<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF2" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0162</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Willkürliche Verhaftung und Folter des belgisch-portugiesischen Forschers Joseph Figueira Martin in der Zentralafrikanischen Republik</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(B10-0327, 0334, 0339 und 0342/2025)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Juli 2025 zu der willkürlichen Verhaftung und Folter des belgisch-portugiesischen Forschers Joseph Figueira Martin in der Zentralafrikanischen Republik (2025/2797(RSP))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 150 Absatz 5 und Artikel 136 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass Joseph Figueira Martin, der sowohl die belgische als auch die portugiesische Staatsangehörigkeit besitzt und als Forscher auf dem Gebiet der humanitären Hilfe für die nichtstaatliche Organisation FHI 360 tätig war, am 26. Mai 2024 in der Zentralafrikanischen Republik von der Gruppe Wagner entführt und später den staatlichen Stellen der Zentralafrikanischen Republik übergeben wurde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass die Zentralafrikanische Republik haltlose Anschuldigungen gegen ihn erhoben und ihm dabei unter anderem Spionage und Terrorismus vorgeworfen hat, wofür ihm eine lebenslange Haftstrafe und Zwangsarbeit drohen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass er beim OCRB (Office central de répression du banditisme, staatliches Büro zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität) in Bangui in Einzelhaft gehalten sowie gefoltert und mit dem Tode bedroht wurde; in der Erwägung, dass er seit über einem Jahr unter unmenschlichen Bedingungen und ohne Gerichtsverfahren in Haft gehalten wird und auf ein Ersuchen um Haftentlassung unter Auflagen nicht reagiert wurde, womit gegen das Strafrecht der Zentralafrikanischen Republik verstoßen wurde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass sich sein Gesundheitszustand drastisch verschlechtert hat und die medizinischen Begutachtungen ergeben haben, dass er dringend aus der Haft in medizinische Behandlung außerhalb der Gefängnismauern überstellt werden muss;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass bewaffnete Gruppen, die in der Zentralafrikanischen Republik agieren, immer wieder unrechtmäßig und willkürlich Menschen festnehmen und inhaftieren;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass die Zentralafrikanische Republik sehr stark den Desinformationskampagnen Russlands ausgesetzt ist und dort einer der größten Trupps von Wagner-Söldnern aktiv ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU die Bevölkerung der Zentralafrikanischen Republik durch humanitäre Hilfe und Entwicklungshilfe unterstützt und einen Beitrag zur Sicherheit leistet;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass der Fall Joseph Figueira Martin nach Einschätzung der Vereinten Nationen und der EU Teil einer breiter gefassten Kampagne der Desinformation und gegen den Westen gerichteten Rhetorik ist, die von mit Russland im Bunde stehenden Akteuren in der Zentralafrikanischen Republik lanciert wird;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>fordert die staatlichen Stellen der Zentralafrikanischen Republik auf, Joseph Figueira Martin unverzüglich und bedingungslos freizulassen, da keine belastbaren und stichhaltigen Beweise vorliegen, die rechtfertigen würden, dass er in Haft bleibt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>fordert die staatlichen Stellen der Zentralafrikanischen Republik nachdrücklich auf, ihm zu gestatten, das Gefängnis zum Zwecke medizinischer Behandlungen zu verlassen, und sicherzustellen, dass er im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsnormen Zugang zu rechtlicher Vertretung, konsularischem Beistand und einer angemessenen Versorgung hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>verurteilt aufs Schärfste die Menschenrechtsverletzungen, die dadurch begangen wurden und werden, dass Joseph Figueira Martin willkürlich inhaftiert wurde und unter unmenschlichen Bedingungen weiter festgehalten wird, wodurch sein Leben und seine Gesundheit ernsthaft gefährdet sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>besteht darauf, dass bei jeglichen Gerichtsverfahren die im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und in den geltenden Bestimmungen des nationalen Rechtsrahmens der Zentralafrikanischen Republik verankerten Garantien für ein ordnungsgemäßes Verfahren strikt eingehalten werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>fordert die staatlichen Stellen der Zentralafrikanischen Republik auf, dafür zu sorgen, dass die in der Zentralafrikanischen Republik operierenden bewaffneten Gruppen die rechtswidrigen und willkürlichen Festnahmen und Angriffe auf Helfer humanitärer und nichtstaatlicher Organisationen unverzüglich einstellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>fordert, dass die Rechenschaftspflicht für Rechtsverletzungen und -verstöße sichergestellt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>verurteilt die zunehmende politisch motivierte Einflussnahme aus dem Ausland, die in der Zentralafrikanische Republik unter anderem durch paramilitärische Kräfte und Desinformationskampagnen aus Russland betrieben wird; fordert den Rat erneut auf, die Gruppe Wagner als terroristische Organisation einzustufen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>betont, dass die Achtung der Menschenrechte für eine gute Zusammenarbeit zwischen der EU und der Zentralafrikanischen Republik äußerst wichtig ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>fordert die Vizepräsidentin der Kommission und Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik auf, in Abstimmung mit den belgischen und portugiesischen Behörden alle erdenklichen Schritte einzuleiten, um die Freilassung von Joseph Figueira Martin zu erwirken und für die Wahrung seiner Rechte zu sorgen, etwa indem sein Fall im politischen Dialog zwischen der EU und der Zentralafrikanischen Republik zur Sprache gebracht wird; betont, dass gezielte Maßnahmen der EU erforderlich werden, falls die staatlichen Stellen der Zentralafrikanischen Republik weiterhin seine Rechte verletzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik sowie der Regierung und dem Parlament der Zentralafrikanischen Republik, der Afrikanischen Union und den Vereinten Nationen zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>