<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF2" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0246</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Entlastung 2023: Agenturen</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0169/2025 - Berichterstatter: Erik Marquardt)</STRING></HIDDEN><TXTLST><DECISION><TI><NR>1.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 22. Oktober 2025 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Asylagentur der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2030(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Asylagentur der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6332, 24.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6332/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05755/2025 – C10-0024/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 7. Mai 2025<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2025/1663, 8.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/1663/oj.</FIELD></FOOTNOTE> über den Aufschub des Entlastungsbeschlusses für das Haushaltsjahr 2023 sowie auf die Antworten der Exekutivdirektorin der Asylagentur der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 439/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 zur Einrichtung eines Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 132 vom 29.5.2010, S. 11, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2010/439/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 36,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/2303 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2021 über die Asylagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 439/2010<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 468 vom 30.12.2021, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/2303/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 55,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den zweiten Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0169/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt der Exekutivdirektorin der Asylagentur der Europäischen Union Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung der Exekutivdirektorin der Asylagentur der Europäischen Union, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>2.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 22. Oktober 2025 zum Rechnungsabschluss der Asylagentur der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2030(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Asylagentur der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6332, 24.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6332/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05755/2025 – C10-0024/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 7. Mai 2025<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2025/1663, 8.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/1663/oj.</FIELD></FOOTNOTE> über den Aufschub des Entlastungsbeschlusses für das Haushaltsjahr 2023 sowie auf die Antworten der Exekutivdirektorin der Asylagentur der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 439/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 zur Einrichtung eines Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 132 vom 29.5.2010, S. 11, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2010/439/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 36,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/2303 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2021 über die Asylagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 439/2010<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 468 vom 30.12.2021, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/2303/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 55,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den zweiten Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0169/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss der Asylagentur der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss der Exekutivdirektorin der Asylagentur der Europäischen Union, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><RESOL><TI><NR>3.</NR> <STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Oktober 2025 mit Bemerkungen, die fester Bestandteil der Beschlüsse über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agenturen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 sind (2024/2030(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Asylagentur der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis darauf, dass es im Hinblick auf die Funktionsweise des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems für das System der geteilten Verantwortung und Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union von wesentlicher Bedeutung ist, dass die Vorschriften geachtet sowie ordnungsgemäß umgesetzt und durchgesetzt werden und die Asylagentur der Europäischen Union nachhaltig und angemessen finanziell unterstützt wird,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Abschlussbericht des OLAF (OC-2022-0717) über die Asylagentur der Europäischen Union, der im Oktober 2024 fertiggestellt und den Mitgliedern des Haushaltskontrollausschusses im März 2025 zur Verfügung gestellt wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schreiben der Vorsitzenden des Verwaltungsrats der Asylagentur der Europäischen Union vom März 2025 und der Exekutivdirektorin der Asylagentur der Europäischen Union vom Juli 2025,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Aussprache mit Vertretern des OLAF, der Asylagentur der Europäischen Union und der GD HOME vom 15. Juli 2025,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den zweiten Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0169/2025),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass alle dezentralen Agenturen der EU bezüglich der ihnen als Einrichtungen der EU anvertrauten Mittel gegenüber den EU-Bürgerinnen und -Bürgern transparent und uneingeschränkt rechenschaftspflichtig sein müssen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass die Europäische Asylagentur als Einrichtung der Union mit bedeutenden Zuständigkeiten und Ressourcen betraut ist und dementsprechend verpflichtet ist, nach den höchsten Standards der Transparenz, Rechenschaftspflicht und eines vorbildlichen Verhaltens zu handeln, um sich das Vertrauen der Unionsbürgerinnen und -bürger sowie der Organe der Union zu sichern;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass die Rolle des Parlaments im Rahmen des Entlastungsverfahrens im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), in der Haushaltsordnung und in der Rahmenfinanzregelung festgelegt ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass das OLAF als Betrugsbekämpfungsstelle der Union verpflichtet ist, dem Europäischen Parlament frühzeitig und ausreichend Zugang zu seinen Erkenntnissen zu gewähren, um eine wirksame Entlastungskontrolle zu ermöglichen;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>weist darauf hin, dass dem Parlament nach dem AEUV, der Haushaltsordnung und seiner Geschäftsordnung eine wichtige Rolle innerhalb des Entlastungsverfahrens zukommt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>weist darauf hin, dass das Parlament am 7. Mai 2025 beschlossen hat, den Beschluss über die Entlastung der Asylagentur der Europäischen Union (im Folgenden „Agentur“) für das Haushaltsjahr 2023 zu vertagen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>betont, dass die Ausführung des Haushaltsplans der Union unbedingt verantwortungsbewusst und transparent erfolgen muss; betont, dass das Vertrauen der Öffentlichkeit ernsthaft erschüttert wird, wenn diese Grundsätze nicht eingehalten werden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Ergebnis der Untersuchung des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF)</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>stellt fest, dass das OLAF den Mitgliedern des Haushaltskontrollausschusses im März 2025 und dem Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres im Juli 2025 eine anonymisierte Fassung seines Abschlussberichts über die Untersuchung zur Verfügung gestellt hat; bedauert, dass die Untersuchung erst im März und somit verspätet zugänglich gemacht wurde, obgleich der Berichterstatter dies bereits im Dezember 2024 beantragt hatte, und weist darauf hin, dass das OLAF in seiner Antwort Einwände seitens des Verwaltungsrats der Asylagentur der Europäischen Union angeführt hatte; hält daran fest, dass die Mitglieder des Haushaltskontrollausschusses früher Zugang zu dem Bericht hätten erhalten müssen, um ihr Mandat ordnungsgemäß ausüben zu können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>ist sich bewusst, dass die Untersuchungen des OLAF über einen Zeitraum hinweg kontinuierlich durchgeführt werden und dass dieser Zeitraum in einem angemessenen Verhältnis zu den Umständen und der Komplexität des jeweiligen Falls stehen muss; ist besorgt darüber, dass die Untersuchungen des OLAF viel Zeit beanspruchen, was die Fähigkeit der Entlastungsbehörde beeinträchtigt, die Ergebnisse effizient zu prüfen; ist der festen Überzeugung, dass zeitnahe Untersuchungen eine entscheidende Rolle spielen, wenn es darum geht, eine wirksame Kontrolle durch das Parlament aufrechtzuerhalten; fordert das OLAF auf, das Verfahren für den Abschluss von Untersuchungen und dafür, die Entlastungsbehörde an ihnen teilhaben zu lassen, zu überprüfen und zu beschleunigen; betont, dass die Mitglieder des Haushaltskontrollausschusses durch derartige Verzögerungen daran gehindert werden, ihr Mandat für die Aufsicht wirksam wahrzunehmen, und fordert Maßnahmen, mit denen sich sicherstellen lässt, dass künftig umgehend Zugang zu Untersuchungsberichten gewährt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>betont, dass der Schutz des Unionshaushalts weiterhin einer der grundlegenden Werte einer wirtschaftlichen Haushaltsführung sein muss, zu dessen Wahrung alle Organe der Union verpflichtet sind, auch die Agenturen und dezentralen Einrichtungen, die mit gutem Beispiel vorangehen müssen, wenn es um Verantwortungsbewusstsein und Transparenz bei der Verwendung öffentlicher Mittel auf EU-Ebene geht; bekräftigt, dass Koordinierung und Zusammenarbeit innerhalb des institutionellen Rahmens für die Betrugsbekämpfung verstärkt werden müssen – insbesondere angesichts der Tatsache, dass die Untersuchungen des OLAF beschleunigt und effizienter gestaltet werden müssen –, um diese Bemühungen mit dem übergeordneten Ziel des Schutzes der Finanzen der Union in Einklang zu bringen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>fordert die Agentur und das OLAF im Interesse der Transparenz und des Vertrauens der Öffentlichkeit auf, sofern rechtlich möglich eine anonymisierte Zusammenfassung des Berichts des OLAF öffentlich zugänglich zu machen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>stellt fest, dass das OLAF im Anschluss an die Untersuchung disziplinarische und verwaltungsbezogene Empfehlungen ausgesprochen hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P><LIST LEVEL="1" TYPE="DASH"><INT.LI LEVEL="0">stellt fest, dass der Verwaltungsrat im Anschluss an die disziplinarischen Empfehlungen beschlossen hat, kein Disziplinarverfahren einzuleiten, sondern stattdessen schriftliche Empfehlungen mit einer Verwarnung ausgesprochen und die Exekutivdirektorin aufgefordert hat, konkrete Vorschläge für Abhilfemaßnahmen und einen Zeitplan für deren möglichst rasche Umsetzung vorzulegen; nimmt zur Kenntnis, dass die Exekutivdirektorin dem Verwaltungsrat entsprechend der Aufforderung unter anderem die folgenden Unterlagen vorgelegt hat:</INT.LI><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>–</SYMBOL>die Empfehlungen des Verwaltungsrats,</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>–</SYMBOL>den aktuellen Stand in der Agentur in Bezug auf die einzelnen Empfehlungen und</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>–</SYMBOL>die zusätzlich durchzuführenden Korrekturmaßnahmen einschließlich eines vorläufigen Zeitplans für deren Umsetzung; fordert den Verwaltungsrat auf, den Empfehlungen nachzukommen und der Entlastungsbehörde über deren vollständige und fristgerechte Umsetzung Bericht zu erstatten;</ITEM></LIST></P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>bedauert, dass der Verwaltungsrat nach intensiven Beratungen beschlossen hat, die disziplinarischen Empfehlungen des OLAF nicht umzusetzen, etwa im Hinblick auf die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen die Exekutivdirektorin der Agentur oder andere Bedienstete der Agentur, und das ungeachtet der gewichtigen Erkenntnisse des OLAF, die auf systematische Probleme hindeuten und das Vertrauen in die Leitung der Agentur beeinträchtigen; betont, dass dieser Beschluss Zweifel hinsichtlich des Engagements des Verwaltungsrats für Rechenschaftspflicht und Verantwortung im Einklang mit den institutionellen Erwartungen aufwirft, und stellt fest, dass der Verwaltungsrat bewusst beschlossen hat, den Empfehlungen nach einer Prüfung der aufgeworfenen Fragen nicht nachzukommen; betont, dass das Parlament die ergriffenen Korrekturmaßnahmen weiterhin besonders aufmerksam verfolgen wird; erwartet von der Agentur vorbildliche Folgemaßnahmen, hohe Standards, klare Zuständigkeiten bei der Umsetzung der Korrekturmaßnahmen sowie uneingeschränkte Rechenschaftspflicht; fordert die Agentur auf, dem Parlament auf transparente Weise Bericht zu erstatten – etwa indem sie ihm die Protokolle der Beratungen des Verwaltungsrats weiterleitet–, um die parlamentarische Kontrolle zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>stellt fest, dass die Exekutivdirektorin ein Leitbild zur Umsetzung der Änderungen in der Asylagentur der Europäischen Union erstellt hat, in dem bereits umgesetzte und noch umzusetzende Korrekturmaßnahmen aufgeführt sind; fordert die Agentur auf, die Entlastungsbehörde sowohl über die bereits umgesetzten als auch die noch umzusetzenden Korrekturmaßnahmen sowie über die Fristen für deren Abschluss zu unterrichten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>ist besorgt darüber, dass den verwaltungsbezogenen Empfehlungen zufolge die Personalbeurteilungen regelmäßig durch die Bereichsleiter und nicht durch die Referatsleiter durchgeführt wurden und es Defizite bei der Bewältigung von Interessenkonflikten innerhalb der Agentur gab;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>begrüßt, dass die Personalbeurteilungen seit 2025 entsprechend den geltenden Vorschriften von den Referatsleitern durchgeführt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>bedauert zutiefst, dass es innerhalb der Agentur Mängel bei der Bewältigung von Interessenkonflikten gibt und insbesondere Beschwerden des Verwaltungsrats über Beschlüsse der Exekutivdirektorin nicht ordnungsgemäß bearbeitet wurden; betont, dass solche Vorgehensweisen die Integrität und Glaubwürdigkeit der Agentur beeinträchtigen; fordert die Agentur auf, die Entlastungsbehörde umgehend über die ergriffenen Korrekturmaßnahmen und organisatorischen Änderungen zu unterrichten; betont, dass nur ein solider und vorbildlicher Rahmen für den Umgang mit Interessenkonflikten akzeptiert werden kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>stellt fest, dass sowohl der Verwaltungsrat als auch die Exekutivdirektorin die Schwere der Vorwürfe und die damit verbundenen Probleme eingeräumt haben; stellt jedoch fest, dass die Exekutivdirektorin ihre Skepsis zum Ausdruck brachte und auf die außergewöhnliche Arbeitsbelastung in Krisenzeiten verwies, was jedoch keine Rechtsfertigung dafür darstellt, die Erkenntnisse abzutun; vertritt die Auffassung, dass es nicht damit getan ist, die Missstände einzuräumen, sondern dass damit entschiedene Korrekturmaßnahmen, eine zeitnahe Umsetzung und eine uneingeschränkte Rechenschaftspflicht gegenüber der Entlastungsbehörde einhergehen müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>stellt mit Besorgnis fest, dass es wiederholt zu Versäumnissen bei der Governance gekommen ist und der Verwaltungsrat nicht in der Lage war, eine zeitnahe und wirksame Aufsicht auszuüben; stellt mit Bedauern fest, dass mehrere der Unregelmäßigkeiten hätten verhindert werden können, wenn es bessere interne Kontrollen gegeben hätte und der Verwaltungsrat proaktiver gehandelt hätte; besteht darauf, dass dieses institutionelle Versagen strukturell und nicht nur verfahrenstechnisch angegangen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>bedauert die Probleme im Zusammenhang mit der mangelhaften Verwaltung, insbesondere im Bereich der Personalressourcen, wo es vor allem bei Ernennungs- und Auswahlverfahren unter Verstoß gegen das Statut der Beamten und die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten zu schwerwiegenden Unregelmäßigkeiten gekommen ist; ist sich bewusst, dass die Agentur im Zeitraum 2019-2022 mit schwierigen Umständen konfrontiert war, darunter die COVID-19-Pandemie, die Aktivierung der Richtlinie über den vorübergehenden Schutz sowie das Inkrafttreten der Verordnung<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2021/2303 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2021 über die Asylagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 439/2010 (ABl. L 468 vom 30.12.2021, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/2303/oj).</FIELD></FOOTNOTE> über die Agentur , mit der ein neues Mandat, neue Zuständigkeiten und neue Aufgaben einhergingen; spricht sich jedoch dagegen aus, solche Umstände als Rechtfertigung dafür heranzuziehen, dass verbindliche Rechtsvorschriften nicht eingehalten wurden; fordert die Agentur auf, ihre Einstellungsverfahren vollständig an die geltenden Vorschriften anzupassen, und besteht darauf, dass strenge, transparente und leistungsorientierte Verfahren eingeführt werden, die mit durchsetzbaren Leitlinien einhergehen und einer strengen Kontrolle durch die Entlastungsbehörde unterliegen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>begrüßt, dass seit Januar 2023 keine Interimsmanager mehr ernannt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>weist darauf hin, dass es zu den Kernaufgaben des Verwaltungsrats gehört, allgemeine Leitlinien für die Tätigkeiten der Agentur festzulegen und dafür zu sorgen, dass die Agentur ihr Mandat wirksam erfüllt; ist der Ansicht, dass der Verwaltungsrat die für die Agentur geltenden Rechtsvorschriften kennen und über entscheidende Entwicklungen in deren Verwaltung angemessen informiert sein muss, um allgemeine Leitlinien vorgeben zu können; bedauert, dass es in dieser Hinsicht immer wieder zu Defiziten kommt, und fordert die Agentur auf, effiziente, systematische und transparente Verfahren für die Kommunikation mit dem Verwaltungsrat einzuführen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>fordert die Kommission, die mit zwei Sitzen im Verwaltungsrat vertreten ist, auf, die anderen Mitglieder des Verwaltungsrats bei der Auslegung der für die Agentur geltenden Vorschriften aktiv zu unterstützen sowie die aus diesem besonderen Fall gewonnenen Erkenntnisse zu ermitteln und als Teil umfassenderer Präventionsmaßnahmen zu verbreiten; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde Bericht über die Maßnahmen zu erstatten, die zur Verbesserung der Kommunikation mit dem Verwaltungsrat getroffen wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>begrüßt den im Rahmen der Aussprache unterbreiteten Vorschlag der Kommission, dass gemeinsame Dienste in bestimmten horizontalen Bereichen in allen dezentralen Agenturen gemeinsam genutzt werden könnten, da dies zu einer besseren Verwaltung der Abläufe und einer effizienteren Nutzung der Ressourcen beitragen würde; fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob eine gemeinsame Nutzung möglich ist, und diesbezüglich konkrete Maßnahmen vorzuschlagen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>fordert die Agentur auf, eine unabhängige interne Ethikstelle einzurichten, und betont, dass im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2019/1937 solide Vorschriften zum Schutz von Hinweisgebern vorhanden sein müssen; betont, dass interne Meldekanäle vertraulich und zuverlässig sein müssen und die Bediensteten auf allen Ebenen Vertrauen in sie haben müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>betont, dass sich einige der Vorkommnisse in den Jahren 2022, 2021 und noch früher zugetragen haben, die Untersuchung des OLAF jedoch erst 2024 abgeschlossen wurde; betont, dass noch nicht davon ausgegangen werden kann, dass diese Probleme zur Gänze beseitigt wurden; betont, dass die Entlastungsbehörde bis zur vollständigen Behebung und Klärung der Situation das uneingeschränkte Recht hat, ihre Kontrollbefugnisse auszuüben; fordert die Exekutivdirektorin und den Verwaltungsrat auf, etwaige strukturelle Schwächen im Personalmanagement der Agentur sowie im Zusammenhang mit den Aufsichtsfunktionen des Verwaltungsrats zu ermitteln und zu beheben sowie wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass sich ähnliche Probleme in Zukunft wiederholen, und behält sich das Recht vor, künftige Beschlüsse über die Entlastung auszusetzen oder mit Auflagen zu verbinden, sollte die Agentur keine umfassende Strukturreform durchführen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>nimmt mit besonderer Besorgnis die im Bericht des OLAF angeführte extrem hohe Personalfluktuation zur Kenntnis, für den die Leitung keine zufriedenstellende Erklärung liefern konnte; fordert die Exekutivdirektorin und den Verwaltungsrat, insbesondere die darin vertretenen Mitglieder der Kommission, auf, mit allen ausscheidenden Bediensteten systematisch Austrittsgespräche zu führen, die Ergebnisse umfassend zu dokumentieren und der Entlastungsbehörde im Rahmen des Entlastungsverfahrens 2024 über die diesbezüglich erzielten Ergebnisse und Fortschritte Bericht zu erstatten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>würdigt, dass die Bediensteten der Agentur trotz schwieriger Umstände ihre Aufgaben mit Engagement und Hingabe wahrnehmen; hält es für unerlässlich, ein positives Arbeitsumfeld zu unterstützen, indem die Anwendung bewährter Verfahren im Personalmanagement gefördert wird und gute Leistungen belohnt werden; fordert den Verwaltungsrat und die Exekutivdirektorin nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass die Agentur ein sicheres und unterstützendes Arbeitsumfeld bietet, in dem offene Kommunikation gefördert wird und Bedienstete ohne Angst vor Vergeltungsmaßnahmen ihre Stimme erheben können; fordert die Agentur auf, dafür zu sorgen, dass alle Meldungen über berufliche Verfehlungen ernst genommen sowie gründlich untersucht werden und dass geeignete Folgemaßnahmen ergriffen werden, um die Integrität und das Vertrauen innerhalb der Organisation zu wahren;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>verweist für weitere Bemerkungen auf seine Entschließung vom 7. Mai 2025<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2025/1681, 8.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/res/2025/1681/oj.</FIELD></FOOTNOTE> mit Bemerkungen, die fester Bestandteil der Beschlüsse über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agenturen der Europäischen Union sind.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>