<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF2" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0231</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Zweiter Weltgipfel für soziale Entwicklung</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(B10-0408/2025)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Oktober 2025 zu dem Zweiten Weltgipfel für soziale Entwicklung (2025/2654(RSP))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union (EUV), insbesondere auf Artikel 3,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 9, 10, 19, 45-48 und 145-161,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Europäische Sozialcharta,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Europäische Säule sozialer Rechte, die am 17. November 2017 von Rat, Parlament und Kommission proklamiert und unterzeichnet wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte und seine Kernziele für 2030,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die am 16. April 2024 von Parlament, Kommission, Europäischem Wirtschafts- und Sozialausschuss und Rat unterzeichnete Erklärung von La Hulpe zur Zukunft der Europäischen Säule sozialer Rechte,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Europäische Garantie für Kinder,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die EU-Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter und den Fahrplan für Frauenrechte,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Europäische Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Ziele der Vereinten Nationen (VN) für nachhaltige Entwicklung, insbesondere die Ziele Nr. 1, 2, 8 und 10,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung von Kopenhagen über die soziale Entwicklung vom 14. März 1995,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die grundlegenden Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Resolution 78/318 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 16. Juli 2024 zu den Modalitäten des „Weltsozialgipfels“ unter dem Titel „Zweiter Weltgipfel für soziale Entwicklung“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Zukunftspakt, der beim Gipfeltreffen der Vereinten Nationen im September 2024 geschlossen wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Politische Erklärung, die beim hochrangigen politischen Forum für nachhaltige Entwicklung unter der Federführung der Generalversammlung der Vereinten Nationen im September 2023 angenommen wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 136 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Entschließungsantrag des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten,</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass nachhaltige Entwicklung ein zentraler Grundsatz des EUV ist; in der Erwägung, dass die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung im Mittelpunkt der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung stehen, die 2015 von allen Mitgliedstaaten der VN angenommen wurde; in der Erwägung, dass sich die Verpflichtung der EU im Rahmen der Agenda 2030 in einer Reihe transformativer Maßnahmen niederschlug;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass es überall in der EU nach wie vor beträchtliche Unterschiede zwischen den Menschen und den Regionen gibt – insbesondere Einkommensungleichheit und geschlechtsspezifische Unterschiede – und dass dabei Haushalte mit niedrigem Einkommen und benachteiligte Haushalte unverhältnismäßig stark von der Inflation und den steigenden Lebenshaltungskosten betroffen sind; in der Erwägung, dass die Wohnraumkrise auch weiterhin überall in der EU ein erhebliches Problem darstellt, da sie zu Ausgrenzung auf dem Wohnungsmarkt, unsicheren Wohnverhältnissen, höheren Wohnkosten und Unzulänglichkeit von Wohnraum führt; in der Erwägung, dass diese Probleme langfristig nachteilige Auswirkungen auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die soziale Aufwärtskonvergenz und das soziale Wohlergehen der Menschen haben, die in der EU leben; in der Erwägung, dass einige Studien die Vermutung nahelegen, dass in Europa die wohlhabendsten 10 % ganze 67 % des Vermögens besitzen, wohingegen die untere Hälfte der Erwachsenen lediglich 1,2 % davon besitzt<FOOTNOTE><FIELD> Global Wealth Report 2023, Credit Suisse AG.</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass der Gini-Koeffizient im Jahr 2023 für die EU-27 bei 29,6 % lag und somit eine leichte Tendenz nach unten seit 2014 aufwies, wobei 13 Mitgliedstaaten über diesem Durchschnitt lagen<FOOTNOTE><FIELD> Living conditions in Europe - income distribution and income inequality, Eurostat, November 2024.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU im Aktionsplan zur Europäischen Säule sozialer Rechte zugesagt hat, die Zahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen, wovon auch mindestens fünf Millionen Kinder betroffen sind, bis 2030 um mindestens 15 Millionen zu verringern; in der Erwägung, dass in fast der Hälfte der Mitgliedstaaten entsprechende Daten auf eine bedauerliche Umkehr der Fortschritte bei der Verringerung von Armut schließen lassen; in der Erwägung, dass nach wie vor jedes fünfte Kind in der EU von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht ist; in der Erwägung, dass die EU ihr Ziel für 2030 nicht erreicht, falls sich dieser Trend fortsetzt; in der Erwägung, dass ferner mehr als jeder zehnte Mensch in Europa von Energiearmut betroffen ist, was die Ungleichheit verschärft; in der Erwägung, dass die Lage global noch schlechter ist, da fast 700 Millionen Menschen in extremer Armut leben und weitere 2,8 Milliarden Menschen zwischen der Grenze zur extremen Armut und dem Standard von 6,85 USD pro Tag leben<FOOTNOTE><FIELD> Poverty, Prosperity, and Planet Report 2024, Weltbank.</FIELD></FOOTNOTE> und bis zu 35 % der Menschen, die in den vergangenen 30 Jahren die Armut überwinden konnten, später wieder verarmten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass Fortschritte bei der Verwirklichung des Beschäftigungsziels der EU erzielt wurden, nämlich dass bis 2030 mindestens 78 % der 20- bis 64-Jährigen in Beschäftigung sein sollten; in der Erwägung, dass die Beschäftigungsquote in der EU gemäß der Herbstprognose 2024 der Kommission 75,8 % erreicht hat; in der Erwägung, dass zwei Drittel der Mitgliedstaaten im Rahmen ihres Beschäftigungswachstums im Jahr 2023 auf dem richtigen Weg waren, das nationale Beschäftigungsziel für 2030 zu erreichen; in der Erwägung, dass allerdings auch erhebliche Herausforderungen fortbestehen, etwa das geschlechtsbedingte Gefälle bei der Beschäftigung und hohe Arbeitslosenquoten in einigen Mitgliedstaaten, anhaltende Arbeitsmarktsegmentierung, lückenhafter Sozialschutz, viele Fälle von prekären und atypischen Beschäftigungsverhältnissen<FOOTNOTE><FIELD> Living and working in Europe 2024, Eurofound, 2025.</FIELD></FOOTNOTE> und anhaltende Unterschiede zwischen Branchen und Regionen beim Zugang zu hochwertiger Beschäftigung; in der Erwägung, dass 66,6 % der Arbeitslosen und 10,9 % der Erwerbstätigen 2024 von Armut bedroht waren<FOOTNOTE><FIELD> Living conditions in Europe - poverty and social exclusion, Eurostat, April 2025.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass unterdurchschnittliche Leistungen bei grundlegenden Kompetenzen wie Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften in der EU immer häufiger vorkommen, vor allem bei benachteiligten Lernenden; in der Erwägung, dass diese Bildungsungleichheit den gleichberechtigten Zugang zu weiterer Bildung, Schulungsangeboten und hochwertiger Beschäftigung unterminiert und dazu beiträgt, dass die Ausgrenzung aus der Gesellschaft und dem Arbeitsmarkt Fortbestand hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU das Ziel festgelegt hat, dass sich bis 2030 jährlich mindestens 60 % aller Erwachsenen fortbilden sollen; in der Erwägung, dass sich die Mitgliedstaaten zu nationalen Zielen verpflichtet haben, um dieses Kernziel zu erreichen, und in der Erwägung, dass die Beteiligung in den Mitgliedstaaten derzeit bei nur 39,5 % liegt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass demografische Herausforderungen, darunter eine alternde Bevölkerung, niedrige Geburtenraten und eine Entvölkerung des ländlichen Raumes, insbesondere die Abwanderung junger Menschen in städtische Gebiete, wirtschaftliche Unterschiede verschärfen und dem gesellschaftlichen Fortschritt ebenso schaden könnten wie der Attraktivität von EU-Regionen, den Arbeitsmärkten, der öffentlichen Infrastruktur und in der Folge der Nachhaltigkeit der Sozialsysteme und die regionalen Ungleichheiten in der EU weiter verschärfen; in der Erwägung, dass diese Probleme daher eine strukturelle Herausforderung für die Wirtschaft der EU darstellen; in der Erwägung, dass die Eingliederung von Migranten in den Arbeitsmarkt dazu beitragen kann, Arbeitskräftemangel einzudämmen; in der Erwägung, dass der fehlende universelle öffentliche Zugang zu Kinderbetreuung (für Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren) und zu Tertiärbildung, der Mangel an bezahlbarem Wohnraum, fehlendes oder unzulängliches Kindergeld und unzureichender bezahlter Elternurlaub zu den Faktoren zählen, die in erheblichem Maße zu niedrigen Geburtenraten beitragen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass Arbeitskräfte- und Fachkräftemangel überall in der EU zunehmen und vom demografischen Wandel, dem grünen und dem digitalen Wandel sowie der Nachfrage nach neuen Kompetenzen befeuert werden; in der Erwägung, dass schlechte Arbeitsbedingungen und Qualifikationsungleichgewichte in bestimmten Branchen die Fähigkeit der EU, Fachkräfte aus Drittstaaten wie auch innerhalb der EU anzuwerben und zu halten, unmittelbar beschränken; in der Erwägung, dass hochwertige Beschäftigung mit höherer Bezahlung und Arbeitsplatzstabilität sowie die Eingliederung Drittstaatsangehöriger in den Arbeitsmarkt dazu beitragen können, diese Herausforderungen zu bewältigen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass aus dem Eurofound-Bericht von 2024 hervorgeht, dass die Selbstmordraten nach jahrzehntelangem Rückgang seit 2021 wieder gestiegen sind; in der Erwägung, dass mehr getan werden muss, damit gegen die Ursachen psychischer Störungen vorgegangen wird, wenn sie auf Arbeits- und Lebensbedingungen zurückzuführen sind<FOOTNOTE><FIELD> Mental health in the European Union and Norway: risk groups, trends, services and policies (Geistige Gesundheit in der EU und Norwegen: Risikogruppen, Tendenzen, Dienstleistungen und politische Maßnahmen), Eurofound 2025 (erscheint in Kürze).</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass die Sozialwirtschaft, einschließlich Sozialunternehmen, verschiedene Arten privater Körperschaften mit sich bringen, die unabhängig von öffentlichen Behörden sind, etwa Genossenschaften, Gegenseitigkeitsgesellschaften, Vereinigungen (einschließlich Wohlfahrtsverbände), Stiftungen, auch auf die Arbeitsmarktintegration spezialisierte Sozialunternehmen, und andere Rechtsformen je nach EU-Mitgliedstat; in der Erwägung, dass diese Vielfalt von Unternehmen und Organisationen, die in allen Tätigkeitsbereichen aktiv sind, eine starke Identität teilen, die auf gemeinsamen Werten und Merkmalen beruht, wie z. B. der Gleichstellung der Geschlechter, der lokalen und regionalen Verantwortung, der Sensibilität für Klima- und Umweltherausforderungen, der Inklusion und der demokratischen Governance sowie dem Vorrang Einzelner und des sozialen Zwecks vor dem Kapital, sodass die meisten Gewinne reinvestiert werden – mit einer begrenzten Ausschüttung an die Mitglieder oder Anteilseigner –, um Ziele der nachhaltigen Entwicklung der Organisation oder im kollektiven und allgemeinen Interesse zu erreichen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass angesichts eines nach wie vor langsamen Abbaus des geschlechtsspezifischen Entgeltgefälles Nachforschungen von Eurofound ergeben haben, dass viele Mitgliedstaaten bislang keinerlei Maßnahmen zur Lohntransparenz getroffen haben und bei den meisten nationalen Instrumenten, die es derzeit gibt, noch nicht gefordert wird, dass sämtliche Arbeit als gleichwertig zu betrachten ist<FOOTNOTE><FIELD> Weitere Erfahrungen mit der Lohntransparenz, Eurofound 2025 (erscheint in Kürze).</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass faire Mobilität in den Verträgen verankert ist und Chancen für Unternehmen und Arbeitskräfte bietet und bei Arbeitnehmern in der EU ebenso gefördert werden sollte wie bei Arbeitnehmern aus Drittländern, und zwar unter uneingeschränkter Achtung und Durchsetzung der Arbeitnehmerrechte und sozialen Rechte, auch was Drittstaatsangehörige anbelangt, die über legale Migrationswege einreisen, was auch für die Gleichbehandlung und Diskriminierungsfreiheit bei gleichzeitigem Vorgehen gegen Schwarzarbeit gilt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass die dreiteilige Struktur der IAO und die breite Mitgliedschaft sie als führend bei den globalen Arbeitsstandards ausweisen; in der Erwägung, dass im Zusammenhang mit der Aufgabe der IAO, die soziale Gerechtigkeit zu fördern, im Zentrum ihrer Grundprinzipien und Grundrechte am Arbeitsplatz ein faires und menschenwürdiges Arbeitsumfeld für alle steht, einschließlich der Versammlungsfreiheit und des Rechts auf Kollektivverhandlungen, Beseitigung aller Formen von Zwangsarbeit, der tatsächlichen Beseitigung der Kinderarbeit, Beseitigung der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf und des Rechts auf ein sicheres, gesundes Arbeitsumfeld; in der Erwägung, dass im Kontext der EU diese Rechte von den EU-Verträgen, der Charta der Grundrechte der EU und dem Besitzstand der EU im Bereich des Arbeitsrechts geschützt werden; in der Erwägung, dass einige Mitgliedstaaten mit Herausforderungen bei der Umsetzung und Durchsetzung dieser Verpflichtungen konfrontiert sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass die Sozialpartner und zivilgesellschaftlichen Organisationen eine entscheidende Rolle bei der Gewährleistung angemessener Arbeitsbedingungen und der Förderung von sozialer Gerechtigkeit und Gleichbehandlung spielen; in der Erwägung, dass Nachforschungen zufolge die Betriebsdemokratie eng mit der Qualität von Arbeit und Beschäftigung und industrieller Wettbewerbsfähigkeit verbunden ist<FOOTNOTE><FIELD> Measuring key dimensions of industrial relations and industrial democracy, Eurofound, Dezember 2023.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>ist der Ansicht, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten ihre Anstrengungen hinsichtlich der Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte im Einklang mit der Erklärung von La Hulpe und im Wege einer Aktualisierung des Aktionsplans mit hochgesteckten Zielen intensivieren sollten, damit die Kernziele für 2030 verwirklicht werden; fordert die Kommission auf, im Rahmen des aktualisierten Aktionsplans die aktuellen Kernziele ggf. zu ergänzen und Gesetzgebungsinitiativen für die uneingeschränkte Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte vorzulegen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament einen neuen europäischen sozialen Deal für die Zukunft mit klaren Verpflichtungen und Investitionen in den folgenden Bereichen zu erarbeiten: Verringerung des Risikos der Verarmung und gesellschaftlichen Ausgrenzung von Menschen in Europa und Emissionsfreiheit in der EU bis 2050;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>nimmt die anhaltende Relevanz und Bedeutung (und die Verknüpfung miteinander und die gegenseitige Verstärkung) der drei Kernthemen des Weltgipfels für soziale Entwicklung 1995 in Kopenhagen zur Kenntnis, die als die drei Säulen der sozialen Entwicklung gelten, nämlich Beseitigung der Armut, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle und gesellschaftliche Eingliederung;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>betont, dass es wichtig ist, das sozialpolitische Scoreboard und den Rahmen für soziale Konvergenz zu nutzen, um Risiken zu ermitteln und die Fortschritte auf dem Weg zur Erzielung einer gesellschaftlichen Aufwärtskonvergenz, zur Verringerung von Ungleichheit, zur Stärkung der Sozialschutzsysteme und zur Förderung von menschenwürdigen Arbeitsbedingungen und von Unterstützungsmaßnahmen für Gerechtigkeit bei den Formen des Wandels zu verfolgen; betont in diesem Zusammenhang, dass es notwendig ist, für ein nachhaltiges, faires und inklusives Europa zu sorgen, in dem die sozialen Rechte umfassend geschützt werden; weist darauf hin, dass die Unionsbürgerinnen und -bürger ein soziales Europa als eine ihrer Prioritäten bezeichnen; betont daher, dass die Kommission umgehend ein Paket zu hochwertigen Arbeitsplätzen vorlegen muss, einschließlich der erforderlichen Legislativinitiativen und Investitionen zur Sicherstellung hochwertiger Arbeitsplätze;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Demokratie am Arbeitsplatz, den sozialen Dialog und Tarifverhandlungen und den Schutz der Rechte der Arbeitnehmer zu fördern, insbesondere im Zusammenhang mit dem grünen und dem digitalen Wandel; betont, dass auch künftig ausreichend Mittel im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für die Unterstützung des sozialen Dialogs und von Tarifverhandlungen zugewiesen werden müssen und der Kapazitätsaufbau für die Sozialpartner verstärkt werden muss; fordert weitere Maßnahmen mit Blick auf gleiches Entgelt für gleiche Arbeit für Männer und Frauen, bessere Lohntransparenz und das Vorgehen gegen geschlechtsbezogene Ungleichheit, um das geschlechtsspezifische Lohn-, Renten- und Beschäftigungsgefälle in der EU zu beseitigen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Gleichstellung der Geschlechter in allen Politikbereichen und Rechtsvorschriften durchgängig zu berücksichtigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>fordert stärkere Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt, Diskriminierung und Belästigung am Arbeitsplatz; betont, dass Präventions- und Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz wichtig sind, um das Wohlergehen sowie die körperliche und geistige Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen; nimmt die Zunahme arbeitsbedingter psychischer Belastungen zur Kenntnis, die mit neuen Formen der Arbeitsorganisation, der ständigen Erreichbarkeit und der digitalen Überwachung zusammenhängen<FOOTNOTE><FIELD> Living and Working in the EU e-survey 2024, Eurofound, 2024.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>erinnert daran, dass die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und die damit verbundenen Ziele dem Umstand Rechnung tragen, dass die Beseitigung von Armut in all ihren Formen und Dimensionen, einschließlich extremer Armut, die größte globale Herausforderung und eine unverzichtbare Voraussetzung für nachhaltige Entwicklung darstellt und dass niemand zurückbleiben sollte und dass diejenigen, die am weitesten zurückliegen, als Erste erreicht werden sollten; fordert daher eine ganzheitliche Betrachtung der Armutsbeseitigung, des Sozialschutzes und der gesellschaftlichen Eingliederung und verlangt, dass eine anspruchsvolle Strategie mit ausreichender Unterstützung im nächsten MFR vorgeschlagen wird, die auf dem kommenden Initiativbericht des Parlaments über die EU-Strategie zur Bekämpfung der Armut und einem anspruchsvollen Plan für erschwinglichen Wohnraum beruht, damit gegen die Wohnraumkrise und gegen Obdachlosigkeit vorgegangen wird; betont, dass mit diesen neuen Initiativen andere zugehörige EU-Strategien ergänzt werden müssen, um für ein intersektionales Konzept der Armutsbekämpfung zu sorgen; weist darauf hin, dass laut Schätzung der Kommission die Lücke bei den Sozialinvestitionen bereits im Jahr 2020 um 192 Mrd. EUR pro Jahr niedriger ausfiel als die Höhe der Investitionen, die zur Deckung der Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger erforderlich waren; hebt in diesem Zusammenhang die Rolle der einschlägigen EU-Fonds bei der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung hervor und betont, dass im nächsten MFR wirkmächtige eigenständige Instrumente zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung beibehalten werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>weist überdies auf die Rolle hin, die die EU bei der sozialen Entwicklung von Drittländern spielt, auch über Fonds wie das Instrument „Europa in der Welt“; bedauert zutiefst, dass sich eine Reihe von Ländern aus der Entwicklungsfinanzierung zurückgezogen hat, auch im Bereich der sozialen Entwicklung, was verheerende Auswirkungen auf das Leben und die Lebensgrundlagen von Menschen hat; fordert die EU nachdrücklich auf, sich im Rahmen des derzeitigen und des künftigen MFR auch weiterhin tatkräftig für die Unterstützung der sozialen Entwicklung in Übersee einzusetzen, um für Stabilität und eine stabile Finanzierung zu sorgen, und mit allen einschlägigen Akteuren zusammenzuarbeiten, damit ein kontinuierliches Engagement für die Ziele der sozialen Entwicklung weltweit sichergestellt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>fordert alle Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderarmut zu ergreifen, indem sie ihre nationalen Aktionspläne zur Europäischen Garantie für Kinder umsetzen, und fordert die Kommission auf sicherzustellen, dass dafür im nächsten MFR umfangreiche Haushaltsmittel bereitgestellt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>begrüßt die kürzlich erfolgte Annahme der Richtlinie über Plattformarbeit<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie (EU) 2024/2831 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit (ABl. L, 2024/2831, 11.11.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2024/2831/oj).</FIELD></FOOTNOTE> als einen wegweisenden Schritt zum Schutz der Arbeitnehmer in der digitalen Wirtschaft; betont, dass die gleichen Schutzmaßnahmen auf Arbeitnehmer in allen von KI betroffenen Branchen ausgeweitet werden müssen, indem sichergestellt wird, dass der Grundsatz der Kontrolle durch den Menschen zu einem verbindlichen Standard wird, und bekräftigt die Forderung nach neuen Gesetzgebungsinitiativen zu KI und Algorithmus-Management am Arbeitsplatz sowie zum Recht auf Nichterreichbarkeit; weist darauf hin, dass die Einführung von KI-Systemen im Einklang mit dem grünen Wandel und den Klimazielen stehen sollte; hebt hervor, dass nachhaltige hochwertige Arbeitsplätze in Branchen, die sich weiterentwickeln oder sich im Zuge des grünen und des digitalen Wandels verändert haben, geschaffen werden müssen und dass gleichzeitig der Rechtsrahmen für die Bewältigung und Vorbereitung des Übergangs gestärkt, die Rolle und Teilhabe der Sozialpartner gefördert und eine inklusive Arbeitsmarktpolitik unterstützt werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>betont, dass die Bereitstellung einer hochwertigen und unentgeltlichen öffentlichen Bildung, von hochwertigen Bildungsmaßnahmen und lebenslangem Lernen, in deren Folge hochwertige Arbeitsplätze mit angemessener Bezahlung gegeben sind, sowie der allgemeine Zugang dazu weiter sichergestellt werden müssen; nimmt zur Kenntnis, dass strategische Weiterbildungs-, Umschulungs- und Ausbildungsprogramme für alle Arbeitnehmer, einschließlich derjenigen mit Behinderungen, in Kombination mit Schulungszuschüssen, zur Verfügung stehen müssen und dass sie auch an die Bedürfnisse und Fähigkeiten der Arbeitnehmer angepasst werden sollten; fordert daher, dass auf EU-Ebene ein individuelles Recht auf Schulungen und Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeitnehmer eingeführt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>weist darauf hin, dass mit Blick auf die Klima- und Biodiversitätskrise und die wirtschaftlichen und demografischen Herausforderungen keine Generation oder Region in der EU – ob aktuell oder künftig – zurückgelassen werden und dass es einen allgemeinen Zugang zu einem gerechten Übergang für alle geben sollte; fordert, dass Initiativen zur Unterstützung junger und alter Menschen und von Menschen mit Behinderungen sowie Maßnahmen für von Entvölkerung betroffene Regionen vorgelegt werden, z. B. besserer und barrierefreier Zugang zu Infrastruktur, einschließlich öffentlicher Verkehr, digitale Vernetzung und erschwinglicher Wohnraum, öffentliche Dienste, Gesundheitsversorgung, Langzeitpflege und frühkindliche Betreuung und Bildung, und dass in bessere Erwerbsmöglichkeiten investiert wird, um Entvölkerung vorzubeugen; fordert die Mitgliedstaaten auf, einen auf universellen Rechten beruhenden Zugang zu hochwertigen öffentlichen Dienstleistungen zu gewährleisten und in diese zu investieren; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Europäische Strategie für Pflege und Betreuung vollständig umzusetzen, um hochwertige, erschwingliche und zugängliche Pflege- und Betreuungsdienste EU-weit sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>fordert die EU und die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, dafür zu sorgen, dass sich der grüne Wandel sozial gerecht vollzieht und Arbeitnehmer, Haushalte, Regionen und Unternehmen, die von Strukturveränderungen und den neuen Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt betroffen sind, gezielt unterstützt werden; stellt fest, dass Strategien zur Anpassung an den Klimawandel und zur Eindämmung des Klimawandels, wenn sie durch einen tragfähigen sozialen Dialog sorgfältig gestaltet werden, widerstandsfähige wirtschaftliche Ökosysteme, hochwertige Arbeitsplätze, nachhaltige Unternehmen und inklusivere Gesellschaften hervorbringen können, ohne dass jemand zurückbleibt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, auf dem Klima-Sozialfonds aufzubauen und die Grundlagen für die Anpassung und Stärkung von Sozialschutzsystemen auf nationaler Ebene mit Unterstützung durch die EU zu schaffen, um die soziale Resilienz gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels und der Umweltzerstörung auf Arbeitsplätze und Lebensbedingungen zu gewährleisten und dafür zu sorgen, dass die betroffenen Gemeinschaften umfassend auf einen neuen Arbeitsmarkt vorbereitet sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>fordert mehr Unterstützung bei der Eingliederung Drittstaatsangehöriger im EU-Arbeitsmarkt und die vollständige Ausschöpfung ihrer Talente und ihres Potenzials, samt hochwertigen Arbeitsplätzen und Arbeitsbedingungen, während gleichzeitig eine wirksame Integrationspolitik unterstützt wird, und zwar in vollständiger Komplementarität mit der Erschließung von Talenten aus der Union;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>fordert eine aufmerksame Beobachtung der aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen und eine angemessene Einkommensförderung, Zugang zu angemessenem und bezahlbarem Wohnraum und eine universelle soziale Absicherung zur Gewährleistung der gleichberechtigten Teilnahme derjenigen, die am weitesten vom Arbeitsmarkt entfernt sind, insbesondere Frauen, Menschen mit Behinderungen, Migranten, Personen aus der LGBTIQ+-Gemeinschaft, junge Menschen, die ins Erwerbsleben eintreten, ältere Menschen, Menschen in ländlichen und entlegenen Gebieten, Langzeitarbeitslose, Roma und andere Minderheiten; betont ferner die Notwendigkeit eines angemessenen Sozialschutzes und einer angemessenen Unterstützung für Selbstständige; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Höhe der Mindesteinkommensleistungen meist deutlich unter den nationalen Armutsschwellen in der EU liegt; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Empfehlung des Rates für eine angemessene Mindestsicherung vollständig umzusetzen<FOOTNOTE><FIELD> Empfehlung des Rates vom 30. Januar 2023 für eine angemessene Mindestsicherung zur Gewährleistung einer aktiven Inklusion (ABl. C 41 vom 3.2.2023, S. 1).</FIELD></FOOTNOTE>; weist darauf hin, dass Mindesteinkommensregelungen global eine wichtige Rolle dabei spielen, Menschen aus der Armut herauszuhelfen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>ist der Ansicht, dass die Sozialwirtschaft ein wesentlicher Motor für die Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte und ihrer Ziele ist, da sie häufig schutzbedürftigen und ausgegrenzten Gruppen Arbeitsplätze und Weiterbildungsmöglichkeiten bietet; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Unterstützung für alle Unternehmen der Sozialwirtschaft zu verstärken und so hochwertige, menschenwürdige und inklusive Arbeitsplätze zu fördern; hebt hervor, dass sozialwirtschaftliche Projekte in der Regel eine enge Partnerschaft mit öffentlichen Einrichtungen erfordern, und fordert daher die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, einen Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen Behörden und sozialwirtschaftlichen Organisationen zu entwickeln;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>betont, dass die Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung für 2030 auch eine Anwendung der Grundsätze des guten Regierens erfordert, die auf der Rechtsstaatlichkeit, verantwortungsvollen Organen, wirksamer Durchführung, Überwachung und Durchsetzung und der Vermeidung von Rechtsunsicherheit beruhen, u. a. für EU-Bewerberländer; fordert, dass die politische Erklärung im Anschluss an den Zweiten Weltgipfel sinnvolle Verpflichtungen zur Förderung der Ziele für nachhaltige Entwicklung und zur Beseitigung anhaltender Defizite bei der sozialen Entwicklung sowie starke Überwachungs- und Kontrollmechanismen enthält; betont, dass regelmäßig eine eingehende Überprüfung durchgeführt werden muss, einschließlich zweijährlicher Ministererklärungen; unterstützt die Neubelebung der Kommission der Vereinten Nationen für soziale Entwicklung und eine stärkere Einbeziehung der Arbeitsministerien und Sozialpartner und fordert die IAO auf, als wichtigstes Kontrollorgan tätig zu werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>weist darauf hin, dass Frieden und globale Zusammenarbeit grundlegende Voraussetzungen für die Verwirklichung einer nachhaltigen Entwicklung in Europa und weltweit sind; hebt hervor, dass die EU im Bereich der internationalen Menschenrechte eine führende Rolle spielen muss, indem sie die internationalen Menschenrechtsinstrumente uneingeschränkt und wirksam umsetzt; stellt fest, dass die weltweite Verpflichtung zum Einsatz der Menschenrechtsinstrumente unter anderem gestärkt werden muss, indem diplomatische und wirtschaftliche Chancen genutzt werden und andere (z. B. regierungsunabhängige Organisationen und Gewerkschaften) die Möglichkeit erhalten, frei auf die Förderung von Menschenrechts- und Sozialstandards weltweit hinzuwirken; fordert die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen nachdrücklich auf, die Rolle der Sozialpartner und zivilgesellschaftlichen Organisationen in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet zu unterstützen und zu fördern und für ihre sinnvolle Einbeziehung bei der Vorbereitung und Nachbereitung des Gipfeltreffens zu sorgen; betont, dass eine starke Einbeziehung vieler Interessenträger in die Politikgestaltung und wirksame Tarifverhandlungen wesentlich dazu beitragen können, dass Fortschritte auf dem Weg zu den Zielen der sozialen Entwicklung erzielt werden; weist erneut darauf hin, dass Menschenrechte und soziale Rechte nur von Ländern, die selbst ihre Verpflichtungen einhalten, glaubwürdig gefördert werden können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>fordert die VN und alle teilnehmenden Länder, insbesondere die Gastgeberländer des Sozialgipfels, auf, die Arbeitnehmerrechte und sozialen Rechte uneingeschränkt einzuhalten, unter anderem durch die Ratifizierung der Kernübereinkommen der IAO und das Bekenntnis zu den Werten der Sozialerklärung; hebt hervor, dass der Europäischen Säule sozialer Rechte und der Erklärung von La Hulpe große Bedeutung zukommt, wenn es gilt, ein stärkeres soziales Europa zu schaffen; betont, dass der Einsatz für die Verwirklichung sowohl der sozialen Ziele der EU als auch der Ziele für nachhaltige Entwicklung bis 2030 in Europa und weltweit erneuert werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass nur langsame Fortschritte bei den Zielen für nachhaltige Entwicklung in der EU erzielt werden, wobei diese Fortschritte im Zeitraum 2020-2023 noch nicht einmal halb so schnell waren wie im Zeitraum 2016-2019; ist besorgt darüber, dass die Ziele für nachhaltige Entwicklung nicht ausdrücklich in den politischen Leitlinien der amtierenden Präsidentin der Europäischen Kommission genannt wurden; betont, dass der Einsatz der EU für soziale Fortschritte und die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung verstärkt werden muss; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihrer Zusage für die gemeinsamen Ziele der EU, insbesondere gemäß Artikel 3 EUV, nachzukommen; fordert in diesem Zusammenhang die EU auf, sich konstruktiv für den Abschluss eines Übereinkommens der Vereinten Nationen über Wirtschaft und Menschenrechte einzusetzen, damit die Tätigkeiten transnationaler Unternehmen und sonstiger Wirtschaftsunternehmen reguliert werden, auch über die EU hinaus eine gerechte Entlohnung praktiziert wird und Opfer ungerechter Entlohnung die Möglichkeit erhalten, Abhilfe zu erwirken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>fordert die EU auf, den globalen Übergang von informeller zur formellen Beschäftigung im Einklang mit der Empfehlung 204 der IAO zu unterstützen, indem sie gerechte Arbeitsnormen, menschenwürdige Arbeit und den Zugang zum Sozialschutz fördert; spricht sich dafür aus, dieses Ziel in die Entwicklungs-, Handels- und Außenpolitik der EU einzubeziehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>