<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0291</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Genetisch veränderte Sojabohnen der Sorte MON 87708</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(B10-0493/2025)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. November 2025 zu dem Durchführungsbeschluss der Kommission zur Erneuerung der Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die genetisch veränderte Sojabohnen der Sorte MON 87708 enthalten, aus ihnen bestehen oder aus ihnen hergestellt werden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (D109633/01 – 2025/2896(RSP))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Entwurf eines Durchführungsbeschlusses der Kommission zur Erneuerung der Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die gentechnisch veränderte Sojabohnen der Sorte MON 87708 enthalten, aus ihnen bestehen oder aus ihnen hergestellt werden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (D 109633/01),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 268 vom 18.10.2003, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2003/18/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 11 Absatz 3 und Artikel 23 Absatz 3,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Abstimmung in dem in Artikel 35 der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 genannten Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel vom 15. September 2025, aus der keine Stellungnahme hervorging, und die Abstimmung im Berufungsausschuss vom 21. Oktober 2025, aus der ebenfalls keine Stellungnahme hervorging,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 11 der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 zur Festlegung der allgemeinen Regeln und Grundsätze, nach denen die Mitgliedstaaten die Wahrnehmung der Durchführungsbefugnisse durch die Kommission kontrollieren<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 55 vom 28.2.2011, S. 13, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2011/182/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die am 26. März 2025 angenommene und am 13. Mai 2025 veröffentlichte Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)<FOOTNOTE><FIELD> Wissenschaftliche Stellungnahme des Gremiums der EFSA für genetisch veränderte Organismen zur Bewertung von genetisch veränderten Sojabohnen der Sorte MON 87708 (Antrag GMFF-2023-21237), EFSA Journal 2025;23(5):9379, https://doi.org/10.2903/j.efsa.2025.9379.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen mit Einwänden gegen die Zulassung genetisch veränderter Organismen (GVO)<FOOTNOTE><FIELD>––––––––––––  In der achten Wahlperiode nahm das Parlament 36 Entschließungen und in der neunten Wahlperiode 38 Entschließungen an, in denen Einwände gegen die Zulassung von GVO erhoben wurden. Zudem hat das Parlament in der zehnten Wahlperiode die folgenden Entschließungen angenommen:Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. November 2024 zu dem Durchführungsbeschluss (EU) 2024/2628 der Kommission über die Erneuerung der Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die genetisch veränderten Mais der Sorte MON 89034 × 1507 × NK603 enthalten, daraus bestehen oder daraus gewonnen werden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. C, C/2025/1797, 4.4.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/1797/oj).Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. November 2024 zu dem Durchführungsbeschluss (EU) 2024/2627 der Kommission über die Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die genetisch veränderte Baumwolle COT102 enthalten, aus ihr bestehen oder aus ihr hergestellt werden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. C, C/2025/1798, 4.4.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/1798/oj).Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. November 2024 zu dem Durchführungsbeschluss (EU) 2024/2629 der Kommission zur Erneuerung der Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die genetisch veränderten Mais der Sorte MON 89034 × 1507 × MON 88017 × 59122 und aus acht Unterkombinationen enthalten, daraus bestehen oder daraus hergestellt werden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. C, C/2025/1799, 4.4.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/1799/oj).Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. November 2024 zu dem Durchführungsbeschluss (EU) 2024/1828 der Kommission zur Erneuerung der Zulassung für das Inverkehrbringen von Futtermitteln, die genetisch veränderten Mais MON 810 enthalten oder aus ihm bestehen, sowie von Lebens- und Futtermitteln, die aus diesem genetisch veränderten Mais gewonnen werden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2017/1207 der Kommission (ABl. C, C/2025/1800, 4.4.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/1800/oj).Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. November 2024 zu dem Durchführungsbeschluss (EU) 2024/1822 der Kommission zur Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die genetisch veränderten Mais der Sorte DP915635 enthalten, aus ihm bestehen oder aus ihm hergestellt werden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. C, C/2025/1801, 4.4.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/1801/oj).Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. November 2024 zu dem Durchführungsbeschluss (EU) 2024/1826 der Kommission über die Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die genetisch veränderten Mais der Sorte DP23211 enthalten, aus ihm bestehen oder aus ihm hergestellt werden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. C, C/2025/1802, 4.4.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/1802/oj).Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. November 2024 zu dem Durchführungsbeschluss (EU) 2024/2618 der Kommission über die Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die genetisch veränderten Mais der Sorte DP202216 enthalten, aus ihm bestehen oder aus ihm hergestellt werden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. C, C/2025/1803, 4.4.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/1803/oj).Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. November 2024 zu dem Entwurf eines Durchführungsbeschlusses der Kommission über die Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die genetisch veränderten Mais der Sorte MON 94804 enthalten, aus ihm bestehen oder aus ihm hergestellt werden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. C, C/2025/1804, 4.4.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/1804/oj).Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Februar 2025 zu dem Entwurf eines Durchführungsbeschlusses der Kommission über die Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die genetisch veränderten Mais der Sorte DP910521 enthalten, aus ihm bestehen oder aus ihm hergestellt werden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. C, C/2025/2246, 29.4.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/2246/oj).Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Februar 2025 zu dem Entwurf eines Durchführungsbeschlusses der Kommission über die Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die genetisch veränderten Mais der Sorte MON 95275 enthalten, aus ihm bestehen oder aus ihm hergestellt werden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. C, C/2025/2247, 29.4.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/2247/oj).Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Mai 2025 zu dem Entwurf eines Durchführungsbeschlusses der Kommission über die Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die genetisch veränderte Sojabohnen der Sorte MON 87705 × MON 87708 × MON 89788 enthalten, aus ihnen bestehen oder aus ihnen gewonnen werden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (P10_TA(2025)0106).Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Oktober 2025 zu dem Durchführungsbeschluss der Kommission (EU) 2025/1898 vom 22. September 2025 über die Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die genetisch veränderten Mais DP51291 enthalten, aus ihm bestehen oder aus ihm hergestellt werden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (P10_TA(2025)0222).</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 115 Absätze 2 und 3 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Entschließungsantrag des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit,</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2015/700 der Kommission vom 24. April 2015<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 112 vom 30.4.2015, S. 81, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2015/700/oj.</FIELD></FOOTNOTE> das Inverkehrbringen von Erzeugnissen, die genetisch veränderte Sojabohnen der Sorte MON 87708 (im Folgenden „genetisch veränderte Sojabohnen“) enthalten, aus ihnen bestehen oder aus ihnen gewonnen werden, zugelassen wurde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass Bayer Agriculture B.V. mit Sitz in Belgien am 8. März 2024 im Namen von Bayer CropScience LP mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika bei der Kommission einen Antrag auf Erneuerung dieser Zulassung gestellt hat; in der Erwägung, dass sich diese Zulassung auch auf das Inverkehrbringen von Erzeugnissen, die die genetisch veränderten Sojabohnen enthalten oder aus ihnen bestehen und bei denen es sich nicht um Lebens- oder Futtermittel handelt, für die gleichen Verwendungszwecke wie bei jeder anderen Sojabohnensorte – mit Ausnahme des Anbaus – bezog;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass die EFSA am 26. März 2025 eine befürwortende Stellungnahme abgegeben hat, in der sie zu dem Schluss kam, dass der Antrag auf Erneuerung der Zulassung keine Anhaltspunkte für neue Gefahren, eine veränderte Exposition oder wissenschaftliche Unsicherheiten enthält, die die Schlussfolgerungen aus ihrer ursprünglichen Risikobewertung aus dem Jahr 2013 verändern würden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass in der Stellungnahme der EFSA nicht ausreichend auf kumulative und kombinatorische Wirkungen, indirekte Gesundheitsrisiken oder langfristige ökologische Folgen des großflächigen Einsatzes von Dicamba eingegangen wurde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass die genetisch veränderten Sojabohnen tolerant sind gegenüber Dicamba – ein Herbizid, das mit erheblichen Risiken für die biologische Vielfalt und für den gesunden Zustand von Boden und Wasser sowie mit einer Abdrift auf andere Felder, die benachbarte Kulturen und Ökosysteme schädigt; in Zusammenhang steht;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass die Ausbreitung von gegen Dicamba resistenten genetisch veränderten Sojabohnen in den Ausfuhrländern mit der großflächigen Abdrift von Herbiziden, Streitigkeiten zwischen Landwirten und den Auswirkungen auf die Ökosysteme in Verbindung gebracht wird und damit sozioökonomische und ökologische Bedenken aufgezeigt werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass die im Entwurf des Durchführungsbeschlusses der Kommission vorgesehene Überwachung der Umweltauswirkungen auf einer allgemeinen Überwachung beruht und keine gezielten Studien zu Bestäubern, Bodenorganismen oder aquatische Arten umfasst;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass bei wissenschaftlicher Unsicherheit und in Fällen dokumentierter Risiken durch den Einsatz von Komplementärherbiziden der in Artikel 191 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verankerte Grundsatz der Vorsorge Anwendung finden sollte;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass in der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 festgelegt ist, dass genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel keine nachteiligen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier oder die Umwelt haben dürfen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“ die ineinandergreifenden Auswirkungen von Zulassungen genetisch veränderter Kulturen auf die Gesundheit von Menschen, Tieren, Pflanzen und Umwelt berücksichtigt werden müssen, was sich in der derzeitigen Bewertung nicht hinreichend niederschlägt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass das Parlament wiederholt Einwände gegen die Zulassung oder die Erneuerung der Zulassung von GVO erhebt, wenn die Mitgliedstaaten im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel oder im Berufungsausschuss keine qualifizierte Mehrheit erzielen, und damit betont, dass ein anhaltendes Demokratiedefizit beim Zulassungsverfahren von GVO besteht;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>vertritt die Auffassung, dass der Entwurf eines Durchführungsbeschlusses der Kommission über die in der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 vorgesehenen Durchführungsbefugnisse hinausgeht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>vertritt die Auffassung, dass der Entwurf eines Durchführungsbeschlusses der Kommission dem Unionsrecht insofern zuwiderläuft, als er nicht mit dem Ziel der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 vereinbar ist, das entsprechend den allgemeinen Grundsätzen der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit (ABl. L 31 vom 1.2.2002, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2002/178/oj).</FIELD></FOOTNOTE> darin besteht, die Grundlage für ein hohes Schutzniveau für das Leben und die Gesundheit des Menschen, die Gesundheit und das Wohlergehen der Tiere, die Belange der Umwelt und die Interessen der Verbraucher im Zusammenhang mit genetisch veränderten Lebens- und Futtermitteln sicherzustellen und gleichzeitig das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts zu gewährleisten und dem Vorsorgeprinzip zu folgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>fordert die Kommission auf, ihren Entwurf eines Durchführungsbeschlusses zurückzuziehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>fordert die Kommission auf, die Zulassung der genetisch veränderten Sojabohnen aufgrund der Risiken im Zusammenhang mit der Verwendung von Dicamba, den Umweltauswirkungen und den unzureichenden langfristigen Nachweisen im Einklang mit dem Konzept „Eine Gesundheit“ nicht zu verlängern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>fordert die Kommission auf, umgehend einen Gesetzgebungsvorschlag zur Reform des Beschlussfassungsverfahrens in Bezug auf GVO vorzulegen, um auf die wiederholten Einwände des Parlaments und das Fehlen einer qualifizierten Mehrheit unter den Mitgliedstaaten zu reagieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>fordert die Kommission nachdrücklich auf, den Verpflichtungen der Union gemäß internationalen Übereinkommen wie dem Übereinkommen von Paris, dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die biologische Vielfalt und den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung Rechnung zu tragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>