<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF2" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0256</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Verpflichtungen im Rahmen der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste im transatlantischen Dialog</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(B10-0446/2025)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Oktober 2025 zu den Verpflichtungen im Rahmen der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste im transatlantischen Dialog (2025/2776(RSP))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Befugnisse der Mitgliedstaaten, ehrgeizige kulturpolitische Maßnahmen im audiovisuellen Bereich zu entwickeln, im Einklang mit Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union sowie Artikel 6 und 167 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2018/1808 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 zur Änderung der Richtlinie 2010/13/EU zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste) im Hinblick auf sich verändernde Marktgegebenheiten<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 303 vom 28.11.2018, S. 69, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2018/1808/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das UNESCO-Übereinkommen vom 20. Oktober 2005 zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 2. Mai 2025 zur Prüfung des Rechtsrahmens für audiovisuelle Mediendienste und Video-Sharing-Plattform-Dienste<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/2954, 26.5.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/2954/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Anfrage an die Kommission zu den Verpflichtungen im Rahmen der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie 2010/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2010 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste) (ABl. L 95 vom 15.4.2010, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2010/13/oj).</FIELD></FOOTNOTE> im transatlantischen Dialog (O-000026/2025 – B10‑0010/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 142 Absatz 5 und Artikel 136 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Entwurf einer Entschließung des Ausschusses für Kultur und Bildung,</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) der Eckpfeiler der audiovisuellen Politik der EU ist und darauf abzielt, einen Binnenmarkt für audiovisuelle Mediendienste in der EU zu schaffen und gleichzeitig die kulturelle Vielfalt zu fördern;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass die AVMD-Richtlinie darauf abzielt, faire Bedingungen für alle in der audiovisuellen Branche zu gewährleisten, einschließlich Fernsehveranstaltern, audiovisueller Mediendienste auf Abruf und Video-Sharing-Plattformen; in der Erwägung, dass die AVMD-Richtlinie Bestimmungen zum Schutz von Minderjährigen und Verbrauchern und zur Verhinderung von Gewalt, Hetze und terroristischen Inhalten enthält; in der Erwägung, dass die AVMD-Richtlinie europäische Werke fördert, die Zugänglichkeit verbessert und auf die Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden abzielt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass es für die EU und ihre Mitgliedstaaten wichtig ist, dass audiovisuelle Mediendienste nicht Gegenstand der Handelsverhandlungen sind, damit ihre Fähigkeit zur Gestaltung und Umsetzung kultureller und audiovisueller Maßnahmen zur Förderung und zum Schutz der kulturellen Vielfalt erhalten bleibt und gestärkt wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten gemäß der AVMD-Richtlinie dafür sorgen müssen, dass Anbieter audiovisueller Mediendienste auf Abruf, die in ihren Rechtsraum fallen, einen Mindestanteil europäischer Werke von 30 % ausstrahlen und solche Werke herausstellen; in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten gemäß der AVMD-Richtlinie auch ausländische Anbieter audiovisueller Mediendienste, die auf Zuschauer in ihrem Hoheitsgebiet abzielen, verpflichten können, einen finanziellen Beitrag zur Erstellung europäischer Werke zu leisten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass das Gesetz über digitale Dienste und die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr allgemeine Vorschriften für Online-Vermittler enthalten, während die AVMD-Richtlinie spezifische Vorschriften für audiovisuelle Inhalte enthält; in der Erwägung, dass die AVMD-Richtlinie der wichtigste Rechtsrahmen für die Unterstützung eines vielfältigen, fairen, sicheren und wettbewerbsfähigen Marktes für audiovisuelle Medien in der EU und für die Förderung unabhängiger und kulturreicher europäischer Inhalte bleiben sollte;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass das Memorandum von US-Präsident Donald Trump vom 21. Februar 2025 mit dem Titel „Defending American Companies and Innovators From Overseas Extortion and Unfair Fines and Penalties“ darauf abzielt, Praktiken aufzuführen, die als diskriminierend für US-Unternehmen gelten, darunter Verpflichtungen für Streaming-Dienste; in der Erwägung, dass der Handelsbeauftragte der Vereinigten Staaten die AVMD-Richtlinie im National Trade Estimate Report 2025 der USA als Außenhandelshemmnis aufgeführt hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass die Einstufung der AVMD-Richtlinie durch die US-Regierung als Handelshemmnis auf einer fehlerhaften Bewertung beruht, da die Bestimmungen der Richtlinie neutral und diskriminierungsfrei für alle inländischen und ausländischen Betreiber gelten, wodurch ein fairer Wettbewerb und gleiche Wettbewerbsbedingungen sichergestellt werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass Präsident Trump auch seine Absicht bekundet hat, eine Steuer in Höhe von 100 % auf außerhalb der Vereinigten Staaten produzierte Filme zu erheben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass im Jahr 2023 69 % der Kinobesuche in Europa für US-amerikanische Filme erfolgten; in der Erwägung, dass neun der zehn führenden Fernseh- und Videoabrufdienste, die in Europa tätig sind, im Eigentum von US-Unternehmen sind; in der Erwägung, dass 85 % der Zeit, die die Europäerinnen und Europäer für ihre Abonnements bei Videoabrufplattformen aufwenden, auf drei US-Streaming-Dienste entfallen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU am 27. Juli 2025 ein Handelsabkommen mit den Vereinigten Staaten geschlossen hat, das keine Klauseln in Bezug auf die Vorschriften der EU für digitale oder audiovisuelle Dienste enthält; in der Erwägung, dass spätere Erklärungen von Präsident Trump jedoch darauf hindeuten, dass er seine Versuche fortsetzen möchte, sich der Regulierung von US-Unternehmen durch die EU zu widersetzen;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>fordert den Rat und die Mitgliedstaaten auf, die Kommission bei der Verteidigung der AVMD-Richtlinie und der Ausnahme der EU in Bezug auf kulturelle Werke im Rahmen internationaler Handelsverhandlungen zu unterstützen und sicherzustellen, dass audiovisuelle Mediendienste von den Verpflichtungen im Rahmen von Handelsabkommen ausgenommen bleiben, um die Fähigkeit der EU und ihrer Mitgliedstaaten, kulturelle und audiovisuelle Maßnahmen zur Förderung und zum Schutz der kulturellen Vielfalt festzulegen und umzusetzen, zu erhalten und auszubauen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>betont, dass die in der AVMD-Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen eine legitime Regelung im öffentlichen Interesse darstellen, die darauf abzielen, die kulturelle Vielfalt zu schützen, indem die Erstellung und Verbreitung europäischer Werke gefördert und die freie Meinungsäußerung, der Medienpluralismus und die demokratischen Werte geschützt werden; ist der Ansicht, dass jegliche Rückschritte bei den Grundsätzen der AVMD-Richtlinie das europäische Kulturmodell ernsthaft schwächen würden, insbesondere vor dem Hintergrund des intensiven internationalen Wettbewerbs im audiovisuellen Mediensektor;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>weist darauf hin, dass die Kulturpolitik gemäß Artikel 167 AEUV in erster Linie in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt; betont, dass das Subsidiaritätsprinzip nicht nur eine Regel für die Aufteilung der Zuständigkeiten darstellt, sondern auch eine wesentliche Garantie für den Schutz der kulturellen Vielfalt in der Union und die Bekämpfung der Konzentration wirtschaftlicher und technologischer Macht durch externe Akteure, insbesondere US-amerikanische Unternehmen, ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>begrüßt die Schlussfolgerungen des Rates vom 2. Mai 2025 zur Bewertung des Rechtsrahmens für audiovisuelle Mediendienste und Video-Sharing-Plattform-Dienste, in denen der Rat die entscheidende Rolle der AVMD-Richtlinie hervorhebt, wenn es darum geht, die Rechtsgrundlage für den Schutz und die Förderung eines vielfältigen, fairen, sicheren, vertrauenswürdigen und wettbewerbsfähigen Marktes für audiovisuelle Medien in der EU zu schaffen und gleichzeitig die Verfügbarkeit unabhängiger, zuverlässiger und kulturell vielfältiger europäischer Inhalte sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>fordert die Kommission nachdrücklich auf, jeden Versuch, die AVMD-Richtlinie als Handelsverzerrung einzustufen, entschieden abzulehnen und sie als legitimes Regulierungsinstrument zu verteidigen, das unerlässlich ist, um den Schutz der kulturellen Vielfalt, die Souveränität und die Soft Power der EU sowohl bei der Aushandlung und Umsetzung von Handelsabkommen mit den Vereinigten Staaten als auch im Rahmen der Bewertung und möglichen Überarbeitung der AVSMD-Richtlinie im Jahr 2026 sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>