<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0293</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2025: Anpassung der Mittel für Zahlungen, Aktualisierung der Einnahmen und weitere technische Aktualisierungen</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0237/2025 - Berichterstatter: Victor Negrescu)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. November 2025 zum Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3 zum Gesamthaushaltsplan 2025: Anpassung bei den Mitteln für Zahlungen, Aktualisierung der Einnahmen und weitere technische Aktualisierungen (14878/2025 – C10-0301/2025 – 2025/0319(BUD))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 44,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2025, der am 27. November 2024 endgültig erlassen wurde<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2025/31, 27.2.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/budget/2025/31/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 11, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2020/433/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 16. Dezember 2020 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung sowie über neue Eigenmittel, einschließlich eines Fahrplans im Hinblick auf die Einführung neuer Eigenmittel<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 28, ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_interinstit/2020/1222/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf den Beschluss (EU, Euratom) 2020/2053 des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 424 vom 15.12.2020, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2020/2053/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2025, der von der Kommission am 3. Oktober 2025 angenommen wurde (COM(2025)0850),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Standpunkt zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2025, der vom Rat am 17. November 2025 festgelegt und dem Europäischen Parlament am selben Tag zugeleitet wurde (14878/2025 – C10‑0301/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Artikel 96 und 98 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses (A10-0237/2025),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass mit dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2025 die Einnahmenseite des Haushaltsplans unter Berücksichtigung der jüngsten Entwicklungen aktualisiert und die Ausgabenseite des Haushaltsplans in Bezug auf Mittel für Zahlungen und darüber hinaus im Zusammenhang mit einer Reihe von dezentralen Agenturen angepasst werden soll;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2025 vorsieht, dass die Ausgaben netto um 123,7 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen und um 2,52 Mrd. EUR an Mitteln für Zahlungen aufgestockt werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass im Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2025 eine Reihe von Anpassungen der Finanzierung dezentraler Agenturen in verschiedenen Rubriken vorgeschlagen werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2025 vorsieht, dass auf der Einnahmenseite bis September 2025 entrichtete rechtskräftige Geldbußen und Zwangsgelder in Höhe von insgesamt 1,19 Mrd. EUR sowie zusätzliche traditionelle Eigenmittel in Höhe von 1,3 Mrd. EUR in den Haushaltsplan 2025 eingestellt werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass aufgrund dieser Anpassungen zusätzliche BNE-Beiträge in Höhe von 31,9 Mio. EUR erforderlich sind, um den Bedarf an Mitteln für Zahlungen zu decken;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>nimmt den von der Kommission vorgelegten Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2025 und insbesondere die insgesamt sehr geringen Auswirkungen auf die BNE-Beiträge der Mitgliedstaaten zur Kenntnis, was darauf zurückzuführen ist, dass der höhere Zahlungsbedarf durch zusätzliche Einnahmen ausgeglichen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>begrüßt die Aufstockung der Mittel für Zahlungen beim Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) um 2 Mrd. EUR in Verbindung mit den Aufstockungen für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) im Rahmen der diesjährigen globalen Mittelübertragung (DEC 15/2025) als Zeichen dafür, dass die Programmdurchführung nach einem besorgniserregend langsamen Anlauf im Finanzierungszeitraum 2021-2027 an Fahrt gewinnt; betont, dass die Aufstockung der Strukturfonds und der GAP-Mittel von entscheidender Bedeutung ist, wenn es darum geht, die Kontinuität der landwirtschaftlichen Stützungsregelungen aufrechtzuerhalten, die Ernährungssicherheit zu gewährleisten und eine nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums zu fördern; stellt fest, dass diese Maßnahmen besonders wichtig sind, um die Widerstandsfähigkeit des Agrarsektors zu stärken und das sozioökonomische Gleichgewicht in ländlichen Gebieten zu wahren; weist erneut darauf hin, dass sich diese Aufstockungen und die Anpassungen der Mittel für Zahlungen im Rahmen der globalen Mittelübertragung (DEC 15/2025) gegenseitig ergänzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>fordert weiterhin nachdrücklich eine beschleunigte Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des EFRE, des ESF+ und des Instruments für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (BMVI); begrüßt, dass die Plattform für strategische Technologien für Europa (STEP) schneller auf Akzeptanz stieß als erwartet; erwartet, dass die zusätzlichen Mittel für Zahlungen im Zusammenhang mit der STEP-Plattform, die sich auf mehr als 3 Mrd. EUR belaufen, rasch und effektiv für die spezifischen Ziele gemäß den jeweiligen Basisrechtsakten verwendet werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>nimmt den jüngsten Sachstand in Bezug auf die partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei zur Kenntnis und begrüßt, dass die Haushaltsbehörde im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen der Interinstitutionellen Vereinbarung eine aktive Rolle bei der Freigabe der in die Reserve eingestellten Mittel entsprechend dem Inkrafttreten und der Anwendung der jeweiligen internationalen Durchführungsprotokolle spielt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>bedauert die Kürzung bei den Mitteln für Verpflichtungen (um 78 Mio. EUR) und den Mitteln für Zahlungen (um 48 Mio. EUR) für das Instrument für Zollkontrollausrüstung (CCEI), die auf Verzögerungen bei der Umsetzung in den Mitgliedstaaten zurückzuführen ist, und dies in einer Zeit, in der sich die Zusammenarbeit und die Investitionen in diesem Bereich dynamisch entwickeln sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>begrüßt die Einsparungen bei den Mitteln für Verpflichtungen (5 Mio. EUR) für das Instrument für technische Unterstützung (TSI), die sich aus Effizienzsteigerungen infolge wettbewerbsorientierter Vergabeverfahren ergeben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>nimmt das Tempo der Umsetzung von Reformen und die daraus resultierende Verlangsamung der Inanspruchnahme von Zahlungen im Rahmen der Ukraine-Fazilität zur Kenntnis; stellt fest, dass Teile der nicht in Anspruch genommenen Mittel auf das nächste Haushaltsjahr übertragen werden können; fordert alle beteiligten Akteure auf, Fortschritte bei Maßnahmen im Zusammenhang mit Reformen und Investitionen zu erzielen, wie z. B. bei Mischfinanzierungsvereinbarungen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass die Beiträge der Union zu verschiedenen dezentralen Agenturen angepasst werden; ist der Ansicht, dass diese Anpassungen überwiegend technischer Natur sind; begrüßt diese Anpassungen, soweit dadurch die Inanspruchnahme von Ressourcen im Rahmen operativer Haushaltslinien wie LIFE, AMIF oder des Binnenmarktprogramms optimiert wird; bedauert jedoch, dass der Grund für die „Rückübertragung“ der Mittel für Verpflichtungen und der Mittel für Zahlungen von den jeweiligen Haushaltslinien der Agenturen auf die Haushaltslinien der entsprechenden Programme in Verzögerungen bei der Rekrutierung von Personal oder Verzögerungen bei der Einführung neuer politischer und legislativer Initiativen wie der Strategie für Investitionen für Kleinanleger (betrifft die ESMA und die EIOPA), des Asyl- und Migrationspakets (betrifft die EUAA), des Pakets für die Sicherheit im Seeverkehr (betrifft die EMSA) oder des Vorschlags zu neuen genomischen Techniken (betrifft die EFSA) liegt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>unterstreicht und bekräftigt in diesem Zusammenhang seine nachdrückliche Unterstützung für die neu eingerichtete Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AMLA) im überarbeiteten Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche auf Unionsebene; ist nach wie vor zutiefst besorgt über die anhaltenden Verzögerungen in der Einrichtungsphase, insbesondere in Bezug auf Einstellungen, und fordert eine Beschleunigung der entsprechenden Einstellungsverfahren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>begrüßt, dass zusätzliche Einnahmen aus rechtskräftigen Geldbußen und Zwangsgeldern in Höhe von 1 185,1 Mio. EUR in den Haushaltsplan eingestellt werden; ist der Ansicht, dass es sich bei diesen Beträgen um echte Einnahmequellen der Union handelt, durch die die BNE-Beiträge der Mitgliedstaaten verringert werden; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Kommission Änderungen für den Zeitraum des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens vorgeschlagen hat, um sicherzustellen, dass solche unerwarteten Einnahmen zu zusätzlichen Mitteln für Ausgaben führen können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>nimmt den Vorschlag zur Kenntnis, von den geschätzten Mehreinnahmen bei den traditionellen Eigenmitteln 1 300 Mio. EUR im Haushalt zu verbuchen; äußert Zweifel an der Sinnhaftigkeit wiederholter Aktualisierungen der Einnahmen aus Zöllen im Laufe des Haushaltsjahres, insbesondere wenn dies außerhalb des jährlichen Berichtigungshaushaltsplans zur Aktualisierung und Regularisierung der Einnahmenseite geschieht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>nimmt die Aktualisierung der Anpassungen der Dienstbezüge für 2025 zur Kenntnis und spricht sich dafür aus, die Auswirkungen dieser Anpassungen auf den Haushalt als technische Änderung in den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2025 aufzunehmen; stellt fest, dass dies eine Kürzung um insgesamt 78,8 Mio. EUR bei den nichtgetrennten Mitteln der betreffenden Haushaltslinien und Abschnitte in Rubrik 7 bedeutet;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>billigt den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2025;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, festzustellen, dass der Berichtigungshaushaltsplan Nr. 3/2025 endgültig erlassen ist, und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> zu veranlassen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission und den nationalen Parlamenten zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>