<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF2" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0147</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Gedenken der Opfer der kommunistischen Nachkriegszeit in Slowenien</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(B10-0322/2025)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Juli 2025 zur Bewahrung des Gedenkens an die Opfer der kommunistischen Nachkriegszeit in Slowenien (2025/2575(RSP))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 2, durch den die Achtung der Menschenwürde, der Freiheit, der Demokratie, der Gleichheit und der Menschenrechte gewahrt wird,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die damit verbundenen Resolutionen der Vereinten Nationen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Resolution 1481 der Parlamentarischen Versammlung des Europarats vom 26. Januar 2006 zu der Notwendigkeit der internationalen Verurteilung von Verbrechen totalitärer kommunistischer Regime,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Prager Erklärung zum Gewissen Europas und zum Kommunismus vom 3. Juni 2008, in der eine europaweite Verurteilung der Verbrechen des Kommunismus und entsprechende Aufklärungsmaßnahmen gefordert werden,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine am 23. September 2008 angenommene Erklärung zur Ausrufung des 23. August zum Europäischen Gedenktag an die Opfer von Stalinismus und Nazismus<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 8 E vom 14.1.2010, S. 57.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung von Vilnius der OSZE vom Juli 2009, in der der Totalitarismus verurteilt und der Europäische Gedenktag an die Opfer von Stalinismus und Nazismus unterstützt wird,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 2. April 2009 zum Gewissen Europas und zum Totalitarismus<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 137 E vom 27.5.2010, S. 25.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 22. Dezember 2010 mit dem Titel „Maßnahmen zum Gedenken an die Verbrechen totalitärer Regime in Europa“ (COM(2010)0783),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. September 2019 zur Bedeutung des europäischen Geschichtsbewusstseins für die Zukunft Europas<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 171 vom 6.5.2021, S. 25.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Januar 2024 zu europäischem Geschichtsbewusstsein<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/5721, 17.10.2024, ELI: https://eur-lex.europa.eu/eli/C/2024/5721/oj?eliuri=eli%3AC%3A2024%3A5721%3Aoj&amp;locale=de.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Petition Nr. 0718/2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 233 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass die europäische Geschichte in ihrer ganzen Komplexität im Rahmen eines objektiven, inklusiven und faktenbasierten Dialogs geachtet und behandelt werden sollte, mit dem das Verständnis und die Aussöhnung gefördert wird, der von fachkundigen Historikern geführt werden sollte und nicht der politischen Einflussnahme unterliegen darf;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass die Bewahrung der Erinnerung an die tragische Vergangenheit Europas und das Gedenken an alle Opfer totalitärer und autoritärer Regime von wesentlicher Bedeutung sind, um die Würde dieser Opfer zu wahren, die Aussöhnung, die Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit zu fördern und eine Kultur des Friedens und der gegenseitigen Achtung zu ermöglichen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass das Parlament eine Entschließung zum Gewissen Europas und zum Totalitarismus angenommen und sich stets dafür eingesetzt hat, das Gedenken an die Opfer aller totalitären Regime zu bewahren;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass die während des Zweiten Weltkriegs in Slowenien und anderen Republiken des ehemaligen Jugoslawien begangenen Verbrechen niemals in Vergessenheit geraten dürfen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass nach dem Zweiten Weltkrieg mehr als 100 000 Bewohner Sloweniens, die sich dem kommunistischen System und seiner ideologischen Unterdrückung widersetzten, Opfer von Gewalt in verschiedenen Formen wurden; in der Erwägung, dass diese Taten schwerwiegende Verletzungen der grundlegenden Menschenrechte, einschließlich des Rechts auf Leben, auf ein faires Verfahren und auf ein würdiges Begräbnis, darstellten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass Zehntausende Zivilisten und Kriegsgefangene vom jugoslawischen kommunistischen Regime in Slowenien außergerichtlich hingerichtet wurden; in der Erwägung, dass allein im Jahr 1945 Tausende von Menschen unmittelbar nach dem Ende des Krieges exekutiert worden sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass die Kommission der slowenischen Regierung für verborgene Gräberfelder mehr als 750 verborgene Grabstätten ermittelt hat, was auf systematische Bemühungen zur Verschleierung dieser Verbrechen hindeutet, die Hinrichtungsorte jedoch nicht ausfindig gemacht und die Opfer nicht ordnungsgemäß bestattet wurden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass unter dem totalitären Regime Massengräber jahrzehntelang vertuscht wurden und eine öffentliche Diskussion über diese Verbrechen streng verboten war, wodurch die historische Wahrheit begraben und der Prozess der Aussöhnung behindert wurde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass die slowenische Regierung den Nationalen Tag des Gedenkens an die Opfer kommunistischer Gewalt im Jahr 2023 abgeschafft hat, was einen schwerwiegenden Rückschritt mit Blick auf die Bemühungen um historische Gerechtigkeit, Aussöhnung und die Achtung der Opfer darstellt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass das Erinnern an die europäische Geschichte und deren Aufarbeitung in objektiver Weise erfolgen sollten und dass die Opfer der kommunistischen Massaker in Slowenien daher Gedenken und Respekt verdienen; in der Erwägung, dass das historische Gedenken an die Opfer aller totalitären Regime zum Aufbau einer gerechten und demokratischen Gesellschaft beiträgt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass die slowenische Nationalversammlung im Dezember 2024 ein Gesetz verabschiedet hat, das die Verwendung von Symbolen des Nationalsozialismus und des Faschismus sowie der mit ihnen kollaborierenden Organisationen aus dem Zweiten Weltkrieg verbietet, nicht jedoch die Verwendung von Symbolen des Kommunismus;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass es in allen ehemaligen jugoslawischen Republiken Zwangsarbeitslager gab; in der Erwägung, dass diese Lager vom totalitären kommunistischen Regime des Landes als Instrument zur Unterdrückung jeglicher politischer Opposition genutzt wurden;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>ist der Ansicht, dass die Erinnerung an die von totalitären Regimen begangenen Verbrechen Teil des kollektiven Gedächtnisses sein sollte, das die moderne europäische Geschichte ausmacht; erkennt die von den totalitären Regimen des Nationalsozialismus, des Faschismus und des Kommunismus begangenen Verbrechen an und ist sich bewusst, welche Rolle diese Verbrechen bei der Gestaltung des Geschichtsbildes in Europa gespielt haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>betont, dass es wichtig ist, historische Fakten in Bildungsprogrammen und Geschichtsbüchern zu behandeln, damit junge Menschen die Bedeutung von Demokratie und Menschenrechten verstehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>verurteilt gemäß seinen früheren Entschließungen zum historischen Gedächtnis und zu Menschenrechten aufs Neue alle Formen des Totalitarismus und Autoritarismus, darunter auch den Kommunismus;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>bekräftigt, dass Verbrechen gegen die Menschlichkeit keine Verjährungsfrist haben und alle diese Verbrechen nach den gleichen Maßstäben beurteilt und behandelt werden sollten; bekräftigt seine unmissverständliche Verurteilung des Geschichtsrevisionismus und der Verherrlichung von Nazi-Kollaborateuren und anderen Kriegsakteuren, die für Gräueltaten während des Zweiten Weltkriegs und danach verantwortlich waren, einschließlich der Verharmlosung von Verbrechen, die von den nationalsozialistischen und faschistischen Regimen und ihren Verbündeten begangen wurden, sowie der Handlungen der kollaborierenden Kräfte und der jugoslawischen kommunistischen Behörden; erachtet ein korrektes und inklusives historisches Gedenken, bei dem das volle Ausmaß totalitärer Gewalt anerkannt wird, nach wie vor als wichtig; unterstreicht die moralische Verantwortung, die Erinnerung an alle unschuldigen Opfer totalitärer und autoritärer Regime im Geiste der Aussöhnung, der Wahrheit und der demokratischen Werte zu bewahren, lehnt gleichzeitig jeglichen Missbrauch von Geschichte für politische Zwecke ab und fordert nachdrücklich eine kontinuierliche wissenschaftliche Auseinandersetzung mit diesem komplexen Erbe;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>fordert, dass das Andenken an alle unschuldigen Opfer des kommunistischen Regimes in Slowenien von seinen Anfängen bis zu seinem Untergang bewahrt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>betont, dass die aktuell stattfindende engagierte Arbeit an der vollständigen Offenlegung der historischen Fakten von großer Bedeutung ist und die offiziellen Untersuchungen zur Ermittlung der Stätten von Massengräbern in Slowenien fortgeführt werden müssen, um die historischen Beweise für die begangenen Verbrechen zu dokumentieren und zu überprüfen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>hebt hervor, dass viele der für Nachkriegsverbrechen verantwortlichen Personen für ihre Taten nicht zur Rechenschaft gezogen wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>ist der Ansicht, dass die Opfer des Zweiten Weltkriegs und der Gewalt, die die jugoslawischen kommunistischen Behörden im Rahmen von Vergeltungsmaßnahmen nach dem Krieg in Slowenien verübt haben, ordnungsgemäß und in Würde bestattet werden müssen; fordert die slowenischen Behörden auf, weiterhin alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um das universelle Recht auf ein Begräbnis zu gewährleisten, und weiter Einrichtungen zu unterstützen, die zu einem wissenschaftlichen und evidenzbasierten Verständnis historischer Ereignisse beitragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>stellt fest, dass Mitgliedstaaten Gedenkstätten zur Erinnerung an von totalitären Regimen begangene Gräueltaten eingerichtet haben; fordert die slowenischen Behörden auf, weiterhin nach verborgenen Grabstätten zu suchen, würdige Bestattungen durchzuführen und Gedenkstätten einzurichten, die künftigen Generationen als Mahnung dienen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass der offizielle Tag des Gedenkens an die Millionen Opfer totalitärer Regime, der als Europäischer Gedenktag für die Opfer aller totalitären und autoritären Regime bekannt ist, der 23. August ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>betont, wie wichtig es ist, die Erinnerung an die Verbrechen totalitärer Regime am Leben zu halten, da es ohne Erinnerung keine Aussöhnung geben kann; weist darauf hin, dass die Erinnerungspolitik in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten und daher nicht in den Anwendungsbereich des EU-Rechts fällt; fordert alle Mitgliedstaaten auf, aktiv Projekte im Bereich der Erinnerungspolitik zu unterstützen, die die Aussöhnung und nicht die Spaltung oder politische Instrumentalisierung fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass die Kommission im Rahmen des Programms „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ Mittel bereitstellt, um Maßnahmen zum Gedenken sowie Forschungs- und Bildungsprojekte zu unterstützen, die sich mit den Ursachen totalitärer Regime – insbesondere des Nationalsozialismus, aber auch des Faschismus, des Stalinismus und der kommunistischen Regime – befassen, und um der Opfer ihrer Verbrechen zu gedenken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>ist der Ansicht, dass der Opfer autoritärer und totalitärer Regime, einschließlich der Opfer des Kommunismus, in Slowenien im Rahmen eines Nationalen Gedenktags gedacht werden sollte, um die historische Gerechtigkeit zu wahren und zur Aussöhnung beizutragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>fordert die Kommission auf, das Programm des historischen Gedenkens fortzuführen und dabei sämtliche Tragödien zu berücksichtigen, um Projekte in ganz Europa zu unterstützen, die sich mit der Geschichte totalitärer Verbrechen befassen, das Gedenken fördern und der Aussöhnung dienen; weist erneut darauf hin, dass sich die Verbrechen des totalitären kommunistischen Regimes Jugoslawiens nicht auf Slowenien beschränken und dass es in allen ehemaligen jugoslawischen Republiken und autonomen Regionen Opfer gibt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>fordert eine umfassende Untersuchung der Archive der jugoslawischen Geheimdienste, insbesondere des Dienstes für Gegenaufklärung (KOS) und der Behörde für Staatssicherheit (UDBA);</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>betont, dass alle totalitären Regime verurteilt werden sollten und dass ihre Symbole nicht propagiert werden dürfen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>ruft Slowenien und die anderen Mitgliedstaaten auf, sich auf der Grundlage von Wahrheit und Respekt für alle Opfer totalitärer Regime für die Stärkung des historischen Gedenkens, des gegenseitigen Verständnisses und der Aussöhnung einzusetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung der Europäischen Kommission, dem Rat der Europäischen Union, der slowenischen Regierung und dem slowenischen Parlament sowie den Regierungen und Parlamenten der anderen Mitgliedstaaten zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>