<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0292</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Genetisch veränderter Mais der Sorte MON 87427</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(B10-0491/2025)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. November 2025 zu dem Entwurf eines Durchführungsbeschlusses der Kommission zur Erneuerung der Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die genetisch veränderten Mais der Sorte MON 87427 enthalten, aus ihm bestehen oder aus ihm gewonnen werden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (D109634/01 – 2025/2897(RSP))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Entwurf eines Durchführungsbeschlusses der Kommission zur Erneuerung der Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die genetisch veränderten Mais der Sorte MON 87427 enthalten, aus ihm bestehen oder aus ihm gewonnen werden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (D109634/01),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 268 vom 18.10.2003, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2003/1829/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 11 Absatz 3 und Artikel 23 Absatz 3,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Abstimmung vom 15. September 2025 in dem in Artikel 35 der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 genannten Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel, aus der keine Stellungnahme hervorging, und die Abstimmung im Berufungsausschuss vom 21. Oktober 2025, aus der ebenfalls keine Stellungnahme hervorging,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 11 der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 zur Festlegung der allgemeinen Regeln und Grundsätze, nach denen die Mitgliedstaaten die Wahrnehmung der Durchführungsbefugnisse durch die Kommission kontrollieren<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 55 vom 28.2.2011, S. 13, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2011/182/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die am 27. März 2025 angenommene und am 13. Mai 2025 veröffentlichte Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)<FOOTNOTE><FIELD> Wissenschaftliche Stellungnahme des Gremiums der EFSA für genetisch veränderte Organismen zur Bewertung von genetisch verändertem Mais der Sorte MON 87427 (Antrag GMFF-2023-21254), EFSA Journal 2025; 23(5):9380, https://doi.org/10.2903/j.efsa.2025.9380.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen mit Einwänden gegen die Zulassung genetisch veränderter Organismen (GVO)<FOOTNOTE><FIELD>––––––––––––  In seiner achten Wahlperiode nahm das Europäische Parlament 36 Entschließungen und in seiner neunten Wahlperiode 38 Entschließungen an, in denen Einwände gegen die Zulassung von GVO erhoben wurden. Zudem hat das Parlament in seiner zehnten Wahlperiode die folgenden Entschließungen angenommen:Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. November 2024 zu dem Durchführungsbeschluss (EU) 2024/2628 der Kommission über die Erneuerung der Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die genetisch veränderten Mais der Sorte MON 89034 × 1507 × NK603 enthalten, daraus bestehen oder daraus gewonnen werden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. C, C/2025/1797, 4.4.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/1797/oj).Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. November 2024 zu dem Durchführungsbeschluss (EU) 2024/2627 der Kommission über die Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die genetisch veränderte Baumwolle COT102 enthalten, aus ihr bestehen oder aus ihr hergestellt werden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. C, C/2025/1798, 4.4.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/1798/oj).Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. November 2024 zu dem Durchführungsbeschluss (EU) 2024/2629 der Kommission zur Erneuerung der Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die genetisch veränderten Mais der Sorte MON 89034 × 1507 × MON 88017 × 59122 und aus acht Unterkombinationen enthalten, daraus bestehen oder daraus hergestellt werden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. C, C/2025/1799, 4.4.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/1799/oj).Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. November 2024 zu dem Durchführungsbeschluss (EU) 2024/1828 der Kommission zur Erneuerung der Zulassung für das Inverkehrbringen von Futtermitteln, die genetisch veränderten Mais MON 810 enthalten oder aus ihm bestehen, sowie von Lebens- und Futtermitteln, die aus diesem genetisch veränderten Mais gewonnen werden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2017/1207 der Kommission (ABl. C, C/2025/1800, 4.4.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/1800/oj).Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. November 2024 zu dem Durchführungsbeschluss der Kommission (EU) 2024/1822 zur Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die genetisch veränderten Mais DP915635 enthalten, aus ihm bestehen oder aus ihm hergestellt werden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. C, C/2025/1801, 4.4.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/1801/oj).Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. November 2024 zu dem Durchführungsbeschluss (EU) 2024/1826 der Kommission über die Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die genetisch veränderten Mais der Sorte DP23211 enthalten, aus ihm bestehen oder aus ihm hergestellt werden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. C, C/2025/1802, 4.4.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/1802/oj).Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. November 2024 zu dem Durchführungsbeschluss (EU) 2024/2618 der Kommission über die Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die genetisch veränderten Mais der Sorte DP202216 enthalten, aus ihm bestehen oder aus ihm hergestellt werden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. C, C/2025/1803, 4.4.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/1803/oj).Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. November 2024 zu dem Entwurf eines Durchführungsbeschlusses der Kommission über die Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die genetisch veränderten Mais der Sorte MON 94804 enthalten, aus ihm bestehen oder aus ihm hergestellt werden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. C, C/2025/1804, 4.4.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/1804/oj).Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Februar 2025 zu dem Entwurf eines Durchführungsbeschlusses der Kommission über die Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die genetisch veränderten Mais der Sorte DP910521 enthalten, aus ihm bestehen oder aus ihm hergestellt werden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. C, C/2025/2246, 29.4.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/2246/oj).Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Februar 2025 zu dem Entwurf eines Durchführungsbeschlusses der Kommission über die Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die genetisch veränderten Mais der Sorte MON 95275 enthalten, aus ihm bestehen oder aus ihm hergestellt werden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. C, C/2025/2247, 29.4.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/2247/oj).Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Mai 2025 zu dem Entwurf eines Durchführungsbeschlusses der Kommission über die Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die genetisch veränderte Sojabohnen der Sorte MON 87705 × MON 87708 × MON 89788 enthalten, aus ihnen bestehen oder aus ihnen gewonnen werden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (P10_TA(2025)0106).Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Oktober 2025 zu dem Durchführungsbeschluss der Kommission (EU) 2025/1898 vom 22. September 2025 über die Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die genetisch veränderten Mais der Sorte DP51291 enthalten, aus ihm bestehen oder aus ihm hergestellt werden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (P10_TA(2025)0222).</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 115 Absätze 2 und 3 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Entschließungsantrag des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit,</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2015/2281 der Kommission vom 4. Dezember 2015<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 322 vom 8.12.2015, S. 67, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2015/2281/oj.</FIELD></FOOTNOTE> das Inverkehrbringen von Erzeugnissen zugelassen wurde, die aus der genetisch veränderten Maissorte MON 87427 (im Folgenden „genetisch veränderter Mais“) bestehen, diese enthalten oder aus dieser gewonnen werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass Bayer Agriculture B.V. mit Sitz in Belgien am 19. März 2024 im Namen von Bayer CropScience LP mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika bei der Kommission gemäß den Artikeln 11 und 23 der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 einen Antrag auf Erneuerung dieser Zulassung stellte;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass sich der Antrag auf Erneuerung der Zulassung auch auf Lebens- und Futtermittel bezieht, die genetisch veränderten Mais enthalten, aus ihm bestehen oder aus ihm gewonnen werden, sowie auf Erzeugnisse, die genetisch veränderten Mais enthalten oder aus ihm bestehen und nicht als Lebens- und Futtermittel bestimmt sind, mit Ausnahme des Anbaus; in der Erwägung, dass sich die Zulassung auch auf das Inverkehrbringen von Erzeugnissen, die genetisch veränderten Mais enthalten oder aus ihm bestehen und bei denen es sich nicht um Lebens- oder Futtermittel handelt, für die gleichen Verwendungszwecke wie bei jeder anderen Maissorte – mit Ausnahme des Anbaus – bezieht;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass die EFSA am 27. März 2025 eine befürwortende Stellungnahme abgegeben hat, in der sie zu dem Schluss kam, dass der Antrag auf Erneuerung der Zulassung keine Nachweise für neue Gefahren, eine veränderte Exposition oder wissenschaftliche Unsicherheiten enthält, die die Schlussfolgerungen aus ihrer ursprünglichen Risikobewertung aus dem Jahr 2015 verändern würden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass in der Bewertung der EFSA nicht ausreichend auf kumulative und kombinatorische Wirkungen, Langzeitstudien der Toxizität oder indirekte ökologische Auswirkungen einer verstärkten Verwendung von Glyphosat eingegangen wurde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass genetisch veränderter Mais über eine Toleranz gegenüber Glyphosat verfügt; in der Erwägung, dass Glyphosat mit Risiken für die biologische Vielfalt und die Gesundheit von Wasser und Boden sowie mit potenziellen Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen in Verbindung gebracht wurde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass der großflächige Anbau von genetisch veränderten Pflanzen mit einer Toleranz gegenüber Glyphosat in den Ausfuhrländern zu einer größeren Verwendung von Herbiziden, dem Auftreten von Resistenzen bei Unkraut und negativen Folgen für Bewirtschaftungssysteme, Ökosysteme und ländliche Gemeinschaften geführt hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass der im Entwurf eines Durchführungsbeschlusses der Kommission vorgesehene Plan zur Überwachung der Umweltauswirkungen hauptsächlich auf einer allgemeinen Überwachung beruht, ohne dass spezifische, unabhängige Langzeitstudien zu Bestäubern, Bodenorganismen und Nichtzielarten vorgesehen werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass der in Artikel 191 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verankerte Grundsatz der Vorsorge in Fällen von wissenschaftlicher Unsicherheit und Nachweisen für potenzielle schädliche Auswirkungen Anwendung finden sollte;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass in der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 festgelegt ist, dass genetisch veränderte Lebens- oder Futtermittel keine nachteiligen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier oder die Umwelt haben dürfen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“ bei der Bewertung der langfristigen Nachhaltigkeit und Sicherheit von GVO die Wechselbeziehungen zwischen der Gesundheit von Menschen, Tieren, Pflanzen und der Umwelt berücksichtigt werden müssen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass das Parlament stets Einwände gegen die Zulassung oder die Erneuerung der Zulassung von GVO erhebt, wenn die Mitgliedstaaten im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel oder im Berufungsausschuss keine qualifizierte Mehrheit erzielen, wodurch das anhaltende Demokratiedefizit im Beschlussfassungsverfahren hervorgehoben wird;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>vertritt die Auffassung, dass der Entwurf eines Durchführungsbeschlusses der Kommission über die in der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 vorgesehenen Durchführungsbefugnisse hinausgeht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>vertritt die Auffassung, dass der Entwurf eines Durchführungsbeschlusses der Kommission dem Unionsrecht insofern zuwiderläuft, als er nicht mit dem Ziel der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 vereinbar ist, das entsprechend den allgemeinen Grundsätzen der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit (ABl. L 31 vom 1.2.2002, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2002/178/oj).</FIELD></FOOTNOTE> darin besteht, die Grundlage für ein hohes Schutzniveau für das Leben und die Gesundheit des Menschen, die Gesundheit und das Wohlergehen der Tiere, die Belange der Umwelt und die Interessen der Verbraucher im Zusammenhang mit genetisch veränderten Lebens- und Futtermitteln sicherzustellen und gleichzeitig das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts zu gewährleisten und dem Vorsorgeprinzip zu folgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>fordert die Kommission auf, ihren Entwurf eines Durchführungsbeschlusses zurückzuziehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>fordert die Kommission auf, die Zulassung des genetisch veränderten Mais aufgrund der Risiken im Zusammenhang mit der Verwendung von Glyphosat, den Resistenzen bei Unkraut, dem Verlust an biologischer Vielfalt und den unzureichenden langfristigen Nachweisen im Einklang mit dem Konzept „Eine Gesundheit“ nicht zu erneuern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>fordert die Kommission auf, umgehend einen Gesetzgebungsvorschlag zur Reform des Beschlussfassungsverfahrens in Bezug auf GVO vorzulegen, um auf die wiederholten Einwände des Parlaments und das Fehlen einer qualifizierten Mehrheit unter den Mitgliedstaaten zu reagieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>fordert die Kommission nachdrücklich auf, den Pflichten der Union gemäß internationalen Abkommen wie dem Übereinkommen von Paris, dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die biologische Vielfalt und der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung Rechnung zu tragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>