<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF2" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0175</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Berichte 2023 und 2024 über die Ukraine</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0154/2025 - Berichterstatter: Michael Gahler)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. September 2025 zu den Berichten 2023 und 2024 der Kommission über die Ukraine (2025/2026(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine vorangegangenen Entschließungen zur Ukraine,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „Ukraine 2024 Report“ (Bericht 2024 über die Ukraine) (SWD(2024)0699) zu der Mitteilung der Kommission 2024 über die Erweiterungspolitik der EU (COM(2024)0690),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „Ukraine 2023 Report“ (Bericht 2023 über die Ukraine) (SWD(2023)0699) zu der Mitteilung der Kommission 2023 über die Erweiterungspolitik der EU (COM(2023)0690),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 24. Juni 2022, in denen der Ukraine der Status eines Bewerberlandes zuerkannt wird, vom 15. Dezember 2023 mit dem Beschluss, Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine aufzunehmen, und vom 20. März 2025,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2024/792 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Februar 2024 zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/792, 29.2.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/792/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) von 2021 mit dem Titel „OECD Review of the Corporate Governance of State-Owned Enterprises: Ukraine“ (OECD-Analyse der Führung staatseigener Unternehmen: Ukraine) und die daran anknüpfenden, im Jahr 2024 geführten Dialoge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den achten Bericht des Internationalen Währungsfonds über die erweiterte Fondsfazilität für die Ukraine 2023-2026,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen der Venedig-Kommission des Europarats, insbesondere die dringende Folgestellungnahme vom 9. Oktober 2023 zu den Stellungnahmen zum Gesetz über Änderungen bestimmter Rechtsakte der Ukraine zur Präzisierung der Bestimmungen über die Auswahl von Kandidaten für das Amt eines Richters am Verfassungsgericht der Ukraine und die Folgestellungnahme vom 9. Oktober 2023 zu der Stellungnahme zum Gesetz über nationale Minderheiten (Gemeinschaften),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Berichte der Gruppe der Staaten gegen Korruption (GRECO) über die Ukraine, insbesondere auf die vierte Evaluierungsrunde und auf das Addendum vom 22. November 2024 zum zweiten Compliance-Bericht über Korruptionsprävention in Bezug auf Abgeordnete, Richter und Staatsanwälte in der Ukraine,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den gemäß Artikel 68 Absatz 1 des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vorlegten Bericht der Ukraine (Referenzbericht) vom 3. Juli 2025 sowie auf die zusätzlichen Informationen, die die Expertengruppe für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt von ukrainischen Organisationen der Zivilgesellschaft erhalten hat,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Berichte von Human Rights Watch über die Ukraine, einschließlich des Berichts vom 5. Dezember 2024 mit dem Titel „All She Did Was Help People – Flawed Anti-Collaboration Legislation in Ukraine“ (Sie hat doch nur Menschen geholfen – mängelbehaftete Rechtsvorschriften gegen Kollaboration in der Ukraine),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. März 2025 zu dem Weißbuch zur Zukunft der europäischen Verteidigung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/3151, 20.6.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/3151/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärungen der Staats- und Regierungschefs Finnlands, Frankreichs, Deutschlands, Italiens, des Vereinigten Königreichs und der Ukraine im Anschluss an das Treffen mit US-Präsident Donald Trump in Washington D.C. am 18. August 2025,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen mit dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj im Anschluss an ihr Treffen am 17. August 2025 in Brüssel,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung der Staats- und Regierungschefs Frankreichs, Italiens, Deutschlands, des Vereinigten Königreichs, Finnlands, Polens, des Präsidenten des Europäischen Rates António Costa und der Präsidentin der Kommission Ursula von der Leyen vom 16. August 2025 im Anschluss an das Treffen zwischen US-Präsident Donald Trump und dem Präsidenten der Russischen Föderation Wladimir Putin am 15. August 2025 in Anchorage, Alaska,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf vorherige Erklärungen, einschließlich der gemeinsamen Erklärung der Staats- und Regierungschefs Frankreichs, Deutschlands, Polens, des Vereinigten Königreichs und der Ukraine im Anschluss an das Treffen in Kyjiw vom 10. Mai 2025 und der gemeinsamen Weimar+-Erklärung vom 12. Mai 2025 zur Ukraine und zur euro-atlantischen Sicherheit,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung mehrerer MdEP vom 11. August 2025 zu den Verhandlungen über einen gerechten Frieden für die Ukraine auf der Grundlage des Völkerrechts und des Willens des ukrainischen Volkes,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A10-0154/2025),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass das Parlament den unrechtmäßigen, ungerechtfertigten und unprovozierten Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine aufs Schärfste verurteilt und die Ukraine in ihrem Recht auf Souveränität, Unabhängigkeit und territoriale Unversehrtheit innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen unterstützt; in der Erwägung, dass Russland in die Ukraine einmarschiert ist und daher der direkteste und einzige gerechte Weg zum Frieden in der Ukraine darin besteht, dass Russland seine Streitkräfte aus dem gesamten ukrainischen Hoheitsgebiet abzieht und Wiedergutmachung für den Schaden zahlt, den es durch seinen unrechtmäßigen Angriffskrieg verursacht hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass Russland mit der politischen, materiellen und militärischen Unterstützung durch seine Verbündeten – insbesondere Belarus, Iran und Nordkorea – seit dem 24. Februar 2022 einen rechtswidrigen, unprovozierten und ungerechtfertigten groß angelegten Angriffskrieg gegen die Ukraine führt<STRING BOLD="on">;</STRING> in der Erwägung, dass der Krieg Russlands gegen die Ukraine jedoch 2014 mit der rechtswidrigen Besetzung und Annexion der Halbinsel Krim und der anschließenden Besetzung von Teilen der Gebiete Donezk und Luhansk begonnen hat; in der Erwägung, dass dieser Angriffskrieg einen unverhohlenen und offenkundigen Verstoß gegen die Charta der Vereinten Nationen und die Grundprinzipien des Völkerrechts und des humanitären Völkerrechts darstellt, wie es in den Genfer Abkommen von 1949 verankert ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass die Zahl der Raketenangriffe und Angriffe Russlands mit unbemannten Luftfahrzeugen auf zivile Infrastrukturen, darunter Krankenhäuser, Schulen, Wohngebäude und Kultureinrichtungen, im Juni und Juli 2025 drastisch angestiegen ist, was zu der höchsten Zahl ziviler Opfer seit Mai 2022 geführt hat; in der Erwägung, dass Erkenntnissen der Mission der Vereinten Nationen zur Überwachung der Menschenrechte in der Ukraine zufolge im Juni 2025 mindestens 232 Zivilisten getötet und 1343 verletzt und im Juli 2025 286 Zivilisten getötet und 1388 verletzt wurden, was die höchste Zahl ziviler Opfer in einem Monat seit Mai 2022 ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass Russland Morde und Sabotageakte verüben, unter anderem an ukrainischen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, Soldaten und kritischen Infrastrukturen; in der Erwägung, dass Andrij Parubij, ehemaliger Präsident der Werchowna Rada und ehemaliger Sekretär des Nationalen Sicherheits- und Verteidigungsrats, am 30. August 2025 in Lwiw brutal ermordet wurde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass dokumentiert ist, dass Russland in allen von ihm rechtswidrig besetzten ukrainischen Gebieten Kriegsverbrechen begeht und Menschen deportiert und sich in hohem Maße auf Informationsmanipulation, Desinformation und die Verbreitung von Propaganda stützt, um die Bevölkerung bewusst falsch bzw. nicht zu informieren;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass Russland am 28. August 2025 einen weiteren völlig brutalen Drohnen- und Raketenangriff auf mehrere Gebäude in Kyjiw verübt hat, bei dem mindestens 23 Menschen getötet und mehr als 63 verletzt wurden, darunter Kinder; in der Erwägung, dass die Räumlichkeiten der EU-Delegation in der Ukraine bei dem Angriff schwer beschädigt wurden, was einen schweren Verstoß gegen das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen darstellt; in der Erwägung, dass die Büros des British Council in Kyjiw ebenfalls während des Angriffs getroffen und schwer beschädigt wurden und dabei eine Person verletzt wurde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass als Reaktion auf den Angriffskrieg Russlands im Januar 2023 die Kerngruppe zur Einrichtung eines Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine eingesetzt wurde; in der Erwägung, dass im März 2023 das in Eurojust eingegliederte Internationale Zentrum für die Strafverfolgung des Verbrechens der Aggression mit Sitz in Den Haag eingerichtet wurde; in der Erwägung, dass die Kerngruppe den Rechtsrahmen für den Sondergerichtshof im März 2025 fertiggestellt hat; in der Erwägung, dass mehr als 40 Staaten mit der gemeinsamen Erklärung zum Abschluss der Arbeit der Kerngruppe (Erklärung von Lwiw) anlässlich des Treffens ihrer Außenminister am 9. Mai 2025 der Einrichtung des Sondergerichtshofs zugestimmt haben; in der Erwägung, dass der Präsident der Ukraine Wolodymyr Selenskyj und der Generalsekretär des Europarats Alain Berset am 25. Juni 2025 in Straßburg das formelle Abkommen über die Einrichtung des Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine unterzeichnet haben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass US-Präsident Donald Trump und der Präsident der Russischen Föderation Wladimir Putin am 15. August 2025 in Anchorage, Alaska, ein bilaterales Gipfeltreffen abgehalten haben; in der Erwägung, dass auf dieses Gipfeltreffen Treffen zwischen Präsident Trump sowie Präsident Selenskyj und einigen Staats- und Regierungschefs der EU am 18. August 2025 in Washington D.C. folgten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass die Ukraine bemerkenswerte Resilienz und großen Einsatz für ihren Weg in die Europäische Union an den Tag legt und diesbezüglich greifbare Fortschritte erzielt hat, obwohl Russland seinen Angriffskrieg weiterführt, aufgrund dessen Tausende Menschen gestorben sind, Veteranen und ihre Familien schwere Traumata erlitten haben, viele Städte und grundlegende zivile Infrastrukturen in Trümmern liegen und Teile des ukrainischen Hoheitsgebiets nach wie vor von russischen Streitkräften besetzt sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass infolge der Invasion Russlands derzeit mehr als 4 Millionen Ukrainer im Rahmen des Mechanismus für vorübergehenden Schutz in EU-Mitgliedstaaten leben und in den Genuss des Rechts auf Aufenthalt und des Zugangs zum Arbeitsmarkt, zu Wohnraum, medizinischer Versorgung, Sozialhilfeleistungen und Bildung für ihre Kinder kommen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass der Prozess des Beitritts der Ukraine zur EU einen wichtigen Beitrag und Weg zu Frieden und Wohlstand für die Ukraine darstellt eine strategische Reaktion auf die Aggression Russlands ist und eine verlässliche Sicherheitsgarantie für die Ukraine bietet, wodurch die geopolitische Widerstandsfähigkeit der EU gestärkt wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass die von der Ukraine eingeleiteten Reformen der Rechtsvorschriften deutlich machen, dass sie bestrebt ist, sich an den EU-Besitzstand anzupassen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass die GRECO nach wie vor das starke Engagement der Ukraine für die Bekämpfung der Korruption in einer für das Land äußerst schwierigen Zeit anerkennt; in der Erwägung, dass die GRECO insbesondere die Fortschritte der Ukraine bei der Verhinderung von Korruption unter Abgeordneten, Richtern und Staatsanwälten gewürdigt hat; in der Erwägung, dass in Bereichen wie Unabhängigkeit der Justiz und systemische Korruption trotz erzielter Fortschritte nach wie vor Herausforderungen bestehen, die im Wege einer stärkeren Rechenschaftspflicht staatlicher Stellen, einer weiteren Stärkung der institutionellen Kapazitäten und internationaler Aufsicht angegangen werden müssen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass die Ukraine der OECD zufolge in den letzten zehn Jahren erhebliche Fortschritte bei der Reform ihres Rahmens zur Korruptionsbekämpfung erzielt hat, indem sie Transparenz, Rechenschaftspflicht und Integrität durch offene Daten, Digitalisierung und die Stärkung der Unabhängigkeit der Korruptionsbekämpfungsstellen verbessert hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>O.</NO.P>in der Erwägung, dass die ukrainischen Staatsorgane Mitte Juli 2025 versucht haben, die Unabhängigkeit des Nationalen Amtes für Korruptionsbekämpfung der Ukraine (NABU) und der Sonderstaatsanwaltschaft für Korruptionsbekämpfung (SAPO) zu untergraben, indem sie das Gesetz Nr. 12414 verabschiedeten, mit dem der Generalstaatsanwaltschaft weitreichende Befugnisse zur Einmischung in deren Ermittlungen übertragen wurden; in der Erwägung, dass die Werchowna Rada am 31. August 2025 aufgrund des starken internen und externen Drucks das Gesetz Nr. 13533 verabschiedete, um den Status quo ante wiederherzustellen und damit die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Unabhängigkeit des NABU und der SAPO vollständig wiederherzustellen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>P.</NO.P>in der Erwägung, dass die Ukraine im Korruptionswahrnehmungsindex 2024 von Transparency International 35 von 100 Punkten erhalten hat und von 180 Ländern den 105. Platz einnimmt und es zwar ein starkes Engagement für die Korruptionsbekämpfung gibt, aber noch echte Reformen zur Umsetzung dieser Absichten erforderlich sind; in der Erwägung, dass eine umfassende Reform der öffentlichen Verwaltung, Korruptionsbekämpfung, die Förderung der Grundrechte und das wirksame Funktionieren demokratischer Institutionen zentrale Voraussetzungen für den Beitritt zur EU sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Q.</NO.P>in der Erwägung, dass die Ukraine Fortschritte bei der regionalen Zusammenarbeit und bei sozioökonomischen Reformen erzielt hat, deren Ziel darin besteht, ihre Politik in Einklang mit den EU-Normen zu bringen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>R.</NO.P>in der Erwägung, dass die demokratischen Institutionen der Ukraine ihre Anpassungsfähigkeit unter Beweis gestellt haben, indem sie gezeigt haben, dass die Ukraine selbst während des anhaltenden Angriffskriegs Russlands und unter dem Kriegsrecht ein in institutioneller, demokratischer und wirtschaftlicher Hinsicht funktionierender Staat ist; in der Erwägung, dass Wahlen gesetzlich verboten und kaum durchführbar sind, solange die Ukraine im Krieg ist und unter Kriegsrecht steht; in der Erwägung, dass das Parlament Anzeichen dafür begrüßt, dass die Vorbereitungen für Wahlen beginnen können, sobald das Kriegsrecht außer Kraft gesetzt wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>S.</NO.P>in der Erwägung, dass zwar Fortschritte bei der Reform der öffentlichen Verwaltung erzielt wurden, jedoch noch weitere Kapazitäten aufgebaut werden müssen und eine faktengestützte Politikgestaltung sowie Verbesserungen in Bezug auf das Personalmanagement erforderlich sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>T.</NO.P>in der Erwägung, dass die Justiz ihre wichtigsten Aufgaben wie etwa die Überprüfung von Richtern und die Umsetzung von Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung wiederaufgenommen hat, auch wenn Integritäts- und Transparenzstandards gestärkt werden müssen und es eine kontinuierliche Aufsicht durch internationale Partner geben sollte;</P></CONS><CONS><P><NO.P>U.</NO.P>in der Erwägung, dass die Unterstützung durch internationale Sachverständige in Justizauswahlgremien zur Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz beigetragen hat, wodurch auch das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Justiz zugenommen hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>V.</NO.P>in der Erwägung, dass die Beteiligung internationaler Sachverständiger an der Auswahl der Mitglieder der Hohen Qualifikationskommission für Richter am 1. Juni 2025 endete;</P></CONS><CONS><P><NO.P>W.</NO.P>in der Erwägung, dass die Ukraine trotz der anhaltenden Zerstörung von Energieanlagen durch Russland im Wege von Rechtsvorschriften zu erneuerbaren Energieträgern und mit ihrer Ausrichtung auf die Ziele des europäischen Grünen Deals zeigt, dass sie sich der grünen Agenda verpflichtet fühlt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>X.</NO.P>in der Erwägung, dass die von Russland verursachten Umweltschäden verheerende Folgen für die natürlichen Ressourcen, die kritischen Ökosysteme sowie die Gesundheit, die Lebensgrundlagen und die Sicherheit der Menschen in der Ukraine gezeitigt haben; in der Erwägung, dass es bei der grünen Erholung darum geht, diese Schäden zu beheben und die Ukraine auf einen neuen Weg der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit zu bringen, der mit den Umweltrechtsvorschriften des EU-Besitzstands im Einklang steht; in der Erwägung, dass die Ukraine seit dem 1. Januar 2025 nicht mehr als Transitland für russisches Gas fungiert;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Y.</NO.P>in der Erwägung, dass ausländische Investoren und multinationale Konzerne ihre Kontrolle über die natürlichen Ressourcen der Ukraine, einschließlich landwirtschaftlicher Flächen, Mineralien und kritischer Infrastruktur, erheblich ausgeweitet haben; in der Erwägung, dass durch diese Entwicklungen ihre nationale Souveränität, ihre Ernährungssicherheit und ihre wirtschaftliche Selbstbestimmung untergraben werden könnten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Z.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU im Jahr 2024 fossile Brennstoffe im Wert von insgesamt 21,9 Mrd. EUR in Russland eingekauft hat, wobei dieser Betrag höher ist als die 18,7 Mrd. EUR, die im selben Jahr als Finanzhilfen an die Ukraine geflossen sind; in der Erwägung, dass die EU seit Beginn der groß angelegten Invasion mehr als 200 Mrd. EUR für fossile Brennstoffe aus Russland ausgegeben und damit den Krieg Russlands mitfinanziert hat; in der Erwägung, dass die Kommission angekündigt hat, die Gaseinfuhren aus Russland bis 2027 einzustellen; in der Erwägung, dass die EU bis Ende 2027 weitere 57,4 Mrd. EUR an Russland entrichten würde, wenn sie weiterhin die gleiche Menge an Energieträgern aus Russland wie 2024 einführen würde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AA.</NO.P>in der Erwägung, dass die Zivilgesellschaft nach wie vor eine Säule der Resilienz und der Demokratie in der Ukraine ist; in der Erwägung, dass nichtstaatliche Organisationen trotz der durch das Kriegsrecht auferlegten Einschränkungen ihre Arbeit weiterhin verhältnismäßig ungehindert fortsetzen, auch wenn der Druck gegen Aktivisten mitunter Besorgnis erregt und ein Eingreifen staatlicher Stellen erfordert; in der Erwägung, dass die jüngsten plötzlichen Kürzungen der Gelder aus den USA verheerende Folgen für die ukrainische Zivilgesellschaft haben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AB.</NO.P>in der Erwägung, dass es insbesondere aufgrund des Kriegsrechts Probleme im Zusammenhang mit der freien Meinungsäußerung und der Unabhängigkeit der Medien gibt; in der Erwägung, dass Maßnahmen erforderlich sind, damit der Pluralismus wiederhergestellt wird, Journalisten geschützt werden und ein finanziell günstiges Umfeld geschaffen wird; in der Erwägung, dass es verständlich ist, dass unter dem Kriegsrecht gewisse Einschränkungen notwendig sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AC.</NO.P>in der Erwägung, dass der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Verschlechterung der Arbeitnehmerrechte in der Ukraine, einschließlich Verletzungen der gewerkschaftlichen Freiheiten und des sozialen Dialogs, geäußert hat; in der Erwägung, dass die Vereinigungsfreiheit, Tarifverhandlungen und das Streikrecht durch die Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), deren Vertragspartei die Ukraine ist, geschützt sind und Schlüsselelemente des EU-Besitzstands und der Kopenhagener Kriterien sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AD.</NO.P>in der Erwägung, dass der Prozess der Integration der Ukraine in die EU weitgehend vom Konsens der Öffentlichkeit und der Institutionen getragen wird, was zeigt, dass die Gesellschaft trotz der derzeitigen Schwierigkeiten mit Entschlossenheit die EU-Mitgliedschaft anstrebt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AE.</NO.P>in der Erwägung, dass der EU-Beitritt der Ukraine vor dem Hintergrund ihres überlebenswichtigen Krieges gegen die anhaltende Aggression Russlands eine ausgeprägte Sicherheitsdimension und eine starke symbolische Bedeutung für das Land und seine Bevölkerung hat; in der Erwägung, dass die unerschütterliche Unterstützung der EU für die Souveränität, die territoriale Unversehrtheit und die Unabhängigkeit der Ukraine nicht von der Geschwindigkeit der Integration des Landes in die EU abhängt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AF.</NO.P>in der Erwägung, dass die Mitgliedschaft in der EU auch weiterhin ein grundlegender Faktor für die demokratische Entwicklung der Ukraine ist und bei der Gewährleistung der Sicherheit, Stabilität und Unabhängigkeit des Landes in der Zukunft von zentraler Bedeutung sein wird; in der Erwägung, dass die EU-Mitgliedschaft der Ukraine eine strategische Investition in den Frieden, die Sicherheit, die Demokratie und den Wohlstand auf dem gesamten Kontinent ist, da sie die Union selbst stärken wird, indem sie zu ihrer geopolitischen Widerstandsfähigkeit beitragen, ihr wirtschaftliches Potenzial steigern und ihren Einsatz für die gemeinsamen Werte der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Freiheit verstärken wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AG.</NO.P>in der Erwägung, dass der Beitritt nach wie vor ein leistungsbezogener Prozess ist und dass die Fortschritte bei der Umsetzung der Reformen gründlich und sorgfältig bewertet werden müssen, was auch im Interesse der Ukraine liegt;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Die Vorbereitungen auf den EU-Beitritt der Ukraine vor dem Hintergrund des Angriffskriegs Russlands</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>verurteilt aufs Schärfste den anhaltenden Angriffskrieg der Russischen Föderation gegen die Ukraine und die willkürlichen Angriffe Russlands auf Zivilisten und auf die zivile Infrastruktur; bekräftigt seine vorbehaltlose Solidarität mit den tapferen Menschen in der Ukraine, die seit 2014 den höchsten Preis bei der Verteidigung der Souveränität und der territorialen Unversehrtheit der Ukraine sowie beim Schutz Europas und unserer gemeinsamen demokratischen Werte und Grundsätze gezahlt haben; spricht den Angehörigen der gefallenen Helden und der unschuldigen zivilen Opfer der Aggression Russlands einschließlich der Familien der mehr als 600 getöteten Kinder sein tiefstes Beileid aus;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>verurteilt aufs Schärfste die organisierten Morde Russlands an prominenten ukrainischen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens und Soldaten und seine Sabotage der kritischen Infrastruktur der Ukraine; ist bestürzt und entrüstet über die abscheuliche Ermordung von Andrij Parubij, dem ehemaligen Präsidenten der Werchowna Rada und ehemaligen Sekretär des Nationalen Sicherheits- und Verteidigungsrats, der sich nachdrücklich für die Bestrebungen der Ukraine um eine Annäherung an die EU eingesetzt hatte, am 30. August 2025 in Lwiw;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>bringt seine Enttäuschung über die verstärkten Drohnen- und Raketenangriffe Russlands auf zivile Ziele zum Ausdruck, einschließlich des Angriffs auf Kyjiw vom 28. August 2025, bei dem die EU-Delegation in der Ukraine und der British Council direkt angegriffen wurden; betont, dass der jüngste Angriff sowie alle anderen Angriffe auf zivile Infrastruktur ein Kriegsverbrechen darstellen und erneut Russlands eklatante Missachtung des menschlichen Lebens, des Völkerrechts, der Friedensbemühungen der USA und der Grundprinzipien für den Schutz der Zivilbevölkerung zeigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>bekräftigt seine vorbehaltlose Unterstützung der Unabhängigkeit, Souveränität und territorialen Unversehrtheit der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen; betont erneut, dass es die vorübergehend von Russland besetzten Gebiete der Ukraine einschließlich der Krim nicht als russisches Hoheitsgebiet anerkennt; betont nachdrücklich das naturgegebene Recht der Ukraine zur Selbstverteidigung im Einklang mit Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen, das das Recht einschließt, militärische Ziele auf dem Staatsgebiet Russlands anzugreifen; bekräftigt das Engagement der EU für einen gerechten und dauerhaften Frieden in der Ukraine zu Bedingungen, die für die Ukraine und ihre Bevölkerung akzeptabel sind, wobei sicherzustellen ist, dass die Souveränität und die territoriale Unversehrtheit der Ukraine gewahrt, die für Kriegsverbrechen verantwortlichen Personen zur Rechenschaft gezogen und Reparationen gezahlt werden; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, tatkräftig darauf hinzuarbeiten, dass eine möglichst breite internationale Unterstützung für die Ukraine aufrechterhalten und herbeigeführt und eine Friedenslösung für den Krieg gefunden wird, die auf der uneingeschränkten Achtung des Völkerrechts, der Souveränität und der territorialen Unversehrtheit der Ukraine, der Rechenschaftspflicht für Kriegsverbrechen und für das Verbrechen der Aggression und auf Zahlungen Russlands für den in der Ukraine verursachten massiven Schaden beruhen muss; betont, dass eine Friedenslösung dem Willen des ukrainischen Volkes gerecht werden muss und nicht von anderen internationalen Akteuren auferlegt werden, die Aggression belohnen oder die Sicherheit der Ukraine in der Zukunft untergraben darf; betrachtet die unredliche Herangehensweise an Verhandlungen und die unseriösen Vorschläge von Mitgliedern der Führung Russlands in den letzten Monaten als zusätzliche Belege dafür, dass Russland beabsichtigt, seinen Krieg auf dem gesamten ukrainischen Hoheitsgebiet weiterzuführen, solange es dazu in der Lage ist und solange ihm dies gestattet wird; betont, dass Friedensverhandlungen ein bedingungsloser Waffenstillstand vorausgehen muss; fordert, dass die EU die ukrainischen und die internationalen Bemühungen um eine verstärkte Dokumentation und Untersuchung von Kriegsverbrechen, die von russischen Streitkräften begangen wurden, weiterhin unterstützt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>ist zutiefst besorgt angesichts der veränderten Haltung der Vereinigten Staaten gegenüber dem Angriffskrieg Russlands, darunter der direkte Kontakt mit Russland, ohne dass spürbarer Druck ausgeübt wird, der öffentliche Verzicht auf größeren Einfluss, die Verweigerung zusätzlicher Sanktionen und die Debatte über die Aufhebung der bereits verhängten Sanktionen sowie der Versuch, die Ukraine zu territorialen Zugeständnissen und zum Verzicht auf ihr legitimes Recht auf Selbstverteidigung zu zwingen; betont, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten in Anbetracht dieser Entwicklungen die wichtigsten strategischen Verbündeten der Ukraine bleiben müssen und ihre Führungsrolle bei der Unterstützung der Ukraine in ihrem Kampf für Souveränität, Frieden und Gerechtigkeit ausweiten sollten; stellt fest, dass die Sicherheit der Ukraine ein wesentlicher Bestandteil der Sicherheit der EU ist; stellt fest, dass die Unterstützung der EU für die Ukraine inzwischen die der Vereinigten Staaten übertroffen hat, was die entscheidende Rolle der EU bei der Aufrechterhaltung der Widerstandsfähigkeit und bei der Erholung der Ukraine unterstreicht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>betont, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten die Wirksamkeit ihrer militärischen, materiellen und finanziellen Unterstützung zur Wahrung des Rechts der Ukraine auf Selbstverteidigung deutlich erhöhen und diese Unterstützung forcieren müssen; beharrt darauf, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten nebst Partnern und Verbündeten zu belastbaren Sicherheitsgarantien für die Ukraine beitragen, um Russland von einer weiteren Aggression abzuschrecken und die Ukraine in die Lage zu versetzen, sich uneingeschränkt auf die notwendigen Reformen auf dem Weg zum EU-Beitritt zu konzentrieren; betont, dass es wichtig ist, die Sicherheit an der Ostflanke der EU und der NATO aufgrund der Bedrohungen durch Russland dauerhaft zu stärken; fordert den Ausbau der militärischen und logistischen Infrastruktur in den Nachbarländern der Ukraine; weist auf das souveräne Recht der Ukraine hin, ihre Militärbündnisse selbst auszuwählen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>nimmt das jüngste Treffen zwischen US-Präsident Donald Trump und Wladimir Putin zur Kenntnis und betont, dass es in krassem Widerspruch zu Russlands massiver Eskalation der Angriffe auf die Ukraine steht, die erneut beweisen, dass Russland überhaupt nicht an Frieden interessiert ist, sondern vielmehr daran, die Ukraine zu unterwerfen; betont, dass Wladimir Putin sich unaufrichtig an den Friedensbemühungen der USA beteiligt und lediglich auf Zeit spielt, um den Angriffskrieg Russlands fortzusetzen; fordert Präsident Trump auf, seiner Ankündigung nachzukommen, dass die Vereinigten Staaten weitere entschlossene Wirtschaftssanktionen gegen Russland und diejenigen Länder, die seine Kriegsmaschinerie unterstützen, verhängen würden; betont, dass ein dauerhafter und gerechter Frieden in der Ukraine ohne die uneingeschränkte Beteiligung der ukrainischen Führung und die Unterstützung der ukrainischen Bevölkerung sowie ohne die Beteiligung der Europäischen Union nicht ausgehandelt werden kann; begrüßt, dass am 18. August 2025 ein Treffen zwischen Präsident Trump und Präsident Selenskyj und einer Reihe europäischer Staats- und Regierungschefs stattgefunden hat; bekräftigt sein unerschütterliches Engagement für die Bereitstellung von Sicherheitsgarantien und das Ergreifen aller erforderlichen Schritte, um die Streitkräfte und die Verteidigungsindustrie der Ukraine zu stärken; lehnt jegliche Behauptungen Russlands ab, ein Garant für künftige Sicherheitsvereinbarungen für die Ukraine zu sein, und jegliche Versuche, die zahlenmäßige und operative Souveränität der ukrainischen Streitkräfte an Bedingungen zu knüpfen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>weist darauf hin, dass Europa die Ukraine zwar bereits mit militärischer Hilfe im Gegenwert von 50 Mrd. EUR unterstützt hat, betont jedoch, dass weitere Unterstützung erforderlich ist und dass diese Unterstützung fortan weitgehend von Europa geleistet werden muss; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, der Ukraine vor Abschluss etwaiger Verhandlungen mehr Waffen und Munition zur Verfügung zu stellen und den Austausch nachrichtendienstlicher Erkenntnisse mit der Ukraine erheblich auszuweiten; fordert die EU-Mitgliedstaaten, die internationalen Partner und die NATO-Bündnispartner auf, sämtliche Beschränkungen des Einsatzes westlicher Waffensysteme, die an die Ukraine geliefert werden, gegen militärische Ziele auf russischem Hoheitsgebiet aufzuheben; begrüßt die Bemühungen der Ukraine, ihre industrielle Basis der Verteidigung einschließlich der Herstellung von Drohnen und anderer kritischer Technologien zu stärken; hält es für unerlässlich, mit der Ukraine zusammenzuarbeiten und sie in die Verteidigungsinitiativen der EU einzubeziehen, wozu auch gehört, dass die ukrainische Rüstungsindustrie in die technologische und industrielle Basis der europäischen Verteidigung integriert wird, um die strategische Autonomie der EU zu stärken; spricht sich für die Entwicklung gemeinsamer Projekte zur Herstellung von Waffen mit Partnern aus der EU und aus der NATO aus; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, diese Initiativen im Rahmen der Europäischen Industriestrategie für den Verteidigungsbereich und der einschlägigen Instrumente zu unterstützen, um die Selbstverteidigungsfähigkeiten der Ukraine auf lange Sicht zu stärken; hält es für dringend geboten, dass das Unterstützungsinstrument für die Ukraine, das in das Programm für die Europäische Verteidigungsindustrie integriert ist und dem bislang noch keine Gelder zugewiesen wurden, angemessen finanziert wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>fordert die EU-Mitgliedstaaten erneut auf, dem Beispiel Dänemarks und der Niederlande zu folgen, die mit der ukrainischen Verteidigungsindustrie zusammenarbeiten und ihre Produktionskapazitäten so effizient wie möglich unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>begrüßt die Erfolge der militärischen Unterstützungsmission der Europäischen Union zur Unterstützung der Ukraine (EUMAM), die Ausbildungsmaßnahmen für ukrainisches Militärpersonal umfasst; unterstützt den Beschluss des Rates vom 8. November 2024, das Mandat der Mission um zwei Jahre zu verlängern; fordert, dass die finanziellen, logistischen und personellen Ressourcen der EUMAM aufgestockt und an den sich wandelnden militärischen Ausbildungsbedarf der ukrainischen Streitkräfte sowie an die langfristigen Reformbemühungen im Einklang mit den gemeinsamen Sicherheitsverpflichtungen der EU und der Ukraine angepasst werden; betont, dass die EUMAM auch als Plattform für den Austausch über bewährte Verfahren dienen sollte, damit die europäischen Streitkräfte von der Erfahrung profitieren, die die ukrainischen Streitkräfte auf dem Schlachtfeld sammeln;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>verurteilt aufs Schärfste das gewalttätige Vorgehen Russlands und die Mittäterschaft von Belarus bei der Misshandlung ukrainischer Kinder, einschließlich Mord, Verschleppung, Deportation und illegaler Adoption, und bei der Auslöschung ihrer ukrainischen Identität durch eine aufgezwungene Russifizierung; fordert die EU auf, eng mit den staatlichen Stellen der Ukraine, internationalen Organisationen und nichtstaatlichen Organisationen zusammenzuarbeiten und sie zu unterstützen, wenn sie die vermissten und deportierten Kinder erfassen, für ihre sichere Rückkehr und Wiedereingliederung sorgen und die erforderliche rechtliche, psychologische und soziale Unterstützung leisten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>verurteilt die unmenschliche Behandlung ukrainischer Kriegsgefangener durch Russland, die unter anderem Folter und Hinrichtungen ausgesetzt sind, was ein grober Verstoß gegen die Genfer Abkommen ist, während die russischen Kriegsgefangenen in der Ukraine alle ihnen gemäß dem Völkerrecht zustehenden Rechte wahrnehmen können, was auch Besuche und die Unterstützung durch internationale Organisationen wie etwa das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) einschließt; begrüßt den bislang größten Gefangenenaustausch, der im Mai 2025 stattgefunden hat, und fordert die EU, ihre Mitgliedstaaten und die internationale Gemeinschaft auf, sich für weitere Austausche einzusetzen und den erforderlichen Druck auszuüben, damit sie fortgesetzt werden; missbilligt die rechtswidrige Inhaftierung ukrainischer Zivilisten durch Russland, die ohne Kontakt zur Außenwelt und unter unmenschlichen Bedingungen, einschließlich Folter und außergerichtlicher Hinrichtungen, festgehalten werden; fordert, dass die internationale Gemeinschaft den Druck erhöht, damit alle festgehaltenen Ukrainer freigelassen werden; fordert das IKRK auf, darauf zu beharren, dass die staatlichen Stellen Russlands internationalen Vertretern des IKRK ungehinderten Zugang zu allen Orten gewähren, an denen ukrainische Kriegsgefangene festgehalten werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>hält umfassende Rechenschafts- und Justizmechanismen für unerlässlich; begrüßt, dass die Ukraine das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs ratifiziert und entsprechende Änderungen in ihrem Strafgesetzbuch vorgenommen hat; begrüßt die gemeinsame Erklärung der Außenminister der Kerngruppe (Erklärung von Lwiw) vom 9. Mai 2025 zur Einrichtung eines Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine; betont, dass die strafrechtliche Verfolgung des Verbrechens der Aggression unerlässlich ist, um die regelbasierte internationale Ordnung aufrechtzuerhalten und Straflosigkeit zu verhindern; fordert die Organe der EU und die Mitgliedstaaten auf, die Einrichtung und die Arbeit des Sondergerichtshofs im Rahmen des Europarats weiterhin zu unterstützen; ersucht alle Parteien, dafür Sorge zu tragen, dass ukrainische Organisationen der Zivilgesellschaft und ukrainische Kriegsopfer eine maßgebliche Rolle bei der Arbeit des Sondergerichtshofs spielen können; ist davon überzeugt, dass ein gerechter und dauerhafter Frieden nur möglich ist, wenn ukrainische Kinder, andere verschleppte oder festgehaltene Zivilisten und Kriegsgefangene freigelassen und zu ihren Familien zurückgebracht werden und wenn die Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 9. Juli 2025 in der Rechtssache Ukraine und Niederlande gegen Russland, in dem Russland für weitverbreitete und eklatante Menschenrechtsverletzungen in der Ukraine verantwortlich gemacht wurde, darunter den Abschuss von MH17, Folter, Vergewaltigung als Kriegswaffe, summarische Hinrichtungen, rechtswidrige und willkürliche Inhaftierungen sowie die organisierte Abschiebung von Kindern nach Russland und deren Adoption dort;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>betont, dass die Umgehung von Sanktionen verhindert und bekämpft werden muss, Sanktionen aber weiterhin ein wichtiges Instrument sind, um Russland daran zu hindern, seinen Angriffskrieg fortzusetzen, und die Bedrohungen für die Sicherheit Europas zu neutralisieren; fordert die Ausweitung der Sanktionen gegen die Wirtschaft Russlands, auch in den Bereichen Metallurgie, Kernenergie, Chemie, Energie und Finanzen; begrüßt die Annahme von 18 Sanktionspaketen gegen die Russische Föderation und fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, zusätzliche Sanktionspakete anzunehmen, mit denen insbesondere die Umgehung bestehender Maßnahmen verhindert werden soll; betont, dass eine strikte Umsetzung und Durchsetzung dieser Sanktionen unerlässlich sind, um Russlands Kriegsmaschinerie Ressourcen zu entziehen und die Widerstandsfähigkeit der Ukraine zu stärken; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass sich die Vereinigten Staaten weiterhin an der Umsetzung der Sanktionen gegen Russland beteiligen, um den Druck auf die Wirtschaft und den Staatshaushalt Russlands aufrechtzuerhalten; ist der Ansicht, dass die Sanktionen verlängert und fortgesetzt werden müssen, bis Russland seinen Angriffskrieg gegen die Ukraine beendet und Kriegsreparationen zahlt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>fordert nachdrücklich, Kohlenwasserstoffprodukte aus Russland in der EU schneller auslaufen zu lassen, um endlich ein vollständiges Verbot zu erreichen; bekräftigt, dass ein Ende der Energieabhängigkeit der EU von Kohlenwasserstoffprodukten aus Russland für die Energieversorgungssicherheit Europas von wesentlicher Bedeutung ist; begrüßt die wirksame Umsetzung des vollständigen Embargos der EU für Kohle aus Russland, das zur Unabhängigkeit der EU von Kohle aus Russland geführt hat; weist erneut auf das Embargo der EU für Öl aus Russland hin, bedauert jedoch, dass die Regierungen Ungarns und der Slowakei sich dazu entschieden haben, weiterhin abhängig von Öl aus Russland zu bleiben, und fordert sie nachdrücklich auf, dieser schädlichen Abhängigkeit rasch ein Ende zu setzen, auch mit spezifischen Unterstützungsmaßnahmen, wenn erforderlich; fordert den Rat auf, Sanktionen für alle Schiffe der russischen Schattenflotte zu verhängen und die Flaggenstaaten dazu aufzurufen, diese Schiffe aus ihrem Schiffsregister zu streichen, wodurch sie für Versicherungsunternehmen „unversicherbar“ werden; fordert nachdrücklich, dass mehr dafür getan werden muss, um die Umgehung der bestehenden Sanktionen bezüglich Öl aus Russland zu verhindern; fordert die EU und die Koalition der G7 auf, die Preisobergrenze für Öl zu senken, um die Finanzkraft Russlands, Krieg zu führen, weiter einzuschränken; begrüßt den kürzlich von der Kommission angekündigten REPowerEU-Plan; fordert die Kommission jedoch nachdrücklich auf, die entsprechenden Fristen nach Möglichkeit vorzuverlegen und erforderlichenfalls vorläufige Maßnahmen zu ergreifen, wie etwa die Senkung der Ölpreisobergrenze und die Einführung einer Preisobergrenze für Flüssigerdgas und einer Einfuhrquote; lehnt Aufforderungen zur Wiederaufnahme von Projekten wie Nord Stream 1 und 2 entschieden ab; bedauert zutiefst, dass der Rat mehr als drei Jahre nach Beginn der groß angelegten Invasion noch kein vollständiges Embargo für Gas aus Russland angenommen hat; fordert eine rasche Annahme einer solchen Maßnahme;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>bedauert das obstruktive Verhalten von Regierungen in der EU, die damit gedroht haben, ein Veto gegen restriktive Maßnahmen gegen Russland einzulegen oder diese zu untergraben; unterstützt den in dem dringenden Gesetzentwurf Nr. 12406 vorgeschlagenen Plan, die Verletzung und Umgehung von Sanktionen in der Ukraine unter Strafe zu stellen; betont, dass die Durchsetzung solcher Rechtsvorschriften von wesentlicher Bedeutung ist, um Schlupflöcher zu schließen, die es ermöglichen, sanktionierte Vermögenswerte während der Blockade abzuziehen, und um die Unterstützer des Angriffskriegs Russlands zur Rechenschaft zu ziehen; fordert die Ukraine nachdrücklich auf, diesen Gesetzentwurf im Einklang mit den bewährten Verfahren der EU anzunehmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die immobilisierten Vermögenswerte aus Russland zu beschlagnahmen und sie im Einklang mit dem Völkerrecht und dem Grundsatz der staatlichen Verantwortung für die Verteidigung, den Wiederaufbau und die Wiedergutmachung für die Opfer der Ukraine zur Verfügung zu stellen; betont, dass es für die Verwirklichung dieser Ziele von größter Bedeutung ist, dafür zu sorgen, dass staatliche Vermögenswerte aus Russland innerhalb der EU immobil bleiben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>fordert eine starke Führungsrolle des Rates und der Kommission, um eine nachhaltige Lösung bezüglich des vorübergehenden Schutzmechanismus der EU für über 4 Millionen Ukrainer zu finden, der bis März 2026 verlängert wurde; betont, dass für Gleichbehandlung gesorgt und eine Fragmentierung in der EU verhindert werden muss; merkt an, dass es wichtig ist, die Rechte der Ukrainer, die nicht zurückkehren können und in der EU bleiben möchten, zu wahren und gleichzeitig all jene zu unterstützen, die sich dafür entscheiden, in die Ukraine zurückzukehren und ihr Leben wieder aufzubauen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>fordert die Ukraine und die Mitgliedstaaten auf, eng zusammenzuarbeiten, um die potenzielle wirtschaftliche Beteiligung der ukrainischen Flüchtlings- und Diasporabevölkerung zu maximieren, um die Widerstandsfähigkeit und Inklusivität der gegenwärtigen und künftigen wirtschaftlichen Erholung und des Wiederaufbaus der Ukraine sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>fordert die politischen Kräfte in der Ukraine auf, geeint zu bleiben und sich weiterhin von einem Gefühl der festen politischen Einheit und des Zusammenhalts leiten zu lassen, das die Widerstandsfähigkeit der Ukraine angesichts der anhaltenden existenziellen Bedrohung für die Freiheit und Unabhängigkeit des Landes nachweislich gestärkt hat; fordert alle politischen Akteure in der Ukraine, insbesondere diejenigen, die derzeit an der Macht sind, auf, ihre Kriegsbefugnisse zu nutzen, um die politische Einheit und eine kohärente und inklusive Politikgestaltung zu fördern;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Engagement für den EU-Beitritt</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>begrüßt nachdrücklich die feste Entschlossenheit der Ukraine, trotz Russlands brutalen und unerbittlichen Angriffskrieges und der kürzlichen erneuten Eskalation seitens Russlands die Voraussetzungen für die EU-Mitgliedschaft zu erfüllen, einschließlich der Einhaltung des EU-Besitzstands; fordert die Ukraine nachdrücklich auf, ihr Engagement und ihr Tempo bei den Reformen beizubehalten; hebt die starke Dynamik bei der Umsetzung von Reformen in der Ukraine hervor und begrüßt die zunehmende Angleichung der Ukraine an die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU (95 % im Jahr 2024); stellt fest, dass die Forderungen der EU nach Reformen im Rahmen des Beitrittsprozesses von über 70 % der Ukrainer unterstützt werden, was unterstreicht, dass in diesem Zeitraum die Hebelwirkung seitens der EU, eine strukturierte Konditionalität und die öffentliche Kommunikation weiterhin wichtig sind;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Korruptionsbekämpfung</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>lobt die außerordentlichen Bemühungen der Ukraine zur Stärkung der demokratischen Organe während des Krieges; fordert die Ukraine und ihre Regierung auf, das Tempo der Reformen beizubehalten; weist erneut darauf hin, dass nach weithin anerkannten demokratischen Grundsätzen und gemäß der Verfassung der Ukraine in Kriegszeiten und unter dem Kriegsrecht keine Wahlen durchgeführt werden dürfen; betont, dass für demokratische Wahlen ausreichend Zeit für die Vorbereitung und der Zugang zu Informationen notwendig sind, um internationalen Standards gerecht zu werden; fordert die staatlichen Stellen der Ukraine auf, von nicht rechtzeitigen und politisch motivierten Gerichtsverfahren und Sanktionen gegen Vertreter der Opposition abzusehen, den parlamentarischen Pluralismus zu wahren und einen konstruktiven Dialog zwischen den politischen Gruppierungen in der Werchowna Rada zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>bekräftigt im Zusammenhang mit dem Beitritt zur EU die Empfehlung, alle Beschränkungen für mandatsbezogene und politische Auslandsreisen für Mitglieder der Werchowna Rada aufzuheben; betont, dass es wichtig ist, die institutionelle Rolle der Werchowna Rada zu achten und zu stärken, und unterstützt ihre laufenden Reformbemühungen zur Stärkung der legislativen Kapazitäten, der Kontrolle der Exekutive und der Rechenschaftspflicht gegenüber der Öffentlichkeit;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>begrüßt die Annahme des Gesetzes über Rechtsetzung, das nach Einschätzung der Kommission den Weg für ein strukturierteres und wirksameres Gesetzgebungsverfahren in der Ukraine nach der letztendlichen Aufhebung des Kriegsrechts ebnet, sowie die Bemühungen der zentralen Wahlkommission der Ukraine bei der Aktualisierung des nationalen Wählerverzeichnisses;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>begrüßt, dass die Ukraine in Zusammenarbeit mit der Kommission drei Fahrpläne für Reformen der Rechtsstaatlichkeit, der öffentlichen Verwaltung und des Funktionierens der demokratischen Institutionen ausgearbeitet hat, die allesamt Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung umfassen; stellt fest, dass diese Fahrpläne, sobald sie von der Kommission gebilligt wurden, als entscheidender Maßstab für die Überwachung der Reformfortschritte der Ukraine dienen; begrüßt, dass die Bemühungen hinsichtlich der Korruptionsbekämpfung als integraler Bestandteil in alle drei Fahrpläne aufgenommen wurden; betont, dass es notwendig ist, Reformen im Rahmen eines umfassenderen gesellschaftlichen und politischen Wandels zu verankern, um ihre langfristige Ausrichtung, ihre wirksame Umsetzung und das unabhängige Funktionieren öffentlicher Einrichtungen sicherzustellen; hebt hervor, dass eine konstruktive politische Kultur und eine vertrauensbasierte Zusammenarbeit zwischen den politischen Parteien in der Ukraine gefördert werden müssen; nimmt die aktive Beteiligung ukrainischer Abgeordneter am Jean-Monnet-Dialog positiv zur Kenntnis und fordert die Anwendung bewährter europäischer Verfahren, um die parteiübergreifende Zusammenarbeit angesichts gemeinsamer Herausforderungen auf dem Weg zur EU-Mitgliedschaft auszuweiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>begrüßt die Fortschritte bei der Justizreform im Berichtszeitraum und fordert die Ukraine auf, die Transparenz ihrer Gesetzgebungsverfahren weiter zu erhöhen und mehr finanzielle, personelle und technische Ressourcen bereitzustellen, um die Herausforderungen zu bewältigen, die der Entwicklung der Justiz im Wege stehen, die Unabhängigkeit der Justiz zu stärken und die Korruptionsbekämpfung auszuweiten, wodurch die Angleichung an die EU-Normen sichergestellt wird und oberflächliche Maßnahmen, die den EU-Beitritt behindern könnten, vermieden werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>weist darauf hin, dass die Justiz trotz des verbesserten Rechtsrahmens weiterhin einer der für Korruption und politische Einflussnahme anfälligeren Sektoren ist, wie wiederholte Fälle von Korruption und ungebührliche Einflussnahme in großem Maßstab bei Tätigkeiten von Gerichten und Justizorganen, einschließlich des Verfassungsgerichts der Ukraine und der Hohen Qualifikationskommission für Richter, belegen; nimmt mit Besorgnis die anhaltende Lähmung des Verfassungsgerichts der Ukraine zur Kenntnis und fordert nachdrücklich die rasche Ernennung der verbleibenden Richter und die Besetzung freier Stellen im Hohen Justizrat; fordert die Werchowna Rada darüber hinaus auf, ein Gesetz über das Verfassungsgericht im Einklang mit den Stellungnahmen der Venedig-Kommission anzunehmen, und fordert die Ukraine zudem auf, einen Aktionsplan anzunehmen und interne Reformen durchzuführen, um unzulässige Einmischung zu verhindern und die richterliche Ethik zu stärken; betont, dass es wichtig ist, die institutionelle Unabhängigkeit der Hohen Qualifikationskommission für Richter auch vor dem Hintergrund der im Rahmen internationaler Abkommen, einschließlich des Internationalen Währungsfonds, eingegangenen Verpflichtungen zu wahren; hebt hervor, dass der Kampf gegen Korruption und Partikularinteressen in der Justiz intensiviert werden muss, was für den Aufbau von Vertrauen der Öffentlichkeit und die Förderung des Beitrittsprozesses der Ukraine unerlässlich ist; unterstreicht die Bedeutung transparenter und leistungsorientierter Auswahlverfahren für Justizorgane und Führungspositionen, auch der Einbeziehung unabhängiger nationaler und internationaler Sachverständiger; betont, dass entpolitisierte Ernennungen von Richtern, Garantien für die funktionale Integrität, Transparenz, Integrität, Rechenschaftspflicht und eine verstärkte internationale Überwachung erforderlich sind, um eine selektive Justiz zu verhindern und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Justiz zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>nimmt mit Besorgnis den kritischen Mangel an Richtern, die übermäßige Arbeitsbelastung an den meisten Gerichten, erhebliche Finanzierungsmängel und die ungleiche Verteilung der Justizarbeit zur Kenntnis, was wiederum alles die Qualität und Rechtzeitigkeit von Gerichtsverfahren beeinträchtigt und den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zur Justiz erschwert; betont, dass diese Probleme angegangen werden müssen, unter anderem durch den Einsatz von Mediation und Verfahrensfiltermechanismen, um den auf dem Justizsystem lastenden Druck zu verringern; stellt fest, dass Transparency International die Ukraine in ihrem Korruptionswahrnehmungsindex 2024 mit 35 von 100 Punkten auf Platz 105 von 180 führt, was das Ausmaß der anhaltenden Herausforderungen im Bereich der Korruptionsbekämpfung unterstreicht; betont, dass eine bessere justizielle Bildung und eine vollendete Digitalisierung der Gerichte in der Ukraine für ihre umfassendere Justizreform von entscheidender Bedeutung sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>begrüßt die Ernennung eines neuen Leiters der Nationalen Agentur für Korruptionsprävention und den Beginn von unabhängigen Prüfungen, um die Wirksamkeit des Nationalen Amtes für Korruptionsbekämpfung der Ukraine bei der Korruptionsbekämpfung zu bewerten; begrüßt das Inkrafttreten des geänderten Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung, die die Effizienz der Durchsetzung der Korruptionsbekämpfung steigern dürften, insbesondere durch Verbesserungen des Rahmens für Prozessabsprachen; nimmt die Zunahme der jährlichen Urteile des Obersten Antikorruptionsgerichts sowie die vermehrten Anklagen zur Kenntnis, die vom Nationalen Amt für Korruptionsbekämpfung der Ukraine und der Sonderstaatsanwaltschaft für Korruptionsbekämpfung eingereicht wurden, was stetige Fortschritte bei der staatsanwaltschaftlichen Tätigkeit zeigt; begrüßt die Wiederherstellung der Verfahren zur Meldung von Vermögenswerten und des Zugangs der Öffentlichkeit dazu, die Stärkung der Regelungen zu Interessenkonflikten und die Verbesserungen bei der Unabhängigkeit der Sonderstaatsanwaltschaft für Korruptionsbekämpfung; begrüßt ferner die Annahme des Aktionsplans zur Umsetzung der Strategie für die Vermögensabschöpfung für den Zeitraum 2024-2025 und die damit verbundenen Maßnahmen; fordert die dringende Reform der Agentur für die Abschöpfung und Verwaltung von Vermögenswerten und unterstützt die rasche Annahme des Gesetzentwurfs Nr. 12374-d, um ihre Funktionsweise zu verbessern; begrüßt die Aufstockung des Personals der Sonderstaatsanwaltschaft für Umweltangelegenheiten der Generalstaatsanwaltschaft und fordert nachdrücklich die Weiterentwicklung von Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung im Bereich der Verwaltung natürlicher Ressourcen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>nimmt den anhaltenden Mangel an Richtern am Obersten Antikorruptionsgericht zur Kenntnis und betont, dass dringend ein neues transparentes Auswahlverfahren zur Besetzung freier Stellen eingeleitet werden muss, um sicherzustellen, dass das Gericht über ausreichend Personal und Räumlichkeiten verfügt, um wirksam arbeiten zu können; betont, dass die freie Stelle des Generalstaatsanwalts unverzüglich besetzt werden muss, und hebt hervor, dass es maßgeblich ist, die institutionelle Unabhängigkeit des Amtes zu stärken und gleichzeitig für eine angemessene Kontrolle seiner Befugnisse zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>fordert die Ukraine auf, die Unabhängigkeit und Wirksamkeit der Einrichtungen zur Korruptionsbekämpfung, auch der Sonderstaatsanwaltschaft für Korruptionsbekämpfung und des Nationalen Amtes für Korruptionsbekämpfung der Ukraine, zu wahren, indem sie für transparente Ernennungsverfahren sorgt, diese Stellen vor politischer Einflussnahme schützt und ihre institutionelle Autonomie stärkt; betont, dass die Sonderstaatsanwaltschaft für Korruptionsbekämpfung unabhängiger von der Generalstaatsanwaltschaft werden und das Nationale Amt für Korruptionsbekämpfung mit Mitteln für einen zeitnahen Zugang zu kriminaltechnischem Fachwissen und autonomen Abhörkapazitäten ausgestattet werden muss, damit diese wirksame Ermittlungen durchführen können; lobt die Ukraine für die Aufstockung des Personals der Sonderstaatsanwaltschaft für Korruptionsbekämpfung und betont, dass dieses Wachstum mit angemessenen finanziellen und technischen Ressourcen einhergehen muss, um die operativen Kapazitäten sicherzustellen; fordert die Ukraine auf, eine Strukturreform des Staatlichen Untersuchungsbüros in Erwägung zu ziehen, um seine Unabhängigkeit und Wirksamkeit zu stärken und zu verhindern, dass es im Zusammenhang mit den politischen Entwicklungen in der Ukraine nach dem Krieg, insbesondere im Zusammenhang mit Wahlkampagnen, missbraucht wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>ist besorgt über den gescheiterten Versuch der staatlichen Stellen der Ukraine, die Unabhängigkeit der Einrichtungen zur Korruptionsbekämpfung zu untergraben; begrüßt den entschiedenen Widerstand der Zivilgesellschaft gegen diese inakzeptablen Versuche, der die staatlichen Stellen zum Rückzug gezwungen hat; ist der Ansicht, dass dies ein gefährlicher Versuch der staatlichen Stellen ist, die Errungenschaften einer echten Korruptionsbekämpfung zu untergraben; betont, dass dieser Schritt – wenn erfolgreich – nur den Feinden der Ukraine zugutegekommen wäre; betont, dass dies als deutliche Erinnerung an alle Menschen in der Ukraine dienen sollte, die aufgrund engstirniger Interessen nicht davor zurückschrecken, die Zukunft des Landes zu gefährden; bekräftigt, dass die Korruptionsbekämpfung ein langfristiges Engagement und umfassende Anstrengungen zur Schaffung einer verantwortungsvollen Staatsführung mit einem gut funktionierenden System von Kontrolle und Gegenkontrolle erfordert; unterstützt den Standpunkt der Kommission, dass diese Institutionen für die Reformagenda der Ukraine von entscheidender Bedeutung sind und unabhängig handeln müssen, um Korruption zu bekämpfen und das Vertrauen der Öffentlichkeit aufrechtzuerhalten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>begrüßt die Annahme des Gesetzes über Lobbyarbeit als Teil der Agenda der Ukraine zur Beseitigung der oligarchischen Strukturen; betont, dass eine erneuerte und umfassende Strategie zur Beseitigung der oligarchischen Einflussnahme erforderlich ist, an der die Beteiligung nationaler und internationaler Sachverständiger sowie von Organisationen der Zivilgesellschaft sichergestellt wird; legt den staatlichen Stellen der Ukraine nahe, weiterhin an einer Reform der Governance staatseigener Unternehmen im Einklang mit den OECD-Leitlinien zu arbeiten, um das Potenzial für Schirmherrschaft zu minimieren und Korruption zu verhindern, unter anderem durch die Veröffentlichung aller Daten zum wirtschaftlichen Eigentum an staatseigenen Unternehmen und indem sichergestellt wird, dass alle großen staatseigenen Unternehmen über unabhängige Gremien mit einer ausgewogenen Vertretung von Frauen und Männern verfügen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>betont, dass es wichtig ist, die Finanzkontrolle weiter zu reformieren, einschließlich der Verbesserung der Überwachungsleistung durch den staatlichen Rechnungshof und der ordnungsgemäßen Umsetzung der Reform der Rechnungskammer, um die nationalen Ausgaben zu sichern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>nimmt die Erkenntnisse aus dem Nachtrag zum zweiten Umsetzungsbericht zur Kenntnis, der von der Gruppe der Staaten gegen Korruption des Europarates am 22. November 2024 angenommen wurde und demzufolge die Ukraine 18 der 31 Empfehlungen aus diesem Bericht zufriedenstellend erfüllt hat oder angegangen ist; fordert die Ukraine auf, die übrigen Empfehlungen uneingeschränkt umzusetzen, insbesondere durch die Einführung eines Systems zur zufälligen Zuweisung von Fällen an Staatsanwälte, durch eine präzisere Definition von Disziplinarvergehen sowie durch eine Erweiterung der Disziplinarmaßnahmen, um die Verhältnismäßigkeit und die Wirksamkeit zu verbessern, unter Berücksichtigung der besonderen Umstände der Ukraine;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>fordert die Ukraine nachdrücklich auf, der Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, der Justizreform und der Korruptionsbekämpfung Vorrang einzuräumen, und appelliert an die EU und die Mitgliedstaaten, diese Bemühungen stärker zu unterstützen, da Fortschritte in diesen Bereichen nicht nur für die EU-Mitgliedschaft, sondern auch für den erfolgreichen Wiederaufbau und das wirtschaftliche Vertrauen entscheidend sind; empfiehlt die Annahme eines soliden Gesetzes zum Schutz von Hinweisgebern im Einklang mit dem EU-Besitzstand; stellt fest, dass der derzeitige politische Rahmen der Ukraine zur Korruptionsbekämpfung 2025 ausläuft, und betont, dass ein neues staatliches Antikorruptionsprogramm erforderlich ist, in dem Beiträge der Zivilgesellschaft berücksichtigt werden und hochgesteckte Ziele, messbare Kriterien und klare Zeitpläne festgelegt sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>fordert die Kommission auf, die Ukraine in das Instrumentarium der EU für die Rechtsstaatlichkeit einzubeziehen, um die Umsetzung demokratischer Reformen vor dem Beitritt zu verbessern; fordert eine Ausweitung der Strafverfolgungskapazität bei Finanzermittlungen, unter anderem durch die Entwicklung methodischer Leitlinien und eine klare Aufgabenverteilung, auch durch bessere Reaktionen auf kriminelle Machenschaften wie den Einsatz von Geldkurieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>stellt fest, dass der Angriffskrieg Russlands enormen Druck auf das Justizsystem der Ukraine ausübt, unter anderem aufgrund des hohen Umfangs von Fällen der „Zusammenarbeit“; fordert in diesem Zusammenhang eine sorgfältige Anwendung der Rechtsvorschriften über die „Zusammenarbeit“ unter Wahrung der Grundrechte und der justiziellen Gerechtigkeit und spricht sich für einen einheitlichen Ansatz der Staatsanwaltschaft auf der Grundlage von Rechtsklarheit und sachlicher Strenge aus, was für die Wiedereingliederung der befreiten Gebiete entscheidend ist; fordert die staatlichen Stellen der Ukraine in diesem Zusammenhang auf, Strafverfolgungen auf der Grundlage ihrer Schwere und Relevanz für die Sicherheit des Staates im Einklang mit der Vierten Genfer Konvention Vorrang einzuräumen; fordert, dass die Transparenz und der Zugang der Öffentlichkeit zu Daten über solche Strafverfolgungsmaßnahmen verbessert werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>fordert die Ukraine nachdrücklich auf, virtuelle Vermögenswerte zu regulieren, indem sie umfassende Rechtsvorschriften erlässt, eine Aufsichtsbehörde benennt, eine Risikobewertung durchführt und die Aufdeckung von Finanzkriminalität im Zusammenhang mit virtuellen Vermögenswerten unterstützt; begrüßt in diesem Zusammenhang, dass die Werchowna Rada kürzlich den Gesetzentwurf Nr. 11290 angenommen hat, und fordert nachdrücklich die Annahme des Gesetzentwurfs Nr. 12207, mit dem unter anderem europäische Schemata für die Cybersicherheitszertifizierung eingeführt werden und die ukrainischen Rechtsvorschriften an die Normen der EU angeglichen werden sollen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Grundfreiheiten und Menschenrechte</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>begrüßt den Einsatz der Ukraine für die Achtung der Grundrechte, sogar während des anhaltenden Angriffskriegs Russlands; unterstreicht die bedeutende Rolle der Zivilgesellschaft bei den Reformen und dem EU-Beitrittsprozess; betont, dass ein sicheres, förderliches und partizipatives Umfeld für Organisationen der Zivilgesellschaft, auch Menschenrechtsverteidiger und Aktivisten, aufrechterhalten werden muss; fordert die dringende Aktualisierung der nationalen Menschenrechtsstrategie und einen umfassenden Umsetzungsplan; spricht sich für einen sinnstiftenden zivilen Dialog in allen Bereichen des öffentlichen und politischen Lebens aus und fordert nachdrücklich eine anhaltende politische Einheit für den Weg der Ukraine in die EU; fordert die Angleichung der Rechtsvorschriften zur Festlegung des Mandats des Bürgerbeauftragten der Ukraine an den Besitzstand der EU;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>weist auf die Herausforderungen hin, die sich bei der Aufrechterhaltung pluralistischer Medien unter Kriegsbedingungen ergeben, darunter ein Zusammenbruch des Marktes, Sicherheitsengpässe und Personalmangel; ist der Ansicht, dass der dynamische Informationsraum und die Medienfreiheit der Ukraine eine der größten Stärken des Landes sind, wenn es darum geht, der Invasion und Propaganda Russlands standzuhalten; fordert als politische Angelegenheit, dass Medienanbieter wieder landesweit vollumfänglich ausstrahlen dürfen, wobei eine weitere Vertiefung der politischen Zensur durch eventuell notwendige Beschränkungen aufgrund des Krieges entschieden abgelehnt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>würdigt die mutige Arbeit ukrainischer Menschenrechtsverteidiger und Journalisten, die Menschenrechtsverletzungen in vorübergehend besetzten Regionen dokumentieren; weist auf die strategische Position der Ukraine an vorderster Front der Informationskriegsführung hin und begrüßt ihren Einsatz bei europäischen Initiativen wie dem Schutzschild für die Demokratie und den gemeinsamen Sicherheitszusagen zur Bekämpfung der Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland; erkennt an, dass die Ukraine ein wichtiger Partner der EU im Kampf gegen Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland ist, und fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, den Kampf gegen Desinformation und hybride Bedrohungen aus Russland zu intensivieren; fordert, dass die digitale Kompetenz gefördert, das Gesetz über digitale Dienste auf Social-Media-Plattformen umgesetzt und die strategische Kommunikation der EU gestärkt wird, um der Einmischung Russlands entgegenzuwirken und sich öffentlich klar zur substanziellen Unterstützung der EU für die Ukraine zu bekennen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>begrüßt legislative Initiativen zur Förderung der Gleichstellung von LGBTQI+-Personen und anderen marginalisierten Gruppen, insbesondere die Gesetzentwürfe 5488 (Hassverbrechen), 12252 (Zivilpartnerschaften) und 9103 (eingetragene Partnerschaften); fordert nachdrücklich die unverzügliche Annahme dieser Gesetze, um die Einhaltung der Normen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sicherzustellen; fordert, dass ein neues Antidiskriminierungsgesetz im Hinblick auf die sexuelle Ausrichtung, die Geschlechtsidentität und Behinderungen verabschiedet wird und dass der Rechtsrahmen der Ukraine zur Bekämpfung von Diskriminierung weiter gestärkt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>begrüßt die im Juli 2024 vorgenommenen Änderungen des Gesetzes über nationale Minderheiten, mit denen zweisprachige Bildungspfade eingeführt werden, und fordert die rasche Umsetzung dieser Reformen durch eine angemessene Finanzierung und Lehrerausbildung; begrüßt die Einrichtung des Rates für nationale Minderheiten und die Annahme des Aktionsplans zum Schutz der Rechte nationaler Minderheiten bis 2027, mit dem Ziel, die Rechtsvorschriften der Ukraine in Einklang mit den europäischen Normen zu bringen; fordert einen strukturierten und substanziellen Dialog mit Minderheitengemeinschaften und die vollständige Umsetzung der Empfehlungen der Venedig-Kommission;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>würdigt die Fähigkeit der Ukraine, die Kontinuität und Reform des Bildungswesens sicherzustellen, insbesondere durch digitale Instrumente, von der EU unterstützte Programme und die Entwicklung resilienter öffentlicher Infrastruktur; fordert die Kommission auf, die Unterstützung für ukrainische Studierende und Einrichtungen im Rahmen von Erasmus+, Horizont Europa und des Programms EU4Youth auszuweiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>begrüßt die Ratifizierung des Übereinkommens von Istanbul durch die Ukraine und die Einrichtung von Zentren zur Unterstützung von Überlebenden; fordert die Ukraine auf, nachhaltige Finanzmittel für die Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt und die Unterstützung der Opfer bereitzustellen, vor allem angesichts der erhöhten Risiken während des Krieges; fordert die Ukraine auf, das Gesetz über die Grundsätze der Verhütung und Bekämpfung von Diskriminierung in der Ukraine und das Strafgesetzbuch der Ukraine in Bezug auf Hassverbrechen im Einklang mit internationalen Normen auszubessern und die erforderlichen Gesetzesänderungen zur Umsetzung des Übereinkommens von Istanbul einzuführen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>48.</NO.P>weist auf die erhöhten Risiken des Menschenhandels, insbesondere für Frauen und Kinder, in und nach Konfliktsituationen hin; fordert die staatlichen Stellen der Ukraine auf, mit Unterstützung der EU die Erkennungsmechanismen zu stärken und mit der Zivilgesellschaft zusammenzuarbeiten, um den Schutz und die Rehabilitation von Opfern im Einklang mit der EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie (EU) 2024/1712 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Änderung der Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer (ABl. L, 2024/1712, 24.6.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2024/1712/oj).</FIELD></FOOTNOTE> sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>49.</NO.P>unterstützt eine verstärkte EU-Hilfe für die Ukraine im Bereich der körperlichen Rehabilitation und der prothetischen Versorgung, insbesondere für verletzte Soldaten, Minenopfer und Menschen mit Amputationen; betont, dass es wichtig ist, ein nationales Prothetik- und Rehabilitationssystem mit Unterstützung der EU und der Mitgliedstaaten zu entwickeln; regt Partnerschaften mit europäischen medizinischen Einrichtungen an, um die Kapazitäten, die Ausbildung und den Zugang zu moderner Ausrüstung zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>50.</NO.P>nimmt die Annahme des Gesetzes zur Kenntnis, das es den orthodoxen Kirchengemeinden in der Ukraine ermöglichen wird, sich von der Gerichtsbarkeit des Moskauer Patriarchats zu trennen und frei über ihre neue hierarchische Zugehörigkeit zu entscheiden; verurteilt die rechtswidrige Aneignung und Entfernung von Kulturgütern aus vorübergehend besetzten ukrainischen Gebieten durch russische Streitkräfte; fordert nachdrücklich die Achtung des religiösen und kulturellen Erbes in vorübergehend besetzten Gebieten, darunter 485 bereits zerstörte Stätten, Kultstätten und heilige Stätten; betont die Verantwortung aller Parteien für den Schutz des kulturellen Erbes im Einklang mit internationalen Übereinkommen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>51.</NO.P>fordert die Ukraine zur weiteren Angleichung der Arbeitsnormen auf, insbesondere im Hinblick auf die Versammlungsfreiheit und den sozialen Dialog, und fordert sie ferner auf, ihre nationalen Arbeits- und Sozialvorschriften an die Normen der EU anzupassen, insbesondere in den Bereichen Beschäftigung, Sozialpolitik und Chancengleichheit; fordert die Kommission auf, zusätzliche Unterstützung bereitzustellen, um Fortschritte in diesem Bereich zu erzielen; betont, dass umfassende Konsultationen mit den Gewerkschaften und der Zivilgesellschaft erforderlich sind, und empfiehlt, das Fachwissen der Internationalen Arbeitsorganisation in dieser Angelegenheit zu berücksichtigen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Regionale Zusammenarbeit und gutnachbarliche Beziehungen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>52.</NO.P>begrüßt die aktive Beteiligung der Ukraine an regionalen Initiativen, z. B. ihre Führungsrolle im Forum der Zivilgesellschaft der Östlichen Partnerschaft und die Koordination grenzübergreifender Vorhaben mit den Mitgliedstaaten der EU;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>53.</NO.P>begrüßt die jüngste gemeinsame Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik mit dem Titel „Der strategische Ansatz der Europäischen Union für den Schwarzmeerraum“<FOOTNOTE><FIELD> Gemeinsame Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 28. Mai 2025 mit dem Titel „Der strategische Ansatz der Europäischen Union für den Schwarzmeerraum“ (JOIN(2025)0135).</FIELD></FOOTNOTE> und besonders die Möglichkeiten für die Ukraine, in diesem Rahmen bedeutende Beiträge zu leisten; fordert die Ukraine auf, sich weiterhin aktiv an der Östlichen Partnerschaft und der Parlamentarischen Versammlung Euronest als „Vorreiterin der Integration“ zu beteiligen, die sich für die europäischen Werte und Reformen in der gesamten Region einsetzt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>54.</NO.P>begrüßt und unterstützt etwaige Bemühungen der Ukraine und der EU-Mitgliedstaaten, gegen noch ungelöste Aspekte der historischen bilateralen und regionalen Beziehungen wie das Massaker von Wolhynien im Sinne einer wahrhaften, aufrichtigen Versöhnung und unter Einhaltung der EU-Werte Menschenwürde und gutnachbarliche Beziehungen vorzugehen, sowie eine kritische Bewertung historischer Ereignisse; ist der Ansicht, dass mit dem guten Willen aller Seiten ein ausdauernder Aussöhnungsprozess konstruktiv und mit dem Ziel des gegenseitigen Verständnisses angegangen wird; begrüßt in diesem Zusammenhang die laufenden Gespräche zwischen den staatlichen Stellen Polens und der Ukraine, die zur Wiederaufnahme der Freilegung von Grabstätten polnischer Staatsangehöriger in ukrainischem Hoheitsgebiet im April 2025 geführt haben; hofft, dass der Prozess mit dem klaren Ziel fortgesetzt werden kann, den Opfern eine würdige Bestattung und ein würdiges Gedenken zuteilwerden zu lassen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>55.</NO.P>bringt seine große Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass in jüngster Zeit nachrichtendienstliche Aktivitäten durch ungarische Sicherheitsbehörden in der Region Sakarpattja im Südwesten der Ukraine durchgeführt wurden; bedauert die systematische Politik der Regierung Ungarns, die darauf abzielt, die Selbstverteidigungsbemühungen der Ukraine zu untergraben und Fragen im Zusammenhang mit der ungarischen Minderheit in der Ukraine für politische Zwecke zu nutzen, wodurch die Fortschritte der Ukraine auf dem Weg zur Integration in die EU behindert werden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Sozioökonomische Reformen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>56.</NO.P>begrüßt die Umsetzung des vorrangigen Aktionsplans 2023-2024 durch die Ukraine und die Annahme der Rechtsvorschriften, die für die Reform des Büros der Ukraine für wirtschaftliche Sicherheit erforderlich sind, damit es Steuerhinterziehung und Wirtschaftskriminalität wirksamer bekämpfen kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>57.</NO.P>weist auf die Annahme des Gesetzes über den lokalen öffentlichen Dienst von 2023 hin und fordert die Regierung der Ukraine auf, bei künftigen Reformen der öffentlichen Verwaltung ein systematisches Konzept zu verfolgen, indem eine klare Vision und eine strukturierte Umsetzungsstrategie festgelegt werden; betont, dass institutionelle und administrative Kapazitäten aufgebaut werden müssen, die erforderlich sind, um den langfristigen Erfolg und die Auswirkungen der beitrittsbezogenen Reformen nicht nur in der Gesetzgebung, sondern auch in der Praxis sicherzustellen; begrüßt, dass die Werchowna Rada kürzlich den Gesetzentwurf Nr. 8222 angenommen hat, mit dem das Vergütungssystem für Staatsbedienstete vereinheitlicht wird, um die Effizienz der Verwaltung zu verbessern und sie gleichzeitig an die europäischen Normen für die Verwaltung des öffentlichen Dienstes anzupassen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>58.</NO.P>fordert die Ukraine auf, Fortschritte bei der Annahme der Änderungen des Gesetzes über die lokale staatliche Verwaltung, einschließlich des Gesetzentwurfs Nr. 4298, zu erzielen, um die Reformen der lokalen Verwaltung mit den EU-Normen in Einklang zu bringen; fordert einen ausgewogenen Rechtsrahmen für die Verwaltungsaufsicht, der dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung Rechnung trägt und gleichzeitig die Zuständigkeiten, Vorrechte und Selbstverwaltungsfunktionen der lokalen Gebietskörperschaften wahrt; weist erneut auf seine Forderung nach der Einführung einer Rechtspersönlichkeit für lokale und regionale öffentliche Stellen hin;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>59.</NO.P>fordert kontinuierliche Fortschritte bei der Dezentralisierungsreform und der Stärkung der Selbstverwaltung auf lokaler Ebene; begrüßt die Einleitung der Phase III des von der EU und den Mitgliedstaaten unterstützten Programms U-LEAD, wobei der Schwerpunkt auf der Stärkung der lokalen Selbstverwaltung und der Förderung einer widerstandsfähigen Erholung auf lokaler und regionaler Ebene liegt; betont, dass es wichtig ist, dafür zu sorgen, dass künftige Reformen der Verfassung oder der Institutionen, einschließlich Wahl- und Dezentralisierungsreformen, transparent und inklusiv sind und im Einklang mit den Empfehlungen der Venedig-Kommission durchgeführt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>60.</NO.P>begrüßt, dass die Ukraine wichtige Etappenziele erreicht hat, und fordert sie auf, weiterhin Fortschritte bei der Umsetzung des Ukraine-Plans gemäß der Verordnung (EU) 2024/792 zu erzielen und gleichzeitig die Werte und Standards, auf denen er beruht, zu wahren; betont, dass die Kommission die Konditionalität, insbesondere in Bezug auf Säule III der Fazilität, beibehalten muss, um Nachhaltigkeit und Rechenschaftspflicht im Reformprozess sicherzustellen; hebt die starke Dynamik bei der Umsetzung von Reformen hervor, die auf den breiten gesellschaftlichen Konsens und die Konditionalität der Ukraine-Fazilität zurückzuführen ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>61.</NO.P>begrüßt, dass zivilgesellschaftliche Organisationen im Rahmen des Finanzierungsfensters „Zivilgesellschaft“ der Ukraine-Fazilität weiterhin unterstützt werden, und fordert die Ukraine auf, dafür zu sorgen, dass die Finanzberichterstattungspflichten die Tätigkeiten zivilgesellschaftlicher Organisationen nicht unangemessen einschränken; betont die Bedeutung einer konstruktiven Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und den lokalen Behörden, um eine wirksame Umsetzung und hochwertige Reformen im Rahmen des Ukraine-Plans sicherzustellen; fordert die ukrainischen Justizbehörden auf, die bestehenden Mechanismen – auch durch gerichtliche Maßnahmen – zum Schutz von Aktivisten der Zivilgesellschaft zu stärken; fordert die Ukraine nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass die Anforderungen an die Finanzberichterstattung und die Regulierung des wirtschaftlichen Eigentums juristischer Personen die Funktionsweise und Unabhängigkeit zivilgesellschaftlicher Organisationen nicht unangemessen beeinträchtigen; begrüßt die fortgesetzte Unterstützung zivilgesellschaftlicher Organisationen im Rahmen des Finanzierungsfensters „Zivilgesellschaft“ der Ukraine-Fazilität;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>62.</NO.P>betont, dass der Wiederaufbau der Ukraine eng mit ihren EU-Beitrittsreformen verknüpft und von den Grundsätzen der sozialen Gerechtigkeit, Nachhaltigkeit, Transparenz und lokalen Eigenverantwortung geleitet werden muss; betont ferner, dass der Wiederaufbau der Ukraine auf einer soliden Rechtsstaatlichkeit, einer transparenten Regierungsführung und demokratischer Inklusion beruhen muss; hebt hervor, dass Justizreform, Bemühungen zur Korruptionsbekämpfung und Verbesserungen der öffentlichen Verwaltung nicht nur Voraussetzungen für den EU-Beitritt, sondern auch von grundlegender Bedeutung sind, um Investitionen anzuziehen und das Vertrauen zwischen den Partnern und Bürgerinnen und Bürgern der Ukraine wiederherzustellen; fordert die Einbeziehung geschlechtersensibler Ansätze in alle Wiederaufbaubemühungen, einschließlich einer stärkeren Vertretung von Frauen und Minderheiten in Entscheidungsprozessen; fordert die ukrainische Regierung auf, bei der Umsetzung von „RebuildUkraine“ Transparenz zu gewährleisten und die Zivilgesellschaft und gefährdete gesellschaftliche Gruppen zu konsultieren und zu beteiligen, insbesondere im Hinblick auf die Achtung der Grundrechte und der Rechtsstaatlichkeit sowie die diskriminierungsfreie Verteilung und Verwendung von EU-Mitteln;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>63.</NO.P>hebt die wesentliche Rolle der EU-Fazilität für die Ukraine und des Programms für Darlehen für die Ukraine durch beschleunigte Nutzung außerordentlicher Einnahmen hervor, aus denen im Jahr 2025 zusammen mehr als 30 Mrd. EUR zur Unterstützung der öffentlichen Dienstleistungen, der makrofinanziellen Stabilität und der Reformagenda der Ukraine bereitgestellt wurden; fordert, dass die finanzielle Unterstützung für die Ukraine in den Jahren 2026 und 2027 fortgesetzt und verstärkt wird, unter anderem durch ein neues Makrofinanzhilfepaket, damit die erwartete Haushaltslücke der Ukraine in Höhe von 39 Mrd. EUR geschlossen werden kann; stellt darüber hinaus fest, dass die finanzielle und wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit der Ukraine nach wie vor eine wesentliche Voraussetzung für die Aufrechterhaltung ihrer Verteidigungskapazitäten und Reformprozesse ist; fordert daher, dass Lösungen zur Verringerung der Auslandsschuldenlast der Ukraine in Betracht gezogen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>64.</NO.P>nimmt das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den USA und der Ukraine über kritische Mineralien zur Kenntnis und begrüßt, dass in dem Abkommen die langfristige Unterstützung der Sicherheit und des Wiederaufbaus der Ukraine durch die USA bekräftigt wird, und nimmt die darin zum Ausdruck gebrachte Absicht zur Kenntnis, den EU-Beitrittsprozess der Ukraine und die damit verbundenen Verpflichtungen zu wahren und für Vereinbarkeit mit den Verpflichtungen der Ukraine gegenüber internationalen Finanzinstituten oder anderen offiziellen Kreditgebern zu sorgen; fordert die Kommission auf, beide Parteien zu ersuchen, die Umsetzung der Bestimmungen, mit denen der Weg der Ukraine in die EU gesichert werden soll, genauer zu erläutern und regelmäßig über deren Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht Bericht zu erstatten; hält es für unerlässlich, dass bei der Gewinnung von Mineralien im Rahmen dieses Abkommens hohe soziale und ökologische Normen uneingeschränkt eingehalten werden und dass die Einhaltung durch wirksame Kontrollmechanismen sichergestellt wird; erwartet ferner, dass die Ukraine die einschlägigen EU-Umweltvorschriften, einschließlich der Wasserrahmenrichtlinie<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl. L 327 vom 22.12.2000, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2000/60/oj).</FIELD></FOOTNOTE> und der Richtlinie über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie 2006/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie und zur Änderung der Richtlinie 2004/35/EG (ABl. L 102 vom 11.4.2006, S. 15. ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2006/21/oj).</FIELD></FOOTNOTE>, vollständig in ihren nationalen Rechtsrahmen einbezieht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>65.</NO.P>weist darauf hin, dass bei der EU-Erweiterung sichergestellt werden muss, dass ein Beitritt nicht zur Ausbeutung der natürlichen Ressourcen der Bewerberländer führt oder zu sozialer Ungleichheit und Umweltzerstörung beiträgt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>66.</NO.P>begrüßt die Fortschritte der Ukraine bei der teilweisen Annahme von Tierschutzvorschriften, wenn auch mit erheblichen Verzögerungen gegenüber den im Rahmen der vertieften und umfassenden Freihandelszone eingegangenen Verpflichtungen; fordert die Ukraine auf, weitere Fortschritte bei der Annahme der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates über den Schutz von Tieren beim Transport<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG und 93/119/EG und der Verordnung (EG) Nr. 1255/97 (ABl. L 3 vom 5.1.2005, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2005/1/oj).</FIELD></FOOTNOTE> zu erzielen und dabei der derzeitigen Überarbeitung dieser Rechtsvorschriften in der EU Rechnung zu tragen, was für die Einhaltung der Produktionsnormen der EU und die Erleichterung vermehrter Ausfuhren von Erzeugnissen tierischen Ursprungs in die EU von entscheidender Bedeutung ist; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die Ukraine diesbezüglich finanziell und technisch zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>67.</NO.P>hebt die Widerstandsfähigkeit und Bedeutung des Agrarsektors (19 % des BIP, 53 % der Warenausfuhren) hervor, betont jedoch, dass die Wertschöpfungsketten diversifiziert werden müssen und dass die rasche Annahme von EU-Pflanzenschutznormen vorteilhaft wäre; betont, wie wichtig Umweltschutzmaßnahmen sind, wenn es darum geht, die grüne Erholung der Ukraine sicherzustellen; fordert die Kommission auf, die Ukraine bei der Umsetzung von Umweltverträglichkeitsprüfungen, insbesondere im Forst- und Landwirtschaftssektor, und von Verfahren zur strategischen Umweltprüfung weiter zu unterstützen; fordert die Kommission ferner auf, die Ukraine beim Aufbau von Verwaltungskapazitäten für die vollständige Umsetzung des EU-Besitzstandes im Umweltbereich, einschließlich der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Entscheidungsfindung, und bei der Angleichung ihrer Rechtsvorschriften an die Erneuerbare-Energien-Richtlinie<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie (EU) 2023/2413 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Oktober 2023 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/2001, der Verordnung (EU) 2018/1999 und der Richtlinie 98/70/EG im Hinblick auf die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/652 des Rates (ABl. L, 2023/2413, 31.10.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2023/2413/oj).</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere die Nachhaltigkeitskriterien für Bioenergie, weiter zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>68.</NO.P>fordert die Werchowna Rada und die ukrainische Regierung auf, das Gesetz Nr. 12089 zu ändern, das die Legalisierung des Besitzes von Land, das dem Staat auf unrechtmäßige Weise entzogen wurde, einschließlich Wäldern und Wasserkörpern, für Privatpersonen ermöglicht, was nicht mit dem EU-Besitzstand im Einklang steht, da das Gesetz in seiner derzeitigen Form Rechtsunsicherheiten enthält, die die Rückgabe dieses Landes an den Staat unmöglich machen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Energie, Umwelt, nachhaltige Entwicklung und Konnektivität</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>69.</NO.P>begrüßt die wesentlichen Fortschritte, die bei den Reformen des Energiesektors erzielt wurden, und die Verfolgung der Ziele des europäischen Grünen Deals durch die Ukraine, und ermutigt die Ukraine, in dieser Hinsicht nicht nachzulassen; betont, dass die Energieversorgungssicherheit der Ukraine weiter gestärkt werden muss, indem ihre Integration in den Energiemarkt der EU vertieft wird – unter anderem durch die Synchronisierung des ukrainischen Stromnetzes mit Kontinentaleuropa und eine verstärkte Zusammenarbeit bei der Gasspeicherung und -versorgung –, und indem der Einsatz erneuerbarer Energiequellen und Energieeffizienzmaßnahmen beschleunigt werden; betont, dass die Stärkung der Widerstandsfähigkeit kritischer Energieinfrastrukturen nach wie vor von entscheidender Bedeutung für die wirtschaftliche Stabilität und strategische Autonomie der Ukraine ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>70.</NO.P>betont, dass die Ukraine als Lieferant von Energie und energieintensiven Produkten für das übrige Europa über ein erhebliches Potenzial verfügt; fordert die Ukraine daher auf, die Energieverbundnetze mit benachbarten Mitgliedstaaten und regionalen Partnern wie der Republik Moldau im Hinblick auf eine weitere Integration in den Energiemarkt der EU weiter auszubauen; stellt fest, dass im Angriffskrieg Russlands relevante Netze und Anlagen ins Visier genommen und zerstört wurden; fordert die Ukraine daher nachdrücklich auf, den Wiederaufbau zu nutzen, um wo immer möglich mithilfe der klimafreundlichsten Technologien und Verfahren eine bessere Zukunft zu gestalten, in erneuerbare Energiequellen und Energieeffizienz zu investieren und die Auswirkungen auf die Umwelt entlang der gesamten Produktionskette zu minimieren; begrüßt das anhaltende Engagement der Kommission in diesem Bereich zur Unterstützung der Reform des ukrainischen Energiesektors, einschließlich des Wiederaufbaus und des grünen Wandels; fordert, dass die Umsetzung der bestehenden Verpflichtungen im Rahmen des Ukraine-Plans und der Pakete der Energiegemeinschaft, einschließlich der Entflechtung regionaler Energieversorgungsunternehmen, vorangetrieben wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>71.</NO.P>fordert die Ukraine auf, nach den Angriffen Russlands auf ihre Energieinfrastruktur die kosteneffizientesten und zuverlässigsten Lösungen für den ukrainischen Energiesektor zu prüfen, beispielsweise indem sie ihre mit fossilen Brennstoffen betriebenen Kraftwerke, soweit dies angesichts des anhaltenden Krieges möglich ist, durch dezentrale und nachhaltige Energietechnologien ersetzt; fordert die Kommission und die staatlichen Stellen der Ukraine auf, die Mittel im Rahmen der Fazilität für die Ukraine strategisch zu nutzen, um Investitionen in erneuerbare Energiequellen Vorrang einzuräumen, die für die Gewährleistung der langfristigen Energieversorgungssicherheit, der ökologischen Nachhaltigkeit und der wirtschaftlichen Widerstandsfähigkeit sowohl in der Ukraine als auch auf dem übrigen Kontinent von entscheidender Bedeutung sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>72.</NO.P>ist zutiefst besorgt über den schädlichen Einfluss Russlands innerhalb der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) trotz dessen wiederholter Verstöße gegen die Kernprinzipien der IAEO in Bezug auf die nukleare Sicherheit und die Nichteinmischung; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, sich für eine stärkere Kontrolle der Rolle Russlands innerhalb der IAEO einzusetzen und Reformen zu prüfen, mit denen sichergestellt wird, dass Aggressorstaaten die Neutralität und Glaubwürdigkeit der internationalen Nuklearaufsicht nicht untergraben können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>73.</NO.P>betont, dass der Angriffskrieg Russlands einem Ökozid gleichkommt, der in der Ukraine schwere und lang anhaltende Umweltschäden verursacht hat, darunter die Zerstörung von Ökosystemen, die Kontamination von Wasser und Boden sowie Angriffe auf die Industrie- und Energieinfrastruktur; ist der Ansicht, dass die internationale Anerkennung von Ökoziden als Kriegsverbrechen von entscheidender Bedeutung ist, um sicherzustellen, dass Russland rechtlich uneingeschränkt zur Rechenschaft gezogen wird und dass die Ukraine im Zuge dessen entschädigt wird, und fordert, dass die EU im Rahmen des Wiederaufbaus der Ukraine eine umfassende Strategie zur Erholung der Umwelt unterstützt; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, alle Initiativen zur Dokumentation der durch den Krieg Russlands verursachten Umweltzerstörung sowie die Bemühungen um Rechenschaftspflicht und Entschädigung in ausländischen Gerichtsbarkeiten uneingeschränkt zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>74.</NO.P>begrüßt die Annahme des nationalen Energie- und Klimaplans der Ukraine sowie die Koordinierung und Planung der Energie- und Klimapolitik bis 2030 mit spezifischen Zielen wie einer erheblichen Verringerung der Treibhausgasemissionen und einer Erhöhung des Anteils an erneuerbaren Energieträgern; unterstützt die laufenden Bemühungen im Rahmen des Energieeffizienzfonds und des neu eingerichteten Dekarbonisierungsfonds; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, die finanzielle Tragfähigkeit dieser Instrumente sicherzustellen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Wiederaufbau und der Integration erneuerbarer Energieträger in Wohnraum; fordert die Ukraine auf, den Grundsatz des gerechten Übergangs in Energiereformen zu integrieren, um die sozialen Auswirkungen abzumildern und schutzbedürftige Gruppen zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>75.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die nukleare Sicherheit als zentralen Bestandteil der Aufbau- und Integrationsstrategie der Ukraine aufzunehmen und die Angleichung an den EU-Besitzstand im Bereich Kernenergie und Strahlenschutz im Rahmen von Euratom sicherzustellen; unterstützt die Stärkung der Kapazitäten der Ukraine für nukleare Sicherheit und radiologische Notfallmaßnahmen als zentralen Bestandteil der Aufbau- und Integrationsstrategie der Ukraine, unter anderem durch technische und finanzielle Hilfe der EU und internationaler Partner; fordert die Einrichtung einer von der EU geleiteten Initiative zur Stärkung der nuklearen Sicherheit, zum Schutz kritischer Infrastrukturen und zur Verhinderung radiologischer Vorfälle infolge der Aggression Russlands; ist zutiefst besorgt über die Versuche der Russischen Föderation, die kritische Infrastruktur der Ukraine de facto zu annektieren, auch anlässlich glaubwürdiger öffentlicher Berichte, wonach die Russische Föderation beabsichtigt, das Kernkraftwerk Saporischschja vom ukrainischen Stromnetz zu trennen und es zwangsweise in das russische Energiesystem zu integrieren, was die Souveränität der Ukraine und das Völkerrecht verletzen und ein erhebliches Risiko für die nukleare Sicherheit darstellen würde; fordert nachdrücklich den unverzüglichen und bedingungslosen Abzug des gesamten russischen Militärpersonals und der gesamten russischen Militärausrüstung aus den Räumlichkeiten des Kernkraftwerks Saporischschja und aller anderen Nuklearanlagen in der Ukraine und fordert die IAEO nachdrücklich auf, sich öffentlich und unmissverständlich den Plänen zur Anbindung des Kernkraftwerks Saporischschja an das russische Netz zu widersetzen; betont, dass es sich bei der Integrität und Widerstandsfähigkeit der nuklearen Infrastruktur der Ukraine nicht nur um eine nationale Frage handelt, sondern um eine gemeinsame europäische Verantwortung; fordert eine koordinierte Notfallplanung und eine verstärkte grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten, um auf potenzielle nukleare Bedrohungen zu reagieren, die von russischen Maßnahmen in der Ukraine ausgehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>76.</NO.P>fordert die Ukraine nachdrücklich auf, den illegalen Holzeinschlag im Einklang mit den Normen der nachhaltigen Forstwirtschaft und des Umweltschutzes wirksam zu bekämpfen, wie beispielsweise den illegalen Holzeinschlag in den Urwäldern der Karpaten; fordert die EU auf, zur Verhinderung des illegalen Holzeinschlags im Zusammenhang mit dem rechtswidrigen Projekt des Wintersportgebiets Swydiwez beizutragen; fordert die Ukraine auf, in eine ökologisch sichere und nachhaltige touristische Infrastruktur zu investieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>77.</NO.P>fordert die Kommission auf, die Ukraine dabei zu unterstützen, die Fortschritte auf dem Weg zu einem hohen Grad an Suffizienz ihres Smaragd-Netzes in Bezug auf die Gebiete von besonderem Schutzinteresse aufrechtzuerhalten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>78.</NO.P>begrüßt, dass im Jahr 2024 63 % der Gesamtausfuhren auf EU-orientierte Ausfuhren entfielen, gegenüber 42 % im Jahr 2021, was auf eine erfolgreiche Neuausrichtung des Handels zurückzuführen ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>79.</NO.P>weist auf die strategische Bedeutung der Entwicklung und des Ausbaus von Eisenbahnkorridoren hin, die die Ukraine über das Transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V) mit der EU verbinden und sowohl zivilen als auch militärischen logistischen Zwecken als Teil einer umfassenderen Strategie für die Infrastruktur mit doppeltem Verwendungszweck dienen; fordert weitere Anstrengungen zur Angleichung der ukrainischen Normen im Bereich der Digitalisierung und des Verkehrs an diejenigen der EU, um Handel, Mobilität und sichere Kommunikation zu erleichtern; betont, dass mit einer besseren Konnektivität die wirtschaftliche Erholung und Integration der Ukraine unterstützt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>80.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alle erforderlichen Mittel bereitzustellen, um die beabsichtigte Verkehrsanbindung und die Resilienz des Verkehrssektors in der Ukraine bis 2050 zu verbessern, einschließlich der weiteren Aktualisierung der TEN-V-Karten; begrüßt die erfolgreiche Entwicklung und Umsetzung der Solidaritätskorridore, die es der Ukraine ermöglicht haben, die russische Blockade des Schwarzen Meeres zu umgehen und eine Vielzahl von Waren über die benachbarten EU-Mitgliedstaaten und die Republik Moldau auf die Weltmärkte auszuführen; würdigt, dass die Ukraine trotz der Gräueltaten im Zuge des Krieges und des erheblichen Rückgangs ihrer Getreideerzeugung eine Schlüsselrolle bei der Verhinderung einer globalen Nahrungsmittelkrise gespielt hat, da über das humanitäre Nahrungsmittelprogramm „Getreide aus der Ukraine“, das 2022 von Präsident Selenskyj auf den Weg gebracht wurde, mehr als 170 000 Tonnen Weizen an Länder geliefert wurden, die von den schlimmsten Nahrungsmittelkrisen betroffen waren, insbesondere in Afrika; weist darauf hin, dass die überwiegende Mehrheit der Getreideausfuhren der Ukraine für Entwicklungsländer bestimmt ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>81.</NO.P>würdigt die Fortschritte bei der Integration der Ukraine in die EU-Initiativen im Bereich Verkehr und digitale Konnektivität und betont, wie wichtig die Angleichung an den Besitzstand der EU in diesen Bereichen ist; begrüßt insbesondere die Schritte, die unternommen wurden, um die Ukraine in das Gebiet für kostenloses Roaming der EU einzubeziehen und die Mobilfunk-Roaminggebühren zwischen der Ukraine und der EU für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen abzuschaffen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>82.</NO.P>betont, wie wichtig es ist, die Konnektivität, die Interoperabilität und die Kapazität von Systemen in den Bereichen Digitales und IT zwischen der EU und der Ukraine im Einklang mit dem Assoziierungsabkommen zu stärken; fordert weitere Anstrengungen zur Harmonisierung der Digitalpolitik, zur Ausweitung der Zusammenarbeit im Bereich Cybersicherheit und zur Gewährleistung einer widerstandsfähigen und sicheren digitalen Infrastruktur; begrüßt in diesem Zusammenhang den Abschluss einer Arbeitsvereinbarung zwischen der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit und den ukrainischen Cybersicherheitsbehörden im Dezember 2023;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Beitrittsverhandlungen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>83.</NO.P>weist auf den Beschluss des Europäischen Rates vom 14./15. Dezember 2023 zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine hin, was ein historisches Etappenziel auf dem Weg der Ukraine zur EU-Mitgliedschaft darstellt; würdigt die rasche Einberufung der ersten Regierungskonferenz über den Beitritt der Ukraine zur Europäischen Union am 25. Juni 2024, mit der das Verhandlungsverfahren offiziell eingeleitet wurde, und begrüßt die Einschätzung von Kommissionsmitglied Kos, dass alle Überprüfungen bis Herbst 2025 abgeschlossen sein könnten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>84.</NO.P>würdigt die bedeutenden Reformen und das Engagement der Ukraine und empfiehlt der Kommission daher, zeitnah Clusterverhandlungen mit der Ukraine aufzunehmen, damit möglichst schnell Fortschritte in Bezug auf den EU-Beitritt des Landes erzielt werden können, sofern es den EU-Besitzstand weiterhin umsetzt und die vorgenommenen Reformen zum Abschluss bringt; hebt hervor, dass bei den Beitrittsverhandlungen einem klaren und transparenten Weg gefolgt werden sollte, der sich an objektiven und messbaren Kriterien orientiert; betont, dass dies tiefgreifende Reformen in allen grundlegenden Bereichen und das Funktionieren stabiler Institutionen umfassen muss, die Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und insbesondere die Achtung und den Schutz von Minderheiten wahren; unterstreicht die Empfehlungen der Kommission für das kommende Jahr;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>85.</NO.P>fordert die ungarische Regierung und die Mitgliedstaaten auf, bei der Klärung von Fragen, die denen im Zusammenhang mit dem ukrainischen Gesetz über nationale Minderheiten ähneln, in gutem Glauben zu handeln und davon abzusehen, solche Angelegenheiten als Vorwand zu nutzen, um den EU-Beitritt der Ukraine zu blockieren; fordert daher die ungarische Regierung auf, den Beginn der ersten Verhandlungsrunden nicht länger zu blockieren und der Ukraine und ihrem Nachbarland, der Republik Moldau, zu ermöglichen, gemeinsam ihren Weg in Richtung EU-Mitgliedschaft fortzusetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>86.</NO.P>weist darauf hin, dass der Erweiterungsprozess nicht instrumentalisiert werden darf, um bilaterale Streitigkeiten beizulegen oder einen leistungsorientierten Ansatz zu behindern, und dass solche Fragen unabhängig vom Beitritt und durch einen konstruktiven Dialog und eine echte Zusammenarbeit gelöst werden sollten; weist darauf hin, dass übermäßige Verzögerungen auf dem Weg zur vollständigen Mitgliedschaft in der EU sowohl die Unterstützung der Öffentlichkeit als auch die politische Entschlossenheit in dem Bewerberland gefährden können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>87.</NO.P>fordert zur Vorbereitung der Verhandlungen eine kontinuierliche Unterstützung durch die EU, insbesondere in Form von fachlicher Unterstützung bei der Behebung administrativer Mängel, die durch die anhaltende Aggression gegen die Ukraine entstehen; fordert die EU außerdem nachdrücklich auf, technische Hilfe bereitzustellen, um der Ukraine dabei zu helfen, alle Beitrittsanforderungen effizient zu erfüllen; bedauert die Entscheidung der US-Regierung, Mittel von der United States Agency for International Development (USAID) zurückzuziehen, was sich bereits unmittelbar auf die Unterstützung kritischer Reformprozesse in der Ukraine auswirkt, unter anderem in Bezug auf Rechtsstaatlichkeit, Korruptionsbekämpfung, Verwaltung der öffentlichen Finanzen, wirtschaftliche Entwicklung, Energieversorgungssicherheit sowie auf die Leistung humanitärer Hilfe; begrüßt die Bemühungen der Kommission und der internationalen Partner, die dringendsten Lücken zu schließen, die durch diesen Mittelentzug entstanden sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>88.</NO.P>betont, dass vor dem EU-Beitritt der Ukraine eine verstärkte Unterstützung durch die EU erforderlich ist, um die Integration der Ukraine durch gezielte finanzielle und technische Hilfsprogramme zu beschleunigen, und betont, dass sowohl die Ukraine als auch die EU von einer schrittweisen Integration des Landes in die Politik und die Programme der EU parallel zu den formellen Beitrittsverhandlungen profitieren würden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>89.</NO.P>stellt fest, dass die Komplexität der Integration der Ukraine in die EU aufgrund ihrer Größe und des anhaltenden Krieges Herausforderungen in Schlüsselbereichen wie der Landwirtschaft mit sich bringt und umfangreiche institutionelle und finanzielle Reformen innerhalb der EU erforderlich macht, um sicherzustellen, dass sie in der Lage ist, die Ukraine aufzunehmen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten daher auf, diese Herausforderungen offensiv anzugehen, ihren Bürgerinnen und Bürgern die Vorteile der Integration der Ukraine klar zu vermitteln, nachhaltige und gerechte Lösungen für sensible Sektoren zu finden und parallel zu den laufenden Beitrittsverhandlungen notwendige interne Reformen voranzutreiben; fordert die Kommission auf, die Sektoren zu unterstützen, die im Zusammenhang mit dem Beitritt der Ukraine am stärksten von den Auswirkungen der Handelsliberalisierung betroffen sind; stellt gleichzeitig fest, dass nach den Erfahrungen aus früheren Erweiterungsrunden in bestimmten Sektoren, in denen der Besitzstand noch nicht vollständig gilt, möglicherweise Übergangszeiträume erforderlich sind, um den derzeitigen Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu geben, sich anzupassen; fordert die Mitgliedstaaten erneut auf, ein klares und eindeutiges politisches Engagement für den Erweiterungsprozess zu zeigen und diesen nicht zur Beilegung bilateraler Streitigkeiten zu missbrauchen, die unabhängig vom Beitritt beigelegt werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>90.</NO.P>wiederholt seine Forderungen, die Handlungsfähigkeit der EU durch eine Reform ihrer Beschlussfassung zu verbessern, unter anderem durch die Einführung einer Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit im Rat über die Zwischenschritte im Beitrittsprozess, insbesondere über die Aufnahme von Verhandlungen sowie die Eröffnung und den Abschluss einzelner Verhandlungscluster und -kapitel;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>91.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Präsidenten, der Regierung und dem Parlament der Ukraine sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Rat und der Kommission zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>