<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF2" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0206</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Antrag auf Aufhebung der Immunität von Ilaria Salis</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0183/2025 - Berichterstatter: Ilhan Kyuchyuk)</STRING></HIDDEN><TXTLST><DECISION><TI><STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Oktober 2025 über den Antrag auf Aufhebung der Immunität von Ilaria Salis (2024/2086(IMM))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>befasst mit einem am 10. Oktober 2024 vom Regionalgericht Hauptstadt-Budapest im Zusammenhang mit einem vor diesem Gericht anhängigen Strafverfahren übermittelten und am 22. Oktober 2024 im Parlament bekannt gegebenen Antrag auf Aufhebung der Immunität von Ilaria Salis,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>nach Anhörung von Ilaria Salis am 13. Februar 2025 und unter Hinweis auf die von ihr gemäß Artikel 9 Absatz 6 seiner Geschäftsordnung vorgelegten Unterlagen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Regionalgericht Hauptstadt-Budapest übermittelten zusätzlichen Informationen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Artikel 8 und 9 des Protokolls Nr. 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union und auf Artikel 6 Absatz 2 des Aktes vom 20. September 1976 zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 21. Oktober 2008, 19. März 2010, 6. September 2011, 17. Januar 2013, 19. Dezember 2019 und 5. Juli 2023<FOOTNOTE><FIELD> Urteil des Gerichtshofs vom 21. Oktober 2008, Marra/De Gregorio und Clemente, C-200/07 und C-201/07, ECLI:EU:C:2008:579; Urteil des Gerichts vom 19. März 2010, Gollnisch/Parlament, T-42/06, ECLI:EU:T:2010:102; Urteil des Gerichtshofs vom 6. September 2011, Patriciello, C-163/10, ECLI: EU:C:2011:543; Urteil des Gerichts vom 17. Januar 2013, Gollnisch/Parlament, T-346/11 und T-347/11, ECLI:EU:T:2013:23; Urteil des Gerichtshofs vom 19. Dezember 2019, Junqueras Vies, C-502/19, ECLI:EU:C:2019:1115; Urteil des Gerichts vom 5. Juli 2023, Puigdemont i Casamajó u. a./Parlament, T-272/21, ECLI:EU:T:2023:373.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 5 Absatz 2, Artikel 6 Absatz 1 und Artikel 9 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Rechtsausschusses (A10-0183/2025),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass das Regionalgericht Hauptstadt-Budapest am 10. Oktober 2024 einen Antrag auf Aufhebung der Immunität von Ilaria Salis, einem in Italien gewählten Mitglied des Europäischen Parlaments, im Zusammenhang mit einem bei diesem Gericht anhängigen Strafverfahren beantragt hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass aus dem Antrag hervorgeht, dass Mitglieder einer in Deutschland gegründeten Organisation im Jahr 2022 beschlossen hatten, in Budapest koordiniert gewaltsame Übergriffe gegen Sympathisanten der rechtsextremen Szene bzw. nicht näher identifizierte Personen, die sie als solche wahrnahmen oder dafür hielten, durchzuführen, und diese Übergriffe für den 11. Februar 2023, den sogenannten Tag der Ehre, sowie die Tage vor und nach diesem Tag planten, an dem Jahr für Jahr in Budapest eine Veranstaltung stattfindet, in deren Rahmen des an jenem Tag im Jahr 1945 versuchten Ausbruchs der belagerten Nazi-Truppen aus dem Kessel von Budapest gedacht wird und die ein Treffpunkt der Neonaziszene Europas ist; in der Erwägung, dass aus dem Antrag hervorgeht, dass Ilaria Salis nach Ungarn gereist ist, um sich an diesen koordinierten Übergriffen zu beteiligen, und am 10. und 11. Februar 2023 auch daran mitwirkte; in der Erwägung, dass laut Berichten Personen, die den sogenannten Tag der Ehre begingen, in Streitereien verwickelt gewesen und Gewalttaten begangen haben sollen; in der Erwägung, dass das Regionalgericht Hauptstadt-Budapest mitgeteilt hat, ihm seien jedoch keine Gewalttaten bekannt, die ein Teilnehmer der Gedenkfeier anlässlich des sogenannten Tags der Ehre 2023 begangen hätte und derentwegen Maßnahmen gegen diesen Teilnehmer hätten ergriffen werden müssen, bis auf gegen Ilaria Salis und die zwei weiteren Angeklagten in dem Fall;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass aus dem Antrag hervorgeht, dass Ilaria Salis eine der drei Angeklagten ist und ihr vorgeworfen wird, gegen § 164 Absatz 1 des Gesetzes C von 2012 über das Strafgesetzbuch Ungarns („StGB“) verstoßen zu haben und als Mitglied einer kriminellen Vereinigung in drei Fällen die Straftat der versuchten lebensgefährlichen Körperverletzung im Sinne von § 164 Absatz 8 Fall I StGB, in zwei Fällen als Mittäterin und in einem Fall als Gehilfin, begangen zu haben; in der Erwägung, dass die mutmaßlich von Ilaria Salis begangenen Handlungen daher Straftaten im Sinne des Strafgesetzbuchs Ungarns darstellen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass Ilaria Salis bei der Wahl zum Europäischen Parlament im Juni 2024 in das Europäische Parlament gewählt wurde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass die mutmaßlichen Straftaten keine in Ausübung des Amtes erfolgte Äußerung oder Abstimmung von Ilaria Salis im Sinne von Artikel 8 des Protokolls Nr. 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union darstellen und der folgende Antrag auf Aufhebung der Immunität von Ilaria Salis auch nicht damit im Zusammenhang steht;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass den Mitgliedern des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 9 Absatz 1 des Protokolls Nr. 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union im Hoheitsgebiet ihres eigenen Staates die den Parlamentsmitgliedern dieses Staates zuerkannte Unverletzlichkeit zusteht und seine Mitglieder im Hoheitsgebiet jedes anderen Mitgliedstaats weder festgehalten noch gerichtlich verfolgt werden dürfen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Geschäftsordnung die parlamentarische Immunität kein persönliches Vorrecht eines Mitglieds, sondern eine Garantie der Unabhängigkeit des Europäischen Parlaments als Ganzes und seiner Mitglieder ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass sich aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ergibt, dass dem Parlament „bei der Frage, woran es seine Entscheidung über einen Antrag auf Aufhebung der Immunität oder auf Schutz der Immunität orientieren möchte, wegen des politischen Charakters einer solchen Entscheidung ein weites Ermessen einzuräumen“<FOOTNOTE><FIELD> Urteil des Gerichts vom 17. Januar 2013, Gollnisch/Parlament, T-346/11 und T-347/11, ECLI:EU:T:2013:23, Randnummer 59 und die zitierte ständige Rechtsprechung.</FIELD></FOOTNOTE> ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass das Europäische Parlament von seinem weiten Ermessen Gebrauch gemacht und in diesem besonderen Fall festgestellt hat, dass Ilaria Salis während des Strafverfahrens gegen sie strengen Haftbedingungen und -maßnahmen ausgesetzt war; in der Erwägung, dass dem Regionalgericht Hauptstadt-Budapest offenbar keine Gewalttaten bekannt sind, die andere Beteiligte, insbesondere kein Teilnehmer der Gedenkfeier anlässlich des sogenannten Tags der Ehre 2023, begangen hätten und derentwegen Maßnahmen gegen sie hätten ergriffen werden müssen; in der Erwägung, dass daher offenbar Zweifel bezüglich der erhaltenen Informationen bestehen, die nicht ausgeräumt werden konnten; in der Erwägung, dass der eigentliche Zweck des Verfahrens und des daraus resultierenden Antrags auf Aufhebung der Immunität offenbar darin besteht, Ilaria Salis wegen ihrer langjährigen politischen Überzeugungen und ihrer langjährigen politischen Betätigung zum Schweigen zu bringen, insbesondere wegen ihrer eindeutig ablehnenden Haltung gegenüber der Neonazi-Gedenkfeier, die jährlich mit Genehmigung der Behörden in Budapest stattfindet, was unter anderem die Grundlage für ihr Engagement und ihre politische Arbeit in ihrer Eigenschaft als Mitglied des Europäischen Parlaments bildet;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass daher ersichtlich ist, dass in diesem Fall ein<STRING ITALIC="on"> fumus persecutionis</STRING> vorlag, d. h. konkrete Anhaltspunkte<FOOTNOTE><FIELD> Urteil des Gerichtshofs vom 17. September 2020, Troszczynski/Parlament, C-12/19 P, ECLI:EU:C:2020:725, Randnummer 26.</FIELD></FOOTNOTE>, die darauf hindeuten, dass das zugrunde liegende Verfahren von der Absicht getragen ist, der politischen Tätigkeit von Ilaria Salis in ihrer Eigenschaft als Mitglied des Europäischen Parlaments zu schaden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass einerseits das Parlament nicht einem Gericht gleichgesetzt werden kann und dass andererseits das Mitglied des Parlaments im Zusammenhang mit einem Verfahren zur Aufhebung der Immunität nicht als „Angeklagter“ gelten darf<FOOTNOTE><FIELD> Urteil des Gerichts vom 30. April 2019, Briois/Parlament, T-214/18, ECLI:EU:T:2019:266.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>beschließt, die Immunität von Ilaria Salis nicht aufzuheben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss und den Bericht seines zuständigen Ausschusses unverzüglich dem zuständigen Organ in Ungarn und Ilaria Salis zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST></SDOCTA>