<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0317</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Antrag auf Aufhebung der Immunität von Alessandra Moretti</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0264/2025 - Berichterstatter: Marcin Sypniewski)</STRING></HIDDEN><TXTLST><DECISION><TI><STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2025 über den Antrag auf Aufhebung der Immunität von Alessandra Moretti (2025/2064(IMM))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Antrag auf Aufhebung der Immunität von Alessandra Moretti, der mit Schreiben des Protokolldienstes des belgischen Föderalen Öffentlichen Dienstes für Auswärtige Angelegenheiten, Außenhandel und Entwicklungszusammenarbeit vom 27. Februar 2025 eingegangen ist, mit dem ein Antrag der belgischen Föderalstaatsanwaltschaft im Zusammenhang mit einem Strafverfahren, das gegen sie eingeleitet werden soll, übermittelt wurde, der am 10. März 2025 im Plenum bekannt gegeben wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>nach Anhörung von Alessandra Moretti am 4. Juni 2025 gemäß Artikel 9 Absatz 6 seiner Geschäftsordnung und unter Hinweis auf die von ihr gemäß dieser Bestimmung vorgelegten Schriftstücke,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die mit Schreiben vom 27. Juni 2025 vom belgischen Föderalstaatsanwalt übermittelten zusätzlichen Informationen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Artikel 8 und 9 des Protokolls Nr. 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union und auf Artikel 6 Absatz 2 des Aktes vom 20. September 1976 zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 21. Oktober 2008, 19. März 2010, 6. September 2011, 17. Januar 2013, 19. Dezember 2019 und 5. Juli 2023<FOOTNOTE><FIELD> Urteil des Gerichtshofs vom 21. Oktober 2008, Marra/De Gregorio und Clemente, C-200/07 und C-201/07, ECLI:EU:C:2008:579; Urteil des Gerichts vom 19. März 2010, Gollnisch/Parlament, T-42/06, ECLI:EU:T:2010:102; Urteil des Gerichtshofs vom 6. September 2011, Patriciello, C-163/10, ECLI: EU:C:2011:543; Urteil des Gerichts vom 17. Januar 2013, Gollnisch/Parlament, T-346/11 und T-347/11, ECLI:EU:T:2013:23; Urteil des Gerichtshofs vom 19. Dezember 2019, Junqueras Vies, C-502/19, ECLI:EU:C:2019:1115; Urteil des Gerichts vom 5. Juli 2023, Puigdemont i Casamajó u. a./Parlament, T-272/21, ECLI:EU:T:2023:373.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 5 Absatz 2, Artikel 6 Absatz 1 und Artikel 9 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Rechtsausschusses (A10-0264/2025),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass der belgische Föderalstaatsanwalt am 27. Februar 2025 die Aufhebung der Immunität von Alessandra Moretti, einem in Italien gewählten Mitglied des Europäischen Parlaments, im Zusammenhang mit einem Strafverfahren, das gegen sie eingeleitet werden soll, beantragt hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass im Rahmen laufender Ermittlungen in der sogenannten Katar-Gate-Affäre aufgedeckt worden sei, dass es eine kriminelle Organisation innerhalb der Unionsorgane, insbesondere im Parlament, gebe, von der der Zweck darin bestehe, Mitglieder zu bestechen, um den Entscheidungsfindungsprozess des Parlaments zugunsten der geopolitischen Interessen bestimmter Drittstaaten zu beeinflussen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass diese Ermittlungen darauf hindeuteten, dass Alessandra Moretti eine Reihe konkreter Vorteile angeboten worden seien, die sie akzeptiert oder sogar gefordert habe; in der Erwägung, dass nach Informationen des belgischen Föderalstaatsanwalts im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen viele verschiedene Arten von Beweismitteln von den Mitbeschuldigten und anderen Verdächtigen im Zusammenhang mit einer Reihe konkreter Vorteile, die Alessandra Moretti gefordert und/oder erhalten habe, erhoben worden seien; in der Erwägung, dass diese Beweismittel durch zahlreiche Feststellungen der Polizeibehörden untermauert würden; in der Erwägung, dass Alessandra Moretti mutmaßlich im Gegenzug für die Gewährung dieser konkreten Vorteile an Veranstaltungen oder Sitzungen teilgenommen habe, in deren Rahmen sie sich positiv zu Katar geäußert habe, nachdem sie nicht nur passiv Anweisungen erhalten, sondern auch aktiv um Rat gebeten habe, was sie wo bzw. wann tun und was sie in ihren Reden sagen solle; in der Erwägung, dass sie auch proaktiv andere Mitglieder kontaktiert und ihnen angeboten habe, sie bei bestimmten Abstimmungen im Zusammenhang mit Katar zu ersetzen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass Alessandra Moretti somit verdächtigt wird, zwischen dem 1. Juli 2019 und dem 10. Dezember 2022 Straftaten begangen zu haben, die nach belgischem Recht als Beteiligung an der Tätigkeit einer kriminellen Organisation (Artikel 324bis und 324ter des belgischen Strafgesetzbuchs) und als passive Korruption (Artikel 246 bis 250 des belgischen Strafgesetzbuchs) eingestuft werden könnten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass einerseits das Parlament nicht einem Gericht gleichgesetzt werden kann und dass andererseits das Mitglied des Parlaments im Zusammenhang mit einem Verfahren zur Aufhebung der Immunität nicht als „Angeklagter“ gelten darf<FOOTNOTE><FIELD> Urteil des Gerichts vom 30. April 2019, Briois/Parlament, T-214/18, ECLI:EU:T:2019:266.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass der Zweck der parlamentarischen Immunität, wie sie im Protokoll Nr. 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union vorgesehen ist, darin besteht, das Parlament und seine Mitglieder vor Gerichtsverfahren zu schützen, die sich auf Tätigkeiten beziehen, die sie in Ausübung ihrer parlamentarischen Funktionen durchführen und die untrennbar mit diesen Funktionen verbunden sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass die Mitglieder des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 8 des Protokolls Nr. 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union nicht wegen einer in Ausübung ihres Amtes erfolgten Äußerung oder Abstimmung in ein Ermittlungsverfahren verwickelt, festgenommen oder verfolgt werden dürfen; in der Erwägung, dass Artikel 8 des Protokolls Nr. 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union eine Sondervorschrift zum Schutz der Meinungsfreiheit und der Unabhängigkeit der Mitglieder des Europäischen Parlaments ist<FOOTNOTE><FIELD> Urteil des Gerichtshofs vom 6. September 2011, Patriciello, C-163/10, ECLI: EU:C:2011:543, Rn. 26.</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass die Vorwürfe strafbare Handlungen betreffen, nämlich die mutmaßliche Beteiligung an der Tätigkeit einer kriminellen Organisation und mutmaßliche passive Korruption, die im Lichte des Zwecks und des Wortlauts von Artikel 8 des Protokolls Nr. 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union nicht als in Ausübung des Amtes erfolgte Äußerung oder Abstimmung von Alessandra Moretti angesehen werden können;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass die mutmaßlichen Straftaten und der folgende Antrag auf Aufhebung der Immunität von Alessandra Moretti daher nicht im Zusammenhang mit einer in Ausübung des Amtes erfolgten Äußerung oder dem Abstimmungsverhalten von Alessandra Moretti im Sinne von Artikel 8 des Protokolls Nr. 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union stehen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe b des Protokolls Nr. 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union Mitglieder des Europäischen Parlaments während Sitzungsperioden im Hoheitsgebiet jedes anderen Mitgliedstaats weder festgehalten noch gerichtlich verfolgt werden können;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Geschäftsordnung die parlamentarische Immunität kein persönliches Vorrecht eines Mitglieds, sondern eine Garantie der Unabhängigkeit des Europäischen Parlaments als Ganzes und seiner Mitglieder ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass dem Antrag auf Aufhebung der Immunität von Alessandra Moretti zufolge eine eingehende, komplexe und zeitaufwändige strafrechtliche Ermittlung durchgeführt worden sei, wobei unter anderem eine große Anzahl von Menschen beteiligt gewesen sei, die Ermittlungen über Belgien – und auch über die Union – hinausgegangen seien, eine beträchtliche Menge an Hardware beschlagnahmt worden sei und die darauf gespeicherten Daten analysiert worden seien; in der Erwägung, dass von der laufenden Ermittlung nicht nur Alessandra Moretti, sondern mehrere Personen, darunter Mitglieder des Europäischen Parlaments, betroffen sind; in der Erwägung, dass der Antrag auf Aufhebung der Immunität von Alessandra Moretti daher nicht auf einem Versuch zu beruhen scheint, ihrer politischen Tätigkeit zu schaden, sondern vielmehr das Ergebnis der oben genannten eingehenden und komplexen strafrechtlichen Ermittlungen ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass das Parlament im vorliegenden Fall nicht feststellen konnte, dass ein <STRING ITALIC="on">fumus persecutionis</STRING> vorlag, d. h. dass nichts darauf hindeutet, dass das zugrunde liegende Verfahren von der Absicht getragen wird, der politischen Tätigkeit von Alessandra Moretti in ihrer Eigenschaft als Mitglied des Europäischen Parlaments zu schaden;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>beschließt, die Immunität von Alessandra Moretti aufzuheben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss und den Bericht seines zuständigen Ausschusses unverzüglich dem zuständigen Organ des Königreichs Belgien und Alessandra Moretti zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST></SDOCTA>