<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF2" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0166</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Maßnahmen gegen Chinas Ausfuhrbeschränkungen für kritische Rohstoffe</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(B10-0324, 0329, 0330, 0331 und 0332/2025)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Juli 2025 zu Maßnahmen gegen Chinas Ausfuhrbeschränkungen für kritische Rohstoffe (2025/2800(RSP))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu China,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das bevorstehende Gipfeltreffen EU-China, das für den 24. und 25. Juli 2025 geplant ist,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2024/1252 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 zur Schaffung eines Rahmens zur Gewährleistung einer sicheren und nachhaltigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1724 und (EU) 2019/1020<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/1252, 3.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1252/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, auch bekannt als europäische Verordnung zu kritischen Rohstoffen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2024/1735 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Ökosystems der Fertigung von Netto-Null-Technologien und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/1735, 28.6.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1735/oj.</FIELD></FOOTNOTE> (Netto-Null-Industrie-Verordnung),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung der Führungsspitzen der G7 zu dem Aktionsplan der G7 für kritische Minerale,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. Februar 2025 mit dem Titel „Der Deal für eine saubere Industrie: Ein gemeinsamer Fahrplan für Wettbewerbsfähigkeit und Dekarbonisierung“ (COM(2025)0085),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Partnerschaften für sauberen Handel und Investitionen, die von der EU ausgehandelt werden, und die Partnerschaften der EU für kritische Rohstoffe,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 20. Juni 2023 über eine „europäische Strategie für wirtschaftliche Sicherheit“ (JOIN(2023)0020) und auf die von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am 30. März 2023 vor dem European Policy Centre und am 18. April 2023 im Parlament gehaltenen Reden zur Risikominderung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den 13. strategischen Dialog zwischen der EU und China, der am 2. Juli 2025 zwischen der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Kommission, Kaja Kallas, und dem chinesischen Außenminister Wang Yi in Brüssel stattfand,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärungen von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen auf dem G7-Gipfel vom 16. bis 17. Juni 2025 in Kananaskis, Kanada,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Regeln der Welthandelsorganisation (WTO), insbesondere die Grundsätze der Nichtdiskriminierung und der Transparenz in Bezug auf Ausfuhrbeschränkungen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Streitbeilegungsurteile der WTO DS431, DS432 und DS433 zu Chinas Ausfuhrbeschränkungen für Seltenerdmetalle,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 136 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass China am 4. April 2025 damit begonnen hat, Ausfuhrbeschränkungen für sieben der 17 Seltenerdmetalle und daraus hergestellte Dauermagneten in Kraft zu setzen, ein System nichtautomatischer Lizenzen eingeführt hat und Erwägungen hinsichtlich des doppelten Verwendungszwecks und der Sicherheit als Rechtfertigung angeführt hat; in der Erwägung, dass die Liste der Artikel, für die die Beschränkungen gelten, mittelschwere und schwere Seltenerdmetalle (Samarium, Gadolinium, Terbium, Dysprosium, Lutetium, Scandium und Yttrium) umfasst;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass kritische Rohstoffe für ein breites Spektrum von Industrieerzeugnissen und -prozessen unbedingt benötigt werden, auch in kritischen Bereichen wie saubere Technologien, digitale Technologien, Gesundheitsversorgung und Verteidigung; in der Erwägung, dass eine sichere und nachhaltige Versorgung mit kritischen Rohstoffen für die Verwirklichung der Ziele der EU in den Bereichen Klima, Digitalisierung, Wettbewerbsfähigkeit und Verteidigung von grundlegender Bedeutung ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass das Exportvolumen Berichten zufolge um bis zu 80 % zurückgegangen ist, was schwerwiegende Auswirkungen auf ein breites Spektrum von Branchen hat, etwa Elektronik und Verbrauchertechnologie, grüne Energie und Energie aus erneuerbaren Quellen, die Automobilindustrie, die Luft- und Raumfahrt und das Gesundheitswesen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass die Abhängigkeit der EU von China bei kritischen Rohstoffen weiter zugenommen hat oder bestenfalls anhaltend hoch ist; in der Erwägung, dass die weltweite Lieferkette für Seltenerdmetalle stark auf China konzentriert ist, da das Land rund 75 % der Fördermenge und 85 % der Verarbeitungskapazitäten kontrolliert und bei einigen Seltenerdmetallen, wie Terbium, Yttrium und Dysprosium, sogar einen Anteil von mehr als 95 % erreicht; in der Erwägung, dass die EU bei der Versorgung mit kritischen Rohstoffen nach wie vor allzu sehr auf Drittländer angewiesen ist und bei der Versorgung mit schweren Seltenerdmetallen nahezu gänzlich von China abhängig ist; in der Erwägung, dass die EU 98 % ihrer Nachfrage nach Dauermagneten und 92 % ihrer Nachfrage nach NdFeB-Magneten durch Einfuhren aus China deckt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass China weltweit seine beherrschende Stellung im Bergbau sowie bei der Verarbeitung und Raffination von kritischen Rohstoffen und Zwischenprodukten erheblich ausgebaut hat, wodurch strategische Abhängigkeiten entlang wichtiger Wertschöpfungsketten entstanden sind, die mitunter absichtlich durch restriktive Handelsmaßnahmen ausgenutzt werden; in der Erwägung, dass China 2010 erstmals die Ausfuhr von Seltenerdmetallen wegen Gebietsstreitigkeiten mit Japan beschränkte und dass diese Beschränkung vom Rechtsmittelgremium für unvereinbar mit den WTO-Regeln erklärt wurde; in der Erwägung, dass China zudem umfassende Beschränkungen der Ausfuhr von Mineralen eingeführt hat, die von der EU als strategisch bzw. kritisch eingestuft wurden, darunter seit dem 1. August 2023 für Gallium und Germanium, seit Dezember 2023 für Graphit, seit dem 15. September 2024 für Produkte mit Antimon, seit dem 4. Februar 2025 für Wolfram und Bismut und seit dem 17. April 2025 für Scandium;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass die Umsetzung dieser Ausfuhrbeschränkungen bereits erste schwere Störungen der Industrie in der EU verursacht hat, unter anderem in der Automobilbranche, in der im Mai 2025 ganze 17 Fertigungslinien vorübergehend stillgelegt wurden; in der Erwägung, dass ein breites Spektrum von Bereichen wie das Gesundheitswesen, der Weltraum und die Verteidigung – einschließlich Kampfflugzeugen, Fregatten, Drohnen und präzisionsgesteuerten Waffensystemen – sowie Windkraftanlagen und Batterien ebenso wie der ökologische und der digitale Wandel im Allgemeinen von Störungen betroffen sein könnte;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass die Antragsteller beim chinesischen Lizenzierungsverfahren den chinesischen staatlichen Stellen sensible Informationen offenlegen müssen, was einen Verstoß gegen den Grundsatz der Bewahrung des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses darstellt; in der Erwägung, dass der aktualisierte Rahmen Chinas für Ausfuhrkontrollen vom Dezember 2024 dem chinesischen Handelsministerium, dem Staatsrat und der zentralen Militärkommission mehr Ermessensspielraum einräumt, Güter, die nicht förmlich als Güter mit doppeltem Verwendungszweck aufgeführt sind, Ausfuhrkontrollen zu unterwerfen; in der Erwägung, dass diese neuen Bestimmungen Maßnahmen mit extraterritorialen Anwendungen umfassen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU Ausfuhrkontrollen für bestimmte Arten kritischer und fortgeschrittener Materialien durchführt, diese Kontrollen jedoch klar auf Arten von Materialen ausgerichtet sind, wobei genaue technische Parameter für ihre Verwendung in bestimmten militärischen Anwendungen gelten, und dass die Kontrollen den Handel mit nichtempfindlichen Waren nicht beeinträchtigen und nur einen geringen Teil der Gesamtausfuhren der entsprechenden Materialien betreffen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass China bewusst eine Strategie verfolgt, die darauf abzielt, die Weltmarktpreise zu unterbieten und gleichzeitig seinen Inlandsmarkt geschlossen zu halten, was generell den eigenen Staatsbetrieben zugutekommt, und dass dies mit riesigen Subventionsprogrammen einhergeht, was zu erheblichen Verzerrungen des globalen Wettbewerbs führt und die jüngsten Bemühungen der EU und der Mitgliedstaaten gefährdet, die verbleibenden Bergbausektoren der EU am Leben zu halten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU im April 2024 die europäische Verordnung zu kritischen Rohstoffen als Ausgangspunkt für Bemühungen zur Verbesserung der Widerstandsfähigkeit und Autonomie der Versorgung der EU mit kritischen und strategischen Rohstoffen angenommen hat; in der Erwägung, dass diese Verordnung sowohl auf die Angebots- als auch auf die Nachfrageseite ausgerichtet ist, unter anderem durch Produktionsziele, durch Ressourceneffizienz zur Verringerung des Verbrauchs und durch die Substitution von strategischen Rohstoffen; in der Erwägung, dass die Kreislauffähigkeit im Mittelpunkt der Verordnung zu kritischen Rohstoffen steht, die einen entsprechenden Richtwert enthält, wonach 25 % des Bedarfs der EU an strategischen Rohstoffen spätestens 2030 durch Recycling gedeckt werden sollen, sowie das Ziel, deutlich größere Mengen jedes strategischen Rohstoffs aus Abfällen unter anderem für Dauermagneten zu rezyklieren;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass das bevorstehende Gipfeltreffen EU-China die Gelegenheit bietet, in einen Dialog einzutreten und sich gleichzeitig weiterhin entschieden jeglichen Zwangsmaßnahmen zu widersetzen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass immer noch Sanktionen von China gegen ein ehemaliges MdEP, Mitglieder der Parlamente der Mitgliedstaaten und europäische Denkfabriken in Kraft sind;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>verurteilt aufs Schärfste die Entscheidung Chinas, Beschränkungen auf die Ausfuhr von Seltenerdmetallen zu verhängen, durch die Ausfuhren gestoppt und Lieferketten erheblich gestört wurden, die für die Automobilindustrie, Hersteller von Rüstungsgütern, Halbleiterunternehmen, grüne Technologien, Anwendungen im Gesundheitswesen und viele weitere Wirtschaftszweige in der EU sowie weltweit unerlässlich sind; ist der Ansicht, dass das Vorgehen Chinas nicht gerechtfertigt ist und darauf abzielt, mithilfe des enormen Hebels, über den das Land durch seine Quasi-Monopolstellung auf dem Weltmarkt verfügt, Zwang auszuüben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>ist der Ansicht, dass China diese Ausfuhrbeschränkungen nutzt, um seine Verhandlungsposition zu stärken; betont, dass die EU alle Versuche Chinas, diese Beschränkungen dazu zu verwenden, Zugeständnisse im Zusammenhang mit anderen aktuellen Handelshemmnissen zu erzwingen, entschieden zurückweisen muss, und ist der Ansicht, dass etwaige Zugeständnisse gegenüber China in dieser Hinsicht die Fähigkeit der EU beeinträchtigen würden, sich vor derzeitigem und künftigem Zwang zu schützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>betont, wie wichtig es ist, auf dem bevorstehenden Gipfeltreffen EU-China Besorgnis über Chinas Ausfuhrbeschränkungen für Seltenerdmetalle und die umfassenderen Auswirkungen dieser Beschränkungen auf die globalen Lieferketten zum Ausdruck zu bringen; ist davon überzeugt, dass Ausfuhrkontrollen Teil eines multilateralen Ansatzes sein sollten, der darauf ausgerichtet ist, die internationale Sicherheit zu schützen und weltweit für gleiche Wettbewerbsbedingungen zu sorgen, und besteht darauf, dass einseitige Kontrollen auf solche beschränkt werden müssen, die aufgrund von Erwägungen der nationalen Sicherheit unbedingt erforderlich sind, und dass dabei transparente und klar definierte Regeln und Verfahren anzuwenden sind, und betont daher, dass Chinas Vorgehen den multilateralen Regeln und Verfahren zuwiderläuft, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, nachdrücklich und geeint Position zu beziehen, auf China zuzugehen, um eine strukturierte Lösung zu finden, und den Dialog mit China diesbezüglich fortzusetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>fordert die chinesischen Staatsorgane nachdrücklich auf, ihrem Vorschlag konkrete Taten folgen zu lassen und die Ausfuhrbeschränkungen vollständig aufzuheben; nimmt in der Zwischenzeit den kürzlich vorgelegten Vorschlag der chinesischen Staatsorgane zur Kenntnis, sogenannte „grüne Spuren“ einzurichten, mit denen die Verfahren für europäische Unternehmen vereinfacht werden sollen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>betont, dass die EU dringend ihren strategischen Einfluss und ihre Unverzichtbarkeit stärken muss, indem sie Bereiche ermittelt, für sich nutzt und stärkt, in denen sie über entscheidende Vorteile gegenüber China in Bezug auf wesentliche Güter und Technologien verfügt, um die strategische Autonomie der EU zu stärken, oder indem sie den Zugang zum EU-Binnenmarkt für Hochrisikoanbieter aus China im Einklang mit dem EU-Handelsrecht und dem internationalen Handelsrecht einschränkt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>ist der Ansicht, dass China seine Versorgungsketten für kritische Rohstoffe als Waffe einsetzt und das Land damit eine unzuverlässige Bezugsquelle für kritische Sektoren und eine Gefahr für die wirtschaftlichen und wesentlichen Sicherheitsinteressen der EU darstellt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>ist zutiefst besorgt über die von den chinesischen Staatsorganen auferlegten Anforderungen, nach denen Antragsteller sensible Daten offenlegen müssen, wenn sie Ausfuhrgenehmigungen beantragen, und über das damit verbundene erhebliche Risiko von Technologieabfluss bei der Wertschöpfungskette der industriellen Basis der Verteidigung und hinsichtlich sicherheitsrelevanter Staatsgeheimnisse, und betont, dass dies für künftige Zwangsmaßnahmen genutzt werden kann; hält es für unerlässlich, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten die Auswirkungen solcher Datenübermittlungen auf die Sicherheit gemäß der EU-Strategie für wirtschaftliche Sicherheit bewerten und eindämmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Umsetzung der europäischen Verordnung zu kritischen Rohstoffen zu beschleunigen; betont die wichtige Rolle des Europäischen Ausschusses für kritische Rohstoffe und seiner Untergruppen bei der schnellen und effizienten Umsetzung der europäischen Verordnung zu kritischen Rohstoffen; weist auf die klaren und ambitionierten Ziele zur Stärkung der Kapazitäten der EU zur Gewinnung, Verarbeitung und Wiederverwertung strategischer Rohstoffe in der EU spätestens 2030 hin; hebt hervor, dass die ersten 60 strategischen Projekte im Rahmen der europäischen Verordnung zu kritischen Rohstoffen ausgewählt wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>bedauert, dass die europäische Verordnung zu kritischen Rohstoffen nicht mit eigenen EU-Haushaltsmitteln einherging, obwohl der Mangel an angemessener Finanzierung die Hauptschwierigkeit darstellt; betont, dass dringend für Investitionen in die im Rahmen der europäischen Verordnung zu kritischen Rohstoffen genehmigten strategischen Projekte und in andere Projekte zur Förderung der Gewinnung, der Raffination, der Verarbeitung und des Recyclings gesorgt werden muss, mit denen zur Risikominderung hinsichtlich China und zur Erreichung der Referenzwerte aus der genannten Verordnung beigetragen wird; fordert die Kommission nachdrücklich auf, weitere Unterstützung auf EU-Ebene für die Diversifizierung der Versorgung mit Seltenerdmetallen und kritischen Rohstoffen bereitzustellen und dafür zu sorgen, dass der anstehende mehrjährige Finanzrahmen eine Haushaltslinie zur Förderung von Investitionen in Gewinnung, Verarbeitung, Kreislaufwirtschaft, Forschung und Innovation, auch für die Ersetzung kritischer Rohstoffe, umfassen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>betont, dass die EU im eigenen Hoheitsgebiet Abbau betreiben und die Verarbeitungskapazitäten wiederherstellen muss; betont, dass die Steigerung der Effizienz der Ressourcennutzung durch technologische Innovation eines der Ziele der europäischen Verordnung zu kritischen Rohstoffen ist; hebt das Potenzial des Recyclings und der Rückgewinnung nützlicher Stoffe aus Siedlungsabfall hervor, um kurzfristig Versorgungsengpässe abzumildern, und fordert die Kommission auf, Sofortmaßnahmen zu ergreifen, um die Sammlung und die Möglichkeiten des Verbleibs von Seltenerdmetallen im Binnenmarkt zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>betont, dass die Tragfähigkeit von Investitionen in Wertschöpfungsketten für kritische Rohstoffe und das entsprechende langfristige Geschäftsszenario sichergestellt werden müssen, unter anderem durch finanzielle Unterstützung wie Preisuntergrenzen, Unterstützung bei der Abnahme und strategische Bevorratung; fordert die Mitgliedstaaten auf, zu verlangen, dass große Unternehmen, die Technologien in strategischen Branchen herstellen, regelmäßig und ordnungsgemäß Maßnahmen zur Risikovorsorge und zur Eindämmung von Versorgungsengpässen durchführen, unter anderem mittels Bevorratung;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>fordert die Kommission auf, zusammen mit den Mitgliedstaaten das Mindestniveau für strategische Bestände der EU an Seltenerdmetallen, die als strategische Rohstoffe aufgeführt sind (Neodym, Praseodym, Terbium, Dysprosium, Gadolinium, Samarium und Cerium), und die entsprechenden Endanwendungen, einschließlich derjenigen im Zusammenhang mit der Verteidigungsindustrie, zu bewerten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>fordert darüber hinaus ein stärkeres Engagement für den Abschluss von Partnerschaften für sauberen Handel und Investitionen und bilateraler strategischer Partnerschaften für Rohstoffe, die auf echten, für beide Seiten vorteilhaften Partnerschaften beruhen und hohen Nachhaltigkeits- und Menschenrechtsstandards gerecht werden; betont nachdrücklich, dass zu verbindlichen Vereinbarungen über kritische Rohstoffe übergegangen werden muss, um die langfristige Sicherheit in Bezug auf die Versorgung der EU sicherzustellen, und für mehr Transparenz sowie für Kontrollbefugnisse des Parlaments gesorgt werden muss; betont, wie wichtig Freihandelsabkommen und die Global-Gateway-Initiative im Hinblick auf die Verbesserung des Zugangs zu kritischen Rohstoffen sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>spricht sich dafür aus, in den einschlägigen Rechtsvorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge Präferenzklauseln für die Beschaffung von Seltenerdmetalle von Anbietern aus der EU und vertrauenswürdigen Partnern zu verwenden; fordert mehr Koordinierung mit gleichgesinnten internationalen Partnern, insbesondere im Rahmen der G7 und der NATO sowie mit der japanischen Organisation für Metalle und Energieversorgungssicherheit, damit der Wissenstransfer verbessert wird sowie die Sicherheit der Lieferkette, gemeinsame Investitionen und Bevorratungsstrategien aufeinander abgestimmt und Normen für vertrauenswürdige Quellen für strategische Branchen und Projekte entwickelt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der Regierung und dem Parlament der Volksrepublik China zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>