<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF2" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0254</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Klimakonferenz 2025 der Vereinten Nationen (COP 30) in Belém (Brasilien)</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(B10-0445/2025)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Oktober 2025 zu der Klimakonferenz 2025 der Vereinten Nationen (COP 30) in Belém (Brasilien) (2025/2666(RSP))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) und das Kyoto-Protokoll zum UNFCCC,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das am 12. Dezember 2015 auf der 21. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des UNFCCC (COP 21) in Paris geschlossene Übereinkommen (Übereinkommen von Paris),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die 29. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des UNFCCC (COP 29), die als Tagung der Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls dienende 19. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien (CMP 19), die als Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens von Paris dienende 6. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien (CMA 6) und den am 13. November 2021 auf der 26. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des UNFCCC (COP 26) in Glasgow angenommenen Klimapakt von Glasgow,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die auf der 27. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des UNFCCC (COP 27) erzielte Einigung über die Einrichtung eines spezifischen Fonds für Klimaschäden und -verluste, die Einsetzung eines Übergangsausschusses für die Operationalisierung der neuen Finanzierungsregelungen für den Fonds für die Bewältigung von Klimaschäden und -verlusten auf der 28. Konferenz der Vertragsparteien des UNFCCC (COP 28) und auf das Santiago-Netzwerk für Klimaschäden und -verluste,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. November 2024 zur Klimakonferenz 2024 der Vereinten Nationen (COP 29) in Baku (Aserbaidschan)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/808, 11.2.2025, ELI: <STRING UNDERLINE="on">http://data.europa.eu/eli/C/2025/808/oj</STRING>.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die auf der COP 29 getroffene Vereinbarung über das neue gemeinsame quantifizierte Ziel für die Finanzierung von Klimamaßnahmen und auf das Ziel, die Finanzierung für die Entwicklungsländer bis 2035 auf 300 Mrd. USD jährlich zu verdreifachen und die Bemühungen aller Akteure abzusichern, um die Finanzierung für die Entwicklungsländer aus öffentlichen und privaten Quellen bis 2035 auf 1,3 Billionen USD pro Jahr aufzustocken,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Juli 2025 zu der Umsetzung und Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung angesichts des hochrangigen politischen Forums 2025<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P10_TA(2025)0159.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Sonderbericht des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (Weltklimarat) von 2018 über die Folgen einer globalen Erwärmung um 1,5 ºC über dem vorindustriellen Niveau, dessen Sonderbericht über Klimawandel und Landsysteme, dessen Sonderbericht über den Ozean und die Kryosphäre in einem sich wandelnden Klima und dessen 6. Sachstandsbericht (AR6),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den UNFCCC-Synthesebericht vom 28. Oktober 2024 über die national festgelegten Beiträge im Rahmen des Übereinkommens von Paris,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht der Weltorganisation für Meteorologie vom 19. März 2025 mit dem Titel „State of the Global Climate 2024“ (Zustand des Weltklimas 2024),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Copernicus-Dienstes vom 15. April 2025 zur Überwachung des Klimawandels und der Weltorganisation für Meteorologie mit dem Titel „European State of the Climate – Report 2024“ (Bericht 2024 über den Zustand des Klimas in Europa),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den vom Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) am 24. Oktober 2024 veröffentlichten Bericht 2024 über die Emissionslücke,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 mit dem Titel „Der europäische Grüne Deal“ (COM(2019)0640),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. Februar 2025 mit dem Titel „Der Deal für eine saubere Industrie: Ein gemeinsamer Fahrplan für Wettbewerbsfähigkeit und Dekarbonisierung“ (COM(2025)0085),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die EU-Rechtsvorschriften, mit denen die Ziele der EU, die Nettoemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Niveau von 1990 zu verringern und das verbindliche Ziel der Klimaneutralität in der EU bis 2050 zu erreichen (Paket „Fit für 55“), in konkrete Maßnahmen in den einzelnen Wirtschaftszweigen umgesetzt werden sollen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Beschluss (EU) 2022/591 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. April 2022 über ein allgemeines Umweltaktionsprogramm der Union für die Zeit bis 2030<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 114 vom 12.4.2022, S. 22, ELI: <STRING UNDERLINE="on">http://data.europa.eu/eli/dec/2022/591/oj</STRING>.</FIELD></FOOTNOTE> sowie den Bericht der Europäischen Umweltagentur vom 20. Februar 2025 über die Überwachung der Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele des 8. Umweltaktionsprogramms (UAP) und den Bericht der Kommission vom 13. März 2024 über die Halbzeitüberprüfung des 8. UAP (COM(2024)0123),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. November 2019 zum Umwelt- und Klimanotstand<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 232 vom 16.6.2021, S. 28.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 6. Februar 2024 mit dem Titel „Unsere Zukunft sichern – Europas Klimaziel für 2040 und Weg zur Klimaneutralität bis 2050 für eine nachhaltige, gerechte und wohlhabende Gesellschaft“ (COM(2024)0063),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 12. März 2024 mit dem Titel „Bewältigung von Klimarisiken – Schutz der Menschen und des Wohlstands“ (COM(2024)0091),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 27. Mai 2025 mit dem Titel „EU-weite Bewertung der endgültigen aktualisierten nationalen Energie- und Klimapläne – Verwirklichung der Energie- und Klimaziele der EU für 2030“ (COM(2025)0274),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht der Europäischen Umweltagentur vom 11. März 2024 mit dem Titel „Europäische Bewertung der Klimarisiken“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Europäischen Wissenschaftlichen Beirats für Klimawandel vom 15. Juni 2023 mit dem Titel „Scientific advice for the determination of an EU-wide 2040 climate target and a greenhouse gas budget for 2030-2050“ (Wissenschaftliche Empfehlung für die Festlegung eines EU-weiten Klimaziels für 2040 und eines Treibhausgasbudgets für 2030-2050),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Wissenschaftlichen Beirats der EU für Klimawandel vom 2. Juni 2025 mit dem Titel „Scientific advice for amending the European Climate Law – Setting climate goals to strengthen EU strategic priorities“ (Wissenschaftliche Empfehlungen zur Änderung des Europäischen Klimagesetzes – Festlegung von Klimazielen zur Stärkung der strategischen Prioritäten der EU),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 28. Juni 2023 mit dem Titel „Eine neue Perspektive auf den Klima-Sicherheits-Nexus: Bewältigung der Auswirkungen von Klimawandel und Umweltzerstörung auf Frieden, Sicherheit und Verteidigung“ (JOIN(2023)0019) und auf die gemeinsame Arbeitsunterlage der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 17. Februar 2025 mit dem Titel „Progress Report on the implementation of the Joint Communication – ‚A New Outlook on the Climate and Security Nexus‘“ (Fortschrittsbericht über die Umsetzung der gemeinsamen Mitteilung – „Eine neue Perspektive auf den Klima-Sicherheits-Nexus“) (SWD(2025)0049),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den „Global Framework on Chemicals – For a Planet Free of Harm from Chemicals and Waste“ (internationaler Rahmen für Chemikalienmanagement – für einen Planeten frei von Schäden durch Chemikalien und Abfälle), der bei der 5. Internationalen Konferenz zum Chemikalienmanagement angenommen wurde, die im September 2023 vom UNEP organisiert wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Globalen Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal, der auf der 15. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien (COP 15) des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die biologische Vielfalt angenommen wurde, und die 16. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien (COP 16) des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die biologische Vielfalt, die im Februar 2025 abgeschlossen wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das am 19. Juni 2023 angenommene Übereinkommen im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse (BBNJ-Übereinkommen bzw. Hochseevertrag),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2024/1991 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2024 über die Wiederherstellung der Natur und zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/869<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/1991, 29.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1991/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 10. April 2024 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bodenüberwachung und -resilienz<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P9_TA(2024)0204.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2024/3012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 zur Schaffung eines Unionsrahmens für die Zertifizierung von dauerhaften CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Entnahmen, kohlenstoffspeichernder Landbewirtschaftung und der CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Speicherung in Produkten<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/3012, 6.12.2024, ELI: <STRING UNDERLINE="on">http://data.europa.eu/eli/reg/2024/3012/oj</STRING>.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2024/1787 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über die Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/942<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/1787, 15.7.2024, ELI: <STRING UNDERLINE="on">http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1787/oj</STRING>.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die durch den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen am 12. Juli 2019 verabschiedete Resolution zu Menschenrechten und dem Klimawandel (A/HRC/RES/41/21),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung mit dem Titel „Supporting the Conditions for a Just Transition Internationally“ (Schaffung der Voraussetzungen für einen gerechten Übergang auf internationaler Ebene), die am 4. November 2021 auf COP 26 angenommen wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Oktober 2025 zur Finanzierung der Klimapolitik im Hinblick auf die 30. Konferenz der Vertragsparteien des UNFCCC (COP 30) in Belém,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Anfragen an die Kommission und den Rat zu der Klimakonferenz 2025 der Vereinten Nationen (COP 30) in Belém (Brasilien) (O-000028/2025 – B10-0011/2025 and O-000029/2025 – B10-0012/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 142 Absatz 5 und Artikel 136 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Entschließungsantrag des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit,</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass das Europäische Parlament den Klima- und Umweltnotstand ausgerufen und sich verpflichtet hat, diese Bedrohung dringend anzugehen und einzudämmen; in der Erwägung, dass aus kürzlich veröffentlichten Studien<FOOTNOTE><FIELD> Forster, P. M., Smith, C., Walsh, T., Lamb, W. F., Lamboll, R. et al., „Indicators of Global Climate Change 2024: annual update of key indicators of the state of the climate system and human influence“ (Indikatoren des globalen Klimawandels 2024: jährliche Aktualisierung der Schlüsselindikatoren zum Zustand des Klimasystems und zum menschlichen Einfluss), <STRING ITALIC="on">Earth System Science Data</STRING>, Band 17, Ausgabe 6, 19. Juni 2025.</FIELD></FOOTNOTE> hervorgeht, dass die vom Menschen verursachte Erderwärmung und der Anstieg des Meeresspiegels noch schneller voranschreiten als zuvor angenommen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass das Übereinkommen von Paris am 4. November 2016 in Kraft getreten ist; in der Erwägung, dass 2025 der zehnte Jahrestag der Annahme des Übereinkommens von Paris ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass laut dem Bericht 2024 des UNEP über die Emissionslücke<FOOTNOTE><FIELD> Umweltprogramm der Vereinten Nationen, <STRING ITALIC="on">Emissions Gap Report 2024</STRING>, 24. Oktober 2024.</FIELD></FOOTNOTE> durch die vollständige Umsetzung der im Rahmen des Übereinkommens von Paris für 2030 festgelegten, nicht an Bedingungen geknüpften national festgelegten Beiträge die Welt auf den Kurs gebracht würde, den Temperaturanstieg in diesem Jahrhundert auf 2,8 °C zu begrenzen, und durch die vollständige Umsetzung der an Bedingungen geknüpften, national festgelegten Beiträge die Begrenzung dieses Temperaturanstiegs auf 2,6 °C gesenkt würde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass im Synthesebericht 2024<FOOTNOTE><FIELD> UNFCCC-Sekretariat, Synthesebericht 2024 über die national festgelegten Beiträge vom 28. Oktober 2024.</FIELD></FOOTNOTE> über die national festgelegten Beiträge festgestellt wird, dass die weltweiten Treibhausgasemissionen im Jahr 2030 voraussichtlich um 2,6 % unter dem Niveau von 2019 liegen; in der Erwägung, dass der Weltklimarat zu dem Schluss kommt, dass die Treibhausgasemissionen in Szenarien, in denen die Erwärmung auf 1,5 °C begrenzt wird, bis 2030 um 43 % gegenüber dem Niveau von 2019 verringert werden müssen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU in internationalen Klimaverhandlungen weiterhin eine führende Rolle einnehmen sollte; in der Erwägung, dass alle Vertragsparteien gemeinsame Anstrengungen unternehmen müssen, damit die globalen Klimaziele erreicht werden; in der Erwägung, dass die Dekarbonisierung in der EU allein nicht ausreichen wird; in der Erwägung, dass die Vereinigten Staaten für 23,8 %, die EU-Mitgliedstaaten für 16,5 %, China für 15 %, Russland für 6,7 % und das Vereinigte Königreich für 4,4 % der weltweiten kumulierten CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Emissionen verantwortlich sind; in der Erwägung, dass die EU mit rund 6 % der weltweiten Emissionen nach China, den Vereinigten Staaten und Indien derzeit jährlich weltweit die viertgrößte Menge an CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING> ausstößt; in der Erwägung, dass die EU 5,7 % der Weltbevölkerung und 14,7 % des globalen BIP ausmacht<FOOTNOTE><FIELD> Eurostat, <STRING ITALIC="on">Key figures on the EU in the world – 2025 edition</STRING> (Schlüsseldaten zur EU im Verhältnis zum Rest der Welt – Ausgabe 2025), 2025.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass es im Rahmen von Wegen zur Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 °C erforderlich ist, nach 2050 negative Nettoemissionen zu erreichen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass die meisten Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels, die im 6. Sachstandsbericht des Weltklimarats, der 2023 veröffentlicht wurde, aufgeführt sind, die CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Abscheidung und -Speicherung sowie die CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Entnahme umfassen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass der Weltklimarat schätzt, dass das globale CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Budget, mit dem sich die Erderwärmung mit einer Wahrscheinlichkeit von 67 % auf 1,5 °C begrenzen ließe, bei etwa 400 Gigatonnen CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Emissionen ab 2020 liege<FOOTNOTE><FIELD> Weltklimarat, „Summary for Policymakers“ (Zusammenfassung für politische Entscheidungsträger). In: Climate Change 2021: The Physical Science Basis. Contribution of Working Group I to the Sixth Assessment Report of the Intergovernmental Panel on Climate Change (Klimawandel 2021: Naturwissenschaftliche Grundlagen. Beitrag der Arbeitsgruppe I zum 6. Sachstandsbericht des Weltklimarats), 2021.</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass dieses globale CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Budget bei den derzeitigen weltweiten Emissionswerten voraussichtlich bis 2030 erschöpft ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass Methan für nahezu 30 % des weltweiten Temperaturanstiegs seit der industriellen Revolution verantwortlich ist; in der Erwägung, dass die EU bei der COP 26 daran beteiligt war, die Globale Verpflichtung zur Verringerung der Methanemissionen ins Leben zu rufen, im Rahmen derer die Methanemissionen bis 2030 um 30 % gegenüber dem Stand von 2020 gesenkt werden sollen; in der Erwägung, dass aus dem Bericht der Internationalen Energie-Agentur vom Mai 2025 mit dem Titel „Global Methane Tracker 2025“(Globaler Methantracker 2025) hervorgeht, dass Methanemissionen weiterhin ansteigen und die Umsetzung der Globalen Verpflichtung zur Verringerung der Methanemissionen weiterhin unzureichend ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass aus Erkenntnissen des Weltklimarats hervorgeht, dass Land- und Ozeansenken in den vergangenen 60 Jahren 56 % der vom Menschen verursachten CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Emissionen aufgenommen haben<FOOTNOTE><FIELD> Weltklimarat, „Sections“ in <STRING ITALIC="on">Climate Change 2023: Synthesis Report. Contribution of Working Groups 1, II and III to the Sixth Assessment Report of the Intergovernmental Panel on Climate Change</STRING> (Klimawandel 2023: Synthesebericht. Beitrag der Arbeitsgruppen I, II und III zum 6. Sachstandsbericht des Weltklimarats), 2023.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass sechs der neun vom Stockholm Resilience Centre festgelegten Belastbarkeitsgrenzen des Planeten überschritten wurden<FOOTNOTE><FIELD> Richardson, K., Steffen, W., Lucht, W., Bendtsen, J., Cornell, S. et al., „Earth beyond six of nine planetary boundaries“ (Erde hat sechs von neun Belastbarkeitsgrenzen des Planeten überschritten), <STRING ITALIC="on">Science Advances</STRING>, Band 9, Ausgabe 37, 13. September 2023.</FIELD></FOOTNOTE>, einschließlich der Belastbarkeitsgrenze im Hinblick auf das Klima;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass die miteinander verbundenen Umweltkatastrophen – Klimawandel, Umweltverschmutzung und Verlust an biologischer Vielfalt – im UNEP als „Dreifachkrise des Planeten“ bezeichnet werden, da der Klimawandel den Verlust an biologischer Vielfalt verschärft, die Umweltverschmutzung den Klimawandel und den Zusammenbruch der Ökosysteme beschleunigt und der Verlust an biologischer Vielfalt die Klimaresilienz schwächt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass es sich bei dem Schutz, dem Erhalt und der Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und Ökosysteme, etwa durch verstärkte Bemühungen, der Entwaldung und Waldschädigung Einhalt zu gebieten und sie umzukehren, um notwendige Maßnahmen handelt, um das Temperaturziel gemäß des Übereinkommens von Paris zu erreichen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass der Globale Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal konkrete Maßnahmen enthält, dem Naturverlust ein Ende zu setzen und ihn umzukehren, was Zielvorgaben einschließt, 30 % aller geschädigten Ökosysteme bis 2030 wiederherzustellen, und das Ziel beinhaltet, 30 % der Land- und Meeresflächen zu erhalten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>O.</NO.P>in der Erwägung, dass 2024 das wärmste Jahr seit Beginn der Messungen war und dass die weltweite Durchschnittstemperatur erstmals über 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau lag; in der Erwägung, dass aus den Copernicus-Daten für das erste Halbjahr 2025 hervorgeht, dass die Temperaturen zu den höchsten seit Beginn der Messungen gehören, wobei die Temperaturen lediglich im Mai 2024 noch höher waren<FOOTNOTE><FIELD> Copernicus, „Copernicus: Exceptionally dry spring in parts of north-western Europe - Second-warmest May globally“ (Copernicus: Ungewöhnlich trockener Frühling in Teilen von Nordwesteuropa – zweitwärmster Mai weltweit), Website von Copernicus, 10. Juni 2025.</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass auch jedes der vergangenen zehn Jahre zu den zehn wärmsten Jahren seit Beginn der Messungen gehört; in der Erwägung, dass Europa der sich am schnellsten erwärmende Kontinent der Welt ist und sich laut Copernicus<FOOTNOTE><FIELD> Copernicus, <STRING ITALIC="on">Copernicus Global Climate Report 2024</STRING> (Copernicus-Weltklimabericht für 2024), Website von Copernicus, 10. Januar 2025.</FIELD></FOOTNOTE> seit den 1980er Jahren etwa doppelt so schnell erwärmt wie der Rest der Welt im Durchschnitt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>P.</NO.P>in der Erwägung, dass die Generalversammlung der Vereinten Nationen das Recht auf Zugang zu einer sauberen, gesunden und nachhaltigen Umwelt als allgemeines Menschenrecht anerkannt hat<FOOTNOTE><FIELD> Resolution 76/300 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 28. Juli 2022 mit dem Titel „The human right to a clean, healthy and sustainable environment“ (Das Menschenrecht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt).</FIELD></FOOTNOTE> und dass in Artikel 37 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union der Grundsatz verankert ist, dass der Umweltschutz in die Politik der Union einbezogen werden muss;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Q.</NO.P>in der Erwägung, dass die Luftverschmutzung eine große Bedrohung für die Umwelt und die öffentliche Gesundheit darstellt und untrennbar mit der Klimakrise verbunden ist, sowohl hinsichtlich gemeinsamer Energiequellen wie der Verbrennung fossiler Brennstoffe als auch hinsichtlich notwendiger integrierter politischer Lösungen; in der Erwägung, dass die derzeitige Erderwärmung fast zur Hälfte auf kurzlebige Klimaschadstoffe wie Methan und Ruß zurückgeht, die schwerwiegende Auswirkungen auf die Gesundheit haben, insbesondere bei gefährdeten Bevölkerungsgruppen<FOOTNOTE><FIELD> Szopa, S., Naik, V., Adhikary, B., Artaxo, P., Berntsen, T., ‘Short-Lived Climate Forcers’ in: <STRING ITALIC="on">Climate Change 2021: The Physical Science Basis. Contribution of Working Group I to the Sixth Assessment Report of the Intergovernmental Panel on Climate Change</STRING> (Klimawandel 2021: Naturwissenschaftliche Grundlagen. Beitrag der Arbeitsgruppe I zum 6. Sachstandsbericht des Weltklimarats), Juni 2023.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>R.</NO.P>in der Erwägung, dass die Vereinigten Staaten zum zweiten Mal entschieden haben, sich einseitig aus dem Übereinkommen von Paris zurückzuziehen; in der Erwägung, dass die Abkehr der USA vom Multilateralismus sowie die Einstellung von Entwicklungshilfe, humanitärer Hilfe und der internationalen Finanzierung von Klimamaßnahmen durch die USA eine erhebliche Lücke hinterlassen dürfte; in der Erwägung, dass die EU in der Pflicht ist und ein strategisches Interesse daran hat, dazu beizutragen, diese Lücke zu schließen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>S.</NO.P>in der Erwägung, dass es gemäß Artikel 2 des Übereinkommens von Paris ein wesentliches Ziel des ökologischen Wandels ist, die globalen Finanzmittelflüsse mit einem Weg hin zu einer klimaneutralen und gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähigen Wirtschaft in Einklang zu bringen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>T.</NO.P>in der Erwägung, dass in dem Bericht des Ständigen Finanzausschusses des UNFCCC von 2021 mit dem Titel „First report on the determination of the needs of developing country Parties“ (Erster Bericht über die Ermittlung des Bedarfs der Vertragsparteien, die Entwicklungsländer sind) angegeben wird, dass aus den von den Vertragsparteien, die Entwicklungsländer sind, vorgelegten nationalen Berichten hervorgeht, dass sich die Kosten zur Deckung ihres Bedarfs im Zusammenhang mit der Umsetzung des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen und des Übereinkommens von Paris bis 2030 kumulativ auf 5,8 bis 5,9 Bio. USD belaufen<FOOTNOTE><FIELD> Ständiger Finanzausschuss des UNFCCC, „First report on the determination of the needs of developing country Parties related to implementing the Convention and the Paris Agreement“ (Ermittlung des Bedarfs der Vertragsparteien, die Entwicklungsländer sind, im Zusammenhang mit der Umsetzung des Rahmenübereinkommens und des Übereinkommens von Paris), Website der Vereinten Nationen zum Klimawandel, 2021.</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass das neue gemeinsame quantifizierte Ziel des UNFCCC für die Finanzierung von Klimamaßnahmen die Verpflichtung enthält, die Mittel bis 2035 auf mindestens 1,3 Billionen USD pro Jahr aufzustocken;</P></CONS><CONS><P><NO.P>U.</NO.P>in der Erwägung, dass der Vertrag über die Nichtverbreitung fossiler Brennstoffe eine vom Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen inspirierte Initiative ist, mit der ein verbindlicher internationaler Vertrag gefordert wird, um der Ausweitung der Nutzung fossiler Brennstoffe ein Ende zu setzen, die bestehende Produktion einzustellen und einen weltweiten gerechten Übergang zu unterstützen; in der Erwägung, dass bisher nur 17 Länder den Vertrag über die Nichtverbreitung fossiler Brennstoffe gebilligt haben, und keines dieser Länder ein EU-Mitgliedstaat ist<FOOTNOTE><FIELD> Initiative zum Vertrag über die Nichtverbreitung fossiler Brennstoffe, „Regierungen, die an den Diskussionen über ein Abkommen über fossile Brennstoffe teilnehmen“, Website zu der Initiative zum Vertrag über die Nichtverbreitung fossiler Brennstoffe.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>V.</NO.P>in der Erwägung, dass der Europäische Wissenschaftliche Beirat für Klimawandel empfiehlt, die Subventionen für fossile Brennstoffe in der EU im Einklang mit den bestehenden Verpflichtungen dringend und vollständig auslaufen zu lassen; in der Erwägung, dass im Einklang mit diesem Klimaziel im 8. UAP vorgesehen ist, dass eine klare Frist für die Abschaffung solcher Subventionen festgelegt werden muss;</P></CONS><CONS><P><NO.P>W.</NO.P>in der Erwägung, dass Kinder durch die Auswirkungen des Klimawandels besonders gefährdet sind, etwa durch tödliche Krankheiten, Umweltverschmutzung, Ernährungsunsicherheit und eine unsichere Wasserversorgung sowie durch extreme Wetterereignisse; in der Erwägung, dass fast 1 Milliarde Kinder in 33 Ländern aufgrund einer Kombination aus Klima- und Umweltgefahren und hoher Gefährdungen als „extrem gefährdet“ eingestuft sind<FOOTNOTE><FIELD> UNICEF, „The climate crisis is a child rights crisis – Introducing the Children’s Climate Risk Index“ (Die Klimakrise ist eine Krise der Kinderrechte – Einführung des Klima-Risiko-Index für Kinder), August 2021.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>X.</NO.P>in der Erwägung, dass hochgesteckte multilaterale Klimarahmen und darauf abgestimmte Maßnahmen den strategischen Interessen der EU dienen und Chancen für die EU als weltweiter Vorreiter beim ökologischen Wandel bieten;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Weltweite Bestandsaufnahme, national festgelegte Beiträge und die COP 30 in Belém</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>begrüßt, dass in der ersten weltweiten Bestandsaufnahme, die auf der COP 28 erfolgte, festgestellt wird, dass die Wege zur Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 °C ohne eine oder mit nur einer geringfügigen Überschreitung der Zielvorgabe bzw. auf 2 °C erfordern, dass das Ausmaß der weltweiten Treibhausgasemissionen 2025 seinen Scheitelpunkt erreicht, während die Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 °C ohne eine oder mit nur einer geringfügigen Überschreitung der Zielvorgabe eine tiefgreifende, rasche und dauerhafte Verringerung der weltweiten Treibhausgasemissionen um 43 % bis 2030 bzw. um 60 % bis 2035 gegenüber dem Stand von 2019 erfordert, damit bis 2050 Netto-Null-Treibhausgasemissionen erreicht werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>nimmt die relativen Fortschritte zur Kenntnis, die auf der COP 29 in Baku in einigen Bereichen erzielt wurden, insbesondere hinsichtlich des neuen gemeinsamen quantifizierten Ziels für die Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen, der Fortschritte bei der Operationalisierung des Fonds für Klimaschäden und -verluste sowie bei dem Abkommen über den CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Markt; bedauert jedoch, dass beim Klimaschutz keine ausreichenden Fortschritte erzielt wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>stellt mit Besorgnis fest, dass die in den vorgelegten national festgelegten Beiträgen enthaltenen aggregierten Emissionsverringerungen die Emissionspfade, die zur Einhaltung des Ziels des Übereinkommens von Paris und der Schlussfolgerungen der ersten weltweiten Bestandsaufnahme erforderlich sind, deutlich unterschreiten; fordert die COP 30 nachdrücklich auf, das Bekenntnis zum 1,5 °C-Ziel erneut zu bekräftigen und sich einig zu sein, dass die Ambitionen weiter verstärkt und konkrete Entscheidungen in Bezug auf die Förderung der Umsetzung der national festgelegten Beiträge getroffen werden müssen; ist der Ansicht, dass weltweite Bestandsaufnahmen häufiger erfolgen sollten und fordert alle Vertragsparteien, die nicht auf dem richtigen Kurs sind, das im Übereinkommen von Paris festgelegte Ziel zu erreichen, auf, ihre national festgelegten Beiträge – zusätzlich zu dem alle fünf Jahre stattfindenden Überprüfungszyklus – alle zwei Jahre zu aktualisieren und zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>betont, dass gemeinsame Anstrengungen und weitere Maßnahmen aller Parteien erforderlich sind, um die Emissionslücke zu schließen und die Maßnahmen, die in der ersten weltweiten Bestandsaufnahme festgehalten sind, im Wege von konkreten Zielvorgaben umzusetzen, und um auf nationaler Ebene festgelegte Maßnahmen auszuweiten; unterstreicht, dass alle Verursacher großer Emissionsmengen, einschließlich aufstrebender Volkswirtschaften und der G20-Länder, die besondere Verantwortung tragen, in dieser Hinsicht Führungsstärke zu zeigen; fordert die EU und gleichgesinnte Partner auf, eine Koalition mit hohen Ambitionen anzuführen und mit allen Parteien zusammenzuarbeiten, damit die COP 30 mit einem Erfolg endet;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>bedauert zutiefst die Entscheidung der US-Regierung, sich zum zweiten Mal aus dem Übereinkommen von Paris zurückzuziehen; fordert die Vereinigten Staaten auf, ihren Rückzug zu überdenken und ihren gerechten Anteil zu den weltweiten Bemühungen zur Bekämpfung des Klimawandels und zur globalen Finanzierung von Klimamaßnahmen im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris zu leisten, insbesondere im Hinblick auf ihre Verantwortung aufgrund ihrer in der Vergangenheit kumulierten Emissionen; fordert die US-Bundesstaaten und nichtstaatliche Akteure auf, weiterhin an der internationalen klimapolitischen Zusammenarbeit, auch an den Klimakonferenzen der Vereinten Nationen, mitzuwirken; stellt fest, dass kein anderes Land dem Beispiel der Vereinigten Staaten, sich aus dem Übereinkommen von Paris zurückzuziehen, gefolgt ist; betont die besondere Verantwortung und das strategische Interesse der EU, eine Führungsrolle zu übernehmen und das Vertrauen in globale Klimaschutzmaßnahmen wiederherzustellen, unter anderem durch Maßnahmen, mit denen weiteren Rückzügen aus dem Übereinkommen von Paris entgegengewirkt werden soll; ist der Ansicht, dass im Rahmen aller Aspekte des auswärtigen Handelns der EU, einschließlich der Handels- und Entwicklungspolitik, zu diesen Zielen beigetragen werden kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>bekräftigt den Grundsatz der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung, zu dem sich die EU und ihre Mitgliedstaaten verpflichtet haben und der darauf abzielt, zwischen den verschiedenen Politikbereichen der EU Widersprüche zu minimieren und Synergieeffekte zu schaffen; besteht auf einem kohärenten Ansatz für die Umsetzung des Übereinkommens von Paris und die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung sowohl bei den internen als auch den externen politischen Maßnahmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass die Vertragsparteien des UNFCCC im Rahmen der ersten weltweiten Bestandsaufnahme anerkannt haben, dass im Einklang mit den Wegen zur Begrenzung auf 1,5 °C tiefgreifende, schnelle und nachhaltige Verringerungen der Treibhausgasemissionen erforderlich sind, und sich dazu verpflichtet haben, zu den Bemühungen auf globaler Ebene beizutragen, die Kapazität für die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen bis 2030 weltweit zu verdreifachen und bei den Energieeffizienzverbesserungen die weltweite durchschnittliche jährliche Steigerungsrate bis 2030 zu verdoppeln; ist nach wie vor besorgt über die unzureichenden Fortschritte, die bei der Verwirklichung dieser Ziele gemacht werden; betont, dass es unerlässlich ist, dass bei der COP 30 auf diesen Zielen aufgebaut wird, konkrete Entscheidungen zur deren Umsetzung getroffen werden und zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, sollte weiterhin eine Kluft zwischen Ambition und Realität bestehen; bekräftigt seine Zusage, den in der Erklärung der COP 28 zu Klima und Gesundheit erzielten Konsens umzusetzen; nimmt die Verpflichtung zur Kenntnis, dazu beizutragen, die Entwicklung von emissionsfreien und emissionsarmen Technologien zu beschleunigen; weist in dieser Hinsicht auf Absatz 28 Buchstabe e der ersten weltweiten Bestandsaufnahme in der auf der COP 28 angenommenen Fassung hin;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass sich die Länder im Rahmen der ersten weltweiten Bestandsaufnahme verpflichtet haben, ihre Bemühungen um den schrittweisen Ausstieg aus der Kohleverstromung ohne CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Abscheidung und -speicherung und aus unwirksamen Subventionen für fossile Brennstoffe zu beschleunigen und die Abkehr von fossilen Brennstoffen in den Energiesystemen gerecht, geordnet und ausgewogen zu vollziehen, damit die Maßnahmen in diesem kritischen Jahrzehnt intensiviert werden können und mithin im Einklang mit den wissenschaftlichen Erkenntnissen bis 2050 Klimaneutralität erreicht werden kann; fordert alle Vertragsparteien auf, ihre Bemühungen in dieser Hinsicht zu verstärken und sich an der Ausarbeitung eines Vertrags über die Nichtverbreitung fossiler Brennstoffe zu beteiligen; erwartet, dass das Engagement für die Abkehr von fossilen Brennstoffen auf der COP 30 bekräftigt wird, und besteht darauf, dass hochgesteckte und zeitgebundene Pläne für den schrittweisen Ausstieg aus Subventionen für fossile Brennstoffe und der Produktion von fossilen Brennstoffen dringend erforderlich sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>stellt fest, dass die Länder bis Ende 2025 ihre national festgelegten Beiträge für 2035 vorlegen müssen, die für verstärkte Anstrengungen zum Erreichen der Klimaziele, die Nachverfolgung der erreichten Fortschritte und die Verbesserung der Resilienz entscheidend sind; hält es für wesentlich, dass die EU mit gutem Beispiel vorangeht, und fordert die EU und alle Parteien, die dies noch nicht getan haben, auf, auf die weltweite Bestandsaufnahme der COP 28 zu reagieren und am 1,5-°C-Ziel ausgerichtete gesamtwirtschaftliche, absolute – und damit nicht relative – Ziele zur Emissionsreduktion, die alle Treibhausgase, Sektoren und Kategorien umfassen, so bald wie möglich und weit vor der COP 30 vorzulegen; bedauert, dass die meisten Parteien die Frist für die Vorlage ihrer aktualisierten national festgelegten Beiträge nicht eingehalten haben und betont, dass alle Prozesse und Einreichfristen der UNFCCC eingehalten werden müssen, damit der Multilateralismus in der Klimapolitik einwandfrei funktioniert;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>erachtet es als wichtig, dass ausführlich und transparent Bericht erstattet wird, damit die Fortschritte bei den national festgelegten Beiträgen bewertet werden können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>stellt fest, dass Fortschritte bei der Umsetzung von Artikel 6 des Übereinkommens von Paris erzielt wurden und betont, dass die Anwendung von Artikel 6 unter dem Strich stets gesicherte Vorteile für das Klima bringen sollte, und fordert daher alle Vertragsparteien auf, dafür Sorge zu tragen, dass Projekte, die auf Artikel 6 angerechnet werden, die Akteure nicht von einer Verringerung der inländischen Emissionen abhalten; fordert das Aufsichtsgremium und alle Vertragsparteien nachdrücklich auf, an der Vereinbarung von Glasgow festzuhalten und so sicherzustellen, dass alle im Rahmen des Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung anerkannten Aktivitäten bis spätestens Ende 2025 mit den Methoden nach Artikel 6 Absatz 4 im Einklang stehen; fordert die Kommission auf, sich auf internationaler Ebene für die Entwicklung eines tragfähigen internationalen Steuerungsrahmens für international übertragene Minderungsergebnisse einzusetzen und diese zu unterstützen, wobei dieser Rahmen für alle Projekte nach Artikel 6 verbindliche Standards für internationale Emissionsgutschriften zur Sicherung ökologischer, klimabezogener und sozialer Integrität, eine faire Aufteilung der sich aus der Minderung ergebenden Vorteile, klare Durchführungsbestimmungen zur Gewährleistung von Transparenz, Zusätzlichkeit und Dauerhaftigkeit, strenge Berichtspflichten sowie wirksame Aufsichtsmechanismen vorsehen sollte, um das Risiko einer doppelten Erfassung auszuschalten und die Umweltintegrität des Systems sicherzustellen; fordert, dass klare Regeln eingeführt werden, mit denen festgelegt wird, wie die Verantwortlichkeiten für die Überwachung und die Risiken bei einer Umkehrung verteilt sind, um die beteiligten Akteure nicht übermäßig zu belasten; betont, dass private Initiativen auf dem CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Markt höchste Ansprüche an die Integrität erfüllen müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>ruft alle Vertragsparteien auf, auf der COP 30 deutliche Fortschritte zu erzielen, damit die zweite weltweite Bestandsaufnahme, die ab 2026 durchgeführt wird, an den besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen ausgerichtet ist und Querschnittsthemen wie Geschlechtergerechtigkeit, Menschenrechte und Ökosystemschutz einbezogen werden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Internationale Finanzierung des Klimaschutzes und nachhaltiges Finanzwesen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>betont, dass es entscheidend ist, angemessene Finanzmittel für den Klimaschutz bereitzustellen, um die Ziele des Übereinkommens von Paris zu erreichen; weist erneut darauf hin, dass die national festgelegten Beiträge vieler Entwicklungsländer an die internationale Finanzierung des Klimaschutzes geknüpft sind; hebt hervor, dass verschiedenen Berichten der Vereinten Nationen zufolge die weltweite Diskrepanz zwischen dem, was für die Finanzierung des Klimaschutzes benötigt wird, und dem, was derzeit bereitgestellt wird, beträchtlich ist und weiter wächst, und dass diese wachsende Diskrepanz auf eine Reihe von Faktoren zurückzuführen ist, denen auf angemessene Art begegnet werden sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>unterstreicht, dass eine verzögerte Bereitstellung von Finanzmitteln für den Klimaschutz zu höheren Kosten, steigenden Opportunitätskosten und geringeren Einnahmen durch Klimaschutzmaßnahmen führen wird; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die IEA schätzt, dass für jeden US-Dollar, der nicht vor 2030 in saubere Energie investiert wird, zu einem späteren Zeitpunkt vier oder fünf US-Dollar zum Ausgleich erforderlich sein könnten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>betont, dass zu wenig Finanzmittel für die Anpassung zur Verfügung stehen und dass mit dem neuen gemeinsamen quantifizierten Ziel nicht ausreichend auf den Finanzierungsbedarf für die Anpassung reagiert wurde; hebt hervor, dass zwar alle Finanzierungsquellen benötigt werden – öffentliche wie private –, insbesondere jedoch internationale öffentliche Mittel erforderlich sind, um dem Anpassungsbedarf gerecht zu werden und Verlusten und Schäden zu begegnen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>stellt fest, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten rund ein Drittel der gesamten öffentlichen Finanzmittel für den Klimaschutz bereitstellen und damit weltweit die größten Geber sind, zumal sich die Finanzierung im Jahr 2023 auf 28,6 Mrd. EUR aus öffentlichen Quellen belief und zusätzlich private Finanzmittel in Höhe von 7,2 Mrd. EUR mobilisiert wurden; erklärt erneut, dass der EU-Haushalt und die Haushalte der Mitgliedstaaten angepasst werden sollten, um das vereinbarte neue gemeinsame quantifizierte Ziel zu erfüllen und die EU auf diese Weise – unter anderem durch die Mobilisierung privater Finanzmittel für den Klimaschutz – einen angemessenen Beitrag zur internationalen Finanzierung des Klimaschutzes leistet; ist der Ansicht, dass das neue gemeinsame quantifizierte Ziel ein Minimum bzw. eine Untergrenze für die Mobilisierung von Finanzmitteln für den Klimaschutz bildet;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>würdigt, dass die EU maßgeblich an der Vermittlung einer Einigung auf das neue gemeinsame quantifizierte Ziel mitgewirkt hat; fordert alle Vertragsparteien auf, einen angemessenen Beitrag zur Erfüllung des neuen gemeinsamen quantifizierten Ziels zu leisten, was auch Teilziele für die Finanzierung von Minderungs- und Anpassungsmaßnahmen sowie für Verluste und Schäden umfassen sollte; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die neuen und zusätzlichen Finanzmittel für den Klimaschutz mittels eines zweckgebundenen und berechenbaren EU-Mechanismus für öffentliche Finanzierung deutlich zu erhöhen, um eine Übereinstimmung mit dem neuen gemeinsamen quantifizierten Ziel zu erreichen; weist darauf hin, dass es einer erweiterten Beitragsbasis bedarf, die den sich entwickelnden finanziellen Kapazitäten der Vertragsparteien Rechnung trägt, um das weltweit notwendige Niveau an Finanzierung des Klimaschutzes zu erreichen; erwartet von Ländern mit hohem mittleren Einkommen und hohen Emissionen, dass sie einen angemessen Beitrag leisten und ihre Beiträge stärker erhöhen, als dies derzeit der Fall ist; fordert alle Vertragsparteien auf, neue und innovative öffentliche und private Finanzierungsquellen zu ermitteln; fordert die Vertragsparteien auf, bei der Finanzierung des neuen gemeinsamen quantifizierten Ziels Instrumenten und Maßnahmen Vorrang einzuräumen, die auf Zuschüssen beruhen und keine Schulden verursachen, um sicherzustellen, dass die Empfängerländer die erforderlichen Minderungs- und Anpassungsmaßnahmen durchführen können, ohne ihre Schuldenlast zu erhöhen; bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass das neue gemeinsame quantifizierte Ziel durch eine geänderte Einstufung anderer Mittel erfüllt wird; weist zudem auf Bedenken hinsichtlich der Unklarheit darüber hin, welche Arten von Finanzmitteln zum neuen gemeinsamen quantifizierten Ziel beitragen, und insbesondere auf den Aspekt der doppelten Erfassung;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>fordert alle Akteure auf, dafür zu sorgen, dass der „Fahrplan von Baku nach Belém“ einen klares und umsetzbares Konzept für die Mobilisierung der entsprechenden Mittel enthält; fordert alle Vertragsparteien nachdrücklich auf, eine enge Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor zu fördern und private Investitionen in großem Maßstab zu mobilisieren, indem die Regelungsrahmen für nachhaltige Investitionen, die zu Rechenschaft verpflichten, gestärkt werden; hält fest, dass der größte Anteil der notwendigen Investitionen für die weltweite Klimawende durch private Investitionen abgedeckt werden muss; hebt hervor, dass der Fahrplan einen soliden und unabhängigen Mechanismus zur Rechenschaftspflicht umfassen muss, um für Transparenz zu sorgen und den Fortschritt wirksam zu überwachen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>stellt fest, dass viele durch den Klimawandel gefährdete Länder – darunter einige, die zu den am wenigsten entwickelten Ländern gehören – hoch verschuldet oder einem erheblichen Schuldenrisiko ausgesetzt sind, und dass Finanzmittel für den Klimaschutz daher so zugewiesen werden sollten, dass ihre Schuldenlast nicht erhöht und Zuschüssen Vorrang eingeräumt wird; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, zu prüfen, welche Möglichkeiten sie haben, um zur Verringerung dieses Schuldenrisikos beizutragen, und unverzüglich entsprechende Maßnahmen zu ergreifen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>unterstreicht, dass in allen Gremien der Vereinten Nationen Einigkeit darüber besteht, dass die Finanzmittel für den Klimaschutz nicht gerecht aufgestockt werden können, wenn nicht die Schuldenkrise angegangen wird; erachtet Instrumente zur Schuldenerleichterung in diesem Zusammenhang als besonders wichtig;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die internationalen Partner auf, Klima-Mikrofinanzierung als Kernbestandteil von Strategien zur Anpassung an den Klimawandel und zur Eindämmung des Klimawandels einzubinden, indem lokale Mikrofinanzinstitute dabei unterstützt werden, Finanzprodukte für schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen zu entwickeln und auszubauen, darunter Mikrokredite für grüne Technologien, Mikroversicherungen gegen Klimarisiken und Mikrosparkonten zugunsten der Resilienz der Gemeinschaften, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf Frauen, jungen Menschen und ländlichen Gemeinschaften liegen sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>betont, dass die Verfahren zur Finanzierung des Klimaschutzes dringend vereinfacht, beschleunigt und an die Gegebenheiten in den Entwicklungsländern angepasst werden müssen, und zwar insbesondere durch die Einrichtung zentraler Anlaufstellen, die Vereinheitlichung der Antragskriterien und die Bereitstellung technischer Hilfe bei der Projektvorbereitung, damit die Finanzmittel für den Klimaschutz zugänglich, rasch verfügbar und wirkungsvoll für die am stärksten vom Klimawandel betroffen lokalen Organisationen und Gemeinschaften sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>hält es für wesentlich, dass auf der COP 30 Fortschritte bei der Umsetzung von Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c des Übereinkommens von Paris erzielt werden und dies zu einem ständigen Tagesordnungspunkt auf den Tagungen der COP erklärt wird; fordert die EU auf, sich an internationalen Initiativen wie der Initiative Bridgetown 3.0 zu beteiligen; fordert eine raschere Reform der internationalen Finanzarchitektur und appelliert an alle großen internationalen Finanzinstitutionen und multilateralen Entwicklungsbanken, eine Funktion als Klimabanken zu übernehmen und ihre Portfolios und ihre Kreditvergabepolitik in einer Weise an das Übereinkommen von Paris anzugleichen, die auf lange Sicht finanziell tragfähig ist; fordert ferner die Akteure in den nationalen und internationalen Finanzsystemen auf, den Herausforderungen des Klimawandels besser gegenüberzutreten, indem sie Hindernisse für den Zugang zu Finanzierung des Klimaschutzes im Bereich saubere Technologien beseitigen und öffentliche und private Finanzströme weg von emissionsintensiven Tätigkeiten verlagern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>ist der Ansicht, dass die Europäische Investitionsbank (EIB) als Klimabank der Union dienen sollte und weist demnach darauf hin, dass ihr Klimabank-Fahrplan, ihre aktualisierte Finanzierungspolitik im Energiesektor sowie die zusätzlichen Bemühungen im Rahmen des Europäischen Investitionsfonds wichtige Schritte sind, um klimafreundliches Investment anzustoßen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Anpassung, Verluste, Schäden und ein gerechter Übergang</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>betont, dass Anpassung, Resilienz und Vorsorge angesichts des Klimawandels sowohl in der EU als auch weltweit intensiviert werden müssen, um die negativen Auswirkungen des Klimawandels und des Verlusts an biologischer Vielfalt zu minimieren, und dass dieser Aspekt auf den COP umfassend behandelt und dabei hervorgehoben werden muss, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Ausarbeitung und Umsetzung der Maßnahmen eine wesentliche Funktion haben; nimmt zur Kenntnis, dass die weltweite Zusammenarbeit und der Austausch von Fachwissen, der besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse und bewährter Verfahren bei der Anpassung an den Klimawandel wesentlich sind; betont, dass infolge von Untätigkeit und verzögertem Handeln die Kosten für die Anpassung – und zwar für Minderungs- wie auch für Anpassungsbemühungen – steigen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>bringt erneut seine tiefe Besorgnis angesichts der zunehmenden Intensität und Häufigkeit extremer Wetterereignisse in der EU und weltweit – darunter Waldbrände, Dürren, Hitzewellen und Überschwemmungen – zum Ausdruck und darüber, dass diese sich auf die menschliche Gesundheit auswirken und immer mehr Menschenleben fordern; hält fest, dass sich der Anstieg des Meeresspiegels im Laufe dieses Jahrhunderts in allen Szenarien des Weltklimarats voraussichtlich beschleunigen wird, was zu finanziellen Kosten und zum Verlust von Küstengebieten auf der ganzen Welt führt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>betont, dass auf der COP 30 der Rahmen für das globale Anpassungsziel operationalisiert werden muss, indem unter anderem wirkungsvolle und handhabbare Indikatoren beschlossen, solide und umfassende Nachverfolgungssysteme eingeführt und Mittel zur Durchsetzung thematisiert werden, damit die Fortschritte bei der Verwirklichung der auf der COP 28 festgelegten Anpassungsziele wirksam überwacht werden können; weist darauf hin, dass zwar Fortschritte bei der Finanzierung und Umsetzung der Minderungsmaßnahmen erzielt wurden, die Anpassungsbemühungen jedoch nach wie vor hinter den Erfordernissen zurückbleiben und dass die Diskrepanz bei der Finanzierung wie auch bei den konkreten Maßnahmen größer wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>betont den Stellenwert der nationalen Anpassungspläne und unterstreicht, dass sie mit dem „Fahrplan von Baku nach Belém“ in Einklang gebracht werden müssen; fordert jene Vertragsparteien, die dies noch nicht getan haben, dazu auf, sobald als möglich ihre nationalen Anpassungspläne aufzustellen, und appelliert an alle Vertragsparteien, bis 2030 Fortschritte bei der Umsetzung zu erzielen, wobei der Fokus auf naturbasierte Lösungen zu legen ist; fordert alle Vertragsparteien auf, bereichsübergreifende Aspekte wie die Gleichstellung der Geschlechter und die Menschenrechte in ihre Pläne einzubeziehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>fordert verstärkte Investitionen in Frühwarn- und Risikomanagementsysteme in gefährdeten Regionen und betont, dass diesen Systemen beim Schutz von Menschenleben, der Sicherung der Existenzgrundlagen und der Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegenüber Klimarisiken besondere Bedeutung zukommt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>spricht sich für eine stärkere Unterstützung für die Erhebung, den Austausch und die Analyse von Klima- und Katastrophenrisikodaten sowie für den Einsatz dafür geeigneter Technologien aus, um eine bessere Verfügbarkeit und höhere Qualität der Informationen für gefährdete Bevölkerungsgruppen zu erreichen; empfiehlt, dass bei allen von der EU unterstützten Frühwarninitiativen zweckgebundene Mittel für die laufende Wartung und Aktualisierung der Systeme bereitgestellt werden, insbesondere angesichts der globalen Herausforderungen für wissenschaftlich fundierte Beobachtungen und Verfahren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>begrüßt, dass auf der COP 28 beschlossen wurde, den Fonds für Klimaschäden und -verluste einzurichten, und erwartet weitere Fortschritte bei seiner Einführung und Finanzierung; fordert alle Vertragsparteien auf, in dieser Hinsicht für transparente Regelungen zu sorgen; betont, dass es wichtig ist, die besonderen Merkmale von Schäden und Verlusten anzuerkennen und diese daher – auch im Rahmen der globalen Bestandsaufnahme – getrennt von der Anpassung zu behandeln;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>fordert alle Vertragsparteien auf, sicherzustellen, dass nachvollziehbare Zusagen gemacht und berechenbare Bereitstellungsmechanismen für die Begleichung von Klimaschäden und -verlusten eingerichtet werden, was auch vorzeitige Auszahlungen aus dem Fonds für Klimaschäden und -verluste umfasst; fordert alle Vertragsparteien auf, dafür zu sorgen, dass die für den Fonds vorgesehenen Mittel zusätzlich zu den laufenden Beiträgen zur Klimafinanzierung bereitgestellt werden; ist der festen Überzeugung, dass die Finanzierung von Verlusten und Schäden vorrangig auf der Grundlage von Zuschüssen und zusätzlich zur öffentlichen Entwicklungshilfe erfolgen und diese ergänzen muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>bekräftigt seine Forderung, Schäden und Verluste zu einem ständigen Tagesordnungspunkt auf den Tagungen der COP zu machen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>fordert alle Vertragsparteien auf, das Arbeitsprogramm für einen gerechten Übergang voranzubringen, indem konkrete Maßnahmen gegen Ungleichheiten, die durch den Klimawandel verschärft werden, gefördert werden; ist der Ansicht, dass im Arbeitsprogramm die Ziele der Schaffung menschenwürdiger Arbeit und des gerechten Übergangs für alle enthalten sein sollten, und fordert alle Vertragsparteien auf, den sozialen Dialog mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen und die Einbeziehung von Interessengruppen als Grundlage für die Herstellung eines tragfähigen gesellschaftlichen Konsenses zu befördern; fordert alle Vertragsparteien auf, konstruktiv auf eine Einigung über die weitere Umsetzung des Arbeitsprogramms hinzuwirken, und weist darauf hin, dass dringend die Mittel zur Umsetzung zur Verfügung gestellt werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>betont, dass der Klimawandel die Grundrechte und das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen bedroht; unterstreicht, dass die Rechte des Kindes und die Generationengerechtigkeit in alle Aspekte der Klimapolitik – einschließlich Anpassung, Eindämmung, Verluste und Schäden sowie Finanzierung des Klimaschutzes – einbezogen werden müssen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Abstimmung der EU-Klimapolitik auf das Übereinkommen von Paris</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>betont, dass bei vollständiger Umsetzung der derzeitigen Klimavorschriften der EU die Netto-Treibhausgasemissionen der EU bis 2030 um rund 57 % gegenüber dem Stand von 1990 sinken; stellt fest, dass die EU derzeit darauf zusteuert, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 nur um rund 54 % gegenüber dem Stand von 1990 zu senken, sofern die Mitgliedstaaten bestehende und geplante nationale Maßnahmen und EU-Vorschriften vollständig umsetzen<FOOTNOTE><FIELD> Mitteilung der Kommission vom 27. Mai 2025 mit dem Titel „EU-weite Bewertung der endgültigen aktualisierten nationalen Energie- und Klimapläne – Verwirklichung der Energie- und Klimaziele der EU für 2030“ (COM(2025)0274).</FIELD></FOOTNOTE>; fordert die Mitgliedstaaten auf, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um auf diese Diskrepanz zu reagieren, und appelliert an die Kommission, zusätzliche Maßnahmen zu setzen, um die Mitgliedstaaten bei diesen Bemühungen zu unterstützen; betont, dass im Rahmen der EU-Klimapolitik weiterhin ambitionierte Zielsetzungen im Einklang mit den vereinbarten Zielen formuliert werden müssen und bei den Maßnahmen ein Schwerpunkt auf Kosteneffizienz, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft, die soziale Inklusion und ein hohes Umweltschutzniveau gelegt werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>hebt hervor, dass die Fristen für die Vorlage von Aktualisierungen der nationalen Energie- und Klimapläne eingehalten werden müssen, damit die Kommission eine ordnungsgemäße Überprüfung durchführen kann; begrüßt, dass die Kommission eine Bewertung der bereits eingereichten endgültigen nationalen Energie- und Klimapläne der Mitgliedstaaten für 2030 vorgelegt hat; ruft die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich zu entschlossenem Handeln auf, um die Diskrepanz zwischen den nationalen Energie- und Klimaplänen und den verbindlichen Zielen der EU unter anderem mittels Umsetzungsplänen zu überbrücken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>betont, dass ein wissenschaftlich fundiertes EU-Klimaziel für 2040 angenommen werden muss, das mit dem Europäischen Klimagesetz<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 2021 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 401/2009 und (EU) 2018/1999 („Europäisches Klimagesetz“) (ABl. L 243 vom 9.7.2021, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/1119/oj).</FIELD></FOOTNOTE> und allen Kriterien laut Artikel 4 Absatz 5 im Einklang steht und den Schlussfolgerungen der ersten weltweiten Bestandsaufnahme entspricht; verweist auf die Empfehlungen des Europäischen Wissenschaftlichen Beirats für Klimawandel und nimmt den Vorschlag der Kommission für ein Klimaziel für 2040 zusammen mit unterstützenden Maßnahmen zur Kenntnis; bedauert ferner, dass sich der Rat nicht vor Ablauf der Frist am 23. September 2025 auf einen national festgelegten Beitrag für 2035 einigen konnte; fordert den Rat nachdrücklich auf, sich so bald wie möglich auf einen national festgelegten Beitrag zu einigen, der am oberen Ende des angegebenen Spektrums liegt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass die EU bei internationalen Klimaverhandlungen und beim Klimaschutz weiterhin eine führende Rolle übernehmen muss, um zu gleichen Ausgangsbedingungen weltweit beizutragen, das Risiko einer Verlagerung von CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Emissionen für europäische Unternehmen zu vermeiden und außerdem dafür zu sorgen, dass die Öffentlichkeit dem Klimaschutz gegenüber weiterhin positiv eingestellt ist und eine Verlagerung von CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Emissionen verhindert wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>hebt den Stellenwert des durch das Europäische Klimagesetz geschaffenen Europäischen Wissenschaftlichen Beirats für Klimawandel (ESABCC) hervor; fordert die Kommission auf, in Folgenabschätzungsberichten oder anderen öffentlich zugänglichen Dokumenten Abweichungen von den Empfehlungen des ESABCC zu begründen und sich mit den politischen Abwägungen zu befassen; fordert die Kommission ferner auf, dafür Sorge zu tragen, dass der ESABCC im Rahmen künftiger Haushaltsvorschläge ausreichende Mittel erhält, um seinen gesetzlichen Auftrag erfüllen zu können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>bekräftigt, dass der Klimaschutz in alle Strategien der EU und die entsprechenden Maßnahmen zu deren Umsetzung einbezogen werden muss, und betont, dass die Kommission gemäß Artikel 6 Absätze 2 und 4 des Europäischen Klimagesetzes verpflichtet ist, zu prüfen, ob alle bestehenden Maßnahmen, Entwürfe von Maßnahmen und Legislativvorschläge, einschließlich Haushaltsvorschläge, mit den Klimazielen der EU vereinbar sind; weist erneut darauf hin, dass die Maßnahmen der EU und der Mitgliedstaaten gemäß dem Europäischen Klimagesetz vom Vorsorgeprinzip und dem Verursacherprinzip gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union geleitet sein und den Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ der Energieunion sowie den Grundsatz der Schadensvermeidung berücksichtigen sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>betont, dass ein wirksamer Zugang zur Justiz in Umweltangelegenheiten gemäß dem Übereinkommen von Aarhus von entscheidender Bedeutung für die Erreichung der Ziele des Übereinkommens von Paris ist; ist der Ansicht, dass die EU und die Mitgliedstaaten mit gutem Beispiel vorangehen, die Feststellungen und Empfehlungen des Ausschusses zur Überwachung der Einhaltung des Übereinkommens von Aarhus umsetzen und ihre internationalen Verpflichtungen im Rahmen des Übereinkommens von Aarhus und die Rechtsstaatlichkeit achten sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die nationalen Energie- und Klimapläne sowie die langfristigen Strategien der Mitgliedstaaten ausreichende Maßnahmen und finanzielle Mittel umfassen, um die Ziele der EU für 2030 und darüber hinaus zu erreichen; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Anstrengungen zu verstärken, um sicherzustellen, dass die EU ihre Ziele für 2030 erreicht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>stellt fest, dass die Dekarbonisierung in einer Zeit zunehmender geopolitischer Instabilität und volatiler Energiemärkte für die EU eine starke Triebkraft für strategische Autonomie und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit darstellt; weist darauf hin, dass dies im Deal für eine saubere Industrie und dem darin enthaltenen Ziel, Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit in einer übergreifenden Strategie zusammenzuführen, zur Kenntnis genommen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>stellt mit Besorgnis fest, dass die Subventionen für fossile Brennstoffe in den letzten Jahren gestiegen sind, wobei sich die Preissubventionen für fossile Brennstoffe im Jahr 2023 weltweit auf insgesamt 620 Mrd. USD beliefen und ein erheblicher Anteil der Subventionen in Schwellen- und Entwicklungsländern geflossen sind; bedauert, dass die Subventionen für fossile Energie in der EU im Jahr 2023 mit 111 Mrd. EUR nach wie vor hoch waren, wenngleich ein Rückgang gegenüber 2022 zu verzeichnen war; weist darauf hin, dass durch Subventionen für importierte fossile Energie die europäischen Volkswirtschaften belastet und Anreize für den Übergang zu sauberer Energie beeinträchtigt werden; erachtet es als besonders wichtig, die Subventionen für die umweltschädlichsten Kraftstoffe auf internationaler Ebene zu verringern und über diese Subventionen transparent Bericht zu erstatten; betont, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten der im 8. UAP verankerten Verpflichtung zur „Festlegung einer Frist für die schrittweise Abschaffung von Subventionen für fossile Brennstoffe im Einklang mit dem Ziel, die Erderwärmung auf 1,5 °C zu begrenzen“ nachkommen müssen; bedauert, dass seit der Annahme des Programms im Jahr 2022 keine Fortschritte erzielt wurden, und fordert die Kommission auf, einen Fahrplan zur weiteren Verringerung und schrittweisen Abschaffung der Subventionen für fossile Brennstoffe im Einklang mit den Klimaschutzverpflichtungen der EU vorzulegen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>betont, dass es im derzeitigen geopolitischen Kontext dringend geboten ist, die Abhängigkeit der EU von fossilen Brennstoffen zu beenden und die Energiewende zu beschleunigen; begrüßt die Fortschritte im Rahmen von REPowerEU und fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, schneller zu handeln;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>sieht dem bevorstehenden EU-Plan zur Anpassung an den Klimawandel – erforderlichenfalls einschließlich legislativer Maßnahmen, um sicherzustellen, dass sich die EU koordiniert auf die Bewältigung der zunehmenden Klimarisiken vorbereitet – erwartungsvoll entgegen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>48.</NO.P>fordert die EU auf, weiter zu untersuchen, wie sie über ihre Grenzen hinaus zum Klimawandel beiträgt, und diesbezüglich Handlungen zu setzen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Klimawandel, Umweltverschmutzung und Verlust an biologischer Vielfalt – die drei Weltkrisen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>49.</NO.P>betont, dass die Klimakrise, die Umweltkrise und der Verlust an biologischer Vielfalt miteinander verknüpft sind und einander verstärken und dass die Reaktionen auf diese Krisen aufeinander abgestimmt werden müssen; erachtet es als wichtig, die biologische Vielfalt und die Ökosysteme – darunter auch bestehende kohlenstoffreiche Ökosysteme – zu schützen, zu erhalten und wiederherzustellen und die natürlichen Ressourcen nachhaltig zu bewirtschaften, um naturbasierte Minderungs- und Anpassungsmaßnahmen zu intensivieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>50.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass der Bereich Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) maßgeblich ist, damit die EU ihre Klima- und Biodiversitätsziele erreicht; weist darauf hin, dass das Gesetz über die Wiederherstellung der Natur eines der Instrumente ist, dass der EU zur Verfügung steht, um ihre Ziele im Rahmen der LULUCF-Verordnung<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2018/841 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die Einbeziehung der Emissionen und des Abbaus von Treibhausgasen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft in den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 und des Beschlusses Nr. 529/2013/EU (ABl. L 156 vom 19.6.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/841/oj).</FIELD></FOOTNOTE> zu erreichen und ihre internationalen Verpflichtungen zum Schutz der biologischen Vielfalt, insbesondere im Rahmen des Globalen Biodiversitätsrahmens von Kunming-Montreal, zu erfüllen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>51.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass es wichtig ist, umweltpolitische Maßnahmen vollständig ausgerichtet am Konzept „Eine Gesundheit“, mit dem die Gesundheit von Menschen, Tieren und Ökosystemen nachhaltig ins Gleichgewicht gebracht und optimiert werden soll, zu konzipieren und umzusetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>52.</NO.P>hebt hervor, dass Umweltaktivistinnen und -aktivisten unterstützt und geschützt werden müssen und dass diejenigen, die sie bedrohen, zur Rechenschaft gezogen werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>53.</NO.P>betont, dass der Boden der größte terrestrische Kohlenstoffspeicher ist und im globalen Klimakreislauf eine unverzichtbare Funktion erfüllt; begrüßt die von staatlichen und nichtstaatlichen Einrichtungen unternommenen Bemühungen darum, das Klimaschutzpotenzial der Böden voll auszuschöpfen und die Verfügbarkeit von Wasser zu verbessern; streicht in diesem Zusammenhang die auf EU-Ebene erzielte Einigung über das Bodenüberwachungsgesetz heraus, das dazu dient, die Kapazitäten der Mitgliedstaaten zu verbessern und die EU bei der Einhaltung ihrer internationalen Verpflichtungen zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>54.</NO.P>betont die wichtige Rolle, die Wälder beim Klimaschutz und bei der Eindämmung des Klimawandels spielen; hält in diesem Zusammenhang die weltweiten Bemühungen zur Bekämpfung der Entwaldung für wichtig, da Wälder eine der größten Kohlenstoffsenken darstellen und für die biologische Vielfalt unentbehrlich sind; betont, dass die allerwichtigsten Waldgebiete der Welt wie der Amazonas-Regenwald auch in den Gebieten in äußerster Randlage der EU dringend geschützt werden müssen; bekräftigt die Zusagen der EU bezüglich der Erklärung von Glasgow zu Wäldern und Landnutzung (COP 26); fordert alle Vertragsparteien auf, Ziele festzulegen, um den Nettoabbau von CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Äquivalenten durch LULUCF-Tätigkeiten zu erhöhen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>55.</NO.P>unterstreicht, dass Feuchtgebieten – einschließlich Torfmooren, Mangroven und anderer Küsten- und Binnenfeuchtgebietsökosysteme –, die zu den wirksamsten natürlichen Kohlenstoffsenken des Planeten gehören, eine entscheidende Bedeutung zukommt; fordert alle Vertragsparteien auf, dringend ambitioniertere Anstrengungen zur Erhaltung, nachhaltigen Bewirtschaftung und Wiederherstellung von Feuchtgebieten als zentrale Strategie für den Klimaschutz, die Anpassung an den Klimawandel, den Schutz der biologischen Vielfalt und die Nachhaltigkeit der damit verbundenen sozialen und wirtschaftlichen Tätigkeiten zu unternehmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>56.</NO.P>erachtet es als wichtig, potenzielle Synergieeffekte zwischen Biodiversitäts- und Klimaschutzmaßnahmen zu ermitteln und zu maximieren, indem unter anderem – wie bei der COP 16 in Cali (Kolumbien) vereinbart – dem Schutz, der Wiederherstellung und der Bewirtschaftung von für Kohlenstoffkreisläufe bedeutsamen Ökosystemen und Arten Vorrang eingeräumt wird; betont, dass der globale Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal umgesetzt werden muss; begrüßt in diesem Zusammenhang, dass 55 Vertragsparteien nationale Biodiversitätsstrategien und Aktionspläne und 139 Vertragsparteien nationale Ziele vorgelegt haben, und fordert alle anderen Vertragsparteien nachdrücklich auf, diesem Beispiel rasch zu folgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>57.</NO.P>hält es für wichtig, Gewässer und wasserbezogene Ökosysteme zu schützen, zu erhalten und wiederherzustellen; fordert weitere Maßnahmen zur nachhaltigen Wassernutzung, unter anderem durch die Nutzung innovativer Wassertechnologien, insbesondere an Orten, die schwer von Dürren oder Wasserknappheit betroffen sind; hebt hervor, dass Wüstenbildung, Dürren, Überschwemmungen und Wasserverschmutzung mit verheerenden Auswirkungen auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft einhergehen; begrüßt die Europäische Wasserresilienzstrategie und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten zur raschen Umsetzung auf; fordert weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Verschmutzung durch per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Durchsetzung der geltenden Rechtsvorschriften zu verstärken und die Einhaltung der Wasserrahmenrichtlinie<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl. L 327 vom 22.12.2000, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2000/60/oj).</FIELD></FOOTNOTE> sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>58.</NO.P>begrüßt, dass der Hochseevertrag angenommen wurde, und fordert, dass die Vertragsparteien ihn rasch ratifizieren und umsetzen; fordert die Vertragsparteien auf, die Arbeit am Dialog über die Meere und den Klimawandel fortzusetzen; betont, dass das globale Klimasystem von der Intaktheit der Ökosysteme der Ozeane und der Meere abhängt und durch Erderwärmung, Umweltverschmutzung, Übernutzung der marinen Biodiversität, Versauerung, Eutrophierung, Sauerstoffentzug und Küstenerosion immer mehr seine regulierende Fähigkeit verliert;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>59.</NO.P>hebt hervor, dass den globalen Anstrengungen zur Bekämpfung der Zerstörung der Meeresökosysteme große Bedeutung zukommt, da die Meere 30 % aller CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Emissionen absorbieren, 90 % der überschüssigen Wärme abfangen und über 50 % des weltweiten Sauerstoffs liefern und auch im Hinblick auf die biologische Vielfalt ein wesentliches Reservoir darstellen; begrüßt das Ergebnis der dritten Ozeankonferenz der Vereinten Nationen in Nizza in Bezug auf verstärkte Finanzierungszusagen für den Schutz der Meere; fordert dringend Maßnahmen, mit denen die Meeresökosysteme wiederhergestellt werden und für einen wirksamen Schutz geschützter Meeresgebiete gesorgt wird; weist auf das Ziel 3 des Globalen Biodiversitätsrahmens hin, bis 2030 30 % der Meere zu schützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>60.</NO.P>betont, dass es – auch auf der COP – notwendig ist, sich umfassend mit den Zusammenhängen zwischen Klimawandel, Luftverschmutzung und öffentlicher Gesundheit zu befassen; begrüßt die Erklärung der COP 28 zu Klima und Gesundheit, die von über 150 Regierungen unterzeichnet wurde; fordert, dass die Verbesserung der Luftqualität in die Klimapolitik und die national festgelegten Beiträge integriert wird; fordert alle Vertragsparteien auf, bedeutende Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität zu forcieren; fordert die Vertragsparteien nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass bei der Finanzierung des Klimaschutzes Lösungen für saubere Luft mit messbarem Nutzen für Gesundheit, Gerechtigkeit und Klima Vorrang eingeräumt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>61.</NO.P>hebt hervor, dass der Klimawandel zu einer zunehmenden Antibiotikaresistenz beitragen wird; bekräftigt in diesem Zusammenhang, dass dringend Maßnahmen zur Bekämpfung der Antibiotikaresistenz ergriffen werden müssen, und fordert alle Vertragsparteien auf, weitere Anstrengungen zu unternehmen, um eine Verringerung des Einsatzes antimikrobieller Wirkstoffe und eine umsichtigere Verwendung dieser Wirkstoffe zu erreichen, um das Risiko einer Resistenz zu bekämpfen; fordert in diesem Zusammenhang verbindliche Verpflichtungen in einschlägigen internationalen Verträgen; bedauert, dass bislang keine Maßnahmen ergriffen wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>62.</NO.P>hebt hervor, dass über den gesamten Lebenszyklus von Kunststoffen gegen ihre Auswirkungen auf die Umwelt, unter anderem auf das Klima, vorgegangen werden muss; betont, dass eine angemessene CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Bepreisung von Rohstoffen erforderlich ist, um den Verbrauch fossiler Brennstoffe im Kunststoffsektor erheblich zu verringern; nimmt zur Kenntnis, dass die Arbeit an dem globalen Vertrag über Kunststoffe noch nicht abgeschlossen ist, und bedauert, dass die Vertragsparteien den Vertrag im August 2025 in Genf aufgrund von Meinungsverschiedenheiten über seinen Anwendungsbereich erneut nicht abschließen konnten; fordert die Annahme eines ambitionierten Abkommens für alle Stufen der Produktion und des Verbrauchs von Kunststoffen sowie der diesbezüglichen Abfallbewirtschaftung;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>63.</NO.P>bedauert die hohen Kosten der weltweiten Verschmutzung durch Chemikalien, durch die sich die Klima- und Biodiversitätskrisen verschlimmern; fordert die Vertragsparteien auf, Maßnahmen umzusetzen, um die strategischen Ziele und Vorgaben zu erreichen, die mit dem Globalen Rahmen der Vereinten Nationen für Chemikalien angenommen wurden; betont, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten bei den weltweiten Bemühungen zur Bekämpfung der Verschmutzung durch Chemikalien eine Vorreiterrolle übernehmen müssen, gegebenenfalls auch durch eine Überarbeitung ihrer Politik im Bereich Chemikalien;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Rechte indigener Völker</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>64.</NO.P>betont, dass die Rechte und Interessen indigener Völker und lokaler Gemeinschaften – wie sie in der Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker verankert sind – geschützt werden müssen; betont, dass das Recht auf freiwillige und in Kenntnis der Sachlage erteilte vorherige Zustimmung sichergestellt werden muss; betont, dass bei allen Projekten gemäß Artikel 6, die indigene Gemeinschaften oder von ihnen bewohnte Gebiete betreffen, diese indigenen Völker einbezogen und ihre Rechte geachtet werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>65.</NO.P>betont, dass indigene Völker nicht nur Interessenträger oder schutzbedürftige Gruppen sind, sondern auch Rechteinhaber, die in der Präambel des Übereinkommens von Paris anerkannt sind; betont, dass die politische Beteiligung indigener Völker an den COP und an anderen UNFCCC-Prozessen notwendig ist, um ein bedeutsames Engagement in allen Entscheidungsgremien zu fördern; stellt fest, dass die Präsenz indigener Völker auf den COP und den technischen Sitzungen der nachgeordneten Gremien finanziert und erleichtert werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>66.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass Gebiete, die von indigenen Völkern bewohnt sind, Hotspots der biologischen Vielfalt sind und dass indigene Völker eine entscheidende Rolle bei der Erhaltung und nachhaltigen Bewirtschaftung der Ressourcen spielen; weist darauf hin, dass indigene, lokale und traditionelle Wissensformen gemäß dem Fünften Sachstandsbericht des Weltklimarats eine wichtige Ressource für die Anpassung an den Klimawandel sind; bedauert, dass indigenes Wissen nicht wirksam genutzt wird; betont insbesondere den Stellenwert dieses Wissens bei der Vermeidung von Fehlanpassungen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>67.</NO.P>betont, dass indigene Völker direkten Zugang zu Finanzmitteln für den Klimaschutz über internationale Klimafonds wie den globaler Klimaschutzfonds, den Anpassungsfonds und den Fonds für Klimaschäden und -verluste erhalten müssen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Klima, Frieden und Sicherheit</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>68.</NO.P>stellt fest, dass der Agenda für Klima, Frieden und Sicherheit auf den COP-Tagungen mehr Aufmerksamkeit gewidmet wird, was sich insbesondere daran erkennen lässt, dass auf der COP 29 die Aufforderung von Baku zu Klimamaßnahmen für Frieden, Nothilfe und Wiederaufbau veröffentlicht sowie zuvor auf der COP 27 die Initiative zu klimapolitischen Reaktionen für die Erhaltung des Friedens eingeleitet und auf der COP 28 die Erklärung zu Klima, Nothilfe, Wiederaufbau und Frieden angenommen wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>69.</NO.P>stellt fest, dass in dem im Februar 2025 veröffentlichten Fortschrittsbericht der Kommission über die Gemeinsame Mitteilung mit dem Titel „Eine neue Perspektive auf den Klima-Sicherheits-Nexus“ die Zusammenhänge zwischen Klimawandel, Umweltzerstörung und Fragen des Friedens, der Sicherheit und der Verteidigung gewürdigt und ihre Bedeutung für die Außenpolitik hervorgehoben werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>70.</NO.P>betont, dass der Klimawandel und die Umweltzerstörung Bedrohungsmultiplikatoren sind, die zu Nahrungsmangel und Verknappung natürlicher Ressourcen führen, Spannungen in internationalen Beziehungen und Konflikte bezüglich natürlicher Ressourcen verstärken und Naturkatastrophen auslösen können, die zu den Hauptursachen für Flüchtlingsbewegungen und Migrationsströmen zählen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>71.</NO.P>betont, dass die internationale Aufmerksamkeit für die Umweltauswirkungen von Konflikten erhöht werden muss; hebt hervor, dass militärische Angriffe und Operationen in der ganzen Welt Umweltzerstörung zur Folge haben, und fordert das Einstellen dieser Handlungen im Einklang mit dem Völkerrecht; betont, dass durch anhaltende Konflikte nicht nur unmittelbar Menschen getötet werden, sondern auch Ökosysteme gestört und natürliche Ressourcen ausgebeutet werden sowie die Umwelt verschmutzt und die Gesundheit unseres Planeten für kommende Generationen gefährdet wird, während gleichzeitig die Bemühungen um die Minderung des Klimawandels und die Anpassung daran untergraben werden; hebt insbesondere die jüngsten UNEP-Berichte über das verheerende Ausmaß der durch die Konflikte in der Ukraine<FOOTNOTE><FIELD> Umweltprogramm der Vereinten Nationen, „<STRING ITALIC="on">The Environmental Impact of the Conflict in Ukraine: A Preliminary Review</STRING>“ (Umweltauswirkungen des Konflikts in der Ukraine: Eine Vorläufige Bewertung), 14. Oktober 2022.</FIELD></FOOTNOTE> und im Gazastreifen<FOOTNOTE><FIELD> Umweltprogramm der Vereinten Nationen, „<STRING ITALIC="on">Environmental Impact of the Conflict in Gaza: Preliminary Assessment of Environmental Impacts</STRING>“ (Umweltauswirkungen des Konflikts im Gazastreifen: Vorläufige Bewertung der Umweltauswirkungen)<STRING ITALIC="on">, </STRING>18. Juni 2024.</FIELD></FOOTNOTE> verursachten Umweltschäden hervor; weist außerdem auf den Bericht der Gemeinsamen Forschungsstelle über die Umweltschäden, die durch den anhaltenden Angriffskrieg Russlands in der Ukraine verursacht werden<FOOTNOTE><FIELD> Gemeinsame Forschungsstelle, „<STRING ITALIC="on">Status of Environment and Climate in Ukraine</STRING>“ (Umwelt- und Klimasituation in der Ukraine)<STRING ITALIC="on">,</STRING> 2025.</FIELD></FOOTNOTE>, hin, in dem ein starker Anstieg der toxischen Verschmutzung, der Bodendegradation und der Störungen der Überwachungssysteme aufgezeigt wird; ist der Ansicht, dass die Entitäten, die laut Internationalem Gerichtshof für die Konflikte verantwortlich sind, auch für die Klima- und Umweltkosten von Krieg und Besatzung sowie für den Wiederaufbau nach Konflikten zur Verantwortung gezogen werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>72.</NO.P>betont, dass eine verstärkte Klimadiplomatie im Rahmen des UNFCCC von entscheidender Bedeutung ist, um zur Bekräftigung des Multilateralismus beizutragen, insbesondere angesichts der zunehmenden geopolitischen Spannungen und des schwindenden Vertrauens in die globale Zusammenarbeit; hebt hervor, dass der COP 30 zum zehnten Jahrestag des Übereinkommens von Paris eine symbolische Bedeutung zukommt; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, den Vorsitz der COP 30 in seinem Engagement für den Multilateralismus zu unterstützen; betont, dass Brasilien mit seinem Vorsitz sowohl der BRICS-Staaten als auch der COP 30 die Gelegenheit nutzen kann, eine stärkere, besser koordinierte Agenda voranzutreiben, um Fortschritte in wirtschaftlichen, politischen und ökologischen Fragen zu erzielen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>73.</NO.P>betont, dass die Klimaziele ohne die Unterstützung und Mitwirkung der Öffentlichkeit nicht erreicht werden können; fordert alle Vertragsparteien auf, das Bewusstsein und das Verständnis der Öffentlichkeit für den Klimawandel und damit zusammenhängende Fragen zu schärfen und mit öffentlichen Vertretern zusammenzuarbeiten, um öffentliche Unterstützung für Minderungs- und Anpassungsmaßnahmen zu erhalten; ist besorgt darüber, dass – auch staatliche Akteure – zunehmend Falschinformationen und Desinformation über den Klimawandel verbreiten, und fordert alle Regierungen nachdrücklich auf, dringend dagegen vorzugehen, da dies sowohl bedeutende Klimaschutzmaßnahmen als auch die Demokratie bedroht; betont, dass der Zugang zu wissenschaftlich fundierten Informationen und der Schutz unabhängiger Medien von Bedeutung sind; betont, dass die Arbeit des Weltklimarats wesentlich ist, um fundierte wissenschaftliche Gutachten und Daten bereitzustellen; fordert, die Anstrengungen im Rahmen des UNFCCC zur Bekämpfung der Desinformation über den Klimawandel zu verstärken; fordert die Kommission auf, sich der globalen Initiative für Informationsintegrität zum Klimawandel anzuschließen, um Desinformation über den Klimawandel zu bekämpfen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Bereichsübergreifende Anstrengungen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>74.</NO.P>betont, dass alle Wirtschaftszweige einen Beitrag zur Verringerung der Emissionen und zur Verwirklichung der Klimaneutralität gemäß dem Übereinkommen von Paris leisten müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>75.</NO.P>begrüßt, dass 160 Vertragsparteien die Globale Verpflichtung zur Verringerung der Methanemissionen unterzeichnet haben; fordert die EU-Mitgliedstaaten, die sich der Initiative noch nicht angeschlossen haben, nachdrücklich auf, dies vor der COP 30 zu tun; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die Ziele der Verpflichtung zur Verringerung der Methanemissionen zu erfüllen; fordert alle Vertragsparteien auf, spezifische Ziele für die Verringerung der Methanemissionen festzulegen und in ihre national festgelegten Beiträge aufzunehmen; fordert eine quantifizierte, wissenschaftlich fundierte Bewertung der seit ihrer Annahme auf der COP 26 erzielten Fortschritte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>76.</NO.P>weist darauf hin, dass Methan während der ersten 20 Jahre in der Atmosphäre eine mehr als 80-mal so hohe Erwärmungswirkung hat wie Kohlendioxid, und betont daher, dass die Verringerung von Methan beschleunigt werden muss; nimmt die Ergebnisse des IEA-Berichts 2025 mit Besorgnis zur Kenntnis, zumal darin der anhaltende Anstieg der Methanemissionen, die schwache Umsetzung der Globale Verpflichtung zur Verringerung der Methanemissionen und der Umstand hervorgehoben werden, dass die Länder die Methanverschmutzung durch ihren Energiesektor erheblich unterschätzen, wobei die IEA schätzt, dass die Emissionen um etwa 80 % über den von den Regierungen gemeldeten Gesamtwerten liegen; weist darauf hin, dass Methanemissionen im Energiesektor nach wie vor eine der Emissionskategorien sind, bei denen Verringerungen weltweit am einfachsten und wirtschaftlich am vorteilhaftesten erzielt werden können; fordert die Unterstützung der EU bei der Einrichtung einer Einkaufsgemeinschaft für die Verringerung von Methan zusammen mit anderen großen Importeuren fossiler Brennstoffe, die sich an der First Movers Coalition orientiert und einen gemeinsamen Höchstwert für die Methanintensität im Einklang mit der Verordnung (EU) 2024/1787 festlegt und somit die weltweite Verringerung von Methan beschleunigt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>77.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass die Verordnung (EU) 2024/1787 über die Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor angenommen wurde, die ab dem 1. Januar 2027 auch für Importeure von Rohöl, Erdgas und Kohle in die EU gelten wird; betont, dass diese Verordnung und ihre Umsetzung von entscheidender Bedeutung sind, wenn es darum geht, die Methanemissionen im vorgelagerten Bereich zu verringern, das Vertrauen der Anleger zu sichern und globale Standards festzulegen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>78.</NO.P>nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass der Verkehr der einzige Wirtschaftszweig ist, in dem die Emissionen auf EU-Ebene seit 1990 gestiegen sind, und dass eine stärkere Verringerung erforderlich ist, um die Klimaziele der EU zu erreichen; unterstreicht den Stellenwert weiterer Maßnahmen zur Unterstützung der Elektrifizierung des Straßenverkehrs als Mittel zur Verringerung der Emissionen aus dem Straßenverkehr in Verbindung mit weiteren Maßnahmen zur Unterstützung der Verkehrsverlagerung, des intermodalen Verkehrs und des öffentlichen Verkehrs im Allgemeinen; fordert die Kommission auf, Emissionen aus dem internationalen Verkehr in national festgelegte Beiträge aufzunehmen; nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass aus dem Bericht der Kommission zu der Bewertung der nationalen Energie- und Klimapläne 2025 hervorgeht, dass in einigen Mitgliedstaaten immer noch Förderregelungen für Fahrzeuge bestehen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, und fordert diese Mitgliedstaaten auf, diese schrittweise auslaufen zu lassen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>79.</NO.P>fordert die Kommission erneut auf, für soziale Gerechtigkeit bei den Maßnahmen zur Dekarbonisierung des Verkehrs zu sorgen, unter anderem durch die Einbeziehung von Emissionen von Superjachten, Privatjets und Geschäftsflugzeugen in die Klimapolitik der EU; fordert zudem alle Vertragsparteien, einschließlich der EU-Mitgliedstaaten, erneut auf, Maßnahmen zu ergreifen, um der Nutzung von Privatjets entgegenzuwirken; weist auf die unverhältnismäßigen Klimaauswirkungen von Privatjets hin, die bis zu 14-mal so umweltschädlich sind wie gewerbliche Flüge; betont, dass es wichtig ist, mit gutem Beispiel voranzugehen, und fordert alle Teilnehmer der COP 30, einschließlich der Vertreter von EU-Organen, nachdrücklich auf, von der Nutzung von Privatjets abzusehen und die am wenigsten umweltschädliche Verkehrsoption zu wählen, um an ihren Zielort zu gelangen<FOOTNOTE><FIELD> Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. November 2024 zur Klimakonferenz 2024 der Vereinten Nationen (COP 29) in Baku (Aserbaidschan), (ABl. C, C/2025/808, 11.2.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/808/oj).</FIELD></FOOTNOTE>;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>80.</NO.P>begrüßt die auf internationaler Ebene erzielten Fortschritte bei der Erhebung von CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Abgaben auf die internationale Schifffahrt; ist jedoch der Auffassung, dass die von der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) erzielte Einigung und die von der IMO gesetzten langfristigen Ziele noch immer voneinander abweichen; hebt in diesem Zusammenhang das Emissionshandelssystem der EU (EU-EHS) hervor, das ab 2025 schrittweise für den Seeverkehr gilt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>81.</NO.P>fordert die Kommission auf, sobald die von der IMO im Rahmen der 83. Tagung des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt (MEPC 83) verabschiedeten Maßnahmen zur Dekarbonisierung förmlich angenommen wurden, dem Parlament einen Bericht vorzulegen, in dem deren allgemeine Umweltintegrität und deren Beitrag zu den Zielen des Übereinkommens von Paris bewertet werden sowie ein Vergleich mit dem in den EU-EHS-Bestimmungen vorgesehenen Niveau der Umweltintegrität gezogen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>82.</NO.P>begrüßt den von der Kommission am 18. März 2025 veröffentlichten Bericht<FOOTNOTE><FIELD> COM(2025)0110.</FIELD></FOOTNOTE>, aus dem hervorgeht, dass es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Nutzung kleinerer Schiffe außerhalb des Anwendungsbereichs des EU-EHS oder Umladungen von Schiff zu Schiff zunehmen, um die jüngste Ausweitung des EU-EHS auf den Seeverkehr zu umgehen; weist darauf hin, dass in der Überprüfungsklausel für das EU-EHS 2026 die Möglichkeit vorgesehen ist, den Anwendungsbereich auf kleinere Schiffe, einschließlich Offshore-Schiffe mit einer Bruttoraumzahl zwischen 400 und 5 000, auszuweiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>83.</NO.P>stellt fest, dass die Emissionen in der Landwirtschaft im Jahr 2020 10-12 % der weltweiten anthropogenen Emissionen und 11 % der Gesamtemissionen der EU ausmachten; nimmt zur Kenntnis, dass in der Landwirtschaft ein erhebliches Potenzial zur Verringerung der Treibhausgasemissionen liegt; hebt hervor, dass Landwirte und der Agrarsektor besonders anfällig für den Klimawandel sind und dass der Klimawandel eine erhebliche Bedrohung für die weltweite Ernährungssicherheit darstellt; betont, dass mit Maßnahmen zur Verringerung der Emissionen in der Landwirtschaft alles dafür getan werden sollte, um für Ernährungssicherheit zu sorgen; betont, dass ein politischer Rahmen umgesetzt werden muss, der Anreize für nachhaltige Anbaumethoden bietet und Landwirte – insbesondere Kleinbauern – bei der Umstellung auf resiliente Praktiken unterstützt und Landwirte belohnt, die Klimaschutzbemühungen unterstützen und die biologische Vielfalt schützen; hebt den Nutzen für die Umwelt der Wiedervernässung entwässerter Torfmoore und anderer Maßnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt, der Bodengesundheit und der Wasserqualität in landwirtschaftlichen Betrieben hervor, mit denen gleichzeitig ein Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel geleistet wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>84.</NO.P>begrüßt, dass der Weltbank zufolge nun 28 % der weltweiten Emissionen durch die CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Bepreisung<FOOTNOTE><FIELD> Weltbank, „State and Trends of Carbon Pricing 2025“ (Stand und Trends der CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Bepreisung 2025), Weltbank, Washington DC, Mai 2025.</FIELD></FOOTNOTE> abgedeckt werden; bedauert jedoch, dass sowohl die Abdeckung als auch die durchschnittliche Bepreisung nach wie vor viel zu gering sind, um die im Übereinkommen von Paris festgelegten Ziele zu erreichen; hebt hervor, dass durch die CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Bepreisung mehr Einnahmen erzielt werden, die für Klimaschutzmaßnahmen und einen gerechten Übergang verwendet werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>85.</NO.P>begrüßt die Einführung eines Emissionshandelssystems in Brasilien und die Tatsache, dass mehrere EU-Handelspartner CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Handelssysteme oder andere Mechanismen zur CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Bepreisung eingeführt haben oder dies planen, und zwar auch als Reaktion auf die Einführung von CBAM; fordert die Kommission auf, andere Vertragsparteien weiter darin zu bestärken und zu unterstützen, Mechanismen für die CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Bepreisung einzuführen oder zu verbessern und zu prüfen, ob Anknüpfungspunkte bestehen und andere Formen der Zusammenarbeit mit bestehenden Mechanismen für die CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Bepreisung in Drittstaaten denkbar sind; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, dafür zu sorgen, dass durch eine etwaige Verknüpfung mit dem Emissionshandelssystem der EU weiterhin zusätzliche und dauerhafte Beiträge zum Klimaschutz geleistet werden und die Verpflichtungen der EU zur Verringerung ihrer Treibhausgasemissionen nicht untergraben werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>86.</NO.P>betont, dass in der weltweiten Bestandsaufnahme der Stellenwert des Übergangs zu einer nachhaltigen Lebensweise und zu nachhaltigen Konsum- und Produktionsmustern hervorgehoben wird, der unter anderem durch eine stärker kreislauforientierte Wirtschaft erzielt werden soll; betont, dass die Bemühungen um die Entwicklung und Verbesserung der Kreislaufwirtschaft der EU intensiviert werden müssen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, im Anschluss an eine Folgenabschätzung so rasch wie möglich ein Ziel für 2030 für den Material- und Verbrauchsfußabdruck der EU – wie in den Verpflichtungen des 8. Umweltaktionsprogramm festgelegt – vorzuschlagen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>87.</NO.P>betont, dass die Klima- und Umweltauswirkungen der Textilbranche angegangen werden müssen, zumal dieser Sektor für etwa 8-10 % der weltweiten Treibhausgasemissionen und einen beträchtlichen Ressourcenverbrauch, insbesondere von Wasser und Energie, verantwortlich ist; bekräftigt, dass die Textilbranche eine wichtige Rolle bei der Umstellung auf eine Kreislaufwirtschaft spielen muss und dass sie sich den Herausforderungen in Bezug auf Abfallvermeidung, Abfallbewirtschaftung, das Abscheiden von Mikroplastik, Wasserverbrauch, Überproduktion, Ultra-Fast-Fashion- und Fast-Fashion-Praktiken, die allgemeine Dauerhaftigkeit und Nichttoxizität des Produktionsprozesses und die Rezyklierbarkeit in der Textilbereich stellen muss; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass der jüngsten Änderung der EU-Abfallrahmenrichtlinie große Bedeutung zukommt; betont, dass die Menschenrechtsstandards in der gesamten Textilwertschöpfungskette dringend verbessert werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>88.</NO.P>betont die Auswirkungen des Klimawandels auf den Tourismussektor, der sowohl zum Klimawandel beiträgt als auch von dessen Folgen betroffen ist, und erachtet es als notwendig, dass sich Tourismusdestinationen an Klimarisiken anpassen und ein klimaresilienter Tourismus entwickelt wird; fordert die Förderung eines Übergangs zu einem nachhaltigeren Tourismus mit umweltverträglichen und kohlenstoffarmen Methoden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>89.</NO.P>stellt fest, dass es im Rahmen von Vorschlägen zu klimatechnischen Ansätzen ein wachsendes wissenschaftliches und politisches Interesse an solarem Geoengineering (SRM) gibt, um zum Beispiel durch stratosphärische Aerosolinjektion (SAI) das Sonnenlicht künstlich zu reflektieren und die Erdtemperatur zu senken; betont, dass durch SRM nicht gegen die Ursache des Klimawandels vorgegangen wird, es keine wissenschaftliche Gewissheit über dessen Auswirkungen gibt und die klimatische und geopolitische Stabilität möglicherweise auf katastrophale Art und Weise gefährdet werden könnten; weist darauf hin, dass eine Resolution der Vereinten Nationen zur Global Governance blockiert wurde; betont, dass in Ermangelung belastbarer wissenschaftlicher Erkenntnisse in Bezug auf Sicherheit, Wirksamkeit und Governance jedes Vorhaben im Bereich Geoengineering vom Vorsorgeprinzip bestimmt werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>90.</NO.P>weist auf die im Dezember 2024 veröffentlichten Empfehlungen der Gruppe der leitenden wissenschaftlichen Berater der Kommission hin und fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, eine proaktive Rolle bei Verhandlungen über einen globalen Governance-Rahmen für SRM zu übernehmen, der auf einem entschiedenen Verzicht auf den Einsatz von SRM beruht, und die Fähigkeit auszubauen, nicht angemeldete Einsätze von SRM aufzudecken und deren Häufigkeit zu bestimmen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten ferner auf, sich auf ein EU-weites Moratorium für den Einsatz von SRM zu einigen und sicherzustellen, dass eine mögliche öffentliche Finanzierung für verantwortungsvolle wissenschaftliche Forschung und umfassende internationale Bewertungen der Risiken, potenziellen Auswirkungen und Folgen dieser Technologie nicht durch die öffentliche Finanzierung der Forschung zur Minderung und Anpassung ersetzt wird;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Klimawandel und Geschlechterfragen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>91.</NO.P>unterstreicht die Bedeutung von Geschlechterperspektiven und inklusiven Ansätzen bei den Verhandlungen im Zuge der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC-Prozess), einschließlich des Arbeitsprogramms für einen gerechten Übergang; fordert alle Vertragsparteien, einschließlich der EU und ihrer Mitgliedstaaten, auf, sich stärker für die Einbeziehung der Gleichstellung der Geschlechter in ihren überarbeiteten national festgelegten Beiträgen und in ihren nationalen Anpassungsplänen sowie in der Klima- und Umweltpolitik einzusetzen, insbesondere in Bezug auf den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel sowie Verluste und Schäden; betont, dass alle Vertragsparteien, auch die EU und ihre Mitgliedstaaten, konkretere Maßnahmen ergreifen müssen, um den Verpflichtungen aus dem auf der COP 25 vereinbarten erneuerten Aktionsplan für die Gleichstellung nachzukommen; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission nachdrücklich auf, ihre Bemühungen zu verstärken, um die im EU-Aktionsplan für die Gleichstellung III festgelegten Ziele zu erreichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>92.</NO.P>fordert die Ausarbeitung eines neuen, ehrgeizigen Aktionsplans für die Gleichstellung im Vorfeld der COP 30, der intersektional, inklusiv, messbar, menschenrechtsbasiert und in allen Bereichen des Klimaschutzes kohärent ist; fordert die Vertragsparteien auf, dafür zu sorgen, dass die Finanzierung des Klimaschutzes geschlechtergerecht wird und dass der Aktionsplan für die Gleichstellung einen angemessenen und spezifischen Finanzierungsplan enthält; fordert alle Vertragsparteien auf, die Annahme eines neuen Aktionsplans für die Gleichstellung während der COP 30 zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>93.</NO.P>bekräftigt, dass sich die Anpassungsfähigkeit und Schutzbedürftigkeit je nach Geschlecht, Alter, Fähigkeiten, ethnischer Zugehörigkeit und Beschäftigung unterscheiden; fordert daher alle Vertragsparteien auf, die Bedürfnisse schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen in ihren nationalen Anpassungsplänen, Anpassungsmitteilungen und national festgelegten Beiträgen zu bewerten, darauf zu reagieren und ihnen Vorrang einzuräumen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>94.</NO.P>nimmt die unverhältnismäßigen Auswirkungen des Klimawandels auf Frauen und Mädchen zur Kenntnis, die die bestehenden Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern verschärfen und eine einzigartige Bedrohung für ihre Existenzgrundlagen, ihre Gesundheit und ihre Sicherheit darstellen; bekräftigt, dass die Maßnahmen für einen geschlechtergerechten Katastrophenschutz beschleunigt werden müssen und dass folglich eine geschlechtergerechte Umsetzung des Sendai-Rahmens erforderlich ist; fordert weitere Anstrengungen zur Priorisierung und Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Katastrophenvorsorge, insbesondere mittels aufgeschlüsselter Datensätze in Bezug auf den Katastrophenschutz;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>95.</NO.P>ist der Auffassung, dass für einen besseren Zugang von Frauen zu einer inklusiven Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen gesorgt werden muss, und weist darauf hin, dass Frauen auf unverhältnismäßige Weise weniger Zugang zu Finanzmitteln für Projekte zur Anpassung an den Klimawandel und zum Klimaschutz erhalten; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, über die Berücksichtigung der Geschlechtergerechtigkeit bei ihren Beiträgen zur Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen Bericht zu erstatten und für mehr Kohärenz zwischen der Unterstützung für Geschlechtergleichstellung und Klimaschutz durch Instrumente des auswärtigen Handelns und die Europäische Investitionsbank zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>96.</NO.P>erachtet es als wichtig, die Beteiligung von Frauen an der Entscheidungsfindung im Rahmen der Klimadiplomatie zu erhöhen, auch in den Delegationen der COP und in Führungspositionen auf allen Ebenen des Klimaschutzes; fordert alle Vertragsparteien auf, in ihren Delegationen und auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung und der Verhandlungen in Bezug auf den Klimawandel Geschlechterparität anzustreben; fordert alle Vertragsparteien nachdrücklich auf, eine nationale Anlaufstelle für Gleichstellungsfragen und Klimawandel zu benennen und entsprechende Ressourcen, Schulungen und Unterstützung, auch innerhalb der EU, auszuweiten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Teilnahme von Interessenträgern an der COP 30</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>97.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass alle Vertragsparteien im Sinne einer aufrichtigen Zusammenarbeit vollständig in die Beschlussfassung des UNFCCC einbezogen werden müssen, und stellt fest, dass es im Hinblick auf Rechenschaftspflicht und Transparenz von grundlegender Bedeutung ist, dass die Zivilgesellschaft und die Akteure auf lokaler und regionaler Ebene in einem geschützten Raum an der Klimagovernance mitarbeiten und mitwirken können; nimmt zur Kenntnis, dass es viele Hindernisse für die Beteiligung von Organisationen der Zivilgesellschaft an den COP gibt; betont, dass die Zivilgesellschaft und Akteure auf lokaler und regionaler Ebene eine entscheidende Rolle bei der Förderung der Umsetzung der national festgelegten Beiträge spielen, indem sie dafür sorgen, dass die Maßnahmen wirksam, auf lokale Gegebenheiten zugeschnitten und auf die Bedürfnisse der Gemeinschaft abgestimmt sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>98.</NO.P>fordert den Vorsitz der COP 30 und die Vorsitze künftiger COP auf, die Teilnahme von Entwicklungsländern und Delegierten aus den am wenigsten entwickelten Ländern zu erleichtern und zusätzliche Mittel für diesen Zweck bereitzustellen; fordert die Vertragsparteien auf, junge Menschen in ihre Delegationen einzubeziehen, um sicherzustellen, dass künftige Generationen eine aktive Rolle bei der Gestaltung von Entscheidungen über ihre Zukunft spielen; begrüßt die Schaffung der Rolle des „Youth Climate Champion“ auf der COP 28 als einen Schritt hin zu einer stärkeren Einbeziehung junger Menschen in den UNFCCC-Prozess; fordert, dass auf der COP 30 die konstruktive Beteiligung von Kindern und Jugendlichen institutionalisiert wird, unter anderem durch Mechanismen des strukturierten Dialogs und eine offizielle Vertretung; fordert, dass bei den COP verstärkt virtuelle Plattformen genutzt werden, um die globale Inklusivität und die Beteiligung von Delegierten und Vertretern der Zivilgesellschaft zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>99.</NO.P>fordert die Organisatoren der COP auf, dafür zu sorgen, dass die Menschenrechte, die Grundfreiheiten einschließlich des Rechts auf freie Meinungsäußerung, die vollständige und uneingeschränkte Beteiligung der Bürger und Organisationen der Zivilgesellschaft, einschließlich des Rechts, sich frei und friedlich mit anderen zu versammeln und sich frei mit anderen zusammenzuschließen, sowie der gleichberechtigte Zugang zu dieser und künftigen COP in der Vereinbarung mit dem Gastland, die so bald wie möglich nach der Unterzeichnung veröffentlicht werden sollte, in vollem Umfang verankert und garantiert werden; fordert das UNFCCC-Sekretariat auf, die Einhaltung dieser Menschenrechtskriterien zu überwachen und im Falle von Verstößen gegen diese Kriterien Maßnahmen zu ergreifen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>100.</NO.P>ist der Ansicht, dass bei der Auswahl der Gastgeberstadt für künftige COP-Treffen eine Reihe vorab festgelegter Bedingungen berücksichtigt werden sollten, darunter logistische und organisatorische Kapazitäten, Sicherheit und Gefahrenabwehr sowie die ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Organisation der Veranstaltung; betont, wie wichtig eine nachhaltige Organisation der COP 30 ist; bedauert, dass die COP 30 möglicherweise negative Auswirkungen auf das lokale Ökosystem und die lokale Gemeinschaft von Belém haben wird; fordert, dass Vorsorgemaßnahmen ergriffen werden, um diese Risiken zu mindern;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Interessenkonflikte, Transparenz und Integrität</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>101.</NO.P>ist besorgt darüber, dass auf der COP 29 mehr als 1 770 Lobbyisten für fossile Brennstoffe akkreditiert waren; fordert die Vertragsparteien des UNFCCC auf, dafür zu sorgen, dass das Beschlussfassungsverfahren vor Interessen geschützt wird, die den Zielen des Übereinkommens von Paris zuwiderlaufen; fordert die Vertragsparteien des UNFCCC nachdrücklich auf, eine Vorreiterrolle zu übernehmen, indem sie einen ambitionierten Rahmen für Rechenschaftspflicht vorschlagen, durch den die Arbeit im Rahmen des UNFCCC vor ungebührlicher Einflussnahme geschützt würde, und zwar auf der Grundlage des im Rahmenübereinkommen der Weltgesundheitsorganisation zur Eindämmung des Tabakkonsums in Bezug auf die Tabakindustrie enthaltenen Modells; fordert alle Vertragsparteien nachdrücklich auf, sich im Rahmen dieses Übereinkommens mit Blick auf strengere Offenlegungspflichten auf eine Definition des Begriffs „Interessenkonflikte“ zu einigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>102.</NO.P>fordert, dass die Akkreditierung von Beobachtern von der Vorlage einer förmlichen Erklärung über die vertretenen Interessen bei einem der Öffentlichkeit zugänglichen UNFCCC-Register abhängig gemacht wird, um die Transparenz über den Einfluss auf der COP zu erhöhen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>103.</NO.P>begrüßt, dass die Kommission keine Lobbyisten für fossile Brennstoffe für die Teilnahme an der COP 29 akkreditiert hat, und fordert die Fortsetzung dieser Praxis; bedauert, dass 113 Lobbyisten für fossile Brennstoffe von den EU-Mitgliedstaaten für die COP 29 akkreditiert wurden, und fordert alle Mitgliedstaaten auf, Lobbyisten für fossile Brennstoffe keine Akkreditierung für die Teilnahme an der COP 30 oder einer künftigen COP zu erteilen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Industrie, KMU und Wettbewerbsfähigkeit</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>104.</NO.P>betrachtet die COP 30 als einen wichtigen Meilenstein zehn Jahre nach dem Übereinkommen von Paris und betont, dass die Bekämpfung des Klimawandels ein starker Wachstumsmotor sein, Energiearmut verringern und die Widerstandsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) stärken sollte; fordert die politischen Entscheidungsträger in allen Vertragsparteien des Übereinkommens auf, ehrgeizige, rechtzeitige und gezielte Reaktionen innerhalb eines stabilen, berechenbaren und unterstützenden Rahmens für den Übergang im Einklang mit dem Grundsatz der gemeinsamen, aber differenzierten Verantwortung umzusetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>105.</NO.P>betont, dass durch gut konzipierte und umsetzbare Maßnahmen sichergestellt werden kann, dass die Dekarbonisierungs- und Klimaziele mit industriellem Wachstum, der Schaffung von Arbeitsplätzen und Innovation einhergehen; weist darauf hin, dass Investitionen in nachhaltige und saubere Technologien zu ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Zielen beitragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>106.</NO.P>hält es für äußerst wichtig, dass die EU bis 2050 einen gerechten Übergang zur Klimaneutralität sicherstellt, die öffentliche Unterstützung für Klimaschutzmaßnahmen aufrechterhält und mit gutem Beispiel vorangeht, wodurch sie sich einen Vorsprung bei sauberen Technologien und nachhaltigen Industrien sichern sollte; fordert starke und gezielte Maßnahmen, um die Industrie in der EU vor dem Risiko der Verlagerung von CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Emissionen und vor unlauterem weltweiten Wettbewerb zu schützen und weltweit gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten; betont, dass dringend gegen die anhaltend hohen Energiepreise vorgegangen werden muss, die die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie untergraben, unter anderem durch Investitionen in saubere und erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Netze und Flexibilität;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>107.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass das Ziel der EU, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen und gleichzeitig ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, einen tiefgreifenden industriellen Wandel erfordert, der massive und gezielte öffentliche und private Investitionen erfordert, die auf die unterschiedlichen Gegebenheiten der Mitgliedstaaten und der Industrie zugeschnitten sind, und mit denen die Unterstützung für saubere Technologien, Innovation, Kompetenzen und Infrastruktur verstärkt wird; betont, dass Investitionen in industrielle Wertschöpfungsketten für saubere Technologien auch für die Reindustrialisierung der EU und die Stärkung der strategischen Autonomie von entscheidender Bedeutung sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>108.</NO.P>fordert nachdrücklich die Unterstützung von Industrieunternehmen in der EU, einschließlich KMU und kleinen Midcap-Unternehmen, damit diese ihre weltweite Führungsposition behalten können, während sie sich dekarbonisieren und den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft vollziehen; betont, dass wirksame Lösungen bereitgestellt werden müssen, um sie in dieser Übergangsphase zu unterstützen, damit ihre Innovationskapazität gefördert und für Wettbewerbsfähigkeit gesorgt wird, ihnen vorhersehbare und vereinfachte Verwaltungsverfahren, z. B. Online-Genehmigungsverfahren und der Zugang zu Finanzmitteln, zur Verfügung gestellt wird und ihre Teilnahme an der Vergabe öffentlicher Aufträge erleichtert wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>109.</NO.P>fordert eine beschleunigte Dekarbonisierung und eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit; begrüßt das Netto-Null-Industrie-Gesetz<FOOTNOTE><FIELD> Mitteilung der Kommission vom 26. Februar 2025 mit dem Titel „Der Deal für eine saubere Industrie: Ein gemeinsamer Fahrplan für Wettbewerbsfähigkeit und Dekarbonisierung“ (COM(2025)0085).</FIELD></FOOTNOTE>, den Deal für eine saubere Industrie<FOOTNOTE><FIELD> Ebd.</FIELD></FOOTNOTE> und den Aktionsplan für erschwingliche Energie<FOOTNOTE><FIELD> Mitteilung der Kommission vom 26. Februar 2025 mit dem Titel „Aktionsplan für erschwingliche Energie“ (COM(2025)0079).</FIELD></FOOTNOTE> als wichtige Schritte auf dem Weg zu einer widerstandsfähigen und klimaneutralen Wirtschaft sowie den bevorstehenden Rechtsakt zur beschleunigten Dekarbonisierung der Industrie; begrüßt den erweiterten EU-Innovationsfonds, mit dem der Ausbau neuer Innovationen und Technologien in Europa unterstützt wird, die auf die Dekarbonisierung und Entwicklung bei Lieferketten abzielen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>110.</NO.P>unterstützt das CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Management als Teil von Maßnahmen zur Verringerung der Industrieemissionen und unterstreicht die Schlüsselrolle der CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Abscheidung, -Nutzung und -Speicherung bei der Dekarbonisierung schwer dekarbonisierbarer Industrieemissionen und der Herstellung CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-armer Produkte, einschließlich CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-armem Wasserstoff; weist auf die Strategie für das industrielle CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Management<FOOTNOTE><FIELD> Mitteilung der Kommission vom 6. Februar 2024 mit dem Titel „Auf dem Weg zu einem ehrgeizigen industriellen CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Management in der EU“ (COM(2024)0062).</FIELD></FOOTNOTE> zur Ausweitung der CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Abscheidung, -Speicherung, -Nutzung und -Entnahme hin; begrüßt die Fortschritte bei der Schaffung eines globalen CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Marktes, der zur globalen Dekarbonisierung der Industrie beitragen und gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen weltweit sicherstellen sollte; weist in diesem Zusammenhang auf seinen Standpunkt zum EU-EHS und zum CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Grenzausgleichssystem (CBAM)<FOOTNOTE><FIELD> Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. April 2025 zu energieintensiven Industriezweigen (ABl. C, C/2025/4369, 9.9.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/4369/oj); Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Juni 2025 zu dem Deal für eine saubere Industrie, Angenommene Texte, P10_TA(2025)0137.</FIELD></FOOTNOTE> hin, begrüßt die im ersten Omnibus-Paket vorgeschlagene Vereinfachung des CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Grenzausgleichssystems als wichtigen Schritt zur weiteren Verbesserung seiner Wirksamkeit bei der Bekämpfung der Verlagerung von CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Emissionen und fordert eine praktikable Ausfuhrlösung, um dem Risiko der Verlagerung von CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Emissionen bei aus der EU in Drittländer ausgeführten CBAM-Waren entgegenzuwirken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>111.</NO.P>fordert nachdrücklich einen verbesserten Zugang zu Finanzmitteln für europäische Industrieunternehmen, damit sie im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris dekarbonisieren können; betont, dass angemessene Finanzmittel erforderlich sind, um die Dekarbonisierung im Rahmen des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens zu unterstützen, unter anderem durch spezifische Finanzierungsinstrumente, mit denen dem Finanzierungsbedarf der europäischen Industrie wirksam Rechnung getragen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>112.</NO.P>nimmt die wesentliche Rolle von KMU und kleinen Midcap-Unternehmen, insbesondere Kleinst- und Start-up-Unternehmen, bei der Förderung der Bereiche Innovationen, Schaffung von Arbeitsplätzen und wirtschaftlichem Wachstum sowie der Umsetzung entsprechender Maßnahmen sowie die Führungsrolle beim digitalen und ökologischen Wandel durch Innovation und hochmoderne technologische Lösungen zur Kenntnis; betont, dass in diesem Zusammenhang vorhersehbare Regeln und ein besserer Zugang zu Finanzmitteln erforderlich sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>113.</NO.P>betont, dass alle Vertragsparteien kontinuierlich über einen sicheren und wettbewerbsfähigen Zugang zu kritischen Rohstoffen, einschließlich Sekundärrohstoffen, verfügen müssen; begrüßt die Verordnung zu kritischen Rohstoffen<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2024/1252 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 zur Schaffung eines Rahmens zur Gewährleistung einer sicheren und nachhaltigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1724 und (EU) 2019/1020 (ABl. L, 2024/1252, 3.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1252/oj).</FIELD></FOOTNOTE> und die Absicht der Kommission, einen neuen Rechtsakt über die Kreislaufwirtschaft vorzuschlagen, und fordert diversifizierte Lieferketten mit EU-gleichwertigen Standards; ist der Ansicht, dass ein verlässlicher Rechtsrahmen erforderlich ist, der kreislauforientierte Geschäftsmodelle ermöglicht, insbesondere solche, die auf Abfallvermeidung, Wiederverwendung und hochwertigem Recycling beruhen, um den Zugang zu kritischen Rohstoffen sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>114.</NO.P>betont, dass es dringend erforderlich ist, die Arbeitskräfte durch Investitionen in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) und Akademien für Netto-Null-Kompetenzen umzuschulen bzw. weiterzubilden, um den Arbeitskräftemangel und Qualifikationslücken bei der Dekarbonisierung der europäischen Industrie zu schließen; fordert die Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern, um Qualifikationsdefizite und den künftigen Arbeitskräftebedarf im Bereich sauberer Technologien anzugehen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Energie</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>115.</NO.P>hält es für äußerst wichtig, fossile Brennstoffe so bald wie möglich auslaufen zu lassen, und weist erneut darauf hin, dass Maßnahmen entwickelt werden müssen, um die Gasversorgung zu geringeren Kosten für Industriezweige sicherzustellen, die kurz- bis mittelfristig nicht wesentlich auf eine Elektrifizierung angewiesen sind; stellt fest, dass die EU zwar Anstrengungen unternimmt, um auf der COP 30 einen globalen Konsens über einen solchen Ausstieg zu erzielen, ihre Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen jedoch weiter verringern, die Vielfalt ihrer Energieversorger erhöhen und eine energieeffiziente und dekarbonisierte Wirtschaft entwickeln sollte, um ihre Energieversorgungssicherheit und industrielle Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und Haushalten und Unternehmen Zugang zu erschwinglicher Energie zu bieten; fordert die EU nachdrücklich auf, die Einfuhren fossiler Brennstoffe aus Russland, einschließlich Erdgas, durch die der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine subventioniert wird, dringend einzustellen; begrüßt in diesem Zusammenhang den jüngsten REPowerEU-Fahrplan zur Beendigung der Energieeinfuhren aus Russland<FOOTNOTE><FIELD> Mitteilung der Kommission vom 12. Mai 2025 zu dem Thema „Fahrplan zur Beendigung der russischen Energieeinfuhren“ (COM(2025)0440).</FIELD></FOOTNOTE>; fordert die G7-Länder auf, bei der Energiewende mit gutem Beispiel voranzugehen, und fordert alle Vertragsparteien der COP auf, ihre Energiesysteme zu dekarbonisieren und alle neuen Investitionen in die Gewinnung fossiler Brennstoffe einzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>116.</NO.P>hebt das ungenutzte Potenzial der geothermischen Energie für die Verwirklichung der Ziele des Übereinkommens von Paris und der Energiepolitik der EU hervor, insbesondere in Bezug auf Heizung und industrielle Prozesswärme; fordert nachdrücklich den Austausch bewährter Verfahren, Innovationen und Technologien;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>117.</NO.P>weist auf die wichtigsten Ergebnisse der ersten weltweiten Bestandsaufnahme im Rahmen des VAE-Konsenses auf der COP 28 hin, einschließlich einer Verdreifachung der erneuerbaren Energien und der Verdoppelung der Energieeffizienz bis 2030 sowie der Beschleunigung von Investitionen in saubere Energie; begrüßt, dass 2023 ein Rekordjahr für den Ausbau der Kapazitäten für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen<FOOTNOTE><FIELD> IEA, „<STRING ITALIC="on">Renewables</STRING>“(Energie aus erneuerbaren Quellen), https://www.iea.org/energy-system/renewables#tracking.</FIELD></FOOTNOTE> war, und fordert eine kontinuierliche Überwachung und Verfolgung der Fortschritte sowohl auf EU-Ebene als auch weltweit; stellt mit Besorgnis fest, dass die derzeitigen Investitionstrends nicht auf das Niveau abgestimmt sind, das erforderlich ist, damit die Welt diese Ziele erreichen kann<FOOTNOTE><FIELD> IEA, <STRING ITALIC="on">World Energy Investment 2024:Overview and key findings (Überblick und wichtigste Ergebnisse)</STRING>, 2024.</FIELD></FOOTNOTE>, und betont, dass die Schließung dieser Lücke politische Maßnahmen und eine stärkere Koordinierung zwischen öffentlichem und privatem Sektor erfordert;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>118.</NO.P>betont, wie wichtig es ist, die Methanemissionen in den Lieferketten für fossile Brennstoffe während des Übergangs zu sauberen Energiesystemen weltweit zu verringern, um das weltweite Reduktionsniveau von 75 % der Methanemissionen bis 2030 zu erreichen, wie es im Szenario der IEA für Netto-Null-Emissionen bis 2050 zum Ausdruck kommt; fordert die Unterzeichner der Globalen Methanverpflichtung auf, ihre Bemühungen zu verstärken, da die derzeitigen Reduktionsraten nach wie vor unzureichend sind<FOOTNOTE><FIELD> IEA, „Tracking pledges, targets and action“ (Verfolgung von Zusagen, Zielen und Maßnahmen), https://www.iea.org/reports/global-methane-tracker-2024/tracking-pledges-targets-and-action.</FIELD></FOOTNOTE> und die weltweiten Emissionen nach wie vor über 120 Millionen Tonnen pro Jahr liegen; begrüßt den Fahrplan für eine Partnerschaft zur Verringerung der Methanemissionen, den die Kommission auf der COP 29 auf den Weg gebracht hat, und fordert nachdrücklich seine rasche Umsetzung, unter anderem durch die Präsentation erfolgreicher Beispiele auf der COP 30;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>119.</NO.P>unterstützt das globale Ziel, die Energiespeicherkapazität bis 2030 um das Sechsfache auf 1 500 GW und generell die Systemflexibilität im Einklang mit den Zielen der G7 zu erhöhen; betont, dass Innovationen im Bereich der Technologien zur Verringerung der Treibhausgasemissionen erforderlich sind; warnt davor, dass der Klimawandel die Energiesysteme, einschließlich der Effizienz von Wasserkraft und Wärmekraftwerken, beeinträchtigt; betont, dass nichtfossile Flexibilität und Speicherentwicklung erforderlich sind, um Energie aus erneuerbaren Quellen besser zu integrieren und zu verwalten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>120.</NO.P>hebt die eingehende Überarbeitung der EU-Rechtsvorschriften im Energiebereich im Rahmen des Pakets „Fit für 55“ hervor, bei der sie mit dem erhöhten Ziel der EU, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % zu senken, in Einklang gebracht wurden, um bis spätestens 2050 Klimaneutralität zu erreichen, und das nun wirksam umgesetzt werden muss; ist der Ansicht, dass die anderen Vertragsparteien ähnliche und einschlägige Anstrengungen unternehmen sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>121.</NO.P>betont, dass saubere Energie und Energie aus erneuerbare Quellen, Energieeffizienz und Systemdiversifizierung bei der Verwirklichung der Klimaneutralität eine wichtige Rolle spielen; begrüßt in diesem Zusammenhang die jüngste Reform der Gestaltung des Strommarkts der EU<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie (EU) 2024/1711 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Änderung der Richtlinien (EU) 2018/2001 und (EU) 2019/944 zur Verbesserung der Gestaltung der Elektrizitätsmärkte in der Union (ABl. L, 2024/1711, 26.6.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2024/1711/oj).</FIELD></FOOTNOTE>, die darauf abzielt, die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen zu fördern und die Verbraucher zu stärken und zu schützen; ist der Ansicht, dass weitere Maßnahmen erforderlich sind, um die Vorschriften für die Gestaltung des Strommarkts umzusetzen; betont, dass pragmatische, klare und günstige Voraussetzungen für den Ausbau von CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-armem und erneuerbarem Wasserstoff geschaffen werden müssen, um die Energiewende voranzubringen, insbesondere in schwer dekarbonisierbaren Sektoren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>122.</NO.P>weist auf das Bekenntnis der EU zum Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ hin, bei dem Kosteneffizienz, Systemeffizienz, Speicherkapazität, Flexibilität auf der Nachfrageseite und Versorgungssicherheit berücksichtigt werden; betont seine Rolle bei der Verringerung der Emissionen, der Senkung der Energiekosten, der Verbesserung der Energieversorgungssicherheit und dem Schutz schutzbedürftiger Verbraucher;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>123.</NO.P>betont, dass umfangreiche öffentliche und private Investitionen in das Energienetz der EU und die damit verbundene Infrastruktur erforderlich sind, um deren Modernisierung, einschließlich Digitalisierung und Ausbau, auch in Bezug auf grenzüberschreitende Verbindungsleitungen, und die weitere flexible Integration sauberer und erneuerbarer Energiequellen, Energieeffizienzmaßnahmen und Speicherlösungen zu ermöglichen, um den Bürgerinnen und Bürgern und der Industrie der EU saubere, ausreichende, sichere und erschwingliche Energie zur Verfügung zu stellen; betont insbesondere, dass das Stromnetz der EU im Rahmen des anstehenden europäischen Netzpakets modernisiert werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>124.</NO.P>betont, dass eine globale Koordinierung mit den Entwicklungsländern und den am wenigsten entwickelten Ländern und deren Unterstützung erforderlich ist, um durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit in den Bereichen Politikgestaltung und Wissenschafts- und Technologietransfer Netto-Null-Emissionen zu erreichen und Kapazitäten aufzubauen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>125.</NO.P>betont, dass Partnerschaften mit zuverlässigen Drittländern im Bereich der externen Dimension der Energiepolitik gefördert werden müssen; nimmt die Bemühungen der EU zur Kenntnis, Energieallianzen durch eine Perspektive der nachhaltigen Entwicklung aufzubauen, unter anderem durch die Berücksichtigung der Interessen ihrer Bevölkerung und der lokalen Gemeinschaften;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>126.</NO.P>nimmt die Erklärung<FOOTNOTE><FIELD> Declaration to Triple Nuclear Energy (Erklärung zur Verdreifachung der Kernenergie), Dezember 2023.</FIELD></FOOTNOTE> zur Verdreifachung der weltweiten Kernenergiekapazitäten bis 2050 zur Kenntnis, die auf der COP 28 auf den Weg gebracht wurde und seit der COP 29 von 31 Ländern, darunter 12 EU-Mitgliedstaaten und die Ukraine, unterzeichnet wurde; weist in diesem Zusammenhang auf die von mehreren EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Industrieallianz für kleine modulare Reaktoren vorgeschlagene Allianz im Nuklearbereich hin;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>127.</NO.P>hebt die zentrale Rolle der lokalen Gemeinschaften und der Bürgerinnen und Bürger bei einer gerechten und inklusiven Energiewende hervor; unterstreicht den Rechtsrahmen der EU, der Energiegemeinschaften ermöglicht, und hebt sein Potenzial als Modell für internationale Partner hervor;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Forschung, Innovation, digitale Technologien und Weltraumpolitik</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>128.</NO.P>nimmt die Bedeutung des Programms Copernicus und des EU-Wissenszentrums für Erdbeobachtung für den Klimaschutz und die Beobachtung zur Kenntnis; betont die Bedeutung der Satellitenüberwachung für die Klimapolitik, einschließlich der Verfolgung von Methanemissionen und Kohlenstoffsenken sowie die Beobachtung von Wäldern; fordert gemeinsame Forschungsarbeiten zu Weltraum- und Klimatechnologien, stärkere Partnerschaften zwischen öffentlichen und privaten Akteuren und verstärkte Investitionen in die Weltraumwirtschaft der EU für strategische Autonomie;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>129.</NO.P>betont die entscheidende Rolle von Forschung und Innovation bei der Verwirklichung der Ziele des Übereinkommens von Paris und des Grünen Deals; bedauert, dass die EU ihr Investitionsziel von 3 % des BIP für Forschung und Entwicklung nach wie vor nicht erreicht hat, und fordert Strategien zur Förderung von Forschung und Entwicklung in der Industrie;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>130.</NO.P>begrüßt die Rolle des Programms „Horizont Europa“ und seiner Partnerschaften wie der Gemeinsamen Unternehmen und der Wissens- und Innovationsgemeinschaften des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts bei der Förderung der Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor im Hinblick auf die Klimaneutralität und die Sicherstellung nachhaltiger, zugänglicher und erschwinglicher Innovationen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>131.</NO.P>betont, dass die EU bei der Forschung mit Schwerpunkt auf Technologie, Industrie und innovativer Wissenschaft zusammenarbeiten muss, was dazu beiträgt, wichtige Beiträge zum Übereinkommen von Paris zu leisten, und fordert die rasche Umsetzung der neuen Strategie für europäische Biowissenschaften und die Überarbeitung der Bioökonomie-Strategie; begrüßt die Initiative „Choose Europe for Science“, mit der die Finanzierungsmöglichkeiten für die Forschung in der EU verbessert werden; fordert die Kommission auf, strategische Forschungspartnerschaften zu fördern, um gleiche Wettbewerbsbedingungen in Europa zu ermöglichen; unterstützt weitere Maßnahmen zur Sicherstellung des langfristigen Zugangs der internationalen Forschungsgemeinschaft zu klimabezogenen Daten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>132.</NO.P>hebt die Schlüsselrolle der Digitalisierung bei der Energieintegration, der Marktanbindung und der Verringerung der Emissionen hervor; betont, wie wichtig digitale Technologien und KI-gestützte Instrumente für die Verwirklichung des sauberen industriellen Wandels sind, da sie unter anderem Möglichkeiten in den Bereichen Elektrifizierung, Flexibilität und Energieeffizienz bieten; sieht dem strategischen Fahrplan der EU für Digitalisierung und KI im Energiesektor erwartungsvoll entgegen; ist besorgt über den CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Fußabdruck des Industriezweigs der Informations- und Kommunikationstechnologien und fordert nachhaltige Verfahren in Rechenzentren; weist auf das Ziel der Digitalstrategie der EU hin, bis 2030 klimaneutrale und hochgradig energieeffiziente Rechenzentren und elektronische Kommunikationsnetze und -dienste bereitzustellen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Aufgaben des Europäischen Parlaments bei der COP 30</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>133.</NO.P>ist der Ansicht, dass das Parlament integraler Bestandteil der EU-Delegation auf der COP 30 sein sollte, da es seine Zustimmung zu internationalen Abkommen erteilen muss und als eines der gesetzgebenden Organe der EU eine zentrale Rolle bei der Umsetzung des Übereinkommens von Paris in der EU spielt; erwartet daher, dass ihm die Teilnahme an den EU-Koordinierungstreffen auf der COP 30 in Belém ermöglicht wird und ihm rechtzeitig Zugang zu allen vorbereitenden Unterlagen gewährt wird; sichert zu, unabhängig und frei von Interessenkonflikten zu handeln;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>134.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie dem Sekretariat des UNFCCC mit der Bitte um Weiterleitung an alle Vertragsparteien dieses Übereinkommens, die nicht Mitgliedstaat der EU sind, zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>