<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF2" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0223</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Willkürliche Inhaftierung der EU-Bürger Javier Marañón Montero und David Rodríguez Ballesta in Äquatorialguinea</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(B10-0439, 0440, 0441 and 0442/2025)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Oktober 2025 zu der willkürlichen Inhaftierung der EU-Bürger Javier Marañón Montero und David Rodríguez Ballesta in Äquatorialguinea (2025/2904(RSP))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 150 Absatz 5 und Artikel 136 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass die spanischen Staatsangehörigen Javier Marañón Montero und David Rodríguez Ballesta Mitte Januar 2025 im Zusammenhang mit einem gescheiterten Digitalfernsehprojekt in Malabo festgenommen und am 7. April 2025 in das Gefängnis „Playa Negra“ verbracht wurden, das für seine menschenunwürdigen Bedingungen und für systematische Menschenrechtsverletzungen bekannt ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass die konsularischen Ersuchen Spaniens aufgeschoben oder behindert wurden und der Botschafter einberufen wurde; in der Erwägung, dass die Inhaftierung der beiden EU-Bürger die Beziehungen zwischen Spanien und Äquatorialguinea belastet und Bedenken hinsichtlich des Schutzes von EU-Bürgern im Ausland aufkommen lässt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass beide Gefangenen zur Bestrafung in Isolationshaft genommen wurden und ihnen der Kontakt zu ihren Rechtsbeiständen und Familien verweigert wurde, nachdem ihre privaten Gespräche mit spanischen Diplomaten unrechtmäßigerweise abgehört wurden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass sich der Gesundheitszustand der beiden Gefangenen, insbesondere jener von Javier Marañón Montero, Berichten zufolge infolge eines Hungerstreiks erheblich verschlechtert;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass in Äquatorialguinea seit 1979 das Regime von Teodoro Obiang Nguema an der Macht ist, das weithin als autoritäre Diktatur erachtet wird, die durch schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen gekennzeichnet ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass internationale und nichtstaatliche Organisationen wiederholt über Menschenrechtsverletzungen berichtet haben, darunter willkürliche Gefangennahmen und Inhaftierungen von Ausländern, lebensbedrohliche Bedingungen in Gefängnissen und Hafteinrichtungen sowie Misshandlung und Folter von Häftlingen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass durch systemische Korruption dafür gesorgt ist, dass das immense Ölvorkommen des Landes nur einer kleinen Elite zugutekommt, sodass der Großteil der Bevölkerung in extremer Armut lebt;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>verurteilt aufs Schärfste, dass Gefangene in Äquatorialguinea in wiederholten Fällen unannehmbaren Haftbedingungen und Misshandlungen ausgesetzt waren; ist der Ansicht, dass diese Fälle klare Verstöße gegen die internationalen Menschenrechtsnormen darstellen; fordert die Behörden auf, unverzüglich und vorbehaltlos tätig zu werden, um unter anderem Javier Marañón Montero und David Rodríguez Ballesta aus der Untersuchungshaft zu entlassen und ihr Wohlergehen sowie die Achtung ihrer Rechte sicherzustellen, einschließlich des Rechts auf ein faires Verfahren, auf Zugang zu medizinischer Versorgung und auf rechtlichen Beistand;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>fordert die Staatsorgane Äquatorialguineas auf, dringend dafür zu sorgen, dass Javier Marañón Montero medizinisch behandelt wird, und fordert ferner, dass dringend seine medizinische Evakuierung veranlasst wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>betont, dass willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen dem Ruf Äquatorialguineas schaden, von internationalen Investitionen und internationaler Zusammenarbeit abhalten und sich nachteilig auf seine Beziehungen zur EU auswirken können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>fordert die Vizepräsidentin der Kommission und Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik sowie den Europäischen Auswärtigen Dienst auf, in enger Abstimmung mit den spanischen Behörden die diplomatischen Bemühungen in Bezug auf diese Fälle zu intensivieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>ist zutiefst besorgt über die Tatsache, dass die Justiz Äquatorialguineas dem Regime untergeordnet ist, sowie über die mangelnde Rechenschaftspflicht der Justiz, die fortwährenden Fälle von Folter und menschenunwürdigen Haftbedingungen, die anhaltende Verfolgung politischer Oppositioneller, schwerwiegende Einschränkungen der Meinungsfreiheit und sonstige Menschenrechtsverletzungen im Land;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>fordert Äquatorialguinea nachdrücklich auf, das Samoa-Abkommen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2023/2862, 28.12.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_internation/2023/2862/oj.</FIELD></FOOTNOTE> zu unterzeichnen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Staatsorganen des Königreichs Spanien und der Republik Äquatorialguinea, der Afrikanischen Union und dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>