<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF2" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0177</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Änderung des EFRE, Kohäsionsfonds und Fonds für einen gerechten Übergang in Bezug auf spezifische Maßnahmen zur Bewältigung strategischer Herausforderungen im Rahmen der Halbzeitüberprüfung</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0129/2025 - Berichterstatter: Dragoş Benea)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. September 2025 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/1058 und (EU) 2021/1056 in Bezug auf spezifische Maßnahmen zur Bewältigung strategischer Herausforderungen im Rahmen der Halbzeitüberprüfung (COM(2025)0123 – C10-0063/2025 – 2025/0084(COD))</STRING></TI><NOTE>(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)</NOTE><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2025)0123),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und die Artikel 175, 177, 178 und 322 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C10-0063/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die haushaltspolitische Bewertung durch den Haushaltsausschuss,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 29. April 2025<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/3197, 2.7.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/3197/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 15. Mai 2025<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/3474, 16.7.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/3474/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vorläufige Einigung, die gemäß Artikel 75 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung vom zuständigen Ausschuss angenommen wurde, und auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 23. Juli 2025 gemachte Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Artikel 60 und 58 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Sicherheit und Verteidigung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Schreiben des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit und das Schreiben des Ausschusses für Verkehr und Tourismus,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für regionale Entwicklung (A10‑0129/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>nimmt die dieser Entschließung beigefügte Erklärung der Kommission zur Kenntnis, die im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe C) veröffentlicht wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST><TXTLST><IDENT TCLINK="YES"><STRING BOLD="on">P10_TC1-COD(2025)0084</STRING></IDENT><OTTXT><TI><STRING BOLD="on">Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 10. September 2025 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2025/... des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/1058 und (EU) 2021/1056 in Bezug auf spezifische Maßnahmen zur Bewältigung strategischer Herausforderungen im Rahmen der Halbzeitüberprüfung</STRING></TI><NOTE><STRING ITALIC="on">(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) 2025/1914.)</STRING></NOTE></OTTXT></TXTLST><TXTLST><ANNEX><TI>ANLAGE ZUR LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG</TI><STI><STRING BOLD="on">Erklärung der Kommission zur Achtung der Rechtsstaatlichkeit anlässlich der Annahme der Verordnung (EU) 2025/1914</STRING><FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2025/1914, 19.9.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2025/1914/oj.</FIELD></FOOTNOTE></STI><P>Die Kommission betont, dass die Achtung der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte für die Europäische Union von größter Bedeutung ist. Die Kommission versteht die Absicht der Mitgesetzgeber, den Schutz des Haushalts der Union mit ihren Änderungen am Kommissionsvorschlag zu gewährleisten. Die Kommission ist nach wie vor entschlossen, dafür zu sorgen, dass die Rechtsstaatlichkeit bei der Durchführung der Fonds gewahrt wird, und sie wird Anträge auf Programmänderungen im Einklang mit der Dachverordnung, der Konditionalitätsverordnung und den Bestimmungen der Verordnung über die Halbzeitüberprüfung prüfen.</P></ANNEX></TXTLST></SDOCTA>