<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF2" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0185</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Investitionen und Reformen für die europäische Wettbewerbsfähigkeit und Schaffung einer Kapitalmarktunion</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0124/2025 - Berichterstatterin: Aurore Lalucq)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. September 2025 zu Erleichterungen bei der Finanzierung von Investitionen und Reformen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Union und zur Schaffung einer Kapitalmarktunion (Draghi-Bericht) (2024/2116(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Veröffentlichung von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen vom 18. Juli 2024 mit dem Titel „Europa hat die Wahl – politische Leitlinien für die nächste Europäische Kommission 2024-2029“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht von Mario Draghi vom 9. September 2024 mit dem Titel „The future of European competitiveness“ (Die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit) (Draghi-Bericht),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht von Enrico Letta vom 17. April 2024 mit dem Titel „Much more than a market“ (Viel mehr als ein Markt) (Letta-Bericht),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht von Christian Noyer vom 25. April 2024 mit dem Titel „Developing European capital markets to finance the future“ (Entwicklung der europäischen Kapitalmärkte zur Finanzierung der Zukunft) (Noyer-Bericht),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilungen der Kommission vom 29. Januar 2025 mit dem Titel „Ein Kompass für eine wettbewerbsfähige EU“ (COM(2025)0030) und vom 26. Februar 2025 mit dem Titel „Der Deal für eine saubere Industrie: Ein gemeinsamer Fahrplan für Wettbewerbsfähigkeit und Dekarbonisierung“ (COM(2025)0085),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Schreiben von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen zum Thema Verteidigung an den Europäischen Rat im Vorfeld seiner Tagung am 6. März 2025,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 6. März 2025 zur europäischen Verteidigung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 19. März 2025 mit dem Titel „Spar- und Investitionsunion – Eine Strategie zur Förderung von Wohlstand und wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit in der EU“ (COM(2025)0124),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung der Euro-Gruppe im inklusiven Format vom 11. März 2024 zur Zukunft der Kapitalmarktunion,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den übergeordneten Fahrplan vom Mai 2024 für Folgemaßnahmen zur Erklärung der Euro-Gruppe im inklusiven Format zur Zukunft der Kapitalmarktunion,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 17. und 18. April 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Sondierungsstellungnahme ECO/665 des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses mit dem Titel „Investitionen und Reformen für Wettbewerbsfähigkeit/Kapitalmarktunion“, die am 30. April 2025 angenommen wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) vom 25. April 2024 mit dem Titel „How European insurers and pension funds can contribute to further strengthen the Capital Markets Union“ (Wie können europäische Versicherer und Pensionsfonds zur weiteren Stärkung der Kapitalmarktunion beitragen?), auf ihre Arbeitsunterlage vom 11. September 2024 mit dem Titel „A simple and long-term European savings product: the future Pan-European Pension Product“ (Ein einfaches und langfristiges europäisches Sparprodukt: das zukünftige europaweite Pensionsprodukt), ihren Bericht vom 15. April 2025 über Kosten und bisherige Werteentwicklung und ihren Bericht vom 7. November 2024 mit dem Titel „Prudential Treatment of Sustainability Risks“ (Aufsichtliche Behandlung von Nachhaltigkeitsrisiken),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Positionspapier der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) vom 22. Mai 2024 mit dem Titel „Building more effective and attractive capital markets in the EU“ (Aufbau wirksamerer und attraktiverer Kapitalmärkte in der EU), auf den Marktbericht der ESMA vom 18. Dezember 2023 mit dem Titel „Costs and Performance of EU Retail Investment Products 2023“ (Kosten und Leistung von EU-Anlageprodukten für Kleinanleger 2023) und auf die Stellungnahme der ESMA vom 24. Juli 2024 mit dem Titel „Sustainable investment: Facilitating the investor journey – A holistic vision for the long term“ (Nachhaltige Investitionen: Den Weg für Investoren erleichtern – eine ganzheitliche langfristige Vision),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht der ESMA vom 21. September 2023 mit dem Titel „The EU securitisation market – an overview“ (Der EU-Verbriefungsmarkt – ein Überblick),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung des Rates der Europäischen Zentralbank vom 7. März 2024 zur Förderung der Kapitalmarktunion,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 12. Februar 2025 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 in Bezug auf eine Verkürzung des Abwicklungszyklus in der Union (COM(2025)0038),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die im Februar 2023 ins Leben gerufene Initiative „European Tech Champions“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht seines Ausschusses für Wirtschaft und Währung vom 17. Juni 2025 über die Finanztätigkeit der Europäischen Investitionsbank – Jahresbericht 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Oktober 2020 zu der Weiterentwicklung der Kapitalmarktunion: Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln am Kapitalmarkt, insbesondere durch KMU, und Verbesserung der Beteiligungsmöglichkeiten für Kleinanleger<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 395 vom 29.9.2021, S. 89.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Juli 2015 zu der Schaffung einer Kapitalmarktunion<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 265 vom 11.8.2017, S. 76.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Haushaltsausschusses,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A10-0124/2025),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass im Draghi-Bericht schwerwiegende Mängel in Bezug auf die allgemeine Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft und ein Mangel an Produktivitätswachstum aufgezeigt werden und als Lösung vorgeschlagen wird, durch die Schaffung der Spar- und Investitionsunion Investitionen anzuziehen, unter anderem durch die Mobilisierung von privatem Kapital; in der Erwägung, dass im Draghi-Bericht geschätzt wurde, dass zusätzliche Investitionen in Höhe von mindestens 750 bis 800 Mrd. EUR jährlich erforderlich sind, um wieder ein nachhaltiges Wachstum anzuregen, die Produktivität in der EU wiederherzustellen, die Wettbewerbsfähigkeit zu unterstützen, Innovationen zu fördern, die Energiewende der EU zu unterstützen, ihre Führungsposition im Bereich digitale Technologien auszubauen, die Ziele der EU in den Bereichen Umwelt und Soziales zu verwirklichen, die Sicherheit und Verteidigung zu verbessern und Abhängigkeiten zu verringern; in der Erwägung, dass dieser Betrag 4,4-4,7 % des BIP der EU im Jahr 2023 entspricht<FOOTNOTE><FIELD> Draghi-Bericht.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass in dem Bericht festgestellt wird, dass in den letzten 50 Jahren kein Unternehmen in der Union mit einer Marktkapitalisierung von mehr als 100 Mrd. EUR als neues Unternehmen gegründet wurde, während im selben Zeitraum in den Vereinigten Staaten sechs Unternehmen gegründet wurden, deren Wert mehr als eine Billion US-Dollar beträgt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass der Plan „ReArm Europe“ aus fünf Säulen besteht, die auf die Finanzierung der Sicherheit und Verteidigung Europas abzielen, und sowohl öffentliche Investitionen als auch die Spar- und Investitionsunion umfasst;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass die anhaltenden Handelskriege und Zollstreitigkeiten zu erheblicher Unsicherheit auf den Weltmärkten führen, sich negativ auf Wachstums-, Inflations- und Beschäftigungsprognosen auswirken und insbesondere grenzüberschreitende Investitionen beeinträchtigen und etablierte Lieferketten stören; in der Erwägung, dass die Einführung von Zöllen und Handelshemmnissen die Vorteile des Handels und der wettbewerbsorientierten Märkte beeinträchtigt; in der Erwägung, dass solche geopolitischen Spannungen zusätzliche Risiken für Investoren mit sich bringen, das Vertrauen verringern und den grenzüberschreitenden Fluss von privatem Kapital behindern, der für die Finanzierung von Innovation, Start-up-Unternehmen und Wachstumsunternehmen von entscheidender Bedeutung ist; in der Erwägung, dass die durch diese Handelskonflikte verursachte Instabilität die Entwicklung der Kapitalmarktunion verlangsamen könnte, indem von Investitionen auf dem europäischen Markt abgeschreckt wird, insbesondere in Branchen mit hohem Risiko, die stark von globalen Handelsnetzen abhängig sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass die anhaltende geopolitische Unsicherheit sich auf makroökonomische Indikatoren auswirkt, die Volatilität an den Finanzmärkten erhöht und den US-Dollar schwächt; in der Erwägung, dass dies die Position des Euro als wichtigere globale Währung stützen und die wirtschaftliche Souveränität und Widerstandsfähigkeit Europas stärken könnte;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass in der Vergangenheit in Europa etwa vier Fünftel der produktiven Investitionen aus der Privatwirtschaft stammten, während der Rest vom öffentlichen Sektor beigetragen wurde<FOOTNOTE><FIELD> Draghi-Bericht.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass das Gesamtniveau der produktiven Investitionen in der EU in den letzten zwei Jahrzehnten deutlich niedriger war als in den USA;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass nur 18 % der europäischen Bürgerinnen und Bürger über ein hohes Maß an Finanzkompetenz verfügen, wie in dem von der Kommission erstellten Monitor für Finanzkompetenz hervorgehoben wird; in der Erwägung, dass eine Mehrheit von 64 % über ein durchschnittliches Finanzwissen verfügt, während 18 % über ein geringes Finanzwissen verfügen, was zu einer erheblichen Lücke bei den finanziellen Fähigkeiten der europäischen Bürgerinnen und Bürger führt; in der Erwägung, dass nur in vier Mitgliedstaaten ein hohes Maß an Finanzwissen vorhanden ist, nämlich in den Niederlanden, Dänemark, Schweden und Slowenien; in der Erwägung, dass die Verbesserung der Finanzkompetenz es den Menschen ermöglichen könnte, fundierte Entscheidungen über Ersparnisse, Investitionen und die Ruhestandsplanung zu treffen, wodurch ihr langfristiges finanzielles Wohlergehen verbessert würde; in der Erwägung, dass die Vermittlung von Finanzwissen in der gesamten EU verbessert werden muss, um die Bürgerinnen und Bürger mit den Kompetenzen auszustatten, die erforderlich sind, um sich auf immer komplexeren Finanzmärkten zurechtzufinden und Investitionsmöglichkeiten in vollem Umfang zu nutzen, was zum Wirtschaftswachstum beitragen wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass sich die Ersparnisse der Haushalte in der EU im Jahr 2022 dem Draghi-Bericht zufolge auf 1 390 Mrd. EUR beliefen, während es in den USA 840 Mrd. EUR waren;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass Finanzpapiere (börsennotierte Aktien, Anleihen, Investmentfonds und Derivate), die direkt von privaten Haushalten gehalten werden, derzeit 43 % des Vermögens der Haushalte in den USA, aber nur 17 % des Vermögens der Haushalte in der EU ausmachen<FOOTNOTE><FIELD> Draghi-Bericht.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass die Haushalte in der EU 14,79 % ihres verfügbaren Einkommens gespart haben (mehr als dreimal so viel wie der Anteil von 4,7 % in den USA<FOOTNOTE><FIELD> US Bureau of Economic Analysis, „Personal Income and Its Disposition, Monthly“ (Persönliches Einkommen und dessen Verwendung, monatlich), 2025.</FIELD></FOOTNOTE>) und die Bürgerinnen und Bürger der EU 31,01 % ihrer Ersparnisse (11,63 Billionen EUR) in Form von Bargeld und Einlagen hielten, die nur begrenzte Renditen bieten (gegenüber 12,1 % in den USA); in der Erwägung, dass sie 36 % (13,42 Billionen EUR) in Anteilsrechten und Anteilen an Investmentfonds (49,1 % in den USA) und 27 % (10,06 Billionen EUR) in Versicherungs-, Alterssicherungs- und Standardgarantie-Systemen angelegt hatten<FOOTNOTE><FIELD> Eurostat, Finanzielle Ströme und Bestände, 2023, https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/view/NASA_10_F_BS__custom_13650774/default/table?lang=de.</FIELD></FOOTNOTE> (27,5 % in den USA);</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass bis zu 8 Billionen EUR – was einem Zufluss von rund 350 Mrd. EUR jährlich entspräche<FOOTNOTE><FIELD> Europäische Zentralbank, „Follow the money: channelling savings into investment and innovation in Europe“ (Der Spur des Geldes folgen: Ersparnisse in Europa in Investitionen und Innovation lenken), Rede von Christine Lagarde, Präsidentin der Europäischen Zentralbank, 22. November 2024.</FIELD></FOOTNOTE> – in marktbasierte Investitionsinstrumente umgelenkt werden könnten, wenn die Haushalte in der EU ihre Aufteilung auf Einlagen und Finanzanlagen an die in den USA beobachtete Struktur angleichen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass die europäischen Haushalte jährlich rund 300 Mrd. EUR<FOOTNOTE><FIELD> Letta-Bericht.</FIELD></FOOTNOTE> außerhalb der EU investieren, vor allem in den Vereinigten Staaten; in der Erwägung, dass dieser Betrag mit dem zusätzlichen Kapital vergleichbar ist, das unter stärker marktorientierten Bedingungen innerhalb der EU mobilisiert werden könnte;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass rund 70 % der Unternehmensfinanzierung in der EU in Form von Kreditaufnahmen bei Banken erfolgt, während in den USA rund 77 % der Unternehmensfinanzierung über Kapitalmärkte finanziert werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>O.</NO.P>in der Erwägung, dass dem Draghi-Bericht zufolge zwischen 2008 und 2021 147 europäische „Einhörner“, gegründet wurden, d. h. Start-up-Unternehmen, die in der Folge einen Wert von mindestens 1 Mrd. USD erreichten, und dass 40 davon ihren Hauptsitz ins Ausland verlagert haben, hauptsächlich in die USA; in der Erwägung, dass der Verwaltungsaufwand der Union auf etwa 150 Mrd. EUR (1,3 % des jährlichen BIP) geschätzt wird, interne Hemmnisse nach Angaben des Internationalen Währungsfonds (IWF) einem Zoll in Höhe von 100 % im Binnenmarkt entsprechen und nur vier der weltweit führenden 50 Technologieunternehmen europäisch sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>P.</NO.P>in der Erwägung, dass sich die Ausgaben für Forschung und Entwicklung im Jahr 2023 in der EU auf 2,2 % des BIP, in den USA jedoch auf 3,4 % und in China auf 2,6 % beliefen, während in der Lissabon-Strategie von 2000 ein Ausgabenziel von 3 % für Forschung und Entwicklung festgelegt wurde; in der Erwägung, dass der Anteil der Privatwirtschaft an allen Ausgaben für Forschung und Entwicklung in der EU 66 % gegenüber 78 % in den USA und 77,7 % in China betrug;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Q.</NO.P>in der Erwägung, dass nach Angaben des IWF die verbleibenden nichttarifären Handelshemmnisse, die den Handel innerhalb der EU behindern, im verarbeitenden Gewerbe auf durchschnittlich etwa 45 % (dreimal so hoch wie in den USA) und im Dienstleistungssektor auf durchschnittlich 110 % geschätzt werden<FOOTNOTE><FIELD> Internationaler Währungsfonds, „Europe’s Declining Productivity Growth: Diagnoses and Remedies“ (Europas abnehmendes Produktivitätswachstum: Diagnosen und Abhilfemaßnahmen), <STRING ITALIC="on">Regional Economic Outlook Notes – Europe</STRING>, November 2024, https://www.elibrary.imf.org/supplemental/book/9798400287312/9798400287312.xml/REOEUREA2024002-S001_SOURCE_PDF.pdf.</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als Hindernisse für den Binnenmarkt unter anderem die Mehrwertsteuer (17 %), den Marktzugang (12 %), die Finanzierung (10 %) und die Marktanforderungen (6 %) genannt haben<FOOTNOTE><FIELD> Mitteilung der Kommission vom 29. Januar 2025 mit dem Titel „Jahresbericht 2025 über den Binnenmarkt und die Wettbewerbsfähigkeit“ (COM(2025)0026).</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>R.</NO.P>in der Erwägung, dass die europäischen Kapitalmärkte hochgradig fragmentiert sind und auf dem gesamten Kontinent eine beträchtliche Zahl von Handelsplätzen betrieben wird und insbesondere, dass es im März 2023 295 Handelsplätze, 14 zentrale Gegenparteien (CCP) und 32 Zentralverwahrer in der EU gab; in der Erwägung, dass im Jahr 2023 56-68 % des Handels an Handelsplätzen für die fünf wichtigsten westeuropäischen Aktienindizes (AEX 25, CAC 40, DAX 40, IBEX 35 und MIB 40) an der inländischen Börse stattfand<FOOTNOTE><FIELD><STRING ITALIC="on"> Occasional Paper</STRING> der EZB Nr. 369.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>S.</NO.P>in der Erwägung, dass die Integration der Kapitalmärkte zwar notwendig ist, für sich allein aber nicht ausreicht, um die angestrebte Erhöhung der Investitionen zu erreichen; in der Erwägung, dass die Steuer- und Insolvenzregelungen in den Mitgliedstaaten nach wie vor in wesentlichen Aspekten voneinander abweichen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>T.</NO.P>in der Erwägung, dass die Steuerfragmentierung dem Letta-Bericht zufolge nach wie vor ein großes Hindernis für Unternehmen und insbesondere KMU in der EU darstellt und dass eine bessere Angleichung durch einen besser abgestimmten EU-Steuerrahmen von entscheidender Bedeutung ist, um die Arbeitnehmerfreizügigkeit und den freien Verkehr von Waren und Dienstleistungen zu erleichtern sowie Wachstum und private Investitionen zu unterstützen<FOOTNOTE><FIELD> Letta-Bericht, S. 91 und 111.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>U.</NO.P>in der Erwägung, dass der Mangel an Ausstiegsmöglichkeiten für Investoren ein Schlüsselfaktor für die Unterentwicklung von Risikokapital- und Wachstumskapitalfonds in der EU ist; in der Erwägung, dass die EU übermäßig auf Bankkredite zurückgreift<FOOTNOTE><FIELD> Bankkredite machten 50,43 % der Finanzierung nichtfinanzieller Kapitalgesellschaften aus (Berechnungen von ESTAT, EZB, GD FISMA 2023). Siehe die Aufforderung zur Stellungnahme der Kommission im Hinblick auf die Mitteilung über eine Europäische Spar- und Investitionsunion.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>V.</NO.P>in der Erwägung, dass die Wettbewerbsfähigkeit einer der Aspekte sein sollte, die im EU-Haushalt im Mittelpunkt stehen, und dass mit dem EU-Haushalt gemeinsam vereinbarte strategische Prioritäten gefördert und europäische öffentliche Güter finanziert werden sollten, um so zu einer höheren Produktivität beizutragen und gleichzeitig den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt sicherzustellen; in der Erwägung, dass eine stärkere Koordinierung zwischen dem Haushalt der EU und den Haushalten der Mitgliedstaaten erforderlich ist, um eine Fragmentierung des Binnenmarkts zu verhindern und die Gesamtwirkung öffentlicher Investitionen zu verstärken;</P></CONS><CONS><P><NO.P>W.</NO.P>in der Erwägung, dass von europäischen Emittenten wie der Europäischen Investitionsbank, der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität, dem Europäischen Stabilitätsmechanismus und seit 1976 der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dann der EU selbst sichere Anlagen auf EU-Ebene begeben wurden<FOOTNOTE><FIELD> Finanzvorstand des Europäischen Stabilitätsmechanismus, „Developing European safe assets“ (Entwicklung sicherer europäischer Anlagen), <STRING ITALIC="on">Intereconomics</STRING>, Dezember 2023, https://www.esm.europa.eu/articles-and-op-eds/developing-european-safe-assets-article-intereconomics.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>X.</NO.P>in der Erwägung, dass ein erhebliches ungenutztes Potenzial von Beteiligungsfinanzierung besteht, mit dem das Wachstum und die Innovation von EU-Unternehmen unterstützt werden könnten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Y.</NO.P>in der Erwägung, dass das derzeit größte Risikoteilungsinstrument der Union das Programm „InvestEU“ ist; in der Erwägung, dass sich die meisten Durchführungspartner nach wie vor hauptsächlich auf das Segment der risikoärmeren Investitionen konzentrieren;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Z.</NO.P>in der Erwägung, dass aufgrund politischer Widerstände und unterschiedlicher nationaler Interessen kein Konsens über die Verwirklichung einer Kapitalmarktunion erzielt werden konnte;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Entwicklung einer gemeinsamen Vision für die Produktivität Europas und die Notwendigkeit nachhaltigen Wachstums</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>fordert eine allgemeine Mobilisierung aller rechtlichen, administrativen und finanziellen Mittel und verfügbaren Instrumente, um in einem Umfeld geopolitischer Instabilität und internationaler Spannungen die Sicherheit und die industrielle und technologische Souveränität der EU zu stärken, einschließlich der Stärkung der Widerstandsfähigkeit und des Schutzes kritischer Infrastrukturen, darunter Strom-, Wasser- und Kommunikationssysteme, um die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen der EU zu schützen und die Auswirkungen von Stromausfällen und anderen größeren Störungen abzumildern, die Übergänge zu beschleunigen und darin zu investieren, die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu erzeugen, hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen, KMU zu unterstützen und zur sozialen Aufwärtskonvergenz und Kohäsion beizutragen; betont, dass Europa Aufholbedarf hat und die Gefahr besteht, dass die Region bedeutungslos wird, wenn keine weiteren Maßnahmen ergriffen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>begrüßt die durch den Draghi- und den Letta-Bericht angeregte erneute Debatte über die Notwendigkeit, die Wettbewerbsfähigkeit, die Produktivität und das Wirtschaftswachstum der EU wiederherzustellen; weist darauf hin, dass Produktivitätsgewinne hauptsächlich durch Investitionen in innovative Tätigkeiten, einschließlich der Übergänge, erzielt werden könnten; weist darauf hin, dass Wettbewerb Produktivität, Investitionen und Innovation anregen kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>begrüßt die Berichte von Draghi und Letta als einen der zahlreichen Weckrufe für europäische und nationale Entscheidungsträger sowie als Ausgangspunkt für Maßnahmen zur Förderung sowohl privater als auch öffentlicher Investitionen und insbesondere für die sich ändernden Technologiebranchen, die im Wandel begriffene Automobilbranche und Schwerindustrien wie Stahl und Chemie; begrüßt, dass die Kommission anerkennt, dass öffentliche Finanzmittel eine entscheidende Rolle dabei spielen, private Finanzmittel zu mobilisieren und Innovation in der EU zu unterstützen; weist darauf hin, dass die mangelnden Fortschritte bei der Integration der EU-Finanzmärkte häufig auf Vorbehalte vonseiten der EU-Mitgliedstaaten zurückzuführen sind; fordert die Mitgliedstaaten auf, die bestehende Dynamik zu nutzen und mit dem Parlament zusammenzuarbeiten, um die Integration der EU-Finanzmärkte spürbar voranzubringen; weist darauf hin, dass die Bemühungen der Europäischen Union um die Vollendung der Kapitalmarktunion seit 2015 kein endgültiges Ergebnis erbracht haben; fordert alle Parteien auf, Anstrengungen zu unternehmen, um so bald wie möglich eine Spar- und Investitionsunion zu verwirklichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>nimmt mit Besorgnis die Risiken negativer Schocks für das Wirtschaftswachstum<FOOTNOTE><FIELD> IWF, <STRING ITALIC="on">World Economic Outlook</STRING>, April 2025.</FIELD></FOOTNOTE>, die anhaltenden Turbulenzen auf den Finanzmärkten und die geopolitische Unsicherheit zur Kenntnis, die insbesondere den Wohlstand der europäischen Bürgerinnen und Bürger, Arbeitnehmer und Unternehmen gefährden könnten; stellt fest, dass geopolitische Unsicherheit die Volatilität der Finanzmärkte bereits erheblich verstärkt und zur Schwächung des US-Dollar beigetragen hat und dass Sicherheit eine Voraussetzung für nachhaltiges Wachstum ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>stellt fest, dass der robuste Regulierungsrahmen der EU zu ihrer Finanzstabilität beigetragen hat; ist der Ansicht, dass diese rechtliche Stabilität und Vorhersehbarkeit zu einem echten komparativen Vorteil und Wettbewerbsvorteil werden könnte, da diese Faktoren für das Vertrauen der internationalen Investoren von entscheidender Bedeutung sind; hebt den untrennbaren Zusammenhang zwischen Rechtsstaatlichkeit und nachhaltigem und wettbewerbsfähigem Wirtschaftswachstum hervor; betont, dass die Robustheit des Finanzsektors ein Schlüsselelement seiner Wettbewerbsfähigkeit ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>nimmt die Arbeit zur Kenntnis, die bisher im Hinblick auf die Schaffung einer Kapitalmarktunion geleistet wurde, angefangen mit dem „Aktionsplan zur Schaffung einer Kapitalmarktunion“ im September 2015; bedauert, dass bezüglich der Integration der EU-Kapitalmärkte seitdem nur begrenzte Fortschritte erzielt wurden, und fordert eine Beschleunigung dieser Fortschritte; begrüßt in diesem Zusammenhang die Annahme der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Spar- und Investitionsunion – Eine Strategie zur Förderung von Wohlstand und wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit in der EU“, in der verschiedene politische Initiativen dargelegt werden und die darauf abzielt, die Finanzmärkte der EU zu integrieren und Ersparnisse wirksam in Investitionen zu lenken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>erachtet es als äußerst wichtig, das Vertrauen in das Bankensystem zu stärken, und betont, dass es zu den grundlegenden Zielen der EU gehört, für Finanzstabilität zu sorgen und einen effizienten Binnenmarkt zu fördern; stellt fest, dass die Vollendung der Bankenunion bei der Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion eine strategische Priorität sein muss; fordert den Rat auf, die Annahme der verbleibenden Rechtsvorschriften zu beschleunigen, um seinen Rahmen für die Finanzstabilität zu sichern und die Bankenunion zu vollenden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>fordert nachdrücklich, dass dringend Maßnahmen ergriffen werden, die Entscheidungsfindung beschleunigt wird, Verzögerungen bei der Umsetzung verringert werden und Entscheidungen über EU-Instrumente und -Unterstützungsmechanismen beschleunigt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>ist der Ansicht, dass die Union ihre Kapitalmarktunion voranbringen muss, um Investitionen aus der Privatwirtschaft zu mobilisieren; betont, dass auch die Unterstützung des öffentlichen Sektors erforderlich sein wird, um die zusätzlichen Investitionen zu tätigen, die jedes Jahr mindestens erforderlich sind, und so wieder für eine nachhaltige und innovative Industrie zu sorgen und den Wohlstand der Union zu festigen; betont, dass eine Steigerung der Produktivität auch einen größeren haushaltspolitischen Spielraum schaffen würde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>betont, dass zu viel Kapital in der EU nicht produktiv genutzt wird; betont, dass Unternehmen, insbesondere KMU, nicht in der Lage sind, die bestehenden Kapitalmärkte in Europa in vollem Umfang für Finanzierungen und Investitionen zu nutzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>bedauert, dass viele Unternehmer mit Sitz in der EU eine Standortverlagerung für notwendig erachten, um leichter Zugang zu Finanzmitteln und Ressourcen zu erhalten; nimmt besorgt zur Kenntnis, dass der Mangel an großen Risikokapitalfonds und finanziell tragfähigen Ausstiegsmöglichkeiten in der EU sie dazu veranlasst, mit ausländischen Investitionen und auf ausländischen Märkten zu expandieren; stellt fest, dass dies auf das Fehlen einer integrierten Kapitalmarktunion in der EU und darauf zurückzuführen ist, dass die EU-Märkte noch nicht in der Lage sind, ihren Bedarf zu decken; weist darauf hin, dass die EU jährlich mehr Start-up-Unternehmen hervorbringt als die Vereinigten Staaten und dass die Rendite von Risikokapitalinvestitionen in der EU etwa 6 % höher ist als in den USA<FOOTNOTE><FIELD> Centre for European Policy Studies, „It’s finally time to leverage pension funds to foster EU productivity and benefit pensioners“ (Es ist an der Zeit, Pensionsfonds endlich zu nutzen, damit die Produktivität in der EU angekurbelt wird und Rentner profitieren), 10. Februar 2025, https://www.ceps.eu/its-finally-time-to-leverage-pension-funds-to-foster-eu-productivity-and-benefit-pensioners/.</FIELD></FOOTNOTE>, und betont, dass die EU-Organe ein attraktiveres und günstigeres Umfeld für Innovation und Wachstum fördern müssen; stimmt den Berichten von Draghi und Letta darin zu, dass die EU ihre Risikokapitalmärkte weiter ausbauen sollte, und betont daher, wie wichtig es ist, ein starkes Ökosystem für Risikokapital und Investitionen in der EU zu entwickeln, und fordert die Bildung von Risiko- und Wagniskapital, damit Unternehmen auf den Unionsmärkten Investitionen erhalten können, wie etwa ausreichend große europäische Wachstums- und Buyout-Fonds; betont, dass bei der öffentlichen Unterstützung von Risikokapitalmärkten Projekten Vorrang eingeräumt werden sollte, die mit den Prioritäten der EU im Einklang stehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>betont, dass die europäischen Finanzmärkte sowohl für Emittenten als auch für Anleger attraktiv und leicht zugänglich sein müssen; betont, dass dies sowohl für Primär- als auch für Sekundärmarkte gilt; betont, dass die Entscheidung für eine Notierung an einem geregelten Markt häufig mit zusätzlichen Anforderungen für Unternehmen einhergeht, auch zum Schutz der Anleger; stellt fest, dass solche Anforderungen als Nachteil des Börsengangs wahrgenommen werden können; fordert die Kommission auf, die Verwaltungs- und Befolgungskosten börsennotierter Unternehmen kontinuierlich zu überwachen und zu verringern, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen; begrüßt den vor Kurzem angenommenen Rechtsakt zur Börsennotierung als ersten Schritt in dieser Hinsicht, um es Unternehmen jeder Größe, einschließlich KMU, zu erleichtern, an europäischen Börsen notiert zu werden; fordert eine pragmatische Umsetzung des Rechtsakts zur Börsennotierung und fordert die Kommission auf, weiter auf dieser Initiative aufzubauen, insbesondere im Hinblick auf die Aktienanalyse für KMU und durch die Stärkung der KMU-Wachstumsmärkte, die kleineren Unternehmen dabei geholfen haben, an die Börse zu gehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>betont, dass öffentliche Investitionen bei der Ergänzung privater Investitionen eine entscheidende Rolle spielen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, Vorschläge vorzulegen, die darauf abzielen, zusätzliches Kapital zu mobilisieren, um auch die in Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) festgelegten Ziele zu erreichen; ist der Ansicht, dass Finanzierungsinstrumente und Haushaltsgarantien eine wirksame Nutzung von Ressourcen darstellen, um äußerst wichtige politische Ziele der EU voranzubringen; bekräftigt, dass gut konzipierte Haushaltsgarantien und Finanzierungsinstrumente, wenn sie auf Markterfordernissen beruhen, eine äußerst effiziente Nutzung der begrenzten EU-Haushaltsmittel darstellen, um die Risiken von Investitionen zu verringern und privates Kapital zu mobilisieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>betont, dass öffentliche Mittel gezielt dafür verwendet werden sollten, die Qualität, Effizienz, Nachhaltigkeit und Zugänglichkeit öffentlicher Dienstleistungen und Infrastrukturen, insbesondere im Zusammenhang mit Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, sicherzustellen und gleichzeitig unter genau festgelegten Bedingungen private Investitionen in innovative und saubere Industrien zu mobilisieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>betont, dass es bei der Schließung der Investitionslücke nicht nur darum geht, große Finanzvolumina zu mobilisieren, sondern auch darum, sicherzustellen, dass die EU in der Lage ist, Mittel in produktive Investitionen zu lenken; betont, dass institutionelle Kapazitäten, regulatorische Klarheit und Projektqualität für die wirksame Nutzung von öffentlichem und privatem Kapital von entscheidender Bedeutung sind; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass viele EU-Produkte aufgrund einer Reihe von Faktoren, darunter der begrenzte Zugang zu einem breiteren Marktportfolio, die Produktqualität und die Gebühren, keine ausreichenden Renditen bieten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>weist darauf hin, dass Produktivitätsgewinne hauptsächlich durch Investitionen in innovative Tätigkeiten erzielt werden könnten; weist darauf hin, dass das Ziel, 3 % des BIP für Forschung und Innovation auszugeben, noch lange nicht erreicht ist; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass ausreichend Finanzmittel und Instrumente für die Verwirklichung dieses Ziels zur Verfügung stehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>bedauert, dass das niedrige Niveau der Finanzbildung in vielen Mitgliedstaaten eine erhebliche Herausforderung für die wirtschaftliche Autonomie der Bürgerinnen und Bürger und die Entwicklung einer starken und wettbewerbsfähigen Wirtschaft darstellt; weist darauf hin, dass eine unzureichende Finanzbildung die Fähigkeit der Bevölkerung beeinträchtigt, fundierte Entscheidungen über Sparen, Investitionen und die Ruhestandsplanung zu treffen; bekräftigt, dass diese Lücke bei der Vermittlung von Finanzwissen die Entwicklung einer Investitionskultur behindert, die für das Wirtschaftswachstum von entscheidender Bedeutung ist; betont die Bedeutung einer ambitionierten, messbaren und entschlossenen EU-Strategie zur Förderung der Finanzkompetenz in Europa, mit der die Bürgerinnen und Bürger in die Lage versetzt werden, ihre Ersparnisse besser zu schützen und zu mobilisieren und auf einem attraktiveren Kapitalmarkt aufzubauen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Mobilisierung privater Investitionen und Erleichterung des Zugangs zu Finanzmitteln durch Entwicklung einer Spar- und Investitionsunion</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>begrüßt das Ziel, das die Kommission sich selbst gesetzt hat, eine „Investitionskommission“ zu sein und die für den ökologischen, digitalen und sozialen Wandel erforderlichen Finanzmittel freizusetzen, die Synergieeffekte zwischen öffentlichen und privaten Investitionen zu maximieren sowie privates Kapital zu mobilisieren und das damit verbundene Risiko zu verringern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>ist der Ansicht, dass die Attraktivität der EU-Kapitalmärkte durch eine weitere Integration des EU-Binnenmarkts in einer Weise gesteigert wird, die Wettbewerb zwischen EU-Unternehmen, die Schaffung wirtschaftlicher Chancen für private Investitionen und Vereinfachung fördert, was höhere Renditen für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen ermöglichen würde; betont jedoch, dass die Renditen durch die hohen Kosten, die mit Investitionen an den europäischen Finanzmärkten verbunden sind, beeinträchtigt werden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Lösungen – sowohl legislativer als auch nichtlegislativer Art – zu entwickeln, um die Schaffung eines EU-weiten integrierten Kapitalmarkts zu unterstützen, der über eine ausreichende Größe, Liquidität, Tiefe und Transparenz verfügt, um Anleger sowohl mit Sitz in der EU als auch in Drittstaaten anzuziehen, wobei gleichzeitig der Verbraucherschutz sichergestellt und die Finanzstabilität gewahrt werden muss; weist darauf hin, dass die Aussicht auf höhere Anlagerenditen ein wichtiger Anreiz für die Beteiligung von Kleinanlegern an den Kapitalmärkten ist; betont in diesem Zusammenhang, dass die Kapitalmarktunion ohne die Vollendung der Bankenunion nicht möglich ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>stellt fest, dass die europäischen Kapitalmärkte derzeit nach wie vor stark fragmentiert sind, wobei die europäischen Investmentfonds im Vergleich zu US-Fonds fast siebenmal kleiner sind<FOOTNOTE><FIELD> Noyer-Bericht, S. 62.</FIELD></FOOTNOTE>; ist der Ansicht, dass dies der Wettbewerbsfähigkeit des Investmentfondssektors der EU gegenüber dem seiner globalen Wettbewerber schadet, da die Größe eines Fonds ein entscheidender Faktor für die Kosten ist, die Endanlegern in Rechnung gestellt werden; ist der Ansicht, dass ein stärker integrierter grenzüberschreitender Fondsmarkt in der EU im Laufe der Zeit zu größeren Fonds und zu Effizienzgewinnen führen könnte, die, wenn sie an Kleinanleger weitergegeben werden, dazu beitragen könnten, die Kosten zu senken und den Endanlegern ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis zu bieten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>ist der Ansicht, dass die Kapitalmarktunion den Verbrauchern und KMU zugutekommen wird, indem sie renditestarke Investitionsmöglichkeiten in der Realwirtschaft bietet, und schließlich den Risikokapitalmarkt ankurbeln wird, indem sie den Zugang zu diversifizierten Finanzierungsquellen verbessert; ist der Ansicht, dass die Finanzierung europäischer expandierender Jungunternehmen mit europäischem Kapital eine Priorität sein sollte, wie dies die Initiative „European Tech Champions“ vormacht, die im Februar 2023 zur Finanzierung vielversprechender europäischer Technologieunternehmen ins Leben gerufen wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>ist der Ansicht, dass Risikokapital für Unternehmen als Alternative zu herkömmlichen Bankkrediten breiter zugänglich gemacht werden sollte, um die Finanzierungsquellen zu diversifizieren; fordert die Kommission auf, Maßnahmen vorzuschlagen, um diese Art der Finanzierung für EU-Unternehmen zu steigern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>weist darauf hin, dass Größe, Tiefe und Liquidität der Kapitalmärkte von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat sehr unterschiedlich sind, wobei einige Mitgliedstaaten wesentlich erfolgreicher sind, wenn es darum geht, attraktive Primär- und Sekundärmärkte für Unternehmen zu schaffen und die Bürgerinnen und Bürger zu Investitionen auf diesen Märkten zu bewegen; fordert die Kommission auf, bewährte Verfahren zu ermitteln und diese in das Projekt der Spar- und Investitionsunion zu integrieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>ist der Ansicht, dass privates Kapital von entscheidender Bedeutung sein wird, um die im Draghi-Bericht ermittelte Investitionslücke auf möglichst effiziente Weise zu schließen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>befürwortet die Integration institutioneller Rahmen und Marktstrukturen; bekräftigt seine Forderung, den Prozess der aufsichtlichen Konvergenz unter Leitung der ESMA zu fördern, unter anderem, indem der ESMA direkte Aufsichtsbefugnisse übertragen werden, wenn dies einen europäischen Mehrwert bringt, beispielsweise in Bezug auf europaweite Marktinfrastrukturen, um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Börsen zu verbessern und die Effizienz der Aufsichtslandschaft und die Zusammenarbeit mit den zuständigen nationalen Behörden zu verbessern; weist darauf hin, dass die ESMA bereits über direkte Aufsichtsbefugnisse über mehrere Finanzinstitutionen verfügt, wie etwa Ratingagenturen, Transaktionsregister oder Tier-2-CCP mit Sitz außerhalb der EU;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>stellt ferner fest, dass eine harmonisierte Aufsicht nicht immer eine einzige Aufsichtsbehörde erfordert, sondern auch durch die Konvergenz der nationalen Aufsichtspraktiken erreicht werden kann, wenn dies angemessener ist; unterstützt daher die Absicht der Kommission, Maßnahmen vorzuschlagen, um die Instrumente der aufsichtlichen Konvergenz zu stärken und wirksamer zu gestalten und eine einheitlichere direkte Beaufsichtigung der Kapitalmärkte zu erreichen, indem bestimmte Aufgaben auf die EU-Ebene übertragen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>weist darauf hin, dass jede Ausweitung der Befugnisse der Europäischen Aufsichtsbehörden mit einer entsprechenden Erhöhung ihrer Rechenschaftspflicht einhergehen sollte; ist der Ansicht, dass die Governance der ESMA überarbeitet werden sollte, um die Effizienz und Unabhängigkeit der Entscheidungen der ESMA zu gewährleisten; unterstützt den Vorschlag im Draghi-Bericht, der ESMA eine stärker europäisch ausgerichtete Governance-Struktur zu gewähren und eine enge Zusammenarbeit mit den nationalen Aufsichtsbehörden auf der Grundlage des Modells des einheitlichen Aufsichtsmechanismus oder der Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AMLA) aufzubauen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>ist der Ansicht, dass die Europäischen Aufsichtsbehörden angemessen finanziert werden sollten, damit sie ihren Aufgaben nachkommen können, unter anderem, indem Finanzinstitute und Finanzmarktteilnehmer von beaufsichtigten Unternehmen einbezogen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>betont, dass es wichtig ist, dass die Europäische Zentralbank (EZB) im Einklang mit ihren Zuständigkeiten gemäß dem AEUV und der SIPS-Verordnung eine starke Rolle bei der Überwachung systemrelevanter Marktinfrastrukturen spielt<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) Nr. 795/2014 der Europäischen Zentralbank vom 3. Juli 2014 zu den Anforderungen an die Überwachung systemrelevanter Zahlungsverkehrssysteme (ABl. L 217 vom 23.7.2014, S. 16, ELI: <STRING UNDERLINE="on">http://data.europa.eu/eli/reg/2014/795/oj</STRING>).</FIELD></FOOTNOTE>; ist der Ansicht, dass die EZB aktiv dazu beitragen sollte, die Interoperabilität, Widerstandsfähigkeit und Integration EU-weiter Handels- und Nachhandelssysteme zu verbessern, insbesondere durch ihre Aufsicht über Plattformen wie Target-2-Securities;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>betont, dass der Verwaltungsaufwand und die Befolgungskosten, die in einem grenzüberschreitenden Kontext anfallen, bereits durch eine bessere Koordinierung und Zusammenarbeit der nationalen Aufsichtsbehörden, z. B. im Bereich des Datenaustauschs, angegangen werden könnten; fordert die Kommission und die Europäischen Aufsichtsbehörden auf, zu einem System der „einmaligen Berichterstattung“ überzugehen; hält das zentrale europäische Zugangsportal in dieser Hinsicht für eine wichtige Initiative und fordert seine zeitnahe Umsetzung; regt an, dass die ESMA auch zu einem Datenknotenpunkt werden könnte, an dem die Meldungen von Einrichtungen, die Meldepflichten gemäß der MiFIR<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (ABl. L 173 vom 12.6.2014, S. 84, ELI: <STRING UNDERLINE="on">http://data.europa.eu/eli/reg/2014/600/oj</STRING>)<STRING ITALIC="on">.</STRING></FIELD></FOOTNOTE> und der EMIR<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (ABl. L 201 vom 27.7.2012, S. 1, ELI: <STRING UNDERLINE="on">http://data.europa.eu/eli/reg/2012/648/oj</STRING>).</FIELD></FOOTNOTE> unterliegen, zentralisiert werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>fordert die Kommission nachdrücklich auf, Vorschläge zu erarbeiten, um die Rückverlagerung von Clearing-Tätigkeiten in die EU zu unterstützen; bedauert die derzeitige Situation, in der der Großteil des EU-Clearinggeschäfts außerhalb der EU abgewickelt wird; sieht einem ambitionierten delegierten Rechtsakt zu aktiven Konten im Rahmen der EMIR 3.0 erwartungsvoll entgegen; fordert die Kommission auf, die Entwicklung von Clearing-Tätigkeiten und die Auswirkungen der Regulierung kontinuierlich zu bewerten und weitere Legislativvorschläge zur Stärkung des Clearing-Ökosystems der EU vorzulegen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>begrüßt die Ankündigung der Kommission, ein ambitioniertes Paket mit Legislativvorschlägen vorzulegen, um das Ökosystem für Handel und Nachhandel in der Europäischen Union zu stärken, Hindernisse für grenzüberschreitende Tätigkeiten zu beseitigen und den Rahmen für neue Technologien zu rüsten; erwartet, dass ein solcher Vorschlag dazu beitragen könnte, der Marktfragmentierung in der EU entgegenzuwirken; betont jedoch, dass die meisten Initiativen zur Marktkonsolidierung marktgesteuert sein sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>stellt fest, dass effiziente und liquide Kapitalmärkte erforderlich sind, um Investitionen anzukurbeln, einschließlich einer wettbewerbsfähigen Infrastruktur für den Nachhandelsmarkt; begrüßt den Legislativvorschlag der Kommission zur gezielten Änderung der Verordnung über Zentralverwahrer<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) Nr. 909/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Verbesserung der Wertpapierlieferungen und -abrechnungen in der Europäischen Union und über Zentralverwahrer sowie zur Änderung der Richtlinien 98/26/EG und 2014/65/EU und der Verordnung (EU) Nr. 236/2012 (ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 1, ELI:<STRING UNDERLINE="on"> </STRING>http://data.europa.eu/eli/reg/2014/909/oj).</FIELD></FOOTNOTE> (CSDR) mit dem Ziel, den Abwicklungszyklus in der EU für Transaktionen mit marktfähigen Wertpapieren, die an Handelsplätzen ausgeführt werden, von zwei Tagen („T+2“) auf einen Tag („T+1“) zu verkürzen; weist darauf hin, dass diese Initiative es der EU ermöglicht, zu anderen Ländern und Gebieten aufzuschließen, die die Umstellung auf T+1 bereits vollzogen haben, und dass dadurch eine unterschiedliche Rechtslage vermieden wird; erwartet, dass der Vorschlag die Effizienz und Widerstandsfähigkeit der EU-Kapitalmärkte verbessern wird, unter anderem durch geringere Risiken von gescheiterten Abwicklungen, eine schnellere Verfügbarkeit von Wertpapieren und Geldmitteln sowie geringere Einschussanforderungen; stellt mit Besorgnis fest, dass andere Länder und Gebiete, wie die Vereinigten Staaten und Indien, derzeit T+0-Abwicklungszyklen erforschen oder erproben; fordert die Kommission auf, in enger Abstimmung mit den Marktinfrastrukturen, den Zentralbanken und den Marktteilnehmern dringend eine technische und regulatorische Bewertung der Durchführbarkeit einer Umstellung auf eine T+0-Abwicklung einzuleiten; betont, dass eine weitere Verkürzung des Abwicklungszyklus das Systemrisiko verringern, die Markteffizienz verbessern und die Attraktivität der EU-Kapitalmärkte weltweit erhöhen würde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>stellt fest, dass eine Straffung von Verwaltungsverfahren die Attraktivität der EU als Investitionsziel erhöhen kann; ist der Ansicht, dass eine Angleichung der Rechtsrahmen der Mitgliedstaaten unter Beibehaltung der nationalen Zuständigkeiten und Mindeststandards ein Teil der Vereinfachungsagenda im Hinblick auf die Erleichterung grenzüberschreitender Tätigkeiten sein sollte; weist darauf hin, dass ein Rückgriff auf Verordnungen statt auf Richtlinien die Unterschiede bei der Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften, einschließlich der Überregulierung, verringern und damit die laufende Vereinfachung unterstützen würde; fordert die Kommission auf, den Grundsatz der besseren Rechtsetzung anzuwenden, um eine Harmonisierung sicherzustellen, wenn Folgenabschätzungen einen eindeutigen Mehrwert ergeben haben, und gegen die Fragmentierung vorzugehen; hebt die möglichen Vorteile hervor, die sich aus der Straffung des EU-Rahmens für ein nachhaltiges Finanzwesen ergeben könnten, wie sie im Draghi-Bericht hervorgehoben wurden, insbesondere durch verbesserte Klarheit, Kohärenz und Leitlinien; nimmt in diesem Zusammenhang das Omnibus-Paket der Kommission zur Nachhaltigkeit zur Kenntnis;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>ist der Ansicht, dass der erste Schritt im Hinblick auf Vereinfachung in effizienten Rechtsvorschriften besteht; fordert die Kommission auf, die Einbeziehung der Europäischen Aufsichtsbehörden in den Entscheidungsprozess für Mandate der Stufe 2 und 3 sicherzustellen, damit diese Mandate evidenzbasiert, verhältnismäßig und auf die Bedürfnisse der Finanzbranche zugeschnitten sind; fordert die Kommission und die Europäischen Aufsichtsbehörden auf, auch zu bewerten, wie die Anzahl und Komplexität der anstehenden delegierten Rechtsakte, Durchführungsrechtsakte, Fragen und Antworten und Leitlinien verringert werden kann; betont, dass sich die Europäischen Aufsichtsbehörden strikt an das vom europäischen Gesetzgeber erteilte Mandat halten sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>begrüßt die kürzlich erfolgte Annahme des Rechtsakts zur Börsennotierung, der es Unternehmen jeder Größe, einschließlich KMU, erleichtern wird, an europäischen Börsen notiert zu werden; betont, dass die Bestimmungen der Stufe 2 des Rechtsakts zur Börsennotierung zu einem zugänglicheren und kostengünstigeren Umfeld für Börsennotierungen in der gesamten Union beitragen sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>fordert die Kommission auf, sich mit der Fragmentierung der nationalen Insolvenzrahmen zu befassen und wirksame Mechanismen für die Beilegung grenzüberschreitender Streitigkeiten einzurichten; betont, dass eine größere rechtliche Konvergenz und Verfahrensklarheit von wesentlicher Bedeutung ist, um Hindernisse für grenzüberschreitende Investitionen abzubauen und eine tiefere Integration der EU-Kapitalmärkte zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>setzt sich weiterhin dafür ein, die übergreifenden Ziele des Rahmens für ein nachhaltiges Finanzwesen zu verwirklichen und öffentliche und private Investitionen in die Übergänge zu mobilisieren; weist darauf hin, dass den Einnahmen aus dem Emissionshandelssystem sowohl in den Haushalten der Mitgliedstaaten als auch im Unionshaushalt eine entscheidende Rolle dabei zukommen wird, Investitionen in Klimaschutz- und Energieziele zu unterstützen; nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission zu Beginn ihrer aktuellen Amtszeit ihr Ziel bekräftigt hat, weltweit führend im Bereich der nachhaltigen Finanzierung zu bleiben; stellt fest, dass die Kommission derzeit alle Elemente des Rahmens für ein nachhaltiges Finanzwesen kritisch bewertet und Vorschläge zur Vereinfachung vorlegen könnte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>fordert die Kommission auf, einen Vorschlag zur Überarbeitung der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (ABl. L 317 vom 9.12.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2019/2088/oj).</FIELD></FOOTNOTE> (SFDR) anzunehmen, einschließlich der Bekämpfung von Greenwashing-Risiken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>betont, dass sich hohe Energiepreise negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit der EU auswirken; begrüßt in diesem Zusammenhang den im Draghi-Bericht unterbreiteten Vorschlag; fordert, den Grundsatz „gleiche Tätigkeit, gleiche Regel“ anzuwenden und die Ausnahmeregelung für Nebentätigkeiten zu überprüfen, die es Nicht-Finanzunternehmen ermöglicht, auf Energiederivatemärkten zu handeln, ohne derselben Kontrolle zu unterliegen wie Finanzunternehmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>hebt hervor, dass Unternehmen, die Zugang zu den Kapitalmärkten haben, ein erhebliches Wachstum erzielen, da sie so ihre Expansions-, Innovations- und Entwicklungsprojekte finanzieren können; vertritt die Auffassung, dass diese Unternehmen ihre Finanzierungsquellen diversifizieren können, wenn sie Ressourcen von einer breiteren Anlegerbasis erhalten; ist der Ansicht, dass die Förderung von Börsengängen für das Wachstum europäischer Unternehmen und die weitere Integration der EU-Kapitalmärkte von entscheidender Bedeutung ist; fordert die Umsetzung von Maßnahmen, mit denen regulatorische Hindernisse abgebaut und der Zugang zu Kapital verbessert werden, um sicherzustellen, dass KMU ohne übermäßige Kosten oder Komplexität leicht Zugang zu den Kapitalmärkten erhalten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>befürchtet, dass ohne eine klare und koordinierte Strategie die Zahl der Börsengänge in der EU begrenzt bleiben wird, was das Wachstumspotenzial europäischer Unternehmen beschränkt und die Attraktivität der EU-Märkte für globale Investoren verringert;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>weist darauf hin, dass EU-Vorschriften wie die Prospektverordnung und MiFID II zwar Fortschritte bei der Verbesserung der Transparenz und Markteffizienz gebracht haben, jedoch noch mehr getan werden kann, um die Verfahren für Unternehmen, die an die Börse gehen möchten, zu vereinfachen; hebt hervor, dass die Marktpraxis in den Mitgliedstaaten weiter harmonisiert werden muss, um einen echten Binnenmarkt für Kapital zu schaffen; befürwortet die Anwendung bewährter Verfahren auf EU-Ebene;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>stellt fest, dass der derzeitige steuerliche Rahmen in der Union mit 27 unterschiedlichen Körperschaftsteuersystemen Hindernisse für Unternehmen und für grenzüberschreitende Investitionen im Binnenmarkt schaffen kann<FOOTNOTE><FIELD> Vorschlag der Kommission vom 12. September 2023 für eine Richtlinie des Rates zur Schaffung eines Rahmens für die Unternehmensbesteuerung in Europa (BEFIT) (COM(2023)0532), Begründung, S. 8.</FIELD></FOOTNOTE>; ist der Ansicht, dass innovative Unternehmen von einem einheitlichen EU-weiten Regelwerk, soweit angemessen, und gemeinsamen Verfahren profitieren können; nimmt in diesem Zusammenhang den Vorschlag zur Schaffung eines Rahmens für die Unternehmensbesteuerung in Europa zur Kenntnis, mit dem ein einheitliches Regelwerk zur Berechnung der Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlagen von Unternehmen eingeführt wird; weist darauf hin, dass mehrere Gesetzgebungsinitiativen im Bereich der Besteuerung noch nicht abgeschlossen sind und dass es wichtig ist, Sicherheit, Vorhersehbarkeit und Stabilität zu garantieren; nimmt die Klarstellung der Kommission zu der Frage zur Kenntnis, welche Initiativen im Steuerbereich zurückgezogen werden sollen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>weist darauf hin, dass die meisten Steuerangelegenheiten in die nationale Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen; betont jedoch, dass ein stärker koordinierter Rahmen für die Unternehmensbesteuerung dazu beitragen könnte, die Befolgungskosten zu senken und den Verwaltungsaufwand zu verringern sowie gleiche Wettbewerbsbedingungen für im gesamten Binnenmarkt tätige Unternehmen zu schaffen, die Expansion von Unternehmen zu fördern, die Rechtssicherheit zu erhöhen und Investitionen und Wachstum in der Union anzukurbeln; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, insbesondere die Verhandlungen über Abschreibungsvorschriften zu beschleunigen; fordert die Kommission auf, die Vor- und Nachteile der Option einer 28. Rechtsordnung zu prüfen und zu bewerten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>fordert die Kommission auf, Maßnahmen zu ergreifen, die sowohl einheimischen als auch auswärtigen Investoren Anreize für die Beteiligung an den europäischen Kapitalmärkten bieten; fordert die Kommission auf, den Mitgliedstaaten bei der Gestaltung und Umsetzung steuerpolitischer Maßnahmen, mit denen Investitionen gefördert werden, technische Unterstützung zu leisten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>nimmt die Empfehlung des Draghi-Berichts zur Kenntnis, steuerliche Anreize zur Unterstützung der Entwicklung strategischer Sektoren zu schaffen; ist der Ansicht, dass alle mit Anlageprodukten verbundenen steuerlichen Anreize Investitionen in Europa Vorrang einräumen sollten, um die europäische Wettbewerbsfähigkeit zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>48.</NO.P>begrüßt als ersten Schritt und zur Verringerung der Komplexität und Fragmentierung des Binnenmarkts Leitlinien der Kommission für die Gestaltung von Steueranreizen unter Wahrung der nationalen Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>49.</NO.P>fordert die Kommission auf, bestehende Hindernisse für grenzüberschreitende Investitionen von Kleinanlegern zu beseitigen, wie übermäßig komplizierte Verfahren zur Rückerstattung von Quellensteuern und das Fehlen EU-weiter Mindeststandards für Hauptversammlungen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>50.</NO.P>betont, dass die Integration der Kapitalmärkte eine notwendige Säule der Investitionsstrategie der Union ist, die da, wo dies effizient ist, durch sorgfältig konzipierte Anreize für langfristige Produkte ergänzt werden kann, um die Wirkung zu maximieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>51.</NO.P>fordert die Kommission auf, Vorschläge auszuarbeiten, die es erleichtern, Ersparnisse über langfristige Sparprodukte in produktive Investitionen zu lenken, und dabei auf nationalen Erfahrungen aufzubauen, die eine starke Akzeptanz unter Kleinanlegern gezeigt haben; fordert die Kommission auf, Lösungen zu eruieren und Ideen zu prüfen, etwa die Schaffung eines EU-Anlagekontos, das allen Unionsbürgerinnen und -bürgern zugänglich wäre, oder eines Gütesiegel auf EU-Ebene für Anlageprodukte, die für Kleinanleger geeignet sind, auf der Grundlage gemeinsamer Kriterien oder von Merkmalen wie „nicht komplexe Produkte“, verhältnismäßige Kosten, ein langfristiger Anlageschwerpunkt, Portfoliostrukturierung und Risikominderungstechniken; fordert die Kommission nachdrücklich auf, ein Segment mit vereinfachter und gestraffter Beratung oder ein Segment mit reiner Ausführung („Execution Only“) für Produkte einzuführen, die als grundlegend und einfach eingestuft sind; fordert die Kommission insbesondere auf, den Mehrwert und die Wirksamkeit eines Gütesiegels für Investitionen, die Investoren weltweit Renditechancen bieten oder die nachhaltig sind und überwiegend in der EU ansässig sind (Gütesiegel „Invest in Europe“ oder „Made in Europe“), und das Interesse von Unternehmen und Bürgerinnen und Bürgern an einem solchen Gütesiegel zu bewerten; betont, dass eine solche Initiative darauf abzielen sollte, die Spartätigkeit anzuregen sowie zugleich die Vielfalt der Produkte, Vertriebswege und Marktstrukturen in der Union zu wahren und, wo möglich, zu verbessern; stellt fest, dass einige Mitgliedstaaten mit einem „Europa der Willigen“ vorangehen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, so ehrgeizig wie möglich zu sein und geschlossen voranzuschreiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>52.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass sieben Mitgliedstaaten gemeinsam mit ihren nationalen Finanzbranchen das europäische Gütesiegel „Finance Europe“ für europäische langfristige Anlagen<FOOTNOTE><FIELD> Französisches Ministerium für Wirtschaft, Finanzen und industrielle und digitale Souveränität, „Launch of the ‚Finance Europe‘ Label: creating investment opportunities for financing the European economy“, Pressemeldung, 6. Juni 2025, https://presse.economie.gouv.fr/lancement-du-label-europeen-finance-europe-pour-que-lepargne-des-europeens-contribue-au-financement-de-leconomie-europeenne/.</FIELD></FOOTNOTE> eingeführt haben; stellt fest, dass die Kriterien für ein solches Gütesiegel eine Portfolioallokation umfassen, bei der mindestens 70 % der Vermögenswerte in europäische Unternehmen investiert werden, eine Mindestinvestitionsdauer von fünf Jahren, einen erheblichen Teil Investitionen in Eigenkapital und möglicherweise auf nationaler Ebene konzipierte steuerliche Anreize;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>53.</NO.P>weist darauf hin, dass bestehende europaweite Produkte wie europäische langfristige Investmentfonds (ELTIF) und europaweite private Altersvorsorgeprodukte (PEPP) bisher Schwierigkeiten hatten, bei Kleinanlegern auf nennenswerte Resonanz zu stoßen; stellt fest, dass Reformen zur Steigerung der Attraktivität dieser Finanzinstrumente auf den Weg gebracht worden sind, betont jedoch, dass die Erfahrung gezeigt hat, dass eine geeignete Gestaltung des Regulierungsrahmens allein nicht ausreicht, um die Akzeptanz solcher Instrumente zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>54.</NO.P>betont, dass ein starker Verbraucherschutz unerlässlich ist, um Vertrauen zu schaffen und das Interesse an europäischen Anlageprodukten zu steigern; hebt hervor, dass klare Offenlegungen, transparente Gebührenstrukturen und niedrige Gebühren, Zugang zu grundlegenden Finanzdienstleistungen zur Förderung der finanziellen Inklusion, eine robuste Regulierung digitaler Instrumente wie künstlicher Intelligenz (KI), die von Finanzinstituten beim Verkauf und bei der Beratung zu europäischen Finanzprodukten eingesetzt werden, sowie eine robuste Regulierung und Standardisierung von Finanzprodukten, ergänzt durch gezielte Initiativen zur finanziellen Bildung, erforderlich sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>55.</NO.P>fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Entwicklung einer Indexfamilie „Europäische Kapitalmarktunion“<FOOTNOTE><FIELD> Kommission, „Feasibility study for the creation of a CMU equity market index family“ (Machbarkeitsstudie zur Schaffung einer Aktienmarkt-Indexfamilie „Kapitalmarktunion“), 2020, https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/1562efbd-cbc6-11ea-adf7-01aa75ed71a1/language-en/.</FIELD></FOOTNOTE> auf der Grundlage von Daten zu unterstützen, die im Rahmen des künftigen EU-weiten konsolidierten Datentickers zur Verfügung gestellt werden, wodurch kleinere und weniger liquide nationale Märkte in der EU mehr Sichtbarkeit erhalten und die Unionsbürgerinnen und -bürger leicht in Mid-Cap- und Small-Cap-Aktien in allen EU-Mitgliedstaaten investieren können; ist der Ansicht, dass diese Indexfamilie alle börsennotierten Aktien in der EU abdecken und Teilindizes für einzelne Länder, Regionen und Sektoren ermöglichen sollte, um den unterschiedlichen Bedürfnissen von Anlegern, Emittenten und deren Börsen gerecht zu werden; betont, dass die Entwicklung und Verwaltung der Indizes sowie ihre Verwendung durch die Marktteilnehmer kosteneffizient sein sollten, um die Belastung der Marktteilnehmer so gering wie möglich zu halten und positive Zweitrundeneffekte, wie z. B. verstärkte Börsennotierungen und neue Finanzprodukte, zu maximieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>56.</NO.P>betont, wie wichtig ein verbesserter Zugang zu aktuellen Preisbildungs- und Produktinformationen für Kleinanleger sowie zu Möglichkeiten für maßgeschneiderte Angebote ist; fordert Maßnahmen, um diese Informationen leichter zugänglich zu machen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>57.</NO.P>weist darauf hin, dass die Ruhegehaltssysteme und ihre Finanzierungsmodelle weitgehend von nationalen Besonderheiten abhängen; betont, dass Renten zum Schutz von Rentnern, zum Aufbau von Kapitalmärkten und zur Mobilisierung von Investitionssystemen beitragen und dabei Stabilität, Solidarität und der Bereitstellung eines angemessenen und vorhersehbaren Einkommens im Ruhestand Vorrang eingeräumt werden muss; hebt hervor, dass bei der Entwicklung von Altersvorsorgeprodukten der zweiten und dritten Säule starke Schutzvorkehrungen für Kleinanleger berücksichtigt werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>58.</NO.P>ist der Ansicht, dass Tracking-Systeme für Ruhegehaltsansprüche den Unionsbürgerinnen und -bürgern einen besseren Überblick über die Ruhegehaltsansprüche verschaffen können, mit denen sie im Ruhestand rechnen können; fordert die Kommission nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass alle Mitgliedstaaten einfache und transparente Tracking-Systeme für Ruhegehaltsansprüche einführen, die für die Bürgerinnen und Bürger leicht und frei zugänglich sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>59.</NO.P>weist darauf hin, dass Intermediäre wie Pensionsfonds und Versicherungsunternehmen eine Schlüsselrolle dabei spielen, private Ersparnisse in produktive Investitionen zu leiten; erwartet, dass die Kommission im Rahmen von Solvabilität II einen ambitionierten delegierten Rechtsakt über langfristige Garantien und langfristige Beteiligungen annimmt, der die zwischen den beiden gesetzgebenden Organen erzielte Einigung über die Richtlinie zur Änderung der Richtlinie „Solvabilität II“ vollständig widerspiegelt und den einschlägigen Empfehlungen der EIOPA Rechnung trägt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>60.</NO.P>erwartet von der Kommission, dass sie Lösungen entwickelt, die es Unternehmen, einschließlich wachsenden Start-up-Unternehmen, Mikrounternehmen und KMU, ermöglicht, in der EU zu expandieren und an die Börse zu gehen; fordert daher, dass die künftige EU-Start-up- und Scale-up-Strategie ein Kapitel über Finanzierung, insbesondere über Risikokapital, enthält, in dem die richtigen Anreize dargelegt werden, damit europäische Start-up-Unternehmen und expandierende Jungunternehmen ihren Standort nicht in Länder außerhalb der EU verlagern, und das darauf abzielt, ein attraktives und offenes Investitionsumfeld zu schaffen, in dem Investoren aus der EU und der ganzen Welt, die in der Union investieren möchten, willkommen sind; betont, dass es wichtig ist, Talente für die EU zu gewinnen, um langfristiges Wirtschaftswachstum, Innovation und globale Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen; betont, dass die Integration der EU-Primärmärkte vertieft werden muss, indem die regulatorische Konvergenz vorangetrieben und die grenzüberschreitende Börsennotierung erleichtert wird; stellt fest, dass KMU-Wachstumsmärkte ein wichtiger Einstiegspunkt für KMU in die Kapitalmärkte sind und durch gestraffte Anforderungen leichter zugänglich gemacht werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>61.</NO.P>fordert eine gezielte Unterstützung auf EU-Ebene, damit Forschungsergebnisse wirksamer auf den Markt gelangen, insbesondere in Mitgliedstaaten mit schwächeren Innovationsökosystemen; betont, dass es wichtig ist, Forschungseinrichtungen mit Start-up-Unternehmen und der Industrie in Verbindung zu bringen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>62.</NO.P>unterstützt den Ausstieg von Investoren aus nicht börsennotierten Unternehmen durch die Förderung von Mechanismen wie dem multilateralen diskontinuierlichen Handel mit nicht börsennotierten Aktien, um so die Liquidität und Transparenz zu verbessern und Frühphaseninvestoren die Realisierung von Gewinnen zu ermöglichen; ist der Ansicht, dass solche Mechanismen speziell darauf ausgelegt sein sollten, den grenzüberschreitenden Handel zwischen EU-Mitgliedstaaten zu erleichtern und gleichzeitig die Rechte der Aktionäre, insbesondere der Minderheitsaktionäre, zu wahren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>63.</NO.P>fordert die Kommission auf, einer ambitionierten Agenda für die Spar- und Investitionsunion Vorrang einzuräumen, die Anreize für private Investitionen schafft, die Finanzstabilität und den Verbraucherschutz aufrechterhält, den Zugang zu Risikokapital und Beteiligungsinvestitionen begünstigt, damit KMU von einer stärkeren Marktintegration profitieren können, den Zugang zu Märkten für Kleinanleger sicherstellt, die Finanzkompetenz fördert, die übermäßige Abhängigkeit von Bankkrediten verringert und diese ergänzt und gleichzeitig Anreize für nachhaltige Tätigkeiten bietet;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>64.</NO.P>ist der Ansicht, dass die Stärkung der Finanzkompetenz und des Vertrauens von wesentlicher Bedeutung ist, um eine erfolgreiche Kapitalmarktunion zu schaffen und private Investitionen zu mobilisieren; stellt mit Besorgnis fest, dass die Finanzkompetenz in der gesamten Union nach wie vor gering ist und nur 18 % der Unionsbürgerinnen und -bürger ein hohes Maß an Finanzkompetenz aufweisen; betont, dass der Wissensstand von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat und von Bevölkerungsgruppe zu Bevölkerungsgruppe sehr unterschiedlich ist; fordert eine deutlichere Fokussierung auf die Finanzkompetenz, da das Verständnis der Unionsbürgerinnen und -bürger für Anlageprodukte verbessert werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>65.</NO.P>ist der Ansicht, dass Initiativen zur Verbesserung der Finanzbildung in der EU gefördert werden sollten, damit die Bürgerinnen und Bürger besser verstehen, welche Vorteile sich für sie aus einer Beteiligung an den Kapitalmärkten ergeben können, und damit die einzelnen Anleger fundierte Anlageentscheidungen treffen können; begrüßt den Vorschlag der Kommission für eine neue Strategie und fordert, dass diese ambitioniert genug ist, um das Bildungsniveau in ganz Europa deutlich zu verbessern und einen dauerhaften Wandel sicherzustellen; betont, dass dringend Maßnahmen ergriffen werden müssen, um unter Achtung der nationalen Zuständigkeiten eine leichter zugängliche und gerechtere Finanzbildung in der gesamten EU zu fördern; ist der Ansicht, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten Initiativen von Verbraucherorganisationen, Vereinigungen von Kleinanlegern und Aktionärsorganisationen finanzieren sollten, die das Verständnis für die Kapitalmärkte fördern und die Beteiligung von Kleinanlegern an diesen Märkten stärken; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Entwicklung unabhängiger und benutzerfreundlicher digitaler Instrumente zu unterstützen, die es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, die verschiedenen Merkmale und Eigenschaften der auf dem Markt verfügbaren Anlageprodukte leicht zu vergleichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>66.</NO.P>betont, dass Initiativen zur Finanzbildung einen soliden Rahmen für den Anlegerschutz nicht ersetzen können; weist darauf hin, dass Initiativen zur Förderung der Finanzkompetenz angesichts der unvermeidlichen verhaltensbezogenen Einschränkungen und der kognitiven Verzerrungen, denen einzelne Anleger unterliegen, sowie aufgrund der Innovationsgeschwindigkeit und der enormen Komplexität der Finanzmärkte nur begrenzte Wirkung erzielen können; ist der Ansicht, dass Initiativen auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten zur Unterstützung der Standardisierung und Einfachheit von Finanzprodukten das Verständnis der Unionsbürgerinnen und -bürger für Anlageprodukte steigern und deren Vergleichbarkeit verbessern könnten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>67.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich stärker auf die Digitalisierung im Finanzdienstleistungssektor zu konzentrieren, um die neuen Möglichkeiten der KI, des Datenaustauschs und der neuen Technologien zu nutzen und international wettbewerbsfähig zu bleiben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>68.</NO.P>fordert die Kommission auf, langfristige Kapitalbeteiligungen durch institutionelle Anleger, darunter Banken, Versicherer, Pensionsfonds und Investmentfonds, zu erleichtern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>69.</NO.P>unterstützt die Einrichtung eines umfassenden europäischen Einlagensicherungssystems; stellt fest, dass Risikoteilung und Risikominderung miteinander verknüpft sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>70.</NO.P>nimmt die von der Kommission am 17. Juni 2025 vorgelegte Überprüfung des Verbriefungsrahmens zur Kenntnis, die zur Finanzmarktintegration beitragen könnte, indem  eine Verbindung zwischen Bankkrediten und Kapitalmärkten hergestellt wird; ist der Ansicht, dass alle Maßnahmen zur Neubelebung von Verbriefungen unter Vermeidung einer Beeinträchtigung der Finanzstabilität auf eine Straffung der Offenlegungsvorschriften und auf einfache, transparente und standardisierte Kriterien ausgerichtet sein sollten; ;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Optimale Nutzung öffentlicher Ressourcen, um die Produktivitätslücke zu schließen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>71.</NO.P>weist auf die Bedeutung von Haushaltspuffern zur Unterstützung öffentlicher Investitionen hin; stellt insbesondere fest, dass die Mitgliedstaaten gemäß dem haushaltspolitischen Rahmen während der gesamten Laufzeit ihrer nationalen mittelfristigen Strukturpläne das Niveau der aus nationalen Mitteln finanzierten öffentlichen Investitionen im Verhältnis zum mittelfristigen Niveau vor Beginn des Plans mindestens beibehalten sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>72.</NO.P>stellt fest, dass der Privatsektor ohne Unterstützung des öffentlichen Sektors wahrscheinlich nicht in der Lage sein wird, den Löwenanteil der Investitionen zu finanzieren, die für die Digitalisierung und Dekarbonisierung der Wirtschaft erforderlich sind; ist der Ansicht, dass die Dringlichkeit von Maßnahmen in den Bereichen Wettbewerbsfähigkeit, Verteidigung, Energie und Dekarbonisierung eine erhebliche Mobilisierung privater und öffentlicher Investitionen, gegebenenfalls einschließlich öffentlich-privater Partnerschaften, erfordert;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>73.</NO.P>weist jedoch darauf hin, dass die Staatsverschuldung in der gesamten EU hoch und der haushaltspolitische Spielraum begrenzt ist; betont daher, dass alle öffentlichen Fördermaßnahmen, die auf die Mobilisierung privater Investitionen abzielen, sehr zielgerichtet sein müssen; weist darauf hin, dass sich Initiativen zur Risikominderung, z. B. durch öffentliche Garantien, als erfolgreich erwiesen haben, um dieses Ziel zu erreichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>74.</NO.P>betont, dass die erhöhte Häufigkeit und die stärkeren Auswirkungen von Naturkatastrophen massive Kosten für die öffentlichen Finanzen mit sich bringen; stellt fest, dass diese künftigen Kosten derzeit in der Schuldentragfähigkeitsanalyse nicht berücksichtigt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>75.</NO.P>erwartet, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten ambitionierte und konkrete Schritte unternehmen, um einem beträchtlichen Rückgang der öffentlichen Investitionen nach 2026 zu entgegenzuwirken, wenn auch die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) und das Programm „InvestEU“ auslaufen werden – und dies vor dem Hintergrund eines potenziellen großen Handelskriegs, der sich auf die Zuweisung von Investitionen auswirken könnte; nimmt die grundlegenden Mängel der ARF zur Kenntnis, beispielsweise, dass die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften nicht durch einen ortsbezogenen und auf mehreren Ebenen beruhenden Governance-Ansatz von der Konzeption bis zur Umsetzung einbezogen werden; betont, dass öffentliche Investitionen sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene aufrechterhalten werden müssen, um private Investitionen zu mobilisieren und hochwertige öffentliche Dienstleistungen und Infrastrukturen zu finanzieren; ist der Ansicht, dass dieser Rahmen gegebenenfalls durch Investitionsinstrumente und -werkzeuge auf EU-Ebene gestärkt werden sollte, die darauf abzielen, die Kosten für die EU-Steuerzahler zu minimieren und die Effizienz bei der Bereitstellung europäischer öffentlicher Güter zu maximieren, was auch einen Schritt in Richtung einer gemeinsamen sicheren Anlage darstellen könnte; begrüßt daher den Vorschlag im Rahmen des Omnibus-Pakets für InvestEU, mit dem für die verbleibende Laufzeit des mehrjährigen Finanzrahmens erhebliche zusätzliche Investitionen mobilisiert werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>76.</NO.P>weist darauf hin, dass eine wirksame Koordinierung der nationalen finanzpolitischen Strategien erforderlich ist, um ein angemessenes Niveau der öffentlichen Investitionen für die EU aufrechtzuerhalten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>77.</NO.P>stellt fest, dass erwartet wird, dass die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten im Jahr 2025 einen restriktiven haushaltspolitischen Kurs verfolgen, um den haushaltspolitischen Rahmen der EU einzuhalten, was dem Investitionsbedarf der EU zuwiderlaufen könnte; betont, dass EU-weite Investitionsinstrumente erforderlich sind, um die Investitionslücke zu schließen, da die Regierungen der EU mit ihren jeweiligen haushaltspolitischen Belastungen zu kämpfen haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>78.</NO.P>weist darauf hin, dass der Aufbaufonds NextGenerationEU das größte Konjunkturpaket ist, das jemals von der EU finanziert wurde, um die wirtschaftliche Erholung und den ökologischen und den digitalen Wandel zu unterstützen; weist darauf hin, dass zentrale Fragen im Zusammenhang mit der Refinanzierung von NextGenerationEU nach wie vor ungelöst sind; fordert den Rat auf, dringend neue Eigenmittel zu beschließen, damit die im Rahmen von NextGenerationEU aufgenommenen Mittel auf tragfähige Weise zurückgezahlt werden können; ist der Auffassung, dass alle Instrumente und Möglichkeiten geprüft werden sollten, um die Union mit den erforderlichen Mitteln auszustatten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>79.</NO.P>stellt fest, dass die Ausgabe einer gemeinsamen sicheren Anlage einen Maßstab setzen könnte, der die Verwirklichung der Kapitalmarktunion erleichtern, die Transmission der Geldpolitik im Euro-Währungsgebiet verbessern, die internationale Rolle des Euro stärken und einen Teil des im Draghi-Bericht ermittelten Investitionsbedarfs decken würde; bekräftigt in diesem Zusammenhang, dass eine gemeinsame Mittelaufnahme durch Ausgabe von EU-Anleihen eine praktikable Möglichkeit darstellt, um sicherzustellen, dass die Union über ausreichende Ressourcen verfügt, um auf akute unionsweite Krisen wie etwa die anhaltende Krise im Sicherheits- und Verteidigungsbereich zu reagieren; fordert die Kommission auf, die Gespräche über die Beseitigung der im Draghi-Bericht festgestellten erheblichen Investitionslücke in der EU voranzutreiben und konkrete Vorschläge für Finanzierungslösungen vorzulegen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>80.</NO.P>begrüßt die Absicht der Kommission, die Beteiligung von Kleinanlegern an europäischen Finanzprodukten in Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank-Gruppe (EIB), dem Europäischen Stabilitätsmechanismus und nationalen Förderbanken zu verbessern; empfiehlt, dass sichere Anlagen, die auf EU-Ebene ausgegeben werden, in Sparprodukte für Arbeitnehmer integriert werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>81.</NO.P>ist der Ansicht, dass ein erhöhter Verteidigungsbedarf aufgrund geopolitischer Spannungen eine sofortige Mobilisierung finanzieller Unterstützung erfordert, was jedoch unbeschadet des besonderen Charakters der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedstaaten, insbesondere derjenigen, die sich zur Neutralität bekennen, erfolgen muss; begrüßt den anstehenden Vorschlag der Kommission für ein neues Finanzierungsinstrument für Sicherheitsmaßnahmen für Europa (SAFE) in Höhe von bis zu 150 Mrd. EUR, um die Verteidigungsfähigkeiten der EU im Rahmen des Plans „ReArm Europe“ zu stärken; bedauert jedoch, dass die Kommission beschlossen hat, ihren Legislativvorschlag auf Artikel 122 AEUV zu stützen, wodurch eine Konsultation des Parlaments ausgeschlossen wird; weist darauf hin, dass die wirksame Entwicklung der Verteidigungsfähigkeiten auf gemeinsamen Investitionen auf EU-Ebene beruhen sollte, durch die Interoperabilität sichergestellt wird und Effizienzgewinne erzielt werden, anstatt in erster Linie von fragmentierten nationalen Ausgaben im Rahmen der koordinierten Aktivierung nationaler Ausnahmeregelungen für verteidigungsbezogene Investitionen abhängig zu sein;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>82.</NO.P>begrüßt die gemeinsame Initiative der Kommission und der EIB-Gruppe zur Schaffung eines Dachfonds mit der Bezeichnung „Eigenkapitalfazilität für den Verteidigungsbereich“ mit einer Mittelausstattung von 175 Mio. EUR für den Zeitraum 2024-2027, um private Investitionen in europäische KMU zu fördern, die innovative Verteidigungstechnologien und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck entwickeln;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>83.</NO.P>begrüßt die in ihrem strategischen Fahrplan 2024-2027 dargelegte Zusage der EIB-Gruppe, die Kapitalmarktunion voranzubringen, indem privates Kapital für produktive Investitionen mobilisiert und Gewinne in wichtigen Politikbereichen der EU, Innovationen während des gesamten Lebenszyklus von Unternehmen, Risikokapitalfinanzierungen und risikoreichere Beteiligungsfinanzierungen für Start-up-Unternehmen und expandierende Jungunternehmen unterstützt werden; weist darauf hin, dass die öffentliche Bank der EU die Pflicht hat, langfristige Übergangsprojekte zu unterstützen, bei denen es schwierig ist, Finanzmittel aus dem privaten Sektor zu erhalten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>84.</NO.P>betont, dass die Prozesse und Mandate der EIB vereinfacht, gestrafft, optimiert und konsolidiert werden müssen, um Synergieeffekte, Wirksamkeit und Effizienz zu verbessern und den Verwaltungsaufwand, die Berichterstattungskosten und die Komplexität für Unternehmen und Projekte zu verringern, die andernfalls aufgrund komplexer Verfahren, hoher Befolgungskosten und regulatorischer Unsicherheit von Finanzierungen abgehalten werden könnten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>85.</NO.P>unterstützt den verstärkten Einsatz risikoreicherer Instrumente wie direkter und indirekter Eigenkapital- und Quasi-Eigenkapitalfinanzierungen durch die EIB, auch über den Europäischen Investitionsfonds, um Investitionen in Unternehmen und Fonds zu fördern, insbesondere durch Risikokapital und Risikoverschuldung, und betont gleichzeitig, dass risikoreichere Instrumente mit klaren Risikorahmen und messbaren Leistungsindikatoren eingesetzt werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>86.</NO.P>ist der Ansicht, dass die öffentliche Investitionsförderung über den Zugang zu Finanzmitteln hinausgeht und auch technische Hilfe, Projektmanagement, Kapazitätsaufbau, die kommerzielle Verwertung von Forschungsergebnissen, die Unterstützung des Zugangs zu privaten Finanzmitteln und die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Universitäten und Risikokapital umfassen sollte, um Innovation und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>87.</NO.P>fordert die Kommission auf, ein Koordinierungsinstrument für Wettbewerbsfähigkeit vorzuschlagen, mit dem auch die Ermittlung des Bedarfs der europäischen Industrie, der Engpässe und der Marktchancen unterstützt wird, und entsprechende Empfehlungen auszuarbeiten; betont, dass dieses Instrument mit dem künftigen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit verknüpft werden sollte, um wirksame Lösungen für industrielle Herausforderungen in der gesamten Union sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>88.</NO.P>fordert die Kommission auf, die Prioritäten der Spar- und Investitionsunion im Rahmen des Europäischen Semesters stärker in den Vordergrund zu rücken und dafür zu sorgen, dass Strukturreformen und Maßnahmen zur Vertiefung und Integration der EU-Kapitalmärkte konsequent gefördert, überwacht und bewertet werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>89.</NO.P>fordert die Kommission auf, spezifische Maßnahmen zur Förderung von Risikokapital in den künftigen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit, das TechEU-Programm und alle ähnlichen Initiativen aufzunehmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>90.</NO.P>stellt fest, dass Wettbewerbspolitik und staatliche Beihilfen bei der Förderung der Entwicklung der europäischen Industrie eine wichtige Rolle spielen; ist jedoch der Ansicht, dass staatliche Beihilfen zu einer weiteren Fragmentierung des Binnenmarkts führen können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>91.</NO.P>stellt fest, dass die Kommission bis zum zweiten Quartal 2027 eine Halbzeitüberprüfung der Spar- und Investitionsunion veröffentlichen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>92.</NO.P>betont, dass das Parlament angemessen in die Umsetzung der Spar- und Investitionsunion einbezogen werden sollte; fordert die Kommission auf, frühzeitig Gespräche im Bereich der Kapitalmarktunion und der Finanzdienstleistungen aufzunehmen, bevor sie neue Vorschläge vorlegt und bestehende Vorschläge anpasst;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>93.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>