<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0303</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Verschärfte Unterdrückung der Bahá'í in Iran</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(B10-0528, 0529, 0531, 0535 und 0541/2025)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 27. November 2025 zu der verschärften Unterdrückung der Baha’i in Iran (2025/2987(RSP))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine vorherigen Entschließungen zu Iran,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 150 Absatz 5 und Artikel 136 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass die Gemeinschaft der Baha’i, die in Iran 300 000 Mitglieder hat und in der Verfassung Irans nicht anerkannt ist, nach Maßgabe des geheimen Memorandums von 1991 systematisch verfolgt wird, was sich in willkürlichen Festnahmen und Inhaftierungen, Fällen von Verschwindenlassen, der Verweigerung einer würdigen Bestattung, der Beschlagnahme von Eigentum, der Verweigerung von Bildung und Beschäftigung und der Aufstachelung zu Hass in staatlich kontrollierten Medien äußert;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass die Staatsorgane Irans die Unterdrückung der Gemeinschaft der Baha’i durch Massenverhaftungen, Eilverfahren vor Gericht und falsche Vorwürfe der Spionage und der Zusammenarbeit mit ausländischen Einrichtungen kontinuierlich intensiviert haben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass 2024 etwa 1 200 Baha’i strafrechtlich verfolgt oder inhaftiert wurden, wobei zwei Drittel der Inhaftierten Frauen sind, und dass 16 Frauen in Hamadan und Isfahan zu insgesamt 129 Jahren Haft verurteilt wurden und dort Folter ausgesetzt waren und schwere Verstöße gegen ein ordnungsgemäßes Verfahren festgestellt wurden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass die Staatsorgane Friedhöfe der Baha’i unter anderem in Teheran, Ahwas, Rafsandschan, Kerman und Hamadan geschändet haben;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>verurteilt aufs Schärfste, dass sich die Verfolgung der Baha’i-Gemeinschaft verschärft und alle religiösen und ethnischen Minderheiten und Frauen systematisch unterdrückt werden; fordert Iran auf, umgehend davon Abstand zu nehmen, diese Personen zu diskriminieren, zu schikanieren, zu inhaftieren, ihr Eigentum zu beschlagnahmen und ihre Grundrechte zu verletzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>fordert Iran nachdrücklich auf, alle Personen, die wegen ihrer Religion oder Weltanschauung und des Eintretens für die Menschenrechte sowie wegen Blasphemie oder des Vorwurfs der Gefährdung der nationalen Sicherheit inhaftiert sind, umgehend freizulassen und die Schikanierung von und Gewalt gegen Religionsgemeinschaften einzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>ist zutiefst besorgt darüber, dass gezielt Frauen aus der Baha’i-Gemeinschaft ins Visier genommen werden und wegen ihres Glaubens und ihres Geschlechts verfolgt werden und dass zwei Drittel der inhaftierten Baha’i Frauen sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>fordert die Staatsorgane Irans auf, die Urteile gegen Fariba Kamalabadi, Roja Sabet, Anissa Fanajan, Leila Adalati, Nahid Behrusi, Mahwasch Sabet und die sechs in Hamadan inhaftierten Frauen aus der Baha’i-Gemeinschaft – Sarrindocht Ahadsadeh, Farideh Ajjubi, Nura Ajjubi, Neda Mohebbi, Dschaleh Resai und Atefeh Sahedi – aufzuheben; fordert, dass Afschin Hejratjan und Farhad Fahandedsch freigelassen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>verurteilt aufs Schärfste, dass die Zahl der Hinrichtungen in Iran steigt; bekräftigt, dass es die Todesstrafe entschieden ablehnt, und fordert Iran nachdrücklich auf, sie nicht länger als Instrument politischer und religiöser Unterdrückung einzusetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>verurteilt aufs Schärfste, dass die Friedhöfe der Baha’i geschändet, zerstört und konfisziert werden und dass die Baha’i ihre Bestattungsriten nicht ausüben dürfen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>fordert Iran nachdrücklich auf, das geheime Memorandum von 1991 aufzuheben und den Baha’i Zugang zu Bildung, Beschäftigung und grundlegenden Dienstleistungen zu gewähren, ihr Eigentum nicht mehr zu beschlagnahmen, ihnen alle beschlagnahmten Vermögenswerte zurückzugeben und den Opfern Rechtsmittel anzubieten und Entschädigungen zu gewähren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, die sich verschlechternde Menschenrechtslage in Iran, insbesondere Verstöße gegen die Religionsfreiheit, in allen Dialogformaten mit Iran zur Sprache zu bringen und Sanktionen gegen iranische Richter, Staatsanwälte und Geheimdienstmitarbeiter zu verhängen, die an der Verfolgung der Baha’i mitwirken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>fordert den Rat erneut auf, das Korps der Islamischen Revolutionsgarde als terroristische Organisation einzustufen und die EU-Sanktionen auf all seine Mitglieder und diejenigen auszuweiten, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie dem Madschles, dem Amt des Präsidenten und dem Büro des Obersten Führers der Islamischen Republik Iran zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>