplan für erschwingliche Energie darauf abzielt, bezahlbare saubere Energie und eine kurzfristige Entlastung bereitzustellen, indem die Energiekosten gesenkt und gleichzeitig die Umsetzung von Strukturreformen beschleunigt und unsere Energiesysteme gestärkt werden, um künftige Preisschocks abzufedern;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass die europäische Industrie derzeit vor enormen Herausforderungen steht, die sich aus hohen Preisen für Energie aus fossilen Brennstoffen, unlauterem internationalen Wettbewerb, Verlust von Arbeitsplätzen und Qualifikationsdefiziten ergeben, was zu einem Rückgang der Produktion, Standortverlagerungen und aufgegebenen Standorten führt, wodurch sich unsere Abhängigkeit von externen Lieferanten erhöht und die strategische Autonomie beeinträchtigt wird, während gleichzeitig die Gefahr besteht, dass Innovationen, Fertigungsprozesse und die damit verbundenen Emissionen verlagert werden und nicht an der Quelle angegangen werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass die europäische Industrie bereit ist, auf Nachhaltigkeit hinzuarbeiten, indem sie dazu beiträgt, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen, und dass eine zukunftssichere, dekarbonisierte industrielle Basis erhebliche Chancen bieten kann, bei Projekten zur Dekarbonisierung jedoch die Gefahr besteht, dass sie nicht weiterverfolgt werden, weil ihre wirtschaftliche Tragfähigkeit in Europa nicht mehr gegeben ist;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>begrüßt den Deal für eine saubere Industrie als einen seit Langem erwarteten ersten Schritt hin zu einer Stärkung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, der strategischen Autonomie, der Dekarbonisierung, des Wohlstands und des sauberen Wachstums in Europa; fordert die Kommission nachdrücklich auf, rasch von der Strategie zur Umsetzung und Durchführung überzugehen; erkennt an, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen durch weitere Maßnahmen ergänzt werden müssen; betont, dass eine robuste und zielgerichtete Industriepolitik von entscheidender Bedeutung ist, um eine starke und nachhaltige industrielle Basis in Europa sicherzustellen und hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen und zu erhalten und gleichzeitig unsere Wirtschaft zu dekarbonisieren, die Umweltverschmutzung zu verringern und die Resilienz Europas zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>begrüßt die Einrichtung einer Bank zur Dekarbonisierung der Industrie, mit der das Ziel verfolgt werden soll, Finanzmittel in Höhe von 100 Mrd. EUR zu mobilisieren, sowie das angekündigte Pilotprojekt für eine Auktion in Höhe von 1 Mrd. EUR zur Dekarbonisierung wichtiger industrieller Prozesse in verschiedenen Sektoren, die die Dekarbonisierung und Umstellung der Industrie auf Strom unterstützen; betont, wie wichtig es ist, die Investitionen in die Herstellung sauberer Technologien und den Zugang zu Kapital für diesen Bereich zu erhöhen, unter anderem durch Bereitstellung zusätzlicher Mittel aus dem Innovationsfonds; fordert eine breitere Beteiligung der Mitgliedstaaten am Mechanismus „Auktionen als Dienstleistung“; fordert die Einführung von Investitionskriterien, die auf dem CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Ausstoß, der Skalierbarkeit und der Versorgungssicherheit basieren; spricht sich für CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Differenzkontrakte aus, um die Lücke zwischen dem CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Preis und den Kosten industrieller CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Managementprojekte für schwer zu dekarbonisierende Sektoren zu schließen; zieht diesbezüglich die Einrichtung einer Haushaltslinie für den Einsatz von Technologien für die Dekarbonisierung der Industrie im Rahmen der Steuerung des Fonds für Wettbewerbsfähigkeit in Erwägung;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>unterstützt den Aktionsplan für erschwingliche Energie und dessen Fokussierung auf die Umsetzung des Strommarktdesigns, indem Instrumente wie Strombezugsverträge und zweiseitige Differenzkontrakte verbessert werden, um den Einfluss der Preise für fossile Brennstoffe auf die Strompreise zu verringern; begrüßt das Pilotprogramm für Strombezugsverträge von Unternehmen, das von der Europäischen Investitionsbank durchgeführt wird, und betont, dass Strombezugsverträge als Hebel genutzt werden sollten, um die Kapazitäten auszubauen und eine echte Dekarbonisierung zu erreichen; fordert die Kommission auf, Instrumente zur Risikominderung einzuführen, um die größten Hindernisse für energieintensive Industrien beim Abschluss von Strombezugsverträgen, insbesondere über Strom aus erneuerbaren Quellen, sowie beim Abschluss von Differenzkontrakten zur Risikominderung für Energieverbraucher auf der Nachfrageseite zu beseitigen, und zu prüfen, wie die Entwicklung hybrider Strombezugsverträge mit passenden Flexibilitätsprodukten gefördert werden kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>betont, dass die Energieinfrastruktur, insbesondere die grenzüberschreitende, darunter auch Verbindungsleitungen, gestärkt und die Energieunion vollendet werden muss; fordert, dass beim künftigen Dialog über eine tiefere Integration des Strommarktes ambitionierte Ergebnisse angestrebt werden, da die derzeitige Fragmentierung der Regulierungsaufsicht und der Investitionsplanung über sämtliche Mitgliedstaaten hinweg die Integration und Elektrifizierung behindert; fordert die Mitgliedstaaten, die Übertragungsnetzbetreiber und die Kommission auf, den grenzüberschreitenden Stromhandel zu fördern, um die Vorteile der Marktintegration zu erschließen und die Versorgungssicherheit für alle Verbundpartner zu verbessern; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, sich darum zu bemühen, das derzeitige Verbundziel von 15 % zu erreichen, wie es in der Verordnung (EU) 2018/1999<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2018/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über das Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 663/2009 und (EG) Nr. 715/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 94/22/EG, 98/70/EG, 2009/31/EG, 2009/73/EG, 2010/31/EU, 2012/27/EU und 2013/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2009/119/EG und (EU) 2015/652 des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 328 vom 21.12.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1999/oj).</FIELD></FOOTNOTE> festgelegt ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>betont, dass die Arbeiten an der Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom (ABl. L 283 vom 31.10.2003, S. 51, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2003/96/oj).</FIELD></FOOTNOTE> abgeschlossen werden müssen, mit der die Besteuerung von Energieerzeugnissen mit den energie- und klimapolitischen Zielen der EU in Einklang gebracht und die Gestaltung der Tarifmethoden für Netzentgelte harmonisiert werden soll, was jedoch nicht zulasten der Endverbraucher gehen darf; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Industrie und die Haushalte dringend kurzfristig zu entlasten, indem sie beispielsweise Stromsteuern und -abgaben senken und von ungerechtfertigten zusätzlichen Anforderungen („Gold-Plating“ von EU-Rechtsvorschriften) absehen, wenn dadurch gleiche Wettbewerbsbedingungen verzerrt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Koordinierung der Ausgaben für staatlichen Beihilfen für gemeinsame europäische industriepolitische Prioritäten zu verbessern, und legt den Mitgliedstaaten nahe, hiervon Gebrauch zu machen, um die Industrie beim Übergang zu sauberen Energien zu unterstützen, wobei die unterschiedlichen fiskalischen Kapazitäten zu berücksichtigen sind; hebt erneut hervor, dass für gleiche Wettbewerbsbedingungen gesorgt werden muss; betont, dass die Industriepolitik in der gesamten Union besser koordiniert werden sollte, und zwar sowohl unter den Mitgliedstaaten als auch zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission; unterstützt die Einführung eines Instruments zur Koordinierung der Wettbewerbsfähigkeit, um die nationalen Bemühungen zu steuern und aufeinander abzustimmen; ist der Ansicht, dass die öffentliche Unterstützung dazu beitragen sollte, Arbeitsplätze und Industrietätigkeiten in Europa zu erhalten, und dass sich die Begünstigten einer solchen Unterstützung verpflichten sollten, menschenwürdige Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen zu gewährleisten und sich am sozialen Dialog zu beteiligen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>spricht sich für Vereinfachung und Digitalisierung aus, um die Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und gleichzeitig den Umweltschutz zu wahren und die menschliche Gesundheit zu schützen; fordert die Kommission auf, im Rechtsakt zur beschleunigten Dekarbonisierung der Industrie verstärkt auf Engpässe bei Genehmigungen im Zusammenhang mit dem Zugang der Industrie zu Energie sowie auf die Dekarbonisierung der Industrie einzugehen, unter anderem durch die Verabschiedung von Maßnahmen zur Beschleunigung von Gerichts- und Verwaltungsverfahren, sowie Kriterien für gezielte Ausnahmen für Emissionen und Ablagerungen für saubere und klimaneutrale Projekte sowie für Speicher- und Netzprojekte, die während der Konstruktionsphase dieser Projekte entstehen, zu prüfen; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ihre Verwaltungskapazitäten zu verbessern, um die rechtzeitige Bearbeitung von Genehmigungen sicherzustellen und die Erneuerbare-Energien-Richtlinie<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie (EU) 2023/2413 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Oktober 2023 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/2001, der Verordnung (EU) 2018/1999 und der Richtlinie 98/70/EG im Hinblick auf die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/652 des Rates (ABl. L, 2023/2413, 31.10.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2023/2413/oj).</FIELD></FOOTNOTE>, einschließlich des Grundsatzes des überwiegenden öffentlichen Interesses, und das Netto-Null-Industrie-Gesetz (NZIA)<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2024/1735 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Ökosystems der Fertigung von Netto-Null-Technologien und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 (ABl. L, 2024/1735, 28.6.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1735/oj).</FIELD></FOOTNOTE> vollständig umzusetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>fordert die Kommission auf, bei der Sicherstellung von Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit alle verfügbaren Technologien zu berücksichtigen, die dazu beitragen, das EU-Ziel der Klimaneutralität bis 2050 auf kosteneffiziente Weise zu erreichen, indem ein saubererer, stabiler, sicherer und unabhängigerer Energiemix angestrebt wird; erkennt an, dass erneuerbare Energien neben der Kernenergie für die Mitgliedstaaten, die sich für ihre Nutzung entscheiden, für einen sauberen und sicheren Energiemix von wesentlicher Bedeutung sind; fordert die Kommission auf, die Zusammenarbeit bei der sicheren Entwicklung und Produktion kleiner modularer Reaktoren in Europa zu verstärken und die Forschung im Bereich der Kernfusion als Energietechnologie der Zukunft voranzutreiben; begrüßt die angekündigte Prüfung der Möglichkeit einer Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für neue Kernenergietechnologien;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>betont die Bedeutung der Elektrifizierung, stellt jedoch fest, dass ein erheblicher Ausbau und eine umfassende Modernisierung der Netze erforderlich sind; fordert eine „EU-Strategie für Energieflexibilität“ mit Schwerpunkt auf Laststeuerung und Energiespeicherung; begrüßt die Absicht, die Strategie für die Wärme- und Kälteerzeugung und den Aktionsplan für Elektrifizierung zu aktualisieren; fordert die Kommission auf, den Energieeffizienzsektor als einen wichtigen strategischen Sektor für die Dekarbonisierung der Industrie und die europäische Wettbewerbsfähigkeit anzuerkennen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>betont die wichtige Rolle, die erneuerbarer und CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-armer Wasserstoff bei der Dekarbonisierung der Industrie spielen kann; fordert die rasche Annahme und Umsetzung einer einfachen, technologieneutralen und investitionsfreundlichen Definition von CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-armem Wasserstoff in der anstehenden delegierten Verordnung zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2024/1788<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie (EU) 2024/1788 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über gemeinsame Vorschriften für die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas und Wasserstoff, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2023/1791 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/73/EG (ABl. L, 2024/1788, 15.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2024/1788/oj).</FIELD></FOOTNOTE>, indem eine Methode zur Bewertung der durch CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-arme Kraftstoffe erzielten Treibhausgaseinsparungen festgelegt wird, wobei sicherzustellen ist, dass eine solche Definition robust und wissenschaftlich fundiert ist und Anreize für die Erzeugung und Nutzung von Wasserstoff schafft, um Emissionsreduktionen sicherzustellen; begrüßt die Ankündigung einer Studie über Vorschriften für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Ergebnisse dieser Studie und die Bedenken der Interessenträger zu berücksichtigen und gegebenenfalls Änderungen des delegierten Rechtsakts über erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs<FOOTNOTE><FIELD> Delegierte Verordnung (EU) 2023/1184 der Kommission vom 10. Februar 2023 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates durch die Festlegung einer Unionsmethode mit detaillierten Vorschriften für die Erzeugung flüssiger oder gasförmiger erneuerbarer Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs für den Verkehr (ABl. L 157 vom 20.6.2023, S. 11, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2023/1184/oj).</FIELD></FOOTNOTE> vorzuschlagen, um die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff zu steigern und dessen Preise für die Verbraucher zu senken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>bekräftigt, dass Maßnahmen entwickelt werden müssen, um eine Gasversorgung zu erschwinglichen Preisen für diejenigen Sektoren sicherzustellen, die kurz- bis mittelfristig nicht in erheblichem Maße auf Strom umgestellt werden können; fordert diversifizierte und zuverlässige Partnerschaften, die mit der Sicherheit und den Interessen der Union sowie mit dem RePowerEU-Fahrplan in Einklang stehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>fordert die Kommission nachdrücklich auf, einen sektoralen Dialog mit der Industrie, der Wissenschaft, den Sozialpartnern und den relevantesten Interessengruppen aus den Bereichen saubere Technologien und energieintensive Industrien sowie mit (grenzüberschreitenden) regionalen Industrieclustern aufzunehmen, um deren Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und ihren Übergang zu erleichtern; betont, dass industrielle Ökosysteme stark vernetzt und effizient sind, sodass sich die Schließung einer Anlage auf den gesamten Cluster auswirkt; fordert eine jährliche Überwachung und Berichterstattung über die Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit unserer industriellen Ökosysteme und über die Fortschritte bei den Wegen für den Übergang, damit die Instrumente bei Bedarf rasch angepasst und maßgeschneiderte Unterstützung bereitgestellt werden können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>betont, dass der Erfolg des Übergangs zu einer sauberen Industrie von qualifizierten Arbeitskräften abhängt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine koordinierte Strategie für industrielle Kompetenzen zu entwickeln, die auf das Netto-Null-Industriegesetz und die Prioritäten für saubere Technologien abgestimmt ist; unterstützt die rasche Einführung und Ausweitung von „Net-Zero-Industry“-Akademien und von Zentren der beruflichen Exzellenz; spricht sich dafür aus, EU-Instrumente wie den ESF+, Erasmus+ und den Fonds für einen gerechten Übergang zu nutzen, um gezielte Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen in Industrieregionen zu unterstützen, die sich im Wandel befinden, darunter auch ländliche Gebiete;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>begrüßt Leitmärkte für saubere, kreislauffähige und kohlenstoffarme Produkte aus europäischer Herstellung; betont, dass die Nachfrage durch die öffentliche und private Auftragsvergabe und gegebenenfalls durch die Einführung von Nachhaltigkeits- und Resilienzkriterien und -standards angekurbelt werden muss; unterstützt die Einführung freiwilliger Kennzeichnungen für die CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Intensität von Industrieprodukten (z. B. für Stahl und Zement), die eher die CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Bilanz als die Prozessausrichtung widerspiegeln sollten, und die Angleichung an bestehende EU-Rechtsvorschriften, einschließlich der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2024/1781 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2020/1828 und der Verordnung (EU) 2023/1542 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/125/EG (ABl. L, 2024/1781, 28.6.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1781/oj).</FIELD></FOOTNOTE> und der Bauprodukteverordnung<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2024/3110 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (ABl. L, 2024/3110, 18.12.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/3110/oj).</FIELD></FOOTNOTE>; fordert die Kommission auf, weitere Anforderungen zu prüfen, um die Nachfrage nach sauberen in der EU hergestellten Produkten sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>begrüßt die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und der Bioökonomie durch Sicherstellung des Zugangs zu Materialien und Ressourcen; spricht sich dafür aus, dass in den Rechtsakt zur Kreislaufwirtschaft Maßnahmen aufgenommen werden, mit denen die Nutzung und Erschwinglichkeit strategischer Sekundärmaterialien in der EU unter Berücksichtigung der Ziele des Gesetzes über kritische Rohstoffe<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2024/1252 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 zur Schaffung eines Rahmens zur Gewährleistung einer sicheren und nachhaltigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1724 und (EU) 2019/1020 (ABl. L, 2024/1252, 3.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1252/oj).</FIELD></FOOTNOTE> erhöht wird; betont, dass festgelegt werden muss, welche Sekundärrohstoffe – etwa Stahl- und Metallschrott – strategisch bedeutsam sind und der Ausfuhrüberwachung unterliegen sollten, und dass bei Unausgewogenheit von Angebot und Nachfrage stets gehandelt werden muss, unter anderem indem Ausfuhrbeschränkungen in Erwägung gezogen werden; beharrt darauf, dass die Verordnung über die Verbringung von Abfällen<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2024/1157 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 über die Verbringung von Abfällen, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1257/2013 und (EU) 2020/1056 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (ABl. L, 2024/1157, 30.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1157/oj).</FIELD></FOOTNOTE> wirksam durchgesetzt wird; fordert einen vorhersehbaren Rechtsrahmen, der kreislauforientierte Geschäftsmodelle ermöglicht, insbesondere solche, die auf Abfallvermeidung, Wiederverwendung und hochwertigem Recycling beruhen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>betont, dass der europäische Markt vor unlauterem Wettbewerb und dem Dumping von industriellen Überkapazitäten aus Drittstaaten geschützt werden muss, indem in vollem Umfang auf die handelspolitischen Schutzmechanismen zurückgegriffen wird; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die handelspolitischen Schutzinstrumente, darunter auch Antidumping- und Antisubventionsuntersuchungen, auf systematische, proaktive und verhältnismäßige Weise zum Einsatz kommen; fordert, dass die Kapazitäten zur Durchsetzung der Verordnung über drittstaatliche Subventionen<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2022/2560 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen (ABl. L 330 vom 23.12.2022, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2022/2560/oj).</FIELD></FOOTNOTE> gestärkt werden, und bedauert, dass dieses Instrument in Schlüsselsektoren noch nicht systematisch eingesetzt worden ist; fordert die Kommission auf, industrielle Überkapazitäten und strategische Abhängigkeiten als zentrale Wettbewerbsrisiken zu behandeln, die eine koordinierte Reaktion auf EU-Ebene und geeignete Instrumente erfordern; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass Akteuren, die zu strukturellen Marktverzerrungen oder unlauterem Wettbewerb beitragen, kein Zugang zum EU-Binnenmarkt oder zu europäischen Industrieprojekten gewährt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>begrüßt die im ersten Omnibus-Paket vorgeschlagene Vereinfachung des CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Grenzausgleichssystems (CBAM) als wichtigen Schritt zur weiteren Verbesserung der Wirksamkeit des CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Grenzausgleichssystems und zur Bekämpfung der Verlagerung von CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Emissionen; bekräftigt seine Forderung nach einer praktikablen Ausfuhrlösung, um dem Risiko der Verlagerung von CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Emissionen bei CBAM-Waren, die aus der EU in Drittländer ausgeführt werden, entgegenzuwirken; fordert die Kommission auf, die Risiken im Zusammenhang mit nicht überprüften Zertifikaten von außerhalb der EU, die Fairness und Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen könnten, sorgfältig zu analysieren; begrüßt die Absicht der Kommission, vor Ende des Jahres eine Strategie zur Bekämpfung von Umgehungspraktiken vorzulegen und im Rahmen der anstehenden Überprüfung die Ausweitung des CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Grenzausgleichssystems auf weitere Sektoren in Erwägung zu ziehen; betont, wie wichtig im Zusammenhang mit der schrittweisen Abschaffung der kostenlosen Zertifikate im Emissionshandelssystem der EU ein wirksames CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Grenzausgleichssystem ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>begrüßt im Zusammenhang mit der Umsetzung der Strategie für das CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Management in der Industrie, dass das Geschäftsszenario für eine dauerhafte CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Entnahme in künftige (Überprüfungen von) Rechtsvorschriften aufgenommen wird; erkennt an, dass ein CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Management, auch in Bezug auf Abscheidung, Speicherung, Transport und Nutzung, für schwer zu dekarbonisierende Sektoren erforderlich sein kann; unterstreicht die Notwendigkeit, ein CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Markt-Rahmenpaket für den CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Transport und die CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Infrastruktur vorzuschlagen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>fordert nachdrücklich, dass KMU Zugang zu Finanzmitteln erhalten; begrüßt die beschleunigte Genehmigung und Auszahlung im Rahmen von Instrumenten wie dem Innovationsfonds und dem Netto-Null-Industrie-Gesetz und betont, dass die Initiative für wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) für KMU zugänglich sein muss; fordert nachdrücklich weitere Verbesserungen und eine Harmonisierung, um die Finanzierungsanträge zu vereinfachen, die Berichtspflichten zu verringern und kleine Projekte in einem beschleunigten Verfahren zu bearbeiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>betont, wie wichtig sektorspezifische Ansätze für die wirksame Umsetzung des Deals für eine saubere Industrie in allen industriellen Ökosystemen sind; begrüßt den industriepolitischen Aktionsplan für die Automobilindustrie, den Aktionsplan für Stahl und Metalle, die Ankündigung eines Pakets für die chemische Industrie, den Investitionsplan für nachhaltigen Verkehr und die Bioökonomie-Strategie als wichtige Bausteine für einen kohärenten industriellen Wandel; fordert, dass in den Investitionsplan für nachhaltigen Verkehr detaillierte Strategien zur Verringerung der CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Emissionen aufgenommen werden, die dem spezifischen Technologie- und Investitionsbedarf für die verschiedenen Verkehrsträger Rechnung tragen; fordert, dass andere Sektoren wie der europäische Luft- und Raumfahrtsektor und der Sektor für alternative Kraftstoffe im Rahmen des Deals für eine saubere Industrie einbezogen werden; fordert einen spezifischen Aktionsplan für saubere Technologien;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung der Kommission, dem Rat und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>