<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0298</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Diplomatische Strategie und geopolitische Zusammenarbeit der EU in der Arktis</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0229/2025 - Berichterstatter: Urmas Paet)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RECOM><TI><STRING BOLD="on">Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 26. November 2025 an den Rat, die Kommission und die Vizepräsidentin der Kommission und Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zu der diplomatischen Strategie und geopolitischen Zusammenarbeit der EU in der Arktis (2025/2116(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu die Arktis betreffenden Fragen, insbesondere seine Entschließung vom 7. Oktober 2021 mit dem Titel „Die Arktis: Chancen, Bedenken und Sicherheitsherausforderungen“<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 132 vom 24.3.2022, S. 113.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ) vom 16. November 1994,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 13. Oktober 2021 mit dem Titel: „Verstärktes Engagement der EU für eine friedliche, nachhaltige und prosperierende Arktis“ (JOIN(2021)0027),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Übereinkommen von Paris und das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Übereinkommen im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse vom 19. Juni 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Einsetzung des Ostseerates,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation vom 27. Juni 1989 über eingeborene und in Stämmen lebende Völker,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Übereinkommen zur Verhinderung der unregulierten Hochseefischerei im zentralen Nordpolarmeer vom 3. Oktober 2018,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Spitzbergenvertrag (zuvor der „Vertrag über das Archipel Spitzbergen“) vom 9. Februar 1920,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung vom 19. September 1996 zur Einrichtung des Arktischen Rates (Erklärung von Ottawa),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die drei rechtlich bindenden Abkommen, die unter der Schirmherrschaft des Arktischen Rates ausgehandelt wurden, nämlich das Abkommen über die Zusammenarbeit bei der Suche und Rettung auf See in der Arktis vom 12. Mai 2011, das Abkommen über eine Zusammenarbeit bei der Vorbeugung von und Reaktion auf Ölverschmutzungen des Meeres in der Arktis vom 15. Mai 2013 und das Übereinkommen zur Verbesserung der internationalen wissenschaftlichen Zusammenarbeit in der Arktis vom 11. Mai 2017,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die im Anschluss an das Gipfeltreffen EU-Kanada 2025 abgegebene gemeinsame Erklärung mit dem Titel „Enduring Partnership, Ambitious Agenda“ (langfristige Partnerschaft, ambitionierte Agenda),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Einweihung des EU-Büros in Nuuk, Grönland, am 15. März 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Rede des grönländischen Regierungschefs Jens-Frederik Nielsen vor dem Europäischen Parlament am 8. Oktober 2025,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 121 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A10‑0229/2025),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass die Arktis eine Region ist, in der über vier Millionen Menschen mit unterschiedlichen Kulturen, Gemeinschaften und Wirtschaftssystemen leben, und dass sie daher ein Raum des Friedens bleiben muss, dessen biologische Vielfalt und empfindliche Ökosysteme geschützt werden müssen; in der Erwägung, dass die konstruktive Zusammenarbeit in der Arktis vor sich verschärfenden globalen Rivalitäten geschützt werden sollte;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU seit Jahrzehnten sowohl in der europäischen Arktis als auch im gesamten Arktisraum als Akteur mit strategischen Interessen tätig ist und ein grundlegendes Interesse daran hat, einen strategischen Beitrag zu positiven Ergebnissen in Fragen der Sicherheit, der sozioökonomischen Entwicklung und der Umwelt zu leisten, insbesondere durch multilaterale Zusammenarbeit;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass Russland seit Beginn seines rechtswidrigen Angriffskriegs gegen die Ukraine seine militärische Präsenz in der Arktis verstärkt hat; in der Erwägung, dass sich durch die Militarisierung Russlands in Kombination mit der verstärkten Präsenz Chinas die politische und sicherheitspolitische Lage in der Region verändert hat; in der Erwägung, dass Russland einseitige und unrechtmäßige Regelungen für den Seeverkehr auf der nördlichen Seeroute erlassen hat, darunter das Gesetz vom 5. Dezember 2022, mit dem die Durchfahrt ausländischer Kriegsschiffe eingeschränkt wird, was unter völkerrechtlichem Gesichtspunkt, insbesondere im Hinblick auf das SRÜ, erhebliche Bedenken aufwirft und die Gefahr einer Verschärfung der geopolitischen Spannungen in der Arktis birgt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass die Nutzung der Arktis für militärische Zwecke zunimmt, während gleichzeitig die internationalen Regelungsrahmen für die Rüstungskontrolle, auch in Bezug auf Atomwaffen, geschwächt werden, insbesondere durch das Vorgehen totalitärer und autoritärer Regime wie Russland;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass die strikte Einhaltung der territorialen Unversehrtheit und des Völkerrechts, insbesondere des SRÜ, und der Übereinkommen der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) von wesentlicher Bedeutung ist, damit die Arktis als sichere und stabile Region erhalten bleibt; in der Erwägung, dass die IMO mit ihren rechtlich bindenden Übereinkommen und freiwilligen Leitlinien, die auf der ganzen Welt – auch in der Arktis – gelten, die weltweit führende Behörde für die Sicherheit und den Umweltschutz im Seeverkehr ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass bei allen politischen Maßnahmen in der Arktis den unterschiedlichen Gegebenheiten der Region Rechnung getragen werden muss, einschließlich unterschiedlicher Governance-Systeme, Rechtsrahmen, Infrastrukturkapazitäten und sozioökonomischer Bedingungen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass der Arktische Rat das vorrangige Forum für die Zusammenarbeit im Nordpolargebiet ist; in der Erwägung, dass drei EU-Mitgliedstaaten und zwei weitere Mitglieder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) dem Arktischen Rat angehören, während sieben seiner Mitglieder NATO-Staaten sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass der Arktische Rat, obwohl er auf freiwilligen Verpflichtungen beruht und keine rechtlich bindenden Befugnisse hat, eine konstruktive Zusammenarbeit und mehrere verbindliche Abkommen ermöglicht hat; in der Erwägung, dass der Arktische Rat durch sein begrenztes Mandat darin beschränkt ist, große Herausforderungen wie Umweltkatastrophen oder zunehmende geopolitische Spannungen anzugehen, die den Status der Arktis als Region mit geringen Spannungen gefährden könnten; in der Erwägung, dass infolge des unprovozierten Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine die politischen Treffen des Arktischen Rates ausgesetzt wurden, wodurch er sein Mandat nicht mehr erfüllen und nicht mehr ordnungsgemäß arbeiten kann;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass hinsichtlich des Antrags der EU auf Zuerkennung des offiziellen Beobachterstatus im Arktischen Rat keine Fortschritte erzielt wurden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass die Lücke zwischen Grönland, Island und dem Vereinigten Königreich (GIUK) in der Arktis einen strategischen Korridor bildet, der es ermöglicht, den Seeverkehr zu kontrollieren und hybride Bedrohungen zu erkennen; in der Erwägung, dass die NATO seit dem Beitritt von Finnland und Schweden stärker auf die Arktis ausgerichtet ist, wodurch sich ihr Dispositiv in der Region verbessert;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass sich die Arktis etwa dreimal so schnell erwärmt wie die Welt im Durchschnitt, was die Eisschmelze beschleunigt und die Stabilität des Erdklimas gefährdet; in der Erwägung, dass das Meereis im Sommer rasch schmilzt, was zu einer großflächigen Zerstörung von Lebensräumen und einem Rückgang der Populationen von Arten führt, die von Schnee und Eis abhängig sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass die NATO im Jahr 2022 den Klimawandel als bestimmenden Herausforderungs- und Bedrohungsmultiplikator mit tiefgreifenden Auswirkungen auf Sicherheits- und Militäroperationen, auch im hohen Norden, anerkannt und den hohen Norden als Region von strategischer Bedeutung eingestuft hat, in der die Fähigkeit Russlands, die Verstärkungsmaßnahmen der Bündnispartner und die Freiheit der Schifffahrt im Nordatlantik zu stören, eine direkte Herausforderung für die NATO darstellt; in der Erwägung, dass die Arktis als eines der Schwerpunktgebiete angesehen werden kann, in denen die Verflechtung zwischen Klima und Sicherheit besonders deutlich zutage tritt; in der Erwägung, dass die Umsetzung des Übereinkommens von Paris und des europäischen Grünen Deals nach wie vor notwendig ist, um die schlimmsten Folgen des Klimawandels abzuwenden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass das Auftauen des Permafrostbodens eine grenzüberschreitende Sicherheits- und Umweltbedrohung und eine biologische Gefährdung darstellt, da sich dieser Vorgang zerstörerisch auf die Infrastruktur auswirkt und dabei klimaschädliches Methan freigesetzt wird, konservierte Viren und Bakterien wieder in Erscheinung treten bzw. unbekannte Viren und Bakterien auftreten sowie Wettermuster in ganz Europa und darüber hinaus gestört werden; in der Erwägung, dass der Unterwasser-Permafrostboden im Ostsibirischen Arktischen Schelf zu einer weiteren Quelle von Methanemissionen werden könnte;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass sich durch das schwindende Meereis das weltweite Interesse an der Arktis und ihren Ressourcen erhöht; in der Erwägung, dass sich insbesondere durch das rasche Schmelzen des Meereises saisonale und möglicherweise ganzjährige Handelskorridore wie die nördliche Seeroute, die Nordwestpassage und unter Umständen künftig eine transpolare Route öffnen, was die globalen Handelsströme umgestalten und die Arktis gleichzeitig vor tiefgreifende Herausforderungen in den Bereichen Umwelt, Sicherheit und Governance stellen könnte; in der Erwägung, dass raue Witterungsbedingungen, begrenzte Such- und Rettungskapazitäten, hohe Versicherungskosten und offene Fragen zum internationalen Rechtsstatus dieser neuen Seerouten erhebliche Hindernisse für ihre vollständige Verwirklichung darstellen und viele Interessenträger fordern, dass diese Routen als globale Gemeingüter behandelt werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>O.</NO.P>in der Erwägung, dass infolge der Klimakrise Veränderungen in der Arktis untrennbar mit Europa verbunden sind; in der Erwägung, dass sich höhere Temperaturen, ein steigender Meeresspiegel, abnehmende biologische Vielfalt und extreme Wetterereignisse auf die Menschen und Ökosysteme in Europa auswirken und daran deutlich wird, dass es wissensgestützter und wissenschaftlich fundierter Maßnahmen bedarf, an denen lokale Gemeinschaften und Forschungseinrichtungen aus der Arktis mitwirken;</P></CONS><CONS><P><NO.P>P.</NO.P>in der Erwägung, dass Russland sein Streitkräftedispositiv in der Arktis sowie seine militärische Infrastruktur deutlich erweitert und damit die militärischen Spannungen in der Region verschärft hat; in der Erwägung, dass in dem außenpolitischen Konzept Russlands für 2023 die Arktis als eine der Regionen mit vorrangiger Bedeutung für Russland genannt wird; in der Erwägung, dass die Militarisierung der Arktis dem Geist der Zusammenarbeit zuwiderläuft, von dem die zwischenstaatlichen Beziehungen in der Arktis bisher geleitet waren;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Q.</NO.P>in der Erwägung, dass die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen China und Russland in der Arktis durch gemeinsame Energieprojekte, Infrastrukturinvestitionen und Vorhaben im Schiffsverkehr entlang neu entstehender Arktisrouten die Gefahr birgt, eine geopolitische Achse der Rohstoffausbeutung und des eingeschränkten Zugangs zum Nachteil der arktischen Küstengemeinden, indigener Völker und globaler Umweltschutzmaßnahmen zu konsolidieren; in der Erwägung, dass die Verstöße Russlands gegen die Souveränität und territoriale Unversehrtheit seiner Nachbarstaaten in Verbindung mit der Behinderung der Schifffahrt im Asowschen und Schwarzen Meer sowie in der Ostsee Anlass zu schwerwiegenden Bedenken geben, die bei jeder Bewertung der Aussichten auf eine Aufrechterhaltung des friedlichen Zusammenlebens in der Arktis berücksichtigt werden müssen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>R.</NO.P>in der Erwägung, dass insbesondere Russland seine arktische Infrastruktur durch den Bau und den Einsatz des universellen Atomeisbrechers Tschukotka (Projekt 22220) im Rahmen seines umfassenderen Programms, die nördliche Seeroute ganzjährig befahrbar zu halten, verbessert; in der Erwägung, dass Russland weitere Eisbrecher baut, um seine strategischen Ambitionen in der Arktis zu verstärken;</P></CONS><CONS><P><NO.P>S.</NO.P>in der Erwägung, dass Satellitenbilder aus dem Jahr 2023 umfangreiche Maßnahmen zur Errichtung von Gebäuden und Infrastruktur auf Nowaja Semlja aufzeigen, einer abgelegenen arktischen Insel, auf der Russland einst Atomwaffen getestet hat; in der Erwägung, dass solche Entwicklungen Anlass zu schwerwiegenden Bedenken hinsichtlich neuer nuklearer Tätigkeiten in der Arktis und ihrer Auswirkungen auf die regionale Sicherheit und die Umweltsicherheit geben; in der Erwägung, dass der Ausbau militärischer Anlagen durch Russland, auch auf der Wrangelinsel, einem UNESCO-Welterbe und Naturreservat, erhebliche ökologische, sicherheitspolitische und rechtliche Bedenken aufwirft;</P></CONS><CONS><P><NO.P>T.</NO.P>in der Erwägung, dass Russland im März 2024 ein Dekret erlassen hat, mit dem die Arktiszone der Russischen Föderation um die Rajone Berjosowski und Belojarski im Autonomen Kreis der Chanten und Mansen (Jugra) erweitert wurde; in der Erwägung, dass diese Erweiterung Teil der Strategie Russlands ist, die Kontrolle des Zentralstaats über natürliche Ressourcen zu festigen, seine territorialen Ansprüche zu stärken und Investoren durch Anreize in Sonderwirtschaftszonen zu gewinnen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>U.</NO.P>in der Erwägung, dass Russland hybride Bedrohungen in der Arktis verstärkt hat, darunter Cyberoperationen und die Störung von GPS-Signalen; in der Erwägung, dass die veraltete, schlecht gewartete und zwecks Umgehung der internationalen Sanktionen unter Billigflaggen fahrende „Schattenflotte“ Russlands in zunehmendem Ausmaß die arktischen Gewässer befährt, was erhebliche Umwelt- und Sicherheitsrisiken für diese fragile Region mit sich bringt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>V.</NO.P>in der Erwägung, dass China sich zu einem „arktisnahen Staat“ erklärt hat, eine „polare Seidenstraße“ als Erweiterung seiner Initiative „Neue Seidenstraße“ proklamiert hat und seinen Einfluss nördlich des Polarkreises stetig und rasch vergrößert, unter anderem durch Investitionen in russische Unternehmen; in der Erwägung, dass in Chinas Weißbuch zur nationalen Sicherheit im neuen Zeitalter von 2025 die „polare Sicherheit“ als Teil seines umfassenden Konzepts der nationalen Sicherheit genannt wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>W.</NO.P>in der Erwägung, dass die Erklärung Chinas zu einem „arktisnahen Staat“ eine irreführende Selbstbezeichnung ohne rechtliche Grundlage, Privilegien oder Rechtfertigung für eine militärische Präsenz im hohen Norden ist; in der Erwägung, dass China seine militärischen und politischen Aktivitäten unter dem Deckmantel wissenschaftlicher Forschung verschleiert, da chinesische Forschungseinrichtungen in der Arktis –, wie die Station „Gelber Fluss“ in Svalbard und das Chinesisch-Isländische Arktisobservatorium in Kárhóll – Anwendungen mit potenziell doppeltem Verwendungszweck umfassen; in der Erwägung, dass die chinesische Küstenwache im Oktober 2024 behauptete, während einer gemeinsamen Patrouille mit Russland zum ersten Mal in den Arktischen Ozean eingedrungen zu sein, was ein weiteres Zeichen für einen koordinierten Vorstoß Chinas und Russlands zur Ausweitung ihres strategischen Einflussbereichs im hohen Norden ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>X.</NO.P>in der Erwägung, dass mehrere europäische Länder in den vergangenen Jahren aus Gründen der nationalen Sicherheit Versuche Chinas vereitelt haben, sensible Infrastruktur in der Arktis zu erwerben, so etwa Dänemark 2016 mit seiner Entscheidung, den Erwerb des Marinestützpunkts Grønnedal in Grönland zu unterbinden, Finnland 2018 mit seiner Entscheidung, den Erwerb des Flughafens Kemijärvi in der Nähe eines militärischen Sicherheitsbereichs zu unterbinden, und Norwegen 2024 mit seiner Entscheidung, den Verkauf des Grundstücks Søre Fagerfjord auf Spitzbergen an chinesische Käufer zu stoppen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Y.</NO.P>in der Erwägung, dass Russland und China in den vergangenen Jahren ihre Zusammenarbeit in der Arktis durch die Unterzeichnung eines Kooperationsabkommens für die Küstenwache, gemeinsame Militärübungen wie „Ocean-2024“ und „Pacific Patrol-2024“ in der Nähe der Arktis sowie Technologie- und Schiffbauprojekte sowie neue Handelskorridore entlang der nördlichen Seeroute vertieft und damit ihre strategische Ausrichtung im hohen Norden gestärkt haben; in der Erwägung, dass China trotz des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine die Zusammenarbeit mit Russland in der Arktis fortsetzt und dabei die Investitionen westlicher Unternehmen ersetzt, die infolge der vom Westen infolge des groß angelegten Einmarschs Russlands in die Ukraine verhängten Sanktionen verloren gegangen sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Z.</NO.P>in der Erwägung, dass China eine Expressroute über die Arktis nach Europa mittels Frachtschiff testet, um einen Linienverkehr über Russlands nördliche Seeroute einzurichten, der mehrere Häfen in Asien und Europa verbinden würde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AA.</NO.P>in der Erwägung, dass sich das Vorgehen der Vereinigten Staaten in Bezug auf die Arktis zu einem verstärkten Engagement entwickelt, dem bestimmte bedauerliche Äußerungen in Bezug auf Grönland vorausgingen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AB.</NO.P>in der Erwägung, dass die indigenen Völker und lokalen Gemeinschaften über unersetzliches traditionelles Wissen verfügen, die wichtigsten Hüter der Ökosysteme der Arktis sind und schon jetzt unverhältnismäßig stark vom Klimawandel, der sozioökonomischen Marginalisierung und der Umweltzerstörung betroffen sind, während sie häufig von den Entscheidungsprozessen ausgeschlossen bleiben; in der Erwägung, dass sich die politischen Entscheidungsträger in Europa weitgehend darin einig sind, dass indigene Völker weiter unterstützt werden müssen und dass ihren Interessen bei der Politikgestaltung eine höhere Priorität eingeräumt werden muss, wobei gleichzeitig sicherzustellen ist, dass ihr gemeinschaftsbasiertes Wissen geachtet und bei allen politischen Entwicklungen berücksichtigt wird; in der Erwägung, dass der Arktische Rat erhebliche Schritte unternommen hat, um dieses Problem anzugehen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AC.</NO.P>in der Erwägung, dass Dänemark, Schweden und Finnland die Erklärung von Ottawa aus dem Jahr 1996 unterzeichnet haben, in der sie ihr Engagement für das Wohlergehen der Bewohner der Arktis bekräftigt haben, darunter die Anerkennung der besonderen Beziehung und der einzigartigen Beiträge der indigenen Völker und ihrer Gemeinschaften, und in der das traditionelle Wissen der indigenen Völker gewürdigt und gefordert wird, dass die indigenen Völker in vollem Umfang konsultiert und in die Entscheidungsfindung einbezogen werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AD.</NO.P>in der Erwägung, dass die arktischen Gebiete der EU das Tor zu ihrem Engagement und ihrer Präsenz im Großraum Arktis sind und Ressourcen für die strategische Autonomie Europas bereithalten, während sie gleichzeitig konkurrierenden lokalen Interessen wie der steigenden Nachfrage nach natürlichen Ressourcen und den Rechten der indigenen Bevölkerung dienen; in der Erwägung, dass die Unterstützung der EU im Rahmen der Kohäsionspolitik, von Interreg, Horizont Europa und Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums für Gebiete wie die dünn besiedelten Gebiete des Nordens und Netzwerke wie das Arktis-Bürgermeisterforum und die Arctic Six für die Interessen der EU in der Arktis von entscheidender Bedeutung ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AE.</NO.P>in der Erwägung, dass durch Initiativen wie das Gipfeltreffen der im europäisch-arktischen Bereich der Barentssee lebenden indigenen Sami, das 2023 im Europäischen Parlament abgehalten wurde, die Zusammenarbeit mit der Gemeinschaft der Sami weiter verbessert werden kann;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AF.</NO.P>in der Erwägung, dass Grönland in den Jahren 2025-2027 im Namen des Königreichs Dänemark den Vorsitz im Arktischen Rat führt, was eine entscheidende Gelegenheit zur Stärkung einer inklusiven und regelbasierten Governance in der Arktis darstellt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AG.</NO.P>in der Erwägung, dass die Strategie Grönlands darin besteht, seine diplomatische Vertretung weltweit zu stärken, was die geplante Eröffnung von Büros in Ottawa und New York sowie die Beibehaltung seiner Vertretungen in Washington, Peking, Reykjavík und Brüssel umfasst; in der Erwägung, dass die strategische Bedeutung des US-Militärstützpunkts Pituffik in Grönland für das Raketenabwehrsystem und die Weltraumüberwachungsaktivitäten der NATO von wesentlicher Bedeutung ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AH.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU nach wiederholten Empfehlungen des Parlaments im März 2024 endlich ein Büro in Nuuk eingerichtet hat, um ihre diplomatische Präsenz zu stärken und eine engere Zusammenarbeit mit Grönland voranzubringen; in der Erwägung, dass sich die EU und die Färöer auf eine verstärkte Partnerschaft geeinigt haben, die unter anderem die Zusammenarbeit in den Bereichen Fischerei und Klima sowie in anderen strategischen Fragen umfasst;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AI.</NO.P>in der Erwägung, dass die in der Arktis reichlich vorhandenen Kohlenwasserstoffe, Seltenerdmetalle, Fischbestände und anderen Ressourcen zunehmend begehrt sind, was strenge Nachhaltigkeitsstandards und einen gerechten Vorteilsausgleich erforderlich macht;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AJ.</NO.P>in der Erwägung, dass die Arktis über vielfältige Energieressourcen verfügt, die für den grünen und den digitalen Wandel der EU von entscheidender Bedeutung sind, darunter grüner Wasserstoff, Wasserkraft, Windkraft und Erdwärme, die dazu beitragen können, den Energiemix der EU zu diversifizieren und zu dekarbonisieren; in der Erwägung, dass strategische Investitionen erforderlich sind, um die Verfügbarkeit kritischer Rohstoffe zu sichern, die für die industrielle Wettbewerbsfähigkeit und die Verteidigungsfähigkeiten der EU von wesentlicher Bedeutung sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AK.</NO.P>in der Erwägung, dass im Rahmen von Initiativen wie Polar Connect und Vision 2030 widerstandsfähige Seekabelverbindungen unter dem Nordpolarmeer vorgesehen sind, die Grönland und Island mit Kontinentaleuropa verbinden sollen; in der Erwägung, dass solche Projekte anfällig für hybride Bedrohungen durch böswillige Akteure wie Russland und China sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AL.</NO.P>in der Erwägung, dass das Verlegen von Unterwasser-Glasfaserkabeln in der Arktis, die Europa mit Japan und Südkorea verbinden, eine strategische Gelegenheit darstellt, die sichere digitale Hochgeschwindigkeitsanbindung zu verbessern, die digitale Souveränität der EU zu stärken und die Zusammenarbeit zwischen der EU und Asien zu vertiefen; in der Erwägung, dass der Schutz von Seekabeln, Fernleitungen, Kommunikationssystemen und Verkehrskorridoren in der Arktis von entscheidender Bedeutung für die digitale, energiepolitische und wirtschaftliche Sicherheit der EU und des EWR ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AM.</NO.P>in der Erwägung, dass sich die größten nachhaltigen Fischereibetriebe in der Arktis in Grönland, Island und Norwegen befinden und dass dort Fachwissen in den Bereichen Biotechnologie und Innovation entwickelt wird, die für die Ernährungssicherheit und die blaue Wirtschaft der EU und die Führungsposition der EU in der Wissenschaft entscheidend sind; in der Erwägung, dass das SRÜ Bestimmungen über die Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten der Staaten im Zusammenhang mit dem Umweltschutz enthält;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AN.</NO.P>in der Erwägung, dass sich das wirtschaftliche Potenzial der Arktis über die natürlichen Ressourcen hinaus auf Wirtschaftszweige wie nachhaltigen Tourismus, Weltraumtechnologie und Rechenzentren-Infrastruktur erstreckt und der EU die Möglichkeit bietet, strategische Partnerschaften zu entwickeln, die auf den einzigartigen geographischen Gegebenheiten der Region, den erneuerbaren Energiequellen und der Nähe zu wichtigen Verbündeten aufbauen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AO.</NO.P>in der Erwägung, dass der Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ bedeutet, keine Wirtschaftstätigkeiten zu unterstützen oder durchzuführen, durch die die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (ABl. L 198 vom 22.6.2020, S. 13, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2020/852/oj).</FIELD></FOOTNOTE> erheblich beeinträchtigt werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AP.</NO.P>in der Erwägung, dass Energieverbindungen mit der Arktis, einschließlich Öl- und Gaseinfuhren aus der norwegischen Barentssee, Lieferungen von Flüssigerdgas über arktische Schifffahrtswege während der Übergangsphase hin zur Energieautonomie der EU, Ausfuhren erneuerbarer Energieträger sowie des Potenzials für grünen Wasserstoff aus Island und Grönland, von der EU unterstützte Infrastrukturprojekte wie Unterseekabel und Rohrleitungen sowie die Zusammenarbeit bei Forschung und Innovation für eine nachhaltige Entwicklung von entscheidender Bedeutung für die Energieversorgungssicherheit und die künftige wirtschaftliche Entwicklung der EU sind und gleichzeitig Investitionen in die lokale Wirtschaft und Infrastruktur in der Arktis mobilisieren; in der Erwägung, dass zuverlässige Energiepartner und -lieferungen wichtig für die allgemeine Sicherheit sind, wie der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und die sich daraus ergebende Energiekrise gezeigt haben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AQ.</NO.P>in der Erwägung, dass die Arktis eine Region mit unzureichender Infrastruktur ist, wodurch die lokale Bevölkerung und andere benachteiligt werden; in der Erwägung, dass Mehrzweckinfrastrukturprojekte dazu beitragen könnten, sowohl diese Mängel zu beheben als auch größere Sicherheitsherausforderungen zu bewältigen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AR.</NO.P>in der Erwägung, dass neu errichtete und geplante Terminals für Flüssigerdgas – insbesondere schwimmende Speicher und Rückvergasungsanlagen, zu denen sich die EU-Mitgliedstaaten in den vergangenen Jahren verpflichtet haben – ein wesentliches Zugangstor für norwegisches Flüssigerdgas darstellen, wodurch die Diversifizierung und die Versorgungssicherheit weiter gestärkt werden; in der Erwägung, dass die weitere Entwicklung und der Bau von Eisbrechern für die Erforschung und Sicherheit der Arktis von entscheidender Bedeutung ist und Finnland in dieser Hinsicht über besonderes Fachwissen verfügt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AS.</NO.P>in der Erwägung, dass die von der EU finanzierte Forschung, Partnerschaften im Rahmen von Horizont Europa und Copernicus-Satellitendienste wesentliche Daten für die Sicherheit, die Klimaresilienz, die Navigationssicherheit und den Umweltschutz im hohen Norden liefern;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AT.</NO.P>in der Erwägung, dass eine sichere, widerstandsfähige und autonome Satellitenanbindung von strategischer Bedeutung ist, um die Kommunikation zu schützen, die Lageerfassung zu verbessern, kritische Infrastruktur zu schützen und die Fähigkeit der EU zu stärken, hybride und konventionelle Bedrohungen in der Arktis zu verhindern, zu bekämpfen und darauf zu reagieren;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AU.</NO.P>in der Erwägung, dass Weltraumtechnologien, einschließlich Ortung, Navigation, Erdbeobachtung und Satellitenkommunikation, für die Lageerfassung, die Umweltüberwachung und die Konnektivität in der Arktis unentbehrlich sind; in der Erwägung, dass Norwegens geografische Lage und Einrichtungen wie der Weltraumbahnhof Andøya und die Satelliten-Breitband-Mission in der Arktis kritische Infrastruktur zur Unterstützung der Interessen der EU darstellen und den unabhängigen Zugang Europas zum Weltraum ermöglichen; in der Erwägung, dass eine verstärkte Zusammenarbeit mit Norwegen im Bereich der Weltraumkapazitäten entscheidend ist, um die Strategie der EU für die Arktis voranzubringen und für mehr Sicherheit zu sorgen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AV.</NO.P>in der Erwägung, dass der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) eine Schlüsselrolle bei der Gestaltung und Koordinierung der Politik der EU für die Arktis spielt;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P><LIST LEVEL="1" TYPE="LC"><INT.LI LEVEL="0">empfiehlt dem Rat, der Kommission und der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,</INT.LI><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>a)</SYMBOL>die zunehmende Militarisierung der Arktis zu verurteilen, insbesondere infolge der groß angelegten Umbildung der Streitkräfte Russlands mitsamt der Einrichtung des Maritimen Kollegiums, zumal diese Umbildung im Zusammenspiel mit dem eindeutigen Interesse Chinas an diesem Raum bewirkt, dass sich die Spannungen in der Region weiter verschärfen und die Stabilität der Region gefährdet wird;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>b)</SYMBOL>Chinas wachsendes strategisches Interesse an der Arktis und seine zunehmenden strategischen Aktivitäten in der Arktis – unter dem Stichwort „polare Seidenstraße“ – genau zu beobachten; zur Kenntnis zu nehmen, dass China durch sein erklärtes Ziel, bis 2030 eine „polare Großmacht“ zu werden, und die Ausweitung seiner Präsenz durch Forschungsstationen, Investitionen in strategische Infrastruktur und Partnerschaften im Bereich der Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck die anerkannten Governance-Grundsätze infrage stellen könnte;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>c)</SYMBOL>allen potenziellen Bedrohungsszenarien im Zusammenhang mit der Lage in der Ukraine Rechnung zu tragen, zu denen auch eine mögliche Stärkung der Präsenz Russlands in der Arktis zählt, die in der Folge eines möglicherweise eingefrorenen Konflikts in der Ukraine entstehen könnte; deshalb die EU-Sanktionen in Bezug auf Technologien mit doppeltem Verwendungszweck, die für Russlands militärische Expansion in der Arktis bestimmt sind, lückenlos durchzusetzen und gleichzeitig die Einbindung der Ukraine in die Governance-Strukturen der Arktis zu unterstützen, auch mit Blick auf einen möglichen Beobachterstatus in den einschlägigen Foren; die Sanktionen gegen die auch in der Arktis zwecks Sanktionsumgehung und unter Billigflagge fahrenden Schiffe der Schattenflotte zu verschärfen; die Überwachung und Durchsetzung der Sanktionen zu verbessern, unter anderem im Wege der internationalen Zusammenarbeit, damit Häfen und Versicherungsunternehmen diese Schiffe auf eine schwarze Liste setzen; die Flaggenstaaten im Hinblick auf die Einhaltung der Umwelt- und Sicherheitsstandards in vollem Umfang zur Rechenschaft zu ziehen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>d)</SYMBOL>die Bedeutung der GIUK-Lücke als Seeverkehrskorridor, der untrennbar mit den Interessen der EU verbunden ist, und die Risiken, die damit einhergehen, dass die GIUK-Lücke zu einem Schauplatz für Grauzonenoperationen geworden ist, in vollem Umfang anzuerkennen; dementsprechend anzustreben, die institutionelle Resilienz dieser Länder und Gebiete in Zusammenarbeit mit konstruktiv handelnden Partnern zu stärken;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>e)</SYMBOL>mit den Mitgliedstaaten und den NATO-Bündnispartnern zusammenzuarbeiten, um als Reaktion auf derlei Operationen die Abschreckungsfähigkeiten zu stärken, unter anderem durch einen verstärkten strategischen Dialog zwischen der EU und der NATO über die Lageerfassung in der Arktis, den Austausch nachrichtendienstlicher Erkenntnisse und gemeinsame Verteidigungsübungen im hohen Norden nach den Beispielen der von Schweden, Finnland und Norwegen ausgerichteten Übung „Arctic Challenge 2023“ und der von Dänemark geleiteten Übung „Arctic Light 2025“; die Zusammenarbeit mit den NATO-Strukturen und dem Europäischen Kompetenzzentrum für die Abwehr hybrider Bedrohungen auszuweiten, um Resilienz aufzubauen und gemeinsame Standards für den Schutz der Infrastruktur in der Arktis zu entwickeln; die praktische Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO in der Arktis in Bereichen von gemeinsamem Interesse zu vertiefen, darunter die maritime Lageerfassung, der Schutz kritischer Infrastruktur, Logistik und Interoperabilität bei Such- und Rettungseinsätzen; die Wachsamkeit bei der Zusammenarbeit der EU mit externen Partnern zu erhöhen und EU-weite Sicherheitsüberprüfungsmechanismen für ausländische Forschungs- und Infrastrukturprojekte in der Arktis einzurichten;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>f)</SYMBOL>parallel dazu weiter daran zu arbeiten, ein Übergreifen geopolitischer Konflikte auf die Region zu verhindern, gleichzeitig eine wichtigere Rolle in der Arktis zu übernehmen und eine umfassende Neugestaltung der Arktispolitik anzustreben, wobei es gilt, den veralteten Begriff des arktischen Exzeptionalismus zu überwinden und ihn stattdessen im derzeitigen geopolitischen Kontext als Methode zur Bewertung der im Wandel begriffenen Herausforderungen zu nutzen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>g)</SYMBOL>eingedenk all dessen sicherzustellen, dass die EU mit ihren Maßnahmen im hohen Norden das strategische Konzept der NATO von 2022 ergänzt und einen Nutzen aus dem verstärkten maritimen Dispositiv des Bündnisses zieht; für eine Abstimmung zwischen der NATO und der EU und ein gemeinsames Lageverständnis einzutreten und zu fordern, dass die Interoperabilität zwischen den EU-Mitgliedstaaten und anderen NATO-Bündnispartnern in den Bereichen Sicherheit, Seeraumüberwachung, Such- und Rettungseinsätze und Schutz kritischer Infrastruktur in der Arktis gestärkt wird;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>h)</SYMBOL>zur Kenntnis zu nehmen, dass der europäische Arktisraum Teil eines Kontinuums ist, das sich vom Ostseeraum bis zur Arktis erstreckt, wobei beide Räume gemeinsame Herausforderungen und Interessen aufweisen; festzustellen, dass die Tätigkeiten der EU in der Arktis auf die Entwicklungstätigkeiten der EU in den im Norden der EU an ihrer Ostgrenze gelegenen Gebieten abgestimmt sein und als Unterstützung wirken müssen, damit ihr Effekt maximiert wird;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>i)</SYMBOL>vor diesem Hintergrund und in Anbetracht der jüngsten Vorfälle in der Ostsee, die Russlands Schattenflotte und chinesischen Schiffen zugeschrieben werden, den Schutz der wesentlichen Unterwasserinfrastruktur in der Arktis, insbesondere von Unterseekabeln und Rohrleitungen, auch jener in der Nähe Grönlands, erheblich zu stärken und den Rechtsrahmen für Sanktionen und Gegenmaßnahmen zu verschärfen; die gemäß den Artikeln 112 bis 115 des SRÜ bestehenden Verpflichtungen einzuhalten und durchzusetzen, die von entscheidender Bedeutung sind, um Europas digitale Interkonnektivität und Energieverbundfähigkeit vor geopolitischen Störungen zu schützen; eine EU- und EWR-Strategie zu entwickeln, auf deren Grundlage Überwachungs- und Gegenmaßnahmen in Bezug auf die Zusammenarbeit zwischen China und Russland im hohen Norden getroffen werden, durch die die Freiheit der Schifffahrt gefährdet und das Völkerrecht geschwächt werden könnte;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>j)</SYMBOL>die Einführung gemeinsamer Cybersicherheits- und Resilienzstandards für Unterseekabel, Anlandestellen und kritische digitale Infrastruktur in der Arktis – auch durch gemeinsame Risikobewertungen, die Pflicht zur Meldung von Störungen und regelmäßige Stresstests – zu unterstützen und dabei ihre strategische Funktion für die offene strategische Autonomie der EU anzuerkennen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>k)</SYMBOL>hybride Bedrohungen wie Cyberangriffe, die Störung und Manipulation von GPS-Signalen und die Sabotage von Unterseekabeln anzugehen, wofür es erforderlich ist, die Überwachungs- und Reaktionsmechanismen durch einen gemeinsamen Überwachungs- und Reaktionsrahmen der EU und der NATO zu verstärken und mehr in verbesserte, sichere und autonome Satellitenkommunikation einschließlich Startkapazitäten zu investieren, und wofür Unterwasserdrohnen und die Kartierung des Meeresbodens notwendig sind; in diesem Zusammenhang die Forschung, Erprobung und schrittweise Einführung von EU-finanzierten hybriden Überwachungstechnologien einschließlich unbemannter Systeme in Abstimmung mit den Partnern im nordischen Raum zu unterstützen, um hybride Bedrohungen zu überwachen und darauf zu reagieren;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>l)</SYMBOL>die gemeinsame Lageerfassung, die Widerstandsfähigkeit und die regionale Stabilität in der Arktis zu stärken, zumal die strategische Bedeutung der weltraumgestützten Fähigkeiten in der Arktis für die europäische Sicherheit zunimmt; darüber hinaus Investitionen unter der Leitung der EU und Partnerschaften mit vertrauenswürdigen Bündnispartnern zu fördern, um die kritische Infrastruktur in der Arktis zu sichern und die Abhängigkeit von autoritären Mächten zu verringern, auch durch den Bau von Eisbrechern, wenn möglich in Zusammenarbeit mit den strategischen Partnern der EU;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>m)</SYMBOL>den zunehmenden geopolitischen Konkurrenzkampf auf den Seerouten in der Arktis, insbesondere auf der nördlichen Seeroute, zur Kenntnis zu nehmen; daher diplomatische Dialoge zu unterstützen, die darauf abzielen, klare internationale Abkommen über die Freiheit der Schifffahrt und die friedliche maritime Zusammenarbeit zu schließen, einseitigen Forderungen entgegenzutreten und die Anwendung des internationalen Seerechts im Einklang mit dem SRÜ voranzubringen; dementsprechend öffentlich zu verurteilen, dass Russland die freie Schifffahrt auf der nördlichen Seeroute einschränkt und seine militärische Infrastruktur entlang der nördlichen Seeroute ausbaut; für die Anwendung des Völkerrechts einzutreten, um Versuchen entgegenzuwirken, umstrittene Schifffahrtskorridore zu legitimieren und unter dem Vorwand der Zusammenarbeit in Wissenschaft und Wirtschaft geopolitischen Einfluss auszuüben; regionale Dialoge über die Umsetzung des Übereinkommens im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse in der Arktis zu führen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>n)</SYMBOL>im Einklang mit dem in Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 verankerten Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen und in Zusammenarbeit mit internationalen Partnern und den indigenen Völkern der Arktis, zumal sich der Klimawandel unverhältnismäßig stark auf die Arktis auswirkt, dringend Anpassungsstrategien mit einer sicherheitspolitischen Dimension weiterzuentwickeln, breit angelegte Überwachungsinitiativen zu unterstützen und deutlich mehr in Forschungsprogramme zu investieren, bei denen vorrangig auf die notwendige Ausgewogenheit zwischen den Zielen des Wirtschaftswachstums und des Schutzes kritischer Ökosysteme geachtet wird; festzustellen, dass die Ökosysteme in der Arktis durch den Klimawandel bedroht sind und sich der Temperaturanstieg zudem in erheblichem Ausmaß auf die Gesellschaft im Arktisraum auswirkt, wobei zu betonen ist, dass die in der Arktis lebenden Menschen in den Mittelpunkt der Forschung gestellt werden müssen und dafür Sorge getragen werden muss, dass die Forschungstätigkeiten und der daraus resultierende Nutzen den lokalen Gemeinschaften so zugutekommen, dass sie sich besser anpassen können und widerstandsfähiger werden;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>o)</SYMBOL>in Anbetracht der Bedeutung der natürlichen Ressourcen der Arktis, darunter Kohlenwasserstoffe, Seltenerdmetalle und Fischbestände, und gemeinsam mit den Mitgliedstaaten einvernehmliche Partnerschaften mit Grönland und anderen Interessenträgern in der Arktis, auch den indigenen Gemeinschaften, in Bezug auf die nachhaltige Gewinnung und Verarbeitung von Ressourcen zu stärken und dabei streng die höchsten Umweltstandards einzuhalten, um katastrophale Folgen, wie sie durch die Ölpest bei Norilsk (Russland) im Jahr 2020 verursacht wurden, zu verhindern; dafür Sorge zu tragen, dass durch eine solche Zusammenarbeit einerseits zum Bevölkerungswachstum und zur Wiedererstarkung der lokalen Gemeinschaften in der Arktis beigetragen und andererseits die Abhängigkeit der EU von China und anderen unzuverlässigen Anbietern verringert wird; den strategischen Interessen der EU Rechnung zu tragen, wenn es gilt, sich bei zuverlässigen, gleichgesinnten Partnern den Zugang zu kritischen Rohstoffen zu sichern, und auch das Wirtschaftswachstum der EU zu berücksichtigen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>p)</SYMBOL>parallel dazu auf die Schaffung einer bindenden internationalen Umwelthaftungsregelung hinzuarbeiten, mit der sichergestellt wird, dass auch vor dem Hintergrund der möglichen Entstehung neuer Schifffahrtswege durch die Arktis die Verursacher die volle Verantwortung für Unfälle und Umweltschäden in den Gewässern der Arktis tragen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>q)</SYMBOL>darauf hinzuarbeiten, dass das Wissen der indigenen Völker in die Umwelt- und Politikgestaltung einbezogen wird und dabei sicherzustellen, dass die Interessen und Fachkenntnisse der indigenen Völker neben allen anderen einschlägigen Wissensquellen gut in alle Ebenen der Politikgestaltung der EU integriert werden und dass die Sprachen und die Kultur der indigenen Völker geschützt werden, zumal es deren Rechte in der gesamten Arktis zu achten und zu fördern gilt;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>r)</SYMBOL>Programmen im Bereich psychische Gesundheit, Alphabetisierung, Sprache und Jugend im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Arktisraum Vorrang einzuräumen und dabei auf die einschlägigen Empfehlungen aus den Foren indigener Völker und Jugendlicher in der Arktis einzugehen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>s)</SYMBOL>Artikel 19 der Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker, in dem ihre Rechte verankert sind, zu achten; in ähnlicher Weise sicherzustellen, dass die Tätigkeiten der EU und der Mitgliedstaaten in der Arktis gemäß der Erklärung von Ottawa aus dem Jahr 1996 zum Wohlergehen und zur Wahrung der Rechte der indigenen Gemeinschaften in der Arktis beitragen und ihnen nicht abträglich sind; die verstärkte Exposition indigener Völker gegenüber ausländischer Einmischung und ausländischen Desinformationskampagnen, wobei auch komplexe und einzigartige Gegebenheiten im Meinungskampf eingesetzt werden, zu berücksichtigen und entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>t)</SYMBOL>die Empfehlungen der Erklärung von Kiruna aus dem Jahr 2013 vollständig in die Arktispolitik der EU zu integrieren, unter anderem durch das Eintreten für eine Aufstockung der Mittel für erneuerbare Energie und eine nachhaltige Abfallbewirtschaftung in den Gemeinschaften in der Arktis, die Stärkung der Mechanismen für eine sinnhafte Beteiligung der indigenen Völker an der Governance und Entscheidungsfindung in der Arktis, die Verbesserung der Zivilschutz- und Notfallabwehrkapazitäten im Arktisraum – einschließlich der Infrastruktur für Suche, Rettung und Katastrophenvorsorge – und die Förderung interdisziplinärer Forschungs- und Bildungspartnerschaften, einschließlich der Unterstützung junger Menschen in der Arktis, lokaler Einrichtungen und der Einrichtungen der indigenen Völker;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>u)</SYMBOL>die vollständige Umsetzung des Übereinkommens über die Fischerei im zentralen Nordpolarmeer voranzubringen, das vorsieht, dass die Unterzeichnerstaaten ein gemeinsames Programm für wissenschaftliche Forschung und Kontrolle aufstellen und das Wissen der indigenen Völker einbeziehen, bevor künftige kommerzielle Fischereitätigkeiten in der Region zugelassen werden;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>v)</SYMBOL>die Zusammenarbeit in und mit der europäischen Arktis zu stärken, da eine bevölkerte Arktis, grenzübergreifende Infrastruktur und widerstandsfähige Gesellschaften von strategischer Bedeutung für die Sicherheit Europas sind; insbesondere die Entwicklung von Ost-West-Infrastrukturprojekten zwischen den nördlichen Regionen in der schwedischen und finnischen Arktis zu unterstützen und dabei der Kapazitätssteigerung der bestehenden Eisenbahnstrecke von Finnland zum Arktischen Ozean und der Sondierung neuer multimodaler Verkehrsverbindungen zur Stärkung der Konnektivität zwischen der EU und den nordischen Ländern sowie der militärischen Mobilität besondere Bedeutung beizumessen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>w)</SYMBOL>eingedenk der Bedeutung, die einer resilienten Konnektivität für die Gemeinschaften in der Arktis und für die Sicherheit der EU zukommt, EU-Instrumente zu entwickeln, mit denen die verstärkte wirtschaftliche Integration in der Arktis konkret gefördert wird, da durch Investitionen in die grenzübergreifende Infrastruktur für mehr Mobilität gesorgt wird sowie Innovation und Unternehmensentwicklung angeregt werden und durch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Akteuren die Versorgungssicherheit und Vorsorge gestärkt werden;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>x)</SYMBOL>zur Kenntnis zu nehmen, dass die Unterstützung der EU für die Entwicklung und Zusammenarbeit in der Arktis unentbehrlich ist, um Beziehungen, Vertrauen und Entwicklungsmöglichkeiten in dünn besiedelten und benachteiligten Gebieten im Norden zu fördern;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>y)</SYMBOL>zu berücksichtigen, dass Wettbewerbsfähigkeit und Krisenmanagement in einem komplexen sicherheitspolitischen Umfeld von starken, innovativen Gesellschaftsstrukturen und lokalen Unternehmen mit eigenen Fähigkeiten sowie von der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen politischen Entscheidungsträgern, Forschern, Unternehmen und Gemeinschaften abhängen; zu berücksichtigen, dass die EU in engem Dialog mit den relevanten Staaten und regionalen Gremien auch künftig den Kapazitätsaufbau widerstandsfähigerer und nachhaltigerer Gemeinschaften in der Arktis unterstützen sollte;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>z)</SYMBOL>die weitere Finanzierung und aktive Beteiligung der EU an Forschungsprojekten und wissenschaftlichen Dialogen zur Arktis zu unterstützen, zumal die internationale wissenschaftliche Zusammenarbeit bei der Governance der Arktis und dem Verständnis des Klimageschehens unabdingbar ist; für die gemeinsame Nutzung offener Daten und die Einbeziehung wissenschaftlicher Erkenntnisse in politische Entscheidungsfindung einzutreten und gleichzeitig sicherzustellen, dass bei diesem wissenschaftlichen Austausch die derzeitigen Risiken im Bereich Sicherheit und Verteidigung, die sich aus der geopolitischen Lage ergeben, vollumfänglich berücksichtigt werden;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>aa)</SYMBOL>zu würdigen, dass die Universitäten in den ländlichen Gebieten der Arktis eine einzigartige Funktion übernehmen und als Triebkräfte für regionale Entwicklung und Wirtschaftswachstum fungieren, und zwar durch Innovation in Forschung und Unternehmen, die Anwerbung neuen Personals, die Verbesserung der Kompetenzen und Fähigkeiten auf lokaler und regionaler Ebene, die Förderung des regionalen Zusammenhalts und die Verbreitung von Wissen und Informationen als Beitrag zu Resilienz und Vorsorge; die Universitäten im Arktisraum zu unterstützen, unter anderem durch finanzielle Beiträge aus mehreren EU-Programmen; die Mobilität im Bereich Bildung und Forschung zwischen EU-Universitäten und Hochschuleinrichtungen im Arktisraum, etwa in Grönland, Island und Nordnorwegen, weiter zu stärken, um eine neue Generation von Arktis-Sachverständigen heranzubilden und die Zusammenarbeit zwischen den Völkern zu vertiefen; die Mittel für die interdisziplinäre Arktisforschung aufzustocken und die Einrichtung eines Europäischen Exzellenzzentrums für die Arktisforschung zu unterstützen, das Copernicus-Dienste und die Infrastruktur offener Daten nutzt, Messungen vor Ort durchführt und auf traditionelles Wissen zurückgreift, damit für den Einsatz in der Praxis wissenschaftliche Ergebnisse bereitgestellt werden, auf die man sich bei der Entscheidungsfindung der EU und der Zusammenarbeit mit seriösen internationalen Partnern stützen kann;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>ab)</SYMBOL>zu begrüßen, dass die Regierung Islands die Absicht bekundet hat, bis 2027 ein Referendum über die Wiederaufnahme der Verhandlungen über einen EU-Beitritt abzuhalten, nachdem in dem Land die Zustimmung zu einem EU-Beitritt steigt, und zuzusagen, das Ergebnis dieses Referendums zu respektieren, in dem das isländische Volk seinen Willen demokratisch zum Ausdruck bringen wird; unterdessen vorausschauend mit der Regierung Islands zusammenzuarbeiten, damit die Vorteile einer etwaigen EU-Mitgliedschaft herausgestellt werden und das Land besser auf einen erneuten Beitrittsprozess vorbereitet ist, sofern es sein Beitrittsgesuch förmlich reaktiviert, und gleichzeitig die Zusammenarbeit in Bereichen von gemeinsamem Interesse umgehend zu verstärken und Unterstützung seitens der EU im Kampf gegen hybride Bedrohungen und ausländische Einmischung anzubieten;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>ac)</SYMBOL>den Beschluss der Regierung Islands zu begrüßen, Gespräche über eine Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft mit der EU aufzunehmen; zum Ausdruck zu bringen, dass das Abkommen, in das die Gespräche münden könnten, für die künftigen Beziehungen zwischen der EU und Island von grundlegender Bedeutung wäre;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>ad)</SYMBOL>Norwegen als wichtigem Verbündeten der EU und NATO-Bündnispartner Wertschätzung entgegenzubringen und zu unterstreichen, dass die Zusammenarbeit in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung unter vollständiger Angleichung an die NATO-Verpflichtungen weiterhin gestärkt werden muss; die Vertiefung der Zusammenarbeit mit Norwegen einschließlich einer möglichen Ausweitung von Artikel 42 Absatz 7 des Vertrags über die Europäische Union auf Norwegen und eines etwaigen Beitritts Norwegens zur EU zu prüfen, zumal durch eine Mitgliedschaft Norwegens in der EU sowohl die nationalen Interessen des Landes als auch die geopolitische Widerstandsfähigkeit der EU dadurch gestärkt würde, dass kritische Lücken in der kollektiven Verteidigung der EU – insbesondere die GIUK-Lücke – geschlossen würden; hervorzuheben, dass eine breit angelegte Verteidigungszusammenarbeit mit Norwegen bereits möglich ist, wie die robuste Nordische Verteidigungskooperation (Nordefco) zeigt, die als Modell für engere Beziehungen zwischen der EU und Norwegen dienen sollte;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>ae)</SYMBOL>die Zusammenarbeit bei der Energieresilienz und der Diversifizierung der Energieversorgung als Schlüsselinstrument – neben anderen strategischen Infrastrukturprojekten wie dem Gaskorridor Ostsee – auszubauen, um die strategische Autonomie der EU zu verwirklichen, die Resilienz zu steigern und die Abhängigkeit von Energielieferungen aus Russland zu verringern, zumal Norwegen, auf das 2024 über 30 % der Gaseinfuhren in die EU entfielen, für die Energieversorgungssicherheit der EU von entscheidender Bedeutung ist;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>af)</SYMBOL>die fortgesetzte Unterstützung Norwegens für die Ukraine zu begrüßen, darunter auch den Beschluss, 600 Mio. EUR für Luftverteidigungssysteme in der Ukraine bereitzustellen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>ag)</SYMBOL>die Achtung des Selbstbestimmungsrechts Grönlands zu bekräftigen und dabei zu betonen, dass Entscheidungen über die verfassungsmäßige Zukunft Grönlands und seine internationalen Beziehungen ohne Druck von außen ausschließlich vom grönländischen Volk getroffen werden dürfen, zumal das Europäische Parlament in Anbetracht der zunehmenden geopolitischen Bedeutung Grönlands diesbezüglich große Besorgnis hegt und diese Besorgnis durch Aussagen externer Akteure über Zweifel an der dänischen Verfassungsordnung sowie durch Berichte über ausländische Einmischung in die inneren Angelegenheiten Grönlands, darunter auch bestimmte Äußerungen aus dem Regierungsapparat der USA, noch verschärft wurde;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>ah)</SYMBOL>jede mögliche Initiative der Regierung Grönlands zur Stärkung seiner politischen, institutionellen und wirtschaftlichen Beziehungen zur EU zu begrüßen, zumal die Bedeutung Grönlands für die Sicherheit in der Arktis und in Europa zunimmt und auch die Unterstützung der Bevölkerung Grönlands für einen EU-Beitritt steigt, was in Umfragen zum Ausdruck kommt, wonach rund 60 % der grönländischen Bevölkerung den Wiedereintritt in die EU befürworten; der EU nahezulegen, vertiefte strategische und wirtschaftliche Partnerschaften einzugehen, auch im Zusammenhang mit einem möglichen Beitritt, sofern und sobald die grönländische Bevölkerung darum ersucht; in diesem Zusammenhang hervorzuheben, dass Grönland durch die EU-Mitgliedschaft, über die es auch Zugang zu Initiativen wie Iris2 und Galileo erlangen würde, eine stärkere Stimme bei der Governance in der Arktis hätte, die Mittel zum Schutz seiner wichtigen Ökosysteme und zur nachhaltigen Entwicklung der kritischen Infrastruktur im Zuge der Entstehung neuer nördlicher Handelsrouten erhielte und zudem seine Sicherheit stärken würde;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>ai)</SYMBOL>die erste Sicherheitsstrategie Grönlands mit dem Titel „Greenland in the World: Nothing about Us Without Us – Greenland’s Foreign, Security and Defense Policy 2024-2033“ (Grönland in der Welt: Nichts über uns ohne uns – Grönlands Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik 2024-2033) zur Kenntnis zu nehmen, in der der Grundsatz der sinnhaften Einbeziehung der arktischen Völker in die Gestaltung politischer Maßnahmen, die ihre Region betreffen, zum Ausdruck kommt; die in der Strategie enthaltene Empfehlung zur Kenntnis zu nehmen, dass in Nuuk ein Friedenszentrum eingerichtet wird, dessen Aufgabe es wäre, den Dialog zu fördern und Forschung und Vermittlung zu begünstigen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>aj)</SYMBOL>zu würdigen, dass sich Grönland nach dem Einmarsch Russlands in die Ukraine den EU-Sanktionen gegen Russland angeschlossen hat; zu unterstreichen, dass die Eröffnung des Büros der Kommission in Nuuk eine neue Phase in der Zusammenarbeit mit Grönland markiert, das zwar kein Mitgliedstaat ist, doch seit langer Zeit enge Beziehungen zur EU unterhält und in den Genuss von finanzieller Unterstützung durch die EU kommt, unter anderem im Bildungsbereich;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>ak)</SYMBOL>die Zusammenarbeit mit Kanada zu intensivieren; zu unterstreichen, dass die Partnerschaft zwischen der EU und Kanada in Anbetracht der gemeinsamen demokratischen Werte und der globalen Verantwortung von strategischer Bedeutung ist, und im Rahmen einer ambitionierten und zukunftsorientierten Agenda zwischen der EU und Kanada für die Zusammenarbeit in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung in der Arktis einzutreten;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>al)</SYMBOL>insbesondere hervorzuheben, dass eine verstärkte Zusammenarbeit erforderlich ist, um den böswilligen Aktivitäten Russlands und Chinas in der Arktis entgegenzuwirken, gleichzeitig aber auch die Wirtschaftsentwicklung zu fördern und darauf hinzuweisen, dass durch die militärische Zusammenarbeit auch die lokalen Gemeinschaften gestärkt werden können; einen strukturierten Dialog im Rahmen des Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der EU und Kanada<FOOTNOTE><FIELD> Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits, ABl. L 11 vom 14.1.2017, S. 23, ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_internation/2017/37/oj).</FIELD></FOOTNOTE> zu entwickeln und dabei den Schutz der Ökosysteme und der biologischen Vielfalt, die Umsetzung internationaler Umweltstandards, eine widerstandsfähige Infrastruktur, die Sicherheit der Seeverkehrswege und die Einbeziehung des Wissens der indigenen Völker in Entscheidungsverfahren in den Mittelpunkt zu stellen; erneut darauf hinzuweisen, dass die Zusammenarbeit zwischen der EU und Kanada bei der Exploration kanadischer Bodenschätze weitreichende Möglichkeiten bietet; eine engere Zusammenarbeit in Wissenschaft und Kultur anzuregen, um die indigene Bevölkerung zu befähigen und die Widerstandsfähigkeit der Arktis zu stärken; zu betonen, dass im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen der EU und Kanada die Infrastrukturentwicklung und -verwaltung und die Modelle für Partnerschaften mit indigenen Völkern von zentraler Bedeutung sind; zügigen Maßnahmen zur Vertiefung der Zusammenarbeit mit Kanada in den Bereichen Politik, Wirtschaft und Sicherheit Vorrang einzuräumen, zumal Kanada Gründungsmitglied des Arktischen Rates und ein strategischer Partner der EU ist;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>am)</SYMBOL>den Dialog zwischen der EU und den USA über die Arktis voranzubringen; die zahlreichen gemeinsamen Herausforderungen der EU und der USA im Arktisraum hervorzuheben, die von Klimafragen bis zur sicherheitspolitischen Zusammenarbeit reichen; zu betonen, dass die Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA in der Arktis von grundlegender Bedeutung ist, um Russland und China einzudämmen und die Sicherheit sowohl der EU als auch der USA zu stärken;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>an)</SYMBOL>zu unterstreichen, dass ein intensiverer regionaler Dialog mit gleichgesinnten Partnern in der Arktis erforderlich ist, und die Staats- und Regierungsoberhäupter der EU aufzufordern, sich mit den Führungsspitzen dieser Partner in der Arktis ins Benehmen zu setzen, um eine gemeinsame, substanzielle und tragfähige langfristige Strategie für die Arktis zu entwickeln;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>ao)</SYMBOL>die multilaterale Governance und Zusammenarbeit im Rahmen des Arktischen Rates zu stärken, insbesondere unter dem derzeitigen Vorsitz des Königreichs Dänemark, den im Zeitraum 2025-2027 Grönland führt; in diesem Zusammenhang alle Mitglieder nachdrücklich aufzufordern, friedliche und rechtsgestützte Governance-Rahmenregelungen aufrechtzuerhalten und eine wirksame multilaterale Zusammenarbeit wiederherzustellen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf dem Umweltschutz, der nachhaltigen Entwicklung und den Rechten der indigenen Völker liegen sollte;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>ap)</SYMBOL>die Zusammenarbeit mit Beobachterstaaten des Arktischen Rates wie Japan und Südkorea zu intensivieren, dabei einen Schwerpunkt auf nachhaltige Technologie, Eisbrecherfähigkeiten und die Sicherheit im Seeverkehr zu legen und gleichzeitig die strategischen Interessen der EU zu wahren;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>aq)</SYMBOL>erneut Anstrengungen darauf zu richten, dass der Antrag der EU auf Zuerkennung des offiziellen Beobachterstatus im Arktischen Rat Unterstützung findet, und die Beteiligung der EU an den Arbeitsgruppen des Arktischen Rates zu verstärken;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>ar)</SYMBOL>die Finanzierung und Unterstützung für die Zusammenarbeit mit wichtigen Einrichtungen der Arktis wie dem Arktischen Wirtschaftsrat, dem Bürgermeisterforum des Arktisraums und dem Ständigen Ausschuss der Parlamentarier des Arktisraums zu erhöhen, unter anderem durch Kapazitätsaufbau, gemeinsame Projekte und Forschungsinitiativen, und dabei ihre wesentliche Rolle bei der Förderung der nachhaltigen Entwicklung und des lokalen Engagements in der gesamten Arktis zu würdigen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>as)</SYMBOL>anzuerkennen, dass eine verbesserte und erweiterte Strategie der EU für die Arktis auch zusätzliche Finanzmittel erfordert; daher sicherzustellen, dass mit dem nächsten mehrjährigen Finanzrahmen dazu angeregt wird, strategische Investitionen in Schifffahrtskapazitäten in der Arktis, moderne Kommunikationssysteme, Logistikknotenpunkte und unterstützende Infrastruktur, wozu auch Eisbrecher zählen, zu tätigen; zu betonen, dass bei solchen Investitionen die strikte Einhaltung von Umweltstandards und die sinnhafte Beteiligung indigener Völker an der Planung und Umsetzung politischer Maßnahmen sichergestellt werden müssen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>at)</SYMBOL>das Mandat der Sondergesandten für arktische Angelegenheiten zu stärken, indem ihr klarere Befugnisse, angemessene Ressourcen und Zuständigkeiten gewährt werden, damit sie die Entwicklungen im Bereich Sicherheit und Umwelt beobachten, die EU in Arktis-Foren vertreten, die Politik für die Arktis koordinieren, mit indigenen Gemeinschaften zusammenarbeiten sowie dem Rat und dem Europäischen Parlament Bericht erstatten kann;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>au)</SYMBOL>die Einrichtung eines speziellen Referats für die Arktis im EAD zu fordern, damit eine breiter angelegte und stärker vorausschauende Zusammenarbeit mit den Staaten und Interessenträgern im Arktisraum vorangebracht wird; zu betonen, dass die EU den Arktisraum als langfristigen Partner für nachhaltigen Wohlstand betrachten und der Zusammenarbeit in Wirtschafts-, Umwelt- und Sicherheitsfragen Vorrang einräumen sollte; den EAD nachdrücklich aufzufordern, arktisspezifisches Fachwissen aufzubauen, unter anderem durch Personalschulungen und eine engere Zusammenarbeit mit den Gemeinschaften und Einrichtungen der Arktis, und die Beteiligung der EU an den Arbeitsgruppen des Arktischen Rates zu verstärken; zu betonen, dass dieser Kapazitätsaufbau mit der Bereitstellung ausreichender Finanzmittel einhergehen muss, darunter Mittel für Personalschulungen, Forschung und den Aufbau von Partnerschaften mit Gemeinschaften und Einrichtungen der Arktis, damit ein umfassender, fundierter, wirksamer und koordinierte Ansatz für die Arktispolitik der EU verfolgt wird;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>av)</SYMBOL>eine offizielle EU-Vertretung auf den Färöern auszuloten und einzurichten, um den politischen Dialog zu stärken, die Zusammenarbeit in den Bereichen Fischerei, Klimaresilienz und nachhaltige Entwicklung auszuweiten und die strategische Präsenz der EU im Nordatlantikraum zu festigen;</ITEM></LIST></P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Empfehlung dem Rat, der Kommission und der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik sowie – zur Information – den Regierungen und Parlamenten der Arktisanrainerstaaten und den Organisationen, die die indigenen Völker vertreten, zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RECOM></TXTLST></SDOCTA>