<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF2" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0146</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Sicherheit der Energieversorgung in der EU</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0121/2025 - Berichterstatterin: Beata Szydło)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Juli 2025 zu der Sicherheit der Energieversorgung in der EU (2025/2055(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 194,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie 2009/119/EG des Rates vom 14. September 2009 zur Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Mindestvorräte an Erdöl und/oder Erdölerzeugnissen zu halten<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 265 vom 9.10.2009, S. 9, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2009/119/oj.</FIELD></FOOTNOTE> (Richtlinie über Mindestvorräte an Erdöl),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 28. Mai 2014 mit dem Titel „Strategie für eine sichere europäische Energieversorgung“ (COM(2014)0330),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 994/2010<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 280 vom 28.10.2017, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2017/1938/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2019/944 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 158 vom 14.6.2019, S. 125, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2019/944/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2019/943 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über den Elektrizitätsbinnenmarkt<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 158 vom 14.6.2019, S. 54, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2019/943/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2019/941 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/89/EG<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 158 vom 14.6.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2019/941/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 mit dem Titel „Der europäische Grüne Deal“ (COM(2019)0640),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 8. Juli 2020 mit dem Titel „Förderung einer klimaneutralen Wirtschaft: Eine EU-Strategie zur Integration des Energiesystems“ (COM(2020)0299),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1153 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2021 zur Schaffung der Fazilität „Connecting Europe“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1316/2013 und (EU) Nr. 283/2014<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 249 vom 14.7.2021, S. 38, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/1153/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 2021 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 401/2009 und (EU) 2018/1999 („Europäisches Klimagesetz“)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 243 vom 9.7.2021, S. 1, ELI: <STRING UNDERLINE="on">http://data.europa.eu/eli/reg/2021/1119/oj</STRING>.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2022/869 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2022 zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 715/2009, (EU) 2019/942 und (EU) 2019/943 sowie der Richtlinien 2009/73/EG und (EU) 2019/944 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 347/2013<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 152 vom 3.6.2022, S. 45, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2022/869/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 18. Mai 2022 mit dem Titel „Auswärtiges Engagement der EU im Energiebereich in einer Welt im Wandel“ (JOIN(2022)0023),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter auf Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 18. Mai 2022 mit dem Titel „REPowerEU-Plan“ (COM(2022)0230),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 18. Oktober 2022 mit dem Titel „Digitalisierung des Energiesystems – EU-Aktionsplan“ (COM(2022)0552),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den abschließenden Bewertungsbericht der EU-NATO-Taskforce für die Resilienz kritischer Infrastrukturen von Juni 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2023/1791 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. September 2023 zur Energieeffizienz und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/955 (Neufassung)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 231 vom 20.9.2023, S. 1, ELI: <STRING UNDERLINE="on">http://data.europa.eu/eli/dir/2023/1791/oj</STRING>.</FIELD></FOOTNOTE> (Energieeffizienzrichtlinie),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht 2023 der Euratom-Versorgungsagentur,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2023/2413 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Oktober 2023 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/2001, der Verordnung (EU) 2018/1999 und der Richtlinie 98/70/EG im Hinblick auf die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/652 des Rates (im Folgenden „Erneuerbare-Energien-Richtlinie“)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2023/2413, 31.10.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2023/2413/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2024/1788 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über gemeinsame Vorschriften für die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas und Wasserstoff, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2023/1791 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/73/EG (Neufassung)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/1788, 15.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2024/1788/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2024/1789 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas sowie Wasserstoff, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1227/2011, (EU) 2017/1938, (EU) 2019/942 und (EU) 2022/869 sowie des Beschlusses (EU) 2017/684 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 (Neufassung)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/1789, 15.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1789/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2024/1787 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über die Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/942<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/1787, 15.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1787/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2024/1711 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Änderung der Richtlinien (EU) 2018/2001 und (EU) 2019/944 in Bezug auf die Verbesserung des Elektrizitätsmarktdesigns in der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/1711, 26.6.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2024/1711/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2024/1747 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Änderung der Verordnungen (EU) 2019/942 und (EU) 2019/943 in Bezug auf die Verbesserung des Elektrizitätsmarktdesigns in der Union (EMD-Verordnung)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/1747, 26.6.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1747/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. November 2024 zu Maßnahmen der EU gegen russische Schattenflotten und der Sicherstellung einer vollständigen Durchsetzung der gegen Russland verhängten Sanktionen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/809, 11.2.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/809/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht von Sauli Niinistö vom 30. Oktober 2024 mit dem Titel „Safer Together: Strengthening Europe’s Civilian and Military Preparedness and Readiness“ (Gemeinsam für mehr Sicherheit: Stärkung der zivilen und militärischen Vorsorge und Bereitschaft Europas) (Niinistö-Bericht),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Sonderbericht 09/2024 des Europäischen Rechnungshofs mit dem Titel „Sicherheit der Gasversorgung in der EU“<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/3937, 27.6.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/3937/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 29. Januar 2025 mit dem Titel „Ein Kompass für eine wettbewerbsfähige EU“ (COM(2025)0030),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Gemeinsame Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 21. Februar 2025 mit dem Titel „EU-Aktionsplan für Kabelsicherheit“ (JOIN(2025)0009),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. Februar 2025 mit dem Titel „Aktionsplan für erschwingliche Energie“ (COM(2025)0079),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Gemeinsame Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 26. März 2025 über eine europäische Strategie für eine Union der Krisenvorsorge (JOIN(2025)0130),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A10-0121/2025),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass die Energieversorgungssicherheit ein wichtiges Element für eine widerstandsfähige, nachhaltige und wettbewerbsfähige Wirtschaft ist; in der Erwägung, dass eine zuverlässige und erschwingliche Energieversorgung für das Wirtschaftswachstum, die industrielle Produktivität und das Wohlergehen der Gesellschaft von wesentlicher Bedeutung ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass die Energieversorgungssicherheit im Zusammenhang mit einer allgemeinen Sicherheitskrise und der notwendigen Vorbereitung auf verteidigungspolitische Herausforderungen eine Priorität ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU trotz ihres Potenzials für die Entwicklung von sauberen und erneuerbaren Energiequellen mehr als 60 % ihrer Energie importiert, darunter 90 % ihres Gases und 97 % ihres Öls<FOOTNOTE><FIELD> Europäische Kommission, „Fragen und Antworten zu REPowerEU: gemeinsames europäisches Vorgehen für erschwinglichere, sichere und nachhaltige Energie“, https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/qanda_22_1512.</FIELD></FOOTNOTE>, und dadurch anfällig für mögliche Unterbrechungen der Energieversorgung ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU das Potenzial hat, erneuerbare Ressourcen zu entwickeln, und dass seit der Veröffentlichung der letzten Strategie der Kommission für Energieversorgungssicherheit im Jahr 2014 die Erzeugung heimischer Energie aus erneuerbaren Quellen erheblich zugenommen hat – Windenergie um 98 %, Photovoltaik um 314 %, Solarthermie um 22 % und Meeresenergie um 244 %; in der Erwägung, dass die heimische Produktion fossiler Brennstoffe in der EU im selben Zeitraum zurückgegangen ist, wobei die Kohleförderung um 53 %, die Erdölgewinnung um 31 % und die Gasproduktion um 73 % gesunken sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass Europa angesichts eines vorrangig von erneuerbaren Quellen dominierten Energienetzes bis 2035 mehr als 100 GW neue saubere verbindliche Stromerzeugungskapazität benötigen wird, um Zuverlässigkeit, Energieversorgungssicherheit und niedrigere Kosten zu gewährleisten<FOOTNOTE><FIELD> Taskforce „Saubere Luft“, „Kohlenstofffreie Energie rund um die Uhr: Wie Europa sauberen Strom rund um die Uhr sichern kann und muss“, https://www.catf.us/de/2023/11/24-7-carbon-free-energy-europe-secure-clean-electricity-around-clock/?utm.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass sich die Diskrepanz zwischen der Energieerzeugung und der Nachfrage nach Energie in der EU negativ auf die Handelsbilanz der EU auswirkt, da sich die Energieeinfuhren von Kohle, Öl und Gas im Jahr 2024 auf 427 Mrd. EUR beliefen – verglichen mit einem Höchststand von 602 Mrd. EUR im Jahr 2022<FOOTNOTE><FIELD> Bericht der Kommission über die Energiepreise und Energiekosten in Europa (COM(2025)0072), S. 13, 	https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52025DC0072<STRING UNDERLINE="on">.</STRING></FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass die Erzeugung von Atomenergie in der EU seit 2014 um 24 % zurückgegangen ist<FOOTNOTE><FIELD> Eurostat, „Nuclear energy statistics“ (Statistik zu nuklearer Energie), https://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php?title=Nuclear_energy_statistics.</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass mehrere Mitgliedstaaten sich dafür einsetzen, die Kernenergie als eine Säule ihrer Energiestrategien auszubauen und ihre Kernenergieprojekte voranzutreiben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass die Diversifizierung der Energiequellen zur offenen strategischen Autonomie der EU, zur Energieversorgungssicherheit und zur Widerstandsfähigkeit gegen externe Versorgungsunterbrechungen beiträgt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass Maßnahmen zur heimischen Energieerzeugung aus erneuerbaren und sauberen Quellen, zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Energieeinsparung in der gesamten Wertschöpfungskette die Abhängigkeit von externen Energiequellen verringern und die Energieversorgungssicherheit erhöhen; in der Erwägung, dass die EU mit ihrer Energieeffizienzpolitik strukturelle Ergebnisse erzielt hat, wobei die Energienachfrage 2006 ihren Höchststand erreicht hat und 2023 um 20 % zurückgegangen ist<FOOTNOTE><FIELD> Europäische Umweltagentur, „Primary and final energy consumption in the European Union“ (Primär- und Endenergieverbrauch in der Europäischen Union), https://www.eea.europa.eu/en/analysis/indicators/primary-and-final-energy-consumption/primary-and-final-energy-consumption-1?activeTab=6fbd444d-c422-4a78-8492-fd496bd61b7a.</FIELD></FOOTNOTE>, was aufzeigt, dass Energieeffizienz der kosteneffizienteste Weg zur Verringerung der Emissionen, zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, zur besseren Bezahlbarkeit von Energie und zur Erhöhung der Energieversorgungssicherheit ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass sich die Mitgliedstaaten in puncto natürlichen und geografischen Gegebenheiten sowie Energieversorgung, -versorgungssicherheit, -quellen und -politik unterscheiden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass die Russische Föderation ihre Öl-, Kohle-, Kernenergie- und Gaslieferungen an die EU seit Jahrzehnten als Waffe einsetzt, um Uneinigkeit zwischen den Mitgliedstaaten zu schaffen sowie seit Sommer 2021 die Inflation in die Höhe zu treiben und Europa bei seiner Entschlossenheit zu schwächen, die Ukraine bei ihrem gerechten Kampf für Freiheit zu unterstützen; in der Erwägung, dass Russland seinen Krieg gegen die Ukraine im Jahr 2014 startete; in der Erwägung, dass Russland seit dem 24. Februar 2022 einen unrechtmäßigen, unprovozierten und durch nichts zu rechtfertigenden umfassenden Angriffskrieg gegen die Ukraine führt; in der Erwägung, dass sich die Mitgliedstaaten in der Erklärung von Versailles<FOOTNOTE><FIELD> Siehe: https://www.consilium.europa.eu/media/54802/20220311-versailles-declaration-de.pdf.</FIELD></FOOTNOTE> darauf geeinigt haben, erneut zu prüfen, wie die Sicherheit ihrer Energieversorgung gewährleistet werden kann, und ihre Abhängigkeit von Gas-, Öl- und Kohleeinfuhren aus Russland „so bald wie möglich“ zu beenden, indem unter anderem die Entwicklung erneuerbarer Energiequellen und die Erzeugung ihrer Schlüsselkomponenten beschleunigt sowie die allgemeine Abhängigkeit der EU von fossilen Brennstoffen schneller reduziert wird, während gleichzeitig die nationalen Gegebenheiten und der gewählte Energiemix der einzelnen Mitgliedstaaten berücksichtigt werden; in der Erwägung, dass im REPowerEU-Plan mehrere Maßnahmen vorgesehen sind, um die Einfuhr fossiler Brennstoffe aus Russland bis spätestens 2027 einzustellen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass Öl- und Kohleeinfuhren aus Russland zwar sanktioniert wurden, die Einfuhren von Gas und Kernenergie aus Russland jedoch aufgrund von Bedenken hinsichtlich der Versorgungssicherheit bedauerlicherweise nicht unter die Sanktionsregelung der EU fallen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass der Anteil von russischem Pipelinegas, sowohl Flüssigerdgas (LNG) als auch Pipelinegas, an den Gesamtenergieeinfuhren der EU erheblich zurückgegangen ist, und zwar von 45 % im Jahr 2021 auf etwa 19 % im Jahr 2024; in der Erwägung, dass die EU-Einfuhren fossiler Brennstoffe aus Russland im dritten Jahr der Invasion die finanzielle Unterstützung an die Ukraine im gleichen Zeitraum übersteigen (18,7 Mrd. EUR im Jahr 2024)<FOOTNOTE><FIELD> Centre for Research on Energy and Clean Air, „EU imports of Russian fossil fuels in third year of invasion overpass financial assistance sent to Ukraine“ (EU-Einfuhren fossiler Brennstoffe aus Russland übersteigen im dritten Jahr der Invasion die finanzielle Unterstützung an die Ukraine), https://energyandcleanair.org/publication/eu-imports-of-russian-fossil-fuels-in-third-year-of-invasion-surpass-financial-aid-sent-to-ukraine/.</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass Russland seit Beginn des Krieges insgesamt 206 Mrd. EUR an Einnahmen aus der Ausfuhr fossiler Brennstoffe in die EU verzeichnet hat; in der Erwägung, dass die Ausfuhr fossiler Brennstoffe die größte Einnahmequelle für Russland darstellt und sich auf 250 Mrd. EUR pro Jahr beläuft<FOOTNOTE><FIELD> Betrag pro Jahr im Zeitraum 2021-2024 in Bezug auf die Invasion Russlands der Ukraine. Siehe: Centre for Research on Energy and Clean Air, „EU imports of Russian fossil fuels in third year of invasion surpass financial aid sent to Ukraine“ (EU-Einfuhren fossiler Brennstoffe aus Russland übersteigen im dritten Jahr der Invasion die finanzielle Unterstützung an die Ukraine).</FIELD></FOOTNOTE>, was wiederum 160 % des Budgets Russlands für sein Militär für dieses Jahr entspricht<FOOTNOTE><FIELD> Siehe: Stockholm International Peace Research Institute, „Preparing for a Fourth Year of War: Military Spending in Russia’s Budget for 2025“ (Vorbereitung auf ein viertes Jahr Krieg: Russlands Ausgaben für das Militär 2025).</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass sich von den 100 in der EU eingesetzten Reaktoren 18 in fünf EU-Ländern befinden und nach russischem oder sowjetischem Modell gebaut sind und in unterschiedlichem Maße auf Rosatom angewiesen sind, was eine besondere Anfälligkeit für die europäische Energieversorgungssicherheit zur Folge hat; in der Erwägung, dass Russland im Jahr 2024 rund 23 % der Gesamtnachfrage der EU nach Uranumwandlungsdiensten und 24 % der Nachfrage nach Urananreicherungsleistungen gedeckt hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>O.</NO.P>in der Erwägung, dass Russland Sanktionen durch die Schattenflotte umgeht, die Öl an vertragswillige Käufer unter falscher oder ohne Flagge und mit schwerwiegenden Umweltrisiken befördert; in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten die wirksamen Maßnahmen, die der Rat im Rahmen des 15. Sanktionspakets gegen die Umgehung von Sanktionen durch die Schattenflotte angenommen hat, noch umsetzen müssen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>P.</NO.P>in der Erwägung, dass das Europäische Parlament in seiner Entschließung vom November 2024 die EU und ihre Mitgliedstaaten aufgefordert hat, alle Einfuhren von Energie aus Russland, einschließlich Flüssigerdgas und Kernenergie, zu verbieten, dafür zu sorgen, dass Schiffen, die LNG aus Russland ausführen, das Einlaufen in Häfen der EU untersagt wird, und davon abzusehen, neue Abkommen mit Rosatom oder seinen Tochtergesellschaften zu schließen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Q.</NO.P>in der Erwägung, dass sich das Fehlen einer aktualisierten robusten EU-Strategie für Energieversorgungssicherheit nachteilig auf Unternehmen, Industrie und Haushalte auswirkt; in der Erwägung, dass dies unter anderem zu einem starken Anstieg der Energiearmut geführt hat, da fast jeder zehnte Haushalt (10,6 %) im Jahr 2023 nicht in der Lage war, seinen Wohnraum angemessen zu beheizen<FOOTNOTE><FIELD> Siehe: Eurostat, „10.6 % of EU population struggled to keep homes warm“ (10,6 % der EU-Bevölkerung mit Schwierigkeiten, Wohnraum warm zu halten).</FIELD></FOOTNOTE>, was einem Anstieg gegenüber 2021 (6,9 %) entspricht<FOOTNOTE><FIELD> Siehe: Eurostat, „Key figures on European living conditions – 2024 edition“ (Daten zu Lebensbedingungen in Europa – 2024).</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>R.</NO.P>in der Erwägung, dass Angriffe auf kritische Energieinfrastrukturen zu Machtverlusten mit gleichzeitigen Auswirkungen in mehreren Mitgliedstaaten, erheblichen wirtschaftlichen Schäden, einer Untergrabung der öffentlichen Sicherheit und Auswirkungen auf die Verteidigungsfähigkeit der Union führen können; in der Erwägung, dass der Energiesektor in Europa seit dem Einmarsch Russlands in die Ukraine Cyberangriffen ausgesetzt ist; in der Erwägung, dass die kritische Energieinfrastruktur in der Ostsee regelmäßig von Russland angegriffen wird; in der Erwägung, dass die zunehmende Zahl von Zwischenfällen mit Perimeter-Störungen von Offshore-Energieinfrastrukturen Anlass zu ernster Besorgnis gibt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>S.</NO.P>in der Erwägung, dass die Rolle der NATO im Bereich der Energieversorgungssicherheit erstmals auf dem Gipfeltreffen in Bukarest 2008 definiert und seitdem gestärkt wurde; in der Erwägung, dass die NATO die Sicherheit kritischer Infrastrukturen stärkt, um Sabotage zu verhindern, unter anderem durch die kürzlich eingeleitete Initiative „Baltic Sentry“; in der Erwägung, dass die NATO die nationalen Behörden bei der Stärkung ihrer Widerstandsfähigkeit gegen Unterbrechungen der Energieversorgung unterstützt, die sich auf die nationale und die kollektive Verteidigung auswirken könnten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>T.</NO.P>in der Erwägung, dass die Integration der Stromnetze der baltischen Staaten in das kontinentaleuropäische Netz im Februar 2025 ein entscheidender Schritt zur Verbesserung ihrer Energieversorgungssicherheit war, da sie dadurch unabhängig von Russlands Netz wurden, wodurch geopolitische Schwachstellen verringert wurden und der Ostseeraum krisenfester wurde;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Eine neue Vision für die Energieversorgungssicherheit in einer sich wandelnden globalen Landschaft</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>weist darauf hin, dass die Europäische Umweltagentur die Energieversorgungssicherheit als „die Verfügbarkeit von Energie in unterschiedlicher Form, in ausreichenden Mengen und zu angemessenen und/oder erschwinglichen Preisen“ definiert; ist der Ansicht, dass ein umfassender Ansatz für die Energieversorgungssicherheit die physische Dimension der Infrastruktur, die Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit, Stabilität und Erschwinglichkeit der Energieversorgung und deren Nachhaltigkeit umfassen sollte und dass der Schwerpunkt dabei auf die geopolitische und klimapolitische Dimension gelegt werden sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>betont, dass die Energieversorgungssicherheit ein sektorübergreifendes Thema, die Grundlage für das Funktionieren aller kritischen Sektoren und für die wirtschaftliche Stabilität, die öffentliche Sicherheit und die nationale Widerstandsfähigkeit unerlässlich ist; betont, dass die Einbeziehung der Energieversorgungssicherheit in die einschlägigen Politikbereiche und die ihnen zugrunde liegenden Folgenabschätzungen entscheidend ist, um die Kohärenz, Konsistenz und allgemeine Wirksamkeit der Politikgestaltung der EU zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>betont, dass die derzeitige geopolitische Lage und die anhaltenden gefährlichen Abhängigkeiten bei der Energieversorgung deutlich machen, dass Energieversorgungssicherheit anders verstanden werden muss, und erkennt an, dass die Widerstandsfähigkeit der Energiesysteme, nämlich die Fähigkeit, mögliche Störungen vorherzusehen, ihnen standzuhalten, sich daran anzupassen und sich rasch von ihnen zu erholen, nun eine strategische Notwendigkeit ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>hebt hervor, dass angesichts der anhaltenden Dekarbonisierung des Energiesystems, des steigenden Anteils erneuerbarer Energiequellen und des Voranschreitens der Elektrifizierung ein gut funktionierender und integrierter Energiemarkt, Energieeffizienz, die Integration von Flexibilitätsquellen (Strom- und Wärmespeicherung, Wasserstoff, umfassend entwickelte und widerstandsfähige Infrastruktur, Laststeuerung usw.) und ausreichende bedarfsfähige Kapazitäten entscheidend sein werden, um die fluktuierende Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen erfolgreich handzuhaben und das Potenzial der Energiewende voll auszuschöpfen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>betont, dass die Energieversorgungssicherheit immer mit Angemessenheit verbunden ist; stellt fest, dass sich die Knappheitsprobleme, die 2025 in Gebieten am Rande der EU auftreten, so verlagern dürften, dass 2033 eher Gebiete in der Mitte der EU davon betroffen sein werden<FOOTNOTE><FIELD> Europäischer Verbund der Übertragungsnetzbetreiber für Strom (ENTSO-E), „European Resource Adequacy Assessment“ (Bewertung der Angemessenheit der Ressourcen in Europa), Dezember 2023.</FIELD></FOOTNOTE>; ist der Ansicht, dass Kapazitätsvergütungsmechanismen eine strukturelle Rolle spielen, wenn es darum geht, regelbare Reservekapazitäten zu sichern, um für Angemessenheit in Spitzenzeiten oder Zeiten von Versorgungsengpässen zu sorgen, und dazu beitragen, Anreize für die erforderlichen Investitionen in die Erzeugung von Kapazitäten zu schaffen, die durch Signale auf dem Markt, die sich ausschließlich auf seltene Knappheitspreisstunden stützen, womöglich nicht gerechtfertigt wären; betont, dass sichergestellt werden muss, dass die Mechanismen für verschiedene Arten von Ressourcen (wie Nachfrageseite, Energieeinsparungen, Aggregierung, Speicheranlagen und grenzüberschreitende Ressourcen), die in der Lage sind, die erforderlichen Dienste wie Flexibilität zu erbringen, offen sind, nicht zu übermäßigen Marktverzerrungen führen oder den zonenübergreifenden Austausch einschränken und die Vereinbarkeit mit einem künftigen dekarbonisierten Stromsystem verdeutlichen, auch durch Kohärenz mit festgelegten Emissionsgrenzwerten gemäß Artikel 22 der EMD-Verordnung; weist darauf hin, dass die Vergütung für Kapazitätsmechanismen nur deren Verfügbarkeit abdeckt; betont, dass ihre Genehmigungsverfahren, wie in der Überarbeitung der EMD-Verordnung gefordert wird, dringend vereinfacht und gestrafft werden müssen, wobei den spezifischen Problemen auf dem Strommarkt in den jeweiligen Mitgliedstaaten im Genehmigungsverfahren der Kommission gebührend Rechnung zu tragen ist; nimmt den Bericht der Kommission über die Bewertung der Möglichkeiten zur Straffung und Vereinfachung des Verfahrens für die Anwendung eines Kapazitätsmechanismus<FOOTNOTE><FIELD> COM(2025)0065.</FIELD></FOOTNOTE> und die laufenden Arbeiten am Rahmen für staatliche Beihilfen zur Unterstützung des Deals für eine saubere Industrie mit konkreten Vorschlägen zur Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens zur Kenntnis; stellt fest, dass der Regelreservemarkt zwar wesentliche kurzfristige Dienste erbringt, aber noch nicht investitionsfreundlich ist, und fordert die Kommission daher auf, Anreize für den Aufbau flexibler Ressourcen zu entwickeln, die die Märkte dringend benötigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>betont, dass bei der Dekarbonisierung die Besonderheiten der Mitgliedstaaten und ihrer Regionen, einschließlich der Gebiete in äußerster Randlage Europas und der Regionen im Rahmen des Fonds für einen gerechten Übergang sowie der Umfang ihres Zugangs zu unterschiedlichen Arten sauberer Energiequellen, die Bedürfnisse ihrer Wirtschaftszweige und die Schutzbedürftigkeit ihrer Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt werden sollten, um einen gerechten Übergang sicherzustellen, bei dem die Energieversorgungssicherheit gewahrt wird, indem für Synergieeffekte zwischen den Klimaschutzzielen, den geografischen und natürlichen Voraussetzungen und den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten gesorgt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>stellt fest, dass in Bezug auf nichtfossile Flexibilität und Energiespeicherung ein umfassender Ansatz erforderlich ist, bei dem Moleküle und Wärme berücksichtigt werden; hebt hervor, dass Fernwärmesysteme großes Potenzial bergen, wenn es darum geht, Wärmespeicher für das Senken der Kreislauftemperatur und die Einbindung von Abwärme, Solarenergie, Geothermie und anderer erneuerbarer Energiequellen zu nutzen und dabei gegebenenfalls in einem Übergangszeitraum Erdgas einzusetzen; weist darauf hin, dass die optimale Nutzung hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung im Einklang mit der Energieeffizienzrichtlinie eine wichtige Rolle dabei spielen kann, einen Beitrag zu einem ausgeglichenen Stromnetz und zur Wettbewerbsfähigkeit einiger Industriezweige zu leisten, insbesondere derjenigen, die keine alternativen Möglichkeiten zur Erzeugung erschwinglicher Wärme in ihren industriellen Prozessen haben; betont, dass dazu die Fernwärmenetze modernisiert und ausgebaut werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>betont, dass Technologieneutralität eine zentrale Rolle spielt, wenn es darum geht, die Energieversorgungssicherheit zu verbessern und gleichzeitig Lock-in-Effekte zu verhindern und Nachhaltigkeit, wirtschaftliche Effizienz und einen gerechten Übergang zu fördern; weist erneut darauf hin, dass in ein vielfältiges Portfolio an sauberen Technologien investiert werden muss, damit Regionen kosteneffizient jene Technologien einsetzen können, die ihren Bedürfnissen am besten entsprechen, was Energie erschwinglicher und zugänglicher macht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>stellt fest, dass im Draghi-Bericht<FOOTNOTE><FIELD> Siehe „Draghi-Bericht über die Wettbewerbsfähigkeit der EU“, https://commission.europa.eu/topics/eu-competitiveness/draghi-report_en.</FIELD></FOOTNOTE> hervorgehoben wird, dass die EU durch eine Verringerung ihrer Abhängigkeit der Einfuhr fossiler Brennstoffe wettbewerbsfähiger und die Versorgung erschwinglicher und sicherer würde; stellt fest, dass Erdgas angesichts einer Nachfrage von 320 Mrd. m³ im Jahr 2024 derzeit zur Energieversorgungssicherheit der EU beiträgt, und nimmt die Prognosen der Internationalen Energieagentur (IEA) zur Kenntnis, die auf eine moderate Nachfrage von 260 Mrd. m³ jährlich bis 2035 hindeuten,<FOOTNOTE><FIELD> Internationale Energieagentur, 2024 World Energy Outlook (Weltenergieausblick), Europäische Kommission, 4. Quartal 2024, Bericht über den Gasmarkt.</FIELD></FOOTNOTE> während in einem REPowerEU-Szenario eine mögliche Verringerung der Nachfrage nach Erdgas um 184 Mrd. m³ bis 2030 prognostiziert wird, was gegenüber der Nachfrage von 356 Mrd. m³ im Jahr 2022 einen Rückgang um etwa 50 % in weniger als fünf Jahren bedeuten würde; weist auf den Vorschlag von Draghi hin, eine umfassende Strategie für Erdgas zur Steuerung seiner Rolle beim Übergang und bei der Sicherstellung der Versorgung auszuarbeiten, die als Richtschnur für Infrastrukturentscheidungen, internationale Partnerschaften und Rechtsvorschriften dienen sollte; stellt mit Besorgnis fest, dass eine uneinheitliche Erdgaspolitik die Handelsposition von Unternehmen aus der EU geschwächt hat, wodurch sie globalen Spotmarktpreisen ausgesetzt sind und was eine mögliche Diskrepanz zwischen dem entstehen lässt, was sich die EU vertraglich gesichert hat, und dem, was im Laufe der Zeit eingeführt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>betont, dass die Entwicklung der Kernenergie im Rahmen des EU-Rechts nach wie vor ein nationales Vorrecht ist; nimmt zur Kenntnis, dass der Kernenergie in den Mitgliedstaaten, die sich für ihre Aufnahme in den Energiemix entscheiden, eine wichtige Rolle in einem integrierten Energiesystem, das von einer zunehmenden Verbreitung erneuerbarer Energieträger gekennzeichnet ist, zukommen kann; stellt fest, dass eine Reihe von Mitgliedstaaten es für notwendig erachten, die Entwicklung und den Einsatz sowohl bestehender Nukleartechnologien als auch solcher neuer Generation sowie den gesamten Kernbrennstoffkreislauf zu unterstützen, womit zum Aufbau einer wettbewerbsfähigen Technologielieferkette in der EU beigetragen wird, um so die offene strategische Autonomie zu gewährleisten; betont, dass es wichtig ist, die Gesamtkosten des kompletten Lebenszyklus der Kernenergie zu bewerten, einschließlich Bau, Betrieb, Sicherheit, Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit, Abfallentsorgung und Stilllegung; weist auf die bestehende und anhaltende Abhängigkeit von ausländischen Anbietern hin, stammten im Jahr 2022 doch etwa 97 % der Lieferungen von Natururan in die EU aus Überseequellen,<FOOTNOTE><FIELD> Jahresbericht 2023 der Euratom-Versorgungsagentur.</FIELD></FOOTNOTE> und betont, dass die Versorgungsquellen für Uran und Kernbrennstoff diversifiziert werden müssen und der Empfehlung der Euratom-Versorgungsagentur hinsichtlich des Aufbaus zuverlässiger Lieferketten, um die wachsende Nachfrage nach Nukleartechnologien und neuen Nukleartechnologien zu decken, gefolgt werden muss; nimmt in diesem Zusammenhang den jüngsten Beschluss der Europäischen Investitionsbank zur Kenntnis, ihre Unterstützung zur Stärkung der europäischen Kapazitäten für die Urananreicherung zu erneuern; betont, dass kleine modulare Reaktoren und fortgeschrittene modulare Reaktoren die Energieversorgungssicherheit durch die Bereitstellung von CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-armer Energie verbessern können; stellt jedoch fest, dass diese Technologie noch nicht vollständig ausgereift ist; begrüßt die Ankündigung, dass die Möglichkeit, Genehmigungsverfahren für neue Kernenergietechnologien wie kleine modulare Reaktoren zu vereinfachen, geprüft werden soll;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass erneuerbare Energie Energieautonomie und langfristige Versorgungssicherheit ermöglicht; betont, dass erneuerbare Energieträger für die Energieversorgungssicherheit maßgeblich sind, da sie für die EU bereits die Hauptquelle für Energie aus eigener Erzeugung darstellen; betont, dass es wichtig ist, die bestehenden Kapazitäten für erneuerbare Energieträger in größtmöglichem Umfang zu nutzen, insbesondere indem das Problem der Abregelungen angegangen wird, zumal in der EU im Jahr 2023 mehr als 12 TWh Strom aus erneuerbaren Quellen aufgrund von Netzüberlastung abgeregelt wurden, was zusätzliche 4,2 Mio. Tonnen an CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Emissionen zur Folge hatte;<FOOTNOTE><FIELD> ACER-Marktbeobachtungsbericht 2024, „Transmission capacities for cross-zonal trade of electricity and congestion management in the EU“ (Übertragungskapazitäten für den zonenüberschreitenden Stromhandel und das Engpassmanagement in der EU), S. 52.</FIELD></FOOTNOTE> stellt fest, dass erneuerbare Energieträger bereits dazu beigetragen haben, die Abhängigkeit der EU von russischem Gas zu verringern, da auf sie im Jahr 2023 EU-weit 25 % des Energieverbrauchs und 45 % des Stromverbrauchs entfielen; bekräftigt, dass es wichtig ist, dass die EU die Entwicklung und den Einsatz etablierter Technologien für Energie aus erneuerbaren Quellen, wie Solarenergie, Windkraft, Geothermie und Wärmepumpen, nachhaltig unterstützt; weist erneut darauf hin, dass Maßnahmen und Investitionen zur Unterstützung weniger entwickelter oder neu entstehender Branchen notwendig sind, um den Einsatz der angesichts nationaler und lokaler Gegebenheiten relevantesten Technologien für Energie aus erneuerbaren Quellen voranzutreiben, darunter innovative geothermische Technologien, Biomethan, Solarthermie, Meeresenergie, Gezeitenenergie, osmotische Energie und Solarthermie mit Strahlungsbündelung; ist besorgt darüber, dass die Vermarktung einiger innovativer Technologien ohne gezielte Unterstützungsmaßnahmen nicht rechtzeitig gelingen könnte, und fordert die Mitgliedstaaten daher auf, die diesbezügliche Forschung, ihre Demonstration, Marktakzeptanz und breitere Nutzung zu unterstützen; fordert die Kommission auf, einen Investitionsplan für die Technologien für Energie aus erneuerbaren Quellen vorzulegen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>weist insbesondere auf das Potenzial der Geothermie hin, die bis 2035 bei einer Leistungsausnutzung von 80-90 % eine Leistung von schätzungsweise 510 GW erreichen wird; betont, dass es in gewissen Regionen der EU beträchtliche ungenutzte Ressourcen gibt, und fordert die Kommission auf, der Forderung des Parlaments nachzukommen, den Ausbau der Geothermie unter anderem durch die Schaffung von Instrumenten zur Risikominderung zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>fordert die IEA auf, eine Analyse durchzuführen, um die Möglichkeiten für die Nutzung der Erdgasressourcen der EU zu bewerten; stellt fest, dass die interne Erdgasproduktion in der EU zwischen 2020 und 2023 um mehr als ein Drittel zurückgegangen ist und dieser Rückgang in naher Zukunft ohne eine erhebliche Steigerung der Erzeugung von grünen Gasen, einschließlich Biogas und Biomethan, in der EU andauern dürfte; stellt fest, dass im Draghi-Bericht hervorgehoben wird, dass die heimische Erdgaserzeugung – sofern dies von einzelnen Mitgliedstaaten als gerechtfertigt erachtet wird – neben einer schrittweisen Dekarbonisierung und der Übergangsmaßnahme einer verstärkten Nutzung von Wasserstoff und grünen Gasen im Einklang mit RED III und REPowerEU eine Rolle spielen könnte, wenn es darum geht, zur Versorgungssicherheit beizutragen und einer Anfälligkeit gegenüber negativen geopolitischen Entwicklungen vorzubeugen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>betont, dass eine Diversifizierung unerlässlich ist, um das Risiko einer marktbeherrschenden Stellung der Lieferanten in einem sich wandelnden geopolitischen Kontext zu mindern; ist der Ansicht, dass die EU internationale Partnerschaften mit zuverlässigen Lieferanten von Energie, Rohstoffen und sauberen Technologien in allen Weltregionen und insbesondere mit Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums stärken muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>hebt hervor, dass es für mehr Energieversorgungssicherheit einen ganzheitlichen Ansatz braucht, insbesondere durch die Steigerung der Energieeffizienz in wichtigen Bereichen des Endenergieverbrauchs wie Gebäuden und Industrie, das Vorantreiben von Energieeinsparungen, die Förderung von Investitionen in Forschung und Entwicklung und die Sicherstellung einer bedeutenden Bürgerbeteiligung – allesamt unverzichtbare Voraussetzungen für die Verwirklichung eines resilienten, nachhaltigen und inklusiven Energiesystems;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>fordert die Kommission auf, bei der Weiterentwicklung des Energiesystems der EU dem künftigen Bedarf an militärischen Fähigkeiten und militärischer Mobilität Rechnung zu tragen; stellt mit Besorgnis fest, dass die EU in hohem Maße von Einfuhren von Rohöl und Erdölerzeugnissen abhängig ist; appelliert an die Kommission, eine umfassende Strategie für flüssige Brennstoffe auszuarbeiten, um sicherzustellen, dass das Militär in einer Krisensituation ungehinderten Zugang zu diesen hat, und um die Abhängigkeit von störanfälligen Einfuhrketten und unzuverlässigen Erzeugern zu verringern, und zwar insbesondere durch die Entwicklung fortschrittlicher synthetischer Kraftstoffe in Europa, wie nachhaltiger Flugzeugtreibstoffe und E-Fuels;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>weist darauf hin, dass es laut dem Niinistö-Bericht notwendig ist, die Arbeiten an vorrangigen Verkehrskorridoren mit doppeltem Verwendungszweck für den zivilen und verteidigungsbezogenen logistischen Bedarf und an der Ausweitung der Kraftstofflieferketten für die Streitkräfte über diese Korridore fortzusetzen sowie Vorräte anzulegen und strategische Energiereserven aufzubauen, was für Regionen, in denen Rohrleitungsinfrastruktur und Kraftstoffspeicher unzureichend ausgebaut sind, besonders nützlich sein könnte; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, die Richtlinie über Erdölvorräte in Anbetracht der jüngsten geopolitischen Veränderungen und der Erfordernisse für die militärische Bereitschaft einer Überprüfung zu unterziehen, um die Energieversorgungssicherheit und die Widerstandsfähigkeit gegenüber neu auftretenden militärischen Risiken zu erhöhen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>stellt fest, dass der Energiebedarf aufgrund der Entwicklung des digitalen Sektors rasch steigt, insbesondere durch den erheblichen Energiebedarf von Rechenzentren und Systemen der künstlichen Intelligenz; betont, dass durch diese Tendenz deutlich wird, dass es dringend solide politische Maßnahmen für Energieeffizienz braucht, und erachtet es als wichtig, dass die EU proaktiv nachhaltige, zukunftsorientierte Lösungen verfolgt, um dieser steigenden Nachfrage gerecht zu werden und gleichzeitig die Widerstandsfähigkeit ihres Energiesystems zu wahren;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Eine resiliente Energieinfrastruktur</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>stellt fest, dass Infrastrukturengpässe den Nutzen der sektorübergreifenden Integration behindern und die Bedrohungen für die Energieversorgungssicherheit verschärfen; unterstreicht, dass Investitionen in neue Energienetze, einschließlich grenzüberschreitender Verbindungsleitungen und Offshore-Netze, und eine Optimierung der bestehenden Infrastruktur wesentlich sind, um die Kapazität durch den Einsatz von Technologien zur Verbesserung der Netze (grid-enhancing technologies, GET) zu erhöhen und gleichzeitig den Bedarf an neuer Infrastruktur zu verringern, und dadurch die Integration erneuerbarer Energieträger und anderer Anlagen neuer Generation zu ermöglichen, Preislücken zu schließen, die Gesamteffizienz des Systems zu verbessern und die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten im Falle einer Energiekrise zu fördern; betont, dass eine technisch solide Infrastrukturplanung erforderlich ist, bei der die geografischen und natürlichen Gegebenheiten berücksichtigt werden und gleichzeitig die langfristige Tragfähigkeit sichergestellt wird und keine gestrandeten Vermögenswerte entstehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>fordert die Kommission auf, dringend zu beurteilen, in welchen Gebieten die Verbindungsleitungen unzureichend sind, um das derzeitige Ziel für einen Stromverbundgrad von 15 % gemäß der Verordnung (EU) 2018/1999<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2018/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über das Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz (ABl. L 328 vom 21.12.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1999/oj).</FIELD></FOOTNOTE> zu erreichen; betont, dass Vorhaben von gemeinsamem Interesse wesentlich sind, um den effizienten und sicheren Stromfluss zwischen den Mitgliedstaaten und Regionen zu erleichtern und dadurch die grenzüberschreitende Integration und die Energiesolidarität innerhalb der EU zu stärken; würdigt die Rolle des Bereichs „Energie“ der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF-E), wenn es um den Abschluss der genannten Investitionen geht, und fordert erneut, dass die Mittel dafür im Rahmen des Vorschlags für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen erheblich aufgestockt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, die Genehmigungsverfahren für elektrische Anlagen und Stromnetze zu beschleunigen; stellt fest, dass übermäßig lange Genehmigungsverfahren zu Rechtsunsicherheit führen und die Angemessenheit der Ressourcen untergraben könnten, indem die Umsetzung kritischer Projekte – sei es zum Repowering oder zur Erneuerung bestehender Erzeugungsstandorte oder zum Ausbau der Übertragungs-, Verteilungs- oder Speicherinfrastruktur – verzögert wird; begrüßt die erfreulichen Fortschritte hinsichtlich der Bestimmungen, die im Rahmen der jüngsten Überarbeitung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie und der Dringlichkeitsverordnung zur Beschleunigung, Straffung und Vereinfachung der Verfahren zur Genehmigungserteilung<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2022/2577 des Rates vom 22. Dezember 2022 zur Festlegung eines Rahmens für einen beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien (ABl. L 335 vom 29.12.2022, S. 36, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2022/2577/oj).</FIELD></FOOTNOTE> angenommen wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>weist darauf hin, dass sich der Klimawandel immer weiter verschärft, wodurch das Energiesystem aufgrund extremer Wetterereignisse – wie Hitzewellen, die zur Abschaltung von Wärmekraftwerken führen, Dürren, durch die die Stromerzeugung zurückgeht, und schwere Stürme, Überschwemmungen und Brände, die Stromnetze und Gasleitungen schädigen – zunehmend unter Druck gerät; betont, dass die Auswirkungen des Klimawandels auf Erzeugungsanlagen, Netze und Verbrauchsmuster besser in die Modellierung und in Vorsorgemaßnahmen für die Energieinfrastruktur einbezogen werden sollten; betont, dass eine Planung für belastbare Energiesysteme erforderlich ist, bei der Strategien zur Anpassung an den Klimawandel, wie fortschrittliche Kühltechnologien, Netzflexibilität, dezentrale Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen und verstärkter Schutz der Infrastruktur, einbezogen werden; unterstreicht, dass in Energieprojekte bereits von Anfang an ein Plan zur Sicherung der Klimaverträglichkeit integriert sein sollte, der auf einer ersten risikobasierten Bewertung beruht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>fordert die Kommission auf, auf der Richtlinie (EU) 2022/2557 über die Resilienz kritischer Einrichtungen<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie (EU) 2022/2557 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über die Resilienz kritischer Einrichtungen und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/114/EG des Rates (ABl. L 333 vom 27.12.2022, S. 164, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2022/2557/oj).</FIELD></FOOTNOTE> aufzubauen, indem sie deren vollständige und harmonisierte Umsetzung erleichtert, und zwar durch die Bereitstellung von bewährten Verfahren, Leitfäden und Methoden und durch grenzüberschreitende Schulungsmaßnahmen und Übungen zur Unterstützung der Mitgliedstaaten, der zuständigen Behörden und kritischer Energieeinrichtungen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>betont, dass angesichts von vom Menschen verursachter Bedrohungen, wie militärischen und hybriden Angriffen sowie Cyberangriffen, in den Schutz und die Widerstandsfähigkeit der Energieinfrastruktur investiert werden muss; ist besorgt über die jüngsten Sabotagefälle in der Ostsee und fordert verstärkte Maßnahmen auf EU-Ebene zum Schutz der kritischen Energieinfrastruktur der EU, einschließlich grenzüberschreitender Verbindungen zu Nicht-EU-Ländern, z. B. Unterwasser-Pipelines und -Kabel, Offshore-Windparks und Verbindungsleitungen, um die am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten zu unterstützen und die nationalen Maßnahmen zu ergänzen; begrüßt in diesem Zusammenhang die gemeinsame Mitteilung über den EU-Aktionsplan für Kabelsicherheit;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>stellt fest, dass durch die Dezentralisierung des Energiesystems – dank der sowohl die Widerstandsfähigkeit gestärkt wird, als auch die Energiewende erleichtert wird – und durch die zunehmende Vielfalt an Quellen und die erhöhte Autonomie die Abhängigkeit von zentralen Kraftwerken verringert, das Ausfallrisiko minimiert, die Netzstabilität verbessert und eine schnellere Wiederherstellung nach Störungen ermöglicht wird; betont gleichzeitig, dass durch die höhere Zahl an entlegenen und dezentralen Energiequellen, Energiespeichersystemen und neuen Verbindungen verstärkte Maßnahmen erforderlich sind, um die Infrastruktur zuverlässig schützen zu können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>fordert die Kommission auf, Lehren aus dem Krieg in der Ukraine zu ziehen, insbesondere in Bezug auf die entscheidende Rolle von Stromverbundnetzen, Mikronetzen, dezentraler Solarenergie, Windkraft und Batteriespeicherung bei der Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes gegenüber militärischen Angriffen, einschließlich in Form von Cyberangriffen oder durch Drohnen oder Flugkörper; würdigt die anhaltenden Bemühungen der Ukraine, die Funktionsfähigkeit und Sicherheit ihres Energiesystems trotz des Angriffskriegs Russlands aufrechtzuerhalten, und betont, dass die Unterstützung der Ukraine es auch einschließt, dem Land dabei zu helfen, die Zuverlässigkeit seines nationalen Stromnetzes sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>stellt mit Besorgnis fest, dass kleine dezentrale Energieressourcen, die mit dem Internet verbunden sind, beispielsweise Wechselrichter, nicht Gegenstand angemessener Konformitätsbewertungsverfahren sind, wie sie in den Rechtsvorschriften zur Cybersicherheit wie etwa der Cyberresilienz-Verordnung<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2024/2847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 168/2013 und (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2020/1828 (Cyberresilienz-Verordnung (ABl. L, 2024/2847, 20.11.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2847/oj).</FIELD></FOOTNOTE> vorgesehen sind, und dass dadurch, dass der jeweilige Hersteller sie fernsteuern und ihre Software aktualisieren kann und die Anbieter häufig nicht vertrauenswürdig sind, diese nicht vertrauenswürdigen Anbieter durch sie Kontrolle über die Stromnetze in der EU erlangen könnten; fordert die Kommission nachdrücklich auf, auf dem jeweiligen Herkunftsland basierende verbindliche Risikobewertungen für dezentrale Energieressourcen einzuführen, um sicherzustellen, dass Geräte, die von Rechtsräumen aus kontrolliert werden, gegenüber denen potenzielle Sicherheitsbedenken bestehen, strengen Aufsichts- und Lokalisierungsanforderungen unterliegen; fordert, dass die Widerstandsfähigkeit der europäischen Lieferketten gestärkt wird, indem die EU-basierte Herstellung von dezentralen Energieressourcen und Bündnisse mit vertrauenswürdigen internationalen Partnern gefördert werden; betont, dass es einer angemessenen Zahl von auf Cybersicherheit spezialisierten Fachkräften und einer engen Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten bedarf, um diese Schwachstellen zu beheben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>fordert Energieunternehmen, die kritische Infrastruktur verwalten, auf, eng mit der EU-Agentur für Cybersicherheit zusammenzuarbeiten und sich mit den fortschrittlichsten Cybersicherheitsinstrumenten auszustatten; ist der Ansicht, dass die Zusammenarbeit mit der NATO im Bereich Cybersicherheit gestärkt werden sollte, um hybriden Bedrohungen für die Energieversorgungssicherheit Europas entgegenzuwirken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>stellt fest, dass die Mitgliedstaaten alles in ihrer Macht Stehende tun müssen, um ihre Widerstandsfähigkeit zu erhöhen, darunter ihre Fähigkeit, Zwischenfälle zu verhindern, sich vor ihnen zu schützen, auf sie zu reagieren, ihnen standzuhalten, sie einzudämmen, sie auszugleichen, sie zu bewältigen und sich von ihnen zu erholen, und dabei der Interdependenz des Energiemarkts in der EU und dem potenziellen Dominoeffekt, den Infrastrukturausfälle in einem Land in der gesamten Union haben können, in vollem Umfang Rechnung zu tragen; betont insbesondere, dass der Aspekt der Wiederherstellung gestärkt werden muss, indem beispielsweise ein effizienter europäischer Reparatur- und Reaktionsmechanismus sowie nationale und regionale Einsatzpläne geschaffen werden, was zugleich als wichtiges Element der Abschreckungsstrategie der EU dienen könnte; weist darauf hin, dass Solidarität in der EU wesentlich ist, wenn es darum geht, auf potenzielle die Infrastruktur betreffende Zwischenfälle zu reagieren und für ein koordiniertes Vorgehen und gegenseitige Unterstützung zwischen den Mitgliedstaaten zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass die Energieinfrastruktur einen besonders gefährdeten Bereich darstellt, der vor ausländischen Interessen geschützt werden muss; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission nachdrücklich auf, Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit ausländischen Investitionen in Energieinfrastruktur und dem Erwerb von Energieinfrastruktur anzugehen; ist besorgt über eine Reihe potenziell sensibler ausländischer Investitionen, insbesondere in Netze; begrüßt in diesem Zusammenhang die laufende Überarbeitung der Verordnung über die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2019/452 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2019 zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union (ABl. L 79 I vom 21.3.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2019/452/oj).</FIELD></FOOTNOTE> als einen rechtzeitigen Schritt hin zur Annahme eines entschiedenen strategischen Ansatzes für die Entwicklung und Überwachung der europäischen Energieinfrastruktur;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>betont, dass Energieversorgungssicherheit unter anderem darin bestehen sollte, dass die Versorgung mit zentralen sauberen Technologien, Komponenten und kritischen Rohstoffen sichergestellt wird, und weist darauf hin, dass diese auf diversifizierte Weise beschafft werden müssen; fordert, dass die Industrie für den Netzaufbau in der EU als strategische Säule der Energiewende stärker unterstützt wird und dabei ein besonderer Schwerpunkt auf die Sicherstellung eines fairen und wettbewerbsfähigen Regelungsumfelds für europäische Hersteller gelegt wird, wobei das Potenzial von Anforderungen in Bezug auf lokale Materialen zur Stärkung der Energieversorgungssicherheit, der Widerstandsfähigkeit der Lieferketten und der industriellen Wettbewerbsfähigkeit sondiert werden sollte; fordert eine Überarbeitung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge zwecks Vereinfachung und Verringerung des Verwaltungsaufwands für Netzbetreiber beim Zugang zu den erforderlichen Netztechnologien;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>betont, dass es wichtig ist, die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft in die Konzeption kritischer Infrastrukturen und Ausrüstungen einzubeziehen, und fordert eine verstärkte Unterstützung für deren Umsetzung, wobei das Ziel darin besteht, die Abhängigkeit der EU von Rohstoffeinfuhren aus Drittländern zu verringern und die Ressourceneffizienz zu verbessern;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Schrittweise Einstellung der Versorgung mit Energie aus Russland</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>betont, dass die Herausforderungen, die sich aus der mangelnden Solidarität in der EU und daraus, dass einige Mitgliedstaaten partikularen Interessen Vorrang einräumen, ergeben, den gesamten Kontinent für die Gefahren der Abhängigkeit von einem unzuverlässigen Energieversorger, der Energieausfuhren als Waffe einsetzt, sensibilisiert haben; betont, dass die aus dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine gezogenen Lehren im Mittelpunkt künftiger Maßnahmen der EU stehen müssen, und hebt insbesondere hervor, dass es äußerst wichtig ist, dass Europa geeint reagiert, um gefährlichen Abhängigkeiten bei der Energieversorgung ein Ende zu setzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>betont, dass die EU Fortschritte bei der Verringerung ihrer Energieabhängigkeit erzielt hat, was weitgehend auf den REPowerEU-Plan und die 16 Sanktionspakete zurückzuführen ist, die zu einem Rückgang der Einfuhren von russischem Gas (Pipeline-Gas und Flüssigerdgas) von 45 % der gesamten Gaseinfuhren der EU im Jahr 2021 auf 19 % im Jahr 2024 geführt hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>bringt seine tiefe Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass die EU weiterhin von russischem Gas abhängig ist und darüber hinaus kürzlich ein Anstieg zu verzeichnen war, wobei die Einfuhren 2024 um 18 % gestiegen sind und 2025 weiter zunehmen<FOOTNOTE><FIELD> Geändert, um aktuellere Daten abzubilden – „The final push for EU Russian gas phase-out“ (Der letzte Anstoß für die schrittweise Einstellung der Versorgung mit Energie aus Russland in der EU), Ember, 27. März 2025.</FIELD></FOOTNOTE>; stellt fest, dass die Mitgliedstaaten allein im Jahr 2024 Flüssigerdgas im Wert von schätzungsweise 7 Mrd. EUR aus Russland gekauft haben und dass die EU seit dem Einmarsch Russlands in die Ukraine Öl und Gas im Wert von insgesamt 200 Mrd. EUR aus Russland eingeführt hat<FOOTNOTE><FIELD> Centre for Research on Energy and Clean Air, „Financing Putin’s war: Fossil fuel imports from Russia during the invasion of Ukraine“ (Finanzierung von Putins Krieg: Import fossiler Brennstoffe aus Russland während des Einmarschs in die Ukraine), https://energyandcleanair.org/financing-putins-war/<STRING UNDERLINE="on">.</STRING></FIELD></FOOTNOTE>, wodurch Russlands Kriegsmaschinerie angeheizt wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>begrüßt die Veröffentlichung des Fahrplans für die schrittweise Einstellung der Energieeinfuhren aus Russland, mit dem dafür gesorgt werden muss, dass diese Einfuhren so bald wie möglich endgültig eingestellt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>begrüßt das von der Kommission vorgeschlagene schrittweise Verbot von Gaseinfuhren aus Russland; betont, dass bis spätestens 2027 ein EU-weites Verbot aller Erdgaseinfuhren aus Russland und bis Ende 2025 aller neuen Verträge und bestehenden kurzfristigen Verträge („Spot-Verträge“) eingeführt werden muss; beharrt darauf, dass die Mitgliedstaaten, einschließlich derjenigen, für die derzeit gezielte Ausnahmeregelungen für Öleinfuhren aus Russland gelten, diese Einfuhren letztlich bis spätestens 2027 auslaufen lassen sollten; begrüßt die anstehenden Legislativvorschläge in diesem Zusammenhang und fordert die Kommission auf, die Nutzung aller verfügbaren Übergangsinstrumente zu prüfen, die zur Beendigung der Einfuhren fossiler Brennstoffe aus Russland bis 2027 führen könnten, etwa die Einführung eines regelmäßigen Quotensystems für Einfuhren von Gas aus Russland in die EU und die Einführung einer Preisobergrenze für Flüssigerdgas aus Russland nach einer Bewertung der Auswirkungen auf den Markt und die Preise; fordert die Kommission auf, Unternehmen in der EU wirksame und rechtlich fundierte Instrumente an die Hand zu geben, um sie dabei zu unterstützen, ohne Vertragsstrafen aus langfristigen Verträgen mit russischen Lieferanten auszusteigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, Gaslieferungen aus den LNG-Terminals Jamal und Arktis-2 in die EU in den Anwendungsbereich der EU-Sanktionen aufzunehmen, und fordert entsprechende Sanktionen gegen die einzigartige Flotte von LNG-Tankschiffen der Eisklasse, die mit dem LNG-Projekt Jamal verbunden sind; stellt fest, dass Sanktionen gegen LNG-Tankschiffe äußerst wirksam wären, da es weltweit lediglich eine begrenzte Zahl an LNG-Tankschiffen der Eisklasse gibt; betont, dass es im Zuge der vorstehend genannten Maßnahmen erforderlich wäre, eine angemessene Bewertung der rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen auf die betroffenen europäischen Unternehmen vorzunehmen und dafür zu sorgen, dass diese Unternehmen aus den jeweiligen Verträgen aussteigen können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>begrüßt, dass die nukleartechnische Lieferkette in den Fahrplan aufgenommen wurde; stellt mit Besorgnis fest, dass Kernbrennstoff aus Russland nach wie vor auf dem EU-Markt ist und auch über indirekte Lieferketten dorthin gelangt, und dass im Jahr 2023 23,5 % des in der EU verbrauchten Urans aus Russland stammten und 30,1 % des in Nuklearanlagen der EU verwendeten angereicherten Urans in Russland angereichert wurden; stellt fest, dass zwar europäische Anbieter ihre Kapazitäten in ihren europäischen Betrieben ausbauen, um die gestiegene Nachfrage zu decken, zumal die Versorger Lieferungen aus Russland vorausschauend verringern, dass jedoch auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene dringend klare politische Entscheidungen erforderlich sind, um die vorstehend genannten Schwachstellen in der nukleartechnischen Lieferkette anzugehen; fordert daher, dass Projekte in der EU unterstützt werden, die zu mehr Autonomie und Sicherheit bei der Kernbrennstoffversorgung beitragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass die offiziellen Angaben die Energieeinfuhren aus Russland und deren Zielort nicht vollständig abbilden, da „umetikettiertes“ Öl und Gas aus Russland weiterhin auf den EU-Markt gelangt; stellt mit Bedauern fest, dass dies in einigen Fällen mit der Duldung durch die beteiligten staatlichen Akteure geschieht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>teilt die Auffassung, dass eine angemessene Bewertung des Umfangs der Energieeinfuhren aus Russland eine Voraussetzung dafür ist, diese Abhängigkeit schrittweise zu beenden; bedauert, dass Energieimporte weiterhin „reingewaschen“ werden, und betont, dass auf dem Energiemarkt der EU mehr Transparenz vonnöten ist; fordert die Mitgliedstaaten auf, Daten über die Herkunft des eingeführten, ausgeführten und verbrauchten Gases aus Russland zu veröffentlichen, und fordert nachdrücklich, dass sämtliche Maßnahmen gegen die „Reinwaschung“ von Energieeinfuhren aus Russland auch angewandt werden; stellt fest, dass die einschlägigen Berichtspflichten gemäß der Verordnung (EU) 2024/1787 über die Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor zur Verwirklichung dieses Ziels beitragen können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>begrüßt die anstehenden Vorschläge für Transparenz-, Überwachungs- und Rückverfolgbarkeitsmechanismen, da die wirksame Umsetzung von Sanktionen davon abhängt, dass es in allen Mitgliedstaaten geeignete Kontrollmechanismen gibt; betont, dass dringend ein Rechtsinstrument ausgearbeitet werden muss, um für die Transparenz und Rückverfolgbarkeit von Erdgas zu sorgen, das aus Russland stammt und als Flüssigerdgas und über Rohrleitungen in die EU ausgeführt wird, wobei dieses Instrument in weiterer Folge auch für Öleinfuhren gelten sollte; betont, dass dieser Mechanismus künftig auf Energieeinfuhren aus anderen Zielorten ausgeweitet werden sollte; ist der Ansicht, dass das Instrument eine Zusammenarbeit verschiedener Einrichtungen erfordern würde, etwa der Wettbewerbsbehörden der EU, der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) und der nationalen Zollbehörden; fordert die Mitgliedstaaten auf, eine Ausweitung der Befugnisse zu strafrechtlichen Ermittlungen der nationalen Zollbehörden zu prüfen, um die Wirksamkeit des vorstehend genannten Mechanismus sicherzustellen und ausreichende abschreckende Maßnahmen und Geldbußen, etwa angemessene Geldstrafen für die Umgehung von Sanktionen, einzuführen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>betont, dass ein Rechtsrahmen für die Diversifizierung angenommen werden muss, mit dem alle Mitgliedstaaten verpflichtet werden, in koordinierter Weise und über die entsprechenden zuständigen Behörden einen Plan für den Ausstieg aus russischen Energiequellen zu erarbeiten und die Erarbeitung und Umsetzung spezialisierter Ausstiegspläne auf der Ebene der in ihrem jeweiligen Energiesektor tätigen Unternehmen zu unterstützen und zu überwachen; ist der Ansicht, dass diese Pläne die Dimensionen der inländischen Produktion und der Verringerung der Nachfrage umfassen sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>verurteilt die Forderungen nach einer Rückkehr zu Energieeinfuhren aus Russland im Rahmen eines Friedensabkommens für die Ukraine aufs Schärfste; lehnt die Idee einer möglichen Zertifizierung der Pipeline Nord Stream 2 entschieden ab und besteht auf der vollständigen Stilllegung der Nord-Stream-Pipelines; warnt vor einer erneuten Abhängigkeit der EU von einem unzuverlässigen Lieferanten und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, entsprechende Schutzmaßnahmen auszuarbeiten, z. B. eine Gegenzeichnung etwaiger Verträge mit Russland durch die Kommission oder die obligatorische Nutzung der AggregateEU-Plattform für derartige Einkäufe;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass Energie eine zwingende Notwendigkeit ist; betont, dass die schrittweise Einstellung der Energieeinfuhren aus Russland eine gemeinsame Anstrengung sein muss, damit kein Mitgliedstaat, kein Unternehmen und kein Haushalt zurückgelassen wird; betont, dass die Mitgliedstaaten nicht gleichermaßen in der Lage sind, die Energieimporte aus Russland in gleicher Weise schrittweise zu beenden, und fordert sie daher nachdrücklich zu großer Solidarität untereinander auf, und fordert darüber hinaus angemessene Unterstützungsmaßnahmen der Kommission, um einen gerechten und koordinierten Übergang sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>weist darauf hin, dass die schrittweise eingestellten Energieeinfuhren aus Russland kurzfristig durch verlässliche Quellen außerhalb der EU ersetzt werden müssen, und fordert die Kommission daher nachdrücklich auf, Maßnahmen vorzuschlagen, mit denen eine hinreichende Substitution dieser Einfuhren durch vertrauenswürdige Partner sichergestellt wird; betont jedoch, dass es bei der Ersetzung der Versorgung mit Energie aus Russland nicht zu neuen Abhängigkeiten von anderen Lieferanten kommen darf und dass daher Energieeinfuhren langfristig schrittweise verringert werden sollten, und zwar durch wirksame Maßnahmen zur Förderung der Dekarbonisierung, der Elektrifizierung und der Energieeffizienz und durch Einsparungen in den Branchen, in denen dies möglich und kosteneffizient ist, sowie durch Ausbau der Energieerzeugung in Europa im Einklang mit dem REPowerEU-Plan;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>betont, dass die Energieabhängigkeit von Russland nicht durch neue Abhängigkeiten von einzelnen Lieferanten von Energietechnologien, Bauteilen oder kritischen Rohstoffen ersetzt werden sollte;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Überarbeitung des Rahmens für die Versorgungssicherheit</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>48.</NO.P>begrüßt die bevorstehende Überarbeitung der Architektur für die Versorgungssicherheit, einschließlich der Verordnung über die Gewährleistung der sicheren Gasversorgung und der Verordnung über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor, sowie anderer einschlägiger Rechtsvorschriften; ist der Ansicht, dass die neue Architektur der EU für die Versorgungssicherheit grundlegenden Veränderungen wie der zunehmenden sektorübergreifenden Integration des Energiesystems, der neuen geopolitischen Lage, den tiefgreifenden Veränderungen der Versorgungswege, den Auswirkungen des Klimawandels sowie Veränderungen im Reifegrad der Energietechnologien, die sich in Verschiebungen bei den Stromgestehungskosten niederschlagen, und den sich daraus ergebenden Chancen für die Energiewende Rechnung tragen sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>49.</NO.P>betont, dass Energieeffizienz eine entscheidende Rolle bei der Verbesserung der Energieversorgungssicherheit spielt, da dadurch die Gesamtenergienachfrage gesenkt, die Abhängigkeit von Energieeinfuhren verringert und die Widerstandsfähigkeit der Systeme erhöht wird; ist der Ansicht, dass der neue Rahmen für die Versorgungssicherheit erweitert werden sollte, um die Energieversorgungssicherheit nicht nur aus dem Blickwinkel der Energiequellen zu betrachten, sondern auch aus dem Blickwinkel des Grundsatzes „Energieeffizienz an erster Stelle“, der Energieeinsparungen, der Kosteneffizienz sowie der Fähigkeit, verschiedene Arten von Energie in der EU zu erzeugen; stellt fest, dass sich die EU kurzfristig darauf konzentrieren sollte, einen wirksamen und soliden Ausstieg aus den Energieeinfuhren aus Russland zu erwirken, bei dem es keine Schlupflöcher gibt, unter anderem durch die Sicherung einer alternativen Versorgung durch zuverlässige Partner und eine bessere Nutzung der bestehenden Infrastruktur, wobei sie gleichzeitig inländische Alternativen zu importierten Energieerzeugnissen ausbauen sollte, wo dies möglich ist; betont jedoch, dass unbedingt eine zukunftssichere Architektur für die Versorgungssicherheit entwickelt werden muss, mit der die Abhängigkeit von externen Akteuren systematisch verringert wird, insbesondere indem die Energieeffizienz vorangebracht wird, Energieeinsparungen gefördert werden, die Kreislaufwirtschaft verbessert und eine nachhaltige Zunahme der Erzeugung sauberer Energie in Europa und einer gut geschützten dezentralen Energieinfrastruktur sichergestellt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>50.</NO.P>betont, dass der Widerstandsfähigkeit der Energieinfrastruktur Vorrang eingeräumt werden muss, wobei die Lehren aus dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, die gezielten Angriffe auf seine Energiesysteme und die Vorteile dezentraler Energiesysteme zu berücksichtigen sind; ist der Ansicht, dass bereits bei der Konzeption neuer Energieanlagen auf Widerstandsfähigkeit – unter anderem gegenüber möglichen militärischen Bedrohungen und extremen Wetterereignissen – geachtet werden sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>51.</NO.P>betont, dass im Hinblick auf die Widerstandsfähigkeit der Energieinfrastruktur gegenüber den Folgen des Klimawandels und vom Menschen verursachten Bedrohungen alle Akteure enger zusammenarbeiten müssen; weist nachdrücklich darauf hin, dass für den Schutz dieser Infrastruktur eine stärkere Einbeziehung der Regierungen notwendig ist, auch im Rahmen öffentlich-privater Partnerschaften; begrüßt in diesem Zusammenhang die Empfehlung aus dem Niinistö-Bericht, mit dem Privatsektor zusammenzuarbeiten, um Bemühungen zur Risikominderung, sektorübergreifende Stresstests und proaktive Sicherheitsmaßnahmen zu institutionalisieren; fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass einer derartigen Zusammenarbeit in Plänen zum Management von Sicherheitsvorfällen und der Wiederherstellung Rechnung getragen wird und dass sie regelmäßig erfolgt; stellt fest, dass die Vorsorgestrategie der EU Maßnahmen zur Stärkung öffentlich-privater Partnerschaften umfasst, und fordert die Kommission auf, bei der Überarbeitung der Architektur für die Versorgungssicherheit die einschlägigen spezifischen Maßnahmen für den Energiesektor weiterzuentwickeln;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>52.</NO.P>stellt fest, dass für die Integration erneuerbarer und CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-armer Gase wie Biomethan und Wasserstoff in die Architektur für die Versorgungssicherheit gesorgt werden muss; weist darauf hin, dass in der Wasserstoffstrategie bereits anerkannt wird, welch wichtige Rolle die Erzeugung von erneuerbarem und CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-armem Wasserstoff bei der Bereitstellung von Flexibilität und Speicherkapazität in einem integrierten Energiesystem mit einem hohen Anteil erneuerbarer Energieträger spielen kann; fordert die Kommission auf, im Einklang mit der Integration des Energiesektors die Komplementaritäten zwischen Wasserstoff und Strom im künftigen Aktionsplan für Elektrifizierung anzuerkennen und klare Bedingungen für die Ausweitung der Nutzung von Wasserstoff festzulegen, damit dieser zur Energiewende beitragen kann, insbesondere in schwer zu dekarbonisierenden Sektoren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>53.</NO.P>betont, dass Risiken in Bezug auf die Erschwinglichkeit in die nationalen Risikobewertungen einbezogen werden müssen; fordert Transparenz bei der Umsetzung nationaler Maßnahmen zur Risikovorsorge, um das Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten zu stärken; weist auf die Vorteile hin, die sich aus einer größeren Kohärenz in Bezug auf die geschützten Verbraucherkategorien ergeben (einheitliche Kategorien und Prioritäten der Netznutzer bei der Staffelung der Abschaltung), damit in Bezug auf die Verbraucher koordinierte Lastabwurfpläne festgelegt werden können, einschließlich Plänen zur Unterstützung schutzbedürftiger Haushalte, die während einer Energiekrise von Energiearmut betroffen oder bedroht sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>54.</NO.P>betont, dass es einer einheitlichen, widerstandsfähigen und strategisch koordinierten Energiepolitik bedarf; betont, dass die Energieversorgungssicherheit angesichts des Umstands, dass die Energiemärkte der EU integrierter werden, zunehmend in der gemeinsamen Verantwortung der Mitgliedstaaten liegt, was Solidarität und Koordinierung erforderlich macht, um einseitigen Maßnahmen vorzubeugen, die die Sicherheit der gesamten EU untergraben könnten; warnt davor, dass eine einseitige Entscheidung eines einzigen Akteurs, ein schädliches Energieabkommen mit einem Drittland zu schließen, die gesamte EU erneuten Energiekrisen, Preisschwankungen und geopolitischem Druck aussetzen könnte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>55.</NO.P>weist darauf hin, dass eine stärkere Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten bei der Stilllegung veralteter Anlagen mit grenzüberschreitenden Auswirkungen sowie bei der Rücknahme von Erzeugungskapazitäten aus dem System erforderlich ist, damit sichergestellt wird, dass alternative Anlagen fertiggestellt und in Betrieb sind, da dies die Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Energie in den Nachbarländern beeinträchtigt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>56.</NO.P>betont, dass sich datengesteuerte Technologien positiv auf das Management der Energieversorgungssicherheit auswirken sollten; nimmt zur Kenntnis, dass umfassende Informationen und Daten in Bezug auf Energie bei der Ermittlung von größer werdenden Bedrohungen für die Energieversorgungssicherheit und bei der Reaktion auf diese sowie für die Infrastrukturplanung wichtig sind, und fordert eine bessere Koordinierung im Hinblick auf die Sammlung dieser Informationen und Daten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>57.</NO.P>fordert die Kommission auf, in den Vorschlag bezüglich der Versorgungssicherheit technische Bestimmungen für die Standardisierung und Interoperabilität kritischer Komponenten des Energiesystems der EU, vor allem Transformatoren, aufzunehmen, damit sichergestellt wird, dass die europäische Solidarität nicht durch eine mangelnde Standardisierung beeinträchtigt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>58.</NO.P>begrüßt, dass der Europäische Verbund der Übertragungsnetzbetreiber für Strom (ENTSO-E) eine neue Taskforce für die Sicherheit kritischer Infrastrukturen eingerichtet hat, die die Sicherheit kritischer Infrastrukturen analysieren und Empfehlungen zu diesem Thema vorschlagen soll; betont, dass es wichtig ist, die Lehren aus den Erfahrungen der Ukraine zu berücksichtigen, einschließlich des wertvollen Fachwissens der speziellen Stelle innerhalb des ukrainischen Übertragungsnetzbetreibers, die mit der Ermittlung und Minderung von Bedrohungen für kritische Infrastrukturen beauftragt ist; fordert die Kommission auf, eng mit dem ENTSO-E zusammenzuarbeiten, um eine umfassende und systemische Bewertung der Bedrohungen für das Stromnetz der EU vorzulegen, die bis 2026 abgeschlossen sein sollte;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>59.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>