<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0325</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer: Antrag EGF/2025/003 SE/Northvolt – Schweden</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0239/2025 - Berichterstatterin: Aura Salla)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2025 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer – Antrag Schwedens (EGF/2025/003 SE/Northvolt) (COM(2025)0621 – C10-0270/2025 – 2025/0326(BUD))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2025)0621 – C10-0270/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/691 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer (EGF) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 153 vom 3.5.2021, S. 48, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/691/oj.</FIELD></FOOTNOTE> („EGF-Verordnung“),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 11, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2020/2093/oj.</FIELD></FOOTNOTE> in der durch die Verordnung (EU, Euratom) 2024/765 des Rates<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU, Euratom) 2024/765 des Rates vom 29. Februar 2024 zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 (ABl. L, 2024/765, 29.2.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/765/oj)<STRING ITALIC="on">.</STRING></FIELD></FOOTNOTE> geänderten Fassung, insbesondere auf Artikel 8,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 16. Dezember 2020 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung sowie über neue Eigenmittel, einschließlich eines Fahrplans im Hinblick auf die Einführung neuer Eigenmittel<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 28, ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_interinstit/2020/1222/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Nummer 9,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses (A10-0239/2025),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU Legislativ- und Haushaltsinstrumente geschaffen hat, um Arbeitskräfte, die unter den Folgen weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge oder den Folgen der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise zu leiden haben, zusätzlich zu unterstützen und ihnen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt behilflich zu sein; in der Erwägung, dass diese Unterstützung im Wege einer finanziellen Unterstützung für die Arbeitnehmer und die Unternehmen, für die sie tätig waren, geleistet wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass Schweden den Antrag EGF/2025/003 SE/Northvolt auf einen Finanzbeitrag aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) infolge von 6 486 Entlassungen<FOOTNOTE><FIELD> Im Sinne von Artikel 3 der EGF-Verordnung.</FIELD></FOOTNOTE> im Wirtschaftszweig NACE Revision 2 Abteilung 71 (Architektur- und Ingenieurbüros; technische, physikalische und chemische Untersuchung) in den Regionen Övre Norrland (SE33), Stockholm (SE11) und Östra Mellansverige (SE12) mit 5 829 Entlassungen innerhalb eines Bezugszeitraums für den Antrag vom 28. November 2024 bis zum 28. März 2025 und 657 Entlassungen vor oder nach dem Bezugszeitraum gestellt hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass im Bezugszeitraum, auf den sich der Antrag bezieht, insgesamt 5 829 Entlassungen festgestellt wurden, darunter 5 561 Entlassungen bei der Northvolt AB (Northvolt) und ihren Tochtergesellschaften<FOOTNOTE><FIELD> Darunter auch Gemeinschaftsunternehmen von Northvolt und Volvo Cars, an denen Volvo Cars Anfang 2025 alle Anteile übernahm und alleiniger Eigner dieser Unternehmen wurde.</FIELD></FOOTNOTE> und 268 Entlassungen bei acht Zulieferern und nachgeschalteten Herstellern von Northvolt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass sich der Antrag auf das Interventionskriterium gemäß Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der EGF-Verordnung stützt; in der Erwägung, dass bei den zusätzlichen 657 entlassenen Arbeitnehmern, deren Erwerbstätigkeit vor oder nach dem Bezugszeitraum von vier Monaten endete, im Einklang mit Artikel 6 Absatz 2 der EGF-Verordnung ein eindeutiger ursächlicher Zusammenhang mit dem Ereignis hergestellt werden kann, das die Einstellung der Tätigkeit der entlassenen Arbeitnehmer während des Bezugszeitraums bewirkt hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass Northvolt auf Architektur- und Ingenieurtätigkeiten, technische Prüfungen und die Herstellung von Batterien spezialisiert war; in der Erwägung, dass das Unternehmen am 12. März 2025 aufgrund von Produktionsschwierigkeiten Insolvenz anmeldete, insbesondere aufgrund eines Überangebots, das durch den intensiven Wettbewerb durch Einfuhren vor allem aus China verursacht wurde, das mit einem Anteil von mehr als 80 % an der weltweiten Batterieproduktion den Weltmarkt dominiert;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass Europa eine starke und wettbewerbsfähige Batterieindustrie braucht, um schädliche strategische Abhängigkeiten zu verringern, seine industrielle Autonomie zu stärken und seine Klima- und Energiewendeziele zu erreichen; in der Erwägung, dass die Batterie- und Zulieferindustrie mit hohen Energie- und Kapitalkosten, Produktionsverzögerungen, globalen Marktverzerrungen sowie einem zunehmenden Wettbewerbsdruck durch Hersteller aus Drittländern, insbesondere aus China, konfrontiert ist<FOOTNOTE><FIELD> Arbeitsprogramm der Kommission für 2026: „Ein unabhängiges Europa“ https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/strategy-documents/commission-work-programme/commission-work-programme-2026_en.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass die schwedische Arbeitsvermittlungsbehörde (Arbetsförmedlingen) die nationale Vorfinanzierung und Kofinanzierung der Maßnahmen bereitstellt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass die in Unionsrecht und nationalem Recht festgelegten Anforderungen im Hinblick auf Massenentlassungen eingehalten wurden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass Finanzbeiträge aus dem EGF in erster Linie in aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und personalisierte Dienstleistungen fließen sollten, die auf die rasche Wiedereingliederung von Begünstigten in eine menschenwürdige und nachhaltige Beschäftigung inner- oder außerhalb ihres ursprünglichen Tätigkeitsbereichs abzielen und sie dabei zugleich auf eine grünere und stärker digitalisierte europäische Wirtschaft vorbereiten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 in der durch die Verordnung (EU, Euratom) 2024/765 geänderten Fassung die Mittelausstattung des EGF den jährlichen Höchstbetrag von 30 Mio. EUR (zu Preisen von 2018) nicht überschreiten darf;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>teilt die Auffassung der Kommission, dass die in Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der EGF-Verordnung genannten Bedingungen erfüllt sind und Schweden Anspruch auf einen Finanzbeitrag gemäß dieser Verordnung in Höhe von 8 526 322 EUR hat, was 60 % der sich auf 14 210 537 EUR belaufenden Gesamtkosten entspricht, die sich aus Ausgaben für personalisierte Dienstleistungen in Höhe von 13 663 977 EUR und Ausgaben für Vorbereitung, Verwaltung, Information und Werbung sowie für die Kontrolle und Berichterstattung in Höhe von 546 560 EUR zusammensetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>stellt fest, dass die schwedischen Behörden den Antrag am 16. Juni 2025 übermittelt haben und dass die Bewertung des Antrags nach Vorlage zusätzlicher Informationen durch Schweden von der Kommission am 28. Oktober 2025, also über vier Monate später, abgeschlossen und das Parlament am selben Tag davon in Kenntnis gesetzt wurde; betont, dass es wichtig ist, die Prüfungszeit zwischen der Einreichung eines Antrags auf EGF-Unterstützung und dem Finanzierungsbeschluss erheblich zu verkürzen, um sicherzustellen, dass die finanzielle Unterstützung unverzüglich bereitgestellt werden kann; betont, dass die internen Verfahren vereinfacht und beschleunigt werden müssen, wobei das institutionelle Gleichgewicht und insbesondere die Rechte des Parlaments als Haushaltsbehörde uneingeschränkt zu wahren sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>stellt fest, dass sich der Antrag auf 6 486 entlassene Arbeitnehmer bezieht, die im Zusammenhang mit der größten Insolvenz in der jüngeren Geschichte Schwedens von einer umfassenden Umstrukturierung des Unternehmens Northvolt betroffen waren; stellt ferner fest, dass insgesamt 5 800 entlassene Arbeitnehmer zu unterstützende Begünstigte sein und voraussichtlich an den Maßnahmen teilnehmen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>stellt fest, dass die Entlassungen für die Stadt Skellefteå schwerwiegend sind und die Arbeitslosenquote dort im Laufe des letzten Jahres 8,2 % erreichte; nimmt zur Kenntnis, dass die meisten entlassenen Arbeitnehmer ein hohes Bildungsniveau aufweisen, unter 54 Jahre alt sind und über besondere Fachkenntnisse im Bereich der Herstellung und Konstruktion von Batterien verfügen; betont, dass rasch gehandelt werden muss, um den strukturellen Niedergang in der Region zu verhindern, und hebt hervor, dass es wichtig ist, hochwertige und zukunftsorientierte Arbeitsplätze zu fördern, um langfristige wirtschaftliche und soziale Resilienz sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>stellt fest, dass das amerikanische Start-up-Unternehmen Lyten, das weltweit führend im Bereich Lithium-Sulfur-Batterien ist, im August 2025 eine verbindliche Vereinbarung über den Erwerb der verbleibenden Vermögenswerte von Northvolt in Schweden, Deutschland und Polen bis Ende 2025 geschlossen hat und vorhat, die entlassenen Arbeitskräfte unter Berücksichtigung der Möglichkeit, ihnen gleichwertige Positionen in der Region anzubieten, wieder einzustellen; betont, dass Wiedereinstellungen als vorrangige Option in Betracht gezogen und alle nicht verwendeten Beträge im Falle einer Übernahme an die Kommission zurückgezahlt werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>weist darauf hin, dass es sich bei den in Abstimmung mit den Gewerkschaften und den Sozialpartnern vereinbarten personalisierten Dienstleistungen, die allen Arbeitnehmern angeboten werden sollen, um folgende Maßnahmen handelt: eingehende Bewertung und individuelle Planung, Maßnahmen im Hinblick auf Stellensuche und Coaching, Unterstützung bei der Unternehmensgründung und Investitionsförderung, Arbeitsmarktschulungen, Ausbildungskurse, besondere Unterstützung für den Eintritt in den Arbeitsmarkt oder die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen, Beihilfen und Schulungen für digitale Kompetenzen; weist darauf hin, dass die schwedischen Behörden durch die kohärente, wirksame und gezielte Information verschiedener Zielgruppen – auch durch die gezielte Information der zu unterstützenden Begünstigten, der lokalen und regionalen Behörden, der Sozialpartner, der Medien und der Öffentlichkeit – die Herkunft von Unionsmitteln bekannt machen und sicherstellen müssen, dass die Unionsförderung deutlich herausgestellt wird, wobei außerdem der EU-Mehrwert der Maßnahme hervorzuheben ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>betont, dass die Qualifikationen und Kompetenzen der entlassenen Arbeitnehmer nach wie vor von entscheidender Bedeutung für eine zukunftssichere europäische Wirtschaft sind, die den grünen Wandel erfolgreich umsetzt; ist daher der Ansicht, dass die Inanspruchnahme des EGF in eine umfassendere politische Reaktion einzubetten ist, um dafür zu sorgen, dass den betroffenen Arbeitnehmern angemessene Möglichkeiten im Einklang mit ihren Qualifikationen und Kompetenzen offenstehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>fordert eine gründliche abschließende Bewertung der umgesetzten Maßnahmen, einschließlich klarer Informationen darüber, wie die Mittel verwendet wurden und ob sie im Einklang mit den genehmigten Plänen ausgegeben wurden, insbesondere in Fällen direkter finanzieller Unterstützung wie Start-up- und Investitionsförderung; fordert ferner Daten über die Anzahl der Arbeitnehmer, denen erfolgreich eine neue Beschäftigung vermittelt wurde, und derjenigen, die Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen abgeschlossen haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>stellt fest, dass Schweden am 25. Oktober 2024 sowohl mit der Erbringung personalisierter Dienstleistungen für die zu unterstützenden Begünstigten begonnen als auch administrative Ausgaben zur Umsetzung des EGF getätigt hat und dass sich der Zeitraum, in dem ein Finanzbeitrag aus dem EGF gewährt werden kann, somit von diesem Datum bis 24 Monate bzw. 31 Monate nach Inkrafttreten des Finanzierungsbeschlusses erstreckt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>stellt fest, dass die schwedischen Behörden zugesichert haben, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung und das Diskriminierungsverbot beim Zugang zu den vorgeschlagenen Maßnahmen und bei ihrer Durchführung beachtet werden und dass jegliche Doppelfinanzierung verhindert wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass die Unterstützung aus dem EGF nicht an die Stelle von Maßnahmen treten darf, für die nach nationalem Recht oder Tarifverträgen die Unternehmen verantwortlich sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>betont, dass es dringend kohärenter und koordinierter Anstrengungen der Union zur Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit und der strategischen Autonomie bedarf, die in enger Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten und den Regionen entwickelt werden müssen, um eine zukunftsfähige industrielle Beschäftigungsbasis in Europa zu sichern, die den Anforderungen der industriellen Autonomie Europas gerecht wird und die Position der Union in strategischen Sektoren wie der Batterie- und Zulieferindustrie stärkt und gleichzeitig den grünen und digitalen Wandel der Union vorantreibt; betont, dass sich Massenentlassungen nur durch eine robuste, krisenfeste und nachhaltige europäische Wirtschaft wirksam verhindern lassen, wobei in erster Linie der Bedarf an Eingriffen im Rahmen des EGF verringert würde; betont, dass für eine klare Anerkennung und Sichtbarkeit der von der EU geleisteten finanziellen Unterstützung gesorgt werden muss, damit deren Mehrwert und die durch den EGF verkörperte europäische Solidarität herausgestellt werden; fordert eine kohärente und gezielte Kommunikation gegenüber den Begünstigten, regionalen und lokalen Behörden, Sozialpartnern, Medien und der breiten Öffentlichkeit; bedauert, dass die Batterieindustrie der Union darunter leidet, dass die chinesische Regierung ihre Hersteller subventioniert, wodurch es zu einer weltweiten Wettbewerbsverzerrung kommt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>billigt den dieser Entschließung beigefügten Beschluss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss mit dem Präsidenten des Rates zu unterzeichnen und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> zu veranlassen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung mit ihrer Anlage dem Rat und der Kommission zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST><TXTLST><ANNEX><TI><STRING BOLD="on">ANLAGE</STRING></TI><STI><STRING BOLD="on">BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES</STRING></STI><P><STRING BOLD="on">über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer – Antrag Schwedens (EGF/2025/003 SE/Northvolt)</STRING></P><P><STRING ITALIC="on">(Der Text dieser Anlage ist hier nicht wiedergegeben; er entspricht dem endgültigen Rechtsakt, Beschluss (EU) 2025/2661.)</STRING></P></ANNEX></TXTLST></SDOCTA>