<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0302</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Tötungen nach den Wahlen in Tansania und die sich verschlechternde Menschenrechtslage in dem Land, einschließlich des Falls des inhaftierten Oppositionsführers Tundu Lissu</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(B10-0514, 0515, 0524, 0530 und 0534/2025)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 27. November 2025 zu den Tötungen nach den Wahlen in Tansania und der sich verschlechternden Menschenrechtslage in dem Land, einschließlich des Falls des inhaftierten Oppositionsführers Tundu Lissu (2025/2990(RSP))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 150 Absatz 5 und Artikel 136 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass die Wahlen vom 29. Oktober 2025 in Tansania von regionalen afrikanischen Wahlbeobachtungsmissionen, unter anderem jenen der Afrikanischen Union und der Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika (SADC), scharf kritisiert wurden; in der Erwägung, dass an die EU keine Einladung ergangen ist, eine Wahlbeobachtungsmission zu entsenden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass es nach den Wahlen zu weitverbreiteten Protesten und einem brutalen Vorgehen der Sicherheitskräfte kam, bei dem unrechtmäßig und übermäßig Gebrauch von Gewalt gemacht wurde, und in der Erwägung, dass dieses Vorgehen Tote und Verletzte forderte und mit Massenverhaftungen einherging;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass die staatlichen Stellen Tansanias Ausgangssperren verhängten und das Internet sowie die Medien- und Kommunikationsinfrastruktur landesweit abschalteten, um den Zugang zu Informationen zu blockieren;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass den Oppositionsführern Tundu Lissu und Luhaga Mpina untersagt wurde, bei den Wahlen zu kandidieren;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass Tundu Lissu am 9. April 2025 festgenommen und wegen Hochverrats – einem Verbrechen, auf das nach tansanischem Recht die Todesstrafe steht – angeklagt wurde; in der Erwägung, dass er nach wie vor inhaftiert ist und die Haftbedingungen lebensbedrohlich sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass im Zuge einer anhaltenden Säuberungsaktion weitere Oppositionsführer und Kritiker willkürlich festgenommen oder entführt wurden oder verschwanden, darunter Humphrey Polepole, der Berichten von Menschenrechtsorganisationen zufolge Opfer einer Entführung wurde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass die sich verschlechternde Menschenrechtslage und der schrumpfende zivilgesellschaftliche Raum in Tansania im Widerspruch zu den Grundwerten der EU und den Grundsätzen ihres auswärtigen Handelns stehen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass die christlichen und muslimischen Oberhäupter Tansanias die Anwendung von Gewalt durch die Regierung verurteilt haben;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>verurteilt das brutale Vorgehen und den übermäßigen Einsatz von Gewalt durch die tansanischen Sicherheitskräfte nach den Wahlen im Oktober 2025, und weist darauf hin, dass dabei Tausende Menschen ums Leben kamen oder verletzt wurden und über Massengräber berichtet wurde; verurteilt, dass die Regierung jegliches Fehlverhalten bestreitet;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>fordert die Regierung Tansanias nachdrücklich auf, das harte Vorgehen gegen Mitglieder der Opposition, Demonstranten, Journalisten und Menschenrechtsverteidiger sowie die willkürlichen Verhaftungen dieser Personen unverzüglich einzustellen, alle willkürlich inhaftierten Personen freizulassen und sämtliche Beschränkungen des Internets und der Medien aufzuheben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>verurteilt die willkürliche und politisch motivierte Inhaftierung des Oppositionsführers Tundu Lissu; fordert seine sofortige und bedingungslose Freilassung; ist zutiefst besorgt über die entsetzlichen Bedingungen, unter denen er festgehalten wird; fordert, dass ihm sofortiger und uneingeschränkter Kontakt zu seiner Familie und seinen Anwälten sowie sofortiger und uneingeschränkter Zugang zu medizinischer Versorgung gewährt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>fordert eine rasche, gründliche, unabhängige und unparteiische Untersuchung aller mutmaßlichen Fälle von Tötungen, des Verschwindenlassens, von Folter und anderen Verstößen; besteht darauf, dass diese Untersuchung – um die Rechenschaftspflicht sicherzustellen – im Wege eines externen und glaubhaften Mechanismus erfolgt, der eine internationale Untersuchungskommission unter afrikanischer Führung einschließt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>hebt die Forderung des Parlaments an die Kommission hervor, die direkte Unterstützung für die staatlichen Stellen Tansanias einzustellen; fordert, dass die EU ihre Hilfe vor allem auf Organisationen der Zivilgesellschaft, Menschenrechtsverteidiger und Journalisten ausrichtet; fordert den Rat auf, Sanktionen gegen diejenigen zu erwägen, die für die Rechtsverletzungen verantwortlich sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>fordert Tansania nachdrücklich auf, die Todesstrafe abzuschaffen und alle Todesurteile in andere Strafen umzuwandeln;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>ist der Ansicht, dass die jüngsten Wahlen weder frei noch fair waren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>fordert Tansania auf, einen alle Seiten einbeziehenden politischen Dialog mit der Opposition, der Zivilgesellschaft und den Vertretern der Opfer in die Wege zu leiten, um die Krise zu bewältigen und glaubhafte und transparente Neuwahlen zu ermöglichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung der Regierung und dem Parlament Tansanias, dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, der Afrikanischen Union, der Organisation afrikanischer, karibischer und pazifischer Staaten, der SADC und den Vereinten Nationen zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>