<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF2" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0165</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Die Zukunft des Biotechnologie- und Bioproduktionssektors in der EU, insbesondere im Hinblick auf die Nutzung von Forschungsergebnissen, die Förderung von Innovationen und die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0123/2025 - Berichterstatterin: Hildegard Bentele)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Juli 2025 zu der Zukunft des Biotechnologie- und Bioproduktionssektors in der EU, insbesondere im Hinblick auf die Nutzung von Forschungsergebnissen, die Förderung von Innovationen und die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit (2025/2008(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere auf die Artikel 9, 151 und 152, Artikel 153 Absätze 1 und 2 sowie auf die Artikel 173 und 179, die die Industriepolitik und die Forschung der EU betreffen und sich unter anderem auf die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie der Union und die Stärkung der wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen der Union beziehen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 5 Absatz 3 und das Protokoll Nr. 2 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. März 2024 mit dem Titel „Die Natur als Fundament der Zukunft: Förderung der Biotechnologie und der Bioproduktion in der EU“ (COM(2024)0137),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht von Mario Draghi vom 9. September 2024 mit dem Titel „The future of European competitiveness“ (Zur Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 29. Januar 2025 mit dem Titel „Ein Kompass für eine wettbewerbsfähige EU“ (COM(2025)0030),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. Februar 2025 mit dem Titel „Der Deal für eine saubere Industrie: Ein gemeinsamer Fahrplan für Wettbewerbsfähigkeit und Dekarbonisierung“ (COM(2025)0085),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 mit dem Titel „Der europäische Grüne Deal“ (COM(2019)0640),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht von Enrico Letta vom 10. April 2024 mit dem Titel „Much more than a market“ (Viel mehr als ein Markt),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 19. Februar 2025 mit dem Titel „Eine Vision für Landwirtschaft und Ernährung – Gemeinsam einen attraktiven EU-Agrar- und Lebensmittelsektor für künftige Generationen gestalten“ (COM(2025)0075),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 55 und Artikel 148 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A10-0123/2025),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass der Biotechnologie- und Bioproduktionssektor der EU als einer von zehn strategischen Technologiesektoren für die Wettbewerbsfähigkeit, wirtschaftliche Sicherheit und Nachhaltigkeit Europas anerkannt wurde; in der Erwägung, dass sich der Sektor durch eine sehr hohe Produktivität, ein sehr hohes Wachstum und eine sehr hohe Beschäftigung auszeichnet und weltweit wettbewerbsfähige und bahnbrechende Lösungen für das Gesundheitswesen, die Biowissenschaften, die industrielle Produktion und den industriellen Wandel, die nachhaltige Bioproduktion sowie die Energieversorgungs- und Ernährungssicherheit liefert; in der Erwägung, dass Biotechnologie und Bioproduktion wichtige Antriebskräfte für die Bioökonomie insgesamt sind; in der Erwägung, dass Biotechnologie und Bioproduktion zur Verbesserung der strategischen Autonomie sowie der Krisenfestigkeit und der Kreislaufwirtschaft der EU beitragen können, indem sie die Abhängigkeit der Industrie von fossilen Rohstoffen und andere Abhängigkeiten von Drittstaaten in verschiedenen Sektoren verringern; in der Erwägung, dass sich der Biotechnologie- und Bioproduktionssektor nach wie vor regulatorischen und finanziellen Hürden und einem unvollendeten Binnenmarkt gegenübersieht; in der Erwägung, dass die Kommission voraussichtlich einen EU-Rechtsakt zur Biotechnologie, eine aktualisierte EU-Bioökonomie-Strategie, eine Strategie für europäische Biowissenschaften, einen EU-Rechtsakt zur Innovation und einen EU-Rechtsakt über die Kreislaufwirtschaft vorlegen wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) den Begriff der Biotechnologie als Anwendung von Wissenschaft und Technik auf lebende Organismen sowie Teile, Produkte oder Modelle von ihnen zwecks Veränderung von lebender oder nichtlebender Materie zur Erweiterung des Wissensstandes, zur Herstellung von Gütern und zur Bereitstellung von Dienstleistungen definiert; in der Erwägung, dass der Begriff der Bioproduktion nicht eindeutig definiert ist und die Kommission aus diesem Grund eine Definition vorschlagen sollte; in der Erwägung, dass eine Definition des Begriffs der Bioproduktion zukunftsfähig und technologieneutral sein sollte und die Möglichkeit der Einbeziehung wissenschaftlicher und technischer Entwicklungen bieten sollte, um die Nutzung von Biotechnologie oder anderen Technologien für die Herstellung von Produkten und Lösungen aus biobasierten Materialien, einschließlich, aber nicht nur, chemischer, mechanischer oder thermischer Verfahren, umfassend einzuschließen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass der Biotechnologie- und Bioproduktionssektor bei der Entwicklung und dem Einsatz bahnbrechender Innovationen im Gesundheitswesen, beispielsweise mRNA-basierter Impfstoffe, führend gewesen ist; in der Erwägung, dass biotechnologische Verfahren zur Herstellung pharmazeutischer Wirkstoffe und wichtiger Produktionsmittel für Arzneimittel verwendet werden können;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass durch die COVID-19-Pandemie verdeutlicht wurde, dass in Europa solide Wertschöpfungsketten für Rohstoffe und Produktionskapazitäten benötigt werden, um die Versorgungssicherheit bei kritischen Produkten zu gewährleisten und Engpässen, beispielsweise bei unentbehrlichen Arzneimitteln, entgegenzuwirken;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass Innovationen im Bereich der Biotechnologie mithilfe von künstlicher Intelligenz (KI) vorangebracht werden können, beispielsweise in der personalisierten Medizin und der Pharmaforschung, was Vorteile für die Gesundheit und die Umwelt mit sich bringt; in der Erwägung, dass der Einsatz von KI in der Biotechnologie auch ethikbezogene Herausforderungen und Risiken im Zusammenhang mit dem Schutz persönlicher Daten mit sich bringen kann, die angegangen werden müssen, um das Vertrauen und die Akzeptanz der Öffentlichkeit nicht zu verlieren;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass Biotechnologie in verschiedenen Bereichen der Tierhaltung und der pflanzenbasierten Landwirtschaft zum Einsatz kommt, auch indirekt durch ihren Einsatz in Tätigkeiten wie der Abfallbewirtschaftung;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass die Widerstandsfähigkeit der Wälder durch Biotechnologie gestärkt werden kann und der Forstsektor nachhaltig erzeugte, erneuerbare und recycelbare Rohstoffe für die Bioproduktion liefern kann, die für hochwertige innovative Produkte, Materialien und Anwendungen verwendet werden können;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU in Bezug auf Forschung und Bioproduktionskapazitäten weltweit führend ist, ihr Potenzial jedoch ungenutzt bleibt, da es keinen ausreichend koordinierten politischen Rahmen gibt, der die wirksame Ausweitung von Innovationen, die Anziehung von Investitionen und die Vermarktung neuer Technologien ermöglicht; in der Erwägung, dass durch den Ansatz „One-in-one-out“ sichergestellt wird, dass alle durch Initiativen der Kommission verursachten Belastungen berücksichtigt werden und dass der Verwaltungsaufwand durch die Beseitigung gleichwertiger Belastungen in demselben Politikbereich auf EU-Ebene oder auf Ebene der Mitgliedstaaten ausgeglichen wird; in der Erwägung, dass das Parlament die Verdoppelung des Forschungshaushalts der Union gefordert hat; in der Erwägung, dass die privaten Investitionen in Forschung, Entwicklung und Innovation in der EU geringer sind als in anderen großen Volkswirtschaften; in der Erwägung, dass die Förderung von Investitionen in bahnbrechende Demonstrationsanlagen und gewerbliche Produktionsanlagen die Vermarktung von EU-Innovationen beschleunigen kann;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass in den kommenden Jahren schnell, kohärent und konsequent gehandelt werden muss, um die EU zu einem weltweit führenden Akteur in den Bereichen Biotechnologie, Bioproduktion und Biowissenschaften zu machen, wodurch ein entschiedener Wandel im Einklang mit ordnungsgemäßen Verfahren und Check-ups der Wettbewerbsfähigkeit sowie einer angemessenen Finanzierung vollzogen wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass langwierige und komplexe Genehmigungsverfahren, insbesondere in Bezug auf die Dauer der Zulassungsverfahren, einen Wettbewerbsnachteil für die Akteure in der EU darstellen, Projektentwickler aus der EU vertreiben und ein Hindernis für den Einsatz in der Industrie und das Wachstum darstellen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass der geltende EU-Regelungsrahmen nicht genau auf die Besonderheiten biobasierter Produkte abgestimmt ist; in der Erwägung, dass die bestehenden regulatorischen Zulassungsverfahren für biotechnologische Produkte dringend in Angriff genommen werden müssen, damit die EU weltweit wettbewerbsfähig bleibt; in der Erwägung, dass ein wirksamer Regelungsrahmen für die Durchführung klinischer Forschung wesentlich für die Wettbewerbsfähigkeit in den innovativsten Bereichen der Arzneimittelbranche und des Biotechnologiesektors der EU ist; in der Erwägung, dass die Kommission die Regelungsrahmen von Drittstaaten, die im Biotechnologie- und Bioproduktionssektor führend sind, im Rahmen von bestehenden und künftigen EU-Rechtsvorschriften für die Industrie berücksichtigen sollte, um für Kompatibilität zu sorgen, ohne die geltenden Sicherheits- und Umweltstandards der EU zu senken;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass das EU-Ökosystem für Investitionen und Risikokapital in den Bereichen Biotechnologie und Bioproduktion weiterhin fragmentiert ist; in der Erwägung, dass hohe Energiepreise, ein hoher Verwaltungsaufwand, große Hürden und ein Mangel an verfügbaren wichtigen Ausgangsmaterialien, Rohstoffen und Bestandteilen die Fähigkeit von Start-up-Unternehmen und anderen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zur Expansion und zum großflächigen Einsatz einschränken; in der Erwägung, dass die Bioproduktionskapazitäten der EU und die Widerstandsfähigkeit der Lieferketten, einschließlich der Verfügbarkeit von Ausgangsmaterialien, wesentlich sind, um die Abhängigkeit von Akteuren aus Drittstaaten zu verringern; in der Erwägung, dass wirksame globale Lieferketten, einschließlich strategischer Partnerschaften mit zuverlässigen globalen Akteuren, ebenfalls wichtig sind, um einen beständigen Zugang zu kritischen Ressourcen zu gewährleisten, Versorgungsunterbrechungen zu verhindern und kontinuierliche Innovationen bei entscheidenden Technologien zu fördern;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass biobasierte Ausgangsmaterialien wie nachhaltig gewonnene Biomasse, recycelte Abfälle und aus biogenen Quellen abgeschiedenes CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING> als alternative Ausgangsmaterialien beispielsweise für die Herstellung von Polymeren, Kunststoffen, Lösungsmitteln, Farben, Detergenzien, Kosmetika und Arzneimitteln verwendet werden könnten, wodurch zur Verringerung der Emissionen in der EU, zur Ressourceneffizienz und zur strategischen Autonomie beigetragen würde; in der Erwägung, dass die EU mehr Anreize für die Marktnachfrage und Marktdurchdringung schaffen könnte, was nachhaltige biobasierte Produkte und Materialien anbelangt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass es entscheidend ist, verstärkt nachhaltige biobasierte Rohstoffe zu nutzen, um die Klimaziele der EU für 2050 zu erreichen; in der Erwägung, dass die Biotechnologie das Potenzial hat, den Wandel der Raffinerie und der chemischen Industrie hin zur Bioproduktion zu bewirken, und damit die Treibhausgasemissionen im Einklang mit den Klimazielen der EU zu senken;</P></CONS><CONS><P><NO.P>O.</NO.P>in der Erwägung, dass die Biotechnologie und die Bioproduktion unter viele unterschiedliche Regelungsrahmen fallen; in der Erwägung, dass die derzeitigen EU-Regelungsrahmen für Biotechnologie und Bioproduktion in den Sektoren nicht einheitlich sind, wodurch Rechtsunsicherheit entsteht und der Marktzugang für innovative Lösungen verlangsamt wird; in der Erwägung, dass langwierige Genehmigungsverfahren, insbesondere in Bezug auf die Dauer der Zulassungsverfahren, dringend angegangen und verbessert werden müssen, wobei ein risiko- und wissenschaftsbasierter Ansatz beizubehalten ist, um im Hinblick auf die Zeitrahmen außerhalb der EU wettbewerbsfähig zu bleiben; in der Erwägung, dass die Nutzung von Reallaboren ausgeweitet werden sollte, damit bei neu entstehenden Technologien ein klarer Entwicklungspfad besteht; in der Erwägung, dass eine neue EU-weite Regulierung in Form eines EU-Rechtsakts zur Biotechnologie hinreichend begründet werden sollte, und zwar auf der Grundlage von Beispielen konkreter Lücken und Defizite in den geltenden Rechtsvorschriften und bei der Umsetzung, wobei der Schwerpunkt auf den Besonderheiten der Branche liegen sollte;</P></CONS><CONS><P><NO.P>P.</NO.P>in der Erwägung, dass ein kohärenter, solider und zukunftsfähiger Rahmen für geistiges Eigentum wesentlich ist und idealerweise wirtschaftliche, ökologische und gesellschaftliche Vorteile nach sich zieht;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Q.</NO.P>in der Erwägung, dass das Bewusstsein der Öffentlichkeit in der EU für Biotechnologie und biologisch hergestellte Produkte weiter gestärkt werden sollte, um die Akzeptanz der Öffentlichkeit zu fördern; in der Erwägung, dass ethische Aspekte der Biotechnologie in Betracht gezogen werden sollten; in der Erwägung, dass die Konsultation der Interessenträger eine entscheidende Rolle bei der Ausarbeitung von verantwortungsvollen und ethischen politischen Maßnahmen im Bereich der Biotechnologie spielt; in der Erwägung, dass die Zivilgesellschaft wesentlich dazu beitragen kann, das Vertrauen der Öffentlichkeit sicherzustellen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>R.</NO.P>in der Erwägung, dass die Veränderung von DNA und Organismen zunehmend in automatisierten Biofoundries durchgeführt wird, die eine Fülle von Daten und verbesserten Designs sowie Kenntnisse über biologische Funktionen liefern;</P></CONS><CONS><P><NO.P>S.</NO.P>in der Erwägung, dass der Regelungsrahmen der EU den sich weiterentwickelnden Risiken, Chancen und Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit dem Umgang und Handel mit und der Synthese von biologischem Material, insbesondere im Rahmen der synthetischen Biologie, angemessen Rechnung tragen muss; in der Erwägung, dass bestehende Lücken im Bereich der Biosicherheit von der EU und im Wege von internationaler Zusammenarbeit geschlossen werden müssen;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Kriterien für einen umfassenden EU-Rechtsakt zur Biotechnologie</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>hebt das Wachstumspotenzial des europäischen Biotechnologie- und Bioproduktionssektors und die Notwendigkeit hervor, dass die EU in diesem Bereich weltweit führend bleibt; betont die Verpflichtung zur Einhaltung der Grundsätze einer besseren Regulierung und Rechtsetzung sowie zur Vereinfachung und Verringerung des Verwaltungsaufwands; betont, dass die Vereinfachung der EU-Rechtsvorschriften keines der Grundrechte der Bürger, Arbeitnehmer und Unternehmen gefährden oder das Risiko von Rechtsunsicherheit bergen darf; ist der Ansicht, dass Vorschläge für Vereinfachungen nicht übereilt und ohne angemessene Prüfung, Konsultation und Folgenabschätzungen vorgelegt werden sollten; fordert die Kommission daher auf, konkrete Lücken und Mängel in den geltenden Rechtsvorschriften und bei deren Umsetzung anzugehen, sollte sie eine neue EU-weite Regulierung in Form eines EU-Rechtsakts zur Biotechnologie vorschlagen, und ferner Rechtsvorschriften vorzulegen, die überprüft, vereinfacht, gestrafft und aufgehoben werden können und mit denen der Verwaltungsaufwand verringert wird, wobei der Schwerpunkt auf die Besonderheiten der Industrie und auf die Aufrechterhaltung wichtiger Sicherheits- und Schutzstandards zu legen ist; fordert, dass für einen EU-Rechtsakt zur Biotechnologie ein umfassender sektorübergreifender Anwendungsbereich gewählt wird und dass er von einer Folgenabschätzung, einer Kostenanalyse, Check-ups der Wettbewerbsfähigkeit und einer umfassenden Bewertung durch den Ausschuss für Regulierungskontrolle begleitet wird, wobei der Einfluss auf KMU, Start-up- und Scale-up-Unternehmen sowie die Wechselwirkung mit anderen legislativen und nichtlegislativen Initiativen, einschließlich Vorschlägen, die derzeit Gegenstand eines Mitgesetzgebungsverfahrens sind, gebührend zu berücksichtigen sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass die OECD die Biotechnologie als Anwendung von Wissenschaft und Technik auf lebende Organismen sowie Teile, Produkte oder Modelle von ihnen zwecks Veränderung von lebender oder nichtlebender Materie zur Erweiterung des Wissensstandes, zur Herstellung von Gütern und zur Bereitstellung von Dienstleistungen definiert; stellt jedoch fest, dass der Begriff der Bioproduktion nicht eindeutig definiert ist, und fordert die Kommission auf, eine solche Definition vorzuschlagen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>empfiehlt, die derzeitigen und kommenden Initiativen im Bereich der Biotechnologie und Bioproduktion zu straffen und zu harmonisieren, um den Biotechnologie- und Bioproduktionssektor mittels klarer Kompetenzen in den Bereichen Industrie sowie Forschung und Entwicklung zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>fordert die Kommission nachdrücklich auf, bei allen Initiativen und legislativen Maßnahmen, die sich auf Innovationen und Unternehmen, insbesondere Start-up- und Scale-up-Unternehmen, in den Bereichen Biotechnologie und Bioproduktion auswirken können, für Kohärenz und Einheitlichkeit zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass alle zukünftigen Gesetzgebungsinitiativen einen hinreichend großen Anwendungsbereich haben, um die Spannbreite des Biotechnologie- und Bioproduktionssektors sowie dessen volle Bandbreite an Anwendungen zu erfassen; empfiehlt, eine rasche und wirksame Einführung von Biotechnologie und Bioproduktion mittels klarer Regelungsrahmen zu vereinfachen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>fordert die Kommission auf, innerhalb ihrer Organisationsstruktur Maßnahmen zu ergreifen, um für Koordinierung, Kohärenz und Komplementarität zwischen ihren einschlägigen Generaldirektionen zu sorgen, und eine wirksamere Ausweitung und Vermarktung von Ergebnissen aus Forschung, Entwicklung und Innovation zu ermöglichen; betont, dass Bemühungen um die Verbesserung der Kohärenz und Koordinierung von politischen Maßnahmen auf nationaler Ebene wichtig sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>fordert die Kommission auf, im Zusammenhang mit den geltenden und künftigen EU-Rechtsvorschriften für die Industrie die Regelungsrahmen von Drittstaaten, die im Biotechnologie- und Bioproduktionssektor führend sind, zu berücksichtigen, um nach Möglichkeit für Kompatibilität zu sorgen, ohne den Verbraucherschutz zu beeinträchtigen, und gleiche Wettbewerbsbedingungen für EU-Biotechnologieunternehmen im internationalen Wettbewerb sicherzustellen sowie Lehren aus den bewährten Verfahren von außerhalb der EU zu ziehen, ohne dabei die geltenden EU-Standards zu senken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>fordert die Kommission auf, einen Bericht über die Umsetzung der geltenden Rechtsvorschriften in den Bereichen Biotechnologie und Bioproduktion vorzulegen, in dem unter anderem potenzielle Lücken und regulatorische Hindernisse ermittelt werden, die das Wachstum der Industriezweige hemmen, die diese Technologien und Produktionsprozesse anwenden, was auch die Hindernisse für die Verbesserung der Selbstversorgung der EU bei wichtigen Ausgangsmaterialien und Rohstoffen sowie Bestandteilen umfasst; weist auf den in Artikel 191 AEUV festgelegten Grundsatz der Vorsorge hin; fordert die Kommission nachdrücklich auf, dem Parlament die vorläufigen Ergebnisse ihrer Studie über den diesbezüglichen Regelungsaufwand und die potenzielle Notwendigkeit, die Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit der Biotechnologie und der Bioproduktion zu überprüfen, mitzuteilen; fordert die Vereinfachung der in den verschiedenen Regelungsrahmen festgelegten Anforderungen für den Sektor, um schnellere Zulassungsverfahren und einen schnelleren Marktzugang zu ermöglichen, wobei ein risiko- und wissenschaftsbasierter Ansatz beizubehalten und Rechtsunsicherheit zu verhindern ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>begrüßt die kürzlich eingerichtete Plattform für Biotechnologie und Bioproduktion; fordert, dass die Kommission den EU-Unternehmen im Bereich Biotechnologie und Bioproduktion und den Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Netto-Null-Industrie-Verordnung<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2024/1735 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Ökosystems der Fertigung von Netto-Null-Technologien und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 (ABl. L, 2024/1735, 28.6.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1735/oj).</FIELD></FOOTNOTE> und den neuen Deal für eine saubere Industrie mehr Leitlinien in Bezug auf Zulassungen und Finanzmittel an die Hand gibt, und dass die Einrichtung von Unterstützungsplattformen in Betracht gezogen wird, um eine bessere Orientierungshilfe und Beratung für Unternehmen, die sich mit dem Regelungsrahmen auseinandersetzen, zu bieten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>fordert die Kommission auf, die Genehmigungsverfahren für biotechnologische Materialien und Produkte während ihres Herstellungs- und Lebenszyklus dringend zu straffen, zu vereinfachen und die für die Verfahren erforderliche Zeit zu verkürzen, insbesondere den für Zulassungen benötigten Zeitrahmen, und die Marktdurchdringung von biobasierten Lösungen zu vereinfachen, auch durch die Bereitstellung von Hilfestellung vor der Genehmigung, und dabei einen risiko- und wissenschaftsbasierten Ansatz beizubehalten, insbesondere vor dem Hintergrund ihrer regelmäßigen Überprüfung von EU-Agenturen wie der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, der Europäischen Arzneimittel-Agentur und der Europäischen Chemikalienagentur; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die einschlägigen EU-Agenturen mit angemessenen Ressourcen ausgestattet sind, damit ihre Kapazität für die zeitnahe Durchführung von Genehmigungsverfahren verbessert wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>fordert die Kommission auf, die Möglichkeit eines vereinfachten Zulassungsverfahrens für biotechnologische Produkte in Erwägung zu ziehen, die bereits von vertrauenswürdigen Regulierungsstellen in gleichgesinnten Ländern zugelassen wurden, in denen Standards gelten, die mit denen der EU vergleichbar sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>fordert die Kommission auf, die Vereinfachung von Kennzeichnungsverfahren in Erwägung zu ziehen, beispielsweise die Nutzung von QR-Codes, und für faire Marktbedingungen bei biotechnologischen und anderen Produkten zu sorgen, etwa bei der Vermarktung und Bewerbung, ohne dabei den Verbraucherschutz oder den Zugang zu wichtigen Verbraucherinformationen zu beeinträchtigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>weist darauf hin, dass harmonisierte, vorhersehbare, zukunftssichere und international wettbewerbsfähige Vorschriften zum Schutz des geistigen Eigentums und des Datenschutzes für Patente in den Bereichen Biotechnologie und Bioproduktion für die Entwicklung des Sektors, resiliente Lieferketten und nachhaltiges Wirtschaftswachstum unerlässlich sind; betont, dass die Vorschriften zum Schutz des geistigen Eigentums durch längere Laufzeiten für patentierte Technologien verbessert werden müssen, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken, Innovationen und die strategische Autonomie der EU zu fördern, Spitzentechnologien zu schützen, langfristige Investitionen zu belohnen und risikoreiche Forschung zu unterstützen; ist der Ansicht, dass ein kohärenter, robuster und zukunftssicherer Rahmen für geistiges Eigentum von wesentlicher Bedeutung ist; begrüßt in diesem Zusammenhang das kürzlich von der EU eingerichtete einheitliche Patentsystem;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>fordert, dass ein gemeinsamer Rahmen für klinische Prüfungen mit gestrafften Genehmigungsverfahren in allen Mitgliedstaaten geschaffen wird, um den Verwaltungsaufwand und die Verzögerungen zu minimieren und bei biotechnologischen Therapien die Nutzung von Erkenntnissen aus der Praxis zu ermöglichen; fordert die Kommission auf, die derzeitige Lage in dieser Hinsicht sowie mögliche Verbesserungen zu erläutern; fordert, dass die Verordnung über klinische Prüfungen<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) Nr. 536/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/20/EG, ABl. L 158 vom 27.5.2014, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2014/536/oj.</FIELD></FOOTNOTE> rasch umgesetzt und das EU-Informationssystem für klinische Prüfungen genutzt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>betont, dass ein starkes Biotechnologie-Ökosystem für die EU von strategischer Bedeutung ist, um die Forschung und Entwicklung, die Produktion und den Zugang der Patienten zu innovativen Arzneimitteln zu unterstützen; weist darauf hin, dass biotechnologische Verfahren zur Herstellung pharmazeutischer Wirkstoffe und wichtiger Produktionsmittel sowohl für patentfreie als auch für innovative Arzneimittel verwendet werden können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>empfiehlt, die nächste Generation von Reallaboren zu nutzen, um die konkreten Auswirkungen und Möglichkeiten neu entstehender Anwendungsbereiche von Biotechnologie und Bioproduktion zu bewerten, wobei sicherzustellen ist, dass neue Technologien in einer kontrollierten, aber flexiblen und zukunftssicheren regulatorischen Umgebung erprobt werden können; betont, dass sichergestellt werden muss, dass die EU-Politik den technologischen und wissenschaftlichen Entwicklungen Rechnung trägt, um die globale Wettbewerbsfähigkeit der EU zu bewahren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>empfiehlt, dass eine Strategie entwickelt wird, um Unternehmen in den Bereichen Biotechnologie und Bioproduktion beim Übergang vom Reallabor zum uneingeschränkten Marktzugang zu unterstützen; fordert, dass die Strategie unter anderem Unterstützungsmechanismen, regulatorische Unterstützung und Leitlinien zur Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften umfasst;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Notwendige Förderung des Nutzens und der Besonderheiten des Biotechnologie- und Bioproduktionssektors</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>betont, dass eine wirksame Ausweitung der Biotechnologie und der Bioproduktion in der EU von einer robusten, wettbewerbsfähigen und kreislauforientierten Bioökonomie abhängt; fordert die Kommission auf, eine aktualisierte Bioökonomie-Strategie vorzulegen, die den gegenwärtigen Herausforderungen Rechnung trägt, die industrielle Dimension der Bioökonomie und ihre Verbindungen zur Biotechnologie und Bioproduktion stärkt und Anreize für die Entwicklung und Herstellung nachhaltiger, innovativer biobasierter Materialien, Produkte und Lösungen mit hohem Mehrwert schafft, um zur Wettbewerbsfähigkeit und strategischen Autonomie der EU beizutragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>nimmt die wichtige Rolle zur Kenntnis, die der Biomasse bei der Bioproduktion zukommt; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Ansatz verfolgt werden muss, der gegenüber verschiedenen nachhaltigen Biomasse-Technologien offen ist, auf einer soliden Analyse beruht und darauf ausgerichtet ist, den Zugang zu und die Nutzung von Ausgangsmaterialien zu verbessern und internationale Lieferketten zu nutzen, während gleichzeitig angestrebt wird, unbeabsichtigte externe Umwelteffekte zu verhindern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>betont, dass die Besonderheiten von biogenem Kohlenstoff sowie biobasierten Produkten und Verfahren berücksichtigt werden müssen und sie im Zusammenhang mit den Rechtsvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten über Chemikalien, Materialien und die Umwelt von petrochemischen und fossilen Produkten abgegrenzt werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>weist darauf hin, dass bei wesentlichen Bestandteilen wie Enzymen, Milchsäurebakterien und anderen Mikroorganismen die Gefahr besteht, dass sie durch EU-Rechtsvorschriften, die in erster Linie für petrochemische und synthetische Stoffe konzipiert sind, wie die REACH-Verordnung<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Chemikalienagentur, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission, ABl. L 396 vom 30.12.2006, S. 1. ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2006/1907/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, verboten oder übermäßig benachteiligt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>ist besorgt darüber, dass die Auslegung der Nachhaltigkeitskriterien gemäß dem Rahmen für die Paris-Ausrichtung durch die Europäische Investitionsbank dazu führen könnte, dass der Zugang zu Finanzmitteln für biobasierte Rohstoffe und Projekte verwehrt wird; fordert die Kommission auf, die betreffenden Begriffsbestimmungen entsprechend zu prüfen und Auslegungen zugunsten der Biotechnologie und Bioproduktion zu fördern; fordert die Europäische Investitionsbank auf, Instrumente zur Risikominderung für die Biotechnologie und Bioproduktion vorzuschlagen, um für mehr Kapital zu sorgen; fordert die Europäische Investitionsbank darüber hinaus auf, die Öffentlichkeitsarbeit, beratende Unterstützung und Aufklärung über Finanzierungsinstrumente und Möglichkeiten für förderfähige Biotechnologie- und Bioproduktionsprojekte, insbesondere für KMU, Start-up- und Scale-up-Unternehmen, zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>hebt den Nutzen und den Beitrag biobasierter Produkte und Prozesse im Hinblick auf die Ziele der EU zur Verringerung von CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Emissionen hervor, da diese Produkte das Potenzial haben, die Nachhaltigkeit zu erhöhen und den Umweltfußabdruck der EU zu verkleinern, weshalb ihnen in den entsprechenden Lebenszyklusbewertungen und den Informationen für Verbraucher sowie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Rechnung getragen werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>ist der Ansicht, dass weitere Anreize für die Marktnachfrage und die Marktakzeptanz nachhaltiger biobasierter Produkte in der EU geboten werden könnten, um die Ersetzung fossiler Ausgangsmaterialen zu beschleunigen; ist der Ansicht, dass biobasierte Ausgangsmaterialien wie Biomasse aus nachhaltigen Quellen, recycelte Abfälle und aus biogenen Quellen abgeschiedenes CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING> als alternative Ausgangsmaterialien für die Herstellung verschiedener Produkte verwendet werden könnten, was zur Emissionssenkung, Ressourceneffizienz und strategischen Autonomie der EU beiträgt; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass im Kompass für Wettbewerbsfähigkeit der EU zugesagt wird, politische Maßnahmen zu entwickeln, um Vorreiter zu belohnen; ist der Ansicht, dass kohärente und angemessene Nachhaltigkeitskriterien für Biomasse sichergestellt werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>hebt die Bedeutung der Einhaltung der hohen Standards der EU in den Bereichen Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz und das Potenzial biotechnologischer Anwendungen bei der Bewertung ihres Einsatzes bei Lebens- und Futtermitteln hervor, wenn es darum geht, die Gesundheit der Verbraucher zu schützen und die Auswirkungen auf die Kreislaufwirtschaft und Nachhaltigkeit zu bewerten, und betont, dass soziale, ethische, wirtschaftliche, ökologische und kulturelle Aspekte der Lebensmittelinnovation berücksichtigt werden müssen; fordert die Kommission auf, reibungslose Vermarktungswege für sichere Anwendungen von Biotechnologie bei Lebensmitteln zu ermitteln, und bekräftigt gleichzeitig, dass solche biotechnologischen Anwendungen vor einer etwaigen künftigen Genehmigung und dem anschließenden Inverkehrbringen in der EU ordnungsgemäß geprüft werden müssen, auch durch die Sammlung toxikologischer Informationen, gegebenenfalls klinische und vorklinische Studien und die Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>betont, dass Risiken im Zusammenhang mit der Biosicherheit, einschließlich bioethischer Erwägungen, in Verbindung mit Innovationen in den Bereichen Biotechnologie und Bioproduktion angegangen werden müssen, wobei sicherzustellen ist, dass der Zugang zu und die Nutzung von synthetischen Biologieinstrumenten, Technologien für Genom-Editierung und biologischem Material verantwortungsvoll erfolgt; fordert die Einrichtung eines EU-Registers zum Schutz vor biologischen Gefahren für synthetische DNA, Benchtop-Synthesegeräte und Gentechnikinstrumente, um in Abstimmung mit einschlägigen Interessenträgern wie der Industrie und der Zivilgesellschaft die Transparenz und die Mechanismen für die Risikobewertung zu verbessern und gleichzeitig sicherzustellen, dass sensible Daten angemessen geschützt werden; betont, dass die strategische Autonomie der Union in den Biotechnologie-Lieferketten sehr wichtig ist, damit kritische Produktionsmittel für die Bioproduktion und das einschlägige Fachwissen in Europa verbleiben; fordert eine stärkere internationale Zusammenarbeit bei Biosicherheitsstandards, einschließlich verbindlicher internationaler Screening-Standards, um sicherzustellen, dass Unternehmen in den Bereichen Biotechnologie und Bioproduktion mit Sitz in der EU weltweit bewährte Verfahren zu Verfügung stehen, und gleichzeitig ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>fordert die Kommission nachdrücklich auf, eine Studie über biologisches Material durchzuführen sowie eine aktualisierte Mitteilung und einen Aktionsplan zu chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Risiken vorzulegen, insbesondere in Bezug auf Bioterrorismus und Biorisiken;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Übergreifende Aspekte</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>betont, dass eine ausreichende, stabile und wettbewerbsfähige Versorgung von Unternehmen in den Bereichen Biotechnologie und Bioproduktion mit Ausgangsmaterialien und Rohstoffen sowie wesentlichen Bestandteilen, wie nachhaltiger Biomasse und Enzymen, für die Sicherheit der Lieferketten wichtig ist; fordert, dass potenzielle Risiken, Lücken und Abhängigkeiten genau beobachtet werden, wobei Vorkehrungen für den Schutz von sensiblen Daten von Unternehmen und das Funktionieren des Binnenmarkts zu treffen sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>betont, dass es wichtig ist, die Wertschöpfungsketten und eine Herstellung von Rohstoffen in der EU aufzubauen und nach Möglichkeit die Selbstversorgung zu verbessern und gleichzeitig strategische Partnerschaften und die Zusammenarbeit mit gleichgesinnten Drittstaaten zu fördern, um einen widerstandsfähigen und diversifizierten Zugang zu kritischen Ausgangsmaterialien der Biotechnologie und Bioproduktion in der EU sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>betont, dass Biotechnologie und Bioproduktion in einem zunehmend angespannten geopolitischen Kontext umfassend genutzt werden sollten, um die strategische Autonomie der EU zu stärken, die Ernährungssicherheit zu erhöhen und die Abhängigkeit von Drittstaaten zu verringern; betont, dass die Marktnachfrage und die Marktdurchdringung biobasierter Produkte gefördert werden müssen, um das Wachstum, die Wettbewerbsfähigkeit und die Nachhaltigkeit des Biotechnologie- und Bioproduktionssektors in der EU zu erhöhen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>betont, dass die Umsetzung von Forschungsergebnissen im größeren Maßstab und ihre Vermarktung in der EU nach wie vor eine große Herausforderung darstellen und dass der Wissens- und Technologietransfer zwischen der Wissenschaft und der Industrie verbessert werden muss, damit von der EU finanzierte Forschung in den Bereichen Biotechnologie und Bioproduktion in gewerblichen Anwendungsmöglichkeiten und einem industriellen Einsatz resultiert; betont, dass die Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen und privaten Sektor gestärkt werden muss und dass Universitäten und Forschungseinrichtungen mit einem hohen Maß an Technologietransfer, Spin-offs und Gründungen von Start-up-Unternehmen unterstützt werden müssen, beispielsweise durch die Anwendung des CERN-Modells für den Aufbau von Start-up-Studios in Forschungseinrichtungen; fordert strategische Investitionen in gemeinsame EU-Infrastruktur – wie Pilotanlagen, Biobanken oder Innovationsbeschleuniger –, um die Umsetzung von Prototypen im größeren Maßstab und die Markteinführung innovativer Biotechnologie- und Bioproduktionslösungen zu unterstützen; betont, dass Innovation nicht nur einem kurzfristigen wirtschaftlichen Nutzen dienen darf und im Bereich der Biotechnologie und Bioproduktion durch einen von der Basis ausgehenden Ansatz im Rahmen eines eigenständigen und langfristigen Rahmenprogramms vorangetrieben werden sollte; fordert die Kommission auf, die Einrichtung weltweit führender Forschungszentren für Biotechnologie und Bioproduktion zu erleichtern, um Innovationen und die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Industrie sowie die Beschaffung von Risikokapital zu fördern; betont, dass solide physikalische Prüfeinrichtungen im Biotechnologie- und Bioproduktionssektor benötigt werden, um Innovationen voranzutreiben und um KMU und Start-up-Unternehmen die Produktion und den Marktzugang zu erleichtern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>betont, dass es erforderlich ist, den Zugang von Unternehmern im Bereich Biotechnologie und Bioproduktion zu erschwinglicher Energie sicherzustellen, da biologische Produktionsprozesse in großem Maßstab sehr energieintensiv sind; betont, dass es wichtig ist, die Genehmigung und Validierung von großen Industrieanlagen wie Bioreaktoren zu vereinfachen, die für die Expansion von wesentlicher Bedeutung sind, bei denen aber auch erhebliche Bau- und Betriebsrisiken bestehen; begrüßt die jüngste Überarbeitung der Richtlinie über Energie aus erneuerbaren Quellen<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie (EU) 2023/2413 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Oktober 2023 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/2001, der Verordnung (EU) 2018/1999 und der Richtlinie 98/70/EG im Hinblick auf die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/652 des Rates (ABl. L, 2023/2413, 31.10.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2023/2413/oj).</FIELD></FOOTNOTE> und ihrer Bestimmungen zur Vereinfachung der Genehmigungsverfahren und fordert die Mitgliedstaaten auf, rasch einschlägige Maßnahmen umzusetzen, um den Aufbau der Infrastruktur für Biotechnologie und Bioproduktion zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>hebt hervor, dass es in der EU qualifizierter und vielfältiger Arbeitskräfte im Biotechnologie- und Bioproduktionssektor bedarf und unternehmerische Kompetenzen in enger Zusammenarbeit mit der Industrie und Forschungseinrichtungen gefördert werden müssen; fordert verstärkte Investitionen in die Bildung im Bereich Biotechnologie und Bioproduktion und eine gezielte Berufsausbildung, unter anderem in Gebieten wie Einhaltung der Rechtsvorschriften, Qualitätssicherung und Verfahrensingenieurwesen; unterstützt die Entwicklung von Kompetenzzentren und öffentlich-privaten Ausbildungsinitiativen in allen Mitgliedstaaten, um Weiterbildung, Umschulung und lebenslanges Lernen zu ermöglichen und damit die Attraktivität der Biotechnologie- und Bioproduktionsindustrie zu sichern; betont, dass es wichtig ist, die Lehrpläne an die sich wandelnden Bedürfnisse des Sektors anzupassen und die Fächer Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) zu fördern, wobei ein besonderer Schwerpunkt darauf zu legen ist, mehr Mädchen und Frauen für Laufbahnen in den Bereichen Biotechnologie und Bioproduktion zu gewinnen; spricht sich dafür aus, die Öffentlichkeit stärker für Karrieremöglichkeiten in diesem Bereich zu sensibilisieren, um Talente aus Drittstaaten anzuziehen, und schlägt vor, das Potenzial für eine transatlantische Zusammenarbeit auszuloten; begrüßt das kürzlich ins Leben gerufene Pilotprojekt „Choose Europe for Science“ (Entscheidung für Europa als Wissenschaftsstandort), mit dem in der EU Spitzenforscher, Wissenschaftler und Akademiker aus Drittstaaten angeworben werden sollen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>fordert die unverzügliche Vollendung der Kapitalmarktunion, um institutionelle Investoren für den Biotechnologie- und Bioproduktionssektor zu gewinnen, was Risikokapital, Pensionsfonds und privates Beteiligungskapital einschließt; betont, dass der Sektor durch ein hohes Risiko gekennzeichnet ist und dass die Kosten eines Scheiterns in der EU gesenkt werden müssen, um umfangreiche Kapitalinvestitionen anzuziehen; fordert gezielte Unterstützung, damit im Bereich Biotechnologie und Bioproduktion tätige KMU, Start-up- und Scale-up-Unternehmen Zugang zu ausreichenden Finanzmitteln haben und weltweit wettbewerbsfähig sind; hebt hervor, dass grenzübergreifende Investitionshemmnisse abgebaut werden müssen, um Investitionen in Expansionen in den Bereichen Biotechnologie und Bioproduktion zu erleichtern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>stellt fest, dass öffentlich-private Partnerschaften und zielorientierte Investitionsstrategien der EU, etwa das Gemeinsame Unternehmen für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa, wesentlich sind, um die Risiken bei Innovationen in den Bereichen Biotechnologie und Bioproduktion zu senken und die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass geistiges Eigentum und industrielle Kapazitäten in Europa verbleiben; fordert nachdrücklich, dass Investitionsinstrumente der EU wie das Programm „InvestEU“ gestärkt werden, um Projekte im Bereich Biotechnologie und Bioproduktion, die mit Blick auf die Investitionen als hochriskant zu betrachten sind, zu unterstützen; betont, dass der Sektor durch eine hohe Konzentration von KMU gekennzeichnet ist, die beim Zugang zu Kapital mit unverhältnismäßigen Hindernissen konfrontiert sind, obwohl sie wichtige Triebkräfte für Innovation sind; unterstützt die Sondierung eines wichtigen Vorhabens von gemeinsamem europäischem Interesse im Bereich der Biotechnologie, um die industrielle Einführung und frühzeitige Investitionen in biobasierte Chemikalien, Materialien und Produkte und Lösungen zu erleichtern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>stellt fest, dass das Bewusstsein der Öffentlichkeit für Produkte im Bereich Biotechnologie und Bioproduktion in der EU weiter gestärkt werden sollte, um die Akzeptanz in der Bevölkerung zu fördern; empfiehlt, mit Bürgern und Organisationen der Zivilgesellschaft zusammenzuarbeiten, um die Merkmale und Vorteile biotechnologischer Produkte und Dienstleistungen und die Auswirkungen ihrer zunehmenden Präsenz auf dem europäischen Markt zu vermitteln;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Zukunftsfähige Forschung und Innovation</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>bedauert, dass sich die EU bei privaten Investitionen in Forschung, Entwicklung und Innovation gegenüber anderen großen Volkswirtschaften im Rückstand befindet und dass die Expansion und die Vermarktung von Forschungsergebnissen in Europa nach wie vor eine große Herausforderung darstellen; hebt hervor, dass die öffentlichen Systeme für die Finanzierung der Forschung und Entwicklung auf europäischer und nationaler Ebene nach wie vor komplex und unzureichend koordiniert sind, was zu Überschneidungen und Ineffizienz führt; fordert einen EU-weiten Ansatz zur Koordinierung öffentlicher Investitionen in die Forschung und Entwicklung in den Bereichen Biotechnologie und Bioproduktion, womit das zweifache Ziel verfolgt wird, einerseits Kompetenz- und Innovationslücken zu schließen und andererseits die Vermarktung zu beschleunigen; betont, dass es wichtig ist, die europäische Zusammenarbeit zu stärken, Wissen und Ressourcen zu bündeln und durch private Investitionen öffentliche Mittel zu mobilisieren; weist darauf hin, dass Rahmenprogrammen wie Horizont Europa bei der Förderung von wissenschaftlicher Exzellenz, Innovation und technischer Entwicklung eine zentrale Bedeutung zukommt, und fordert gezielte Investitionen in strategische Teilbereiche der Biotechnologie und Bioproduktion, wie Industrie-, Umwelt-, Meeres-, Gesundheits-, Agrar- und Lebensmittelbiotechnologie;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>bekräftigt seine Forderung, den Forschungshaushalt der EU zu verdoppeln und bis 2030 das Ziel zu verwirklichen, 3 % des europäischen Bruttoinlandsprodukts für Forschung und Entwicklung aufzuwenden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>nimmt die zunehmend wichtige Rolle von synthetischer Biologie, Bioinformatik, Daten und wegweisender KI-gestützter Biotechnologie- und Bioproduktionsforschung zur Kenntnis; fordert die Kommission auf, Innovationen in der Biotechnologie und Bioproduktion in die Strategien der EU im Digital- und KI-Bereich einzubeziehen und die Interoperabilität zwischen der Dateninfrastruktur für Biotechnologie und Bioproduktion und KI-gestützten Forschungsplattformen sicherzustellen; stellt fest, dass die KI-Fähigkeiten von der effizienten Datennutzung abhängen; ist der Ansicht, dass die Schaffung industrieller Datenräume für die Biotechnologie und Bioproduktion wichtig sind, um einen effizienten Datenaustausch zu ermöglichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>stellt fest, dass KI-Systeme und Quanteninformatik zwar die Forschung erheblich beschleunigen und zu neuen Innovationen führen können, die bessere computergestützte Entwürfe biologischer Systeme ermöglichen, aber auch das Risiko biologischer Bedrohungen erhöhen können; betont daher, dass beim Einsatz von KI in der wissenschaftlichen Forschung und Produktion ein risikobasierter Ansatz verfolgt werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>ist der Ansicht, dass der ethische Einsatz von KI, Bioinformatik und synthetischer Biologie von entscheidender Bedeutung ist, um Vertrauen aufzubauen und dafür zu sorgen, dass diese Technologien der Gesellschaft insgesamt zugutekommen; betont, dass der Datenschutz, die Datensicherheit, die Transparenz und die menschliche Aufsicht über den Einsatz von KI-Systemen bei Biotechnologie im Gesundheitsbereich gewahrt werden müssen;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°     °</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>