<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF2" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0189</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Die Zukunft der Landwirtschaft und die Gemeinsame Agrarpolitik nach 2027</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0143/2025 - Berichterstatterin: Carmen Crespo Díaz)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. September 2025 zu der Zukunft der Landwirtschaft und der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2027 (2025/2052(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Artikel 13, 38 und 39 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), in denen die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) und ihre Ziele festgelegt werden,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Artikel 40 und 42 AEUV, mit denen eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte (GMO) geschaffen und festgelegt wird, inwiefern die Wettbewerbsvorschriften auf die Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse und den Handel damit Anwendung finden,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf Artikel 349 AEUV, in dem der Status der Gebiete in äußerster Randlage sowie die Bedingungen für die Anwendung der Verträge auf diese Gebiete festgelegt sind,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 19. Februar 2025 mit dem Titel „Eine Vision für Landwirtschaft und Ernährung – Gemeinsam einen attraktiven EU-Agrar- und Lebensmittelsektor für künftige Generationen gestalten“ (COM(2025)0075),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Eurobarometer-Umfrage von 2024 zu dem Thema „Europäer, Landwirtschaft und die GAP“<FOOTNOTE><FIELD> Die Eurobarometer-Umfrage vom Frühjahr 2024 des Europäischen Parlaments wurde vom 7. Februar bis zum 3. März 2024 in den 27 EU-Mitgliedstaaten durchgeführt.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie 98/58/EG des Rates vom 20. Juli 1998 über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 221 vom 8.8.1998, S. 23, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/1998/58/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 29. Januar 2025 mit dem Titel „Ein Kompass für eine wettbewerbsfähige EU“ (COM(2025)0030),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Dezember 2022 zu der Verstärkung des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027: ein für neue Herausforderungen geeigneter, resilienter EU-Haushaltsplan<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 177 vom 17.5.2023, S. 115.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht von Mario Draghi vom 9. September 2024 mit dem Titel „The future of European competitiveness“ (Zur Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht von Sauli Niinistö vom 30. Oktober 2024 mit dem Titel „Safer Together – Strengthening Europe’s Civilian and Military Preparedness and Readiness“ (Gemeinsam für mehr Sicherheit – Stärkung der zivilen und militärischen Vorsorge und Bereitschaft Europas),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht von Enrico Letta vom April 2024 mit dem Titel „Much more than a market – Speed, Security, Solidarity“ (Viel mehr als ein Markt – Geschwindigkeit, Sicherheit, Solidarität),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 27. März 2024 mit dem Titel „Die Natur als Fundament der Zukunft: Förderung der Biotechnologie und der Bioproduktion in der EU“ (COM(2024)0137),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2024/1468 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/2115 und (EU) 2021/2116 in Bezug auf Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand, Regelungen für Klima, Umwelt und Tierwohl, Änderungen der GAP-Strategiepläne, Überprüfung der GAP-Strategiepläne und Ausnahmen von Kontrollen und Sanktionen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/1468, 24.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1468/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 435 vom 6.12.2021, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/2115/oj. Berichtigung des endgültigen Rechtsakts (32021R2115R(03)), ABl. L 227 vom 1.9.2022, S. 136. Berichtigung des endgültigen Rechtsakts (32021R2115R(02)), ABl. L 181 vom 7.7.2022, S. 35.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/2117 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse, (EU) Nr. 1151/2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel, (EU) Nr. 251/2014 über die Begriffsbestimmung, Beschreibung, Aufmachung und Etikettierung von aromatisierten Weinerzeugnissen sowie den Schutz geografischer Angaben für aromatisierte Weinerzeugnisse und (EU) Nr. 228/2013 über Sondermaßnahmen im Bereich der Landwirtschaft zugunsten der Regionen in äußerster Randlage der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 435 vom 6.12.2021, S. 262, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/2117/oj. Berichtigung des endgültigen Rechtsakts (32021R2117R(04)), ABl. L 192 vom 31.7.2023, S. 34.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 228/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2013 über Sondermaßnahmen im Bereich der Landwirtschaft zugunsten der Regionen in äußerster Randlage der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 247/2006 des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 78 vom 20.3.2013, S. 23, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2013/228/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/2116 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 435 vom 6.12.2021, S. 187, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/2116/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2024/1143 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 über geografische Angaben für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse und über garantiert traditionelle Spezialitäten und fakultative Qualitätsangaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013, (EU) 2019/787 und (EU) 2019/1753 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/1143, 23.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1143/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Europäische Bürgerinitiative „End the Cage Age“ (Schluss mit der Käfighaltung) und seine Entschließung zu diesem Thema vom 10. Juni 2021<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 67 vom 8.2.2022, S. 131.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Mai 2023 zu der Durchführung des in der Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation vorgesehenen Schulprogramms für Obst, Gemüse, Milch und Milchprodukte<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/1063, 15.12.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2023/1063/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Gemeinsame Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 26. März 2025 mit dem Titel „Die Europäische Strategie für eine Union der Krisenvorsorge“ (JOIN(2025)0130),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 12. November 2021 mit dem Titel „Notfallplan zur Gewährleistung der Lebensmittelversorgung und Ernährungssicherheit in Krisenzeiten“ (COM(2021)0689),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Beschluss der Kommission vom 12. November 2021 zur Einsetzung der Expertengruppe für den Europäischen Mechanismus zur Krisenvorsorge und Krisenreaktion im Bereich der Ernährungssicherheit<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 461 I vom 15.11.2021, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 23. März 2022 mit dem Titel „Gewährleistung der Ernährungssicherheit und Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Lebensmittelsysteme“ (COM(2022)0133),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 9. November 2022 mit dem Titel „Sicherstellung der Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Düngemitteln“ (COM(2022)0590),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht 2024 der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) von 2024 mit dem Titel „The State of Food and Agriculture“ (Der Zustand von Ernährung und Landwirtschaft 2024 – Wertorientierter Wandel der Agrar- und Lebensmittelsysteme)<FOOTNOTE><FIELD> FAO, The State of Food and Agriculture 2024 – Value-driven transformation of agrifood systems, 2024, Rom, https://doi.org/10.4060/cd2616en.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Oktober 2023 zum Generationenwechsel in landwirtschaftlichen Betrieben der Zukunft in der EU<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/2658, 29.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/2658/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Dezember 2022 zu dem Thema „Eine langfristige Vision für die ländlichen Gebiete der EU – Für stärkere, vernetzte, resiliente und florierende ländliche Gebiete bis 2040“<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 177 vom 17.5.2023, S. 35.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. Mai 2022 mit dem Titel „Die Menschen in den Mittelpunkt stellen – nachhaltiges und inklusives Wachstum sichern – das Potenzial der Gebiete in äußerster Randlage der EU erschließen“ (COM(2022)0198),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen vom 19. Februar 2025 mit dem Titel „Beitrag der Programmplanung von LEADER und CLLD nach 2027 zu einer besseren Umsetzung der langfristigen Vision für die ländlichen Gebiete der EU“<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/1703, 26.3.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/1703/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Februar 2023 zu der Mitteilung der Kommission über die Sicherstellung der Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Düngemitteln<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 283 vom 11.8.2023, S. 51.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Juni 2023 zur Bewertung der neuen Mitteilung der Kommission zu den Gebieten in äußerster Randlage<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/480, 23.1.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/480/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Juni 2023 zur Gewährleistung der Ernährungssicherheit und der langfristigen Widerstandsfähigkeit der Landwirtschaft in der EU<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/483, 23.1.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/483/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Februar 2017 zu Pestiziden biologischen Ursprungs mit geringem Risiko<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 252 vom 18.7.2018, S. 184.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht vom 4. September 2024 über den strategischen Dialog zur Zukunft der Landwirtschaft in der EU mit dem Titel „A shared prospect for farming and food in Europe“ (Eine gemeinsame Perspektive für Landwirtschaft und Ernährung in Europa),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen vom 19. Juni 2024 mit dem Titel „Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik“<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/5363, 17.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/5363/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 17. Januar 2024 mit dem Titel „Förderung einer autonomen und nachhaltigen Lebensmittelproduktion – Strategien für die Gemeinsame Agrarpolitik nach 2027“<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/2099, 26.3.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/2099/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Ergebnisse der Studie der Kommission aus dem Jahr 2024 zur Unterstützung der Evaluierung der Förderregelungen der EU zugunsten der Landwirtschaft in Gebieten in äußerster Randlage (POSEI), die die Wirksamkeit und Relevanz dieses Programms für die Ernährungssicherheit, den territorialen, sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt und die Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Tätigkeit in besonders gefährdeten Inselregionen und Gebieten in äußerster Randlage bestätigen<FOOTNOTE><FIELD> Europäische Kommission: Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, ECORYS, EWIV AGROSYNERGIE und METIS, „Evaluation support study of the EU support schemes for agriculture in the outermost regions (POSEI) and smaller Aegean Islands (SAI) – Final report“ (Studie zur Unterstützung der Evaluierung der Förderregelungen der EU für die Landwirtschaft zugunsten der Landwirtschaft in Gebieten in äußerster Randlage (POSEI) und der kleineren Inseln des Ägäischen Meeres – Abschlussbericht), Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2024, https://data.europa.eu/doi/10.2762/926041.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Europäischen Ausschusses der Regionen vom 7. Oktober 2024 mit dem Titel „Die Lage der Regionen und Städte in der Europäischen Union“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung der Koordinierungsgruppe des Pakts für den ländlichen Raum vom 18. Dezember 2024 zur Zukunft der ländlichen Gebiete und der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums in der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die von der Europäischen Zentralbank im Juni 2025 durchgeführten Analyse zum Anstieg der Produktionskosten, des realen Wertverlusts und der makroökonomischen Projektionen der Europäischen Zentralbank in Bezug auf die im Euro-Währungsgebiet verzeichneten Inflationsraten<FOOTNOTE><FIELD> Europäische Zentralbank, „Gesamtwirtschaftliche Euroraum-Projektionen von Fachleuten des Eurosystems, Juni 2025“, https://www.ecb.europa.eu/press/projections/html/ecb.projections202506_eurosystemstaff~16a68fbaf4.de.html.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A10-0143/2025),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) eine grundlegende und bewährte EU-Politik darstellt, die im derzeitigen unsicheren geopolitischen Kontext eine strategisch wichtige Rolle spielt und ein wesentlicher Bestandteil der Ernährungssicherheit, der Verteidigung und der strategischen Autonomie der EU ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass die Ziele der GAP auch künftig darin bestehen müssen, die landwirtschaftliche Produktion und die landwirtschaftliche Produktivität zu steigern und zur Sicherstellung eines angemessenen Lebensstandards für die landwirtschaftliche Bevölkerung beizutragen, indem die Einkommen erhöht werden, die Stabilität, die Nachhaltigkeit und die Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft in der EU gefördert werden und die Entwicklung des ländlichen Raums vorangetrieben wird; in der Erwägung, dass die besondere Eigenart der landwirtschaftlichen Tätigkeit berücksichtigt werden muss, insbesondere vor dem Hintergrund klimabezogener Herausforderungen, Krisen und Konfliktszenarien; in der Erwägung, dass die GAP zu einer quantitativ und qualitativ hochwertigen und für die Verbraucher erschwinglichen Lebensmittelerzeugung sowie zur Erzeugung von Rohstoffen für verschiedene Anwendungen im Zusammenhang mit der Bioökonomie beiträgt und deren Widerstandsfähigkeit stärkt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass es im Einklang mit der Europäischen Strategie für eine Union der Krisenvorsorge notwendig ist, die Landwirtschaft in den Mittelpunkt der wirtschaftlichen und politischen Agenda zu stellen und ihre Rolle als kritischer Bestandteil der Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU anzuerkennen; in der Erwägung, dass produktive landwirtschaftliche Flächen daher von strategischer Bedeutung sind und zusammen mit der Qualität von Boden, Wasser, Luft und biologischer Vielfalt einen zu schützenden Schlüsselfaktor für die landwirtschaftliche Erzeugung darstellen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass mehr als 150 Nobelpreisträger und Welternährungspreisträger am 14. Januar 2025 einen offenen Brief an alle Staatsoberhäupter gerichtet haben, in dem sie diese aufforderten, der landwirtschaftlichen Forschung dringend Vorrang einzuräumen, um den Lebensmittelbedarf von voraussichtlich 9,7 Milliarden Menschen bis 2050 decken zu können<FOOTNOTE><FIELD> Ciechanover, A., Yonath, A. E., Riess, A. G., Adesina, A. A., Heeger, A., Fert, A., Leggett, A. J., Zeilinger, A., Patapoutian, A., Warshel, A., McDonald, A. B., Hershko, A., Barish, B. C., Marshall, B. J., Kobilka, B. K. und andere. „Laureate letter 2025: Hunger’s tipping point – An urgent call to transform food and nutrition security“ (Offener Brief: Kipppunkt in Sachen Hunger – Dringender Aufruf zur Transformation der Ernährungssicherheit), 2025.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass die landwirtschaftliche Produktion in der Europäischen Union voraussichtlich zurückgehen wird, wenn der derzeitige politische Rahmen unverändert bleibt<FOOTNOTE><FIELD> Europäische Kommission: Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, „EU agricultural outlook 2024-2035“ (EU-Agrarausblick 2024-2035), Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg, 2024, doi:10.2762/2329210.</FIELD></FOOTNOTE>, wodurch sich das Risiko von Ernährungsunsicherheit und Ernährungsarmut in der EU erhöht und zur weltweiten Nahrungsmittelknappheit beigetragen wird, während das agronomische Potenzial bereitwillig ignoriert wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten und nicht die Europäische Union für die Forstwirtschaft zuständig sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass die GAP gestärkt, weiter vereinfacht, flexibler gestaltet und modernisiert werden muss, wobei ihre kohärente Struktur aufrechterhalten und die Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen Erzeugung in der EU in ihrer ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Dimension sichergestellt werden muss; in der Erwägung, dass es unerlässlich ist, die Landwirtschaft der EU in die Lage zu versetzen, besser auf die Bedürfnisse aktiver Landwirte und die Erwartungen der europäischen Gesellschaft in Bezug auf Ernährungssicherheit und Lebensmittelqualität, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, Wasserresilienz, psychische Gesundheit, Generationenwechsel und Gleichstellung der Geschlechter zu reagieren; in der Erwägung, dass es von entscheidender Bedeutung ist, den bürokratischen Aufwand zu verringern und Landwirten, landwirtschaftlichen Arbeitnehmern und ihren Gemeinschaften hinreichende Finanzmittel zur Verfügung zu stellen, damit sie einen angemessenen Lebensstandard genießen und sich leichter an neue Herausforderungen anpassen können;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass die Zwei-Säulen-Struktur der GAP unbedingt beibehalten werden muss; in der Erwägung, dass mit dieser Struktur ein Gleichgewicht zwischen der Einkommensstützung im Rahmen der ersten Säule einerseits, die Landwirten mit 100 % von der EU finanzierten Direktzahlungen dabei hilft, nachhaltig zu bleiben oder nachhaltig zu werden und für den Markt zu produzieren, und den Agrarumweltmaßnahmen und Investitionsbeihilfen andererseits als Teil der gut finanzierten Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums im Rahmen der zweiten Säule hergestellt werden sollte, die durch kofinanzierte Maßnahmen zur besseren Bewältigung spezifischer Situationen unterstützt wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass die Konvergenz der Direktzahlungen sowohl innerhalb als auch zwischen den Mitgliedstaaten von wesentlicher Bedeutung ist, um faire Förderbedingungen für Landwirte sicherzustellen und für einen fairen Wettbewerb auf dem Binnenmarkt zu sorgen; in der Erwägung, dass die Direktzahlungen einen stabilen und vorhersehbaren Anteil des jährlichen Einkommens von Landwirten bilden und dass ihre gerechte unionsweite Verteilung unerlässlich ist, um die Aufgabe von Flächen zu verhindern, neue Landwirte und Junglandwirte gezielt zu unterstützen und die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Landwirtschaft und den regionalen Zusammenhalt zu wahren;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass es angesichts der laufenden Aussprachen über die Zukunft des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) ausschlaggebend ist, die GAP-Mittel von den anderen Mitteln getrennt zu halten und nicht in einem einzigen nationalen Fonds zusammenzuführen, um den Gemeinschaftscharakter der GAP zu bewahren und gleiche Bedingungen für die Landwirte in den einzelnen Mitgliedstaaten sicherzustellen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass die Vielfalt der Regionen, Traditionen und landwirtschaftlichen Systeme der EU und die verschiedenen landwirtschaftlichen Strukturen, Landwirtschaftsformen und Erzeugnisse in der GAP Berücksichtigung finden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass etwaige Änderungen an der derzeitigen GAP oder neue Rechtsvorschriften so eingeführt werden sollten, dass die Stabilität der Branche gewahrt bleibt und Landwirte und Forsteigentümer mehr Rechtssicherheit erhalten, da sie eine einfachere GAP fordern, die eine Einkommensstützung vorsieht, die Nachhaltigkeit fördert und den saisonalen Einschränkungen sowie dem langfristigen Planungsbedarf der landwirtschaftlichen Produktion Rechnung trägt; in der Erwägung, dass derartige Maßnahmen in Absprache mit den jeweiligen Interessenträgern entwickelt werden sollten, unnötigen Verwaltungsaufwand verhindern, angemessene Übergangsfristen vorsehen und durch angemessene Mittel für die Anpassung unterstützt werden sollten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass die GAP einen Eckpfeiler des europäischen Konsenses über die Entwicklungspolitik darstellt und angesichts der aktuellen Herausforderungen wichtiger denn je ist; in der Erwägung, dass im Rahmen der GAP rund 9,1 Millionen landwirtschaftliche Betriebe in ganz Europa unterstützt werden, was einem Rückgang um 37 % gegenüber den im Jahr 2005 verzeichneten 14,4 Millionen landwirtschaftlichen Betrieben entspricht, und dass dieser Rückgang mit einem Rückgang des Einkommens der Landwirte um 12 % pro Hektar einherging; in der Erwägung, dass 77 % der EU-Bürgerinnen und -Bürger der Ansicht sind, dass die EU mit der GAP ihrer Aufgabe nachkommt, sicherzustellen, dass 450 Millionen Verbraucher dauerhaft mit sicheren, gesunden, nachhaltigen und hochwertigen Lebensmitteln zu erschwinglichen Preisen versorgt werden; in der Erwägung, dass ländliche Gebiete 83 % des Gebiets der EU ausmachen und 30 % der EU-Bevölkerung dort leben; in der Erwägung, dass landwirtschaftliche Flächen 40 % des Gebiets der EU ausmachen und dass die Lebensmittelindustrie etwa 7 % des Bruttoinlandsprodukts der EU erwirtschaftet und rund 17 Millionen Menschen beschäftigt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass es sich bei 93 % der landwirtschaftlichen Betriebe nach Angaben von Eurostat<FOOTNOTE><FIELD> Eurostat, „Agriculture statistics – family farming in the EU“ (Landwirtschaftsstatistik – landwirtschaftliche Familienbetriebe in der EU), https://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php?title=Agriculture_statistics_-_family_farming_in_the_EU.</FIELD></FOOTNOTE> um Familienbetriebe handelt; in der Erwägung, dass dieses einzigartige europäische Modell aufrechterhalten werden muss, da es für die Vitalität und die wirtschaftliche Tragfähigkeit ländlicher Gebiete von entscheidender Bedeutung ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>O.</NO.P>in der Erwägung, dass es sich bei der Landwirtschaft nicht nur um einen Beruf handelt, sondern vielmehr um eine Lebensweise, die in der Natur, im historischen, kulturellen und traditionellen Erbe und in der ländlichen Gemeinschaft verwurzelt ist, sich positiv auf die Gesellschaft auswirkt und mehr Anerkennung verdient; in der Erwägung, dass die Multifunktionalität der Landwirtschaft in der EU zahlreiche Chancen für Beschäftigung und unternehmerische Diversifizierung im ländlichen Raum bietet, beispielsweise über Agrartourismusdienste, die Lebensmittelindustrie, Bioökonomie, Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen, nachhaltigen Tourismus, Schulbesuche und Direktverkauf; in der Erwägung, dass diese Multifunktionalität zum integrativen Wachstum, zum Wohlergehen der Gemeinschaften und zur Bereitstellung sozialer, bildungsbezogener und gesundheitsbezogener Dienstleistungen im ländlichen Raum beiträgt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>P.</NO.P>in der Erwägung, dass die Nahrungsmittelinflation in der EU in den Jahren 2022 und 2023 fast 25 % erreicht hat, wobei in einigen Ländern Spitzenwerte von 50 % erreicht wurden, was erhebliche wirtschaftliche und soziale Folgen hatte und wieder ins Bewusstsein rief, dass die Stabilisierung der Agrarpreise für die makroökonomische Stabilität und die wirtschaftliche Sicherheit unerlässlich ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Q.</NO.P>in der Erwägung, dass flächengebundene Direktzahlungen für die wirtschaftliche Nachhaltigkeit der europäischen Landwirtschaft maßgeblich sind, da sie eine entscheidende Rolle dabei spielen, eine nachhaltige Erzeugung aufrechtzuerhalten und dafür zu sorgen, dass die Landwirte ein gerechtes und angemessenes Einkommen erhalten, wodurch die Rentabilität verbessert, Stabilität geboten und ein Mindestmaß an Sicherheit gewährleistet wird; in der Erwägung, dass Frauen, neue Landwirte, Junglandwirte, landwirtschaftliche Familienbetriebe, kleine und mittlere Unternehmen – insbesondere jene, die in benachteiligten Gebieten tätig sind – sowie Branchen, denen aus sozioökonomischen oder ökologischen Gründen geholfen wird, mehr Unterstützung erhalten sollten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>R.</NO.P>in der Erwägung, dass dafür gesorgt werden muss, dass die im Rahmen der ersten Säule der GAP gewährten Beihilfezahlungen an alle aktiven professionellen Landwirte gehen, die ihr Einkommen entweder ganz oder teilweise aus der landwirtschaftlichen Erzeugung beziehen, und zwar unabhängig davon, ob sie in Voll- oder Teilzeit arbeiten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>S.</NO.P>in der Erwägung, dass mit diesen Direktzahlungen dazu beigetragen werden sollte, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und die Nachhaltigkeit und Widerstandsfähigkeit der Landwirtschaft der EU zu verbessern, wobei den besonderen Bedürfnissen und der regionalen Vielfalt Rechnung getragen werden sollte; in der Erwägung, dass die Erzeugung gesunder Lebensmittel auch künftig die zentrale Triebkraft für die Rentabilität der Landwirte sein muss, wobei die Möglichkeit bestehen sollte, das Einkommen durch Tätigkeiten wie Energieerzeugung, CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Abscheidung oder nachhaltigen Tourismus zu ergänzen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>T.</NO.P>in der Erwägung, dass die Mittelzuweisungen für die GAP im MFR 2021-2027 sowohl nominal als auch real gegenüber dem vorherigen MFR gekürzt wurden; in der Erwägung, dass die Gesamtausgaben der EU für die GAP in den letzten Jahren trotz deutlich höherer ökologischer Ambitionen der GAP erheblich gekürzt wurden; in der Erwägung, dass diese Kürzungen erhebliche Folgen für das Einkommen der Landwirte hatten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>U.</NO.P>in der Erwägung, dass die Landwirte aufgrund von Schwankungen auf den Weltmärkten und bei der europäischen Produktion, die auf den globalisierten Charakter der Lebensmittelversorgungskette zurückzuführen sind, mit zunehmenden Preisschwankungen konfrontiert sind, was durch den jüngsten Zustrom von Getreide aus Drittländern und den Anstieg der Düngemittelpreise belegt wird; in der Erwägung, dass sie auch mit makroökonomischer und geopolitischer Unsicherheit, Gesundheitskrisen, Ausbrüchen von Tierseuchen, zunehmender Marktkonzentration, Überschüssen in bestimmten europäischen Branchen und der Unvorhersehbarkeit der Erträge aufgrund häufigerer klimabedingter Extremwetterereignisse und Naturkatastrophen konfrontiert sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>V.</NO.P>in der Erwägung, dass die europäische Landwirtschaft neue und zunehmende Herausforderungen bewältigen und EU-Prioritäten wie Ernährungssicherheit und Klimaresilienz umsetzen muss; in der Erwägung, dass dies eine Aufstockung der Mittelausstattung für die GAP im nächsten MFR zu konstanten Preisen erfordert, da dies eine der politischen Prioritäten der EU darstellt, um einen Verlust des realen Werts der Zahlungen zu verhindern und sowohl aktuelle als auch künftige EU-weite Herausforderungen zu bewältigen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>W.</NO.P>in der Erwägung, dass die GAP-Mittel um bis zu 54 % – d. h. 250 Mrd. EUR bis 2034 – schrumpfen könnten, wenn der MFR nicht an die Inflation angepasst wird, was die Fähigkeit der EU, die Selbstversorgung mit Nahrungsmitteln aufrechtzuerhalten und wirksam auf interne und globale Anforderungen zu reagieren, erheblich untergraben könnte;</P></CONS><CONS><P><NO.P>X.</NO.P>in der Erwägung, dass das landwirtschaftliche Einkommen in fast allen Mitgliedstaaten nach wie vor unter dem Durchschnitt der übrigen Wirtschaftszweige liegt sowie 47 % des durchschnittlichen Bruttolohns bzw. -gehalts in der EU-Wirtschaft entspricht und dass Menschen in städtischen Gebieten in der Regel ein höheres Einkommen beziehen als Menschen in ländlichen Gebieten, was zu Ungleichheit und Ausgrenzung führt; in der Erwägung, dass Landwirte im Alter von bis zu 40 Jahren durchschnittlich die niedrigsten Einkommen auf EU-Ebene aufweisen; in der Erwägung, dass im Rahmen der künftigen GAP dafür gesorgt werden muss, dass Landwirte und landwirtschaftliche Arbeitnehmer eine gerechte Vergütung erhalten und geschützt werden, damit sie ihre Produktionstätigkeiten in der gesamten EU – auch in aus naturbedingten Gründen benachteiligten Gebieten – aufrechterhalten und zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger Qualitätsstandards und Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit erfüllen können;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Y.</NO.P>in der Erwägung, dass die Landwirte aufgrund langer Arbeitszeiten, sozialer Isolation, finanzieller Unsicherheit, administrativer und regulatorischer Anforderungen, klimabedingter Wetterereignisse und neu auftretender Pflanzenkrankheiten und Tierseuchen erhöhtem Stress im Zusammenhang mit der Arbeit ausgesetzt sind; in der Erwägung, dass die Landwirte nach wie vor nur eingeschränkten Zugang zu Diensten im Bereich der psychischen Gesundheit haben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Z.</NO.P>in der Erwägung, dass es von wesentlicher Bedeutung ist, die Stellung der Landwirte in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette unter gebührender Anerkennung ihrer Rolle zu stärken und für faire Wettbewerbsbedingungen, die Produktivität, die Resilienz und die Effizienz des Binnenmarkts zu sorgen; in der Erwägung, dass es wichtig ist, die Rechtsvorschriften über unlautere Handelspraktiken<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie (EU) 2019/633 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette (ABl. L 111 vom 25.4.2019, S. 59, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2019/633/oj).</FIELD></FOOTNOTE> uneingeschränkt einzuhalten, eine gerechte Vergütung für landwirtschaftliche Erzeugnisse sicherzustellen, die Preisbildung transparenter zu gestalten und bessere Instrumente zur Bewältigung der Auswirkungen von Risiken und Krisen zu fördern; in der Erwägung, dass externe Schocks und Faktoren, die außerhalb des Einflussbereichs der Landwirte liegen und sich auf deren Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit entlang der Wertschöpfungskette auswirken, etwa Marktkrisen oder Naturkatastrophen, ebenfalls angemessen zu berücksichtigen und zu überwachen sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AA.</NO.P>in der Erwägung, dass landwirtschaftliche Genossenschaften, die von den Landwirten selbst gegründet und verwaltet werden, sowie Erzeugerorganisationen, Vereinigungen von Erzeugerorganisationen und lokale Aktionsgruppen die Stellung von Primärerzeugern in der Produktionskette stärken, indem sie ihre Anstrengungen bündeln, Investitionen koordinieren und die Fragmentierung der Branche abmildern; in der Erwägung, dass in der Vision für Landwirtschaft und Ernährung festgestellt wird, dass stärkere Tarifverhandlungen in der Landwirtschaft erforderlich sind, um die Branche attraktiver zu machen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AB.</NO.P>in der Erwägung, dass der Generationenwechsel in der Landwirtschaft der EU nach wie vor ausbleibt; in der Erwägung, dass im Jahr 2020 die Mehrheit der Landwirte in der EU (57,6 %) – Männer wie Frauen – über 55 Jahre alt war, während etwa 6 % jünger als 35 waren, darunter lediglich 1,7 % Frauen, und dass in vielen Mitgliedstaaten ein sehr großer Teil der Landwirte mindestens 65 Jahre alt ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AC.</NO.P>in der Erwägung, dass der Generationenwechsel für die Zukunft der europäischen Landwirtschaft, die Ernährungssicherheit, den Wohlstand ländlicher Gebiete und die Erhaltung der ländlichen Lebensweise von wesentlicher Bedeutung ist; in der Erwägung, dass der Preis und die eingeschränkte Verfügbarkeit von Land, die in der Regel geringe Rentabilität der landwirtschaftlichen Tätigkeiten, die strukturellen Herausforderungen, mit denen ländliche Gebiete in Bezug auf Investitionen und die damit verbundenen Risiken konfrontiert sind, die Verwaltungsanforderungen und das wahrgenommene Image der Branche die wesentlichen Hindernisse für den Eintritt in die Landwirtschaft darstellen; in der Erwägung, dass auch andere Faktoren wie der Mangel an Eigenkapital, Schwierigkeiten beim Zugang zu Darlehen, insbesondere für Frauen und Junglandwirte, die Notwendigkeit technischer und begleitender Dienste und Unterstützungsmaßnahmen, die Auswirkungen des Klimawandels, hohe Betriebsmittelkosten und andere Produktionskosten sowie das vermehrte Auftreten vektorübertragener Krankheiten erhebliche Hindernisse für den Eintritt von jungen Menschen, Frauen und Neulandwirten in die Landwirtschaft darstellen können;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AD.</NO.P>in der Erwägung, dass junge Menschen, Frauen und Neulandwirte das Potenzial haben, neue Geschäftsideen zu entwickeln, neue Technologien einzuführen und nachhaltige landwirtschaftliche Methoden anzuwenden; in der Erwägung, dass Systeme, die Nachhaltigkeit, neue Technologien und generationenübergreifende Partnerschaften miteinander verbinden, gefördert werden sollten, um die Nachfolge in landwirtschaftlichen Betrieben zu erleichtern; in der Erwägung, dass stärkere Synergieeffekte zwischen Beschäftigungsinitiativen für junge Menschen, der GAP und der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums von entscheidender Bedeutung sind, um den Generationenwechsel zu fördern und somit sicherzustellen, dass junge Menschen in ländlichen Gebieten bleiben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AE.</NO.P>in der Erwägung, dass Frauen beim Einstieg in die Landwirtschaft nach wie vor größeren Herausforderungen gegenüberstehen und dass die Beschäftigungsquote von Frauen in ländlichen Gebieten durchweg niedriger ist als die von Männern; in der Erwägung, dass die Zahl der von Frauen geführten landwirtschaftlichen Betriebe in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich ausfällt; in der Erwägung, dass die Gleichstellung der Geschlechter ein grundlegendes Prinzip der EU ist und dass die Eindämmung der Entvölkerung des ländlichen Raums maßgeblich davon abhängt, dass Frauen und jungen Menschen gleiche Chancen geboten werden; in der Erwägung, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten zur Bewältigung der besonderen Herausforderungen, mit denen Frauen in der Landwirtschaft konfrontiert sind, sicherstellen sollten, dass ihre besonderen Bedürfnisse in den nationalen GAP-Strategieplänen durch gezielte Interventionen berücksichtigt werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AF.</NO.P>in der Erwägung, dass neue ländliche Wertschöpfungsketten in der Bioökonomie zu neuen Geschäftsmöglichkeiten und damit zu einer Diversifizierung der Einkommensquellen in der Landwirtschaft führen können, wodurch neue Arbeitsplätze geschaffen werden können und für eine Stärkung des Unternehmertums im ländlichen Raum sowie für eine bessere Nutzung landwirtschaftlicher Nebenerzeugnisse gesorgt werden kann; in der Erwägung, dass dies beispielsweise die Energieerzeugung durch die Erzeugung von Biogas in landwirtschaftlichen Betrieben oder die Erzeugung und Verarbeitung von Wolle und anderen natürlichen Fasern umfasst; in der Erwägung, dass in diesem Zusammenhang auch die zusätzlichen Einkommensmöglichkeiten hervorgehoben werden müssen, die Landwirten durch die im Einklang mit der Erneuerbare-Energien-Richtlinie<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie (EU) 2023/2413 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Oktober 2023 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/2001, der Verordnung (EU) 2018/1999 und der Richtlinie 98/70/EG im Hinblick auf die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/652 des Rates (ABl. L, 2023/2413, 31.10.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2023/2413/oj).</FIELD></FOOTNOTE> (RED) stehende Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen wie etwa Biokraftstoffe zur Verfügung stehen, was auch zur Stärkung der Energieautarkie der EU beiträgt; in der Erwägung, dass die kohlenstoffspeichernde Landbewirtschaftung das Potenzial hat, die Klimaziele der EU zu unterstützen, indem sie die Kohlenstoffbindung in Böden und Biomasse fördert; in der Erwägung, dass die Verwendung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und Flächen zu Zwecken der Lebensmittel- und Futtermittelproduktion jedoch Vorrang vor anderen Verwendungszwecken haben sollte;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AG.</NO.P>in der Erwägung, dass kurze Produktionsketten, bei denen Produktion, Verarbeitung und Verpackung in derselben Region stattfinden, dazu beitragen, den Mehrwert vor Ort zu erhalten und so mehr Arbeitsplätze in der Region zu sichern; in der Erwägung, dass durch solche ortsbezogenen, territorial eingebetteten, widerstandsfähigen und nachhaltigen Agrar- und Lebensmittelsysteme die Abhängigkeit von externen Betriebsmitteln verringert, die Ernährungssicherheit der EU gestärkt und ein Beitrag zur Wiederbelebung ländlicher Gebiete geleistet wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AH.</NO.P>in der Erwägung, dass nachteilige Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Erzeugung in der EU verhindert und zu diesem Zweck flexible und wirksame Instrumente gefördert werden müssen, um die am stärksten gefährdeten und strategisch wichtigsten Branchen zu unterstützen, wenn sie mit Herausforderungen konfrontiert sind, die sich aus strukturellen Veränderungen, Natur- und Wetterkatastrophen – insbesondere im Zusammenhang mit dem Klimawandel –, Marktungleichgewichten, der Annahme von Handelsabkommen und den möglichen Folgen der Umsetzung neuer Unionsstrategien für die Landwirtschaft der EU ergeben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AI.</NO.P>in der Erwägung, dass diese Herausforderungen unmittelbare Folgen für die Ernährungssicherheit sowie für die Wirtschaft und die Gemeinschaften im ländlichen Raum haben können, weshalb es ausschlaggebend ist, die Risikoprävention, das Risikomanagement und die Anpassung zu verbessern, indem unter anderem mit Mitteln außerhalb der GAP geförderte Mechanismen und Infrastrukturen verbessert und angepasst werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AJ.</NO.P>in der Erwägung, dass im Rahmen der GAP die erheblichen Umweltvorteile anerkannt werden sollten, die die nachhaltige Landwirtschaft und Viehzucht bieten, zu denen auch Verfahren und Kulturen wie Forstwirtschaft, Agroforstwirtschaft, Imkerei, Eiweiß- und Holzkulturen, ökologischer Landbau, Textilfasern und neu entstehende Branchen wie die Bioökonomie beitragen; in der Erwägung, dass branchenspezifische Strategien für Obst und Gemüse, Wein, Olivenöl, Tafeloliven, Kartoffeln, Zuckerrüben und Imkerei beibehalten und geschützt werden sollten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AK.</NO.P>in der Erwägung, dass Dürren nach Angaben der Europäischen Umweltagentur jährlich zu wirtschaftlichen Verlusten in Höhe von bis zu 9 Mrd. EUR in der EU geführt haben, und dass diese Zahl bis 2100 auf bis zu 28,6 Mrd. EUR ansteigen könnte – zusätzlich zu den durch andere Auswirkungen des Klimawandels verursachten Verlusten; in der Erwägung, dass Landwirte in der gesamten EU den Klimawandel unmittelbar zu spüren bekommen und Zeugen einer zunehmenden Wüstenbildung und eines Rückgangs der landwirtschaftlichen Produktivität sind, was für die Mittelmeerregionen eine besondere Herausforderung darstellt; in der Erwägung, dass Extremwetterereignisse wie zunehmend schwere Überschwemmungen und Dürren die Ernährungssicherheit der EU gefährden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AL.</NO.P>in der Erwägung, dass Landwirtschaft, Wasser und Boden untrennbar miteinander verbunden sind; in der Erwägung, dass es für eine ausreichende und hochwertige Nahrungsmittelerzeugung von entscheidender Bedeutung ist, dass diese natürlichen Ressourcen verfügbar sind und nachhaltig bewirtschaftet werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AM.</NO.P>in der Erwägung, dass eine effiziente Nährstoffnutzung von zentraler Bedeutung ist, um die Abhängigkeit der EU von chemischen Düngemitteln zu verringern, die Treibhausgasemissionen zu senken und die Bodengesundheit zu verbessern; in der Erwägung, dass die Verwendung von verarbeitetem tierischem Dung und RENURE-Produkten in der derzeitigen Fassung der Nitratrichtlinie<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (ABl. L 375 vom 31.12.1991, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/1991/676/oj).</FIELD></FOOTNOTE> eingeschränkt wird, obgleich es wissenschaftliche Belege dafür gibt, dass sie sicher angewandt werden können; in der Erwägung, dass die Gemeinsame Forschungsstelle zu dem Schluss gelangt ist, dass der Ersatz synthetischer mineralischer Düngemittel durch RENURE-Produkte nicht dazu führt, dass mehr Nitrat ins Wasser gelangt; in der Erwägung, dass dadurch unnötige regulatorische Hindernisse für Landwirte geschaffen werden, die bestrebt sind, Nährstoffkreisläufe zu schließen und die Umweltauswirkungen zu verringern;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AN.</NO.P>in der Erwägung, dass die zunehmende Instabilität des Welthandels eine Anpassung der Handelspolitik der EU und der internationalen Handelsregeln – insbesondere im Rahmen der Welthandelsorganisation – erforderlich macht, um die Agrar- und Lebensmittelsysteme der Union zu schützen, indem faire und nachhaltige Wettbewerbsbedingungen auf der Grundlage der Gegenseitigkeit und wirksamer handelspolitischer Schutzmaßnahmen sichergestellt werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AO.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU die höchsten Standards aufweist und die Einfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse, die nach niedrigeren Standards und mit niedrigeren Produktionskosten als in der EU erzeugt werden, es den Erzeugern in der EU erschwert, eine faire Vergütung zu erzielen und rentabel am Markt zu wirtschaften; in der Erwägung, dass dies möglicherweise Risiken für die Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzen birgt, die unter anderem durch die Ausbreitung von Schädlingen und Krankheiten entstehen können; in der Erwägung, dass bei der Ausarbeitung internationaler Handelsabkommen für Gegenseitigkeit gesorgt werden muss;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AP.</NO.P>in der Erwägung, dass die physische und digitale Infrastruktur, mit der die effiziente Ausfuhr von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen aus der EU unterstützt wird, modernisiert werden muss, um die Widerstandsfähigkeit der Landwirtschaft in der EU durch die Schaffung diversifizierter Ausfuhrmärkte zu stärken;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AQ.</NO.P>in der Erwägung, dass die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt, für eine abwechslungsreiche und ausgewogene Ernährung Hülsenfrüchte, Obst und Gemüse sowie eine moderate Menge an Eiweiß – auch tierischen Ursprungs – zu sich zu nehmen; in der Erwägung, dass Fleisch und andere tierische Erzeugnisse eine wertvolle Quelle von Proteinen mit hohem biologischem Wert und wichtigen Mikronährstoffen sind; in der Erwägung, dass durch eine nachhaltige Tierhaltung ein wichtiger Beitrag zum Schutz der biologischen Vielfalt, zur Waldbrandverhütung, zur Landschaftspflege, zur Nährstoffversorgung des Bodens, zur Ernährungssicherheit sowie zu den nationalen Kulturen und dem nationalen Erbe geleistet wird; in der Erwägung, dass die Kommission in ihrer Mitteilung über eine langfristige Vision für die ländlichen Gebiete der EU festgestellt hat, dass eine langfristige Strategie für den Nutzviehsektor ausgearbeitet werden muss, und angekündigt hat, eine spezielle thematische Arbeitslinie einzuleiten; in der Erwägung, dass gezielte Investitionen in Zuchttechniken und andere innovative Lösungen die Emissionen von Nutztieren verringern und gleichzeitig die Produktivität und das Tierwohl wahren können;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AR.</NO.P>in der Erwägung, dass etwa 70 % der Rohstoffe, die für die Herstellung der in der EU benötigten eiweißreichen Futtermittel erforderlich sind, aus Drittländern eingeführt werden müssen, da die EU ein erhebliches Defizit bei der Erzeugung von Pflanzenprotein aufweist; in der Erwägung, dass das Parlament und die Mitgliedstaaten wiederholt einen zweckmäßigen EU-Proteinplan gefordert haben, um die Erzeugung von Eiweißpflanzen in der EU zu steigern und dadurch die hohe Abhängigkeit in diesem Bereich zu verringern;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AS.</NO.P>in der Erwägung, dass verstärkte Synergieeffekte mit anderen EU-Instrumenten wie Horizont Europa und der Kohäsionspolitik erforderlich sind, um die Integration von Forschungsergebnissen in praktische, lokal zugeschnittene landwirtschaftliche Lösungen zu erleichtern, Innovationen voranzutreiben und die wirtschaftliche Entwicklung zu fördern; in der Erwägung, dass eine erhöhte Konnektivität, verbesserte digitale Kompetenzen und der Einsatz autonomer Technologien in ländlichen Gebieten von entscheidender Bedeutung sind, um die Wettbewerbsfähigkeit und Klimaresilienz der Branche zu verbessern und ländliche Gebiete für jüngere Generationen und qualifizierte Fachkräfte attraktiver zu machen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AT.</NO.P>in der Erwägung, dass die meisten biotechnologischen Forschungsarbeiten derzeit außerhalb der EU durchgeführt werden; in der Erwägung, dass sich diese Forschungsarbeiten häufig mit agroökonomischen Fragen befassen, die für den EU-Kontext nur begrenzt relevant sind, wodurch sowohl Investitionen als auch Chancen für die Landwirte in der EU verloren gehen können; in der Erwägung, dass die EU daher in die Entwicklung einer Biotechnologie investieren sollte, die an ihre eigenen landwirtschaftlichen Bedürfnisse angepasst ist; in der Erwägung, dass Landwirte Schädlingen und Krankheiten ausgesetzt sind, ihre Rentabilität und Wettbewerbsfähigkeit verringert wird, die Lebensmittelverschwendung erhöht und die Ernährungssicherheit gefährdet wird, wenn die Genehmigung für das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln widerrufen wird und es keine wirksamen Alternativen gibt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AU.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU zahlreiche Weltraumprogramme (EGNOS und Galileo) und Erdbeobachtungsprogramme (Copernicus) entwickelt hat, die erheblich dazu beitragen könnten, die Überwachung der Umsetzung der GAP zu unterstützen, um Land- und Forstwirten genaue Daten über die von ihnen bewirtschafteten Flächen zur Verfügung zu stellen, und erforderlichenfalls den Verwaltungsaufwand zu vereinfachen und zu verringern;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AV.</NO.P>in der Erwägung, dass die ländlichen Gebiete der EU 83 % des EU-Gebiets ausmachen und von 137 Millionen Menschen bewohnt werden; in der Erwägung, dass die Zukunft und der Wohlstand ländlicher Gebiete von größter Bedeutung für die Ernährungssicherheit, die Autonomie und die Resilienz Europas sind; in der Erwägung, dass die landwirtschaftlichen Systeme in den vergangenen Krisen einen dauerhaften Zugang zu sicheren und hochwertigen Nahrungsmitteln ermöglicht haben, obwohl durch die Inflation die Erschwinglichkeit von Lebensmitteln beeinträchtigt wurde; in der Erwägung, dass die Politik sowohl die Landwirtschaft als Kerntätigkeit als auch die wirtschaftliche Diversifizierung unterstützen muss, indem sie einen nachhaltigen ländlichen Tourismus, kleine Unternehmen, das Handwerk und lokale Dienstleistungen vorantreibt, damit ländliche Regionen lebensfähig und attraktiv sind; in der Erwägung, dass die Energieerzeugung eine zusätzliche Einnahmequelle für die Landwirte darstellen kann, sich jedoch nicht auf die Nahrungsmittelerzeugung auswirken sollte; in der Erwägung, dass das LEADER-Programm und die von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklung (CLLD) sich als wertvolle Instrumente für eine nachhaltige Entwicklung erwiesen haben und im Mittelpunkt der EU-Politik stehen; in der Erwägung, dass die GAP allein nicht allen Bedürfnissen und Herausforderungen gerecht werden kann, mit denen die ländlichen Gebiete konfrontiert sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AW.</NO.P>in der Erwägung, dass im Rahmen der GAP durch die Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts ein Beitrag zur harmonischen Entwicklung der EU geleistet werden sollte und daher Gebiete, die aus naturbedingten Gründen mit Sachzwängen konfrontiert sind – wie Bergregionen, Trockengebiete, Inseln, Grenzregionen sowie benachteiligte Regionen in äußerster Randlage – weiterhin für die zusätzlichen Kosten entschädigt werden müssen, die ihnen aufgrund ihrer geografischen oder demografischen Sachzwänge entstehen, um zu verhindern, dass die landwirtschaftliche Tätigkeit aufgegeben wird und es in diesen Gebieten daher zur Entvölkerung kommt; in der Erwägung, dass es von entscheidender Bedeutung ist, anzuerkennen, dass den Landwirten in diesen Gebieten eine wichtige Funktion zukommt, wenn es darum geht, ökologische, wirtschaftliche und soziale Dienstleistungen sicherzustellen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AX.</NO.P>in der Erwägung, dass die Gebiete in äußerster Randlage aufgrund ihrer geografischen Lage mit besonderen Herausforderungen konfrontiert sind; in der Erwägung, dass im Rahmen des Programms POSEI Interventionen zur ersten Säule der GAP umgesetzt werden, die auf die Besonderheiten der Gebiete in äußerster Randlage abgestimmt sind; in der Erwägung, dass POSEI für die Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Tätigkeit in diesen Gebieten und deren Versorgung mit Nahrungsmitteln und landwirtschaftlichen Erzeugnissen ausschlaggebend ist; in der Erwägung, dass die Umsetzung von POSEI nicht nur wichtig, sondern auch erfolgreich war, insbesondere im Hinblick auf die Steigerung der Erzeugung für den lokalen Verbrauch, wie die zwischen 2006 und 2014 und zwischen 2015 und 2019 erstellten Umsetzungsberichte der Kommission zeigen; in der Erwägung, dass die Mittelausstattung für POSEI jedoch seit 2007 nicht überarbeitet wurde, was zu einer inflationsbedingten Gesamtwertminderung von mindestens 36 % geführt hat; in der Erwägung, dass der Umfang der EU-Unterstützung für Landwirte in den Gebieten in äußerster Randlage dadurch erheblich eingeschränkt wurde und dass die Mittelausstattung für POSEI dringend angepasst werden muss, um diese Kürzungen auszugleichen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AY.</NO.P>in der Erwägung, dass eine wettbewerbsfähige Land-, Lebensmittel- und Forstwirtschaft auch künftig eine bedeutende Rolle für die Ziele im Bereich der Ernährungssicherheit, der öffentlichen Gesundheit und des Umweltschutzes im Einklang mit der Unionspolitik spielen kann, und dass den Landwirten ein Anreiz und eine Vergütung für ihren Beitrag geboten werden muss, wobei sie durch den Abbau unnötiger rechtlicher und administrativer Belastungen bei den von ihnen ergriffenen Maßnahmen unterstützt werden müssen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AZ.</NO.P>in der Erwägung, dass die europäischen Landwirte im Rahmen der GAP erhebliche Anstrengungen unternommen haben, um Umwelt- und Klimaziele zu integrieren, die mit den in den Rechtsvorschriften der EU festgelegten Anforderungen zur Anpassung der Landwirtschaft an die zunehmenden sich durch den Klimawandel ergebenden Herausforderungen und Krisen vereinbar sind; in der Erwägung, dass die Landwirte angesichts des Klimawandels bereits an vorderster Front stehen und eine Schlüsselrolle beim Schutz der Umwelt und des Bodens spielen und dass die Treibhausgasemissionen aus der Landwirtschaft in der EU zwischen 2005 und 2023 Schätzungen zufolge insgesamt um 7 % zurückgegangen sind<FOOTNOTE><FIELD> Europäische Umweltagentur, „Greenhouse gas emissions from agriculture in Europe“ (Treibhausgasemissionen in der europäischen Landwirtschaft), https://www.eea.europa.eu/en/analysis/indicators/greenhouse-gas-emissions-from-agriculture.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>BA.</NO.P>in der Erwägung, dass unbedingt sichergestellt werden muss, dass die Konditionalitätsanforderungen und die Umweltverpflichtungen der GAP der Vielfalt der Landwirtschaft in der EU Rechnung tragen und keinen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand für die Landwirte, insbesondere die am stärksten gefährdeten Landwirte, verursachen; in der Erwägung, dass ein besseres Gleichgewicht zwischen dem obligatorischen Charakter bestimmter Maßnahmen und einem anreizbasierten System hergestellt werden muss, das es Landwirten ermöglicht, freiwillig nachhaltigere landwirtschaftliche Verfahren anzuwenden, ohne dass dies zu einer Verringerung der Lebensmittelerzeugung führt, wodurch ihre Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität sichergestellt und ihnen genügend Flexibilität eingeräumt wird, um lokal geeignete Lösungen zu ermöglichen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>BB.</NO.P>in der Erwägung, dass eine kumulative Bewertung der Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit dem Grünen Deal durchgeführt werden muss, um festzustellen, welche Auswirkungen dieser auf die Landwirtschaft insgesamt hat, insbesondere in Bezug auf die Kohärenz der Rechtsvorschriften, den Verwaltungsaufwand, die Wettbewerbsfähigkeit und die Fähigkeit der Branche, für Ernährungssicherheit und strategische Resilienz zu sorgen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>BC.</NO.P>in der Erwägung, dass bei der GAP Regionen berücksichtigt werden müssen, in denen ein starker Wettbewerb zwischen städtischer Entwicklung und Landwirtschaft herrscht, sodass zusätzliche Beschränkungen beim Zugang zu Land auferlegt werden müssen, damit die Landwirtschaft in diesen Gebieten erhalten bleibt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>BD.</NO.P>in der Erwägung, dass der Erfolg von Innovation in der Landwirtschaft nicht nur vom technologischen Fortschritt, sondern auch von dem wirksamen Wissensaustausch und der aktiven Beteiligung der Landwirte an Forschungs- und Innovationsprozessen abhängt; in der Erwägung, dass Instrumente wie das System für Wissen und Innovation in der Landwirtschaft (AKIS), operationelle Gruppen im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP-AGRI) und im Rahmen von Horizont Europa geförderte akteursübergreifende Projekte gezeigt haben, wie wertvoll gemeinsame Gestaltung, lokale Anpassung und Stärkung der Verbindungen zwischen Landwirten, Forschern und Beratern sind;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Kurs auf eine wettbewerbsfähige und nachhaltige Landwirtschaft </STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission am 16. Juli 2025 zusammen mit ihrem Vorschlag für einen neuen mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2028-2034 Legislativvorschläge zur Reform der GAP vorgelegt hat; besteht jedoch darauf, dass der Standpunkt des Parlaments zu der Zukunft der GAP und der Landwirtschaft in der EU weiterhin dem in dieser Entschließung dargelegten entspricht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>nimmt die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Eine Vision für Landwirtschaft und Ernährung“ zur Kenntnis, die einen vielversprechenden Fahrplan für die GAP nach 2027 darstellt und mit der ein wichtiger Beitrag in den Bereichen Generationenwechsel, Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit, Resilienz, Vereinfachung und verstärkte Gegenseitigkeit bei Handelsnormen geleistet wird, wobei das Augenmerk darauf gelegt wird, Innovationen für die wirtschaftliche, gesellschaftliche und ökologische Nachhaltigkeit anzuregen, Anreize gegenüber Einschränkungen zu bevorzugen und die GAP-Unterstützung gerechter auszurichten; nimmt zur Kenntnis, dass der Schwerpunkt im Rahmen dieses Ansatzes erneut auf die traditionellen Kernziele der GAP gelegt wird, die in Artikel 39 AEUV verankert sind; erachtet es als wichtig, für einen eigenständigen GAP-Haushalt zu sorgen, um diese Ziele zu erreichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>hebt hervor, dass die Landwirtschaft eine grundlegende Rolle spielt, wenn es darum geht, die Ernährungssicherheit in der EU und weltweit zu gewährleisten, die Gesundheit des Menschen zu schützen, die biologische Vielfalt, gesunde Böden und gesundes Wasser zu erhalten und den sozialen Zusammenhalt sicherzustellen; betont, dass die künftige GAP den Zugang zu Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und zur Eindämmung desselben vereinfachen sollte und dass die Landwirte für ihre Bemühungen in diesem Bereich belohnt werden sollten; hebt hervor, dass Landwirte eine entscheidende Rolle dabei spielen, die Nachhaltigkeit der europäischen landwirtschaftlichen Erzeugung in ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht sicherzustellen, gleichzeitig zur Ernährungssicherheit und zur strategischen Autonomie beitragen und deshalb unterstützt werden sollten; fordert, dass Folgenabschätzungen über die Auswirkungen auf landwirtschaftliche Betriebe durchgeführt werden, bevor neue Vorschriften vorgeschlagen werden, die neue Anforderungen und bürokratische Belastungen für die Landwirte mit sich bringen, und dass alle bestehenden Verpflichtungen überprüft werden; besteht darauf, dass die Landwirtschaft eine Angelegenheit der EU-Politik bleibt und nicht in einen einzigen Fonds einbezogen wird, um für einheitliche Bedingungen zwischen den Mitgliedstaaten zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>fordert, dass im nächsten MFR die Mittel für die GAP aufgestockt und zweckgebunden werden und durch jährliche Neubewertungen an die Inflation angepasst werden, um unabhängig von der durch die Volatilität des geopolitischen Umfelds bedingten Instabilität des Handels die Ernährungssicherheit zu gewährleisten; weist darauf hin, dass die GAP ohne ausreichende Mittel nicht mehr in der Lage sein wird, eine wichtige Triebkraft für die Nachhaltigkeit der europäischen Landwirtschaft aus wirtschaftlicher, ökologischer und gesellschaftlicher Sicht zu sein und gleichzeitig ein faires Einkommen und faire Bedingungen für die in der Landwirtschaft tätigen Akteure und die uneingeschränkte Funktionsweise des Binnenmarkts zu garantieren; fordert, dass die für die GAP vorgesehenen Haushaltsmittel, insbesondere Direktzahlungen, auch künftig diesem Zweck gewidmet bleiben; spricht sich nachdrücklich dagegen aus, dass es den Mitgliedstaaten gestattet sein sollte, die dem GAP-Haushalt zugewiesenen Mittel als Teil einer Gesamtmittelausstattung für andere Zwecke als für die Landwirtschaft zu verwenden; betont, dass ein angemessener Haushalt zur Aufrechterhaltung einer gemeinsamen Politik beitragen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>fordert die Kommission und die beiden gesetzgebenden Organe auf, eine feste und zweckgebundene Einkommensstützung als Kernbestandteil der GAP für die Zeit nach 2027 beizubehalten und deren entscheidende Rolle anzuerkennen, wenn es darum geht, eine hochwertige und sichere Lebensmittelerzeugung für die Verbraucher in der EU zu gewährleisten, den Landwirten angesichts von Marktschwankungen und Extremwetterereignissen Stabilität zu bieten, für einen angemessenen Lebensstandard sowie für die Versorgungssicherheit zu sorgen und Autonomie in Bezug auf Lebens- und Futtermittel aufzubauen; ist der Ansicht, dass auch die derzeitige Lage der Regionen an den Außengrenzen der EU berücksichtigt werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>bringt seine Bedenken hinsichtlich möglicher Haushaltsüberholungen im EU-Haushalt für die Zeit nach 2027 und einer möglichen Zentralisierung der Finanzierungsströme zum Ausdruck; warnt davor, dass die Integration der GAP in andere Finanzierungsbereiche wie Kohäsion, regionale Entwicklung und Fischerei die besondere Rolle der Agrarpolitik untergraben könnte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>betont, dass die GAP nach 2027 ihre eigene rechtliche und institutionelle Stellung behalten muss; erachtet es als wichtig, den GAP-Haushalt als eigenständigen, gesonderten und zweckgebundenen Haushalt aufrechtzuerhalten, der auf die besonderen Anforderungen der europäischen Landwirtschaft zugeschnitten ist; fordert die Kommission auf, den Verwaltungsaufwand zu verringern, damit Landwirte direkten Zugang zu Unterstützung haben, ohne dabei übermäßig auf externe Berater angewiesen zu sein;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>bekräftigt, dass die GAP als eigenständige, gesonderte Politik aufrechterhalten werden muss, da sie als Brücke zwischen Landwirtschaft und Gesellschaft sowie zwischen Europa und seinen Landwirten fungiert und in ihrem Rahmen verlässliche Unterstützung zur Verbesserung der Ernährungssicherheit bereitgestellt wird; lehnt jeden Vorschlag entschieden ab, den GAP-Haushalt in einen einzigen Fonds mit anderen Politikbereichen oder Fonds aufzunehmen, da durch einen solchen Ansatz die Wirksamkeit der Interventionen verringert würde und die strategischen Ziele der Union in Bezug auf Ernährungssicherheit und ländliche Entwicklung untergraben würden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>weist darauf hin, dass ein sicherer und ununterbrochener Zugang zu Nahrungsmitteln im derzeitigen geopolitischen Kontext zu einer Frage der strategischen Sicherheit geworden ist und dass die Abhängigkeit von Einfuhren als Mittel genutzt werden kann, um Druck auszuüben; betont, dass in diesem Zusammenhang mehr Gewicht auf die traditionellen Kernziele der GAP gelegt werden sollte, insbesondere die Förderung der Ernährungssicherheit und -resilienz, die Sicherstellung eines fairen Einkommens für Landwirte und die Verbesserung der Marktstabilität und Wettbewerbsfähigkeit;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>weist darauf hin, dass der nachhaltigen Lebensmittel- und Agrarproduktion eine größere strategische Funktion zukommt, die durch den neuen geopolitischen Kontext noch deutlicher wird, da sie ein wesentlicher Bestandteil der europäischen Sicherheit, Stabilität, Souveränität und strategischen Autonomie ist, und dass dies bei der Festlegung der Höhe und des Rahmens des GAP-Haushalts Berücksichtigung finden muss; ist der Ansicht, dass die Landwirtschaft der EU nicht nur als Wirtschaftszweig, sondern auch als geopolitischer Eckpfeiler, als Instrument für soziale und territoriale Stabilität und als wesentlicher Bestandteil der Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU anerkannt werden sollte; stellt fest, dass mit Ausnahme der EU-Länder alle Länder, die auf globaler Ebene eine Schlüsselrolle in der Landwirtschaft spielen, seit der Lebensmittelpreiskrise 2007-2008 ihre Ausgaben und Schutzmaßnahmen für die Branche erhöht haben; weist erneut darauf hin, dass die Produktivität und Widerstandsfähigkeit der Landwirtschaft davon abhängig sind, dass die natürlichen Ressourcen nachhaltig bewirtschaftet werden, damit die langfristige Nachhaltigkeit unserer Lebensmittelsysteme sichergestellt wird; betont, dass die GAP für die Zeit nach 2027 zur Stärkung der allgemeinen Vorsorge und Resilienz der Union beitragen muss; hebt hervor, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten die Ernährungsperspektive in ihre Pläne für Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit aufnehmen müssen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Einrichtung strategischer Lagereinrichtungen auf europäischer und nationaler Ebene in Erwägung zu ziehen, um die Ernährungssicherheit zu gewährleisten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>weist darauf hin, dass eine effiziente landwirtschaftliche Produktion einen wichtigen Beitrag zur Nachhaltigkeit der Branche leistet, da sich dadurch Erträge mit dem geringstmöglichen Einsatz von Betriebsmitteln optimieren lassen; betont, dass die GAP Instrumente und Investitionen umfassen muss, mit denen die Fähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe und ländlichen Gebiete, auf Schocks vorbereitet zu sein, sie abzufedern und sich von ihnen zu erholen, verbessert wird; besteht darauf, dass das vorrangige Ziel der GAP darin besteht, den Nahrungsmittelbedarf der europäischen Bevölkerung zu decken, was bedeutet, dass die Landwirte wirksamer unterstützt werden sollten, um die Ernährungssicherheit und die strategische Autonomie der EU zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>hebt in diesem Zusammenhang die strategische Rolle der Großhandelsmärkte als akkreditierte Strukturen von öffentlichem Interesse hervor, mit denen die Einhaltung der Grundsätze der Nachhaltigkeit, der Abfallreduzierung und der Preistransparenz sichergestellt werden kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>weist darauf hin, dass die Zusammenarbeit, die Aggregation, der Dialog und eine bessere Organisation der Landwirte durch Genossenschaften, Erzeugerorganisationen oder Vereinigungen von Erzeugerorganisationen in der Agrar- und Lebensmittelwertschöpfungskette in Kombination mit Ausnahmen von den Wettbewerbsvorschriften und besonderer Unterstützung von entscheidender Bedeutung sind, um die Stellung der Landwirte zu verbessern, eine gerechtere Verteilung der Margen zu fördern und die Effizienz aller Akteure zu steigern; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die Reform der GMO und der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern und zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG des Rates, der Richtlinien 97/7/EG, 98/27/EG und 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken) (ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2005/29/2022-05-28).</FIELD></FOOTNOTE> als Gelegenheit dienen kann, die Stellung der Landwirte in nationalen und internationalen Agrar- und Lebensmittelversorgungsketten zu stärken und dabei sicherzustellen, dass die Erzeuger eine faire Vergütung für ihre Produkte und ihre Arbeit erhalten, indem die Krisenbewältigungsmechanismen gestärkt und die grenzübergreifenden Maßnahmen gegen unlautere Geschäftspraktiken durch eine Harmonisierung auf EU-Ebene verbessert werden, ohne die bestehenden bewährten nationalen Strategien und Verfahren zu gefährden oder negativ zu beeinflussen; fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob neue Instrumente eingeführt werden können, mit denen sich verhindern lässt, dass Landwirte für ihre Erzeugnisse Erlöse erzielen, die unter den Produktionskosten liegen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>hebt insbesondere hervor, dass die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten gestärkt werden muss, um sicherzustellen, dass die Rechtsvorschriften im gesamten Binnenmarkt wirksam, koordiniert und kohärent durchgesetzt werden, und so missbräuchliches Verhalten zu bekämpfen, für Fairness entlang der Lieferkette zu sorgen und unlauteren Wettbewerb zu verhindern; betont, dass Ernährungssicherheit und Ernährungssouveränität wesentliche Bestandteile der strategischen Autonomie sind und dass im nächsten MFR die Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz der Landwirtschaft der Union weiterhin wirksam unterstützt werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>erachtet es als wichtig, die direkte Einkommensstützung zu sichern und zu stärken, um im Rahmen der GAP den Bedürfnissen aller aktiven, professionellen und sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit tätigen Landwirte gerecht zu werden – unabhängig von der Größe ihres Betriebs und der Art der Erzeugung; betont, wie wichtig es ist, pluriaktive Landwirte einzubeziehen, da alle Landwirte einen erheblichen Beitrag zum sozioökonomischen Gefüge ländlicher Gebiete leisten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>weist darauf hin, dass Direktzahlungen in ihrer derzeitigen Form einen eindeutigen EU-Mehrwert schaffen, und weist darauf hin, dass ein flächenbezogenes Modell wichtig ist, wobei die am stärksten gefährdeten Landwirte, darunter landwirtschaftliche Familienbetriebe, kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe, Junglandwirte und Landwirtinnen, landwirtschaftliche Betriebe in Gebieten mit naturbedingten Sachzwängen und Betriebe, die nachhaltigere Verfahren anwenden, stärker unterstützt werden müssen; spricht sich für ein Modell aus, mit dem Stabilität geboten, ein wirksamer Beitrag zum Einkommen der Landwirte geleistet und die wirtschaftliche Tragfähigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Nahrungsmittelproduktion in allen Regionen und Gebieten der EU aufrechterhalten werden; ist der Ansicht, dass unbedingt dafür gesorgt werden muss, dass die Direktzahlungen sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch innerhalb der Mitgliedstaaten gerecht verteilt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>ist der Ansicht, dass die EU-weite Rahmendefinition des Begriffs „Landwirt“ weiter verfeinert werden muss, um die GAP-Unterstützung besser auf diejenigen auszurichten, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben, und dass die Mitgliedstaaten auf der Grundlage dieser Definition festlegen sollten, welche Landwirte für eine Unterstützung in Betracht kommen; betont, dass diese Definition nicht dazu führen sollte, dass pluriaktive Landwirte, die aktiv Landwirtschaft betreiben, aber außerhalb ihres Betriebs auch außerlandwirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, von der Stützung ausgeschlossen werden, denn ihre mehrfache Tätigkeit trägt häufig zur Stärkung des sozioökonomischen Gefüges ländlicher Gebiete bei;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>betont, wie wichtig die Transparenz bei der Zuweisung von GAP-Mitteln ist, und fordert, dass systematisch ermittelt wird, wer die Endbegünstigten sind und welche Unternehmen miteinander verbunden sind; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Kontrollmechanismen einzuführen, um zu verhindern, dass Zahlungen durch komplexe Eigentumsstrukturen oder eine künstliche Aufsplitterung der Betriebe konzentriert werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>ist der Auffassung, dass die fakultativen gekoppelten Stützungszahlungen unter der Voraussetzung, dass die gleichen Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt gewahrt bleiben, beibehalten oder erhöht werden sollten, wobei ausreichende Haushaltsmittel bereitgestellt werden müssen und ihre Verwendung flexibler gestaltet werden muss, da es sich hierbei um ein einfaches Instrument handelt, um die Produktion in gefährdeten Branchen aufrechtzuerhalten und besonderen Schwierigkeiten, insbesondere solchen, die sich aus dem strukturellen Wettbewerbsnachteil benachteiligter Gebiete ergeben, entgegenzuwirken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den freiwilligen Charakter von Öko-Regelungen zu bewahren und sie in der GAP nach 2027 einfacher und flexibler zu gestalten; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihren Landwirten eine klare und einfache Liste effizienter und wirksamer Öko-Regelungen zur Auswahl an die Hand zu geben, die mit einer angemessenen und attraktiven Vergütung einhergehen, um Anreize für sie zu schaffen, wobei weder die für Direktzahlungen und Investitionen bereitgestellten Mittel untergraben noch der Verwaltungsaufwand erhöht werden dürfen; fordert die Mitgliedstaaten auf, in Schulungen zu investieren, um Landwirte dabei zu unterstützen, Öko-Regelungen wirksam zu nutzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>stellt fest, dass durch die soziale Konditionalität bereits Fortschritte erzielt wurden; fordert, dass die soziale Konditionalität in der GAP bewertet und verhältnismäßig, wirksam und nach klaren Kriterien umgesetzt wird, um Doppelregelungen zwischen den Mitgliedstaaten und einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand für die Landwirte zu verhindern und zugleich die Arbeitnehmerrechte zu schützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>fordert eine umfassende Studie, in der bewertet wird, ob die Einführung verbindlicher Mechanismen wie eine Umverteilung oder Begrenzung der Direktzahlungen im Rahmen der GAP durch Deckelung und Degressivität die Fairness verbessern würde; betont, dass dies geprüft werden sollte, bevor Vorschläge für eine neue GAP vorgelegt werden, um geeignete Instrumente zu entwickeln, mit denen die Lebensfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe in der gesamten EU, einschließlich Junglandwirten und Landwirtinnen sowie kleiner und mittlerer landwirtschaftlicher Betriebe, wirklich unterstützt werden kann; hebt hervor, dass in dieser Studie auch die Nichtanwendung der Deckelung auf bestimmte Zahlungen wie Öko-Regelungen und Agrarumwelt- oder Klimazahlungen analysiert werden sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>fordert, dass eine gerechte Verteilung des in der Agrar- und Lebensmittelkette erzeugten Werts durch Rahmengesetze und Interventionen angestrebt wird, die darauf abzielen, die Rentabilität der Unternehmenstätigkeit und der Löhne in der Landwirtschaft zu steigern und die Beziehungen der Lieferkette zu Händlern und Erzeugern wieder ins Gleichgewicht zu bringen; fordert insbesondere Anreize für und Investitionen in neue Geschäftsmodelle in der Landwirtschaft, mit denen langfristige finanzielle Nachhaltigkeit sichergestellt wird, sowie eine Neuausrichtung der Geschäftsbeziehungen zwischen Landwirten, Händlern und Erzeugern über den derzeitigen EU-Ansatz verbotener Praktiken hinaus, indem eine Rahmengesetzgebung ausgearbeitet wird, die sich an dem französischen EGAlim-Gesetz orientiert;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>fordert eine unabhängige und starke zweite Säule der GAP, die von der Kohäsionspolitik getrennt, aber eng mit ihr abgestimmt ist, mit der die Politikkohärenz gefördert wird, um unter anderem die territoriale Integration zu erleichtern und für Synergieeffekte und eine wirksame Unterstützung der Landwirtschaft innerhalb eines kohärenten Rahmens zu sorgen, mit dem der effiziente Einsatz von EU-Mitteln und Investitionen in Projekte gewährleistet wird; besteht darauf, dass diese Mittel die Begünstigten rechtzeitig erreichen; ist der Ansicht, dass die Mittel für die Entwicklung des ländlichen Raums in erster Linie für landwirtschaftliche Tätigkeiten verwendet werden sollten und dass sonstige Maßnahmen zur Unterstützung von Gebieten oder Infrastrukturen mit Kohäsionsmitteln finanziert werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>betont, dass ein gut finanziertes Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums im Rahmen der zweiten Säule der GAP erforderlich ist, um ländliche Gebiete mit einem hohen finanziellen Beitrag der EU zu unterstützen, der durch nationale Kofinanzierung ergänzt wird, um die Wirksamkeit und langfristige Nachhaltigkeit des Programms sicherzustellen; betont in diesem Zusammenhang, dass den lokalen Gebietskörperschaften und Interessenträgern wie Genossenschaften und lokalen Aktionsgruppen eine entscheidende Funktion dabei zukommt, die Bemühungen im Rahmen der zweiten Säule der GAP zu straffen; betont, dass die Regionen in der Lage sein müssen, Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums eigenständig zu konzipieren, umzusetzen und zu verwalten, wobei die verfassungsrechtlichen Besonderheiten der einzelnen Mitgliedstaaten zu beachten sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>fordert eine Aufstockung der Mittel für das LEADER-Programm, das zur Bewältigung sozialer Herausforderungen und zur Förderung lokaler Aktionsgruppen beiträgt, indem CLLD-Ansätze, die für den Aufbau stärkerer Verbindungen zwischen Stadt und Land ausschlaggebend sind, gestärkt werden; betont, dass das LEADER-Programm eine zentrale Rolle bei der Förderung attraktiver, wohlhabender, resilienter und vernetzter ländlicher Gebiete spielt, indem es Initiativen unterstützt, die einen lokalen Mehrwert schaffen, das Unternehmertum anregen, Innovationen fördern und das wirtschaftliche und soziale Gefüge der Gebiete stärken, wobei alle diese Initiativen von wesentlicher Bedeutung sind, um Humankapital, insbesondere junge Menschen und Frauen, zu halten und anzuziehen und einen Beitrag zum demografischen und territorialen Gleichgewicht sowie zum Generationenwechsel zu leisten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass die freiwilligen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen sowie die Maßnahmen in den Bereichen Tierschutz und Tier- und Pflanzengesundheit im Rahmen der zweiten Säule der GAP, bei denen vereinfachte, sowohl auf Anreizen als auch auf der Einhaltung der Vorschriften beruhende Ansätze zum Einsatz kommen, Schlüsselinstrumente für den Schutz der Umwelt und die Förderung nachhaltiger Verfahren sind und gleichzeitig zur Sicherstellung eines angemessenen Einkommens für die Landwirte beitragen, die diese Maßnahmen umsetzen; ist der Ansicht, dass diese Systeme der zweiten Säule wirksamer sind als Öko-Regelungen, die in vielen Mitgliedstaaten aufgrund ihrer hohen Komplexität für die Landwirte nicht die gewünschten Ergebnisse erzielt haben, und vertritt daher die Auffassung, dass diese Systeme der zweiten Säule im Rahmen der künftigen GAP einen höheren Finanzierungsanteil erhalten sollten; erachtet es als wichtig, sicherzustellen, dass Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen zur Sicherung und Verbesserung der Lebensmittelerzeugung beitragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>fordert, dass die finanzielle Unterstützung aus der GAP für kleine Projekte, die oft die treibende Kraft für die innovativsten Initiativen sind, einfacher und leichter zugänglich gemacht wird; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Nutzung von vereinfachten Kostenoptionen zu fördern und auszuweiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>fordert die Kommission auf, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Einfuhren von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen aus Drittländern denselben Standards in Bezug auf Lebensmittelsicherheit, Umwelt, Soziales und Tierschutz unterliegen, die für EU-Erzeuger gelten, und so für gleiche Wettbewerbsbedingungen und ein hohes Maß an Lebensmittelsicherheit, Rückverfolgbarkeit und nachhaltiger Produktion in der EU zu sorgen; besteht darauf, dass dies von wesentlicher Bedeutung ist, um zu verhindern, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Agrar- und Lebensmittelerzeugung in der EU im Hinblick auf eingeführte Erzeugnisse beeinträchtigt wird; betont, dass die Kommission bereit sein muss, erforderlichenfalls Schutzklauseln in mit Drittländern geschlossenen Abkommen zu aktivieren, um die Stabilität des Binnenmarkts sicherzustellen und so unlauteren Wettbewerb für die Landwirte in der EU zu verhindern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>fordert die Kommission auf, im Rahmen ihrer Bemühungen, neue Märkte zu erschließen und bestehende Märkte zu konsolidieren, eine systematische Folgenabschätzung der Bestimmungen über die Landwirtschaft in jedem ihrer Handelsabkommen durchzuführen, wobei alle interessierten Parteien berücksichtigt werden sollten, damit ihre kumulativen Auswirkungen ermittelt werden, und spezifische Strategien vorzulegen, mit denen gleiche Wettbewerbsbedingungen und Gegenseitigkeit auf allen Ebenen, insbesondere in Bezug auf Produktion, Qualität und Sozialstandards, sichergestellt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>erachtet es als notwendig, die Kohärenz zwischen der Handels- und Nachhaltigkeitspolitik der Union zu wahren und die durch die Kommission, die Mitgliedstaaten und eine EU-Kontrollagentur durchgeführten Kontrollen sowohl an der Quelle als auch an den Grenzen zu verstärken, da dies den europäischen Erzeugern größere Garantien für einen fairen Wettbewerb bieten würde; fordert eine Überprüfung der EU-Handelspolitik, um sicherzustellen, dass die Wettbewerbsfähigkeit und die Nachhaltigkeit der europäischen Landwirtschaft im Rahmen dieser Politik wirksam unterstützt werden; hebt hervor, dass die Nachhaltigkeit und die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft der EU bei der Aushandlung künftiger Handelsabkommen nicht untergraben werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>fordert die Kommission auf, die Synergieeffekte, die Komplementarität und die Koordinierung zwischen den Finanzierungsinstrumenten der EU – etwa dem Kohäsionsfonds, dem Aufbauinstrument NextGenerationEU oder dem Fonds für einen gerechten Übergang – einerseits und den nationalen Instrumenten andererseits zu verbessern und direkte Wege der Zusammenarbeit mit den lokalen Gebietskörperschaften bei der Anpassung und Umsetzung der Fonds zu schaffen; fordert ferner eine stärkere Verknüpfung mit anderen einschlägigen Programmen, um die Wirkung von Innovationen, Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Resilienz in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum zu maximieren; fordert die Kommission nachdrücklich auf, zu Beginn jedes Finanzplanungszeitraums ein internes Verfahren einzuführen, um die Komplementarität und Kohärenz der verschiedenen Unterstützungsinstrumente, die für den ländlichen Raum geplant sind, auf EU-Ebene sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>betont, dass es von entscheidender Bedeutung ist, dass Landwirte und andere Akteure der Lebensmittelindustrie Zugang zu Finanzmitteln haben, damit Investitionen getätigt werden können, der Zugang zu Land erleichtert wird und landwirtschaftliche Betriebe ihre Tätigkeit fortsetzen können; betont ferner, dass Innovation und Technologie in der Lebensmittelindustrie weiterhin vorrangig durch gezielte Investitionshilfen gefördert werden sollten, damit die EU zu einem globalen digitalen Zentrum werden kann, das Start-up-Unternehmen fördert und talentierte junge Menschen anzieht und hält;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten zunehmenden und vielfältigen Risiken ausgesetzt sind; betont in diesem Zusammenhang, dass Landwirte angesichts unvorhersehbarer Marktverzerrungen und klimabedingter Veränderungen wie Dürren und Überschwemmungen, Stürme, Pflanzenkrankheiten und Tierseuchen sowie Veränderungen im Verbraucherverhalten und geopolitische Spannungen nur dann unterstützt werden können, wenn die gemeinsame Agrarkrisenreserve angemessen aufgestockt und reformiert wird und neue spezifische Finanzierunginstrumente geschaffen werden, die mit Mitteln außerhalb der GAP ausgestattet sind; fordert die Kommission auf, ihre Ex-ante-Strategie für die Krisenbewältigung auf der Grundlage einzelner Erzeugnisse festzulegen, damit die Agrarkrisenreserve so eingesetzt wird, dass ihre Effizienz und der gemeinschaftliche Mehrwert maximiert werden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass auf die Bedürfnisse der Landwirte in Krisensituationen rasch, wirksam und verhältnismäßig reagiert wird, damit sie zeitnah die für die Wiederaufnahme ihrer landwirtschaftlichen Tätigkeit erforderlichen Mittel erhalten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>betont, dass den in der GAP vorgesehenen Mechanismen der öffentlichen Intervention eine wichtige Funktion zukommt, wenn es darum geht, die Agrarmärkte zu stabilisieren und die Landwirte vor Preisschwankungen zu schützen; weist darauf hin, dass die Referenzschwellenwerte seit mehreren Jahren nicht neu bewertet wurden und dass sie schnellstmöglich überprüft werden sollten, um der Preisentwicklung Rechnung zu tragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>fordert, dass alle verfügbaren Instrumente, einschließlich des Solidaritätsfonds, besser koordiniert und vereinfacht werden, damit Landwirte, ländliche Gemeinschaften und lokale Gebietskörperschaften, die von Naturkatastrophen und klimabedingten Katastrophen betroffen sind, schneller und gezielter Unterstützung erhalten können; fordert angesichts zunehmender Schäden durch Naturkatastrophen die Schaffung eines automatischen Aktivierungsmechanismus, um die Bereitstellung spezifischer Instrumente zur Risikominderung und zum Risikomanagement auf der Grundlage aktiver und passiver, für Landwirte erschwinglicher Maßnahmen zu beschleunigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass ihre nationalen Strategiepläne in beiden Säulen zeitnah und ordnungsgemäß umgesetzt werden, um eine Rückerstattung der Mittel zu verhindern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>betont, dass die Landwirtschaft im Rahmen der GAP zwar einen Beitrag zu anderen Politikbereichen und Strategien wie Umwelt, Energie, Handel, Klima, biologische Vielfalt, Tiergesundheit und Tierschutz, öffentliche Gesundheit und regionale Entwicklung leistet, es jedoch wichtig und erwünscht ist, dass diese Bereiche weiterhin zur Nachhaltigkeit der Landwirtschaft, zur Entwicklung des ländlichen Raums sowie zur Erbringung von Dienstleistungen beitragen, die über die Erzeugung von Lebensmitteln und die Produktion biogener Ressourcen hinausgehen; hebt insbesondere hervor, dass die Entwicklung der Bioenergie und der Bioökonomie wichtig ist, um die Widerstandsfähigkeit der Landwirtschaft zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>fordert die Kommission auf, einen EU-weiten Mechanismus zur Prüfung der Auswirkungen auf den ländlichen Raum in allen Politikbereichen einzuführen und die Gemeinschaft des Pakts für den ländlichen Raum sowie den Ausschuss der Regionen in alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Rahmen für die ländliche Entwicklung einzubeziehen; bedauert, dass die Kommission den Mechanismus zur Prüfung der Auswirkungen auf den ländlichen Raum zwar in ihre „Vision für ländliche Gebiete bis 2040“ aufgenommen hat, dieser in der Praxis jedoch offenbar nur in begrenztem Umfang umgesetzt wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>bekräftigt, dass die EU weltweit die höchsten Standards in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Tierschutz sowie Umwelt- und Sozialschutz hat, die Eckpfeiler für die Wettbewerbsfähigkeit hochwertiger landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus der EU sind und daher eingehalten und geschützt werden müssen; fordert daher, dass alle Gesetzgebungsvorschläge in diesen Bereichen wissenschaftlich fundiert sind, zuvor einer strengen und umfassenden Folgenabschätzung unterzogen werden und so konzipiert werden, dass die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe in der EU gestärkt werden; ist der Ansicht, dass Anreize geschaffen und Landwirte für etwaige zusätzliche Kosten entschädigt werden müssen, um dieses Ziel zu erreichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>betont, dass es nicht nur ethisch geboten ist, den Tierschutz zu verbessern, sondern dass eine solche Verbesserung auch zu widerstandsfähigeren und rentableren Tierhaltungssystemen führt; unterstreicht, dass gesündere und weniger gestresste Tiere in der Regel seltener tierärztliche Eingriffe erfordern, eine höhere Fruchtbarkeitsrate aufweisen und bessere Leistungen erbringen, was zu einer größeren wirtschaftlichen Effizienz führt; fordert, dass im Rahmen der GAP weiterhin Investitionen und Schulungen für höhere Tierschutznormen gefördert werden, die den Erwartungen des Marktes und den Empfehlungen der Wissenschaft entsprechen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>fordert die Kommission auf, in ihren Gesetzgebungsvorschlägen für die nächste GAP eine ambitionierte und umfassende Proteinstrategie vorzulegen, die geeignete Maßnahmen und Instrumente zur Förderung der Produktion hochwertiger Eiweißpflanzen umfasst, darunter Leguminosen wie bestimmte Ölsaaten, Hülsenfrüchte und Grünfutter sowie nicht hülsentragende Kulturen wie Sonnenblumen und Raps für Lebens- und Futtermittelzwecke, um das Eiweißdefizit der EU deutlich zu verringern und die strategische Autonomie zu sichern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>betont, dass eine nachhaltige Tierhaltung für die Entwicklung des ländlichen Raums, den Erhalt der biologischen Vielfalt, die Landschaftspflege und die ökologische Nachhaltigkeit, insbesondere in benachteiligten Gebieten und Landschaften mit hohem ökologischen Wert, von strategischer Bedeutung ist und dass die Branche angemessene finanzielle Unterstützung erhalten muss, damit ihre Nachhaltigkeit sichergestellt wird; unterstreicht, dass tierische Erzeugnisse nicht nur ernährungsphysiologisch wertvoll sind, sondern dass ihre Erzeugung auch eine wichtige Rolle dabei spielt, traditionelle Kulturlandschaften, Bodenfruchtbarkeit und CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Speicher zu erhalten; fordert die Kommission auf, eine hochrangige Gruppe für die Tierhaltung einzusetzen, an der alle einschlägigen Interessenträger beteiligt sind, um neue Konzepte zur Sicherung der Zukunft der Branche zu erarbeiten, dem fortschreitenden Verlust von Tierbeständen in der EU entgegenzuwirken, den Generationenwechsel zu fördern, den Tierschutz und die Kreislaufwirtschaft zu stärken – unter anderem durch die Verwendung von Gärresten als wertvollem Biodünger, der zur Nährstoffrückführung und zur Bodengesundheit beiträgt – und den positiven Beitrag einer nachhaltigen Tierhaltung zum Naturschutz und zur Wiederherstellung der Natur, zur biologischen Vielfalt sowie zur Bodengesundheit und -fruchtbarkeit zu maximieren; fordert die Kommission ferner auf, Investitionen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Branche voranzubringen; ist der Ansicht, dass ein neues Emissionshandelssystem für die Landwirtschaft (EHS) mit übermäßig viel Komplexität verbunden wäre und dessen Wirksamkeit nicht garantiert werden könnte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>betont, dass in mehreren Mitgliedstaaten zuletzt Tierseuchen ausgebrochen sind; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Verhütungs- und Tilgungsmaßnahmen zu verstärken und im Rahmen der GAP mehr Mittel für das Risikomanagement und für verbesserte Investitionen in die Biosicherheit landwirtschaftlicher Betriebe vorzusehen; fordert die Kommission auf, die Maßnahmen zugunsten der Tiergesundheit in der EU-Landwirtschaft zu stärken, indem sie die Erforschung von, den Erwerb von und die Versorgung mit veterinärmedizinischen Impfstoffen auf EU-Ebene mittels eines Vorsorge- und Früherkennungsmechanismus koordiniert und die Entwicklung dieser Impfstoffe in der EU fördert; fordert, dass dieser Mechanismus mit ausreichenden Mitteln ausgestattet wird, die nicht aus der GAP stammen; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Präventions-, Impf- und Minderungsplänen in Bezug auf diese Krankheiten die Regionen zu unterstützen und mit ihnen zusammenzuarbeiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>bedauert, dass die im Rahmen des Binnenmarktprogramms vorgesehenen Mittel zur Verhütung, Bekämpfung und Tilgung bestimmter Tierseuchen nicht ausreichen, um Landwirte und Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit Krankheiten wie der Maul- und Klauenseuche zu unterstützen; betont, dass das Versäumnis eines Mitgliedstaats der EU, Tierseuchen zu verhindern oder einzudämmen, unmittelbare Auswirkungen auf die anderen Mitgliedstaaten haben kann und dass in einem solchen Fall eine koordinierte Reaktion erforderlich ist; fordert, dass zum Schutz der Tierhaltung strenge EU-weite Tiergesundheitsstandards sowie Bestimmungen für den Umgang mit wildlebenden Tierpopulationen, die ein Infektionsrisiko darstellen, und für die gegebenenfalls erforderliche gezielte Impfung von Tieren eingeführt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>betont, dass die antimikrobielle Resistenz eine große Gefahr für die Gesundheit des Menschen darstellt und dass die Verringerung des Einsatzes von Antibiotika in der Tierhaltung Vorrang haben muss; nimmt die bereits im Rahmen der GAP verfügbaren Mittel zur Kenntnis, mit denen die Anfälligkeit für Tierseuchen und deren Übertragung verringert werden sollen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>bekräftigt, dass eine wissenschaftlich fundierte, ganzheitliche EU-Lebensmittelstrategie entwickelt werden muss, in die sowohl der Ackerbau als auch die Viehzucht einbezogen werden und in der gleichzeitig sichergestellt wird, dass alle Sparten der Landwirtschaft gerecht behandelt werden; unterstützt wissenschaftlich fundierte Umweltbewertungen, bei denen der gesamte Lebenszyklus von Lebensmitteln berücksichtigt wird; tritt für eine Ernährungsweise ein, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert, die bestätigen, dass tierische Lebensmittel für die Gesundheit des Menschen, insbesondere für gefährdete Bevölkerungsgruppen wie Kinder, ältere Menschen und Frauen, wichtig sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>48.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, die Arbeits- und Sozialbedingungen sowie die Löhne der Landwirte und aller in der Landwirtschaft tätigen Personen zu verbessern und dafür zu sorgen, dass die Arbeitnehmer im Falle von Krankheit oder Unfällen, die zu einer vorübergehenden Abwesenheit führen, ordnungsgemäß vertreten werden; fordert außerdem, dass Schulungen sowie Jahresurlaub und Urlaub aus familiären Gründen zur Betreuung von Familienangehörigen angeboten werden, um hochwertige Arbeitsplätze und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Landwirte und landwirtschaftliche Arbeitnehmer sicherzustellen; betont, dass die Landwirtschaft einen wesentlichen Beitrag zur sozialen Verantwortung und zu menschenwürdigen Arbeitsbedingungen in ländlichen Gebieten leistet;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>49.</NO.P>fordert die Kommission auf, die Mittelzuweisungen für das POSEI anzupassen, damit sie zumindest der kumulierten Inflation im nächsten MFR Rechnung tragen, wobei die Mittelausstattung jährlich anzupassen ist, und bedauert, dass der auf die Direktzahlungen angewandte Deflator von 2 % im aktuellen MFR nicht auch für das POSEI berücksichtigt wurde; ist jedoch der Ansicht, dass die Kommission noch weiter gehen und im nächsten MFR eine erhebliche Aufstockung der POSEI-Mittel vorschlagen muss, um die landwirtschaftliche Erzeugung zusätzlich zu unterstützen und somit sicherzustellen, dass sich die Gebiete in äußerster Randlage selbst mit Nahrungsmitteln versorgen können; hält dies für unerlässlich, um die landwirtschaftliche Tätigkeit in den Gebieten in äußerster Randlage aufrechtzuerhalten, Investitionen zu fördern und den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt der EU unter uneingeschränkter Achtung von Artikel 349 AEUV sicherzustellen, und weist darauf hin, dass im entsprechenden Artikel anerkannt wird, dass sich diese Gebiete durch besondere Merkmale auszeichnen und dass differenzierte Maßnahmen zur Bewältigung ihrer dauerhaften Sachzwänge erforderlich sind; ist der Ansicht, dass bei der Aufstockung der POSEI-Mittel die tatsächlichen und spezifischen landwirtschaftlichen Bedürfnisse dieser Gebiete berücksichtigt werden sollten, darunter Veränderungen der Erzeugungskosten, die zunehmende Gefährdung durch Extremwetterereignisse und den Klimawandel, die territoriale Fragmentierung, die Marktvolatilität und die Notwendigkeit, die wirtschaftliche Lebensfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe sowie ein angemessenes Einkommen für die Landwirte sicherzustellen; betont in diesem Zusammenhang, dass ein spezifischer Mechanismus in Form eines POSEI-Programms für Verkehr geschaffen werden muss, mit dem die zusätzlichen Kosten für den Transport von Produkten innerhalb der Gebiete in äußerster Randlage sowie von dort in den Binnenmarkt abgefedert und die Faktoren der Erzeugung in diesen Gebieten ausgeglichen werden können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>50.</NO.P>weist darauf hin, dass die Finanzierung der Imkerei im Rahmen der zweiten Säule gezielter und wirksamer gestaltet werden sollte und dass der neue Rechtsrahmen eine Modernisierung und Vereinfachung des Programms zur Unterstützung von Imkern im Rahmen der ersten Säule vorsehen sollte, wobei den Besonderheiten und Schwachstellen der Branche Rechnung zu tragen ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>51.</NO.P>betont, dass der Zugang zu physischer und digitaler Infrastruktur mit zuverlässigen Hochgeschwindigkeits-Breitbanddiensten sowie der Einsatz von Satellitentechnologie für die Arbeit der Landwirte, die Lebensqualität in ländlichen Gebieten und die Überwindung sozialer Isolation von großer Bedeutung sind; ist daher der festen Überzeugung, dass die Landwirtschaft schrittweise digitalisiert werden muss, was den ständigen Zugang zum Internet, digitale Kompetenzen, Innovationen, den Zugang von Landwirten zu Daten und deren Eigentum daran sowie Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten umfasst, um insbesondere junge Menschen für diese Tätigkeitsbereiche zu gewinnen, sie dort zu binden und ihnen die Möglichkeit zu geben, auf Wunsch in diesen Bereichen tätig zu bleiben; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Landwirten und Förstern Schulungen zum Erwerb digitaler Kompetenzen anzubieten, damit sie die Vorteile der Digitalisierung und der Präzisionslandwirtschaft optimal nutzen und effizienter und nachhaltiger arbeiten können, wobei zu berücksichtigen ist, dass die persönliche und mündliche Kommunikation für viele Landwirte derzeit nach wie vor von wesentlicher Bedeutung ist; stellt fest, dass die Landwirtschaftsverbände eine entscheidende Rolle dabei spielen, den digitalen Wandel in der Landwirtschaft zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>52.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass das Programm „Digitales Europa“, die Strategien für den Breitbandausbau und die GAP nach 2027 vollständig aufeinander abgestimmt sind; bekräftigt, dass ländliche Gebiete mit digitalen Infrastrukturdienstleistungen ausgestattet und dass die für Telearbeit, Präzisionslandwirtschaft und digitales Unternehmertum erforderlichen Kompetenzen gefördert werden müssen; betont, dass digitale Infrastrukturdienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger im ländlichen Raum erschwinglich sein müssen; hebt hervor, dass solche Investitionen von entscheidender Bedeutung sind, um die Entvölkerung des ländlichen Raums zu verringern und die Landwirtschaft und das Leben auf dem Land für jüngere Generationen attraktiver zu machen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>53.</NO.P>fordert angesichts der hohen Selbstmordrate in dieser Branche eine stärkere Sensibilisierung für die Bedeutung der psychischen Gesundheit von Landwirten und landwirtschaftlichen Arbeitnehmern; betont, dass es sich hierbei um ein besorgniserregendes Phänomen handelt, das unter anderem darauf zurückzuführen ist, dass die Landwirte hohem Stress, Unsicherheit, schweren Verwaltungslasten, einer prekären Lage und sozialer Isolation ausgesetzt sind sowie unter fehlendem Urlaub, Verschuldung und wirtschaftlichen Schwierigkeiten leiden; betont ferner, dass die Landwirte bei der Bewirtschaftung ihrer Betriebe durch belastende Betriebsinspektionen zusätzlich unter Druck gesetzt werden, und fordert die Mitgliedstaaten auf, Mechanismen zu entwickeln, um diesem Problem zu begegnen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Zusammenarbeit zu fördern, um eine umfassende Strategie für die psychische Gesundheit der Landwirte zu entwickeln und sicherzustellen, dass geeignete Unterstützungsmaßnahmen in die nächste GAP aufgenommen werden; betont, dass auf die lokalen Gegebenheiten zugeschnittene Ansätze unter Einsatz verschiedener Arten von Unterstützungsdiensten, einschließlich bestehender Netze für die landwirtschaftliche Beratung und anderer Unterstützungsgruppen für ländliche Gemeinden, von großem Wert sind; hält es für notwendig, Programme zur psychologischen Unterstützung sowie Maßnahmen zur Vereinfachung der Verwaltung und zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu entwickeln, durch die die Lebensqualität der Landwirte und Arbeitnehmer in der EU verbessert wird; bekräftigt, dass Landwirte angemessene Preise für die Erzeugung marktbestimmter und nicht marktbestimmter Güter erhalten müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>54.</NO.P>betont, dass über 70 % der Verbraucher in der EU ihre Kaufentscheidung anhand der Verpackungsangaben treffen, und weist darauf hin, dass Verbraucher dadurch konkret Gefahr laufen, irregeführt zu werden; fordert daher die Konsolidierung der harmonisierten EU-Kennzeichnung, um ein faires und gerechtes System zu schaffen, mit dem dafür gesorgt wird, dass bei Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln aus der EU Transparenz hinsichtlich des Ursprungslandes, der Qualitätssicherung und der Erzeugungsstandards – einschließlich Tierschutzstandards und ökologischer Normen – herrscht; ist der Ansicht, dass die Rückverfolgbarkeit und Wettbewerbsfähigkeit im Binnenmarkt und weltweit durch klare Vorschriften sichergestellt werden müssen, um Verzerrungen und irreführende Praktiken zu verhindern, die Integrität der Lebensmittelsysteme der EU zu schützen, ihre Förderung zu verbessern und die Verbraucherinformation und das Bewusstsein der Verbraucher zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>55.</NO.P>spricht sich dafür aus, die Schutzmaßnahmen für regionale Erzeugnisse zu verbessern und die Regelungen für geschützte Ursprungsbezeichnungen, geschützte geografische Angaben und garantiert traditionelle Spezialitäten durch vereinfachte Verfahren zu stärken, die vor Missbrauch und Fälschungen schützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>56.</NO.P>fordert die Kommission außerdem auf, stark vereinfachte Kennzeichnungssysteme für Packungsvorderseiten wie den Nutri-Score abzuschaffen, da diesen Systemen kein breiter wissenschaftlicher Konsens zugrunde liegt und die Gefahr besteht, dass die Lebensmittelindustrie die Bewertungskriterien zu ihren Gunsten ändert;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>57.</NO.P>fordert, dass die Ernährungserziehung in Schulen und Schulkantinen gefördert wird, damit Kinder schon früh lernen, dass eine vollwertige und ausgewogene Ernährung wichtig ist, und damit sie die Herkunft ihrer Lebensmittel besser verstehen; fordert, dass gesunde Ernährungsgewohnheiten und Speisepläne in Schulen gefördert werden, die eine Vielzahl vitamin-, ballaststoff- und nährstoffreicher Lebensmittel enthalten, um das körperliche und geistige Wohlbefinden der Schüler zu stärken; betont, dass die nationale, lokale und saisonale Gastronomie entsprechend dem Modell der mediterranen Ernährung als wertvolles kulturelles Erbe respektiert und gefördert werden muss; fordert die Kommission nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zusätzliche Mittel für Programme zur Förderung entsprechender Aktivitäten zur Verfügung gestellt werden, und betont, dass bei der Vergabe öffentlicher Aufträge nicht der Preis, sondern die Qualität ausschlaggebend sein sollte und dass der Verzehr von ökologischen, lokalen und saisonalen Erzeugnissen mit geografischen Angaben gefördert werden sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>58.</NO.P>betont, dass das EU-Programm zur Ausgabe von Milch, Obst und Gemüse an Kinder im Rahmen von Schulprogrammen ein wichtiges Instrument zur Förderung einer gesunden Ernährung ist, vor allem für Kinder aus prekären Verhältnissen, für die die Schulmahlzeit eine der wenigen Möglichkeiten ist, sich ausgewogen zu ernähren; bedauert, dass einige Mitgliedstaaten die für dieses Programm bereitgestellten Mittel nicht nutzen, was dazu führt, dass die verfügbaren Haushaltsmittel nicht ausgeschöpft werden; weist darauf hin, dass es wichtig ist, Landwirte und Akteure entlang der gesamten Agrar- und Lebensmittelwertschöpfungskette in die Ernährungsbildung einzubeziehen und direkte Verbindungen zwischen Erzeugern und Schulen zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>59.</NO.P>erachtet es als wichtig, die Erzeugung von Olivenöl und Tafeloliven aufgrund ihrer erheblichen gesundheitlichen und ernährungsphysiologischen Vorteile für alle Menschen in Europa weiterhin angemessen zu finanzieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>60.</NO.P>ist zutiefst besorgt darüber, dass immer mehr Projekte zur Herstellung von im Labor gezüchtetem Fleisch auf den Weg gebracht werden; betont, dass der EU-Gesetzgebungsrahmen für die Zulassung solcher Produkte überarbeitet werden muss, um die wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen und ethischen Aspekte dieser Art von Innovation umfassender einzubeziehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>61.</NO.P>fordert Politiker, Schulen, Medien, Landwirte und lokale Verbände auf, gemeinsam ein positives Bild der Landwirtschaft zu vermitteln, ihre Attraktivität für junge Menschen zu steigern und besser über die Rolle der Landwirte bei der nachhaltigen Lebensmittelerzeugung und der Erbringung von Umweltdienstleistungen aufzuklären; fordert, dass die unverzichtbare Arbeit der Landwirte und der in der Landwirtschaft tätigen Personen im Bereich der Lebensmittelsicherheit sowie ihr Engagement für nachhaltige Praktiken umfassend gewürdigt und zu diesem Zweck Kampagnen durchgeführt werden, die darauf abzielen, die Verbraucher für ihre Kaufentscheidungen zu sensibilisieren, die Beziehungen zwischen den Verbrauchern und den Landwirten in der EU zu stärken und ein besseres Verständnis dafür zu fördern, wie die von den Verbrauchern gekauften Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse hergestellt werden; betont, dass gegen Fehlinformationen und irreführende, falsche und ungerechtfertigte Aussagen vorgegangen werden muss, um das negative Bild, das ein Teil der Gesellschaft von Landwirten hat, zu verbessern; fordert die Mitgliedstaaten auf, den Stellenwert der Landwirtschaft in ihren Bildungsplänen zu berücksichtigen, um den Berufszweig Landwirtschaft attraktiver zu machen; bedauert zutiefst, dass Landwirte und die ländliche Bevölkerung seit vielen Jahren unter einer nachrangigen Behandlung und unzureichenden Investitionen leiden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Vereinfachung der GAP nach 2027: Strategien für eine effizientere Verwaltung</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>62.</NO.P>unterstützt mit Blick auf die Zukunft das Ziel der Kommission für den Zeitraum 2024-2029, als bereichsübergreifende strategische Priorität den Verwaltungsaufwand für Landwirte zu verringern und die Rechtsvorschriften zu vereinfachen, um den Zugang zur GAP-Unterstützung zu erleichtern und die Umsetzung vor Ort wirksamer zu gestalten; ist der festen Überzeugung, dass sämtliche Maßnahmen zur Verwirklichung der sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Nachhaltigkeit der EU-Landwirtschaft auf diesem Leitgrundsatz basieren müssen und dass die fünf in Artikel 39 AEUV festgelegten Hauptziele der GAP dabei nicht untergraben werden dürfen; betont, dass die Vereinfachung der GAP nicht zulasten eines starken Rechtsrahmens auf Ebene der EU gehen darf, da dieser von entscheidender Bedeutung ist, wenn es darum geht, den gemeinsamen Charakter der GAP zu wahren und die Unterstützung der Öffentlichkeit für die erforderlichen Finanzmittel sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>63.</NO.P>betont, dass die neue GAP flexibler und einfacher gestaltet werden muss und den aktiven Landwirten zugutekommen muss; weist darauf hin, dass unbeständige Bedingungen, zunehmende Vorschriften und steigende gesellschaftliche Erwartungen bei den Landwirten zu Frustration führen und insbesondere bei Junglandwirten und den schwächsten Bevölkerungsgruppen die Attraktivität des Berufs beeinträchtigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>64.</NO.P>fordert die Kommission auf, bei der Gestaltung der künftigen Architektur der GAP den Schwerpunkt auf klarere Kriterien, digitalisierte Verfahren, standardisierte Leitlinien, die zeitnahe Mitteilung von Änderungen und eine zugängliche technische Unterstützung zu legen; hebt hervor, dass durch Überregulierung die Komplexität für Landwirte und Begünstigte erhöht wird, wodurch die Wirksamkeit und die Inanspruchnahme wichtiger Maßnahmen verringert werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>65.</NO.P>fordert eine bessere Koordinierung zwischen der Kommission und den nationalen und regionalen Gebietskörperschaften hinsichtlich einer Verringerung der Dokumentations- und Berichterstattungsauflagen; betont, dass die Kommission, die Behörden der Mitgliedstaaten, die Landwirte und die Landwirtschaftsverbände proaktiv aufeinander zugehen müssen, bevor die nationalen Strategiepläne für die GAP ausgearbeitet werden; betont, dass die Mitgliedstaaten im Rahmen der Strategiepläne für die GAP mehr Flexibilität benötigen, damit sie bei Bedarf bestimmte Elemente ohne vorherige Genehmigung durch die Kommission anpassen können; fordert, dass ein zentrales elektronisches Meldesystem in Form einer „einzigen GAP-Anlaufstelle“ eingerichtet wird, bei der Landwirte Anträge, Berichte und alle erforderlichen Unterlagen einreichen können, wodurch unnötiger Verwaltungsaufwand und Doppelarbeit verhindert würden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>66.</NO.P>fordert, dass anstelle eines Systems, das ausschließlich auf Verpflichtungen zur Erreichung ambitionierter ökologischer und sozialer Ziele basiert, ein realistisches, auf Anreizen beruhendes System für Landwirte geschaffen wird, das dem vom Begünstigten aufgebrachten Zeitaufwand Rechnung trägt und bei dem die Besonderheiten der geografischen Gebiete gebührend berücksichtigt werden; ist der Ansicht, dass die besten Ergebnisse im Hinblick auf die Verbesserung der Nachhaltigkeit der Landwirtschaft in der EU dann erzielt werden, wenn auf Anreizen basierende Ansätze verfolgt werden; betont, dass es bei der Berechnung der Vergütung für erbrachte Dienstleistungen von entscheidender Bedeutung ist, über den eng gefassten Ansatz „dem Landwirt entstandene Kosten und Einkommensverluste“ hinauszugehen, da die sozioökonomischen Verluste für die Allgemeinheit durch den Wegfall vor- und nachgelagerter Wirtschaftstätigkeiten in dem betreffenden Gebiet erheblich größer ausfallen können; ist der Ansicht, dass entsprechende Zahlungen mit Mitteln aus der GAP oder mit Mitteln der Mitgliedstaaten finanziert werden sollten, damit öffentliche Gelder tatsächlich Anreize für grüne Innovationen und den grünen Wandel schaffen können; ersucht die Kommission, über die GAP hinausgehende zusätzliche Finanzierungsquellen zu erkunden, um Landwirte bei der Entwicklung lokal angepasster, nachhaltiger Geschäftsmodelle zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>67.</NO.P>betont, dass bei der Umsetzung der Anforderungen an eine gute landwirtschaftliche und ökologische Bewirtschaftung die derzeitige Landnutzung und die landwirtschaftlichen Praktiken berücksichtigt werden müssen; betont, dass aktive Landwirte weiterhin das Recht haben müssen, ihre derzeitigen landwirtschaftlichen Tätigkeiten, einschließlich der notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen, ohne zusätzliche verwaltungstechnische oder betriebliche Einschränkungen auszuüben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>68.</NO.P>betont, dass die Konditionalitätsanforderungen der GAP weiterhin bewertet werden müssen, um Verwaltungsaufwand, Hindernisse und wirtschaftliche Barrieren abzubauen, Kosten zu senken und zu verhindern, dass Landwirte unverhältnismäßigen Umsetzungsanforderungen ausgesetzt sind; ist der festen Überzeugung, dass die Landwirte Flexibilität und einfache Regelungen benötigen, wobei verantwortungsvolle landwirtschaftliche Praktiken durch Anreize, gleiche Wettbewerbsbedingungen und öffentliche Unterstützung für die GAP weiter gefördert werden müssen, und zwar im Rahmen eines Ansatzes, der einen höheren Mehrwert schafft und mehr Investitionen in Innovationen anregt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>69.</NO.P>fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Landwirte darin zu bestärken, Verantwortung zu übernehmen, und zu diesem Zweck ein gewisses Maß an Toleranz walten zu lassen und sicherzustellen, dass Auflagen angemessen und verhältnismäßig sind, insbesondere im Hinblick auf die Konditionalitätsanforderungen, freiwillige Öko-Regelungen und Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen; betont, dass alle neuen rechtlichen Anforderungen im Rahmen der GAP nach 2027 mit ausreichenden Übergangsfristen und Verwaltungsvereinfachungen einhergehen müssen, um Rechts- und Planungssicherheit für die Landwirte sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>70.</NO.P>betont, dass die GMO-Verordnung<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 671, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2013/1308/oj).</FIELD></FOOTNOTE> vereinfacht werden muss, um die Verfahren zur Gewährung außerordentlicher Unterstützung für Landwirte zu beschleunigen; erachtet es als dringend geboten, Genossenschaften, Erzeugerorganisationen, Vereinigungen von Erzeugerorganisationen, Obst- und Gemüseerzeugerorganisationen, Branchenverbände und sonstige Einrichtungen, die zur Wertschöpfungskette der Lebensmittelindustrie beitragen – auch aus der Biobranche – in ihrer entscheidenden Rolle zu fördern und zu stärken sowie die Wertschöpfungskette der Lebensmittelindustrie ausgewogener zu gestalten, damit Landwirte angemessener entlohnt werden; fordert die Kommission nachdrücklich auf, zu prüfen, wie die Zusammenarbeit mit den entsprechenden Einrichtungen im Rahmen der GMO-Verordnung weiter gefördert und unterstützt werden kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>71.</NO.P>fordert die Kommission auf, die Instrumente und Marktbeobachtungsstellen, mit denen die Widerstandsfähigkeit gegenüber Marktschwankungen und einem starken Verfall der Marktpreise verbessert werden soll, umfassend zu überprüfen; ist der festen Überzeugung, dass die derzeitigen Instrumente für das Risikomanagement aktualisiert und gestärkt werden müssen und dass die Zusammenarbeit zwischen Genossenschaften, Erzeugerorganisationen und Vereinigungen von Erzeugerorganisationen verbessert werden muss, um ihre Rolle bei der Verwaltung der ökonomischen Managementinstrumente und der Instrumente für das Risikomanagement zu stärken; betont, dass die Anwendung der Ausnahmen von den Wettbewerbsregeln für Landwirte weiter erleichtert werden muss, um Marktkrisen zu bewältigen und zu überwinden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>72.</NO.P>fordert die Kommission auf, in der GMO-Verordnung wirksame Sicherheitsnetze sowie eine Überprüfung der derzeitigen Preise der öffentlichen Intervention und der Referenzschwellenwerte vorzusehen, um den aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen und Gegebenheiten gebührend Rechnung zu tragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>73.</NO.P>begrüßt das neue Paket der Kommission für den Weinbau und fordert die Kommission auf, weitere finanzielle Mittel für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen und für eine langfristige und nachhaltige Wiederbelebung des Weinbaus bereitzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>74.</NO.P>weist ferner darauf hin, dass in der GMO-Verordnung den Forderungen von Erzeugern und Verbrauchern in Bezug auf die Verkehrsbezeichnungen bestimmter landwirtschaftlicher Erzeugnisse, etwa von Fleischerzeugnissen, Rechnung getragen werden sollte und dass eine mögliche irreführende Verwendung solcher Bezeichnungen verhindert werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>75.</NO.P>fordert, dass allen Gesetzgebungsvorschlägen, die Auswirkungen auf die Landwirtschaft haben, außer in Ausnahmefällen eine detaillierte, umfassende und wissenschaftlich fundierte kumulative Folgenabschätzung vorausgeht, bei der insbesondere wirtschaftliche, ökologische und soziale Aspekte berücksichtigt werden, um den Landwirten Rechtssicherheit zu bieten; spricht sich dafür aus, zu bewerten, welche wirtschaftlichen Auswirkungen die vorgeschlagenen Maßnahmen auf Ebene der landwirtschaftlichen Betriebe haben und welche finanziellen Mittel für ihre Umsetzung erforderlich sind, und die Maßnahmen zu überwachen; betont, dass der stetig wachsende Regelungsaufwand in der Landwirtschaft zu Unmut unter den Landwirten geführt hat, erhebliche Mehrkosten für die landwirtschaftlichen Betriebe verursacht hat und einer der Gründe dafür ist, dass der Beruf für Neueinsteiger unattraktiver geworden ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>76.</NO.P>erachtet es als geboten, bei der Gestaltung von Fördermaßnahmen, rechtlichen Anforderungen und Innovationsstrategien die Vielfalt der Landwirtschaft in Europa, einschließlich Gartenbau in geschlossenen Gewächshäusern und Dauerkulturen, zu berücksichtigen; fordert, dass EU-Vorschriften eingeführt und angepasst werden, die speziell auf die Herausforderungen und Möglichkeiten von Gewächshäusern, der urbanen Landwirtschaft und der vertikalen Landwirtschaft ausgerichtet sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>77.</NO.P>betont, dass ein Übergang zu integrierten und interoperablen digitalen Systemen zur Überwachung der GAP erforderlich ist; betont in diesem Zusammenhang, dass es wichtig ist, die Erhebung von Daten und Informationen in einem einzigen Rechtsrahmen zu fördern, der sich zur Entwicklung integrierter Verwaltungs- und Kontrollsysteme insbesondere auf Satellitenbilder stützt; betont, dass derartige Systeme darauf abzielen sollten, persönliche oder physische Kontrollen vor Ort, soweit möglich, zu verringern und den Verwaltungsaufwand und die Kosten für die Landwirte zu minimieren; betont, dass uneingeschränkt gewährleistet sein muss, dass die Daten der Landwirte geschützt sind und ihnen gehören; weist jedoch darauf hin, dass angesichts der derzeitigen Einschränkungen bei der Nutzung der Satellitentechnologie, insbesondere in Bezug auf kleine, schmale Parzellen, andere Systeme vorerst beibehalten werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>78.</NO.P>fordert, dass die Mitgliedstaaten den Ansatz der einzigen Prüfung umsetzen, damit der Zeitaufwand der Landwirte bei den entsprechenden Kontrollen möglichst gering gehalten wird; fordert die Kommission auf, das integrierte System zur Verwaltung und Kontrolle von Satellitenbildern wie Copernicus und Galileo zu modernisieren, um bestehende und neue Technologien zu integrieren und somit eine größere Genauigkeit, Zuverlässigkeit und Vereinfachung zu erreichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>79.</NO.P>spricht sich dafür aus, den Mitgliedstaaten bei der Förderung von Investitionen in wichtige Innovationen und Technologien – etwa in den Einsatz von Satelliten, das Internet der Dinge und ähnliche Technologien zur Erfassung von Betriebsdaten – mehr Flexibilität einzuräumen; ist der Ansicht, dass dadurch für Transparenz gesorgt und zugleich sichergestellt wird, dass die Vorschriften eingehalten werden, ohne den Landwirten Mehrkosten aufzuerlegen, und dass der Übergang zu einem vertrauensbasierten System erleichtert wird, in dem zuverlässige Landwirte ihre Regeltreue selbst zertifizieren können und das durch gezielte risikobasierte Prüfungen anstelle von umfassenden Routinekontrollen ergänzt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>80.</NO.P>betont, dass Innovationsstrategien und der digitale Wandel so gestaltet werden müssen, dass sie beteiligungsorientiert und für alle landwirtschaftlichen Betriebe zugänglich sind, wobei sicherzustellen ist, dass der technologische Fortschritt zum Zusammenhalt im ländlichen Raum, zur demokratischen Teilhabe und zu einer nachhaltigen Entwicklung beiträgt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>81.</NO.P>hält es für wesentlich, dass Mitgliedstaaten, die den Gebieten eine gesetzlich verankerte Rolle bei der Verwaltung der GAP zuerkennen, die Möglichkeit erhalten, im Rahmen der Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums Verwaltungsinstrumente auf regionaler Ebene wieder einzuführen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Wasser und Kreislaufwirtschaft als Grundlage der GAP nach 2027</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>82.</NO.P>fordert die Kommission nachdrücklich auf, einen strategischen und ganzheitlichen Ansatz für die Wasserressourcen in die GAP nach 2027 aufzunehmen und ihre Synergieeffekte mit anderen EU-Fonds wie dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung zu verstärken, um die Verbindung zwischen Wasser und Ernährung als Schlüsselelement für die Stärkung der Ernährungssicherheit und die Entwicklung des ländlichen Raums zu festigen; fordert außerdem, dass verstärkt in die Verbesserung der Wasserresilienz investiert wird, indem die Infrastruktur für die Wasserrückhaltung, -verteilung und -speicherung und für die nachhaltige Regulierung modernisiert und ausgebaut wird, und dass naturbasierte Lösungen zum Einsatz kommen, da dies für die Schaffung einer effizienteren und wettbewerbsfähigeren Landwirtschaft von entscheidender Bedeutung ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>83.</NO.P>fordert die Kommission auf, den Zugang zu Wasser für eine nachhaltige Bewässerung zu gewährleisten; betont, dass Investitionen in die Abwasserreinigung und -aufbereitung vorangetrieben werden müssen und dass die Nutzung nicht konventioneller Wasserquellen, wie aufbereitetes und entsalztes Wasser, in der Landwirtschaft unabhängig von der Größe des Betriebs zu wettbewerbsfähigen Preisen gefördert werden muss, und weist darauf hin, dass für die Beförderung dieses Wassers Verbundnetze gleichermaßen wichtig sind; fordert die Kommission auf, sowohl die erheblichen Unterschiede und Herausforderungen in den Mitgliedstaaten als auch die bewährten Verfahren zu berücksichtigen, die von den einzelnen Mitgliedstaaten zum Schutz der landwirtschaftlichen Erzeugung umgesetzt werden; fordert die Kommission auf, in Schulungsprogramme für Landwirte zum Thema Wassereffizienz zu investieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>84.</NO.P>fordert die Kommission auf, der Förderung innovativer Technologien und intelligenter Bewässerungssysteme sowie der Digitalisierung der Infrastruktur Vorrang einzuräumen, um insbesondere in von Dürre und Wüstenbildung betroffenen Gebieten die Wassernutzung zu optimieren, den Wasserfußabdruck zu verringern und gleichzeitig die Stabilität der Erzeugung sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>85.</NO.P>weist darauf hin, dass viele Bewässerungssysteme veraltet und ineffizient sind, zu erheblichen Wasserverlusten führen und daher ersetzt oder modernisiert werden müssen; fordert die Kommission daher auf, finanzielle Anreize für diese Modernisierung in ihre Prioritäten aufzunehmen, und spricht sich dafür aus, dass diese Anreize als förderfähige Investitionen in die GAP-Strategiepläne und die einschlägigen Kohäsionsinstrumente der EU aufgenommen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>86.</NO.P>betont, dass es schwierig ist, GAP-Mittel – insbesondere aus der zweiten Säule – für die Finanzierung von Bewässerungsinfrastrukturen zu verwenden, und fordert daher, dass die Ausgestaltung derartiger Infrastrukturen sowie die entsprechenden Finanzierungsmechanismen überprüft werden, um die Verfügbarkeit und Nutzung von Wasserressourcen durch Landwirte zu verbessern, wobei den tatsächlichen Kosten und dem Mehrwert der von Landwirten erbrachten Umwelt- und Landschaftsdienstleistungen Rechnung zu tragen ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>87.</NO.P>fordert, dass die Land- und Forstwirte in der EU gezielt und wirksam unterstützt werden, um die Kreislaufwirtschaft anzukurbeln und sich in die aufkommende Bioökonomie zu integrieren, und dass zu diesem Zweck Anreize für die Verwertung von Biomasse, landwirtschaftlichen Abfällen und Nebenerzeugnissen geschaffen werden, wodurch auch die Energieautonomie der landwirtschaftlichen Betriebe gefördert und ihre Abhängigkeit von externen Betriebsmitteln verringert würde; weist darauf hin, dass Rohstoffe und Sekundärprodukte, aus denen Nebenprodukte wie Gärreste und neue Energiequellen wie nachhaltiges Biogas und nachhaltige Biokraftstoffe gewonnen werden, optimal genutzt werden müssen und dass dabei darauf zu achten ist, dass der Lebensmittelerzeugung Vorrang eingeräumt wird; hebt hervor, dass durch diese Maßnahmen kein erhöhter Verwaltungsaufwand für landwirtschaftliche Betriebe entstehen darf und dass die Maßnahmen dazu beitragen werden, die Energieautonomie der EU zu stärken, zusätzliche Einkommensquellen für Landwirte zu erschließen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, den Stellenwert dieser Aspekte in der künftigen Bioökonomie-Strategie für 2025 anzuerkennen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>88.</NO.P>betont, dass ein ganzheitlicher Ansatz für die Dekarbonisierung der Landwirtschaft erforderlich ist, und fordert, dass unter anderem für die Rückgewinnung von Biomasse geeignete Fördermaßnahmen und Anreize geschaffen werden, die Kohlenstoffbindung im Boden honoriert wird und den Landwirten ausreichende Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden, damit sie Lösungen und Verfahren einführen können, mit denen sich unter Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit der CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Fußabdruck von Kulturpflanzen verringern lässt, ohne dass die Last dieser Dekarbonisierung und der damit verbundenen Arbeitsbelastung allein ihnen aufgebürdet wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>89.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, eine Verflechtung von Landwirtschaft und erneuerbarer Energie voranzutreiben und diese zu stärken, und zu würdigen, dass durch diesen Synergieeffekt nachhaltige landwirtschaftliche Verfahren gefördert, die lokale Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel gestärkt und die Kreislaufwirtschaft begünstigt wird; betont, dass die Landwirtschaft durch die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen in der Branche eine Schlüsselrolle bei dem Deal für eine saubere Industrie und bei der Energiewende spielen kann; fordert die Kommission auf, die Bestimmungen der GAP zu präzisieren, damit erneuerbare und nachhaltige Energiequellen wie Agri-Solar und Biogas stärker an den landwirtschaftlichen Tätigkeiten ausgerichtet sind und besser mit ihnen vereinbar sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>90.</NO.P>spricht sich dafür aus, die Nitrat-Richtlinie zu überarbeiten, um sie an die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse und an bewährte landwirtschaftliche Verfahren anzupassen und dabei die Wasserqualität weiterhin zu schützen; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten rasch einen wissenschaftlich fundierten Vorschlag anzunehmen, mit dem die Verwendung von RENURE-Düngemitteln unter klar definierten Bedingungen ermöglicht wird, damit Landwirte ihre Abhängigkeit von synthetischen Düngemitteln verringern und den Übergang zu stärker kreislauforientierten und nachhaltigeren Nährstoffmanagementsystemen beschleunigen können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>91.</NO.P>fordert, dass der strukturierte Wissensaustausch und die Kooperation zwischen vergleichbaren Produktionssystemen in den Mitgliedstaaten erleichtert werden, um das Voneinanderlernen zu fördern, regionenspezifischen Herausforderungen – wie jenen in Gebieten mit intensiver Produktion – zu begegnen und einen nachhaltigen Wandel zu beschleunigen, der auf die spezifischen Gegebenheiten der einzelnen Wirtschaftszweige zugeschnitten ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>92.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Instrumente für das Risikomanagement in der GAP für die Zeit nach 2027 zu stärken, indem sie die finanzielle Unterstützung für landwirtschaftliche Versicherungen, für Fonds auf Gegenseitigkeit und für das Instrument zur Einkommensstabilisierung aufstocken; betont, dass Versicherungen für Landwirte leichter zugänglich und finanziell tragfähiger gemacht werden müssen; weist darauf hin, dass auf Ebene der EU ein Mechanismus zur Stärkung der nationalen Systeme landwirtschaftlicher Versicherungen eingeführt werden muss, der automatisch aktiviert wird, um extreme und unvorhersehbare Wetter-, Gesundheits- und Marktkrisen zu bewältigen; betont, dass diese Maßnahmen bestehende Marktverwaltungsinstrumente ergänzen und geltende nationale Regelungen nicht untergraben sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>93.</NO.P>fordert die Kommission auf, die Maßnahmen für das Risikomanagement zu stärken, darunter Versicherungen, Rückversicherungssysteme und andere ergänzende Fonds, auf die bei höheren Schadensschwellen zurückgegriffen werden kann, und zwar sowohl für Präventivmaßnahmen als auch für die Entschädigung von Landwirten im Zusammenhang mit Naturkatastrophen, Tierseuchen und Pflanzenkrankheiten; hält es in diesem Zusammenhang für notwendig, Investitionen in die Prävention, in Frühwarnsysteme und in die Entwicklung neuer Resilienzinfrastrukturen zu tätigen, die es der Branche ermöglichen, den zunehmenden klimabedingten Risiken vorzubeugen und sich von deren Folgen zu erholen; betont, dass die Mitgliedstaaten die derzeit unzureichend genutzten Instrumente für das Risikomanagement stärker nutzen müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>94.</NO.P>betont, dass die Agrarreserve reformiert und aufgestockt werden muss, um unvorhergesehenen Marktstörungen und klimabedingten Ereignissen wie Dürren und Überschwemmungen begegnen zu können; betont jedoch, dass die Agrarreserve nicht das einzige Instrument sein kann, und bekräftigt, dass es wichtig ist, ein breiteres Spektrum an Instrumenten für das Risikomanagement und die Krisenreaktion zu entwickeln, darunter wirksamere landwirtschaftliche Versicherungssysteme, Fonds auf Gegenseitigkeit, Klimanotfallfonds und außerordentliche Liquiditätshilfen für die Landwirtschaft in der EU;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>95.</NO.P>weist darauf hin, dass es keine kohärenten und benutzerfreundlichen Methoden für die Berechnung der Emissionen einzelner Sparten der Landwirtschaft gibt; spricht sich daher entschieden gegen sämtliche Versuche aus, die Landwirtschaft in das EHS oder in Umweltsteuersysteme einzubeziehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>96.</NO.P>betont, dass alle Regionen der EU von den Folgen des Klimawandels betroffen sind; weist jedoch darauf hin, dass die südlichen Regionen anfälliger sind und von Wüstenbildung, Dürren, Grundwasserversalzung, Waldbränden sowie anhaltenden Regenfällen und Überschwemmungen betroffen sind, die neue, für die Landwirtschaft bedrohliche Schädlinge und Krankheiten mit sich bringen; betont daher, dass Landwirte in der gesamten EU spezifische Unterstützungsmaßnahmen und -instrumente benötigen, um ihre Anstrengungen zur Anpassung ihrer Tätigkeiten an den Klimawandel zu verstärken und dessen negative Auswirkungen zu verhindern und abzumildern; weist darauf hin, dass es wichtig ist, die ländlichen Gemeinschaften und die lokalen Gebietskörperschaften bei der Verwirklichung dieser Ziele umfassend zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>97.</NO.P>fordert die kontinuierliche Unterstützung innovativer landwirtschaftlicher Techniken, wie sie im ökologischen Landbau und im Rahmen anderer agroökologischer Praktiken sowohl in ökologischen als auch zunehmend in konventionellen Systemen eingesetzt werden, um den Einsatz von Betriebsmitteln und die Abhängigkeit von externen Faktoren in der Landwirtschaft deutlich zu verringern und die Autonomie und Ernährungssicherheit zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>98.</NO.P>betont, dass die künftige Entwicklung der Biobranche in der EU marktorientiert sein muss, und fordert, dass die neue GAP weiterhin Anreize für Landwirte und Neueinsteiger schafft, sich am ökologischen Landbau zu beteiligen; fordert die Kommission auf, neue Wege zur Bewältigung von Krisen auf dem Markt für Bio-Erzeugnisse auszuloten; weist erneut darauf hin, dass der Verzehr ökologischer/biologischer Erzeugnisse auch durch die Vergabe öffentlicher Aufträge gefördert werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>99.</NO.P>fordert, dass Lebensmittelabfälle und -verluste entlang der gesamten Lebensmittelkette, auch bei den Primärerzeugern, so gering wie möglich gehalten werden, um sicherzustellen, dass sämtliche Ressourcen auf effiziente, innovative und nachhaltige Weise genutzt werden; fordert die Kommission auf, auf allen Ebenen Maßnahmen zu ergreifen, um Verluste zu verhindern und die Umwandlung von Überschüssen in Erzeugnisse mit hoher Wertschöpfung zu fördern; besteht darauf, dass die von den Landwirten erzeugten Lebensmittel und die damit verbundenen enormen Anstrengungen stärker wertgeschätzt werden; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, Lösungen voranzutreiben, um die Haltbarkeit von Lebensmitteln zu verlängern, beispielsweise durch eine Überprüfung der Mindesthaltbarkeitskennzeichnung und die Verwendung natürlicher, biobasierter Konservierungsstoffe;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>100.</NO.P>fordert die Kommission auf, eine umfassende Strategie zur Nährstoffrückgewinnung entlang der Lebensmittelkette auszuarbeiten, die gezielte Unterstützung für Innovationen bei der Trennung, Behandlung und Wiederverwendung von Nährstoffen aus bei der Lebensmittelverarbeitung, im Einzelhandel oder beim Verbrauch entstehenden Abfallströmen vorsieht;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Ein attraktiver Wirtschaftszweig für nachfolgende Generationen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>101.</NO.P>betont, dass es für die Zukunft der Landwirtschaft in der EU und für die sozioökonomische Struktur des ländlichen Raums von entscheidender Bedeutung ist, den Generationenwechsel und die unternehmerische Selbständigkeit von Frauen sicherzustellen; würdigt, dass mit den GAP-Maßnahmen Anstrengungen unternommen werden, um den Generationenwechsel insbesondere in ländlichen Gebieten in Randlage zu fördern, und betont, dass diese Anstrengungen verstärkt werden müssen; weist jedoch darauf hin, dass die GAP nicht das einzige Instrument sein kann, um junge Menschen und Frauen für die Landwirtschaft zu gewinnen, sondern dass sie durch nationale Strategien ergänzt werden muss, wobei private Finanzierungsquellen, darunter Banken, landwirtschaftliche Genossenschafts- und Partnerschaftsmodelle sowie Finanzinstrumente mit reduzierten oder keinen Kofinanzierungsanforderungen, einbezogen werden müssen; betont, dass das äußerst wichtige Ziel, den Generationenwechsel in der Landwirtschaft der EU sicherzustellen, mit strukturellen Maßnahmen einhergehen muss, insbesondere in Bezug auf Innovation, Digitalisierung, digitale Konnektivität und Zugang zu Land; sieht in diesem Zusammenhang der Veröffentlichung der Strategie der Kommission zum Generationenwechsel erwartungsvoll entgegen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>102.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, kohärente, nachhaltige und vorhersehbare Strategien zu entwickeln, um die Attraktivität der Beschäftigung in der Landwirtschaft zu steigern, und dabei die Vereinbarkeit mit der EU-Politik, der Regionalpolitik sowie ihren nationalen Strategieplänen sicherzustellen; betont, dass die Finanzmittel der GAP für den Generationenwechsel aufgestockt und mobilisiert werden müssen, die derzeit die Zusatzzahlungen im Rahmen der ersten Säule und die Investitions- und Niederlassungsbeihilfen im Rahmen der zweiten Säule umfassen, und dass neue Finanzierungsinstrumente außerhalb der GAP geschaffen werden müssen; hebt hervor, dass diese Instrumente höhere Steuerbefreiungen und Anreize, zinsgünstige Darlehen, Kreditgarantiesysteme für die Landwirtschaft, Subventionen für Instrumente der Präzisionslandwirtschaft sowie Weiterbildungsmaßnahmen (unter anderem im Bereich nachhaltiger Geschäftsmodelle) umfassen sollten, um die Rentabilität zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>103.</NO.P>erachtet es als wichtig, diversifizierte, maßgeschneiderte und unabhängige Beratungsdienste bereitzustellen, um Junglandwirte und Neueinsteiger sowohl vor ihrer Niederlassung als auch in den Folgejahren zu unterstützen, insbesondere in den Bereichen soziale und digitale Kompetenzen, Direktvertrieb, Buchhaltung, Rechtsfragen, Diversifizierung der Geschäftstätigkeit, nachhaltige Landwirtschaft und Kommunikation; begrüßt den Ausbau landwirtschaftlicher Gründerzentren, die es Personen, die als Landwirte tätig werden möchten, ermöglichen, von dem Wissen von Landwirten Gebrauch zu machen und einige Jahre in einem strukturierten Rahmen Erfahrung zu sammeln, bevor sie einen eigenständigen landwirtschaftlichen Betrieb übernehmen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass nationale Ausbildungszentren für Junglandwirte eingerichtet werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>104.</NO.P>fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob eine Ausweitung der Förderfähigkeit für Junglandwirte bis zum Alter von 45 Jahren mehr Menschen dazu bewegen würde, sich unter anderem auch durch Umschulungen in der Landwirtschaft niederzulassen; fordert die Kommission auf, auch andere Elemente der Förderkriterien, die möglicherweise zu restriktiv sind, neu zu bewerten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>105.</NO.P>begrüßt die Kooperationsvereinbarung mit der Europäischen Investitionsbank-Gruppe (EIB) und ist der Ansicht, dass es sich hierbei um ein vielversprechendes Modell handelt, mit dem die Schaffung von Finanzinstrumenten für viele Aspekte der GAP gefördert werden kann, darunter die Unterstützung für Junglandwirte und Landwirtinnen und Maßnahmen zur Stärkung der Wasser- und Marktresilienz sowie der Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel in allen Mitgliedstaaten; ist der Auffassung, dass die Rolle der EIB in erster Linie darauf ausgerichtet sein sollte, kostengünstige Finanzierungen für die Kofinanzierung von Investitionsgütern und Infrastrukturprojekten bereitzustellen, die Landwirte im Rahmen eines Modernisierungsprogramms durchführen können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>106.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, Mechanismen zu konzipieren, mit denen der Übergang zu einem würdevollen und geplanten Ruhestand erleichtert wird; fordert insbesondere, dass Vorruhestandsregelungen für Landwirte eingeführt werden, die aus gesonderten Fonds finanziert werden; fordert, dass die Dienstleistungen, die aus dem Beruf ausscheidende Landwirte mit Junglandwirten oder neuen Landwirten zusammenbringen, ausgebaut werden, unter anderem durch logistische Unterstützung und Rechtsberatung, um eine für beide Seiten vorteilhafte Übertragung von landwirtschaftlichen Betrieben zu ermöglichen und den Fortbestand des Wissens und der landwirtschaftlichen Tätigkeit sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>107.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in ihren Strategien für den Generationenwechsel die spezifischen Hindernisse für Frauen, insbesondere junge Frauen, die in die Landwirtschaft einsteigen möchten, zu beseitigen, einschließlich solcher Hindernisse, die nicht unmittelbar mit der Landwirtschaft zusammenhängen, etwa der Zugang zu angemessenen Gesundheits- und Sozialdiensten; würdigt, dass im Rahmen der GAP-Maßnahmen der Versuch unternommen wird, Frauen in der Landwirtschaft zu unterstützen, betont jedoch, dass insbesondere in ländlichen Gebieten in Randlage eine stärkere und besser zugeschnittene Unterstützung erforderlich ist, darunter Zugang zu Darlehen, Ausbildung oder finanzieller Hilfe, um eine tatsächliche Beteiligung und Chancengleichheit sicherzustellen; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, angemessene Bedingungen zu schaffen, damit Frauen aktiv in landwirtschaftlichen Interessenverbänden, in den Geschäftsführungsorganen landwirtschaftlicher Unternehmen und in Vereinigungen von Frauen im ländlichen Raum mitwirken können; begrüßt in diesem Zusammenhang, dass demnächst die Plattform für Landwirtinnen geschaffen wird, die als Raum für Dialog und den Austausch bewährter Verfahren dienen soll und mit deren Hilfe die Teilhabe und Chancengleichheit in der Landwirtschaft verbessert werden sollen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>108.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das Problem des Verlusts landwirtschaftlicher Flächen, der Konzentration des Besitzes landwirtschaftlicher Flächen sowie der fehlenden Transparenz in diesem Wirtschaftszweig dringend anzugehen; betont, dass die Landverpachtung unter rechtssicheren Bedingungen eine tragfähige kurzfristige Alternative darstellt, um den Zugang zu Land zu erleichtern, da somit weniger Ressourcen für die Niederlassung erforderlich sind und der Generationenwechsel gefördert wird; betont, dass öffentlich geförderte Flächenvermittlungsdienste und eine strukturierte Nachfolgeplanung wichtig sind, insbesondere wenn es darum geht, zwecks Vorruhestand und Fortführung des landwirtschaftlichen Betriebs Flächen zu übertragen; spricht sich dafür aus, dass die Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Förderung einer langfristigen stabilen Landpacht ergreifen, um insbesondere Junglandwirten, Landwirtinnen und neuen Landwirten Sicherheit in Bezug auf Besitzverhältnisse sowie die für Investitionen erforderliche Zeit zu bieten, wodurch auch die Bodengesundheit, die Umweltleistung und die Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel verbessert werden könnten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>109.</NO.P>begrüßt die Absicht der Kommission, eine EU-Beobachtungsstelle für landwirtschaftliche Flächen einzurichten, deren Aufgabe es wäre, die Transparenz auf dem Markt für landwirtschaftliche Flächen in der EU zu verbessern, die Harmonisierung der Daten über landwirtschaftliche Flächen und den Zugang zu Flächen zu erleichtern, die Zusammenarbeit und den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten zu ermöglichen und Empfehlungen für eine fundiertere Politikgestaltung der EU abzugeben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>110.</NO.P>betont, dass es aus ökologischer und touristischer Sicht wichtig ist, die vielfältigen Kulturlandschaften in der EU zu erhalten, und dass sie zudem einen Eckpfeiler der regionalen Identität und der langfristigen Widerstandsfähigkeit des ländlichen Raums darstellen; fordert daher, dass sie ausdrücklich gewürdigt werden und ihr Erhalt als strategisches Ziel in die GAP für die Zeit nach 2027 aufgenommen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>111.</NO.P>spricht sich im Hinblick auf die Wiederherstellung der Natur für Ansätze aus, bei denen mit Landwirten und Grundbesitzern zusammengearbeitet wird, um die vollumfängliche Wahrung der Eigentumsrechte sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>112.</NO.P>fordert die Kommission auf, zu prüfen, wie die GAP neue Geschäftsmodelle für Landwirte auf dem Weg zu einer noch nachhaltigeren und wettbewerbsfähigeren Landwirtschaft in Europa unterstützen könnte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>113.</NO.P>fordert die Kommission auf, Partnerschaften für den Austausch bewährter Verfahren und innovativer Ideen zwischen den Mitgliedstaaten in Zusammenarbeit mit lokalen Gebietskörperschaften, Universitäten, Forschungszentren und landwirtschaftlichen Betrieben zu fördern; betont, dass eine derartige Zusammenarbeit vorrangig auf Vereinfachung, Zugänglichkeit, mehr Nachhaltigkeit und die Bewältigung der spezifischen Herausforderungen jedes Gebiets und Wirtschaftszweigs ausgerichtet sein und durch angemessene Schulungen flankiert werden sollte, um Verzerrungen und unterschiedlichen Ansätzen vorzubeugen, die Landwirte benachteiligen könnten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>114.</NO.P>spricht sich für die Entwicklung von Unterstützungsprogrammen und Programmen zur Förderung der Sichtbarkeit aus, die den bereichernden und erfüllenden Lebensstil, den die Landwirtschaft bieten kann, Rechnung tragen und den Wert und das Engagement der Landwirte für die Natur, die Ernährungssicherheit sowie für die spezifischen Qualitäten und Werte hervorheben, die der Arbeit landwirtschaftlicher Fachkräfte innewohnen; weist darauf hin, dass eine auf lange Sicht ausgerichtete politische Kohärenz unerlässlich ist, um klare langfristige Ziele für die Landwirtschaft festlegen zu können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>115.</NO.P>betont, dass eine konsequente und gut finanzierte Absatzförderungspolitik der EU, einschließlich einer Aufstockung der GAP-Mittel, wichtig ist, um das Bewusstsein für die Qualität der Agrarerzeugnisse und Lebensmittel der EU sowohl innerhalb der EU als auch weltweit zu schärfen, und hebt hervor, dass dies in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit noch wichtiger ist;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Innovation zur weiteren Modernisierung der Landwirtschaft</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>116.</NO.P>fordert, dass ein ambitioniertes Investitionspaket für Innovation, Technologie und angewandte Forschung, das auf die Bedürfnisse der Landwirte zugeschnitten ist und aus der GAP, Horizont Europa, dem Programm „Digitales Europa“ und anderen Fördermechanismen finanziert wird, eine Schlüsselrolle bei der Förderung einer nachhaltigeren und besser angepassten Landwirtschaft spielt; betont, dass in das Programm Horizont Europa eine spezielle Säule für die Landwirtschaft aufgenommen werden sollte, die auf die Förderung von Forschung, Innovation und Wissenstransfer in der Lebensmittelindustrie ausgerichtet ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>117.</NO.P>betont, dass sichergestellt werden muss, dass innovative und digitale Lösungen von allen landwirtschaftlichen Betrieben und in allen Gebieten der EU gleichermaßen genutzt werden können und dass mit diesen Lösungen eine nachhaltige Landwirtschaft gefördert wird, die Vielfältigkeit und Komplexität der Agrarökosysteme besser gehandhabt werden, zu Strategien zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an dessen Folgen beigetragen wird, die Einkommen der Landwirte verbessert werden, der Verwaltungsaufwand für Landwirte und Verwaltungen verringert wird, künftige Produktionsbedingungen antizipiert werden und den Erwartungen der Verbraucher und der Gesellschaft Rechnung getragen wird; betont, dass der Einsatz neuer Technologien durch einen geeigneten Rechtsrahmen unterstützt werden sollte, damit ihr Potenzial voll ausgeschöpft werden kann und sie einer soliden Risikobewertung unterzogen werden können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>118.</NO.P>fordert, dass die Mittel für die angewandte Forschung im Bereich nachhaltiger und wirksamer Alternativen zu herkömmlichen Pflanzenschutzmitteln aufgestockt und die derzeitigen Zulassungsverfahren überarbeitet werden; betont, dass keine weiteren Pflanzenschutzmittel vom Markt genommen werden dürfen, die den geltenden gesetzlichen Sicherheitsgrenzwerten entsprechen, solange keine Alternativen verfügbar sind, um sicherzustellen, dass die landwirtschaftliche Erzeugung auf sichere und nachhaltige Weise weitergeführt werden kann; weist darauf hin, dass Biostimulanzien das Potenzial haben, die Pflanzenproduktivität zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>119.</NO.P>betont, dass die Rolle der AKIS als strategisches und bereichsübergreifendes Instrument der GAP nach 2027, mit dem die wirksame Verbreitung von Wissen und Innovation unter den Landwirten sichergestellt werden kann, gewürdigt und gestärkt werden muss; ist der Ansicht, dass effiziente und koordinierte AKIS von zentraler Bedeutung für die Verwirklichung der wichtigsten Ziele der GAP in Bezug auf die Wettbewerbsfähigkeit, die nachhaltige Lebensmittelerzeugung, die Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel und den digitalen Wandel sind und vollständig in die nationalen Strategiepläne integriert werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>120.</NO.P>stellt fest, dass die Europäische Innovationspartnerschaft EIP-AGRI einen wichtigen Beitrag zur Förderung von Innovationen in der Lebensmittelindustrie und der Forstwirtschaft geleistet hat, indem Arbeitsgruppen eingerichtet und innovative Projekte zur Entwicklung modernster Lösungen und bewährter Verfahren durchgeführt wurden, mit denen die Nachhaltigkeit, Widerstandsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Lebensmittelindustrie verbessert werden; fordert die Kommission nachdrücklich auf, diese Initiative im Rahmen der GAP nach 2027 stärker zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>121.</NO.P>weist darauf hin, dass im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raums eine spezifische Maßnahme konzipiert werden muss, die auf den Grundsätzen einer integrierten nachhaltigen Landwirtschaft basiert, um den integrierten Pflanzenschutz, einschließlich biologischer Bekämpfungsmittel, Drohnen und Endotherapie, zu stärken und den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu optimieren, wobei stets die geltenden Rechtsvorschriften und Sicherheitsgrenzwerte einzuhalten sind und den Landwirten im Falle finanzieller Verluste eine Entschädigung zu gewähren ist; hebt außerdem hervor, dass die integrierte Landwirtschaft als in der EU gemeinhin anerkanntes System etabliert werden muss und dass weitere Fortschritte bei der Festlegung und Förderung nachhaltiger und ökologischer landwirtschaftlicher Verfahren erzielt werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>122.</NO.P>erachtet es als wichtig, im Rahmen der GAP auf die Hebelwirkung privater Finanzmittel zu setzen, um die Investitionen in die Landwirtschaft und die Entwicklung des ländlichen Raums zu erhöhen, indem mehr langfristige Mittel für landwirtschaftliche Organisationen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Familienbetriebe, mobilisiert werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>123.</NO.P>stellt fest, dass einer Studie des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments (EPRS) aus dem Jahr 2025<FOOTNOTE><FIELD> Studie mit dem Titel „Animal welfare during transport: Update on the implementation of Council Regulation (EC) No 1/2005“ (Tierschutz beim Transport: Aktuelle Informationen zur Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates), EPRS, Referat Ex-post-Bewertung, März 2025, https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/STUD/2025/765766/EPRS_STU(2025)765766_EN.pdf.</FIELD></FOOTNOTE> zufolge wenige große Schlachthöfe in bestimmten Gebieten konzentriert sind; betont daher, dass die Einrichtung und der Ausbau von Schlachthöfen mit GAP-Mitteln unterstützt werden müssen, um die lokale Wirtschaft anzukurbeln, Arbeitsplätze zu schaffen und kurze Lieferketten zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>124.</NO.P>fordert, dass neue Zuchtverfahren wie das CRISPR-Cas-Verfahren rasch genehmigt und sowohl in kleinen als auch in großen Unternehmen umgesetzt werden, um die Entwicklung von Kulturen zu fördern, die widerstandsfähiger, ressourceneffizienter und ökologisch nachhaltiger sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>125.</NO.P>fordert Maßnahmen, mit denen sichergestellt wird, dass Landwirte sämtliche Eigentumsrechte an ihren Daten behalten und die Kontrolle über ihre Daten haben, wodurch ihre Rechte gewahrt werden und die Transparenz bei der Nutzung und der Weitergabe landwirtschaftlicher Daten im Zusammenhang mit sich wandelnden digitalen und KI-gestützten Innovationen gefördert wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>126.</NO.P>weist darauf hin, dass der freiwillige EU-weite Rahmen für die Zertifizierung von CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Entnahmen mögliche Vorteile bietet, und fordert die Kommission nachdrücklich auf, den Zugang der Landwirtschaft zu diesen Möglichkeiten zu verbessern; betont, dass CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>- und Naturschutzgutschriften einen positiven Anreiz und eine zusätzliche Vergütung für Landwirte, insbesondere Junglandwirte, darstellen könnten, indem Verfahren wie Agroforstwirtschaft und regenerative Bodenbewirtschaftung, die zur Kohlenstoffbindung und Emissionsminderung in landwirtschaftlichen Betrieben beitragen, angemessen vergütet werden; betont, dass ein solcher Zertifizierungsrahmen allen Landwirten offenstehen muss, die die Kohlenstoffspeicherkapazität ihrer Böden erhalten oder erhöhen wollen, und fordert die Kommission auf, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die Marktnachfrage nach solchen Zertifikaten durch geeignete Anreize und eine langfristige Marktberechenbarkeit für Investoren aus der Privatwirtschaft sichergestellt wird; betont, dass die kohlenstoffspeichernde Landbewirtschaftung die aktive und nachhaltige landwirtschaftliche Erzeugung ergänzen und nicht ersetzen sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>127.</NO.P>fordert die Kommission auf, die Erzeugung von Solarenergie in landwirtschaftlichen Betrieben so zu fördern, dass sichergestellt wird, dass das Eigentum an den Anlagen und die daraus resultierenden Vorteile beim Landbesitzer und der lokalen Gemeinschaft verbleiben und dass die Förderung mit der landwirtschaftlichen Tätigkeit vereinbar ist, damit sich die Landwirte besser an den Klimawandel anpassen können und zur Stabilisierung und Diversifizierung der Einkünfte in der Landwirtschaft beigetragen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>128.</NO.P>fordert die Kommission auf, den im Niinistö-Bericht abgegebenen Empfehlungen nachzukommen und zu berücksichtigen, dass strategische Lebensmittelbestände wichtig sind; fordert, dass entsprechend der in Finnland und Deutschland gewonnenen umfangreichen Erfahrungen strategische Lebensmittelbestände flächendeckend angelegt werden und dass das Konzept des „doppelten Verwendungszwecks“ in die Maßnahmen zur Herstellung von Biokraftstoffen aufgenommen wird; stellt fest, dass Lebensmittelsouveränität ohne strategische Lebensmittelbestände nicht möglich ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>129.</NO.P>hält es für wichtig, dass ausdrücklich bestätigt wird, dass der Anbau, die Ernte, die Verarbeitung und die Vermarktung der ganzen Hanfpflanze für zugelassene industrielle Zwecke in der gesamten EU rechtens sind, um Landwirten, Verarbeitern, Regulierungsbehörden und Verbrauchern Rechtssicherheit zu bieten; weist darauf hin, dass für den Hanfanbau vergleichsweise wenige Betriebsmittel wie Düngemittel, Pflanzenschutzmittel und Wasser erforderlich sind; betont, dass der Hanfanbau zur Bodengesundheit und zur biologischen Vielfalt beiträgt und dem ländlichen Raum neue wirtschaftliche Möglichkeiten, zusätzliches Einkommen und Innovationen eröffnet, indem er Rohstoffe für industrielle Anwendungen, etwa Textilfasern, sowie für andere Bereiche wie Gesundheit, Lebensmittel und Futtermittel liefert; fordert die Kommission auf, bei der gesetzlichen Einstufung von Industriehanf einen einheitlichen EU-weiten Schwellenwert von 0,5 % Tetrahydrocannabinol (THC) festzulegen, um sicherzustellen, dass die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften im Einklang mit den Urteilen des Gerichtshofs der Europäischen Union und dem Völkerrecht harmonisiert werden;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>130.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>