<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF2" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0253</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Erneuerung der Partnerschaft zwischen der EU und Afrika: Festlegung gemeinsamer Prioritäten im Vorfeld des Gipfeltreffens in Angola</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(B10-0471, 0473, 0475, und 0477/2025)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Oktober 2025 zu der Erneuerung der Partnerschaft zwischen der EU und Afrika und der Festlegung gemeinsamer Prioritäten im Vorfeld des Gipfeltreffens in Angola (2025/2933(RSP))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 136 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass Afrika und Europa benachbarte Kontinente sind, deren Zukunft eng miteinander verknüpft ist; in der Erwägung, dass die EU bestrebt sein sollte, eine führendere Partnerin für Afrika in den Bereichen Handel, Investitionen, Entwicklungshilfe, humanitäre Hilfe, Frieden und Sicherheit, Energie und digitaler Wandel zu sein; in der Erwägung, dass die afrikanischen Länder zusammen der viertgrößte Handelspartner der EU sind und die Mitgliedstaaten der EU für Afrika insgesamt den größten Exportmarkt darstellen; in der Erwägung, dass sich beide Kontinente angesichts zunehmend komplexerer geopolitischer Gegebenheiten gemeinsamen und miteinander verknüpften Herausforderungen gegenübersehen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass Afrika ein unverzichtbarer Partner bei der Bewältigung globaler Herausforderungen ist – von der Sicherung eines nachhaltigen Zugangs zu kritischen Rohstoffen bis hin zu der Förderung des grünen und des digitalen Wandels, der Stärkung der weltweiten Ernährungssicherheit, der Unterstützung eines dynamischen Arbeitsmarkts, der Verhütung von Konflikten und der Friedenskonsolidierung; in der Erwägung, dass Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit zentrale Werte sowohl der EU als auch der Afrikanischen Union (AU) sind und dass Frauen und junge Menschen wichtige Akteure des demokratischen und wirtschaftlichen Wandels für die Zukunft Afrikas sind; in der Erwägung, dass eine stärkere Zusammenarbeit zwischen der EU und Afrika gemeinsame Chancen für Innovation, die industrielle Entwicklung, die Schaffung von Arbeitsplätzen, die menschliche Entwicklung, die Verwirklichung der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und den langfristigen Wohlstand auf beiden Kontinenten eröffnen kann;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass das Samoa-Abkommen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2023/2862, 28.12.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_internation/2023/2862/oj.</FIELD></FOOTNOTE> eine erneuerte und modernisierte Grundlage für die Beziehungen zwischen der EU und den afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten bildet, mit dem ihre Fähigkeiten gestärkt werden sollen, diese globalen Herausforderungen gemeinsam zu bewältigen und entschlossen zu einer gleichberechtigten Partnerschaft zu gelangen, die auf gegenseitigem Respekt und gemeinsamen Interessen beruht;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass in der Afrikanischen Charta für Demokratie, Wahlen und Staatsführung die Bedeutung freier und fairer Wahlen sowie die Rechte der politischen Parteien und der Opposition hervorgehoben werden; in der Erwägung, dass trotz der Fortschritte in den letzten Jahrzehnten die jüngsten Entwicklungen einen besorgniserregenden Trend zu Rückschritten im Bereich der Demokratie erkennen lassen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass die Agenda 2063 der AU mit dem Titel „The Africa We Want“ (Das Afrika, das wir wollen) ein langfristiges Konzept Afrikas für integratives Wachstum, regionale Integration, die Gleichstellung der Geschlechter und nachhaltige Entwicklung darstellt; in der Erwägung, dass das wachsende globale Engagement Afrikas Ausdruck seines zunehmenden politischen und wirtschaftlichen Einflusses ist; in der Erwägung, dass dies den Stellenwert einer grundsatzorientierten, transparenten und für beide Seiten vorteilhaften Partnerschaft unterstreicht, mit der afrikanische wie auch europäische Prioritäten gestützt und langfristige Stabilität und Wohlstand gefördert werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass Frieden, Sicherheit und verantwortungsvolle Staatsführung Voraussetzungen für Wohlstand sind, aber mehrere Regionen Afrikas – insbesondere jene in fragiler Lage – nach wie vor mit Instabilität, Terrorismus, verfassungswidrigen Regierungswechseln und humanitären Krisen konfrontiert sind; in der Erwägung, dass externe Akteure, insbesondere China und Russland, ihren Einflussbereich in Afrika ausgeweitet haben, häufig durch undurchsichtige Mittel oder Zwang, darunter Desinformation und böswillige Kampagnen zur Einflussnahme;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU weiterhin die größte Geberin von Entwicklungshilfe und humanitärer Hilfe in Afrika ist; in der Erwägung, dass das globale humanitäre System mit einer beispiellosen Finanzierungskrise konfrontiert ist, zumal nur 43 % der von den Vereinten Nationen geforderten Mittel für humanitäre Hilfe in Höhe von 50 Mrd. USD bereitgestellt wurden; in der Erwägung, dass sich diese Situation durch die kontinuierliche Kürzung der Mittel für Auslandshilfe durch mehrere wichtige Geber verschärft hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass die Bevölkerung Afrikas im Jahr 2024 über 1,5 Milliarden Menschen betrug und bis 2050 2,5 Milliarden Menschen erreichen dürfte und der Großteil der Menschen unter 30 Jahre alt ist; in der Erwägung, dass diese demografische Dynamik sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich bringt und massive Investitionen in Bildung, Beschäftigung, Gesundheitsversorgung und Infrastruktur erfordert; in der Erwägung, dass Ungleichheit nach wie vor eines der größten Hindernisse für die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass Afrika über ein enormes Potenzial für erneuerbare Energieträger, Innovation und nachhaltige Entwicklung verfügt; in der Erwägung, dass der Kontinent trotz seines geringen Beitrags zu den weltweiten Emissionen aktiv Klimaresilienz und grünes Wachstum anstrebt; in der Erwägung, dass eine gemeinsame Führungsrolle der EU und der AU einen gerechten, inklusiven und nachhaltigen Wandel beschleunigen kann;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass die Afrikanische Kontinentale Freihandelszone (AfCFTA) ein transformatives Projekt für die Integration und wirtschaftliche Souveränität Afrikas ist, wenngleich Afrika nach wie vor nur eingeschränkt am Welthandel und an weltweiten Investitionen beteiligt ist; in der Erwägung, dass sich die Unterstützung der EU auf den Aufbau von Kapazitäten für die Harmonisierung des Zollwesens und die vollständige Vorbereitung des Privatsektors konzentrieren sollte, um maximalen Nutzen aus der AfCFTA zu ziehen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass Migration und Mobilität zwischen Afrika und Europa seit Langem bestehende Realitäten sind, die große Herausforderungen für beide Kontinente mit sich bringen und nur dann Chancen bieten können, wenn sie angemessen und verantwortungsvoll angegangen werden; in der Erwägung, dass die EU und Afrika ein gemeinsames Interesse daran haben, langfristige und für beide Seiten vorteilhafte Partnerschaften aufzubauen, die zur wirtschaftlichen Entwicklung und Stabilität in Afrika beitragen und gleichzeitig den Bedenken Europas in Bezug auf irreguläre Migration, Sicherheit, Grenzmanagement und Terrorismusbekämpfung Rechnung tragen; in der Erwägung, dass solche Partnerschaften, unabhängig davon, ob sie ausschließlich auf Migration ausgerichtet sind oder einen breiteren Anwendungsbereich haben, wobei Migration im Mittelpunkt steht, klare Verantwortlichkeiten und Verpflichtungen umfassen, die Zusammenarbeit bei der Verhinderung irregulärer Migration, der Zerschlagung von Schleusernetzen, der Verbesserung der Rückführung und der Stärkung des Grenzmanagements erweitern und die Ursachen der irregulären Migration in den Herkunfts- und Transitländern bekämpfen müssen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass 2025 der 25. Jahrestag der förmlichen Partnerschaft Afrika-EU begangen wird, was eine historische Gelegenheit darstellt, um die Beziehungen zu erneuern und zu stärken und die Partner mit Blick auf die nächste Generation einander gleichzustellen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und die Agenda 2063 der AU einen gemeinsamen Kompass für die Partnerschaft darstellen und als Richtschnur für die Programmplanung im Rahmen des derzeitigen Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI) – Europa in der Welt und der Global-Gateway-Strategie dienen sollten, wobei der Schwerpunkt auf Transparenz, inklusiver Beteiligung und messbaren Ergebnissen liegen sollte;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass sich alle Formen der Entwicklungszusammenarbeit auf die Grundprinzipien der wirksamen Zusammenarbeit stützen sollten; in der Erwägung, dass die Umsetzung des Samoa-Abkommens und der Global-Gateway-Strategie mit der Agenda 2063 der AU in Einklang stehen muss und die Grundsätze der Gleichheit, der gegenseitigen Rechenschaftspflicht und der Eigenverantwortung Afrikas in allen Bereichen der Zusammenarbeit gewahrt werden müssen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>O.</NO.P>in der Erwägung, dass sich die anhaltende Staatsschuldenkrise in Afrika in den vergangenen zehn Jahren verschärft hat; in der Erwägung, dass sich die öffentliche Schuldenquote Afrikas angesichts geopolitischer Turbulenzen und steigender Zinssätze zwischen 2010 und 2022 von 32,7 % auf 65 % verdoppelt hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>P.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU ihr Engagement für die Förderung und den Schutz der Religionsfreiheit weltweit wiederholt bekräftigt und Schritte unternommen hat, um religiös motivierte Verfolgung und Intoleranz in verschiedenen Erdteilen zu bekämpfen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Q.</NO.P>in der Erwägung, dass das Europäische Parlament stets gefordert hat, die internationalen Bemühungen zur Bekämpfung religiös motivierter Verfolgung zu verstärken und diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die für Angriffe auf Minderheitengemeinschaften verantwortlich sind;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Neue strategische Partnerschaft auf Augenhöhe</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>fordert eine erneuerte und zukunftsorientierte Partnerschaft EU-Afrika, die auf gegenseitigem Respekt, gemeinsamen Interessen und dem Verständnis beruht, dass beide Kontinente einander brauchen und gemeinsam stärker sind; stellt fest, dass eine engere Zusammenarbeit zwischen der EU und Afrika in Zeiten einer sich verändernden geopolitischen Dynamik und steigender weltweiter Unsicherheit, darunter zunehmender Extremismus und Kürzungen bei den Ausgaben für Entwicklungshilfe und humanitäre Hilfe, wichtiger denn je ist; betont, dass eine echte Partnerschaft, die auf gemeinsamen multilateralen Maßnahmen beruht, der wirksamste Weg ist, um Armut zu beseitigen und Frieden, Wohlstand, Demokratie, Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, nachhaltigen Handel und menschliche Entwicklung zu fördern; bekräftigt, dass die Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen und die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung als gemeinsamer Kompass der erneuerten Partnerschaft EU-Afrika dienen müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>fordert die EU auf, ihre konkreten Maßnahmen und ihre strategische Kommunikation und Sichtbarkeit in ganz Afrika zu verstärken und die greifbaren Vorteile der Partnerschaft EU-AU, die auf gegenseitigem Respekt, Transparenz und Nachhaltigkeit beruht, deutlich aufzuzeigen; betont den Stellenwert von transparentem, wertebasiertem Engagement im Gegensatz zur Einflussnahme externer Mächte, darunter China und Russland, deren undurchsichtige Aktivitäten im Finanz- und Sicherheitsbereich und Desinformationsaktivitäten die Souveränität, Stabilität und demokratische Staatsführung in Afrika aushöhlen könnten; betont, dass die EU durch kohärentes diplomatisches Handeln, sichtbare Investitionen und eine engere Koordinierung zwischen der Kommission, dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD), dem Parlament und den Mitgliedstaaten wirkmächtiger „Flagge zeigen“ muss, um geeint mit einer Stimme für Europa zu sprechen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>hebt hervor, dass es wichtig ist, die parlamentarische Dimension als integralen Bestandteil in die Grundstruktur künftiger EU-AU-Gipfeltreffen aufzunehmen, um Bürgervertretung, öffentliche Kontrolle und einen demokratischen Beitrag zu den Beratungen und Ergebnissen im Rahmen der Partnerschaft sicherzustellen; unterstützt Bemühungen für die Neubelebung des paritätischen parlamentarischen Dialogs zwischen dem Europäischen Parlament und dem Panafrikanischen Parlament als Forum für den demokratischen Dialog und die demokratische Kontrolle; fordert, dass regelmäßige thematische Treffen zwischen parlamentarischen Ausschüssen beider Kontinente stattfinden, um die Rechenschaftspflicht innerhalb der Partnerschaft sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>fordert die 22 EU-Mitgliedstaaten und die 66 afrikanischen Partner, die das Samoa-Abkommen noch nicht ratifiziert haben, auf, dies unverzüglich zu tun und das Abkommen vollumfänglich in Kraft zu setzen, anstatt es nur vorläufig anzuwenden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>fordert die Kommission nachdrücklich auf, ohne Ausnahmen gründliche Folgenabschätzungen und Konsultationen der Interessenträger durchzuführen, auch unter Einbeziehung afrikanischer Partner, die unmittelbar von den EU-Rechtsvorschriften betroffen sind, und ihre Vorschläge auf alle vorliegenden Fakten zu stützen; verpflichtet sich, afrikanische Partner zu künftigen EU-Rechtsvorschriften zu konsultieren;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Frieden, Sicherheit und verantwortungsvolle Staatsführung</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>bekräftigt, dass nachhaltiger Frieden eine Voraussetzung für Entwicklung und Wohlstand ist; unterstützt die Friedensbemühungen unter afrikanischer Führung im Rahmen der Afrikanischen Friedens- und Sicherheitsarchitektur (APSA) und würdigt die Unterstützung der EU durch die Europäische Friedensfazilität; fordert eine vorhersehbare Finanzierung von Einsätzen mit AU-Mandat, unter anderem durch Pflichtbeiträge an die Vereinten Nationen; betont, dass bei der Zusammenarbeit das Völkerrecht geachtet und die Zivilbevölkerung geschützt werden muss und Governance-Reformen gefördert werden müssen; ist zutiefst besorgt über die Ausbreitung von Konflikten, dschihadistischem Terrorismus, die Zunahme von Militärputschen und Staatszerfällen, demokratischen Rückschritten und Gewaltextremismus in mehreren Teilen Afrikas; fordert einen umfassenden Ansatz, bei dem Verteidigung, Friedenskonsolidierung, Sicherheitsmaßnahmen, Konfliktverhütung, Deradikalisierung und sozioökonomische Entwicklung kombiniert werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>bringt seine tiefe Besorgnis über die sich verschlechternde Sicherheitslage und humanitäre Situation in der gesamten Sahelzone, insbesondere in Mali, Niger und Burkina Faso, zum Ausdruck, wo große Gebiete nach wie vor unter der Kontrolle bewaffneter Gruppen stehen und sich die Zivilbevölkerung weitreichenden Vertreibungen und Ernährungsunsicherheit gegenübersieht; betont, dass die Krise auf die Demokratien an der westafrikanischen Küste übergreift und nach dem Rückzug internationaler Missionen von einem gefährlichen Machtvakuum geprägte Situationen entstehen; verurteilt die Destabilisierungsstrategie Russlands in der Region, die unter anderem seine Entscheidung, die Gruppe Wagner in das von der Regierung kontrollierte Afrika-Korps einzugliedern, seine Desinformationsoperationen und seine räuberischen Praktiken zur Ressourcenbeschaffung umfasst; stellt fest, dass die Tatsache, dass Militärjunten auf derartige Unterstützung bauen, die Lage nicht stabilisiert hat und terroristischen Gruppen dazu verholfen hat, wieder an Boden zu gewinnen; bedauert, dass die Ausbildungsmission der EU in Mali, die militärische Partnerschaftsmission der EU in Niger und die Mission der EU zum Ausbau der Kapazitäten in Niger sowie andere internationale Einsätze keinen dauerhaften Frieden gebracht haben; fordert eine faktengestützte, eingehende Bewertung der Mandate, Aufgaben und politischen Maßnahmen sowie eine grundlegend überarbeitete, integrierte Strategie der EU für die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik für die Sahelzone, die mit der Entwicklungspolitik im Einklang steht und durch die Europäische Friedensfazilität gestützt wird; räumt dem Zugang für humanitäre Hilfe und dem Schutz von Zivilpersonen Vorrang ein und knüpft die Sicherheitsunterstützung der EU an die uneingeschränkte Achtung des internationalen Völkerrechts und der internationalen Menschenrechtsnormen; fordert ein koordiniertes, grundsatzorientiertes Handeln der EU und der AU, das auf Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit beruht, was auch Maßnahmen einschließt, um Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland entgegenzuwirken, Wirtschaftssystemen um illegale Ressourcen und kriminellen Aktivitäten, mit denen bewaffnete Gruppen finanziert werden, Einhalt zu gebieten und in die Governance, die Erbringung von Dienstleistungen und wirtschaftliche Möglichkeiten vor Ort zu investieren, um gegen die strukturellen Ursachen von Instabilität vorzugehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>ist zutiefst besorgt über die anhaltende Gewalt und politische Instabilität und die andauernden humanitären Krisen in mehreren Teilen Afrikas; weist insbesondere auf den verheerenden Konflikt im Sudan hin, bei dem die Kämpfe zwischen den sudanesischen Streitkräften und den Rapid Support Forces zu zahllosen Opfern unter der Zivilbevölkerung, Vertreibungen und weitverbreiteten Menschenrechtsverletzungen geführt haben; verurteilt aufs Schärfste alle Gräueltaten, darunter die gezielten Angriffe auf Zivilpersonen und der Einsatz sexualisierter Gewalt als Kriegswaffe, und fordert uneingeschränkte Rechenschaftspflicht und ungehinderten Zugang für humanitäre Hilfe; begrüßt die diplomatischen Bemühungen auf regionaler Ebene und unter Führung der Vereinten Nationen und bestärkt die EU darin, sich enger mit der AU und den Nachbarstaaten abzustimmen, um Waffenstillstandsverhandlungen und eine inklusive Friedenskonsolidierung zu unterstützen; nimmt die anhaltend fragile Lage und das Fehlen einer nationalen Aussöhnung in Libyen mit Besorgnis zur Kenntnis und stellt fest, dass die Instabilität des Landes nach wie vor die Sicherheit in Afrika wie auch in Europa gefährdet; fordert nachdrücklich ein erneuertes Engagement der EU in enger Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen, um einen einheitlichen politischen Prozess, transparente Wahlen und den Rückzug ausländischer Söldner voranzutreiben; begrüßt, dass die militärische Unterstützungsmission der EU in Mosambik einen Beitrag zur Wiederherstellung der Sicherheit in Cabo Delgado leistet, und betont, dass die Menschenrechte, die Resilienz der Gemeinschaften und die Grundsätze der verantwortungsvollen Staatsführung verankert werden müssen, um dauerhafte Stabilität und lokales Vertrauen zu sichern; hebt die Rolle der Mission der EU zum Ausbau der Kapazitäten in Somalia hervor, wenn es um die Stärkung der Kapazitäten der somalischen Polizei, die maritime Sicherheit und die Rechtsstaatlichkeit geht; fordert eine engere Koordinierung mit internationalen Partnern und die Einbeziehung der Arbeit der Mission in die weitergefassten Bemühungen der EU zur Stärkung der Governance, der Justiz und der Resilienz durch Terrorismusbekämpfung am Horn von Afrika; ist nach wie vor beunruhigt über die Lage in Äthiopien, auch in der Region Tigray, wo schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen gemeldet wurden; fordert die äthiopischen Staatsorgane auf, den uneingeschränkten Zugang für humanitäre Hilfe zu gewährleisten, einen echten nationalen Dialog zu führen und die Rechtsstaatlichkeit und die Grundfreiheiten zu wahren; betont, dass durch das gesamte Engagement der EU in von Konflikten bestimmten Situationen und Konfliktfolgezeiten Demokratie, Rechenschaftspflicht und die Eigenverantwortung Afrikas gefördert werden müssen und dass dabei für Koordinierung mit der AU und regionalen Initiativen gesorgt werden muss, um Aussöhnung, Stabilität und nachhaltige Entwicklung auf dem gesamten Kontinent voranzubringen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>fordert die EU auf, ihre Bemühungen zur Förderung von Frieden, Sicherheit und Stabilität auf dem gesamten afrikanischen Kontinent zu verstärken; fordert eine vorhersehbare und langfristige Finanzierung von Friedenseinsätzen mit AU-Mandat, unter anderem durch Pflichtbeiträge an die Vereinten Nationen im Einklang mit der Resolution 2719 (2023) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen; betont, dass es einer ständigen Vertretung Afrikas im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen bedarf; unterstützt Friedenseinsätze und Vermittlungsbemühungen unter afrikanischer Führung im Rahmen der APSA;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>fordert den Rat und die Kommission auf, die Sicherheits- und Verteidigungszusammenarbeit zwischen der EU und Afrika zu stärken, unter anderem durch den Aufbau wirksamer gemeinsamer Kapazitäten zur Bekämpfung von Terrorismus, Gewaltextremismus und Einflussnahme von außen, insbesondere in fragilen Staaten; unterstreicht, dass mit einer solchen Zusammenarbeit die Bemühungen unter afrikanischer Führung im Rahmen der APSA ergänzt und verstärkt und das Völkerrecht, die demokratische Kontrolle und die Grundsätze einer gleichberechtigten Partnerschaft uneingeschränkt gewahrt werden müssen; betont, dass bei Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung das humanitäre Völkerrecht und die internationalen Menschenrechtsnormen uneingeschränkt geachtet werden müssen; unterstützt EU-Programme für die Resilienz von Gemeinschaften, die Einbeziehung von Frauen und jungen Menschen und den Wiederaufbau nach Konflikten; fordert die EU und die AU nachdrücklich auf, die Agenda der Vereinten Nationen für Frauen, Frieden und Sicherheit und die Agenda der Vereinten Nationen für Jugend, Frieden und Sicherheit umzusetzen und so für eine gleichberechtigte Beteiligung an der Beschlussfassung zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>begrüßt das kürzlich zwischen Ruanda und der Demokratischen Republik Kongo geschlossene Friedensabkommen, ist jedoch nach wie vor zutiefst besorgt über die anhaltende Gewalt und Unsicherheit im Osten des Landes, insbesondere in Nord-Kivu und Ituri; fordert die EU auf, in abgestimmter Weise eine aktive Rolle bei der Unterstützung der Umsetzung des Friedensprozesses zu übernehmen und dabei den Schwerpunkt auf die Förderung der Inklusion und der Teilhabe von Frauen, den Zugang für humanitäre Hilfe und den Schutz von Zivilpersonen zu legen; betont, dass für eine dauerhafte Stabilität die wirtschaftlichen Dimensionen des Konflikts, einschließlich der illegalen Ausbeutung natürlicher Ressourcen und Rohstoffe, angegangen werden müssen und dass für die Opfer von Kriegsverbrechen, unter anderem von sexualisierter Gewalt im Zusammenhang mit Konflikten, für Gerechtigkeit gesorgt werden muss; fordert die Kommission und den Rat nachdrücklich auf, die Vereinbarung zwischen der EU und Ruanda über nachhaltige Wertschöpfungsketten für Rohstoffe unverzüglich auszusetzen, bis Ruanda nachweist, dass es seine Einmischung eingestellt hat und keine Mineralien mehr aus den von der paramilitärischen Gruppe M23 kontrollierten Gebieten exportiert; fordert alle Akteure auf, für mehr Transparenz zu sorgen und die Einfuhr aller Blutmineralien in die EU wirksam zu verbieten; fordert die EU auf, sich für eine verantwortungsvolle Beschaffung, Transparenz in den Lieferketten und Investitionen in die Wertschöpfung in der Demokratischen Republik Kongo und in der Region der Großen Seen einzusetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>betont, dass Demokratie und freie und faire Wahlen von entscheidender Bedeutung sind, da sie die einzige Möglichkeit darstellen, eine echte Rechenschaftspflicht und eine wahrhaftige Vertretung der Interessen und Prioritäten der Menschen sicherzustellen; fordert eine engere Zusammenarbeit bei der Wahlbeobachtung und dem Demokratieaufbau in Partnerschaft mit der AU und regionalen Organisationen; fordert, dass Mittel für lokale Mediatorinnen und Friedensstifterinnen, junge Menschen in der Friedenskonsolidierung und Organisationen der Zivilgesellschaft bereitgestellt werden; bekräftigt, dass Frauen und junge Menschen bei Friedenskonsolidierung und Governance eine entscheidende Rolle spielen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass die christliche Religionsgemeinschaft die am stärksten verfolgte Religionsgemeinschaft der Welt ist; nimmt die Lage der Christen in der Sahelzone mit besonderer Besorgnis zur Kenntnis;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>betont, dass die Kirchen in Afrika wesentliche Sozialleistungen erbringen und als solche unentbehrlich sind; fordert die Kommission auf, die Kirchen als Partner in die Umsetzung der EU-Programme einzubeziehen; fordert die Kommission und den EAD in diesem Zusammenhang auf, den Dialog mit den Kirchen in den Partnerländern zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>ist besorgt über den zunehmenden politischen Einfluss Chinas in Afrika und die Ausweitung seiner globalen Initiativen, einschließlich der Initiative „Neue Seidenstraße“; stellt fest, dass diese Projekte zwar beträchtliche Investitionen mobilisiert haben, aber oft nicht transparent sind und wirtschaftliche Abhängigkeiten schaffen können; fordert die EU auf, sich stärker darum zu bemühen, eine nachhaltige, wertebasierte und transparente Alternative zu bieten, die auf lokaler Eigenverantwortung, fairem Wettbewerb und beiderseitigem Nutzen beruht; fordert die EU auf, ihre strategische Kommunikation und Sichtbarkeit zu verbessern, gemeinsame Projekte der AU und der EU in den Bereichen Infrastruktur, Digitalisierung und Innovation zu fördern und unabhängige Medien- und Bildungsinitiativen zu unterstützen, um die langfristigen Vorteile des gemeinsamen Partnerschaftsmodells EU-AU aufzuzeigen; weist auf die strategische Bedeutung kritischer Rohstoffe sowohl für Afrika als auch für Europa hin und unterstreicht, dass die Zusammenarbeit in diesem Bereich auf beiderseitigem Nutzen, Transparenz und Nachhaltigkeit gründen muss; fordert, dass die Resilienz Europas gestärkt wird, indem eine Diversifizierung weg von übermäßigen Abhängigkeiten und hin zu Partnerschaften erfolgt, mit denen verantwortungsvoller Bergbau, lokaler Mehrwert und Kompetenzentwicklung gefördert werden; betont, dass mit Initiativen im Rahmen des Global-Gateway-Investitionspakets Afrika-EU widerstandsfähige, faire und umweltverträgliche Lieferketten gestützt werden sollten und dabei sichergestellt werden sollte, dass die Zusammenarbeit im Bereich Ressourcen zu nachhaltigem und inklusivem Wachstum und wirtschaftlicher Diversifizierung in den afrikanischen Ländern beiträgt;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Nachhaltige Entwicklung und nachhaltiges Wachstum, Handel und Infrastruktur</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>unterstützt die vollständige Umsetzung der AfCFTA als Motor der Integration auf dem Kontinent und fordert die EU auf, technische und finanzielle Unterstützung für ihre Einrichtungen, die Harmonisierung des Zollwesens und die vollständige Vorbereitung des Privatsektors zu leisten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>unterstreicht den zentralen Stellenwert des Instruments „NDICI/Europa in der Welt“ als wichtigster Außenfinanzierungsrahmen der EU zur Unterstützung der Zusammenarbeit mit Afrika; betont, dass die wirksame Nutzung von „NDICI/Europa in der Welt“ und seines Nachfolgeinstruments wesentlich ist, um für Kohärenz zwischen politischen Prioritäten, Global-Gateway-Investitionen und Team-Europa-Initiativen zu sorgen sowie Transparenz, Rechenschaftspflicht und messbare Ergebnisse bei den Maßnahmen der EU im Entwicklungsbereich zu gewährleisten und außerdem den Verpflichtungen aus den EU-Verträgen nachzukommen, darunter der Einsatz für die Beseitigung der Armut, die nachhaltige Entwicklung, die Menschenrechte, die internationale Zusammenarbeit und die Gleichstellung der Geschlechter;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, eine gründliche Bewertung der Mängel ihrer bisherigen Ansätze für die Entwicklungszusammenarbeit mit Afrika und die Außenhilfe für Afrika vorzunehmen und ihre Strategien für Afrika zu überarbeiten und anzupassen, um nachhaltigen Wohlstand auf dem Kontinent zu fördern und Partnerschaften zu schaffen, die tatsächlich für beide Seiten von Vorteil sind; betont, dass es wichtig ist, Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung (PKE) in allen außenpolitischen Maßnahmen der EU zu gewährleisten und dabei Handels-, Migrations-, Klima- und Sicherheitsbelange zu berücksichtigen; unterstreicht, dass das PKE-Netzwerk des Parlaments wesentlich ist, um eine bessere Abstimmung der außenpolitischen Maßnahmen der EU zu erzielen; betont, dass öffentliche Entwicklungshilfeleistungen in den am wenigsten entwickelten Ländern, in Ländern mit niedrigem Einkommen und in fragilen Staaten nach wie vor unverzichtbar sind; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Fortschritte im Hinblick auf das seit Langem bestehende Ziel der Vereinten Nationen, 0,7 % des Bruttonationaleinkommens für öffentliche Entwicklungshilfeleistungen bereitzustellen, aufrechtzuerhalten und voranzutreiben und den Anteil, der für am wenigsten entwickelte Länder vorgesehen ist, im Einklang mit den Verpflichtungen auf EU- und internationaler Ebene zu erhöhen; spricht sich dafür aus, innovative und rechtlich solide Finanzierungsinstrumente auszuloten, einschließlich und soweit möglich einer freiwilligen Neuzuweisung der Sonderziehungsrechte des Internationalen Währungsfonds und der Nutzung strukturierter und transparenter Debt-for-Climate oder Debt-for-Development Swaps, um die Finanzmittel für die Anpassung an den Klimawandel aufzustocken und die Resilienz zu stärken; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei der Unterzeichnung von Abkommen mit afrikanischen Ländern die Interessen der Gebiete in äußerster Randlage zu berücksichtigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>ist zutiefst besorgt angesichts der zunehmenden Schuldenlast, der sich viele afrikanische Länder gegenübersehen; fordert die EU und andere relevante Partner auf, eine umfassende Umschuldung und eine Reform der globalen Finanzarchitektur zu unterstützen, um fairere Bedingungen und Transparenz zu gewährleisten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>nimmt die Bemühungen zur Kenntnis, das auswärtige Handeln der EU durch das Instrument „NDICI/Europa in der Welt“ und die Global-Gateway-Strategie kohärenter zu gestalten, betont jedoch, dass Flexibilität mit Berechenbarkeit, Rechenschaftspflicht, Transparenz und parlamentarischer Kontrolle einhergehen muss; fordert die Kommission, den EAD, den Rat und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass das Global-Gateway-Investitionspaket Afrika-Europa greifbare Ergebnisse liefert, indem Projekte an den Prioritäten Afrikas ausgerichtet werden, eine nicht tragbare Verschuldung verhindert, die Beseitigung der Armut unterstützt und die menschliche Entwicklung im Einklang mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung und den Verpflichtungen aus den Verträgen gefördert wird; stellt fest, dass groß angelegte Investitionsinitiativen allein nicht ausreichen, um den komplexen Gegebenheiten in fragilen und von Konflikten bestimmten Umfeldern oder den Schwachpunkten der am wenigsten entwickelten und hoch verschuldeten Länder entgegenzutreten; fordert daher eine spezielle EU-Strategie für das Engagement in fragilen Kontexten im Rahmen des künftigen Instruments „NDICI/Europa in der Welt“, in die der politische Dialog, Friedenskonsolidierung, humanitäre Hilfe und Maßnahmen im Entwicklungsbereich einbezogen werden, und betont gleichzeitig, dass im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen zweckgebundene humanitäre Hilfe vorgesehen werden muss; betont, dass EU-finanzierte Projekte durch stärkere EU-Delegationen und echte Partnerschaften mit afrikanischen Interessenträgern sichtbarer gemacht und besser koordiniert werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>nimmt mit großer Besorgnis die zahlreichen Belege für illegalen Bergbau und den Schmuggel von Mineralien und die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf die Stabilität und die Entwicklung in rohstoffreichen Regionen zur Kenntnis; weist auf die Zusammenhänge zwischen Bergbau und Menschenrechtsverletzungen, Umweltzerstörung, Landnahme und gewaltsamen Konflikten hin;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>fordert die Schaffung eines speziellen Industriepakts EU-Afrika unter der gemeinsamen Schirmherrschaft der AU, der EU und regionaler Entwicklungsbanken zur Mobilisierung von öffentlichem und privatem Kapital, mit dem sichergestellt würde, dass Afrika nicht nur eine Rohstoffquelle, sondern ein Drehkreuz für Verarbeitung, Fertigung und Innovation ist; betont, dass diese Initiative ein konkreter Ausdruck einer Partnerschaft auf Augenhöhe wäre, mit der langfristiges Wachstum und nachhaltige Wertschöpfungsketten auf beiden Kontinenten gefördert würden; bringt seine Besorgnis über den Rückzug der US-Agentur für Internationale Entwicklung (USAID) und die Kürzung ihrer Programme zum Ausdruck, was zu erheblichen Finanzierungslücken bei grundlegenden Dienstleistungen geführt hat; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Programmplanung für das Instrument „NDICI/Europa in der Welt“ und die Team-Europa-Initiative neu an die offiziell vereinbarten Ziele und Mindestausgabenziele für Subsahara-Afrika und die thematischen Programme auszurichten und diese Instrumente zu nutzen, um Finanzierungslücken nötigenfalls rasch zu schließen, wobei Beseitigung der Armut, Gesundheit, Gleichstellung der Geschlechter, Bildung, Ernährungssicherheit und Anpassung an den Klimawandel in den am stärksten gefährdeten Ländern Afrikas vorrangig zu behandeln sind; betont, dass aufgrund des bedarfsorientierten Charakters der humanitären Hilfe eine zweckgebundene Finanzierung erforderlich ist, die sich von der Finanzierung anderer Maßnahmen im Bereich des auswärtigen Handelns unterscheidet; betont, wie wichtig ein enger Dialog zwischen den Vereinigten Staaten, der EU und der AU auf gleichberechtigter Ebene, um die gemeinsamen Ziele der Förderung von Demokratie, Entwicklung und Wohlstand in Afrika zu verwirklichen, und eine Überprüfung der Politik „Frieden im Austausch für Ressourcen“ sind;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Investitionen für Frauen, junge Menschen, menschliche Entwicklung und Mobilität</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>betont, dass die jungen Menschen Afrikas im Mittelpunkt einer erneuerten Partnerschaft zwischen der EU und Afrika stehen müssen; betont, dass die Partnerschaft zwischen der EU und der AU den Regierungen in Afrika die Möglichkeit bietet, ihren Bürgerinnen und Bürgern Chancen zu eröffnen, darunter auch die Schaffung von Arbeitsplätzen, und der EU die Möglichkeit bietet, solche von Afrika ausgehenden Bemühungen zu unterstützen; unterstreicht, dass es für eine dauerhafte und gleichberechtigte Partnerschaft von zentraler Bedeutung ist, junge Menschen von beiden Kontinenten einander durch ein besseres gegenseitiges Verständnis und stärkere Bindungen näherzubringen; fordert die Stärkung von Austauschprogrammen für Studierende und Forschende; unterstützt eine stärkere Beteiligung europäischer Studierender an Austauschprogrammen mit Universitäten in Afrika; fordert darüber hinaus eine verstärkte Unterstützung für afrikanische Hochschulen, Berufsbildungseinrichtungen und von jungen Menschen geleitete Initiativen, um Kompetenzen, Innovation und Austausch zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>fordert einen speziellen EU-Afrika-Innovationsfonds für junge Menschen, um Start-up-Unternehmen und von Jungunternehmerinnen und -unternehmern geleitete Gemeinschaftsprojekte zu finanzieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass Migration eine gemeinsame Realität ist, die große Herausforderungen für beide Kontinente mit sich bringt und nur dann Chancen bieten kann, wenn sie angemessen und verantwortungsvoll angegangen wird; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, auf der Grundlage gemeinsamer Interessen und messbarer Verpflichtungen in den Bereichen Grenzmanagement, Rückkehr und Rückübernahme sowie Bekämpfung der illegalen Migration, der Schleusung von Migranten, des Menschenhandels und des Terrorismus weiterhin strategische und maßgeschneiderte Partnerschaften mit afrikanischen Ländern zu entwickeln und umzusetzen, unabhängig davon, ob es sich um Migration oder einen breiteren Anwendungsbereich handelt, wobei Migration im Mittelpunkt steht; fordert insbesondere eine stärkere Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitländern, um irreguläre Migration zu verhindern, Schleusernetze zu zerschlagen und Rückführungen zu verbessern sowie die Zusammenarbeit in den Bereichen Sicherheit und Terrorismusbekämpfung zu vertiefen; betont, dass eine solche Zusammenarbeit zu langfristiger Stabilität und für beide Seiten vorteilhaften Ergebnissen für beide Kontinente beitragen muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>fordert die EU und die AU auf, die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter zu wahren und voranzubringen, den Zugang zu Bildung und die Verwirklichung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte sicherzustellen, die uneingeschränkte, gleichberechtigte und maßgebliche Teilhabe von Frauen an Entscheidungsprozessen und am Arbeitsmarkt zu fördern und geschlechtsspezifische Gewalt und missbräuchliche Praktiken zu bekämpfen; bekräftigt, dass die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Position der Frau in der Gesellschaft Voraussetzungen für integratives Wachstum und nachhaltige Entwicklung sind; fordert die EU auf, dafür zu sorgen, dass im Einklang mit ihrem Aktionsplan für die Gleichstellung III zweckgebundene Mittel für Programme zur Gleichstellung der Geschlechter bereitgestellt werden; fordert hochgesteckte Finanzierungsziele, um Ziel Nr. 5 für nachhaltige Entwicklung zur Gleichstellung der Geschlechter voranzubringen und von Frauen geleitete Maßnahmen zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>erachtet es als überaus wichtig, Verletzungen der Rechte der Frauen in Afrika zu bekämpfen und insbesondere gegen die Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen vorzugehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>betont, dass Gesundheitssicherheit eine gemeinsame globale Herausforderung ist, und bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass erhebliche Haushaltskürzungen im Gesundheitswesen jahrzehntelange Fortschritte im Bereich der weltweiten Gesundheit zunichtemachen und damit Millionen von Menschenleben gefährden könnten; begrüßt, dass die EU das Afrikanische Zentrum für die Prävention und Bekämpfung von Krankheiten, Zentren für die Herstellung von Impfstoffen und die Afrikanische Arzneimittelagentur unterstützt; unterstreicht die entscheidende Rolle der EU bei der Finanzierung lebensrettender Gesundheitsprogramme, einschließlich Programmen zur Prävention und Behandlung von HIV und AIDS sowie Programmen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit; fordert, dass die Zusammenarbeit bei der Pandemievorsorge, der lokalen Arzneimittelproduktion und der universellen Gesundheitsversorgung fortgesetzt wird;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Klima, Umwelt und multilaterale Zusammenarbeit</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>fordert gemeinsame Fortschritte hinsichtlich des afrikanischen Elektrizitätsbinnenmarkts, grenzüberschreitender Verbindungsleitungen und nachhaltiger Urbanisierung; appelliert an die EU, einen angemessenen Beitrag zur Finanzierung von Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen in Afrika zu leisten und Initiativen wie „The Great Green Wall“ (Große Grüne Mauer) und NaturAfrica zu unterstützen, die Umweltschutz mit Beschäftigung und der Entwicklung des ländlichen Raums verbinden; nimmt zur Kenntnis, dass der Klimawandel eine gemeinsame Herausforderung und eine Chance für die Zusammenarbeit zwischen der EU und Afrika darstellt; begrüßt die afrikanisch-europäische Initiative für grüne Energie, dank der 50 GW an Kapazitäten für Energie aus erneuerbaren Quellen bereitgestellt werden und bis 2030 100 Millionen Menschen Zugang zu Strom erhalten sollen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>fordert ein entschlosseneres Vorgehen der AU und der EU und ihr gemeinsames Eintreten für die Sicherung einer fairen Finanzierung des Klimaschutzes, des Technologietransfers und der Finanzierung des Fonds für Verluste und Schäden auf den Tagungen der Konferenz der Vertragsparteien; betont, dass alle großen Treibhausgasemittenten, einschließlich der G20-Mitglieder, bei der Umsetzung des Übereinkommens von Paris eine Führungsrolle übernehmen müssen; begrüßt, dass Afrika ständiges Mitglied in der G20 ist, und befürwortet eine stärkere Präsenz Afrikas in der Weltordnungspolitik; schlägt vor, dass die AU und die EU einen jährlichen Dialog auf hoher Ebene über Klima und Nachhaltigkeit einrichten, um die Fortschritte zu überwachen und die Politik in den Bereichen Energie, Biodiversität und Umweltschutz aufeinander abzustimmen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Weiteres Vorgehen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>begrüßt die Ausrichtung des siebten Gipfeltreffens zwischen der EU und der AU in Luanda und sieht es als wichtige Gelegenheit für die afrikanischen und europäischen Staats- und Regierungschefs, ihr Bekenntnis zur Partnerschaft zwischen der EU und der AU zu bekräftigen; fordert die Teilnehmenden auf, diese Gelegenheit zu nutzen, um messbare Verpflichtungen für die nächsten fünf Jahre anzukündigen, insbesondere durch die Annahme eines gemeinsamen Aktionsplans für den Zeitraum 2025-2030, eines Fahrplans zur Verdoppelung des Handels zwischen Afrika und der EU und der Investitionen bis 2030und eines erneuerten gemeinsamen Rahmens für den digitalen Wandel und Partnerschaften im Bereich grüne Energie;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>fordert die Kommission und den EAD nachdrücklich auf, jährliche Dialoge auf hoher Ebene mit der AU-Kommission und den regionalen Wirtschaftsgemeinschaften in vier vorrangigen Bereichen – Frieden und Sicherheit, Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit, Migration und Mobilität sowie Nachhaltigkeits- und Klimaschutzmaßnahmen – einzurichten, um die Prioritäten der Partnerschaft zu bewerten, die Umsetzung zu überwachen und sowohl zum AU-EU-Gipfeltreffen als auch zum mehrjährigen Finanzrahmen der EU beizutragen; schlägt vor, dass jährliche Konsultationen zwischen der AU und der EU auf Ministerebene und auf Ebene hochrangiger Beamter eingeführt werden, um eine kontinuierliche Koordinierung, Rechenschaftspflicht und eine anpassungsfähige Politikgestaltung sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>betont, dass die parlamentarische Dimension der Partnerschaft zwischen Afrika und Europa gestärkt werden muss; fordert die Organisation eines Treffens von Mitgliedern des Europäischen Parlaments und Mitgliedern des Panafrikanischen Parlaments im Vorfeld des Gipfeltreffens, um dafür zu sorgen, dass die gewählten Vertreterinnen und Vertreter beider Kontinente bei der Ausgestaltung der Agenda, der Prioritäten und der Ergebnisse des bevorstehenden Gipfeltreffens EU-AU Gehör finden; betont, dass ein solcher Dialog die demokratische Legitimität stärken, das gegenseitige Verständnis fördern und sicherstellen würde, dass die Schlussfolgerungen des Gipfeltreffens die Anliegen und Intentionen der Bürgerinnen und Bürger in ganz Afrika und Europa widerspiegeln; betont ferner, dass eine maßgebliche Einbeziehung der Zivilgesellschaft in die Partnerschaft und bei den Gipfeltreffen äußerst wichtig ist; begrüßt den Beschluss des Europäischen Parlaments, ein Büro in Addis Abeba zu eröffnen, um die Tätigkeiten und Beschlussfassungsprozesse der AU und ihres Panafrikanischen Parlaments genau zu verfolgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>fordert seine Präsidentin auf, die afrikanischen Staatschefs einzuladen, regelmäßiger vor dem Parlament zu sprechen und so für eine geografisch ausgewogene Vertretung zu sorgen und einen vertieften politischen Dialog zwischen den beiden Kontinenten zu fördern;</P></ACTION><SEPARATION><P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">°</STRING></STRING></P><P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">°     °</STRING></STRING></P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Präsidenten des Europäischen Rates, der Präsidentin der Kommission, der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Kommission, dem Rat, der Kommission der Afrikanischen Union, dem Panafrikanischen Parlament, den Regierungen und Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten und der Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union sowie dem Generalsekretär der Vereinten Nationen und dem Generalsekretär der Organisation afrikanischer, karibischer und pazifischer Staaten zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>