<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF2" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0157</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Berichte 2023 und 2024 über Nordmazedonien</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0118/2025 - Berichterstatter: Thomas Waitz)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Juli 2025 zu den Berichten 2023 und 2024 der Kommission über Nordmazedonien (2025/2021(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Nordmazedonien andererseits<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 84 vom 20.3.2004, S. 13, ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_internation/2004/239(2)/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis darauf, dass Nordmazedonien am 22. März 2004 einen Antrag auf Beitritt zur Europäischen Union eingereicht hat,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Beschluss des Europäischen Rates vom 16. Dezember 2005, Nordmazedonien den Status eines Bewerberlandes zuzuerkennen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 19./20. Juni 2003 und deren Anlage mit dem Titel „Agenda von Thessaloniki für die westlichen Balkanstaaten: Auf dem Weg zur europäischen Integration“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1529 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. September 2021 zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA III)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 330 vom 20.9.2021, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/1529/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2024/1449 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 zur Einrichtung der Reform- und Wachstumsfazilität für den Westbalkan<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/1449, 24.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1449/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 5. Februar 2020 mit dem Titel „Stärkung des Beitrittsprozesses – Eine glaubwürdige EU-Perspektive für den westlichen Balkan“ (COM(2020)0057),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 8. November 2023 mit dem Titel „Mitteilung 2023 über die Erweiterungspolitik der EU“ (COM(2023)0690) und die der Mitteilung beigefügte Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „North Macedonia 2023 Report“ (Bericht 2023 über Nordmazedonien) (SWD(2023)0693),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 8. November 2023 mit dem Titel „Ein neuer Wachstumsplan für den Westbalkan“ (COM(2023)0691),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. März 2024 über Reformen und Überprüfungen von Politikbereichen im Vorfeld der Erweiterung (COM(2024)0146),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 24. Juli 2024 mit dem Titel „2024 Rule of Law Report“ (Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2024) (COM(2024)0800) und die der Mitteilung beigefügte Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „2024 Rule of Law Report – Country Chapter on the rule of law situation in North Macedonia“ (Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2024 – Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Nordmazedonien) (SWD(2024)0830),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 30. Oktober 2024 mit dem Titel „Mitteilung 2024 über die Erweiterungspolitik der EU“ (COM(2024)0690) und die der Mitteilung beigefügte Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „North Macedonia 2024 Report“ (Bericht 2024 über Nordmazedonien) (SWD(2024)0693),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Reformagenda Nordmazedoniens, die von der Kommission im Rahmen der Reform- und Wachstumsfazilität am 23. Oktober 2024 gebilligt wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die auf den Gipfeltreffen EU-Westbalkan vom 13. Dezember 2023 und vom 18. Dezember 2024 in Brüssel abgegebenen Erklärungen, auf die auf den Gipfeltreffen EU-Westbalkan 2018 in Sofia, 2020 in Zagreb und 2021 in Brdo pri Kranju abgegebenen Erklärungen sowie auf die am 10. November 2020 auf dem Gipfeltreffen in Sofia im Rahmen des Berlin-Prozesses abgegebene Erklärung zum gemeinsamen regionalen Markt und die Erklärung über eine Grüne Agenda für den Westbalkan,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 18. Juli 2022 zur Erweiterung – Nordmazedonien und Albanien – sowie auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 17. Dezember 2024 zur Erweiterung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Abschlussbericht der Wahlbeobachtungsmission des Büros für Demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR) der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) vom 23. September 2024 zu der Präsidentschaftswahl in Nordmazedonien am 24. April 2024 und der Parlamentswahl am 8. Mai 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den am 28. August 2014 eingeleiteten Berlin-Prozess,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vertrag über Freundschaft, gute Nachbarschaft und Zusammenarbeit zwischen Bulgarien und der Republik Nordmazedonien, der am 1. August 2017 unterzeichnet und im Januar 2018 ratifiziert wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das endgültige Abkommen über die Beilegung der in den Resolutionen 817 (1993) und 845 (1993) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen bezeichneten Differenzen, die Kündigung des Interimsabkommens von 1995 und die Begründung einer strategischen Partnerschaft zwischen Griechenland und Nordmazedonien vom 17. Juni 2018, das auch als Prespa-Abkommen bekannt ist,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 25. November 2020 mit dem Titel „EU-Aktionsplan für die Gleichstellung (GAP III) – Eine ambitionierte Agenda für die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rolle der Frau im auswärtigen Handeln der EU“ (JOIN(2020)0017), die der Mitteilung beigefügte gemeinsame Arbeitsunterlage mit dem Titel „Objectives and Indicators to frame the implementation of the Gender Action Plan III (2021-25)“ (Ziele und Indikatoren für die Umsetzung des Aktionsplans für die Gleichstellung III (2021-25)) (SWD(2020)0284) sowie den Umsetzungsplan auf Länderebene für Nordmazedonien,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) über Nordmazedonien aus dem Jahr 2023, der am 29. Juni 2023 angenommen und am 20. September 2023 veröffentlicht wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung und die gemeinsamen Empfehlungen, die auf der 23. Tagung des Gemischten Parlamentarischen Ausschusses EU-Nordmazedonien am 27. und 28. Februar 2025 in Skopje angenommen wurden,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Nordmazedonien, insbesondere auf seine Entschließung vom 24. Oktober 2019 zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Nordmazedonien und Albanien<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 202 vom 28.5.2021, S. 86.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A10‑0118/2025),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass Nordmazedonien seit 2005 den Status eines EU-Bewerberlandes innehat und das Screening-Verfahren im Dezember 2023 erfolgreich abgeschlossen hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU-Beitrittsambitionen der Bevölkerung Nordmazedoniens zu Fortschritten in den Bereichen Demokratie und sozioökonomische Reformen geführt haben, beim Beitrittsprozess jedoch aus verschiedenen Gründen weiterhin bedauerliche Verzögerungen auftreten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU seit 2020 rund 210 Mio. EUR an Makrofinanzhilfedarlehen mobilisiert hat, damit sich die Wirtschaft Nordmazedoniens stabilisiert, sich von der COVID-19-Pandemie erholt und ihre Fortschritte bei den Reformen beschleunigt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass sich Nordmazedonien weitgehend an die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU angeglichen und in der Region eine konstruktive Rolle übernommen hat; in der Erwägung, dass sich Nordmazedonien bei der Resolution ES-11/7 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 24. Februar 2025 zur Ukraine enthalten und gemeinsam mit den Vereinigten Staaten eine alternative Resolution eingebracht hat, was auf eine unerwartete und bedauerliche Änderung seiner außenpolitischen Ausrichtung schließen lässt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass Nordmazedonien an militärischen Krisenbewältigungsoperationen der EU teilnimmt, einschließlich der EUFOR ALTHEA in Bosnien und Herzegowina;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass der Rat im Juli 2022 neue Schlussfolgerungen ausgearbeitet hat, denen zufolge Nordmazedonien die noch ausstehenden Verfassungsänderungen im Einklang mit seinen Verpflichtungen annehmen muss, damit die Eröffnungsphase der Beitrittsverhandlungen zeitnah umgesetzt werden kann;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass alle europäischen Länder von den geopolitischen Veränderungen, dem Krieg in der Ukraine sowie von Desinformation und Fehlinformationen erheblich betroffen sind – sowohl politisch als auch wirtschaftlich;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass Nordmazedonien weiterhin böswilliger Einflussnahme aus dem Ausland ausgesetzt ist und dabei insbesondere über serbischsprachige Boulevardmedien und Medien, die als regionale Verstärker der Kreml-Propaganda fungieren und über erheblichen Einfluss verfügen, versucht wird, das soziale Gefüge des Landes zu zerbrechen und Stimmung gegen die EU zu schüren; in der Erwägung, dass Nordmazedonien zwischen 2018 und 2023 13 russische Diplomaten ausgewiesen hat, da sie in Aktivitäten verwickelt waren, die mit ihrem diplomatischen Status unvereinbar waren, was darauf hindeutet, dass Netze zur verdeckten Einflussnahme nach wie vor präsent sind; in der Erwägung, dass China versucht hat, seinen Einfluss durch Informationskontrolle, Investitionsdiplomatie und Zwangsklauseln in Darlehensverträgen für Infrastruktur auszuweiten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass die staatlichen Stellen Nordmazedoniens Entwürfe für eine Verfassungsänderung vorgelegt haben, die mit den in den Schlussfolgerungen des Rates vom Juli 2022 festgelegten Bedingungen nicht vereinbar sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass von jedem Beitrittsland erwartet wird, dass es demokratische Werte, die Rechtsstaatlichkeit und die Menschenrechte achtet und sich an die EU-Rechtsvorschriften hält;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass der Rat die Annahme weiterer neuer Bedingungen für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen nicht endgültig ausgeschlossen hat;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>bekräftigt seine uneingeschränkte Unterstützung für das anhaltende und beharrliche Engagement Nordmazedoniens für den Beitritt zur EU und für die notwendigen transformativen Veränderungen, die zur Erfüllung der Beitrittskriterien erforderlich sind; würdigt das Engagement Nordmazedoniens für die europäische Integration und fordert dazu auf, trotz der Herausforderungen und Rückschläge, die die Geduld und das Vertrauen der Gesellschaft des Landes auf die Probe gestellt haben, weitere Anstrengungen zu unternehmen, um EU-konforme Reformen voranzubringen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>betont, dass der Beitritt zur EU nach wie vor von dem politischen Willen abhängt, die Kriterien zu erfüllen und die eingegangenen Verpflichtungen in Bezug auf die Durchführung notwendiger Reformen sowie die Annahme erforderlicher Verfassungsänderungen umzusetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>weist darauf hin, dass die Dynamik und Glaubhaftigkeit des Prozesses der Integration in die EU erhalten bleiben müssen; stellt fest, dass Nordmazedonien kontinuierlich sein Engagement für die Integration in die EU sowie die Angleichung an die EU-Politik unter Beweis stellt; fordert, dass die Beitrittsverhandlungen zügig vorangebracht werden, erachtet es jedoch als wichtig, dass die Verfassungsänderungen angenommen werden; fordert den Europäischen Rat nachdrücklich auf, öffentlich und unmissverständlich seine Absicht zu bekunden, zeitnah und bedingungslos den positiven Beschluss zu fassen, die nächste Phase der Beitrittsverhandlungen mit Nordmazedonien aufzunehmen, sofern die in seinen Schlussfolgerungen vom 18. Juli 2022 festgelegten Bedingungen erfüllt sind; fordert alle politischen Parteien in Nordmazedonien auf, in einen konstruktiven Dialog einzutreten, um den notwendigen Konsens über diese Änderungen zu erzielen und so den multiethnischen Charakter des Landes zu stärken und seine Fortschritte auf dem Weg zur EU-Mitgliedschaft zu beschleunigen; vertritt die Auffassung, dass es entscheidend ist, die Beziehungen zwischen den verschiedenen Ethnien zu stärken, um den sozialen Zusammenhalt zu verbessern und für eine effizientere Regierungsführung zu sorgen; fordert die Mitgliedstaaten, den Rat und die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass der Beitrittsprozess berechenbar und glaubhaft bleibt, nicht zuletzt, um die Unterstützung der Bevölkerung in den Erweiterungsländern für den Beitritt zu erhalten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>begrüßt, dass das Screening-Verfahren für Nordmazedonien Ende 2023 erfolgreich abgeschlossen wurde; fordert Nordmazedonien auf, die Verfassungsänderungen anzunehmen, zu deren Durchführung und Umsetzung sich das Land entsprechend der Forderung des Rates verpflichtet hat, damit der Prozess der Beitrittsverhandlungen fortgesetzt werden kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>würdigt das Engagement der Bevölkerung Nordmazedoniens für die Integration in die EU und die Unterstützung, die es diesem Projekt auch zwei Jahrzehnte nach Beginn des Prozesses noch immer entgegenbringt; fordert die Kommission nachdrücklich auf, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um die staatlichen Stellen Nordmazedoniens bei den notwendigen Schritten vor dem Eintritt in die nächste Verhandlungsphase sowie im weiteren Verlauf des Verhandlungsprozesses zu unterstützen, die Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger des Landes zu erfüllen und alle Maßnahmen für eine schrittweise Integration in die EU-Strukturen zu prüfen, sodass das Vertrauen in die EU und ihre demokratischen Werte gestärkt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>weist darauf hin, dass der Beitrittsprozess nicht dazu genutzt werden sollte, bilaterale Streitigkeiten beizulegen, leistungsbezogene Fortschritte auf dem Weg in die EU zu behindern oder die umfassenderen strategischen Interessen der EU außer Acht zu lassen, sondern dass solche Streitigkeiten vielmehr im Rahmen eines offenen Dialogs und einer echten Zusammenarbeit gelöst werden müssen; betont, dass bei den Beitrittsverhandlungen ein klarer Weg eingeschlagen werden sollte, der an objektiven Kriterien ausgerichtet ist und ausschließlich auf den Verdiensten sowie der Erfüllung der Beitrittskriterien (Kopenhagener Kriterien) basiert, und dass dies tiefgreifende Reformen in grundlegenden Bereichen sowie stabile Institutionen erfordert, die die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit, die Menschenrechte und die Achtung sowie den Schutz von Minderheiten wahren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>bekräftigt, dass die Achtung der sprachlichen, kulturellen und nationalen Identität ein grundlegender Bestandteil des EU-Beitrittsprozesses und ein Eckpfeiler demokratischer Gesellschaften ist und durch den Beitritt des Landes zum Kreis der europäischen Nationen weiter untermauert wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>fordert erneut, dass die Handlungsfähigkeit der EU gestärkt wird, indem ihre Beschlussfassung reformiert und die Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit bei Zwischenschritten im Beitrittsprozess eingeführt wird, wobei diese insbesondere dann zum Tragen kommen sollte, wenn Verhandlungen aufgenommen werden und einzelne Verhandlungscluster oder -kapitel eröffnet bzw. abgeschlossen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>begrüßt die neue Reform- und Wachstumsfazilität für den Westbalkan, durch die Nordmazedonien 750 Mio. EUR an Zuschüssen und Darlehen zur Verfügung gestellt werden, wenn das Land die in seiner Reformagenda festgelegten Bedingungen erfüllt; begrüßt in diesem Zusammenhang die ausgezeichnete und ambitionierte Reformagenda mit klaren, transparenten Zielen und Vorgaben und fordert die staatlichen Stellen auf, sich vorrangig ihrer konsequenten Umsetzung zu widmen; betont, dass der Schwerpunkt darauf gelegt werden muss, Anreize für Reformen zu schaffen, die wirtschaftliche Stabilität zu stärken, die öffentliche Verwaltung, die Regierungsführung, die Rechtsstaatlichkeit und die Korruptionsbekämpfung zu verbessern, die Dekarbonisierung, den grünen Wandel, die Digitalisierung, die Konnektivität und die Entwicklung des Humankapitals voranzutreiben sowie gleichzeitig die sozialen Herausforderungen anzugehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass Nordmazedonien Mittel von einzelnen Mitgliedstaaten erhält und dass diese gut zusammenarbeiten; rät jedoch davon ab, Bündnisse mit illiberalen Regimen zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>begrüßt, dass sich Nordmazedonien unverändert für den Prozess der Integration in die EU einsetzt, und bedauert die Verzögerungen beim Beitrittsprozess; begrüßt, dass die interethnischen Beziehungen stabil sind und dass weiterhin Anstrengungen unternommen werden, sie zu festigen und das Rahmenabkommen von Ohrid umzusetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>fordert Nordmazedonien auf, seinen Verpflichtungen nachzukommen und die sich aus dem Verhandlungsrahmen sowie den Schlussfolgerungen des Rates vom Juli 2022 ergebenden Erwartungen der EU konkret und nachweisbar zu erfüllen und dabei einschlägige Verfassungsänderungen umzusetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>fordert Nordmazedonien nachdrücklich auf, sich verstärkt dafür einzusetzen, dass die Rechtsstaatlichkeit und die Unabhängigkeit der Justiz – auch bei der Ernennung von Richtern und der Arbeitsweise des Justizrats – gestärkt werden, Korruption bekämpft wird, die öffentliche Verwaltung reformiert wird und die Transparenz der Medien sowie die Lage in Bezug auf die Konzentration von Medieneigentum verbessert werden; fordert, dass systemische Maßnahmen weiter umgesetzt werden, um Transparenz und Effizienz in der Verwaltung sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>bringt seine tiefe Trauer über den tragischen Brand in einem Nachtklub in Kočani zum Ausdruck, bei dem mehr als 50 junge Menschen ums Leben kamen und über 150 weitere verletzt wurden, und bekundet den Opfern und ihren Familien seine aufrichtige Solidarität und spricht ihnen sein Beileid aus; lobt, dass das Katastrophenschutzverfahren der Union rasch eingesetzt wurde und die Mitgliedstaaten Hilfe geleistet haben, um so viele Menschenleben wie möglich zu retten; würdigt, dass die Nachbarländer und EU-Mitgliedstaaten, insbesondere Griechenland und Bulgarien, umgehend Unterstützung geleistet, ihre Solidarität bekundet sowie den Opfern medizinische Behandlung zukommen lassen haben;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Funktionsfähigkeit demokratischer Institutionen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>stellt fest, dass die demokratischen Institutionen in Nordmazedonien zwar zufriedenstellend funktionieren, die politische Polarisierung jedoch weiterhin notwendige Reformen wesentlich erschwert; fordert die im Parlament des Landes vertretenen politischen Parteien auf, zusammenzuarbeiten, um eine Einigung über diese Reformen zu erzielen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>begrüßt, dass die Versammlung der Republik Nordmazedonien („Sobranie“) mit Unterstützung des Europäischen Parlaments im Rahmen des Jean-Monnet-Dialogs eine neue Geschäftsordnung angenommen hat; betont jedoch, dass wichtige Reformen und Ernennungen durch die anhaltende politische Polarisierung weiterhin verzögert werden; betont, dass die parteiübergreifende Zusammenarbeit und ein besseres politisches Klima weiterhin von entscheidender Bedeutung sind, um die Umsetzung EU-bezogener Reformen zu beschleunigen und die demokratischen Institutionen zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>stellt mit Besorgnis fest, dass etwa die Hälfte aller von der Sobranie im Jahr 2023 erlassenen Gesetze durch verkürzte Verfahren genehmigt wurden; fordert die Sobranie auf, insbesondere mit Blick auf die im Rahmen des Jean-Monnet-Dialogs gezogenen Schlussfolgerungen die gesetzgeberische Planung, Koordinierung und Qualität durch angemessene Anhörungsverfahren und parlamentarische Kontrolle zu verbessern sowie auf beschleunigte Verfahren zu verzichten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>betont, dass die Parlaments- und Präsidentschaftswahl 2024 zwar wettbewerbsorientiert und demokratisch verlief und Änderungen am Wahlgesetz vorgenommen wurden, eine umfassende Wahlreform jedoch nach wie vor notwendig ist; fordert nachdrücklich, dass die noch ausstehenden Empfehlungen des BDIMR der OSZE und der Venedig-Kommission durch eine umfassende Überarbeitung des Wahlgesetzes umgesetzt werden, und betont zugleich, dass es wichtig ist, künftige Wahlprozesse vor böswilliger Einflussnahme aus dem Ausland und Informationsmanipulationen zu schützen, unter anderem indem solide Vorschriften für die Cybersicherheit und die Transparenz von Online-Kampagnen angenommen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>fordert, dass die Finanzierung politischer Parteien und Kampagnen besser reguliert wird und Maßnahmen für mehr Transparenz in Bezug auf die Mittel und Ausgaben politischer Parteien ergriffen werden; fordert nachdrücklich, dass die Vorschriften über staatliche Werbung in kommerziellen Medien sowie über bezahlte politische Werbung überarbeitet werden; betont, dass funktionstüchtige Aufsichtsmechanismen erforderlich sind, um die Integrität der Parteienfinanzierung zu wahren und dafür zu sorgen, dass politische Parteien und unabhängige Kandidaten einen gleichberechtigten und angemessenen Zugang zu den Medien erhalten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>fordert, die leistungsorientierte öffentliche Verwaltung weiter zu modernisieren, systembedingte Probleme im Zusammenhang mit der Politisierung anzugehen, transparente Einstellungsverfahren zu stärken und die kommunale Selbstverwaltung zu reformieren, damit den Bürgerinnen und Bürgern bessere soziale Dienste angeboten und maßgeschneiderte lokale und regionale Entwicklungsstrategien entwickelt werden können; fordert die staatlichen Stellen nachdrücklich auf, ihre Bemühungen zu verstärken und die erforderlichen Rechtsvorschriften zu erlassen und umzusetzen, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Verwaltung zu stärken und einen widerstands- und leistungsfähigen öffentlichen Dienst zu fördern, der den aktuellen Herausforderungen wirksam begegnen und den Bedürfnissen der Gemeinschaft gerecht werden kann; begrüßt die im Juli 2023 angenommene Strategie für die öffentliche Verwaltung 2023-2030 und den damit verbundenen Aktionsplan 2023-2026; nimmt zur Kenntnis, dass damit alle relevanten Reformbereiche abgedeckt, eine klare Ausgangsbasis sowie Ziele und Vorgaben festgelegt und die entscheidenden politischen Herausforderungen aufgezeigt werden; bedauert jedoch, dass die Durchführungsquote nach wie vor gering ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>fordert, dass weitere Schritte unternommen werden, um die systematische Rechenschaftspflicht öffentlicher Einrichtungen durch sinnstiftende und öffentliche Konsultationen der Interessenträger sicherzustellen, die Umsetzung der Reformagenda voranzutreiben und Rückmeldung zu den durchgeführten Konsultationen zu geben; begrüßt das Gesetz über allgemeine Verwaltungsverfahren, das eine Vereinfachung vorsieht, ist jedoch der festen Auffassung, dass dieses Gesetz in der gesamten Verwaltung systematisch umgesetzt werden sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>fordert die Staatsorgane Nordmazedoniens nachdrücklich auf, keine willkürlichen oder aus politischen Gründen veranlassten Entlassungen und Ernennungen in unabhängigen Einrichtungen und Agenturen vorzunehmen und dafür zu sorgen, dass die Stellen angemessen finanziert und ihre Beschlüsse und Empfehlungen konsequent umgesetzt werden; stellt mit Bedauern fest, dass bei der Stärkung des Büros des Bürgerbeauftragten nach wie vor kaum Fortschritte erzielt wurden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Medien und Zivilgesellschaft</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>begrüßt, dass Nordmazedonien bei der Gewährleistung der Medienfreiheit laufend Fortschritte macht; weist jedoch darauf hin, dass weitere Reformen erforderlich sind, um eine unabhängige und widerstandsfähige Medienlandschaft sicherzustellen; weist ferner darauf hin, dass auch der Rechtsrahmen für Online- und Offline-Medien einer Reform unterzogen werden muss, um ihn vollständig mit dem Europäischen Medienfreiheitsgesetz<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2024/1083 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Mediendienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2010/13/EU (Europäisches Medienfreiheitsgesetz), (ABl. L, 2024/1083, 17.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1083/oj).</FIELD></FOOTNOTE> in Einklang zu bringen und die anhaltenden Herausforderungen in Bezug auf Transparenz beim Medieneigentum, Offenlegung digitaler Medien und Medienkonzentration anzugehen; betont, dass eine Medienreform erforderlich ist, bei der Maßnahmen gegen Medienkonzentration im Vordergrund stehen, um die journalistische Integrität zu wahren; betont, dass der böswilligen Einflussnahme aus dem Ausland auf die Medienlandschaft und der Verbreitung von Desinformation durch Akteure mit Verbindungen zu Russland und China dringend entgegengewirkt werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>fordert die staatlichen Stellen auf, einen Rechtsrahmen anzunehmen, mit dem Journalisten, Menschenrechtsverteidiger, Umweltaktivisten und andere Interessenträger wirksam vor strategischen Klagen gegen öffentliche Beteiligung (SLAPP-Klagen) geschützt werden, und die Bestimmungen der EU-Richtlinie über strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung umzusetzen<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie (EU) 2024/1069 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren („strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung“) (ABl. L, 2024/1069, 16.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2024/1069/oj).</FIELD></FOOTNOTE>;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>fordert die staatlichen Stellen nachdrücklich auf, uneingeschränkte Transparenz sicherzustellen und dafür zu sorgen, dass Bürgerinnen und Bürger ungehinderten Zugang zu Informationen haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass in Nordmazedonien staatliche Werbung in kommerziellen Medien wieder eingeführt wurde; betont, dass damit ein erhöhtes Risiko einhergeht, dass der Medienmarkt Störungen und unzulässiger politischer Einflussnahme ausgesetzt wird, wodurch die Unabhängigkeit der Medien und der Medienpluralismus gefährdet werden; fordert erneut, dass die Vorschriften über die staatliche Finanzierung und die Werbung politischer Parteien in den Medien umfassend reformiert werden, und weist darauf hin, dass es an Transparenz mangelt, staatliche Mittel nach wie vor zwecks politischer Werbung missbräuchlich verwendet werden und die Unabhängigkeit der Medien durch undurchsichtige Finanzierungsmechanismen weiterhin gefährdet ist; fordert nachdrücklich, dass diese Reformen vor den für Herbst 2025 vorgesehenen Kommunalwahlen angenommen und umgesetzt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>betont, dass die Unabhängigkeit und die Kapazitäten der Medienaufsichtsbehörde, des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und der Regulierungsstelle für elektronische Kommunikation gestärkt werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>fordert Maßnahmen zur Stärkung der redaktionellen und finanziellen Unabhängigkeit, der Unparteilichkeit sowie der Professionalität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und der Medienaufsichtsbehörden, stellt jedoch fest, dass sich die Besetzung der wichtigsten Aufsichtsgremien weiterhin verzögert und umfassende Modernisierungsmaßnahmen erforderlich sind; fordert strengere Transparenz- und Eigentumsvorschriften, um verdeckte Einflussnahme und durch das Ausland finanzierte Medieninhalte aufzudecken, und fordert, dass Mechanismen zur Ermittlung und Störung koordinierter ausländischer Desinformationsnetze eingerichtet werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>stellt fest, dass bestimmte diplomatische Einrichtungen Chinas bezahlte Inhalte und Meinungsartikel von Medienunternehmen in Nordmazedonien finanziert haben und dass diese nicht eindeutig gekennzeichnet wurden; weist erneut darauf hin, dass eine Analyse aus dem Jahr 2023 ergab, dass staatsnahe russische Akteure serbische Medienvertreter dazu nutzten, NATO-feindliche Narrative sowie die Behauptung zu verbreiten, die EU setze Nordmazedonien unter Druck, seine Identität aufzugeben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>ist besorgt darüber, dass unabhängige Journalisten und Medienschaffende weiterhin bedroht und angegriffen werden und Journalistinnen im Internet frauenfeindlicher Schikane ausgesetzt sind, wobei häufig jene Journalistinnen und Journalisten ins Visier genommen werden, die über Rechtsstaatlichkeit, Korruption und Justiz berichten; begrüßt, dass ein Staatsanwalt mit der Überwachung dieser Angriffe auf Journalisten betraut wurde und dass Mechanismen zur Meldung von Cybermobbing eingerichtet wurden; fordert stärkere Maßnahmen zum Schutz von Medienschaffenden vor physischen und nicht physischen Drohungen, vor Belästigung sowie vor unangemessenen Äußerungen von Personen des öffentlichen Lebens;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>fordert Nordmazedonien auf, seine Bemühungen zur Bekämpfung von Hetze jeglicher Art fortzusetzen – unabhängig davon, gegen welche Gruppen sie sich richtet –, proaktiv gegen sämtliche Fälle von Hetze, Hasskriminalität und Einschüchterung vorzugehen, entsprechende Delikte systematisch strafrechtlich zu verfolgen und dafür zu sorgen, dass es zu Verurteilungen kommt, damit die Sicherheit der Opfer, darunter Journalisten, Angehörige von Minderheiten, Gemeinschaften wie Bulgaren und andere schutzbedürftige Gruppen, gewährleistet werden kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>ist besorgt über die Zunahme von Hetze und die wachsende Bedrohung durch Desinformation in Online-Medien, über die die nationale Agentur für Hörfunk und audiovisuelle Medien keine Regulierungsbefugnisse hat; fordert stärkere Maßnahmen zur Förderung des Investigativjournalismus und der Medienkompetenz, zur Stärkung der Kapazitäten zur Faktenprüfung sowie zur Verbesserung des rechtlichen Rahmens und der interinstitutionellen Leistungsfähigkeit, um Hetze, Desinformation und Einflussnahme aus dem Ausland entgegenzuwirken; ist besorgt über die weit verbreiteten Desinformationskampagnen, mit denen demokratische Werte und das Ziel des Landes, der EU beizutreten, ins Wanken gebracht werden; fordert die EU-Organe in diesem Zusammenhang auf, das Land dabei zu unterstützen, derartige schädliche Folgen einzudämmen; begrüßt Initiativen der Zivilgesellschaft zur Förderung der Faktenprüfung in den Medien, zur Stärkung der digitalen Kompetenz an Schulen und zur Bekämpfung der Verbreitung von Hetze und stellt fest, dass nahezu 50 % der Bürgerinnen und Bürger Nordmazedoniens falsche Narrative über internationale Ereignisse – insbesondere im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine – übernommen haben, was deutlich macht, dass die Widerstandsfähigkeit der Gesellschaft gegenüber böswilliger Informationsmanipulation dringend gestärkt werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>betont, dass die Zivilgesellschaft entscheidend ist, wenn es darum geht, Demokratie und Pluralismus zu stärken und eine verantwortungsvolle Staatsführung sowie den sozialen Fortschritt zu fördern; begrüßt, dass die Zivilgesellschaft des Landes aktiv und konstruktiv mitwirkt und im Reformprozess eine zentrale und positive Rolle spielt, und weist erneut darauf hin, dass weitere Anstrengungen erforderlich sind, um für inklusive, zeitnahe und zweckdienliche Konsultationen sowie Transparenz zur sorgen und formale Mechanismen der Zusammenarbeit zu etablieren; begrüßt vor diesem Hintergrund die vor Kurzem eingeleitete Wiedereinsetzung des Rates für die zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und fordert eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Regierung und Zivilgesellschaft, insbesondere um die Folgen des Einfrierens der Mittel der US Agency for International Development (USAID) für die Zivilgesellschaft abzumildern; weist darauf hin, dass Organisationen der Zivilgesellschaft zwar insgesamt unter günstigen Rahmenbedingungen arbeiten, dass jedoch rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen, um sicherzustellen, dass ihre öffentliche Finanzierung aufgestockt wird und die entsprechenden Mechanismen transparent sind; ist besorgt darüber, dass die Zivilgesellschaft Berichten zufolge zunehmend verbal angefeindet wird, und fordert das Innenministerium auf, gemeinsam mit Organisationen der Zivilgesellschaft ein Sicherheitsprotokoll für Menschenrechtsverteidiger zu entwickeln, um sie vor Drohungen durch nichtstaatliche Akteure zu schützen; fordert nachdrücklich, dass die Rolle der Zivilgesellschaft weiter gestärkt wird, indem sichergestellt wird, dass sie auch künftig zielführend in den Beschlussfassungsprozess eingebunden und die Venedig-Kommission vor der Annahme künftiger Rechtsvorschriften in Bezug auf nichtstaatliche Organisationen (NRO) konsultiert wird;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Grundrechte</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>lobt Nordmazedonien dafür, dass es die meisten internationalen Menschenrechtsinstrumente ratifiziert hat; ist jedoch besorgt über den Stand der Umsetzung, die fehlenden Fortschritte bei der Gleichstellung der Geschlechter und das Aufkommen von Anti-Gender-Bewegungen sowie über deren zunehmenden Einfluss, was sich negativ auf Gesetzgebungsverfahren und politische Entscheidungsprozesse auswirkt; verlangt nachdrücklich, dass die Regierung das Übereinkommen von Istanbul vollumfänglich umsetzt; fordert die Staatsorgane auf, das neue Gesetz zur Gleichstellung der Geschlechter zu verabschieden und die formellen staatlichen Strukturen zu stärken, die darauf abzielen, die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern und den Status und die Rechte der Frauen auf allen Ebenen zu verbessern, und die wirksame Umsetzung der Gleichstellungsstrategie und des nationalen Aktionsplans sicherzustellen, insbesondere indem für eine angemessene Finanzierung gesorgt wird, die interinstitutionelle Koordinierung ausgebaut wird und die nationalen politischen Maßnahmen an den Besitzstand der EU angeglichen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>fordert die staatlichen Stellen nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass der bestehende Rechtsrahmen für den Schutz von Opfern geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt vollumfänglich und wirksam umgesetzt wird, indem ausreichende Haushaltsmittel für die Prävention bereitgestellt und der Zugang zu Hilfsdiensten, Schutzmechanismen und die Durchsetzung gesetzlich garantierter sozialer und wirtschaftlicher Rechte von Überlebenden verbessert werden; nimmt vor diesem Hintergrund den Erlass des Gesetzes über die Zahlung einer finanziellen Entschädigung für Opfer von Gewaltverbrechen im Jahr 2023 zur Kenntnis, mit dem die Standards des Übereinkommens von Istanbul berücksichtigt werden, um Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt einen besseren Schutz zu bieten; fordert die staatlichen Stellen überdies nachdrücklich auf, ihre Anstrengungen zur Verringerung und Eindämmung geschlechtsspezifischer Gewalt und häuslicher Gewalt zu verstärken und die Unterbringungskapazitäten auszubauen, die Anzahl des Personals zu erhöhen sowie mehr gut ausgebildete und geschlechtersensible Strafverfolgungsbeamte, Richter, medizinische Fachkräfte und Sozialarbeiter einzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>nimmt mit Besorgnis die katastrophale Situation junger Frauen in Gefängnissen, einschließlich jugendlicher Mädchen im Alter von 14 bis 16 Jahren zur Kenntnis, denen es an Bildung und beruflicher Qualifizierung mangelt und die häufig mit zu vielen Medikamenten behandelt werden, wobei die Gesundheitsversorgung unzureichend ist; fordert die Staatsorgane Nordmazedoniens nachdrücklich auf, dringend Maßnahmen zu ergreifen, um die Haftbedingungen für alle Häftlinge zu verbessern, die Korruption zu verringern und unmenschlicher Behandlung ein Ende zu setzen, und die Bewährungshilfe und Wiedereingliederung ehemaliger Gefangener in die Gesellschaft zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>fordert Nordmazedonien eindringlich auf, die im ECRI-Bericht 2023 über Nordmazedonien enthaltenen Empfehlungen umzusetzen, damit die aufgedeckten Menschenrechtsverletzungen wirksam angegangen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>begrüßt, dass die interethnischen Beziehungen weiterhin stabil sind und das Rahmenabkommen von Ohrid kontinuierlich umgesetzt wird; würdigt die Bemühungen Nordmazedoniens, den Schutz der Minderheitenrechte zu stärken, und fordert gleichzeitig weitere finanzielle Unterstützung; fordert, dass Einrichtungen zum Minderheitenschutz mit ausreichenden finanziellen und personellen Mitteln ausgestattet werden; fordert die politischen Vertreter von Minderheitengemeinschaften auf, keine spalterischen ethnischen Narrative im Sinne einer Politik zu schüren, die in der jüngsten Vergangenheit in der Region tiefes Leid und Kriege verursacht hat; fordert Nordmazedonien nachdrücklich auf, die Empfehlungen des Beratenden Ausschusses für das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten in Bezug auf die Strategie „Eine Gesellschaft für alle und Interkulturalismus“ vollständig umzusetzen; fordert Nordmazedonien auf, ausreichende finanzielle und personelle Mittel für die Agentur zur Umsetzung der Sprachenregelung und die Agentur zur Verwirklichung der Rechte von Gemeinschaften bereitzustellen; bedauert, dass Nordmazedonien die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen nicht ratifiziert hat; erwartet eine endgültige Entscheidung über das angefochtene Gesetz über den Sprachgebrauch, das sich auf die interethnischen Beziehungen auswirken könnte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>begrüßt die Fortschritte, die das Land bei der Angleichung seines rechtlichen und institutionellen Rahmens für die Rechte des Kindes an den Besitzstand der EU und die internationalen Menschenrechtsnormen erzielt hat; nimmt Kenntnis von den Fortschritten bei der Umsetzung der Strategie zur Verringerung der Heimunterbringung und begrüßt die erfolgreiche Verlegung von Kindern aus Heimen in Pflegefamilien oder kleine Wohngruppen; nimmt jedoch mit Besorgnis die anhaltenden Fälle von Gewalt und Diskriminierung gegen Kinder, auch gegen Roma-Kinder, zur Kenntnis; fordert das Land daher auf, eine nationale Stelle einzurichten, die für die Koordinierung aller Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes und der dazugehörigen Fakultativprotokolle zuständig ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>fordert Nordmazedonien auf, zweckdienliche Schritte zu unternehmen, um nationale Minderheiten und Gemeinschaften anzuerkennen und in seine Verfassung aufzunehmen, Inklusivität zu fördern, die Vielfalt zu schützen, Diskriminierung zu bekämpfen und den sozialen Zusammenhalt im Einklang mit den europäischen Werten und demokratischen Grundsätzen zu stärken; fordert Nordmazedonien auf, für alle ethnischen Gemeinschaften im Land vollumfänglich gleiche Rechte und Chancen zu gewährleisten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>stellt fest, dass Menschen mit Behinderungen weiterhin auf erhebliche Hindernisse stoßen, da die Rechtsvorschriften des Landes noch immer nicht an das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen angeglichen sind; begrüßt die nationale Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen für den Zeitraum 2023-2030 und fordert nachdrücklich ihre ordnungsgemäße Umsetzung, auch im Hinblick auf die Sicherstellung einer ausreichenden Anzahl von Betreuungspersonal, um Kinder mit Behinderungen wirksam und reibungslos in den Bildungsprozess einzubeziehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>begrüßt, dass Hetze gegen die LGBTIQ+-Gemeinschaft erstmals gerichtlich geahndet wurde, fordert jedoch nachdrücklich, dass sämtliche Fälle von Hetze, Hassverbrechen und Einschüchterung konsequent strafrechtlich verfolgt werden, Hetze in das Strafgesetzbuch aufgenommen wird und die zuständigen staatlichen Organe angemessene Statistiken über Fälle von Hetze und Hassverbrechen führen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>nimmt die in den sozialen Medien weit verbreitete Hetze, insbesondere gegen Roma, LGBTIQ+-Personen und andere ausgegrenzte Bevölkerungsgruppen, mit Besorgnis zur Kenntnis; fordert alle politischen Akteure nachdrücklich auf, das Gesetz über das Personenstandsregister zu ändern und eine rasche und ungehinderte rechtliche Anerkennung der Geschlechtszugehörigkeit auf der Grundlage der Selbstbestimmung sicherzustellen, die Menschenrechte zu wahren, die Würde zu achten und ein klares und zugängliches rechtliches Verfahren im Einklang mit internationalen Standards einzurichten; empfiehlt, dass das neue Gesetz über die Grundschulbildung zwecks Angleichung an nationale und internationale Verpflichtungen einen ausdrücklichen Schutz vor Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, sexueller Ausrichtung und Geschlechtsidentität vorsieht; fordert die Versammlung Nordmazedoniens auf, umgehend eine aktive interparlamentarische LGBTIQ+-Gruppe (wieder) einzurichten, um die Rechte von LGBTIQ+-Personen zu fördern und voranzubringen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>fordert Nordmazedonien auf, die Migrationssteuerung zu stärken, die Angleichung an den EU-Besitzstand zu verbessern und die anhaltenden Herausforderungen beim Umgang mit regulärer und irregulärer Migration unter Wahrung der grundlegenden Menschenrechte anzugehen; begrüßt die verstärkte Zusammenarbeit beim Grenzmanagement und die Stärkung der Kapazitäten des Landes im Hinblick auf die Steuerung von Migrationsströmen und die Bekämpfung der Schleusung von Migranten, des Menschenhandels und anderer Formen der organisierten Kriminalität; fordert, dass im Einklang mit den EU-Rahmenregelungen für Migration die Asylverfahren und die Integrationspolitik kontinuierlich weiterentwickelt und die Aufnahmebedingungen verbessert werden; betont, dass die regionale Zusammenarbeit bei der Migrationssteuerung wichtig ist, und fordert die EU nachdrücklich auf, weitere Unterstützung in Form von Ressourcen, technische Hilfe und Kapazitätsaufbau bereitzustellen, damit die Herausforderungen im Bereich der Migration wirksam bewältigt werden können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>fordert Nordmazedonien auf, seine Anstrengungen bei der Bekämpfung des Menschenhandels zu verstärken, insbesondere durch eine weitere Angleichung des Strafgesetzbuchs und der Drogengesetzgebung des Landes an den Besitzstand der EU;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Rechtsstaatlichkeit</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>stellt mit großer Besorgnis fest, dass sich die Erfolgsbilanz des Landes bei der Korruptionsbekämpfung, auch bei der Bekämpfung von Korruption auf hoher Ebene, verschlechtert hat, was sich auch im Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International negativ niedergeschlagen hat und insbesondere auf Änderungen des Strafgesetzbuches zurückzuführen ist, durch die der Rechtsrahmen geschwächt wurde, sodass viele laufende Verfahren eingestellt werden mussten; bekräftigt, dass dieser Rückschlag deutlich macht, dass dringend umfassende Reformen erforderlich sind; fordert nachdrücklich eine Stärkung des Rahmens für die Korruptionsbekämpfung und die Sicherstellung einer wirksamen Rechenschaftspflicht, insbesondere in Fällen von Korruption auf hoher Ebene, und zwar durch angemessene Ermittlungen, Strafverfolgung und Verurteilungen; fordert nachdrücklich, dass die jüngsten Änderungen des Strafgesetzbuchs in Bezug auf Strafbemessungsstandards und Verjährungsfristen überprüft werden, um sicherzustellen, dass die strafrechtliche Verfolgung von Korruption, insbesondere wenn es sich um komplexe Fälle und um Fälle von Korruption auf hoher Ebene handelt, nicht beeinträchtigt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen benötigt werden, um sicherzustellen, dass für Inhaber öffentlicher Ämter Mechanismen zur Abschreckung, Prävention, Aufdeckung, Ermittlung und Verhängung von Sanktionen durch umfassende Maßnahmen wirkungsvoll und konsequent eingesetzt werden, die Interessenkonflikte, Lobbyarbeit, Ethikkodizes und den Schutz von Hinweisgebern berücksichtigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>48.</NO.P>stellt fest, dass das wahrgenommene Vertrauen in die Justiz nach wie vor sehr gering ist und dass weitere Anstrengungen erforderlich sind, um unzulässige Einflussnahme und Einschüchterung zu verhindern; betont, dass bei der Umsetzung der Strategien von 2020 für die Personalverwaltung in den Gerichten und in der Staatsanwaltschaft keine Fortschritte erzielt wurden; fordert mit Nachdruck, den kritischen Mangel an Richtern und Staatsanwälten, durch den die Qualität und Effizienz der Justiz beeinträchtigt wird, zu beheben; fordert, dass die Unabhängigkeit und Transparenz der Justizorgane gestärkt und ihnen die für ihre wirksame Arbeitsweise erforderlichen Mittel zugewiesen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>49.</NO.P>fordert, dass der Justizrat und der Rat der Staatsanwälte gestärkt werden und ihnen die notwendigen Mittel zugewiesen werden, wobei gleichzeitig für ihre Unabhängigkeit zu sorgen ist; fordert die politischen Akteure mit allem Nachdruck auf, sich nicht mehr in die Angelegenheiten der Justizorgane einzumischen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>50.</NO.P>stellt mit Besorgnis fest, dass bei der Verhütung und Bekämpfung von Korruption keine Fortschritte erzielt wurden und dass im Bereich der Finanzermittlungen weiterhin Probleme bestehen; betont, wie stark die Korruption nach wie vor wichtige Politikbereiche beeinträchtigt; fordert, dass die operative Leistungsfähigkeit und die Zusammenarbeit der für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Finanzkriminalität zuständigen Agenturen signifikant gestärkt werden und dafür unter anderem die nötigen finanziellen Ressourcen sichergestellt werden; fordert das Land auf, seinen Kampf gegen organisierte Kriminalität, Wirtschaftskriminalität und Cyberkriminalität durch eine verstärkte Partnerschaft mit Europol, dem Europäischen Zentrum zur Bekämpfung der Cyberkriminalität und Eurojust auszubauen; fordert Nordmazedonien auf, seine Anstrengungen zur Bekämpfung der Geldwäsche zu verstärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>51.</NO.P>fordert, dass alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, um wirksam gegen organisierte Kriminalität vorzugehen; fordert die staatlichen Stellen nachdrücklich auf, die Koordinierung über das nationale Koordinierungszentrum für die Bekämpfung organisierter Kriminalität zu verbessern und der für organisierte Kriminalität und Korruption zuständigen Generalstaatsanwaltschaft die erforderlichen finanziellen und personellen Mittel zuzuweisen; betont, dass der Aufdeckung von Geldwäschesystemen besondere Aufmerksamkeit und Ressourcen gewidmet werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>52.</NO.P>nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass Nordmazedonien seine Rechtsvorschriften im Bereich der Bekämpfung der organisierten Kriminalität nur teilweise an den Besitzstand der EU angeglichen hat; fordert erneut dazu auf, sich dem EU-Besitzstand noch weiter anzugleichen und systematische Finanzermittlungen durchzuführen, wobei das Einfrieren, die Einziehung, die Verwaltung und die Veräußerung illegal erworbener Vermögenswerte zu intensivieren sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>53.</NO.P>fordert eine gründliche und transparente Untersuchung des Brandes in einem Nachtklub in Kočani am 16. März 2025, um die Verantwortlichen vor Gericht zu bringen, sowie eine Aktualisierung und gründliche Umsetzung der Rechtsvorschriften, um ähnliche Tragödien zu verhindern und eine bessere öffentliche Sicherheit und die Einhaltung der Rechtsvorschriften zum Schutz der Bürger sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>54.</NO.P>fordert, die laufenden Reformen im Sicherheits- und Nachrichtendienstsektor zügig umzusetzen und die Unabhängigkeit der Sicherheits- und Nachrichtendienste durch die Einrichtung geeigneter Regulierungsrahmen zu stärken, wobei auch die Mechanismen der demokratischen Kontrolle zu stärken sind; stellt mit Besorgnis fest, dass das Amt für nationale Sicherheit nach wie vor in den Räumlichkeiten des Innenministeriums untergebracht ist, was Zweifel an seinem Status als unabhängige staatliche Verwaltungsstelle aufkommen lässt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>55.</NO.P>würdigt die feste Entschlossenheit Nordmazedoniens, gegen hybride Bedrohungen vorzugehen; begrüßt die Initiative der Regierung zur Schaffung eines nationalen strategischen Rahmens zur Bekämpfung von Desinformation und die Annahme der nationalen Cybersicherheitsstrategie für den Zeitraum 2025-2028; fordert, dass mehr Anstrengungen unternommen werden, um Resilienz gegenüber Einflussnahme aus dem Ausland und Informationsmanipulation aufzubauen; betont, dass eine nationale Strategie entwickelt werden muss, um Resilienz gegenüber Desinformation, die eine Sicherheitsbedrohung für den Staat darstellt, aufzubauen, unter anderem durch verstärkte Maßnahmen im Bereich der Cybersicherheit und strategische Kommunikation sowie durch Bildung und Medienkompetenz; fordert die vollständige Operationalisierung von EU-Mechanismen wie dem Schnellwarnsystem, um böswillige Einflussnahme aus dem Ausland bei wichtigen demokratischen Prozessen, darunter bei Wahlen, in Echtzeit zu erkennen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>56.</NO.P>ist zutiefst besorgt darüber, dass Nordmazedonien und andere EU-Beitrittsländer im Westbalkanraum besonders stark von Einflussnahme und Desinformationskampagnen aus dem Ausland, darunter von hybriden Bedrohungen und undurchsichtigen Finanzströmen und Zwangsinvestitionen, die ihren Ursprung vor allem in Russland und China haben, betroffen sind; ist beunruhigt über die Rolle der ungarischen und der serbischen Regierungen bei der Förderung der geopolitischen Ziele Chinas und Russlands; weist in diesem Zusammenhang auf das Risiko einer Abhängigkeit von China aufgrund asymmetrischer Darlehensvereinbarungen sowie auf das jüngste Darlehen der ungarischen Bank Eximbank hin, das aus China zu stammen scheint;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Sozioökonomische Reformen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>57.</NO.P>empfiehlt, dass sich Nordmazedonien weiterhin darum bemüht, das Geschäftsklima und die Unternehmensinfrastruktur zu verbessern, das Bildungswesen und die digitale Infrastruktur zu stärken und die Sozialschutzsysteme, auch in Verbindung mit Beschäftigungsinitiativen, auszubauen; begrüßt die Aufnahme von Reformen im Zusammenhang mit dem Humankapital in die Reformagenda im Rahmen des Wachstumsplans und fordert Nordmazedonien auf, ausreichende Anstrengungen zur Umsetzung dieser Reformen zu unternehmen, damit nachhaltige Ergebnisse bei der Entwicklung des Humankapitals für Kinder und Jugendliche erzielt werden, da dies die Grundlage für widerstandsfähige Gesellschaften und nachhaltiges Wachstum ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>58.</NO.P>begrüßt die Annahme der Reformagenda und des mehrjährigen Arbeitsprogramms im Rahmen der Reform- und Wachstumsfazilität für Nordmazedonien, durch die kleine und mittlere Unternehmen unterstützt werden, Bürokratie abgebaut und das öffentliche System digitalisiert wird, und begrüßt die in der Reformagenda vorgesehenen Schritte in Bezug auf den Ausbau der digitalen Infrastruktur und das neue Gesetz über die elektronische Kommunikation, mit dem die nationalen Rechtsvorschriften an den einschlägigen EU-Besitzstand angeglichen werden und mit dem digitalen Wandel weltweit Schritt gehalten wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>59.</NO.P>plädiert für Strategien zur Aktivierung des Arbeitsmarktes für junge Menschen, Langzeitarbeitslose und Geringqualifizierte sowie für Frauen, Menschen mit Behinderungen und Roma und fordert, dass eine angemessene Bewertung dieser Maßnahmen erfolgt; nimmt zur Kenntnis, dass sich die Arbeitslosenquote auf lange Sicht verbessert hat, stellt jedoch fest, dass eine solche Verbesserung mit einem Anstieg der Reallöhne, besseren Arbeitsbedingungen und dem Schutz der Arbeitnehmerrechte, einschließlich der Gewerkschaftsrechte, einhergehen muss; fordert die vollständige Umsetzung des Gesetzes über die friedliche Beilegung von Arbeitsstreitigkeiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>60.</NO.P>fordert Nordmazedonien auf, die Digitalisierung voranzubringen, insbesondere durch die Verbesserung der digitalen Kompetenzen aller Bürgerinnen und Bürger und durch die Bereitstellung eines Online-Zugangs zu öffentlichen Diensten; nimmt die demografischen Herausforderungen zur Kenntnis, vor denen Nordmazedonien steht, darunter der Bevölkerungsrückgang, die Abwanderung junger Fachkräfte und die Überalterung der Erwerbsbevölkerung, und betont, dass der Abwanderung hochqualifizierter Kräfte, vor allem im Bereich der Medizin, Technologie und Bildung, entgegengewirkt werden muss; fordert die Umsetzung gezielter Maßnahmen, um die Abwanderung hochqualifizierter Kräfte rückgängig zu machen, familienfreundliche sozialpolitische Maßnahmen auszubauen und die Rückkehrmigration attraktiv zu gestalten; plädiert für eine Zusammenarbeit mit der EU bei Strategien für die demografische Resilienz, einschließlich Arbeitsmarktanreizen, Unterstützung für den Wohnungsbau für junge Familien und Investitionen in die Bildung und Kompetenzentwicklung, um den künftigen Anforderungen des Arbeitsmarktes gerecht zu werden; fordert eine verstärkte Unterstützung im Hinblick auf Innovation und Wettbewerbsfähigkeit;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>61.</NO.P>begrüßt die positiven Auswirkungen der Jugendgarantie auf die Senkung der Jugendarbeitslosigkeit; fordert Nordmazedonien auf, seine Anstrengungen zur Senkung der Arbeitslosenquote junger Menschen im Alter von 15 bis 24 Jahren zu intensivieren, die mit 29,3 % nach wie vor hoch ist; betont, dass die sozialen Herausforderungen bewältigt, hochwertige beschäftigungspolitische Maßnahmen sichergestellt, der gesellschaftliche Zusammenhalt und die Annäherung an die EU-Standards gefördert und Fortschritte bei der Einhaltung der Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte unterstützt werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>62.</NO.P>begrüßt die Bemühungen um eine Änderung des Arbeitsrechts; fordert nachdrücklich eine vollständige Angleichung des Gesetzes über Arbeitsverhältnisse an die EU-Richtlinien, um das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit wirksam zu gewährleisten, Lohntransparenz sicherzustellen und den Schutz vor Diskriminierung aufgrund von Schwangerschaft und Mutterschaft zu verbessern; beharrt darauf, dass die Kompetenzen und Kapazitäten der staatlichen Arbeitsaufsichtsbehörde gestärkt werden müssen, um einen wirksamen Schutz der Arbeitnehmerrechte, einschließlich Schutzmaßnahmen gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz, sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>63.</NO.P>lobt Nordmazedonien für den Beitritt zum einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) und würdigt dies als einen wichtigen Schritt hin zu einer umfassenderen Finanzintegration in den europäischen Markt und zur Erleichterung schnellerer und effizienterer grenzüberschreitender Transaktionen; fordert Nordmazedonien nachdrücklich auf, Strukturreformen durchzuführen, um die Wirtschaft zu stärken und die Schuldentragfähigkeit des Landes sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>64.</NO.P>begrüßt die Forderungen nach einer raschen, frühestmöglichen Integration aller Westbalkanländer in den digitalen Binnenmarkt der EU, was der Schaffung eines digital sicheren Umfelds in hohem Maße zuträglich wäre;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>65.</NO.P>fordert die Staatsorgane nachdrücklich auf, die geltenden Rechtsvorschriften vollständig umzusetzen, um den Zugang zur medizinischen Grundversorgung sicherzustellen, und zwar mit besonderem Schwerpunkt auf der sexuellen und reproduktiven Gesundheit von Frauen, Müttern und Kindern, und Hindernisse im Zusammenhang mit der geografischen und finanziellen Situation oder anderen Schwierigkeiten zu beseitigen; fordert gezielte Maßnahmen zur Unterstützung schutzbedürftiger Gruppen von Frauen beim Zugang zur Gesundheitsversorgung, darunter Roma-Frauen, Frauen im ländlichen Raum und in Armut lebende Frauen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>66.</NO.P>begrüßt die Fortschritte, die bei der Umsetzung der Strategie zur Integration der Roma 2022-2030 erzielt wurden; bedauert jedoch, dass es der Strategie an einem klaren Ansatz für Teilhabe, die Befähigung zur Selbstbestimmung und den Kapazitätsaufbau mangelt; fordert die staatlichen Stellen auf, die jeweiligen Aktionspläne umzusetzen und für eine angemessene Überwachung und eine sinnstiftende und transparente Beteiligung der Organisationen der Zivilgesellschaft, insbesondere aus der Roma-Gemeinschaft, zu sorgen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Umwelt, biologische Vielfalt, Energie und Verkehr</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>67.</NO.P>begrüßt, dass das Energiegesetz im Jahr 2025 angenommen wurde, und betont, dass das Gesetz von entscheidender Bedeutung ist, um eine sichere, gesicherte und hochwertige Energieversorgung sicherzustellen und eine effiziente, wettbewerbsfähige und finanziell tragfähige Energiewirtschaft zu schaffen; fordert die staatlichen Stellen auf, diesen ambitionierten Weg fortzusetzen, und weist erneut darauf hin, dass weitere Anstrengungen erforderlich sind, damit die Ziele in den Bereichen Energieeffizienz, erneuerbare Energie, Versorgungssicherheit und Emissionsreduzierung vollständig erreicht werden können; fordert die Staatsorgane des Landes nachdrücklich auf, ihre Umwelt- und Klimaschutzvorschriften mit dem EU-Besitzstand in Einklang zu bringen und für ihre Durchsetzung zu sorgen; stellt mit Besorgnis fest, dass bei den Maßnahmen zum Klimaschutz kaum Fortschritte erzielt und wichtige Rechtsvorschriften noch nicht angenommen wurden; betont, dass die Gleichstellung der Geschlechter und die soziale Inklusion in die Planung von Klimaschutzmaßnahmen einbezogen werden müssen, damit Frauen, einkommensschwache Haushalte und marginalisierte Gemeinschaften aktiv konsultiert werden und gleichermaßen vom Übergang profitieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>68.</NO.P>begrüßt die fortgesetzte finanzielle und technische Unterstützung der Europäischen Investitionsbank in Nordmazedonien, einschließlich strategischer Infrastrukturprojekte wie der Eisenbahnkorridore VIII und X, der Abwasserbehandlungsanlage in Skopje und des Ausbaus der kommunalen Wasserinfrastruktur; fordert einen inklusiven und gerechten Übergang, bei dem sozial schwache Bevölkerungsgruppen geschützt werden, und zwar durch die Mobilisierung öffentlicher und privater Finanzmittel für den ökologischen Wandel, die vollständige operative Umsetzung spezieller Finanzierungsmechanismen und die Mobilisierung von Unterstützung durch die EU und auf internationaler Ebene; betont, dass die Probleme des Fachkräftemangels und der schwachen institutionellen und administrativen Kapazitäten, durch die die Qualitätskontrolle und die angemessene Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen untergraben werden, angegangen werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>69.</NO.P>stellt mit Besorgnis fest, dass die Luft- und Wasserqualität sowie die Abwasserbewirtschaftung nach wie vor besonders schwierige Probleme für das Land darstellen; fordert die Regierung und die lokalen Gebietskörperschaften nachdrücklich auf, sich stärker für die Verbesserung der Luftqualität und die Verringerung der unter Umständen tödlichen Verschmutzung einzusetzen; weist darauf hin, dass Skopje seit jeher zu den am stärksten verschmutzten Städten Europas zählt und die Lage dort besonders besorgniserregend ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>70.</NO.P>erkennt das große Potenzial Nordmazedoniens als regionale Drehscheibe für die Nutzung erneuerbarer Energiequellen an; fordert Nordmazedonien nachdrücklich auf, seine Umweltverträglichkeitsprüfung vollständig an den EU-Besitzstand anzugleichen, und zwar mit besonderem Schwerpunkt auf die sekundären Rechtsvorschriften für Wasserkraftprojekte in kleinem Maßstab;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>71.</NO.P>betont, dass dem Umweltschutz unbedingt Vorrang eingeräumt werden muss; fordert die staatlichen Stellen mit Nachdruck auf, die erforderlichen Rechtsvorschriften zu erlassen und die Maßnahmen in den Bereichen biologische Vielfalt, Wasser, Luft, Klimaschutz und regionale Abfallbewirtschaftung zu intensivieren, unter anderem durch umfassende Folgenabschätzungen, eine strenge strafrechtliche Verfolgung von Umweltkriminalität und eine angemessene öffentliche Anhörung, bei der eine zielführende und transparente Beteiligung lokaler Gemeinschaften, Nichtregierungsorganisationen und wissenschaftlicher Einrichtungen möglich ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>72.</NO.P>fordert Nordmazedonien auf, Rechtsschutz für Smaragd-Gebiete zu schaffen, die im Rahmen des Übereinkommens zur Erhaltung der europäischen wildlebenden Tiere und Pflanzen und ihrer natürlichen Lebensräume (Übereinkommen von Bern) ausgewiesen sind, um sie vor umweltschädlichen Projekten zu schützen; fordert das Land auf, seine Schutzgebiete auszuweiten, um die Ziele des globalen Biodiversitätsrahmens von Kunming-Montreal zu erreichen; bekräftigt erneut, dass das Gesetz über die erneute Ausweisung des Mavrovo-Nationalparks dringend erlassen werden muss, um die Fortsetzung und den Abschluss seiner wesentlichen Erhaltungsbemühungen sicherzustellen; fordert Nordmazedonien auf, Jablanica in seine Liste der Schutzgebiete aufzunehmen und so die Erhaltung von Lebensräumen sicherzustellen, die für das Überleben von Arten entscheidend sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>73.</NO.P>ruft die Staatsorgane Nordmazedoniens dazu auf, strengere Schutz- und Bewirtschaftungsstrategien für die Lebensräume gefährdeter Arten sowie für die Arten selbst, insbesondere den Balkanluchs, umzusetzen, einschließlich der strengen Durchsetzung von Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Straftaten im Zusammenhang mit wildlebenden Tieren, konkret mit der illegalen Tötung und Wilderei, um die biologische Vielfalt zu schützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>74.</NO.P>begrüßt die weitere Zusammenarbeit Nordmazedoniens mit dem Kosovo und Albanien in Bezug auf den grenzüberschreitenden Nationalpark Sharr; fordert Nordmazedonien auf, die Zusammenarbeit mit seinen Nachbarländern zu intensivieren und zu beschleunigen, um grenzüberschreitende Schutzgebiete einzurichten und kohärente grenzüberschreitende Bewirtschaftungspläne zu erstellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>75.</NO.P>betont, dass die finanziellen Herausforderungen, mit denen sich die Nationalparks konfrontiert sehen, bewältigt werden müssen, um verschiedene Aspekte, auch im Zusammenhang mit der Personalausstattung und der Verwaltung insgesamt, zu verbessern und so ihre Rolle bei der Erhaltung der biologischen Vielfalt zu stärken, Freizeitmöglichkeiten zu bieten und die lokale Wirtschaft zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>76.</NO.P>begrüßt die Fortschritte beim Bau der Korridore VIII und Xdes transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) und lobt die Fertigstellung der Schnellstraße Kriva Palanka – Dlabočica – Stracin; fordert die Staatsorgane Nordmazedoniens allerdings nachdrücklich auf, sich stärker darum zu bemühen, dem nachhaltigen Verkehr Vorrang einzuräumen, die Energieinfrastruktur zu modernisieren und auf eine Integration in die europäischen Netze und auf eine regionale Anbindung hinzuarbeiten sowie anhaltende Verzögerungen beim Ausbau kritischer Infrastrukturen, auch durch bilaterale Verhandlungen, zu beseitigen; fordert die Kommission auf, bei Bedarf diese Bemühungen zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>77.</NO.P>fordert zusätzliche Anstrengungen, um die Fortschritte auf allen vorrangigen Abschnitten des Kernnetzes sowohl für die Schiene als auch für die Straße zu beschleunigen, auch indem sofern machbar die Anzahl der Grenzübergänge erhöht wird; weist auf die strategische Bedeutung des Korridors VIII für die geostrategische Autonomie der EU und der NATO hin, da er eine wichtige Logistikstrecke entlang der Südflanke der NATO darstellt;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Regionale Zusammenarbeit und Außenpolitik</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>78.</NO.P>begrüßt, dass sich Nordmazedonien in regionale wirtschaftliche und diplomatische Initiativen wie den Berlin-Prozess, den Wachstumsplan für den Westbalkan und die Umsetzung der Vereinbarungen im Rahmen des gemeinsamen regionalen Marktes einbringt und damit einen wertvollen und bedeutsamen Beitrag zur Zusammenarbeit und Stabilität in der Region leistet, und betont, dass der inklusive Charakter dieser Initiativen wichtig ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>79.</NO.P>würdigt, dass sich das Land für die Förderung gutnachbarschaftlicher Beziehungen einsetzt und als Vorbild dafür dient, bilaterale Streitigkeiten durch Dialog und gegenseitiges Verständnis friedlich beizulegen; betont in diesem Zusammenhang, dass internationale Abkommen mit greifbaren Ergebnissen wie das Prespa-Abkommen mit Griechenland und der Vertrag über Freundschaft, gute Nachbarschaft und Zusammenarbeit mit Bulgarien von allen Parteien nach Treu und Glauben vollumfänglich umgesetzt werden müssen; fordert, dass sich konsequent dafür eingesetzt wird, den Dialog und die Zusammenarbeit mit den Nachbarländern zu fördern, um die regionale Stabilität zu stärken und das gegenseitige Vertrauen zu fördern; fordert, dass die Kontakte zwischen den Menschen in ganz Südosteuropa weiter gefördert werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>80.</NO.P>ist besorgt über das Projekt „Serbische Welt“ und darüber, dass einige Vertreter der Regierung Nordmazedoniens dieses Konzept befürworten und fördern; verurteilt die Teilnahme an Treffen, bei denen versucht wird, einen Einflussbereich zu schaffen, der die Souveränität anderer Länder und die Stabilität der Region untergräbt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>81.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass die jugoslawischen Geheimdienstarchive (UDBA und KOS), die sowohl in Nordmazedonien als auch in Serbien aufbewahrt werden, geöffnet werden müssen; betont, dass diese Archive in der gesamten Region geöffnet werden müssen, um die totalitäre Vergangenheit transparent aufzuarbeiten, sodass Demokratie, Rechenschaftspflicht und die Institutionen in den Westbalkanländern aus dem Prozess gestärkt hervorgehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>82.</NO.P>begrüßt den fortwährenden Einsatz Nordmazedoniens für die euro-atlantische Sicherheit; würdigt die aktive Rolle Nordmazedoniens in der OSZE, insbesondere seinen OSZE-Vorsitz im Jahr 2023 in einem komplexen geopolitischen Umfeld, sowie die wesentlichen Beiträge zu Krisenbewältigungsmissionen und militärischen Operationen der EU; begrüßt die Angleichung des Landes an die Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU, einschließlich der eindeutigen Reaktion auf den russischen Angriffskrieg in der Ukraine, indem es sich den restriktiven Maßnahmen der EU gegen Russland und Belarus anschließt und die Ukraine unterstützt; begrüßt, dass im Jahr 2024 eine Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft mit der EU unterzeichnet wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>83.</NO.P>bedauert jedoch, dass Nordmazedonien das einzige Westbalkanland war, das sich in der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Februar 2025 bei der europäischen Resolution zur Ukraine der Stimme enthielt, und stattdessen neben Ländern wie Georgien und Ungarn die Resolution der Vereinigten Staaten mitgetragen hat, was ein negatives Signal hinsichtlich der Angleichung Nordmazedoniens an die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU und der gemeinsamen europäischen Verpflichtung zur Wahrung des Friedens, des Völkerrechts und der demokratischen Grundsätze aussendet;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>84.</NO.P>stellt fest, dass die NATO-Mitgliedschaft Nordmazedoniens ein wichtiger geostrategischer Beitrag zur regionalen Sicherheit und zur euro-atlantischen Stabilität darstellt, unter anderem durch die aktive Beteiligung des Landes an NATO-Missionen und -Operationen, seine strategische Rolle bei der Förderung von Frieden und Zusammenarbeit in der Westbalkanregion, die laufende Modernisierung seiner Streitkräfte und die Reformen in den Bereichen Krisenbewältigung, kritische Infrastruktur und Cyberabwehr; hebt hervor, dass die NATO-Mitgliedschaft die Verteidigungsfähigkeit Nordmazedoniens stärkt, die Sicherheitskoordinierung mit der EU und den NATO-Verbündeten verbessert und als Abschreckung gegen externe Destabilisierungsversuche dient; fordert Nordmazedonien auf, die Zusammenarbeit mit der EU und der NATO bei der Bekämpfung hybrider Bedrohungen zu vertiefen, unter anderem durch die Koordinierung im Bereich der Cybersicherheit, die gemeinsame Verfolgung von Desinformation und den Aufbau von Resilienz, und weiterhin darauf hinzuarbeiten, dass es nicht zu einer Destabilisierung von außen kommt; fordert von Nordmazedonien weitere Investitionen in die Modernisierung der Verteidigung und die Angleichung an die strategischen Prioritäten der NATO, um die Rolle des Landes als zuverlässiger Sicherheitspartner weiter zu festigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>85.</NO.P>begrüßt die auf dem Gipfeltreffen EU-Westbalkan in Tirana geschlossene Vereinbarung über die Senkung der Roaminggebühren; fordert in diesem Zusammenhang die staatlichen Stellen, privaten Akteure und alle Interessenträger auf, dazu beizutragen, die vereinbarten Ziele zu erreichen, damit die Datenroaminggebühren zwischen den Westbalkanländern und der EU bis 2027 so weit gesenkt werden, dass sie den jeweiligen Inlandstarifen nahezu entsprechen; begrüßt, dass die erste Phase des Fahrplans für das Roaming zwischen den Westbalkanländern und der EU in Gang gesetzt wurde;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>86.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Präsidenten des Europäischen Rates, dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der Präsidentin, der Regierung und der Versammlung der Republik Nordmazedonien zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>