<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0301</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Schutz der EU-Verbraucher vor den Praktiken bestimmter Plattformen für den elektronischen Handel: der Fall in Bezug auf kindliche Sexpuppen, Waffen und andere rechtswidrige Produkte und entsprechendes Material</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(B10-0500/2025)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. November 2025 zum Schutz der EU-Verbraucher vor den Praktiken bestimmter Plattformen für den elektronischen Handel: der Fall in Bezug auf kindlich aussehende Sexpuppen, Waffen und andere rechtswidrige Produkte und entsprechendes Material (2025/2971(RSP))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht der Gruppe der Weisen zur Reform der Zollunion vom 31. März 2022 mit dem Titel „Putting More Union in the European Customs: Ten proposals to make the EU Customs Union fit for a Geopolitical Europe“ (Mehr Union in der europäischen Zollpolitik: zehn Vorschläge, um die Zollunion der EU für ein geopolitisches Europa zu rüsten),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 13. März 2024 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Union und zur Einrichtung der Zollbehörde der Europäischen Union sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/1035, 27.2.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/1035/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 5. Februar 2025 mit dem Titel „Ein umfassendes EU-Instrumentarium für einen sicheren und nachhaltigen elektronischen Geschäftsverkehr“ (COM(2025)0037),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2024/3015 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 über ein Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem Unionsmarkt sowie zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/3015, 12.12.2024, ELI: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/3015/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2024/1760 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und der Verordnung (EU) 2023/2859<FOOTNOTE><FIELD> OJ L, 2024/1760, 5.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2024/1760/oj/deu.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht von Enrico Letta vom April 2024 mit dem Titel „Much more than a market – Speed, Security, Solidarity: Empowering the Single Market to deliver a sustainable future and prosperity for all EU Citizens“ (Viel mehr als ein Markt – Schnelligkeit, Sicherheit, Solidarität: Stärkung des Binnenmarkts für eine nachhaltige Zukunft und Wohlstand für alle Bürgerinnen und Bürger der EU)<FOOTNOTE><FIELD> Letta, E., ‘Much more than a market: Speed, Security, Solidarity – Empowering the Single Market to deliver a sustainable future and prosperity for all EU Citizens’, April 2024.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2022/2065 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Gesetz über digitale Dienste)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 277 vom 27.10.2022, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2022/2065/oj.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2022/1925 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2022 über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor und zur Änderung der Richtlinien (EU) 2019/1937 und (EU) 2020/1828 (Gesetz über digitale Märkte)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 265 vom 12.10.2022, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2022/1925/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2023/988 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 über die allgemeine Produktsicherheit, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie (EU) 2020/1828 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 87/357/EWG des Rates (Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 135 vom 29.6.2016, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/988/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2019/1020 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten sowie zur Änderung der Richtlinie 2004/42/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 765/2008 und (EU) Nr. 305/2011 (Marktüberwachungsverordnung)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 169 vom 25.6.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2019/1020/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2024/2853 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 über die Haftung für fehlerhafte Produkte und zur Aufhebung der Richtlinie 85/374/EWG des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2853, 18.11.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2024/2853/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 136 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für internationalen Handel,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (A10-0133/2025),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass in Frankreich am 31. Oktober 2025 eine große Kontroverse über den Verkauf kindlich aussehender Sexpuppen und anderer illegaler Produkte, einschließlich Waffen, auf der chinesischen Plattform für den elektronischen Handel Shein losgetreten wurde, die sich rasch auf ganz Europa ausgeweitet hat; in der Erwägung, dass die französische Verbraucherschutzbehörde der Staatsanwaltschaft Paris Berichte über den „Verkauf sexueller Gegenstände, die Kindern ähneln“, übermittelt hat, woraufhin die Anklagebehörde am 3. November 2025 Ermittlungen gegen Shein und drei weitere digitale Marktplätze aus Drittstaaten, nämlich Temu, AliExpress und Wish, aufgenommen hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass Shein nach ersten Durchsetzungsmaßnahmen der französischen staatlichen Stellen behauptet hat, alle damit verbundenen Werbeanzeigen und visuellen Elemente entfernt und seine Kategorie „Produkte für Erwachsene“ vorübergehend aus dem Programm genommen zu haben; in der Erwägung, dass nach wie vor erhebliche Zweifel an der Fähigkeit oder Bereitschaft von Shein bestehen, wirksame und entschlossene Maßnahmen gegen illegale Inhalte zu ergreifen und zu gewährleisten, dass nur konforme Produkte auf seiner Plattform angeboten werden; in der Erwägung, dass diese Zweifel durch den Nachweis weiter genährt wurden, dass die strittigen Produkte zwei Tage nach der mutmaßlichen Aussetzung ihres Verkaufs in Frankreich in anderen Mitgliedstaaten, unter anderem über einen VPN-Zugang, weiterhin zugänglich waren;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in Anbetracht dessen, dass die französischen Behörden am 26. November 2025 angekündigt haben, eine Klage gegen AliExpress und Joom einzureichen, die ebenfalls am Verkauf von Kinderpornografiepuppen beteiligt sind, was das Ausmaß und die Schwere dieses Phänomens veranschaulicht;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass die französische Regierung angesichts dieser Enthüllungen öffentlich die Warnung ausgesprochen hat, dass sie bei wiederholten Verstößen verlangen wird, den Zugang zur Shein-Plattform auf dem französischen Markt zu sperren; in der Erwägung, dass Shein als Reaktion darauf offenbar alle kindlich aussehenden Sexpuppen von seinen globalen Plattformen entfernt, einen weltweiten Verkaufsstopp für sämtliche Sexpuppen angekündigt, die betreffenden Artikel aus dem Programm genommen und eine interne Untersuchung eingeleitet hat, wie solche Produkte auf seinen digitalen Marktplätzen auftauchen konnten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass die heftige öffentliche Reaktion in Frankreich mit früheren Kontroversen um Shein in Zusammenhang steht, einschließlich der Erkenntnisse vom Juli 2025, wonach das Unternehmen irreführende Rabattpraktiken angewandt und falsche Umweltaussagen gemacht hat; in der Erwägung, dass durch diese unlauteren Praktiken die dubiosen Geschäftsmodelle solcher Internetplattformen ans Licht gekommen sind und Fragen zu Konsumgewohnheiten aufgeworfen wurden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass durch den Fall in Frankreich erneut viel Aufmerksamkeit auf das weitreichende Problem unsicherer und illegaler Produkte gelenkt wurde, die über digitale Marktplätze in der gesamten EU vertrieben werden, und dass dies eine weiter gefasste Debatte über Konsumgewohnheiten, unlauteren Wettbewerb von Internetplattformen aus Drittstaaten, die Regulierung digitaler Marktplätze und die Verbraucherrechte ausgelöst hat;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Einleitende Bemerkungen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>verurteilt die jüngsten Vorkommnisse in Frankreich im Zusammenhang mit den von Shein zum Verkauf angebotenen kindlich aussehenden sexualisierten Objekten und anderen illegalen oder gefährlichen Gütern wie Waffen, die in der gesamten EU zugänglich waren; betont, dass diese Praktiken einen schwerwiegenden Verstoß gegen das EU-Recht und eine unmittelbare Bedrohung für die Sicherheit der Verbraucher und den Schutz Minderjähriger darstellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>betont, dass die Kontroverse um Shein kein Einzelfall ist, sondern ein systemisches Muster unzureichender Aufsicht und unzureichender Präventionsmechanismen widerspiegelt; weist auf die jüngsten Erkenntnisse von Verbraucherorganisationen hin, wonach ein erheblicher Teil der Produkte, die von großen Plattformen des elektronischen Handels aus Drittstaaten angeboten werden, nicht den Sicherheitsanforderungen der EU entspricht, wovon ein beträchtlicher Teil ein ernstes Risiko für die Verbraucher darstellt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>nimmt die laufenden Untersuchungen zur Kenntnis, die die Kommission zu den Praktiken sehr großer Internetplattformen eingeleitet hat, einschließlich der jüngsten Auskunftsersuchen an Shein, fordert die Kommission jedoch auf, von einem Dialog zu einer entschlossenen Durchsetzung überzugehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>betont, dass ein Großteil der unsicheren und illegalen Produkte, die über Internetplattformen aus Drittstaaten – insbesondere aus China – an EU-Verbraucher verkauft werden, in sehr vielen individuellen und oft kleinen Paketen in die EU versandt werden; weist darauf hin, dass wegen der exponentiellen Zunahme von Kleinsendungen und der begrenzten Kontrollkapazitäten gefährliche Güter in unzureichendem Maße abgefangen werden; betont, dass dadurch die Verbraucher gefährdet werden und der Wettbewerb verzerrt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>ist zutiefst besorgt darüber, dass Shein und andere Internetplattformen aus Drittstaaten erwiesenermaßen immer seltener die EU-Rechtsvorschriften einhalten, ein Problem, dass durch deren Geschäftsmodell noch verschärft wird, das auf Geschwindigkeit, Gewinnmaximierung und übermäßigem Konsum auf Kosten der Menschenrechte, des Umweltschutzes, der Verbrauchersicherheit und der Grundwerte beruht; bedauert, dass künstlich niedrige Preise mit anderen Problemen einhergehen wie unterbezahlten Arbeitnehmern, illegalen Fälschungen von Designprodukten, der Vermarktung unsicherer und nicht konformer Produkte und der wachsenden Menge von Textilabfällen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Konformitätsprobleme</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>erkennt an, dass die EU einen soliden Rahmen für die Einhaltung der Vorschriften geschaffen hat, der das Gesetz über digitale Dienste, das Gesetz über digitale Märkte, die Marktüberwachungsverordnung, die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit, Verbraucherschutzvorschriften und eine Reihe weiterer Produkt- und Umweltvorschriften umfasst, die auch für über das Internet verkaufte Produkte gelten; stellt jedoch fest, dass noch größere Anstrengungen vonnöten sind, um für die vollständige und koordinierte Durchsetzung dieses Rahmens zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>ist der Ansicht, dass eine rigorose, konsequente und rechtzeitige Umsetzung des regulatorischen Besitzstands der EU unerlässlich ist, um zu verhindern, dass unsichere, nicht konforme und gefälschte Produkte auf den Binnenmarkt gelangen, und um ein hohes Verbraucherschutzniveau aufrechtzuerhalten; fordert alle zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten auf, sämtliche ihnen zur Verfügung stehenden Durchsetzungsinstrumente zu nutzen, um rechtzeitig und wirksam reagieren zu können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>weist darauf hin, dass das Gesetz über digitale Dienste klare Rechtsgrundlagen für ein Eingreifen bietet, einschließlich der Befugnis gemäß Artikel 74, Geldbußen zu verhängen, und gemäß Artikel 9, die Entfernung illegaler Produkte anzuordnen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, diese Instrumente in vollem Umfang und rechtzeitig zu nutzen, damit sichergestellt wird, dass die Internetplattformen ihren Verpflichtungen nachkommen; betont, dass die EU für die Bürger erkennbar in der Lage sein muss, deren Sicherheit im Internet zu gewährleisten, und erwartet eine koordinierte und konsequente Durchsetzung im gesamten Binnenmarkt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>weist warnend darauf hin, dass aufgrund der chronischen Unterfinanzierung und unzureichenden digitalen Kapazitäten der Zoll- und Marktüberwachungsbehörden, des Mangels an Fachpersonal und des Fehlens harmonisierter und interoperabler technologischer Instrumente in den Mitgliedstaaten weiterhin erhebliche Mängel bei der Durchsetzung bestehen, die durch den begrenzten Datenaustausch und die schwache operative Koordinierung zwischen Zoll-, Marktüberwachungs- und Verbraucherschutzbehörden noch verschärft werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>betont, dass die enorme Menge der in die EU eingeführten Sendungen aus dem elektronischen Handel physische Kontrollen zwangsläufig unzureichend macht; fordert, dass dringend Maßnahmen ergriffen werden, darunter die Einführung einer harmonisierten, WTO-konformen Bearbeitungsgebühr auf EU-Ebene zur Deckung der gestiegenen Kontrollkosten der Zollbehörden sowie eine klar definierte Verantwortung für Plattformen und Verkäufer mit Sitz in Drittstaaten für die Sicherheit und Konformität der Produkte, die sie an EU-Verbraucher verkaufen, was mit der kürzlich im Rat vereinbarten Aufhebung der Mehrwertsteuer- und Zollbefreiung für Sendungen mit geringem Wert einhergehen sollte; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die finanzielle und operative Unterstützung für Zoll- und Marktüberwachungsbehörden deutlich zu erhöhen und dazu auch die Mittelzuweisungen im Rahmen des kommenden mehrjährigen Finanzrahmens aufzustocken, um ausreichende Ressourcen und eine angemessene Personalausstattung sicherzustellen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Untersuchungen zu Internetplattformen und weitere Maßnahmen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>bedauert, dass die von der Kommission und dem Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz eingeleiteten Ermittlungen gegen Online-Plattformen mit Sitz außerhalb der EU wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die Produktsicherheits- und Verbraucherschutzvorschriften der EU sowie gegen sehr großen Plattformen, insbesondere im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste, nur schleppend vorankommen; bedauert, dass sich Ermittlungsverfahren oft über viele Monate oder sogar Jahre erstrecken und dadurch das Vertrauen der Bürger untergraben sowie die Fähigkeit der Gesetzgeber beeinträchtigt wird, auf kurzfristig auftretende Risiken im Internet zu reagieren; betont, dass diese Ermittlungen dringend zum Abschluss gebracht und die strukturellen Gründe für diese schädliche Langwierigkeit angegangen werden müssen; betont, dass es in der Praxis nach wie vor weitgehend unmöglich ist, Plattformen zu sperren, wie dies derzeit in Frankreich angestrebt wird, selbst in Fällen offenkundiger und wiederholter Verstöße; betont, dass Maßnahmen auf EU-Ebene erforderlich sind, um die konsequente Durchsetzung der Rechtsvorschriften sicherzustellen und Verzerrungen auf dem Binnenmarkt zu verhindern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>fordert daher, dass stärkere, schnellere und effizientere Durchsetzungsinstrumente geschaffen werden, um sicherzustellen, dass die EU-Vorschriften im digitalen Raum wirksam angewandt werden können; besteht darauf, dass kontinuierlich und systematisch überprüft wird, ob die von Online-Plattformen eingegangenen Verpflichtungen umgesetzt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>betont, dass die jüngsten Erkenntnisse im Zusammenhang mit SHEIN eher auf systemische Mängel als auf Einzelfälle hindeuten und dass diese Mängel nicht allein durch Produktrückrufe oder öffentliche Entschuldigungen behoben werden können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>fordert nachdrücklich, dass einstweilige Maßnahmen im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste und sonstige Maßnahmen im Rahmen der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit und der Verordnung über Marktüberwachung rascher und unkomplizierter aktiviert werden können und dass Online-Marktplätze bei wiederholten, schwerwiegenden oder systematischen Verstößen gegen EU-Recht, wie im Fall von SHEIN in Frankreich, vorübergehend gesperrt werden können, um sicherzustellen, dass nicht rechtskonform handelnde Plattformen sich nicht den Konsequenzen entziehen können; betont, dass die Sperrung von Online-Marktplätzen nicht länger als letztes Mittel angesehen werden sollte, das nur in Ausnahmefällen zum Einsatz kommt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>betont, dass unter umfassender Nutzung aller in den EU-Rechtsvorschriften vorgesehenen Instrumente zeitnah wirksamere Sanktionen verhängt werden müssen; betont, dass solche Sanktionen abschreckend genug sein müssen, um sicherzustellen, dass nicht rechtskonform handelnde Plattformen das EU-Recht uneingeschränkt einhalten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>stellt fest, dass das derzeitige System eher reaktiv als präventiv ist, da die Behörden erst dann eingreifen, wenn gefährliche Produkte bereits Verbrauchern verkauft wurden, anstatt ihren Vertrieb zu verhindern; weist darauf hin, dass Online-Marktplätze nach der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit verpflichtet sind, gefährliche Produkte innerhalb von zwei Tagen aus ihrem Sortiment zu nehmen, sofern ihnen bekannt ist, dass das Produkt gefährlich ist, oder sofern eine öffentliche Behörde die Entfernung des Produkts angeordnet hat, bzw. innerhalb von drei Tagen, sofern eine Meldung eines anerkannten Dritten vorliegt; betont ferner, dass Anbieter von Online-Marktplätzen aufgefordert werden, Produkte mit dem Safety-Gate-Portal abzugleichen, bevor sie sie auf ihren Benutzeroberflächen freischalten; betont, dass Stichproben und Tests nur dann als wirksames Abschreckungsmittel dienen können, wenn sie systematisch und mit ausreichender Häufigkeit durchgeführt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>fordert die Kommission und die zuständigen nationalen Behörden auf, das Gesetz über digitale Dienste in Bezug auf die Verantwortung von Online-Marktplätzen nachdrücklich durchzusetzen, insbesondere ihre Verpflichtungen in Bezug auf Empfehlungssysteme, die Gestaltung von Schnittstellen, das Recht auf Information, die Vorschriften zur Konformität durch Technikgestaltung zur Verbesserung der Rückverfolgbarkeit und ihre sogenannten „Know-Your-Business-Customer“-Regeln (Kenne deinen Geschäftskunden); betont, dass ein auf dem Gesetz über digitale Dienste basierendes Netz vertrauenswürdiger Hinweisgeber für illegale Produkte und elektronischen Handel erforderlich ist, um sicherzustellen, dass die Plattformen ihren Verpflichtungen wirksam nachkommen; weist darauf hin, dass SHEIN und andere Online-Plattformen wie Temu und AliExpress als sehr große Online-Plattformen eingestuft wurden und strengeren Verpflichtungen unterliegen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>stellt fest, dass die Kommission bestimmte Online-Marktplätze mit Sitz außerhalb der EU wegen der Verwendung manipulativer Praktiken untersucht, darunter Dark Patterns, suchterzeugende Gestaltungsmerkmale, irreführendes Influencer-Marketing und die Verbreitung gefälschter oder irreführender Online-Bewertungen; weist darauf hin, dass der Eignungsprüfung zur digitalen Fairness zufolge den Verbrauchern durch unlautere Geschäftspraktiken jährlich Verluste in Höhe von nahezu 8 Mrd. EUR entstehen, und betont, dass solche ausbeuterischen Methoden, von denen insbesondere schutzbedürftige Nutzer und Minderjährige betroffen sind, ein impulsives Kaufverhalten fördern und zu nicht nachhaltigem Verbrauch beitragen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass mit dem anstehenden Rechtsakt über digitale Fairness gegen diese Praktiken vorgegangen wird, indem Regelungslücken in den geltenden Rechtsvorschriften geschlossen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>fordert, dass alle auf Online-Marktplätzen tätigen Verkäufer verpflichtet werden, eine überprüfbare Rücksendeadresse und Kontaktstelle innerhalb der EU anzugeben, um sicherzustellen, dass Verbraucher ihre Rechte nach dem EU-Verbraucherrecht – beispielsweise das Recht, einen Online-Kauf zu widerrufen und nicht konforme Waren ohne zusätzliche Belastungen zurückzusenden – wirksam durchsetzen können und die zuständigen Behörden wirksame Kontrollen durchführen können; hält daran fest, dass es Aufgabe der Online-Marktplätze sein sollte, dies zu überprüfen, und dass sie im Falle einer Nichtumsetzung haftbar gemacht werden sollten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Notwendige Regulierungsreformen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>fordert die Kommission nachdrücklich auf, unverzüglich wirksame Maßnahmen gegen unsichere und illegale Produkte auf Online-Plattformen zu ergreifen, darunter auch legislative Maßnahmen, wenn Rechtslücken eindeutig festgestellt wurden, um Rechtssicherheit und gleiche Wettbewerbsbedingungen für europäische Unternehmen sicherzustellen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf kleinen und mittleren Unternehmen liegen sollte; betont, dass der derzeitige Rahmen für die Einhaltung der Vorschriften umgesetzt werden muss und diese Maßnahmen bewertet werden müssen, wenn neue Rechtsvorschriften, einschließlich neuer Verpflichtungen für Online-Marktplätze, in Erwägung gezogen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>hebt hervor, dass die Angaben über einen verantwortlichen Wirtschaftsbeteiligten, der im Namen eines Händlers oder einer Plattform mit Sitz außerhalb der EU handelt, im Rahmen der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit häufig falsch sind oder fehlen; betont jedoch, dass es keine haftbare juristische Person gibt, es für die Marktüberwachungsbehörden unmöglich ist, Durchsetzungsmaßnahmen zu ergreifen, und dass Verbraucher keinen Zugang zu Schadenersatz oder Rechtsbehelfen haben, wenn Verkäufer ihren Sitz außerhalb der EU haben oder nicht auffindbar sind bzw. wenn Verantwortliche falsche Adressen verwenden; stellt fest, dass, selbst wenn diese Angaben verfügbar sind, die verantwortliche Person in der EU möglicherweise nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>ist der Ansicht, dass Rechtsmittel für Verbraucher in jedem Fall sichergestellt werden müssen; betont in diesem Zusammenhang, dass Online-Marktplätze in Fällen, in denen der Hersteller außerhalb der EU niedergelassen ist und kein Einführer, Bevollmächtigter oder Fulfillment-Dienstleister ermittelt werden kann, Verbrauchern angemessene und verhältnismäßige Rechtsbehelfe bieten sollten, wenn sie das Gesetz über digitale Dienste, insbesondere die Artikel 30 und 31, oder Artikel 22 der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit nicht einhalten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>nimmt die Absicht der Kommission zur Kenntnis, die Verordnung über Marktüberwachung zu überarbeiten, und betont, dass dieser Prozess eine rasche und gründliche Bewertung der geltenden Bestimmung über die „für ein in der Union in Verkehr gebrachtes Produkt verantwortliche Person“ ermöglichen muss, insbesondere für Händler aus Drittstaaten, und zwar auf Grundlage der Ergebnisse des Evaluierungsberichts zu Artikel 4 der Verordnung über Marktüberwachung; fordert die Kommission auf, zügiger zu prüfen, ob Händler aus Drittstaaten dazu verpflichtet werden sollten, eine verantwortliche Person in der EU zu benennen, für die rechtlich und finanziell eine höhere Haftung gilt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>ist der Ansicht, dass die Überarbeitung der Verordnung über Marktüberwachung eine entscheidende Gelegenheit bietet, den Rechtsrahmen der EU zu stärken, indem klarer zwischen den Verantwortlichkeiten von Plattformen, die Produkte auf den Markt bringen, und denen von Plattformen, die ausschließlich nicht produktbezogene Inhalte wie Videos, Bilder oder Artikel bereitstellen, unterschieden wird; weist darauf hin, dass diese Unterscheidung bereits in der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit, der Verordnung über Marktüberwachung und dem Zollkodex der Union enthalten ist, in denen spezifische Bestimmungen für Online-Marktplätze, die Produkte verkaufen, festgelegt sind; ist jedoch der Auffassung, dass für Online-Marktplätze, die Produkte verkaufen, strengere Verantwortlichkeiten gelten müssen, damit Verbraucher besser geschützt werden können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>fordert die Kommission nachdrücklich auf, unverzüglich eine umfassende Überarbeitung der Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2017/2394 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2017 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 (ABl. L 345 vom 27.12.2017, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2017/2394/oj).</FIELD></FOOTNOTE> vorzunehmen, da nur so eine wirksame grenzübergreifende Durchsetzung der EU-Verbraucherschutzvorschriften und eine Eindämmung des Verkehrs mit unsicheren Waren erreicht werden kann; besteht darauf, dass bei der Überarbeitung konkrete Bestimmungen eingeführt werden, um die Durchsetzungskapazitäten in Bezug auf Händler und Plattformen aus Drittstaaten zu verbessern und gleichzeitig eine engere Koordinierung und einen strukturierten Informationsaustausch zwischen den Behörden der EU und der Mitgliedstaaten und gegebenenfalls mit den zuständigen Stellen in Drittstaaten sicherzustellen; betont, dass der Kommission bei schwerwiegenden Verstößen gegen das Verbraucherrecht mit erheblichen Auswirkungen unmittelbare Ermittlungs- und Sanktionsbefugnisse übertragen werden müssen, um eine kohärente, gleichzeitig erfolgende und abschreckend wirkende Durchsetzung in der gesamten EU sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>ist der Ansicht, dass von Marktüberwachungsbehörden durchgeführte Testkäufe, wie sie in der Mitteilung der Kommission über elektronischen Handel dargelegt sind, ein wichtiges Mittel zur Bewertung der Rechtmäßigkeit und Sicherheit von Produkten sind, die über Online-Plattformen angeboten werden; fordert, dass derartige Kontrollen erheblich ausgeweitet und regelmäßiger durchgeführt werden und mit anderen koordinierten Durchsetzungsmaßnahmen wie koordinierten Ermittlungen (Sweeps) und Peer-Reviews einhergehen, um eine wirksame Durchsetzung sicherzustellen; weist darauf hin, dass die in der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit vorgesehenen Korrekturmaßnahmen bei wiederholten oder zuvor dokumentierten Verstößen in Bezug auf vergleichbare Produkte systematischer angewandt werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>fordert die Kommission auf, die Durchführbarkeit der Ausarbeitung klarer und harmonisierter Begriffsbestimmungen für „Fast Fashion“ und „Ultra-Fast Fashion“ zu prüfen, um den spezifischen Risiken dieser Geschäftsmodelle zu begegnen, gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer sicherzustellen und eine Fragmentierung der Rechtsvorschriften im Binnenmarkt zu verhindern; fordert die Kommission ferner auf, Bestimmungen zu prüfen, die die Verfügbarkeit uneingeschränkt wirksamer Instrumente zur Bewältigung der Herausforderungen sicherstellen würden, die sich aus der Verbreitung „ultraschneller“ und minderwertiger Produkte ergeben, darunter strengere Konformitätsbewertungsverfahren und verbesserte Durchsetzungsinstrumente, um einen Binnenmarkt zu sichern, der ein Höchstmaß an Verbraucherschutz gewährleistet und gleichzeitig das Wachstum innovativer Produkte und Ideen ermöglicht und unnötigen Verwaltungsaufwand für verantwortungsbewusste Unternehmen und konforme Produkte verringert;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten ferner nachdrücklich auf, die Digitalisierung der Einfuhrverfahren in den Zollverwaltungen mit Unterstützung der EU-Zolldatenplattform erheblich zu beschleunigen, um die wirksame Anwendung der geltenden Rechtsvorschriften sicherzustellen und insbesondere angesichts des exponentiellen Anstiegs des Paketaufkommens die Zollabfertigung zu verkürzen; fordert die Mitgliedstaaten auf, bei der Bearbeitung von Paketen beim Zoll vermehrt automatisierte Prozesse wie automatisierte Scans von Etiketten einzusetzen; betont, dass die umfassende Nutzung des digitalen Produktpasses eine Ex-ante-Konformitätsprüfung für alle über den elektronischen Handel eingeführten Produkte ermöglichen würde, der detaillierte Qualitäts- und Konformitätsinformationen enthält und direkt in die EU-Zolldatenplattform integriert wäre; fordert die Kommission auf, so bald wie möglich alle physischen Waren, die in der EU in Verkehr gebracht werden, mit dem digitalen Produktpass zu versehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Zollkontrollen erheblich zu verschärfen und die Kapazitäten für die Risikoanalyse zu verbessern und sich auf die Risikomanagementaufgaben zu stützen, die von der Kommission und der EU-Zollbehörde im Rahmen der Reform des Zollkodex der Union eingeführt werden sollen, damit nicht konforme Waren rasch festgestellt und abgefangen werden können, wodurch der Schaden für die Verbraucher in der EU begrenzt und die wirtschaftlichen Interessen der Unternehmen in der EU geschützt werden; betont, dass die Kapazitäten der Zollbehörden gestärkt werden müssen, damit sie die sehr große Menge kleiner Pakete, die sich den herkömmlichen Kontrollmethoden entziehen, unter anderem durch den Einsatz fortschrittlicher Screening-Technologien, mit denen verdächtige Sendungen an den Einfuhrstellen identifiziert werden können, wirksam bewältigen können; fordert, dass strengere Konformitätskontrollen, ergänzt durch Stichproben, bei Schwerlasttransporten durchgeführt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>betont, dass angesichts der Tatsache, dass die Zollkontrollen dringend ausgebaut werden müssen, der Zeitplan für die Umsetzung der Kernverpflichtungen im Rahmen der Überarbeitung des Zollkodex der Union – insbesondere die Einrichtung der EU-Zolldatenplattform – vorgezogen werden sollte; fordert die Kommission nachdrücklich auf, unverzüglich alle für die Einrichtung erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen einzuleiten und sicherzustellen, dass die E-Commerce-Funktionen der Plattform vor dem Zieltermin 2026 voll funktionsfähig sind; begrüßt die im Rat erzielte politische Einigung über die Abschaffung des Schwellenwerts von 150 EUR für die Zollbefreiung und betrachtet diese als entscheidende Maßnahme, um den systematischen Missbrauch von Sendungen mit geringem Wert einzudämmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>stellt fest, dass in einigen Fällen Händler und Plattformen mit Sitz außerhalb der EU nicht konforme und manchmal gefährliche Waren auf den EU-Markt bringen, ohne dass dies Konsequenzen für sie hat; stellt fest, dass mit der Reform des Zollkodex der Union dazu beigetragen werden sollte, Schlupflöcher in Bezug auf die Haftung für nicht konforme Produkte, die in das Zollgebiet der EU verbracht werden, zu schließen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>fordert Verbraucherbehörden, Organisationen, Industrieverbände und Handelskammern dazu auf, ihre gemeinsame Aufklärungsarbeit zu intensivieren, um Verbrauchern klare und leicht verständliche Leitlinien zu ihren Rechten und den Risiken im Zusammenhang mit Online-Einkäufen, insbesondere bei Plattformen mit Sitz außerhalb der EU, an die Hand zu geben; fordert nachdrücklich, dass bei derartigen Initiativen die Verfügbarkeit von Rechtsbehelfen – einschließlich kollektiver Rechtsbehelfe – hervorgehoben wird, um sicherzustellen, dass Verbraucher wirksam Rechtsbehelfe einlegen können, wenn sie auf unsichere oder illegale Produkte stoßen;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>