<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0300</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Zugang zu Finanzmitteln für KMU und expandierende Jungunternehmen</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0185/2025 - Berichterstatter: Jorge Martín Frías)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. November 2025 zu dem Zugang zu Finanzmitteln für KMU und expandierende Jungunternehmen (2025/2072(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 29. Januar 2025 mit dem Titel „Ein Kompass für eine wettbewerbsfähige EU“ (COM(2025)0030),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 28. Mai 2025 mit dem Titel „Die EU-Start-up- und Scale-up-Strategie – Den Standort Europa wählen für Start-ups und Scale-ups“ (COM(2025)0270),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 21. Mai 2025 mit dem Titel: „Der Binnenmarkt: unser europäischer Heimatmarkt in einer unsicheren Welt – Eine Strategie für einen einfachen, nahtlosen und starken Binnenmarkt“ (COM(2025)0500),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung von Budapest, die am 8. November 2024 auf der informellen Tagung der Staats- und Regierungschefs angenommen wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Veröffentlichung von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen vom 18. Juli 2024 mit dem Titel „Europa hat die Wahl – politische Leitlinien für die nächste Europäische Kommission 2024-2029“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den im April 2025 veröffentlichten Bericht der Europäischen Zentralbank mit dem Titel „Survey on the Access to Finance of Enterprises in the euro area – First Quarter of 2025“ (Erhebung über den Zugang von Unternehmen in der Euro-Zone zu Finanzmitteln – erstes Quartal 2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 19. März 2025 mit dem Titel „Spar- und Investitionsunion – Eine Strategie zur Förderung von Wohlstand und wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit in der EU“ (COM(2025)0124),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den im Januar 2025 veröffentlichten Bericht der Kommission mit dem Titel „Survey on the access to finance of enterprises (SAFE) – Analytical report 2024“ (Erhebung über den Zugang von Unternehmen zu Finanzmitteln – Analysebericht 2024),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den im September 2024 veröffentlichten Bericht von Mario Draghi mit dem Titel „Die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit“ („Draghi-Bericht“),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 25. Juli 2024 mit dem Titel „Annual Report on European SMEs 2023/2024“ (Jahresbericht 2023/2024 über KMU in der Union),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den von Enrico Letta im April 2024 vorgelegten Bericht mit dem Titel „Much more than a market“ (Viel mehr als ein Markt),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der Sondertagung des Europäischen Rates vom 17. und 18. April 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Dezember 2023 zur Verbesserung von Innovation und der industriellen und technologischen Wettbewerbsfähigkeit durch ein günstiges Umfeld für Start-up-Unternehmen und expandierende Jungunternehmen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/4182, 2.8.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/4182/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 12. September 2023 mit dem Titel „KMU-Entlastungspaket“ (COM(2023)0535),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A10-0185/2025),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KKMU) das Rückgrat der europäischen Wirtschaft bilden, wobei 99,8 % aller Unternehmen, 65,2 % der Beschäftigung und 53,1 % der Wertschöpfung in der nichtfinanziellen Wirtschaft in der EU 2023 auf KMU entfielen<FOOTNOTE><FIELD> Katsinis, A., Lagüera-González, J., Di Bella, L., Odenthal, L., Hell, M., Lozar, B., „Annual Report on European SMEs 2023/2024“ (Jahresbericht 2023/2024 über KMU in der Union), Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2024 https://single-market-economy.ec.europa.eu/document/download/2bef0eda-2f75-497d-982e-c0d1cea57c0e_en?filename=Annual%20Report%20on%20European%20SMEs%202024.pdf<STRING UNDERLINE="on">.</STRING></FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU insgesamt und insbesondere ihre größten Volkswirtschaften derzeit mit einem langsamen Wirtschaftswachstum und Problemen konfrontiert sind, da Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Drittländern verlieren, was durch die Folgen der Pandemie, der Energiekrise und der Aggression Russlands gegen die Ukraine verschärft wird, von denen insbesondere KMU und die Wirtschaftssysteme von Ländern entlang der Ostgrenze der EU betroffen sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass die KMU in Europa in Bezug auf Geschäftsbereich, Wirtschaftszweig, Finanzierungsbedarf, Standort, Eigentum, Geschäftsmodell und Innovationskapazität unterschiedlich sind und daher mit unterschiedlichen Herausforderungen und unterschiedlichem Finanzierungsbedarf konfrontiert sind und nur über eingeschränkte Mittel verfügen, um diesen zu begegnen; in der Erwägung, dass die meisten europäischen KMU vor allem auf einzelstaatlicher Ebene tätig sind; in der Erwägung, dass relativ wenige KMU in der EU grenzübergreifend tätig sind und nur eine Minderheit von KMU in Drittstaaten exportiert;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass aus dem Draghi-Bericht hervorgeht, dass regulatorische Hindernisse und die Verwaltungslast zu den größten Herausforderungen gehören, mit denen KMU konfrontiert sind, wobei mehr als 60 % der Unternehmen in der EU die Berichterstattungsvorschriften, vor allem im Rahmen des europäischen Grünen Deals, als Investitionshemmnis und 55 % der KMU regulatorische Hindernisse und die Verwaltungslast als größte Herausforderungen ansehen, wobei der Anteil bei Start-up-Unternehmen und Kleinstunternehmen noch höher ist; in der Erwägung, dass KMU aus Gründen der Verhältnismäßigkeit von Vorschriften ausgenommen werden sollten und ein einfacherer, vorhersehbarerer und wettbewerbsfähigerer Rechtsrahmen und eine Überprüfung des europäischen Grünen Deals wesentlich für ihren Erfolg sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass die Kommission den Zugang zu Finanzmitteln für KMU verbessern möchte, um den Umfang zu erhöhen, Ineffizienzen zu verringern und die Interoperabilität zu fördern, und das Ziel gesetzt hat, den Meldeaufwand für KMU um mindestens 35 % zu verringern, und in Folgenabschätzungen einen neuen Check-up der Wettbewerbsfähigkeit von KMU angekündigt hat; in der Erwägung, dass diese Initiativen von einem gut entwickelten Risikokapital-Ökosystem flankiert werden müssen, wobei zu berücksichtigen ist, dass institutionelle Investoren wie etwa Versicherungsgesellschaften durch die Weitergabe und Transformation von Risiken einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung von KMU leisten, dass in der Europäischen Union im Gegensatz zu den Vereinigten Staaten der Großteil der Finanzierung von Banken stammt und dass es erhebliche Unterschiede zwischen der Investitionskultur in Europa und in anderen Regionen der Welt gibt, insbesondere in den Bereichen Risikokapital und Business-Angel-Investitionen; in der Erwägung, dass KMU aufgrund dieser Situation besonders anfällig für Einschränkungen der Kreditvergabe durch Banken sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass es in Europa an einem dynamischeren und günstigeren Umfeld für die Expansion innovativer Unternehmen und für weitere Investitionen und Fortschritte im Bereich der digitalen Infrastruktur mangelt, was dazu führt, dass fast 30 % der „Einhörner“ ins Ausland umziehen<FOOTNOTE><FIELD> Draghi, Mario, „Die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit – Eine Strategie für die Wettbewerbsfähigkeit Europas“, 2024, https://commission.europa.eu/document/97e481fd-2dc3-412d-be4c-f152a8232961_de.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass die Kommission eine Strategie für Start-up-Unternehmen und expandierende Jungunternehmen veröffentlicht und verschiedene Initiativen zur Förderung von Unternehmertum, Innovation und digitalem Wandel in der EU ergriffen hat, wie die Start-up- und Scale-up-Strategie, den Öko-Innovationsanzeiger, die Wissens- und Innovationsgemeinschaften, die Europäische Plattform für Cluster-Zusammenarbeit, die digitale Dekade und die Strategie für einen digitalen Binnenmarkt sowie Finanzierungsprogramme zur Förderung von Innovation in anderen Politikbereichen;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Allgemeine Erwägungen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>ist der Ansicht, dass die Schaffung günstiger Marktbedingungen für europäische Unternehmen, damit sie in Europa innovativ sein, gründen, schaffen, wachsen und expandieren können, entscheidend ist, um das Potenzial unseres Marktes voll auszuschöpfen und unsere Volkswirtschaften wettbewerbsfähiger zu machen; stellt fest, dass die Fragmentierung der Rechtsvorschriften eines der Hindernisse ist, die expandierende Jungunternehmen daran hindern, das Potenzial des Binnenmarkts voll auszuschöpfen; merkt an, dass die KMU in den Mitgliedstaaten und Regionen aufgrund von Faktoren, die für jedes Unternehmen spezifisch sind, des geografischen Standorts – wie in abgelegenen Gebieten, Gebieten in äußerster Randlage und Inselgebieten – und des wirtschaftlichen Umfelds vor unterschiedlichen Finanzierungsbedingungen und -anforderungen stehen, weshalb sie Lösungen benötigen, die auf diese Besonderheiten sowie auf die Bedürfnisse der kleineren Volkswirtschaften zugeschnitten sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>begrüßt, dass im Anschluss an die Berichte von Draghi und Letta die Notwendigkeit eines wettbewerbsfähigeren, weniger fragmentierten und weniger bürokratischen Binnenmarkts anerkannt wurde; fordert die Kommission auf, die Empfehlungen in diesen Berichten zu berücksichtigen, in denen es heißt, dass sofortige und entschlossene Maßnahmen sowohl auf regulatorischer als auch auf politischer Ebene erforderlich sind; bedauert in diesem Zusammenhang die übermäßige Belastung, mit der KMU infolge der Umsetzung verschiedener Verpflichtungen im Rahmen des europäischen Grünen Deals konfrontiert sind; ist davon überzeugt, dass gezielte Definitionen von Start-up-Unternehmen und expandierenden Jungunternehmen mehr Möglichkeiten zur Unterstützung durch Maßnahmen schaffen würden, die auf ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>räumt ein, dass Bankkredite nach wie vor die wichtigste externe Finanzierungsquelle für KMU in der Union sind; unterstreicht die große Bedeutung traditioneller Modelle im Bankenwesen, darunter kleine Regionalbanken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken und öffentliche Institute;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>betont, dass die EU bestrebt sein sollte, das Geschäftsumfeld einfacher zu gestalten und attraktiver für die Mobilisierung von Kapital und Investitionen aus Europa und dem Rest der Welt zu machen; betont, dass ein Ökosystem für expandierende Jungunternehmen gefördert werden muss, das in erster Linie auf privaten Investitionen und öffentlich-privaten Partnerschaften beruht, was die Mobilisierung von Kapital ermöglichen und Unternehmen den Zugang zu Finanzmitteln erleichtern würde; unterstreicht die wichtige und etablierte Rolle von Banken, die aufgrund ihrer langfristigen Beziehung zu KMU auf regionaler und lokaler Ebene über spezifische Kenntnisse in Bezug auf die Bereitstellung von Finanzmitteln für diese Unternehmen verfügen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>weist auf die besonderen Herausforderungen hin, mit denen expandierende Jungunternehmen in Europa konfrontiert sind, wenn es darum geht, in einer späten Phase Finanzierungen für das Wachstum zu erhalten; stellt fest, dass viele EU-Unternehmen mit großem Potenzial nach wie vor von Risikokapital und Investoren aus dem Ausland abhängig sind, wobei ein großer Teil der späteren Finanzierungsrunden von nichteuropäischen Investoren geleitet wird; betont, dass attraktivere Bedingungen für Investitionen in der Union geschaffen werden müssen; betont, dass der Zugang zu Finanzmitteln unabhängig vom Ursprung der Finanzmittel von Kriterien der wirtschaftlichen Effizienz, Rentabilität und Skalierbarkeit geleitet werden sollte, und weist darauf hin, dass ein offener und globaler Wettbewerb, um Investitionen anzuziehen, Unternehmen und Innovationen zugutekommt; hebt diesbezüglich die kürzlich erfolgte Annahme des EU-Rechtsakts zur Börsennotierung<FOOTNOTE><FIELD> Der Rechtsakt zur Börsennotierung besteht aus der Verordnung (EU) 2024/2809 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 zur Änderung der Verordnungen (EU) 2017/1129, (EU) Nr. 596/2014 und (EU) Nr. 600/2014 zur Steigerung der Attraktivität der öffentlichen Kapitalmärkte in der Union für Unternehmen und zur Erleichterung des Kapitalzugangs für kleine und mittlere Unternehmen (ABl. L, 2024/2809, 14.11.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2809/oj), der Richtlinie (EU) 2024/2810 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 über Strukturen mit Mehrstimmrechtsaktien in Gesellschaften, die eine Zulassung ihrer Anteile zum Handel an einem multilateralen Handelssystem beantragen (ABl. L, 2024/2810, 14.11.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2024/2810/oj) und der Richtlinie (EU) 2024/2811 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 zur Änderung der Richtlinie 2014/65/EU zur Steigerung der Attraktivität der öffentlichen Kapitalmärkte in der Union für Unternehmen und zur Erleichterung des Kapitalzugangs für kleine und mittlere Unternehmen und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/34/EG (ABl. L, 2024/2811, 14.11.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2024/2811/oj).</FIELD></FOOTNOTE> hervor, der Unternehmen jeder Größe, einschließlich KMU, einen Börsengang an europäischen Börsen erleichtert;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>weist auf die veröffentlichte europäische Strategie für Start-up-Unternehmen und expandierende Jungunternehmen der Kommission hin, durch die Innovationen gefördert und die Herausforderungen angegangen werden sollten, mit denen einzelne Innovatoren, Gründer, Start-up-Unternehmen und expandierende Jungunternehmen in der EU konfrontiert sind; betont, dass die in der Strategie enthaltenen Diagnosen zwar bis zu einem gewissen Grad korrekt sind, die vorgeschlagenen Maßnahmen jedoch ambitionierter sein müssen, wobei der Schwerpunkt auf der Aufhebung aller EU-Vorschriften liegen muss, die unnötigen bürokratischen Aufwand verursachen, der die Gründung und Expansion von Unternehmen behindert; fordert die Kommission auf, die Landwirtschaft in die in der Strategie genannten vorrangigen Bereiche aufzunehmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>ist der Ansicht, dass ein leichterer Zugang von KMU und expandierenden Jungunternehmen zu Finanzmitteln i) von einer erheblichen und kontinuierlichen Verringerung des bürokratischen und regulatorischen Aufwands, darunter langwierige Genehmigungsverfahren, kostspielige Berichterstattungspflichten sowie die Komplexität und Unvorhersehbarkeit des Regelungsumfelds, ii) von der verbesserten Fähigkeit zur Mobilisierung privater Investitionen und Ersparnisse, iii) von der Schließung der Finanzierungslücke für expandierende Jungunternehmen und iv) von der Stärkung eines wettbewerbsorientierten Kapitalmarktökosystems in der EU abhängen wird; betont, dass zu diesem Zweck das Endziel der Kommission die Vollendung einer Spar- und Investitionsunion sein muss, bei der die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten und das Subsidiaritätsprinzip geachtet werden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Verringerung des bürokratischen und regulatorischen Aufwands</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>weist darauf hin, dass viele vielversprechende Start-up-Unternehmen und expandierende Jungunternehmen in Europa aufgrund eines aufwendigen, langsamen, fragmentierten und unvorhersehbaren europäischen Regelungsumfelds in Nicht-EU-Länder umsiedeln; betont, dass Europa auch weiterhin Unternehmen in ihrer strategisch wichtigsten Wachstumsphase verlieren wird, was wiederum zu weniger neuen Arbeitsplätzen und einem langsameren Wirtschaftswachstum führen wird, wenn diesem Abgang nicht durch eine erhebliche Vereinfachung gegengesteuert wird; bedauert, dass Steuer- und Regulierungsschwellen Unternehmen am Wachstum hindern, da Unternehmen mehr Verwaltungsaufwand bewältigen müssen, sobald sie eine gewisse Größe oder einen gewissen Umsatz erreicht haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>fordert weitere Vereinfachungen und fordert die Kommission auf, Folgevorschläge vorzulegen, die über die bereits veröffentlichten Omnibus-Vereinfachungspakete hinausgehen und Start-up-freundliche Regelungen und Rahmenbedingungen schaffen, mit denen das Wachstum, die Skalierbarkeit und die grenzüberschreitende Tätigkeit von Start-up-Unternehmen und expandierenden Jungunternehmen erleichtert und gleichzeitig Verbraucherschutz, Datenschutz und ein fairer Wettbewerb sichergestellt werden; weist erneut auf die Zusage der Kommission hin, durch einen horizontalen Ansatz in allen Bereichen Bürokratie abzubauen, und fordert eine systematische Überprüfung des EU-Besitzstands, um regulatorische Hindernisse für KMU zu ermitteln und zu beseitigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>betont, dass nach der Annahme des zweiten Omnibus-Pakets durch die Kommission gestraffte Verfahren bei der Umsetzung des Programms „InvestEU“ erforderlich sind, um dafür zu sorgen, dass KMU – einschließlich der kleinsten KMU – leichter Zugang zu finanzieller Unterstützung erhalten, die sie für Wachstum und Innovation benötigen; betont, dass dafür gesorgt werden muss, dass die Regelungsrahmen und die von der EU finanzierten Instrumente in einem angemessenen Verhältnis zur Größe und zur Verwaltungskapazität von KMU stehen und angemessen an KMU angepasst und nicht einfach aus den Anforderungen an größere Unternehmen übernommen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>stellt fest, dass sich die Einführung zahlreicher regulatorischer Anforderungen an Banken negativ auf die Kreditvergabe an KMU auswirken kann; betont, dass es wichtig ist, doppelte Meldepflichten und multiple Meldekanälen zu verhindern, die insbesondere für kleinere Banken unnötigen Verwaltungsaufwand verursachen; fordert die Kommission auf, mit Unterstützung der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde und des einheitlichen Aufsichtsmechanismus die Auswirkungen der derzeitigen Regulierungsvorschriften auf die Kreditvergabe an KMU zu bewerten; betont, dass bei der Bankenregulierung der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit angewandt werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>fordert die Kommission nachdrücklich auf, bestehende regulatorische Verpflichtungen, die Unternehmen belasten, wie den Rahmen für ein nachhaltiges Finanzwesen, der sich für KMU in Europa schlecht eignet, sowie weitere Verpflichtungen aufgrund des europäischen Grünen Deals zu bewerten und Verhältnismäßigkeitsschwellen zu entwickeln, um KMU von übermäßigen Verpflichtungen auszunehmen; begrüßt den vorgeschlagenen neuen Check-up der Wettbewerbsfähigkeit von KMU; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass jegliche Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung einfach und freiwillig sind, und eine Überprüfung der Offenlegungspflichten der Säule 3 für Banken, durch die KMU-Kunden indirekt unverhältnismäßige Datenanforderungen auferlegt werden könnten, durchzuführen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>betont, dass der One-in-one-out-Grundsatz – der in der Praxis nicht ausreichend umgesetzt wird – nicht ausreicht, und fordert die Kommission auf, eine ambitionierte Vereinfachungsstrategie vorzuschlagen, die für Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit sorgt und mit der auch Rechtsvorschriften der Stufen 2 und 3 überprüft werden; hebt hervor, dass das Reduktionsziel der Kommission von 35 % in Bezug auf die Berichterstattungspflichten messbar sein muss und die Ergebnisse nachvollziehbar sein müssen, und zwar mit einem klaren Zeitplan, wesentlichen Leistungsindikatoren und einer zweckmäßigen Nachverfolgungsmethode;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Mobilisierung von privatem Kapital und Ersparnissen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>stellt fest, dass die Kommission beabsichtigt, eine Spar- und Investitionsunion umzusetzen, die nicht nur Maßnahmen auf EU-Ebene, sondern auch die Entwicklung von Instrumenten, Lösungen und bewährten Verfahren umfassen muss, bei denen die Maßnahmen der Mitgliedstaaten auf einzelstaatlicher Ebene geachtet und unterstützt werden und die grenzüberschreitende Kohärenz und die stufenweise Reduzierung wesentlicher Unterschiede gefördert werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>fordert die Kommission auf, den Zugang der Investoren zu Informationen und ihren Schutz zu verbessern und gleichzeitig das Potenzial vereinfachter Produkte für Kleinanleger zu nutzen, um die Ersparnisse der privaten Haushalte in die Kapitalmärkte zu lenken, und weist erneut auf die wichtige Rolle hin, die Pensionsfonds und Versicherungsgesellschaften als Vermittler bei dieser Lenkung spielen; weist auf die Einführung des „Finance Europe“-Siegels hin, wodurch Sparer, die ihre Ersparnisse in europäische Unternehmen investieren und somit direkt zur Finanzierung der Wirtschaft der Union beitragen wollen, in die Lage versetzt werden sollten, dies auch zu tun; betont, dass dieses Siegel keinen zusätzlichen Verwaltungsaufwand für Unternehmen mit sich bringen sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>bedauert, dass sich die Verordnung über Europäische Risikokapitalfonds (EuVECA)<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) Nr. 345/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2013 über Europäische Risikokapitalfonds (ABl. L 115 vom 25.4.2013, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2013/345/oj).</FIELD></FOOTNOTE> kaum positiv auf die lokalen Risikokapitalmärkte ausgewirkt hat; begrüßt, dass in der Mitteilung der Kommission über die Spar- und Investitionsunion der Schwerpunkt auf Risikokapital für junge, innovative KMU gelegt wird, bedauert jedoch, dass der Vorschlag der Kommission zu EuVECA auf das dritte Quartal 2026 verschoben wurde; fordert die Kommission auf, die Abschaffung der Mindestinvestitionssumme von 100 000 EUR in Erwägung zu ziehen, damit private Sparer in alternative Fonds investieren können; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Mitgliedstaaten dazu anzuhalten, für attraktive und stabile steuerliche und regulatorische Rahmenbedingungen für in KMU investierende Risikokapitalfonds zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>betont nachdrücklich, dass das Finanzwissen der Bürger und Unternehmer in der EU verbessert werden muss und bessere Spar- und Investitionsbedingungen gefördert werden müssen, wodurch ein Übergang von Sparen zu Investieren auf informierte und unabhängige Weise ermöglicht wird; fordert die Kommission auf, das Unternehmertum in den Anwendungsbereich der künftigen Strategie zur Vermittlung von Finanzwissen und in ein Instrumentarium für die Mitgliedstaaten aufzunehmen, um die Koordinierung in diesem Bereich zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>fordert, dass öffentliche Mittel nicht als Subventionen, sondern vielmehr als ein Katalysator für die Mobilisierung privater Investitionen verwendet werden, und dass mehr private Mittel für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen bereitgestellt werden; weist darauf hin, dass die meisten dieser Investitionen privat sein müssen, und betont, dass dies durch attraktive und stabile steuerliche und regulatorische Rahmenbedingungen gefördert werden muss, die sowohl für professionelle Investoren als auch für Kleinanleger attraktiv sind; erinnert an die derzeitige strukturelle Bevorzugung von Darlehen und hält es für notwendig, eine Debatte über die Notwendigkeit steuerlicher Eigenkapitalanreize anzustoßen und Risikokapital als Teil des Geschäftsmodells des traditionellen Bankwesens zu fördern, ohne die Finanzstabilität zu gefährden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>betont, dass der öffentliche Sektor eine Schlüsselrolle bei der Mobilisierung von privatem Kapital spielen kann, insbesondere in informationsasymmetrischen Branchen oder Regionen mit unterentwickelten Finanzmärkten; fordert, dass öffentliche Instrumente effizient konzipiert werden, mit Blick auf Wettbewerbsneutralität und einem Schwerpunkt auf Wirkungsorientierung, um ihre Hebelwirkung auf private Investitionen zu maximieren; betont in diesem Zusammenhang, dass das Potenzial der Europäischen Investitionsbank-Gruppe (EIB) voll ausgeschöpft werden muss, um private Investitionen zu mobilisieren, und dass sie mehr Mittel für Innovationsprojekte von KMU, für Start-up-Unternehmen und für expandierende Jungunternehmen bereitstellen muss; hebt ferner die Rolle des Fonds für regionale Entwicklung hervor, insbesondere in Regionen mit begrenzter Kreditverfügbarkeit und angesichts der Tatsache, dass die Kreditkosten in der EU unterschiedlich sind, was KMU in einigen Mitgliedstaaten benachteiligt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>nimmt die Veröffentlichung der Überprüfung des Verbriefungsrahmens zur Kenntnis und fordert die Kommission auf, ihn flexibler zu gestalten, damit Kreditinstitute Unternehmen, einschließlich KMU, weitere Finanzmittel zur Verfügung stellen und ihr Wachstum unterstützen können, ohne dass die Transparenz und die Bonität beeinträchtigt werden; betont in diesem Zusammenhang, dass die Robustheit des Rahmens für die Übertragung signifikanter Risiken durch die Einführung einer größeren Risikoempfindlichkeit und eine bessere Aufsicht gestärkt werden muss, um so zu einer Vereinfachung beizutragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>weist auf das Ziel der Kommission hin, ein Konzept für ein EU-Anlagesparkonto auszuarbeiten, das i) ein vereinfachtes Steuererklärungsverfahren, ii) begleitende steuerliche Anreize und iii) keine Beschränkungen in Bezug auf Investitionsgeografie, Sektor, Einlagenobergrenzen oder Mindesthaltezeiten umfassen sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>erkennt die zentrale Rolle der Privatwirtschaft für das Wirtschaftswachstum und den Wohlstand der Union an; betont, dass jeglicher Fortschritt bei der Integration der Kapitalmärkte auf den Grundsätzen der wirtschaftlichen Freiheit, des Wettbewerbs und der Rechtssicherheit beruhen muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>betont, dass ein europäischer Markt für direkte Sekundärtransaktionen, der den Handel mit Aktien von Start-up-Unternehmen in der Spätphase und vor dem Börsengang ermöglichen würde, das Finanzierungsökosystem der Union verbessern würde, solange er gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen den Mitgliedstaaten gewährleistet, die Konzentration der Finanztätigkeit auf nur wenige Länder und Gebiete verhindert und die nationalen Zuständigkeiten uneingeschränkt achtet;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>stellt fest, dass die Neufassung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/92/EG und 2011/61/EU (ABl. L 173 vom 12.6.2014, S. 349, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2014/65/oj).</FIELD></FOOTNOTE> (MiFID II) eine spezielle Kategorie von KMU-Wachstumsmärkten vorsieht, die den besonderen Bedürfnissen kleinerer Unternehmen Rechnung tragen sollen; fordert die Kommission auf, dieses Instrument weiterzuentwickeln, indem sie ein flexibleres Regulierungssystem bereitstellt, das den Bedürfnissen von kleinen Unternehmen und Midcap-Unternehmen entspricht;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Schließung der Finanzierungslücke für expandierende Jungunternehmen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>bedauert, dass viele europäische Unternehmen infolge des Mangels an attraktiven Finanzierungsmöglichkeiten für expandierende Jungunternehmen auf unserem Markt und eines wettbewerbsorientierten Regelungsumfelds letztlich Risikokapitalgeber mit Sitz außerhalb der EU nutzen und sich auf Märkten außerhalb der EU niederlassen, um zu expandieren; ist besorgt über die wachsende Zahl von KMU-Versagen in der EU<FOOTNOTE><FIELD> Katsinis, A., Lagüera-González, J., Di Bella, L., Odenthal, L., Hell, M., Lozar, B., „Annual Report on European SMEs 2023/2024“ (Jahresbericht 2023/2024 über KMU in der Union), Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2024, https://single-market-economy.ec.europa.eu/document/download/2bef0eda-2f75-497d-982e-c0d1cea57c0e_en?filename=Annual%20Report%20on%20European%20SMEs%202024.pdf.</FIELD></FOOTNOTE>; hält es für äußerst wichtig, die zugrunde liegenden Ursachen wie den Mangel an langfristigem Kapital, den Steuerdruck bei der Expansion und den unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand anzugehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>ist sich bewusst, dass die Mobilisierung europäischer institutioneller Investoren, insbesondere von Versicherungsgesellschaften, Banken und Pensionsfonds, von entscheidender Bedeutung ist, um die Expansionslücke zu schließen; stellt fest, dass der Anteil der Risikokapitalfonds in Europa erhöht werden muss, um mehr Mittel für expandierende Jungunternehmen bereitzustellen, wofür ein günstigerer Rahmen für die Risikokapitalfinanzierung und sichere ausländische Direktinvestitionen in der EU erforderlich sind; fordert die Kommission auf, Mitgliedstaaten mit unterentwickelten Rentensystemen zu ermutigen, zusätzliche Rentensektoren (Säule 2) zu entwickeln, die zum Aufbau von Kapitalmärkten beitragen könnten, und ein Regulierungsumfeld zu schaffen, mit dem Beteiligungsinvestitionen institutioneller Investoren gefördert werden; weist erneut auf die Zusage der Kommission hin, an risikoabsorbierenden Maßnahmen zu arbeiten, um private Finanzierungen von Geschäftsbanken, Investoren und Risikokapital zu mobilisieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>fordert die Kommission auf, Ko-Investitionsplattformen, einschließlich regional verankerter Instrumente und Business-Angel-Netze, zu stärken, um privates Kapital zu mobilisieren und anhaltende Finanzierungslücken in der Frühphase für wachstumsstarke, innovationsorientierte KMU zu schließen; fordert eine angemessene Kapitalausstattung für die anstehende „European Tech Champions Initiative 2.0“ und spezielle EU-Finanzierungsprogramme, mit denen die Mittelbeschaffung und Börsennotierung von Start-up-Unternehmen und expandierenden Jungunternehmen in der Technologiebranche unterstützt wird; unterstreicht das Mandat der EIB-Gruppe, KMU zu unterstützen, und fordert sie nachdrücklich auf, einen flexibleren Rahmen für die Risikobewertung anzunehmen und dafür zu sorgen, dass die neue TechEU-Plattform durch gestraffte Verfahren in allen Mitgliedstaaten umfassend zugänglich ist; stimmt der Mitteilung über die Spar- und Investitionsunion in Bezug auf die Bedeutung der öffentlichen Finanzen auf EU-Ebene zu und spricht sich daher für eine Neuausrichtung der EU-Mittel hin zu weniger, aber dafür flexibleren Programmen aus, mit denen im Laufe der Zeit Mittel zwischen Prioritäten umgeschichtet werden können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>betont, dass es wichtig ist, die richtigen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Bürger ihre Ersparnisse in produktive Investitionsinstrumente lenken, die KMU und expandierenden Jungunternehmen zugutekommen können; fordert die Kommission auf, regulatorische Nachteile für Anlageprodukte für Kleinanleger zu beseitigen und sicherzustellen, dass Kleinanleger bei Anlageentscheidungen angemessen geschützt werden; merkt an, dass Crowdfunding und Technologien wie Smart Contracts und dezentrale Finanzierungen den Zugang von KMU zu Direktfinanzierungen erweitern können, und fordert die Kommission nachdrücklich auf, ihren Rechtsrahmen mit einem innovationsorientierten und verhältnismäßigen Risikoansatz zu überprüfen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>betont, dass ein stärker integriertes Innovationsökosystem mit Netzwerken von Hochschulen, Start-up-Unternehmen, Großunternehmen und Risikokapitalgebern, gestützt auf den Zugang zu Testeinrichtungen und Technologieinfrastrukturen, entscheidend dazu beiträgt, Unternehmen bei der Expansion zu unterstützen; hebt die positive Rolle hervor, die Unternehmerforen, private Beschleuniger und Mentorennetzwerke bei der Unterstützung des Wachstums von Start-up-Unternehmen spielen können, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, auf Initiativen wie dem Netzwerk vertrauenswürdiger Investoren aufzubauen, mit denen privates Kapital mobilisiert werden soll, um die Innovationsziele Europas zu erreichen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Stärkung eines wettbewerbsfähigen Ökosystems in der EU</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>ist der Ansicht, dass ein wettbewerbsorientiertes Ökosystem in der EU sowohl aus starken nationalen Märkten als auch aus einem starken Binnenmarkt bestehen muss und dass ein gesunder Wettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten, insbesondere im Hinblick auf wirtschaftliche und regulatorische Ansätze, Anreize für sie schafft, ihre Volkswirtschaften dynamisch und attraktiv zu halten, weist jedoch darauf hin, dass die Mitgliedstaaten keine Hindernisse für eine effiziente grenzüberschreitende Bereitstellung von Kapital schaffen oder Prioritäten allein auf der Grundlage der geografischen Herkunft der Finanzierung festlegen dürfen; fordert, dass die Kommission bewährten Verfahren, die in den Mitgliedstaaten bereits erfolgreich waren, gebührend Berücksichtigung schenkt und ihre Initiativen darauf aufbaut;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>fordert die Kommission nachdrücklich auf, sich auf günstige Voraussetzungen für Märkte, einschlägige gemeinsame Nenner für die Mitgliedstaaten und freiwillige und ergänzende Rahmen, mit denen die Fragmentierung des Marktes schrittweise reduziert werden soll, zu konzentrieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>fordert die Kommission auf, klarzustellen, worin das 28. Regime bestehen würde, und weist erneut darauf hin, dass das Regime im Falle seiner Einführung freiwillig sein, die Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten uneingeschränkt achten und in enger Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft entwickelt werden müsste, um einen vereinfachten Rahmen zu bieten, der private Investoren für europäische Start-up-Unternehmen, expandierende Jungunternehmen und KMU anzieht und europäischen Start-up-Unternehmen dabei hilft, auf der Weltbühne Technologievorreiter zu werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>fordert die Kommission auf, mit Unterstützung der Behörden der Mitgliedstaaten vereinfachte Beratungsinstrumente und zentrale Anlaufstellen für KMU und expandierende Jungunternehmen auf den Weg zu bringen, um ihnen dabei zu helfen, sich in den unterschiedlichen Rechtssystemen in der EU in Bereichen wie Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Insolvenzrecht, Steuerrecht, Rechte des geistigen Eigentums und nationale Finanzierungsmöglichkeiten zurechtzufinden; fordert die Kommission darüber hinaus auf, die Instrumente zur Überwachung des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln zu verbessern, einschließlich der Entwicklung EU-weiter Indikatoren und Dashboards, die ihnen dabei helfen können, die Möglichkeiten in den einzelnen Mitgliedstaaten zu ermitteln, ohne neue Berichtspflichten zu schaffen oder den Verwaltungsaufwand zu erhöhen;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>