<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF2" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0197</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Umsetzung und Straffung der EU-Binnenmarktvorschriften zur Stärkung des Binnenmarkts</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0151/2025 - Berichterstatterin: Anna-Maja Henriksson)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. September 2025 zu der Umsetzung und Straffung der EU-Binnenmarktvorschriften zur Stärkung des Binnenmarkts (2025/2009(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. Februar 2025 mit dem Titel „Arbeitsprogramm der Kommission 2025 – Gemeinsam voran: Eine mutigere, unkompliziertere und schnellere Union“ (COM(2025)0045),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die politischen Leitlinien für die Amtszeit der Kommission 2024-2029, die von der gewählten Präsidentin der Kommission am 18. Juli 2024 vorgelegt wurden,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. Februar 2025 mit dem Titel „Ein einfacheres und schnelleres Europa: Mitteilung über die Umsetzung und Vereinfachung (COM(2025)0047),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 29. Januar 2025 mit dem Titel „Ein Kompass für eine wettbewerbsfähige EU“ (COM(2025)0030),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 29. Januar 2025 mit dem Titel „Jahresbericht 2025 über den Binnenmarkt und die Wettbewerbsfähigkeit“ (COM(2025)0026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht von Mario Draghi vom 9. September 2024 mit dem Titel „The future of European competitiveness“ (Die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht von Enrico Letta vom 10. April 2024 mit dem Titel „Much more than a market“ (Viel mehr als ein Markt),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht von Sauli Niinistö vom 30. Oktober 2024 mit dem Titel „Safer Together – Strengthening Europe’s Civilian and Military Preparedness and Readiness“ (Gemeinsam für mehr Sicherheit – Stärkung der zivilen und militärischen Vorsorge und Bereitschaft Europas),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Januar 2023 zum 30-jährigen Bestehen des Binnenmarkts: Würdigung der Errungenschaften und Ausblick auf künftige Entwicklungen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 214 vom 16.6.2023, S. 8.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (A10-0151/2025),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU einer der größten Wirtschaftsblöcke der Welt ist und eine Bevölkerung von rund 450 Millionen Menschen hat; in der Erwägung, dass die Gewährleistung eines wettbewerbsfähigen, zweckdienlichen und vereinfachten Regelungsumfelds von wesentlicher Bedeutung dafür ist, die Position der EU in der Welt zu stärken, langfristiges Wachstum und das Vertrauen und den Schutz der Verbraucher zu fördern sowie den grünen und den digitalen Wandel zu vollenden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass die Kommission als Ziel festgelegt hat, bis spätestens 2029 die Verwaltungskosten aller Unternehmen um 25 % und kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) um 35 % zu senken; in der Erwägung, dass in der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Ein einfacheres und schnelleres Europa“ betont wird, dass durch intelligentere Regulierung, wirksamere Umsetzung und bessere Einbeziehung der Interessenträger schnelle und sichtbare Verbesserungen erzielt werden müssen; in der Erwägung, dass diese Bemühungen so gestaltet sein sollten, dass sie Unternehmen, Verbrauchern und der Gesellschaft insgesamt zugutekommen, indem der Marktzugang verbessert wird, unnötige Belastungen verringert und faire und gleiche Wettbewerbsbedingungen sichergestellt werden und gleichzeitig die zentralen politischen Ziele der EU und hohe Sozial- und Umweltstandards gewahrt werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass in den Berichten von Draghi und Letta die Fragmentierung des Binnenmarkts, regulatorische Komplexität und die uneinheitliche Umsetzung der EU-Vorschriften als wesentliche Hindernisse für die Wettbewerbsfähigkeit des EU-Binnenmarkts genannt werden; in der Erwägung, dass dem Draghi-Bericht zufolge die Förderung eines stabileren und berechenbareren Regelungsumfelds mit Schwerpunkt auf notwendigen und verhältnismäßigen legislativen Maßnahmen dazu beitragen könnte, die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass in den Bemerkungen des Niinistö-Berichts zur Vereinfachung und Stärkung der Verteidigungsindustrie der EU die strategische Notwendigkeit hervorgehoben wird, die Vorschriften in wichtigen Branchen zu straffen, um die Fragmentierung zu verringern, die Vergabe öffentlicher Aufträge zu beschleunigen und die Lieferung zu verbessern, damit die Verteidigungsindustrie unterstützt wird und die Mitgliedstaaten in die Lage versetzt werden, wesentliche Ziele im Bereich der Verteidigungsausgaben zu verwirklichen und die Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit der EU zu fördern;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass der Jahresbericht 2025 über den Binnenmarkt und die Wettbewerbsfähigkeit und der Binnenmarkt- und Wettbewerbsanzeiger wichtige Informationen über den aktuellen Stand des Binnenmarkts, das Geschäftsklima und die Wettbewerbsfähigkeit der einzelnen Sektoren liefern; in der Erwägung, dass der Dienstleistungssektor nach wie vor weniger integriert ist als der Warensektor; in der Erwägung, dass die mangelnde Harmonisierung die Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen, insbesondere durch KMU, nach wie vor behindert; in der Erwägung, dass aktuelle Statistiken zeigen, dass die Zeiträume für die Genehmigung der Aufnahme und Ausübung einer Geschäftstätigkeit in der EU nach wie vor deutlich länger sind als in konkurrierenden Regionen, wodurch Hindernisse für Investitionen und Innovationen entstehen<FOOTNOTE><FIELD> https://single-market-economy.ec.europa.eu/publications/2025-annual-single-market-and-competitiveness-report_en. 	https://documents1.worldbank.org/curated/en/600621587713071010/pdf/Doing-Business-in-the-European-Union-2020-Greece-Ireland-and-Italy.pdf. 	https://www.weforum.org/stories/2024/09/wind-energy-permitting-processes-europe/.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass regulatorische Fragmentierung, Komplexität, Überschneidungen und eine uneinheitliche Umsetzung der EU-Binnenmarktvorschriften ungerechtfertigte Hindernisse und unnötigen Verwaltungsaufwand schaffen, die sich unverhältnismäßig stark auf KMU, kleine Midcap-Unternehmen und Start-up-Unternehmen – die 99 % der Unternehmen in der EU ausmachen – auswirken, wodurch deren Fähigkeit, innovativ zu sein, zu investieren, zu expandieren, wirksam zu konkurrieren und grenzüberschreitende Tätigkeiten im Binnenmarkt und auf den Weltmärkten auszuüben, eingeschränkt wird; in der Erwägung, dass der KMU-Test und eine bessere Umsetzung und Vereinfachung der EU-Vorschriften, soweit erforderlich und gerechtfertigt, von wesentlicher Bedeutung sind, um Verhältnismäßigkeit im Rechtsrahmen sicherzustellen; in der Erwägung, dass, wie im Draghi-Bericht hervorgehoben wird, die Wettbewerbslücke der EU auch auf die unzureichende Leistung von Großunternehmen zurückzuführen ist, und in der Erwägung, dass erfolgreiche Unternehmen im Binnenmarkt, die auch auf globalen Märkten Werte realisieren, für die Schaffung von Wohlstand für die EU und ihre Bürgerinnen und Bürger von entscheidender Bedeutung sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass eine konsequente Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften, auch durch schnellere und wirksamere Vertragsverletzungsverfahren, als wesentlich angesehen werden sollte, um einen fairen Wettbewerb und das Vertrauen der Wirtschaft sicherzustellen und die Verbraucher vor den Folgen von Marktfragmentierung und eingeschränktem Angebot zu schützen; in der Erwägung, dass es bei den Bemühungen um die Verbesserung, Straffung und Vereinfachung des Rechtsrahmens der EU auch zu den Schwerpunkten gehören sollte, die Qualität, Klarheit und Kohärenz zu verbessern, die Fragmentierung bei der Umsetzung der EU-Vorschriften zu verringern und sicherzustellen, dass die Rechtsvorschriften für die Behörden und alle Interessenträger leicht verständlich sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass im Kompass für Wettbewerbsfähigkeit und im Arbeitsprogramm der Kommission für 2025 ambitionierte politische Ziele festgelegt sind, deren Zweck es ist, die Widerstandsfähigkeit des Binnenmarkts zu stärken, den Verwaltungsaufwand zu verringern und den Rechtsrahmen an globale bewährte Verfahren anzupassen; in der Erwägung, dass es wichtig ist, die Industriestrategie der EU enger mit der Binnenmarktstrategie zu verknüpfen, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft zu stärken, unter anderem durch die Unterstützung der Entwicklung und Einführung sauberer und strategischer Technologien;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass bei den Bemühungen um eine Vereinfachung des Regelungsumfelds im EU-Binnenmarkt die Ansichten von Unternehmen, Gewerkschaften, Verbrauchern, Akteuren der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft und anderen betroffenen Interessenträgern berücksichtigt werden sollten, um sicherzustellen, dass die politischen Maßnahmen der EU Wirtschaftswachstum und hochwertige Arbeitsplätze fördern und durch umfassende, transparente und inklusive öffentliche Konsultationen ein positives Umfeld für private Investitionen und Innovationen sowie für die Verwirklichung politischer Ziele wie Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Verbraucherschutz schaffen, wobei den besonderen Bedürfnissen und Perspektiven von KMU und Start-up-Unternehmen sowie anderen Interessenträgern mit begrenzten Kapazitäten besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist und sicherzustellen ist, dass die Bemühungen um Vereinfachung weder Vorreiter benachteiligen noch Anreize für innovationsorientierte Unternehmen beseitigen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass ungerechtfertigte nationale Hindernisse für den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr das Funktionieren des Binnenmarkts untergraben und daher angegangen und verhindert werden sollten; in der Erwägung, dass nach Schätzungen des Internationalen Währungsfonds die Hindernisse im EU-Binnenmarkt einem Zollsatz von 45 % im verarbeitenden Gewerbe und von 110 % im Dienstleistungssektor entsprechen; in der Erwägung, dass eine solche Fragmentierung den Wettbewerb schwächt, Produktivität und Wachstum behindert und KMU unverhältnismäßig stark beeinträchtigt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass die Auswirkungen territorialer Angebotsbeschränkungen auf den Binnenmarkt, KMU und die Kaufkraft der Unionsbürgerinnen und -bürger erheblich sind, da diese Beschränkungen die Verbraucher in der EU nach Angaben der Kommission jährlich mehr als 14 Mrd. EUR kosten;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Stärkung des Binnenmarkts zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und des weltweiten Einflusses der EU</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>betont, dass die EU im Hinblick auf die globale Wettbewerbsfähigkeit an Boden verliert, insbesondere in bestimmten Branchen; stellt fest, dass Mängel bei der Umsetzung, regulatorische Fragmentierung und unnötiger Verwaltungsaufwand zu den wesentlichen Faktoren für das Zurückfallen der EU in den Bereichen Investitionen, Innovation, Schaffung von Arbeitsplätzen und Geschäftschancen gehören; betont, dass die Förderung, Straffung und Vereinfachung von Vorschriften und die ordnungsgemäße und fristgerechte Umsetzung sowie die wirksame Durchsetzung gemeinsamer Vorschriften den Binnenmarkt stärken, wodurch Wettbewerbsfähigkeit, wirtschaftlicher Wohlstand, Beschäftigung, Kompetenzentwicklung, hochwertige Arbeitsplätze, hohe Umweltstandards und Innovation gefördert werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>erkennt an, dass es zur Sicherung des Wohlstands der EU erforderlich ist, die regulatorische Kohärenz zu verbessern und unnötigen Verwaltungsaufwand für Unternehmen – insbesondere kleinere Unternehmen und Start-up-Unternehmen – zu verringern; besteht daher darauf, dass die Hindernisse, die derzeit das Wachstum, die Schaffung von Arbeitsplätzen und Investitionen behindern, beseitigt werden und dass Mittel in die Förderung von Innovation und Wachstum fließen, während gleichzeitig gleiche Wettbewerbsbedingungen auf der Grundlage hoher Sozial- und Umweltstandards gefördert werden; betont, dass private Investitionen mobilisiert werden müssen und dass der Senkung der Befolgungskosten für KMU durch digitale Instrumente und gezielte Ausnahmeregelungen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte; betont, dass maßgeschneiderte Bestimmungen für KMU mit Reformen einhergehen müssen, durch die die anhaltenden Hindernisse für größere Unternehmen in der Scale-up-Phase beseitigt werden, während es größeren Unternehmen ermöglicht wird, grenzübergreifend und international tätig zu sein und zu konkurrieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>betont, dass eine verstärkte Harmonisierung, gestraffte Verfahren und die ordnungsgemäße Umsetzung, wirksame Anwendung, Einhaltung, Überwachung und Durchsetzung der EU-Rechtsvorschriften für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts und für die Verwirklichung wichtiger politischer Ziele der EU von entscheidender Bedeutung sind; begrüßt die Ziele der Kommission, die Wettbewerbsfähigkeit, Innovationen und Produktivität durch die Vereinfachung, Straffung und bessere Umsetzung und Durchsetzung der EU-Vorschriften zu steigern; fordert die Kommission auf, den Empfehlungen des Draghi-, des Letta- und des Niinistö-Berichts mit konkreten Maßnahmen und klaren Zeitplänen nachzukommen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Gestraffte Vorschriften, bessere Umsetzung und konsequente Durchsetzung im Interesse eines berechenbaren und wettbewerbsorientierten Unternehmensumfelds</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>betont, dass die Straffung und Vereinfachung der Rechtsvorschriften darauf abzielen, Einhaltungsverfahren zu erleichtern und gleichzeitig die zentralen politischen Ziele der EU zu wahren, sicherzustellen, dass Sozial- und Umweltstandards sowie digitale Rechte und Verbraucherschutz nicht beeinträchtigt werden, und für ein stabiles und berechenbares Regelungsumfeld für Unternehmen zu sorgen, das allen Rechtsklarheit und Rechtssicherheit bietet; betont, dass Wettbewerbsfähigkeit und Innovation zu Ergebnissen führen müssen, die den Verbrauchern zugutekommen, insbesondere vor dem Hintergrund der derzeitigen Krise der Lebenshaltungskosten; betont, dass die Vereinfachung auch die langfristigen Ziele der EU stärken sollte, einschließlich der Digitalisierung der Wirtschaft, des ökologischen Wandels und des Verbraucherschutzes, wobei gleichzeitig für Technologieneutralität gesorgt werden sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>ist der Ansicht, dass ein gut funktionierender Binnenmarkt, in dem die Vorschriften korrekt, kohärent und wirksam umgesetzt und durchgesetzt werden, in die gemeinsame Verantwortung der EU-Organe und der Mitgliedstaaten fällt; betont, dass die Überregulierung durch EU-Richtlinien und die fragmentierte Durchsetzung der EU-Vorschriften nach wie vor ein Hindernis für den Binnenmarkt darstellen und KMU und Start-up-Unternehmen unverhältnismäßig stark belasten; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die EU-Vorschriften in allen Mitgliedstaaten ordnungsgemäß und auf einheitliche Weise durchgesetzt werden, um grenzübergreifende Hindernisse zu beseitigen; fordert die Mitgliedstaaten daher nachdrücklich auf, gegen Überregulierung vorzugehen und dafür zu sorgen, dass nationale Umsetzungsmaßnahmen transparent und zeitnah veröffentlicht werden, und eine uneinheitliche Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften zu verhindern, wobei das Recht der Mitgliedstaaten anzuerkennen ist, unter den in den Verträgen vorgesehenen Bedingungen nationale Maßnahmen beizubehalten oder einzuführen; fordert eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen bestehenden Behörden aus verschiedenen Mitgliedstaaten sowie zwischen nationalen und EU-Regulierungsbehörden; fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten bei der Verwirklichung einer stärker harmonisierten Umsetzung des EU-Rechts zu unterstützen, indem sie den strukturierten Austausch und das wechselseitige Lernen weiter erleichtert, unter anderem durch die Ausrichtung von Umsetzungsworkshops und die Entwicklung und Nutzung vergleichender Instrumente und Verfahren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass die geltenden und künftigen Rechtsvorschriften verhältnismäßig bleiben und keine unnötigen zusätzlichen Belastungen für Unternehmen mit sich bringen, und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass die Ziele erreicht werden, und in ihre einschlägigen Gesetzgebungsinitiativen eine Klausel über eine frühzeitige Überprüfung aufzunehmen, ohne dass der Verwaltungsaufwand dabei erhöht wird; ist der Ansicht, dass Überprüfungsklauseln abgesehen von der Sicherstellung der allgemeinen Wirksamkeit der Rechtsvorschriften dazu dienen sollten, speziell die Auswirkungen der Rechtsvorschriften auf die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu bewerten, und dass sie genutzt werden sollten, um zu bewerten, ob die einschlägigen Gesetzgebungsakte, die die Wettbewerbsfähigkeit unnötig beeinträchtigen, überarbeitet werden müssen; empfiehlt, dass bei solchen Überprüfungen auch die Bereitschaft der Rechtsvorschriften für den digitalen Wandel und ihre Fähigkeit zur Anpassung an Innovationen bewertet werden; fordert die Kommission nachdrücklich auf, eine klare Methodik und ein einfaches Referenzszenario für die Verringerung des Verwaltungsaufwands sowie für die Messung und Überwachung der Fortschritte bei der Verwirklichung der gesteckten Ziele festzulegen und anzuwenden, um wirksame Maßnahmen und Rechenschaftspflicht zu ermöglichen; erkennt an, dass die Organe und Einrichtungen der Union und die Mitgliedstaaten gemeinsam dafür verantwortlich sind, die Verwaltungslasten spürbar zu verringern, und das bei den diesbezüglichen Bemühungen die zentralen politischen Ziele der EU uneingeschränkt gewahrt werden müssen; fordert die beiden gesetzgebenden Organe auf, dafür zu sorgen, dass die EU-Rechtsvorschriften zielgerichtet, verhältnismäßig und zweckmäßig sind und dass die Grundsätze der besseren Rechtsetzung in allen Phasen des Politikzyklus geachtet werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>fordert die Kommission nachdrücklich auf, für alle Legislativvorschläge, einschließlich delegierter Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte, hochwertige Folgenabschätzungen auszuarbeiten, die integraler Bestandteil der EU-Gesetzgebung sind und wichtig sind, um für solide Rechtsakte zu sorgen; betont, dass in den Folgenabschätzungen die kumulativen Auswirkungen von Regulierungen berücksichtigt werden sollten und das Zusammenspiel zwischen neuen und bestehenden Vorschriften, insbesondere in Bezug auf die Meldepflichten, bewertet werden sollte; besteht darauf, dass alle Folgenabschätzungen einen Check-up der Wettbewerbsfähigkeit umfassen, mit dem insbesondere die Auswirkungen auf KMU, Start-up-Unternehmen und Midcap-Unternehmen sowie auf wachstumsstarke aufstrebende Technologien bewertet werden; betont, dass der Check-up der Wettbewerbsfähigkeit systematisch auf alle einschlägigen Legislativvorschläge angewandt werden sollte, wobei auch ihre sektorübergreifenden Auswirkungen und die Auswirkungen nationaler Spillover-Effekte berücksichtigt werden sollten, und dass seinen Ergebnissen Rechnung getragen werden sollte, wie auch im EU-Kompass für Wettbewerbsfähigkeit dargelegt; ist der Ansicht, dass dem Ausschuss für Regulierungskontrolle bei der Qualitätssicherung von Folgenabschätzungen, Eignungsprüfungen und wesentlichen Evaluierungen der Kommission eine wichtige Rolle zukommt, und betont, dass er transparent handeln und über die Mittel und die Unabhängigkeit verfügen muss, um alle Folgenabschätzungen und Legislativvorschläge der Kommission einer unparteiischen, rigorosen und hochwertigen Prüfung zu unterziehen und im Falle fehlender Folgenabschätzungen Bedenken zu äußern; empfiehlt, das Mandat des Ausschusses zu stärken und seine Kapazitäten durch eine angemessene Mittelausstattung zu verbessern, damit er seine Aufgaben vollständig und wirksam wahrnehmen kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>fordert, dass Folgenabschätzungen zu den vom Parlament und vom Rat vorgeschlagenen wesentlichen Änderungen an den Vorschlägen der Kommission durchgeführt werden, wie dies bereits 2016 von den gesetzgebenden Organen vereinbart wurde<FOOTNOTE><FIELD> Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung, ABl. L 123 vom 12.5.2016, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_interinstit/2016/512/oj).</FIELD></FOOTNOTE>, wenn dies für das Gesetzgebungsverfahren angemessen und notwendig ist, wobei auch der Zeitplan des Gesetzgebungsverfahrens zu berücksichtigen ist; fordert eine wirksame Durchsetzung der Bestimmungen der Interinstitutionellen Vereinbarung über bessere Rechtsetzung und schlägt vor, dass eine Methodik für Folgenabschätzungen und Check-ups der Wettbewerbsfähigkeit für die Kommission, das Europäische Parlament, den Rat und die Mitgliedstaaten ausgearbeitet und angewandt wird; betont, dass eine angemessene Folgenabschätzung die potenziellen kurz- und langfristigen Kosten und Vorteile umfassen sollte, wobei die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Auswirkungen einer integrierten und ausgewogenen Bewertung unterzogen und sowohl qualitative als auch quantitative Prüfungen durchgeführt werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>ist der Ansicht, dass es von entscheidender Bedeutung ist, Überschneidungen zu vermeiden und unklare Begriffsbestimmungen und Unstimmigkeiten zwischen verschiedenen Rechtsakten, insbesondere in Bezug auf Binnenmarktvorschriften für Waren, Dienstleistungen und digitale Technologien, anzugehen, um für mehr Rechtsklarheit und Effizienz zu sorgen, wobei den jeweiligen Besonderheiten Rechnung zu tragen ist; fordert die Kommission nachdrücklich auf, Bewertungen in diesen Bereichen Vorrang einzuräumen, um einen berechenbaren und kohärenten Rechtsrahmen sicherzustellen, der Unternehmen eine langfristige Planung und Investitionen ermöglicht; betont, dass der wirksamen Umsetzung, Durchsetzung und einheitlichen Anwendung des bestehenden Rechtsrahmens Vorrang eingeräumt werden muss, bevor neue Rechtsvorschriften vorgeschlagen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>fordert die Kommission nachdrücklich auf, für ein strukturierteres, transparenteres und inklusiveres Verfahren der Konsultation der Interessenträger zu sorgen, einschließlich einer Überprüfung des Systems der Sachverständigengruppen; fordert, dass Maßnahmen zur Stärkung der Vertretung von KMU und Start-up-Unternehmen ergriffen werden und dass die Konsultationen an die Bedürfnisse von KMU und anderen Interessenträgern mit begrenzten Kapazitäten angepasst werden, indem eine ausreichende Reaktionszeit eingeräumt und die Zugänglichkeit verbessert wird, um inklusive und fundierte Entscheidungsprozesse sicherzustellen und die Qualität der Binnenmarktvorschriften zu verbessern; betont, dass eine stärkere Einbeziehung der Interessenträger, einschließlich einer angemessenen geografischen Vertretung, von wesentlicher Bedeutung ist, um den Binnenmarkt zu vertiefen, sein wirksames Funktionieren sicherzustellen und seine Diversität widerzuspiegeln; hebt ferner die entscheidende Rolle der Zivilgesellschaft im Entscheidungsprozess hervor, da sie für Meinungsvielfalt sowie eine faire und ausgewogene Vertretung sorgt; unterstützt die Einrichtung regelmäßiger Dialoge zur Umsetzung, unter anderem mit den Sozialpartnern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>fordert die Kommission auf, einen Mechanismus zu entwickeln, um klare Fristen für die Veröffentlichung von Leitlinien und Durchsetzungsmaßnahmen festzulegen, bevor eine Verordnung wirksam wird, um Rechtsunsicherheit und Verzögerungen bei der Umsetzung zu vermeiden; besteht darauf, dass solche Leitlinien auf inklusive und ausgewogene Weise ausgearbeitet werden und als Instrument dienen, um die Einhaltung der Vorschriften zu erleichtern, anstatt zu einer zusätzlichen Belastung zu werden; betont ferner, dass sie prägnant und klar sein sollten, insbesondere für KMU; fordert, dass die Verwendung von Rechtsvorschriften der Stufe 2, wie delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten, auf technische Fragen beschränkt wird und dass klare Zeitpläne und ausreichende Fristen für die Wirtschaftsakteure sichergestellt werden und sie mit dem von den beiden gesetzgebenden Organen festgelegten Mandat im Einklang stehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>betont die Bedeutung von Start-up-Unternehmen und expandierenden Jungunternehmen für das Vorantreiben von Innovationen und die Sicherung der künftigen Führungsrolle der EU in kritischen Wirtschaftszweigen; fordert die Kommission und die beiden gesetzgebenden Organe nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass künftige Rechtsvorschriften so konzipiert sind, dass Innovationen gefördert werden und stets hohe Standards eingehalten werden; schlägt vor, bei Bedarf Reallabore in künftige Regulierungen aufzunehmen, die innovative Sektoren betreffen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf KMU und Start-up-Unternehmen liegen sollte; spricht sich für die Einrichtung von „EU-Innovationszentren“ in allen Mitgliedstaaten aus;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>begrüßt die Ernennung eines für Umsetzung und Vereinfachung zuständigen Kommissionsmitglieds; fordert, dass das Kommissionsmitglied über angemessene Ressourcen und Befugnisse verfügt, um gemeinsam mit dem Kollegium der Kommissionsmitglieder die ordnungsgemäße Umsetzung und Durchsetzung der EU-Rechtsvorschriften und sektorspezifische Vereinfachung sicherzustellen; fordert alle Kommissionsmitglieder nachdrücklich auf, den Straffungs- und Umsetzungsbedarf in ihren jeweiligen Politikbereichen systematisch zu bewerten sowie eng zusammenzuarbeiten und sich abzustimmen, um Kohärenz sicherzustellen und greifbare Ergebnisse bei der Vereinfachung und Optimierung zu erzielen; fordert die Kommission auf, weiterhin Vorschläge zur Vereinfachung und Straffung der Rechtsvorschriften für den Binnenmarkt vorzulegen, wenn dies erforderlich und durch Folgenabschätzungen gerechtfertigt ist; betont, dass neue Vereinfachungsvorschläge die regulatorische Kohärenz verbessern, die Vorhersehbarkeit der Rechtsvorschriften für Unternehmen wahren und die vereinbarten politischen Ziele nicht untergraben sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>stellt fest, dass die Kommission zwar die Aufdeckung und Behebung von Verstößen gegen das EU-Recht verbessert hat, die Durchsetzung der EU-Vorschriften und die Behebung von Verstößen im Binnenmarkt jedoch immer noch zu lange dauert; fordert die Kommission auf, ihrer Rolle als Hüterin der Verträge gerecht zu werden, indem sie ihre Durchsetzungsbefugnisse, gegebenenfalls einschließlich der Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren, uneingeschränkt nutzt, um die rechtzeitige, kohärente und wirksame Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften sicherzustellen, und indem sie ihre Vertragsverletzungsverfahren überarbeitet, um schnellere, in stärkerem Maße automatisierte und berechenbare Reaktionen sicherzustellen; empfiehlt, Vertragsverletzungsverfahren auszuweiten, um gegen systemische Verstöße gegen die Binnenmarktvorschriften vorzugehen; betont, dass gegen die Fragmentierung der Rechtsvorschriften vorgegangen werden muss, durch die die gleichen Wettbewerbsbedingungen und die Rechtssicherheit untergraben werden, wobei der in den Verträgen vorgesehene Ermessensspielraum der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von Richtlinien anzuerkennen ist;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Erschließung des vollen Potenzials des Binnenmarkts</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das derzeitige Instrumentarium zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften und zur Zusammenarbeit wirksamer zu nutzen; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, bestehende Durchsetzungs- und Kooperationsinstrumente wie SOLVIT, die Produktinfostellen und die Taskforce für die Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften zu stärken, um Probleme im Zusammenhang mit dem Funktionieren des Binnenmarkts anzugehen; fordert die Kommission ferner auf, eine Bestandsaufnahme der Instrumente, Mechanismen und Verfahren durchzuführen, die zur Entwicklung legislativer und nichtlegislativer Initiativen eingesetzt werden, und die Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften zu überwachen und durchzusetzen, um deren Kohärenz zu verbessern, Doppelarbeit zu beseitigen und sie zu konsolidieren und zu straffen, und auf der Grundlage dieser Bestandsaufnahme den Ausbau der bestehenden Netze und Instrumente in Erwägung zu ziehen; fordert die Durchsetzungsbehörden und die zuständigen Stellen in den Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zu verbessern, um gegen ungerechtfertigte regulatorische Fragmentierung vorzugehen und für eine straffere, zweckmäßigere und harmonisiertere Umsetzung der Binnenmarktvorschriften zu sorgen, und bekundet seine Unterstützung für die Einrichtung von Koordinierungsplattformen auf nationaler Ebene, um eine effiziente und kohärente Umsetzung und Durchführung der EU-Vorschriften zu erleichtern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>betont die entscheidende Rolle des freien Dienstleistungsverkehrs für die Erschließung des wirtschaftlichen Potenzials und weist gleichzeitig darauf hin, dass die Integration in diesem Sektor nach wie vor schwächer ist als im Warensektor und dass die grenzüberschreitende Dimension des Dienstleistungssektors in der EU unzureichend ist; betont daher, dass die einheitliche Anwendung der Dienstleistungsrichtlinie<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2006/123/oj).</FIELD></FOOTNOTE> sichergestellt werden muss, deren Umsetzung aufgrund nach wie vor bestehender ungerechtfertigter Hindernisse, die KMU besonders belasten und die verschiedene Formen annehmen und sie in ihrer Fähigkeit zur Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen einschränken, nur teilweise zum Ziel geführt hat; weist auf die wichtige Rolle der Dienstleistungssektoren in der kürzlich veröffentlichten Binnenmarktstrategie hin; fordert neue Initiativen und gezielte und wirksame Maßnahmen in für den Binnenmarkt wichtigen Branchen, mit denen die nach wie vor bestehenden ungerechtfertigten Hindernisse beseitigt werden und die Marktintegration verbessert wird, ohne die sozialen Standards zu beeinträchtigen, während gleichzeitig die regulatorische Kohärenz gewahrt werden und eine Fragmentierung der Binnenmarktvorschriften verhindert werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>bedauert, dass das Mitteilungsverfahren im Rahmen der Dienstleistungsrichtlinie nur unzureichend genutzt wird; fordert die Mitgliedstaaten auf, die systematische, rechtzeitige und transparente Anwendung der Mitteilungsverfahren gemäß der Dienstleistungsrichtlinie und der Transparenzrichtlinie für den Binnenmarkt<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.9.2015, S. 1, ELI: <STRING UNDERLINE="on">http://data.europa.eu/eli/dir/2015/1535/oj</STRING>).</FIELD></FOOTNOTE> sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>fordert die Kommission auf, wirksame legislative und nichtlegislative Instrumente vorzuschlagen, um neue Binnenmarkthindernisse zu verhindern, wenn dies notwendig und gerechtfertigt ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>fordert die Kommission auf, verschiedene Methoden zur Beseitigung territorialer Angebotsbeschränkungen zu prüfen, einschließlich nicht gesetzlich vorgeschriebener Beschränkungen wie unverhältnismäßiger Sprachanforderungen für die Produktkennzeichnung, da sie anhaltende Hindernisse darstellen, die den Wettbewerb einschränken und sich auf die Lebenshaltungskosten auswirken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>stellt fest, dass die Vereinfachung von Verwaltungsverfahren wie Lizenzierungs- und Zertifizierungsverfahren und die Straffung von Einhaltungsverfahren von wesentlicher Bedeutung ist, um Kosten und Rechtsunsicherheit, insbesondere für KMU, zu verringern; hebt hervor, dass KMU durch gestraffte Verfahren in die Lage versetzt würden, wirksamer im Binnenmarkt tätig zu sein;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>stellt fest, dass Inkohärenz bei der Umsetzung, Durchsetzung und Abstimmung von EU-Vorschriften das wirksame Funktionieren des Binnenmarkts beeinträchtigt und negative Auswirkungen auf die Freizügigkeit von Arbeits- und Fachkräften haben könnte; betont, dass administrative Hindernisse und eine uneinheitliche Anerkennung von Qualifikationen den Arbeits- und Fachkräftemangel erhöhen und die Wettbewerbsfähigkeit der EU schwächen könnten; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Anwendung der Richtlinie über Berufsqualifikationen<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22, ELI: <STRING UNDERLINE="on">http://data.europa.eu/eli/dir/2005/36/oj</STRING>).</FIELD></FOOTNOTE> in allen Mitgliedstaaten weiter zu evaluieren und Maßnahmen zur Behebung von Inkohärenzen bei Anerkennungsverfahren zu ermitteln; betont, dass gestraffte, automatische Verfahren und beschleunigte Mechanismen erforderlich sind, um die Anerkennung von Berufsqualifikationen zu erleichtern, insbesondere in Branchen, in denen Arbeitskräftemangel herrscht; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass bei den Binnenmarktvorschriften für die Freizügigkeit der Arbeitskräfte die derzeitigen Sozialstandards in den Mitgliedstaaten geachtet werden, und betont, dass es wichtig ist, ungerechtfertigte Hindernisse zu beseitigen; unterstützt nachdrücklich die Digitalisierung des gemäß der Verordnung (EG) Nr. 883/2004<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (ABl. L 166 vom 30.4.2004, S. 1, ELI: <STRING UNDERLINE="on">http://data.europa.eu/eli/reg/2004/883/oj</STRING>).</FIELD></FOOTNOTE> erforderlichen Formulars A1 in allen Mitgliedstaaten, um die Verfahren für die grenzübergreifende Erbringung von Dienstleistungen zu straffen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>ist der Auffassung, dass der Binnenmarkt in Krisenzeiten ein wichtiges Instrument ist, wenn die Mitgliedstaaten koordiniert handeln; ist in diesem Zusammenhang der Ansicht, dass die kürzlich angenommene Verordnung über Binnenmarkt-Notfälle und die Resilienz des Binnenmarkts<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2024/2747 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2024 zur Schaffung eines Rahmens von Maßnahmen für einen Binnenmarkt-Notfall und die Resilienz des Binnenmarkts und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2679/98 des Rates (Verordnung über Binnenmarkt-Notfälle und die Resilienz des Binnenmarkts) (ABl. L, 2024/2747, 8.11.2024, ELI: <STRING UNDERLINE="on">http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2747/oj</STRING>).</FIELD></FOOTNOTE> (IMERA) von entscheidender Bedeutung dabei sein wird, eine solche Koordinierung sicherzustellen, damit Engpässe verhindert werden und das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts, einschließlich des freien Verkehrs wesentlicher Waren und Dienstleistungen in der gesamten EU, sichergestellt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>weist erneut darauf hin, wie wichtig gemeinsame Standards für das Funktionieren des Binnenmarkts sind; betont, wie wichtig es ist, das Normungssystem der EU zu schützen, es in den Bereichen, in denen Probleme festgestellt worden sind, zu verbessern und seine operative Integrität zu wahren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>fordert die Kommission nachdrücklich auf, unnötigen Meldeaufwand zu ermitteln und zu verringern, indem sie gezielte Maßnahmen in dieser Hinsicht ergreift und beispielsweise die Meldeintervalle verlängert, redundante Verpflichtungen abschafft und bei sektorspezifischen Anforderungen die Verhältnismäßigkeit sicherstellt, ohne dass dabei die politischen Ziele beeinträchtigt werden, die durch diese Anforderungen verwirklicht werden sollen; bekräftigt, dass sichergestellt werden muss, dass die Meldepflichten, die sich aus verschiedenen EU-Rechtsvorschriften ergeben, kohärent sind; erachtet den Grundsatz „Vorfahrt für KMU“ sowie maßgeschneiderte Ansätze für KMU und Start-up-Unternehmen und die Förderung eines digitalen Unternehmensumfelds, das durch vertrauenswürdige digitale Identitäten, sicheren Datenaustausch und rechtlich anerkannte digitale Mitteilungen ermöglicht wird, als äußerst wichtig; betont, wie wichtig es ist, den Grundsatz der einmaligen Erfassung beizubehalten, um die Einhaltungsverfahren zu straffen, und bekräftigt, wie wichtig es ist, die Berichtsformate und digitalen Schnittstellen zwischen den Mitgliedstaaten soweit möglich zu harmonisieren; betont, dass gerechtfertigte und verhältnismäßige Meldepflichten erforderlich sind, um die ordnungsgemäße Überwachung und Einhaltung der erlassenen Vorschriften sicherzustellen und so für eine wirksame Durchsetzung und eine verbesserte Datenerhebung als Grundlage für künftige politische Initiativen zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>betont, dass mit dem neuen Rechtsrahmen darauf abgezielt wird, den Binnenmarkt für Waren und die Bedingungen für das Inverkehrbringen einer breiten Palette von Produkten auf dem EU-Markt zu verbessern; fordert die Kommission auf, diesen Rechtsrahmen zu überarbeiten, um ihn zukunftssicher zu gestalten und seine Anpassungsfähigkeit an sich wandelnde geopolitische Herausforderungen und die Anforderungen des digitalen und ökologischen Wandels sicherzustellen und damit die Wettbewerbsfähigkeit des EU-Binnenmarkts insgesamt zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>nimmt die Absicht der Kommission zur Kenntnis, eine neue EU-weite Rechtsordnung, die „28. Rechtsordnung“, vorzuschlagen, die darauf abzielt, ein Geschäftsumfeld zu schaffen, das Wachstum und die Expansion von KMU, einschließlich kleinerer und innovativer Unternehmen, zu unterstützen und so die Wettbewerbsfähigkeit der EU weltweit zu fördern; stellt fest, dass die neue Rechtsordnung die Entwicklung und den Einsatz der künftigen Europäischen Brieftasche für Unternehmen erleichtern könnte;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Nutzung von Digitalisierung und künstlicher Intelligenz für Wachstum und Governance</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>begrüßt die von der Kommission geplante Eignungsprüfung des legislativen Besitzstands im Bereich der Digitalpolitik; fordert die Kommission auf, den Rechtsrahmen und das Zusammenspiel zwischen den geltenden EU-Rechtsakten wie dem Gesetz über digitale Dienste<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Gesetz über digitale Dienste) (ABl. L 277 vom 27.10.2022, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2022/2065/oj).</FIELD></FOOTNOTE>, der Datenschutz-Grundverordnung<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2016/679/oj).</FIELD></FOOTNOTE>, der Verordnung über künstliche Intelligenz<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz) (ABl. L, 2024/1689, 12.7.2024, ELI: <STRING UNDERLINE="on">http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj</STRING>).</FIELD></FOOTNOTE>, der Verordnung über die Transparenz und die Ausrichtung politischer Werbung<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2024/900 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (ABl. L, 2024/900, 20.3.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/900/oj).</FIELD></FOOTNOTE>, der Produkthaftungsrichtlinie<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie (EU) 2024/2853 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 über die Haftung für fehlerhafte Produkte und zur Aufhebung der Richtlinie 85/374/EWG des Rates (ABl. L, 2024/2853, 18.11.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2024/2853/oj).</FIELD></FOOTNOTE>, den Vorschriften für den elektronischen Geschäftsverkehr und Cybersicherheit sowie zwischen diesen Rechtsakten und künftigen Gesetzgebungsinitiativen vor ihrer Annahme durch die Kommission zu bewerten und zu präzisieren; besteht darauf, dass Regulierungsbehörden, Netze nationaler Behörden und Interessenträger in diesen Prozess einbezogen werden, und betont, dass die Ergebnisse dieser Bestandsaufnahme dazu dienen sollten, mögliche Überschneidungen, widersprüchliche Bestimmungen und potenzielle Durchsetzungskonflikte zu ermitteln und diese Mängel zu beheben; ist der Ansicht, dass sie darüber hinaus dazu dienen sollte, die Koordinierung zwischen den Durchsetzungsbehörden in den Mitgliedstaaten und den internen Dienststellen der Kommission sowie die Investitions- und Innovationsfähigkeit der Unternehmen in der EU zu verbessern; besteht darauf, dass die Kommission dafür sorgt, dass alle in der Amtszeit der Kommission 2019-2024 angenommenen und durchgesetzten Gesetze in allen Mitgliedstaaten korrekt und konsequent umgesetzt und angewandt werden; fordert die Kommission auf, soweit erforderlich und durch Folgenabschätzungen gerechtfertigt, in das geplante Digitalpaket Vorschläge für Vereinfachungen aufzunehmen, die darauf abzielen, die Kohärenz, Rechtsklarheit und Berechenbarkeit für alle Interessenträger zu erhöhen, ohne die vereinbarten politischen Ziele zu untergraben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>nimmt den anstehenden Bericht der Kommission über das Zusammenspiel zwischen dem Gesetz über digitale Dienste und anderen Rechtsakten zur Kenntnis und fordert die Kommission auf, in diesem Bericht klarzustellen, wie diese Verordnung mit anderen Rechtsakten interagiert, und auch auf die Frage einzugehen, wie mit möglichen Überschneidungen umzugehen ist, um die wirksame Umsetzung und Durchsetzung des EU-Regelwerks für digitale Dienste zu unterstützen und Diensteanbietern, Nutzern, Verbrauchern und Regulierungsbehörden Rechtssicherheit zu bieten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>betont, dass die Digitalpolitik, insbesondere bei aufstrebenden Technologien oder in Bezug auf hochkomplexe Technologien, einem iterativen Ansatz folgen sollte, bei dem auch Instrumente wie ein strukturierter Dialog mit Unternehmen und anderen einschlägigen Interessenträgern, Koregulierung und Reallabore berücksichtigt werden sollten, um praktische, verhältnismäßige und zukunftssichere Regeln, bei denen künftigen Innovationen Rechnung getragen wird, sicherzustellen, wobei unbeabsichtigte Folgen zu vermeiden und die Auswirkungen kürzlich angenommener Rechtsakte zu bewerten sind, bevor neue Verpflichtungen vorgeschlagen werden; weist erneut darauf hin, wie wichtig gemeinsame Standards für das Funktionieren des digitalen Binnenmarkts sind; unterstreicht die Bedeutung der Führungsrolle der EU bei der Normung digitaler Technologien sowie die entscheidende Bedeutung der transatlantischen und internationalen Zusammenarbeit in diesem Bereich, um technologische Souveränität und globale Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen, insbesondere in aufstrebenden Bereichen wie künstliche Intelligenz und Cloud-Dienste;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>nimmt das Potenzial der Digitalisierung und der künstlichen Intelligenz als Schlüsselinstrumente für die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der EU, die Verringerung des Verwaltungsaufwands und die Straffung und Automatisierung der Verwaltungsverfahren, einschließlich der Anforderungen in Bezug auf Meldung, Genehmigung, Zulassung und Einhaltung, sowie für die Erleichterung des Marktzugangs und die Bewertung der geltenden Rechtsvorschriften zur Kenntnis; betont, dass die Einführung dieser Schlüsselinstrumente gefördert werden muss, um die Effizienz der Regulierung zu verbessern und eine bessere Umsetzung und Überwachung der Binnenmarktvorschriften zu unterstützen; stellt fest, dass der unterschiedliche Grad der Digitalisierung für die Verwaltungen in den Mitgliedstaaten ein grenzübergreifendes Hindernis darstellt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>ist der Ansicht, dass elektronische Instrumente und Portale für alle Melde- und Verwaltungsanforderungen Standard sein sollten und dass sie in eine digitale zentrale Anlaufstelle integriert werden sollten; fordert die Kommission auf, die Durchführbarkeit einer solchen digitalen zentralen Anlaufstelle zu prüfen, für die das zentrale digitale Zugangstor ausgeweitet werden sollte, um einen gestrafften Ansatz für den Zugang zu Informationen, Verwaltungsverfahren und Unterstützungsdiensten für Unternehmen zu erleichtern und mehr Online-Dienste sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Unternehmen, insbesondere KMU, anzubieten, wobei digitale öffentliche Infrastrukturen wie die digitale Brieftaschen und die künftige Europäische Brieftasche für Unternehmen genutzt werden, und für Kohärenz zu sorgen, indem diese Instrumente in allen einschlägigen Legislativvorschlägen berücksichtigt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>betont, dass Interoperabilität wichtig ist, um den Verwaltungsaufwand zu verringern, und dass insbesondere die Meldepflichten kohärent und leicht zu erfüllen sein müssen, und fordert die Kommission auf, weiterhin nach Wegen zu suchen, wie die Meldeverfahren verbessert und digitalisiert werden können, um den Informationsaustausch und die Einhaltung der Vorschriften zu verbessern, ohne dass die Unternehmen überlastet werden, einschließlich der automatisierten Meldung zwischen Unternehmen und Behörden; begrüßt das technische System für die einmalige Erfassung als wichtiges Instrument, um den automatisierten grenzüberschreitenden Datenaustausch zu ermöglichen und doppelten Meldeaufwand für Unternehmen zu verringern; betont, dass alle Anforderungen in Bezug auf den Austausch und die Meldung von Daten unter Berücksichtigung der Digitalisierung konzipiert werden sollten, damit sichergestellt ist, dass die Anforderungen in Bezug auf den Austausch und die Meldung von Daten datengesteuert und automatisiert gestaltet werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>fordert die Kommission insbesondere auf, die bestehenden IT-Instrumente, die den Wirtschaftsakteuren und den zuständigen nationalen Behörden für die Meldung und Übermittlung von relevanten Informationen wie Angaben zu Unfällen, Abhilfemaßnahmen und anderen Daten zur Sicherheit von Produkten im Binnenmarkt zur Verfügung stehen, zu straffen; betont, dass ein einziges IT-Instrument entwickelt werden sollte, um Zeit und Kosten zu sparen und die Einhaltung und Durchsetzung der Vorschriften zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>fordert die Kommission auf, die Entwicklung von Instrumenten zur Einhaltung von Vorschriften, wie Verhaltenskodizes, zu verbessern, wobei sie sicherstellen sollte, dass diese innerhalb der Grenzen der zugrunde liegenden rechtlichen Verpflichtungen bleiben, für Unternehmen jeder Größe praktisch umsetzbar sind und die Interessenträger bei der Ausarbeitung auf konstruktive Weise und frühzeitig konsultiert werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>betont, dass eine moderne und robuste digitale Infrastruktur erforderlich ist, um die Ambitionen der EU in den Bereichen Digitalisierung und Spitzentechnologien zu fördern; fordert weitere Investitionen in die Entwicklung „digitaler Autobahnen“, die grenzüberschreitende Breitbandnetze mit hoher Kapazität, 5G-Korridore, sichere Cloud- und Edge-Infrastrukturen sowie interoperable digitale öffentliche Dienste umfassen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>forderte die harmonisierte Einführung der digitalen Kennzeichnung und des digitalen Produktpasses in der Produktgesetzgebung der EU; betont ihr Potenzial im Hinblick darauf, den Befolgungsaufwand zu verringern, den Zugang der Verbraucher zu genauen Informationen zu verbessern und die mehrsprachige Interoperabilität zu unterstützen, wobei gleichzeitig die Möglichkeit gewahrt werden muss, dass Verbraucherprodukten wesentliche Informationen im Zusammenhang mit der Sicherheit in Papierform beigefügt werden; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Ausarbeitung harmonisierter Normen und detaillierter Leitlinien zu ermöglichen, um eine Fragmentierung zu vermeiden und die Beteiligung von KMU am grenzübergreifenden Handel zu erleichtern;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Verbesserung des Verbraucherschutzes im digitalen Zeitalter</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>betont, dass die Straffung der Verbraucherschutzvorschriften nicht zu einer Absenkung der derzeit hohen Verbraucherschutzstandards in der EU führen sollte; erkennt die erheblichen Fortschritte an, die bei der Stärkung der Verbraucherschutzvorschriften und ihrer Anpassung an neue Technologie- und Nachhaltigkeitsgegebenheiten erzielt wurden; betont, dass der Verbraucherschutz weiter gestärkt werden muss, beispielsweise in Bezug auf falsche oder irreführende Produktinformationen im Bereich des elektronischen Handels; betont, dass eine wirksame Durchsetzung und eine gründliche Analyse der Verbraucherschutzgesetze und ihrer Auswirkungen wichtig sind; besteht darauf, dass der Schwerpunkt neuer Gesetzgebungsinitiativen darauf liegen sollte, Lücken in den geltenden Rechtsvorschriften zu schließen oder neue erhebliche Herausforderungen anzugehen, die im derzeitigen Rechtsrahmen nicht angegangen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>hebt hervor, dass der rasche Ausbau digitaler Plattformen und des elektronischen Handels zu einer neuen Marktdynamik geführt und den Nutzern neue Chancen, Herausforderungen und Risiken eröffnet hat; erkennt an, dass das Gesetz über digitale Märkte<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2022/1925 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2022 über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor und zur Änderung der Richtlinien (EU) 2019/1937 und (EU) 2020/1828 (Gesetz über digitale Märkte) (ABl. L 265 vom 12.10.2022, S. 1. ELI: <STRING UNDERLINE="on">http://data.europa.eu/eli/reg/2022/1925/oj</STRING>).</FIELD></FOOTNOTE> und das Gesetz über digitale Dienste wichtige Rechtsinstrumente darstellen, die einen fairen Wettbewerb, Bestreitbarkeit und Fairness auf digitalen Plattformen sicherstellen und gleichzeitig ein sichereres, vertrauenswürdiges und transparenteres digitales Umfeld und Verbraucherschutz in der digitalen Wirtschaft fördern, und fordert eine ordnungsgemäße Durchsetzung dieser Rechtsvorschriften für den Technologiebereich, um eine echte, autonome und sachkundige Wahl der Verbraucher, ihren Schutz und einen fairen Wettbewerb sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>bekräftigt, dass die Verbraucherschutzgesetze weiterhin größtenteils auf Grundsätzen basieren und zwischen verschiedenen Rechtsinstrumenten kohärent bleiben sollten, aber auch spezifischere Bestimmungen ermöglichen sollten, wenn dies im Interesse der Rechtssicherheit sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucher erforderlich ist; betont, dass es wichtig ist, übermäßige oder redundante Informationspflichten zu vermeiden, die den Unternehmen unnötige Belastungen auferlegen können, ohne das Verständnis der Verbraucher zu verbessern; fordert verhältnismäßige und zweckorientierte Verpflichtungen zur Information der Verbraucher; stellt fest, dass dem Verbraucherbarometer 2025 zufolge die meisten Verbraucher ihre Rechte nicht kennen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Kampagnen zur Sensibilisierung der Verbraucher zu entwickeln;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>fordert die Kommission nachdrücklich auf, digitale Instrumente zu nutzen, um die Transparenz und das Vertrauen der Verbraucher in grenzübergreifende Transaktionen zu erhöhen; fordert eine wirksame Durchsetzung von Rechtsschutzmechanismen für Verbraucher, einschließlich derjenigen über kollektive Rechtsbehelfe, und die uneingeschränkte Durchsetzung der Verbraucherrechte in der EU, unter anderem durch eine Überarbeitung der Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2017/2394 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2017 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 (ABl. L 345 vom 27.12.2017, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2017/2394/oj).</FIELD></FOOTNOTE>, wobei der Schwerpunkt auf der Verbesserung der grenzüberschreitenden Durchsetzung liegen sollte; betont ferner, wie wichtig die Überarbeitung der Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz ist, um die grenzüberschreitende Durchsetzung zu verbessern und gegen unlautere Verhaltensweisen, insbesondere von Händlern aus Drittländern, vorzugehen; weist darauf hin, dass es wichtig ist, die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zu stärken, unter anderem durch koordinierte Projekte für die gemeinsame Durchsetzung und einen gestrafften Informationsaustausch;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>