<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF2" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0222</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Genetisch veränderter Mais der Sorte DP51291</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(B10-0407/2025)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Oktober 2025 zu dem Durchführungsbeschluss der Kommission (EU) 2025/1898 vom 22. September 2025 über die Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die genetisch veränderten Mais der Sorte DP51291 enthalten, aus ihm bestehen oder aus ihm hergestellt werden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (2025/2807(RSP))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Durchführungsbeschluss der Kommission (EU) 2025/1898 vom 22. September 2025 über die Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die gentechnisch veränderten Mais der Sorte DP51291 enthalten, aus ihm bestehen oder aus ihm gewonnen werden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2025/1898, 23.9.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2025/1898/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 268 vom 18.10.2003, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2003/1829/oj<STRING UNDERLINE="on">.</STRING></FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 7 Absatz 3 und Artikel 19 Absatz 3,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Abstimmung vom 13. Juni 2025 in dem in Artikel 35 der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 genannten Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel, aus der keine Stellungnahme hervorging, und die Abstimmung im Berufungsausschuss vom 15. Juli 2025, aus der ebenfalls keine Stellungnahme hervorging,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 11 der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 zur Festlegung der allgemeinen Regeln und Grundsätze, nach denen die Mitgliedstaaten die Wahrnehmung der Durchführungsbefugnisse durch die Kommission kontrollieren<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 55 vom 28.2.2011, S. 13, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2011/182/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die am 2. Oktober 2024 angenommene und am 11. November 2024 veröffentlichte Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)<FOOTNOTE><FIELD> Wissenschaftliche Stellungnahme des Gremiums der EFSA für genetisch veränderte Organismen zur Bewertung von genetisch verändertem Mais der Sorte DP51291 (Antrag GMFF-2021-0071), EFSA Journal 2024;22(11):9059, https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.9059.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen mit Einwänden gegen die Zulassung genetisch veränderter Organismen (GVO)<FOOTNOTE><FIELD>–––––––––––  In seiner achten Wahlperiode nahm das Europäische Parlament 36 Entschließungen und in seiner neunten Wahlperiode 38 Entschließungen an, in denen Einwände gegen die Zulassung von GVO erhoben wurden. Zudem hat das Europäische Parlament in seiner zehnten Wahlperiode die folgenden Entschließungen angenommen:Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. November 2024 zu dem Durchführungsbeschluss (EU) 2024/2628 der Kommission über die Erneuerung der Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die genetisch veränderten Mais der Sorte MON 89034 × 1507 × NK603 enthalten, daraus bestehen oder daraus gewonnen werden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. C, C/2025/1797, 4.4.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/1797/oj).Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. November 2024 zu dem Durchführungsbeschluss (EU) 2024/2627 der Kommission über die Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die genetisch veränderte Baumwolle COT102 enthalten, aus ihr bestehen oder aus ihr hergestellt werden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. C, C/2025/1798, 4.4.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/1798/oj).Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. November 2024 zu dem Durchführungsbeschluss (EU) 2024/2629 der Kommission zur Erneuerung der Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die genetisch veränderten Mais der Sorte MON 89034 × 1507 × MON 88017 × 59122 und aus acht Unterkombinationen enthalten, daraus bestehen oder daraus hergestellt werden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. C, C/2025/1799, 4.4.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/1799/oj).Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. November 2024 zu dem Durchführungsbeschluss (EU) 2024/1828 der Kommission zur Erneuerung der Zulassung für das Inverkehrbringen von Futtermitteln, die genetisch veränderten Mais MON 810 enthalten oder aus ihm bestehen, sowie von Lebens- und Futtermitteln, die aus diesem genetisch veränderten Mais gewonnen werden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2017/1207 der Kommission (ABl. C, C/2025/1800, 4.4.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/1800/oj).Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. November 2024 zu dem Durchführungsbeschluss (EU) 2024/1822 der Kommission zur Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die genetisch veränderten Mais der Sorte DP915635 enthalten, aus ihm bestehen oder aus ihm hergestellt werden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. C, C/2025/1801, 4.4.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/1801/oj).Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. November 2024 zu dem Durchführungsbeschluss (EU) 2024/1826 der Kommission zur Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die genetisch veränderten Mais der Sorte DP23211 enthalten, aus ihm bestehen oder aus ihm hergestellt werden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. C, C/2025/1802, 4.4.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/1802/oj).Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. November 2024 zu dem Durchführungsbeschluss (EU) 2024/2618 der Kommission zur Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die genetisch veränderten Mais der Sorte DP202216 enthalten, aus ihm bestehen oder aus ihm hergestellt werden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. C, C/2025/1803, 4.4.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/1803/oj).Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. November 2024 zu dem Entwurf eines Durchführungsbeschlusses der Kommission über die Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die genetisch veränderten Mais der Sorte MON 94804 enthalten, aus ihm bestehen oder aus ihm hergestellt werden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. C, C/2025/1804, 4.4.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/1804/oj).Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Februar 2025 zu dem Entwurf eines Durchführungsbeschlusses der Kommission über die Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die genetisch veränderten Mais der Sorte DP910521 enthalten, aus ihm bestehen oder aus ihm hergestellt werden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. C, C/2025/2246, 29.4.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/2246/oj).Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Februar 2025 zu dem Entwurf eines Durchführungsbeschlusses der Kommission über die Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die genetisch veränderten Mais der Sorte MON 95275 enthalten, aus ihm bestehen oder aus ihm hergestellt werden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. C, C/2025/2247, 29.4.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/2247/oj).Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Mai 2025 zu dem Entwurf eines Durchführungsbeschlusses der Kommission über die Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die genetisch veränderte Sojabohnen der Sorte MON 87705 × MON 87708 × MON 89788 enthalten, aus ihnen bestehen oder aus ihnen gewonnen werden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (P10_TA(2025)0106).</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 115 Absätze 2 und 3 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Entschließungsantrag des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit,</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass Corteva Agriscience Belgium B.V. mit Sitz in Belgien am 27. Januar 2023 im Namen von Corteva Agriscience LLC mit Sitz in den Vereinigten Staaten bei der zuständigen niederländischen Behörde einen Antrag auf das Inverkehrbringen von Lebensmitteln, Lebensmittelzutaten und Futtermitteln, die genetisch veränderten Mais der Sorte DP51291 (im Folgenden „genetisch veränderter Mais“) enthalten, aus ihm bestehen oder aus ihm gewonnen werden, gestellt hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass der genetisch veränderte Mais das Toxin IPD072Aa zur Bekämpfung des Maiswurzelbohrers, das Protein Phosphinothricin-Acetyltransferase (PAT) für die Resistenz gegenüber glufosinathaltigen Unkrautvernichtungsmittel und das PMI-Protein als Selektionsmarker erzeugt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass Glufosinat, das als Komplementärherbizid gilt, als reproduktionstoxischer Stoff der Kategorie 1B eingestuft ist und demnach unter die in der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates (ABl. L 309 vom 24.11.2009, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2009/1107/oj).</FIELD></FOOTNOTE> festgelegten Ausschlusskriterien fällt; in der Erwägung, dass die Genehmigung für die Verwendung von Glufosinat in der Union am 31. Juli 2018 ausgelaufen ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass IPD072Aa ein insektizides Toxin ist, das von dem Bakterium Pseudomonas chlororaphis erzeugt wird und darauf ausgelegt ist, gegen den Maiswurzelbohrer vorzugehen;</P></CONS><CONS><P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Komplexe Gentechnik</STRING></STRING></P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass Mais der Sorte DP51291 im Rahmen eines komplexen, mehrstufigen gentechnischen Verfahrens entwickelt wurde, bei dem ein genomischer „Andockpunkt“ geschaffen wurde, gefolgt von Mikroprojektil-Beschuss mit fünf Plasmiden und einer anschließenden Anbringung von Kassetten an den Andockpunkt mittels Agrobacterium tumefaciens;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass bei diesem Prozess der genetischen Veränderung 113 Basenpaare der genomischen DNA des Maises entfernt wurden, was durch bioinformatische Analysen aufgezeigt wurde, und mehrere neuartige offene Leseraster gebildet wurden, die auf mögliche genomische Störungen infolge des Transformationsverfahrens hindeuten; in der Erwägung, dass fünf dieser offenen Leseraster mehr als 35 % Sequenzidentität mit bekannten Allergenen aufwiesen und der bei Untersuchungen der Allergenität üblicherweise angewandte Schwellenwert damit überschritten ist<FOOTNOTE><FIELD> https://www.testbiotech.org/wp-content/uploads/2024/12/Testbiotech_comment_‌maize_DP51291.pdf.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Zu wenige Daten über landwirtschaftliche Methoden und Umweltfaktoren</STRING></STRING></P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass gemäß der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 503/2013 der Kommission<FOOTNOTE><FIELD> Durchführungsverordnung (EU) Nr. 503/2013 der Kommission vom 3. April 2013 über Anträge auf Zulassung genetisch veränderter Lebens- und Futtermittel gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 641/2004 und (EG) Nr. 1981/2006 der Kommission (ABl. L 157 vom 8.6.2013, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2013/503/oj).</FIELD></FOOTNOTE> bewertet werden muss, ob die zu erwartenden landwirtschaftlichen Methoden die Ausprägung der untersuchten Endpunkte beeinflussen; in der Erwägung, dass dies der genannten Durchführungsverordnung zufolge besonders bei herbizidtoleranten Pflanzen von Bedeutung ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass Umweltstressfaktoren wie Dürren oder Temperaturextreme zu unerwarteten Mustern der Genexpression bei neu eingeführten DNA-Sequenzen führen können<FOOTNOTE><FIELD> Trtikova, M., Wikmark O. G., Zemp, N., Widmer, A., Hilbeck, A., (2015) „Transgene Expression and Bt Protein Content in Transgenic Bt Maize (MON810) under Optimal and Stressful Environmental Conditions“, PLoS ONE 10(4): e0123011, https://doi.org/10.1371/journal.pone.0123011.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass die Feldversuche zur Unterstützung der Analyse der Zusammensetzung und des Phänotyps des genetisch veränderten Mais in einer einzigen Vegetationsperiode (2021) in den Vereinigten Staaten und Kanada unter Wetterbedingungen durchgeführt wurden, die die Vielfalt der Maisanbaugebiete, insbesondere in Ländern wie Brasilien, nicht angemessen widerspiegeln;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass an einigen Versuchsorten extreme Wetterereignisse gemeldet wurden; in der Erwägung, dass keine spezifischen Untersuchungen durchgeführt wurden, um die künftigen Bedingungen zu bewerten, die durch den im Gange befindlichen Klimawandel beeinflusst werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass Glufosinat während der Feldversuche nur einmal und unter Beachtung der Dosierungsempfehlungen der EFSA angewendet wurde; in der Erwägung, dass bei den landwirtschaftlichen Methoden in der Praxis die Intensität und Häufigkeit der Anwendung von Herbiziden jedoch oft von Region zu Region sehr unterschiedlich sind und es zu intensiverem oder wiederholtem Einsatz kommen könnte, was bedeutet, dass die Feldversuchsdaten möglicherweise nicht das gesamte Spektrum der ökologischen und landwirtschaftlichen Bedingungen, unter denen der genetisch veränderte Mais wahrscheinlich angebaut oder eingeführt wird, ausreichend widerspiegeln;</P></CONS><CONS><P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Fehlende Bewertung von Glufosinat </STRING></STRING></P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass Glufosinat mit erheblichen Risiken im Zusammenhang mit der biologischen Vielfalt, Toxizität und der langfristigen Gesundheit der Ökosysteme verbunden ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass die meisten genetisch veränderten Pflanzen genetisch verändert wurden, damit sie gegenüber einem oder mehreren „Komplementärherbiziden“ resistent sind, die beim Anbau der genetisch veränderten Pflanzen eingesetzt werden können, ohne dass die Pflanzen absterben, was bei nicht herbizidtoleranten Pflanzen der Fall wäre; in der Erwägung, dass aus mehreren Studien hervorgeht, dass bei herbizidtoleranten genetisch veränderten Kulturen vermehrt Komplementärherbizide zum Einsatz kommen, was zum großen Teil dem Auftreten herbizidtoleranter Unkräuter geschuldet ist<FOOTNOTE><FIELD> Siehe z. B. Schulz, R., Bub, S., Petschick, L. L., Stehle, S., Wolfram, J. (2021), „Applied pesticide toxicity shifts toward plants and invertebrates, even in GM crops“, Science 372(6537), S. 81–84, https://doi.org/10.1126/science.abe1148; Bonny, S., „Genetically Modified Herbicide-Tolerant Crops, Weeds, and Herbicides: Overview and Impact“, Environmental Management, Januar 2016, 57(1), S. 31–48, https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/26296738; Benbrook, C. M., „Impacts of genetically engineered crops on pesticide use in the U.S. - the first sixteen years“, Environmental Sciences Europe, 28. September 2012, Bd. 24(24), https://doi.org/10.1186/2190-4715-24-24.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass herbizidtolerante genetisch veränderte Kulturen Landwirte in einem System der Unkrautbekämpfung gefangen halten, das weitgehend oder vollständig auf Herbiziden beruht, und zwar indem ein Aufschlag für genetisch verändertes Saatgut berechnet wird, der nur gerechtfertigt werden kann, wenn die Landwirte, die dieses Saatgut kaufen, auch Komplementärherbizide sprühen; in der Erwägung, dass der verstärkte Einsatz von Komplementärherbiziden in landwirtschaftlichen Betrieben, die genetisch veränderte Kulturen anbauen, zur Folge hat, dass gegen diese Herbizide resistente Unkräuter schneller auftreten und sich rascher ausbreiten, wodurch der Bedarf an Herbiziden weiter steigt, sodass es sich hier um einen Teufelskreis handelt, der auch als „Herbizid-Tretmühle“ bezeichnet wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>O.</NO.P>in der Erwägung, dass die nachteiligen Auswirkungen der übermäßigen Abhängigkeit von Herbiziden auf die Bodengesundheit, die Wasserqualität und die oberirdische und unterirdische biologische Vielfalt sich verschlimmern und eine verstärkte Exposition von Menschen und Tieren hervorrufen werden, und zwar möglicherweise auch im Wege höherer Herbizidrückstände in Lebens- und Futtermitteln;</P></CONS><CONS><P><NO.P>P.</NO.P>in der Erwägung, dass die Bewertung von Herbizidrückständen und ihren Metaboliten an genetisch veränderten Pflanzen als nicht in den Zuständigkeitsbereich des Gremiums der EFSA für genetisch veränderte Organismen fallend betrachtet wird und deshalb im Zulassungsverfahren für GVO nicht vorgenommen wird;</P></CONS><CONS><P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Offene Fragen zum Toxin IPD072Aa</STRING></STRING></P></CONS><CONS><P><NO.P>Q.</NO.P>in der Erwägung, dass nach der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 503/2013 eine toxikologische Bewertung vorgeschrieben ist, um nachzuweisen, dass die beabsichtigten Wirkungen der genetischen Veränderung nicht mit schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier einhergehen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>R.</NO.P>in der Erwägung, dass es sich bei IPD072Aa um ein neues Protein handelt und es bei seiner Verwendung in der Landwirtschaft und Aufnahme in die Lebensmittelkette daher nicht möglich ist, sich vollständig auf frühere Erfahrungen zu stützen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>S.</NO.P>in der Erwägung, dass zwar Unterschiede, aber auch Ähnlichkeiten zwischen dem Toxin IPD072Aa und Bt-Toxinen festgestellt wurden, die deutlich machen, dass bei der Risikobewertung eine sorgfältige Prüfung erforderlich ist; in der Erwägung, dass mehrere Studien darauf hindeuten, dass Bt-Toxine immunvermittelte Nebenwirkungen hervorrufen können, einschließlich potenzieller adjuvanter Eigenschaften<FOOTNOTE><FIELD> Für eine Rezension siehe Rubio-Infante, N., Moreno-Fierros, L., „An overview of the safety and biological effects of Bacillus thuringiensis Cry toxins in mammals“, Journal of Applied Toxicology, Mai 2016, 36(5), S. 630-648, https://onlinelibrary.wiley.com/doi/full/10.1002/jat.3252.</FIELD></FOOTNOTE>, was bedeutet, dass sie die Allergenität anderer Proteine, mit denen sie in Berührung kommen, erhöhen können;</P></CONS><CONS><P><NO.P>T.</NO.P>in der Erwägung, dass in einer wissenschaftlichen Studie festgestellt wurde, dass die Toxizität von Bt-Toxinen auch durch Wechselwirkungen mit Spritzrückständen von Herbiziden erhöht werden kann und dass weitere Studien über die kombinatorischen Wirkungen von kombinierten Transformationsereignissen (genetisch veränderte Pflanzen, die so verändert wurden, dass sie herbizidtolerant sind und Insektizide in Form von Bt-Toxinen produzieren) erforderlich sind<FOOTNOTE><FIELD> Bøhn, T., Macagnan Rover, C., Semenchuk, P. R., „<STRING ITALIC="on">Daphnia magna</STRING> negatively affected by chronic exposure to purified Cry-toxins“, Food and Chemical Toxicology, Mai 2016, Bd. 91, S. 130-140, https://doi.org/10.1016/j.fct.2016.03.009.</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass die Bewertung der möglichen Interaktionen von Herbizidrückständen und ihren Metaboliten mit Bt-Toxinen jedoch als nicht in den Zuständigkeitsbereich des Gremiums der EFSA für genetisch veränderte Organismen fallend betrachtet wird und deshalb im Rahmen der Risikobewertung nicht vorgenommen wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>U.</NO.P>in der Erwägung, dass bei der Bewertung der Toxizität des Toxins IPD072Aa potenzielle Synergie- und Kumulationseffekte, die sich aus Wechselwirkungen mit Pflanzenmetaboliten oder Herbizidrückständen ergeben, nicht berücksichtigt werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>V.</NO.P>in der Erwägung, dass keine Daten über die Anhäufung des Toxins IPD072Aa in Nahrungsnetzen, seine Verbreitung in der Umwelt, insbesondere über Abwasser und Dung in Böden und aquatische Ökosysteme, oder über seine Auswirkungen auf Nichtzielorganismen vorgelegt wurden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>W.</NO.P>in der Erwägung, dass das Potenzial des Genflusses zu Wildformen wie der Teosinte, wie in Spanien und Frankreich gemeldet, Anlass zu Bedenken hinsichtlich der Transgenpersistenz in der Umwelt und der möglichen damit zusammenhängenden Auswirkungen gibt<FOOTNOTE><FIELD> Trtikova, M., Lohn, A., Binimelis, R., Chapela, I., Oehen, B., Zemp, N., Widmer, A., Hilbeck, A., (2017), „Teosinte in Europe – Searching for the Origin of a Novel Weed“, Scientific Reports, 7:1560, https://doi.org/10.1038/s41598-017-01478-w.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>X.</NO.P>in der Erwägung, dass die in der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 503/2013 festgelegten Beobachtungsanforderungen unzureichend durchgesetzt werden, da keine unabhängige Überprüfung der von Corteva Agriscience LLC übermittelten Daten erfolgt;</P></CONS><CONS><P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Sicherstellung weltweit gleicher Wettbewerbsbedingungen und Einhaltung der internationalen Verpflichtungen der Union</STRING></STRING></P></CONS><CONS><P><NO.P>Y.</NO.P>	in der Erwägung, dass der Anbau des genetisch veränderten Mais in der Union nicht zugelassen ist; in der Erwägung, dass mit der Annahme des Durchführungsbeschlusses der Kommission (EU) 2025/1898 Einfuhren von Erzeugnissen in die Union ermöglichtwerden, die nicht den von den Landwirten in der Union eingehaltenen Standards entsprechen, wodurch diese im Wettbewerb benachteiligt würden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Z.</NO.P>in der Erwägung, dass die Kommission in den Schlussfolgerungen des strategischen Dialogs zur Zukunft der Landwirtschaft in der EU aufgefordert wird<FOOTNOTE><FIELD> „Strategic Dialogue on the Future of EU Agriculture - A shared prospect for farming and food in Europe“, September 2024, https://agriculture.ec.europa.eu/document/download/171329ff-0f50-4fa5-946f-aea11032172e_en?filename=strategic-dialogue-report-2024_en.pdf.</FIELD></FOOTNOTE>, ihren Ansatz in Bezug auf den Marktzugang für Ein- und Ausfuhren im Agrar- und Lebensmittelsektor zu überdenken, da die unterschiedlichen Standards der Union und ihrer Handelspartner eine Herausforderung darstellen; in der Erwägung, dass fairere Handelsbeziehungen auf globaler Ebene, die mit den Zielen für eine gesunde Umwelt im Einklang stehen, zu den zentralen Forderungen der Landwirte während der Demonstrationen in den Jahren 2023 und 2024 zählten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AA.</NO.P>in der Erwägung, dass in einem 2017 veröffentlichten Bericht des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen über das Recht auf Nahrung festgestellt wird, dass insbesondere in Entwicklungsländern gefährliche Pestizide katastrophale Auswirkungen auf die Gesundheit haben<FOOTNOTE><FIELD> https://www.ohchr.org/en/documents/thematic-reports/ahrc3448-report-special-rapporteur-right-food.</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass gemäß dem Ziel 3.9 der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen die Todesfälle und Erkrankungen aufgrund gefährlicher Chemikalien und der Verschmutzung und Verunreinigung von Luft, Gewässern und Boden spätestens zum Jahr 2030 erheblich verringert werden sollen<FOOTNOTE><FIELD> https://www.un.org/sustainabledevelopment/health/.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AB.</NO.P>in der Erwägung, dass in dem Globalen Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal, der auf der 15. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die biologische Vielfalt (COP 15) im Dezember 2022 vereinbart wurde, das globale Ziel festgelegt ist, das von Pestiziden ausgehende Risiko spätestens zum Jahr 2030 um mindestens 50 % zu verringern<FOOTNOTE><FIELD> https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_22_7834.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AC.</NO.P>in der Erwägung, dass in der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 festgelegt ist, dass genetisch veränderte Lebens- oder Futtermittel keine nachteiligen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier oder die Umwelt haben dürfen und dass die Kommission bei der Abfassung ihres Beschlusses die einschlägigen Bestimmungen des Unionsrechts und andere legitime Faktoren, die für den jeweils zu prüfenden Sachverhalt relevant sind, berücksichtigen muss; in der Erwägung, dass zu diesen legitimen Faktoren auch die Verpflichtungen der Union im Rahmen der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die biologische Vielfalt gehören sollten;</P></CONS><CONS><P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Verringerung der Abhängigkeit von importierten Futtermitteln</STRING></STRING></P></CONS><CONS><P><NO.P>AD.</NO.P>in der Erwägung, dass die COVID-19-Krise und der nach wie vor andauernde Krieg in der Ukraine unter anderem vor Augen geführt haben, dass die Union ihrer Abhängigkeit von einigen kritischen Materialien ein Ende setzen muss; in der Erwägung, dass Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen das Kommissionsmitglied Christophe Hansen in ihrem Mandatsschreiben damit beauftragt hat, nach Wegen zu suchen, wie die Einfuhren kritischer Grunderzeugnisse verringert werden können<FOOTNOTE><FIELD> https://commission.europa.eu/document/2c64e540-c07a-4376-a1da-368d289f4afe_de.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Undemokratische Beschlussfassung</STRING></STRING></P></CONS><CONS><P><NO.P>AE.</NO.P>in der Erwägung, dass das Europäische Parlament in seiner achten Wahlperiode insgesamt 36 Entschließungen angenommen hat, in denen es Einwände gegen das Inverkehrbringen von GVO für Lebens- und Futtermittel (33 Entschließungen) und gegen den Anbau von GVO in der Union (drei Entschließungen) erhoben hat; in der Erwägung, dass das Europäische Parlament in seiner neunten Wahlperiode 38 Entschließungen und in der laufenden zehnten Wahlperiode bereits weitere elf Entschließungen angenommen hat, in denen es Einwände gegen das Inverkehrbringen von GVO erhebt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AF.</NO.P>in der Erwägung, dass die Kommission trotz der von ihr selbst eingeräumten demokratischen Defizite, der fehlenden Unterstützung durch die Mitgliedstaaten und der Einwände des Europäischen Parlaments nach wie vor GVO zulässt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AG.</NO.P>in der Erwägung, dass es keiner Änderung der Rechtsvorschriften bedarf, um die Kommission in die Lage zu versetzen, GVO nicht zuzulassen, wenn es im Berufungsausschuss keine befürwortende qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten gibt<FOOTNOTE><FIELD> Gemäß Artikel 6 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 kann die Kommission mit der Zulassung fortfahren, wenn es im Berufungsausschuss keine befürwortende qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten gibt, aber sie ist nicht dazu verpflichtet.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AH.</NO.P>in der Erwägung, dass bei der Abstimmung in dem in Artikel 35 der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 genannten Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel am 13. Juni 2025 keine Stellungnahme abgegeben wurde und die Zulassung somit nicht von einer qualifizierten Mehrheit der Mitgliedstaaten unterstützt wurde<FOOTNOTE><FIELD> https://food.ec.europa.eu/document/download/ee1a5aed-5303-4c32-bb59-813143a1df47_en?filename=sc_modif-genet_20250613_sum.pdf.</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass auch aus der Abstimmung im Berufungsausschuss am 15. Juli 2025 keine Stellungnahme hervorging;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>vertritt die Auffassung, dass der Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1898 der Kommission über die in der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 vorgesehenen Durchführungsbefugnisse hinausgeht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>vertritt die Auffassung, dass der Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1898 der Kommission dem Unionsrecht insofern zuwiderläuft, als er nicht mit dem Ziel der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 vereinbar ist, das entsprechend den allgemeinen Grundsätzen der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit (ABl. L 31 vom 1.2.2002, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2002/178/oj).</FIELD></FOOTNOTE> darin besteht, die Grundlage für ein hohes Schutzniveau für das Leben und die Gesundheit des Menschen, die Gesundheit und das Wohlergehen der Tiere, die Belange der Umwelt und die Interessen der Verbraucher im Zusammenhang mit genetisch veränderten Lebens- und Futtermitteln sicherzustellen und gleichzeitig das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts zu gewährleisten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>fordert die Kommission auf, den Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1898 aufzuheben und dem Ausschuss einen neuen Entwurf vorzulegen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>fordert die Kommission auf, bei Verhandlungen über Freihandelsabkommen die Konvergenz der Standards zwischen der Union und ihren Partnern sicherzustellen, damit die Sicherheitsstandards der Union eingehalten werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>fordert die Kommission auf, den genetisch veränderten Mais aufgrund der erhöhten Risiken für die biologische Vielfalt, die Lebensmittelsicherheit und die Gesundheit der Arbeitnehmer im Einklang mit dem Konzept „Eine Gesundheit“ nicht zuzulassen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>erwartet, dass die Kommission ihrer Zusage, einen Vorschlag vorzulegen, um sicherzustellen, dass in der Union verbotene gefährliche Chemikalien nicht für die Ausfuhr hergestellt werden, dringlich nachkommt<FOOTNOTE><FIELD> Wie im Anhang der Mitteilung der Kommission vom 14. Oktober 2020 mit dem Titel „Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit – für eine schadstofffreie Umwelt“ (COM(2020)0667) dargelegt: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=COM%3A2020%3A667%3AFIN#document2.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>begrüßt, dass die Kommission in einem an Mitglieder gerichteten Schreiben vom 11. September 2020 schließlich eingeräumt hat, dass bei Beschlüssen über die Zulassung von GVO Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt werden müssen<FOOTNOTE><FIELD> https://tillymetz.lu/wp-content/uploads/2020/09/Co-signed-letter-MEP-Metz.pdf.</FIELD></FOOTNOTE>; bringt jedoch seine tiefe Enttäuschung darüber zum Ausdruck, dass die Kommission seitdem weitere GVO zur Einfuhr in die Union zugelassen hat, obwohl das Europäische Parlament immer wieder Einwände dagegen erhoben und eine Mehrheit der Mitgliedstaaten dagegen gestimmt hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>fordert die Kommission erneut nachdrücklich auf, den Verpflichtungen der Union gemäß internationalen Übereinkommen wie dem Übereinkommen von Paris, dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die biologische Vielfalt und den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung Rechnung zu tragen; fordert erneut, dass Entwürfe von Durchführungsrechtsakten durch eine Begründung ergänzt werden, in der erläutert wird, wie der Grundsatz der Schadensvermeidung gewahrt wird<FOOTNOTE><FIELD> Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Januar 2020 zu dem Thema „Der europäische Grüne Deal“ (ABl. C 270 vom 7.7.2021, S. 2), Ziffer 102.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>