<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF2" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0230</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Geeinte Reaktion auf die jüngsten Verletzungen des Luftraums und die jüngsten Bedrohungen der kritischen Infrastruktur der EU-Mitgliedstaaten durch Russland</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(B10-0419, 0422, 0423, 0424 und 0437/2025)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Oktober 2025 zu einer geeinten Reaktion auf die jüngsten Verletzungen des Luftraums und die jüngsten Bedrohungen der kritischen Infrastruktur der EU-Mitgliedstaaten durch Russland (2025/2901(RSP))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Charta der Vereinten Nationen und die Grundsätze des Völkerrechts,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 42 Absatz 7 und Artikel 24 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine vorherigen Entschließungen zur Ukraine und zu Russland,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Weißbuch mit dem Titel „Europäische Verteidigung – Bereitschaft 2030“ und seine diesbezügliche Entschließung vom 12. März 2025<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/3151, 20.6.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/3151/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung des Rates (EU) 2025/1106 vom 27. Mai 2025 zur Festlegung des Instruments „Sicherheitsmaßnahmen für Europa (SAFE) durch die Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie“<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2025/1106, 28.5.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2025/1106/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 5. März 2024 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Programms für die europäische Verteidigungsindustrie und eines Rahmens für Maßnahmen zur Gewährleistung der zeitnahen Verfügbarkeit und Lieferung von Verteidigungsgütern (EDIP) (COM(2024)0150),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine vorherigen Entschließungen zur Ukraine und zu Russland, insbesondere jene, die seit dem groß angelegten Einmarsch Russlands in die Ukraine im Februar 2022 und der Annexion der Halbinsel Krim am 19. Februar 2014 angenommen wurden,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den internationalen Rechtsrahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Terrorismus, einschließlich der vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 13. Februar 2017 verabschiedeten Resolution 2341 zum Schutz kritischer Infrastruktur vor terroristischen Handlungen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Rede zur Lage der Union, die die Präsidentin der Kommission Ursula von der Leyen am 10. September 2025 gehalten hat,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung von NATO-Generalsekretär Mark Rutte vom 10. September 2025 zu der Verletzung des polnischen Luftraums durch russische Drohnen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Rede des stellvertretenden polnischen Ministerpräsidenten Radosław Sikorski in der Dringlichkeitssitzung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 22. September 2025,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung, die die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik Kaja Kallas am 22. September 2025 zu der Verletzung des estnischen Luftraums in der Dringlichkeitssitzung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen abgegeben hat,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung des Nordatlantikrats vom 23. September 2025 zu den jüngsten Luftraumverletzungen durch Russland,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung des Mitglieds der Kommission Andrius Kubilius vom 26. September 2025 im Anschluss an die hochrangig besetzte Videokonferenz über die Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich an der Ostflanke,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Bemerkungen des Präsidenten des Rates António Costa vom 1. Oktober 2025 auf der Pressekonferenz im Anschluss an das informelle Treffen der Staats- und Regierungschefs,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 136 Absätze 2 und Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass Russland in den vergangenen Jahren wiederholt vorsätzliche Handlungen hybrider Kriegsführung innerhalb des Gebiets der Union begangen hat, darunter Cyberangriffe, Desinformationskampagnen und Einflussnahme auf Wahlen, der Einsatz von Energie als Waffe, Brandanschläge, Sabotageakte gegen kritische Infrastruktur, die gezielte Störung (Jamming) und Fälschung von GPS-Signalen (Spoofing) von globalen Satellitennavigationssystemen (GNSS) sowie militärische Provokationen, einschließlich Luftraumverletzungen durch Kampfflugzeuge und Langstreckenangriffsdrohnen, wobei versucht wurde, Angst unter der EU-Bevölkerung zu schüren, die politische Lage in den Mitgliedstaaten zu destabilisieren und die Unterstützung der EU für die Ukraine zu verringern;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass es seit Beginn des groß angelegten Einmarschs Russlands in die Ukraine zu Verletzungen des Luftraums der NATO und der EU durch Russland gekommen ist, die eine eklatante Verletzung der Souveränität der Mitgliedstaaten und des Völkerrechts darstellen und kürzlich ein beispielloses Ausmaß erreicht haben, was die Frage aufwirft, ob Russland versucht, die Entschlossenheit der NATO auf die Probe zu stellen oder sie dazu zu bewegen, ihre Aufmerksamkeit nicht mehr auf den Krieg in der Ukraine zu richten und ihre Ressourcen nicht mehr dafür einzusetzen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass am 28. Juli 2025 eine mit Sprengstoff beladene russische Drohne von Belarus aus in den Luftraum Litauens eingedrungen und in dessen Hoheitsgebiet auf einem militärischen Übungsgelände abgestürzt ist; in der Erwägung, dass am 4. Oktober 2025 für Schmuggelaktivitäten verwendete Wetterballons von Belarus aus in den litauischen Luftraum eingedrungen sind, wodurch der Betrieb des internationalen Flughafens Vilnius erheblich beeinträchtigt wurde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass am 10. September 2025 fast 20 russische Drohnen sich sieben Stunden lang im Tiefflug im polnischen Luftraum bewegen konnten, bevor sie von NATO-Kampfflugzeugen abgeschossen wurden oder abstürzten, was die erste unmittelbare militärische Konfrontation zwischen der NATO und Russland seit Beginn des groß angelegten Einmarschs in die Ukraine ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass am 19. September 2025 drei bewaffnete russische MiG-31-Kampfflugzeuge zwölf Minuten lang den estnischen Luftraum verletzten, in die Sicherheitszone über einer polnischen Bohrplattform in der Ostsee eindrangen, die Funksprüche von F-35-Piloten der NATO missachteten und letztlich wieder zurück in den internationalen Luftraum eskortiert wurden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass am 25. September 2025 ungarische Gripen-Kampfflugzeuge aus Litauen aufstiegen, um fünf russische Kampfflugzeuge abzufangen, die in der Nähe des NATO-Luftraums flogen, ohne die internationalen Flugsicherheitsvorschriften einzuhalten; in der Erwägung, dass die Flugzeuge westlich der Küste Lettlands gesichtet und erkannt wurden, bevor sie aus dem NATO-Luftraum eskortiert wurden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass seit Februar 2022 in elf Fällen russische Drohnen in den rumänischen Luftraum eingedrungen und in 39 weiteren Fällen mehrere Trümmerteile von Drohnen auf rumänisches Hoheitsgebiet gestürzt sind; in der Erwägung, dass zuletzt am 13. September 2025 erneut eine russische Geran-Drohne in den rumänischen Luftraum eingedrungen und von zwei F-16-Kampfflugzeugen abgefangen worden ist; in der Erwägung, dass sich ähnliche Vorfälle auch in der Republik Moldau ereignet haben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass sich in Dänemark, Schweden, Norwegen, Litauen, Frankreich, Deutschland und Belgien koordinierte Drohnenüberflüge auf Zivil- und Militärflughäfen oder militärischen Einrichtungen oder in deren Nähe ereigneten, weswegen mehrere Flughäfen vorübergehend geschlossen werden mussten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass an den jüngsten Drohnenüberflügen im Ostseeraum erkennbar wird, dass sich im Hinblick auf die sichere und wirksame Umsetzung der Initiative zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums eine erhebliche hybride Gefährdungslage herausgebildet hat; in der Erwägung, dass die Überflüge zu Schäden an Infrastruktureinrichtungen und zu wirtschaftlichen Verlusten geführt haben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass Drohnen möglicherweise von Schiffen aus gestartet wurden, darunter auch solche, die Russlands Schattenflotte angehören, die in der Ostsee operiert und zwecks Sanktionsumgehung eingerichtet wurde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass die europäischen Staats- und Regierungschefs diese Vorfälle als von Russland orchestrierte vorsätzliche Provokation einstufen und darin ein Muster für das rücksichts- und verantwortungslose Verhalten Russlands erkennen, während Russland sich stets weigert hat, die Verantwortung für solche Vorfälle zu übernehmen, stattdessen alle Beweise zurückweist, den Mitgliedstaaten vorwirft, Berichte zu fälschen, und Desinformationen verbreitet, um die EU und ihre Verbündeten zu diskreditieren und fälschlicherweise der Ukraine die Schuld in die Schuhe zu schieben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass die NATO-Bündnispartner Polen und Estland nach diesen Überflügen Beratungen gemäß Artikel 4 des Nordatlantikvertrags beantragt haben; in der Erwägung, dass die EU-Mitgliedstaaten diese Überflüge in den Sitzungen ihrer ständigen Vertreter erörtert haben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass die NATO die militärische Aktivität „Östliche Wache“ begonnen hat, um kritische Unterwasserinfrastruktur in der Ostsee zu schützen, die maritime Lageerkennung als Reaktion auf russische Sabotageakte zu verbessern und um nach dem Vorfall in Polen ihr Luftverteidigungsdispositiv an der gesamten Ostflanke zu stärken, und dass Finnland, Schweden und Dänemark an der Übung „Protective Fence 25“ zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit, Abschreckung und Einsatzbereitschaft aus aufgelockerten Formationen teilgenommen haben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass Russland seit dem 24. Februar 2022 einen unrechtmäßigen, unprovozierten und ungerechtfertigten groß angelegten Angriffskrieg gegen die Ukraine führt, der einen offenkundigen Verstoß gegen die Charta der Vereinten Nationen und die Grundprinzipien des Völkerrechts und des humanitären Völkerrechts darstellt; in der Erwägung, dass die Streitkräfte Russlands nach wie vor systematisch Drohnen- und Raketenangriffe auf ukrainische Städte verüben und dabei die Zivilbevölkerung ins Visier nehmen, indem sie unter anderem Krankenwagen und Rettungskräfte angreifen; in der Erwägung, dass der Einsatz von Drohnen gegen eindeutig identifizierbare zivile Ziele, die Verbreitung von Filmaufnahmen, in denen diese Tötungen zu sehen sind, und die Veröffentlichung expliziter Drohungen in den sozialen Medien von koordinierten Maßnahmen Russlands zeugen, die zum Ziel haben, die Bevölkerung zu terrorisieren und zu vertreiben; in der Erwägung, dass kürzlich bei Angriffen Gebäude der ukrainischen Regierung sowie die EU-Vertretung und die Botschaft Polens getroffen wurden, was auf gezielte Angriffe des Kreml hindeutet; in der Erwägung, dass Russland Tausende Drohnen pro Monat herstellt und seine diesbezüglichen Produktionskapazitäten weiter ausbaut;</P></CONS><CONS><P><NO.P>O.</NO.P>in der Erwägung, dass die Sicherheit der Ukraine mit der europäischen, transatlantischen und globalen Sicherheit verknüpft ist und Russland beabsichtigt, die Aufmerksamkeit und die Ressourcen der NATO so umzulenken, dass die NATO nicht mehr die Ukraine unterstützt, sondern sich der Verteidigung ihres eigenen Gebiets widmet;</P></CONS><CONS><P><NO.P>P.</NO.P>in der Erwägung, dass einige NATO-Mitgliedstaaten, darunter Polen, die Warnung ausgesprochen haben, russische Flugzeuge, die in ihren Luftraum eindringen, würden unter Umständen abgeschossen, während die NATO betont, dass Entscheidungen über den Umgang mit in den eigenen Luftraum eindringenden Flugzeugen auf der Grundlage der verfügbaren Erkenntnisse über die tatsächliche Bedrohungslage getroffen werden, wozu auch die Feststellung von Vorsatz und die etwaige Bewaffnung gehören;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Q.</NO.P>in der Erwägung, dass die Haltung der Vereinigten Staaten zum Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine unvorhersehbar ist, weshalb die EU und ihre Mitgliedstaaten zu den wichtigsten strategischen Verbündeten der Ukraine geworden sind und eine stärkere und geschlossene europäische Reaktion erforderlich ist, um für die Bürgerinnen und Bürger der EU, die regionale Stabilität und den Weltfrieden einzutreten; in der Erwägung, dass die Zusammenarbeit zwischen der EU und den Vereinigten Staaten im Bereich Sicherheit und Verteidigung nach wie vor von entscheidender Bedeutung ist und gestärkt werden sollte; in der Erwägung, dass eine wirksame Abschreckung gegenüber der Aggression Russlands robuste Sicherheitsgarantien erfordert, die gemeinsam von der EU und den Vereinigten Staaten koordiniert werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>R.</NO.P>in der Erwägung, dass Luftverteidigungssysteme zur Abwehr unbemannter Luftfahrzeuge (UAV) auf kinetischer Wirkung, elektronischen Gegenmaßnahmen, insbesondere Störsignalen, beruhen, um die Drohnensteuerung zu unterbrechen bzw. die Drohne zur Landung zu bringen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>S.</NO.P>in der Erwägung, dass Dänemark zum Schutz des informellen Treffens der Staats- und Regierungschefs der EU, das am 1. und 2. Oktober 2025 in Kopenhagen stattfand, sämtliche zivilen Drohnenflüge im dänischen Luftraum vom 29. September bis 3. Oktober 2025 verboten hat; in der Erwägung, dass mehrere Mitgliedstaaten Dänemark bei den Sicherheitsmaßnahmen für das informelle Treffen unterstützt haben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>T.</NO.P>in der Erwägung, dass aus der Erklärung des Präsidenten des Rates António Costa vom 1. Oktober 2025 im Anschluss an das informelle Treffen der Staats- und Regierungschefs eindeutig die Bereitschaft hervorgeht, die Interoperabilität der Fähigkeiten zu verbessern, und dass darin ein klares Bekenntnis zu der Leitinitiative zum Schutzschild für die Ostflanke abgegeben wurde, was auch an den von den jeweiligen federführenden Staaten koordinierten Fähigkeitenkoalitionen deutlich wird, sowie zur EU-Initiative zu dem sogenannten Drohnenwall, was das Engagement der EU und der NATO für die gemeinsame Verteidigung gegen konventionelle und hybride Bedrohungen und für die Verbesserung der Sicherheit und Stabilität in dem Gebiet unterstreicht;</P></CONS><CONS><P><NO.P>U.</NO.P>in der Erwägung, dass die jüngsten Vorfälle im Zusammenhang mit dem Eindringen in den Luftraum eine entschlossene Reaktion und einen umfassenden Ansatz im anstehenden Fahrplan für die Verteidigungsbereitschaft 2030 erfordern;</P></CONS><CONS><P><NO.P>V.</NO.P>in der Erwägung, dass der Aufbau einer vollwertigen mehrschichtigen Luftraumverteidigung nach der rechtswidrigen Annexion der Krim hätte beginnen müssen; in der Erwägung, dass die Entscheidungsfindung sowie die Finanzierung, die Beschaffung bzw. der Erwerb und die Inbetriebnahme der Systeme Zeit in Anspruch nehmen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>W.</NO.P>in der Erwägung, dass es für Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Schweden, die Slowakei und Ungarn äußerst wichtig wäre, an der Ostflanke der NATO und im Ostsee- und im Schwarzmeerraum über vollwertige UAV-Fähigkeiten der EU zu verfügen; in der Erwägung, dass für den Aufbau solcher Fähigkeiten erhebliche Rüstungsinvestitionen der EU im Rahmen des derzeitigen und des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) erforderlich wären;</P></CONS><CONS><P><NO.P>X.</NO.P>in der Erwägung, dass dringend Maßnahmen zur Stärkung der technologischen und industriellen Basis der europäischen Verteidigung (EDTIB) erforderlich sind, um die Rüstungsproduktionskapazitäten der EU zu verbessern, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Rüstungsindustrie zu stärken und die Versorgung mit Rüstungsgütern zu sichern;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Y.</NO.P>in der Erwägung, dass kontinuierliche Anstrengungen und Investitionen erforderlich sind, um technologische Innovation und Forschung im Verteidigungsbereich zu fördern, womit die EDTIB gestärkt und die strategische Autonomie Europas vorangebracht werden;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>bekundet Moldau sowie Dänemark, Schweden, Polen, Litauen, Lettland, Finnland, Rumänien, Estland und allen anderen Mitgliedstaaten, die den unmittelbaren Drohungen, militärischen Provokationen und Handlungen hybrider Kriegsführung Russlands ausgesetzt sind, seine uneingeschränkte Solidarität; vertritt die Auffassung, dass die vorsätzliche Störung des Luftverkehrs, die sich gegen die aus militärischer Sicht kritischen Dienste und die aus militärischer Sicht kritische Infrastruktur Europas richtet, sowie des Funktionierens der politischen Institutionen der EU und der Mitgliedstaaten mit UAV durch im Dienste Russlands stehende Agenten einer Eskalation gleichkommt, die Gefahr von Fehleinschätzungen birgt, Menschenleben gefährdet, einen schwerwiegenden Verstoß gegen geltende internationale Normen darstellt und eine erhebliche Bedrohung der Bürgerinnen und Bürger der EU sowie des Friedens und der Sicherheit in Europa ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>unterstützt sämtliche Initiativen, auf deren Grundlage die EU und ihre Mitgliedstaaten koordiniert, geeint und verhältnismäßig gegen gleich welche Verletzungen ihres Luftraums vorgehen können, auch durch den Abschuss von Luftzielen; verurteilt aufs Schärfste die rücksichtslosen und eskalierenden Handlungen Russlands, mit denen Russland den Luftraum der EU-Mitgliedstaaten und NATO-Bündnispartner Polen, Estland, Lettland, Litauen und Rumänien verletzt hat, sowie die vorsätzlichen Drohnenüberflüge über kritische Infrastruktur in Dänemark, Schweden und Norwegen, die Teil der systematischen militärischen und hybriden Kriegsführung Russlands gegen die EU und ihre Mitgliedstaaten und seiner ebensolchen Provokationen sind; erklärt, dass Russland uneingeschränkt und zweifelsfrei die Verantwortung für die Handlungen im polnischen, estnischen und rumänischen Luftraum trägt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>begrüßt, dass die NATO-Streitkräfte entschlossen und verhältnismäßig reagiert haben, als sie unter anderem russische Kampfflugzeuge im estnischen Luftraum abgefangen und aus dem estnischen Luftraum eskortiert sowie russische Drohnen über Polen abgeschossen haben; nimmt zur Kenntnis, dass die Streitkräfte mehrerer Mitgliedstaaten und NATO-Partner beim Schutz des europäischen Luftraums rasch und koordiniert reagiert haben; unterstützt uneingeschränkt die Bemühungen der NATO, ihre Fähigkeiten zu stärken und ihr Abschreckungs-, Luftabwehr- und kollektives Verteidigungsdispositiv an ihrer Ostflanke zu stärken, indem sie unter anderem die Operation Östliche Wache durchführt und dabei das gesamte Spektrum an Maßnahmen aufbietet;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>fordert den Rat und die Kommission auf, die Sanktionen gegen Russland effizienter zu gestalten und ihre Wirkung zu verstärken, um Russland schlussendlich daran zu hindern, seinen brutalen Angriffskrieg gegen die Ukraine fortzusetzen und die Sicherheit weiterer Nachbarländer zu bedrohen; fordert, dass ein solides 19. Sanktionspaket angenommen wird, das auf die wichtigsten Einnahmequellen Russlands abzielt; fordert den Rat auf, ebenso wie seine Partner in Nordamerika seine Sanktionspolitik gegen Russland aufrechtzuerhalten und auszuweiten und eine ähnliche Sanktionspolitik auf alle Helfershelferstaaten wie beispielsweise Belarus, Iran und Nordkorea anzuwenden und Sanktionen gegen chinesische Einrichtungen zu verhängen, die Russland Güter mit doppeltem Verwendungszweck bzw. militärische Güter liefern, die für die Herstellung von Drohnen und Flugkörpern unentbehrlich sind; fordert, gegen die Schattenflotte Russlands gezielte Sanktionen zu verhängen und weitere Maßnahmen zu ergreifen und dabei sämtliche rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, mit denen sich ihr Betrieb lahmlegen, behindern oder erschweren lässt, zumal sie möglicherweise in den Einsatz von Drohnen verstrickt ist, mit denen kritische Infrastruktur ins Visier genommen wird; fordert den Rat auf, systematisch gegen die Umgehung von Sanktionen durch in der EU ansässige böswillig handelnde Einrichtungen von Drittstaaten vorzugehen, indem Unternehmen, die gegen Sanktionen verstoßen oder ihrer Sorgfaltspflicht bei Ausfuhrkontrollen und der Überprüfung der Endverwender nicht nachkommen, gründlicheren Prüfungen unterzogen und mit härteren Strafen belegt werden; bekräftigt, dass jede Form der Unterstützung, die Staaten wie Iran, Nordkorea oder China dem Aggressor gewähren, unmittelbare Auswirkungen auf alle anderen Beziehungen zu diesen Ländern haben muss, d. h. auch auf die Handelsbeziehungen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>hebt hervor, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten nach wie vor fest für die regelbasierte internationale Ordnung eintreten und sämtliche diplomatischen Bemühungen unterstützen, mit denen unter uneingeschränkter Achtung der Souveränität, Unabhängigkeit und territorialen Unversehrtheit der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen ein umfassender, gerechter und dauerhafter Frieden in dem Land erreicht werden soll; fordert die Mitgliedstaaten und die EU in diesem Zusammenhang auf, ihre diplomatischen Initiativen in multilateralen Organisationen wie den Vereinten Nationen eng und wirksam aufeinander abzustimmen, um Russlands systematischen Verstößen gegen das Völkerrecht entgegenzutreten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>fordert die Kommission und den Rat auf, einen Aktionsplan mit Maßnahmen zu entwickeln, mit denen der Eskalation der hybriden Kriegsführung Russlands gegen die EU zu Lande, zu Wasser und in der Luft sowie im digitalen Bereich vorgebeugt und entgegengewirkt werden kann; weist darauf hin, dass in derlei Rahmenregelungen Optionen für Gegenmaßnahmen der EU bereitgestellt werden sollen, die der Schwere und Intensität feindseliger Handlungen gegen die EU entsprechen; fordert die Mitgliedstaaten auf, in Abstimmung mit den NATO-Bündnispartnern die Einsatzregeln in Bezug auf sämtliche Arten von Bedrohungen zu überprüfen, damit auf der Grundlage dieser Regeln auch auf die innovativsten Bedrohungen verhältnismäßig reagiert wird; hebt hervor, dass die EU Entschlossenheit zeigen und deutlich zu verstehen geben muss, dass jeder Versuch eines Drittstaats, die Souveränität der Mitgliedstaaten zu verletzen, unmittelbar Gegenmaßnahmen nach sich zieht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>betont, dass mehrere Sabotageakte und hybride Aktivitäten Russlands gegen die EU Terrorismus gleichkommen, dem Russland als Staat Vorschub leistet, auch wenn die Schwelle zu einem bewaffneten Angriff noch nicht überschritten ist; hebt daher hervor, dass die verfügbaren rechtlichen Rahmenregelungen für die Bekämpfung des Terrorismus auf die feindseligen Handlungen Russlands angewandt werden müssen, mit denen es die territoriale Unversehrtheit der EU-Mitgliedstaaten verletzt, die Integrität ihrer Institutionen schwächt und die Sicherheit der Zivilbevölkerung unmittelbar gefährdet; fordert die Kommission auf, ein Verfahren einzuleiten, um Russland als Drittland mit hohem Risiko in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Sinne der Verordnung (EU) 2016/1675<FOOTNOTE><FIELD> Delegierte Verordnung (EU) 2016/1675 der Kommission vom 14. Juli 2016 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Ermittlung von Drittländern mit hohem Risiko, die strategische Mängel aufweisen (ABl. L 254 vom 20.9.2016, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2016/1675/oj).</FIELD></FOOTNOTE> einzustufen und so eine Maßnahme zu ergreifen, mit der Russlands Fähigkeit zu Handlungen, die Staatsterrorismus gleichkommen, eingeschränkt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>verurteilt, dass Russland vorsätzlich GNSS-Signale (darunter auch GPS-Signale) im Ostseeraum, im Schwarzmeerraum und anderswo mittels Jamming und Spoofing stört, was ein schwerwiegendes Sicherheitsrisiko für die Zivilluftfahrt und den Seeverkehr ist; weist erneut darauf hin, dass der Rat der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation Russland aufgefordert hat, seinen internationalen Verpflichtungen aus dem Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt nachzukommen und diese Störungen umgehend einzustellen; fordert den Rat und die Kommission auf, mit geeigneten Maßnahmen ausreichend Druck auf Russland auszuüben, damit es seine böswilligen Aktivitäten beendet, und die Stabilität der Satellitennavigationssysteme und deren Störunempfindlichkeit zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>fordert, dass der Fähigkeitenplanungsprozess der EU überarbeitet wird; ist davon überzeugt, dass der Planzielprozess nicht nur das Krisenmanagement, sondern auch die kollektive Verteidigung mit dem gesamten Spektrum der Fähigkeiten im Rahmen der nationalen und internationalen Fähigkeitenziele umfassen sollte; vertritt die Auffassung, dass die EU in Erwägung ziehen sollte, die Zuweisung der erforderlichen Fähigkeiten an die Mitgliedstaaten nach dem Vorbild der NATO festzulegen; ist der Ansicht, dass dieses Verfahren im Rahmen eines Europäischen Semesters für Verteidigung vorangebracht werden könnte; besteht darauf, dass dringend eine echte europäische Verteidigungsunion vorangebracht werden muss, die als Ergänzung zur NATO fungiert, auf bestehenden Rahmenstrukturen wie jenen, die im Weißbuch zur europäischen Verteidigung – Bereitschaft 2030 vorgesehen sind, aufbaut und diese Strukturen weiterentwickelt; betont, dass die EU nur durch eine stärkere Integration, Koordinierung und Bündelung von Ressourcen wirksam auf die wachsenden Bedrohungen durch Russland reagieren kann; bekräftigt, dass der Schutz der Souveränität und territorialen Unversehrtheit aller Mitgliedstaaten ein Grundprinzip der EU ist, und betont, dass eine sofortige, entschlossene, geeinte und verhältnismäßige Reaktion erforderlich ist, um die Bürgerinnen und Bürger und die kritische Infrastruktur zu schützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>fordert, dass auf dem Weg zu einer europäischen Führungsstruktur Fortschritte erzielt werden, mit der nicht nur Krisen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) bewältigt werden, sondern die auch als Äquivalent des Obersten Hauptquartiers der Alliierten Mächte der NATO (SHAPE) fungiert; stellt fest, dass eine solche Struktur als Ergänzung zum SHAPE fungieren sollte und über diese Struktur dem Militärstab der EU (EUMS) zweckdienliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden sollten, damit keine Doppelarbeit geleistet wird; hält eine bessere Abstimmung für sehr wichtig, wozu auch die mögliche Einrichtung einer ständigen interinstitutionellen Krisenzelle in Bezug auf Russland gehört, die mit der Echtzeitüberwachung, dem raschen Informationsaustausch und einer raschen operativen Entscheidungsfindung betraut ist; ist der Ansicht, dass die jüngsten Fälle des Eindringens in den Luftraum von EU-Mitgliedstaaten Vorfälle sind, die zum Anlass genommen werden sollten, etwa beim Austausch nachrichtendienstlicher Erkenntnisse, der gemeinsamen Logistik, der Interoperabilität im Bereich Sicherheit und der koordinierten Beschaffung rasch und grundlegend voranzukommen; fordert, dass die Zusammenarbeit zwischen der NATO und der EU noch enger gestaltet wird, um das Verteidigungs- und Abschreckungsdispositiv Europas zu stärken; betont, dass es einer starken, genau definierten europäischen NATO-Säule bedarf, sodass die europäischen NATO-Bündnispartner in der Lage sind, ihre Souveränität zu verteidigen, der Bedrohung durch Russland zu begegnen und sowohl unabhängig von der NATO als auch ergänzend zur NATO zu agieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>fordert eine verstärkte Abstimmung sowie größere Geschlossenheit und mehr Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten – auch in den EU-Organen und den NATO-Strukturen – im Hinblick auf die Erkennung, das Abfangen und die Neutralisierung feindseliger Drohnen, unter anderem durch gemeinsame Schulungen, Übungen und Manöver sowie den Austausch operativer nachrichtendienstlicher Erkenntnisse; betont, dass bei allen künftigen Initiativen für den Einsatz bzw. die Abwehr von UAV gemeinsame Führungszentren eingerichtet werden müssen; betont, dass alle UAV-Fähigkeiten fester Bestandteil der konventionellen Luftverteidigungskräfte werden müssen und Interoperabilität ihrer Systeme mit der Architektur der integrierten Luft- und Raketenabwehr der NATO sichergestellt werden muss; empfiehlt, dass strukturierte Mechanismen für den laufenden Wissensaustausch – auch zwischen der EU und der NATO – eingerichtet werden, insbesondere in den sich rasch weiterentwickelnden Bereichen der digitalen Verteidigung und der Cyberfähigkeiten, damit gemeinsame Manöver harmonisiert durchgeführt werden können und die Interoperabilität in allen Mitgliedstaaten verbessert werden kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die zuständigen Stellen mit den nötigen Mitteln auszustatten, damit sie an Standorten mit kritischer Infrastruktur, etwa an Flughäfen und rund um Kraftwerke, gegen Drohnen vorgehen können; stellt fest, dass solche Mittel für den zivilen Kontext geeignet sein und einem Modell einer gestaffelten Verteidigung mit mehreren Systemen folgen müssen, die Drohnen kinetisch und elektronisch zum Absturz bringen können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>hebt hervor, dass die EU-Mitgliedstaaten an der Ostflanke der NATO und im Schwarzmeerraum bei der Entwicklung von Fähigkeiten für die Gewinnung nachrichtendienstlicher Erkenntnisse und die Erkennung und Verfolgung von Bedrohungen, die von Gebieten jenseits der Außengrenze der EU ausgehen, seien es hybride Operationen, Angriffe auf kritische Infrastruktur, die instrumentalisierte Migration oder das Eindringen von Drohnen, unterstützt werden müssen, um die Lageerfassung und die Fähigkeit der EU zu verbessern, Bedrohungen wirksam zuvorzukommen; weist darauf hin, dass diese Fähigkeiten Drohnenüberwachungssysteme und andere Technologien umfassen sollten, mit denen der Luftraum in den Grenzgebieten der EU überwacht werden kann und einfliegende Luftziele abgefangen werden können; betont, dass ein wirksames, mehrschichtiges Aufklärungs- und Abwehrsystem für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger und der kritischen Infrastruktur sowie für eine erfolgreiche Abschreckung von wesentlicher Bedeutung ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten und die Europäische Verteidigungsagentur (EDA) auf, das im Rahmen der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (SSZ) betriebene Projekt „Integriertes mehrschichtiges Luftverteidigungs- und Raketenabwehrsystem“ (IMLAMD) im Einklang mit der Architektur der integrierten Luft- und Raketenabwehr der NATO dringend zu stärken, insbesondere angesichts der Gefährdung durch kostengünstige UAV, damit alle von außerhalb der EU einfliegenden Luftziele, vor allem jene an der Ostflanke, erkannt und abgefangen werden können; beharrt darauf, dass europäische Investitionen in weitreichende Präzisionswaffensysteme und eine verbesserte Luftabwehr unentbehrlich sind, um für Abschreckung zu sorgen, das Risiko zu verringern, dass Russland Schwachstellen ausnutzt sowie die Bürgerinnen und Bürger und die kritische Infrastruktur zu schützen; betont, dass für Projekte im Zusammenhang mit diesen Fähigkeiten – wie bereits bei SSZ-Projekten – höhere Finanzierungssätze aus dem Europäischen Verteidigungsfonds gelten sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>fordert die Kommission auf, eng mit der EIB-Gruppe und der EDA zusammenzuarbeiten, damit in einem umfassenden Ansatz Fähigkeitenentwicklung und Finanzierung kombiniert werden, und ihre verteidigungs- und industriepolitischen Instrumente so anzupassen, dass sie ihren Zweck erfüllen; fordert die Mitgliedstaaten auf, das Personal und die Haushaltsmittel der EDA erheblich aufzustocken, um eine angemessene und rechtzeitige Fähigkeitenentwicklung und die gemeinsame Beschaffung zu erleichtern, und fordert, dass die EDA einen flexiblen Haushalt eigens für UAV einrichtet, der den gesamten Lebenszyklus der Fähigkeiten abdeckt; betont, dass dringend massiv in Drohnen und Ausrüstung zur Drohnenabwehr investiert werden muss; begrüßt, dass unter Rückgriff auf das SAFE-Instrument und die Eigenkapitalfazilität für den Verteidigungsbereich die Produktion skaliert wird, die Lieferketten gesichert werden und die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen im Segment der unbemannten Systeme unterstützt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>begrüßt die Initiative zu dem sogenannten Drohnenwall, die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, Kommissionsmitglied Andrius Kubilius und die Vizepräsidentin der Kommission und Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HR) Kaja Kallas angekündigt haben, sowie die Initiative zu einem Schutzschild für die Ostflanke, und stellt fest, dass es mit Blick auf die von Kommissionsmitglied Kubilius genannte ambitionierte Frist für dessen vollständige Einrichtung als Reaktion auf die wiederholten Verletzungen des Luftraums durch Russland erforderlich ist, dass diese Initiative im Rahmen eines breiter angelegten Verteidigungsschilds an der Ostflanke der EU und der NATO rasch umgesetzt wird, wobei betont wird, dass eine umfassende Abdeckung aller Mitgliedstaaten sichergestellt werden muss, die an der Südflanke mit direkten Sicherheitsherausforderungen konfrontiert sind; fordert die Kommission, die VP/HR und die Mitgliedstaaten auf, in enger Abstimmung mit der NATO die Arbeiten zur Ausarbeitung eines konkreten und operativen Plans für eine rasche Umsetzung der Initiative zu beschleunigen; fordert die Kommission auf, auf der Tagung des Europäischen Rates am 23./24. Oktober 2025 einen schlüssigen Plan vorzulegen; nimmt die Herausforderung zur Kenntnis, die sich daraus ergibt, dass das Abfangen von Drohnen mit hohen Kosten verbunden ist, und fordert gemeinsame Programme, mit denen die Entwicklung kosteneffizienter Fähigkeiten für die UAV-Abwehr gefördert wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>fordert die Kommission auf, alle Anträge von Mitgliedstaaten auf freiwillige Anpassung ihrer nationalen Aufbau- und Resilienzpläne rasch zu bearbeiten, damit dem Finanzierungsbedarf für die Entwicklung von UAV-Fähigkeiten nachgekommen werden kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>betont, dass es dringend einer verstärkten Seeraumüberwachung bedarf, und ist der Ansicht, dass aufgrund der neuen operativen Dimension der hybriden Kriegsführung die Strategien für maritime Sicherheit und die UAV-Abwehr integriert werden müssen, auch durch verbesserte Unterwasserüberwachungsfähigkeiten; begrüßt, dass NATO-geführte Operationen wie der Operation Östliche Wache angelaufen sind, in deren Rahmen kritische Unterseeinfrastruktur geschützt und die maritime Lageerfassung verbessert werden sollen; hebt hervor, dass die Schwarzmeerstrategie der EU und die Plattform für maritime Sicherheit wichtig sind, wenn es gilt, die Sicherheit und Gefahrenabwehr auf See zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>fordert die Kommission auf, uneingeschränkt mit Vertretern der UAV-Hersteller in den Mitgliedstaaten und auch mit den Herstellern von UAV mit doppeltem Verwendungszweck und Satellitenherstellern zusammenzuarbeiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>fordert, dass die Rohstoffversorgung gestärkt und weiter diversifiziert wird, da die UAV-Herstellung künftig ausgeweitet wird, und hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass die EU-Verordnung zu kritischen Rohstoffen<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2024/1252 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 zur Schaffung eines Rahmens zur Gewährleistung einer sicheren und nachhaltigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1724 und (EU) 2019/1020 (ABl. L, 2024/1252, 3.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1252/oj).</FIELD></FOOTNOTE> sehr wichtig ist und als Ausgangspunkt für umfassende, kohärente und strategische Maßnahmen dient; betont, dass die Partnerschaften der EU mit der Ukraine, Kanada und Lateinamerika strategisch wichtig sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>hebt hervor, dass die technologische Weiterentwicklung von UAV Flexibilität und rasche Modernisierungen erfordert, die durch künftige EU-Initiativen erleichtert werden müssen; gibt zu bedenken, dass die EU wahrscheinlich ausgefeilte, kostspielige und hochmoderne Lösungen bevorzugt, bei denen sich häufig erhebliche Verzögerungen ergeben; fordert kontinuierliche Investitionen in Innovation im Verteidigungsbereich und in Wehrtechnik, um die EDTIB zu unterstützen und die bestehenden Lücken bei Investitionen und Forschung im Bereich Wehrtechnik zu schließen, und merkt an, dass die Planung, Erforschung, Entwicklung, Beschaffung und Verwaltung von Fähigkeiten gemeinsam und aus einer europäischen Perspektive erfolgen sollte; betont, dass die Produktion von Rüstungsgütern strategisch wichtig ist und sichergestellt werden muss, dass die Produktion in Krisenzeiten rasch gesteigert werden kann; fordert die Mitgliedstaaten auf, auf einen Regelungsrahmen und auf Beschaffungsverfahren hinzuarbeiten, die es ermöglichen, dass in Abstimmung mit strategischen Partnern gehandelt wird und strategische Partner sich in das bestehende europäische Gefüge integrieren lassen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>stellt fest, dass für die Bereitstellung von UAV-Fähigkeiten die Fähigkeiten im Bereich der militärischen Mobilität wesentlich schneller ausgebaut sowie Menschen und Material rasch in andere Länder verbracht werden müssen, wobei der Schwerpunkt insbesondere auf der Beschleunigung der Grenzkontrollen, Zollverfahren und Abfertigungsverfahren liegen sollte; betont, dass für eine glaubwürdige Abschreckung eine verstärkte, echte und wirksame militärische Mobilität entlang aller EU-Korridore sowie ein stärkerer Grenzschutz erforderlich sind; fordert die EU-Organe auf, den Vorschlag, die Mittel für militärische Mobilität im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen um das Zehnfache aufzustocken, zu billigen und massiv in Infrastruktur mit doppeltem Verwendungszweck zu investieren, insbesondere in Gebieten an der Außengrenze; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass ein militärischer Schengen-Raum erforderlich ist, um zu einer effizienten Mobilität von Verteidigungsressourcen in der gesamten EU beizutragen; nimmt den Vorschlag der Kommission für ein Omnibus-Paket zur militärischen Mobilität zur Kenntnis, das dazu beitragen soll, den genannten Erfordernissen nachzukommen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>hebt hervor, dass für die Entwicklung von Fähigkeiten für den Einsatz und die Abwehr von UAV Ziele festgelegt werden müssen, damit umfassende UAV-Fähigkeiten entstehen; fordert die Kommission auf, Ausnahmen von den EU-Umweltvorschriften für UAV-Fertigungsanlagen vorzuschlagen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, sich uneingeschränkt an der Änderung der einschlägigen Regelungsrahmen der EU und der Mitgliedstaaten zu beteiligen, damit künftige Fähigkeiten für den Einsatz und die Abwehr von UAV entwickelt werden können, insbesondere im Hinblick auf den Einsatz der Streitkräfte; begrüßt alle konkreten Projekte zur Schließung von Fähigkeitslücken im Bereich der Kriegsführung mit Drohnen und der Drohnenabwehr sowie zur Schaffung eines mehrschichtigen, in die Tiefe reichenden Raumes mit technologisch fortschrittlichen Systemen; fordert die Mitgliedstaaten auf, in Erwägung zu ziehen, für die Konzipierung solcher Vorhaben den Rahmen der europäischen Verteidigungsvorhaben von gemeinsamem Interesse zu nutzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>betont, dass die eindeutigen Provokationen Russlands eine aktive Strategie der hybriden Kriegsführung sind, um Angst und Misstrauen zu schüren, und darauf abzielen, die Gesellschaften der EU-Mitgliedstaaten und der NATO-Bündnispartner auf die Probe zu stellen und zu destabilisieren; betont daher, dass die Resilienz und Vorsorge auf der Ebene der Gesellschaft von Bedeutung sind, wie auch in den Empfehlungen aus dem Niinistö-Bericht über die zivile und militärische Vorsorge und Bereitschaft Europas hervorgehoben wird; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, für eine rasche Umsetzung der Europäischen Strategie für die innere Sicherheit (ProtectEU) und der Strategie der Union zur Krisenvorsorge zu sorgen, um eine umfassende Bereitschaft und einen umfassenden Schutz vor Bedrohungen durch Russlands Verletzungen des Luftraums der EU und anderen Gefahren sicherzustellen; betont, dass hierfür im derzeitigen und nächsten MFR EU-Mittel in ausreichender Höhe bereitgestellt werden müssen; empfiehlt, dass umfassende nationale Strategien für die Zivilverteidigung gegen Bedrohungen aus der Luft und durch Flugkörper, darunter auch UAV, entwickelt werden, mit denen die Abwehrbereitschaft auf nationaler, regionaler, kommunaler und nachbarschaftlicher Ebene und auf der Ebene der einzelnen Haushalte sichergestellt wird, und dass bei diesen Strategien Frühwarnsysteme für die örtliche Bevölkerung, klare Verhaltensanweisungen und Schutzräume (Bunker) im Vordergrund stehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>weist darauf hin, dass gemäß der Verordnung (EU) Nr. 833/2014<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L 229 vom 31.7.2014, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2014/833/oj).</FIELD></FOOTNOTE> Luftfahrzeuge, die in Russland registriert sind oder von russischen Betreibern betrieben werden, mit begrenzten Ausnahmen nicht in die Europäische Union fliegen dürfen; weist darauf hin, dass nach dem Abschuss des Flugs 17 der Malaysia Airlines zwar derzeit keine Luftfahrtunternehmen aus der EU in oder durch den Luftraum der Russischen Föderation fliegen oder von dort starten, jedoch eine Reihe von Luftfahrtunternehmen aus Ländern außerhalb der EU dies trotz der kriegsbedingten Risiken und trotz der Zahlung von Überfluggebühren an Russland weiterhin tun; betont, dass solche Überfluggebühren dazu führen, dass Russland jährlich schätzungsweise 18 Mio. EUR allein für von China betriebenen Flüge, die vom Flughafen Schiphol starten, gezahlt werden; weist darauf hin, dass der Luftverkehr zwischen der EU und China derzeit durch bilaterale Abkommen zwischen den Mitgliedstaaten und China geregelt wird; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, angesichts des groß angelegten Angriffskriegs in der Ukraine die bilateralen Abkommen zu überprüfen und Maßnahmen vorzuschlagen, um Russland daran zu hindern, von Überfluggebühren zu profitieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>betont, dass es einer stärkeren Koordinierung zwischen der zivilen und der militärischen Nutzung des Luftraums bedarf; betont in diesem Zusammenhang, dass ein ganzheitlicher Ansatz notwendig ist, der auch darauf ausgerichtet ist, die Polizei und die zivilen Behörden besser dafür auszustatten, Drohnen zu erkennen und dagegen vorzugehen; unterstützt die Ausweitung gemeinsamer Simulations- und Abfangübungen, an denen zivile und militärische Einrichtungen sowie Strafverfolgungsbehörden beteiligt sind und mit denen die Abwehrbereitschaft gegenüber dimensionsübergreifenden Bedrohungen verbessert werden soll; betont, dass Übungen dieser Art regelmäßig durchgeführt werden sollten, damit eine dauerhafte Bereitschaft und Interoperabilität sichergestellt ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, gemeinsam sichere, verlässliche und störungsunempfindliche Systeme für die Kommunikation und den Informationsaustausch zu entwickeln, die dann die Strafverfolgungsorgane, Sicherheitsbehörden und Zivilschutzeinrichtungen insbesondere in Krisenzeiten nutzen können; bekräftigt, dass es wichtig ist, die Cybersicherheit und die strategische Kommunikation über Risiken und Schutzmaßnahmen zu verbessern, um für eine stärkere kollektive Resilienz zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, Artikel 42 Absatz 7 EUV zu aktivieren, wenn derlei massive aggressive Handlungen einem bewaffneten Angriff gleichkommen oder zur Vorbereitung eines unmittelbar bevorstehenden Angriffs beitragen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, operative Verfahren und Mechanismen für den Fall festzulegen, dass ein Mitgliedstaat Artikel 42 Absatz 7 EUV auslöst;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>fordert, dass die Ostgrenze der EU angesichts des ununterbrochenen Drucks, den Russland und Belarus durch instrumentalisierte Migration an der Außengrenze der EU ausüben, verstärkt wird, damit die Mitgliedstaaten rasch und flexibel unterstützt werden können, indem bei Bedarf etwaige technologische und operative Lücken in der Luft, zu Lande oder zu Wasser geschlossen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>fordert, dass die Verteidigungszusammenarbeit mit der Ukraine erheblich intensiviert wird, insbesondere in Bezug auf Drohnentechnologie und entsprechende Gegenmaßnahmen, was auch eine bessere industrielle Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Ukraine einschließen muss; fordert die Kommission sowie die Mitgliedstaaten und deren jeweilige Rüstungsindustrie auf, in Erwägung zu ziehen, die ukrainische Rüstungsindustrie zu unterstützen, in sie zu investieren oder Partnerschaften mit ihr einzugehen, damit das Potenzial der Produktionskapazitäten der Ukraine gemäß dem „dänischen Modell“ voll ausgeschöpft werden kann; fordert die Mitgliedstaaten und deren jeweilige Rüstungsindustrie nachdrücklich auf, Gemeinschaftsunternehmen und Partnerschaften mit der Ukraine für die gemeinsame Entwicklung von Rüstungsgütern in der EU zu gründen bzw. einzugehen, insbesondere in den Bereichen Drohnen, Drohnenabwehrtechnologien und Fähigkeiten für Langstreckenangriffe;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>begrüßt die Ankündigung des Präsidenten der Ukraine Wolodymyr Selenskyj, dass die Ukraine künftig eigenentwickelte Wehrtechnik im Ausland herstellen lässt bzw. in bevorzugte europäische und NATO-Partnerstaaten ausführt; stellt fest, dass die Ukraine bei der Produktion von Drohnen und Drohnenabwehrtechnologien umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen entwickelt hat, erwartet, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten auf diesen Fachkenntnisse und dieses Wissen aufbauen, wozu die Ukraine mit ihrem militärischen und industriellen Know-how, das sie sich während der Invasion durch Russland angeeignet hat, einen Beitrag leisten könnte; fordert die Kommission auf, gemeinsam mit der EDA den Erwerb von Lizenzen für UAV aus der Ukraine zu koordinieren, damit die Mitgliedstaaten, die sich dazu bereitfinden, diese UAV herstellen können; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Zusammenarbeit zu formalisieren und Strukturen zu schaffen, um den Austausch von Erkenntnissen, technischem Wissen und bewährten Verfahren zu erleichtern, auch im Rahmen der EU und der NATO; fordert, dass die EU und die NATO gemeinsam darauf hinarbeiten, die Erkenntnisse, die die Ukraine auf dem Gefechtsfeld gewonnen hat, zu institutionalisieren, indem sie doktrinäre und technologische Innovationen in ihre Vorbereitung auf moderne Gefechtsbedingungen einbeziehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>fordert, dass die EDIP-Rechtsvorschriften rasch fertiggestellt und neben dem SAFE-Instrument herangezogen werden, damit Finanzmittel dafür bereitgestellt werden können, dass Lehren aus den Erfahrungen der Ukraine gezogen werden können und die Ukraine bei der UAV-Kriegsführung unterstützt werden kann; stellt fest, dass die Drohnenkoalition bei der Normung von UAV gegenwärtig eine wichtige Funktion übernimmt, dass sie der Ukraine entscheidende Hilfe leistet und dass sie mit dazu beiträgt, dass die Mitgliedstaaten mit den sich rasch ändernden Erfordernissen auf dem Gefechtsfeld Schritt halten können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>bekräftigt, dass die jüngsten aggressiven Handlungen Russlands die EU und ihre Mitgliedstaaten nicht von ihrer Zusage abhalten oder abbringen dürfen und werden, die Ukraine dauerhaft bei der Ausübung ihres naturgegebenen Rechts auf Selbstverteidigung zu unterstützen, und weist darauf hin, dass die Sicherheit der Ukraine zur Sicherheit Europas als Ganzes beiträgt; betont, dass die Unterstützung der Ukraine bei der Stärkung ihrer Luftverteidigungsfähigkeiten von entscheidender Bedeutung ist, da sich das Risiko, dass Drohnen das Gebiet der EU erreichen, verringert, wenn die Drohnen schon über der Ukraine neutralisiert werden; ist der Ansicht, dass der Ausgang des Krieges und die diesbezügliche Haltung der internationalen Gemeinschaft einen entscheidenden Einfluss auf künftige aggressive Handlungen Russlands in Europa und anderen Gegenden der Welt haben werden; fordert alle Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, umgehend zusätzliche Militärhilfe zu leisten und sich an der gemeinsamen Beschaffung zusätzlicher Fähigkeiten für die Ukraine zu beteiligen, insbesondere an der Beschaffung von Munition für die Luftverteidigung; fordert, dass die Beschränkungen für den Einsatz westlicher Waffensysteme, die an die Ukraine geliefert werden, gegen militärische Ziele auf dem Hoheitsgebiet Russlands aufgehoben werden, da von dort aus Angriffe auf die Bevölkerung der Ukraine und die kritische zivile Infrastruktur gestartet werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten erneut auf, zusammen mit ihren G7-Partnern umgehend den Vorschlag der Kommission zu unterstützen, alle eingefrorenen russländischen Vermögenswerte als Grundlage für umfangreiche Zuschüsse und Darlehen für die Ukraine zu verwenden, deren Rückzahlung von künftigen Zahlungen für Kriegsreparationen durch Russland abhängig gemacht wird, wodurch die Unterstützung der EU für den militärischen Bedarf der Ukraine, auch im Hinblick auf die Drohnenabwehr, auf rechtlich solide und finanziell umfangreiche Weise aufrechterhalten und aufgestockt werden könnte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie dem Generalsekretär der NATO und der Regierung und dem Parlament der Ukraine zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>