<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF2" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0258</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Maßnahmen gegen die länderübergreifende Unterdrückung von Menschenrechtsverteidigern</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0206/2025 - Berichterstatterin: Chloé Ridel)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. November 2025 zu den Maßnahmen gegen die länderübergreifende Unterdrückung von Menschenrechtsverteidigern (2025/2048(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung der Vereinten Nationen über die Menschenrechtsverteidiger und die Resolution des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen vom 4. April 2025 mit dem Titel „Human rights defenders and new and emerging technologies: protecting human rights defenders, including women human rights defenders, in the digital age“ (Menschenrechtsverteidiger und neue und aufkommende Technologien: Schutz von Menschenrechtsverteidigern, einschließlich Menschenrechtsverteidigerinnen, im digitalen Zeitalter),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere Artikel 3 und 21,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die im Juni 2004 angenommenen EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern und seine Entschließung vom 16. März 2023 zu den EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/409, 23.11.2023, ELI: <STRING UNDERLINE="on">http://data.europa.eu/eli/C/2023/409/oj</STRING>.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 27. Januar 2025 zu den Prioritäten der EU in den VN-Menschenrechtsgremien im Jahr 2025,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie 2020-2024, der bis 2027 verlängert wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Gesetz über digitale Dienste)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 277 vom 27.10.2022, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2022/2065/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2024/1760 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und der Verordnung (EU) 2023/2859<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/1760, 5.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2024/1760/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den von der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik herausgegebenen Jahresbericht 2024 der Kommission über Menschenrechte und Demokratie in der Welt,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Bericht über die Prüfung von behaupteten Verstößen gegen das Unionsrecht und Missständen bei der Anwendung desselben im Zusammenhang mit dem Einsatz von Pegasus und ähnlicher Überwachungs- und Spähsoftware,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung der Staats- und Regierungschefs der G7 zur länderübergreifenden Unterdrückung vom 17. Juni 2025 und ihren Dialog unter Beteiligung verschiedener Interessenträger zur länderübergreifenden Unterdrückung vom Februar 2025,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Studie seiner Generaldirektion Externe Politikbereiche der Union vom Juni 2025 zum Thema „Transnational repression of human rights defenders: The impacts on civic space and the responsibility of host states“ (Landerübergreifende Unterdrückung von Menschenrechtsverteidigern: Auswirkungen auf den zivilgesellschaftlichen Raum und die Verantwortung von Gastländern),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A10-0206/2025),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass es sich bei der länderübergreifenden Unterdrückung um ein gut dokumentiertes Phänomen handelt, das in einem globalen Kontext einer sich verschlechternden Menschenrechtslage, eines schrumpfenden zivilgesellschaftlichen Raums und einer zunehmenden Verbreitung zusehends repressiv und aggressiv auftretender autoritärer Regime stattfindet;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass es keine allgemein anerkannte Definition von länderübergreifender Unterdrückung gibt und kaum offizielle Daten dazu vorliegen, was ein Hindernis für die Bekämpfung dieses Phänomens darstellt; in der Erwägung, dass laut Freedom House im Zeitraum 2014-2024 mehr als 25 % der Regierungen weltweit an länderübergreifender Unterdrückung beteiligt waren, wobei 1 219 direkte physische Vorfälle in 103 Zielländern verzeichnet wurden; in der Erwägung, dass fast 80 % aller Fälle länderübergreifender Unterdrückung auf zehn Regime entfallen, nämlich China, die Türkei, Tadschikistan, Russland, Ägypten, Kambodscha, Turkmenistan, Usbekistan, Iran und Belarus; in der Erwägung, dass Länder in anderen Regionen, wie Kuba, Nicaragua und Venezuela in Lateinamerika, Saudi-Arabien in der Golfregion und Eritrea in Afrika, ebenfalls als Akteure im Bereich der länderübergreifenden Unterdrückung eingestuft werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass Menschenrechtsverteidiger in der Erklärung der Vereinten Nationen über Menschenrechtsverteidiger als Einzelpersonen oder Gruppen definiert werden, die mit friedlichen Mitteln den Schutz und die Verwirklichung der Menschenrechte und Grundfreiheiten auf nationaler und internationaler Ebene fördern, schützen oder darauf hinwirken;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass Menschenrechtsverteidiger bei der Verteidigung und Förderung der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit sowie bei der Anprangerung von Verstößen gegen diese Rechte wichtige Verbündete der EU sind; in der Erwägung, dass die EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern und die damit verbundenen Verpflichtungen nach wie vor uneinheitlich umgesetzt werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass Menschenrechtsverteidiger weltweit von länderübergreifender Unterdrückung bedroht sind, wobei in den letzten Jahren immer mehr Fälle registriert wurden; in der Erwägung, dass viele Fälle aus Angst vor weiteren Vergeltungsmaßnahmen nicht erfasst werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass durch länderübergreifende Unterdrückung häufig die Sicherheit, Souveränität und Rechtsordnung der Gaststaaten untergraben werden und sie eine systemische Bedrohung für den zivilgesellschaftlichen Raum, die demokratischen Institutionen und die Rechtsstaatlichkeit sowohl auf internationaler Ebene als auch innerhalb des betreffenden Staates darstellt, wie aus Berichten der Nachrichtendienste der Mitgliedstaaten und gleichgesinnter Länder hervorgeht;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass trotz des zunehmenden Bewusstseins für die Existenz und das Ausmaß länderübergreifender Unterdrückung die außenpolitischen und innenpolitischen Reaktionen der EU auf länderübergreifende Unterdrückung nach wie vor begrenzt und uneinheitlich sind, was zu einer besorgniserregenden Lücke beim Schutz gefährdeter Menschenrechtsverteidiger führt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass neue Technologien, insbesondere Spähsoftware wie Pegasus, ein wesentliches Instrument der modernen länderübergreifenden Unterdrückung sind, mit dem die Regierungen Menschenrechtsverteidiger ausspionieren und überwachen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass Social-Media-Plattformen und andere digitale Plattformen ein günstiges Umfeld für länderübergreifende Unterdrückung bieten, unter anderem für Hacking-Angriffe, Online-Belästigung, Einschüchterung und Verleumdung sowie Desinformationskampagnen, die eng mit traditionellen Methoden der länderübergreifenden Unterdrückung von Menschenrechtsverteidigern verflochten sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass bei digitaler länderübergreifender Unterdrückung zunehmend der doppelte Verwendungszweck von Internettechnologien, einschließlich Social-Media-Plattformen und anderer digitaler Plattformen, ausgenutzt wird, die Organisationen der Zivilgesellschaft, Menschenrechtsverteidigern, Journalisten, Rechtsanwälten, Bloggern und anderen unabhängigen Stimmen als wichtige öffentliche Räume dienen, um Missstände aufzudecken und für Grundfreiheiten einzutreten; in der Erwägung, dass autoritäre Akteure versuchen, diese Plattformen durch Belästigung, Desinformation und Überwachung zu überfluten, zu überwachen, zu manipulieren oder zum Schweigen zu bringen; in der Erwägung, dass einige Technologieunternehmen zuweilen eine passive oder sogar aktive Rolle bei der Erleichterung der digitalen Unterdrückung spielen und so zu wichtigen Wegbereitern der länderübergreifenden Unterdrückung werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass mehr Transparenz darüber erforderlich ist, wie Technologieunternehmen auf behördliche Anfragen zur Entfernung von Inhalten oder für den Zugriff auf Nutzerdaten reagieren;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass Menschenrechtsverteidigerinnen im Exil und in der Diaspora geschlechtsspezifischen Formen der länderübergreifenden Unterdrückung wie Belästigung, Missbrauch und Einschüchterung aufgrund ihres Geschlechts ausgesetzt sind, was zu Stigmatisierung und gesellschaftlicher Ausgrenzung führt; in der Erwägung, dass geschlechtsspezifische digitale länderübergreifende Unterdrückung stattfindet, wenn staatliche und staatsnahe Akteure digitale Technologien einsetzen und Geschlecht und Frauenfeindlichkeit als Mittel der Unterdrückung gegen Menschenrechtsverteidigerinnen einsetzen, die außerhalb ihrer Herkunftsländer leben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass die uneingeschränkte Achtung harmonisierter Menschenrechtsvorschriften und ein sicherer Rechtsstatus auf nationaler und EU-Ebene dazu beitragen, dass Menschenrechtsverteidiger weniger der Gefahr länderübergreifender Unterdrückung ausgesetzt sind;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Länderübergreifende Unterdrückung von Menschenrechtsverteidigern: Zunehmende Tendenzen und Bedrohungen </STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>vertritt die Auffassung, dass länderübergreifende Unterdrückung als Angriffe und Drohungen von Staaten, einschließlich autoritärer Regime und ihrer Stellvertreter, definiert werden sollte, die darauf abzielen, ihre Interessen zu verteidigen und voranzubringen, indem sie über nationale Grenzen hinweg Dissidenten, politische Gegner, Journalisten, politisch engagierte Bürger, Menschenrechtsverteidiger und im Exil lebende Menschen durch ein breites Spektrum physischer Methoden wie gezielte Tötungen, Entführungen, Gewalt, Belästigung und erzwungene Rückführungen, Verschwindenlassen und Abschiebungen und den strategischen Missbrauch von Rechtsinstrumenten, einschließlich des Missbrauchs von Konsulardiensten, Auslieferungsverfahren oder Rotecken von Interpol und Festnahmen, sowie durch nicht-physische Methoden wie digitale Überwachung, Einschüchterung, Erpressung und Drohungen gegen Familien von Menschenrechtsverteidigern einschüchtern, kontrollieren oder zum Schweigen bringen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>verurteilt jede Form der länderübergreifenden Unterdrückung als eine ernsthafte Bedrohung der internationalen Menschenrechtsnormen und als eine Verletzung der Souveränität der Gastländer durch Taktiken der ausländischen Einmischung; betont in diesem Zusammenhang, dass eine allgemein anerkannte Definition des Begriffs „länderübergreifende Unterdrückung“ festgelegt werden muss und dass der gemeinsame Kampf gegen dieses Phänomen durch einen soliden Rechtsrahmen auf multilateraler, regionaler und nationaler Ebene verstärkt werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>ist zutiefst besorgt über die Eskalation der länderübergreifenden Unterdrückung; stellt fest, dass die Zahl der Fälle der länderübergreifenden Unterdrückung höchstwahrscheinlich unterschätzt wird, da länderübergreifende Unterdrückung häufig auf verdeckte Weise durchgeführt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>betont, dass die staatlich geförderte länderübergreifende Unterdrückung zunehmend heimtückische Formen annimmt, darunter körperliche Gewalt, Folter, Abschiebung, Überwachung, rechtlicher Druck, Verleumdungskampagnen, digitale Drohungen, Verschwindenlassen und gewaltsame Entführungen, Zwangsrückführung, Auslieferungsersuchen, Einfrieren von Vermögen, Drohungen gegen Familienangehörige und unrechtmäßige Tötungen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>unterstreicht und verurteilt die Tatsache, dass der ehemalige Vizepräsident des Europäischen Parlaments, Alejo Vidal-Quadras, Opfer von länderübergreifender Unterdrückung wurde, und zwar durch einen von Iran verübten Terroranschlag in einem EU-Mitgliedstaat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>verurteilt das Vorgehen autoritärer Regime und anderer Akteure sowie ihrer Stellvertreter weltweit dahin gehend, dass sie zunehmend auf digitale länderübergreifende Unterdrückung zurückgreifen; stellt fest, dass KI-gestützte Technologien, Spähsoftware, Hacking und Doxing eingesetzt werden, um Menschenrechtsverteidiger und andere Zielpersonen zu schikanieren, zu überwachen, zu diskreditieren und einzuschüchtern; betont, dass die digitale länderübergreifende Unterdrückung auch eine inhaltliche Zensur umfasst, einschließlich der Verwendung von Anträgen auf Entfernung, rechtlicher Drohungen, Druck auf die Moderation von Inhalten und der Sperrung von im Exil betriebenen Medien, um kritische Informationen über autoritäre Regime zu unterdrücken oder zu entfernen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>verurteilt die Taktik der geschlechtsspezifischen digitalen länderübergreifenden Unterdrückung, die sich unverhältnismäßig stark gegen Menschenrechtsverteidigerinnen richtet, die sich außerhalb ihrer Herkunftsländer aufhalten; ist zutiefst besorgt über die Zunahme von sexuellem Missbrauch und Bedrohungen durch digitale Technologien, die darauf abzielen, Menschenrechtsverteidigerinnen zu diskreditieren und sie davon abzuhalten, ihre Aktivitäten fortzusetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>verurteilt die Ausübung von rechtlichen und diplomatischen Druck durch die Täter, unter anderem durch politisch motivierte Rotecken von Interpol und die internationale institutionelle Architektur zur Terrorismusbekämpfung, um die Festnahme und Auslieferung von im Exil lebenden Menschenrechtsverteidigern und anderen Zielpersonen zu beantragen; verurteilt ferner den Missbrauch der Einstufung als „Terroristen“, strafrechtliche Verfolgungen in Abwesenheit und andere administrative Maßnahmen wie die Aberkennung der Staatsbürgerschaft, die Verweigerung visumbezogener Dokumente, Reiseverbote und Einreiseverbote sowie die Verweigerung von Ausweispapieren und Konsular- oder Bankdienstleistungen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>ist zutiefst besorgt über die Rolle einiger Gastländer, einschließlich mancher EU-Mitgliedstaaten, und der nichtstaatlichen Akteure wie Anbietern digitaler Dienste und anderen Technologievermittlern, der privaten Spähsoftware-Industrie, Sicherheitsunternehmen, privaten Ermittlern, krimineller Organisationen sowie ihrer Stellvertreter, darunter im Ausland lebende Menschen, bei der Erleichterung der länderübergreifenden Unterdrückung, unter anderem im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen den Grenzschutz- und Sicherheitskräften der Staaten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>betont ferner, dass die länderübergreifende Unterdrückung eine unmittelbare Bedrohung für die Souveränität und Sicherheit der Staaten, einschließlich der EU-Mitgliedstaaten, darstellt, da sie es ausländischen staatlichen Akteuren ermöglicht, jenseits ihrer Grenzen Einschüchterung, Zwang und Kontrolle auszuüben; weist darauf hin, dass die nationale Sicherheit zwar weiterhin in der alleinigen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten liegt, das Ausmaß und der grenzüberschreitende Charakter dieser Praktiken jedoch eine koordinierte Reaktion auf Unionsebene erfordern, einschließlich Initiativen zur Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden, den EU-Organen und Akteuren der Zivilgesellschaft;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>ist zutiefst besorgt über den schrumpfenden zivilgesellschaftlichen Raum und die Unterdrückung von Exilanten, deren Stimmen bei der Dokumentation der Menschenrechtslage und der Menschenrechtsverletzungen durch autoritäre Staaten eine zentrale Rolle spielen; weist darauf hin, dass die Verteidigung und Unterstützung freier und demokratischer Gesellschaften, auch in der unmittelbaren Nachbarschaft der EU, im eigenen strategischen Interesse der EU liegen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>hebt die dauerhafte psychische Belastung der länderübergreifenden Unterdrückung für die psychischen Gesundheit und das allgemeine Wohlbefinden der Opfer und ihrer Familien hervor, darunter ihr Sicherheitsgefühl, ihre psychische Unversehrtheit, ihre sozialen Beziehungen und ihre Fähigkeit, ihre öffentlichen Aktivitäten fortzusetzen, was in vielen Fällen zu lang anhaltenden Traumata, Isolation und Ausgrenzung führt; verurteilt aufs Schärfste die Vergeltungsmaßnahmen der Akteure gegen die Familien von im Ausland lebenden Menschenrechtsverteidigern als Mittel der länderübergreifenden Unterdrückung; weist auf die besonders abschreckende Wirkung der länderübergreifenden Unterdrückung auch bei Exilgemeinschaften und der Zivilgesellschaft hin, die im Exil leben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>betont, dass es wichtig ist, anzuerkennen, dass die länderübergreifende Unterdrückung von Menschenrechtsverteidigern unverhältnismäßig stark Menschen betrifft, die aufgrund von ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Geschlecht, Sexualität, Behinderung oder sozioökonomischem Status schutzbedürftig sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>betont, dass Journalisten in einigen Teilen der Welt systematischer länderübergreifender Unterdrückung ausgesetzt sein können, was langfristige Auswirkungen auf ihre berufliche Laufbahn und ihre persönliche Sicherheit hat;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Durchgängige Berücksichtigung der länderübergreifenden Unterdrückung in der EU-Politik</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) auf, sich im Rahmen von Menschenrechtsklauseln in EU-Abkommen, sofern relevant, und im Rahmen von Menschenrechtsdialogen mit Drittstaaten und in anderen Foren für bilaterale und multilaterale Zusammenarbeit wie dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen systematisch mit der länderübergreifenden Unterdrückung zu befassen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>fordert den EAD nachdrücklich auf, Menschenrechtsverteidiger und andere Zielpersonen, einschließlich Dissidenten, die Opfer von länderübergreifender Unterdrückung in Drittländern sind, durch spezielle Programme zu unterstützen, die es ihnen ermöglichen, ihre Arbeit im Exil fortzusetzen und dabei vor Repressalien und Aggressionen sicher zu sein;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>fordert die Kommission und den EAD auf, die länderübergreifende Unterdrückung in den EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie für die Zeit nach 2027 und in die EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern aufzunehmen, da es sich um eine zunehmende Bedrohung für Menschenrechtsverteidiger und andere Zielpersonen handelt, und fordert ferner, dass konkrete Bestimmungen über den Schutz und die Sicherheit von Menschenrechtsverteidigern einbezogen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>besteht darauf, dass die Lücken beim Schutz von Menschenrechtsverteidigern, die von länderübergreifender Unterdrückung betroffen sind, sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene dringend angegangen werden müssen; fordert, dass sie schnelle, flexible, zugängliche und nachhaltige Unterstützung erhalten, einschließlich Soforthilfe, vorübergehender Umsiedlung sowie Instrumenten und Schulungen, damit sie sich besser vor allen Arten von Bedrohungen und unrechtmäßiger Überwachung schützen können, die auf eine länderübergreifende Unterdrückung hinauslaufen können; betont, dass für Menschenrechtsverteidiger, die von länderübergreifender Unterdrückung betroffen sind, Schulungen im Bereich digitale Sicherheit und Cybersicherheit, Rechtsbeistand und psychosoziale Unterstützung bereitgestellt werden müssen; hält es für äußerst wichtig, dass die Schutzmaßnahmen und -programme opferzentriert, geschlechtersensibel, intersektional, inklusiv und nichtdiskriminierend sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, ihren internationalen Verpflichtungen nachzukommen, und betont, dass das Recht auf Asyl gemäß der Genfer Konvention von grundlegender Bedeutung für den Schutz von Menschen ist, die von Verfolgung bedroht sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre nationalen Strategien und ihre Spielräume bestmöglich zu nutzen, um eine kohärentere, besser koordinierte und berechenbarere Politik für Zielpersonen, die von der länderübergreifenden Unterdrückung betroffen sind, zu gestalten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>äußert seine Besorgnis über die Rolle der Botschaften der an länderübergreifender Unterdrückung beteiligten Staaten; weist auf das erhöhte Risiko für Menschenrechtsverteidiger hin, die konsularische Dienste benötigen, wenn sie gezwungen sind, sich an diese Botschaften zu wenden; fordert die Mitgliedstaaten auf, den Druck auf die in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet ansässigen Botschaften von Staaten zu erhöhen, die mit länderübergreifender Unterdrückung in Verbindung stehen, damit diese im Einklang mit dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen ihre diplomatischen Vertretungen nicht dazu nutzen, Andersdenkende im Ausland zum Schweigen zu bringen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Verbesserung der koordinierten Überwachung und Datenerhebung</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>fordert den EAD und die Mitgliedstaaten in Zusammenarbeit mit den einschlägigen Organen auf, ihre Bemühungen zu koordinieren und zugängliche Mechanismen für Informationen, Daten, Nachverfolgung und Berichterstattung einzurichten, um die Dokumentation von Fällen von länderübergreifender Unterdrückung in ihren jeweiligen Hoheitsgebieten zu verbessern und erforderlichenfalls eine rasche Reaktion sowie Ermittlungen zu erleichtern; fordert den EAD auf, das Netz von Anlaufstellen für betroffene Menschenrechtsverteidiger und Einzelpersonen in den EU-Delegationen zu verbessern, deren Aufgabe es ist, Fälle bei den Behörden in der betreffenden Hauptstadt zu melden; ist der Ansicht, dass diese Mechanismen für die Zivilgesellschaft zugänglich sein sollten, damit ihre Beiträge ordnungsgemäß registriert werden können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>fordert die Kommission auf, einen zentralen Erfassungsmechanismus einzurichten, um Vorfälle zu ermitteln, zu überwachen und zu bewerten und Warnungen über länderübergreifende Unterdrückung gegen Menschenrechtsverteidiger in der EU auszutauschen, was dazu beitragen wird, Lücken in der EU-Politik zu ermitteln, angemessene strategische Reaktionen zu entwickeln und koordinierte Maßnahmen der Mitgliedstaaten zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, die länderübergreifende Unterdrückung in ihren nationalen Rechtsvorschriften zu kodifizieren, um die staatlichen Institutionen dabei zu unterstützen, Fälle von länderübergreifender Unterdrückung zu ermitteln und zu verhindern; fordert die Mitgliedstaaten auf, innerhalb ihrer Regierungen nationale Anlaufstellen für potenzielle und tatsächliche Opfer länderübergreifender Unterdrückung einzurichten und ein Instrumentarium bereitzustellen, mit dem erläutert wird, wie entsprechende Fälle gemeldet werden können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten, Europol und die die Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (CEPOL) auf, für einschlägige Regierungsstellen, externe Dienstleister und deren Personal, insbesondere im Bereich Cybersicherheit, Strafverfolgung und Einwanderung, sowie für Personal, das mit der Bearbeitung von Visumanträgen und der Überprüfung von Auslieferungsersuchen und anderen Formen der rechtlichen Zusammenarbeit mit Drittstaaten betraut ist, Schulungen zur Sensibilisierung für länderübergreifende Unterdrückung, zu Gegenstrategien und zu spezifischen Protokollen zur Risikobewertung anzubieten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Bewältigung der Risiken, die von den digitalen Technologien als Wegbereiter der länderübergreifenden Unterdrückung ausgehen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, digitale Formen der länderübergreifenden Unterdrückung, darunter gegen Menschenrechtsverteidiger gerichtete Desinformationskampagnen, anzuerkennen, zu verhindern und dagegen vorzugehen sowie sicherzustellen, dass Menschenrechtsverteidiger vor Belästigung, Einschüchterung und Zensur im Internet geschützt werden, und zwar unabhängig von der Herkunft des Dienstanbieters, dem Standort der digitalen Infrastruktur oder den verwendeten Instrumenten; fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, ausländische nachrichtendienstliche Aktivitäten, die sich gegen Dissidenten im Exil richten, als digitale länderübergreifende Unterdrückung unter Strafe zu stellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, die Märkte für Spähsoftware und Überwachungsprogramme sowie die entsprechenden Tätigkeiten streng zu überwachen, unter anderem durch die Anwendung verbindlicher Sorgfaltspflichten im Bereich der Menschenrechte und der EU-Verordnung über Güter mit doppeltem Verwendungszweck<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2021/821 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 über eine Unionsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlung, der technischen Unterstützung der Durchfuhr und der Verbringung betreffend Güter mit doppeltem Verwendungszweck (ABl. L 206 vom 11.6.2021, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/821/oj).</FIELD></FOOTNOTE> für alle in der EU ansässigen Ausführer von Technologien, und die Ausfuhr von Lizenzen für Spähsoftware in Länder mit dokumentierten Fällen von länderübergreifender Unterdrückung und Menschenrechtsverletzungen zu untersagen, wenn ein vorhersehbares Risiko besteht, dass diese Instrumente eingesetzt werden, um Menschenrechtsverteidiger oder Dissidenten zum Schweigen zu bringen oder zu bestrafen; verweist auf die Leitlinien der Kommission für die Ausfuhr von Gütern für die Cyberüberwachung aus dem Jahr 2024, mit denen das Bewusstsein für die Risiken im Zusammenhang mit dem Missbrauch von Technologien der Cyberüberwachung geschärft und Ausführern praktische Instrumente zur Bewertung der Menschenrechtslage an die Hand gegeben werden sollen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, leicht zugängliche und sichere Meldemechanismen einzurichten, bei denen die Privatsphäre der Nutzer geachtet und geschützt wird, damit Menschenrechtsverteidiger, die im Exil oder in Diasporagemeinschaften leben, bei den zuständigen Regierungsbehörden Bedenken hinsichtlich der digitalen länderübergreifenden Unterdrückung äußern können; betont, dass die besondere Herausforderung im Zusammenhang mit der geschlechtsspezifischen digitalen länderübergreifenden Unterdrückung und die besonderen Folgen dieser Art von Unterdrückung für Menschenrechtsverteidigerinnen anerkannt werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass private Akteure, insbesondere im Technologiesektor, für ihre Rolle bei der Ermöglichung digitaler länderübergreifender Unterdrückung zur Rechenschaft gezogen werden; fordert ferner die Veröffentlichung von Transparenzberichten und die Einrichtung wirksamer Beschwerdemechanismen, die für Menschenrechtsverteidiger und andere gefährdete Personen zugänglich sind;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Sicherstellung der Rechenschaftspflicht und Anwendung von Sanktionen </STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>fordert die EU auf, Staaten und Regime, die länderübergreifende Unterdrückung betreiben, für Menschenrechtsverletzungen im Rahmen des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, der Europäischen Menschenrechtskonvention, des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe und des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge zur Rechenschaft zu ziehen und die Verhängung gezielter Sanktionen gegen diese Staaten und die Akteure länderübergreifender Unterdrückung von Menschenrechtsverteidigern zu erwägen; fordert die EU nachdrücklich auf, die Opfer von länderübergreifender Unterdrückung bei der Einlegung von Rechtsbehelfen durch strategische Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>verurteilt, dass länderübergreifende Unterdrückung auch auf dem Boden der EU-Mitgliedstaaten und in einigen Fällen unter Beteiligung der Mitgliedstaaten an der länderübergreifenden Unterdrückung stattfindet; stellt fest, dass länderübergreifende Unterdrückung auch durch die Zusammenarbeit zwischen den Regierungen ermöglicht wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>betont, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten in ihren Beziehungen zu Regierungen, die bekanntermaßen länderübergreifende Unterdrückung von Menschenrechtsverteidigern betreiben oder ermöglichen, die gebührende Sorgfalt im Bereich der Menschenrechte walten lassen müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>fordert die EU auf, die Mittel für ProtectDefenders.eu aufzustocken, ihr Mandat auf Menschenrechtsverteidiger auszuweiten, die von länderübergreifender Unterdrückung bedroht sind, und die Mittel für Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich für den Schutz gefährdeter Menschenrechtsverteidiger und anderer Personen einsetzen, aufzustocken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>fordert die Kommission auf, weiter proaktiv mit Interpol und den Vereinten Nationen zusammenzuarbeiten, unter anderem durch die Schaffung eines gemeinsamen Sicherheitsrahmens für länderübergreifende Unterdrückung, um so der missbräuchlichen und politisch motivierten Verwendung von Rotecken, Blauecken, Durchgaben und Auslieferungsersuchen ein Ende zu setzen; fordert, dass das Mandat von Europol auch die länderübergreifende Unterdrückung und die Bewertung damit zusammenhängender Vorfälle und Interpol-Meldungen in Bezug auf Menschenrechtsverteidiger und andere Personen umfasst; fordert die Mitgliedstaaten auf, äußerste Vorsicht walten zu lassen, wenn sie Anträge auf Festnahme und Auslieferung von Regimen prüfen, die bereits in der Vergangenheit Rotecken missbraucht haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, alle verfügbaren Instrumente zu nutzen, um Menschenrechtsverteidiger und andere Zielpersonen zu schützen und die nationale Souveränität und die demokratischen Werte zu stärken, einschließlich Sanktionen im Rahmen der globalen Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte (EU-Magnitski-Rechtsakt), Visaverbote und der Ausweisung von Diplomaten, die bekanntermaßen an länderübergreifender Unterdrückung beteiligt waren; fordert die Vizepräsidentin der Kommission und Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, länderübergreifende Unterdrückung als eine sanktionierbare Kategorie in die globale Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte aufzunehmen und Personen zu erfassen, die als Akteure länderübergreifender Unterdrückung ermittelt wurden; warnt davor, dass das Versäumnis, länderübergreifende Unterdrückung zu verhindern und darauf zu reagieren, die Glaubwürdigkeit der EU als sicherer Ort für jene, die vor Verfolgung fliehen und die Menschenrechte verteidigen, untergraben könnte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>fordert die EU, ihre Mitgliedstaaten, die Kommission und den EAD auf, alle ihre Instrumente zur Bekämpfung von länderübergreifender Unterdrückung zu mobilisieren und zu koordinieren und die diplomatischen Beziehungen, auch über EU-Delegationen, zu intensivieren, um Taktiken der länderübergreifenden Unterdrückung durch Drittstaaten zu verhindern und abzuwehren und diese Vorfälle in öffentlichen Erklärungen hervorzuheben und so die Öffentlichkeit dafür zu sensibilisieren; fordert eine verstärkte Koordinierung mit gleichgesinnten Partnerländern im Rahmen der G7 und anderer einschlägiger internationaler Foren;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>