<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0312</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Standpunkt der EU zu dem vorgeschlagenen Plan sowie Einsatz der EU für einen gerechten und dauerhaften Frieden für die Ukraine</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(B10-0545, 0546, 0547, 0548 and 0549/2025)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 27. November 2025 zu dem Standpunkt der EU zu dem vorgeschlagenen Plan sowie dem Einsatz der EU für einen gerechten und dauerhaften Frieden für die Ukraine (2025/3001(RSP))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine vorherigen Entschließungen zur Ukraine und zu Russland,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung der Vorsitzenden der Ausschüsse für auswärtige Angelegenheiten vom 24. November 2025 zur Unterstützung eines gerechten und dauerhaften Friedens in Europa,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 136 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass das Ziel der EU nach wie vor ein gerechter und dauerhafter Frieden ist, der auf dem Völkerrecht beruht und bei dem die territoriale Unversehrtheit, die Unabhängigkeit und die Souveränität der Ukraine uneingeschränkt geachtet werden; in der Erwägung, dass Russland beharrlich kein Interesse an Frieden zeigt und seine Angriffe auf die Zivilbevölkerung und Infrastruktur der Ukraine fortsetzt; in der Erwägung, dass die kürzlich von der US-Regierung gebilligte Initiative zur Beendigung des Krieges in der Ukraine zu Recht die Befürchtung hervorgerufen hat, dass sich die Vereinigten Staaten unter Umständen nicht mehr zum Völkerrecht und zur Sicherheit Europas und der Ukraine bekennen;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, mehr Verantwortung für die Sicherheit auf dem europäischen Kontinent zu übernehmen, der Ukraine unerschütterliche Unterstützung zu leisten und sich gleichzeitig tatkräftig für einen dauerhaften Frieden einzusetzen; hebt hervor, dass ein Abkommen, mit dem der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine beendet werden soll, beileibe nicht nur Russland und die Ukraine betrifft, sondern tiefgreifende Folgen für die europäische Sicherheitsordnung hat; beharrt in diesem Zusammenhang darauf, dass nichts, was die Ukraine betrifft, ohne die Ukraine beschlossen werden sollte, und nichts, was Europa betrifft, ohne Europa beschlossen werden sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>nimmt die Bemühungen der US-Regierung zur Beendigung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine zur Kenntnis, ist jedoch der Ansicht, dass die ambivalente US-Politik gegenüber der Ukraine dem Ziel eines dauerhaften Friedens abträglich ist; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten daher nachdrücklich auf, in diesem entscheidenden geopolitischen Moment Führungsstärke zu zeigen und weiter mit den Vereinigten Staaten und gleichgesinnten Partnern zusammenzuarbeiten, damit die Verhandlungen über einen gerechten und dauerhaften Frieden für die Ukraine auf den Grundsätzen des Völkerrechts fußen, nach Treu und Glauben geführt werden und zum Ziel haben, den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine endgültig zu beenden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>betont, dass eine europäische Strategie für den Frieden in der Ukraine auf dem Völkerrecht beruhen und dazu dienen muss, die Sicherheit in Europa zu stärken, die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine zu wahren und wiederherzustellen, und hebt hervor, dass diese Strategie für die Ukraine und ihre Bevölkerung akzeptabel sein und als Grundlage für alle weiteren diplomatischen Verhandlungen herangezogen werden muss; bekräftigt, dass sich Frieden nicht dadurch erreichen lässt, dass man dem Aggressor nachgibt, sondern dass die Ukraine unerschütterlich und dauerhaft unterstützt sowie Russland in geeigneter Art und Weise davon abgehalten werden muss, seine Aggression in Zukunft zu wiederholen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>ist der Ansicht, dass – zumal Russland bereits in der Vergangenheit mehrmals eklatant gegen rechtlich bindende Übereinkommen, gegen Zusagen, die Souveränität seiner Nachbarstaaten zu achten, und gegen die grundlegenden Prinzipien des Völkerrechts verstoßen hat – jegliche Vereinbarung über einen dauerhaften Frieden zunächst eines Waffenstillstands bedarf und mit wirksamen Maßnahmen einhergehen muss, mit denen die Einhaltung der Zusagen überwacht wird und von Verzögerungen bei der Erfüllung der Verpflichtungen abgeschreckt wird, und dass es zudem robuster Sicherheitsgarantien der EU und der USA für die Ukraine bedarf, mit denen einer erneuten Aggression vorgebeugt wird und die vorsehen, dass bei einer erneuten Aggression sofortige Gegenmaßnahmen ergriffen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>unterstreicht, dass der Ukraine in einem Friedensabkommen keine Beschränkungen im Hinblick auf ihre Möglichkeiten, ihre Souveränität, Unabhängigkeit und territoriale Unversehrtheit zu verteidigen, auferlegt werden dürfen und dass die Ukraine folglich künftigen Angriffen nicht schutzlos ausgeliefert sein darf; unterstreicht, dass ein solches Abkommen glaubhafte Sicherheitsgarantien für die Ukraine enthalten muss, deren Wirkung Artikel 5 des Washingtoner Vertrags und Artikel 42 Absatz 7 des Vertrags über die Europäische Union gleichkommt, sodass es nicht zu einer Art Neuauflage des Budapester Memorandums von 1994 kommt, und dass in diesem Abkommen bekräftigt werden muss, dass die Ukraine ihre Sicherheitsbündnisse und politischen Bündnisse frei von jeglichem Veto Russlands wählen darf;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>hebt hervor, dass Russland in einem Friedensabkommen verpflichtet werden muss, die Ukraine für alle materiellen und immateriellen Schäden, die es verursacht hat, in vollem Umfang zu entschädigen; betont, dass in einem solchen Abkommen festgeschrieben werden muss, dass Russland, seine Verbündeten und seine Hilfstruppen für das Verbrechen der Aggression und die Kriegsverbrechen, die sie gegen die Ukraine und die Bevölkerung der Ukraine begangen haben, nach Maßgabe des Völkerrechts vor dem Internationalen Strafgerichtshof und dem Sondergerichtshof für das Verbrechen der Aggression vollumfänglich zur Rechenschaft gezogen werden; betont zudem, dass darin auch festgeschrieben werden muss, dass alle Kriegsgefangenen heimkehren, dass alle inhaftierten Zivilisten und alle entführten ukrainischen Kinder in die Ukraine zurückgebracht werden und dass Russland all seine Streitkräfte aus dem international anerkannten Hoheitsgebiet der Ukraine abzieht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, unverzüglich ein rechtlich und finanziell tragfähiges „Reparationsdarlehen“ für die Ukraine zu beschließen und in die Wege zu leiten, dessen Deckung die eingefrorenen Vermögenswerte Russlands bilden; betont, dass über die künftige Verwendung der Investitionen, die sich auf diese Vermögenswerte stützen, und über die entsprechenden Konditionen nicht ohne Beteiligung der EU verhandelt werden darf;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>bekräftigt erneut seinen Standpunkt, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten das vorübergehend besetzte Hoheitsgebiet der Ukraine nicht de jure als Hoheitsgebiet Russlands anerkennen werden; betont darüber hinaus, dass im Rahmen solider internationaler Sicherheitsgarantien und zur Verhinderung künftiger Verletzungen der Souveränität und territorialen Unversehrtheit der Ukraine eine robuste internationale Friedenssicherungs- und Beobachtungsmission entsandt werden sollte, die mit einem Mandat des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen ausgestattet und auf beiden Seiten der Kontaktlinie stationiert ist; bekräftigt in Anbetracht der derzeit instabilen Sicherheitslage in Europa, dass eine militärische Präsenz der NATO und der USA an der Ostflanke der NATO aufrechterhalten werden muss, da diese Präsenz für die Sicherung der Stabilität der Region unentbehrlich ist; betont, dass es für den Fall, dass ein gerechter Frieden zwischen der Ukraine und Russland erreicht wird, entscheidend auf die EU, ihre Mitgliedstaaten, die Vereinigten Staaten und gleichgesinnte Partner ankommt, wenn es ihn abzusichern gilt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>betont, dass in jeder Vereinbarung mit Russland festgeschrieben werden sollte, dass Russland sich verpflichtet, seine hybride Kriegsführung gegen die EU und ihre Partner, einschließlich der Ukraine, umgehend einzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>besteht darauf, dass die Sanktionen erst aufgehoben werden, wenn ein Friedensabkommen ausgehandelt ist und umgesetzt wird; fordert die EU auf, weitere substanzielle Sanktionen zu verhängen, falls Russland sich weigert, an ernsthaften Friedensgesprächen teilzunehmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>ist davon überzeugt, dass mit echten Verhandlungen, bei denen die transatlantische Gemeinschaft und ihre internationalen Partner ihr ganzes politisches, militärisches und wirtschaftliches Gewicht in die Waagschale werfen, ein umfassender, gerechter und dauerhafter Frieden für die Ukraine erreicht und der Weg zu einer fairen und inkludierenden Erholung von Wirtschaft und Gesellschaft geebnet werden kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie dem Präsidenten, der Regierung und der Werchowna Rada der Ukraine, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Kongress der Vereinigten Staaten und den Staatsorganen Russlands zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>