<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF2" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0145</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Financial activities of the European Investment Bank – annual report 2024</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0112/2025 - Berichterstatter: Francisco Assis)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Juli 2025 zu der Finanztätigkeit der Europäischen Investitionsbank – Jahresbericht 2024 (2024/2053(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf Artikel 2 und 3 des Vertrags über die Europäische Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Artikel 15, 126, 174, 175, 177, 208, 209, 271, 308 und 309 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sowie auf das Protokoll Nr. 5 über die Satzung der Europäischen Investitionsbank (EIB),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Artikel 41 bis 43 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den am 30. Januar 2025 veröffentlichen Aktivitätsbericht 2024 der EIB-Gruppe mit dem Titel „Prioritäten für mehr Wohlstand“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den am 5. März 2025 veröffentlichten Investitionsbericht 2024/2025 der EIB mit dem Titel „Innovation, integration and simplification in Europe“ (Innovation, Integration und Vereinfachung in Europa),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den am 21. Juni 2024 veröffentlichten Strategie-Fahrplan 2024-2027 der EIB-Gruppe,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den am 9. Februar 2024 veröffentlichen operativen Plan 2024-2026 der EIB-Gruppe und den am 30. Januar 2025 veröffentlichten operativen Plan 2025-2027 der EIB-Gruppe,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die von der G20 in Auftrag gegebene Überprüfung der Rahmen für die angemessene Eigenkapitalausstattung von multilateralen Entwicklungsbanken („CAF-Überprüfung“),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Beschluss (EU) 2025/504 des Rates vom 11. März 2025 zur Änderung des Protokolls Nr. 5 über die Satzung der Europäischen Investitionsbank<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2025/504, 14.3.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/504/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Beschluss des EIB-Rats vom 21. März 2025,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das am 13. Oktober 2021 veröffentlichte Orientierungspapier zur Kohäsion 2021-2027 der EIB-Gruppe,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die am 13. Februar 2023 von der EIB ins Leben gerufene Initiative „European Tech Champions“ (ETCI),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den dritten Jahresbericht der EIB-Gruppe über die Aktivitäten der EIB-Gruppe in EU-Kohäsionsregionen vom 15. Juli 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>	unter Hinweis auf die Umwelt- und Sozialstandards der EIB vom 2. Februar 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den am 25. Juli 2024 veröffentlichten Fortschrittsbericht 2023 über den Klimabank-Fahrplan der EIB-Gruppe,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die europäische Säule sozialer Rechte,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die wichtigsten Ergebnisse der Analyse und der Konsultation der Interessenträger der EIB-Gruppe, die auf dem EIB-Seminar zum Thema Wohnungsbau am 18. Juli 2024 vorgestellt wurden,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Pressemitteilung der EIB vom 6. März 2025 mit dem Titel „EU-Kommission und EIB-Gruppe lancieren europäische Investitionsplattform für bezahlbaren, nachhaltigen Wohnraum“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Schreiben der Präsidentin der EIB, Nadia Calviño, an die Staats- und Regierungschefs der EU vom 4. März 2025,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Aktionsplan der EIB-Gruppe für die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie, der auf der Tagung des Rates (Wirtschaft und Finanzen) am 12. April 2024 in Luxemburg vorgestellt wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die aktualisierte EIB-Liste der Förderkriterien und der ausgeschlossenen Aktivitäten und Sektoren vom 14. Juli 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den am 13. Juni 2024 veröffentlichten Wirkungsbericht 2023/2024 der EIB Global,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die am 11. November 2021 unterzeichnete Drei-Parteien-Vereinbarung zwischen der Europäischen Kommission, dem Europäischen Rechnungshof und der Europäischen Investitionsbank,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das am 13. November 2018 veröffentlichte Beschwerdeverfahren der EIB-Gruppe,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Dokument vom 14. Oktober 2024 mit dem Titel „Diversity, Equity and Inclusion at the EIB Group“ (Vielfalt, Chancengleichheit und Inklusion in der EIB-Gruppe),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die im Februar 2023 veröffentlichte Studie des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments mit dem Titel „Increasing European added value in an age of global challenges – Mapping the cost of non-Europe (2022-2032)“ (Steigerung des europäischen Mehrwerts in Zeiten globaler Herausforderungen – Erfassung der Kosten des Verzichts auf EU-politisches Handeln (2022-2032)),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 1. Dezember 2021 mit dem Titel „Global Gateway“ (JOIN(2021)0030),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die am 11. Januar 2024 veröffentlichte Studie der Europäischen Kommission mit dem Titel „Access to equity financing for European defence SMEs“ (Zugang zu Eigenkapitalfinanzierungen für europäische KMU im Bereich Verteidigung)<FOOTNOTE><FIELD> Europäische Kommission: Generaldirektion Verteidigungsindustrie und Weltraum, <STRING ITALIC="on">Access to equity financing for European defence SMEs</STRING>, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2024, https://data.europa.eu/doi/10.2889/698738.</FIELD></FOOTNOTE> ,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht von Enrico Letta vom 17. April 2024 mit dem Titel „Much more than a market“ (Weit mehr als ein Markt),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht von Christian Noyer vom 25. April 2024 mit dem Titel „Developing European capital markets to finance the future“ (Entwicklung europäischer Kapitalmärkte zur Finanzierung der Zukunft),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht von Mario Draghi vom 9. September 2024 mit dem Titel „The future of European competitiveness“ (Die Zukunft der Wettbewerbsfähigkeit Europas),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht von Sauli Niinistö vom 30. Oktober 2024 mit dem Titel „Safer Together: Strengthening Europe’s Civilian and Military Preparedness and Readiness“ (Gemeinsam für mehr Sicherheit: Stärkung der zivilen und militärischen Vorsorge und Bereitschaft Europas),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 29. Januar 2025 mit dem Titel „Ein Kompass für eine wettbewerbsfähige EU“ (COM(2025)0030),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. Februar 2025 mit dem Titel „Arbeitsprogramm der Kommission für 2025“ (COM(2025)0045),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. Februar 2025 mit dem Titel „Der Weg zum nächsten mehrjährigen Finanzrahmen“ (COM(2025)0046),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. Februar 2025 mit dem Titel „Der Deal für eine saubere Industrie: Ein gemeinsamer Fahrplan für Wettbewerbsfähigkeit und Dekarbonisierung“ (COM(2025)0085),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. Februar 2025 mit dem Titel „Aktionsplan für erschwingliche Energie – Erschließung des wahren Werts unserer Energieunion zur Sicherstellung einer erschwinglichen, effizienten und sauberen Energieversorgung für alle Europäer“ (COM(2025)0079),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Presseerklärung von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen vom 4. März 2025 zum Verteidigungspaket („ReArm Europe“),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 19. März 2025 mit dem Titel „Spar- und Investitionsunion – Eine Strategie zur Förderung von Wohlstand und wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit in der EU“ (COM(2025)0124),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 57 vom 18.2.2021, S. 17, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/241/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/523 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. März 2021 zur Einrichtung des Programms „InvestEU“ und zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/1017<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 107 vom 26.3.2021, S. 30, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/523/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/947 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juni 2021 zur Schaffung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt, zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses Nr. 466/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2017/1601 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 209 vom 14.6.2021, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/947/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1056 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/1056/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1229 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juli 2021 über die Darlehensfazilität für den öffentlichen Sektor im Rahmen des Mechanismus für einen gerechten Übergang<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 274 vom 30.7.2021, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/1229/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2024/795 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Februar 2024 zur Einrichtung der Plattform Strategische Technologien für Europa (STEP)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/795, 29.2.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/795/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 26. Februar 2025 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) 2015/1017, (EU) 2021/523, (EU) 2021/695 und (EU) 2021/1153 im Hinblick auf die Steigerung der Effizienz der EU-Garantie gemäß der Verordnung (EU) 2021/523 und die Vereinfachung der Berichtspflichten (COM(2025)0084),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. März 2025 zum Weißbuch zur Zukunft der europäischen Verteidigung<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P10_TA(2025)0034.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Haushaltsausschusses,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A10-0112/2025),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass die EIB-Gruppe aus der EIB und dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) besteht; in der Erwägung, dass die EIB, die im alleinigen Eigentum der Mitgliedstaaten steht, als weltweit größte multilaterale Finanzierungsinstitution an den internationalen Kapitalmärkten tätig ist und ihren Kunden wettbewerbsfähige Bedingungen und günstige Konditionen bietet, um gemäß Artikel 309 AEUV zur Erreichung der Ziele der EU und zur Unterstützung von Maßnahmen und Projekten der EU sowohl innerhalb als auch außerhalb der Union beizutragen; in der Erwägung, dass die Anteilseigner des EIF die EIB (59,8 %), die EU (29,7 %) sowie Finanzinstitute (10,5 %) aus den Mitgliedstaaten, dem Vereinigten Königreich und der Türkei sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass die EIB-Gruppe eine Bilanzsumme von annähernd 600 Mrd. EUR aufweist; in der Erwägung, dass Angaben der EIB-Gruppe zufolge ihre Gesamtinvestitionen 2024 die Rekordsumme von 88,8 Mrd. EUR erreichten, wovon 50,7 Mrd. EUR auf klima- und umweltbezogene Investitionen, 16,2 Mrd. EUR auf KMU und Midcap-Unternehmen, 14,4 Mrd. EUR auf Digitalisierung und technologische Innovationen sowie 1 Mrd. EUR auf die Stärkung der Sicherheit und Verteidigung Europas entfielen; in der Erwägung, dass die Gearing Ratio der EIB auf 290 % angehoben wurde, wodurch der EIB zusätzlicher Spielraum verschafft wurde, um Investitionen zu tätigen, zur Erreichung der Ziele der EU beizutragen und die politischen Maßnahmen der EU zu unterstützen; in der Erwägung, dass die Gesamtinvestitionen der EIB-Gruppe im Jahr 2025 voraussichtlich auf 95 Mrd. EUR steigen werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass die Bank über eine solide finanzielle Grundlage und ein Triple-A-Rating verfügt, das ein wesentliches Element ihrer finanziellen Glaubwürdigkeit und Kreditvergabekapazität bildet und für die Erhaltung des Vertrauens der Anleger und die Sicherstellung niedriger Mittelbeschaffungskosten von wesentlicher Bedeutung ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass die EIB Maßnahmen und Projekte der EU unterstützt und deren wichtigster Durchführungspartner bei der Nutzung der Mandate und Garantien des EU-Haushalts ist, um auf diese Weise umfangreiche öffentliche und private Investitionen zu mobilisieren; in der Erwägung, dass Angaben der EIB zufolge etwa 90 % ihrer jährlichen Investitionen für Projekte innerhalb der EU und 10 % für Investitionen außerhalb der EU bereitgestellt werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass der EIF als Teil der EIB-Gruppe eine Einrichtung ist, die auf die Unterstützung der politischen Ziele der EU spezialisiert ist, auch in den Bereichen Unternehmertum, Schaffung von Arbeitsplätzen und wirtschaftlicher Zusammenhalt, und dass er eine Schlüsselrolle bei der Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) spielt, indem er deren Zugang zu den Finanzmärkten – von Risikokapital bis zu Mikrofinanzierungen – verbessert; hebt hervor, dass die EIB-Gruppe Unternehmen in sämtlichen Entwicklungsphasen Unterstützung bietet;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass mithilfe von InvestEU seit Juni 2024 schätzungsweise rund 280 Mrd. EUR an zusätzlichen Investitionen mobilisiert wurden, davon 201 Mrd. EUR aus dem Privatsektor; in der Erwägung, dass die Mittelausstattung von InvestEU nahezu ausgeschöpft ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass in den jüngsten Berichten über die Zukunft der Europäischen Union gefordert wird, die Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität der EU zu stärken, die entscheidende Rolle der Marktintegration zu betonen und die Notwendigkeit hervorzuheben, sowohl öffentliche als auch private Investitionen zu intensivieren, um ein stärkeres, sichereres, autonomeres und gerechteres Europa aufzubauen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass im Draghi-Bericht über die Wettbewerbsfähigkeit Europas der zusätzliche Investitionsbedarf in Europa bis 2030 auf insgesamt 750 bis 800 Mrd. EUR pro Jahr geschätzt wird; in der Erwägung, dass der EIB-Gruppe eine entscheidende Rolle dabei zukommt, zur Schließung dieser Lücke beizutragen, und zwar sowohl durch ihre eigene Kreditvergabekapazität als auch durch die Mobilisierung von privatem Kapital zur Finanzierung dieses Investitionsbedarfs;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass dem Draghi-Bericht zufolge EU-Unternehmen im Vergleich zu US-Unternehmen weniger in Forschung und Innovation (FuI) investieren und Europa immer wieder daran scheitert, Forschung und Innovation zur Marktreife zu bringen, insbesondere in Sektoren wie Biotechnologie, künstliche Intelligenz und erneuerbare Energien, was auf die mangelnde Größe und Unvollständigkeit des EU-Binnenmarkts, der Bankenunion und der Kapitalmarktunion zurückzuführen ist; in der Erwägung, dass im Draghi-Bericht darauf hingewiesen wird, dass 2023 eine 30-prozentige Produktivitätslücke zwischen der EU und den USA bestand, was im Wesentlichen daran liegt, dass Europa bei der digitalen Revolution – die durch das Internet und die damit verbundenen Produktivitätssteigerungen vorangetrieben wird – zurückliegt und nur vier der 50 weltweit führenden Technologieunternehmen aus Europa stammen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass dem Letta-Bericht zufolge schätzungsweise 300 Mrd. EUR an europäischen Ersparnissen aufgrund des Fehlens einer integrierten Kapitalmarktunion nicht in Europa, sondern vor allem in den Vereinigten Staaten investiert werden; in der Erwägung, dass die Präsidentin der Europäischen Zentralbank schätzt, dass die Unternehmen in der Europäischen Union im Falle der Vollendung der Kapitalmarktunion jährlich rund 470 Mrd. EUR zusätzlich an Finanzmitteln an den Kapitalmärkten aufnehmen könnten<FOOTNOTE><FIELD> Einleitende Bemerkungen von Kommissionspräsidentin von der Leyen auf der gemeinsamen Pressekonferenz mit Ratspräsident Michel im Anschluss an die außerordentliche Tagung des Europäischen Rates vom 18. April 2024.</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass der Wissenschaftliche Dienst des Europäischen Parlaments den potenziellen langfristigen Nutzen eines wirksamer regulierten und umfassender integrierten EU-Finanzmarkts auf bis zu 159 Mrd. EUR pro Jahr sowie den Nutzen weiterer Fortschritte bei der Integration des EU-Bankensektors auf bis zu 114 Mrd. EUR pro Jahr schätzt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass die Tätigkeiten der EIB dazu beitragen sollten, im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris und den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung bis spätestens 2050 Klimaneutralität zu erreichen, und dass sie die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte unterstützen sollten; in der Erwägung, dass sich die EIB angesichts der Investitionen, die für die Verwirklichung des fairen Übergangs zu einer grünen Wirtschaft erforderlich sind, selbst den Namen Klimabank der Union gegeben hat; in der Erwägung, dass Schätzungen der Kommission zufolge die jährlichen Investitionen der EU in Energie, industrielle Innovation und deren Ausbau sowie in Verkehrssysteme gegenüber dem zurückliegenden Jahrzehnt um rund 480 Mrd. EUR aufgestockt werden müssen<FOOTNOTE><FIELD> Der Deal für eine saubere Industrie: Ein gemeinsamer Fahrplan für Wettbewerbsfähigkeit und Dekarbonisierung (COM(2025)0085).</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass angesichts des derzeitigen geopolitischen Kontexts der Entwicklung der technologischen und industriellen Basis der europäischen Verteidigung eine wachsende Rolle im Binnenmarkt zukommt; in der Erwägung, dass im Weißbuch der Kommission zur Zukunft der europäischen Verteidigung festgestellt wird, dass über einen Zeitraum von vier Jahren zusätzliche Investitionen in Höhe von 800 Mrd. EUR im Verteidigungssektor erforderlich sind; in der Erwägung, dass die EIB angekündigt hat, ihre Finanzierungen im Bereich Sicherheit und Verteidigung von 1 Mrd. EUR im Jahr 2024 auf 2 Mrd. EUR im Jahr 2025 zu verdoppeln und gleichzeitig ihr Triple-A-Rating beibehalten will;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass die Wohnimmobilienpreise in der EU zwischen 2015 und 2023 um durchschnittlich 48 % gestiegen sind und die Wohnungskrise fast ganz Europa betrifft, was sich zunehmend auf die Mittelschicht und nicht nur auf die Schwächsten auswirkt; in der Erwägung, dass Daten der EIB darauf hindeuten, dass jährlich 1,5 Millionen neue Wohnungen gebaut und fünf Millionen weitere renoviert werden müssen, was jährliche Investitionen in Höhe von 300-400 Mrd. EUR erfordert; in der Erwägung, dass der Wohnungssektor zwar von allgemeinem Interesse ist, aber mit einem Rückgang der öffentlichen Investitionen konfrontiert ist, weshalb weitere Investitionen der EIB für diesen Sektor von entscheidender Bedeutung sind; in der Erwägung, dass der neue Aktionsplan der EIB Investitionen in Höhe von 10 Mrd. EUR in den nächsten zwei Jahren vorsieht;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass der 2022 ins Leben gerufene Kreditvergabebereich EIB Global für die Stellung Europas in der Welt von entscheidender Bedeutung ist; in der Erwägung, dass mindestens ein Drittel der 300 Mrd. EUR an Investitionen, die bis Ende 2027 über Global Gateway ermöglicht werden sollen, auf EIB Global entfallen dürfte;</P></CONS><CONS><P><NO.P>O.</NO.P>in der Erwägung, dass das Parlament wiederholt den Abschluss einer interinstitutionellen Vereinbarung zwischen dem Parlament und der EIB gefordert hat; in der Erwägung, dass das Parlament Vereinbarungen mit verschiedenen Einrichtungen der EU geschlossen hat; in der Erwägung, dass das Parlament und die EIB seit Langem intensiv zusammenarbeiten, auch im Wege (nicht-)legislativer Interaktionen und Dialoge;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Allgemeine Bemerkungen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>würdigt die Bereitschaft der EIB, sich an die sich ändernden Anforderungen der Politik der Union anzupassen, ohne dabei ihre langfristigen Ziele aus den Augen zu verlieren; begrüßt den Strategischen Fahrplan 2024-2027 der EIB-Gruppe, der die politischen Prioritäten der EU widerspiegelt; weist darauf hin, dass im Strategie-Fahrplan folgende acht vorrangigen Bereiche festgelegt sind: die Rolle der EIB als Klimabank, Digitalisierung und Einführung neuer Technologien, Sicherheits- und Verteidigungsindustrie, eine moderne Kohäsionspolitik, Landwirtschaft und Bioökonomie, Europas soziale Infrastruktur, hochwirksame Investitionen außerhalb der EU und die Kapitalmarktunion;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>bekräftigt seine nachdrückliche Aufforderung an die EIB, bei der Schließung der Investitionslücke in Europa, die von Mario Draghi auf 800 Mrd. EUR veranschlagt wurde, wovon allein 450 Mrd. EUR für die Energiewende benötigt werden, eine noch größere Rolle zu übernehmen; fordert die Kommission und die EIB auf, das Potenzial der EIB zur finanziellen Unterstützung der gemeinsamen Prioritäten der EU voll auszuschöpfen und ihrer entscheidenden Rolle bei der Förderung der notwendigen Investitionen für ein faires und inklusives nachhaltiges Wachstum gerecht zu werden und gleichzeitig die Innovationsgewinne in zentralen Politikbereichen der EU zu maximieren; stellt fest, dass der Beitrag der EIB-Gruppe im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) weiter gestärkt werden sollte, insbesondere durch Finanzierungsinstrumente und Haushaltsgarantien, die sich bei der Verwirklichung der wichtigsten politischen Ziele der EU als äußerst wirksam erwiesen haben; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ausreichende Mittel für diesen Zweck bereitzustellen, indem sie der EIB Mandate erteilen und eventuell eine Kapitalerhöhung beschließen, damit die EIB Investitionen mobilisieren kann, die dem europaweiten Bedarf wirklich gerecht werden und die Bedeutung der EU als globaler Akteur stärken; weist darauf hin, dass sich die neue Kommission zum Ziel gesetzt hat, eine „Investitionskommission“ zu sein;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>betont, dass das Triple-A-Rating der EIB von wesentlicher Bedeutung ist und einen wichtigen Vorteil darstellt, der erhalten werden muss; fordert alle relevanten Akteure auf, dieses Rating bei der Anpassung der Kreditvergabepolitik und des Mandats der EIB sicherzustellen und zu bewahren; betont, dass das Rating unter anderem auf der soliden Kapitalposition der EIB, der hervorragenden Qualität und Wertentwicklung ihrer Vermögenswerte, der Kreditwürdigkeit der Mitgliedstaaten als letztendliche Garantiegeber sowie auf der Tatsache beruht, dass die EIB auf die politischen Ziele der EU reagiert hat; stellt fest, dass die EIB-Gruppe mit einem soliden Triple-A-Rating und einem belastbaren Rahmen für das Risikomanagement über die erforderliche Finanzkraft verfügt, um ihr jährliches Investitionsvolumen stetig zu erhöhen; hebt hervor, dass das Rating und die Finanzlage der EIB es ihr auch ermöglichen, im Vergleich zu privaten Geschäftsbanken günstige Finanzierungsbedingungen für Projekte von öffentlichem Interesse sicherzustellen, was für Sicherheit und Kosteneffizienz sorgt, und es ihr ferner ermöglichen, potenzielle Renditeschwankungen aufzufangen, das Vertrauen der Investoren zu wahren und die Kreditkosten zu begrenzen; betont, dass die EIB ihre privilegierte Stellung stärker nutzen sollte, um bei der Finanzierung europäischer Gemeingüter und strategischer Investitionen größere Risiken einzugehen; nimmt den Beschluss des Rates der Gouverneure der EIB zur Kenntnis, die Gearing Ratio der EIB von 250 % auf 290 % anzuheben; betont, dass die EIB ihre Interventionen angemessen kalibrieren sollte, damit private Investitionen nicht verdrängt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>stellt fest, dass sich das Investitionsvolumen der EIB im Jahr 2024 im Verhältnis zum BIP der europäischen Länder zwischen 0,1 %<FOOTNOTE><FIELD> Die niedrigsten Quoten weisen Irland, Lettland und Ungarn auf.</FIELD></FOOTNOTE> und 1,4 % bewegt; fordert die EIB-Gruppe auf, für eine ausgewogenere geografische Verteilung der Investitionen zu sorgen, damit ihre Wirkung in allen Regionen der EU maximiert wird, um ein kohärentes und integratives Wachstum in der gesamten EU zu fördern, wobei unterrepräsentierten und weniger entwickelten Regionen besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist; fordert die EIB auf, ihre Aufmerksamkeit auch künftig auf Investitionspläne zu richten, mit denen die Kluft zwischen den am weitesten entwickelten Regionen der EU und Inselgebieten, Binnengebieten, Gebieten in äußerster Randlage, wirtschaftlich schwachen Gebieten und allen Teilen der EU, die durch natürliche Faktoren benachteiligt sind, verringert werden soll;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>betont, dass die derzeitigen und künftigen Prozesse und Mandate der EIB vereinfacht, gestrafft, optimiert und konsolidiert werden müssen, um Synergieeffekte, Wirksamkeit und Effizienz zu verbessern; schlägt die Ausarbeitung und Einführung eines einheitlichen Regelwerks mit einheitlichen Finanzvorschriften vor, der als einheitlicher Rahmen für mehrere EU-Programme dienen und die Umsetzung für die Partner vereinfachen soll, was dazu beitragen würde, die Tätigkeiten der EIB zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>betont, wie wichtig es ist, den Verwaltungsaufwand und die Kosten der Berichterstattung zu verringern sowie die Verfahren für von der EIB finanzierte Projekte zu vereinfachen, insbesondere für KMU und kleinere innovationsorientierte Initiativen; betont, dass gestraffte Prozesse die Wirkung und Reaktionsfähigkeit der EIB erhöhen könnten; begrüßt in diesem Zusammenhang die Einrichtung zentraler Anlaufstellen, die koordinierte finanzielle Unterstützung und technische Leitlinien bereitstellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>nimmt die Zusicherung der EIB zur Kenntnis, Reformen durchzuführen, um Markteinführungszeiten zu verkürzen, wobei bis Ende 2024 eine Verkürzung um 30 % und im Zeitraum 2024-2026 eine Verkürzung um 50 % angestrebt wird; stellt fest, dass die Umsetzung dieser Reformen beschleunigt wird, um den Verwaltungsaufwand zu verringern, Synergieeffekte innerhalb der Gruppe zu verbessern, interne Verfahren zu automatisieren und zu straffen und eine bessere Kosteneffizienz zu erreichen; fordert die Kommission und die EIB auf, weiter zu prüfen, wie die Markteinführungszeiten der EIB beschleunigt werden können und wie sich die Finanzierungsmandate vereinfachen lassen, ohne Abstriche bei den Prüfungsstandards oder der Transparenz in Kauf nehmen zu müssen; fordert die EIB auf, ihre Bemühungen um die Digitalisierung ihrer Geschäftstätigkeiten zu verstärken;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Schließung der Investitionslücke und Förderung der Wettbewerbsfähigkeit</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>betont die wichtige Rolle der EIB-Gruppe als paneuropäische und internationale Finanzierungsinstitution bei der Mobilisierung sowohl öffentlicher als auch privater Finanzmittel für die Prioritäten der EU und bei der Unterstützung der Mitgliedstaaten, was die Finanzierung wesentlicher und strategischer Investitionen und der politischen Ziele der EU betrifft;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>weist jedoch darauf hin, dass die Tätigkeiten der EIB naturgemäß eingeschränkt sind und nur unterstützend dazu beitragen können, die erhebliche Investitionslücke anzugehen; bekräftigt, dass eine stärker integrierte Wirtschafts- und Währungsunion, ein solideres Wirtschaftsgefüge und eine wirksame Koordinierung den Tätigkeiten der EIB förderlich wären; fordert daher rasche und substanzielle Fortschritte bei der Verwirklichung der Kapitalmarktunion, insbesondere durch konkrete Schritte in Bezug auf die kürzlich ins Leben gerufene Spar- und Investitionsunion, die Vollendung der Bankenunion sowie gegebenenfalls die Schaffung von Investitionsinstrumenten und -vehikeln auf EU-Ebene, die darauf ausgerichtet sein sollten, die Kosten für die Steuerzahler in der EU zu minimieren und die Effizienz bei der Bereitstellung europäischer öffentlicher Güter zu maximieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>bekräftigt, dass stärker integrierte Kapitalmärkte und ein vertiefter Binnenmarkt auch für die Tätigkeiten der EIB eine wesentliche Grundlage bilden; begrüßt den strategischen Fahrplan der EIB, der die Kapitalmarktunion ganz oben auf die Agenda setzt; ist der Ansicht, dass eine ordnungsgemäß vollendete Spar- und Investitionsunion sowohl den Verbrauchern als auch den KMU Vorteile bringen wird, indem sie renditestarke Investitionsmöglichkeiten in der Realwirtschaft ermöglicht und durch einen leichteren Zugang zu stärker diversifizierten Finanzierungsquellen letztlich den Risikokapitalmarkt stärkt, der als risikoreicher als andere Anlageformen gilt; betont, dass relevante öffentliche Akteure aus Europa zur Spar- und Investitionsunion beitragen sollten, und begrüßt die Bereitschaft der EIB, Pilotprojekte und andere konkrete Initiativen in diesem Bereich auf den Weg zu bringen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>fordert die Kommission und die EIB-Gruppe auf, sich verstärkt um die Umsetzung der Agenda für den Kompass für Wettbewerbsfähigkeit und die Spar- und Investitionsunion zu bemühen, indem sie privates Kapital für produktive Investitionen mobilisieren, Innovationen während des gesamten Lebenszyklus von Unternehmen unterstützen und Risikokapitalfinanzierungen und risikoreichere Beteiligungsfinanzierungen für Start-up-Unternehmen und Scale-up-Unternehmen fördern; betont, dass risikoreichere Instrumente wie Eigenkapital und Risikokapital mit klaren Risikorahmen und messbaren Leistungsindikatoren eingesetzt werden müssen; bestärkt die EIB darin, mehr Finanzierungshilfen für von Frauen geführte Unternehmen bereitzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>erkennt die zentrale Rolle der KMU als Rückgrat der europäischen Wirtschaft an, wenn es darum geht, das Wirtschaftswachstum anzukurbeln, Innovationen zu fördern, Arbeitsplätze zu schaffen und den territorialen Zusammenhalt zu fördern; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die 24 Millionen KMU in der EU 99 % aller Unternehmen ausmachen, rund zwei Drittel aller Arbeitsplätze zur Verfügung stellen und mehr als 50 % der gesamten Wertschöpfung der Unternehmen in der EU generieren; betont, dass die Förderung von KMU ein zentrales Ziel der EIB-Gruppe ist und dass ein verbesserter Zugang zu Krediten, die Schaffung maßgeschneiderter Finanzierungsinstrumente und gezielte Investitionen in KMU weitreichende positive Auswirkungen haben und zur wirtschaftlichen Widerstandsfähigkeit der Union, zur Wettbewerbsfähigkeit lokaler Produktionsketten und zum digitalen und nachhaltigen Wandel der regionalen Wirtschaft beitragen können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>fordert die EIB auf, ihre Rolle bei der Erleichterung des Zugangs zu Finanzmitteln für KMU und Start-up-Unternehmen, die bei der Suche nach Finanzierungen durch traditionelle Finanzinstitute oftmals mit Hindernissen konfrontiert sind, beizubehalten und auszubauen und gezielte Finanzmittel bereitzustellen, um ausreichende Ressourcen für Wachstum und Wohlstand sicherzustellen; weist darauf hin, dass KMU aufgrund der hohen Zinsen und der hohen Rohstoff- und Energiekosten nach wie vor mit Herausforderungen konfrontiert sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>begrüßt die Rolle des EIF bei der Finanzierung von Start-up-Unternehmen und Scale-up-Unternehmen in Europa, unter anderem durch seine Tätigkeit auf dem europäischen Risikokapitalmarkt; betont, dass die EIF-Instrumente für kleinere Antragsteller leicht zugänglich bleiben müssen, und fordert den EIF auf, seine Antragsverfahren entsprechend zu straffen; fordert eine Aufstockung des Budgets des EIF, um das Risikokapital-Ökosystem der EU im Einklang mit den Empfehlungen des Draghi-Berichts zu verbessern; fordert ferner die Einführung von Erstausfallgarantien und wandelbaren Instrumenten, die auf Start-up-Unternehmen und Scale-up-Unternehmen ausgerichtet sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>hebt die Rolle der EIB-Gruppe als wesentlicher Faktor bei der Entwicklung des europäischen Risikokapital- und Private-Equity-Ökosystems hervor, stellt jedoch fest, dass es weiterer Anstrengungen bedarf, um europäische Innovationen zu unterstützen, damit Start-up-Unternehmen über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg mehr Möglichkeiten geboten werden, zu wachsen und Zugang zu Finanzmitteln zu erhalten; stellt fest, dass zwar ein Teil der privaten Investitionsströme bereits über Risikokapitalfonds erfolgt, diese aber unzureichend sind und sich ungleich auf die Mitgliedstaaten verteilen; betont, dass eine Kapitalmarktunion dazu beitragen könnte, dieses Ungleichgewicht abzubauen und den Zugang zu Finanzmitteln in allen Mitgliedstaaten zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>betont, dass sich die Instrumente zur Risikominderung und die von der EU bereitgestellten Haushaltsgarantien als wirkungsvolle Instrumente erwiesen haben; ist der Ansicht, dass die Risikominderung insbesondere bei Investitionen in innovativen und strategischen Sektoren auch weiterhin wirksamen Einsatz finden sollte; ist besorgt darüber, dass die Zwischenbewertung des Programms „InvestEU“ zu dem Ergebnis gelangte, dass die Haushaltslinien für viele Finanzierungsinstrumente bis Ende 2025 aufgebraucht sein könnten, wenn nicht mehr Mittel bereitgestellt werden; begrüßt in diesem Zusammenhang den Vorschlag der Kommission vom 26. Februar 2025, zusätzliche Mittel für InvestEU zur Verfügung zu stellen; fordert eine ausgewogene geografische Verteilung der Finanzierungen im Rahmen von InvestEU, insbesondere mit Blick auf kleinere Mitgliedstaaten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>weist darauf hin, dass die Haushaltsgarantien der EU durch Steuergelder unterlegt sind und dass sich Zahlungsausfälle bei von der EIB unterstützten Projekten unmittelbar auf den EU-Haushalt auswirken könnten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>begrüßt den kontinuierlichen Ausbau des EIB-Netzes europäischer Förderbanken und anderer internationaler Finanzinstitutionen, um dazu beizutragen, öffentliche und private Investitionen weiter zu mobilisieren und eine breite geografische und sektorale Abdeckung sicherzustellen; weist darauf hin, dass InvestEU zu 75 % von der EIB umgesetzt wird; fordert, dass im Zusammenhang mit der Finanzierungskomponente des Fonds für Wettbewerbsfähigkeit auf die Expertise der nationalen Förderbanken und -institute und insbesondere ihre Kenntnisse über lokale und regionale Akteure zurückgegriffen wird; fordert in diesem Zusammenhang, dass die Kombination von Instrumenten zwischen der EIB und nationalen Förderbanken und -instituten weiter geprüft wird, um sicherzustellen, dass solche Instrumente nicht zulasten der bereits für nationalen Förderbanken und -institute bereitgestellten Mittel gehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>fordert die EIB auf, ihre konzessionäre Kreditvergabe an lokale und nationale Finanzintermediäre, darunter Kreditgarantiekonsortien, Mikrofinanzinstitute, ethische Banken und kollektive Garantiesysteme, die den Zugang zu Krediten für KMU erleichtern, zu verstärken, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf ländlichen Gebieten, Binnen- und Inselregionen, Regionen in äußerster Randlage sowie Regionen, die sich im wirtschaftlichen und ökologischen Wandel befinden, liegen sollte;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Konsolidierung der Rolle der EIB als Klimabank der EU</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>würdigt die Rolle der EIB als Klimabank und ihre Ausrichtung am EU-Rahmen für ein nachhaltiges Finanzwesen, was gegebenenfalls auch die Integration der Taxonomiekriterien einschließt<FOOTNOTE><FIELD> Europäische Investitionsbank, <STRING ITALIC="on">European Investment Bank Climate Action and Environmental Sustainability – List of eligible sectors and eligibility criteria</STRING> (Klimaschutz und ökologische Nachhaltigkeit der Europäischen Investitionsbank – Liste der förderfähigen Sektoren und Förderkriterien), 2024.</FIELD></FOOTNOTE>, wodurch der Übergang durch die Bereitstellung von Finanzmitteln für nachhaltige und saubere Technologien gefördert wird und die Bemühungen der Union um die Dekarbonisierung der EU-Wirtschaft unterstützt werden; weist darauf hin, dass die Finanzströme der EIB mit dem Ziel der EU, spätestens 2050 Klimaneutralität zu erreichen, und den Klimazielen für 2030 vereinbar sein müssen; merkt an, dass alle Empfänger von EIB-Finanzierungen, bei denen es sich um Unternehmenskunden handelt, vertraglich verpflichtet sind, eine glaubwürdige Strategie für die Anpassung an das Übereinkommen von Paris („Dekarbonisierungspläne“) zu veröffentlichen<FOOTNOTE><FIELD> Europäische Investitionsbank-Gruppe, <STRING ITALIC="on">Paris Alignment Framework – Low carbon, Version 1.1</STRING> (Rahmen für die Paris-Ausrichtung – CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Reduktion, Ausgabe 1.1), 2023; Europäische Investitionsbank-Gruppe, <STRING ITALIC="on">EIB Group Climate Bank Roadmap 2021-2025</STRING> (Klimabank-Fahrplan der EIB-Gruppe 2021–2025), November 2020.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>begrüßt die Klimaschutz- und Umweltinvestitionen der EIB, die sich 2024 auf insgesamt 50,7 Mrd. EUR beliefen, womit das Ziel, mindestens 50 % aller Finanzmittel in Klimaschutz und ökologische Nachhaltigkeit fließen zu lassen, übertroffen wurde; fordert die EIB auf, an ihren ambitionierten Zielen festzuhalten, und hebt gleichzeitig hervor, dass durch dieses Engagement die Wettbewerbsfähigkeit, die Energieversorgungssicherheit und die industrielle Widerstandsfähigkeit der Union gestärkt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>weist darauf hin, dass der ökologische Wandel auf inklusive, faire und wettbewerbsorientierte Weise erfolgen muss und dass grüne Investitionen tragfähig sein müssen; erwartet deshalb, dass die EIB ihre Darlehen, Finanzierungsinstrumente, technische Hilfe und Beratungsdienste einsetzt, um Bürger sowie Unternehmen zu unterstützen, die in Verbindung mit ihren Anstrengungen zur Erreichung von Klimaneutralität bis 2050 mit sozioökonomischen Herausforderungen konfrontiert sind; betont, dass die industrielle Umstrukturierung, die Umschulung von Arbeitskräften und die Schaffung neuer Beschäftigungsmöglichkeiten in den betroffenen Regionen unterstützt werden müssen; fordert die EIB auf, Projekte zu unterstützen, die einen erschwinglichen Zugang zu Energie aus erneuerbaren Quellen sowie zu Wohnraum und öffentlichen Dienstleistungen ermöglichen, sowie von lokalen Gemeinschaften getragene Initiativen und kleine Projekte mit dem Schwerpunkt auf der Bekämpfung der Energiearmut als Priorität;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>begrüßt die Investitionen der EIB in Energie aus erneuerbaren Quellen, Energieeffizienz, Verbundleitungen, Stromnetze und Stromspeicherung, einschließlich ihrer Unterstützung für REPowerEU; betont, dass es wichtig ist, sich auf Projekte mit hoher wirtschaftlicher Wirkung und messbaren Vorteilen für den Klimaschutz zu konzentrieren; fordert die EIB auf, zur Unterstützung niedrigerer Energiepreise im Hinblick auf die Mobilisierung privaten Kapitals für Netzinvestitionen tätig zu werden; würdigt insbesondere die verstärkten Investitionen in neu entstehende Technologien für die Elektrifizierung und Dekarbonisierung der Industrie, erkennt an, dass diese den Übergang zur Klimaneutralität durch die Senkung der Emissionen aus Industriezweigen, in denen Emissionen schwer zu verringern sind, mit unterstützen, und verleiht zugleich seiner Sorge über ihre möglichen Auswirkungen auf die Wasserversorgung in bestimmten Regionen Ausdruck;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>betont, dass es wichtig ist, die hohen Energiekosten in der EU anzugehen, um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen zu verbessern; weist darauf hin, dass eine stabile Energieversorgung zu wettbewerbsfähigen Preisen eine der Grundlagen einer erfolgreichen Industriepolitik ist; fordert die EIB-Gruppe auf, die von energiebezogenem Kostendruck betroffenen KMU in besonderem Maße zu unterstützen, unter anderem durch gezielte Finanzierungen und Beratungsdienste zur Verbesserung der Energieeffizienz und Widerstandfähigkeit; fordert die EIB auf, energieintensive Industriezweige weiterhin zu unterstützen, um sicherzustellen, dass die Energiewende in diesem strategisch äußerst wichtigen Bereich erfolgreich bewältigt werden kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>nimmt die interne Aufsichtsrolle des Prüfungsausschusses der EIB zur Kenntnis; weist darauf hin, dass außer im Bereich des Liquiditätsmanagements keine externe Aufsicht nach international anerkannten Aufsichtsstandards durchgeführt wird; fordert den Rat der Gouverneure der EIB auf, angesichts der Größe, der Komplexität und der Besonderheiten des Geschäftsmodells der EIB geeignete Vorkehrungen zu treffen, damit die höchsten Standards der externen Aufsicht eingehalten werden, wobei auch notwendige Anpassungen in Betracht zu ziehen sind, die sich aus dem einzigartigen Geschäftsmodell der EIB ergeben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>stellt fest, dass Investitionen angesichts der weltweit herrschenden Unsicherheit schwerpunktmäßig auf die Stärkung der Bereitschaft der EU zur Bewältigung von Schocks ausgerichtet werden sollten; betont, dass mehr in die Anpassung an den und die Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel investiert werden muss; spricht sich für weitere Forschung und Entwicklung für die Vorsorge in Bezug auf den Klimawandel aus, auch im Bereich innovativer Technologien; fordert, den Zugang von KMU zu Finanzmitteln für innovative grüne Technologien zu verbessern; weist darauf hin, dass umweltfreundliche Technologien die Souveränität der EU stärken und für die Wettbewerbsfähigkeit von wesentlicher Bedeutung sind, dass für solche Technologien jedoch aufgrund der Umweltaufschläge gegenüber etablierten Technologien noch größere Herausforderungen hinsichtlich der Finanzierung bestehen; bekräftigt die im Draghi-Bericht geäußerte Forderung, mehr öffentliche Garantie- und Rückgarantiesysteme vorzusehen, um die Investitionsrisiken von Produktionsvorhaben, bei denen umweltfreundliche Technologien eingesetzt werden sollen, abzudecken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>weist darauf hin, dass die EIB die erste Emittentin grüner Anleihen war und inzwischen zur weltweit größten Emittentin grüner Anleihen in mehreren Währungen avanciert ist; begrüßt, dass die EIB am 2. April 2025 ihre erste Klimaschutzanleihe im Einklang mit der Verordnung über europäische grüne Anleihen<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2023/2631 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. November 2023 über europäische grüne Anleihen sowie fakultative Offenlegungen zu als ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihen und zu an Nachhaltigkeitsziele geknüpften Anleihen (ABl. L, 2023/2631, 30.11.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/2631/oj).</FIELD></FOOTNOTE> begeben hat; betont, dass der EIB bei der Entwicklung des Marktes für grüne Anleihen eine Schlüsselrolle zukommt, da sie Finanzierungslösungen für nachhaltige Unternehmen bereitstellt; fordert die Kommission und die EIB-Gruppe auf, die Führungsrolle der EU bei grünen und digitalen Anleihen zu wahren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>betont, dass die EIB sich den Zielen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt und des globalen Biodiversitätsrahmens für die Zeit nach 2020 verpflichtet hat, und unterstützt die Investitionen der EIB in den Schutz der biologischen Vielfalt und in die Erhaltung natürlicher Ressourcen; begrüßt das zwischen der EIB und der Europäischen Umweltagentur geschlossene Abkommen über die Vertiefung ihrer Zusammenarbeit im Bereich der biologischen Vielfalt und der Klimaschutzmaßnahmen; weist darauf hin, dass zur Erzielung der langfristigen Vorteile der Wiederherstellung, Erhaltung und des Schutzes der biologischen Vielfalt und der Natur attraktive Finanzierungsmodelle für potenziell Begünstigte bereitgestellt werden sollten, damit diese sich auf freiwilliger Basis an entsprechenden Verfahren beteiligen können;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Finanzmittel für Frieden, Sicherheit und Verteidigung </STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>begrüßt den proaktiven Ansatz der EIB im Bereich Sicherheit und Verteidigung; hebt hervor, dass sich die Investitionen in dieser Branche im Jahr 2024 auf 1 Mrd. EUR verdoppelt haben und in der Planung der EIB für 2025 eine erneute Verdopplung auf einen Rekordbetrag von 2 Mrd. EUR vorgesehen ist; betont, dass durch umfangreichere Investitionen der EIB in den Verteidigungssektor Geschäftsbanken zu Investitionen in demselben Bereich angeregt werden können; stellt jedoch fest, dass die genannten Beträge weniger als 1,1 % der EIB-Investitionen im Jahr 2024 (88,8 Mrd. EUR) bzw. 2,2 % ihrer Finanzierungsziele für 2025 (95 Mrd. EUR) ausmachen, und betont, dass diese mit Blick auf die Deckung der 33,6 Mrd. bis 48 Mrd. EUR an neuen Finanzmitteln, die es bis 2030 bereitzustellen gilt, damit Verteidigungsunternehmen die im Rahmen des Plans „ReArm Europe“ vorgesehenen Zunahme der Aufträge bewältigen können, lediglich eine ergänzende Rolle spielen können; betont, dass es für die Deckung des erheblichen Finanzierungsbedarfs der Mitgliedstaaten von wesentlicher Bedeutung ist, eine Finanzierung auf europäischer Ebene sicherzustellen; betont, dass künftige strukturelle Finanzierungen europäischer Verteidigungsvorhaben mit klaren Auflagen und einer starken Aufsicht gestaltet werden müssen, wobei auf den Erfahrungen im Zusammenhang mit bestehenden Instrumenten aufgebaut werden sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>unterstützt, dass die EIB – durch gezielte Investitionen sowohl in die Verteidigungsinfrastruktur als auch in die zivile Infrastruktur – eine fortwährende und gestärkte Rolle bei der Stärkung der Sicherheit Europas einnimmt, und betont, dass strategische Investitionen im Einklang mit den übergeordneten Zielen der EU, Innovation zu fördern und die Sicherheit und Widerstandsfähigkeit der Union zu stärken, schwerpunktmäßig auf Projekte mit europäischem Mehrwert und auf Technologien mit doppeltem Verwendungszweck, die sowohl zivilen als auch verteidigungspolitischen Zielen dienen, ausgerichtet werden müssen; betont, dass wirksame Innovationen im Verteidigungsbereich von einer engen Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und der Privatwirtschaft abhängen, und fordert die EIB auf, durch gezielte Finanzierungsinstrumente als Katalysator für die Gestaltung solcher langfristigen öffentlich-privaten Partnerschaften zu fungieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>begrüßt den Plan der EIB, ihren operativen Rahmen zu überarbeiten und ein spezielles bereichsübergreifendes übergeordnetes Finanzierungsziel festzulegen, mit dem Frieden und Sicherheit in Europa gestärkt werden und das durch eine ambitionierte Zuweisung von Finanzmitteln und Kapital unterstützt wird<FOOTNOTE><FIELD> Schreiben der Präsidentin der EIB, Nadia Calviño, an die Staats- und Regierungschefs der EU vom 4. März 2025.</FIELD></FOOTNOTE>; unterstützt daher den Beschluss des Verwaltungsrats der EIB vom 21. März 2025, die Strategische Europäische Sicherheitsinitiative der EIB aus dem Jahr 2022 in ein dauerhaftes und bereichsübergreifendes politisches Ziel einzubetten, das die bestehenden politischen Ziele ergänzt; betont jedoch, dass alle Tätigkeiten im Verteidigungsbereich angemessenen finanziellen Parametern, einer regelmäßigen Risikobewertung und einer transparenten Aufsicht unterliegen und mit strengen Risikomanagementverfahren einhergehen müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>begrüßt die gemeinsame Initiative der Kommission und der EIB-Gruppe, über ihre Tochtergesellschaft EIF einen Dachfonds mit der Bezeichnung „Eigenkapitalfazilität für den Verteidigungsbereich“ mit einem Budget von 175 Mio. EUR für den Zeitraum von 2024 bis 2027 einzurichten, um private Investitionen in europäische KMU, die innovative Verteidigungstechnologien mit doppeltem Verwendungszweck entwickeln, zu unterstützen und zur Deckung des Bedarfs an Eigenkapitalfinanzierungen von Unternehmen der technologischen und industriellen Basis der europäischen Verteidigung beizutragen, der bis 2030 schätzungsweise 6,8 bis 20 Mrd. EUR betragen wird, damit die im Rahmen des Plans „ReArm Europe“ erwartete Zunahme der Aufträge bewältigt werden kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>nimmt den Beschluss des Verwaltungsrats der EIB vom 21. März 2025, die Förderkriterien der EIB-Gruppe für Investitionen in Sicherheit und Verteidigung zu erweitern und ausgeschlossene Tätigkeiten im Einklang mit den Vorschlägen, die von den Staats- und Regierungschefs der EU auf der Tagung des Europäischen Rates am 6. März 2025 gebilligt wurden, zu begrenzen, sowie die Billigung des Aktionsplans für die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie der EIB-Gruppe im Mai 2024 zur Kenntnis, durch den die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie der EU besser unterstützt werden soll; stellt fest, dass die EIB-Gruppe im Rahmen dieses Plans KMU und innovativen Start-up-Unternehmen, die im Sicherheits- und Verteidigungssektor tätig sind, im Einklang mit dem Grundsatz des doppelten Verwendungszwecks Finanzmittel zur Verfügung stellt, wobei das Erfordernis der „glaubwürdigen zivilen Nutzung“ beibehalten und die Rentabilitätsprüfung hingegen eingestellt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>nimmt den Beschluss des Verwaltungsrats der EIB vom 21. März 2025 zur Kenntnis, dass keine feste Obergrenze für Investitionen in Sicherheit und Verteidigung vorgesehen wird und die Finanzierungsbeträge jährlich im operativen Plan der EIB-Gruppe festgelegt werden; fordert die EIB auf, eventuelle Auswirkungen dieses Beschlusses auf andere Politikbereiche und die Gesamttätigkeit der Bank klarzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>schlägt vor, dass die EIB kontinuierlich Überlegungen und Bewertungen in Bezug auf ihre Rolle und den Umfang der förderfähigen Investitionen unter dem Gesichtspunkt des möglichen Beitrags zu Frieden und Sicherheit in Europa anstellt, wie im Weißbuch der Kommission über die Zukunft der europäischen Verteidigung dargelegt wurde, insbesondere angesichts der dringenden Notwendigkeit, den europäischen Verteidigungssektor auszubauen und für langfristige Sicherheit und strategische Autonomie zu sorgen; weist warnend darauf hin, dass bei jeglicher Anpassung der Förderkriterien oder der Finanzierungen der EIB-Gruppe an neue Prioritäten die Finanzlage der Gruppe gewahrt und eine wirksame Finanzierung anderer strategischer Prioritäten der EU sichergestellt werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, die Ausschlussliste der EIB zu ändern, um über reine Technologien mit doppeltem Verwendungszweck hinaus die Finanzierung von Waffen und Munition zu ermöglichen und dadurch zur Entwicklung der europäischen Verteidigungsindustrie beizutragen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Bewältigung der Herausforderungen in den Bereichen soziale Infrastruktur, Kohäsionspolitik und Wohnraum </STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>begrüßt die zentralen strategischen Prioritäten der EIB zur Stärkung der sozialen Infrastruktur Europas und einer modernen Kohäsionspolitik für inklusives und nachhaltiges Wachstum in ganz Europa; begrüßt, dass sich die EIB in ihrem Orientierungspapier zur Kohäsion 2021–2027 verpflichtet hat, zwischen 2022 und 2024 mindestens 40 % ihrer Gesamtfinanzierung in der EU für Projekte in Kohäsionsregionen bereitzustellen, und dass solche Finanzierungen 2024 48 % der in der gesamten EU vergebenen Mittel ausmachten; fordert die EIB auf, weiterhin den Infrastrukturausbau zu unterstützen, unter anderem durch Investitionen in die Eisenbahn, das Gesundheitswesen und die soziale Infrastruktur, die für gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Zusammenhalt, Resilienz und integratives Wachstum von entscheidender Bedeutung sind; betont, dass die EIB vor dem Hintergrund der geopolitischen und wirtschaftlichen Unsicherheiten langfristige Lösungen für die Bewältigung der Krise in Bezug auf die Lebenshaltungskosten bieten kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>hebt hervor, dass dem Kompetenzaufbau bei der Förderung von langfristigem nachhaltigem Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit in der EU entscheidende Rolle zukommt; betont, dass Finanzierungsinitiativen zur Förderung des Humankapitals nicht nur Innovation und Produktivität stärken und den Erfordernissen der Arbeitsmärkte zuträglich sind, sondern auch den sozialen Zusammenhalt und die wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit verbessern; fordert die EIB auf, die Investitionen in allgemeine und berufliche Bildung, Weiterqualifizierung und Umschulung sowie Gesundheit in koordinierter Zusammenarbeit mit den Initiativen der Mitgliedstaaten in diesen Bereichen zu erhöhen, um diese Initiativen zu ergänzen und ihre Wirkung zu verstärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>begrüßt die Zusicherung der EIB, das doppelte Marktversagen im Wohnungswesen, das die unzureichende Bereitstellung von erschwinglichem und energieeffizientem Wohnraum umfasst, sowie das Marktversagen bei der Erhöhung der Energieeffizienz vorhandenen Wohnraums anzugehen; weist auf die in Bezug auf beide Politikbereiche und das Ausmaß des vorgenannten Marktversagens bestehenden Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten hin;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>begrüßt den Aktionsplan der EIB für erschwinglichen und nachhaltigen Wohnraum, in dessen Rahmen in den nächsten zwei Jahren Investitionen in Höhe von 10 Mrd. EUR geplant sind; weist auf die Ergebnisse der Analyse und des Treffens mit den Interessenträgern der EIB-Gruppe hin, denen zufolge schätzungsweise jährlich zusätzliche öffentliche sowie private Investitionen im Umfang von 300 Mrd. bis 400 Mrd. EUR notwendig wären, um 1,5 Millionen neue Wohneinheiten zu bauen und weitere 5 Millionen Wohneinheiten zu renovieren; fordert die EIB auf, noch mehr Mittel für Projekte in Bezug auf erschwinglichen Wohnraum in allen Mitgliedstaaten zu mobilisieren; fordert die EIB auf, sich auf nachhaltige Stadtentwicklung zu konzentrieren und sicherzustellen, dass der Bedarf der EU an Wohnraum und Infrastruktur mit Blick auf ein stärkeres, nachhaltiges, stärker von Zusammenhalt geprägtes und wohlhabendes Europa gedeckt wird, unter anderem durch Investitionen in die Wiederherstellung bestehender Infrastrukturen, wobei der Schwerpunkt auf der Unterstützung von Stadterneuerungsprojekten und Projekten zur Umwandlung alter oder leerstehender Gebäude in moderne Sozialwohnungen liegen sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>fordert die EIB auf, zu berücksichtigen, dass die verschiedenen Einkommensgruppen und Familienstrukturen in unterschiedlichem Maße durch Wohnkosten belastet werden, zumal einige einkommensschwache Bevölkerungsgruppen von Ausgrenzung bedroht sind; fordert die EIB auf, mit anderen europäischen öffentlichen Investitionsbanken, lokalen öffentlichen Finanzinstituten, lokalen Gebietskörperschaften sowie Wohnungsbaugenossenschaften und Unternehmen des sozialen Wohnungsbaus zusammenzuarbeiten, um Wohnraumlösungen für schutzbedürftige und einkommensschwache Gruppen zu finanzieren; begrüßt, dass die EIB beabsichtigt, ihren Schwerpunkt verstärkt auf Forschung und Innovation im Bereich Wohnungsbau zu legen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>fordert die EIB auf, die finanzielle Unterstützung durch den Einsatz standardisierter herkömmlicher Finanzprodukte in den Bereichen Energie und Gebäuderenovierung zu erhöhen; betont, dass das Modell „Kreditvergabe-Verbriefung-Verkauf“ der EIB, mit dem die Ersparnisse institutioneller Anleger mobilisiert werden, ein innovatives Modell ist, das zur Integration der EU-Kapitalmärkte beitragen könnte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>begrüßt die Absicht der EIB, unterstützende finanzielle und Beratungsleistungen für erschwinglichen Wohnraum, insbesondere für jüngere Generationen, auszuweiten; spricht sich für eine enge Synergie und einen intensiven Austausch mit der Kommission sowie mit Kommunen und lokalen Behörden, Wohnungsbaugenossenschaften, Wohnungsbauverbänden und dem Bausektor aus, damit bewährte Verfahren ausgetauscht werden und die europaweite Zusammenarbeit gefördert wird; fordert die EIB auf, Projekte zu unterstützen, die einen erschwinglichen Zugang zu Energie aus erneuerbaren Quellen sowie zu Wohnraum und öffentlichen Dienstleistungen ermöglichen, die zudem von lokalen Gemeinschaften getragene Initiativen und kleine Projekte fördern, wobei ein besonderes Augenmerk auf die Bekämpfung der Energiearmut zu legen ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>begrüßt, dass die EIB-Gruppe Landwirtschaft und Bioökonomie zu ihren wichtigsten Prioritäten zählt; betont, dass die Landwirtschaft ein wichtiger Motor für Wachstum und Entwicklung in ländlichen Gebieten ist und dass durch eine stärkere Unterstützung und Förderung von Innovationen für diesen lebenswichtigen Sektor in wesentlichem Maße zur Sicherstellung der Ernährungssicherheit beigetragen wird; hebt die finanziellen Herausforderungen hervor, mit denen Landwirte, insbesondere junge Landwirte, konfrontiert sind, und stellt fest, dass Landwirte und Unternehmen in diesem Sektor bei der Beantragung von Finanzmitteln geringere Erfolgsquoten verzeichnen; fordert die EIB-Gruppe auf, ihr Engagement im Agrarsektor zu verstärken, indem sie den Zugang zu Finanzierungen verbessert;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>fordert die EIB auf, ihre Bemühungen zur Förderung der Beschäftigung junger Menschen zu verstärken, insbesondere durch die Unterstützung von Projekten und Programmen, mit denen das Unternehmertum sowie der Zugang zu Beschäftigung, beruflicher Bildung und Innovation junger Menschen gefördert werden, um zu einer gerechteren und inklusiveren territorialen Entwicklung sowie dazu beizutragen, die Abwanderung hochqualifizierter Kräfte, insbesondere in den Inselregionen der EU und in wirtschaftlich benachteiligten Gebieten, einzudämmen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Förderung des digitalen Wandels und neuer Technologien</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>fordert die EIB auf, die Finanzierung der offenen strategischen Autonomie der EU im digitalen Bereich zu stärken, die Forschung zu fördern, die Entwicklung der europäischen digitalen Infrastruktur zu unterstützen, neue und disruptive Technologien, darunter KI oder Quanteninformatik, zu fördern und das Wachstum von Start-up-Unternehmen im Digitalbereich zu ermöglichen; betont, dass es wichtig ist, die digitale Kluft sowohl innerhalb der EU als auch weltweit zu überbrücken, um einen inklusiven Zugang zu digitaler Infrastruktur und entsprechenden Dienstleistungen sicherzustellen; betont, dass es wichtig ist, die Investitionen der EIB im Digitalbereich mit den strategischen Prioritäten der EU wie etwa den Zielen der Digitalen Dekade, darunter Konnektivität, digitale Kompetenzen und die Digitalisierung von Unternehmen, in Einklang zu bringen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>unterstützt die Ausweitung der „European Tech Champions Initiative“ (ETCI) durch die EIF, mit der privates Kapital für die Hochskalierung innovativer Start-up-Unternehmen mobilisiert werden soll, um aus diesen erfolgreiche und weltweit führende Unternehmen zu machen und dafür zu sorgen, dass in Europa gegründete Unternehmen und dort entwickelte Technologien auch in späteren Wachstumsphasen in der EU bleiben; betont, dass die Einführung der aktuellen ETCI beschleunigt werden muss, um mit dem Tempo von Innovationen und Start-up-Unternehmen mitzuhalten; fordert darüber hinaus, dass auf den erfolgreichen Erfahrungen mit der ETCI aufgebaut wird, um andere ähnliche Initiativen zur weiteren Unterstützung des digitalen Wandels und anderer strategischer Sektoren zu entwickeln, und fordert den EIF auf, die Einrichtung einer zweiten Auflage dieser Initiative in Betracht zu ziehen und die Möglichkeit zu prüfen, in Dachfonds zu investieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>48.</NO.P>betont, dass institutionelle Investoren in Europa eine größere Rolle bei der Unterstützung von Risikokapital, insbesondere für Scale-up-Unternehmen, spielen könnten; fordert die EIB-Gruppe daher nachdrücklich zur Einrichtung eines Europäischen Technologieforums auf, mit dem das Risikokapital-Ökosystem zusammengeführt wird, um institutionelle Anleger nach dem Vorbild der Tibi-Initiative<FOOTNOTE><FIELD> Tibi, P., Financing the Fourth Industrial Revolution – Solving the financing grid-lock for technology companies (Finanzierung der vierten industriellen Revolution – Bewältigung der Finanzierungsengpässe bei Technologieunternehmen), französisches Wirtschafts- und Finanzministerium, Juli 2019.</FIELD></FOOTNOTE> zu mobilisieren; fordert die EIB auf, solchen Investoren die Möglichkeit zu bieten, ihr Fachwissen zu erweitern und sich zu transparenten und im Voraus vereinbarten Bedingungen an vom EIF und von institutionellen Anlegern verfolgten Ko-Investitionsprogrammen zu beteiligen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>49.</NO.P>betont, dass im Rahmen des Deals für eine saubere Industrie ein TechEU-Programm mit der EIB entwickelt werden soll; betont, dass es wichtig ist, sicherzustellen, dass im Rahmen dieses Fonds spezifische Mittelzuweisungen für Start-up- und Scale-up-Unternehmen vorgesehen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>50.</NO.P>fordert die EIB auf, die Stärkung der Cybersicherheitskapazitäten in der EU zu unterstützen, um Europa widerstandsfähiger zu machen, und die bestehende Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu verbessern, um kritische Einrichtungen und wesentliche Dienste zu schützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>51.</NO.P>hebt hervor, dass die Versorgungssicherheit bei kritischen Rohstoffen für den ökologischen und den digitalen Wandel, den Verteidigungsbereich und die industrielle Basis der EU allgemein von entscheidender Bedeutung ist; weist auf die Rolle der EIB in der Europäischen Rohstoffallianz sowie bei dem Bestreben der Union hin, bei der Versorgung mit kritischen Rohstoffen unabhängiger zu werden; betont, dass mit Blick auf kritische Rohstoffe ein Kreislaufwirtschaftskonzept wichtig ist, um die Abhängigkeit der EU von Drittländern zu verringern und ihre strategische Unabhängigkeit zu stärken; fordert die EIB deshalb auf, stärker in den Sektor kritischer Rohstoffe zu investieren, um die Widerstandsfähigkeit im Bereich Rohstoffe zu erhöhen, wobei ein besonderes Augenmerk auf die Wiederverwertung von Sekundärrohstoffen gelegt werden sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>52.</NO.P>fordert die EIB auf, den technologischen Wandel europäischer Unternehmen sowie die Entwicklung digitaler Kompetenzen bei Arbeitnehmern und Unternehmern zu unterstützen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Rolle der EIB in Bezug auf Nachbarschaft und Global Gateway</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>53.</NO.P>begrüßt, dass die EIB die Ukraine angesichts des groß angelegten, ungerechtfertigten und rechtswidrigen Angriffskriegs Russlands in entscheidendem Umfang unterstützt; fordert eine Aufstockung der EU-Haushaltsgarantien, damit die EIB weiterhin Maßnahmen im öffentlichen und privaten Sektor in der Ukraine durchführen und stärken kann, um die Ukraine bei der Bewältigung der unmittelbaren wirtschaftlichen Herausforderungen zu unterstützen, aber auch mittel- bis langfristig auf den Wiederaufbau des Landes hinzuarbeiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>54.</NO.P>betont, dass der Aufbau einer widerstandsfähigen, von Europa aus kontrollierten Infrastruktur, unter anderem in den Bereichen Satellitenkommunikation, Energie und Logistik, von wesentlicher Bedeutung ist, um die Abhängigkeit von Drittländern zu verringern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>55.</NO.P>unterstreicht, dass die EIB eine wichtige Rolle dabei spielt, Mitgliedstaaten und Drittländer, insbesondere Bewerberländer, beim Zugang zu Risikokapitalmärkten zu unterstützen, wodurch mehr Investitionsmöglichkeiten geschaffen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>56.</NO.P>betont, dass Global Gateway – als Teil des EU-Instrumentariums für das auswärtige Handeln – für die Position Europas in der Welt von grundlegender Bedeutung ist und darauf abzielt, das regelbasierte multilaterale System, nachhaltige Entwicklung, Demokratie, Menschenrechte, die Gleichstellung der Geschlechter und die Rechtsstaatlichkeit zu fördern; begrüßt in dieser Hinsicht die Rolle der EIB als führende Entwicklungsbank der EU; weist erneut darauf hin, dass verlässliche Garantien aus dem EU-Haushalt enorm wichtig sind, damit die EIB ihre Tätigkeiten außerhalb der EU fortsetzen kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>57.</NO.P>fordert mehr Transparenz und Offenlegungsverfahren, wie sie in anderen multinationalen Entwicklungsbanken bestehen, sowie die Einrichtung eines unabhängigen Beschwerdemechanismus, mit dem Beschwerden wirksam angegangen und ausgeräumt werden können; betont, dass es wirksamer Mechanismen bedarf, um die Beteiligung von und Rechenschaftspflicht gegenüber Gemeinschaften sicherzustellen, die von durch die EIB finanzierten Projekten betroffen sind, um sicherzustellen, dass Projekte im Rahmen von Global Gateway auf lokale Erfordernisse eingehen, geschlechtersensibel sind und sinnvolle Ergebnisse mit Blick auf Entwicklungsziele liefern; betont, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit, insbesondere an den Planungs-, Bewertungs- und Überwachungsprozessen der EIB für kritische Rohstoffe, wichtig ist, einschließlich der freiwilligen und in Kenntnis der Sachlage erteilten vorherigen Zustimmung indigener Völker gemäß der Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>58.</NO.P>bekräftigt seine Forderung an die EIB Global, Mischfinanzierungsmaßnahmen vorrangig auf Bereiche auszurichten, in denen dadurch ein Mehrwert für die lokale Wirtschaft geschaffen werden kann, ohne dass es zu einer Verdrängung von privatem Kapital kommt, und dafür zu sorgen, dass Mischfinanzierungen nicht für grundlegende öffentliche Dienstleistungen, insbesondere für das Gesundheits- und Bildungswesen sowie für den Sozialschutz, eingesetzt werden; weist darauf hin, dass sich die Investitionen der EIB in diesem Bereich an den entwicklungspolitischen Zielen der EU und insbesondere an dem Ziel der Verbesserung des bezahlbaren Zugangs zur Gesundheitsversorgung, orientieren sollten, um bessere gesundheitliche Ergebnisse für alle zu erzielen, insbesondere für Frauen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>59.</NO.P>erwartet, dass die EIB bei ihren globalen Tätigkeiten ferner rasch auf sich wandelnde Gegebenheiten und dringende Bedürfnisse reagiert; hebt die Finanzierungslücke bei der Entwicklungshilfe hervor, die sich aus dem Einfrieren der US-Hilfen und der Kürzung der Mittel für den Globalen Süden ergibt; fordert konkrete Initiativen, um humanitäre Krisen oder Gesundheitskrisen zu verhindern, den panafrikanischen Handel sowie die Infrastruktur und die regionale Integration in Afrika zu unterstützen und die Beziehungen zwischen Afrika und Europa zu stärken; begrüßt die Absicht der EIB Global, sich vermehrt risikoreicheren Operationen zuzuwenden, was durch das Mandat im Rahmen des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit „Europa in der Welt“ (NDICI/Europa in der Welt) ermöglicht wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>60.</NO.P>bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass die Bauarbeiten bei einigen von der EU finanzierten Projekten außerhalb der EU, auch im Rahmen von Global Gateway, Berichten zufolge von chinesischen Unternehmen durchgeführt werden, wobei chinesische Unternehmen zuweilen mehr von der EIB finanzierte Aufträge erhalten als EU-Unternehmen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, diesbezüglich für gleiche Wettbewerbsbedingungen zu sorgen, indem sie gemeinsam mit der EIB darauf hinarbeitet, die Beteiligung europäischer Unternehmen zu fördern; spricht sich für Vergabeverfahren aus, bei denen das beste Preis-Leistungs-Verhältnis als Kriterium gegenüber dem niedrigsten Preis überwiegt, um einen fairen Wettbewerb zu fördern und eine Ausrichtung an den Werten der EU zu erreichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>61.</NO.P>begrüßt die Bemühungen der EIB und neun weiterer multilateraler Entwicklungsbanken, ihre Zusammenarbeit bei der Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung auszuweiten; fordert die EIB auf, weiter mit anderen bilateralen und multilateralen Institutionen zusammenzuarbeiten, um gemeinsame Methoden für die Analyse der Auswirkungen auf die Entwicklung zu entwickeln und anzuwenden, sodass langfristige positive Auswirkungen und ein Mehrwert sichergestellt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>62.</NO.P>begrüßt die Ankündigung der EIB, ihre Unterstützung in Bereichen wie Wasserversorgung, kleine Unternehmen, Energie aus erneuerbaren Quellen und Energieeffizienz zu verstärken und die Partnerschaften innerhalb Europas sowie weltweit, auch mit Akteuren des Privatsektors, auszubauen, um vor Ort größtmögliche Wirkung zu erzielen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Governance: Rechenschaftspflicht und Transparenz </STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>63.</NO.P>betont, dass die immer wichtigere Rolle der EIB mit mehr demokratischer Rechenschaftspflicht und Transparenz einhergehen sollte, was auch eine zügigere Veröffentlichung projektbezogener Dokumente einschließen sollte; bekräftigt seine Forderung nach einer interinstitutionellen Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und der EIB, damit ihre bestehende Zusammenarbeit formalisiert und verbessert wird, unter anderem durch einen regelmäßigen strukturierten Dialog, einen besseren Zugang des Parlaments zu Dokumenten und Daten der EIB und die Möglichkeit für das Parlament, der EIB Fragen zur schriftlichen Beantwortung vorzulegen, wie sie bereits gegenüber der Europäischen Zentralbank besteht; fordert die EIB in diesem Zusammenhang auf, dem Europäischen Parlament einen klaren, kompakten Überblick darüber zu geben, inwiefern sich Mittel aus dem EU-Haushalt in ihrer Bilanz, in außerbilanziellen Posten sowie in ihrer Gewinn- und Verlustrechnung niederschlagen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>64.</NO.P>betont, dass es wichtig ist, dass die EIB für die vollständige Transparenz und Rückverfolgbarkeit der finanzierten Projekte sorgt, was auch die Bereitstellung detaillierterer Informationen einschließen sollte, damit eine angemessene Kontrolle durch alle einschlägigen Interessenträger, einschließlich Organisationen der Zivilgesellschaft, möglich ist, und nicht lediglich durch die zuständigen Ministerien; weist darauf hin, dass alle Empfänger von EU-Mitteln grundsätzlich verpflichtet sind, deren Herkunft bekannt zu machen und die Sichtbarkeit aller erhaltenen EU-Mittel sicherzustellen; fordert die EIB-Gruppe auf, dafür zu sorgen, dass die Endempfänger die Sichtbarkeitsbedingungen für die finanzielle Unterstützung der EU einhalten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>65.</NO.P>fordert die EIB auf, die Beteiligung europäischer Unternehmen an Ausschreibungsverfahren für durch die EIB finanzierte Projekte zu fördern; fordert die EIB auf, Darlehensnehmern zu empfehlen, die Förderfähigkeit europäischer Unternehmen zu priorisieren, um die europäische Wettbewerbsfähigkeit zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>66.</NO.P>betont, dass es wichtig ist, dass die EIB-Gruppe die höchsten Standards in Bezug auf die Verhinderung aller Formen von Betrug, Steuerhinterziehung, Steuervermeidung, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung hochhält; stellt fest, dass die Wahrung der Integrität der Finanzierungen durch die EIB-Gruppe von wesentlicher Bedeutung ist, um das Vertrauen der Öffentlichkeit und den wirksamen Einsatz von Ressourcen sicherzustellen; nimmt die vom Europäischen Bürgerbeauftragten abgeschlossenen Untersuchungen sowie die laufenden Ermittlungen der Europäischen Staatsanwaltschaft und des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung zur Kenntnis und erwartet diesbezüglich uneingeschränkte Klarheit und eine angemessene Weiterverfolgung, einschließlich gegebenenfalls notwendiger Konsequenzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>67.</NO.P>bekräftigt seine Forderung an die EIB, eine Anpassung der Arbeitsteilung innerhalb des Direktoriums entsprechend den Empfehlungen der EU-Organe in Betracht zu ziehen, um zur Minderung potenzieller Interessenkonflikte beizutragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>68.</NO.P>begrüßt den Rahmen für die Anerkennung von Gewerkschaften bei der EIB aus dem Jahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>69.</NO.P>begrüßt die Grundsätze der EIB in Bezug auf Vielfalt, Chancengleichheit und Inklusion, unter anderem das Ziel, spätestens zum Ende des Jahres 2026 mindestens 40 % der Führungspositionen mit Frauen zu besetzen; fordert eine geografisch ausgewogene Vertretung der EU-Nationalitäten unter den Bediensteten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>70.</NO.P>hebt hervor, dass die Menschenrechtspolitik der EIB gestärkt werden muss, unter anderem durch die Schaffung eines klaren und wirksamen Rahmens für die Sorgfaltspflicht im Bereich der Menschenrechte und einer entsprechenden Strategie; betont, dass von unabhängigen Sachverständigen Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfungen durchgeführt und unabhängige Überprüfungsmechanismen eingeführt werden sollten, um die von EIB-Kunden durchgeführte Selbstüberwachung und Selbstberichterstattung zu überwachen;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>71.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und der Europäischen Investitionsbank zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>