<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF2" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0232</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Erklärung der Grundsätze für eine geschlechtergerechte Gesellschaft</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(B10-0406/2025)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Oktober 2025 zur Erklärung der Grundsätze für eine geschlechtergerechte Gesellschaft (2025/2780(RSP))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 7. März 2025 mit dem Titel „Ein Fahrplan für die Frauenrechte“ (COM(2025)0097) und deren Anhang mit dem Titel „Erklärung der Grundsätze für eine geschlechtergerechte Gesellschaft“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Anfrage O-000024/2025 – B10-0009/2025 an die Kommission zur Erklärung der Grundsätze für eine geschlechtergerechte Gesellschaft,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 142 Absatz 5 und Artikel 136 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Entschließungsantrag des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass die Gleichstellung der Geschlechter ein Grundwert der EU ist und dass das Recht auf Gleichbehandlung ein im Vertrag über die Europäische Union, im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkanntes Grundrecht ist und für die Weiterentwicklung der EU von wesentlicher Bedeutung ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass sich das Europäische Parlament uneingeschränkt für das Verbot von Diskriminierung und die Förderung der Gleichstellung in den Rechtsvorschriften und politischen Maßnahmen der EU einsetzt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass die Kommission alle Interessenträger, insbesondere das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union, die Sozialpartner, Akteure der Zivilgesellschaft und andere einschlägige Organisationen, auffordert, im Laufe des Jahres die im Anhang ihrer Mitteilung vom 7. März 2025 enthaltene Erklärung zu den Frauenrechten zu billigen;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>bekräftigt erneut sein Engagement für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>begrüßt die Mitteilung der Kommission vom 7. März 2025 und erachtet sie als gute Grundlage für die Ausarbeitung der künftigen Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>fordert die Kommission auf, den Standpunkt des Parlaments, der in seiner anstehenden Entschließung zur Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2025 zum Ausdruck kommt, bei der Ausarbeitung der neuen Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter für die Zeit nach 2025 gebührend zu berücksichtigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>billigt die Grundsätze, die in der Erklärung im Anhang der Mitteilung der Kommission vom 7. März 2025 enthalten sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung der Kommission zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>