<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF2" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0228</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Beratungen des Petitionsausschusses im Jahr 2024</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0170/2025 - Berichterstatter: Fredis Beleris)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Oktober 2025 zu den Beratungen des Petitionsausschusses im Jahr 2024 (2025/2114(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu den Beratungen des Petitionsausschusses,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 10 und 11 des Vertrags über die Europäische Union (EUV),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 20, 24 und 227 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) über das Recht von EU-Bürgerinnen und ‑bürgern sowie für Personen mit Wohnort in der EU, eine Petition an das Europäische Parlament zu richten,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 228 AEUV über die Rolle und die Aufgaben des Europäischen Bürgerbeauftragten,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 44 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union über das Recht, eine Petition an das Europäische Parlament zu richten,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Bestimmungen des AEUV über das Vertragsverletzungsverfahren, insbesondere auf Artikel 258 und 260,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 55 und Artikel 233 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Petitionsausschusses (A10‑0170/2025),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass der Petitionsausschuss nach der Wahl zum Europäischen Parlament vom 6. bis 9. Juni 2024 und der Konstituierung des neuen Parlaments am 16. Juli 2024 seine konstituierende Sitzung am 23. Juli 2024 abgehalten hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass mit dem jährlichen Bericht über die Beratungen des Petitionsausschusses das Ziel verfolgt wird, eine Bewertung der im Jahr 2024 eingegangenen Petitionen und der Beziehungen zu anderen Organen sowie eine genaue Darstellung der im Jahr 2024 erreichten Ziele bereitzustellen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass beim Parlament im Jahr 2024 1 518 Petitionen eingegangen sind, was einen Anstieg der Zahl der Petitionen gegenüber den 1 452 im Jahr 2023 eingereichten Petitionen um 4,3 % und gegenüber den 1 217 im Jahr 2022 registrierten Petitionen um 19,8 % bedeutet; in der Erwägung, dass die Gesamtzahl der eingegangenen Petitionen nach wie vor deutlich unter den Höchstständen der Jahre 2013 und 2014 liegt, in denen beim Parlament 2 891 bzw. 2 715 Petitionen eingingen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass im Jahr 2024 15 661 Nutzer Petitionen unterstützt haben, was einen deutlichen Rückgang im Vergleich zum Jahr 2023 sowie dem Jahr 2022 darstellt, in denen 26 331 bzw. 22 441 Nutzer Petitionen unterstützen; in der Erwägung, dass auch die Zahl der Klicks zur Unterstützung von Petitionen im Jahr 2024 auf 17 745 zurückgegangen ist, verglichen mit 29 287 im Jahr 2023 und 27 927 im Jahr 2022;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass die Zahl der Petitionen im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung der EU insgesamt jedoch nach wie vor recht gering ist, was zeigt, dass noch stärkere Anstrengungen unternommen werden müssen, damit sich die Bürgerinnen und Bürger ihres Petitionsrechts und des möglichen Nutzens von Petitionen als Mittel, um die Aufmerksamkeit der Organe und der Mitgliedstaaten auf Angelegenheiten zu lenken, die die Bürgerinnen und Bürger unmittelbar betreffen, stärker bewusst sind; in der Erwägung, dass sich der Petitionsausschuss im Rahmen von Veranstaltungen wie dem Europäischen Jugendevent (EYE) in Straßburg bei jungen Menschen sehr großer Beliebtheit erfreut und ein wirksames Mittel ist, dieses Recht zu bewerben und die Bürgerinnen und Bürger – insbesondere jüngere Generationen – für seine Bedeutung zu sensibilisieren; in der Erwägung, dass es daher von wesentlicher Bedeutung ist, eine aktive und systematische Teilnahme des Petitionsausschusses an jedem Europäischen Jugendevent sicherzustellen, um seine Bekanntheit und seine Zugänglichkeit zu erhöhen; in der Erwägung, dass die Bürgerinnen und Bürger bei der Ausübung ihres Petitionsrechts erwarten, dass die EU-Organe einen echten Beitrag zur Lösung ihrer Probleme leisten; in der Erwägung, dass mit diesem Petitionsrecht auch Grundprinzipien gestärkt werden sollen, wie etwa die gute Verwaltung in den EU-Organen, die Meinungsfreiheit oder die Achtung der demokratischen Meinungsäußerung;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass die Kriterien für die Zulässigkeit von Petitionen in Artikel 227 AEUV und Artikel 232 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Parlaments festgelegt sind, wonach Petitionen von einer EU-Bürgerin oder einem EU-Bürger oder einer natürlichen oder juristischen Person mit Wohnort oder satzungsmäßigem Sitz in einem Mitgliedstaat, entweder allein oder zusammen mit anderen, einzureichen sind, und zwar zu Angelegenheiten, die in den Tätigkeitsbereich der EU fallen und die Petenten unmittelbar betreffen, wobei die letztgenannte Bedingung sehr weit ausgelegt wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass von den 1 518 im Jahr 2024 eingereichten Petitionen 611 für unzulässig erklärt und 31 zurückgezogen wurden; in der Erwägung, dass durch den hohen und steigenden Anteil (40,25 %) der unzulässigen Petitionen im Jahr 2024 bestätigt wird, dass immer noch eine weitverbreitete Unkenntnis in Bezug auf den Zuständigkeitsbereich der EU besteht; in der Erwägung, dass nach wie vor Anstrengungen erforderlich sind, um den Tätigkeitsbereich der EU weiter zu verdeutlichen, damit weniger unzulässige Petitionen eingereicht werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass das Recht, Petitionen an das Parlament zu richten, ein Grundrecht der EU-Bürgerinnen und ‑Bürger ist, das sowohl ihnen als auch den Personen mit Wohnort in der EU einen offenen, demokratischen und transparenten Mechanismus dafür bietet, sich unmittelbar an ihre gewählten Vertreterinnen und Vertreter zu wenden; in der Erwägung, dass viele Menschen mit Behinderungen aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit barrierefreier Formate und des Umstands, dass nationale Gebärdensprachen nicht als Teil der Mehrsprachigkeit der EU anerkannt sind, keinen gleichberechtigten Zugang zu Informationen und Kommunikationsmitteln haben; in der Erwägung, dass dieses wesentliche Instrument die Bürgerinnen und Bürger in die Lage versetzt, aktiv und wirksam am Leben der EU teilzuhaben; in der Erwägung, dass die EU-Bürgerinnen und ‑Bürger mittels Petitionen Versäumnisse bei der Umsetzung des EU-Rechts beanstanden und zur Aufdeckung von Verstößen gegen das EU-Recht beitragen können, wobei die Souveränität der Mitgliedstaaten und die Anwendung der EU-Verträge zu wahren sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass das Parlament bei der Entwicklung des Petitionsverfahrens international seit Langem eine führende Rolle spielt und sein Petitionsverfahren das offenste und transparenteste derartige Verfahren in Europa ist und dadurch den Petenten eine uneingeschränkte Beteiligung an seinen Tätigkeiten ermöglicht wird; in der Erwägung, dass die Online-Plattform für Petitionen intuitiver gestaltet werden könnte, um die Bedienung für die Nutzer zu vereinfachen; in der Erwägung, dass durch die Einbindung von KI-Technologien Suchvorgänge vereinfacht und die Zugänglichkeit von Petitionen verbessert werden könnten, indem im Vergleich zur aktuellen Version erweiterte Funktionen angeboten werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass der Petitionsausschuss die Bedeutung von mehr Transparenz bei der Bearbeitung von Petitionen hervorhebt, was eine systematische Rückmeldung an die Petenten in wichtigen Phasen des Verfahrens und einen klaren Zeitplan für Folgemaßnahmen der EU-Organe einschließt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass sich die Tätigkeit des Petitionsausschusses auf die Anregungen der Petenten und die von ihnen bereitgestellten Informationen stützt; in der Erwägung, dass diese Informationen zusammen mit dem Fachwissen der Kommission, der Mitgliedstaaten und anderer Stellen für die Arbeit des Petitionsausschusses von zentraler Bedeutung sind; in der Erwägung, dass mithilfe zulässiger Petitionen häufig ein wertvoller Beitrag zur Arbeit der anderen parlamentarischen Ausschüsse geleistet wird; in der Erwägung, dass Petitionen daher auch im Gesetzgebungsverfahren von Bedeutung sein können, da mit ihnen konkrete Rückmeldungen über die Auswirkungen der EU-Politik geliefert werden und somit die Möglichkeit geschaffen wird, mit politischen Maßnahmen auf aufkommende Bedürfnisse einzugehen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass das Petitionsrecht die Fähigkeit des Parlaments verbessert, auf Beschwerden und Bedenken in Bezug auf die Achtung der Grundrechte der EU und die Einhaltung des EU-Rechts in den Mitgliedstaaten zu reagieren; in der Erwägung, dass Petitionen eine nützliche Quelle mit Informationen über Fälle der fehlerhaften Anwendung des EU-Rechts oder von Verstößen dagegen sein könnten und es dem Parlament und anderen Organen der EU somit ermöglichen, die Umsetzung und Anwendung des EU-Rechts und seine Auswirkungen auf die Rechte der EU-Bürgerinnen und ‑bürger und von Personen mit Wohnort in der EU zu bewerten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass jede Petition auf sorgfältige, effiziente und transparente Weise geprüft und behandelt wird; in der Erwägung, dass alle Petenten das Recht haben, innerhalb einer angemessenen Frist eine Antwort sowie Informationen über die Entscheidung über die Zulässigkeit und die vom Ausschuss getroffenen Folgemaßnahmen in ihrer Sprache oder in der in der Petition verwendeten Sprache zu erhalten; in der Erwägung, dass das Parlament in der am 19. März 2024 erörterten Petition Nr. 1056/2016 aufgefordert wurde, die Einreichung von Petitionen in den in der EU verwendeten nationalen Gebärdensprachen zu ermöglichen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass der Petitionsausschuss der Prüfung und öffentlichen Erörterung von Petitionen in seinen Sitzungen größte Bedeutung beimisst; in der Erwägung, dass Petenten das Recht haben, ihre Petitionen vorzustellen, und bei der Erörterung häufig das Wort ergreifen und somit aktiv zur Arbeit des Ausschusses beitragen; in der Erwägung, dass der Petitionsausschuss im Jahr 2024 (abgesehen von seiner konstituierenden Sitzung) acht Ausschusssitzungen abgehalten hat, in denen 106 Petitionen mit 106 anwesenden Petenten erörtert wurden, von denen sich die meisten aktiv per Wortmeldung beteiligt haben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>O.</NO.P>in der Erwägung, dass die im Jahr 2024 in den Petitionen vorgebrachten Anliegen hauptsächlich die Bereiche Umwelt, Grundrechte, Rechtsstaatlichkeit (insbesondere das Recht auf gute Verwaltung, das Recht auf Zugang zu Dokumenten, und die Meinungs- und Informationsfreiheit), Binnenmarkt, Justiz, Verbraucherrechte und Gesundheit betrafen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>P.</NO.P>in der Erwägung, dass der Petitionsausschuss bei der Annahme seiner Tagesordnungen für Sitzungen bestrebt ist, Petitionen und Themen zu erörtern, die von großer Bedeutung für die Erörterung auf EU-Ebene sind, und der Notwendigkeit Rechnung trägt, eine ausgewogene geografische Abdeckung der Themen entsprechend den eingegangenen Petitionen zu wahren;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Q.</NO.P>in der Erwägung, dass 82 % der im Jahr 2024 beim Parlament eingereichten Petitionen über das Petitionsportal des Parlaments eingereicht wurden, was fast dem Wert von 82,4 % im Jahr 2023 entspricht, wodurch das Portal als bei Weitem am häufigsten genutzter Kanal für Bürgerinnen und Bürger zur Einreichung von Petitionen beim Parlament bekräftigt wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>R.</NO.P>in der Erwägung, dass auf dem überarbeiteten Petitionsportal automatisch Informationen über die Annahme von Petitionen und Statusänderungen, zusätzliche Informationen (z. B. Länder, Themen) und Zusammenfassungen in allen 24 Amtssprachen der EU veröffentlicht werden; in der Erwägung, dass im Jahr 2024 alle Petitionen rasch und innerhalb weniger Tage nach ihrer Annahme vorbereitet und veröffentlicht wurden und dass auf alle internen und externen Ersuchen um Unterstützung in Bezug auf die Nutzung und den Inhalt des Petitionsportals erfolgreich, rasch und in allen Amtssprachen der EU reagiert wurde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>S.</NO.P>in der Erwägung, dass im Jahr 2024 aufgrund der wahlbedingten Sitzungspause keine Informationsbesuche für Petitionen stattfanden, für die eine Untersuchung im Gange war; in der Erwägung, dass der Ausschuss die Folgebewertung durchgeführt und zwei Berichte über frühere Informationsbesuche im Jahr 2023 angenommen hat; in der Erwägung, dass für das erste Halbjahr 2025 zwei Informationsbesuche geplant waren;</P></CONS><CONS><P><NO.P>T.</NO.P>in der Erwägung, dass der Petitionsausschuss als eingeladener Ausschuss am 4. November 2024 an der Bestätigungsanhörung des designierten Mitglieds der Kommission für Handel und wirtschaftliche Sicherheit, interinstitutionelle Beziehungen und Transparenz, Maroš Šefčovič, teilgenommen hat; in der Erwägung, dass Maroš Šefčovič in Beantwortung der schriftlichen und mündlichen Fragen des Petitionsausschusses im Rahmen der Bestätigungsanhörung eine Reihe von Zusagen in Bezug auf das Petitionsverfahren und die Transparenz der Durchsetzungsmaßnahmen der Kommission abgegeben hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>U.</NO.P>in der Erwägung, dass der Petitionsausschuss gemäß der Geschäftsordnung des Parlaments auch für die Beziehungen zum Europäischen Bürgerbeauftragten zuständig ist, der Beschwerden über Missstände in der Verwaltungstätigkeit der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU untersucht; in der Erwägung, dass der Petitionsausschuss im Jahr 2024 eine Schlüsselrolle bei der Organisation der Wahl des Europäischen Bürgerbeauftragten spielte, indem er gemäß Artikel 237 der Geschäftsordnung des Parlaments die öffentliche Anhörung der Kandidaten durchführte; in der Erwägung, dass Teresa Anjinho am 17. Dezember 2024 für die Wahlperiode 2024-2029 zur Europäischen Bürgerbeauftragten gewählt wurde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>V.</NO.P>in der Erwägung, dass die Beziehungen zwischen dem Petitionsausschuss und der Europäischen Bürgerbeauftragten im Jahr 2024 konstruktiv weitergeführt wurden, wie die aktive Teilnahme der früheren Europäischen Bürgerbeauftragten, Emily O’Reilly, an den Sitzungen des Ausschusses zeigt; in der Erwägung, dass sie dem Petitionsausschuss bei seiner Sitzung am 4. September 2024 ihren Jahresbericht für 2023 vorstellte und am 2. Dezember 2024 am jährlichen Workshop des Ausschusses zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen teilnahm;</P></CONS><CONS><P><NO.P>W.</NO.P>in der Erwägung, dass der Petitionsausschuss Mitglied des Europäischen Verbindungsnetzes der Bürgerbeauftragten ist, dem auch die Europäische Bürgerbeauftragte, nationale und regionale Bürgerbeauftragte sowie entsprechende Einrichtungen in den Mitgliedstaaten, Bewerberländern und weiteren Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums angehören und das zum Ziel hat, den Austausch von Informationen über das EU-Recht und die EU-Politik sowie den Austausch über bewährte Verfahren zu fördern;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>hebt hervor, dass dem Petitionsausschuss beim Schutz und bei der Förderung der Rechte der EU-Bürgerinnen und ‑Bürger und der Personen mit Wohnort in der EU eine grundlegende Rolle zukommt, und betont, dass er sicherstellen muss, dass die Bedenken und Beschwerden der Petenten rasch, wirksam, auf zugängliche Weise und angemessen geprüft und die Petenten über die ergriffenen Maßnahmen und die Fortschritte bei der Bearbeitung ihrer Petitionen ordnungsgemäß informiert werden; bedauert jedoch, dass dies in der Praxis nicht immer der Fall ist; weist darauf hin, dass alle Petitionen im Rahmen eines offenen, demokratischen und transparenten Petitionsverfahrens behandelt werden müssen, das vom Ausschuss konsequent beizubehalten ist; empfiehlt, die internen Verfahren zu überarbeiten, um sicherzustellen, dass ähnliche oder wiederholte Petitionen zusammengefasst und effizienter bearbeitet werden, während gleichzeitig das Recht jedes Petenten, individuell Gehör zu erhalten, gewahrt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>hebt erneut die Bedeutung hervor, die einer kontinuierlichen öffentlichen Debatte über die Tätigkeitsbereiche der Union zukommt, die das Ziel hat, die Bürgerinnen und Bürger über den Umfang der Zuständigkeiten der Union und die verschiedenen Entscheidungsebenen zu informieren, um die Zahl der unzulässigen Petitionen zu verringern; bekräftigt in diesem Zusammenhang, dass mit aktiver Hilfe der vorhandenen Kommunikationsdienste umfassendere Sensibilisierungskampagnen, insbesondere in abgelegenen Regionen sowie unter unterrepräsentierten Bevölkerungsgruppen, darunter junge Menschen, Frauen sowie Gemeinschaften im ländlichen Raum und in Inselgebieten, durchgeführt werden müssen, damit die Bürgerinnen und Bürger mehr Informationen zu ihrem Petitionsrecht sowie über den Umfang der Zuständigkeiten der EU und die Kompetenzen des Petitionsausschusses erhalten; fordert eine klarere, jargonfreie Kommunikation mit den Petenten und eine bessere öffentliche Erläuterung der Rolle des Petitionsausschusses und seiner Grenzen, insbesondere für schutzbedürftige Personen und diejenigen, die ihr Petitionsrecht zum ersten Mal wahrnehmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>weist auf die europäische Dimension des Petitionsausschusses hin, an den sich Bürgerinnen und Bürger aus allen 27 Mitgliedstaaten in Angelegenheiten wenden können, die in den Anwendungsbereich der EU-Verträge und der Rechtsvorschriften der EU fallen; ist der Ansicht, dass der Ausschuss – unter Achtung der Souveränität und der nationalen Besonderheiten – eine besondere Verantwortung dafür trägt, diese europäische Dimension zu wahren und den Bürgerinnen und Bürgern den Mehrwert der europäischen Einheit und Integration aufzuzeigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>weist darauf hin, dass Petitionen für das Parlament und die anderen Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der EU eine einzigartige Gelegenheit sind, unmittelbar mit den EU-Bürgerinnen und ‑Bürgern in Kontakt zu treten und einen regelmäßigen Dialog mit ihnen zu führen, insbesondere in Fällen, in denen diese von der fehlerhaften Anwendung des EU-Rechts oder von Verstößen dagegen betroffen sind; betont, dass die Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der EU und nationale, regionale und lokale Behörden bei Untersuchungen im Zusammenhang mit der Umsetzung und Einhaltung des EU-Rechts verstärkt zusammenarbeiten müssen; ist der Ansicht, dass eine solche Zusammenarbeit von entscheidender Bedeutung ist, um die Bedenken der Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich der Anwendung des EU-Rechts anzugehen und auszuräumen, und dass diese Zusammenarbeit zur Stärkung der demokratischen Legitimität und Rechenschaftspflicht der EU beiträgt; fordert daher, dass Vertreter der Mitgliedstaaten auf substanzielle Weise in die Ausschusssitzungen einbezogen werden und dass auf vom Petitionsausschuss an nationale Behörden übermittelte Ersuchen um Klarstellungen und Informationen zeitnah und ausführlich reagiert wird, damit Petitionen ordnungsgemäß weiterverfolgt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>weist darauf hin, dass der Petitionsausschuss Anfang 2024 eine beträchtliche Zahl von Petitionen erhalten hat, in denen die Petentinnen und Petenten ihre Besorgnis über die wahrgenommenen Bedrohungen der Rechtsstaatlichkeit in Spanien zum Ausdruck brachten; stellt fest, dass im Januar 2024 eine gemeinsame Aussprache über mehrere Petitionen geführt wurde, die sich mit den Entwicklungen in Spanien befassen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Vorschlag der Regierung für ein Amnestiegesetz und dessen möglichen Auswirkungen auf den Rechtsrahmen Spaniens und der EU;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>weist darauf hin, dass durch Petitionen wesentlich dazu beigetragen wird, dass die Kommission ihre Funktion als Hüterin der Verträge wahrnehmen kann, indem den Bürgerinnen und Bürgern ein zusätzliches Instrument geboten wird, um auf mutmaßliche Verstöße gegen das EU-Recht aufmerksam zu machen; betont, dass eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen dem Petitionsausschuss und der Kommission in Form von raschen und ausführlichen Antworten der Kommission, die auf einer gründlichen Prüfung der in den Petitionen aufgeworfenen Fragen beruhen, für die erfolgreiche Bearbeitung der Petitionen von wesentlicher Bedeutung ist; bekräftigt, dass diese Antworten, die den Petenten übermittelt werden, klar, einfach und empathisch formuliert sein sollten, um ein besseres Verständnis der Petenten und ihrer Anliegen zum Ausdruck zu bringen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>begrüßt die Einrichtung einer neuen Website der Kommission über Vertragsverletzungsverfahren, die Umsetzung von Richtlinien und den EU-Pilot-Dialog; fordert die Kommission jedoch erneut auf, den Petitionsausschuss regelmäßig über den Stand der Vertragsverletzungsverfahren zu informieren und sicherzustellen, dass der Ausschuss Zugang zu einschlägigen Informationen über Vertragsverletzungsverfahren und EU-Pilotverfahren erhält, die eingegangene Petitionen betreffen; bekräftigt, dass die Transparenz der Vertragsverletzungsverfahren sowie die Kommunikation mit den Petenten über den Stand dieser Verfahren verbessert werden müssen, und betont, dass dies der Durchführung der Petitionsverfahren zugutekommen würde; begrüßt die Initiative der Kommission, Petitionen in das öffentliche Register der Kommission für Vertragsverletzungsentscheidungen aufzunehmen sowie einen Link zum öffentlichen Register der Kommission im Petitionsportal zu hinterlegen; begrüßt die Zusage von Maroš Šefčovič, Mitglied der Kommission, weitere Verknüpfungen zwischen dem öffentlichen Register der Kommission und dem Petitionsportal des Parlaments einzurichten; fordert die Kommission erneut auf, all diese Anforderungen in die Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 304 vom 20.11.2010, S. 47, ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_interinstit/2010/1120/oj.</FIELD></FOOTNOTE> aufzunehmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>fordert eine unabhängige und regelmäßige Bewertung der Qualität und Klarheit der Antworten der Kommission auf Petitionen, wobei der Schwerpunkt insbesondere auf Lesbarkeit, Relevanz und Sensibilität für die Umstände der Petenten liegen sollte, um eine substanzielle und respektvolle Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>ist der Auffassung, dass eine aktivere Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten mit dem Petitionsausschuss zweckdienlich sein kann, um Blockaden bei Petitionen zu beseitigen, die eine zügige Antwort und Reaktion der nationalen Behörden erfordern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>weist darauf hin, dass die e-Petition-Datenbank ein wichtiges internes Instrument ist, durch das es den Mitgliedern des Petitionsausschusses ermöglicht wird, auf alle Informationen zuzugreifen, die für die Weiterverfolgung des aktuellen Stands jeder Petition und zum Treffen fundierter Entscheidungen über die Behandlung von Petitionen erforderlich sind; stellt fest, dass der e-Petition-Datenbank auch eine wichtige Funktion bei der Kommunikation mit Petenten zukommt; betont, dass die digitalen Instrumente des Petitionsausschusses weiter modernisiert werden müssen, und schlägt vor, dass die Möglichkeit eines verantwortungsbewussten, von Menschen gesteuerten Einsatzes künstlicher Intelligenz geprüft wird, um die Bearbeitung von Petitionen weiter zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass die Kommission zugesagt hat, mit dem Parlament ein interinstitutionelles IT-Instrument zu entwickeln, mit dem Informationen und Dokumente über sämtliche Folgemaßnahmen zu Petitionen wie Vertragsverletzungsverfahren, Gesetzgebungsvorschläge oder Antworten nationaler Behörden ausgetauscht werden können, um die Transparenz und Effizienz der Bearbeitung von Petitionen zu steigern, was in einem weiter gefassten Kontext dazu beitragen würde, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der EU und das europäische Projekt zu stärken; fordert die rasche Einführung eines solchen interinstitutionellen IT-Instruments;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>weist darauf hin, dass die Zusammenarbeit mit anderen Ausschüssen des Parlaments für die umfassende Bearbeitung von Petitionen von wesentlicher Bedeutung ist; stellt fest, dass im Jahr 2024 30 Ersuchen um Stellungnahme und 450 Ersuchen um Auskunft an andere Ausschüsse gerichtet wurden; stellt fest, dass bis Ende 2024 26 Stellungnahmen eingegangen sind; weist darauf hin, dass die Petenten informiert werden, wenn entschieden wird, für die Bearbeitung ihrer Petitionen Stellungnahmen anderer Ausschüsse anzufordern; betont, dass sich die Ausschüsse des Parlaments stärker darum bemühen sollten, aktiv zur Prüfung von Petitionen beizutragen, indem sie ihr Fachwissen bereitstellen, damit das Parlament rascher und umfassender auf Anliegen der Bürgerinnen und Bürger reagieren kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>ist der Auffassung, dass das Petitionsnetzwerk ein nützliches Instrument für die Erleichterung der Weiterbehandlung von Petitionen im Rahmen der parlamentarischen und legislativen Arbeit ist; ist zuversichtlich, dass regelmäßige Sitzungen des Petitionsnetzwerks ausschlaggebend dafür sind, die Tätigkeit des Petitionsausschusses sichtbarer zu machen, für ein besseres Verständnis von dessen Arbeit und Auftrag zu sorgen und die Zusammenarbeit mit den anderen Ausschüssen des Parlaments zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>stellt fest, dass Umweltfragen auch im Jahr 2024 das wichtigste Anliegen der Petenten waren, wobei sich über 20 % der Petitionen mit Umweltthemen befassten; stellt fest, dass eine beträchtliche Zahl von Petitionen eingereicht wurde, in denen Verstöße gegen das EU-Umweltrecht in mehreren Mitgliedstaaten angeprangert werden; stellt fest, dass die von den Petenten gemeldeten und im Ausschuss erörterten Themen den Schutz des Wolfs in der EU, die langfristigen toxischen Auswirkungen von Pestiziden und den Verstoß gegen die Richtlinie über Industrieemissionen<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie (EU) 2024/1785 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 zur Aufhebung der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) und der Richtlinie 1999/31/EG des Rates über Abfalldeponien (ABl. L, 2024/1785, 15.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2024/1785/oj).</FIELD></FOOTNOTE> im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Stahlwerks umfassten; betont, dass die Erwartungen der EU-Bürgerinnen und ‑Bürger in Bezug auf den Umweltschutz erfüllt werden müssen, und fordert die Kommission nachdrücklich auf, zusammen mit den Mitgliedstaaten die korrekte Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften im Bereich der Umwelt sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>stellt fest, dass der Petitionsausschuss auch andere Themen behandelt hat, etwa den Schutz der Rechte des Kindes, einschließlich der Sicherheit im Internet, und die Verbesserung des Tierschutzes; weist darauf hin, dass auch Petitionen eingereicht wurden, in denen Verletzungen der Fahrgastrechte hervorgehoben werden; stellt ferner fest, dass in zahlreichen Petitionen Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes und insbesondere der Durchsetzung der Datenschutz-Grundverordnung<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2016/679/oj).</FIELD></FOOTNOTE> geäußert wurden; hebt auch hervor, dass eine Reihe von Petitionen eingereicht wurde, die sich mit der in allen Mitgliedstaaten herrschenden Wohnungskrise befassen; stellt fest, dass sich der Petitionsausschuss mit den Verantwortlichkeiten der im Bereich fossiler Brennstoffe tätigen Unternehmen angesichts der Krise der Lebenshaltungskosten befasst hat, wobei Bedenken im Zusammenhang mit der Sicherheit des Eisenbahnverkehrs und dem Schutz der Arbeitnehmerrechte geäußert wurden; nimmt zur Kenntnis, dass Petitionen zum Thema Kultur und nationales Kulturerbe geprüft wurden; weist darauf hin, dass der Petitionsausschuss mehrere Petitionen zur Annullierung von unbefristeten Aufenthaltstiteln russischer Staatsangehöriger erörtert hat; stellt fest, dass beim Petitionsausschuss zahlreiche Petitionen zur Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten eingegangen sind, die im Ausschuss erörtert wurden; nimmt die eingereichten Petitionen zu den Bedingungen für die Aufnahme von Migranten und Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten zur Kenntnis und nimmt die Petitionen zur Kenntnis, in denen Fälle von Diskriminierung gemeldet wurden; erwartet von der Kommission angemessene Folgemaßnahmen und aktualisierte Informationen zu all diesen Petitionen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>hebt den wichtigen Beitrag hervor, den der Petitionsausschuss zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen leistet, wie aus der Bearbeitung einer Anzahl von Petitionen zu diesem Thema durch den Ausschuss deutlich wird, einschließlich der Prüfung der Petition Nr. 1056/2016 zur Einreichung von Petitionen in nationalen Gebärdensprachen; nimmt in diesem Zusammenhang die Bemühungen der Dienststellen des Parlaments zur Kenntnis und stellt fest, dass nicht nur die beste technische, sondern auch die für gehörlose Bürgerinnen und Bürger am besten zugängliche Lösung gefunden werden muss, um mit ihnen in der nationalen Gebärdensprache ihrer Muttersprache zu kommunizieren; fordert, dass die Geschäftsordnung in enger Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für konstitutionelle Fragen dahingehend geändert wird, dass die zwingend vorgeschriebene ausschließlich schriftliche Kommunikation für den Fall von Bürgerinnen und Bürgern, die Gebärdensprachen verwenden oder gehörlos oder hörgeschädigt sind, abgeschafft wird, damit diese Menschen auf Antrag während des Verfahrens Gebärdensprache verwenden können; stellt fest, dass die Bildung von Schülern mit Behinderungen, die Verweigerung von Gesundheitsdiensten für Menschen mit Behinderungen und die Zugänglichkeit öffentlicher Räume und Dienstleistungen weitere Anliegen der Petenten im Jahr 2024 waren; weist auf den jährlichen Workshop des Petitionsausschusses zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen hin, der am 2. Dezember 2024 stattfand und bei dem der Schwerpunkt auf dem aktuellen Stand der EU-Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030 lag, und fordert nachdrücklich, dass die Ergebnisse von Petitionen rasch mit messbaren Zielen und Mittelbindungen in die Halbzeitüberprüfung der Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030 einbezogen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>betont, dass dem Petitionsausschuss innerhalb der EU im Rahmen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen eine besondere Schutzfunktion zukommt; weist auf die wichtigen laufenden Arbeiten des Ausschusses im Zusammenhang mit Petitionen zu Fragen im Bereich Behinderungen hin; weist darauf hin, dass in die Richtlinie (EU) 2024/2841 zur Einführung des Europäischen Behindertenausweises und des Europäischen Parkausweises<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie (EU) 2024/2841 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 zur Einführung des Europäischen Behindertenausweises und des Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen (ABl. L, 2024/2841, 14.11.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2024/2841/oj).</FIELD></FOOTNOTE> ein Verweis auf Petitionen aufgenommen wurde, in denen auf die Notwendigkeit eines unionsweiten Behindertenausweises hingewiesen wurde; betont, dass Petitionen erheblich zum Gesetzgebungsverfahren beitragen können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>weist darauf hin, dass der Petitionsausschuss gemäß der Geschäftsordnung des Parlaments unter anderem für die Beziehungen zum Europäischen Bürgerbeauftragten zuständig ist; hebt die Rolle des Petitionsausschusses im Verfahren zur Wahl des Europäischen Bürgerbeauftragten hervor, insbesondere bei der Organisation der öffentlichen Anhörung mit allen infrage kommenden Kandidaten am 3. Dezember 2024, die allen Mitgliedern des Europäischen Parlaments offenstand, wodurch ihnen die demokratische und transparente Möglichkeit geboten wurde, einen Meinungsaustausch mit den Kandidaten zu führen und ihre Unabhängigkeit, Qualifikationen und Professionalität sowie ihre Vision für das Amt des Europäischen Bürgerbeauftragten innerhalb der institutionellen Architektur der EU zu bewerten; begrüßt die konstruktive Zusammenarbeit des Parlaments mit der Europäischen Bürgerbeauftragten, mit der der Petitionsausschuss das Ziel teilt, die Transparenz, Professionalität und Integrität der Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der EU gegenüber den EU-Bürgerinnen und ‑Bürgern sicherzustellen, sowie die Beteiligung der Europäischen Bürgerbeauftragten am Europäischen Verbindungsnetz der Bürgerbeauftragten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>ersucht die Europäische Bürgerbeauftragte, sich weiterhin regelmäßig an der Arbeit des Petitionsausschusses das ganze Jahr über zu beteiligen; ist der festen Überzeugung, dass die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU dafür sorgen müssen, dass konsequente und wirksame Folgemaßnahmen zu den Empfehlungen der Bürgerbeauftragten ergriffen werden; betont die wesentliche Rolle der Europäischen Bürgerbeauftragten bei der Förderung von Transparenz, einer guten Verwaltung und dem Schutz der Rechte von Bürgerinnen und Bürgern; fordert eine engere Zusammenarbeit zwischen dem Petitionsausschuss und der Dienststelle der Bürgerbeauftragten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>stellt fest, dass der Petitionsausschuss trotz der parlamentarischen Pause aufgrund der Wahl zum Europäischen Parlament seinen Standpunkt zum Ausdruck gebracht und Empfehlungen zu wichtigen Fragen ausgesprochen hat, die in Petitionen angesprochen wurden, einschließlich der Annahme von zwei Kontrollberichten im Anschluss an Informationsbesuche im zweiten Halbjahr 2023, nämlich die Reise nach Irland zu Glimmerhäusern und die Reise nach Spanien zur sprachlichen Immersion in Katalonien; betont, wie wichtig es ist, dass die katalanischen Behörden die Empfehlungen, die der Petitionsausschuss in seinem Bericht vom 19. März 2024 über die Delegationsreise zum Schutz der sprachlichen Rechte von Schülern und ihren Familien abgegeben hat, umsetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>nimmt die steigende Zahl von Petitionen zur Bildungspolitik, insbesondere zur Anerkennung von Lehrqualifikationen in den Mitgliedstaaten, zur Kenntnis; hebt in diesem Zusammenhang die mündliche Anfrage des Petitionsausschusses an die Kommission zu den Arbeitsbedingungen von Lehrkräften in der EU hervor; ist beunruhigt über die mündliche Antwort der Kommission, in der bestätigt wird, dass der Mangel an Lehrkräften ein ernstes Problem darstellt, was auch in den jüngsten PISA-Ergebnissen zum Ausdruck kommt, da es keinem einzigen Mitgliedstaat gelungen ist, seine Leistungen im Bereich der grundlegenden Kompetenzen zu verbessern; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, ihre Anstrengungen zur Verbesserung ihrer Schulbildungssysteme erheblich zu verstärken und gleichzeitig die Attraktivität des Lehrerberufs zu erhöhen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>begrüßt die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. April 2024 zur Abfertigung von schweren Lastfahrzeugen an Grenzübergangsstellen auf der Grundlage der Petition Nr. 0146/2023<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/1278, 13.3.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/1278/oj.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>betont, dass das Petitionsportal ein wesentliches Instrument für die Sicherstellung eines reibungslosen, effizienten und transparenten Petitionsverfahrens ist; begrüßt die Verbesserungen, die am Portal zum Nutzen der Petenten vorgenommen wurden und betont, dass die Bemühungen um eine bessere Zugänglichkeit des Portals fortgesetzt werden müssen, einschließlich einer besseren Zugänglichkeit für Menschen, die Gebärdensprachen verwenden, wie in der Petition Nr. 1056/2016 gefordert, sowie für Menschen mit Behinderungen; stellt fest, dass das Petitionsportal zu den am häufigsten besuchten Websites des Europäischen Parlaments zählt und somit für viele EU-Bürgerinnen und ‑Bürger die erste Anlaufstelle für die Kontaktaufnahme mit dem Parlament darstellt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung und den Bericht des Petitionsausschusses dem Rat, der Kommission, der Europäischen Bürgerbeauftragten sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, ihren Petitionsausschüssen und ihren Bürgerbeauftragten bzw. entsprechenden Einrichtungen zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>