<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF2" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0227</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Relevanz einfacher Steuervorschriften und Steuerfragmentierung für die europäische Wettbewerbsfähigkeit</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0155/2025 - Berichterstatter: Michalis Hadjipantela)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Oktober 2025 zu der Relevanz einfacher Steuervorschriften und der Steuerfragmentierung für die europäische Wettbewerbsfähigkeit (2024/2118(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 4 und die Artikel 63 bis 66 über die Grundsätze des Binnenmarkts und den freien Waren-, Dienstleistungs-, Kapital- und Personenverkehr sowie auf die Artikel 113, 114 und 115,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie 2003/49/EG des Rates vom 3. Juni 2003 über eine gemeinsame Steuerregelung für Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 157 vom 26.6.2003, S. 49, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2003/49/oj.</FIELD></FOOTNOTE> („Richtlinie über Zinsen und Lizenzgebühren“),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie 2011/96/EU des Rates vom 30. November 2011 über das gemeinsame Steuersystem für Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 345 vom 29.12.2011, S. 8, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2011/96/oj.</FIELD></FOOTNOTE> („Mutter-Tochter-Richtlinie“),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung [15 %] für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 328 vom 22.12.2022, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2022/2523/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, die den Beitrag der EU zur internationalen Koordinierung im Steuerbereich darstellt,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die laufenden Entwicklungen bezüglich der Zwei-Säulen-Lösung der EU zur Bewältigung der steuerlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Wirtschaft,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Abschlussberichte der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) vom Oktober 2015 über das OECD/G20-Projekt zu Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Berichte über Entwürfe für die erste Säule und die zweite Säule, die am 14. Oktober 2020 vom inklusiven Rahmen der OECD/G20 angenommen wurden, sowie auf die Ergebnisse einer von der OECD durchgeführten Wirtschaftsanalyse und Folgenabschätzung vom 12. Oktober 2020 mit dem Titel „Tax Challenges Arising from Digitalisation – Economic Impact Assessment“ (Steuerliche Herausforderungen infolge der Digitalisierung – wirtschaftliche Folgenabschätzung),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung des inklusiven Rahmens der OECD/G20 gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung vom 8. Oktober 2021 über eine Zwei-Säulen-Lösung zur Bewältigung der steuerlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Wirtschaft,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mustervorschriften der zweiten Säule des inklusiven Rahmens der OECD/G20 gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung vom 20. Dezember 2021 zur innerstaatlichen Umsetzung einer globalen Mindeststeuer von 15 %,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Gesetz 117-169 der Vereinigten Staaten vom 16. August 2022, bekannt als „Inflation Reduction Act“ (Gesetz zur Verringerung der Inflationsrate),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung der Staats- und Regierungschefs anlässlich des G20-Gipfeltreffens in Rio de Janeiro vom 19. November 2024 und die G20-Ministererklärung von Rio de Janeiro zur internationalen Zusammenarbeit im Steuerbereich vom 25. Juli 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Resolution 79/235 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 24. Dezember 2024 über die Förderung einer inklusiven und wirksamen internationalen Zusammenarbeit in Steuerfragen bei den Vereinten Nationen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 15. Juli 2020 mit dem Titel „Aktionsplan für eine faire und einfache Besteuerung zur Unterstützung der Aufbaustrategie“ (COM(2020)0312),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 18. Mai 2021 mit dem Titel „Eine Unternehmensbesteuerung für das 21. Jahrhundert“ (COM(2021)0251),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 22. Dezember 2021 für eine Richtlinie des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen in der Union (COM(2021)0823) sowie den Standpunkt des Parlaments vom 19. Mai 2022 zu diesem Vorschlag<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 479 vom 16.12.2022, S. 89.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Studie der Kommission vom Januar 2022 mit dem Titel „Tax compliance costs for SMEs – an update and a complement: final report“<FOOTNOTE><FIELD> Europäische Kommission – Europäische Exekutivagentur für den Innovationsrat und für KMU – Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU, KPMG, VVA, Di Legge, A. et al., „Tax compliance costs for SMEs – An update and a complement – Final report“ (Kosten der Einhaltung von Steuervorschriften für KMU – Aktualisierung und Ergänzung: Abschlussbericht), Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2022, https://data.europa.eu/doi/10.2873/180570.</FIELD></FOOTNOTE> (Kosten der Einhaltung von Steuervorschriften für KMU – Aktualisierung und Ergänzung: Abschlussbericht),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 11. Mai 2022 für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung von Vorschriften für einen Freibetrag zur Reduzierung der steuerlichen Begünstigung von Fremd- gegenüber Eigenkapitalfinanzierungen und für die Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Zinsen für Körperschaftsteuerzwecke (COM(2022)0216),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 8. Dezember 2022 für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG in Bezug auf die Mehrwertsteuervorschriften für das digitale Zeitalter (COM(2022)0701),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 8. Dezember 2022 für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 in Bezug auf die für das digitale Zeitalter erforderlichen Regelungen für die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer (COM(2022)0703),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 8. Juli 2024 für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG bezüglich der elektronischen Bescheinigung über die Befreiung von der Mehrwertsteuer (COM(2024)0278),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die im Rat erzielte Einigung über das Paket „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ vom 5. November 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2025/50 des Rates vom 10. Dezember 2024 über eine schnellere und sicherere Entlastung von überschüssigen Quellensteuern<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2025/50, 10.1.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2025/50/oj.</FIELD></FOOTNOTE> (FASTER),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 12. September 2023 für eine Richtlinie des Rates zur Schaffung eines Rahmens für die Unternehmensbesteuerung in Europa (BEFIT) (COM(2023)0532),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 12. September 2023 für eine Richtlinie des Rates zur Einführung eines hauptsitzbasierten Steuersystems für Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen sowie zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU (COM(2023)0528),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 12. September 2023 für eine Richtlinie des Rates über die Verrechnungspreisgestaltung (COM(2023)0529),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 17. und 18. April 2024 zum neuen Deal für die europäische Wettbewerbsfähigkeit,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 24. Mai 2024 zum Thema „Ein Binnenmarkt zum Nutzen aller“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Budapester Erklärung des Europäischen Rates vom 8. November 2024 zum neuen Deal für die europäische Wettbewerbsfähigkeit,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 11. März 2025 zu einer Agenda zur Straffung und Vereinfachung der Steuervorschriften zugunsten der Wettbewerbsfähigkeit der EU,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 20. März 2025 zur Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere in Bezug auf die Vereinfachung und Verringerung des Regelungs- und Verwaltungsaufwands,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Februar 2022 zu dem Thema „Umsetzung der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie: Was fehlt, um die Mehrwertsteuerlücke in der Union zu verringern?“<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 342 vom 6.9.2022, S. 88.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Oktober 2021 zu der Reform der EU-Politik im Bereich schädliche Steuerpraktiken (einschließlich der Reform der Gruppe „Verhaltenskodex“)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 132 vom 24.3.2022, S. 167.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Februar 2022 zu den Auswirkungen der einzelstaatlichen Steuerreformen auf die Wirtschaft in der EU<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 342 vom 6.9.2022, S. 14.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. März 2022 zu einem Europäischen Rahmen für die Quellenbesteuerung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 347 vom 9.9.2022, S. 172.</FIELD></FOOTNOTE>, in der ein standardisierter Rahmen für die Quellensteuer gefordert wird,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. Oktober 2022 über die Auswirkungen neuer Technologien auf die Besteuerung von Kryptowerten und der Blockchain-Technologie<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 132 vom 14.4.2023, S. 15.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. März 2022 mit Empfehlungen an die Kommission zu einer fairen und einfachen Besteuerung zur Unterstützung der Aufbaustrategie (Folgemaßnahmen des Europäischen Parlaments zu dem im Juli vorgelegten Aktionsplan der Kommission und zu den 25 Initiativen der Kommission in den Bereichen Mehrwertsteuer, Unternehmensbesteuerung und Individualbesteuerung)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 347 vom 9.9.2022, S. 211.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. Mai 2022 zu den Folgemaßnahmen zu der Konferenz zur Zukunft Europas<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 465 vom 6.12.2022, S. 109.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Studie der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission vom 19. April 2022 mit dem Titel „Local taxes on economic activity in municipalities in EU Member States“ (Kommunale Steuern auf wirtschaftliche Tätigkeiten in Gemeinden in den EU-Mitgliedstaaten),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Juni 2023 zu den Lehren aus den Pandora-Papieren und anderen Enthüllungen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/492, 23.1.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/492/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, in der unter anderem eine Verbesserung der Berichterstattung und des Informationsaustauschs gefordert wird,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Dezember 2023 zu einer weiteren Reform der Vorschriften zur Unternehmensbesteuerung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/4165, 2.8.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/4165/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht vom 9. Mai 2022 über das Endergebnis der Konferenz zur Zukunft Europas<FOOTNOTE><FIELD> Rat der Europäischen Union: Generalsekretariat des Rates, „Konferenz zur Zukunft Europas – Bericht über das endgültige Ergebnis – Mai 2022“, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2022, https://data.europa.eu/doi/10.2860/637445.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht von Enrico Letta vom April 2024 mit dem Titel „Much more than a market“<FOOTNOTE><FIELD> Letta, E., „Much more than a market – Speed, security, solidarity – Empowering the Single Market to deliver a sustainable future and prosperity for all EU Citizens“ (Weit mehr als ein Markt – Geschwindigkeit, Sicherheit, Solidarität – Stärkung des Binnenmarkts zur Schaffung einer nachhaltigen Zukunft und von Wohlstand für alle Bürgerinnen und Bürger der EU), April 2024.</FIELD></FOOTNOTE> (Weit mehr als ein Markt),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht von Mario Draghi vom 9. September 2024 mit dem Titel „The future of European competitiveness“<FOOTNOTE><FIELD> Draghi, M., „The Future of European Competitiveness“ (Zur Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit), 9. September 2024.</FIELD></FOOTNOTE> (Zur Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A10-0155/2025),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass wirksame, faire und effiziente steuerpolitische Maßnahmen eine Schlüsselrolle bei der Förderung eines langfristigen nachhaltigen Wachstums und inklusiver Gesellschaften spielen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU-Mitgliedstaaten im Jahr 2023 Steuern in Höhe von 6 712 Mrd. EUR (einschließlich tatsächlicher Pflichtsozialbeiträge) erhoben haben, was einem Anstieg um 4,7 % gegenüber 2022 entspricht<FOOTNOTE><FIELD> Europäische Kommission, Daten zu Steuertrends, zuletzt aktualisiert am 10. März 2025.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU mit einer erheblichen Investitionslücke konfrontiert ist; in der Erwägung, dass die Schließung dieser Lücke von entscheidender Bedeutung dafür ist, ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum sicherzustellen, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und den von der EU angestrebten grünen und digitalen Wandel zu erreichen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass sich die Steuerlast (d. h. die Steuereinnahmen insgesamt als Anteil am BIP) in der EU im Jahr 2023 auf 39,0 % des BIP belief, was gegenüber 2022 einen leichten Rückgang darstellte<FOOTNOTE><FIELD> Ebd.</FIELD></FOOTNOTE>, aber immer noch eine beträchtlich hohe Quote ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass sich die entgangenen Steuereinnahmen Schätzungen zufolge weltweit auf etwa 500 Mrd. EUR belaufen, wobei davon schätzungsweise 100 Mrd. EUR in der EU nicht vereinnahmt werden; in der Erwägung, dass zusätzliche Einnahmen durch Steuerverstöße und eine aggressive Steuerplanung beeinträchtigt werden; in der Erwägung, dass den Mitgliedstaaten durch diese Einbußen öffentliche Mittel in erheblichem Umfang entgehen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass die Mehrwertsteuereinnahmen im Jahr 2023 7,1 % des BIP der EU und 18,3 % der Gesamteinnahmen der Mitgliedstaaten ausmachten<FOOTNOTE><FIELD> Ebd.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass sich allein die Mehrwertsteuerlücke in der EU nach Angaben der Kommission<FOOTNOTE><FIELD> Europäische Kommission – Generaldirektion Steuern und Zollunion, Zentrum für Sozial- und Wirtschaftsforschung (CASE), Oxford Economics, Syntesia, Bonch-Osmolovskiy, M. et al., „VAT gap in the EU – 2024 report“ (Mehrwertsteuerlücke in der EU – Bericht 2024), Poniatowski, G. (Hrsg.), Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2024, https://data.europa.eu/doi/10.2778/2476549.</FIELD></FOOTNOTE> im Jahr 2022 auf 89,3 Mrd. EUR bzw. rund 7 % der erwarteten Mehrwertsteuereinnahmen belief; in der Erwägung, dass Schätzungen zufolge ein Viertel der Mehrwertsteuerlücke unmittelbar mit kriminellem Mehrwertsteuerbetrug in Zusammenhang steht<FOOTNOTE><FIELD> Europäische Kommission, „Fragen und Antworten: Bericht über die Mehrwertsteuerlücke 2022“, Website der Europäischen Kommission, 8. Dezember 2022, https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/qanda_22_7519.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass zwischen den Mitgliedstaaten Unterschiede im Hinblick darauf bestehen, in welchem Maße auf Besteuerung zurückgegriffen wird, über welche Steuern die Steuereinnahmen erzielt werden und auf welche Weise der Steuermix in den vergangenen zehn Jahren geändert wurde<FOOTNOTE><FIELD> Europäische Kommission – Generaldirektion Steuern und Zollunion, „Annual report on taxation 2024 – Review of taxation policies in the European Union“ (Jahresbericht über die Besteuerung 2024 – Überprüfung der Steuerpolitik in der Europäischen Union), Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2024, https://data.europa.eu/doi/10.2778/10846.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass die Steuerbefolgungskosten eine zusätzliche finanzielle Belastung für die Unternehmen darstellen, die zu der eigentlichen Steuerschuld hinzukommt, sodass Zeit und Ressourcen von anderen Investitionsmöglichkeiten abgezogen werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass sich Schätzungen zufolge die Gesamtkosten für die Einhaltung der Steuervorschriften in den 27 EU-Mitgliedstaaten sowie im Vereinigten Königreich auf 204 Mrd. EUR belaufen, was 1,3 % ihres kombinierten BIP entspricht; in der Erwägung, dass Kleinstunternehmen den überwiegenden Teil dieser Kosten (87 %) tragen, gefolgt von kleinen Unternehmen (10 %), sodass kleinere Firmen einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand tragen<FOOTNOTE><FIELD> Europäische Kommission – Europäische Exekutivagentur für den Innovationsrat und für KMU – Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU, KPMG, VVA, Di Legge, A. et al., „Tax compliance costs for SMEs – An update and a complement – Final report“ (Kosten der Einhaltung von Steuervorschriften für KMU – Aktualisierung und Ergänzung: Abschlussbericht), Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2022, https://data.europa.eu/doi/10.2873/180570.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten vor großen Herausforderungen stehen, die sich auf ihre Steuereinnahmen und ihren Steuermix auswirken könnten, wie erhebliche demografische Veränderungen, Klimawandel, Digitalisierung und Automatisierung;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass die Besteuerung gemäß den Verträgen in erster Linie in die einzelstaatliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass die zunehmende Mobilität des Kapitals und der allgemeine Trend der Globalisierung und Digitalisierung in den letzten Jahrzehnten die unbeabsichtigte Wirkung hatten, dass einzelne Länder nach und nach in ihrer Fähigkeit eingeschränkt wurden, die Wirksamkeit ihrer Steuerpolitik sicherzustellen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass der Studie der Kommission von 2022 zufolge den Unternehmen in den 28 Mitgliedstaaten der EU im Jahr 2019 im Durchschnitt jährliche Kosten für die Einhaltung der Steuervorschriften in Höhe von schätzungsweise 1,9 % ihres Umsatzes entstanden sind; in der Erwägung, dass die Unternehmen unter den verschiedenen Steuern die Mehrwertsteuer und die Körperschaftsteuer als diejenigen mit dem höchsten Befolgungsaufwand betrachten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>O.</NO.P>in der Erwägung, dass in dem umfassenden Bericht von Mario Draghi über die wirtschaftliche Lage der EU warnend darauf hingewiesen wird, dass die Produktivität und die Wettbewerbsfähigkeit der EU zurückgehen und dass die EU, sofern keine entschiedenen Maßnahmen ergriffen werden, eine langsame und leidvolle Rückentwicklung erleiden wird, wobei auch betont wird, dass koordinierte politische Maßnahmen erforderlich sind, unter anderem die Beseitigung unnötiger Hindernisse und der Abbau bürokratischer Steuerhürden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>P.</NO.P>in der Erwägung, dass die Fragmentierung im Bereich der Steuerpolitik und die übermäßig komplizierte Gestaltung der Steuerpolitik diverse Hindernisse für Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger im Binnenmarkt schaffen, darunter Rechtsunsicherheit, Bürokratie, das Risiko der Doppelbesteuerung und Schwierigkeiten bei der Beantragung von Steuererstattungen; in der Erwägung, dass diese Hindernisse grenzüberschreitenden Wirtschaftstätigkeiten im Binnenmarkt entgegenstehen und Risiken für die Steuerbehörden bergen, z. B. doppelte Nichtbesteuerung und Möglichkeiten für Steuerarbitrage; in der Erwägung, dass in dem umfassenden Bericht von Mario Draghi ferner die Notwendigkeit betont wird, alle steuerlichen Hindernisse für grenzüberschreitende Investitionen in der EU zu beseitigen, um die Fragmentierung des Kapitalmarkts zu verringern, wobei hervorgehoben wird, dass die Bürgerinnen und Bürger der EU in der Lage sein sollten, ohne komplexe Steuerverfahren, die tatsächlich zu Doppelbesteuerung führen, in anderen Mitgliedstaaten Investitionen zu tätigen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Q.</NO.P>in der Erwägung, dass im Letta-Bericht hervorgehoben wird, dass die Steuerfragmentierung nach wie vor ein großes Hindernis für Unternehmen und insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der EU darstellt und dass eine bessere Angleichung durch Zusammenarbeit bei einem EU-Steuerrahmen von entscheidender Bedeutung ist, um die Arbeitnehmerfreizügigkeit und den freien Verkehr von Waren und Dienstleistungen zu erleichtern sowie Wachstum und private Investitionen zu unterstützen<FOOTNOTE><FIELD> Letta, E., „Much more than a market – Speed, security, solidarity – Empowering the Single Market to deliver a sustainable future and prosperity for all EU Citizens“ (Weit mehr als ein Markt – Geschwindigkeit, Sicherheit, Solidarität – Stärkung des Binnenmarkts zur Schaffung einer nachhaltigen Zukunft und von Wohlstand für alle Bürgerinnen und Bürger der EU), April 2024, S. 91 und 111.</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass eine solide und faire Besteuerung ein wichtiges Instrument ist, um in allen Regionen der EU die Einnahmen zu generieren, die für Investitionen in und die Aufrechterhaltung von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse erforderlich sind;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Besteuerung und Rahmenbedingungen für Unternehmen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>betont, dass durch einfache und vorhersehbare Steuervorschriften den Steuerzahlern die Entrichtung ihrer Steuern und den Regierungen die Verwaltung und Erhebung von Steuereinnahmen erleichtert werden sollten; betont, dass eine unternehmensfreundliche EU geschaffen werden muss, die die Einhaltung geltender Vorschriften erleichtert und in der produktive Sektoren miteinander im Wettbewerb stehen und florieren und Arbeitnehmer ein gerechtes Einkommen erzielen können und in der gleichzeitig der grüne und der digitale Wandel unterstützt werden; betont, dass übermäßig komplexe Steuervorschriften Investitionen zu behindern drohen, und stellt ferner fest, dass bei der Gestaltung der Steuerpolitik darauf geachtet werden sollte, dass die Entscheidungsfindung von Wirtschaftsakteuren nicht verzerrt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>ist zutiefst besorgt über die Bedrohung der Steuerhoheit der EU, wie sie in den Erklärungen des US-Präsidenten vom 2. April 2025 zur Mehrwertsteuer in den EU-Mitgliedstaaten als Element der Rechtfertigung für die Einführung von Zöllen auf Einfuhren aus der EU in die USA zum Ausdruck kam; betont, dass Handelskriege Unternehmen schaden, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die damit verbundenen Turbulenzen im Handel einzudämmen und europäische Interessenträger zu konsultieren, wenn Entscheidungen über die Reaktion auf Zölle getroffen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>betont, dass, wie im Draghi-Bericht festgestellt wurde, unterschiedliche Steuervorschriften in der EU eine erhebliche Hürde für die Verwirklichung eines echten Binnenmarkts darstellen; erkennt an, dass im Steuerrahmen der EU strikt für die Einhaltung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit sowie für Zusammenarbeit gesorgt werden muss, um die Befolgungskosten für Unternehmen zu senken; betont, dass die Mitgliedstaaten das Recht haben, ihre Steuersysteme unter Einhaltung gemeinsamer Standards an ihre spezifischen einzelstaatlichen Erfordernisse anzupassen, dass sie jedoch gleichzeitig die Bemühungen zur Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung koordinieren, für einen rechtzeitigen Informationsaustausch sorgen und gleiche Wettbewerbsbedingungen fördern sollten; ist der Ansicht, dass dies insbesondere dadurch erreicht werden kann, dass für ein Gleichgewicht zwischen der Wahrung einzelstaatlicher Zuständigkeiten und der Sicherstellung einer kohärenten Auslegung der Vorschriften gesorgt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>betont, dass nicht nur durch Harmonisierungsbemühungen, sondern auch durch gemeinsame Umsetzungsinstrumente – wie z. B. standardisierte Muster für die Sammlung und Meldung von Daten, Leitlinien der Kommission, Dialog und den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten – erhebliche Fortschritte bei der Vereinfachung der Befolgung der Steuervorschriften und der Beseitigung administrativer Hürden im Binnenmarkt erzielt werden können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>merkt an, dass EU-Unternehmen, insbesondere KMU, wichtige Triebkräfte für Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen in ganz Europa sind; weist darauf hin, dass KMU im Hinblick auf Steuern vor erheblichen Herausforderungen stehen, da komplexe Steuervorschriften und fragmentierte Steuersysteme für einen hohen Verwaltungsaufwand und hohe Befolgungskosten – von schätzungsweise 30 % der entrichteten Steuern für KMU und schätzungsweise 2 % der entrichteten Steuern für große Unternehmen – sorgen und KMU mit Blick auf Wachstum und Innovation einschränken; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Auswirkungen aktueller und künftiger Vorschläge auf KMU zu bewerten und in enger Abstimmung mit den nationalen Steuerbehörden Lösungen für eine Vereinfachung der Steuerverfahren und eine Senkung der Befolgungskosten auszuloten; fordert die Kommission ferner auf, zu prüfen, warum die vorgeschlagene Richtlinie zur Einführung eines hauptsitzbasierten Steuersystems für KMU im Rat wenig Zuspruch gefunden hat, und fordert konkrete Fortschritte und praktikable Lösungen, um diesbezüglich Fortschritte zu erzielen; fordert die Entwicklung eines umfassenden, benutzerfreundlichen Instrumentariums für KMU und Start-up-Unternehmen, das Leitlinien, Vorlagen und Optionen für die automatisierte Steuererklärung in Bezug auf Mehrwertsteuer, Körperschaftsteuer, Lohnsteuer und sonstige Abgaben umfasst, kostenlos verfügbar ist und regelmäßig aktualisiert wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>nimmt den Draghi-Bericht über sektorspezifische Besteuerungsvorschläge zur Kenntnis, insbesondere die Empfehlungen zur Senkung der Kosten für den Stromverbrauch, ohne die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu untergraben, Investitionen zu behindern, die Schaffung von Arbeitsplätzen zu beeinträchtigen oder das Vertrauen von Unternehmern zu schwächen; nimmt in diesem Zusammenhang die informellen Überlegungen der EU-Finanzminister vom Januar 2025 zu hohen Energiepreisen und deren Priorisierung zur Kenntnis; nimmt die laufenden Arbeiten im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom (ABl. L 283 vom 31.10.2003, S. 51, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2003/96/oj).</FIELD></FOOTNOTE> zur Kenntnis und betont die Bedeutung der klimapolitischen Ambitionen, der derzeitigen wirtschaftlichen Gegebenheiten, hoher Energiepreise sowie des Konnektivitätsbedarfs;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftswachstum</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>betont, dass Wettbewerbsfähigkeit ein weit gefasster Begriff ist, der sich auf jene Produktivitätsrate bezieht, mit der nachhaltiges Wachstum und somit Einkommen und Wohlstand für alle unterstützt werden können; betont, dass eine wettbewerbsfähige Wirtschaft nicht nur unternehmensfreundlich ist, sondern vielmehr auch ein hohes Maß an Beschäftigung und sozialem Wohlergehen, Innovationsfähigkeit, angemessene Bildungsmöglichkeiten und -infrastrukturen sowie starke Institutionen und Rechtsstaatlichkeitsstandards bietet; nimmt zur Kenntnis, dass eine effiziente und wirksame Besteuerung, unter anderem Maßnahmen zur Eindämmung des schädlichen Steuerwettbewerbs und eines Wettlaufs nach unten bei den Steuersätzen, entscheidend ist, wenn es darum geht, die öffentlichen Mittel zu generieren, die für nachhaltige öffentliche und private Investitionen erforderlich sind, mit denen die Wettbewerbsfähigkeit, der soziale und wirtschaftliche Zusammenhalt und das Wachstum der EU gestärkt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>begrüßt die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zum neuen Deal für die europäische Wettbewerbsfähigkeit; bedauert in diesem Zusammenhang, dass mit Blick auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Europas nicht auf den Bereich der Besteuerung eingegangen wurde; fordert, dass innerhalb der EU für eine bessere Zusammenarbeit im Steuerbereich gesorgt wird, damit Fragmentierung und Komplexität verringert und gleichzeitig eine stärkere Zusammenarbeit und mehr Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten gefördert werden, da dies von grundlegender Bedeutung dafür ist, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich auf eine koordinierte Vorgehensweise zur Stärkung der Transparenz staatlicher Steuerausgaben zu einigen, um sicherzustellen, dass mit diesen Ausgaben die beabsichtigten politischen Ziele im Einklang mit den gemeinsamen Zielen und Prioritäten der EU kosteneffizient verwirklicht werden, ohne dass sie unerwartete oder negative Auswirkungen auf den Binnenmarkt haben oder Möglichkeiten für Steuerhinterziehung und aggressive Steuerplanung bieten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>begrüßt die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zur Straffung und Vereinfachung der Steuervorschriften; betont, dass künftige EU-Initiativen im Steuerbereich vorrangig auf administrative Vereinfachung, (gegebenenfalls) die Abschaffung sich überschneidender Steuervorschriften, mehr Klarheit und eine straffere Anwendung der Steuervorschriften sowie auf die Behebung festgestellter Unterschiede oder Ineffizienzen ausgerichtet sein sollten, die das Funktionieren des Binnenmarkts beeinträchtigen könnten; betont, dass die Kommission eine stärkere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und den nationalen Steuerverwaltungsbehörden erleichtern und fördern sollte, um eine kohärentere Auslegung der Rechtsvorschriften im Bereich der direkten und indirekten Steuern zu ermöglichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>weist auf die von der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission im Jahr 2022 durchgeführte Untersuchung hin, in der festgestellt wurde, dass Einnahmen kommunaler Haushalte aus Steuern auf lokale Wirtschaftstätigkeiten als Anreiz für Gemeinden wirken können, vor Ort tätig zu werden und lokale Wirtschaftstätigkeiten zu fördern; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, die Forschung zu intensivieren und gemeinsam mit den Mitgliedstaaten Maßnahmen des gegenseitigen Lernens durchzuführen, um Gemeinden dazu zu ermutigen, sich ihrer jeweiligen Unternehmen anzunehmen, wodurch ungenutztes Potenzial für mehr Wirtschaftswachstum in der gesamten EU freigesetzt würde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>betont, dass gut konzipierte und gerechtfertigte steuerliche Anreize mit wirtschaftlicher Substanz und sozioökonomischem Nutzen wirtschaftliche Tätigkeiten unterstützen können, mit denen öffentliche Ziele gefördert werden, einschließlich in Randgebieten und anderweitig geografisch benachteiligten Gebieten in der EU; stellt fest, dass steuerliche Anreize nicht nur mit den Verträgen und den Beschränkungen im Zusammenhang mit dem haushaltspolitischen Spielraum vereinbar sein, sondern ferner auch nicht zu einer Fragmentierung des Binnenmarkts führen sollten, und fordert eine Reihe von Instrumenten, um für Dialog, Transparenz und Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten im Hinblick auf steuerliche Anreize zu sorgen; begrüßt die Absicht der Kommission, unverbindliche Leitlinien zu steuerlichen Anreizen herauszugeben, und fordert eine weitere Studie über die Auswirkungen der Umsetzung der zweiten Säule des OECD-Rahmens auf steuerliche Anreize sowie die Ausarbeitung von Empfehlungen zur Gewährleistung ihrer Wirksamkeit im Rahmen der zweiten Säule; betont, dass es wichtig ist, dafür zu sorgen, dass steuerliche Anreize weiterhin mit dem EU-Rahmen für staatliche Beihilfen im Einklang stehen; weist erneut auf die Klimaschutzverpflichtungen der EU sowie auf die anhaltende Unterstützung dieser Ziele durch das Parlament hin und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ihre Bemühungen zu koordinieren und die potenziellen Vorteile steuerlicher Anreize für grüne Investitionen zu berücksichtigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>weist darauf hin, dass mehrere Gesetzgebungsinitiativen im Steuerbereich ins Stocken geraten sind; betont in diesem Zusammenhang, dass europäischen Unternehmen Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit geboten werden muss; nimmt die Klarstellung der Kommission zu der Frage zur Kenntnis, welche Initiativen im Steuerbereich zurückgezogen werden sollen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Vereinfachung der Steuervorschriften und Digitalisierung</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>weist auf das vorrangige Ziel der Kommission hin, die Unternehmenstätigkeit in allen Politikbereichen, auch im Hinblick auf Besteuerung im Rahmen ihrer Zuständigkeiten, zu vereinfachen und die Berichtspflichten um mindestens 25 % (und für KMU um mindestens 35 %) zu verringern; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, in engem und kontinuierlichem Dialog mit den Mitgliedstaaten systematisch Ex-ante-Folgenabschätzungen zu jeglichen neuen Gesetzgebungsvorschlägen im Steuerbereich sowie ferner Check-ups der Wettbewerbsfähigkeit aktueller Maßnahmen durchzuführen, um die zu erwartende Verringerung des Verwaltungsaufwands zu quantifizieren und sicherzustellen, dass neue Vorschriften mit den Zielen der EU im Hinblick auf das Wirtschaftswachstum und den grünen und den digitalen Wandel in Einklang stehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>fordert die Kommission nachdrücklich auf, alle Fälle von Doppelmeldungen zu ermitteln und zu beheben und ein System für einen effizienten Datenaustausch zwischen Steuerbehörden einzurichten, um Steuerpflichtige von doppelten Meldepflichten zu befreien; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass einfache Fortschritte erzielt werden könnten, indem etwa die Richtlinie (EU) 2021/2101<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie (EU) 2021/2101 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2021 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen (ABl. L 429 vom 1.12.2021, S. 1., ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2021/2101/oj).</FIELD></FOOTNOTE> in Bezug auf die öffentliche länderspezifische Berichterstattung geändert wird, um für die Gleichwertigkeit der EU-Vorschriften mit dem Berichterstattungsstandard für Besteuerung der Global Reporting Initiative (GRI 207) zu sorgen; fordert die Kommission auf, die Vorteile einer solchen Gleichwertigkeit zu prüfen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die steuerlichen Pflichten für die Verteidigungsindustrie zu straffen, indem Mehrwertsteuerbefreiungen für das Beschaffungswesen im Rahmen gemeinsamer EU-Verteidigungsinitiativen ausgeweitet und vereinfacht werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>fordert die Einrichtung einer EU-Plattform für Steuerinformationen, um den automatischen Austausch von Steuerinformationen zu verbessern und den Verwaltungsaufwand zu verringern; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, auf bestehenden Instrumenten wie dem Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem (MIAS) und dem System zur Kontrolle der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren (EMCS) aufzubauen und eine Ausweitung ihrer Anwendung auf Bereiche wie die direkte Besteuerung zu prüfen; betont, dass eine solche Plattform eine gemeinsame Analyse von Informationen, die für das Steuerkontrollverfahren mit einer grenzüberschreitenden Komponente relevant sind, ermöglichen, Doppelarbeit verhindern und als zentrale Anlaufstelle für Steuerbehörden in der gesamten EU dienen sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>hebt hervor, dass die elektronische Rechnungsstellung eine entscheidende Rolle spielt, wenn es darum geht, für mehr Transparenz zu sorgen, den Verwaltungsaufwand zu verringern und die praktische und effiziente Verwendung gemeldeter Daten zu ermöglichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>weist darauf hin, dass die Steuerbehörden ohne eine solide Berichterstattung nicht über die grundlegenden Informationen verfügen würden, die erforderlich sind, um missbräuchliche Steuerpraktiken aufzudecken, zu untersuchen und zu verhindern; betont, dass der Zugang zu aktuellen und umfassenden Steuerdaten von wesentlicher Bedeutung ist, um die Fairness von Steuersystemen zu gewährleisten und die öffentlichen Einnahmen zu schützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>weist darauf hin, dass zur Rechtfertigung der Befolgungskosten im Zusammenhang mit den Meldepflichten gut ausgestattete und effiziente Steuerbehörden benötigt werden, die mit angemessen geschultem Personal und einer modernen digitalen Infrastruktur ausgestattet sind; betont, dass in die Kapazitäten von Steuerbehörden investiert werden muss, um sicherzustellen, dass bestehende Meldepflichten vollumfänglich wirksam sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>weist darauf hin, dass einfache, solide und vorhersehbare Steuervorschriften für eine wettbewerbsfähige Wirtschaft von wesentlicher Bedeutung sind und zur Schaffung von Arbeitsplätzen und Wirtschaftswachstum beitragen; fordert die Kommission auf, Empfehlungen für ein vereinfachtes, wettbewerbsorientiertes Steuersystem auszuarbeiten, um den Verwaltungsaufwand für Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger, sofern dies für zweckmäßig erachtet wird, zu verringern, beispielsweise durch eine einheitlichere Verwendung der Steueridentifikationsnummer in allen Mitgliedstaaten sowie im Bereich steuerlicher Anreize; erkennt an, dass Rechtssicherheit im Steuerbereich und die Vereinfachung von Erstattungsverfahren und Abzügen zentrale Lösungsansätze für die Verringerung des Verwaltungsaufwands, insbesondere für KMU, darstellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>weist darauf hin, dass es wichtig ist, die Steuervorschriften in allen Bereichen zu vereinfachen; betont, dass die Beteiligung von Kleinanlegern an den Kapitalmärkten erhöht werden muss, indem die Steuererklärungsverfahren für Spar- und Anlagekonten vereinfacht werden, insbesondere wenn für diese Konten steuerliche Anreize Anwendung finden; nimmt ferner die Pilotprojekte der Kommission im Bereich der kooperativen Einhaltung von Vorschriften durch Unternehmen zur Kenntnis, welche darauf abzielen, den Prüfungsaufwand zu verringern und die Streitbeilegung für Unternehmen, die hohe Befolgungsstandards erfüllen, zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>betont das Potenzial der Digitalisierung, vor allem der künstlichen Intelligenz (KI), als Instrument zur Verringerung des Verwaltungsaufwands und der Befolgungskosten für Unternehmen, insbesondere KMU, und zur Unterstützung der Aufdeckung von Mehrwertsteuerbetrug, wobei weiterhin ein menschliches Element für Qualitätskontrollen sowie als Schutzvorkehrung gegen Diskriminierungsrisiken erforderlich ist; stellt fest, dass durch Digitalisierung auch die öffentliche Steuerverwaltung verbessert werden kann, solange Transparenz und eine ausreichende Aufsicht über automatisierte steuerbezogene Entscheidungen gewährleistet sind; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Digitalisierung und die Vereinfachung der Steuerverwaltung voranzubringen und gleichzeitig die Zusammenarbeit, die Koordinierung und den Austausch bewährter Verfahren und von Know-how zwischen den nationalen Behörden zu verbessern, wobei der Kommission eine Vermittlerrolle zukommen soll;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>betont, dass die Mitgliedstaaten angemessene personelle und finanzielle Ressourcen für die Umsetzung neuer Steuervorschriften und die Modernisierung der Steuerverwaltungen bereitstellen sollten, insbesondere durch Investitionen in Personal, Ausbildung und integrierte, interoperable IT-Systeme sowie durch Konsultationen mit dem Privatsektor; fordert die Kommission auf, ihre Unterstützung im Rahmen des Programms „Fiscalis“ zu verstärken und ein spezielles EU-Finanzierungsprogramm zu prüfen, um derartige Investitionen weiter zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>fordert die Kommission auf, den derzeitigen Mehrwertsteuerrahmen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und in engem und kontinuierlichem Dialog mit den Mitgliedstaaten dahin gehend zu bewerten und zu vereinfachen, dass der Verwaltungsaufwand – auch für Unternehmen und Gemeinschaftsorganisationen – verringert, die Wettbewerbsfähigkeit gesteigert und die Differenz zwischen den erwarteten Einnahmen und dem tatsächlich erhobenen Betrag (Mehrwertsteuerlücke) verringert wird; fordert erneut ein vereinfachtes und modernisiertes Mehrwertsteuersystem, bei dem Ausnahmen und nicht dem Normalsatz entsprechende Steuersätze eingeschränkt werden und das darauf ausgerichtet ist, für einen fairen Wettbewerb, geringere Befolgungskosten und eine bessere freiwillige Befolgung zu sorgen; nimmt das Paket „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ zur Kenntnis und fordert die Kommission auf, klare und kohärente Leitlinien herauszugeben, um zu einer reibungslosen Umsetzung der Richtlinie (EU) 2025/516<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie (EU) 2025/516 des Rates vom 11. März 2025 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG in Bezug auf die Mehrwertsteuervorschriften für das digitale Zeitalter (ABl. L, 2025/516, 25.3.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2025/516/oj).</FIELD></FOOTNOTE> beizutragen, insbesondere in Bezug auf die digitale Meldepflicht der EU; betont, dass die Lücke bei der Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften in den verschiedenen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich ausfällt, und begrüßt das Paket „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ als Instrument zur Verbesserung der Transparenz und zur Verringerung von Betrug; fordert nachdrücklich eine koordinierte Umsetzung auf nationaler Ebene, um für Kohärenz zu sorgen und sicherzustellen, dass das Modell einer einzigen Anlaufstelle für die Mehrwertsteuer insbesondere für KMU effizient und benutzerfreundlich ist; fordert weitere Reformen, um die elektronische Mehrwertsteuerregistrierung für Kleinunternehmen zu erleichtern und die Digitalisierung der Mehrwertsteuererhebung voranzutreiben; fordert die Kommission auf, auf der einzigen Anlaufstelle für die Mehrwertsteuer für den grenzüberschreitenden elektronischen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern aufzubauen und diese zu erweitern, um den Verwaltungsaufwand und die Befolgungskosten zu verringern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>stellt fest, dass sich das Kaufverhalten in den letzten zehn Jahren deutlich verändert hat, wobei während der COVID-19-Pandemie eine drastische Zunahme des elektronischen Handels erfolgte, die nach wie vor anhält; stellt fest, dass Online-Käufe aufgrund des elektronischen Prüfpfads zu einer besseren Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften beitragen müssten, wobei jedoch im Bericht der Kommission über die Mehrwertsteuerlücke 2024 hervorgehoben wird, dass eine solche Korrelation aufgrund der Komplexität von Online-Verkäufen nicht so eindeutig ist; fordert die Kommission nachdrücklich auf, zu prüfen, ob der Besitzstand im Bereich der Mehrwertsteuer angesichts der zunehmenden Beliebtheit des elektronischen Handels zweckmäßig ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>fordert, dass die Richtlinie 2008/9/EG des Rates<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie 2008/9/EG des Rates vom 12. Februar 2008 zur Regelung der Erstattung der Mehrwertsteuer gemäß der Richtlinie 2006/112/EG an nicht im Mitgliedstaat der Erstattung, sondern in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Steuerpflichtige (ABl. L 44 vom 20.2.2008, S. 23, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2008/9/oj).</FIELD></FOOTNOTE> verbessert wird; betont, dass es wichtig ist, Möglichkeiten auszuloten, grenzüberschreitende Mehrwertsteuererstattungen in das Modell der einzigen Anlaufstelle zu integrieren, um Unternehmen, die grenzüberschreitend Handel betreiben, die Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften weiter zu erleichtern und gleichzeitig die Angleichung an bestehende Mehrwertsteuerpflichten in den Mitgliedstaaten sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>fordert eine einheitliche Anwendung von Schlüsselkonzepten sowie die Harmonisierung von Definitionen zwecks Erreichung eines wirksameren Mehrwertsteuersystems, z. B. einheitliche Auslegungen des in Artikel 36 der MwSt-Richtlinie<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. L 347 vom 11.12.2006, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2006/112/oj).</FIELD></FOOTNOTE> vorgesehenen Konzepts der „installierten und montierten Gegenstände“ und eine einheitliche Anwendung der Definitionen von „Betriebsstätten“ und „festen Niederlassungen“ oder anderweitigen Niederlassungen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>betont, dass es eines nachhaltigeren und gerechteren Mehrwertsteuersystems bedarf und dass in diesem Zusammenhang weiter geprüft werden sollte, inwiefern Mehrwertsteuersätze genutzt werden können, um die Nachhaltigkeitsziele zu erreichen; schlägt vor, dass die Kommission prüft, ob die Mehrwertsteuer auf unentgeltlich gelieferte Gegenstände von sozialem oder ökologischem Nutzen abgeschafft werden kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>merkt an, dass ermäßigte Mehrwertsteuersätze zwar dem legitimen Zweck dienen, zu den übergreifenden sozialen und wirtschaftlichen Zielen der Mitgliedstaaten beizutragen, was auch die Unterstützung schutzbedürftiger Personen und Kinder umfasst, dass ihre breitere Anwendung jedoch die Rechtsunsicherheit und die Komplexität des Steuersystems erhöhen; betont, dass ermäßigte Mehrwertsteuersätze zwar zu niedrigeren Verbraucherpreisen führen können, dies jedoch auch von anderen Faktoren abhängt; ist daher der Ansicht, dass es zu Zwecken der Vereinfachung nützlich wäre, regelmäßig zu überprüfen und zu bewerten, welche ermäßigten Mehrwertsteuersätze zur Erreichung der angestrebten politischen Ziele der Mitgliedstaaten weiterhin notwendig und wirksam sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>bekräftigt den Standpunkt des Parlaments zu dem vorgeschlagenen hauptsitzbasierten Steuersystem für KMU, der vorgeschlagenen Richtlinie zur Festlegung von Vorschriften zur Verhinderung der missbräuchlichen Nutzung von Briefkastenfirmen für Steuerzwecke (UNSHELL) und den vorgeschlagenen Vorschriften für einen Freibetrag zur Reduzierung der steuerlichen Begünstigung von Fremd- gegenüber Eigenkapitalfinanzierungen (DEBRA);</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>betont, dass die Komplexität und die Diskrepanzen im Zusammenspiel der verschiedenen einzelstaatlichen Steuersysteme ungleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen und sich negativ auf das Funktionieren des Binnenmarkts auswirken können; hebt hervor, dass dies grenzüberschreitende Investitionen behindern kann, was sich insbesondere auf KMU und rein inländische Unternehmen nachteilig auswirken könnte, da diese nicht über die Ressourcen für komplexe Steuergestaltungsmodelle verfügen und daher einem unfairen Wettbewerbsumfeld ausgesetzt sind, das eine Expansion erschwert;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>nimmt die Arbeiten an dem Vorschlag für einen Rahmen für die Unternehmensbesteuerung in Europa (BEFIT) zur Kenntnis; weist darauf hin, dass die Kommission mit ihrem BEFIT-Vorschlag das Ziel verfolgt, die Komplexität von Steuervorschriften sowie die Befolgungskosten für EU-Unternehmen mit grenzüberschreitender Geschäftstätigkeit zu verringern; nimmt das Potenzial dieses Vorschlags zur Kenntnis, die Fragmentierung zu verringern und gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen im Binnenmarkt zu schaffen; betont, dass jede EU-Initiative sowohl im rechtlichen als auch im wirtschaftlichen Sinne einen Mehrwert bieten muss, und fordert einen wirksamen und ausgewogenen Ansatz, der allen Mitgliedstaaten zugutekommt, dem Subsidiaritätsprinzip gerecht wird und auf kohärente Weise mit der Umsetzung der zweiten Säule des OECD-Rahmens in Einklang steht;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Erste und zweite OECD-Säule und internationale Besteuerung</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>bekräftigt, dass sich die EU intensiv für die Umsetzung des Zwei-Säulen-Ansatzes des inklusiven Rahmens der OECD/G20 einsetzt, gleichzeitig aber auch die derzeitige Situation im Hinblick auf die Vorschriften zur zweiten Säule berücksichtigt, einschließlich der jüngsten Durchführungsverordnung des US-Präsidenten vom 20. Januar 2025, wonach das globale Steuerabkommen der OECD in den Vereinigten Staaten keine Kraft und Wirkung hat; fordert die Kommission nachdrücklich auf, vorrangig auf die Erhaltung und den Schutz der genannten Vereinbarung hinzuarbeiten, um einen erneuten schädlichen Steuerwettbewerb zulasten der öffentlichen Einnahmen und der Interessen der EU zu verhindern; fordert die Kommission nachdrücklich auf, das Parlament über Notfallpläne zu informieren und umgehend gezielte Maßnahmen zu ergreifen, um die Integrität und die Wirksamkeit der Richtlinie zur zweiten Säule<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union (ABl. L 328 vom 22.12.2022, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2022/2523/oj).</FIELD></FOOTNOTE> zu wahren, die Interessen der EU zu schützen und Gegenmaßnahmen zu verhindern; weist auf die Möglichkeit hin, den Verwaltungsaufwand bei der Umsetzung der Richtlinie zur zweiten Säule zu vereinfachen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>betont, dass mit der zweiten Säule für eine globale Mindestbesteuerung für multinationale und große inländische Gruppen in der EU gesorgt werden sollte; begrüßt ihre Umsetzung in einzelstaatliches Recht; fordert, dass unter Berücksichtigung der Unterschiede zwischen den Vorschriften der zweiten Säule der OECD und ihrer Umsetzung durch die Mitgliedstaaten für Rechtsklarheit gesorgt wird, insbesondere in Bezug auf Seeverkehrstätigkeiten, um zu vermeiden, dass widersprüchliche Steuersysteme entstehen, die zu Verwirrung führen können; erwartet, dass die Aushandlung und Veröffentlichung der administrativen Leitlinien bald abgeschlossen ist und den in den Anwendungsbereich der zweiten Säule fallenden Unternehmen so die erforderliche Sicherheit geboten wird; erwartet weitere Entwicklungen im Hinblick auf bestehende Safe-Harbour-Regelungen, um die Einhaltung der Vorschriften zu erleichtern, wie z. B. die Entwicklung eines dauerhaften Safe Harbours;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>hebt die gewichtige Rolle hervor, die die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) und das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) bei der Ermittlung und Untersuchung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung gespielt haben, und betont, dass diese Stellen untereinander sowie mit den nationalen Steuerbehörden wirksam zusammenarbeiten müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>nimmt die Veröffentlichung des multilateralen Übereinkommens, in dem die technischen Vorschriften für die Umsetzung des Betrags A unter der ersten Säule dargelegt sind, durch die OECD im Oktober 2023 sowie die laufenden Erörterungen zur Kenntnis; fordert die Kommission auf, die potenziellen Auswirkungen einer Digitalsteuer zu prüfen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Steuerliche Hindernisse im Binnenmarkt</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>nimmt den Letta-Bericht und den darin enthaltenen Verweis auf ein optionales 28. Steuerregime zur Kenntnis, mit dem darauf abgezielt würde, innovative Start-up-Unternehmen in die EU zu locken und dort zu halten; stellt fest, dass die fragmentierte Steuerlandschaft in der EU zu Komplexität, Unsicherheit und hohen Befolgungskosten für EU-Unternehmen, insbesondere KMU, führt, und fordert die Kommission auf, die Vor- und Nachteile der Option eines 28. Steuerregimes zu prüfen und zu bewerten; betont, dass steuerliche Hindernisse für grenzüberschreitende Investitionen beseitigt werden müssen, um die übermäßige Abhängigkeit von Fremdkapital bei der Unternehmensfinanzierung zu verringern und für mehr Eigenkapitalfinanzierungen zu sorgen; weist in diesem Zusammenhang auf den Draghi-Bericht hin, in dem hervorgehoben wird, dass Unionsbürgerinnen und Unionsbürger in der Lage sein sollten, ohne komplexe Besteuerungsverfahren, die tatsächlich zu Doppelbesteuerung führen, in anderen Mitgliedstaaten Investitionen zu tätigen; betont, dass durch die Einhaltung dieser Grundsätze entscheidend dazu beigetragen würde, die EU zu einem wettbewerbsfähigen und innovationsorientierten Investitionszentrum zu machen; betont, dass es wichtig ist, Möglichkeiten zu sondieren, wie die Vorschriften für die Verrechnungspreisdokumentation in der gesamten EU vereinfacht und standardisiert werden können, was auch eine sorgfältige und ausgewogene Bewertung der bestehenden Schwellenwerte und Wesentlichkeitskriterien unter Berücksichtigung der Besonderheiten der einzelnen Mitgliedstaaten einschließen muss, um die Befolgungskosten für Transaktionen zu senken, ohne die Transparenzstandards zu untergraben und ohne Praktiken der aggressiven Steuerplanung oder Steuerhinterziehung zu erleichtern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>bedauert, dass der Kompass der Kommission für Wettbewerbsfähigkeit keine konkreten Leitlinien dazu umfasst, wie steuerliche Hindernisse für grenzüberschreitende Investitionen beseitigt werden können; fordert die Kommission auf, gezielte Studien durchzuführen, um die wirtschaftlichen und wettbewerbsbezogenen Auswirkungen der Fragmentierung zu bewerten, wobei schwerpunktmäßig die am stärksten betroffenen Sektoren ermittelt und konkrete Maßnahmen zur Vereinfachung der Steuersysteme und zur Stärkung des gegenseitigen Vertrauens zwischen den Mitgliedstaaten vorgeschlagen werden sollten, wodurch insbesondere KMU unterstützt werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>begrüßt die kürzlich in Kraft getretene FASTER-Richtlinie<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie (EU) 2025/50 des Rates vom 10. Dezember 2024 über eine schnellere und sicherere Entlastung von überschüssigen Quellensteuern (ABl. L, 2025/50, 10.1.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2025/50/oj).</FIELD></FOOTNOTE> zur Quellenbesteuerung als wichtigen ersten Schritt zur Modernisierung und Straffung der grenzüberschreitenden Steuerverfahren innerhalb der EU; nimmt die im Draghi-Bericht enthaltenen Empfehlungen zur Kenntnis und verweist auf die Empfehlungen, die das Parlament in seiner Entschließung zu einem Rahmen für die Quellenbesteuerung<FOOTNOTE><FIELD> Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2022 zu einem Europäischen Rahmen für die Quellenbesteuerung (ABl. C 347 vom 9.9.2022, S. 172).</FIELD></FOOTNOTE> formuliert hat, dessen Einführung von zentraler Bedeutung dafür ist, für weniger Komplexität zu sorgen, die Rechtssicherheit für Anleger zu erhöhen und die Praxis des „Treaty Shopping“ einzudämmen; weist außerdem darauf hin, dass eine Reform der Steuerpolitik auch mit Blick auf eine weitere Integration der EU-Kapitalmärkte im Rahmen der Spar- und Investitionsunion förderlich sein könnte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>fordert die Kommission auf, die derzeit im Steuerbereich bestehenden Hindernisse für die Integration des Binnenmarkts zu untersuchen und einen Aktionsplan für deren Beseitigung auszuarbeiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>fordert Leitprinzipien in Bezug auf die Rechte der Steuerzahler, damit fortbestehende steuerliche Hindernisse im Binnenmarkt ermittelt und bewährte Verfahren aus der gesamten EU empfohlen werden können, um den Steuerzahlern eine bessere Erfahrung zu bieten, wobei sicherzustellen ist, dass durch diese Leitprinzipien nicht die Fähigkeit der Mitgliedstaaten eingeschränkt wird, Maßnahmen zur Bekämpfung missbräuchlicher Praktiken zu ergreifen, sodass eine ordnungsgemäße Durchsetzung ihres Steuerrechts sichergestellt werden kann; nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission die geplante Mitteilung über die Rechte der Bürger als Steuerzahler, die in ihrem Aktionsplan für 2021 angekündigt wurde, nicht vorzulegen gedenkt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>begrüßt die Mitteilung der Kommission zur Spar- und Investitionsunion und insbesondere die Absicht, die zwischen den einzelstaatlichen Besteuerungsverfahren bestehenden Unterschiede, die Verwaltungsaufwand und Hindernisse für grenzüberschreitende Investitionen verursachen, zu beseitigen und die diesbezüglichen Maßnahmen der Mitgliedstaaten zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>stellt fest, dass Unterschiede bei der steuerlichen Behandlung von Kapitalerträgen zu Komplexität und Rechtsunsicherheit für grenzüberschreitend tätige Anleger führen können; betont, dass in dem umfassenden Bericht von Mario Draghi auf die Notwendigkeit verwiesen wird, alle steuerlichen Hindernisse für grenzüberschreitende Investitionen in der EU zu beseitigen, um die Fragmentierung des Kapitalmarkts zu verringern; betont die Bedeutung eines ausgewogeneren Steuermixes für die wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, zu bewerten, welche Vorteile eine weitere Koordinierung und Vereinfachung in diesem Bereich mit Blick auf die Förderung grenzüberschreitender Investitionen bieten würde;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Steuervermeidung und aggressiver Steuerplanung</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>weist darauf hin, dass es wichtig ist, im Zuge der Umsetzung der zweiten Säule mögliche neue Formen des schädlichen Steuerwettbewerbs zu überwachen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>verpflichtet sich, im Interesse einer fairen europäischen Wirtschaft aggressive Steuerplanung durch Unternehmen und Einzelpersonen zu bekämpfen und dabei der besonderen Situation und den besonderen Interessen von KMU und Haushalten mit geringem oder mittlerem Einkommen Rechnung zu tragen; erkennt an, dass aggressive Steuerplanung erhebliche Auswirkungen auf die Einnahmen hat, die Wettbewerbsbedingungen für die Wirtschaftsakteure beeinträchtigt, die Steuermoral zu untergraben droht und die Steuerbemessungsgrundlage der Mitgliedstaaten schwächt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, für eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung aggressiver Steuerplanung zu sorgen, insbesondere durch einen verstärkten Informationsaustausch, koordinierte Prüfungen und eine bessere Durchsetzung von Vorschriften; verweist auf seine Entschließungen zur Umsetzung der EU-Anforderungen für den Austausch von Steuerinformationen<FOOTNOTE><FIELD> Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. September 2021 mit dem Titel „Umsetzung der EU-Anforderungen für den Austausch von Steuerinformationen: Fortschritte, Erkenntnisse und zu überwindende Hindernisse“ (ABl. C 117 vom 11.3.2022, S. 120).</FIELD></FOOTNOTE>, zur Überarbeitung der EU-Liste der Steueroasen<FOOTNOTE><FIELD> Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Januar 2021 zur Überarbeitung der EU-Liste der Steueroasen (ABl. C 456 vom 10.11.2021, S. 177).</FIELD></FOOTNOTE> und zu der Reform der EU-Politik im Bereich schädliche Steuerpraktiken; betont, dass durch die Steigerung der Komplexität von Steuersystemen widersinnige, möglicherweise undurchsichtige Anreize für aggressive Steuerplanung und Steuerhinterziehung geschaffen werden können; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, bei der Bekämpfung von Steuerbetrug und aggressiver Steuerplanung nach einem risikobasierten und sachdienlichen Ansatz zu verfahren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>betont die Bedeutung der im Rahmen der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie 2011/16/EU des Rates vom 15. Februar 2011 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Aufhebung der Richtlinie 77/799/EWG (ABl. L 64 vom 11.3.2011, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2011/16/oj).</FIELD></FOOTNOTE> (DAC), der Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidung<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie (EU) 2016/1164 des Rates vom 12. Juli 2016 mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts (ABl. L 193 vom 19.7.2016, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2016/1164/oj).</FIELD></FOOTNOTE> (ATAD) und des multilateralen Übereinkommens zwischen den zuständigen Behörden (MCAA) bestehenden Mechanismen, durch die die Transparenz und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden erheblich verbessert und eine wirksamere Reaktion auf aggressive Steuerplanung ermöglicht wurde; weist auf den zunehmenden Verwaltungsaufwand und die steigenden Befolgungskosten für Steuerverwaltungen und Steuerzahler im Rahmen der DAC und der ATAD hin und begrüßt, dass diese Richtlinien unter Beibehaltung geltender Standards überprüft und vereinfacht werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>48.</NO.P>betont, dass zwischen der ATAD und dem Säule-Zwei-Ansatz der OECD bestehende Unstimmigkeiten angegangen werden müssen, um in der gesamten EU für Kohärenz und Rechtssicherheit zu sorgen, was auch einschließt, dass eine Harmonisierung der den Mitgliedstaaten gewährten Optionen und Ausnahmen in Betracht gezogen wird; nimmt die Ankündigung der Kommission zur Kenntnis, dass sie gemäß der Einigung über die zweite Säule die ATAD mit Blick auf die zweite Säule bewerten und im dritten Quartal 2025 einen umfassenden Bericht über die Maßnahmen vorlegen wird; fordert die Kommission auf, den Mitgliedstaaten Leitlinien für die Auslegung der in der ATAD vorgesehenen allgemeinen Vorschrift zur Verhinderung von Missbrauch an die Hand zu geben, und fordert ferner, dass die ATAD dahin gehend überarbeitet wird, dass ihre Umsetzung vereinfacht und ihre Wirksamkeit erhöht wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>49.</NO.P>merkt an, dass die DAC zur Verringerung von Steuerhinterziehung, Steuervermeidung und aggressiver Steuerplanung sowie zur Erhöhung der Transparenz beiträgt, und hebt gleichzeitig die damit einhergehende Komplexität und Verwaltungslast hervor, insbesondere im Rahmen der DAC 6<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie (EU) 2018/822 des Rates vom 25. Mai 2018 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich des verpflichtenden automatischen Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen (ABl. L 139 vom 5.6.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2018/822/oj).</FIELD></FOOTNOTE>; betont, dass die DAC 6 überarbeitet werden muss, und fordert die Kommission auf, eine Bewertung der im Rahmen dieser Richtlinie anfallenden Befolgungskosten durchzuführen, die Leitlinien zu stärken, die Risikoanalyse zu verbessern und zwecks besserer Datenerhebung auf Technologien zu setzen, um eine wirksame Förderung der Steuertransparenz sicherzustellen und unverhältnismäßige Kosten und Verwaltungsaufwand zu vermeiden; stellt fest, dass im Rahmen dieser Neubewertung erwogen werden sollte, KMU vor unnötigen Berichtspflichten zu bewahren, und dass ferner für mehr Klarheit in Bezug auf die Referenzwerte für meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen gesorgt werden sollte; schlägt vor, dass im Rahmen einer Bewertung im Vorfeld einer möglichen Überprüfung der DAC 7<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (ABl. L 104 vom 25.3.2021, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2021/514/oj).</FIELD></FOOTNOTE> geprüft wird, ob durch die Einführung einer Echtzeitberichterstattung im Rahmen des Pakets „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ der Informationsaustausch verringert werden kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>50.</NO.P>stellt insbesondere fest, dass der Überarbeitungsprozess genutzt werden muss, um gegen Überschneidungen bei den derzeit geltenden Vorschriften vorzugehen und die Anwendung gemeinsamer Vorschriften und Konzepte zu vereinheitlichen und zu vereinfachen; weist darauf hin, dass die Standardisierung von Begriffen und Konzepten von entscheidender Bedeutung dafür ist, die Einhaltung der Vorschriften zu vereinfachen, da unterschiedliche einzelstaatliche Auslegungen zu Fragmentierung und Komplexität führen können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>51.</NO.P>fordert, dass die EUStA und Eurofisc verstärkt zusammenarbeiten, damit der Austausch nachrichtendienstlicher Erkenntnisse, koordinierte Durchsetzungsmaßnahmen und grenzüberschreitende Ermittlungen bei der Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug und anderen Formen der Steuerhinterziehung und Steuervermeidung gestärkt werden; betont, dass die Zusammenarbeit zwischen diesen Stellen gestrafft werden muss, um eine wirksamere und einheitlichere Reaktion der EU auf grenzüberschreitenden Steuerbetrug sicherzustellen und dabei die jeweiligen Mandate und Fachkenntnisse der Stellen zu nutzen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, diese Zusammenarbeit zu erleichtern, indem sie die Mechanismen für den Datenaustausch verbessern, für eine angemessene Mittelausstattung sorgen und gemeinsame Ermittlungsbemühungen unterstützen; betont, dass es bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung einer weiterreichenden Steuerkoordinierung zwischen den Mitgliedstaaten bedarf, um grenzüberschreitende Wirtschaftsaktivitäten zu erleichtern; merkt an, dass die EU sicherstellen muss, dass alle eingeführten Erzeugnisse angemessenen Zöllen unterliegen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Grenzüberschreitende Besteuerung und Arbeitskräftemobilität</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>52.</NO.P>fordert die Kommission auf, eine Studie sowie erforderlichenfalls ein Maßnahmenpaket dazu vorzulegen, wie die Steuervorschriften vereinfacht werden können und die Fragmentierung der Steuervorschriften für Grenzgänger und Selbstständige angegangen werden kann, um durch Vertiefung des Binnenmarkts die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und durch Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen die Steuereinnahmen zu schützen; stellt fest, dass unterschiedliche nationale Steuersysteme zu erheblichen Hindernissen, Verwaltungsaufwand, Rechtsunsicherheit und Doppelbesteuerung führen und der Mobilität von Arbeitskräften und dem grenzüberschreitenden Unternehmertum entgegenstehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>53.</NO.P>stellt fest, dass die grenzüberschreitende Mobilität von Einzelpersonen in einem beispiellosen Tempo zunimmt und dass ein solch hohes Maß an globaler Mobilität erhebliche Auswirkungen auf die Steuersysteme hat; betont, dass diese Mobilität und ihre Auswirkungen auf die Steuersysteme bei der Politikgestaltung sorgfältig berücksichtigt werden müssen, wobei die Mobilität und die Beschäftigungsmöglichkeiten in der EU jedoch nicht beeinträchtigt werden dürfen; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die Mitgliedstaaten auf steuerliche Anreize zurückgreifen, um die Arbeitskräftemobilität und das grenzüberschreitende Unternehmertum zu fördern; betont jedoch, dass die Mitgliedstaaten auch schädliche Steuerpraktiken, die einzelnen Steuerzahlern Anreize bieten, sowie Wettbewerbsverzerrungen verhindern müssen, indem sie für klare Einschränkungen und Schutzvorkehrungen sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>54.</NO.P>erkennt die zunehmende grenzüberschreitende Mobilität von hochqualifizierten Arbeitskräften und anderen Personen an, die auf Freizügigkeit und begünstigende Steuerregelungen in einigen Mitgliedstaaten zurückzuführen ist; betont, dass es wichtig ist, dafür zu sorgen, dass die Steuerpolitik im Binnenmarkt fair, transparent und mit der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen in der EU vereinbar bleibt; fordert den Rat erneut auf, das Mandat der Gruppe „Verhaltenskodex“ (Unternehmensbesteuerung) zu überarbeiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>55.</NO.P>weist darauf hin, dass sich aus dem Risiko einer steuerpflichtigen Präsenz oder einer Betriebsstätte in Fällen, in denen Grenzgänger Tätigkeiten wie Geschäftsreisen oder Telearbeit nachgehen, steuerliche Auswirkungen ergeben können; stellt fest, dass durch eine unter den Mitgliedstaaten koordinierte Safe-Harbour-Regelung für Telearbeit den Arbeitgebern Steuersicherheit geboten, der Verwaltungsaufwand verringert und die Besteuerung von Einzelpersonen vereinfacht werden könnte;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Besteuerung und Innovation</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>56.</NO.P>betont, dass Innovation eine entscheidende Triebkraft für Wirtschaftswachstum, globale Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand ist und dass Steueranreize der OECD zufolge ein weit verbreitetes und wirtschaftlich bedeutendes politisches Instrument zur Innovationsförderung sind; ist der Ansicht, dass die Regierungen sicherstellen sollten, dass steuerliche Anreize für Forschung und Entwicklung (FuE) ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis bieten, indem regelmäßige Evaluierungen durchgeführt und gezielte Anreize eingeführt werden, die Investitionen und Wachstum ankurbeln und die Wettbewerbsfähigkeit der EU auf globaler Ebene stärken, wie es im Draghi-Bericht vorgeschlagen wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>57.</NO.P>fordert die Kommission auf, gemäß den im Draghi-Bericht geäußerten Vorschlägen weitere Studien über die Kosteneffizienz der verschiedenen Arten von steuerlichen Anreizen für FuE und Innovation im Hinblick auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU auf globaler Ebene durchzuführen, um sicherzustellen, dass diese Anreize so gestaltet sind, dass festgelegte politische Ziele erreicht werden, ohne dass dadurch die Steuereinnahmen gemindert werden oder das Risiko der Steuervermeidung verschärft wird; fordert die Kommission auf, im Wege einer koordinierten Herangehensweise mit den Mitgliedstaaten und auf der Grundlage gemeinsamer Kriterien verschiedene Lösungen und Mechanismen zur Unterstützung von FuE zugunsten von Start-up-Unternehmen wie beispielsweise übertragbare Steuergutschriften auszuloten, um die Zugänglichkeit und Wirksamkeit solcher Maßnahmen zu verbessern; fordert die Kommission auf, die grenzüberschreitenden Auswirkungen solcher Anreize in anderen Mitgliedstaaten, auch im Hinblick auf Risiken der Steuervermeidung, weiter zu bewerten; betont, dass mehr Steueranreize wie etwa Steuerermäßigungen, Gutschriften, beschleunigte Abschreibungen und erhöhte Abzüge verfügbar sein müssen; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, Empfehlungen abzugeben und steuerliche Anreize, gegebenenfalls mit spezifischem Bezug zu FuE, in angemessener Weise zu integrieren, ohne dass die wirtschaftlichen Ungleichgewichte in der EU dadurch verschärft werden; betont, dass es ratsam wäre, Anreize für Innovationen und FuE mit maßgeschneiderten Anreizen für Investitionen abzustimmen; fordert eine verstärkte Zusammenarbeit und ein stärkeres Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten, damit gleiche Wettbewerbsbedingungen für den elektronischen Handel, für digitale Dienste und für andere rasch wachsende Sektoren unterstützt werden können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>58.</NO.P>betont, dass es wichtig ist, dafür zu sorgen, dass steuerliche Anreize weiterhin gänzlich mit dem aktuellen EU-Rahmen für staatliche Beihilfen im Einklang stehen; hebt den Wert des EU-Rahmens für staatliche Beihilfen hervor, wenn es darum geht, einen fairen Wettbewerb im Binnenmarkt zu wahren und für Rechtssicherheit und gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Mitgliedstaaten zu sorgen;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°     °</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>59.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>