<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0285</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Institutionelle Aspekte des Berichts über die Zukunft der Wettbewerbsfähigkeit Europas (Draghi-Bericht)</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0196/2025 - Berichterstatter: Brando Benifei)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. November 2025 zu den institutionellen Aspekten des Berichts über die Zukunft der Wettbewerbsfähigkeit Europas (Draghi-Bericht) (2025/2013(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht von Mario Draghi vom 9. September 2024 mit dem Titel „Die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit“ (Draghi-Bericht),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Rede von Mario Draghi vom 17. September 2024 zur Vorstellung des Draghi-Berichts im Europäischen Parlament,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den von Enrico Letta am 17. April 2024 vorgelegten Bericht mit dem Titel „Much more than a market“ (Viel mehr als ein Markt) (Letta-Bericht),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 29. Januar 2025 mit dem Titel „Ein Kompass für eine wettbewerbsfähige EU“ (COM(2025)0030),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. Februar 2025 mit dem Titel „Der Weg zum nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen“ (COM(2025)0046),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 19. März 2025 mit dem Titel „Spar- und Investitionsunion – Eine Strategie zur Förderung von Wohlstand und wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit in der EU“ (COM(2025)0124),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht von Sauli Niinistö vom 30. Oktober 2024 mit dem Titel „Safer Together: Strengthening Europe’s Civilian and Military Preparedness and Readiness“ (Gemeinsam für mehr Sicherheit: Stärkung der zivilen und militärischen Vorsorge und Bereitschaft Europas) (Niinistö-Bericht),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht vom 9. Mai 2022 über das Endergebnis der Konferenz zur Zukunft Europas,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. Mai 2022 zu den Folgemaßnahmen zu der Konferenz zur Zukunft Europas<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 465 vom 6.12.2022, S. 109.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Juni 2022 zu der Forderung nach einem Konvent zur Überarbeitung der Verträge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 493 vom 27.12.2022, S. 130.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. November 2023 zu Entwürfen des Europäischen Parlaments zur Änderung der Verträge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/4216, 24.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/4216/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Juli 2023 zur Umsetzung von Passerelle-Klauseln in den EU-Verträgen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/3996, 17.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/3996/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Mai 2025 zu einem neu gestalteten langfristigen Haushalt für die Union in einer Welt im Wandel<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P10_TA(2025)0090.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. März 2025 zu dem Weißbuch zur Zukunft der europäischen Verteidigung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/3151, 20.6.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/3151/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf Artikel 48 des Vertrags über die Europäische Union (EUV),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Passerelle-Klauseln in den EU-Verträgen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Vertragsbestimmungen zur Verstärkten Zusammenarbeit und zu einer Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf Artikel 122 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für konstitutionelle Fragen (A10-0196/2025),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass der von Mario Draghi auf Ersuchen der Präsidentin der Kommission Ursula von der Leyen erstellte Draghi-Bericht eine umfassende Diagnose der strukturellen Herausforderungen enthält, mit denen die EU konfrontiert ist, und darin davor gewarnt wird, dass die EU Gefahr läuft, in eine lang anhaltende Phase schwachen Wirtschaftswachstums zu geraten, was letztlich den Wohlstand und das soziale Wohlergehen gefährden könnte; in der Erwägung, dass im Draghi-Bericht dargelegt wird, dass Europa sich auf viele der Faktoren, die in der Vergangenheit das Wachstum unterstützt haben, nicht mehr verlassen kann;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass zwischen der EU und den Vereinigten Staaten mittlerweile ein erhebliches BIP-Gefälle besteht, das von gut 15 % im Jahr 2002 auf etwa 30 % im Jahr 2023, zu Preisen von 2015, gestiegen ist; in der Erwägung, dass dies in erster Linie auf einen stärkeren Rückgang der Produktivität in Europa und das Versäumnis der EU zurückzuführen ist, die durch das Internet ausgelöste digitale Revolution und den damit verbundenen potenziellen Produktivitätszuwachs zu nutzen, was zum Teil durch die Fragmentierung des europäischen Binnenmarktes bedingt ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass im Draghi-Bericht das Schließen der Innovationslücke, ein gemeinsamer Plan für die Dekarbonisierung und Wettbewerbsfähigkeit, die Erhöhung der Sicherheit und die Verringerung der Abhängigkeiten sowie die Verwirklichung der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Ziele der EU als grundlegende Faktoren für künftiges Wachstum in Europa genannt werden; in der Erwägung, dass dies laut der darin enthaltenen Bewertung eine Erhöhung der Investitionen um rund 5 % des gesamten BIP der EU erfordern wird, und sich diese zusätzlichen jährlichen Investitionen auf 750–800 Mrd. EUR belaufen werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass die weltweite Nachfrage nach kritischen Rohstoffen aufgrund der Energiewende rasch zunimmt und Europa zudem in hohem Maße von Einfuhren digitaler Technologien abhängig ist, insbesondere bei der Chipproduktion, da sich 75–80 % der weltweiten Kapazitäten zur Herstellung von Wafern in Asien befinden; in der Erwägung, dass die EU eine echte „Außenwirtschaftspolitik“ entwickeln sollte, um ihre Autonomie und Wettbewerbsfähigkeit in diesem kritischen Bereich wie auch in anderen strategischen Branchen zu wahren;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass sowohl in dem von Enrico Letta im Auftrag des Europäischen Rates erstellten Letta-Bericht als auch im Draghi-Bericht hervorgehoben wird, dass der Binnenmarkt sich von Anfang an als enormer Impulsgeber für die Wirtschaft der EU und als wichtiger Faktor für ihre Attraktivität erwiesen hat und nach wie vor ein Eckpfeiler der europäischen Integration und der europäischen Werte ist, der als starker Katalysator für Wachstum, Wohlstand und Solidarität wirkt; in der Erwägung, dass sich die internationale Situation jedoch grundlegend verändert hat, woraus sich die Notwendigkeit ergibt, den Binnenmarkt weiter zu vertiefen und zu vollenden, damit die Wirtschaft der EU ihr volles Potenzial entwickeln kann;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass im Draghi-Bericht festgestellt wurde, dass zusätzliche Investitionen in Höhe von mindestens 750 bis 800 Mrd. EUR jährlich erforderlich sind, um die Produktivität der EU wiederherzustellen und die ökologischen und sozialen Ziele der EU zu verwirklichen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass die Unterstützung öffentlicher und privater Investitionen durch die EU aufgrund der Größe des EU-Haushalts, dessen mangelnder Ausrichtung und fehlenden Steuerungsrahmens sowie einer übermäßig vorsichtigen Haltung gegenüber Risiken eingeschränkt wird; in der Erwägung, dass gemeinsame Investitionen der EU, einschließlich gemeinsam finanzierter marktbasierter Initiativen, von entscheidender Bedeutung dabei sind, grenzüberschreitende Herausforderungen zu bewältigen, da sie Skaleneffekte ermöglichen, die strategische Autonomie fördern, den Zusammenhalt in der Union schützen und fördern, privates Kapital anziehen, die globale Wettbewerbsfähigkeit der EU in kritischen Branchen stärken und andere europäische öffentliche Güter finanzieren und verfügbar machen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass bei dem Versuch, eine Kapitalmarktunion zu errichten – eine von der Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen festgelegte strategische Priorität –, die Ziele für die letzten zehn Jahre bisher nicht erreicht wurden; in der Erwägung, dass mit der bislang durchgeführten Arbeit an der Kapitalmarktunion verdeutlicht wird, dass vollständig in den Binnenmarkt integrierte Finanzdienstleistungen für die Verwirklichung der strategischen wirtschaftspolitischen Ziele der EU von wesentlicher Bedeutung sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass der Draghi-Bericht eine umfassende Analyse der wirtschaftspolitischen Steuerung und Wettbewerbsfähigkeit der EU enthält;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass die Beitrittsprozesse mehrerer Länder seit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine eine neue Dynamik haben und die EU sich deshalb auf die nächsten umfassenden Erweiterungsrunden vorbereiten und ihre Beschlussfassungsverfahren reformieren muss, um dafür zu sorgen, dass sie mit zusätzlichen Mitgliedstaaten effizient arbeitsfähig ist; in der Erwägung, dass im Draghi-Bericht festgestellt wird, dass die legislative Tätigkeit der Kommission zugenommen hat und die EU bei der Anwendung des Subsidiaritätsprinzips streng vorgehen sollte; in der Erwägung, dass im Draghi-Bericht darauf hingewiesen wird, dass sich die Beschlussfassungsverfahren der EU mit der Erweiterung der Union nicht wesentlich weiterentwickelt haben und dass sie im Hinblick auf künftige Erweiterungen und das komplexe globale Umfeld gestärkt und optimiert werden müssen; in der Erwägung, dass die Erweiterung des Binnenmarkts ein erhebliches Potenzial für Wirtschaftswachstum in der EU und für die Stärkung ihrer geoökonomischen Position mit sich bringt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass im Draghi-Bericht auch berücksichtigt wird, dass das nationale Vetorecht von mehreren Regierungen instrumentalisiert wird, um das Handeln durch die Beschlussfassung zu verzögern oder zu verwässern; in der Erwägung, dass in dem Bericht jedoch auch betont wird, dass eine Stärkung der EU zwar Vertragsänderungen erfordert, aber durch gezielte Anpassungen viel erreicht werden kann; in der Erwägung, dass in dem Bericht daher der Standpunkt vertreten wird, dass eine neue Industriestrategie für Europa von gleichzeitigen Verbesserungen des institutionellen Gefüges und der Arbeitsweise der EU flankiert werden muss;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass im Draghi-Bericht hervorgehoben wird, dass das Beschlussfassungsverfahren der EU vereinfacht werden muss, um die Verabschiedung von Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und des Wirtschaftswachstums der EU zu erleichtern sowie sicherzustellen, dass Beschlüsse rasch und effizient gefasst werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass im Draghi-Bericht klargestellt wird, dass eine Stärkung des politischen und institutionellen Modells der EU innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens möglich ist, indem gezielte Maßnahmen zur Straffung vorgenommen werden, ohne dass eine Vertragsänderung erforderlich ist; in der Erwägung, dass der Schwerpunkt bei solchen Maßnahmen laut dem Bericht auf die Deregulierung gelegt werden sollte, anstatt die Anzahl der EU-Vorschriften und -Verfahren zu erhöhen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass im Draghi-Bericht der digitale Wandel und die Entwicklung künstlicher Intelligenz (KI) als wichtige Triebfedern für die künftige Wettbewerbsfähigkeit Europas genannt werden; in der Erwägung, dass die EU bereits entscheidende Chancen der digitalen Revolution verpasst hat und bei KI-Fähigkeiten, Dateninfrastruktur und dem Ausbau von technologieintensiven Innovationen (Deep Tech) weiterhin hinter den weltweiten Spitzenreitern zurückliegt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>O.</NO.P>in der Erwägung, dass im Draghi-Bericht betont wird, dass die EU ihre strategische Autonomie und ihre Verteidigungskapazitäten stärken muss, indem sie die Marktfragmentierung überwindet, die Interoperabilität verbessert und die europäische Verteidigungsindustrie konsolidiert; in der Erwägung, dass diese Sichtweise im Niinistö-Bericht ergänzt wird, indem betont wird, dass die Risikovorsorge, die Krisenreaktion und die Resilienz kritischer Infrastrukturen und Lieferketten verbessert werden müssen; in der Erwägung, dass in beiden Berichten hervorgehoben wird, dass eine überzeugende europäische Verteidigungsunion einen integrierten Steuerungsrahmen sowie kontinuierliche und koordinierte Investitionen auf EU-Ebene erfordert;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Allgemeine Erwägungen </STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>begrüßt den Draghi-Bericht, seine Ergebnisse und seinen Aufruf zum Handeln; teilt die Einschätzung, dass Europa vor einer existenziellen Herausforderung steht, die beispiellose institutionelle Anstrengungen erfordert, um im sich derzeit rasch wandelnden geopolitischen Kontext wettbewerbsfähig zu bleiben und Wachstum zu erzielen; betont, dass eine solche Reaktion in der demokratischen Governance der Union, dem Mächtegleichgewicht zwischen den Organen und der Achtung der Verträge verankert sein muss; fordert eine erneuerte europäische Strategie, die es der Union ermöglicht, zeitnahe und wirksame Entscheidungen zu treffen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>betont, dass die EU, wie im Draghi-Bericht dargelegt, dringend ihre institutionelle Governance verbessern muss; betont, dass diese Verbesserungen mit einer klaren und inklusiven Kommunikationsstrategie einhergehen sollten, die darauf abzielt, die Bürgerinnen und Bürger einzubeziehen und über die damit verbundenen Vorteile zu informieren, um für uneingeschränkten Rückhalt in der Öffentlichkeit zu sorgen und ein Zugehörigkeitsgefühl und eine gemeinsame Verantwortung zu fördern; betont, dass dies – zusammen mit der nötigen Abkehr von fragmentierten nationalen Ansätzen und Stärkung eines neu ausgerichteten, beschleunigten und vereinfachten Beschlussfassungsverfahrens auf EU-Ebene – die Union in die Lage versetzen wird, in ihrer wichtigsten Funktion, nämlich jener als wirklich globale Akteurin, effizienter und wirksamer zu handeln; erkennt an, wie wichtig es ist, Blockaden im Rat in mehreren Bereichen anzugehen; unterstützt alle Initiativen, die auf die Entwicklung eines wirksameren Beschlussfassungsverfahrens abzielen, das für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU von entscheidender Bedeutung ist und bei dem die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit gemäß Artikel 5 Absätze 3 und 4 EUV uneingeschränkt geachtet werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>betont, dass die wichtigsten Bereiche, in denen strategische politische Reformen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der EU erforderlich sind, die Vollendung des europäischen Binnenmarkts, die Schaffung einer Spar- und Investitionsunion, die Verbesserung der Effizienz des EU-Haushalts sowie seiner Umsetzung, die Aufrechterhaltung eines hohen Niveaus des Sozialschutzes und der Sozial- und Arbeitnehmerrechte, die Vertiefung eines europäischen KI-Modells und des digitalen Wandels sowie die Entwicklung einer europäischen Energieunion und einer europäischen Verteidigungsunion sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>betont, dass die strategischen politischen Reformen und die vorgeschlagenen Änderungen an der institutionellen Architektur der EU als untrennbar miteinander verbundene Aspekte betrachtet werden sollten, die zusammenhängend umgesetzt werden müssen, um eine wettbewerbsfähigere EU zu fördern;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Neuausrichtung, Beschleunigung und Vereinfachung der Governance der EU</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>begrüßt die Bemühungen, die Arbeitsweise der EU durch strategische Prioritätensetzung und institutionelle Effizienz neu auszurichten und zu vereinfachen; fordert, dass die Handlungsfähigkeit der EU in den Bereichen gestärkt wird, in denen sie einen eindeutigen Mehrwert bietet, wobei die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit zu wahren sind; betont, dass Vereinfachung, Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit klügere und wirksamere Rechtsvorschriften ergeben müssen und nicht zu einem Rückzug aus Bereichen führen sollten, in denen Maßnahmen auf EU-Ebene erforderlich sind; betont, dass die der EU in den Verträgen übertragenen Zuständigkeiten angepasst werden müssen, damit wirksame Maßnahmen in Politikbereichen, die einer höheren wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit förderlich sind, umgesetzt werden können; betont, dass sich diese Vereinfachung und Neuausrichtung auch in einem effizienteren und schlankeren institutionellen Gefüge niederschlagen müssen, einschließlich einer Umstrukturierung der Kommission und des Kollegiums der Kommissionsmitglieder, um die Wirksamkeit der EU und ihre Fähigkeit zur Bewältigung sich wandelnder Herausforderungen zu verbessern und ihre Rolle auf der Weltbühne zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>nimmt den von der Kommission vorgelegten Kompass für Wettbewerbsfähigkeit zur Kenntnis, der auf der Vision des Draghi-Berichts aufbaut und dessen Schwerpunkt auf dem Bedarf einer größeren strategischen Autonomie und Resilienz sowie der dringenden Notwendigkeit einer Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU auf der Grundlage von Nachhaltigkeit, Innovation, Energieversorgungssicherheit und sozialem, wirtschaftlichem und territorialem Zusammenhalt liegt; betont, dass der Schwerpunkt des Kompasses für Wettbewerbsfähigkeit auf regulatorischer Effizienz für die Förderung von Innovation, die Mobilisierung von Investitionen und die Ermöglichung eines nachhaltigen Wachstums von wesentlicher Bedeutung ist; unterstützt die Einführung von Instrumenten zur Bewertung der Auswirkungen neuer Vorschläge auf KMU sowie auf die Wettbewerbsfähigkeit und empfiehlt die regelmäßige Kontrolle von Fortschritten und die Förderung digitaler Lösungen zur Vereinfachung von Verwaltungsverfahren; betont, dass der Arbeitskräfte- und Fachkräftemangel, der eine strukturelle Herausforderung für die Wettbewerbsfähigkeit in den Mitgliedstaaten darstellt, angegangen werden muss; betont jedoch, dass der Kompass für Wettbewerbsfähigkeit durch Stärkung des institutionellen Gefüges der EU weiter verbessert werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>begrüßt den Vorschlag, die Beschlussfassung der EU im Hinblick auf gezielte und strategische Prioritäten für die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken; ist der Ansicht, dass jedes Instrument zur Koordinierung der Wettbewerbsfähigkeit als übergreifender institutioneller Rahmen dienen und es der EU ermöglichen sollte, nicht nur die Politik der EU und der Mitgliedstaaten zu koordinieren, sondern als eine Einheit zu handeln; betont, dass bei einem solchen Instrument der Kommission die Leitung und dem Europäischen Parlament und dem Rat die Überwachung obliegen sollte und das Instrument einer unabhängigen Bewertung hinsichtlich seiner Wirksamkeit und Transparenz sowie der Verwirklichung seiner Ziele unterzogen werden sollte; betont, dass die Zusammenarbeit mit den nationalen Parlamenten und Regulierungsbehörden notwendig ist, um die demokratische Legitimität sicherzustellen; betont, dass die Einbeziehung der Sozialpartner und Interessenträger Teil der Governance der EU sein muss, um Teilhabe und Rechenschaftspflicht sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>begrüßt das Ziel, die Arbeit der EU zu beschleunigen, und bekräftigt seine Forderung nach Fortschritten hinsichtlich einer effizienteren Beschlussfassung, einschließlich erforderlichenfalls des Übergangs zur qualifizierten Mehrheitsentscheidung und zum ordentlichen Gesetzgebungsverfahren in zentralen Politikbereichen; stellt fest, dass in einigen Bereichen von maßgeblicher Bedeutung höhere Schwellenwerte für die Abstimmung angestrebt werden sollten; stellt fest, dass in der Vergangenheit Lösungen gefunden wurden, durch die Entscheidungen entschlossener gefällt wurden; hebt beispielsweise hervor, dass mit dem Vertrag von Amsterdam die Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit eingeführt wurde, wobei auch die Möglichkeit einer konstruktiven Enthaltung in bestimmten Politikbereichen vorgesehen wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>fordert den Europäischen Rat nachdrücklich auf, die in den Entschließungen des Europäischen Parlaments vom 9. Juni 2022 und 22. November 2023 enthaltenen Vorschläge bezüglich der Einberufung eines Konvents gemäß dem in Artikel 48 EUV vorgesehenen ordentlichen Änderungsverfahren zu erörtern und, sofern möglich, gezielte Vertragsänderungen im Wege eines vereinfachten Änderungsverfahrens gemäß Artikel 48 Absatz 6 EUV in Erwägung zu ziehen, um grundlegende und dringende Reformen zu beschleunigen; weist erneut auf die Konferenz zur Zukunft Europas hin und fordert die Kommission und den Rat nachdrücklich auf, zeitnah konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um diesen Empfehlungen nachzukommen; ist der Ansicht, dass die letzte Phase der Vorbereitung eines Kompromisses bezüglich des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens als ein wichtiges Zeitfenster Gelegenheit bietet, intensiver an der Stärkung des institutionellen Gefüges der EU zu arbeiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>verweist auf die Schlussfolgerungen der Konferenz zur Zukunft Europas, insbesondere auf die Notwendigkeit einer Reform der Verträge, und fordert die Kommission und den Rat nachdrücklich auf, zeitnah konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um diesen Empfehlungen nachzukommen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>	bekräftigt sein Engagement für eine Stärkung der Fähigkeit der EU, schnell und wirksam zu handeln und die Effizienz der Beschlussfassung in zentralen Politikbereichen zu erleichtern; bekräftigt seine Forderung, die Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit sowie das ordentliche Gesetzgebungsverfahren auf zentrale Politikbereiche auszuweiten, wenn dies erforderlich ist, indem auf die in den Verträgen vorgesehenen Passerelle-Klauseln zurückgegriffen wird, um die Fähigkeit der EU zu schnellem und wirksamem Handeln zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>fordert den Rat auf, in Fällen, in denen wichtige Entscheidungen für die EU insgesamt in zentralen Politikbereichen aufgrund des Einstimmigkeitsverfahrens nicht getroffen werden können, den Rückgriff auf die Verstärkte Zusammenarbeit gemäß Artikel 20 EUV in Erwägung zu ziehen; betont, dass die Verstärkte Zusammenarbeit auf den legitimen Bedürfnissen der Mitgliedstaaten in Fällen beruht, in denen die Ziele einer solchen Zusammenarbeit nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums von der Union als Ganzem erreicht werden können; hebt hervor, dass die Verstärkte Zusammenarbeit zwei wichtige Schutzmechanismen bietet, nämlich die Zustimmung des Europäischen Parlaments und die gerichtliche Überprüfung durch den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), und dass Entscheidungen im Rahmen der Verstärkten Zusammenarbeit ein Vorschlag der Kommission zugrunde liegt; betont, dass das Hauptziel der Verstärkten Zusammenarbeit in der Vereinfachung der Beschlussfassung besteht; empfiehlt den teilnehmenden Mitgliedstaaten, die in Artikel 333 AEUV verankerte spezifische Passerelle-Klausel zu aktivieren, um im Rahmen der Verstärkten Zusammenarbeit zur qualifizierten Mehrheit und zum ordentlichen Gesetzgebungsverfahren überzugehen; stellt fest, dass im Draghi-Bericht vorgeschlagen wird, dass in Fällen, in denen keine einstimmige Einigung über die Einführung der Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit erzielt werden kann, die Mitgliedstaaten, die dazu bereit sind, auch den Rückgriff auf eine zwischenstaatliche Zusammenarbeit in Erwägung ziehen könnten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>betont, dass die Verbesserung des Beschlussfassungsverfahrens der EU eine entsprechende Ermächtigung des Europäischen Parlaments erfordert, durch die es mit dem Rat gleichgestellt wird, und fordert, dass die Rolle des Europäischen Parlaments im Rechtssetzungsverfahren gestärkt wird; bekräftigt seine Forderung, dass das Europäische Parlament das uneingeschränkte Recht der gesetzgeberischen Initiative erhält; betont, dass das Untersuchungsrecht des Europäischen Parlaments modernisiert werden muss, um die demokratische Kontrolle der EU-Exekutive zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>ist der Ansicht, dass Artikel 122 AEUV ein rasches Handeln der EU ausschließlich in Krisensituationen ermöglicht, betont jedoch, dass seine Anwendung einer strengen Kontrolle nicht nur durch den EuGH, sondern auch durch das Europäische Parlament bedarf; hebt hervor, dass eine enge Zusammenarbeit zwischen der Kommission, dem Europäischen Parlament und anderen einschlägigen Organen und Einrichtungen der EU sichergestellt werden muss; fordert, dass die Verfahren zur Aktivierung von Artikel 122 AEUV präzisiert und systematischer gestaltet werden, indem insbesondere beide gesetzgebenden Organe ermächtigt werden, über seine Aktivierung zu entscheiden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>betont im Hinblick auf künftige Erweiterungen der Union, dass der institutionelle und finanzielle Rahmen der EU dringend reformiert werden muss, damit er funktionsfähig, demokratisch und wettbewerbsfähig bleibt und neue Mitglieder aufgenommen werden können sowie deren erfolgreiche Integration gefördert werden kann; bekräftigt daher, dass die Erweiterung mit einer Stärkung der Governance der EU einhergehen muss; unterstützt den Dialog zwischen der EU und den Regierungen, Parlamenten und der Zivilgesellschaft der Bewerberländer über alle erwogene Vorschläge für Änderungen des institutionellen Gefüges der EU; erkennt die Bedeutung von Initiativen wie der Europäischen Politischen Gemeinschaft an, die eine politische Zusammenarbeit ermöglichen, zu regionalen Dialogen beitragen und die schrittweise Integration der Bewerberländer in die EU und ihre Politik erleichtern könnten, jedoch keine Alternative zur EU-Mitgliedschaft darstellen; betont, dass das Europäische Parlament regelmäßig über die Entwicklungen der Europäischen Politischen Gemeinschaft informiert und konsultiert werden sollte, um die demokratische Rechenschaftspflicht und die Kohärenz mit dem institutionellen Rahmen der EU sicherzustellen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Effiziente EU-Governance in zentralen Politikbereichen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>fordert die in den Artikeln 26 und 114 AEUV sowie im Artikel 3 Absatz 3 EUV verankerte Vollendung des europäischen Binnenmarkts, um dessen Potenzial voll auszuschöpfen, die verbleibenden Hürden abzubauen – etwa unlauteren internationalen Wettbewerb – und hohe Energiepreise, Qualifikations- und Arbeitskräftemangel, Schwierigkeiten beim Zugang zu Kapital, die fragmentierte Umsetzung von Rechtsvorschriften der EU, die unzureichende Unterstützung des grünen und des digitalen Wandels und den hohen Verwaltungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen zu überwinden und das Wirtschaftswachstum, den sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalt sowie den kulturellen Austausch innerhalb der EU zu fördern; fordert die Entwicklung eines integrierten europäischen Kapitalmarkts, wie gemäß den Artikel 26 und 63 AEUV vorgesehen, mithilfe einer neu geschaffenen Spar- und Investitionsunion, indem auf der unvollendeten Kapitalmarktunion aufgebaut wird; fordert eine Stärkung der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde auf der Rechtsgrundlage des Artikels 114 AEUV, um die Aufsichtskonvergenz und die grenzübergreifende Koordinierung im Rahmen der Spar- und Investitionsunion zu erweitern; stellt fest, dass im Letta-Bericht die Bedeutung der Wirtschaftskraft des Binnenmarkts für die globalen und handelspolitischen Ambitionen der EU, unter anderem in den Wirtschaftsbeziehungen zu strategischen Partnern, anerkannt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>unterstützt die Hinzufügung einer „fünften Grundfreiheit“ zu den bestehenden vier Freiheiten, wie im Letta-Bericht vorgeschlagen, um Forschung, Innovation, Wissen und Bildung für Forscher, Innovatoren und Arbeitskräfte im Binnenmarkt zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass künftige Initiativen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU und zur Vertiefung des Binnenmarkts auf Maßnahmen beruhen, mit denen der soziale, wirtschaftliche und territoriale Zusammenhalt gemäß den Verträgen gestärkt wird; betont, dass institutionelle Mechanismen für Chancengleichheit und Solidarität sowie zur Verringerung von Ungleichheiten voll und ganz in das Governance-System der EU integriert sein müssen; bekräftigt seine Forderung, die Umsetzung und Überwachung der europäischen Säule sozialer Rechte über Strukturen für die Governance der EU zu stärken und damit den sozialen Fortschritt als eines der Kernelemente bei der Beschlussfassung der EU zu verankern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>bekräftigt, dass die Ziele des Binnenmarkts nicht nur mit dem Freizügigkeitsrecht der EU-Bürgerinnen und Bürger, sondern auch mit der im Letta-Bericht dargelegten „Freiheit zu bleiben“ im Einklang stehen sollten; fordert die Kommission auf, die Verantwortung für die „Freiheit zu bleiben“ einem Kommissionsmitglied zu übertragen, dessen Zuständigkeitsbereich die Kohäsionspolitik und die Dienstleistungen von allgemeinem Interesse abdeckt, und einen strukturierten Dialog zwischen dem Kommissionsmitglied und den regionalen Behörden der Mitgliedstaaten einzurichten, um sicherzustellen, dass die Politik in Bezug auf die „Freiheit zu bleiben“ angemessen den spezifischen Bedingungen der Regionen angepasst wird und um die sozioökonomische und kulturelle Diversität der Regionen der EU zu achten; erkennt an, dass die Förderung der Infrastrukturentwicklung, der Bildung von Gemeinschaften, der Schaffung von Arbeitsplätzen, des Zugangs zu öffentlichen Dienstleistungen und eines geeigneten Umfelds für Industrie und Investitionen eine wesentliche Grundlage dafür bildet, das Recht der Menschen, in ihren Regionen zu bleiben, aufrechtzuerhalten, und zur wirtschaftlichen Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit der EU beiträgt; hebt hervor, dass es wichtig ist, dass weiterhin ein erheblicher Teil des EU-Haushalts auf die Kohäsionspolitik entfällt, und dabei sichergestellt wird, dass damit wirksamer auf die Bedürfnisse der Regionen und Städte reagiert wird, auch durch die Bereitstellung eines direkteren Zugangs zu EU-Mitteln; betont, dass die Projekte im Rahmen der Kohäsionspolitik wirksamer und vor Ort sichtbarer durchgeführt werden müssen, damit sie zu greifbaren Ergebnissen führen, durch die das Zugehörigkeitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger und ihre Unterstützung der EU-Integration gestärkt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>betont, dass die Union in strategischen Bereichen wirksamer agieren, die nationalen Anstrengungen ergänzen und eine Kombination aus EU-Mitteln und koordinierten Beiträgen unterstützend einsetzen sollte und durch ein solches Handeln die Wettbewerbsfähigkeit, die Innovation, die wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit, der soziale und territoriale Zusammenhalt, die ökologische und energetische Nachhaltigkeit sowie die kollektive Sicherheit Europas gestärkt würden; betont vor dem Hintergrund der Ergebnisse des Draghi-Berichts die Notwendigkeit, offene und zukunftsorientierte Gespräche aufrechtzuerhalten und dabei die Erfahrungen mit „NextGenerationEU“ und die daraus gezogenen Lehren zu berücksichtigen; betont, wie wichtig es ist, Investitionsinstrumente auf EU-Ebene sowie Instrumente zur Finanzierung gemeinsamer strategischer Investitionen in europäische öffentliche Güter und Dienstleistungen zu schaffen und die Finanzierungsprogramme so anzupassen, dass die sich verändernde Dynamik des Handels und von Innovationen berücksichtigt wird; betont, dass echte neue EU-Eigenmittel von entscheidender Bedeutung dafür sind, dass das Europäische Parlament und der Rat flexible Haushaltspläne verabschieden können, um die EU zu befähigen, eigenständiger zu handeln und ihre Abhängigkeit von nationalen Beiträgen zu verringern; hebt hervor, dass etwa im Rahmen des CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Grenzausgleichssystems, das von den Mitgliedstaaten in hohem Maße unterstützt wird, neue EU-Eigenmittel möglich wären; erinnert an den Standpunkt des Europäischen Parlaments in seinem Vorschlag für den Mehrjährigen Finanzrahmen 2028–2034 zur Notwendigkeit, über die selbst auferlegte Regel hinauszugehen, nach der der Umfang des langfristigen EU-Haushalts 1 % des aggregierten Bruttosozialprodukts der Mitgliedstaaten nicht überschreiten darf;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>betont, dass der EU-Haushalt zur Erhaltung und Stärkung der globalen Wettbewerbsfähigkeit der EU vereinfacht werden sollte, um unnötigen Verwaltungsaufwand zu verringern, den Begünstigten den Zugang zu Mitteln zu erleichtern und dem Ziel der Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts besser gerecht zu werden, indem sichergestellt wird, dass die Mittel diejenigen erreichen, die sie am dringendsten benötigen, insbesondere KMU, lokale Gemeinschaften und Akteure der Sozialwirtschaft, auch in ländlichen Gebieten, Randgebieten oder wirtschaftlich benachteiligten Gebieten; weist jedoch darauf hin, dass durch die Anstrengungen zur Vereinfachung des EU-Haushalts weder die Grundprinzipien des mehrjährigen Finanzrahmens der Union und seiner Programme beeinträchtigt werden dürfen noch die demokratische Kontrolle über ihre Umsetzung verringert werden darf; betont, dass diese Vereinfachung von starken Garantien für gleichberechtigten Zugang, Diskriminierungsfreiheit und wirksame Rechenschaftspflicht flankiert werden muss, wobei das Europäische Parlament während des gesamten Finanzierungszyklus die demokratische Kontrolle sicherstellt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>betont, dass die Klimaneutralitäts- und Nachhaltigkeitsziele in den institutionellen und Governance-Rahmen der EU integriert werden müssen, um die Ziele der EU im Bereich der Wettbewerbsfähigkeit zu erreichen; betont, dass bei Reformen die Bestimmungen des Vertrags, einschließlich Artikel 194 AEUV, geachtet werden müssen und durch die Einbeziehung des Europäischen Parlaments bei ihrer Gestaltung, Finanzierung und Kontrolle für eine ausgeprägte demokratische Legitimität gesorgt werden muss; betont, wie wichtig es ist, die interinstitutionelle Koordinierung zu stärken und sicherzustellen, dass Beschlüsse in diesem Bereich einer wirksamen parlamentarischen Kontrolle unterliegen, wodurch die demokratischen Grundlagen der Union gestärkt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, angesichts der bestehenden geopolitischen Herausforderungen eine echte europäische Verteidigungsunion zu schaffen und die Investitionen der europäischen Verteidigungsindustrie zu fördern, insbesondere durch den Rückgriff auf wirklich europäische Instrumente mit neuen Finanzmitteln in Verbindung mit einem vollständigen Verteidigungsprogramm, unter anderem gegen hybride Angriffe, wobei sicherzustellen ist, dass die Planung, Entwicklung, Beschaffung und Verwaltung von Fähigkeiten in Gruppen aus einer erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten gemeinsam erfolgt; fordert die Kommission auf, die Kohärenz zwischen bestehenden und künftigen Instrumenten, auch auf Ebene der Governance, zu verbessern, um eine wirksame demokratische Kontrolle der neuen Verteidigungsunion sicherzustellen; fordert die EU auf, die Marktfragmentierung im Einklang mit den Empfehlungen des Draghi-Berichts, des Letta-Berichts und des Niinistö-Berichts zu überwinden, indem sie einen Binnenmarkt für Verteidigung schafft, in dem verbindliche gemeinsame Regeln gelten; stellt fest, dass solche gemeinsamen Regeln einen lauteren Wettbewerb gewährleisten und die gegenseitige Zertifizierung von Verteidigungsgütern erleichtern sowie zugleich die vollständige Interoperabilität und Austauschbarkeit sicherstellen, Größenvorteile mit sich bringen und Fähigkeiten und Ressourcen verbessern würden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Verteidigungsinvestitionen in ein umfassenderes Sicherheitskonzept zu integrieren, das auch gemeinsame europäische Initiativen umfasst, insbesondere europäische Verteidigungsvorhaben von gemeinsamem Interesse, dadurch kritische Infrastrukturen sowie Fortschritte bei Projekten im Bereich der Forschung und Entwicklung zu stärken und somit hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen und zu fördern; fordert den Europäischen Rat auf, sich auf die Aktivierung von Artikel 42 Absatz 2 EUV zu einigen, um eine Gemeinsame Verteidigungspolitik der Union festzulegen; betont, dass die neue Verteidigungsunion die NATO ergänzen muss, jedoch nicht ersetzen darf; nimmt zur Kenntnis, dass die Mitgliedstaaten mit der schrittweisen Festlegung der europäischen Verteidigungspolitik begonnen und zugleich die Europäische Verteidigungsagentur (EDA) eingerichtet und die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit (SSZ) aufgenommen haben; fordert die Mitgliedstaaten auf, weiter an der schrittweisen Festlegung einer europäischen Verteidigungsunion mit einer gemeinsamen Verteidigung zu arbeiten; weist darauf hin, dass die Einrichtung des Anschubfonds, die EDA und die SSZ sowie die Verwendung des EU-Haushalts der Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit unterliegen; weist darauf hin, dass auch eine Gruppe von Mitgliedstaaten gemäß Artikel 44 EUV beschließen kann, die Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit anzuwenden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>betont, dass die Stärkung der KI-Governance im Einklang mit dem regelbasierten Ansatz der EU auf Transparenz, dem Schutz der Grundrechte und der Wahrung des öffentlichen Interesses beruhen muss; fordert die Kommission auf, die Rolle des bestehenden Europäischen Büros für Künstliche Intelligenz zu stärken; begrüßt den Aktionsplan für den KI-Kontinent, der die Entwicklung eines KI-Modells der EU auf der Grundlage der Zusammenarbeit von öffentlichen und privaten Akteuren vorsieht;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°         °</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und dem Europäischen Rat sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>