<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0304</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechtslage in Tunesien, insbesondere der Fall von Sonia Dahmani</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(B10-0518, 0520, 0525, 0532 und 0538/2025)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 27. November 2025 zu der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechtslage in Tunesien, insbesondere dem Fall von Sonia Dahmani (2025/2988(RSP))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Tunesien,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Tunesien,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Vereinbarung zwischen der EU und Tunesien,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 150 Absatz 5 und Artikel 136 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass die Rechtsanwältin und Journalistin Sonia Dahmani im Mai 2024 im Büro der tunesischen Anwaltskammer festgenommen wurde, nachdem sie im Fernsehsender Carthage+ zu sehen gewesen war; in der Erwägung, dass sie seit ihrer Festnahme fünf voneinander unabhängige Gerichtsverfahren durchlaufen hat und dreimal verurteilt wurde; in der Erwägung, dass weitere Gerichtsverfahren in Vorbereitung sind und die Gesamthaftdauer bis zu 24 Jahre betragen könnte;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass Sonia Dahmani unmenschlichen und erniedrigenden Haftbedingungen ausgesetzt ist und keinerlei Zugang zu medizinischer Versorgung hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass ihre Schwester Ramla Dahmani im Juli 2025 in Abwesenheit verurteilt wurde, weil sie Falschinformationen verbreitet haben soll;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>missbilligt die willkürliche Inhaftierung, gerichtliche Schikanierung und Verurteilung der Rechtsanwältin und Medienkommentatorin Sonia Dahmani;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>fordert, dass Sonia Dahmani und alle Gefangenen, die aufgrund der Wahrnehmung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung festgesetzt wurden, darunter auch politische Gefangene und Menschenrechtsverteidiger, umgehend und bedingungslos freigelassen werden; fordert die staatlichen Stellen Tunesiens auf, alle Anklagepunkte gegen Sonia Dahmani und ihre Schwester fallenzulassen und ihre Familie nicht weiter zu schikanieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>prangert die Haftbedingungen von Sonia Dahmani an, die unter anderem durch unangemessene medizinische Versorgung, eingeschränkte Möglichkeiten, mit ihren Angehörigen und ihrem Rechtsbeistand Kontakt aufzunehmen, sowie verzögerte Anhörungen gekennzeichnet sind, und missbilligt zudem, dass durch den Rückgriff auf mehrere Rechtssachen versucht wird, ihre Haftdauer zu verlängern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>fordert die staatlichen Stellen Tunesiens eindringlich auf, die Versammlungs- und die Meinungsfreiheit zu schützen, die Unabhängigkeit der Justiz zu gewährleisten, eine Einmischung der Exekutive in Justizverfahren zu verhindern und die in der tunesischen Verfassung verankerten Rechte und Freiheiten zu wahren; missbilligt, dass es immer mehr Fälle von willkürlichen Festnahmen, politisch motivierter Strafverfolgung und Einschränkungen der Freiheiten gibt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>fordert, dass das Gesetzesdekret Nr. 54, das Strafverfolgungsmaßnahmen aufgrund von Meinungsäußerungen zugrunde liegt, und alle missbräuchlichen Rechtsvorschriften, die zur Einschränkung der Freiheiten herangezogen werden, vollständig aufgehoben werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>fordert die Organe der EU auf, ihre tiefe Besorgnis über die Verschlechterung der Menschenrechtslage in Tunesien zum Ausdruck zu bringen und in Absprache auf diplomatischer Ebene tätig zu werden, um auf die Freilassung politischer Gefangener hinzuwirken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>fordert die staatlichen Stellen Tunesiens auf, ihren Verpflichtungen gemäß den internationalen Menschenrechtsnormen und dem Assoziierungsabkommen EU-Tunesien nachzukommen; nimmt zur Kenntnis, dass unlängst ein Treffen des Assoziationsrates EU-Tunesien verschoben wurde, und fordert die Kommission auf, die Menschenrechtslage in den Mittelpunkt jedes politischen Dialogs, jeder Finanzhilfe, jeder Sicherheitszusammenarbeit und aller Abkommen mit Tunesien zu rücken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>bekundet der Zivilgesellschaft, den Menschenrechtsverteidigern, den unabhängigen Medien und Journalisten und den Anwaltsverbänden in Tunesien seine unverbrüchliche Solidarität; fordert die Kommission auf, auf die Entscheidung der tunesischen Regierung, die Bankkonten von Organisationen der Zivilgesellschaft zu sperren, zu reagieren; hebt die wichtige Funktion von Juristen beim Schutz der Rechtsstaatlichkeit und der Integrität des Justizsystems hervor;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>fordert Tunesien auf, sich den zahlreichen Herausforderungen in der Region zu stellen und sich dabei für die Menschenrechte und die Demokratie einzusetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie den staatlichen Stellen Tunesiens zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>