<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF2" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0278</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2025</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0210/2025 - Berichterstatter: Marko Vešligaj)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. November 2025 zu der Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2025 (2024/2125(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Artikel 2 und 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Artikel 8, 10, 19 79, 83, 151, 153 und 157 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 1, 21, 23 und 24,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Parlament, vom Rat und von der Kommission am 17. November 2017 proklamierte und unterzeichnete europäische Säule sozialer Rechte und auf die Mitteilung der Kommission vom 4. März 2021 mit dem Titel „Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte“ (COM(2021)0102),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 18. Dezember 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau und seine allgemeinen Empfehlungen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das am 12. Dezember 2006 angenommene Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die abschließenden Bemerkungen zum zweiten und dritten regelmäßigen Bericht der Europäischen Union, die der Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen am 21. März 2025 angenommen hat, und insbesondere auf die in Artikel 6 enthaltenen Empfehlungen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das am 21. Dezember 1965 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommene Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung und Aktionsplattform von Peking der Vereinten Nationen vom 15. September 1995 sowie auf die Ergebnisse ihrer Überprüfungskonferenzen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Resolution des UN-Sicherheitsrats 1325 (2000) vom 31. Oktober 2000 zu Frauen, Frieden und Sicherheit,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung vom 21. Oktober 2015 und auf die darin festgelegten Nachhaltigkeitsziele, insbesondere auf Ziel 5 („Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen“) und Ziel 3 („Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern“ – was auch Frauen und Mädchen einschließt) sowie die damit verbundenen Ziele und Indikatoren,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Eurostat-Bericht vom Juni 2024 mit dem Titel „Sustainable development in the European Union: Monitoring report on progress towards the SDGs in an EU context – 2024 edition“ (Nachhaltige Entwicklung in der Europäischen Union: Monitoringbericht über die Fortschritte bei den Nachhaltigkeitszielen in einem europäischen Kontext – Ausgabe 2024)<FOOTNOTE><FIELD> Eurostat, „Sustainable development in the European Union: Monitoring report on progress towards the SDGs in an EU context – 2024 edition“, 2024, https://ec.europa.eu/eurostat/documents/15234730/19397895/KS-05-24-071-EN-N.pdf/730c983a-fa93-6ce2-7905-2379de04f3e9?version=1.0&amp;t=1718611411114.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom Mai 2023 mit dem Titel „EU Voluntary Review on the Implementation of the 2030 Agenda for Sustainable Development“ (Freiwillige Überprüfung der Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung durch die EU)<FOOTNOTE><FIELD> Kommission, „EU Voluntary Review on the Implementation of the 2030 Agenda for Sustainable Development“, 2023, https://commission.europa.eu/system/files/2023-06/SDG-Report-WEB.pdf.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation über die Gleichheit des Entgelts vom 29. Juni 1951 und auf das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation über Gewalt und Belästigung vom 21. Juni 2019,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Entschließung der Internationalen Arbeitsorganisation vom 14. Juni 2024 über menschenwürdige Arbeit und die Pflege- und Betreuungswirtschaft (2024),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Übereinkommen des Europarats vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Übereinkommen von Istanbul), das von der EU im Juni 2023 ratifiziert wurde, sowie auf die länderspezifischen Monitoringberichte der Expertengruppe für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (GREVIO) über die Umsetzung des Übereinkommens,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Europarats vom April 2021 mit dem Titel „Second General Report on GREVIO’s Activities“ (Zweiter Gesamtbericht über die Arbeit der GREVIO-Expertengruppe),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlungen, Berichte und Entschließungen des Menschenrechtskommissars des Europarats und der Gremien des Europarats,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die im November 2006 angenommenen Yogyakarta-Prinzipien und die im November 2017 angenommenen zehn ergänzenden Yogyakarta-Prinzipien,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom VN-Menschenrechtsausschuss am 31. März 2016 in der Mitteilung Nr. 2324/2013, <STRING ITALIC="on">Mellet</STRING>/<STRING ITALIC="on">Irland</STRING>, siehe Fußnote 6, Ziffer 7.7, und am 29. März 2011 in der Mitteilung Nr. 1608/2007, <STRING ITALIC="on">L. M. R.</STRING>/<STRING ITALIC="on">Argentinien</STRING>, Ziffern 9.3 und 9, angenommenen Stellungnahmen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die seit 1975 erlassenen Richtlinien der EU zu verschiedenen Aspekten der Gleichbehandlung von Frauen und Männern (Richtlinie 79/7/EWG<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie 79/7/EWG des Rates vom 19. Dezember 1978 zur schrittweisen Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit (ABl. L 6 vom 10.1.1979, S. 24, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/1979/7/oj).</FIELD></FOOTNOTE>, Richtlinie 86/613/EWG<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie 86/613/EWG des Rates vom 11. Dezember 1986 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit – auch in der Landwirtschaft – ausüben, sowie über den Mutterschutz, ABl. L 359 vom 19.12.1986, S. 56, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/1986/613/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, Richtlinie 92/85/EWG<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie 92/85/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz (ABl. L 348 vom 28.11.1992, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/1992/85/oj).</FIELD></FOOTNOTE>, Richtlinie 2004/113/EG<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie 2004/113/EG des Rates vom 13. Dezember 2004 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen (ABl. L 373 vom 21.12.2004, S. 37, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2004/113/oj).</FIELD></FOOTNOTE>, Richtlinie 2006/54/EG<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen (ABl. L 204 vom 26.7.2006, S. 23, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2006/54/oj).</FIELD></FOOTNOTE> und Richtlinie 2010/41/EU<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie 2010/41/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2010 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, und zur Aufhebung der Richtlinie 86/613/EWG des Rates (ABl. L 180 vom 15.7.2010, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2010/41/oj).</FIELD></FOOTNOTE>),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 180 vom 19.7.2000, S. 22, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2000/43/oj.</FIELD></FOOTNOTE> („Rassismusbekämpfungsrichtlinie“) und auf die Mitteilung der Kommission vom 18. September 2020 mit dem Titel „Eine Union der Gleichheit: EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020-2025 (COM(2020)0565),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 2. Juli 2008 für eine Richtlinie des Rates zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung (COM(2008)0426) („horizontale Antidiskriminierungsrichtlinie“),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie 2011/99/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über die Europäische Schutzanordnung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 338 vom 21.12.2011, S. 2, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2011/99/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie 2012/29/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001/220/JI<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 315 vom 14.11.2012, S. 57, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2012/29/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 151 vom 7.6.2019, S. 70, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2019/882/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2019/1158 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/18/EU des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 188 vom 12.7.2019, S. 79, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2019/1158/oj.</FIELD></FOOTNOTE> (Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Arbeitsdokument des Europäischen Auswärtigen Dienstes vom 4. Juli 2019 mit dem Titel „EU-Aktionsplan für Frauen, Frieden und Sicherheit 2019-2024“, dessen Laufzeit im November 2023 bis 2027 verlängert wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 7. Oktober 2020 mit dem Titel „Eine Union der Gleichheit: Strategischer Rahmen der EU zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma“ (COM(2020)0620),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Gesetz über digitale Dienste)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 277 vom 27.10.2022, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2022/2065/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2022/2381 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. November 2022 zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern unter den Direktoren börsennotierter Gesellschaften und über damit zusammenhängende Maßnahmen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 315 vom 7.12.2022, S. 44, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2022/2381/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2023/970 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Entgelttransparenz und Durchsetzungsmechanismen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 132 vom 17.5.2023, S. 21, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2023/970/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2024/1385 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/1385, 24.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2024/1385/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2024/1500 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 über Standards für Gleichbehandlungsstellen im Bereich der Gleichbehandlung und Chancengleichheit von Frauen und Männern in Arbeits- und Beschäftigungsfragen und zur Änderung der Richtlinien 2006/54/EG und 2010/41/EU<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/1500, 29.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2024/1500/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2024/1712 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Änderung der Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/1712, 24.6.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2024/1712/oj.</FIELD></FOOTNOTE> (überarbeitete Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 6. Februar 2024 für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates (COM(2024)0060),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 5. März 2020 mit dem Titel „Eine Union der Gleichheit: Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020-2025“ (COM(2020)0152),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 25. November 2020 mit dem Titel „EU-Aktionsplan für die Gleichstellung (GAP) III – Eine ehrgeizige Agenda für die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rolle der Frau im auswärtigen Handeln der EU“ (JOIN(2020)0017), dessen Laufzeit bis 2027 verlängert wurde, und die dazugehörige gemeinsame Arbeitsunterlage vom 25. November 2020 mit dem Titel „Objectives and Indicators to frame the implementation of the Gender Action Plan III (2021-25)“ (Ziele und Indikatoren für die Umsetzung des Aktionsplans für die Gleichstellung III (2021-2025)) (SWD(2020)0284),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 24. Juni 2020 mit dem Titel „EU-Strategie für die Rechte von Opfern (2020-2025)“ (COM(2020)0258),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf Europas Plan gegen den Krebs (COM(2021)0044), die EU-Mission „Krebs“ und den Abschlussbericht des Sonderausschusses zur Krebsbekämpfung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. März 2021 mit dem Titel „Union der Gleichheit: Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030“ (COM(2021)0101),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/522 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. März 2021 zur Einrichtung eines Aktionsprogramms der Union im Bereich der Gesundheit („EU4Health-Programm“) für den Zeitraum 2021-2027 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 282/2014<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 107 vom 26.3.2021, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/522/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 7. September 2022 zur Europäischen Strategie für Pflege und Betreuung (COM(2022)0440), mit der hochwertige, erschwingliche und zugängliche Betreuungs- und Pflegedienste sichergestellt werden sollen, um die Situation sowohl für Pflegebedürftige als auch für (formelle und informelle) Pflege- und Betreuungskräfte (überwiegend Frauen) zu verbessern,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 8. Dezember 2022 über den Zugang zu einer erschwinglichen und hochwertigen Langzeitpflege<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 476 vom 15.12.2022, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/1689, 12.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 25. September 2024 mit dem Titel „Umsetzung der Strategie für die Gleichstellung von LGBTIQ-Personen 2020-2025“ (COM(2024)0420),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die von Ursula von der Leyen am 18. Juli 2024 vorgelegten politischen Leitlinien mit dem Titel „Europa hat die Wahl – politische Leitlinien für die nächste Europäische Kommission 2024-2029“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 7. März 2025 mit dem Titel „Ein Fahrplan für die Frauenrechte“ (COM(2025)0097),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom März 2025 mit dem Titel „Bericht über die Gleichstellung der Geschlechter in der EU 2025“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 2. Juni 2006 über die Gesundheit bei Frauen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 146 vom 22.6.2006, S. 4.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 14. Dezember 2021 in der Rechtssache V.M.A. /Stolichna obshtina, rayon „Pancharevo“<FOOTNOTE><FIELD> Urteil des Gerichtshofs vom 14. Dezember 2021, V. М. А./Stolichna obshtina, rayon „Pancharevo“, C-490/20, ECLI:EU:C:2021:1008.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Dezember 2013 zu Frauen mit Behinderungen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 468 vom 15.12.2016, S. 128.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 29. November 2018 zur Situation von Frauen mit Behinderungen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 363 vom 28.10.2020, S. 164.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Februar 2019 zur Erfahrung von Gegenreaktionen gegen die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter in der EU<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 449 vom 23.12.2020, S. 102.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. November 2019 zum Beitritt der EU zum Übereinkommen von Istanbul und zu weiteren Maßnahmen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 232 vom 16.6.2021, S. 48.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 30. Januar 2020 zu den Einkommensunterschieden zwischen Frauen und Männern<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 331 vom 17.8.2021, S. 5.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Oktober 2020 zur Gleichstellung von Frauen und Männern im Rahmen der Außen- und Sicherheitspolitik der EU<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 404 vom 6.10.2021, S. 202.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. Januar 2021 zu der EU-Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 456 vom 10.11.2021, S. 208.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. Januar 2021 zu der geschlechtsspezifischen Sichtweise in der COVID-19-Krise und der Zeit danach<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 456 vom 10.11.2021, S. 191.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. Januar 2021 zur Überwindung der digitalen Kluft zwischen den Geschlechtern: die Teilhabe von Frauen an der digitalen Wirtschaft<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 456 vom 10.11.2021, S. 232.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Februar 2021 zu anstehenden Herausforderungen mit Blick auf die Frauenrechte in Europa: mehr als 25 Jahre nach der Erklärung und Aktionsplattform von Peking<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 465 vom 17.11.2021, S. 160.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. Juni 2021 über die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Ausbildung und Beruf im Bereich Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 67 vom 8.2.2022, S. 137.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. Juni 2021 zu der Lage im Hinblick auf die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte in der EU im Zusammenhang mit der Gesundheit von Frauen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 81 vom 18.2.2022, S. 43.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. September 2021 mit Empfehlungen an die Kommission über die Festlegung von geschlechtsspezifischer Gewalt als neuer Kriminalitätsbereich gemäß Artikel 83 Absatz 1 AEUV<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 117 vom 11.3.2022, S. 88.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Dezember 2021 mit Empfehlungen an die Kommission zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt: Gewalt im Internet<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 251 vom 30.6.2022, S. 2.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Dezember 2021 zu der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Europäischen Union 2018-2020<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 251 vom 30.6.2022, S. 23.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. März 2022 zu dem dritten EU-Aktionsplan für die Gleichstellung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 347 vom 9.9.2022, S. 150.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 3. Mai 2022 zur Förderung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Frauen durch Unternehmertum und Selbstständigkeit<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 465 vom 6.12.2022, S. 54.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Juli 2022 zu dem Thema „Hin zu gemeinsamen europäischen Maßnahmen im Bereich Pflege und Betreuung“<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 47 vom 7.2.2023, S. 30.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Juli 2022 zu der Frauenarmut in Europa<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 47 vom 7.2.2023, S. 2.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 1. Juni 2023 zu sexueller Belästigung in der EU und Bewertung von MeToo<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/1224, 21.12.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2023/1224/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. September 2023 zur Regulierung der Prostitution in der EU: ihre grenzübergreifenden Auswirkungen und die Konsequenzen für die Gleichstellung und die Frauenrechte<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/1767, 22.3.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/1767/oj</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. April 2024 zu der Aufnahme des Rechts auf Abtreibung in die Charta der Grundrechte der EU<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/1279, 13.3.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/1279/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Empfehlung an den Rat vom 19. Dezember 2024 zu den Prioritäten der EU für die 69. Tagung der Kommission der Vereinten Nationen für die Rechtsstellung der Frau<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/1971, 11.4.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/1971/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme seines Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter vom 9. April 2025 über einen neu gestalteten langfristigen Haushalt für die Union in einer Welt im Wandel,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, von Eurostat und des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen (EIGE) vom 25. November 2024 mit dem Titel „EU gender-based violence survey – key results“ (EU-Erhebung über geschlechtsspezifische Gewalt – die wichtigsten Ergebnisse),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den am 10. Dezember 2024 veröffentlichten Gelichstellungsindex 2024 des EIGE,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die von der Generaldirektion Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments im November 2021 veröffentlichte Studie mit dem Titel „Policies for long term carers“ (Maßnahmen für Langzeitpflegekräfte),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter (A10-0210/2025),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass das Recht auf Gleichbehandlung und das Recht auf Nichtdiskriminierung Grundrechte sind, die in den Verträgen<FOOTNOTE><FIELD> Siehe Artikel 2 und Artikel 3 Absatz 3 EUV, Artikel 8, 10, 19 und 157 AEUV sowie Artikel 21 und 23 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.</FIELD></FOOTNOTE> und in der Charta der Grundrechte anerkannt und für die Weiterentwicklung der EU von wesentlicher Bedeutung sind; in der Erwägung, dass der EU gemäß dem AEUV<FOOTNOTE><FIELD> „Bei allen ihren Tätigkeiten wirkt die Union darauf hin, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern.“ – Artikel 8 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.</FIELD></FOOTNOTE> eine Schlüsselrolle bei der Beseitigung von Ungleichheiten und der Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen zukommt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass die Gleichstellung der Geschlechter ein Grundwert der EU, ein Grundrecht, ein wesentlicher Grundsatz der europäischen Säule sozialer Rechte und eine wesentliche Voraussetzung für Fortschritte ist, die die Förderung der Chancengleichheit und Ergebnisgleichheit von den frühesten Bildungsstufen an und die Beseitigung von Geschlechterstereotypen bereits in der Kindheit erfordert; in der Erwägung, dass das Parlament die Grundsätze, die in der Erklärung im Anhang zur Mitteilung der Kommission vom 7. März 2025 mit dem Titel „Ein Fahrplan für die Frauenrechte“ enthalten sind, als Mindeststandards begrüßt und zugleich betont, dass mehr Ehrgeiz erforderlich ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten im Gleichstellungsindex 2024 durchschnittlich 71,0 von 100 Punkten erreicht haben, was einer sehr moderaten Verbesserung von 0,8 Punkten gegenüber der vorherigen Ausgabe des Index entspricht; in der Erwägung, dass es zunehmend Gegenreaktionen gegen Fortschritte bei der Gleichstellung der Geschlechter und den Frauenrechten gibt, mit denen versucht wird, überkommene Geschlechterrollen wieder zur Norm zu machen, die bei der Gleichstellung der Geschlechter erzielten Erfolge in Frage zu stellen und weitere Fortschritte zu blockieren; in der Erwägung, dass etliche Interessenträger, darunter die Generalversammlung der Vereinten Nationen, den aktiven Widerstand gegen Errungenschaften und Fortschritte bei der Gleichstellung der Geschlechter und zunehmende Rückschritte in Bezug auf die Rechte von Frauen festgestellt haben; in der Erwägung, dass gender- und frauenrechtskritische Bewegungen die Grundrechte von Frauen und Mädchen und die tägliche Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter bedrohen und dass die weltweiten Rückschritte in Bezug auf Frauen und Frauenrechte auch im globalen Süden zu spüren sind, da Kürzungen bei der Entwicklungshilfe hauptsächlich Frauen in Entwicklungsgebieten betreffen und die „Global Gag Rule“ speziell auf Frauenrechtsorganisationen abzielt; in der Erwägung, dass es eindeutig und dringend erforderlich ist, die Gleichstellung der Geschlechter und die Menschenrechte von Frauen und Mädchen zu bekräftigen, zu sichern und weiterzuentwickeln<FOOTNOTE><FIELD> Generalversammlung der Vereinten Nationen, „Escalating backlash against gender equality and urgency of reaffirming substantive equality and the human rights of women and girls: Report of the Working Group on discrimination against women and girls“ (Zunehmende Rückschläge im Hinblick auf die Gleichstellung der Geschlechter und Dringlichkeit der Bekräftigung der substanziellen Gleichstellung und der Menschenrechte von Frauen und Mädchen: Bericht der Arbeitsgruppe zur Diskriminierung von Frauen und Mädchen), 15. Mai 2024, https://documents.un.org/doc/undoc/gen/g24/073/47/pdf/g2407347.pdf.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass Bewegungen, die sich gegen Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter, die Vielfalt der Familie, gleichgeschlechtliche Ehen, sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte und das Gender-Mainstreaming einsetzen, versuchen, die nationale und europäische Politikgestaltung zu beeinflussen; in der Erwägung, dass rechtsextreme Parteien und antidemokratische, faschistische Ideologien, die immer erfolgreicher und beliebter werden, darauf abzielen, etablierte Rechte zu untergraben, Fortschritte in der Gesetzgebung zu behindern und institutionelle Mechanismen zum Schutz von Frauen, Mädchen und den am stärksten ausgegrenzten Menschen in unserer Gesellschaft zu schwächen; in der Erwägung, dass sie die Errungenschaften in Bezug auf die Rechte der Frauen, die Gleichstellung der Geschlechter und die Rechtsstaatlichkeit sowie die Grundrechte im Allgemeinen in der EU und ihren Mitgliedstaaten bedrohen, indem sie unter anderem koordinierte Desinformationskampagnen organisieren; in der Erwägung, dass die Mechanismen, mit denen diese Bewegungen über nationale Grenzen hinweg organisiert, finanziert und mobilisiert werden und Einfluss ausüben, nach wie vor weitgehend unzureichend erforscht sind, ein Bericht<FOOTNOTE><FIELD> Europäisches Parlamentarisches Forum für sexuelle und reproduktive Rechte, „Tip of the Iceberg: Religious Extremist Funders against Human Rights for Sexuality and Reproductive Health in Europe“ (Die Spitze des Eisbergs: Religiöse Extremisten als Geldgeber, um die Menschenrechte im Bereich der Sexualität und der reproduktiven Gesundheit in Europa zu untergraben), 2021, https://www.epfweb.org/node/837.</FIELD></FOOTNOTE> aus dem Jahr 2021 jedoch ein transnationales Netz aufgezeigt hat, das strategische finanzielle Entscheidungen über internationale Grenzen hinweg trifft; in der Erwägung, dass weltweit ein besorgniserregender Anstieg der sogenannten Manosphäre zu beobachten ist, wobei männliche Influencer in den sozialen Medien das falsche Narrativ propagieren, dass Feminismus und die Gleichstellung der Geschlechter auf Kosten der Rechte der Männer gehen, indem sie extreme Sprache verwenden, Gewalt gegen Frauen und Mädchen als normal darstellen und zunehmend Verbindungen zu Radikalisierung und extremistischen Ideologien aufbauen<FOOTNOTE><FIELD> UN Women, „What is the manosphere and why should we care?“ (Was ist die Manosphäre und warum sollten wir uns Gedanken darüber machen?), 2025, https://www.unwomen.org/en/articles/explainer/what-is-the-manosphere-and-why-should-we-care.</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass die Kommission als Hüterin der Verträge auch beim Schutz der Rechte der Frauen und der Gleichstellung der Geschlechter an vorderster Front stehen sollte, da solche Entwicklungen eine unmittelbare Bedrohung für die in Artikel 2 EUV verankerten Werte der Menschenwürde, der Freiheit, der Demokratie, der Gleichheit und der Rechtsstaatlichkeit darstellen; in der Erwägung, dass bestimmte Vorschläge der Kommission, die auf eine Vereinfachung der Rechtsvorschriften ausgerichtet sind, wie der ursprüngliche Entwurf des Arbeitsprogramms von Horizont Europa für 2025, die Gleichstellung der Geschlechter behindern könnten, wie dies bei dem angekündigten Plan, den Vorschlag für die horizontale Antidiskriminierungsrichtlinie zurückzuziehen, der Fall war; in der Erwägung, dass die Gleichstellung der Geschlechter eine Voraussetzung für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und das Erreichen eines nachhaltigen Wachstums ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass geschlechtsspezifische Gewalt ein systemisches Problem darstellt und nach wie vor ein stark verbreitetes, endemisches Phänomen ist – sowohl in der EU als auch weltweit – und schwerwiegende Folgen für die Opfer, die Überlebenden, einschließlich Frauen und Mädchen, und die gesamte Gesellschaft hat, denn dadurch werden systemische Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern gestärkt und schädliche, auf Geschlechterstereotypen beruhende Strukturen verfestigt; in der Erwägung, dass die Annahme der Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt im Jahr 2024 ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Beseitigung geschlechtsspezifischer Gewalt war, und in der Erwägung, dass es nun von entscheidender Bedeutung sein wird, ihre vollständige und zeitnahe Umsetzung durch die Mitgliedstaaten sicherzustellen, wobei gleichzeitig zur Kenntnis genommen werden muss, dass wir rasche, innovative und wirksame Reaktionsmechanismen weiterentwickeln müssen, unter anderem durch den Einsatz digitaler Instrumente und Technologien der künstlichen Intelligenz; in der Erwägung, dass etwa ein Drittel der Frauen in der EU, die sexuelle Belästigung erlebt haben, diese Erfahrung am Arbeitsplatz gemacht haben<FOOTNOTE><FIELD> Eurostat-Erhebung über geschlechtsspezifische Gewalt, 2024.</FIELD></FOOTNOTE>, was verheerende Folgen für die Opfer hat; in der Erwägung, dass dies zeigt, wie wichtig es ist, konkrete legislative Maßnahmen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt am Arbeitsplatz, einschließlich Unterstützungsmaßnahmen für die Opfer, sowie strenge Präventionsmaßnahmen einzuführen; in der Erwägung, dass alle Mitgliedstaaten das Übereinkommen von Istanbul unterzeichnet haben, aber fünf Mitgliedstaaten es noch ratifizieren müssen; in der Erwägung, dass die EU dem Übereinkommen im Jahr 2023 beigetreten ist, da es Angelegenheiten betrifft, die in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass Menschenhandel eine der eklatantesten Verletzungen der grundlegenden Menschenrechte und der Menschenwürde darstellt und ein wachsender Teilbereich der organisierten Kriminalität ist, der vor allem Frauen, Minderjährige und Kinder betrifft, insbesondere zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung, wobei häufig schutzbedürftige Frauen mit falschen Versprechungen angelockt werden, damit sie dann zu sexueller Ausbeutung gezwungen und unmenschlichen Lebensbedingungen ausgesetzt werden; in der Erwägung, dass Menschenhandel eine Form der modernen Sklaverei ist; in der Erwägung, dass die Nachfrage, die jegliche Form von Ausbeutung im Zusammenhang mit Menschenhandel begünstigt, wirksam angegangen werden muss; in der Erwägung, dass Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung eng miteinander verknüpft sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass die Ansätze in Bezug auf die Prostitution von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich sind und von der Kriminalisierung des Anbieters oder des Nutzers bis hin zur Legalisierung reichen; in der Erwägung, dass in der Prostitution tätige Frauen in höherem Grade ungeheuerlichen Menschenrechtsverletzungen, Gewalt und Ausbeutung, darunter einem hohen Maß an geschlechtsbezogener, psychologischer, körperlicher und sexueller Gewalt, ausgesetzt sind als Frauen im Durchschnitt; in der Erwägung, dass zahlreiche Faktoren Menschen dazu veranlassen, in die Prostitution einzusteigen und dort zu bleiben, darunter Armut, die auf soziale Ungerechtigkeiten und Ausgrenzung, Ungleichheiten, eingeschränkte Beschäftigungsmöglichkeiten und intersektionelle Diskriminierung zurückzuführen ist; in der Erwägung, dass Maßnahmen zur Unterstützung von Personen, die aus der Prostitution aussteigen möchten, umgesetzt werden sollten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass sexuelle und reproduktive Rechte durch internationale und europäische Menschenrechtsnormen wie den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau und die Europäische Menschenrechtskonvention als Menschenrechte geschützt sind und ein wesentliches Element einer umfassenden Gesundheitsversorgung darstellen; in der Erwägung, dass das Parlament in seiner Entschließung vom 11. April 2024 die Aufnahme der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte, einschließlich des Rechts auf Abtreibung, in die Charta der Grundrechte der Europäischen Union gefordert hat; in der Erwägung, dass die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte<FOOTNOTE><FIELD> Wie von der Guttmacher-Lancet-Kommission definiert, „Fortschritt beschleunigen: Sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte für alle – Kurzfassung“, https://www.guttmacher.org/de/guttmacher-lancet-commission/fortschritt-beschleunigen-kurzfassung.</FIELD></FOOTNOTE> für das Wohlergehen und die Stärkung von Einzelpersonen von grundlegender Bedeutung sind und den Zugang zu Verhütungsdiensten und -informationen, eine sichere und legale Abtreibung und den Zugang zu wissenschaftlich fundierten und genauen Informationen, Fruchtbarkeitsbehandlungen, eine umfassende und altersgerechte Sexual- und Beziehungsaufklärung sowie eine hochwertige geburtshilfliche und gynäkologische Versorgung umfassen; in der Erwägung, dass diese Dienste und Informationen trotz einiger Fortschritte in der Praxis in einigen Mitgliedstaaten häufig nicht zur Verfügung stehen und traditionell als Frauenprobleme betrachtet werden, wodurch die erzielten Fortschritte untergraben und geschlechtsspezifische Ungleichheiten perpetuiert werden; in der Erwägung, dass das aktive Engagement von Männern im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte dazu beitragen kann, schädliche geschlechtsspezifische Normen in Frage zu stellen, die gemeinsame Verantwortung bei der Familienplanung zu fördern und die Rechte und das Wohlergehen von Frauen zu unterstützen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass die Rechte im Bereich der Gesundheit, und zwar insbesondere die mit der sexuellen und reproduktiven Gesundheit verbundenen Rechte, zu den Grundrechten von Frauen gehören, die gestärkt werden sollten und unter keinen Umständen verwässert oder verwehrt werden dürfen; in der Erwägung, dass Verletzungen der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte, einschließlich der Verweigerung des Zugangs zu sicheren und legalen Schwangerschaftsabbrüchen und aller Formen geburtshilflicher und gynäkologischer Gewalt, zwar geschlechtsspezifische Gewalt und einen Verstoß gegen die grundlegenden Menschenrechte darstellen, jedoch mehr als 20 Millionen Frauen in der EU immer noch keinen Zugang zu sicherer und legaler Abtreibung und anderen Diensten im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte haben; in der Erwägung, dass es in einigen Mitgliedstaaten nach wie vor sehr restriktive Gesetze gibt, die Abtreibungen – außer unter genau festgelegten Umständen – verbieten, oder dass es praktische Hindernisse für den Zugang zu Abtreibungen gibt, was dazu führt, dass Frauen illegale Abtreibungen anstreben, in andere Länder reisen oder ihre Schwangerschaft gegen ihren Willen austragen müssen, was eine Verletzung der Menschenrechte und eine Form geschlechtsspezifischer Gewalt darstellt, die das Recht von Frauen und Mädchen auf Leben, ihre körperliche und geistige Unversehrtheit und Sicherheit, Gleichheit, Nichtdiskriminierung und ihre Gesundheit beeinträchtigt und sie unter übermäßigen wirtschaftlichen und psychischen Stress setzt; in der Erwägung, dass die EU im Rahmen der Europäischen Bürgerinitiative „My Voice, My Choice“, die über 1,2 Millionen Unterschriften gesammelt hat, aufgefordert wird, den Zugang zu sicherer und legaler Abtreibung für alle sicherzustellen, wobei die Aufteilung der Zuständigkeiten gemäß den Verträgen zu achten ist, sowie Rechtsvorschriften zur Schaffung eines Finanzierungsmechanismus zu erlassen, mit dem Mitgliedstaaten, die sich freiwillig dieser Politik anschließen, dabei unterstützt werden, allen Menschen, die keinen Zugang dazu haben, einen sicheren Schwangerschaftsabbruch mit entsprechender Betreuung zu ermöglichen; in der Erwägung, dass neue Studien zu geburtshilflicher Gewalt ergeben haben, dass zwischen 21 % und 81 % der befragten Frauen, die entbunden haben, eine oder mehrere Formen geburtshilflicher Gewalt erlebt haben, und dass die Ergebnisse zeigen, dass es in den Mitgliedstaaten nach wie vor Probleme gibt, wenn keine Einwilligung nach Aufklärung vorliegt, Behandlungen ohne Einwilligung vorgenommen werden, verbaler und körperlicher Missbrauch vorliegt und keine Kommunikation stattfindet<FOOTNOTE><FIELD> Quattrocchi, P., „Gewalt in der Geburtshilfe in der Europäischen Union“, Kommission, 2024, https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/74238fad-0b63-11ef-a251-01aa75ed71a1/language-en.</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zufolge eine hochwertige Hebammenbetreuung von entscheidender Bedeutung ist, um die Gesundheit von Müttern und Neugeborenen zu verbessern, Interventionen zu verringern und die Erfahrungen von Frauen bei der Geburt zu optimieren<FOOTNOTE><FIELD> WHO, „Midwifery education and care“ (Hebammenausbildung und -betreuung), https://www.who.int/teams/maternal-newborn-child-adolescent-health-and-ageing/maternal-health/midwifery.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass laut der jüngsten EU-weiten Erhebung<FOOTNOTE><FIELD> Eurostat-Umfrage vom 25. November 2024, „Every third woman in the EU experienced gender-based violence“ (Jede dritte Frau in der EU hat geschlechtsspezifische Gewalt erlebt): https://ec.europa.eu/eurostat/web/products-eurostat-news/w/ddn-20241125-3.</FIELD></FOOTNOTE> 31 % der Frauen in der EU im Alter von 18 bis 74 Jahren körperliche Gewalt (einschließlich Drohungen) oder sexuelle Gewalt im Erwachsenenalter erfahren haben und 20 % der Frauen körperliche Gewalt (einschließlich Drohungen) oder sexuelle Gewalt erfahren haben, die nicht vom Lebenspartner ausgeht, und offiziellen Berichten aus 17 Mitgliedstaaten zufolge 788 Frauen im Jahr 2022 von ihrem Intimpartner oder einem Familienmitglied getötet wurden<FOOTNOTE><FIELD> Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen, „Gender Equality Index 2024: Tackling violence against women, tackling gender inequalities“ (Gleichstellungsindex 2024: Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, Bekämpfung geschlechtsspezifischer Ungleichheiten), 2025, https://eige.europa.eu/publications-resources/publications/gender-equality-index-2024-tackling-violence-against-women-tackling-gender-inequalities?language_content_entity=en.</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass Daten zeigen, dass die Gewalt bei 57 % der Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt gesundheitliche Folgen verursacht hat, von körperlichen Verletzungen bis hin zu langfristigen psychischen Traumata<FOOTNOTE><FIELD> Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen, „Gender Equality Index 2024: Tackling violence against women, tackling gender inequalities“ (Gleichstellungsindex 2024: Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, Bekämpfung geschlechtsspezifischer Ungleichheiten), 2025, https://eige.europa.eu/publications-resources/publications/gender-equality-index-2024-tackling-violence-against-women-tackling-gender-inequalities?language_content_entity=en.</FIELD></FOOTNOTE>, wobei 31 % der Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt ihre Erfahrungen niemandem gegenüber offengelegt haben; in der Erwägung, dass die Unterstützungssysteme für Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt in der EU immer noch unzureichend sind und die Forschung zeigt, dass nur sieben Mitgliedstaaten genügend Beratungszentren für Frauen bereitstellen, während die Anzahl der bestehenden Unterkünfte weit unter dem im Übereinkommen von Istanbul empfohlenen Niveau liegen<FOOTNOTE><FIELD> Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen, „Introducing the latest Gender Equality Index thematic focus: a vital reminder to end violence against women“ (Vorstellung des neuesten thematischen Schwerpunkts des Gleichstellungsindex: Eine wichtige Erinnerung zur Beendigung der Gewalt gegen Frauen), 2025, https://eige.europa.eu/newsroom/news/introducing-latest-gender-equality-index-thematic-focus-vital-reminder-end-violence-against-women?language_content_entity=en.</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass aus weiteren in allen Mitgliedstaaten durchgeführten Forschungen hervorgeht, dass geschlechtsspezifische Gewalt in öffentlichen Räumen und öffentlichen Verkehrsmitteln ein erhebliches Problem darstellt und dass Sicherheits- und Unterstützungsmaßnahmen für die Opfer nach wie vor unzureichend sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass die registrierten Straftaten im Zusammenhang mit sexuellen Übergriffen und Vergewaltigungen zwischen 2019 und 2022 zugenommen haben und dass die Daten zeigen, dass die dokumentierten Fälle sexueller Übergriffe auf Frauen in der EU im Jahr 2022 um 25 % gestiegen sind und die gemeldeten Fälle von Vergewaltigung im Vergleich zu 2019 um 40 % gestiegen sind<FOOTNOTE><FIELD> EIGE (2025), „Impact driver: marking milestones and opportunities for gender equality in the EU“ (Impulse mit Wirkung: Meilensteine und Chancen für die Geschlechtergleichstellung in der EU), Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg.</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass nach Angaben der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte bis zu 55 % der Frauen in der Europäischen Union sexuelle Belästigung in öffentlichen Verkehrsmitteln erfahren haben und dass es zahlreiche Berichte über in verschiedenen Verkehrsträgern erfolgte sexuelle Übergriffe, beispielsweise durch Fahrer von Fahrdiensten und Taxis, gibt; in der Erwägung, dass all diese Daten deutlich machen, dass Frauen weder zu Hause noch am Arbeitsplatz oder in der Öffentlichkeit sicher sind, sodass dringend gehandelt werden muss; in der Erwägung, dass die Erhebung einheitlicher und vergleichbarer, nach Geschlechtern aufgeschlüsselter Daten, wie sie vom EIGE bereitgestellt werden, für den Aufbau umfassender Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter von wesentlicher Bedeutung ist; in der Erwägung, dass die Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt keine einheitliche Definition des Straftatbestands der Vergewaltigung enthält, die auf fehlendes Einverständnis abstellt; in der Erwägung, dass es wichtig ist, die in Artikel 83 Absatz 1 AEUV aufgeführte Liste der Kriminalitätsbereiche auf geschlechtsspezifische Gewalt auszuweiten, da sie die in diesem Artikel festgelegten Kriterien erfüllt, um den Weg für Rechtsvorschriften mit einer solchen Definition zu ebnen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass geschlechtsspezifische Cybergewalt gegen Frauen eine Reihe verschiedener Formen von Gewalt aufgrund des Geschlechts oder einer Kombination von geschlechtsspezifischen und anderen Faktoren umfasst und durch Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) und die Verbreitung künstlicher Intelligenz ausgeübt wird; in der Erwägung, dass bestimmte Formen von Cybergewalt Frauen und Mädchen unverhältnismäßig stark betreffen, schwerwiegendere Formen annehmen und eine stärker beeinträchtigende Wirkung auf Frauen und Mädchen haben, wie z. B. Schweigen, Zensur und Entfremdung von Frauen und Mädchen, und dazu führen können, dass sie sich aus dem öffentlichen Raum zurückziehen; in der Erwägung, dass Frauen in der EU tagtäglich von zunehmender und allgegenwärtiger Cybergewalt betroffen sind und der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte zufolge Frauen nach wie vor das vorrangige Ziel bestimmter Formen von Cybergewalt wie Hassverbrechen und Hetze im Internet<FOOTNOTE><FIELD> EIGE, „Combating cyber violence against women and girls: Developing an EU measurement framework“ (Bekämpfung von Cybergewalt gegen Frauen und Mädchen: Entwicklung eines EU-Messrahmens), 2025, https://eige.europa.eu/publications-resources/publications/combating-cyber-violence-against-women-and-girls-developing-eu-measurement-framework.</FIELD></FOOTNOTE> sowie geschlechtsspezifischer Desinformation sind, während Politikerinnen, Journalistinnen, Bloggerinnen, Künstlerinnen, Aktivistinnen, Menschenrechtsverteidigerinnen und andere Frauen mit einer öffentlichen Präsenz sowie LGBTIQ+-Personen in der Online-Welt mit einem höheren Maß an Gewalt und Missbrauch konfrontiert sind<FOOTNOTE><FIELD> Generaldirektion Wissenschaftlicher Dienst, „Cyberviolence against women in the EU“ (Cybergewalt gegen Frauen in der EU), Europäisches Parlament, 2024, https://www.europarl.europa.eu/thinktank/en/document/EPRS_BRI(2024)767146.</FIELD></FOOTNOTE>, was die Beteiligung von Frauen am öffentlichen Leben und ihre Vertretung erheblich beeinflusst und eine Bedrohung für die Demokratie darstellt; in der Erwägung, dass der sexuelle Missbrauch und die sexuelle Ausbeutung von Kindern eine starke geschlechtsspezifische Komponente aufweisen, von der Mädchen im Internet unverhältnismäßig stark betroffen sind, sodass sie als Formen der geschlechtsspezifischen Gewalt gelten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass jede Person in der EU das Recht auf Zugang zu den höchsten Standards für die körperliche und geistige Gesundheit und Unterstützungsleistungen, das Recht auf zeitnahen, erschwinglichen und hochwertigen Zugang zu präventiver und diagnostischer Gesundheitsversorgung sowie das Recht auf medizinische Behandlung, einschließlich des Rechts auf Zugang zu Dienstleistungen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte, hat; in der Erwägung, dass die EU verpflichtet ist, bei allen Politikbereichen und Tätigkeiten der Union ein hohes Gesundheitsschutzniveau ohne Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Ausrichtung, der Geschlechtsidentität, des Ausdrucks der Geschlechtlichkeit, der Geschlechtsmerkmale oder aus anderen Gründen sicherzustellen<FOOTNOTE><FIELD> Artikel 35 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass LGBTIQ+-Personen in Europa beim Zugang zu Gesundheitsdiensten nach wie vor diskriminiert werden, wobei 16 % der Befragten angaben, dass sie sich von Mitarbeitern des Gesundheitswesens oder der Sozialdienste aufgrund ihrer Identität diskriminiert gefühlt haben, und Transgender-Personen über ein besonders hohes Maß an transphobem und respektlosem Verhalten vonseiten des Gesundheitspersonals ihnen gegenüber berichten; in der Erwägung, dass jeder Mensch das Recht auf körperliche Selbstbestimmung und Unversehrtheit hat und beispielsweise nicht Zwangssterilisation oder erzwungener Medikalisierung ausgesetzt werden sollte, wobei beide einen Verstoß gegen Menschenrechtsstandards darstellen; in der Erwägung, dass Frauen mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert sind, die sich negativ auf ihr Wohlergehen auswirken, darunter verspätete Diagnosen, Vorurteile in Bezug auf die Wahrnehmung und Behandlung von Schmerzen („pain bias“), eine unterschiedliche Einbeziehung in die Forschung, ein eingeschränkter Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen sowie Hindernisse und Herausforderungen beim Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen, wobei insbesondere Frauen mit Behinderungen, Frauen in ländlichen Gebieten, Migrantinnen<FOOTNOTE><FIELD> EIGE (2025), „Impact driver: marking milestones and opportunities for gender equality in the EU“ (Impulse mit Wirkung: Meilensteine und Chancen für die Geschlechtergleichstellung in der EU), Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg.</FIELD></FOOTNOTE> und andere Frauen, die intersektioneller Diskriminierung ausgesetzt sind und sich in prekären Situationen befinden, davon betroffen sind; in der Erwägung, dass Männer seltener einen Arzt aufsuchen, da sie sich der Symptome im Allgemeinen weniger bewusst sind oder dazu neigen, sie herunterzuspielen, wobei sie Anzeichen für das Vorliegen einer Krankheit häufig nicht melden<FOOTNOTE><FIELD> EIGE, „Health“ (Gesundheit), 2017, https://eige.europa.eu/gender-mainstreaming/policy-areas/health?language_content_entity=en.</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass alle Mitgliedstaaten, die Vertragsparteien des Übereinkommens der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau sind, den darin festgelegten Verpflichtungen, darunter auch in Bezug auf den Zugang zu Gesundheitsdiensten, unterliegen; in der Erwägung, dass die Sicherstellung eines gleichberechtigten Zugangs zu Gesundheitsdiensten für den Schutz der öffentlichen Gesundheit, die Förderung der sozialen Inklusion und den Abbau von Ungleichheiten von wesentlicher Bedeutung ist; in der Erwägung, dass dringend Maßnahmen erforderlich sind, um weitere Forschungen durchzuführen und das anhaltende geschlechtsspezifische Gesundheitsgefälle zu beheben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>O.</NO.P>in der Erwägung, dass Frauen im Vergleich zu Männern häufiger psychischen Störungen wie Depression, Angststörungen und Einsamkeit im Alter ausgesetzt sind, was zu psychischen Problemen beitragen kann; in der Erwägung, dass beispielsweise 2019 ein höherer Anteil von Frauen (8,7 %) als Männer (5,5 %) im Alter von 15 Jahren und älter in der EU chronische Depressionen meldeten<FOOTNOTE><FIELD> Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments, „Mental health in the EU“ (Psychische Gesundheit in der EU), 2023, https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/BRIE/2023/751416/EPRS_BRI(2023)751416_EN.pdf.</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass es sich bei vier von fünf Personen, bei denen eine Autoimmunerkrankung diagnostiziert wurde, um Frauen handelt; in der Erwägung, dass Herz-Kreislauf-Erkrankungen weltweit nach wie vor die häufigste Todesursache sind, wobei Frauen nach akuten Vorfällen höhere Sterblichkeitsraten und schlechtere Gesundheitsergebnisse aufweisen, was dazu führt, dass diese Erkrankungen 37 % aller Todesfälle bei Frauen im Vergleich zu 31 % bei Männern ausmachen; in der Erwägung, dass Frauen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen in klinischen Studien ständig unterdiagnostiziert und unterbehandelt werden und auch unterrepräsentiert sind, was zu weiteren und tieferen Ungleichheiten im Bereich der öffentlichen Gesundheit führt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>P.</NO.P>in der Erwägung, dass Frauen in all ihrer Vielfalt durch strukturelle und kulturelle Faktoren stets benachteiligt werden und unverhältnismäßig stark von unterschiedlichen Herausforderungen betroffen sind, z. B. von den Folgen der Lebenshaltungskostenkrise, da sie in der Regel zu den ärmsten Teilen der Bevölkerung gehören und 70 % der 1,3 Milliarden Menschen, die in Armut leben, oder von den Folgen der Sparmaßnahmen, von denen Frauen, insbesondere Rassismus ausgesetzte Frauen sowie Frauen mit einkommensschwachem Hintergrund, unverhältnismäßig stark betroffen sind; in der Erwägung, dass die Armut in der gesamten EU zunimmt und es in erster Linie Frauen sind, die weniger als einen existenzsichernden Lohn erhalten, wodurch viele nicht in der Lage sind, für sich selbst und ihre Familien zu sorgen, und dies insbesondere bei Transfrauen der Fall ist, die fast dreimal so häufig arbeitslos sind; in der Erwägung, dass in der EU fast jede dritte nicht in der EU geborene Frau in prekären Arbeitsverhältnissen beschäftigt ist; in der Erwägung, dass 18 % der Migrantinnen von Armut bedroht sind; in der Erwägung, dass langfristige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse in den meisten EU-Ländern für Personen, die als hochqualifizierte und gut bezahlte Arbeitnehmer gelten, oft besser zugänglich sind, wohingegen Personen, die Branchen „mit mittlerem und geringem Qualifikationsniveau“ zugewiesen werden, in schlecht bezahlten Branchen von Ausbeutung und prekärer Beschäftigung bedroht sein können; in der Erwägung, dass die einzigartigen Herausforderungen in bestimmten Branchen zunächst Frauen benachteiligen, z. B. Landwirtinnen, die mit geschlechtsspezifischen Hindernissen wie mangelndem Zugang zu Land, Schwierigkeiten bei der Finanzierung der landwirtschaftlichen Aus- und Weiterbildung und Gleichbehandlung konfrontiert sind; in der Erwägung, dass Armut und soziale Ausgrenzung strukturelle Ursachen haben, die insbesondere durch politische Maßnahmen in den Bereichen Beschäftigung, Wohnraum, Mobilität und Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen beseitigt und rückgängig gemacht werden müssen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Q.</NO.P>in der Erwägung, dass es EU-weit nach wie vor Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt und Unterschiede bei der Beschäftigung von Frauen und Männern in den einzelnen Sektoren und Regionen – einschließlich Gebieten in äußerster Randlage – gibt, es in der gesamten EU immer noch an fairen Arbeitsbedingungen und an Sicherheit für Arbeitnehmerinnen mangelt und das bestehende geschlechtsspezifische Entgeltgefälle weitgehend auf die systematische Unterbewertung der Arbeit in Sektoren, in denen Frauen überwiegend tätig sind und in denen nur etwa 20 % der Männer einer Beschäftigung nachgehen, wie im Pflege-, Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesen, zurückzuführen ist; in der Erwägung, dass zur Beseitigung des geschlechtsspezifischen Entgeltgefälles daher der Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit umgesetzt werden muss; in der Erwägung, dass allgemeine – insbesondere tertiäre – Bildung, berufliche Bildung und Sozialschutz für die Gleichstellung der Geschlechter unerlässlich sind, insbesondere für Frauen über 55 Jahre und Frauen, die in ländlichen, abgelegenen oder entvölkerten Gebieten leben und mit besonderen und vielschichtigen Hindernissen konfrontiert sind; in der Erwägung, dass Bildung unverzichtbar ist, um es jedem zu ermöglichen, sich an Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt anzupassen und sich Zugang zu hochwertigen Beschäftigungsmöglichkeiten zu verschaffen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>R.</NO.P>in der Erwägung, dass 2023 das geschlechtsspezifische Entgeltgefälle in der Europäischen Union bei 13 %<FOOTNOTE><FIELD> EIGE „Impact driver: marking milestones and opportunities for gender equality in the EU“ (Impulse mit Wirkung: Meilensteine und Chancen für die Geschlechtergleichstellung in der EU), 2025, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg.</FIELD></FOOTNOTE> lag und Frauen 2025 in der EU durchschnittlich um 15 % weniger verdienen als Männer; in der Erwägung, dass die Lage in bestimmten Regionen, z. B. in ländlichen Gebieten, und in bestimmten Sektoren, z. B. im Gesundheitswesen, in dem das Entgeltgefällte bei 24 %<FOOTNOTE><FIELD> WHO „The gender pay gap in the health and care sector – A global analysis in the time of COVID-19“ (Das geschlechtsspezifische Entgeltgefälle im Gesundheits- und Pflegesektor – Eine globale Analyse während der COVID-19-Pandemie), 2022, https://www.who.int/publications/i/item/9789240052895.</FIELD></FOOTNOTE> liegt, angespannter ist, was zu großen Unterschieden bei den Rentenzahlungen und zu Unterschieden bei den Einkünften im Alter führt, was wiederum bedingt, dass Frauen in der EU eine im Schnitt um 26,1 % niedrigere Rente erhalten; in der Erwägung, dass das Recht auf gleiches Entgelt für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit nicht garantiert ist und dass die Ursachen dieser Diskriminierung angegangen werden müssen, sei es durch die Verwendung von Instrumenten, mit denen sich der Wert von Arbeit besser definieren und vergleichen lässt, durch den Schutz und die Stärkung der Arbeitnehmerrechte oder gegebenenfalls durch umfassendere Tarifverhandlungen; in der Erwägung, dass durch den Aufbau einer inklusiven Wirtschaft und die Beseitigung geschlechtsspezifischer Unterschiede das Bruttoinlandsprodukt (BIP) der Union pro Kopf bis 2050 von 6,1 % auf 9,6 % deutlich erhöht werden könnte<FOOTNOTE><FIELD> EIGE „Wirtschaftlicher Nutzen der Gleichstellung in der Europäischen Union – Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen der Gleichstellung“, https://eige.europa.eu/sites/default/files/documents/wirtschaftlicher_nutzen_der_gleichstellung_in_der_europaischen_union._gesamtwirtschaftliche_auswirkungen_der_gleichstellung_0.pdf.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>S.</NO.P>in der Erwägung, dass Frauen und Mädchen in den Bereichen Bildung und Ausbildung sowie Beschäftigung, insbesondere was Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) sowie Digitales und künstliche Intelligenz (KI) anbelangt, nach wie vor unterrepräsentiert sind, da nur eine von sechs Fachkräften in der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) und einer von drei MINT-Absolventen Frauen sind<FOOTNOTE><FIELD> EIGE „Study and work in the EU: set apart by gender“ (Studieren und Arbeiten in der EU: getrennt nach Geschlecht), 2018</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass in der Union mehr als 80 % der MINT- und IKT-Fachkräfte Männer sind<FOOTNOTE><FIELD> Europäische Kommission „2025 report on Gender Equality in the EU“ (Bericht 2025 über die Gleichstellung der Geschlechter in der EU), 2025.</FIELD></FOOTNOTE> und nur 41 % der Arbeitsplätze in Wissenschaft und Technik von Frauen besetzt sind; in der Erwägung, dass die Zahl der jungen IKT- bzw. MINT-Absolventinnen zwar gestiegen ist, das geschlechtsspezifische Beschäftigungs- und Entgeltgefälle jedoch nach wie vor stark ausgeprägt ist, insbesondere was Start-ups betrifft; in der Erwägung, dass im Jahr 2018 nur 22 % der weltweiten KI-Fachkräfte Frauen waren, ein Problem, durch das Stereotype und Vorurteile aufrechterhalten und bekräftigt werden<FOOTNOTE><FIELD> Mitteilung der Kommission vom 9. März 2021 mit dem Titel: „Digitaler Kompass 2030: der europäische Weg in die digitale Dekade“ (COM(2021)0118).</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass diese Diskrepanz nicht nur eine verpasste Chance für den technologischen Fortschritt, das Wirtschaftswachstum, die Innovationskraft und die Resilienz der EU darstellt, sondern auch die Teilhabe von Frauen und ihre berufliche Laufbahn auf künftigen Arbeitsmärkten behindert; in der Erwägung, dass die steigende Nachfrage nach MINT-Kompetenzen in digitalen, sauberen und kreislauforientierten Sektoren sowie in der Luft- und Raumfahrt, der Verteidigungsindustrie und traditionellen Wirtschaftszweigen die Förderung qualifizierter weiblicher Talente erfordert; in der Erwägung, dass die EU vor zahlreichen Herausforderungen steht, die ihre Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen, und dies verdeutlicht, dass eine verstärkte und insbesondere inklusive Wirtschaftstätigkeit erforderlich ist; in der Erwägung, dass der Zugang von Frauen in all ihrer Vielfalt zu allen Sektoren, einschließlich des IKT- und des Finanzsektors, für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft von entscheidender Bedeutung ist; in der Erwägung, dass die Gleichstellung der Geschlechter ein wesentlicher Motor für Wirtschaftswachstum, Innovationen, Wettbewerbsfähigkeit und sozialen Zusammenhalt ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>T.</NO.P>in der Erwägung, dass es immer mehr neue digitale Technologien, einschließlich künstlicher Intelligenz, und KI-generierte Täuschungen gibt, Deepfakes immer häufiger erstellt und verbreitet werden oder Tools zur Generierung gefälschter Nacktbilder zunehmend verwendet werden sowie Cyber-Mobbing vermehrt auftritt, was einen Risikofaktor für die Geschlechtergleichstellung darstellt und bestehende Muster von geschlechtsspezifischen Ungleichheiten, Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen und Mädchen aufrechterhalten und verstärken könnte; in der Erwägung, dass geschlechtsspezifische Vorurteile in Technologien, einschließlich KI-Systemen, verankert sind und dass bestehende Geschäftsmodelle marktbeherrschender Online-Plattformen, die auf Microtargeting-Werbung beruhen, bei der Verbreitung und Verstärkung von Hetze und verschiedenen Formen von Gewalt im Netz eine Rolle spielen; in der Erwägung, dass Social-Media-Kanäle und der zunehmend suchterzeugende Charakter ihrer Algorithmen Risikofaktoren für das psychische Wohlbefinden junger Mädchen und Frauen darstellen, die von einem geschlechtsspezifischen Blickwinkel aus angegangen werden müssen; in der Erwägung, dass diese Technologien, wenn sie ethisch und geschlechtersensibel entwickelt und auch entsprechend eingesetzt werden, für Frauen und Mädchen eine Chance darstellen können;</P></CONS><CONS><P><NO.P>U.</NO.P>in der Erwägung, dass die Berichterstattung in den Nachrichtenmedien oft keine geschlechtsspezifische Dimension aufweist und Geschlechterstereotype dabei nicht infrage gestellt werden; in der Erwägung, dass Frauen in der Medienbranche auf allen Stufen der Leitungsstruktur unterrepräsentiert sind, sei es in der Informationsproduktion, den Entscheidungsprozessen oder auf der Eigentümer-Ebene; in der Erwägung, dass der Europarat erklärt hat, dass Frauen nur etwa ein Viertel der Personen repräsentieren, die in den Nachrichten in Wort und Schrift zu Wort kommen oder gezeigt werden und dass sie nur selten als Experten miteinbezogen werden<FOOTNOTE><FIELD> Europarat „Women in Media and artificial intelligence“ (Die Rolle von Frauen in den Sektoren Medien und künstliche Intelligenz), https://www.coe.int/en/web/genderequality/women-in-media-and-artificial-intelligence.</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass der sechsten Ausgabe des Global Media Monitoring Project zufolge 2020 nur 2 % der Berichterstattung in Europa<FOOTNOTE><FIELD> Liste der teilnehmenden Länder: Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, England, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Grönland, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Malta, Moldawien, Niederlande, Nordirland, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Schottland, Schweden, Schweiz, Serbien, Spanien, Türkei, Wales und Zypern.</FIELD></FOOTNOTE> Geschlechterstereotype eindeutig infrage stellten<FOOTNOTE><FIELD> EIGE „Impact driver: marking milestones and opportunities for gender equality in the EU“ (Impulse mit Wirkung: Meilensteine und Chancen für die Geschlechtergleichstellung in der EU), 2025, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>V.</NO.P>in der Erwägung, dass in der gesamten EU sowohl informelle als auch formelle Betreuungsaufgaben nach wie vor unverhältnismäßig oft von Frauen wahrgenommen werden, wodurch zu strukturellen geschlechtsspezifischen Ungleichheiten beigetragen und das geschlechtsspezifische Gefälle bei Betreuungs- und Pflegeaufgaben verstärkt wird, indem die Fähigkeit von Frauen, am Arbeitsmarkt teilzunehmen, eingeschränkt wird, was zu niedrigeren Einkommen und Renten führt und Frauen daran hindert, zu gleichen Bedingungen wie Männer wirtschaftlich unabhängig zu werden, und sie gleichzeitig stressbedingten Gesundheitsrisiken aussetzt<FOOTNOTE><FIELD> EIGE „Gender Equality Index 2019: Work-life balance“ (Gleichstellungsindex 2019: Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben), https://eige.europa.eu/publications-resources/toolkits-guides/gender-equality-index-2019-report/informal-care-older-people-people-disabilities-and-long-term-care-services.</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass Frauen, die nach Mutterschaftsurlaub oder erweiterten Betreuungsaufgaben in den Arbeitsmarkt zurückkehren, häufig Schwierigkeiten beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt haben, einschließlich veralteter Qualifikationen, eines geringeren Verdienstpotenzials, verringerter Aufstiegsmöglichkeiten und Diskriminierung am Arbeitsplatz; in der Erwägung, dass solche Hürden zum geschlechtsspezifischen Beschäftigungs-, Entgelt- und Rentengefälle beitragen, das Wohlergehen von Kindern und anderen unterhaltsberechtigten Personen beeinträchtigen und durch gezielte politische Maßnahmen und Unterstützungsprogramme angegangen werden müssen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>W.</NO.P>in der Erwägung, dass fast 30 % der Frauen in der EU Teilzeit arbeiten; in der Erwägung, dass es für Frauen in der EU viel wahrscheinlicher ist, eine bezahlte Arbeit aufzugeben, um sich um Kinder bzw. andere unterhaltsberechtigte Personen zu kümmern, und es an hochwertigen Kinderbetreuungsinfrastrukturen und -diensten, vor allem öffentlichen, mangelt, diese nicht zur Verfügung stehen oder unerschwinglich sind, was nach wie vor eine große Hürde für die gleichberechtigte Teilnahme an allen Bereichen des Lebens, einschließlich der Beschäftigung, darstellt; in der Erwägung, dass die Internationale Arbeitsorganisation den Mangel an öffentlichen und privaten Investitionen in Kinderbetreuung und andere formelle Pflege- und Betreuungsdienste hervorhebt und betont, dass durch die seit Langem bestehenden ungleichen Einstellungen gegenüber Pflege- und Betreuungstätigkeiten im Allgemeinen die wirtschaftlichen und sozialen Kosten der Betreuung – vor allem für Frauen – steigen; in der Erwägung, dass 7,7 Millionen Frauen in der EU wegen unbezahlter Pflege- und Betreuungsaufgaben nicht am Arbeitsmarkt teilnehmen können und ein großes ungenutztes Potenzial besteht, was die ausgewogene Besetzung der Stellen im Pflegesektor anbelangt, wie in Schätzungen des EIGE dargelegt, denen zufolge die Beschäftigungsquote bis 2050 auf 80 % steigen könnte, wenn die Geschlechtergleichstellung erheblich verbessert wird<FOOTNOTE><FIELD> https://commission.europa.eu/document/download/055fdbab-5786-425e-a072-652bf53d8fe4_en?filename=Gender%20Equality%20Report.pdffilename=Gender%20Equality%20Report.pdf.</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass gemäß der Europäischen Erhebung zur Lebensqualität von Eurofound 42 % der nicht erwerbstätigen Pflege- und Betreuungspersonen dem untersten Einkommensquartil angehören (gegenüber 24 % der nicht pflegenden und betreuenden Personen), 59 % der nicht erwerbstätigen Pflege- und Betreuungspersonen Schwierigkeiten haben, über die Runden zu kommen (gegenüber 46 % der nicht pflegenden und betreuenden Personen), und 80 % der Pflege und Betreuung von informellen Pflege- und Betreuungskräften, überwiegend Frauen im Alter von 45 bis 75 Jahren, erbracht werden, was zu geschlechtsspezifischen Ungleichheiten in Bezug auf Beschäftigung und Einkommen beiträgt; in der Erwägung, dass etwa jede vierte bezahlte Pflege- und Betreuungskraft einen Migrationshintergrund hat,  was angesichts der Tatsache, dass etwa neun von zehn bezahlten Pflege- und Betreuungskräften Frauen sind, besonders relevant ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>X.</NO.P>in der Erwägung, dass der Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (CEDAW) im Jahr 2024 die allgemeine Empfehlung Nr. 40 zur gleichberechtigten und inklusiven Vertretung von Frauen in Entscheidungssystemen abgegeben hat, wobei einer der Schwerpunkte der Empfehlung eine Parität von 50 % zwischen Frauen und Männern in all ihrer Vielfalt im Hinblick auf den gleichberechtigten Zugang zu und die gleiche Machtverteilung in Entscheidungssystemen ist; in der Erwägung, dass der Anteil der Frauen in den nationalen Parlamenten von 11,3 % im Jahr 1995 auf nur 27,2 % im Jahr 2025 gestiegen ist<FOOTNOTE><FIELD> Interparlamentarische Union „Women in parliament 1995-2025“ (Frauen im Parlament 1995-2025), 2025.</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass 2025 in der EU nur etwa ein Drittel der Parlamentssitze von Frauen besetzt sind<FOOTNOTE><FIELD> EIGE, Gleichstellungsindex, https://eige.europa.eu/gender-equality-index/2024/domain/power.</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass Frauen trotz vieler politischer und legislativer Initiativen mit strukturellen, kulturellen und institutionellen Hürden konfrontiert sind und Forschungsergebnisse zeigen, dass sie auf allen Ebenen der wirtschaftlichen und politischen Entscheidungsfindung weltweit, auch auf lokaler und regionaler Ebene, unterrepräsentiert sind und dass die Verwirklichung der Geschlechterparität und -vertretung in der Politik sowie in der Wirtschaft – insbesondere in den Verwaltungsräten – in weiter Ferne liegt und gezielte Maßnahmen auf allen Regierungs- und Verwaltungsebenen erfordert;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Y.</NO.P>in der Erwägung, dass die Klimakrise und geschlechtsspezifische Ungleichheiten miteinander verknüpft sind und durch die Klimakrise bestehende Ungleichheiten, einschließlich des Zugangs zu Bildungs- und Ausbildungs- sowie Beschäftigungsmöglichkeiten, des Zugangs zu und der Kontrolle über Land und natürliche Ressourcen sowie der Beteiligung an Entscheidungsprozessen<FOOTNOTE><FIELD> UN Climate Change News „Closing the Gap, Boosting Ambition: Investing in Women is Key to Climate Action“ (Gefälle beseitigen, Ziele höherstecken: Investitionen in Frauen sind der Schlüssel zum Klimaschutz), 2024, https://unfccc.int/news/closing-the-gap-boosting-ambition-investing-in-women-is-key-to-climate-action.</FIELD></FOOTNOTE>, verschärft werden; in der Erwägung, dass die negativen Auswirkungen des Klimawandels und der Schädigung von Ökosystemen unverhältnismäßig stark von Frauen und Mädchen, insbesondere jenen, die sich bereits in prekären Situationen befinden, einschließlich indigenen Völkern und anderen von natürlichen Ressourcen abhängigen Gemeinschaften, getragen werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Z.</NO.P>in der Erwägung, dass die Union mit zahlreichen Krisen konfrontiert ist, darunter Klimakatastrophen, bewaffnete Konflikte, Pandemien und Populismus, deren Auswirkungen geschlechtsspezifisch sind; in der Erwägung, dass bewaffnete Konflikte Frauen und Mädchen unverhältnismäßig stark treffen, auch durch den Anstieg geschlechtsspezifischer Gewalt als Kriegswaffe<FOOTNOTE><FIELD> Einem Bericht der Vereinten Nationen zufolge sind die von den Vereinten Nationen überprüften Fälle sexualisierter Gewalt in Konflikten im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um 50 % gestiegen (UN Women „Facts and figures: Women, peace, and security“ (Zahlen und Fakten: Frauen, Frieden und Sicherheit), 2025, https://www.unwomen.org/en/articles/facts-and-figures/facts-and-figures-women-peace-and-security).</FIELD></FOOTNOTE>, und zu einer allgemeinen Verschlechterung der Rechte von Frauen geführt haben, was sich nachteilig auf die uneingeschränkte Wahrnehmung der Menschenrechte von Frauen und Mädchen weltweit auswirkt; in der Erwägung, dass die Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit zwar für die aktuellen globalen Herausforderungen, was Frieden und Sicherheit anbelangt, von großer Bedeutung ist, die Teilhabe und die Führungsrolle von Frauen in den Bereichen Außenpolitik, Verteidigung, Sicherheit und Friedenskonsolidierung jedoch nach wie vor unzureichend sind, was aufgrund fehlender Daten weitgehend nicht bekannt ist; in der Erwägung, dass mehrere Projekte, beispielsweise der #SHEcurity-Index, mit dem Ziel entwickelt wurden, umfassende Daten zu sammeln, die als bewährte Verfahren und Beispiele für die Datenerhebung auf EU-Ebene dienen können; in der Erwägung, dass Frauen in Friedensverhandlungen unentwegt unterrepräsentiert sind und im Jahr 2022 nur 16 % der Verhandlungsführer bei aktiven Friedensprozessen, die unter der Leitung oder der gemeinsamen Leitung der Vereinten Nationen standen, Frauen waren<FOOTNOTE><FIELD> European Council on Foreign Relations „Women‘s Participation in Peace Processes“ (Teilhabe von Frauen an Friedensprozessen), https://www.cfr.org/womens-participation-in-peace-processes/.</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass die Einbeziehung der Geschlechterperspektive in die Außen- und Sicherheitspolitik der EU bedeutet, die besonderen geschlechtsspezifischen Dimensionen und Auswirkungen globaler Phänomene wie Klimawandel, Migration, Handel und Sicherheit anzuerkennen und zu bekämpfen sowie die Erfahrungen und Bedürfnisse von Frauen und Gruppen, die mit vielfältigen und sich überschneidenden Formen der Diskriminierung und Marginalisierung konfrontiert sind, in den Mittelpunkt der Politikgestaltung zu stellen; in der Erwägung, dass mit dem Aktionsplan für die Gleichstellung, der ambitionierten Strategie der EU, ein Beitrag zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDG), insbesondere zum Nachhaltigkeitsziel 5, geleistet wird und die Fortschritte bei der Geschlechtergleichstellung beschleunigt werden; in der Erwägung, dass bei allen außenpolitischen Maßnahmen und Strategien der EU die Stärkung der Rolle der Frau im Vordergrund steht und ihr auch bei der Gestaltung der Agenda 2030 aktiv Rechnung getragen wurde; in der Erwägung, dass sich die EU bei ihrer Außenpolitik dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass 85 % aller neuen Programme zur Gleichstellung der Geschlechter und zur Stärkung der Rolle der Frau beitragen; in der Erwägung, dass eine solche Verpflichtung derzeit in den internen Politikbereichen der EU – auch auf Ebene der Mitgliedstaaten – fehlt, was die Gefahr ungleicher Fortschritte auf dem Weg zur Gleichstellung der Geschlechter in der EU birgt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AA.</NO.P>in der Erwägung, dass Diskriminierungen auf Grundlage der in Artikel 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union aufgeführten Merkmale verboten sind; in der Erwägung, dass viele Frauen, Mädchen und schutzbedürftige Gruppen, darunter Menschen mit Behinderungen, Menschen aus benachteiligten sozioökonomischen Verhältnissen, Menschen, die Rassismus ausgesetzt sind, Menschen, die bestimmten ethnischen Gruppen oder einer Minderheit angehören, Menschen mit Migrationshintergrund, LGBTIQ+-Personen, vor allem trans- und intersexuelle Frauen, Roma sowie Menschen, die Diskriminierung aus Altersgründen erfahren (sowohl jüngere als auch ältere Menschen) (im Folgenden „Auflistung der Gründe, aus denen Diskriminierung verboten ist“), in der EU mit sich überschneidenden Ungleichheiten und Diskriminierungen konfrontiert sind; in der Erwägung, dass Frauen und Mädchen mit Behinderungen 29,2 % der weiblichen Bevölkerung in der EU ausmachen und in allen Lebensbereichen mit Ausgrenzung und Diskriminierung sowie einer hohen Rate geschlechtsspezifischer Gewalt konfrontiert sind; in der Erwägung, dass Frauen und LGBTIQ+-Personen, unabhängig davon, ob sie sich auf der Durchreise befinden oder in Aufnahmeeinrichtungen leben, häufig besonderen geschlechtsspezifischen Risiken ausgesetzt sind, darunter Gewalt, unzureichender Zugang zur Gesundheitsversorgung und Rechtsunsicherheit; in der Erwägung, dass dies gesondert behandelt werden sollte;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AB.</NO.P>in der Erwägung, dass geschlechtsspezifische Ungleichheiten in bestimmten Sektoren wie Landwirtschaft, Finanz- und Verbraucherdienstleistungen<FOOTNOTE><FIELD> Weltwirtschaftsforum „Global Gender Gap Report 2023“ (Globaler Bericht 2023 über das geschlechtsbedingte Gefälle), https://www.weforum.org/publications/global-gender-gap-report-2023/.</FIELD></FOOTNOTE>, Gesundheit und Pflege<FOOTNOTE><FIELD> Weltgesundheitsorganisation „Women in the health and care sector earn 24 percent less than men“ (Frauen im Gesundheits- und Pflegesektor verdienen 24 % weniger als Männer), 2022, https://www.who.int/news/item/13-07-2022-women-in-the-health-and-care-sector-earn-24-percent-less-than-men.</FIELD></FOOTNOTE> sowie MINT<FOOTNOTE><FIELD> Evagorou, M., Puig, B., Bayram, D. und Janeckova, H. „Addressing the gender gap in STEM education across education levels – Analytical report“ (Beseitigung des Geschlechtergefälles in MINT-Fächern auf allen Bildungsebenen – Analytischer Bericht), Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2024, https://data.europa.eu/doi/10.2766/260477.</FIELD></FOOTNOTE> und in einigen Gebieten wie ländlichen Gebieten, Inseln und Gebieten in äußerster Randlage deutlicher zutage treten; in der Erwägung, dass Frauen aus diesen Gebieten und Sektoren, die intersektioneller Diskriminierung ausgesetzt sind, mit besonderen strukturellen Hürden konfrontiert sind, die es erschweren, am Arbeitsmarkt teilzunehmen und Zugang zu Gesundheitsversorgung, Bildung, Wohnraum, digitaler Konnektivität sowie grundlegenden öffentlichen Dienstleistungen und Infrastrukturen zu erhalten, und dass diese in einigen Fällen überhaupt nicht verfügbar sind; in der Erwägung, dass in ländlichen Gebieten, auch in Gebieten in äußerster Randlage, zunehmend Entvölkerung stattfindet, wobei junge Menschen, insbesondere Mädchen und Frauen<FOOTNOTE><FIELD> Mitteilung der Kommission vom 30. Juni 2021 mit dem Titel „Eine langfristige Vision für die ländlichen Gebiete der EU – Für stärkere, vernetzte, resiliente und florierende ländliche Gebiete bis 2040“.</FIELD></FOOTNOTE>, in größerer Anzahl diese Gebiete verlassen, wodurch ihr Recht, in diesen Gebieten zu bleiben, untergraben wird; in der Erwägung, dass ein zielgerichteter und intersektionaler Ansatz erforderlich ist, um das anhaltende Geschlechtergefälle in diesen Sektoren und Gebieten anzugehen und sicherzustellen, dass Frauen und Mädchen bei der Umsetzung der Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter nicht zurückgelassen werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AC.</NO.P>in der Erwägung, dass alle Mitgliedstaaten verpflichtet sind, im Interesse der Kinder zu handeln, indem sie deren Recht auf Familienleben wahren und Diskriminierungen aufgrund des Familienstands, der sexuellen Ausrichtung oder der Empfängnisart ihrer Eltern untersagen; in der Erwägung, dass etwa zwei Millionen Kinder bei der grenzüberschreitenden Anerkennung von Familien noch immer mit Rechtsunsicherheit konfrontiert sein können; in der Erwägung, dass die Kommission im Jahr 2022 einen Vorschlag für eine Verordnung des Rates<FOOTNOTE><FIELD> Vorschlag der Kommission vom 7. Dezember 2022 für eine Verordnung des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung von Entscheidungen und die Annahme öffentlicher Urkunden in Elternschaftssachen sowie zur Einführung eines europäischen Elternschaftszertifikats (COM(2022)0695).</FIELD></FOOTNOTE> über Elternschaftssachen und die Einführung eines europäischen Elternschaftszertifikats vorgelegt hat, der noch im Rat anhängig ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AD.</NO.P>in der Erwägung, dass im Fahrplan für Frauenrechte das starke Engagement der EU für die Sicherstellung und die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der Rechte der Frauen bekräftigt wird sowie die Grundsätze und die langfristige Vision für Fortschritte dargelegt werden, auf die sich die Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter für die Zeit nach 2025 stützen wird;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>fordert die Kommission auf, eine ambitionierte Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2026-2030 vorzulegen, die auf der ersten Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020-2025 aufbaut sowie konkrete und angemessene Maßnahmen in den nachstehend dargelegten Schlüsselbereichen enthält;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Geschlechtsspezifische Gewalt</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>fordert die Kommission auf, dem Rat einen Vorschlag zur Aufnahme der geschlechtsspezifischen Gewalt als neuen Kriminalitätsbereich in Artikel 83 Absatz 1 AEUV zu unterbreiten, um alle Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen, einschließlich systemischer Gewalt, die eine der häufigsten Grundrechtsverletzungen in der EU darstellt, umgehend zu beseitigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>fordert die Kommission auf, ihre Empfehlung für die Prävention schädlicher Praktiken gegen Frauen und Mädchen, einschließlich aller Formen von geburtshilflicher und gynäkologischer Gewalt, Fehlverhalten im medizinischen Kontext, Zwangsabtreibung und Zwangssterilisation, Verweigerung der Betreuung bei Abtreibungen sowie Genitalverstümmelung bei Frauen und Intersexuellen, rasch zu veröffentlichen und sicherzustellen, dass sie die Richtlinie (EU) 2024/1385 ergänzt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>fordert die Kommission auf, eine rasche Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1385 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu überwachen und zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>fordert die Kommission nachdrücklich auf, Femizid als gesonderten und eigenständigen Straftatbestand anzuerkennen, und betont, dass das Verständnis von Femizid als „die Tötung einer Frau oder eines Mädchens aufgrund ihres Geschlechts“ entscheidend für das Verständnis der Ursachen ist, die mit geschlechtsspezifischer Diskriminierung und Machtungleichgewichten zusammenhängen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>fordert die Kommission erneut auf, Leitlinien für die Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1385 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt sowie zu Gewalt in allen Lebensbereichen zu entwickeln, einschließlich klarer Leitlinien für eine umfassende und altersgerechte Sexual- und Beziehungsaufklärung mit Schwerpunkt auf der Aufklärung über das Konzept des Einverständnisses im Einklang mit internationalen Standards, und besonderes Augenmerk auf die vollständige Umsetzung und Durchsetzung aller Artikel der Richtlinie – insbesondere des Artikels 35 – zu richten, in dem die Verbreitung von Materialien zur Aufklärung über das Konzept des Einverständnisses und die Organisation von Sensibilisierungskampagnen oder -programmen behandelt werden, um das Bewusstsein dafür zu schärfen, dass nicht einverständliche sexuelle Handlungen als Straftat gelten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>fordert die Kommission nachdrücklich auf, hervorzuheben, dass das Element der Meldung in der Richtlinie (EU) 2024/1385 wichtig ist, damit durch die Richtlinie ein wirksamer Beitrag zur Prävention und Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen geleistet wird; fordert die Kommission auf, der Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt im Alltag und im Internet Vorrang einzuräumen und die Bedeutung angemessener, gezielter und rechtzeitiger Präventionsmaßnahmen durch Bildung, digitale Kompetenz, Schulung von Fachkräften und Sensibilisierungskampagnen als Schlüsselelement bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen im Einklang mit den Bestimmungen der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften zu betonen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>fordert die Kommission auf, den besonderen Bedürfnissen von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt Rechnung zu tragen, darunter psychosoziale Unterstützung, Wohnraum für Opfer, Programme für lebenslanges Lernen und Kinderbetreuung, sowie Opfer und Überlebende ausreichend zu schützen, indem langfristige öffentliche Investitionen sichergestellt und aufgestockt und wirksame Reaktionen ermöglicht werden, die strukturell, intersektionell und auf Überlebende ausgerichtet sein sollten und mit denen soziale, wirtschaftliche und kulturelle Ursachen geschlechtsspezifischer Gewalt angegangen werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten, die das Übereinkommen von Istanbul noch nicht ratifiziert haben, nachdrücklich dazu aufzufordern, es zu ratifizieren und diesen Prozess zu beschleunigen; fordert die Kommission auf, den Umsetzungsprozess sicherzustellen, zu überwachen und zu beschleunigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>betont, dass Randgruppen einem erhöhten Risiko von Gewalt ausgesetzt sind und dass sich überschneidende Formen der Diskriminierung die Auswirkungen von geschlechtsspezifischer Gewalt und Reviktimisierung verstärken; fordert die Kommission daher auf, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten verbindliche und umfassende Schulungen für alle Angehörigen der Rechtsberufe, einschließlich Richtern und Staatsanwälten, zu Fragen im Zusammenhang mit geschlechtsspezifischer Gewalt, Intersektionalität und Unterstützung von Opfern zu entwickeln und durchzuführen, um sicherzustellen, dass Angehörige der Rechtsberufe angemessen dafür gewappnet sind, Fälle – aus dem Alltag und dem Internet – unter den Gesichtspunkten der Geschlechtersensibilität und der Intersektionalität zu behandeln, und dass Opfer während Gerichtsverfahren keiner sekundären Viktimisierung ausgesetzt sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>fordert die Kommission auf, einen EU-Rechtsakt vorzuschlagen, mit dem sichergestellt wird, dass bei der Strafbarkeit der Vergewaltigung in allen Mitgliedstaaten auf fehlendes Einverständnis abgestellt wird; stellt fest, dass 14 Mitgliedstaaten bei der Feststellung des Straftatbestands der Vergewaltigung nach wie vor irgendeine Form von Gewalt voraussetzen, oder das Konzept des Einverständnisses nicht ausdrücklich erwähnen; bekräftigt, dass Vergewaltigung nicht nur eine Verletzung der Grundrechte und der körperlichen Selbstbestimmung und Unversehrtheit von Frauen, sondern auch eine Form des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Frauen und Mädchen darstellt, was gemäß AEUV eine Straftat mit europäischer Dimension darstellt<FOOTNOTE><FIELD> Artikel 83 AEUV.</FIELD></FOOTNOTE>; fordert die Mitgliedstaaten, die immer noch Definitionen der Vergewaltigung verwenden, die vom Vorliegen von Gewalt ausgehen, auf, Änderungen ihrer Rechtsvorschriften auf den Weg zu bringen, um ihre Definition mit den neuesten internationalen Standards und Artikel 36 des Übereinkommens von Istanbul in Einklang zu bringen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>betont die rechtliche Verpflichtung der Kommission und der Mitgliedstaaten, die Rechte von Frauen und ihre körperliche Unversehrtheit zu schützen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, für die rasche und vollständige Umsetzung der überarbeiteten Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels zu sorgen, in der strengere Vorschriften festgelegt werden, mit denen stärkere Instrumente zur Bekämpfung des Menschenhandels, einschließlich neuer Formen der sexuellen Ausbeutung, und krimineller Organisationen bereitgestellt werden, etwa durch eine bessere grenzüberschreitende Kommunikation, und insbesondere zum Schutz der Rechte von Frauen, die Minderheiten angehören, und von Migrantinnen; betont, dass die Senkung der Nachfrage ein wichtiges Instrument für die Prävention und Verringerung von Menschenhandel ist, da sie auf finanzielle Anreize abzielt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten ferner nachdrücklich auf, die Bemühungen zur Rettung und Rehabilitation von Opfern zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>betont, dass sich der Ansatz einer Gesellschaft in Bezug auf Prostitution auf ihr Verständnis der Gleichstellung der Geschlechter und der Rechte von Frauen auswirkt sowie Botschaften und Normen vermittelt; fordert die Kommission auf, in den Bereichen Prävention, Entkriminalisierung von in der Prostitution tätigen Personen, insbesondere Frauen, Senkung der Nachfrage, Bestrafung von Kunden, Entstigmatisierung und Beseitigung von Stereotypen die Mitgliedstaaten zu unterstützen und Maßnahmen zu ergreifen und für mit ausreichenden Mitteln ausgestattete, leicht zugängliche und hochwertige Ausstiegs- und Neuanfangsprogramme zu sorgen; fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass in der Prostitution tätige Personen an politischen Entscheidungen, die ihre Rechte betreffen, beteiligt werden; fordert die Kommission auf, diese Bemühungen zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>verurteilt die Praxis der Leihmutterschaft, die die reproduktive Ausbeutung und die Nutzung des Körpers von Frauen – insbesondere im Fall von schutzbedürftigen Frauen in Drittstaaten – für finanzielle oder andere Gewinne umfasst; fordert die Kommission auf, mit entsprechenden Maßnahmen zur Beendigung dieser Praxis beizutragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>fordert die Kommission auf, die Bereitstellung von EU-Fördermitteln für Studien über den Zusammenhang zwischen geschlechtsspezifischer Gewalt, Gewalt in der Partnerschaft und Krebs zu empfehlen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Umfassende geschlechtergerechte Gesundheitsversorgung </STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>betont, dass Gesundheit ein Grundrecht ist und daher alle Zugang zu hochwertigen, erschwinglichen und niederschwelligen Gesundheitsdiensten haben müssen, wobei zuvor ihr Einverständnis eingeholt und ihre körperliche Autonomie gewahrt werden muss; fordert die Kommission nachdrücklich auf, den universellen Zugang zu geschlechtergerechter sowie qualitäts-, patienten- und ergebnisorientierter Gesundheitsversorgung im Einklang mit den höchsten Standards für Frauen und Mädchen in all ihrer Vielfalt sicherzustellen, insbesondere für Gruppen, die intersektioneller Diskriminierung ausgesetzt sind, darunter Menschen mit Behinderungen und aus benachteiligten sozioökonomischen Verhältnissen, Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt, Menschen, die Rassismus ausgesetzt sind, Menschen, die bestimmten ethnischen Gruppen oder einer Minderheit angehören, Menschen mit Migrationshintergrund, ältere Menschen, LGBTIQ+-Personen, vor allem intersexuelle Frauen, Transgender-Personen und nichtbinäre Personen, Frauen in ländlichen und abgelegenen Gebieten sowie in Gebieten in äußerster Randlage, Schwangere und Mütter, insbesondere alleinerziehende Mütter; betont, dass das Gesundheitspersonal in geschlechtersensiblen Gesundheitsfragen und zum Thema geschlechtsspezifische und sexuelle Gewalt geschult werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>fordert die Kommission auf, das geschlechtsspezifische Gesundheitsgefälle dringend anzugehen, unter anderem durch die Bewältigung geschlechtsspezifischer Gesundheitsbedürfnisse und -risiken in allen Lebensphasen, wobei besonderes Augenmerk auf Krankheiten zu legen ist, von denen Frauen unverhältnismäßig stark betroffen sind, geschlechtsspezifische Unterschiede und Vorurteile in der medizinischen Forschung, in der Ausbildung und in klinischen Studien angegangen sowie mehr Frauen zu einer medizinischen Laufbahn ermutigt werden sollten; fordert die Kommission auf, einen spezifischen Aktionsplan vorzulegen, um diese Herausforderungen zu bewältigen und künftige gesundheitsbezogene Initiativen stärker auf das Konzept der geschlechtsspezifischen Medizin auszurichten, wie es von der WHO eingeführt wurde<FOOTNOTE><FIELD> WHO „Gender and health“ (Geschlecht und Gesundheit), https://www.who.int/health-topics/gender#tab=tab_1.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>fordert die Kommission nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass in der neuen Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter der Geschlechtergleichstellung im Bereich der öffentlichen Gesundheit deutlich mehr Rechnung getragen wird; fordert die Kommission auf, auf dem zunehmenden Verständnis der Faktoren aufzubauen, die die Behandlungsergebnisse beeinflussen, indem sie unterstützt, dass mehr und besser aufgeschlüsselte Daten erhoben werden, um gesundheitliche Unterschiede in Untergruppen, die andernfalls in der Bevölkerung möglicherweise nicht erkennbar wären, zu ermitteln, gesundheitspolitische Maßnahmen für Untergruppen auszuarbeiten, in denen Unterschiede bestehen, und die Gesundheitsergebnisse in Hochrisikogruppen zu überwachen; weist darauf hin, dass schwangeren und stillenden Frauen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>fordert die Kommission auf, Lösungen für die anhaltenden Probleme im Bereich der psychischen Gesundheit zu erarbeiten, mit denen Frauen und Mädchen sowie Randgruppen konfrontiert sind, und fordert die Kommission nachdrücklich auf, einen allgemeinen Zugang zu geschlechtergerechter Gesundheitsversorgung sicherzustellen und die Investitionen in Gesundheitseinrichtungen in ländlichen Gebieten zu erhöhen sowie anpassungsfähige Lösungen wie mobile Kliniken zu entwickeln;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>fordert die Kommission auf, auf EU-Ebene die Lücken, Ungleichgewichte und Hürden für den Zugang zur Gesundheitsversorgung von Frauen in all ihrer Vielfalt anzugehen, einschließlich Frauen aus schutzbedürftigen Gruppen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, den Zugang zu grundlegenden Gesundheitsdiensten und lebenswichtigen Arzneimitteln sicherzustellen und zu gewährleisten, und fordert die Kommission auf, verstärkt in die durchgängige Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung in den Gesundheitssystemen zu investieren; betont, dass die Ausbildung aller medizinischen Fachkräfte und Angehörigen der Gesundheitsberufe auf einem geschlechtsspezifischen Ansatz beruhen sollte; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass niemand, insbesondere Frauen mit Behinderungen, gegen seinen Willen schädlichen, invasiven oder irreversiblen Behandlungen unterzogen wird, und festzulegen, dass alle medizinischen Eingriffe nur mit persönlichem und freiem Einverständnis bei voller Kenntnis der Sachlage vorgenommen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>fordert die Kommission nachdrücklich auf, eine umfassende EU-Strategie zu entwickeln, um die äußerst spezifischen Gesundheitsbedürfnisse von Frauen in allen Lebensphasen zu berücksichtigen und den Faktoren Rechnung zu tragen, die sich auf die Gesundheit von Frauen und Mädchen auswirken, auch durch die Behandlung des Themas Gesundheit im Rahmen des Europäischen Semesters;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>betont, dass die Zusammenarbeit und der Austausch bewährter Verfahren auf europäischer Ebene sowie die effiziente Nutzung der entsprechenden EU-Mittel wichtig sind, um gemeinsame Herausforderungen im Gesundheitswesen anzugehen, und fordert die Kommission auf, die dienststellenübergreifende Zusammenarbeit zwischen den zuständigen politischen Diensten zu stärken, um sicherzustellen, dass die Gleichstellung der Geschlechter systematisch in alle gesundheitsbezogenen Initiativen integriert wird; fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten zu ermutigen und zu unterstützen, nationale Krankenversicherungssysteme einzuführen oder auszubauen, die eine umfassende und erschwingliche Versorgung bieten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>fordert die Kommission auf, einen geschlechtersensiblen Ansatz für die Gesundheitsversorgung zu entwickeln und spezifische Probleme anzugehen, bei denen nach wie vor Herausforderungen bestehen, wie z. B. psychische Gesundheit, Krebs, Endometriose oder Gesundheitsversorgung von Müttern; fordert die Kommission auf, gemeinsame EU-weite Standards in den Bereichen Frühgeburten, Geburten, postnatale Betreuung durch Hebammen sowie Gesundheitsversorgung von Neugeborenen und Müttern zu entwickeln, um die EU-Richtlinie über Hebammen<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie 80/155/EWG des Rates vom 21. Januar 1980 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeiten der Hebamme (ABl. L 33 vom 11.2.1980, S. 8, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/1980/155/oj).</FIELD></FOOTNOTE> im Einklang mit internationalen Standards zu überarbeiten und es Angehörigen der Gesundheitsberufe zu ermöglichen, bewährte Verfahren in diesen Bereichen auszutauschen; fordert die Schaffung eines EU-Rahmens für die sichere Anwendung von Arzneimitteln während Schwangerschaft und Stillzeit;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>fordert die Kommission auf, die Gesundheitssysteme bei der Entwicklung, Umsetzung und Bewertung geschlechtsspezifischer Strategien zur Prävention von Krankheiten zu unterstützen, da Prävention die Lebensqualität von Frauen und Mädchen verbessern kann; fordert die Kommission daher nachdrücklich auf, Maßnahmen umzusetzen, die sowohl vorsorgebasiert als auch bewusstseinsschaffend sind, was das Recht auf Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen anbelangt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>betont, dass die territorialen Unterschiede beim Zugang zur Gesundheitsversorgung angegangen werden müssen, indem sichergestellt wird, dass in ländlichen, abgelegenen und entvölkerten Gebieten geschlechtergerechte Gesundheitsdienste zur Verfügung stehen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in mobile medizinische Versorgungseinrichtungen, Telemedizin und die Ausbildung und den Einsatz von Angehörigen der Gesundheitsberufe in unterversorgten Regionen zu investieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>fordert die Kommission auf, einen umfassenden und verbindlichen Rahmen zu schaffen und den uneingeschränkten und gleichberechtigten Zugang zu allen Diensten der sexuellen und reproduktiven Gesundheit für alle Menschen in der EU unabhängig von ihrem Migrations- oder Aufenthaltsstatus sicherzustellen; stellt fest, dass diese Dienste und Rechte respektvolle und hochwertige geburtshilfliche, gynäkologische, pränatale, geburtliche und postnatale Betreuung durch Hebammen und Gesundheitsversorgung von Neugeborenen, umfassende Informationen und Dienstleistungen in Bezug auf Familienplanung, geschlechtsangleichende Maßnahmen und Zugang zu medizinisch unterstützter Fortpflanzung sowie zu Fertilitätsbetreuung und -behandlungen, sichere, erschwingliche und frei wählbare moderne Verhütungsmethoden und das Recht auf sichere und legale (medizinische und chirurgische) Betreuung bei Abtreibungen, altersgerechte Aufklärung über Sexualität und Sexualerziehung, Prävention sexuell übertragbarer Infektionen, postexpositionelle Prophylaxe sowie Erkennungs- und Behandlungsdienste als integraler Bestandteil ihrer Menschenrechte umfassen, ohne die die Rechtsstaatlichkeit nicht gewahrt werden kann; betont, dass die Mitgliedstaaten dafür sorgen müssen, dass diese Dienstleistungen zugänglich, erschwinglich und nichtdiskriminierend sind; fordert die Kommission auf, alle Verletzungen der sexuellen und reproduktiven Gesundheit von Frauen als Formen geschlechtsspezifischer Gewalt anzuerkennen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>betont, dass in jeder Gleichstellungsstrategie auf sämtliche Formen geschlechtsspezifischer Gewalt eingegangen werden muss, einschließlich Rückschritten bei sowie Verletzungen der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der zugehörigen Rechte von Frauen; bekräftigt, dass der Zugang zur Gesundheitsversorgung und zu öffentlichen Dienstleistungen, insbesondere der Zugang zu Abtreibungen sowie psychologischer Betreuung für Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind, als vorrangige Aufgabe zu betrachten ist; fordert die Kommission auf, im Falle von Rückschritten bei den Rechten von Frauen wie Einschränkungen der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte sowie Einschränkungen beim Zugang zu Abtreibungen oder Sexualerziehung, die als Verstöße gegen die Werte der EU zu betrachten sind und angemessene institutionelle Reaktionen, einschließlich Vertragsverletzungsverfahren und des Einfrierens von Finanzmitteln, nach sich ziehen müssen, Strafen zu verhängen; fordert die Kommission auf, einen Überwachungs- und Rechenschaftsmechanismus einzurichten, um rückschrittlichen Entwicklungen oder Bedrohungen in Bezug auf die Gleichstellung der Geschlechter und allen Verletzungen von Frauenrechten, darunter Rechte in Bezug auf sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte von LGBTIQ+-Personen, in den Mitgliedstaaten zu begegnen und bestehende Mechanismen zur Bewertung der Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit oder der Grundrechte zu nutzen oder ihn als speziellen Mechanismus einzurichten sowie eine eigens geschaffene Untersäule zu geschlechtsspezifischer Gewalt in ihren jährlichen Bericht über die Rechtsstaatlichkeit aufzunehmen; fordert die Kommission auf, Männer anzuspornen, sich aktiv einzubringen, und sie als aktive Verbündete einzubeziehen, was die Förderung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und damit verbundener Rechte anbelangt, um dem breiteren Kontext der zunehmend feindlichen Haltung junger Männer gegenüber jungen Frauen und dem Feminismus zu begegnen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die sexuelle und reproduktive Gesundheit und damit verbundene Rechte, einschließlich des Rechts auf sichere und legale Abtreibung, wie in der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 dargelegt, in die Charta der Grundrechte der Europäischen Union aufzunehmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>betont die breite Unterstützung der EU-Bürger für die Ermöglichung des Zugangs aller in der EU zu sicheren Abtreibungen, unabhängig davon, wer sie sind oder woher sie kommen, wie dies unter anderem in der erfolgreichen Europäischen Bürgerinitiative „My Voice, My Choice“ zum Ausdruck kommt, in der die EU aufgefordert wird, Rechtsvorschriften zu erlassen, die einen Finanzierungsmechanismus schaffen würden, der die Mitgliedstaaten, die sich freiwillig dieser Politik anschließen, dabei unterstützen würde, allen, die keinen Zugang dazu haben, Zugang zu sicheren Abtreibungen zu ermöglichen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, umgehend Maßnahmen zu ergreifen und die Europäische Bürgerinitiative zu verfolgen und einen Mechanismus der finanziellen Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten einzurichten, um sicherzustellen, dass Frauen in der EU Zugang zu Abtreibungen haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>fordert die Kommission auf, Empfehlungen an die Mitgliedstaaten zu richten, wie alle Formen von geburtshilflicher und gynäkologischer Gewalt, darunter unter anderem der „Husband Stitch“, bekämpft werden können, die eine Vielzahl nachlässiger, herabwürdigender, missbräuchlicher oder schädlicher Praktiken umfassen; fordert die Kommission auf, den Austausch zwischen den Mitgliedstaaten zum Thema geburtshilfliche und gynäkologische Gewalt zu erleichtern und das EIGE zu beauftragen, eine Reihe quantitativer und qualitativer Indikatoren zur Messung der Prävalenz und der Formen des Auftretens von geburtshilflicher Gewalt zu entwickeln sowie ausreichend Ressourcen dafür zur Verfügung zu stellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>fordert die Kommission auf, im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt klare Leitlinien für die Gesundheitsversorgung im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit von Opfern sexueller Gewalt herauszugeben, die im Einklang mit den internationalen Standards im Bereich öffentliche Gesundheit und Menschenrechte, einschließlich der WHO-Standards für die klinische Betreuung bei Vergewaltigung, stehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass die Fruchtbarkeit ein kritischer Aspekt der Gesundheit von Frauen ist, und betont, dass die vielfältigen Faktoren und Herausforderungen im Zusammenhang mit der Fruchtbarkeit proaktiv angegangen werden müssen, wie etwa der fehlende Zugang zu Gesundheitsversorgung und Behandlungen bei Kinderwunsch oder unzureichende Informationen und Unterstützungsdienste; fordert die Kommission nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass Informationen darüber, wie sich die Fruchtbarkeit erhalten lässt. für alle zugänglich sind;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rolle der Frau in der Arbeitswelt </STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>fordert die Kommission auf, die Umsetzung der Richtlinie über angemessene Mindestlöhne<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie (EU) 2022/2041 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union (ABl. L 275 vom 25.10.2022, S. 33, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2022/2041/oj).</FIELD></FOOTNOTE>, der Entgelttransparenz-Richtlinie<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie (EU) 2023/970 (ABl. L 132 vom 17.5.2023, S. 21, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2023/970/oj).</FIELD></FOOTNOTE>, einschließlich der Garantie solider Anforderungen hinsichtlich der Entgeltberichterstattung, des wirksamen Zugangs zu Rechtsbehelfen für Opfer von Entgeltdiskriminierung und angemessener Sanktionen bei Nichteinhaltung, und der Richtlinie über Frauen in Aufsichtsräten<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie (EU) 2022/2381 (ABl. L 315 vom 7.12.2022, S. 44, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2022/2381/oj).</FIELD></FOOTNOTE> weiterzuverfolgen und dem Parlament darüber Bericht zu erstatten; fordert die Kommission nachdrücklich auf, für eine ordnungsgemäße und rechtzeitige Umsetzung dieser Richtlinien zu sorgen, die für Frauen auf dem Arbeitsmarkt von entscheidender Bedeutung ist und womit ihnen ermöglicht würde, während ihrer gesamten beruflichen Laufbahn die gleichen Rechte wahrzunehmen und ihre Berufstätigkeit unter den gleichen Bedingungen auszuüben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>betont, dass das Parlament entschlossen jeden Versuch einer Zurücknahme oder Schwächung der Entgelttransparenz-Richtlinie ablehnt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>fordert die Kommission nachdrücklich auf, den Eintritt von Frauen in den Arbeitsmarkt und ihren Verbleib auf dem Arbeitsmarkt aktiv zu fördern, das Beschäftigungsgefälle und das geschlechtsspezifische Entgelt- und Rentengefälle zu verringern und in Programme für lebenslanges Lernen für Frauen und Mädchen zu investieren; fordert die Kommission auf, EU-weite Ziele für eine höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen festzulegen; begrüßt die Analyse des EIGE, in der die wichtigsten Hindernisse für die Beschäftigung von Frauen in Europa, einschließlich der Hindernisse für ihre Vollzeitbeschäftigung, benannt werden und mit der den Mitgliedstaaten eine Grundlage für den Abbau struktureller Hindernisse, die der Beschäftigung von Frauen im Weg stehen, geboten wird; fordert die Kommission auf, den Mitgliedstaaten nahezulegen, den gleichberechtigten Zugang von Frauen zu Arbeitsplätzen, Arbeitnehmerrechten und einem angemessenen Entgelt – auch durch Tarifverhandlungen – sicherzustellen; fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten anzuhalten, entschiedene Maßnahmen zu ergreifen, um Unternehmen zu sanktionieren, die eine diskriminierende Ungleichbehandlung von Männern und Frauen betreiben und die Bestimmungen des Arbeitsrechts missachten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Strategien und Finanzierungsinstrumente zu stärken, mit denen Frauen unterstützt werden, die nach dem Mutterschaftsurlaub oder längeren Unterbrechungen ihrer beruflichen Laufbahn aufgrund von Pflege- und Betreuungspflichten auf den Arbeitsmarkt zurückkehren; betont, dass aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen, maßgeschneiderten Umschulungs- und Weiterbildungsprogrammen, und einer individuellen Berufsberatung eine große Bedeutung zukommt, und fordert die Kommission auf, Arbeitgeber in der Bereitstellung flexibler, hochwertiger Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen, die in das Berufsleben zurückkehren, zu bestärken und sie dabei zu unterstützen; betont, dass die Diskriminierung von Frauen, insbesondere von Frauen mit Kindern, am Arbeitsplatz angegangen werden muss; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass der Diskriminierung aufgrund von Schwangerschaft und Mutterschaft durch angemessen konzipierte und klar kommunizierte flexible Arbeitsvereinbarungen ein Ende gesetzt wird; fordert die Kommission auf, unverzüglich Rechtsvorschriften über Telearbeit und das Recht auf Nichterreichbarkeit vorzuschlagen und dafür zu sorgen, dass dies in einer geschlechtergerechten Weise geschieht, durch die bestehende geschlechtsspezifische Ungleichheiten nicht verschärft werden; fordert die Kommission auf, geschlechtergerechte Arbeitsplätze zu fördern, damit Frauen mit nichtübertragbaren oder chronischen Krankheiten, Behinderungen und Symptomen der Wechseljahre gleiche Rechte und Chancen beim Zugang zum Arbeitsplatz und beim Verbleib am Arbeitsplatz haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>fordert die Kommission auf, einen Rechtsrahmen zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt in der Arbeitswelt vorzuschlagen, um den Schutz aller Beschäftigten vor geschlechtsspezifischer Gewalt, einschließlich Belästigung, Einschüchterung und jeglicher Form von sexueller Gewalt am Arbeitsplatz, sicherzustellen; fordert die verbleibenden Mitgliedstaaten, die dies noch nicht getan haben, auf, das IAO-Übereinkommen Nr. 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt zu ratifizieren und das Recht auf eine Arbeitswelt ohne Gewalt und Belästigung, einschließlich geschlechtsspezifischer Gewalt, anzuerkennen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>fordert die Kommission nachdrücklich auf, sich intensiver mit der Diskriminierung der schutzbedürftigsten Frauen, Mädchen und Personen zu befassen, die mit intersektioneller Diskriminierung aus Gründen konfrontiert sind, die in der Auflistung der Gründe, aus denen Diskriminierung verboten ist, genannt werden, sowie derjenigen Personen, die von der Automatisierung von Arbeitsplätzen betroffen sind; weist erneut darauf hin, dass diese Gruppen eher mit spezifischen oder unverhältnismäßigen Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt konfrontiert sind, beispielsweise mit hohen Arbeitslosenquoten, niedrigem Entgelt und prekären Arbeitsverhältnissen sowie mit Schwierigkeiten beim Zugang zu Arbeitsschutz, Mutterschaftsurlaub und sozialer Sicherheit; fordert die Kommission auf, Programme zu fördern, mit denen Chancengleichheit, auch beim Zugang zu Führungs- und Entscheidungsfunktionen, für all diejenigen sichergestellt wird, die mit Diskriminierung und Unsicherheit auf dem Arbeitsmarkt zu kämpfen haben; stellt fest, dass hierzu unter anderem die Richtlinie zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. L 303 vom 2.12.2000, S. 16, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2000/78/oj).</FIELD></FOOTNOTE> in allen Mitgliedstaaten umgesetzt werden sollte, die Gleichstellungsstellen, wie in der Richtlinie (EU) 2024/1499<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie (EU) 2024/1499 des Rates vom 7. Mai 2024 über Standards für Gleichbehandlungsstellen im Bereich der Gleichbehandlung von Personen ungeachtet ihrer Rasse oder ethnischen Herkunft, der Gleichbehandlung von Personen in Beschäftigung und Beruf ungeachtet ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Ausrichtung sowie von Frauen und Männern im Bereich der sozialen Sicherheit und im Bereich des Zugangs zu und der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen und zur Änderung der Richtlinien 2000/43/EG und 2004/113/EG (ABl. L, 2024/1499, 29.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2024/1499/oj).</FIELD></FOOTNOTE> vorgesehen, gestärkt werden sollten und dafür gesorgt werden sollte, dass diese Menschen zu gleichen Bedingungen wie andere Zugang zu Mindestlöhnen haben; betont, dass gezielte Beschäftigungs- und Weiterbildungsstrategien für Frauen über 55 Jahren und Frauen in ländlichen oder strukturell benachteiligten Regionen entwickelt werden müssen, die mit mehrfachen Hindernissen konfrontiert sind; fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten bei der Gestaltung inklusiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen zu unterstützen, unter anderem durch kohäsionspolitische Instrumente und den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+);</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Mitgliedstaaten bei einer Reform der Rentensysteme und der Anpassung des Rentenalters die geschlechtsspezifische Dimension und die Unterschiede zwischen den Arbeitsformen von Frauen und Männern, einschließlich aller Arten unbezahlter Arbeit, sowie das höhere Risiko der intersektionellen Diskriminierung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt berücksichtigen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, einen umfassenden Plan zur Beseitigung des geschlechtsspezifischen Rentengefälles vorzulegen, unter anderem durch die Sicherstellung einer angemessenen Unterstützung bei der Kinderbetreuung und die Verringerung der Benachteiligung von Frauen aufgrund von Mutterschaft sowie durch die Förderung der Finanzkompetenz von Frauen und die Verbesserung der Finanzberatung für Frauen, um insbesondere das geschlechtsspezifische Investitionsgefälle zu verringern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>fordert die Kommission auf, die Richtlinie 79/7/EWG über die soziale Sicherheit<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie 79/7/EWG des Rates vom 19. Dezember 1978 zur schrittweisen Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit (ABl. L 6 vom 10.1.1979, S. 24, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/1979/7/oj).</FIELD></FOOTNOTE> zu überprüfen, damit positive Maßnahmen ergriffen werden können und ein Beitrag zur Überwindung des geschlechtsspezifischen Rentengefälles geleistet werden kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>betont, dass Frauen derzeit nur ein Drittel der Unternehmerschaft in der EU ausmachen<FOOTNOTE><FIELD> Eurochambres, Eurochambres-Umfrage unter Unternehmerinnen 2025 mit dem Titel „Unveiling insights from the women entrepreneurs“ (Neue Erkenntnisse von Unternehmerinnen): https://www.eurochambres.eu/publication/eurochambres-women-entrepreneurs-survey-2025-unveiling-insights-from-the-women-entrepreneurs/.</FIELD></FOOTNOTE> und dass gezielte Maßnahmen erforderlich sind, um das geschlechtsspezifische Gefälle im Unternehmertum zu schließen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>fordert die Kommission nachdrücklich auf, Leitlinien für die Mitgliedstaaten, den Privatsektor und die Zivilgesellschaft auszuarbeiten, um zur Festlegung von Zielvorgaben und Strategien für die Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der Chancengleichheit bei der Einnahme von Führungspositionen in der Wirtschaft, auch durch Unternehmerinnen, beizutragen, und Hindernisse für Frauen bei der Gründung und dem Besitz von Unternehmen zu beseitigen, um das geschlechtsspezifischen Gefälle im Unternehmertum zu verringern; fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten bei diesen Bestrebungen zu unterstützen, die Gleichstellung der Geschlechter beim Zugang zu Finanzmitteln zu fördern und das anhaltende Geschlechtergefälle in den Bereichen Unternehmensführung und Innovation anzugehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>bekräftigt, dass das geschlechtsspezifische Gefälle in den Bereichen Digitales und KI unweigerlich zu verzerrten Algorithmen führt; fordert die Kommission auf, die Gleichstellung der Geschlechter in Unternehmen zu fördern, die im KI‑ und IKT-Bereich tätig sind, unter anderem, indem sie Projekte im digitalen Sektor finanziert, die von Frauen geleitet werden, und sich für die Festlegung einer Mindestzahl an Forscherinnen einsetzt, die an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für die Vergabe von Fördermitteln für KI‑ und IKT-bezogene Forschung teilnehmen sollen; fordert die Kommission auf, gezielte Initiativen vorzulegen, mit denen Frauen in MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) gefördert und Mädchen dazu bewogen werden, sich für eine Karriere im MINT-, IKT- und KI-Bereich zu entscheiden, unter anderem durch die Festlegung einer Zielvorgabe für die Beteiligung von Forscherinnen an MINT- und KI-Projekten, um das allgemeine Qualifikations- und Geschlechtergefälle in diesem Sektor zu beseitigen; unterstreicht, dass im Zuge des digitalen Wandels die Interessen von Frauen und schutzbedürftigen Gruppen berücksichtigt werden müssen; fordert die Kommission und Eurostat auf, die Überwachung der Geschlechterzusammensetzung in MINT-Berufen, etwa im Gesundheitsbereich, zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>betont, dass die Stärkung der Rolle der Frau als Bürgerin und Wirtschaftsakteurin sowohl aus ethischen als auch aus wirtschaftlichen Gründen geboten ist, und dass die Verwirklichung einer wirksamen und gerechten Union der Kompetenzen gezielte Anstrengungen erfordert, um die Hindernisse zu beseitigen, die derzeit die Erwerbsbeteiligung, insbesondere von Frauen, einschränken; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Wirtschaftstätigkeit von Frauen zu fördern und für eine Gleichstellung auf allen Ebenen im gesamten Berufsleben aller Menschen in der EU zu sorgen, da dies für die europäische Gesellschaft, die Wirtschaft und die Arbeitswelt von Vorteil ist, zumal die Gleichstellung der Geschlechter eine Voraussetzung für Erfolg, Wettbewerbsfähigkeit und nachhaltiges Wachstum in Europa ist; fordert die Kommission nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass Vorschläge zur Vereinfachung von Rechtsvorschriften nicht in Konflikt mit dem Ziel der Gleichstellung der Geschlechter geraten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>weist darauf hin, dass der im EU-Recht verankerte Grundsatz des gleichen Entgelts für gleiche oder gleichwertige Arbeit in der Praxis angewandt werden muss; fordert die Kommission auf, gegen die systemischen Entgeltunterschiede vorzugehen, die auf die mangelnde Anerkennung und die Unterbewertung der Arbeit in von Frauen dominierten Sektoren wie Pflege- und Betreuung, Gesundheitswesen, Bildung und Einzelhandel zurückzuführen sind; fordert verbindliche EU-Maßnahmen, um auch gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit sicherzustellen und die Arbeitsbedingungen in unterbewerteten, von Frauen dominierten Sektoren zu verbessern; fordert die Kommission daher nachdrücklich auf, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und den Sozialpartnern geschlechtsneutrale Instrumente und Kriterien für die Beschäftigungsbewertung zu entwickeln, die eine EU-weite Definition und einen EU-weiten Vergleich des „Werts von Arbeit“ ermöglichen, um die Arbeit, die in von Frauen dominierten Sektoren geleistet wird, gerechter zu bewerten und zu vergüten; stellt fest, dass dies durch die Sicherstellung des Rechts auf Tarifverhandlungen, die Stärkung der Arbeitsaufsicht und die Sicherstellung einer gleichberechtigten Vertretung von Arbeitnehmerinnen im sozialen Dialog erfolgen sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das anhaltende geschlechtsspezifische Entgeltgefälle wirksam anzugehen, unter anderem durch die gezielte Ausrichtung der ESF+-Fonds auf die Unterstützung der Bekämpfung von Geschlechterstereotypen in der Bildung und Arbeitsberatung sowie die Unterstützung von Chartas und Initiativen zur Vielfalt im privaten und öffentlichen Sektor;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Frauenarmut</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>48.</NO.P>fordert die Kommission auf, die anstehende Strategie zur Bekämpfung der Armut geschlechtergerecht zu gestalten, indem ein starker Schwerpunkt auf die strukturelle Armut von Frauen gelegt wird; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die wirtschaftlichen und sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Frauenarmut und der sozialen Ausgrenzung von Frauen zu verstärken, insbesondere im Hinblick auf den Zugang zu angemessenem und erschwinglichem Wohnraum, Energie und Verkehr; betont, dass angemessener und erschwinglicher Wohnraum ein Grundrecht ist, das geschützt und als Voraussetzung für die Wahrnehmung anderer Grundrechte anerkannt werden muss; weist darauf hin, dass Ungleichheit im Wohnungswesen dazu führt, dass viele Frauen in einem menschenunwürdigen, unsicheren Umfeld leben, in dem sie von Obdachlosigkeit und Gewalt bedroht sind; fordert die Kommission auf, diesem Aspekt in ihrem künftigen EU-Plan für erschwinglichen Wohnraum Rechnung zu tragen und darin insbesondere den Wohnraumbedarf von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt zu berücksichtigen und Notunterkünfte mit angemessenen Kapazitäten vorzusehen; betont, dass der Zugang aller Menschen zu sozialer Sicherheit und Wohnraum in den Mitgliedstaaten wirksam geschützt werden sollte, und fordert die Kommission auf, sich fortlaufend dafür einzusetzen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, den Kampf gegen die Menstruationsarmut fortzusetzen, d. h. das Fehlen eines angemessenen Zugangs zu Produkten und Vorkehrungen für Menstruationshygiene, wovon schätzungsweise 10 % der menstruierenden Bevölkerung in der Union und unverhältnismäßig stark marginalisierte und schutzbedürftige Gruppen betroffen sind, die dadurch in ihrer Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, an Bildung und am Berufsleben eingeschränkt werden; fordert die Kommission auf, den Zugang zu zugänglichen Menstruationsprodukten sicherzustellen und als ersten Schritt eine Überprüfung der Richtlinie 2004/113/EG mit dem Ziel einzuleiten, die Mehrwertsteuer auf Menstruationsprodukte abzuschaffen und ungerechtfertigte Preisunterschiede – die oft als „Pink Tax“ bezeichnet werden – zu beseitigen, die zu höheren Kosten für an Frauen vermarktete Gesundheitsprodukte und -dienstleistungen führen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Rechte der Frauen und Gleichstellung der Geschlechter im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung und im digitalen Raum</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>49.</NO.P>betont, dass der Zugang zu hochwertiger Bildung für Mädchen eine Voraussetzung für die Gleichstellung der Geschlechter, die Stärkung der Position der Frau in der Gesellschaft und die umfassende Wahrnehmung ihrer Rechte ist; fordert die Kommission nachdrücklich auf, für einen geschlechter- und altersinklusiven Zugang zu allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung zu sorgen, die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern und Geschlechterstereotypen und schädliche gesellschaftliche Normen abzubauen, und besonders die am stärksten schutzbedürftigen Frauen, Mädchen und Personen, die auf ihrem Bildungsweg mit intersektioneller Diskriminierung konfrontiert sind, zu unterstützen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass mit der Union der Kompetenzen geschlechtsbezogene Ungleichgewichte angegangen werden, um allen Menschen in der EU mehr Möglichkeiten einzuräumen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>50.</NO.P>fordert die Kommission nachdrücklich auf, in die berufliche Entwicklung von pädagogischen Fachkräften und Lehrkräften zu investieren, um Geschlechterstereotype im Rahmen der gesamten Bildung im Kindes- und Erwachsenenalter, in der beruflichen Aus- und Weiterbildung, in der Ausbildung am Arbeitsplatz und im Rahmen aller formaler und nicht formaler Bildungswege besser bekämpfen zu können, und den Verlagen Leitlinien für die Beseitigung von Geschlechterstereotypen in Unterrichtsmaterialien an die Hand zu geben; fordert die Kommission auf, verbindliche Schulungsprogramme für alle im Bildungssektor, einschließlich der informellen Bildung, tätigen Personen und Freiwilligen, sowie eine sichere Infrastruktur, vertrauliche Berichterstattungsmechanismen und Disziplinarmaßnahmen zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>51.</NO.P>fordert die Kommission auf anzuerkennen, dass eine umfassende, wissenschaftlich korrekte und altersgerechte Sexualerziehung rund um das Konzept der Zustimmung, die auf den Menschenrechten und der Gleichstellung der Geschlechter beruht, ein wesentlicher Bestandteil der Bekämpfung von Geschlechterstereotypen und schädlichen Verhaltensweisen ist, und für die Mitgliedstaaten EU-Leitlinien für eine solche Erziehung zu entwickeln; stellt fest, dass junge Menschen mit Wissen über körperliche Autonomie, gesunde Beziehungen, reproduktive Gesundheit und die Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt und Diskriminierung ausgestattet werden sollten; betont, dass Minderjährige im Internet vor gewalttätigen und schädlichen pornografischen Inhalten geschützt werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>52.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Maßnahmen zu ergreifen, um das Geschlechtergefälle, insbesondere in den Bereichen MINT, KI und Digitales, zu verringern, indem sie eine integrierte Strategie fördern, um die Bildung von Frauen und Mädchen in diesen Bereichen von einem frühen Alter an zu stärken; betont, dass eine solche Strategie Initiativen umfassen sollte, um Frauen und Mädchen zum Einstieg in MINT-Berufe zu bewegen, und fordert die Kommission auf, der Vielfalt und Inklusion im MINT-Bereich Vorrang einzuräumen und den gleichberechtigten Zugang von Frauen zu Kursen im Bereich der Berufsbildung, Praktika und Sensibilisierungskursen in diesen Fächern sicherzustellen, indem sie die Ausbildung und das lebenslange Lernen fördert, erfolgreiche und integrative vorbildliche Verfahren im Bildungsbereich verbreitet, weibliche Vorbilder unterstützt und Frauen ermutigt, sich das Wissen anzueignen und die Fähigkeiten zu entwickeln, die sie benötigen, um gleichberechtigten Zugang zu Beschäftigungsmöglichkeiten in neu entstehenden Bereichen wie dem digitalen Sektor, dem ökologischen Wandel und in der Wirtschaft und im Geschäftsleben im Allgemeinen zu haben; weist darauf hin, dass auch Jungen ermutigt werden sollten, einen Beruf in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Soziales zu ergreifen; betont, dass digitale Technologien und Plattformen im allgemeinen Prozess der Aus- und Weiterbildung von Frauen und Mädchen sowie in vielen Einstellungsverfahren eine entscheidende Rolle spielen; bedauert die negativen Auswirkungen des ungleichen Zugangs zu Technologie, die die Entwicklung der digitalen Kompetenz von Frauen und Mädchen einschränken können; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass Frauen und Mädchen in all ihrer Vielfalt nicht unverhältnismäßig stark vom mangelnden Zugang zu Technologie betroffen sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>53.</NO.P>fordert die Kommission auf, die Null-Toleranz-Politik gegenüber allen Formen geschlechtsspezifischer Gewalt im digitalen Umfeld beizubehalten und weiterzuentwickeln; weist darauf hin, dass die nicht einvernehmliche Weitergabe von intimem Material, einschließlich Deepfakes, Cyberstalking, Cybermobbing und Aufstachelung zu Gewalt oder Hass im Internet (Hetze), gemäß der Richtlinie (EU) 2024/1385 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt strafbar ist und dass die Definitionen dieser Straftaten in den nationalen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten ordnungsgemäß umgesetzt werden sollten; fordert eine verstärkte EU-weite Zusammenarbeit bei der Aufdeckung und Verfolgung geschlechtsspezifischer Straftaten im digitalen Bereich, etwa von Cybermobbing und der nicht einvernehmlichen Verbreitung manipulierter Inhalte; betont die Notwendigkeit grenzübergreifender digitaler forensischer Kapazitäten und justizieller Aus- und Fortbildung; fordert die Kommission auf, andere Arten von geschlechtsspezifischer Gewalt im digitalen Raum, die sich insbesondere gegen Mädchen und LGBTQI+-Jugendliche richten, weiter zu beobachten und entsprechende Strategien zu entwickeln;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>54.</NO.P>fordert die Kommission auf, Präventivmaßnahmen und Schutzvorkehrungen in alle Bereiche der Digitalpolitik einzubetten, wobei der Gleichstellung der Geschlechter, geschlechtsspezifischer Gewalt, den Menschenrechten sowie dem Schutz von Minderjährigen im Internet besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die vollständige Durchsetzung der Verpflichtungen zur Risikobewertung und -minderung im Rahmen bestehender Instrumente wie des Gesetzes über digitale Dienste, einschließlich des zugehörigen Verhaltenskodex, und der Verordnung über künstliche Intelligenz sicherzustellen und gleichzeitig neue politische Vorschläge zu entwickeln, z. B. im Rahmen des Europäischen Schutzschildes für die Demokratie und des Rechtsakts über digitale Fairness; fordert eine öffentliche Kontrolle der jährlichen Risikobewertungen im Zusammenhang mit geschlechtsspezifischer Gewalt und der von sehr großen Online-Plattformen und sehr großen Online-Suchmaschinen eingeführten Abhilfemaßnahmen, um die Erforschung und ein besseres Verständnis des Phänomens zu erleichtern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>55.</NO.P>fordert die Kommission auf, besonders darauf zu achten, wie Algorithmen sexistische oder erniedrigende Inhalte reproduzieren und verstärken können, indem sie mehr Transparenz vorschreibt und KI-generierte Daten nach Geschlecht trennt, um Diskriminierungsmuster zu erkennen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Maßnahmen zu ergreifen und Bildungs- und Sensibilisierungsprogramme zur Prävention und Erkennung geschlechtsspezifischer Gewalt, insbesondere unter jungen Menschen, sowie zur Reaktion darauf umzusetzen; fordert die Kommission auf, in Forschung zu investieren, die die Gleichstellung der Geschlechter in den Medien und der digitalen Industrie untersucht – auch mit intersektionaler Perspektive;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und Beseitigung geschlechtsspezifischer Ungleichheiten in der Pflege</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>56.</NO.P>fordert die Kommission auf, das Recht auf Pflege und Betreuung in die Praxis umzusetzen, das in Grundsatz 18 der europäischen Säule sozialer Rechte verankert ist; betont, dass Pflege- und Betreuungsarbeit anerkannt, vergütet und unterstützt werden muss, auch als öffentliches Gut, und fordert die Einrichtung hochwertiger, erschwinglicher und zugänglicher Pflege- und Betreuungssysteme, mit denen die Würde sowohl der zu pflegenden oder zu betreuenden Personen als auch der Pflege- und Betreuungskräfte sichergestellt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>57.</NO.P>fordert die Kommission daher auf, die Europäische Strategie für Pflege und Betreuung zu einem umfassenden europäischen Betreuungs- und Pflegedeal weiterzuentwickeln, der sich sowohl an die formellen als auch an die informellen Pflege- und Betreuungspersonen (bei denen es sich jeweils hauptsächlich um Frauen handelt) richtet und der mit verbindlichen legislativen und finanziellen Instrumenten für Investitionen in zugängliche, erschwingliche und hochwertige Kinderbetreuung, außerschulische Bildungsprogramme und Langzeitpflege und für deren Sicherstellung ausgestattet ist; bekräftigt, dass der Betreuungs- und Pflegedeal ein auf Rechten basierender Ansatz für die Pflege und Betreuung sein sollte und dass die Finanzierung der Pflege- und Betreuungsinfrastruktur im Wege einer progressiven Besteuerung und aus öffentlichen Mitteln erfolgen sollte; betont, dass es einer Politik der EU und der Mitgliedstaaten für informelle Pflege- und Betreuungspersonen bedarf, die auf finanzielle Unterstützung und Kurzzeitpflege oder vorübergehende Betreuung, Ausbildung sowie die Integration in die Renten- und Gesundheitsversorgungssysteme abzielt, um die negativen Auswirkungen der Übernahme von Pflege- und Betreuungsaufgaben auf die Karriere von Frauen und ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit abzumildern; fordert die Kommission auf, die Investitionen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Gesundheit und Sicherheit im Bereich Pflege und Betreuung, in dem die Mehrheit der Beschäftigten Frauen sind, zu erhöhen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>58.</NO.P>fordert die Kommission auf, legale Wege zu erleichtern, um den Status von Migrantinnen in der Pflege und Betreuung, die unverhältnismäßig stark von intersektioneller Diskriminierung betroffen sind, zu formalisieren, ihre Qualifikationen anzuerkennen und ihren wichtigen Beitrag zu den Pflege- und Betreuungssystemen in der EU zu würdigen, den Zugang zu hochwertigen Arbeitsplätzen im Einklang mit dem anstehenden Fahrplan für hochwertige Arbeitsplätze zu ermöglichen, für faire Arbeitsbedingungen zu sorgen und die Chancengleichheit im Bereich Pflege und Betreuung zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>59.</NO.P>fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten nachdrücklich aufzufordern, für die rasche und vollständige Umsetzung der Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und der darin enthaltenen Maßnahmen zu sorgen; fordert die Kommission ferner auf, die in der Richtlinie vorgesehenen soliden Durchsetzungs-, Überwachungs- und jährlichen Berichterstattungsmechanismen einzurichten und erforderlichenfalls Vertragsverletzungsverfahren oder andere Durchsetzungsmaßnahmen einzuleiten, um die vollständige Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen, und im Rahmen des nächsten MFR zweckgebundene Mittel bereitzustellen sowie eine Empfehlung für Qualitätsstandards auf EU-Ebene für Langzeitpflegedienste, auch im Hinblick auf Personalausstattung, Ausbildung und Qualitätssicherung, vorzuschlagen; fordert die Kommission auf, die Richtlinie über die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu überprüfen, damit ihre Zweckmäßigkeit sichergestellt ist, und sie zu stärken, indem Mutterschafts-, Vaterschafts- und gemeinsamer Elternurlaub weiterentwickelt und ausgeweitet werden, die Anreize für den zweiten Elternteil, Elternurlaub zu nehmen, verbessert werden, Eltern weiter geschützt werden und die Vereinbarkeit von bezahlter Beschäftigung und Betreuungsaufgaben verbessert wird; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Dauer des bezahlten Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaubs in allen Mitgliedstaaten zu verlängern, die nicht übertragbare Elternzeit zu fördern und Maßnahmen zur Umverteilung der Pflege- und Betreuungsaufgaben innerhalb der Haushalte sowie zwischen Staat und Familie zu ergreifen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>60.</NO.P>betont, dass eine unzureichende Verkehrsinfrastruktur, mangelnde Anbindung an den öffentlichen Verkehr und unerschwingliche Mobilitätsoptionen ein geschlechtsspezifisches strukturelles Hindernis für den Zugang von Frauen zu Beschäftigung, Bildung, Gesundheitsversorgung und Pflege- und Betreuungsdiensten darstellen, insbesondere in ländlichen, entlegenen und einkommensschwachen Gebieten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Investitionen in inklusive, sichere, erschwingliche und nachhaltige Verkehrssysteme, die den spezifischen Mobilitätsmustern und -bedürfnissen von Frauen Rechnung tragen, im Rahmen umfassenderer Bemühungen zur Verringerung der Verkehrsarmut und zur Förderung der territorialen Gleichstellung Vorrang einzuräumen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>61.</NO.P>betont, dass in der EU ein Modell umgesetzt werden muss, nach dem Erwerbstätigkeit und Pflege- und Betreuungsaufgaben gleichmäßig aufgeteilt werden, um ein ausgewogeneres Geschlechterverhältnis in Bezug auf Pflege- und Betreuungspflichten in allen Mitgliedstaaten und in den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU zu erreichen; fordert, dass der mit der Richtlinie über die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben eingeführte Vaterschaftsurlaub intensiv gefördert wird und dass es zu einer Sensibilisierung für die enge Verbindung zwischen den Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und dem geschlechtsspezifischen Gefälle bei Pflege- und Betreuungsaufgaben kommt, das zum Beschäftigungs-, Entgelt- und Rentengefälle beiträgt; hebt hervor, dass Pflege- und Betreuungsaufgaben kein Hindernis für die berufliche Laufbahnentwicklung von Frauen darstellen dürfen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>62.</NO.P>fordert, den 20. März zum Europäischen Tag der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu erklären und damit die Tagundnachtgleiche im Frühling symbolisch aufzugreifen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Klima, Umwelt und die Gleichstellung der Geschlechter</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>63.</NO.P>hebt die schädlichen Auswirkungen der Umweltzerstörung auf die Gesundheit von Frauen und Mädchen hervor, insbesondere die Auswirkungen von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS), und fordert die Kommission nachdrücklich auf, das Bewusstsein für diese Zusammenhänge zu schärfen und bei all ihren Arbeiten einen koordinierten und umfassenden Ansatz in Bezug auf den Zusammenhang zwischen Klimawandel und Gleichstellung der Geschlechter sicherzustellen und Maßnahmen durchzusetzen, mit denen die fortgesetzte Zerstörung der Umwelt und die anhaltende Verschlechterung der Gesundheit von Frauen, Mädchen und schutzbedürftigen Gruppen verhindert wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>64.</NO.P>hebt hervor, dass Außenpolitik, Sicherheit und Verteidigung im weitesten Sinne verstanden werden sollten, und zwar durch einen auf den Menschen ausgerichteten Ansatz, der soziale, bildungspolitische, ökologische und kulturelle Dimensionen sowie soziale und klimatische Gerechtigkeit einschließt, die allesamt starke Demokratien und Gleichberechtigung, einschließlich der Gleichberechtigung der Geschlechter, erfordern; betont, dass die Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit als zentraler Grundsatz der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU umgesetzt werden muss, und bekräftigt, dass im Rahmen aller Finanzierungen im Zusammenhang mit der GASP dies berücksichtigt werden muss und gleichzeitig die umfassenderen Aspekte der Sicherheit anerkannt werden müssen; fordert die Kommission auf, eine Bestandsaufnahme der Fortschritte bei der Umsetzung der Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit auf EU-Ebene vorzunehmen und dem Rat und dem Parlament ihre Schlussfolgerungen vorzulegen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, auf der Grundlage der Bestandsaufnahme einen Follow-up-Aktionsplan zum Aktionsplan für Frauen, Frieden und Sicherheit 2019-2024 vorzulegen, der an die sich verändernde Art von Konflikten und neue Bedrohungen angepasst und erweitert wird, und Maßnahmen vorzuschlagen, mit denen eine geschlechtergerechte Führung mit einem ausgewogenem Geschlechterverhältnis auf EU- Entscheidungsebenen geschaffen werden kann ; fordert, dass die Umsetzung der Resolution 1325 der Vereinten Nationen durch nationale Aktionspläne für Frauen, Frieden und Sicherheit (NAP 1325-IV) vorangetrieben wird und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Rekrutierung, Weiterbeschäftigung und Förderung von Frauen in den nationalen Streitkräften und zivilen Missionen zu unterstützen und Geschlechterperspektiven in die Gestaltung, Planung und Umsetzung der Sicherheits- und Verteidigungspolitik einzubeziehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>65.</NO.P>fordert die Kommission auf, für alle geschlechtsspezifischen Maßnahmen im Verteidigungs- und Sicherheitssektor der EU eine schlüssige und nachhaltige Haushaltsplanung sicherzustellen, die im Einklang mit dem EU-Aktionsplan für Frauen, Frieden und Sicherheit steht; betont, dass im Rahmen von Missionen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) gezielte Mittel für geschlechtsspezifische Maßnahmen notwendig sind, einschließlich einer spezifischen Haushaltslinie für Berater für Gleichstellungsfragen bei zivilen GSVP-Missionen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>66.</NO.P>betont, dass Krisen wie bewaffnete Konflikte, die Besetzung von Gebieten, Naturkatastrophen und humanitäre Krisen, Energiearmut, der Klimawandel und die Krise in Bezug auf die Lebenshaltungskosten die bestehenden Ungleichheiten verschärfen, und dass Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger, die sich für die Rechte von Frauen, LGBTIQ+-Personen und die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte einsetzen, durch spezielle Mechanismen geschützt werden müssen, vor allem in Ländern, in denen die Demokratie ins Hintertreffen geraten ist; fordert die Kommission auf, Krisenmanagement, Abwehrbereitschaft und Sicherheit in die künftige Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter für die Zeit nach 2025 aufzunehmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>67.</NO.P>fordert die Kommission auf, eine weitere Überprüfung der bei der Umsetzung des aktuellen Aktionsplans für die Gleichstellung der Geschlechter (GAP III) erzielten Fortschritte vorzunehmen und den Mechanismus umzusetzen, mit dem die Höhe der in den Partnerländern zugewiesenen und ausgezahlten EU-Mittel für die Gleichstellung der Geschlechter verfolgt werden kann, und im Rahmen des GAP III darüber Bericht zu erstatten; fordert die Kommission nachdrücklich auf, das Tempo und die Zielvorgaben bei der Umsetzung des Plans hoch zu halten und fordert die Kommission auf, mit den Vorbereitungen für einen ambitionierten Aktionsplan für die Gleichstellung der Geschlechter für die Zeit nach 2027 (GAP IV) zu beginnen, um seine rechtzeitige Annahme sicherzustellen, unter anderem durch die Bereitstellung angemessener Mittel für die Umsetzung des Plans im bevorstehenden Vorschlag für den MFR 2028-2034; betont, dass die wichtigsten Grundsätze des GAP III – die Verfolgung eines menschenrechtsbasierten Ansatzes, einschließlich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte, der Intersektionalität und eines geschlechtertransformativen Ansatzes – integraler Bestandteil des GAP IV sein sollten und dass seine konkrete Umsetzung gestärkt werden sollte; fordert die Kommission auf, die politische und finanzielle Unterstützung für Gleichstellungsinitiativen und Einrichtungen der Vereinten Nationen wie UN Women und den Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA) zu verstärken, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der UNFPA-Versorgungspartnerschaft liegen sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>68.</NO.P>fordert die Kommission auf, einen speziellen Unterstützungsdienst einzurichten, der über diplomatische Vertretungen der EU in Drittländern agiert und über ein spezifisches Mandat zur Unterstützung von Frauenrechtsverteidigern und Frauenorganisationen weltweit verfügt, um gegen Anti-Gender-Bewegungen vorzugehen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ihr Engagement für die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rolle der Frau weltweit zu bekräftigen und die Mittel für Frauenorganisationen aufzustocken, insbesondere im Globalen Süden und in Regionen, in denen die Gleichstellung der Geschlechter bedroht ist, um die Lücken bei der Entwicklungshilfe für Frauenrechtsorganisationen zu schließen, die durch die Kürzungen der Hilfe der United States Agency for International Development verursacht wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>69.</NO.P>fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Kohärenz der internen und externen Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter, nämlich der bevorstehenden Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter für die Zeit nach 2025 (GAP III und GAP IV), sicherzustellen und dafür zu sorgen, dass sie mit allen anderen einschlägigen bestehenden und künftigen Strategien, Rahmen und Aktionsplänen wie der europäischen Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030, dem strategischen Rahmen der EU zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma, der Strategie für die Rechte von Opfern, der LGBTIQ-Strategie und dem EU-Aktionsplan gegen Rassismus koordiniert werden; fordert die Kommission auf, für mehr Transparenz und die Einbeziehung der Interessenträger in die Umsetzung aller geschlechterbezogenen Initiativen zu sorgen und das Parlament systematischer in die Kontrolle und Bewertung dieser Maßnahmen einzubeziehen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Schutz der Zivilgesellschaft und von Frauenrechtsorganisationen und Bekämpfung von Anti-Gender-Bewegungen</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>70.</NO.P>weist mit Besorgnis auf die alarmierende Zunahme von Hassverbrechen und Hetze gegen Frauen, LGBTIQ+-Personen, ethnische Minderheiten und andere marginalisierte Gruppen hin und betont den Zusammenhang zwischen einer Verschlechterung der Rechtsstaatlichkeit und demokratischen Standards und der Verletzung der Grundrechte, insbesondere der Rechte von Frauen und Minderheiten; betont, dass die uneinheitliche Umsetzung von Schutzmaßnahmen in den Mitgliedstaaten zu einem unzureichenden Schutz führt und dass bestimmte Gruppen so einem höheren Risiko von Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt sind; ist besorgt über die mangelnden Fortschritte bei der Umsetzung der Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsgesetze in einigen Mitgliedstaaten und fordert die Kommission nachdrücklich auf, dies in der Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter für die Zeit nach 2025 anzugehen; begrüßt die Aufhebung der Entscheidung, die horizontale Antidiskriminierungsrichtlinie zurückzuziehen, und fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Rechtsvorschriften unverzüglich anzunehmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>71.</NO.P>fordert die Kommission nachdrücklich auf, für einen umfassenden Überwachungs- und Rechenschaftsmechanismus zu sorgen, um die anhaltende Aushöhlung der Demokratie, der Frauenrechte und der Gleichstellung der Geschlechter, auch der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte und der Rechte von LGBTIQ+-Personen, rasch anzugehen; fordert die Kommission auf, auf den bestehenden Mechanismen aufzubauen, um die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit oder der Grundrechte zu bewerten, und schrittweise einen speziellen Mechanismus zu entwickeln, der alle Werte der Union gemäß Artikel 2 EUV, einschließlich Demokratie, Rechtsstaatlichkeit sowie Grund- und Menschenrechte, auch der Rechte der Frau, umfasst und der im Rahmen einer interinstitutionellen Vereinbarung zwischen der Kommission, dem Parlament und dem Rat umgesetzt wird, um einen kohärenten Ansatz für die jährliche Überwachung in allen Mitgliedstaaten und eine klare Verbindung zu konkreten Maßnahmen der Union in Fällen, in denen Mängel nicht behoben werden, sicherzustellen; stellt fest, dass alle Maßnahmen zur Verhinderung von Rückschritten eine intersektionale Perspektive widerspiegeln sollten; fordert die Kommission nachdrücklich auf, eingehende Untersuchungen zu Anti-Gender-Bewegungen durchzuführen, um tiefere Einblicke in ihre derzeitigen Tätigkeiten und Finanzierungsstrategien zu erhalten; betont, dass das Verständnis dieser Dynamik entscheidend ist, um für ein modernes, inklusives und tolerantes Europa zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>72.</NO.P>hebt mit großer Besorgnis das Wachstum der „Manosphere“ hervor; betont, dass die von Social-Media-Plattformen verwendeten Algorithmen extreme frauenfeindliche Inhalte verstärken; fordert die Kommission nachdrücklich auf, sehr große Online-Plattformen, die ihren Verpflichtungen zur Entfernung schädlicher Inhalte nicht nachkommen, zu untersuchen und zu sanktionieren; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die zunehmenden Unterschiede zwischen jungen Männern und Frauen in Bezug auf die Gleichstellung der Geschlechter zu untersuchen, ihre gesellschaftlichen Folgen, insbesondere im Online-Raum, zu bewerten und Maßnahmen zu entwickeln, um vermehrte frauenfeindliche, rechtsextreme Werte bei Jungen und jungen Männern in Bezug auf die Gleichstellung der Geschlechter und die Rechte der Frauen anzugehen und ihnen entgegenzuwirken; fordert die Kommission daher auf, eine umfassende, altersgerechte Sexualerziehung und Sensibilisierung für Beziehungen in Schulen zu fördern, kritische Medienkompetenz zu stärken, Fehlinformationen und Desinformationen zwischen den Geschlechtern entgegenzuwirken und Geschlechterstereotypen anzugehen; betont, dass ein tieferes Verständnis des Phänomens und der Ideologie „Incel“ erforderlich ist, und hebt hervor, dass die Prävention durch aktivere Maßnahmen zur Bekämpfung dieser Phänomene und ihrer Narrative sowie der potenziellen zugrunde liegenden Probleme im Bereich der psychischen Gesundheit und Sicherheit wichtig ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>73.</NO.P>weist auf die entscheidende und unverzichtbare Rolle hin, die zivilgesellschaftliche Organisationen, insbesondere Frauenrechtsorganisationen und Menschenrechtsverteidigerinnen, einschließlich jener, die im humanitären Sektor tätig sind, in einem System der gegenseitigen Kontrolle in einer gesunden Demokratie bei der Verteidigung und Förderung der Gleichstellung der Geschlechter, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten spielen, insbesondere in Zeiten politischer, sozialer und institutioneller Gegenreaktionen; fordert die Kommission auf, zivilgesellschaftliche Organisationen, Frauenrechtsorganisationen und Menschenrechtsverteidigerinnen, Feministinnen, LGBTIQ+-Personen sowie Bewegungen für sexuelle und reproduktive Rechte anzuerkennen, zu schützen, für ihre Sicherheit zu sorgen und sie zu unterstützen, die von wesentlicher Bedeutung sind, wenn es darum geht, sich für inklusive politische Reformen einzusetzen, diskriminierende Praktiken in Frage zu stellen und Gemeinschaften zur Verteidigung der Grundrechte in der EU und weltweit zu mobilisieren; stellt fest, dass sie zunehmend von rechtsextremen und ordnungsfeindlichen Akteuren ins Visier genommen werden; fordert die Kommission auf, Maßnahmen und Empfehlungen zum Schutz und zur Unterstützung von Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich für Frauenrechte, Geschlechtergleichstellung und Nichtdiskriminierung einsetzen, als horizontale Säule in die EU-Politik und in die Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter für die Zeit nach 2025 aufzunehmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>74.</NO.P>fordert die Kommission nachdrücklich auf, für eine nachhaltige und zugängliche Finanzierung von Frauenrechtsorganisationen zu sorgen, auch im Rahmen des neuen MFR, sowie ihr Engagement für die Unterstützung der Zivilgesellschaft aufrechtzuerhalten und zu verstärken, auch finanziell durch das Programm „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ (CERV), um dafür zu sorgen, dass es ein robustes Instrument zur Bewältigung neu auftretender Bedrohungen für Rechte und Freiheiten bleibt; fordert die Kommission insbesondere auf, das CERV-Programm als eigenständiges Programm mit direkter Mittelverwaltung beizubehalten und seine Mittel erheblich aufzustocken, um den Bedürfnissen unterfinanzierter zivilgesellschaftlicher Organisationen und den zunehmenden Bedrohungen und Herausforderungen für den zivilgesellschaftlichen Raum und die Werte der EU angemessen zu begegnen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Programme für die Gleichstellung der Geschlechter und die Rechte der Frauen, einschließlich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte, sowie spezielle Aktionsbereiche wie Daphne beizubehalten, die ein eigenständiges Programm mit einer gesonderten Haushaltslinie im neuen MFR bleiben sollten, um geschlechtsspezifische Gewalt und Diskriminierung, auch gegen LGBTIQ-Personen, zu bekämpfen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>75.</NO.P>warnt davor, dass ein erheblicher Teil der Finanzmittel für Anti-Gender-Bewegungen in der gesamten EU von ausländischen Akteuren stammt; bekräftigt, dass jede Finanzierung mit den gemeinsamen Werten der Union, wie sie in Artikel 2 EUV und in der Charta der Grundrechte verankert sind, in Einklang stehen muss, damit sichergestellt ist, dass mit der finanziellen Unterstützung die demokratischen Werte der EU gestärkt werden; fordert die Kommission auf, alle derzeitigen Mittel unter Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts und nach dem Grundsatz der Schadensvermeidung neu zu bewerten und zu prüfen, um sicherzustellen, dass keine EU-Mittel für antidemokratische und Anti-Gender-Ziele und -Projekte verwendet werden; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Verwendung von Mitteln mit geteilter Mittelverwaltung zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und zur Unterstützung der Zivilgesellschaft, einschließlich nichtstaatlicher Organisationen, die sich für Frauenrechte einsetzen, in den Mitgliedstaaten genau zu überwachen, um sicherzustellen, dass Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen zur Erlangung solcher Mittel nicht absichtlich ausgesetzt oder zurückgehalten werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>76.</NO.P>fordert die Kommission auf, die Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Gerichtshofs der Europäischen Union – insbesondere Urteile im Zusammenhang mit der Gleichstellung der Geschlechter, der Nichtdiskriminierung und der Rechte von Minderheiten – durch die Mitgliedstaaten genau zu überwachen und dafür zu sorgen, dass internationale Verpflichtungen vollumfänglich eingehalten werden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Übergreifende Maßnahmen zur Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>77.</NO.P>fordert eine angemessene Finanzierung der EU-Forschung zur Gleichstellung der Geschlechter, auch des EIGE und der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, durch Instrumente wie Projekte im Rahmen der Gleichstellungspläne, die über Horizont Europa finanziert werden; fordert eine verbesserte Methodik, bei der nicht nur die Empfänger der Mittel, sondern auch das Transformationspotenzial der Programme ermittelt werden sollten; fordert die Kommission nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass EU-Mittel nur für Projekte gewährt werden, die im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen der EU stehen, einschließlich der Gleichstellung der Geschlechter, des Zugangs zu Diensten im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte und der Beseitigung geschlechtsspezifischer Gewalt; fordert die Kommission nachdrücklich auf, für einen fairen und sozial gerechten Übergang zu sorgen, der allen zugutekommt, indem sie eine auf einen Wandel der Geschlechterrollen ausgerichtete, intersektionale Strategie entwickelt, um Schlüsselfragen anzugehen, und betont, dass Investitionen in grundlegende soziale Dienste erheblich gefördert werden müssen, damit ein Beitrag zur Unabhängigkeit, Gleichstellung und Emanzipation von Frauen geleistet wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>78.</NO.P>merkt an, dass viele Frauen in der EU mit sich überschneidenden Ungleichheiten und Diskriminierungen konfrontiert sind, und fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Anwendung von Intersektionalität als übergreifendes Prinzip in der neuen Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter für die Zeit nach 2025 und im Rahmen aller legislativen und nichtlegislativen Maßnahmen weiterzuentwickeln;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>79.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Intersektionalität in allen Politikbereichen im Zusammenhang mit der Gleichstellung der Geschlechter anzugehen, und weist darauf hin, dass geschlechtsspezifische Gewalt und Diskriminierung auch durch Faktoren wie Alter, Rasse, ethnische Zugehörigkeit, Minderheiten, Behinderung, Geschlechtsidentität und sexuelle Ausrichtung verschärft werden und dass die Überschneidung dieser Faktoren zu vielfältigen und einzigartigen Formen der Diskriminierung führt, die gezielte, kontextspezifische Maßnahmen erfordern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>80.</NO.P>fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Maßnahmen das gesamte Gebiet der EU abdecken und wirksame Instrumente bieten, um regionale Unterschiede bei der Gleichstellung der Geschlechter sowohl zwischen als auch innerhalb der EU-Mitgliedstaaten und ihrer Regionen anzugehen; betont, dass diese Maßnahmen anpassungsfähig sein und angemessene Ressourcen für sie bereitgestellt werden sollten, damit geschlechtsspezifische Unterschiede beseitigt werden können, wobei die verfügbaren Ressourcen, die Zugänglichkeit und der Fortschritt der einzelnen Regionen zu berücksichtigen sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>81.</NO.P>bedauert, dass trotz der entscheidenden Rolle, die Frauen in ländlichen Gebieten spielen, wenn es gilt, ihre Gemeinschaften zu bewahren und die Landwirtschaft am Leben zu erhalten, ihr Beitrag oft nicht anerkannt ist und dass sie nach wie vor mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert sind, darunter begrenzten Beschäftigungsmöglichkeiten, einem schlechteren Zugang zu Dienstleistungen, einer weniger entwickelten Infrastruktur und ihrer Unterrepräsentation bei der Entscheidungsfindung; fordert die Kommission auf, Teilprogramme und Aktivitäten für Frauen in ländlichen Gebieten ins Leben zu rufen und umzusetzen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Institutionelles Umfeld für die Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>82.</NO.P>fordert die Kommission auf, die Ratsformation zur Gleichstellung der Geschlechter, in der die für die Gleichstellung der Geschlechter zuständigen Ministerinnen und Minister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre zusammenkommen und sich mit Fragen der Rechte der Frau und der Gleichstellung der Geschlechter befassen, zu stärken und zu unterstützen, um gemeinsame und konkrete Maßnahmen zu ergreifen, auch im Rahmen der Ratsvorsitze, und sicherzustellen, dass Gleichstellungsfragen auf höchster politischer Ebene erörtert werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>83.</NO.P>fordert die Kommission nachdrücklich auf, die rasche Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1499 über Standards für Gleichbehandlungsstellen zu überwachen und zu fördern und den Mitgliedstaaten eine Empfehlung zu Standards für ihre Arbeitsweise und ihre Aufgaben zu unterbreiten, um die ordnungsgemäße Umsetzung der Richtlinie zu erleichtern und die Harmonisierung der Einrichtung von Gleichstellungsstellen in der gesamten Union sicherzustellen; betont, dass der Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention wichtig ist, und fordert die Kommission auf, Maßnahmen zur Verwirklichung dieses Ziels zu ergreifen, indem sie den EuGH um ein Rechtsgutachten ersucht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>84.</NO.P>lobt die konstruktive Zusammenarbeit des EIGE und seine einschlägige Arbeit, die für die angemessene Datenerhebung, die Analyse vergleichbarer aufgeschlüsselter Daten, die Bereitstellung von Forschungsarbeiten und Leitlinien für die EU-Organe und Mitgliedstaaten sowie die Überwachung der Umsetzung geschlechtsspezifischer EU-Rechtsvorschriften in allen EU-Mitgliedstaaten von entscheidender Bedeutung ist; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass das EIGE über ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen und Kapazitäten verfügt, um seine Aufgaben wirksam erfüllen zu können; weist darauf hin, dass das EIGE mit anhaltenden Problemen der Unterbesetzung zu kämpfen hatte, die durch den starken Anstieg der Anträge auf fachliche Hilfe noch verschärft wurden; fordert daher, dass dem EIGE weitere Bedienstete auf Zeit zugewiesen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>85.</NO.P>fordert die Kommission auf, Frauen und Mädchen in all ihrer Vielfalt aktiv zu konsultieren und in die Ausarbeitung und Umsetzung der Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter für die Zeit nach 2025 einzubeziehen, auch durch Vertretungsorganisationen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>86.</NO.P>fordert die Kommission auf, die wichtige Rolle anzuerkennen, die zivilgesellschaftliche Organisationen und Akteure auf verschiedenen Ebenen wie ländliche Gemeinschaften, lokale Aktionsgruppen, lokale und regionale Gemeinden sowie Hochschulen und Institutionen wie der Ausschuss der Regionen bei der Erreichung der Gleichstellung der Geschlechter spielen; fordert die Kommission daher auf, einen inklusiven Ansatz zu verfolgen und alle diese Interessenträger eng einzubeziehen, um zur Verwirklichung der Ziele der Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter für die Zeit nach 2025 beizutragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>87.</NO.P>betont, dass mit Sachverständigen in diesem Bereich zusammengearbeitet werden muss; fordert die Kommission auf, auch sicherzustellen, dass die Gleichstellungspolitik angemessen finanziert und auf lokaler und regionaler Ebene unterstützt wird und dass im Rahmen der Kohäsions- und Aufbaufonds der EU Anforderungen hinsichtlich klarer Gleichstellungsziele gestellt werden, damit die regionale Entwicklung dazu beiträgt, geschlechtsspezifische Ungleichheiten zu verringern, anstatt Ungleichheiten zu verschärfen, da sie einen direkten Einfluss auf eine Reihe von Bereichen haben, die sich auf die Gleichstellung der Geschlechter auswirken, wie Beschäftigung, Bildung, Pflegeinfrastruktur, Gesundheit, Unterstützung von Frauen, die Opfer von Gewalt sind, und geschlechtsspezifische Stadtplanung und Verkehr;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>88.</NO.P>fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit dem EIGE und Eurostat eine regelmäßige, zuverlässige und angemessene Erhebung, Berichterstattung und Analyse in Bezug auf vergleichbare, nach Geschlecht aufgeschlüsselte Daten auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten sicherzustellen und zu verbessern; fordert die Kommission auf, eine gemeinsame Nachverfolgungsmethode für die Erhebung von Daten zu entwickeln, sofern diese nicht verfügbar ist, und betont, dass horizontale EU-Definitionen entwickelt werden müssen, um geschlechtsspezifische Folgenabschätzungen in den Politikbereichen der Union zu erleichtern; fordert die Kommission auf, insbesondere die Erhebung von Daten über die Verhütung, Verfolgung und Sanktionierung von geschlechtsspezifischer Gewalt, einschließlich Femizid, Vergewaltigung und anderer sexueller Gewalt, zu verbessern, indem umfassende und vergleichbare Daten sowohl zu Opfern als auch zu Tätern erfasst werden, aufgeschlüsselt nach biologischem Geschlecht, Altersgruppe, Beziehung zwischen Opfer und Täter und Art der Straftat gemäß der Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und nach Möglichkeit nach sozialem Geschlecht, Geschlechtsidentität, Rasse oder ethnischer Herkunft, sexueller Ausrichtung, Geschlechtsmerkmalen, Behinderung und Staatsbürgerschaft, und dafür zu sorgen, dass die Daten regelmäßig überprüft und als Grundlage für die Politikgestaltung, die Zuweisung von Ressourcen und andere Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung sexueller und sonstiger geschlechtsspezifischer Gewalt verwendet werden; fordert, dass die Mitgliedstaaten bei der Wahrung der Rechte der Opfer und der Entwicklung spezifischer politischer Maßnahmen mit der Zivilgesellschaft zusammenarbeiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>89.</NO.P>betont, dass die Voraussetzung für die Entwicklung von Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter darin besteht, angemessene Ressourcen bereitzustellen und die Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter für die Zeit nach 2025 umzusetzen;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>90.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>