<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0311</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Die politische Lage in Myanmar, einschließlich der humanitären Krise der Rohingya</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(B10-0508, 0510, 0513, 0516, 0521 and 0523/2025)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 27. November 2025 zu der politischen Lage in Myanmar, einschließlich der humanitären Krise der Rohingya (2025/2986(RSP))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Myanmar und der Lage der Rohingya,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Resolutionen des Menschenrechtsrats und der Generalversammlung der Vereinten Nationen zu Myanmar und zu den Rohingya,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Fünf-Punkte-Konsens zur Lage in Myanmar, der auf dem Treffen der Staats- und Regierungschefs des Verbands südostasiatischer Nationen (ASEAN) am 24. April 2021 in Jakarta angenommen wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1948 über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Abkommen der Vereinten Nationen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951 und das diesbezügliche Protokoll von 1967,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Regierungen der USA, Australiens, Kanadas, Neuseelands, Norwegens, Südkoreas, der Schweiz, Timor-Lestes und des Vereinigten Königreichs vom 6. Januar 2025 zu der Menschenrechtskrise und der humanitären Krise in Myanmar,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 31. Januar 2025 anlässlich des vierten Jahrestags des Militärputsches in Myanmar,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Beschluss (GASP) 2025/820 des Rates vom 25. April 2025 zur Änderung des Beschlusses 2013/184/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2025/820, 28.4.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/820/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 16. Mai 2025 zur Erklärung einiger Länder, sich den restriktiven Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma anzuschließen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Besuch des Unterausschusses Menschenrechte des Europäischen Parlaments vom 16. bis 18. September 2025 in Bangladesch,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung der „Parlamentarier für Menschenrechte“ des ASEAN und des Europäischen Parlaments vom 17. Oktober 2025, in der härtere Maßnahmen der EU gefordert werden, mit denen die von der Militärjunta von Myanmar angesetzte Wahl abgelehnt werden und dem humanitären Schutz Vorrang eingeräumt wird,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen über die Menschenrechtssituation in Myanmar vom 20. Oktober 2025,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Überprüfung und den Beschluss über die Umsetzung des Fünf-Punkte-Konsenses durch die Staats- und Regierungschefs des ASEAN, der am 26. Oktober 2025 in Kuala Lumpur angenommen wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Charta der Vereinten Nationen und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 136 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass das unter der Bezeichnung „Tatmadaw“ bekannte Militär von Myanmar am 1. Februar 2021 den Präsidenten Win Myint und die Staatsberaterin Aung San Suu Kyi inhaftiert und durch einen Staatsstreich die Kontrolle über die Legislative, Judikative und Exekutive an sich gerissen hat, was ein eindeutiger Verstoß gegen die Verfassung des Landes ist; in der Erwägung, dass der Oberbefehlshaber der Streitkräfte, Min Aung Hlaing, sich im August 2021 selbst zum Premierminister ernannt und den Ausnahmezustand weit über die ursprünglich angekündigten Fristen hinaus verlängert hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass seit dem 1. Februar 2021 Politiker, Regierungsbeamte, Vertreter der Zivilgesellschaft, religiöse Würdenträger, friedliche Demonstranten und Journalisten rechtswidrig festgenommen oder unter Hausarrest gestellt wurden; in der Erwägung, dass aus dem jüngsten Bericht des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen über die Menschenrechtslage in Myanmar hervorgeht, dass seit dem Putsch fast 30 000 Menschen in Haft genommen wurden und mehr als 22 000 politische Gefangene im Oktober 2025 nach wie vor in Haft waren; in der Erwägung, dass seit dem Putsch mindestens 1 853 Menschen in der Haft gestorben sind und mehr als 70 weitere in der Zeit von Januar bis Juli 2025 im Gewahrsam starben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass die Militärjunta ihre wahllosen Luftangriffe, den Artilleriebeschuss und die Brandanschläge auf zivile Infrastruktur, darunter Schulen, Kliniken und Klöster sowie Lager und Unterkünfte für Vertriebene, dramatisch ausgeweitet hat und seit dem Putsch dabei mehr als 100 000 Zivilgebäude zerstört und mindestens 7 300 Zivilisten getötet wurden; in der Erwägung, dass die Militärjunta weiterhin Zwangsrekrutierungen, auch von jungen Menschen, betreibt und gleichzeitig für willkürliche Festnahmen, Folter, außergerichtliche Hinrichtungen, Verschwindenlassen und sexuelle Gewalt verantwortlich ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass infolge des bewaffneten Konflikts und der Menschenrechtsverletzungen in Myanmar etwa 3,6 Millionen Menschen vertrieben wurden; in der Erwägung, dass nach Schätzungen der Vereinten Nationen Anfang 2025 19,9 Millionen Menschen in Myanmar humanitäre Hilfe benötigten, eine Zahl, die nach dem Erdbeben im März 2025 auf 21,9 Millionen angestiegen ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass sich die Lage infolge des verheerenden Erdbebens der Stärke 7,7 vom 28. März 2025 weiter verschlechtert hat, nach dem die Truppen der Militärjunta den Zugang für humanitäre Hilfe blockiert, die Helfer bedroht und erpresst, medizinische Hilfsgüter beschlagnahmt und ihre Luftangriffe und Angriffe mit schweren Waffen in zivilen und von der Katastrophe betroffenen Gebieten fortgesetzt haben, ohne Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung zu ergreifen, sodass 2025 bereits jetzt das Jahr mit den meisten Todesopfern durch Luftschläge seit dem Putsch ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass sich die Wirtschaftskrise in Myanmar verschärft und somit ein großer Teil der Bevölkerung von massiven Verlusten an der Wirtschaftskraft des Landes, Hyperinflation, einem Währungskollaps, Ernährungsunsicherheit und Armut betroffen ist, wodurch sich die anhaltende humanitäre Tragödie immer weiter verschärft;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass das Treffen der Staats- und Regierungschefs des ASEAN im April 2021 zu einem Fünf-Punkte-Konsens über die Lage in Myanmar geführt hat; in der Erwägung, dass die EU die diplomatische Rolle des ASEAN und seine Bemühungen unterstützt, der Gewalt in Myanmar ein Ende zu setzen und die Macht wieder einer demokratisch gewählten Zivilregierung zu übergeben; in der Erwägung, dass die ASEAN-Länder offiziell betont haben, dass es vor der Wahl zu einer Beendigung der Gewalt und einem inklusiven politischen Dialog kommen muss; in der Erwägung, dass eine echte nationale Aussöhnung, Frieden und Demokratie nur erreicht werden können, wenn die Militärjunta die Macht abgibt und die zivile Regierungsführung wiederhergestellt wird, zusammen mit dem Schutz der Minderheitenrechte und der Beteiligung der Zivilgesellschaft, und wenn die Rechenschaftspflicht für begangene Rechtsverletzungen gewährleistet ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass die überwiegend muslimische Minderheit der Rohingya in Myanmar seit mehr als fünf Jahrzehnten unter staatlicher Lenkung marginalisiert wird; in der Erwägung, dass das Militär von Myanmar brutale Gewalt gegen die Rohingya verübt, die Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen gleichkommt; in der Erwägung, dass die Rohingya gemäß dem Staatsbürgerschaftsgesetz von Myanmar von 1982 von den staatlichen Stellen nicht als Staatsbürger betrachtet werden und somit die größte staatenlose Bevölkerungsgruppe der Welt darstellen; in der Erwägung, dass Schätzungen zufolge noch 600 000 Rohingya im Rakhaing-Staat festsitzen und dort Verfolgung und Gewalt ausgesetzt sind, in Lager und Dörfer gesperrt wurden, ohne sich frei bewegen zu können, und vom Zugang zu angemessener Nahrung, Gesundheitsversorgung, Bildung und einer Existenzgrundlage abgeschnitten sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass die Gewalt im Bundesstaat Rakhaing seit 2024 dramatisch zugenommen hat, wobei die Militärjunta, die Arakan-Rohingya-Heilsarmee und militante Gruppen der Rohingya allesamt für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, darunter Massenmord, die Zwangsrekrutierung von Männern und Jungen der Minderheit der Rohingya, Enthauptungen, das Niederbrennen von Dörfern der Rohingya und Arakanesen, Drohnenangriffe auf Zivilisten und Angriffe auf Lager für Binnenvertriebene; in der Erwägung, dass in der Zeit von 2024 bis November 2025 etwa 150 000 Rohingya aufgrund der eskalierenden Gewalt nach Bangladesch geflohen sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass Bangladesch nach wie vor fast eine Million Rohingya-Flüchtlinge im Distrikt Cox’s Bazar und auf der Insel Bhasan Char untergebracht hat; in der Erwägung, dass die humanitäre Hilfe nach dem dramatischen Einbruch der weltweiten Finanzierung ein kritisches Niveau erreicht hat; in der Erwägung, dass kontinuierliche humanitäre Hilfe und das Engagement der EU für das Überleben der Rohingya notwendig und unerlässlich sind; in der Erwägung, dass die Rohingya aufgrund fehlender Aussichten auf eine freiwillige, sichere und würdige Rückkehr in einem Zustand anhaltender Vertreibung und zunehmender Verzweiflung leben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass glaubwürdige Gremien der Vereinten Nationen, Menschenrechtsorganisationen und Untersuchungsgremien sowie der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen weit verbreitete und systematische Angriffe auf die Bevölkerung von Myanmar dokumentiert haben, die in vielen Fällen nach dem Völkerrecht Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen darstellen, und dass sie auf die Notwendigkeit einer Rechenschaftspflicht hingewiesen haben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten stets die Rechenschaftspflicht für die an Rohingya verübten Verbrechen gefordert und internationale Gerichtsverfahren unterstützt haben; in der Erwägung, dass der Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) im November 2024 einen Haftbefehl gegen den Oberbefehlshaber von Myanmar, Min Aung Hlaing, beantragt hat, der noch beim IStGH anhängig ist; in der Erwägung, dass schwere Verstöße nach wie vor ungestraft bleiben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU ihre restriktiven Maßnahmen gegen Myanmar seit dem Militärputsch 2021 verschärft und bislang acht Sanktionspakete gegen das Militärregime Myanmars angenommen hat; in der Erwägung, dass diese Sanktionspakete Reiseverbote für einzelne Personen, ein Waffenembargo, ein Ausfuhrverbot für Überwachungsgeräte und Güter mit doppeltem Verwendungszweck sowie das Einfrieren von Vermögenswerten von Personen und Organisationen umfassen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass die Militärmachthaber Myanmars nach wie vor den Internetzugang einschränken, landesweite und lokale Abschaltungen vornehmen, die Meinungsäußerung im Internet durch das Cybersicherheitsgesetz von 2025 unter Strafe gestellt und virtuelle private Netze verboten haben, digitale Plattformen zensieren und Menschen verhaften, die im Internet abweichende Meinungen äußern, wodurch das Recht auf freie Meinungsäußerung und der Zugang zu Informationen erheblich beschnitten werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>O.</NO.P>in der Erwägung, dass die Militärjunta am 29. Juli 2025 das drakonische Gesetz zum Schutz demokratischer Mehrparteien-Parlamentswahlen vor Behinderung, Störung und Zerschlagung erlassen hat, mit dem Kritik am Wahlprozess unter Strafe gestellt worden ist, indem alle Reden, organisierten Versammlungen und friedlichen Proteste verboten wurden, die als „Störung“ des Wahlprozesses eingestuft werden; in der Erwägung, dass nach dem Erlass dieses Gesetzes mehr als 40 politische Parteien aufgelöst wurden; in der Erwägung, dass Verstöße gegen dieses Gesetz bis zu 20 Jahre Haft oder gar die Todesstrafe nach sich ziehen können;</P></CONS><CONS><P><NO.P>P.</NO.P>in der Erwägung, dass die Militärmachthaber seit August 2025 mindestens 94 Personen, darunter vier Kinder, aufgrund dieses Gesetzes wegen ihrer Aktivitäten im Internet und ihrer anderweitigen Tätigkeiten, darunter das Verteilen von Aufklebern oder Flugblättern und das Halten von Reden, sowie wegen anderer angeblicher „Störungen“ festgenommen haben; in der Erwägung, dass Nay Thway am 9. September 2025 in Taunggyi im Shan-Staat wegen eines Facebook-Eintrags, in dem die Junta kritisiert wurde, zu sieben Jahren Zwangsarbeit verurteilt wurde; in der Erwägung, dass die Filmemacher Zambu Htun Thet Lwin und Aung Chan Lu am 29. Oktober 2025 nur deshalb festgenommen wurden, weil sie einen Facebook-Eintrag, in dem ein Propagandafilm zur Wahl kritisiert wurde, mit einer positiven Bewertung versehen hatten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Q.</NO.P>in der Erwägung, dass die Militärjunta versucht, durch eine betrügerische Wahl mit mehreren Phasen, die für den 28. Dezember 2025 und den 11. Januar 2026 geplant sind, Legitimität zu erlangen; in der Erwägung, dass diese unrechtmäßige Wahl in den Teilen des Landes, die unter der Kontrolle der Militärjunta stehen, und in einem Umfeld systematischer Unterdrückung organisiert werden, was Massenverhaftungen von Oppositionsführern, die Auflösung politischer Parteien wie der Nationalen Liga für Demokratie, die Kriminalisierung abweichender Meinungen, die allgegenwärtige Überwachung, weitreichende Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und die Inhaftierung von Journalisten, demokratisch gesinnten Aktivisten und Menschenrechtsverteidigern einschließt;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>verurteilt aufs Schärfste den Militärputsch vom 1. Februar 2021 in Myanmar und die gewaltsame und unrechtmäßige Herrschaft der Militärjunta, die anhaltende Unterdrückung durch die Streitkräfte und die schweren Menschenrechtsverletzungen, die gegen Zivilisten, ethnische Minderheiten und politische Gegner begangen werden; fordert das Militär auf, das Ergebnis der demokratischen Wahl vom November 2020 uneingeschränkt zu respektieren, die Zivilregierung unverzüglich wiedereinzusetzen, den Ausnahmezustand aufzuheben, die Gewalt gegen friedliche Demonstranten einzustellen, das Recht auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit zu achten und allen gewählten Parlamentariern die uneingeschränkte Ausübung ihres Mandats zu ermöglichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>ist zutiefst beunruhigt über die brutalen Repressionsmethoden der Militärjunta, wozu Zwangsrekrutierung, Folter, außergerichtliche Hinrichtungen, Verschwindenlassen, willkürliche Inhaftierung, sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt und systemische Straflosigkeit gehören;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>fordert einen sofortigen Waffenstillstand und die Beendigung der Gewalt als Voraussetzung für einen tragfähigen, dauerhaften und langfristigen Frieden für die Bevölkerung von Myanmar; betont, dass ein transparenter und inklusiver Wahlprozess nicht möglich ist, ohne der Gewalt in Myanmar ein Ende zu setzen; betont, dass eine Wahl, die in der derzeitigen Atmosphäre von Angst und Unterdrückung und unter Verletzung aller internationalen Standards stattfindet, nicht als frei und fair angesehen werden kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>lehnt alle einseitig von der Militärjunta organisierten Wahlen als unrechtmäßig ab, insbesondere die für Dezember 2025 und Januar 2026 geplanten Parlamentswahl, die einen klaren Verstoß gegen demokratische Standards darstellt; betont, dass unter den Bedingungen von Unterdrückung, Massenvertreibungen, anhaltenden willkürlichen Inhaftierungen und dem Fehlen eines inklusiven politischen Dialogs kein seriöser Wahlprozess stattfinden kann; lehnt jedwedes Ergebnis dieser unrechtmäßigen Wahl ab, die den Versuch der Junta darstellt, international Legitimität zu erlangen; bekräftigt, dass die Militärjunta für ein glaubwürdiges konkretes Streben nach Frieden und Demokratie die Gewalt beenden und auf ihren Machtanspruch verzichten, eine zivile Übergangsregierung zulassen, demokratische Institutionen wiederherstellen und rechtmäßige zivile Führungspersonen wieder einsetzen muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>verurteilt das Gesetz über die Registrierung politischer Parteien und das Gesetz zum Schutz demokratischer Mehrparteien-Parlamentswahlen vor Behinderung, Störung und Zerschlagung, da es sich bei diesen Gesetzen um Instrumente einer eklatanten politischen und gesellschaftlichen Unterdrückung handelt, und fordert ihre sofortige Aufhebung;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>fordert die unverzügliche und bedingungslose Freilassung von Präsident Win Myint, Staatsberaterin Aung San Suu Kyi und allen anderen, die aufgrund unbegründeter Anschuldigungen verhaftet wurden oder aus politischen Gründen festgehalten werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>äußerst seine Unterstützung für das Komitee zur Vertretung der Pyidaungsu Hluttaw und für die Regierung der nationalen Einheit, als die alleinigen rechtmäßigen Repräsentanten der demokratischen Bestrebungen der Bevölkerung von Myanmar; fordert den ASEAN und die internationale Gemeinschaft auf, sie in einen aufrichtigen und inklusiven politischen Austausch und in Bemühungen um eine friedliche Lösung der Krise auf der Grundlage der Achtung der Rechtsstaatlichkeit einzubeziehen und zu beteiligen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>bekräftigt den multiethnischen Charakter von Myanmar und fordert die Streitkräfte nachdrücklich auf, die unveräußerlichen Rechte jeder ethnischen Gruppe uneingeschränkt zu achten; fordert eine sofortige, strenge, unabhängige und transparente Untersuchung der vom Militär im Land begangenen Verbrechen und fordert, dass die Täter vor Gericht gestellt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>verurteilt erneut die anhaltende Verfolgung und Massenvertreibung der muslimischen Rohingya sowie die gegen sie gerichteten systematischen Angriffe; betont, dass die EU das Vorgehen der Militärführung gegen Minderheiten im Lande, einschließlich der Rohingya, weiterhin genau beobachtet; prangert das unverhältnismäßige große Leid der Minderheit der Rohingya an, die nach wie vor staatenlos sind, immer mehr Diskriminierung ausgesetzt sind, keinen echten Zugang zu humanitärer Hilfe haben und sich im Kreuzfeuer der Konfliktparteien befinden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>verurteilt aufs Schärfste die Verfolgung religiösen Minderheiten, darunter von Christen, Muslimen und anderen Religionsgemeinschaften, im Land; fordert die Streitkräfte nachdrücklich auf, die Tötung und Verhaftung von Angehörigen religiöser Minderheiten einzustellen sowie dem Beschuss und der Plünderung von Gebetsstätten ein Ende zu setzen; äußert seine tiefe Besorgnis über die häufigen Angriffe auf Kirchen, Moscheen, Kloster, Schulen und medizinische Einrichtungen sowie über die Verhaftung von religiösen Würdenträgern; hebt die wachsende Besorgnis der internationalen Gemeinschaft über das gewaltsame Vorgehen gegen religiöse Minderheiten in Myanmar hervor; fordert die Achtung der Religionsfreiheit in Myanmar;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>betont, dass die Ursachen der Rohingya-Krise, zu denen unter anderem Diskriminierung, die Verweigerung der Staatsbürgerschaft und der Ausschluss vom politischen Leben gehören, angegangen werden müssen; fordert eine Reform des Staatsbürgerschaftsgesetzes von 1982, durch das den Rohingya Staatsbürgerrechte in Myanmar verweigert werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>fordert, auf nachhaltige Verbesserungen hinzuarbeiten, damit eine menschenwürdige und sichere Rückkehr der Rohingya ermöglicht wird; fordert die EU auf, eine führende Rolle bei der Mobilisierung internationaler Unterstützung für die Rohingya zu übernehmen und dafür zu sorgen, dass die für ihre Verfolgung Verantwortlichen, zu denen insbesondere das Militär von Myanmar gehört, zur Rechenschaft gezogen werden; spricht Bangladesch seine Anerkennung für seine tatkräftige Unterstützung und Großzügigkeit aus, da es trotz enormer Herausforderungen über eine Million Rohingya aufgenommen hat, und würdigt auch den Einsatz der lokalen Bevölkerung in den Bezirken Cox's Bazar und Chittagong, die ebenfalls Unterstützung geleistet hat; fordert die staatlichen Stellen auf, ihre Bemühungen um die Verbesserung der Lebensbedingungen der Rohingya fortzusetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>begrüßt, dass die EU im März 2025 humanitäre Hilfe bereitgestellt hat, darunter 32,3 Mio. EUR für die Rohingya-Flüchtlinge in Bangladesch, und fordert eine nachhaltige und vorhersehbare Finanzierung des gemeinsamen Aktionsplans für den Zeitraum von 2025 bis 2026, um einer kritischen Unterfinanzierung vorzubeugen; betont jedoch, dass die Bedürfnisse von mehr als einer Million Flüchtlingen nicht allein durch humanitäre Hilfe erfüllt werden können; betont, dass die Krise in Myanmar, die die Ursache für die Ermordung und Vertreibung von Rohingya und die katastrophale humanitäre Krise ist, unbedingt gelöst werden muss, wenn sich die Lage der Rohingya langfristig und nachhaltig bessern soll; fordert in diesem Zusammenhang, dass die internationale Gemeinschaft und die Länder in der Region mehr humanitäre Hilfe leisten; fordert die Vereinigten Staaten nachdrücklich auf, ihre umfangreiche humanitäre Hilfe für die Rohingya fortzusetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, eine solide Finanzierung der psychosozialen Dienste, Gesundheitsdienste und Schutzdienste in Flüchtlingslagern, insbesondere für Opfer sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt, Frauen, Kinder und andere schutzbedürftige Gruppen, sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>betont, dass die Mitgliedstaaten und die assoziierten Länder das Embargo für die direkte und indirekte Lieferung, den Verkauf und die Weitergabe – einschließlich der Durchfuhr, der Verbringung und der Vermittlung – aller Waffen, Munition und sonstiger militärischer, sicherheits- und überwachungsrelevanter Ausrüstung und Systeme sowie für die Ausbildung, Wartung und sonstige militärische und sicherheitsrelevante Unterstützung aufrechterhalten sollten; betont, dass der Internationale Strafgerichtshof die Lage weiter untersuchen muss; fordert den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen auf, unverzüglich ein weltweites Waffenembargo gegen Myanmar zu verhängen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>fordert, dass internationale Instrumente zur Feststellung der Verantwortlichkeit wie etwa der Unabhängige Untersuchungsmechanismus für Myanmar und Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof nachdrücklich unterstützt werden; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, den Internationalen Strafgerichtshof weiterhin zu unterstützen, damit er seine äußerst wichtige Tätigkeit in Myanmar ungehindert fortsetzen kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>kritisiert internationale Akteure, insbesondere Russland und China, für ihre politische, wirtschaftliche und militärische Unterstützung der Militärjunta von Myanmar;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>spricht sich dafür aus, dass die gezielten Sanktionen gegen diejenigen, die für den Putsch, die Gräueltaten und die Übergriffe verantwortlich sind, darunter militärische Befehlshaber, Wirtschaftssubjekte und Waffenlieferanten, aufrechterhalten und ausgeweitet werden; fordert erneuerte und verstärkte internationale Bemühungen, damit Sanktionen gegen die Militärjunta von Myanmar verhängt werden und die Umgehung von Sanktionen verhindert wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>fordert die Kommission auf, zu garantieren, dass die Regelung „Alles außer Waffen“ nicht der Militärjunta zugutekommt, oder andernfalls diese Regelung bis auf Weiteres auszusetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>fordert nachdrücklich, dass mehr humanitäre Hilfe für Rohingya-Flüchtlinge in Cox’s Bazar in Bangladesch, für Binnenvertriebene in Myanmar und für Flüchtlinge entlang der Grenze zwischen Thailand und Myanmar bereitgestellt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>betont, dass die Zusammenarbeit zwischen der EU und dem ASEAN verstärkt werden muss, damit sie sich auf eine einheitliche Reaktion verständigen, bei der den Menschenrechten und der juristischen Aufarbeitung in Myanmar Vorrang eingeräumt wird; fordert den ASEAN, seine Mitgliedstaaten und insbesondere seinen Sondergesandten für Myanmar nachdrücklich auf, ihre Mandate proaktiv zu nutzen, indem sie eng mit dem Sondergesandten der Vereinten Nationen zusammenarbeiten und alle einschlägigen Interessenträger, einschließlich der Regierung der nationalen Einheit, ethnischer Organisationen, Frauengruppen und Organisationen der Zivilgesellschaft, einbeziehen, um einen inklusiven politischen Prozess voranzubringen und zu einer nachhaltigen Lösung der Krise beizutragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>fordert die Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Kommission auf, dem Parlament regelmäßig über die Entwicklungen in Myanmar, einschließlich der Lage religiöser und ethnischer Gruppen, Bericht zu erstatten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>bekundet seine unerschütterliche Solidarität mit der Bevölkerung Myanmars und ihren rechtmäßigen demokratischen Vertretern, einschließlich der Regierung der nationalen Einheit, revolutionärer ethnischer Organisationen und Organisationen der Zivilgesellschaft, in ihrem Kampf für Freiheit, Würde und Demokratie; würdigt den Mut all derjenigen, die sich der Unterdrückung widersetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem rechtmäßigen Präsidenten und der Regierung der nationalen Einheit Myanmars, dem Komitee zur Vertretung der Pyidaungsu Hluttaw, der Staatsberaterin von Myanmar, den Streitkräften Myanmars (Tatmadaw), der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Kommission , der Kommission, dem Rat, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, den Regierungen und Parlamenten der USA, Bangladeschs, des Vereinigten Königreichs, Japans, Indiens, Australiens und Kanadas, der Mitgliedstaaten des ASEAN und der Volksrepublik China, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Generalsekretär des ASEAN, der zwischenstaatlichen Menschenrechtskommission des ASEAN und dem Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für die Menschenrechtssituation in Myanmar zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>