<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF2" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0159</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Umsetzung und Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung angesichts des hochrangigen politischen Forums 2025</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0125/2025 - Berichterstatter: Robert Biedroń, Nikolas Farantouris)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Juli 2025 zu der Umsetzung und Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung angesichts des hochrangigen politischen Forums 2025 (2025/2014(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 3 Absatz 5 des Vertrags über die Europäische Union und Artikel 13 und Artikel 208 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Beschluss (EU) 2022/591 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. April 2022 über ein allgemeines Umweltaktionsprogramm der Union für die Zeit bis 2030<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 114 vom 12.4.2022, S. 22, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2022/591/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Kommission vom 30. Juni 2017 mit dem Titel „Der neue europäische Konsens über die Entwicklungspolitik – Unsere Welt, unsere Würde, unsere Zukunft“<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 210 vom 30.6.2017, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. September 2015 zu den Folgemaßnahmen zur Europäischen Bürgerinitiative „Right2Water“<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 316 vom 22.9.2017, S. 99.</FIELD></FOOTNOTE> und seine Entschließung vom 5. Oktober 2022 zum Zugang zu Wasser als Menschenrecht – die externe Dimension<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 132 vom 14.4.2023, S. 54.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. November 2019 zum Klima- und Umweltnotstand<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 232 vom 16.6.2021, S. 28.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Juni 2021 zu dem Thema „EU-Biodiversitätsstrategie für 2030: Mehr Raum für die Natur in unserem Leben“<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 67 vom 8.2.2022, S. 25.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Juli 2022 zu dem EU-Aktionsplan für die Sozialwirtschaft<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 47 vom 7.2.2023, S. 171.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 27. März 2023 zur Förderung der Sozial- und Solidarwirtschaft für eine nachhaltige Entwicklung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Entschließung der Internationalen Arbeitsorganisation über menschenwürdige Arbeit und die Pflege- und Betreuungswirtschaft, die auf der 112. Internationalen Arbeitskonferenz vom 14. Juni 2024 angenommen wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Juli 2022 zur Verbesserung der Ernährungssicherheit in Entwicklungsländern<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 47 vom 7.2.2023, S. 149.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. November 2022 zur künftigen europäischen Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 167 vom 11.5.2023, S. 57.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. März 2023 zu der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/398, 23.11.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2023/398/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Juni 2023 zu der Umsetzung und Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/493, 23.1.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/493/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Empfehlung an den Rat vom 19. Dezember 2024 zu den Prioritäten der EU für die 69. Tagung der Kommission der Vereinten Nationen für die Rechtsstellung der Frau<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/1971, 11.4.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/1971/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. April 2024 zu der Aufnahme des Rechts auf Abtreibung in die Charta der Grundrechte der EU<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/1279, 13.3.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/1279/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. Juni 2021 zu der Lage im Hinblick auf die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte in der EU im Zusammenhang mit der Gesundheit von Frauen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 81 vom 18.2.2022, S. 43.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 18. November 2020 mit dem Titel „Delivering on the UN’s Sustainable Development Goals – A comprehensive approach“ (Verwirklichung der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung – ein umfassender Ansatz) (SWD(2020)0400),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 3. November 2021 mit dem Titel „Better Regulation Guidelines“ (Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung) (SWD(2021)0305) und das Instrumentarium für eine bessere Rechtsetzung vom Juli 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Aufnahme der Ziele für nachhaltige Entwicklung in den Rahmen für bessere Rechtsetzung, einschließlich der Mitteilung der Kommission vom 29. April 2021 mit dem Titel „Bessere Rechtsetzung: Mit vereinten Kräften für bessere Rechtsvorschriften“ (COM(2021)0219),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 26. Mai 2015 zu Armutsbekämpfung und nachhaltiger Entwicklung nach 2015,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 24. Oktober 2019 zur Ökonomie des Wohlergehens<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 400 vom 26.11.2019, S. 9.</FIELD></FOOTNOTE> und auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 24. Juni 2024 zu den Prioritäten der EU bei den Vereinten Nationen während der 79. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen (September 2024 bis September 2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 22. Juni 2021 mit dem Titel „Ein umfassendes Konzept zur Beschleunigung der Umsetzung der VN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung – Ein besserer Wiederaufbau nach der COVID-19-Krise“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 16. Juni 2022 zum Lernen für den grünen Wandel und die nachhaltige Entwicklung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 21. Juni 2022 zur transformativen Rolle der Bildung für nachhaltige Entwicklung und Weltbürgerschaft als maßgebliches Instrument zur Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 24. Juni 2024 zu den Entwicklungshilfezielen der EU,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 mit dem Titel „Der europäische Grüne Deal“ (COM(2019)0640),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. März 2020 mit dem Titel „Ein neuer Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft – Für ein saubereres und wettbewerbsfähigeres Europa“ (COM(2020)0098),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 12. Mai 2021 mit dem Titel „Auf dem Weg zu einem gesunden Planeten für alle – EU-Aktionsplan: ‚Schadstofffreiheit von Luft, Wasser und Boden‘“ (COM(2021)0400) und deren Anhänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht der Europäischen Umweltagentur und der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission vom 3. März 2025 zum Null-Schadstoff-Überwachungs- und Prospektivrahmen 2025 („Zero pollution monitoring and outlook 2025“),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 23. Februar 2022 über menschenwürdige Arbeit weltweit für einen globalen gerechten Übergang und eine nachhaltige Erholung (COM(2022)0066),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 12. März 2024 mit dem Titel „Bewältigung von Klimarisiken – Schutz der Menschen und des Wohlstands“ (COM(2024)0091),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. Februar 2025 mit dem Titel „Der Deal für eine saubere Industrie: Ein gemeinsamer Fahrplan für Wettbewerbsfähigkeit und Dekarbonisierung“ (COM(2025)0085),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 7. März 2025 mit dem Titel „Ein Fahrplan für die Frauenrechte“ (COM(2025)0097),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mandatsschreiben von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen an die 26 Kommissionsmitglieder,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht der Europäischen Umweltagentur (EUA) vom 4. Dezember 2019 mit dem Titel „The European environment – state and outlook 2020: knowledge for transition to a sustainable Europe“ (Die Umwelt in Europa – Zustand und Ausblick 2020: Wissen für den Übergang zu einem nachhaltigen Europa),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die EU-Strategie für globale Gesundheit,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den EU-Aktionsplan zur Gleichstellung III (Gender Action Plan III – GAP III),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Europäische Strategie für Pflege und Betreuung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den ersten freiwilligen Überprüfungsbericht der EU über die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele, der den Vereinten Nationen am 19. Juli 2023 vorgelegt wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Eurostat-Beobachtungsbericht 2024 über die Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung im Rahmen der EU, der am 18. Juni 2024 veröffentlicht wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 19. September 2018 mit dem Titel „Bessere Indikatoren für die Bewertung der Nachhaltigkeitsziele – der Beitrag der Zivilgesellschaft“, vom 30. Oktober 2019 mit dem Titel „Niemanden zurücklassen bei der Umsetzung der Agenda für nachhaltige Entwicklung 2030“ und vom 8. Dezember 2021 mit dem Titel „Erneuerte Strategie für nachhaltige Finanzen“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Resolution 70/1 der Vereinten Nationen mit dem Titel „Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ (Agenda 2030), die auf dem Nachhaltigkeitsgipfel der Vereinten Nationen am 25. September 2015 in New York verabschiedet wurde und in der die Nachhaltigkeitsziele festgelegt wurden,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau im Hinblick auf junge Menschen (CEDAW for Youth),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die biologische Vielfalt (CBD) und den globalen Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal, der auf der 15. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die biologische Vielfalt (CBD COP 15) verabschiedet wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD) und die EU-Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Sendai-Aktionsrahmen für Katastrophenvorsorge 2015-2030, der auf der am 18. März 2015 abgehaltenen dritten Weltkonferenz der Vereinten Nationen zur Katastrophenvorsorge von den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen angenommen wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) und das von der 21. Konferenz der Vertragsparteien des UNFCCC am 12. Dezember 2015 in Paris angenommene Übereinkommen von Paris,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Dekade der Meeresforschung für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen 2021–2030,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verpflichtung von Buenos Aires, mit der der Weg zu einer Pflegegesellschaft skizziert wird und die auf der 15. Tagung der Regionalkonferenz für Frauen in Lateinamerika und der Karibik angenommen wurde, die von der Wirtschaftskommission für Lateinamerika und die Karibik, dem Regionalbüro für Amerika und die Karibik der Einheit der Vereinten Nationen für die Gleichstellung und Ermächtigung der Frauen (UN Women) und der Regierung Argentiniens veranstaltet wurde und vom 7. bis 11. November 2022 in Buenos Aires stattfand,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den gemeinsamen Bericht 2024 mit dem Titel „Are we getting there? A synthesis of the UN system evaluations of SDG 5“ (Sind wir auf dem richtigen Weg? Eine Zusammenfassung der Bewertungen des Nachhaltigkeitsziels Nr. 5 durch das System der Vereinten Nationen), der von der UN Women, dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen, dem Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen, dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen und dem Welternährungsprogramm veröffentlicht wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Übereinkommen im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse (BBNJ) vom 4. März 2023 (UN-Hochseevertrag),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung über die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den vom Europäischen Institut für Gleichstellungsfragen veröffentlichten Gleichstellungsindex 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Aktionsplattform von Peking und die Ergebnisse der nachfolgenden Überprüfungskonferenzen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Resolution 48/13 des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen vom 8. Oktober 2021, auf die Resolution 76/300 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 28. Juli 2022 zum Menschenrecht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt und auf die am 18. April 2024 angenommene Resolution 2545 (2024) der Parlamentarischen Versammlung des Europarats zur durchgängigen Berücksichtigung des Menschenrechts auf eine sichere, saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt im Rahmen des Reykjavik-Prozesses,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Resolution 5/10 der Umweltversammlung der Vereinten Nationen (UNEA) mit dem Titel „The environmental dimension of a sustainable, resilient and inclusive post-COVID-19 recovery“ (Die ökologische Dimension eines nachhaltigen, resilienten und integrativen Aufschwungs nach COVID-19), die am 2. März 2022 angenommen wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Globalen Bericht über nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen von 2019 mit dem Titel „The Future is Now: Science for Achieving Sustainable Development“ (Die Zukunft ist jetzt – Die Wissenschaft im Dienst der nachhaltigen Entwicklung),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen mit dem Titel „Our Common Agenda“ (Unsere gemeinsame Agenda), der der Generalversammlung der Vereinten Nationen vorgelegt wurde, und unter Hinweis auf die Resolution 76/6 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 15. November 2021, mit der dem Generalsekretär der Vereinten Nationen das Mandat erteilt wurde, Folgemaßnahmen zu seinem Bericht zu ergreifen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht der Vereinten Nationen über nachhaltige Entwicklung 2021 mit dem Titel „The Decade of Action for the Sustainable Development Goals“ (Aktionsdekade für die Ziele für nachhaltige Entwicklung) und den Bericht der Vereinten Nationen über nachhaltige Entwicklung 2022 mit dem Titel „From Crisis to Sustainable Development: the SDGs as Roadmap to 2030 and Beyond“ (Von der Krise zur nachhaltigen Entwicklung: die Ziele für nachhaltige Entwicklung als Fahrplan für 2030 und darüber hinaus),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht der Vereinten Nationen von 2024 über die Ziele für nachhaltige Entwicklung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Sonderbericht des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (Weltklimarat) von 2018 über die Folgen einer globalen Erwärmung um 1,5 ºC, dessen Sonderbericht über Klimawandel und Landsysteme, dessen Sonderbericht über den Ozean und die Kryosphäre in einem sich wandelnden Klima und dessen sechsten Sachstandsbericht (AR6),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den globalen Bewertungsbericht der zwischenstaatlichen Plattform Wissenschaft-Politik für Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen (IPBES) vom 25. November 2019 über Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen und auf deren jüngsten Bewertungsberichte über Zusammenhänge und transformative Veränderungen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) vom 18. Februar 2021 mit dem Titel „Making Peace with Nature – A scientific blueprint to tackle the climate, biodiversity and pollution emergencies“ (Frieden mit der Natur schließen – eine wissenschaftliche Blaupause zur Bekämpfung der Notstände im Bereich Klima, biologische Vielfalt und Verschmutzung),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Veröffentlichung der Abteilung der Vereinten Nationen für wirtschaftliche und soziale Angelegenheiten vom Januar 2022 mit dem Titel „SDG Good Practices: A compilation of success stories and lessons learned in SDG Implementation – Second Edition“ (Bewährte Verfahren für Nachhaltigkeitsziele – Erfolgsgeschichten und Erfahrungen bei der Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung – Zweite Ausgabe),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) vom 10. November 2022 mit dem Titel „Global Outlook on Financing for Sustainable Development 2023: No Sustainability Without Equity“ (Gesamtausblick auf die Finanzierung der nachhaltigen Entwicklung 2023: Keine Nachhaltigkeit ohne Gerechtigkeit),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht über die menschliche Entwicklung 2023/24 mit dem Titel „Den Stillstand durchbrechen: Kooperation in einer polarisierten Welt neu denken“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht der Interinstitutionellen Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen zu Entwicklungsfinanzierung vom April 2024 mit dem Titel „Financing for Sustainable Development Report 2024: Financing for Development at a Crossroads“ (Bericht 2024 zu Entwicklungsfinanzierung: Entwicklungsfinanzierung am Scheideweg),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Initiative des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom Februar 2023 mit dem Titel „SDG Stimulus to Deliver Agenda 2030“ (SDG-Anreiz zur Umsetzung der Agenda 2030),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die am 23. September 2022 ins Leben gerufene Bridgetown-Initiative,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Initiative „Eine Gesundheit“ der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und den Gemeinsamen Aktionsplan im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“ (2022-2026) der WHO, der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO), der Weltorganisation für Tiergesundheit und des UNEP,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Fortschrittsbericht 2024 zum Globalen Aktionsplan für gesundes Leben und Wohlergehen für alle,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Spotlight-Initiative zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Freiwilligen Leitlinien der FAO für die Sicherung der nachhaltigen Kleinfischerei im Kontext von Ernährungssicherheit und Armutsbekämpfung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Gipfeltreffen für einen neuen globalen Finanzpakt, das im Juni 2023 in Paris stattgefunden hat,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Gipfeltreffen zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung 2023, das im September 2023 während der Tagungswoche der Generalversammlung der Vereinten Nationen auf hoher Ebene stattgefunden hat,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den am 22./23. September 2024 in New York ausgerichteten Zukunftsgipfel, seine Ergebnisse, den Zukunftspakt, in dem 56 Aktionen zur Beschleunigung und Finanzierung der nachhaltigen Entwicklung vorgeschlagen werden, sowie seine beiden Anhänge, den Globalen Digitalpakt und die Erklärung zu künftigen Generationen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vierte Internationale Konferenz über Entwicklungsfinanzierung, die vom 30. Juni bis 3. Juli 2025 in Sevilla (Spanien) abgehalten wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Lösungsnetzwerks für nachhaltige Entwicklung vom Januar 2025 mit dem Titel „Europe Sustainable Development Report 2025: SDG Priorities for the New EU Leadership“ (Bericht über nachhaltige Entwicklung in Europa 2025: Prioritäten für die Ziele für nachhaltige Entwicklung für die neue EU-Führungsspitze),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Online-Datenbank „SDG Acceleration Actions“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die bestehenden nationalen und regionalen Initiativen zur Förderung der Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die gemeinsamen Beratungen des Entwicklungsausschusses und des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit gemäß Artikel 59 der Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Entwicklungsausschusses und des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit (A10-0125/2025),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass die Agenda 2030 und die darin integrierten 17 Nachhaltigkeitsziele, einschließlich ihrer 169 Zielvorgaben und 247 Indikatoren, den einzigen weltweit gemeinsamen und politisch vereinbarten Rahmen für evidenzbasierte Maßnahmen darstellen, um gemeinsame Herausforderungen zu bewältigen und eine nachhaltige Entwicklung in ihren drei Dimensionen – Wirtschaft, Soziales und Umwelt – in ausgewogener und integrierter Weise zu erreichen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass sich die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen zur Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung bis 2030 verpflichtet haben; in der Erwägung, dass lediglich 17 % der Nachhaltigkeitsziele auf gutem Weg sind, dass bei nahezu der Hälfte der Ziele nur minimale oder mäßige Fortschritte vorzuweisen sind und dass bei über einem Drittel der Ziele die Fortschritte zum Stillstand gekommen oder sogar unter das Ausgangsniveau von 2015 zurückgefallen sind; in der Erwägung, dass die konkreten Schritte, die in wichtigen Bereichen bereits unternommen wurden, deutlich machen, dass dringend Maßnahmen ergriffen werden müssen, um diesen alarmierenden Trend umzukehren, und als Anreiz dienen sollten, die Ziele für nachhaltige Entwicklung vollständig umzusetzen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass die Umsetzung der Agenda 2030 bedeutet, dass die wirtschaftliche Entwicklung Hand in Hand mit sozialer Gerechtigkeit, verantwortungsvoller Regierungsführung und der Wahrung der Menschenrechte gehen muss; in der Erwägung, dass durch die Folgen der COVID-19-Pandemie, die neue geopolitische Landschaft, eskalierende Konflikte, geopolitische Spannungen, die Überschreitung der Belastungsgrenzen unseres Planeten, die zunehmende Abhängigkeit von Rohstoffen und kritischen Mineralien, die negativen Auswirkungen des Klimawandels und des Verlusts an biologischer Vielfalt sowie zahlreiche Krisen in verschiedenen Bereichen die Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung erheblich beeinträchtigt werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass bis 2030 in den ärmsten Ländern der Welt 175 Millionen zusätzliche Menschen von Armut betroffen sein werden, darunter 89 Millionen Frauen und Mädchen<FOOTNOTE><FIELD> https://www.un.org/sustainabledevelopment/wp-content/uploads/2023/02/SDG-Stimulus-to-Deliver-Agenda-2030.pdf.</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass Menschen mit Behinderungen aufgrund geringerer Beschäftigungs- und Bildungsmöglichkeiten, niedrigerer Löhne und höherer Lebenshaltungskosten stärker von Armut bedroht sind; in der Erwägung, dass dringend weitere gemeinsame Maßnahmen erforderlich sind, um auf die Armut zu reagieren;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass die Ziele für nachhaltige Entwicklung für alle Akteure, einschließlich der Zivilgesellschaft und der Sozialpartner, sowie für den öffentlichen und den privaten Sektor gelten, da sie universell und unteilbar sind; in der Erwägung, dass diese Akteure systematisch in die Ausarbeitung und Umsetzung von Maßnahmen im Zusammenhang mit den Nachhaltigkeitszielen einbezogen werden sollten; in der Erwägung, dass das Bekenntnis des Privatsektors zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung die Möglichkeit bietet, den Umfang und die Nachhaltigkeit von Entwicklungsmaßnahmen durch die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Ankurbelung des Wirtschaftswachstums und die Beseitigung der Armut zu erhöhen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU ihr unmissverständliches Engagement für die Agenda 2030 und die damit verbundenen Ziele für nachhaltige Entwicklung hervorgehoben hat; in der Erwägung, dass die Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung in den europäischen Ländern uneinheitlich sind und viele Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung in den letzten zehn Jahren keine nennenswerten Fortschritte gezeigt haben, wobei die zunehmende Armut und die zunehmende Ungleichheit zwischen den Ländern und innerhalb der Länder eine Bedrohung für die nachhaltige Entwicklung darstellen; in der Erwägung, dass aus dem jüngsten Fortschrittsbericht des 8. Umweltaktionsprogramms hervorgeht, dass die EU bei den meisten Indikatoren nicht auf dem richtigen Weg ist, die Ziele zu erreichen<FOOTNOTE><FIELD> https://www.eea.europa.eu/en/analysis/publications/monitoring-progress-towards-8th-eap-objectives.</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass die Kommission anerkannt hat, dass bei vielen Nachhaltigkeitszielen weitere Fortschritte auf EU-Ebene erforderlich sind und dass es dringender denn je ist, die Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung zu beschleunigen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf schutzbedürftigen Menschen liegen sollte;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass die Kommission noch keine übergreifende Strategie für die Umsetzung der Agenda 2030 auf EU-Ebene oder einen Finanzierungsplan für die Ziele für nachhaltige Entwicklung ausgearbeitet hat; in der Erwägung, dass sich die Kommission dazu verpflichtet hat, bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele einen ressortübergreifenden Ansatz zu verfolgen, und dass mit ihrem Arbeitsprogramm die Verwirklichung der Agenda 2030 gefördert werden sollte; in der Erwägung, dass die EU mit gutem Beispiel vorangehen sollte, um den Wohlstand für heutige und künftige Generationen weltweit sicherzustellen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass das hochrangige politische Forum 2025 vom 14. bis 23. Juli 2025 unter der Schirmherrschaft des Wirtschafts- und Sozialrates einberufen wird; in der Erwägung, dass sich das hochrangige politische Forum 2025 schwerpunktmäßig mit der Förderung nachhaltiger, inklusiver, wissenschafts- und evidenzbasierter Lösungen für die Agenda 2030 und ihre Ziele für nachhaltige Entwicklung befassen wird, die darauf ausgerichtet sind, dass niemand zurückgelassen wird; in der Erwägung, dass es eingehende Überprüfungen des Nachhaltigkeitsziels Nr. 3 (Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern), des Nachhaltigkeitsziels Nr. 5 (Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen), des Nachhaltigkeitsziels Nr. 8 (Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern), des Nachhaltigkeitsziels Nr. 14 (Ozeane, Meere und Meeresressourcen im Sinne nachhaltiger Entwicklung erhalten und nachhaltig nutzen) und des Nachhaltigkeitsziels Nr. 17 (Umsetzungsmittel stärken und die Globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung mit neuem Leben erfüllen) durchführen wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass Gesundheit eine unverzichtbare Grundlage für das Wohlergehen der Menschen ist; in der Erwägung, dass Gesundheit ein Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht nur des Freiseins von Krankheit oder Gebrechen ist<FOOTNOTE><FIELD> https://apps.who.int/gb/bd/PDF/bd47/EN/constitution-en.pdf?ua=1.</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass allein die COVID-19-Pandemie die Fortschritte bei der Lebenserwartung weltweit um ein Jahrzehnt zurückgeworfen hat<FOOTNOTE><FIELD> https://www.who.int/news/item/24-05-2024-covid-19-eliminated-a-decade-of-progress-in-global-level-of-life-expectancy.</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass nicht übertragbare Krankheiten, darunter Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs, Diabetes, Demenz und chronische Atemwegserkrankungen, die weltweit häufigsten Todesursachen sind; in der Erwägung, dass auch die Straßenverkehrssicherheit Anlass zur Sorge gibt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass Luftverschmutzung ein wichtiger Faktor für nicht übertragbare Krankheiten ist und weltweit für fast 7 Millionen Todesfälle verantwortlich ist, wobei mehr als neun von zehn dieser Todesfälle in Ländern mit niedrigem Einkommen und Ländern mit mittlerem Einkommen zu verzeichnen sind; in der Erwägung, dass Luftverschmutzung trotz der erzielten Fortschritte nach wie vor das größte umweltbedingte Gesundheitsrisiko auf EU-Ebene darstellt und jährlich Hunderttausende vorzeitige Todesfälle zur Folge hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass die Gleichstellung der Geschlechter für eine faire, inklusive und nachhaltige Entwicklung von entscheidender Bedeutung ist; in der Erwägung, dass trotz einiger Fortschritte nach wie vor erhebliche Ungleichheiten bestehen; in der Erwägung, dass die Stärkung der Rechte der Frauen, die Stärkung der Rolle von Frauen und Mädchen, die Bekämpfung von Voreingenommenheit in Bezug auf soziale Normen, die Beseitigung schädlicher Praktiken und die Bekämpfung von Diskriminierung notwendig sind, um die Gleichstellung der Geschlechter (Nachhaltigkeitsziel Nr. 5) zu fördern;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass der Schutz der Arbeitnehmerrechte abnimmt und die Einkommensungleichheit zunimmt; in der Erwägung, dass die weltweite Lücke in Bezug auf Beschäftigung im Jahr 2024 402 Millionen betrug, während weltweit 240 Millionen Arbeitnehmer von extremer Arbeitsarmut betroffen sind<FOOTNOTE><FIELD> https://www.ilo.org/sites/default/files/2025-01/WESO25_Trends_Report_EN.pdf.</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass die Arbeitslosenquote bei Frauen und jungen Menschen höher ist; in der Erwägung, dass sich mehr als jeder fünfte junge Mensch weder in Ausbildung noch in Beschäftigung befindet<FOOTNOTE><FIELD> https://www.ilo.org/de/node/666121.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass die Ozeane mehr als 70 % der Oberfläche unseres Planeten bedecken und das größte Ökosystem darstellen; in der Erwägung, dass die Ozeane eine entscheidende Rolle bei der Regulierung des Klimas spielen, wirtschaftliche Tätigkeiten ermöglichen und mehr als 3 Milliarden Menschen den Lebensunterhalt sichern; in der Erwägung, dass der Ozean zwar der weltweit größte Verbündete im Kampf gegen den Klimawandel ist, da er 50 % des weltweiten Sauerstoffs erzeugt, 25 % aller CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Emissionen absorbiert und 90 % der durch diese Emissionen erzeugten überschüssigen Wärme speichert, seine Absorptionskapazität jedoch abnimmt; in der Erwägung, dass 40 % der Ozeane stark von Verschmutzung, der Erschöpfung von Fischbeständen, dem Verlust von Küstenlebensräumen und anderen menschlichen Tätigkeiten betroffen sind; in der Erwägung, dass der Generalsekretär der Vereinten Nationen auf der Ozeankonferenz der Vereinten Nationen 2022 einen „Ozean-Notstand“ ausgerufen hat; in der Erwägung, dass eine inklusive Meerespolitik unter anderem menschenrechtsbasiert und sozial gerecht sein sollte und gleichzeitig die Gleichstellung der Geschlechter fördern sollte;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass bei den Zielen für nachhaltige Entwicklung derzeit eine jährliche Investitionslücke von 4 Bio. USD zu verzeichnen ist; in der Erwägung, dass die ausländischen Direktinvestitionen in Entwicklungsländer zurückgegangen sind, während die Zuwächse bei den Finanztransfers und der öffentlichen Entwicklungshilfe bescheiden waren<FOOTNOTE><FIELD> https://unstats.un.org/sdgs/report/2024/Goal-17/.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>O.</NO.P>in der Erwägung, dass der Mangel an Finanzmitteln das Erzielen von Erfolgen im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter stark behindert; in der Erwägung, dass die Gleichstellung der Geschlechter die Grundlage dafür ist, dass die Versprechen von Nachhaltigkeit, Wohlstand, sozialer Gerechtigkeit, Frieden und menschlichem Fortschritt gehalten werden können; in der Erwägung, dass bedeutende und nachhaltige Finanzierungsverpflichtungen und gestärkte Haushaltsverfahren von grundlegender Bedeutung sind, wenn es darum geht, die Umsetzung von Rechtsvorschriften und politischen Maßnahmen und die Einführung geschlechtersensibler Dienste zu unterstützen, sodass die Gleichstellung der Geschlechter im Bereich aller im Nachhaltigkeitsziel Nr. 5 genannten Zielvorgaben vorangebracht wird<FOOTNOTE><FIELD> https://equalmeasures2030.org/wp-content/uploads/2024/09/EM2030_2024_SDG_Gender_Index_EN_digital.pdf.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>P.</NO.P>in der Erwägung, dass die Schuldenstände von Ländern mit niedrigem, mittlerem und hohem Einkommen nach einem Jahrzehnt der raschen Anhäufung von Schulden nach wie vor auf einem beispiellos hohen Niveau liegen, was ihre Fähigkeit einschränkt, in die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung und in die wirksame Bewältigung der mit dem Klimawandel verbundenen Herausforderungen zu investieren; in der Erwägung, dass etwa 60 % der Länder mit niedrigem Einkommen einem hohen Risiko einer Schuldenkrise ausgesetzt sind oder sich bereits in einer solchen Notlage befinden<FOOTNOTE><FIELD> https://unstats.un.org/sdgs/report/2024/Goal-17/.</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass der bestehende haushaltspolitische Spielraum in hoch verschuldeten Entwicklungsländern durch externe Schocks wie Naturkatastrophen, verschiedene Aspekte des Schuldenmanagements, höhere Fremdkapitalkosten und das Fehlen eines günstigen internationalen Umfelds für die Mobilisierung inländischer Ressourcen weiter eingeschränkt wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Q.</NO.P>in der Erwägung, dass illegale Finanzströme, Aushöhlung der Steuerbemessungsgrundlage, Gewinnverlagerung und Korruption zu einem weltweiten Rückgang der Einnahmen geführt haben und ein weiteres wichtiges Hindernis für eine nachhaltige Entwicklung darstellen; in der Erwägung, dass eine verstärkte internationale Zusammenarbeit im Steuerbereich und entsprechende Bestimmungen erforderlich sind, um diese Herausforderungen zu bewältigen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>R.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten den größten Geber für die Entwicklungsländer darstellen und für etwa 42 % der gesamten öffentlichen Entwicklungshilfe verantwortlich sind; in der Erwägung, dass sich die EU das Ziel gesetzt hat, kollektive öffentliche Entwicklungshilfe in Höhe von 0,7 % ihres Bruttonationaleinkommens (BNE) bereitzustellen; in der Erwägung, dass sich die kollektive öffentliche Entwicklungshilfe der EU im Jahr 2023 auf 0,57 % des BNE belief, wobei nur vier Mitgliedstaaten das vereinbarte Ziel erreicht haben und mehrere andere historische Kürzungen bei ihrer öffentlichen Entwicklungshilfe vorgenommen haben; in der Erwägung, dass sich der EU-Haushalt für öffentliche Entwicklungshilfe im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen auf schätzungsweise mindestens 200 Mrd. EUR belaufen sollte, um das vereinbarte Ziel zu erreichen; in der Erwägung, dass das strategische Instrument „Global Gateway“ das Potenzial hat, eine Reihe miteinander verbundener Ziele für nachhaltige Entwicklung voranzubringen, insbesondere durch internationale Partnerschaften und Investitionen in den Bereichen Verkehr, Energie, digitale Infrastruktur, Gesundheit und Bildung;</P></CONS><CONS><P><NO.P>S.</NO.P>in der Erwägung, dass das politische Engagement der EU für die Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung im Rahmen des neuen Europäischen Konsenses über die Entwicklungspolitik von 2017 bekräftigt wurde, in dem die Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung als „ein wesentliches Element der Strategie der EU zum Erreichen der Ziele für nachhaltige Entwicklung und ein wichtiger Beitrag zum übergeordneten Ziel der Politikkohärenz im Interesse der nachhaltigen Entwicklung (PKNE)“ bezeichnet wurde; in der Erwägung, dass es sich bei der PKNE um einen Ansatz handelt, bei dem die wirtschaftliche, soziale und ökologische Dimension der nachhaltigen Entwicklung in allen Phasen der nationalen und internationalen Politikgestaltung berücksichtigt wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>T.</NO.P>in der Erwägung, dass die neue US-Regierung eine Reihe äußerst besorgniserregender und gefährlicher Entscheidungen im Bereich der internationalen Entwicklungshilfe und der humanitären Hilfe getroffen hat, insbesondere die Aussetzung von 83 % der Mittel für Programme im Rahmen der US-Agentur für internationale Entwicklung (USAID); in der Erwägung, dass Verträge für Auslandshilfe in Höhe von schätzungsweise 54 Mrd. USD betroffen sind; in der Erwägung, dass die Aussetzung der Finanzmittel von USAID und die Kürzungen der weltweiten Hilfe durch mehrere Mitgliedstaaten langfristige Auswirkungen auf die globale Entwicklungsagenda und die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung haben;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Sachstand</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>bekräftigt seinen nachdrücklichen und unerschütterlichen Einsatz für die vollständige und rasche Verwirklichung aller Ziele für nachhaltige Entwicklung, der mit ihnen verbundenen Zielvorgaben und der Agenda 2030 insgesamt, insbesondere angesichts der sich verschlechternden geopolitischen, sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Landschaft; bekräftigt seinen nachdrücklichen Einsatz für den Pakt für die Zukunft, der einen entscheidenden Schritt zur Wiederbelebung der Vereinten Nationen und zur Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung darstellt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>bedauert, dass die Weltgemeinschaft im Hinblick auf die Umsetzung der Agenda 2030 und die Verwirklichung der SDG-Zielvorgaben stark vom Kurs abgekommen ist; weist auf die Verflechtung und Interdependenz der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung hin und erkennt an, dass die Verwirklichung der Agenda 2030 und darüber hinaus umfassende und beschleunigte Maßnahmen für alle Nachhaltigkeitsziele erfordern wird; betont, dass die schrecklichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, eskalierende Konflikte, geopolitische Spannungen, soziale, gesundheitliche und humanitäre Notlagen und die sich beschleunigenden negativen Auswirkungen des Klimawandels erhebliche Hindernisse für die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung darstellen und dass alle Akteure mehr Anstrengungen unternehmen müssen, um den tatsächlichen Bedürfnissen gerecht zu werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass die Verzögerung bei der Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung durch die erheblichen Unterschiede beim Tempo der Fortschritte zwischen den verschiedenen Ländergruppen, insbesondere in den ärmsten und am stärksten gefährdeten Ländern und Regionen, noch verschärft wird; betont, dass die derzeit ungleichen Fortschritte durch die Aussetzung der USAID-Finanzierung und durch Kürzungen der globalen Hilfsbudgets durch die EU-Mitgliedstaaten und andere OECD-Länder noch verschärft werden; betont, dass der Entwicklungszusammenarbeit weiterhin hohe Priorität einzuräumen ist, um die Welt auf den Weg zur Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung zu bringen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>betont, dass die einschlägigen Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen weitgehend durch hohe Schuldenstände und hohe Schuldendienstlasten verringert werden; weist ferner auf die Grenzen der globalen Finanzarchitektur und die unzureichende internationale Unterstützung hin; betont, dass diese Länder dringend mehr Finanzmittel und mehr haushaltspolitischen Spielraum benötigen, um wesentlich höhere Investitionen in die Ziele für nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen; betont, dass eine Zusammenarbeit auf internationaler Ebene erforderlich ist, um die globale Finanzarchitektur zu reformieren, insbesondere im Hinblick auf die vierte Internationale Konferenz über Entwicklungsfinanzierung, die vom 30. Juni bis 3. Juli 2025 in Sevilla abgehalten wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>betont, dass eine internationale Zusammenarbeit und entschlossene transformative Maßnahmen dringend erforderlich sind, um unseren Gesellschaften und Volkswirtschaften einen klaren Kurs aufzuzeigen, wie sie die Ziele für nachhaltige Entwicklung erreichen und die Dreifachkrise des Planeten – Klimawandel, Verlust an biologischer Vielfalt und Umweltverschmutzung – bewältigen können; betont, dass die Ziele für nachhaltige Entwicklung auf gerechte Weise und unter Einhaltung der Belastungsgrenzen unseres Planeten verwirklicht werden sollten; betont, dass die soziale Nachhaltigkeit, einschließlich der Verringerung von weltweiten Ungleichheiten, der Sicherstellung des Zugangs zu grundlegenden Dienstleistungen und der Förderung der sozialen Inklusion, bei allen Bemühungen zur Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung durchgängig berücksichtigt werden sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>begrüßt als ersten Schritt die jüngste Fassung der Bridgetown-Initiative in Bezug auf den Klimaschutz, in der gefordert wird, dass weitere 500 Mrd. USD jährlich für Klimaschutzmaßnahmen und die Anpassung an den Klimawandel in Entwicklungsländern mobilisiert werden; weist jedoch darauf hin, dass sie immer noch hinter den Anforderungen zurückbleibt; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten daher nachdrücklich auf, im Einklang mit dem auf der COP 29 vereinbarten Fahrplan von Baku bis Belém darauf hinzuarbeiten, zusätzliche 1,3 Bio. USD pro Jahr für die Eindämmung des Klimawandels und die Anpassung an den Klimawandel sowie für die Bewältigung von Verlusten und Schäden bereitzustellen, und zwar durch öffentliche Instrumente zu vergünstigten Bedingungen, die keine Verschuldung verursachen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>bekräftigt, dass die internationale Zusammenarbeit eine grundlegende Voraussetzung dafür ist, dass die Welt bis 2030 und darüber hinaus Fortschritte mit Blick auf die Ziele für nachhaltige Entwicklung verzeichnet, und dass bei dieser Zusammenarbeit der Stärkung der Widerstandsfähigkeit, der Stabilität und der Autonomie der Partnerländer, insbesondere in Afrika, Vorrang eingeräumt werden sollte, indem Möglichkeiten der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung gefördert werden und der Schwerpunkt auf Schlüsselprioritäten wie Ernährung, Gesundheitsversorgung und Bildung gelegt wird; betont, dass trotz der Schwierigkeiten aufgrund der derzeitigen geopolitischen Lage den Regionen und Gemeinschaften, die am weitesten davon entfernt sind, die Ziele zu erreichen, besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte, um sicherzustellen, dass niemand zurückgelassen wird; warnt davor, dass die Folgen eines Nichttätigwerdens oder einer weiteren Verzögerung in erster Linie von den Schwächsten getragen würden, sich aber auch nachteilig auf die ganze Welt auswirken würden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>betont, wie wichtig ein ununterbrochener Zugang zu hochwertigen Klima- und Umweltdaten und die Erfüllung der internationalen Berichterstattungspflichten für eine wissenschafts- und faktengestützte Politikgestaltung sind; stellt mit Besorgnis fest, dass die jüngsten geopolitischen Entwicklungen Schwachstellen in der globalen Klimainfrastruktur deutlich machen; betont darüber hinaus, dass eine stärkere Zusammenarbeit zwischen den EU-Organen und den globalen Institutionen, dem IPCC und den Vereinten Nationen erforderlich ist, um sicherzustellen, dass sowohl die EU-Politik als auch die globale Politik auf dem neuesten Stand der Klimawissenschaft beruht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass ländergeführte Strategien für nachhaltige Entwicklung mit Blick auf die Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung besonders wichtig sind; nimmt zur Kenntnis, dass nachhaltige Entwicklungskonzepte auf die spezifischen lokalen Gegebenheiten zugeschnitten sein sollten; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eine wichtige Rolle bei der Festlegung, Umsetzung und Überwachung lokaler Maßnahmen und Strategien spielen, die zur Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele auf globaler Ebene beitragen; betont darüber hinaus, dass die wirksame Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung die Einbeziehung eines breiten Spektrums von Interessenträgern, stärkere soziale und institutionelle Partnerschaften, öffentliche und private Investitionen, Zusammenarbeit und gemeinsame Verantwortung zwischen öffentlichen Akteuren, eine stärkere Einbeziehung der Menschen, eine angemessene Bildung und eine verstärkte Interaktion zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor, der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft erfordert;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>hebt hervor, dass die Führungsrolle der EU bei der globalen Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung nach wie vor von entscheidender Bedeutung ist, insbesondere angesichts der zahlreichen geopolitischen Herausforderungen und anhaltenden Krisen; betont, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten eine stärkere Führungsrolle einnehmen und die weltweiten Anstrengungen koordinieren müssen, um Stagnation oder Rückschritte umzukehren und die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung zu erleichtern und zu beschleunigen, wobei sie verlässliche Partner für wirksame und nachhaltige Hilfe bleiben sollten; betont, dass der europäische Grüne Deal eine wichtige Rolle bei der Umsetzung und Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung spielt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>betont, dass angemessene Finanzmittel für Veränderungen im Zusammenhang mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung mobilisiert werden müssen und die Politikkohärenz und Inklusivität auf allen Regierungs- und Verwaltungsebenen gefördert werden müssen, wobei die Ziele für nachhaltige Entwicklung bei der Politikgestaltung und Folgenabschätzungen der Kommission priorisiert werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>fordert die EU-Organe auf, ihren bestehenden Verpflichtungen nachzukommen und das Gender-Mainstreaming und eine intersektionale Perspektive auf alle Politikbereiche und Finanzierungsmechanismen der EU anzuwenden; bedauert, dass den Ländern nach wie vor 44 % der Daten fehlen, die für die Nachverfolgung des Nachhaltigkeitsziels Nr. 5 erforderlich sind, und dass es in über 80 % der Länder an Daten zu mindestens einer Zielvorgabe des Nachhaltigkeitsziels Nr. 5 mangelt<FOOTNOTE><FIELD> https://equalmeasures2030.org/wp-content/uploads/2024/09/EM2030_2024_SDG_Gender_Index_EN_digital.pdf.</FIELD></FOOTNOTE>; betont daher, dass es erforderlich ist, die nationalen statistischen Ämter zu stärken und ihre globale Koordinierung und Zusammenarbeit zu verbessern, eine fundierte Politikgestaltung sicherzustellen und die übrigen Lücken bei den geschlechtsbezogenen Daten zu schließen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>hebt die wichtige Rolle der Vereinten Nationen und des jährlichen Hochrangigen Politischen Forums für nachhaltige Entwicklung bei der Überwachung und Überprüfung der Umsetzung der Agenda 2030 und der Ziele für nachhaltige Entwicklung hervor; ist der Ansicht, dass das Hochrangige Politische Forum 2025 als Gelegenheit genutzt werden sollte, um hochrangige politische Leitlinien und neue Impulse für verstärkte Anstrengungen und beschleunigte Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung bis 2030 zu geben;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Eingehende Überprüfung der Nachhaltigkeitsziele im Rahmen des hochrangigen politischen Forums 2025</STRING></STRING></ACTINIT><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Nachhaltigkeitsziel Nr. 3: Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>bedauert, dass bei den meisten Zielvorgaben des Ziels für nachhaltige Entwicklung Nr. 3 nur geringfügige oder bescheidene Fortschritte erzielt wurden und dass sich das Tempo in mehreren Schlüsselbereichen seit 2015 verlangsamt hat; stellt mit Besorgnis fest, dass weniger als 10 % der Zielvorgaben des Ziels für nachhaltige Entwicklung Nr. 3 planmäßig verlaufen und dass wahrscheinlich weniger als ein Drittel der Zielvorgaben bis 2030 erreicht wird; ist zutiefst besorgt darüber, dass auch in der EU bei etwa der Hälfte der Indikatoren, die Eurostat für seinen Bericht vom Juni 2024 analysiert hat, Rückschritte verzeichnet wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>ist zutiefst besorgt darüber, dass sich die Fortschritte bei der Schaffung einer universellen Gesundheitsversorgung verlangsamt haben, was bedeutet, dass fast die Hälfte der Weltbevölkerung keinen Zugang zu grundlegenden Gesundheitsdienstleistungen hat; ist zutiefst besorgt darüber, dass der fehlende Zugang zur Gesundheitsversorgung 2 Milliarden Menschen aufgrund der Behandlungskosten in finanzielle Not bringt<FOOTNOTE><FIELD> https://unstats.un.org/sdgs/report/2024/The-Sustainable-Development-Goals-Report-2024.pdf.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>betont, dass die Gesundheitssysteme aufgrund der alternden Weltbevölkerung, einer minderwertigen Gesundheitsinfrastruktur und des weltweiten Mangels an Gesundheitspersonal zunehmend belastet werden, und weist darauf hin, dass Fortschritte auf dem Weg zu einer universellen Gesundheitsversorgung die Bewältigung dieser Herausforderungen erfordern; betont, dass es weltweit erhebliche Unterschiede bei der Verfügbarkeit ausreichender Beschäftigter im Gesundheitswesen gibt, wobei die Dichte und Verteilung von Beschäftigten in Ländern mit geringem Einkommen am niedrigsten ist; stellt fest, dass in mehr als 54 Ländern – überwiegend in Ländern mit hohem Einkommen – 1,8 Millionen zusätzliche Beschäftigte im Gesundheitswesen benötigt werden, nur um die derzeitige altersstandardisierte Dichte aufrechtzuerhalten<FOOTNOTE><FIELD> https://unstats.un.org/sdgs/report/2024/The-Sustainable-Development-Goals-Report-2024.pdf.</FIELD></FOOTNOTE>; betont, dass Beschäftigte im Gesundheitswesen infolge erhöhter Arbeitsbelastung besonders anfällig für Burnout und psychische Probleme sind; empfiehlt gezielte Unterstützung, Schulungen und vorsorgliche Maßnahmen zum Schutz des Personals an vorderster Front und zur Stärkung der Kapazitäten für die gesundheitliche Notversorgung;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>betont, dass zahlreiche und miteinander verflochtene Krisen, die negativen Auswirkungen des Klimawandels und des Verlusts an biologischer Vielfalt auf die Gesundheit, wirtschaftliche Instabilität, Armut, anhaltende Ungleichheiten, insbesondere bei gefährdeten Bevölkerungsgruppen und Regionen, und zunehmend begrenzte Ressourcen trotz der steigenden Anforderungen an die Gesundheitsdienste die Gefahr bergen, die Gesundheitskrise zu verschärfen, die weltweite Gesundheitssicherheit zu untergraben und die Fortschritte bei der Verwirklichung der Zielvorgaben des Ziels für nachhaltige Entwicklung Nr. 3 weiter zu beeinträchtigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>bedauert die verheerenden Auswirkungen, die die COVID-19-Pandemie weltweit auf die Gesundheit und auf die Fortschritte bei der Verwirklichung der Zielvorgaben des Ziels für nachhaltige Entwicklung Nr. 3 hatte; betont, dass durch die COVID-19-Pandemie weitreichende und lang anhaltende Schwachstellen in den Gesundheitssystemen zutage getreten sind und dass es wichtig ist, die Krisenvorsorge, die Krisenreaktionsfähigkeit und die Belastbarkeit der Gesundheitssysteme zu verbessern; betont, dass Gesundheitsbedrohungen keine Grenzen kennen und sich ein lokaler Gesundheitsnotstand rasch zu einer globalen Pandemie ausweiten kann, was eine koordinierte Reaktion auf globaler Ebene und eine verstärkte internationale Zusammenarbeit durch verlässliche multilaterale Gesundheitseinrichtungen, insbesondere die WHO, erforderlich macht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>bedauert die Entscheidung der Vereinigten Staaten, aus der WHO auszutreten, sowie den Rückbau der Gesundheitsprogramme der USAID zutiefst; betont, dass diese Entscheidung schwerwiegende Auswirkungen auf das Leben und den Zugang der Menschen zu Gesundheitsdiensten weltweit haben wird, wobei Schwächen in den globalen Gesundheitssystemen offengelegt und verschärft, Ungleichheiten in der Gesundheitsversorgung vergrößert und Ressourcen belastet werden, was langfristige Folgen für die weltweite Gesundheitssicherheit und Widerstandsfähigkeit hat; betont, dass durch den Austritt die Fortschritte bei der Verwirklichung des Ziels für nachhaltige Entwicklung Nr. 3 erheblich beeinträchtigt werden, da die Fähigkeiten zur Überwachung von Gesundheitsgefahren, die internationale Zusammenarbeit, die Ressourcen sowie die Führungsstärke, die zur Bewältigung von Gesundheitskrisen und der Förderung eines gleichberechtigten Zugangs zu Gesundheit für alle erforderlich sind, geschwächt werden; fordert die Vereinigten Staaten auf, ihre Entscheidung, aus der WHO auszutreten, zu überdenken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass bei der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten wie HIV/AIDS, Tuberkulose, Malaria und vernachlässigter Tropenkrankheiten in den letzten Jahrzehnten beträchtliche Fortschritte erzielt wurden; ist jedoch besorgt über den Anstieg der Fälle von Malaria und Tuberkulose sowie darüber, dass trotz der erzielten Fortschritte weiterhin Ungleichheiten bestehen und Bedrohungen entstehen, wodurch viele Bevölkerungsgruppen gefährdet und die weltweiten Bemühungen geschwächt werden; bedauert zutiefst, dass eine Unterbrechung der HIV-/AIDS-Programme 20 Jahre Fortschritt zurückwerfen und zu mehr als 10 Millionen zusätzlichen HIV-/AIDS-Fällen sowie 3 Millionen Todesfällen führen könnte<FOOTNOTE><FIELD> https://www.who.int/director-general/speeches/detail/who-director-general-s-opening-remarks-at-the-media-briefing-17-march-2025.</FIELD></FOOTNOTE>; fordert, dass Strategien und Programme wirksamer umgesetzt werden, um die Übertragungsraten weiter zu senken und insbesondere in den weniger entwickelten Ländern den Zugang zu Behandlung und Prävention zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>weist darauf hin, dass nach wie vor Milliarden von Menschen von vernachlässigten Tropenkrankheiten betroffen sind und dass es in vielen Ländern keinen angemessenen Zugang zu Behandlungen gibt, wodurch deutlich wird, dass die Präventions-, Vorsorge- und Reaktionskapazitäten der EU und ihrer Partner, insbesondere im Globalen Süden, dringend gestärkt werden müssen, damit die weltweiten Anstrengungen allen zugutekommen; fordert Anreize zur Förderung der Forschung zu und Entwicklung von Arzneimitteln gegen Tropenkrankheiten; fordert die EU auf, vorausschauend Maßnahmen zu ergreifen, um Innovationen zu fördern und die Verfügbarkeit von Arzneimitteln zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>stellt mit Besorgnis fest, dass sich die Geburtshilfe zwar verbessert hat und die Sterblichkeit bei Neugeborenen und Kindern unter fünf Jahren weltweit zurückgegangen ist, die Müttersterblichkeit jedoch seit 2015 weltweit nahezu unverändert geblieben ist; weist darauf hin, dass es erhebliche Unterschiede zwischen Ländern mit niedrigem Einkommen und Ländern mit hohem Einkommen gibt und dass die Lage in fragilen Ländern, die stark oder besonders stark gefährdet sind, sehr ernst ist; fordert entschiedene Maßnahmen in allen EU-Mitgliedstaaten sowie im Rahmen des außenpolitischen Handelns der EU, um bei der Verwirklichung des Ziels für 2030 – nämlich die Senkung der Müttersterblichkeit und die Sicherstellung des allgemeinen Zugangs zu sexual- und reproduktionsmedizinischer Versorgung, darunter der Zugang zu qualitativ hochwertigen Gesundheitsdiensten für Mütter, qualifizierter Geburtshilfe, geburtshilflicher Notfallversorgung, umfassenden vor- und nachgeburtlichen Diensten, Familienplanung und legalen Schwangerschaftsabbrüchen – bedeutende Fortschritte zu erzielen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>betont, dass eine Senkung der Geburtenraten bei Jugendlichen und eine Verbesserung des Zugangs zu modernen Verhütungsmethoden nicht allen Frauen und Mädchen gleichermaßen zugutekommen; weist darauf hin, dass die Ausweitung positiver Entwicklungen durch die anhaltende soziale, wirtschaftliche und regionale Ungleichheit behindert wird; fordert die EU auf, vorrangig den Zugang zu sicheren und wirksamen Verhütungsmethoden und zu legalen Schwangerschaftsabbrüchen in allen Mitgliedstaaten sicherzustellen und durch ihr außenpolitisches Handeln dazu beizutragen; bekräftigt seine Forderung, das Recht auf einen sicheren und legalen Schwangerschaftsabbruch in die EU-Charta der Grundrechte aufzunehmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass die uneingeschränkte Verwirklichung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte sowie die Wahrung der körperlichen Autonomie von Frauen und Mädchen für die Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter von entscheidender Bedeutung sind; hebt hervor, dass die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte ein integraler Bestandteil einer universellen Gesundheitsversorgung sind und für die Verwirklichung des Nachhaltigkeitsziels Nr. 3, insbesondere der Zielvorgabe 3.7, ausschlaggebend sind; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte in die Initiativen und Programme der EU für eine universelle Gesundheitsversorgung aufgenommen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>bedauert, dass bei der Verwirklichung der neun freiwilligen globalen Zielvorgaben, die im Globalen Überwachungsrahmen für nicht übertragbare Krankheiten vereinbart wurden, nur langsam und uneinheitlich Fortschritte erzielt werden; betont, dass die Hälfte der Länder die für 2030 im Rahmen der Ziele für nachhaltige Entwicklung gesteckte Zielvorgabe – nämlich die durch nicht übertragbare Krankheiten bedingte vorzeitige Sterblichkeit um ein Drittel zu senken – verfehlen wird, wenn nicht verstärkt entsprechende wirksame Maßnahmen umgesetzt werden; fordert daher verstärkte, koordinierte und branchenübergreifende Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung nicht übertragbarer Krankheiten, um Leid zu verringern und die vorzeitige Sterblichkeit zu verhindern; fordert ferner, dass die von der WHO empfohlenen vielversprechendsten Handlungsoptionen zur Bekämpfung der größten Risikofaktoren für nicht übertragbare Krankheiten wie Tabakkonsum, ungesunde Ernährung, Alkoholmissbrauch, Drogenkonsum und Bewegungsmangel vorrangig umgesetzt werden; fordert zudem, dass das Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs in allen Unterzeichnerstaaten umgesetzt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>fordert die Kommission auf, die EU-Luftqualitätsnormen im Einklang mit der Luftqualitätsrichtlinie<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie (EU) 2024/2881 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 über Luftqualität und saubere Luft für Europa (ABl. L, 2024/2881, 20.11.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2024/2881/oj).</FIELD></FOOTNOTE> vollständig an die WHO-Leitlinien anzugleichen; weist darauf hin, dass nachhaltige Städte und Gemeinden und insbesondere die Bekämpfung der Luftverschmutzung in städtischen Gebieten von entscheidender Bedeutung für die Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden sind, da derzeit mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung in Städten lebt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>fordert verstärkte, koordinierte und ganzheitliche Maßnahmen, eine mehrjährige und maßgeschneiderte Planung sowie erhebliche Investitionen, um eine universelle Gesundheitsversorgung zu erreichen; betont, dass die Gesundheitssysteme und die Arbeitskräfte im Gesundheitswesen gestärkt, ein gleichberechtigter Zugang zu hochwertigen Gesundheitsdiensten und sicheren, wirksamen und erschwinglichen Arzneimitteln und Impfstoffen sichergestellt, die Prävention und Behandlung von Krankheiten gefördert, innovative Lösungen entwickelt und inklusive und widerstandsfähige Gesundheitssysteme aufgebaut werden müssen; fordert ferner Maßnahmen zur Bekämpfung erschwerender Umweltfaktoren, zur Verringerung der Zahl von Krankheiten und Todesfällen durch gefährliche Chemikalien und Umweltverschmutzung, zur Verringerung der Risiken aufgrund neu auftretender und erneut auftretender Zoonosen und Pandemien und zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen; betont, dass Organisationen der sozialen und solidarischen Gesundheitsversorgung unterstützt und dass soziale Gesundheitsfaktoren und Ungleichheiten beim Zugang zu hochwertiger Versorgung und Dienstleistungen, einschließlich Diensten im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit, angegangen werden müssen, insbesondere für schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen wie Frauen und Mädchen mit Behinderungen, wobei unmittelbar betroffene Regionen sowie ländliche und abgelegene Gemeinschaften besonders zu berücksichtigen sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>betont, dass eine horizontale Programmplanung in der Gesundheitspolitik und Investitionen in die Vorsorge gegen Gesundheitsgefahren und in resiliente öffentliche Gesundheitssysteme benötigt werden; fordert, dass verstärkt in die Forschung zu und Entwicklung von Impfstoffen und Arzneimitteln gegen übertragbare und nicht übertragbare Krankheiten, von denen vor allem Entwicklungsländer betroffen sind, investiert wird, um Zugang zu erschwinglichen unentbehrlichen Arzneimitteln und Impfstoffen zu ermöglichen; bedauert, dass im Jahr 2022 20,5 Millionen Kinder keinen Zugang zu lebensrettenden Impfstoffen hatten<FOOTNOTE><FIELD> https://unstats.un.org/sdgs/report/2024/The-Sustainable-Development-Goals-Report-2024.pdf.</FIELD></FOOTNOTE>; stellt fest, eine wirksame globale Reaktion einen gerechten Zugang zu Impfstoffen erfordert; fordert, dass Initiativen wie das Global Gateway genutzt werden, um Investitionen in die lokale Produktion von Arzneimitteln und Medizintechnik zu fördern und künftigen gesundheitlichen Notlagen durch den Ausbau der Kapazitäten in der ganzen Welt vorzubeugen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>bekräftigt seine Unterstützung für das Konzept „Eine Gesundheit“; ist der Ansicht, dass das Konzept „Eine Gesundheit“ für die Verwirklichung des Ziels für nachhaltige Entwicklung Nr. 3 entscheidend ist; betont darüber hinaus, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten die EU-Strategie für globale Gesundheit vollständig umsetzen, ihre Umsetzung zu überwachen und dem Europäischen Parlament regelmäßig über die Verwirklichung der Ziele der Strategie Bericht erstatten müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>weist darauf hin, dass der Zugang zu erschwinglichen und hochwertigen Arzneimitteln auch vom Technologie- und Wissenstransfer abhängt; hebt daher die in der Erklärung von Doha bestätigten Flexibilitätsregelungen im Rahmen des WTO-Übereinkommens zu handelsbezogenen Aspekten der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) als legitime politische Maßnahmen hervor, die Regierungen nutzen können, um die öffentliche Gesundheit zu schützen und zu fördern, indem sie die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums einschränken und entsprechende Schutzmechanismen vorsehen; fordert die EU nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass ihre Handelsabkommen mit Entwicklungsländern diesem Ziel uneingeschränkt förderlich sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>betont, dass Umweltrisiken für ein Viertel der weltweiten Belastung durch Krankheiten verantwortlich sind<FOOTNOTE><FIELD> https://www.who.int/data/gho/data/themes/public-health-and-environment.</FIELD></FOOTNOTE>; weist darauf hin, dass nach dem Konzept „Eine Gesundheit“ die Gesundheit von Mensch und Tier von der Gesundheit des Planeten abhängt und dass eine gesunde Umwelt ein universelles Menschenrecht ist und zu den Grundvoraussetzungen für eine nachhaltige Entwicklung und das Wohlergehen der Menschen gehört; begrüßt die breite Unterstützung der Generalversammlung der Vereinten Nationen für die Anerkennung des Rechts auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt als universelles Menschenrecht<FOOTNOTE><FIELD> https://docs.un.org/en/A/RES/76/300.</FIELD></FOOTNOTE> und fordert den wirksamen Schutz dieses Rechtes auf EU-Ebene; betont, dass die gefährlichsten Chemikalien, einschließlich endokriner Disruptoren, verboten werden müssen und dass die Nutzung von PFAS schrittweise auslaufen muss und sie nur dann eingesetzt werden dürfen, wenn sie für kritische Sektoren wie Medizinprodukte, Arzneimittel und Produkte, die für den zweifachen Wandel zu einer klimaneutralen und digitalen Wirtschaft erforderlich sind, von wesentlicher Bedeutung sind; betont, dass auch die Ausfuhr chemischer Pestizide, die in der EU verboten sind, in Drittländer verboten werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>hebt die zunehmenden Gesundheitsrisiken infolge der Klimakrise hervor, darunter das vermehrte Auftreten von hitzebedingten Erkrankungen, Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie die Ausbreitung vektorübertragener und durch Wasser übertragener Krankheiten; fordert gezielte Anstrengungen zum Schutz gefährdeter Bevölkerungsgruppen, darunter ältere Menschen, Kinder, Menschen mit Vorerkrankungen, Menschen mit Behinderungen sowie einkommensschwache Gemeinschaften, die unverhältnismäßig hohen klimabedingten Gesundheitsrisiken ausgesetzt sind; fordert die Umsetzung lokaler Aktionspläne gegen Hitze, die Bereitstellung zugänglicher Notunterkünfte und eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit bei Extremwetterereignissen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>betont außerdem, dass durch Extremwetterereignisse die Infrastruktur des Gesundheitswesens, die Energieversorgung und die Lieferketten beeinträchtigt werden, wodurch der Zugang zu wichtiger medizinischer Versorgung und Behandlung gefährdet wird; betont, dass in klimaresistente Gesundheitssysteme, einschließlich katastrophensicherer Infrastruktur, erneuerbare Energiequellen in medizinischen Einrichtungen sowie robuste Wasser- und Abwassersysteme investiert werden muss; fordert die Integration von Frühwarnsystemen, mobilen Einheiten zur Gesundheitsversorgung und dezentralen, gemeindebasierten Gesundheitsversorgungsmodellen, um die Kontinuität der Versorgung in klimabedingten Notfällen sicherzustellen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Klimaresilienz in sämtliche Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit und sämtliche nationalen Gesundheitsstrategien zu integrieren; regt dazu an, bei der Überwachung der gesundheitlichen Auswirkungen des Klimawandels Indikatoren zu verwenden, die an den Zielen für nachhaltige Entwicklung ausgerichtet sind und als Richtschnur für Anpassungsstrategien auf EU- und nationaler Ebene dienen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Nachhaltigkeitsziel 5: Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>ist zutiefst besorgt über die langsamen Fortschritte im Hinblick auf die Gleichstellung der Geschlechter, wobei die meisten Indikatoren hinter den Erwartungen zurückbleiben und die Gefahr weiterer Rückschritte in Bezug auf die Gleichstellung der Geschlechter und die Rechte der Frau besteht, einschließlich Maßnahmen, durch die der zivilgesellschaftliche Raum für Verteidiger von Frauenrechten eingeschränkt wird; ist der Ansicht, dass Kürzungen bei der Entwicklungshilfe bereits negative Auswirkungen auf die Stärkung der Rolle der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter haben; bekräftigt die Gleichstellung der Geschlechter sowohl als eigenständiges Ziel als auch als Katalysator für die Verwirklichung der anderen Ziele für nachhaltige Entwicklung; fordert eine starke internationale Führungsrolle der EU bei der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der Rechte der Frau durch politische und finanzielle Unterstützung;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>fordert beschleunigte und gezielte Maßnahmen zur Beendigung aller Formen von Gewalt und Belästigung gegen Frauen und Mädchen, auch was sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt sowie technologiegestützte geschlechtsspezifische Gewalt betrifft, und zur Beendigung schädlicher Praktiken wie Kindes-, Früh- und Zwangsehen, sogenannter „Gewalt im Namen der Ehre“, Sterilisation und Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen; weist darauf hin, dass mehr als 230 Mio. Mädchen und Frauen einer Genitalverstümmelung unterzogen wurden<FOOTNOTE><FIELD> https://www.who.int/news-room/fact-sheets/detail/female-genital-mutilation.</FIELD></FOOTNOTE> und bedauert, dass neuen Schätzungen zufolge die Zahl der Fälle im Vergleich zu 2016 um 30 Millionen gestiegen ist<FOOTNOTE><FIELD> https://www.unicef.org/press-releases/over-230-million-girls-and-women-alive-today-have-been-subjected-female-genital.</FIELD></FOOTNOTE>; ist nach wie vor zutiefst besorgt über die hohe Müttersterblichkeit weltweit und insbesondere in den Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen; betont, dass Vergewaltigung nach wie vor eine der am weitesten verbreiteten Menschenrechtsverletzungen ist, und fordert nachdrücklich, dass eine gemeinsame Definition von Vergewaltigung auf der Grundlage fehlender Einwilligung festgelegt wird; betont, dass die Zielvorgaben des Nachhaltigkeitsziels 5 auch in den Beziehungen zu anderen Ländern eine wichtige Rolle spielen müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>betont, dass Frauen – insbesondere in den am wenigsten entwickelten Ländern und in ländlichen Gebieten – unverhältnismäßig stark vom Klimawandel betroffen sind; betont, dass diese unverhältnismäßigen Auswirkungen des Klimawandels eine einzigartige Bedrohung für ihre Lebensgrundlagen, ihre Gesundheit und ihre Sicherheit darstellen, einschließlich erhöhter Ernährungs- und Wasserunsicherheit, erhöhter Exposition gegenüber geschlechtsspezifischer Gewalt im Zusammenhang mit klimabedingter Vertreibung und Migration und größerer wirtschaftlicher Instabilität aufgrund der Abhängigkeit von klimasensiblen Sektoren; betont, dass vier von fünf Personen, die aufgrund der Klimakrise vertrieben wurden, Frauen und Mädchen sind<FOOTNOTE><FIELD> https://www.un.org/en/climatechange/science/climate-issues/women#:~:text=When%20extreme%20weather%20disasters%20strike%2C%20women%20and,of%20climate%20change%20are%20women%20and%20girls.</FIELD></FOOTNOTE>; fordert, dass die Klimaschutzpläne die Unterstützung von Frauen und die Beteiligung von Frauen an klimapolitischen Entscheidungsprozessen auf allen Ebenen umfassen; fordert stärkere Gesundheitssysteme, um klimabedingte Erkrankungen, von denen Frauen betroffen sind, zu bekämpfen, und fordert eine bessere Aufklärung über die Anpassung an den Klimawandel; sieht dem neuen Aktionsplan für die Gleichstellung der Geschlechter im Rahmen des UNFCCC erwartungsvoll entgegen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei der Annahme eines neuen ambitionierten und wirksamen Aktionsplans für die Gleichstellung der Geschlechter auf der Weltklimakonferenz COP 30 eine Führungsrolle zu übernehmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>bedauert, dass die sexuellen und reproduktiven Rechte von Frauen weltweit nach wie vor eingeschränkt sind, und betont, dass es wichtig ist, die Hürden zu beseitigen, die Frauen daran hindern, selbst über die Empfängnisverhütung zu entscheiden, Zugang zur medizinischen Versorgung zu erhalten und ihre Zustimmung zu sexuellen Handlungen zu geben, und stellt fest, dass sozioökonomische Faktoren, Bildung und Wohnort maßgeblich beeinflussen, inwieweit Frauen diese Rechte wahrnehmen können; weist darauf hin, dass die EU für die Förderung, den Schutz und die Verwirklichung des Rechts aller Menschen eintritt, die vollständige Kontrolle über Angelegenheiten zu haben, die mit ihrer Sexualität und ihren Rechten hinsichtlich ihrer sexuellen und reproduktiven Gesundheit zusammenhängen, und frei und verantwortungsbewusst über entsprechende Fragen zu entscheiden, ohne dabei Diskriminierung, Zwang oder Gewalt ausgesetzt zu sein; weist warnend darauf hin, dass die Zielvorgaben des Ziels für nachhaltige Entwicklung Nr. 5 nicht erreicht werden können, wenn der allgemeine Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und zu reproduktiven Rechten in der EU und weltweit nicht sichergestellt ist, und fordert die EU auf, dieser Problematik in der Politik und bei der Finanzierung Vorrang einzuräumen und das Recht auf einen legalen und sicheren Schwangerschaftsabbruch in der EU-Grundrechtecharta zu verankern; bekräftigt, dass alle Frauen Zugang zu Diensten im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit, einschließlich Familienplanung, Information und Aufklärung, haben müssen, und fordert, dass die reproduktive Gesundheit in nationale Strategien und Programme einbezogen wird; fordert verstärkte Investitionen in diesen Bereichen, um den Zugang zu umfassenden und diskriminierungsfreien Dienstleistungen sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>fordert, dass die Finanzierung von Programmen weitergeführt wird, deren Schwerpunkt auf der Förderung der Rechte der Frau, der Stärkung der Rolle und der Autonomie der Frau und der Bekämpfung aller Formen geschlechtsspezifischer Gewalt liegt; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass bei 85 % aller neuen außenpolitischen Maßnahmen die Gleichstellung der Geschlechter als wichtiges oder vorrangiges Ziel berücksichtigt wird und dass 20 % der öffentlichen Entwicklungshilfe in jedem Land Programmen zugewiesen werden, zu deren wichtigsten Zielen auch die Gleichstellung der Geschlechter gehört; fordert die Kommission ferner auf, dafür zu sorgen, dass systematisch gründliche geschlechtsspezifische Analysen, eine nach Geschlechtern aufgeschlüsselte Datenerhebung, eine an Gleichstellungsfragen orientierte Haushaltsgestaltung und geschlechterdifferenzierte Folgenabschätzungen durchgeführt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>bedauert, dass die von den Gebern des OECD-Entwicklungsausschusses geleistete Unterstützung für die Gleichstellung der Geschlechter im Jahr 2022 zurückgegangen ist und damit nach einem Jahrzehnt des Wachstums erstmals ein Rückgang zu verzeichnen war<FOOTNOTE><FIELD> https://www.oecd.org/en/publications/development-finance-for-gender-equality-2024_e340afbf-en.html.</FIELD></FOOTNOTE>; stellt fest, dass bei lediglich 4 % der zugewiesenen öffentlichen Entwicklungshilfe die Gleichstellung der Geschlechter das Hauptziel war<FOOTNOTE><FIELD> https://www.oecd.org/en/publications/development-finance-for-gender-equality-2024_e340afbf-en.html.</FIELD></FOOTNOTE>; betont, dass neue Ressourcen mobilisiert werden müssen, um weitere Fortschritte bei der Gleichstellung der Geschlechter zu erzielen; bedauert, dass seit dem Start des GAP III bei nur 3,8 % aller geschlechtergerechten/gezielten Maßnahmen die Gleichstellung der Geschlechter als Hauptziel verfolgt wird, womit die in der NDICI-Verordnung<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2021/947 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juni 2021 zur Schaffung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt, zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses Nr. 466/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2017/1601 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 des Rates (ABl. L 209 vom 14.6.2021, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/947/oj).</FIELD></FOOTNOTE> festgelegte Zielvorgabe von 5 % nicht erreicht wird; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die Zahl der Maßnahmen der EU, bei denen die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter das Hauptziel ist, maßgeblich zu erhöhen; fordert die EU auf, ihre Mittel für multilaterale Fonds für die Gleichstellung der Geschlechter, z. B. UN Women, und für die sexuelle und reproduktive Gesundheit, z. B. den Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen und den Globalen Fonds zur Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und Malaria, aufzustocken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>weist darauf hin, dass Frauen in der Regel den Großteil der unbezahlten Haus- und Betreuungsarbeit leisten, wodurch Haushalte mit niedrigem Einkommen unverhältnismäßig stark belastet werden, zu Armut, Ungleichheit und prekären Lebensbedingungen beigetragen wird und die Erwerbsbeteiligung von Frauen verringert wird; fordert, dass das Recht jeder Frau, ihr Berufs- und Privatleben in Einklang zu bringen, stärker begünstigt wird, indem gemeinsame Verantwortung gefördert wird und Arbeitsbedingungen unterstützt werden, die die Vereinbarkeit von Privat-, Familien- und Arbeitsleben erleichtern; fordert beschleunigte Anstrengungen zur Behebung des geschlechtsspezifischen Lohn- und Rentengefälles, auch in der Care-Ökonomie, sowie zur Bekämpfung der horizontalen und vertikalen Teilung des Arbeitsmarktes; fordert darüber hinaus, dass Anstrengungen unternommen werden, um die uneingeschränkte, gleichberechtigte und konstruktive Beteiligung und Führung von Frauen in Entscheidungspositionen sowie Möglichkeiten im öffentlichen und privaten Sektor, auch bei allen Aspekten von Frieden und Sicherheit, sicherzustellen; fordert, die Beteiligung von Frauen in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik weiter zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>stellt fest, dass dringend auf negative Trends, die dem Fortschritt bei der Gleichstellung der Geschlechter in der EU im Wege stehen, darunter geschlechtsspezifische Gewalt, und auf den vorherrschenden sexistischen politischen Diskurs reagiert werden muss; begrüßt in diesem Zusammenhang den Fahrplan der Kommission für Frauenrechte als Kompass für künftige Maßnahmen der EU in diesem Bereich sowohl innerhalb als auch außerhalb der Union und bei der Gestaltung der neuen Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter ab 2026; betont, dass dieser Fahrplan die Umsetzung legislativer und nichtlegislativer Maßnahmen im Hinblick auf größere Fortschritte und mehr Rechenschaftspflicht bezüglich des Ziels für nachhaltige Entwicklung Nr. 5 fördern sollte, und fordert eine stärkere Einbeziehung der Mitgliedstaaten; fordert nachdrücklich einen umfassenden Ansatz in Bezug auf Leistungen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit, intersektionelle Diskriminierung und den Schutz gefährdeter Frauen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>bedauert die zunehmenden ungerechtfertigten Angriffe auf Organisationen der Zivilgesellschaft, insbesondere Frauenrechtsorganisationen, sowohl in der EU als auch weltweit; betont, dass ein Schutzmechanismus für Menschenrechtsverteidiger in der EU geschaffen werden muss, wobei Menschenrechtsverteidigern, die sich für die Rechte von Frauen und LGBTIQ+-Personen und für den Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte einsetzen, besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte; fordert die vollständige Umsetzung der Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter (Aktionsplan zur Gleichstellung der Geschlechter, Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter), auch in ihren Komponenten der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte, und betont, dass diese Umsetzung durch angemessene Finanzmittel, auch für Frauenrechtsorganisationen und Organisationen für sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte, sowie durch Informationen über Familienplanung, erschwingliche Verhütung, kostenlose, sichere und legale Schwangerschaftsabbrüche und die Gesundheitsversorgung von Müttern unterstützt werden muss; betont, dass Frauenrechtsorganisationen nach wie vor systematisch unterfinanziert sind und weniger als 1 % der weltweiten öffentlichen Entwicklungshilfe erhalten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>stellt fest, dass zwar Fortschritte erzielt wurden, aber weltweit immer noch 122 Millionen Mädchen nicht zur Schule gehen<FOOTNOTE><FIELD> https://www.unwomen.org/en/news-stories/press-release/2025/03/fast-facts-30-years-of-uneven-progress-for-adolescent-girls.</FIELD></FOOTNOTE>; betont, dass ein gleichberechtigter Zugang zu Bildung für nachhaltige Entwicklung, Armutsbekämpfung und wirtschaftlichen Wohlstand von grundlegender Bedeutung ist, da Frauen und Mädchen dadurch in die Lage versetzt werden, uneingeschränkt an der Gesellschaft teilzuhaben; fordert, dass geschlechtergerechte Strategien in die Bildungspolitik integriert werden, um diese Ungleichheiten zu beseitigen; fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass in Grundschulen und weiterführenden Schulen Unterricht mit einem Schwerpunkt auf der Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt und Geschlechterstereotypisierung erteilt wird; hebt hervor, dass Investitionen in die Bildung von Mädchen für die kommenden Generationen einen großen Nutzen bringen und auf diese Weise einen direkten Beitrag zur Verwirklichung ihrer Grundrechte und zum Schutz vor allen Formen von Gewalt leisten, aber auch zu einem besseren Wohlergehen ganzer Gesellschaften beitragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>erkennt die unverhältnismäßig hohe Gefährdung von Frauen und Mädchen in Konflikten und humanitären Krisen an, darunter das erhöhte Risiko von sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt, Vertreibung und der Unterbrechung der Erbringung wesentlicher Dienste; bekräftigt die entscheidende Rolle von Frauen und Mädchen bei der Friedenskonsolidierung, der Konfliktlösung und dem Wiederaufbau nach Konflikten und betont, dass ihre Beteiligung an Friedensverhandlungen und Entscheidungsprozessen wesentlich ist, wie in der Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit dargelegt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>fordert stärkere Strategien und Maßnahmen, die den Zugang zu Land, Krediten, Unternehmertum und Bildung sowie zu Beschäftigung und Gesundheit fördern, insbesondere für Frauen und Mädchen in prekären Situationen, Frauen mit Behinderungen, schwangere Frauen und Frauen in ländlichen Gebieten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>nimmt die Erkenntnisse zur Kenntnis, die in dem gemeinsamen Bericht von 2024 mit dem Titel „Are we getting there? A synthesis of the UN system evaluations of SDG 5“ (Sind wir auf dem richtigen Weg? Eine Zusammenfassung der Bewertungen des Nachhaltigkeitsziels Nr. 5 durch das System der Vereinten Nationen) aufgeführt sind, einschließlich der Bedeutung einer wirksamen Einbeziehung von Männern und Jungen in Programme und Initiativen, durch die sie aufgeklärt und bei der Verhaltensänderung unterstützt werden, die erforderlich ist, wenn die Ziele erreicht werden sollen, und der nachhaltigeren und umfassenderen Priorisierung der Ziele in humanitären Kontexten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>bedauert die Rückschritte bei den LGBTIQ+-Rechten und die Transphobie, die die Gleichstellung der Geschlechter bedroht; verurteilt, dass zwischen 2021 und 2022 allein drei gegen LGBTIQ+-Personen gerichtete Organisationen Einkünfte in Höhe von 1 Mrd. USD gemeldet haben, während auf globaler Ebene 8000 Begünstigte, die für LGBTIQ+ eintreten, insgesamt 905 Mio. USD erhielten<FOOTNOTE><FIELD> Politischer Kurzbericht des ODI, „Where next for feminist foreign policy on funding feminist movements?“, https://media.odi.org/documents/ODI-ET-FundingMovements-PB-EN-May24-Final.pdf.</FIELD></FOOTNOTE>; warnt vor der besorgniserregenden Zunahme der Finanzierung von Anti-Gender-Bewegungen, die darauf ausgerichtet ist, den progressiven Errungenschaften im Bereich der Rechte von Frauen und LGBTIQ+-Personen in den letzten Jahrzehnten entgegenzuwirken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>48.</NO.P>fordert die EU auf, Konversionszentren in den Mitgliedstaaten zu verbieten und alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um Konversionspraktiken überall zu verhindern;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Nachhaltigkeitsziel 8: Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>49.</NO.P>ist beunruhigt darüber, dass die Zielvorgaben des Ziels für nachhaltige Entwicklung Nr. 8 von allen Nachhaltigkeitszielen, die im Rahmen des hochrangigen politischen Forums 2025 einer eingehenden Überprüfung unterzogen worden sind, die höchsten Stagnations- oder Rückschrittsraten aufweisen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>50.</NO.P>ist besorgt über die Rückschritte bei den Arbeitnehmerrechten, der Vereinigungsfreiheit und dem Rechts auf Kollektivverhandlungen in den letzten zehn Jahren und hebt ihre negativen Auswirkungen auf die soziale Gerechtigkeit und die Bemühungen um die Förderung produktiver Beschäftigung und menschenwürdiger Arbeit für alle hervor; bedauert, dass ein Fünftel der Weltbevölkerung in Ländern lebt, in denen ein hohes Maß an Ungleichheit herrscht<FOOTNOTE><FIELD> https://www.worldbank.org/en/publication/poverty-prosperity-and-planet.</FIELD></FOOTNOTE>; bekräftigt, dass die sozialen Maßnahmen zur Beseitigung von Ungleichheiten im Einklang mit dem Grundsatz, dass niemand zurückgelassen wird, verstärkt werden müssen, wobei die sozialen Folgen der Inflation, des zunehmenden Haushaltsdrucks, der geopolitischen Spannungen und der Risiken für die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer aufgrund des Klimawandels und extremer Witterungsbedingungen zu berücksichtigen sind; betont, dass ein gerechter Übergang bei der Umstellung auf eine CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-arme Wirtschaft wichtig ist, um dafür zu sorgen, dass der Übergang für alle Betroffenen so fair und inklusiv wie möglich gestaltet wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>51.</NO.P>fordert entschlossenere politische Maßnahmen und tatkräftige Schritte zur Förderung einer inklusiven und nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung; fordert die EU und die globalen Partner nachdrücklich auf, Instrumente wie das Global Gateway zu nutzen, um verschiedene Finanzierungsquellen, einschließlich Investitionen des Privatsektors, zu mobilisieren, Sozial- und Umweltstandards einzuhalten und die Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze zu fördern, mit denen die Einkommensungleichheit verringert wird und sichergestellt wird, dass niemand zurückgelassen wird; erkennt die Rolle der privaten Finanzierung an, wenn es darum geht, die Finanzierungslücke zu überbrücken und die Ziele für nachhaltige Entwicklung zu verwirklichen; betont jedoch, dass öffentliche Investitionen in kritische Dienstleistungen wie Gesundheitsversorgung, Bildung und Sozialschutz erforderlich sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>52.</NO.P>betont, dass territoriale und wohnungsbezogene Ungleichheiten angegangen werden müssen, indem der Zugang zu erschwinglichem, angemessenem und energieeffizientem Wohnraum, insbesondere in benachteiligten städtischen und ländlichen Gebieten, gefördert wird; fordert verstärkte Investitionen in die integrierte Gemeindeentwicklung, soziale Infrastrukturen und grundlegenden Dienstleistungen, um den sozialen Zusammenhalt und die wirtschaftliche Inklusion zu fördern; spricht sich dafür aus, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Umsetzung von Strategien für eine nachhaltige, inklusive und widerstandsfähige Entwicklung zu unterstützen, bei der Klima, Gesundheit, Wohnen, Mobilität und soziale Inklusion verknüpft werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>53.</NO.P>zeigt sich besorgt darüber, dass das Wirtschaftswachstum in vielen Entwicklungsländern nach wie vor langsam und uneinheitlich verläuft und häufig durch strukturelle Schwächen, wirtschaftliche Ungleichheiten, politische Instabilität, externe Schocks und die zunehmenden Auswirkungen des Klimawandels beeinträchtigt wird; betont, dass lokale Initiativen, die auf die besonderen Bedürfnisse der Gemeinschaften ausgerichtet sind, bei der Förderung eines gerechten Wirtschaftswachstums eine entscheidende Rolle spielen; betont, dass die regionale Zusammenarbeit in Bezug auf Wirtschaftskorridore den Handel, Investitionen, die nachhaltige Industrialisierung und die wirtschaftliche Diversifizierung fördert;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>54.</NO.P>empfiehlt verstärkte öffentliche und private Investitionen in Forschung, nachhaltige Geschäftspraktiken, den ökologischen und den digitalen Wandel, hochwertige Bildung und Kompetenzentwicklung, einschließlich Umschulung und Weiterbildung, sowie ihre Anpassung an die Marktnachfrage und die Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen und Start-up-Unternehmen, um ihnen den Zugang zu Finanzmitteln zu erleichtern und Investitionen und Innovation zu fördern; bekräftigt, dass ein besonderer Schwerpunkt auf die Förderung der Stärkung der wirtschaftlichen Stellung von Frauen und die Sicherstellung eines gleichberechtigten Zugangs zu Geschäftsmöglichkeiten gelegt werden muss; fordert Maßnahmen zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsplatz;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>55.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung, Bildung und Berufsbildung junger Menschen wichtig sind; betont, dass wachsende Zahl junger Menschen im Globalen Süden für die nachhaltige Entwicklung von Bedeutung ist; beharrt darauf, dass engere Verbindungen zwischen Bildung, Kompetenzentwicklung und Beschäftigung geschaffen werden müssen, um den Zugang zu menschenwürdiger Arbeit auf dem sich rasch verändernden Arbeitsmarkt zu ermöglichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>56.</NO.P>betont, dass Initiativen zur Förderung des Wirtschaftswachstums mit sozialer Gerechtigkeit, Gleichstellung der Geschlechter, Arbeitnehmerrechten und Umweltschutz einhergehen sollten; fordert die EU auf, konstruktiv mit den Vereinten Nationen zusammenzuarbeiten und sich für ein Abkommen der Vereinten Nationen über Wirtschaft und Menschenrechte einzusetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>57.</NO.P>bedauert, dass sich mehr als die Hälfte der Erwerbsbevölkerung weltweit in informeller Beschäftigung befindet<FOOTNOTE><FIELD> https://www.oecd.org/content/dam/oecd/en/publications/reports/2023/04/informality-and-globalisation_d7548f2e/c945c24f-en.pdf, https://unstats.un.org/sdgs/report/2024/The-Sustainable-Development-Goals-Report-2024.pdf.</FIELD></FOOTNOTE>, was ein erhebliches Hindernis für soziale Gerechtigkeit und inklusives Wachstum darstellt; ist zutiefst besorgt darüber, dass in den am wenigsten entwickelten Ländern, in Subsahara-Afrika und in Mittel- und Südasien immer noch fast neun von zehn Arbeitnehmern informell beschäftigt sind<FOOTNOTE><FIELD> https://unstats.un.org/sdgs/report/2024/The-Sustainable-Development-Goals-Report-2024.pdf.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>58.</NO.P>stellt fest, dass das Bruttoinlandsprodukt zwar nach wie vor ein wichtiger Indikator für die Wirtschaftsleistung ist, dass jedoch zusätzliche Parameter berücksichtigt werden sollten, die die soziale und ökologische Dimension widerspiegeln, um einen ausgewogeneren und fundierteren Ansatz für die Gestaltung der Wirtschaftspolitik zu erreichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>59.</NO.P>fordert weitere Maßnahmen, um Zwangsarbeit und Menschenhandel abzuschaffen und jeglicher Form von Kinderarbeit, einschließlich der Rekrutierung und des Einsatzes von Kindersoldaten, ein Ende zu setzen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Nachhaltigkeitsziel 14: Ozeane, Meere und Meeresressourcen im Sinne nachhaltiger Entwicklung erhalten und nachhaltig nutzen</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>60.</NO.P>hebt die alarmierenden Tendenzen der Meeresverschmutzung, der Eutrophierung der Küstengewässer, der Ozeanübersäuerung, der steigenden Temperaturen, der Überfischung, des Rückgangs der biologischen Vielfalt der Meere, der Zerstörung von Lebensräumen, von nicht nachhaltigen industriellen Praktiken, des Unterwasserlärms und der Verschmutzung der Binnengewässer hervor, durch die die Meeresökosysteme und Küstengemeinden einzeln und kumulativ betrachtet bedroht werden, und zwar insbesondere in Entwicklungsländern und anfälligen Regionen, und die Verwirklichung der Zielvorgaben des Ziels für nachhaltige Entwicklung Nr. 14 beeinträchtigt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>61.</NO.P>bedauert den Mangel an tatsächlichen Fortschritten bei der Verwirklichung der Zielvorgaben des Ziels für nachhaltige Entwicklung Nr. 14 und in einigen Fällen die sich verschlechternden Aussichten, insbesondere aufgrund des Fehlens wirksamer Maßnahmen und des zunehmenden wirtschaftlichen Drucks; ist beunruhigt, dass keine der Zielvorgaben des Ziels für nachhaltige Entwicklung Nr. 14 für 2020 erreicht wurden; ist der Ansicht, dass die geringfügigen oder moderaten Fortschritte und die hohen Stagnations- und Rückschrittsraten bedeuten, dass das globale Handeln weit von dem Tempo und dem Umfang entfernt ist, die erforderlich wären, um die Zielvorgaben des Ziels für nachhaltige Entwicklung Nr. 14 rechtzeitig zu erreichen; weist erneut darauf hin, dass Gerechtigkeit für die Umsetzung des Ziels für nachhaltige Entwicklung Nr. 14 sowohl in Bezug auf die Vorteile als auch in Bezug auf die Kostenteilung von entscheidender Bedeutung ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>62.</NO.P>stellt fest, dass das Ziel Nr. 14 nach wie vor zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung gehört, für das am wenigsten Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden, und dass die derzeitige Finanzierungslücke auf etwa 150 Mrd. USD pro Jahr geschätzt wird; betont, dass die Ozeankonferenz der Vereinten Nationen 2025 neue Impulse für die Beseitigung der bestehenden Finanzierungslücke und die Schaffung eines stabilen und günstigen Umfelds für die Mobilisierung zusätzlicher Mittel zur Erreichung der Zielvorgaben des Ziels für nachhaltige Entwicklung Nr. 14 geben sollte; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, ihren finanziellen Beitrag zum Schutz und zur Wiederherstellung der Meeresökosysteme zu erhöhen; fordert die Kommission auf, dem Europäischen Pakt für die Meere zweckgebundene Mittel für den Schutz der Meere und den gerechten Übergang zu einer nachhaltigen blauen Wirtschaft zuzuweisen, die den Küstengemeinden, dem Wirtschaftswachstum und der Gesellschaft als Ganzes zugutekommen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>63.</NO.P>betont, dass die Ozeane als Einheit geschützt und nachhaltig genutzt werden müssen; fordert einen ganzheitlichen Ansatz, bei dem Umweltschutz und der Umweltsanierung, Wohlstand, soziale Gerechtigkeit, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit insgesamt berücksichtigt werden, und fordert einen umfassenden Rahmen, der als einziger Bezugsrahmen für alle meeresbezogenen Strategien dient; erwartet, dass der künftige Europäische Pakt für die Meere ein internationales Vorbild sein wird, indem dabei ein ganzheitlicher Ansatz für alle meeresbezogenen Maßnahmen verfolgt wird und für Kohärenz in allen mit dem Meer verbundenen Politikbereichen gesorgt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>64.</NO.P>ist der Ansicht, dass verbindliche globale Maßnahmen und ein ökosystembasierter Ansatz dringend erforderlich sind, um Mängel zu beheben, Maßnahmen zu beschleunigen und die langfristige Gesundheit der Meere auch unter sich wandelnden klimatischen Bedingungen sicherzustellen; betont, dass mit solchen Maßnahmen den Schutz der Menschenrechte und unserer Meeresökosysteme sichergestellt werden sollten; hält es insbesondere für notwendig, den gerechten Übergang zu einer nachhaltigen Fischerei zu unterstützen, gegen illegale, nicht gemeldete und unregulierte Fischerei und gegen die zunehmende Zahl invasiver gebietsfremder Arten vorzugehen, die Transparenz im Sektor der Meeresfrüchte zu stärken, die Rechte von Kleinfischern zu schützen, die Bemühungen zur Erhaltung und Wiederherstellung der Meere zu verstärken und einen globalen Vertrag über die Verschmutzung durch Kunststoffe anzunehmen; weist darauf hin, dass die EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur eines der Instrumente ist, mit denen die EU ihren internationalen Verpflichtungen zur Wiederherstellung der Meeres- und Küstenökosysteme nachkommen kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>65.</NO.P>fordert verstärkte globale Maßnahmen zur Bekämpfung der Ozeanversauerung und des Anstiegs der Meerestemperatur, um die Rolle des Ozeans als wichtigste Kohlenstoffsenke auf dem Planeten zu sichern und das Meeresleben und das Nahrungsnetz zu schützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>66.</NO.P>begrüßt die Annahme des Hochseeschutzabkommens der Vereinten Nationen (BBNJ-Abkommen); beanstandet jedoch, dass bislang nur einer der 27 EU-Mitgliedstaaten diesen Vertrag ratifiziert hat; fordert alle Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ihre jeweiligen Ratifizierungsverfahren rasch abzuschließen; fordert die Vertragsparteien auf, die Arbeit am Dialog über die Meere und den Klimawandel auf der Ebene der Vereinten Nationen fortzusetzen und für eine rasche Umsetzung des Abkommens zu sorgen, mitunter durch die Mobilisierung von Mitteln aus dem globalen Meeresprogramm der EU; begrüßt den Vorschlag der Kommission, den Hochseevertrag der Vereinten Nationen in das EU-Recht aufzunehmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>67.</NO.P>erinnert an die Verpflichtung im Rahmen des Ziels 3 des Globalen Biodiversitätsrahmens von Kunming-Montreal, bis 2030 mindestens 30 % der Land- und Binnengewässer sowie der Meeres- und Küstengebiete durch die Einrichtung von Schutzgebieten und andere wirksame gebietsbezogene Erhaltungsmaßnahmen wirksam zu erhalten; ist der Ansicht, dass verstärkte Anstrengungen erforderlich sind, um die Meeres- und Küstenschutzgebiete weiter auszubauen, um das 30 %-Ziel zu erreichen und die Erhaltung und nachhaltige Bewirtschaftung von Meeresarten, -lebensräumen, -ökosystemen und -ressourcen zu erleichtern; bedauert, dass die EU ihre Ziele, 30 % ihrer Meeresgebiete bis 2030 zu schützen, nicht erreichen kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>68.</NO.P>ist beunruhigt über die zunehmende Meeresverschmutzung, die sich bis 2040 verdoppeln oder verdreifachen wird; hebt hervor, dass ein großer Teil der massiven Verschmutzung der Ozeane auf Tätigkeiten an Land zurückzuführen ist; fordert dringend stärkere Maßnahmen und eine beschleunigte Umsetzung, um der Meeresverschmutzung sowohl auf EU-Ebene als auch auf internationaler Ebene ein Ende zu setzen; betont, dass Kunststoffe den größten, schädlichsten und beständigsten Anteil der Abfälle im Meer ausmachen; bedauert das Fehlen einer Einigung in Bezug auf das erste globale rechtsverbindliche Instrument zur Bekämpfung der Verschmutzung durch Kunststoffe; fordert nachdrücklich, dass bei der Wiederaufnahme der zwischenstaatlichen Verhandlungen im Jahr 2025 ein ehrgeiziger verbindlicher globaler Vertrag über die Verschmutzung durch Kunststoffe angenommen wird; unterstützt den Standpunkt der EU, wonach die endgültige Vereinbarung das Ziel enthalten sollte, die Herstellung von primären Kunststoffpolymeren zu reduzieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>69.</NO.P>betont, dass es wichtig ist, den Null-Schadstoff-Aktionsplan der EU voranzubringen, der wesentliche Zielvorgaben für die Verbesserung der Wasserqualität, die Senkung des Abfallaufkommens und die Verringerung von Nährstoffverlusten enthält; merkt an, dass sich nur 37 % der europäischen Oberflächengewässer in einem gesunden ökologischen Zustand befinden und dass die Nährstoffverschmutzung jährlich Kosten in Höhe von über 75 Mrd. EUR verursacht<FOOTNOTE><FIELD> https://environment.ec.europa.eu/topics/water/water-wise-eu/polluted-water_en.</FIELD></FOOTNOTE>; stellt darüber hinaus fest, dass man dem Bericht zum Null-Schadstoff-Überwachungs- und Prospektivrahmen 2025 zufolge nur bei zwei der Null-Schadstoff-Ziele auf Kurs ist; betont, dass die Umsetzung und Durchsetzung der Umweltvorschriften für die Erreichung der Null-Schadstoff-Ziele für 2030 von entscheidender Bedeutung sind und dass es zusätzlicher Maßnahmen bedarf; fordert die Kommission erneut auf, ehrgeizige EU-Ziele für 2030 vorzuschlagen, um den Materialfußabdruck und den Konsumfußabdruck der EU bis 2050 erheblich zu verringern, damit die Grenzen des Planeten nicht mehr überschritten werden, wie es im 8. Umweltaktionsprogramm vorgeschrieben ist; betont außerdem, dass zur Überwachung der Umweltverschmutzung moderne Technologien, einschließlich künstlicher Intelligenz, wirksam eingesetzt werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>70.</NO.P>betont, dass das Vorsorgeprinzip im Tiefseebergbau unbedingt anzuwenden ist; bekräftigt in diesem Zusammenhang seine Unterstützung für ein internationales Moratorium für den gewerblichen Tiefseebergbau, bis die Auswirkungen des Tiefseebergbaus auf die Meeresumwelt, die Artenvielfalt und menschliche Tätigkeiten auf See ausreichend untersucht und erforscht sind<FOOTNOTE><FIELD> Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Februar 2024 zu dem jüngsten Beschluss Norwegens, den Meeresbodenbergbau in der Arktis voranzubringen (ABl. C, C/2024/6333, 7.11.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6333/oj).</FIELD></FOOTNOTE>;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>71.</NO.P>betont, dass der anhaltende Rückgang nachhaltiger Fischbestände die Bedeutung eines Regulierungsrahmens nach einem ökosystembasierten Ansatz sowie von effizienten und transparenten Überwachungssystemen unterstreicht, wenn es darum geht, nachhaltige Fangmethoden zu fördern und die illegale, ungemeldete und unregulierte Fischerei zu bekämpfen; begrüßt das Übereinkommen der Welthandelsorganisation über Fischereisubventionen als einen wichtigen Schritt zur Beendigung schädlicher Subventionen, die zur Überfischung beitragen; fordert die Mitglieder der Welthandelsorganisation, die dies noch nicht getan haben, auf, ihre Annahmeurkunden zu hinterlegen, damit das Übereinkommen in Kraft treten kann; fordert die WTO und ihre Mitgliedstaaten zudem nachdrücklich auf, umweltschädliche Subventionen für maritime Wirtschaftstätigkeiten, einschließlich schädlicher Fischereisubventionen, schrittweise abzuschaffen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>72.</NO.P>erkennt an, dass nachhaltige Fischereipraktiken, an denen Gemeinschaften beteiligt sind, entscheidend dazu beitragen, die Überfischung zu verringern und die langfristige Nachhaltigkeit der Meeresressourcen sicherzustellen; weist darauf hin, dass viele Gemeinschaften der handwerklichen Fischerei nach wie vor mit Marginalisierung und unlauterem Wettbewerb konfrontiert sind; stellt fest, dass es von wesentlicher Bedeutung ist, die Widerstandsfähigkeit der Küsten- und Inselgemeinden und das Potenzial der blauen Wirtschaft gemäß den Umweltvorschriften und -zielen der EU zu fördern und für den Zugang zu Trinkwasser, nachhaltigen Verkehr, regelbasierte Fischerei, nachhaltigen Tourismus, nachhaltiges Unternehmertum und einen fairen Zugang zu Dienstleistungen zu sorgen; fordert die Kommission auf, internationale Standards für nachhaltige Fischerei zu fördern, um unter anderem weltweit gleiche Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>73.</NO.P>fordert die EU auf, ihre Unterstützung für die Meeresforschung zu bekräftigen und zu verstärken; spricht sich dafür aus, neben der Entwicklung und dem Austausch bewährter Verfahren die wissenschaftliche Forschung und die Verbreitung genauer Daten zu fördern; betont, dass die Meerespolitik mit indigenem und traditionellem Wissen, Wissenschaft und gemeinschaftlichem Engagement verknüpft werden muss; fordert die Entwicklung und Umsetzung gebietsbezogener Bewirtschaftungsinstrumente in Verbindung mit anderen geeigneten Erhaltungsmaßnahmen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Nachhaltigkeitsziel 17: Umsetzungsmittel stärken und die globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung wiederbeleben</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>74.</NO.P>fordert die EU auf, sich weiterhin für den Multilateralismus einzusetzen und eine globale Führungsrolle zu übernehmen, um die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele und der Agenda 2030 voranzutreiben und dafür zu sorgen, dass internationale Verträge und Abkommen wie das Übereinkommen von Paris und das Übereinkommen über die biologische Vielfalt sowie regionale Erhaltungsinitiativen gestärkt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>75.</NO.P>betont, dass in der gegenwärtigen schwierigen und unsicheren geopolitischen Landschaft ein ausdrückliches erneutes Bekenntnis zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung ein klares Signal an die Partner weltweit aussenden und das globale Handeln der EU unterstützen wird; ist darüber besorgt, dass es im Hinblick auf die Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung eine Investitionslücke in Höhe von vier Billionen USD gibt<FOOTNOTE><FIELD> https://unstats.un.org/sdgs/report/2024/The-Sustainable-Development-Goals-Report-2024.pdf.</FIELD></FOOTNOTE>; betont, dass das Engagement der EU für die Ziele für nachhaltige Entwicklung durch ehrgeizige finanzielle Verpflichtungen im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen 2028-2034 unterstützt werden sollte; fordert die EU auf, einen verstärkten Ansatz für die Entwicklungszusammenarbeit zu verfolgen und sich aktiv für eine konstruktive Zusammenarbeit mit anderen internationalen Akteuren einzusetzen bzw. diese fortzusetzen, damit ihre Bemühungen um nachhaltige Entwicklung intensiviert und der Frieden, die Gleichstellung der Geschlechter und die menschliche Entwicklung unterstützt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>76.</NO.P>bekräftigt, dass die öffentliche Entwicklungshilfe nach wie vor eine wichtige Quelle der öffentlichen Finanzierung und ein wesentliches Instrument zur Armutsbekämpfung, zur Beseitigung von Ungleichheiten und zur Unterstützung der am stärksten gefährdeten Gemeinschaften insbesondere in fragilen, von Konflikten heimgesuchten und am wenigsten entwickelten Ländern ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>77.</NO.P>bedauert, dass mehrere EU-Mitgliedstaaten ihre öffentliche Entwicklungshilfe gekürzt haben; fordert alle Mitgliedstaaten und globalen Partner auf, ihr Engagement für die öffentliche Entwicklungshilfe als zentrale Säule ihrer Entwicklungspolitik aufrechtzuerhalten und dafür zu sorgen, dass ausreichende Finanzmittel bereitgestellt werden, um die Verpflichtung zu erfüllen, 0,7 % des Bruttonationaleinkommens für die öffentliche Entwicklungshilfe und 0,2 % als öffentliche Entwicklungshilfe für die am wenigsten entwickelten Länder auszugeben; betont darüber hinaus, dass derzeit nur 12 % der öffentlichen Entwicklungshilfe auf Kinder ausgerichtet sind, obwohl Kinder einen erheblichen Teil der Bevölkerung der Länder, die öffentliche Entwicklungshilfe erhalten, ausmachen; fordert die Beseitigung von Hindernissen, einschließlich des Verwaltungsaufwands, damit die Hilfe die am stärksten gefährdeten Gemeinschaften erreicht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>78.</NO.P>fordert die EU auf, ihre Rolle bei der Förderung strengerer finanzieller Verpflichtungen für Entwicklung und humanitäre Hilfe auf internationaler Ebene, einschließlich der Ziele für nachhaltige Entwicklung und des Übereinkommens von Paris, zu stärken und insbesondere die Anpassung an den Klimawandel und die Widerstandsfähigkeit in den am stärksten gefährdeten Regionen, einschließlich der kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern und der am wenigsten entwickelten Länder, zu unterstützen; fordert die EU darüber hinaus auf, dafür zu sorgen, dass die Klimafinanzierungsziele in multilateralen Verhandlungen und globalen Partnerschaften eingehalten und priorisiert werden; betont, dass die Förderung der wirtschaftlichen Interessen der EU auch die Schaffung stabiler Partnerschaften umfassen sollte, die von beiderseitigen Interessen geleitet werden, und dass alle außenpolitischen Maßnahmen der EU in den größeren Rahmen der Agenda 2030 eingebettet werden sollten, während die Entwicklungspolitik sowie die öffentliche Entwicklungshilfe der EU weiterhin auf die Armutsbekämpfung ausgerichtet sein sollten, wie es vom Ausschuss für Entwicklungshilfe der OECD wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>79.</NO.P>betont, dass dringend gegen die Unterrepräsentation von Ländern des Globalen Südens in der Weltordnungspolitik vorgegangen und eine inklusivere internationale Finanzarchitektur gefördert werden muss; ist der Ansicht, dass die Süd-Süd- und die Dreieckskooperation für die Umsetzung der Agenda 2030 von entscheidender Bedeutung sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>80.</NO.P>beharrt darauf, dass die Vereinten Nationen im Zentrum des multilateralen Systems von überragender Bedeutung sind, wenn es darum geht, ein friedliches, faires, gleichberechtigtes, inklusives und regelbasiertes globales System zu schaffen, das für alle funktioniert und niemanden zurücklässt; bringt in diesem Zusammenhang seine Unterstützung für rasche und wirksame Reformen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zum Ausdruck; betont, dass die globale Steuerung der internationalen Entwicklungszusammenarbeit dringend überprüft und reformiert werden muss, insbesondere angesichts der Kürzungen der weltweiten Hilfe durch mehrere Länder; betont, dass Reformen des internationalen Finanzsystems durch ein erneuertes Engagement für den Multilateralismus vorangetrieben werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>81.</NO.P>betont die entscheidende Rolle von Partnerschaften mit mehreren Interessenträgern und der sinnvollen Einbeziehung der lokalen Gebietskörperschaften, der Zivilgesellschaft sowie der Jugend- und Frauenvertreter bei der Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung sowie die entscheidende Rolle der uneingeschränkten und wirksamen Beteiligung indigener Völker und lokaler Gemeinschaften an globalen Partnerschaften gemäß der Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte indigener Völker; betont, dass Initiativen unter Federführung junger Menschen erforderlich sind, insbesondere im Globalen Süden und in den vom Klimawandel betroffenen Regionen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>82.</NO.P>erkennt die entscheidende und vielfältige Rolle an, die zivilgesellschaftliche Organisationen bei den Fortschritten zur Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung durch lokal gesteuerte, kontextspezifische Strategien spielen, durch die lokale Akteure gestärkt werden und eine breite, inklusive Beteiligung auf allen Ebenen der Gesellschaft sichergestellt wird; fordert in diesem Zusammenhang eine stärkere Einbeziehung schutzbedürftiger Gemeinschaften in die Gestaltung und Überwachung von Maßnahmen im Zusammenhang mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung sowie eine verstärkte Zusammenarbeit, die Mobilisierung von Ressourcen und die Beteiligung unterschiedlicher Interessenträger, damit die Ziele für nachhaltige Entwicklung vorangebracht werden; fordert die Beteiligung der Zivilgesellschaft und den zivilgesellschaftlichen Raum, um zu verhindern, dass mit öffentlichen Mitteln repressive Regime finanziert werden; betont, dass der Zugang zu Strukturfondsmitteln für eine wirksame Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Politikgestaltung notwendig ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>83.</NO.P>fordert eine bessere Überwachung der Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung auf regionaler und lokaler Ebene, unter anderem mittels der Unterstützung von freiwilligen lokalen Überprüfungen; betont, wie wichtig es ist, die Verfügbarkeit zuverlässiger Daten zu verbessern und nach Einkommen, Alter, Geschlecht, Behinderung und geografischen Angaben aufgeschlüsselte Daten zu erheben und zu nutzen; betont, dass die Statistiken modernisiert werden müssen und dass der Aufbau von Datenkapazitäten in den Ländern des Globalen Südens gestärkt werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>84.</NO.P>fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, den weltweiten Schuldenerlass und die Umschuldung für Entwicklungsländer, insbesondere diejenigen im Globalen Süden, zu unterstützen und dabei die Grundsätze der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung zur Förderung einer verantwortungsvollen staatlichen Kreditvergabe und -aufnahme zu berücksichtigen; fordert umfassende Reformen bei den globalen Finanzinstitutionen, auch bei multilateralen Entwicklungsbanken, um deren Wirksamkeit, Gerechtigkeit und Verantwortung bei der Unterstützung der Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung zu erhöhen; betont, dass bestehende Instrumente und Entwicklungsbanken wie die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung stärker in den Mittelpunkt gerückt werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>85.</NO.P>betont, dass das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt, darunter die Global-Gateway-Programme, mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung und dem Übereinkommen von Paris sowie mit den Indikatoren für menschliche Entwicklung in Einklang gebracht werden müssen; fordert eine stärkere Einbeziehung des Parlaments und eine aktivere Rolle bei der Kontrolle der Global-Gateway-Programme, damit deren Wirksamkeit und ordnungsgemäße Umsetzung sichergestellt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>86.</NO.P>beharrt darauf, dass die Global-Gateway-Initiative einen stärker strategischen und koordinierten Ansatz erfordert, der strenge Kriterien mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung und den Zielen des Übereinkommens von Paris sowie den grundlegenden Werten der EU, darunter Menschenrechte, verantwortungsvolle Staatsführung, Demokratie, Transparenz und ökologische Nachhaltigkeit, verbindet; erkennt das Potenzial von Global Gateway an, einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung zu leisten; betont, dass diese Strategie in ihrem Planungsprozess transparent sein und über klare Mechanismen für die Überwachung und Bewertung ihrer Auswirkungen verfügen muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>87.</NO.P>weit darauf hin, dass es einer klareren Kommunikation, Koordinierung und Abstimmung der Global-Gateway-Projekte im Hinblick auf die jeweiligen Maßnahmen der Entwicklungspolitik der EU bedarf; betont diesbezüglich, dass die EIB ihre Zusammenarbeit mit anderen internationalen Finanzinstituten und nationalen Entwicklungsbanken verstärken sollte, um die Auswirkungen ihrer Maßnahmen zu maximieren, und dafür sorgen sollte, dass ihre Tätigkeiten uneingeschränkt im Einklang mit den Zielen des Übereinkommens von Paris und den Zielen für nachhaltige Entwicklung stehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>88.</NO.P>bekräftigt seine nachdrückliche Forderung an die Kommission und die Mitgliedstaaten, die Zusammenarbeit mit den Partnern bei der Bekämpfung des organisierten Verbrechens, der Korruption, von illegalen Finanzströmen, von schädlichem Steuerwettbewerb, der Steuervermeidung und der Steuerhinterziehung in der EU zu verstärken; fordert eine Ausweitung der Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern in Steuerfragen, auch in Bezug auf Kapazitäten, Digitalisierung und die Stärkung ihrer Steuersysteme; begrüßt die Schaffung eines zwischenstaatlichen Prozesses zur Annahme eines Steuerübereinkommens der Vereinten Nationen als neuen weltweiten Rahmen für die internationale Zusammenarbeit im Steuerbereich; betont die zentrale Rolle der progressiven Besteuerung bei der Sicherung von Einnahmen zur Finanzierung einer nachhaltigen Entwicklung; unterstützt den Beschluss der Finanzminister der G20, dafür zu sorgen, dass Einzelpersonen mit sehr hohem Nettovermögen wirksam besteuert werden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Ausblick</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>89.</NO.P>bekräftigt, dass die Ziele für nachhaltige Entwicklung das einzige weltweit vereinbarte und umfassende Paket von Zielen in Bezug auf die wichtigsten Herausforderungen sind, mit denen sowohl Industrie- als auch Entwicklungsländer konfrontiert sind, und das beste Instrument zur Bekämpfung der eigentlichen Ursachen dieser Herausforderungen darstellen; betont, dass die Umsetzung der Agenda 2030 von der globalen Zusammenarbeit und verstärkten und beschleunigten Maßnahmen aller Akteure abhängt; fordert die EU auf, die Intensität der Maßnahmen zu verdoppeln und bei den Fortschritten in diesen fünf Jahren vor Ablauf der Frist bis 2030 eine Führungsrolle zu übernehmen, damit die Maßnahmen zur Umkehrung der negativen Trends zu beschleunigt werden und eine gerechtere, friedlichere und nachhaltigere Zukunft für alle gefördert wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>90.</NO.P>betont, dass die Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung eine verbindliche Verpflichtung gemäß Artikel 208 AEUV ist, die darauf abzielt, die wirtschaftliche, soziale und ökologische Dimension der nachhaltigen Entwicklung in allen Phasen des Politikgestaltungszyklus einzubeziehen, um Synergieeffekte zwischen den einzelnen Politikbereichen zu fördern, potenzielle Zielkonflikte zu ermitteln und auszugleichen sowie die internationalen Ausstrahlungseffekte der EU-Politik anzugehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>91.</NO.P>betont, dass die Ziele für nachhaltige Entwicklung die Gelegenheit bieten, eine nachhaltige, auf den Menschen ausgerichtete Wirtschaft zu fördern; betont den Stellenwert eines umfassenden Ansatzes, mit dem man gemäß den unterschiedlichen Bedürfnissen und Gegebenheiten der verschiedenen Länder langfristige Nachhaltigkeit und langfristigen Wohlstand nach 2030 sicherstellt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>92.</NO.P>begrüßt den Pakt für die Zukunft, der 56 Maßnahmen zur Beschleunigung und Finanzierung einer nachhaltigen Entwicklung, zur Sicherstellung, dass Technologie den Menschen und dem Planeten zugutekommt, zur Investition in junge Menschen, zur Unterstützung der Menschenrechte und der Gleichstellung der Geschlechter und zur Umgestaltung der globalen Regierungsführung vorsieht; fordert, dass die auf dem Zukunftsgipfel eingegangenen und im Zukunftspakt festgehaltenen Verpflichtungen in konkrete Maßnahmen und messbare Zielvorgaben überführt werden; fordert die Vereinten Nationen nachdrücklich auf, rechtzeitig mit der Ausarbeitung einer umfassenden Strategie für die Zeit nach der Agenda 2030 zu beginnen, die sich auf ein anhaltendes globales Engagement für nachhaltige Entwicklung gründet;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>93.</NO.P>begrüßt das Ergebnis der vierten Internationalen Konferenz über Entwicklungsfinanzierung in Sevilla als bedeutende Anstrengung, die internationale Finanzarchitektur zu reformieren, die Kreditkosten zu senken und Investitionen zu erhöhen, um die Lücke bei der Finanzierung der nachhaltigen Entwicklung zu schließen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>94.</NO.P>fordert Umsetzungspläne mit konkreten Zeitplänen für die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung bis 2030 und die Festlegung ehrgeiziger Ziele darüber hinaus; fordert in diesem Zusammenhang die Kommission auf, mit gutem Beispiel voranzugehen und eine umfassende Strategie zu entwickeln, die von einem strukturierten Plan zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele mit klaren und konkreten Zielvorgaben begleitet wird; fordert außerdem, dass der nächste mehrjährige Finanzrahmen der EU vollständig mit den Nachhaltigkeitszielen im Einklang steht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>95.</NO.P>begrüßt die erste freiwillige Überprüfung der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele durch die EU im Jahr 2023; ist der Ansicht, dass die Schlussfolgerungen daraus als solide Grundlage für eine umfassende EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung dienen können, die ein aktualisiertes Überwachungssystem umfassen sollte, das den internen und externen Auswirkungen der EU auf den Prozess der Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele Rechnung trägt; besteht darauf, dass solche Überprüfungen regelmäßig durchgeführt werden und dass ihre Ergebnisse in Vorschlägen der Kommission berücksichtigt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>96.</NO.P>ist der Ansicht, dass Erfolge bei den Fortschritten hinsichtlich der Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung sichtbar gemacht und die Grundlage für die Formulierung bewährter Verfahren für die Verwirklichung dieser Ziele geschaffen werden sollten; betont in diesem Zusammenhang, wie wichtig eine inklusive Digitalisierung ist, auch im Hinblick auf KI, die auf dem Globalen Digitalpakt aufbaut; begrüßt den Bericht über die menschliche Entwicklung 2025, der sich auf dieses Thema konzentriert;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>97.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie dem Generalsekretär der Vereinten Nationen und dem Präsidenten der Generalversammlung der Vereinten Nationen zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>