<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0336</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Europäische Verteidigung – Bereitschaft 2030: Bedarfsermittlung</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0243/2025 - Berichterstatter: Christophe Gomart)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Dezember 2025 zu dem Thema „Europäische Verteidigung – Bereitschaft 2030: Bedarfsermittlung“ (2025/2142(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf Titel V des Vertrags über die Europäische Union, insbesondere auf Kapitel 2 Abschnitt 2 über die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das von der der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik am 19. März 2025 vorgelegte Weißbuch mit dem Titel „Weißbuch zur europäischen Verteidigung – Bereitschaft 2030“ und den darin dargelegten Fünf-Säulen-Finanzierungsplan mit dem Titel „ReArm Europe“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 18. Mai 2022 mit dem Titel „Analyse der Defizite bei den Verteidigungsinvestitionen und die nächsten Schritte“ (JOIN(2022)0024),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die am 11. Januar 2024 veröffentlichte Studie mit dem Titel „Access to equity financing for European defence SMEs“ (Zugang zu Eigenkapitalfinanzierungen für europäische KMU im Bereich Verteidigung)<FOOTNOTE><FIELD> Europäische Kommission: Generaldirektion Verteidigungsindustrie und Weltraum, <STRING ITALIC="on">Access to equity financing for European defence SMEs</STRING>, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2024, https://data.europa.eu/doi/10.2889/698738.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 5. März 2024 mit dem Titel „Eine neue europäische Industriestrategie für den Verteidigungsbereich: Erreichen der Verteidigungsbereitschaft der EU durch eine reaktionsfähige und resiliente europäische Verteidigungsindustrie“ (JOIN(2024)0010),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht von Mario Draghi vom 9. September 2024 über die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit (Draghi-Bericht),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Aktivitätsbericht 2024 der Europäischen Investitionsbank (EIB),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Standpunkt in erster Lesung vom 25. November 2025 zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Programms für die Europäische Verteidigungsindustrie und eines Rahmens für Maßnahmen zur Gewährleistung der zeitnahen Verfügbarkeit und Lieferung von Verteidigungsgütern<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P10_TA(2025)0281.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung Frankreichs, Deutschlands, Spaniens, Estlands, Luxemburgs, der Niederlande und Portugals vom 6. Juni 2025 über die Einführung des Gütesiegels „Finance Europe“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 17. Juni 2025 zum Omnibus-Paket für die Verteidigungsbereitschaft (COM(2025)0820), mit dem die einschlägigen Rechts- und Verwaltungsrahmen vereinfacht werden sollen, um die Verteidigungsbereitschaft der EU zu verbessern,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Zehnten Fortschrittsbericht von Juni 2025 über die Umsetzung des am 6. Dezember 2016 und am 5. Dezember 2017 vom Rat der EU und vom NATO-Rat gebilligten gemeinsamen Pakets von Vorschlägen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2025/1106 des Rates vom 27. Mai 2025 zur Festlegung des Instruments „Sicherheitsmaßnahmen für Europa (SAFE) durch die Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie“<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2025/1106, 28.5.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2025/1106/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht von Enrico Letta vom 10. April 2024 über die Zukunft des europäischen Binnenmarkts (Letta-Bericht),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht von Sauli Niinistö vom 30. Oktober 2024 mit dem Titel „Safer Together – Strengthening Europe’s Civilian and Military Preparedness and Readiness“ (Gemeinsam für mehr Sicherheit: Stärkung der zivilen und militärischen Vorsorge und Bereitschaft Europas) (Niinistö-Bericht),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. März 2025 zu dem Weißbuch zur Zukunft der europäischen Verteidigung<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P10_TA(2025)0034.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Juli 2025 zu der Finanztätigkeit der Europäischen Investitionsbank – Jahresbericht 2024<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P10_TA(2025)0145.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Bekanntmachung der Kommission vom 28. August 2025 zur Anwendung des Rahmens für ein nachhaltiges Finanzwesen und der Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit auf den Verteidigungssektor (C(2025)3800),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung, des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie und des Haushaltsausschusses,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Sicherheit und Verteidigung (A10-0243/2025),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass sich die Verteidigungsausgaben der Mitgliedstaaten nach Angaben der Europäischen Verteidigungsagentur (EDA) – nach einem Rückgang im Jahr 2014 – im Jahr 2024 auf 343 Mrd. EUR beliefen, was 1,9 % des BIP entspricht und gegenüber 2023 einen Anstieg um 19 % darstellt; in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten bei ihren Verteidigungsausgaben nach Angaben der EDA im Jahr 2025 die 2-Prozent-Vorgabe der NATO übertreffen könnten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass mit dem derzeitigen Niveau der Investitionen in Sicherheit und Verteidigung in der EU nicht in allen Mitgliedstaaten die Fähigkeitsziele erreicht werden können; in der Erwägung, dass isolierte Maßnahmen deutlich kostspieliger sind als gemeinsame Maßnahmen; in der Erwägung, dass die Kosten, die durch mangelnde Vorsorge, eine mögliche militärische Niederlage und den damit verbundenen Autonomieverlust entstehen, weitaus höher sind als die Kosten, die entstehen, wenn jetzt entschlossen gehandelt wird; in der Erwägung, dass eine bloße Erhöhung der nationalen Verteidigungsausgaben kontraproduktiv sein könnte, wenn Koordinierungsprobleme nicht behoben, Redundanzen bei den Anstrengungen nicht beseitigt und Strategien nicht aufeinander abgestimmt werden, da dies die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Bündelung von Kräften verschärfen und die Beschaffungskosten für alle Mitgliedstaaten durch die Intensivierung des Wettbewerbs unter ihnen erhöhen könnte;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass im Niinistö-Bericht betont wird, dass eine Aufstockung der verfügbaren Mittel für die Verteidigungszusammenarbeit entscheidend ist, um die vorherrschende Fragmentierung und die jahrzehntelangen unzureichenden Investitionen zu überwinden; in der Erwägung, dass die Kommission in den Mitgliedstaaten eine Investitionslücke bei den Verteidigungsfähigkeiten in Höhe von 800 Mrd. EUR ermittelt hat, die im Rahmen von ReArm Europe bis 2030 geschlossen werden muss, was eine jährliche Steigerung der Ausgaben um 10 % auf rund 575 Mrd. EUR im Jahr 2030 bedeutet, also 3,15 % des kumulierten BIP; in der Erwägung, dass dies mit dem Draghi-Bericht über die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit im Einklang steht;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass die Kommission in ihrem Vorschlag für den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2028-2034 die Bereitstellung von 115,7 Mrd. EUR (zu Preisen von 2025) für Verteidigung und Weltraum im Rahmen des Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit vorsieht, d. h. fünfmal so viel wie im vorangegangenen MFR-Zeitraum, sowie eine Mittelzuweisung von 15,7 Mrd. EUR (zu Preisen von 2025) für militärische Mobilität im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“, was einer Erhöhung um das Zehnfache gegenüber dem vorangegangenen Zeitraum entspricht, wodurch die Entwicklung von Verkehrsinfrastruktur gefördert werden soll, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke genutzt werden kann;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass die Bürgerinnen und Bürger der EU zu Recht mehr von der EU und ihrem Haushalt erwarten, unter anderem die Fähigkeit, schnell und wirksam auf sich wandelnde Bedrohungen zu reagieren und die erforderliche Unterstützung zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeiten bereitzustellen, wobei dies insbesondere in Krisenzeiten gilt; in der Erwägung, dass im Rahmen des nächsten MFR ein umfassender Sicherheitsansatz verfolgt werden sollte und Maßnahmen zur Stärkung der Verteidigungsbereitschaft und Widerstandsfähigkeit angemessen finanziert werden sollten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass der EDA zufolge 31 % der Verteidigungsausgaben der Mitgliedstaaten im Jahr 2024 für Investitionen und davon 88,2 % für die Anschaffung neuer Ausrüstung und 11,8 % für Forschung und Entwicklung (FuE) aufgewendet wurden; in der Erwägung, dass sich die Ausgaben für die Beschaffung von Verteidigungsgütern im Jahr 2024 auf 88 Mrd. EUR beliefen, was einem Anstieg von 39 % gegenüber 2023 entspricht; in der Erwägung, dass dieser Anstieg im Rahmen von ReArm Europe bis 2030 zu zusätzlichen Investitionen in Höhe von mindestens 240 Mrd. EUR führen dürfte; in der Erwägung, dass die Ausgaben für FuE im Verteidigungsbereich in den Mitgliedstaaten im Jahr 2024 ebenfalls gestiegen sind, und zwar um 20 % auf 13 Mrd. EUR;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass nach Angaben der Kommission 78 % der Beschaffungen der Mitgliedstaaten im Verteidigungsbereich zwischen Februar 2022 und Juni 2023 aus Drittländern, und zu zwei Dritteln aus den USA, stammten und dass 70 % des Umsatzes der technologischen und industriellen Basis der europäischen Verteidigung (EDTIB) von der Vergabe öffentlicher Aufträge in Europa abhängen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass die EDTIB, die im Jahr 2023 rund 580 000 direkte und 1,4 Millionen indirekte Arbeitsplätze sowie einen Umsatz von 160 Mrd. EUR verzeichnete (davon ein Drittel aus dem Export) nach Angaben des Verbands der Luft- und Raumfahrt- und der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie (ASD Europe) vor drei Herausforderungen steht, nämlich Personalgewinnung, Beschaffung und Finanzierung;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einen wesentlichen Bestandteil der EDTIB bilden, da sie für Innovation, Flexibilität und Widerstandsfähigkeit in der gesamten Wertschöpfungskette sorgen; in der Erwägung, dass in der Studie der Kommission aus dem Jahr 2024 über den Zugang zu Eigenkapitalfinanzierungen jedoch hervorgehoben wird, dass KMU in der EDTIB größere Schwierigkeiten haben als KMU in anderen Wirtschaftszweigen, Kredite und Eigenkapitalfinanzierungen zu erhalten, und zwar aufgrund i) der Unregelmäßigkeit öffentlicher Aufträge und der Zahlungsfristen unter Unterauftragnehmern, durch die die Liquiditätslage weniger sichtbar ist, ii) des Ausschlusses von Tätigkeiten im Verteidigungsbereich durch bestimmte Investoren aus Imagegründen und iii) begrenzter Ausstiegsmöglichkeiten bei Verteidigungsgütern auf den europäischen Kapitalmärkten; in der Erwägung, dass die Beseitigung solcher Finanzierungshindernisse von entscheidender Bedeutung ist, um KMU im Verteidigungsbereich einen fairen Zugang zu Kapitalmärkten und privaten Investitionen zu ermöglichen und so die Wettbewerbsfähigkeit und die wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit zu verbessern;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass der zusätzliche Finanzierungsbedarf der EDTIB im Zeitraum 2025-2030 auf mindestens 30 bis 40 Mrd. EUR geschätzt wird, wovon voraussichtlich 6 bis 18 Mrd. EUR in Form von Eigenkapital bereitgestellt werden; in der Erwägung, dass dies verdeutlicht, wie wichtig die Spar- und Investitionsunion der EU dafür ist, langfristig privates Kapital zu mobilisieren und institutionelle Investoren anzuziehen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass die Verteidigungsindustrie nach wie vor in hohem Maße fragmentiert und um große Auftraggeber, anfällige Unterauftragsketten und rückständige europaweite Wertschöpfungsketten herum aufgebaut ist, was die Liquidität kleiner Unternehmen einschränkt, die häufig gezwungen sind, ihren Betriebskapitalbedarf mit langfristigen Mitteln zu finanzieren; in der Erwägung, dass dadurch die Stärkung der EDTIB behindert wird, die für den Aufbau von Verteidigungsfähigkeiten von wesentlicher Bedeutung ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass die EIB der Sicherheits- und Verteidigungsbranche Vorrang eingeräumt, ihre Darlehenskriterien und ihre internen Verfahren angepasst und eine zentrale Anlaufstelle für finanzielle Unterstützung im Bereich Sicherheit und Verteidigung – das Sicherheits- und Verteidigungsbüro – eingerichtet hat; in der Erwägung, dass die EIB 2024 fast 1 Mrd. EUR mobilisiert und für das Jahr 2025 die Mobilisierung von 2 Mrd. EUR angestrebt hat, wobei sie tatsächlich aber bereits 3 Mrd. EUR erreicht hat; in der Erwägung, dass sie seit 2017 bereits 13 Mrd. EUR für die Verteidigung bereitgestellt hat und plant, bis 2027 weitere 6 Mrd. EUR bereitzustellen, wobei sie auch Projekte mit doppeltem Verwendungszweck und neue Finanzierungsinstrumente einbezieht; in der Erwägung, dass es von entscheidender Bedeutung ist, KMU und Midcap-Unternehmen im Verteidigungs- und Sicherheitsökosystem einen besseren Zugang zu EIB-Instrumenten zu verschaffen, um ein inklusives und innovatives Wachstum in der gesamten EU sicherzustellen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass der EIB eine zentrale Funktion dabei zukommt, den wirtschaftlichen Zusammenhalt, eine nachhaltige Entwicklung und die Wettbewerbsfähigkeit in der EU zu fördern; in der Erwägung, dass im Weißbuch zur Zukunft der europäischen Verteidigung die Einrichtung einer Bank für Verteidigung, Sicherheit und Widerstandsfähigkeit vorgeschlagen wurde; in der Erwägung, dass eine formelle Ausweitung des Mandats der EIB auf die Unterstützung der EDTIB eine wirksamere und verhältnismäßigere Lösung wäre als die Schaffung einer neuen Bank für Verteidigung, Sicherheit und Widerstandsfähigkeit;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass jede Ausweitung der Darlehenspolitik und der Förderkriterien der EIB auf verteidigungsbezogene Ausrüstung vor dem Hintergrund der Notwendigkeit bewertet werden muss, die Finanzstabilität der EIB und ihr AAA-Rating zu wahren, die nach wie vor wesentliche Garantien für ihre Fähigkeit sind, die politischen Prioritäten der EU umzusetzen, zu denen auch die Verteidigungsbereitschaft und die allgemeine politische Unabhängigkeit der EU gehören;</P></CONS><CONS><P><NO.P>O.</NO.P>in der Erwägung, dass im Jahr 2023 etwa 39 gemeldete Fälle ausländischer Direktinvestitionen im Rahmen des Überprüfungsmechanismus der EU für ausländische Direktinvestitionen einer eingehenden Überprüfung unterzogen wurden, wobei die Verteidigungs- und die Luft- und Raumfahrtbranche besonders betroffen waren<FOOTNOTE><FIELD> Bericht der Kommission vom 17. Oktober 2024 mit dem Titel „Vierter Jahresbericht über die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union“ (COM(2024)0464).</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>P.</NO.P>in der Erwägung, dass es trotz der Einrichtung spezialisierter Fonds in Europa im Jahr 2024 nur etwa 30 auf Verteidigung spezialisierte europäische Fonds gab, von denen 4 über Vermögenswerte von mehr als 500 Mio. EUR verfügten, während es in den Vereinigten Staaten mehr als 50 derartige Fonds gab, darunter 30 dieser Größenordnung, und dies zu einem weniger attraktiven Sekundärmarkt, niedrigeren Bewertungen bei Ausstiegsoperationen und dem Risiko der Kontrollübernahme durch ausländische Investoren führt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Q.</NO.P>in der Erwägung, dass das sich verschlechternde Sicherheitsumfeld und die zunehmenden hybriden und konventionellen Bedrohungen in der gesamten EU deutlich machen, dass nachhaltige Investitionen in die Verteidigungsbereitschaft, die Widerstandsfähigkeit und die militärische Mobilität erforderlich sind; in der Erwägung, dass die Ostflanke ein strategischer Raum für die allgemeine Sicherheit Europas ist und dort verbesserte Infrastruktur, Überwachungsfähigkeiten und Mechanismen für eine rasche Verstärkung benötigt werden; in der Erwägung, dass die Stärkung der Grenzverwaltung, die Verbesserung der Systeme zur Drohnen- und Flugabwehr und die Entwicklung regionaler Industriekapazitäten für die Produktion und Innovation im Verteidigungsbereich von wesentlicher Bedeutung sind, um die Vorsorge der EU sicherzustellen; in der Erwägung, dass diese Maßnahmen, einschließlich der Umsetzung wichtiger Initiativen wie der Europäischen Drohnenabwehrinitiative, des Schutzschilds für die Ostflanke, des europäischen Luftschilds und des europäischen Weltraumschilds, durch angemessene EU-Mittel unterstützt werden sollten; in der Erwägung, dass solche Bemühungen von entscheidender Bedeutung sind, um die am stärksten gefährdeten Mitgliedstaaten zu schützen, die territoriale Integrität der EU zu wahren und die kollektive Abschreckung und Stabilität auf dem gesamten Kontinent aufrechtzuerhalten;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on">Schaffung einer stabilen Basis und einer langfristigen Perspektive für private Verteidigungsinvestitionen</STRING></ACTINIT><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Unterstützung und bessere Ausrichtung der öffentlichen Verteidigungsinvestitionen der Mitgliedstaaten</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>ist der Ansicht, dass es an der Zeit für eine erneuerte politische Verpflichtung ist, die EU zu einer glaubwürdigen Bereitstellerin von Sicherheit zu machen, indem ihre Verteidigungsbereitschaft durch die Förderung einer vertieften Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, deren Streitkräften und deren Industrie gestärkt wird; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Anstrengungen zu bündeln, um einen kohärenten, ambitionierten und integrierten europäischen Rahmen für die Verteidigung zu verwirklichen; betont in diesem Zusammenhang, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten Notfallverfahren für Projekte vorbereiten müssen, die als Reaktion auf größere Krisen oder Kriege ins Leben gerufen werden, einschließlich einer schnelleren Bereitstellung öffentlicher Mittel und privaten Kapitals, und dass es sich dabei um einen integralen Bestandteil der Sicherstellung der Bereitschaft und der Fähigkeit der EU handelt, rasch und wirksam auf neue Sicherheitsbedrohungen zu reagieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>ist besorgt darüber, dass bis Ende Juli 2025 trotz der Ziele im Rahmen von ReArm Europe nur 10 von 27 Mitgliedstaaten das klare Ziel verkündet hatten, ihre Verteidigungsausgaben bis spätestens 2030 auf mindestens 3 % ihres BIP zu erhöhen; fordert alle Mitgliedstaaten auf, eine detaillierte strategische Planung ihrer Militärausgaben bis 2030 zu erstellen, in der klar zwischen den Fähigkeiten im Bereich der „harten“ Verteidigung und der Infrastruktur mit Doppelnutzung unterschieden wird und in der Zwischenziele für den Aufbau von Fähigkeiten, die Bestandsgrößen, die Zahlen in Bezug auf die Beteiligung von KMU sowie der angestrebte Anteil der gemeinsamen Beschaffung festgelegt werden; betont, dass über die nationalen Verteidigungshaushalte Fähigkeitslücken geschlossen werden müssen sowie die Abschreckung wiederhergestellt und eine angemessene Unterstützung der Ukraine sichergestellt werden muss; betont, dass bei künftigen Investitionen der Zusammenarbeit, der Interoperabilität und der gemeinsamen Beschaffung Vorrang eingeräumt werden muss, damit die Zusammenarbeit auf EU-Ebene in der europäischen Verteidigungsindustrie zur Norm wird; betont in diesem Zusammenhang, dass „Bereitschaft 2030“ an die konkreten numerischen Ziele angepasst werden muss, die in der Europäischen Industriestrategie für den Verteidigungsbereich (EDIS) festgelegt sind, insbesondere indem sichergestellt wird, dass bis spätestens 2030 mindestens 40 % der Verteidigungsgüter gemeinsam beschafft werden, bis spätestens 2030 mindestens 35 % des Handels mit Verteidigungsgütern innerhalb der EU getätigt werden und bis spätestens 2030 mindestens 50 % und bis spätestens 2035 mindestens 60 % der Beschaffung von Verteidigungsgütern auf in der EU hergestellte Produkte entfallen; zollt denjenigen Mitgliedstaaten Anerkennung, die konsequent mehr als 3 % des BIP für die Verteidigung aufwenden; weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten ihre Ziele in Bezug auf Fähigkeiten und ihre Militärdoktrin regelmäßig aktualisieren sollten, um neuen und aufkommenden Bedrohungen Rechnung zu tragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>nimmt die drastische Verschlechterung des Sicherheitsumfelds der EU zur Kenntnis, die zu zunehmenden Bedrohungen der EU-Außengrenzen führt; fordert die EU und die Mitgliedstaaten daher auf, einen umfassenden Verteidigungsansatz zu verfolgen und dabei anzuerkennen, dass Sicherheit über militärische Mittel hinausgeht und auch die Verteidigung gegen hybride Bedrohungen umfasst; betont, dass interne politische Stabilität eine Voraussetzung für eine glaubwürdige militärische Stärke ist und dass ohne das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Institutionen und die Demokratie die Sicherheit und der Zusammenhalt der EU insgesamt fragil bleiben würden; fordert die rasche und solidarische Mobilisierung finanzieller Unterstützung durch die EU, insbesondere für die Mitgliedstaaten, die konventionellen militärischen Bedrohungen am stärksten ausgesetzt sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>begrüßt die Vorschläge im Rahmen von ReArm Europe, mit denen den Mitgliedstaaten mehr Haushaltsflexibilität geboten werden soll und Anreize für höhere Verteidigungsausgaben geschafft werden sollen, um die EDTIB zu stärken; nimmt insbesondere die Darlehensfazilität im Rahmen des SAFE-Instruments in Höhe von 150 Mrd. EUR und die Tatsache zur Kenntnis, dass 19 Mitgliedstaaten SAFE-Darlehen in Anspruch nehmen werden; bedauert jedoch, dass die Kommission dieses Instrument auf Artikel 122 AEUV gestützt hat, wodurch die Anhörung des Europäischen Parlaments ausgeschlossen und somit die Überwachung und Kontrolle der Mittel verhindert wird und die Gefahr besteht, dass die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten sich verschärfen; hebt seine Haushaltskontrollfunktion gemäß Artikel 314 AEUV hervor und fordert die Kommission daher nachdrücklich auf, Artikel 122 AEUV bei anderen Initiativen im Zusammenhang mit der Verteidigungsindustrie sowie bei anderen Fragen im Zusammenhang mit der Verteidigungsfinanzierung nicht anzuwenden; ist in diesem Zusammenhang der Ansicht, dass es von entscheidender Bedeutung ist, dass Projekte im Rahmen des SAFE-Instruments den Prioritäten der EU im Bereich der Fähigkeiten Rechnung tragen, die im Weißbuch zur europäischen Verteidigung, im Fähigkeitenentwicklungsplan und im Fahrplan für die Verteidigungsbereitschaft 2030 festgelegt wurden; bedauert jedoch, dass Beschaffungen, die von einem Mitgliedstaat durchgeführt werden, für eine Unterstützung im Rahmen des SAFE-Instruments in Betracht kommen, wenn der Beschaffungsauftrag spätestens am 30. Mai 2026 unterzeichnet wird, da auf diese Weise keine Anreize für eine gemeinsame Beschaffung und eine Defragmentierung des Marktes geschaffen werden, wodurch letztlich die Ungleichheiten zwischen den Mitgliedstaaten verschärft werden könnten; betont in diesem Zusammenhang, dass die Finanzierung auch auf einem erleichterten Zugang zu privatem Kapital, nationalen Beiträgen, bestehenden Haushaltsspielräumen oder alternativen Mechanismen beruhen sollte, bei denen die Haushaltsdisziplin gewahrt wird; fordert die Kommission zu diesem Zweck auf, mehrjährige Sammelbeschaffungen zu fördern, um die Stückkosten zu senken und die Fragmentierung bei den derzeit in der EU verwendeten Waffensystemen zu verringern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>stellt fest, dass das Verteidigungsökosystem in Europa nach wie vor eine Fragmentierung in den Bereichen Industrie, Finanzen und Governance aufweist; betont, dass der EU-Haushalt nach wie vor ein wirksames Instrument ist, um die integrierte Planung, eine stabile langfristige Finanzierung und die wirksame Umsetzung im Verteidigungsbereich zu verbessern und so die genannte Fragmentierung zu überwinden; bekräftigt, dass die Aufstockung der nationalen Verteidigungshaushalte mit einer verstärkten Koordinierung und gemeinsamen Maßnahmen auf EU-Ebene einhergehen sollte; weist darauf hin, dass es wichtig ist, eine breite Unterstützung für öffentliche Investitionen in die Verteidigung sicherzustellen, und dass die Kosten daher gerecht aufgeteilt werden müssen; bedauert, dass ReArm Europe insbesondere hinsichtlich des SAFE-Instruments keine ausdrückliche Klausel über die EU-Präferenz enthält, durch die die EDTIB gestärkt würde, neue Arbeitsplätze in der EU geschaffen würden, die Interoperabilität und Austauschbarkeit von Verteidigungsgütern in der EU verbessert würden und die Abhängigkeit von Drittländern verringert würde und so die Abschreckung Europas gestärkt und die Versorgungssicherheit verbessert würde; betont, dass das SAFE-Instrument, damit es finanziell effizient ist, in erster Linie ein Instrument für die gemeinsame Beschaffung und Instandhaltung sowie den gemeinsamen Betrieb strategischer Enabler sein sollte, insbesondere derjenigen, die Nachrichtengewinnung, Überwachung und Aufklärung bieten; fordert die Kommission auf, ihre Funktion insbesondere im Rahmen der SAFE-Taskforce in vollem Umfang zu nutzen, damit die nationalen Verteidigungspläne der Mitgliedstaaten dem mit dem SAFE-Instrument verfolgten Ziel Rechnung tragen, die gemeinsame Beschaffung zu fördern, um Fähigkeitslücken effizient zu schließen und alle verfügbaren Instrumente zu nutzen, zu denen auch europäische Verteidigungsvorhaben von gemeinsamem Interesse und die Struktur für ein europäisches Rüstungsprogramm gehören;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>stellt fest, dass die nationale Ausweichklausel nur in begrenztem Umfang und uneinheitlich genutzt wird, und merkt an, dass mehrere Mitgliedstaaten trotz dieser Flexibilität bei ihren Bemühungen, den Anforderungen gerecht zu werden und wirksam gemeinsame Prioritäten anzugehen, nach wie vor mit Einschränkungen hinsichtlich ihrer Fiskalkapazität konfrontiert sind und dass andere Mitgliedstaaten aufgrund von Bedenken hinsichtlich der Reaktion der Finanzmärkte davon absehen, die Anwendung der nationalen Ausweichklausel zu beantragen; nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei der nationalen Ausweichklausel um ein befristetes Instrument für länderspezifische Notlagen handelt, wobei eine nachhaltige Investitionsplanung hingegen eine langfristige Vorhersehbarkeit erfordert; betont, dass vorhersehbare fiskalische und regulatorische Bedingungen von wesentlicher Bedeutung dafür sind, Anreize für private Investitionen zu schaffen und die effiziente Nutzung öffentlicher Mittel in der gesamten EU sicherzustellen; ist der Ansicht, dass dieser Rahmen gegebenenfalls durch Investitionsinstrumente und -mechanismen auf EU-Ebene gestärkt werden sollte, die darauf abzielen, die Kosten für die Steuerzahler in der EU zu minimieren und die Effizienz bei der Bereitstellung öffentlicher Güter in der EU zu maximieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>begrüßt die Vorschläge der Kommission zur Vereinfachung, Erleichterung und Beschleunigung der Beschaffung von Verteidigungsgütern; fordert die Stärkung des Grundsatzes der EU-Präferenz, damit die Begünstigten in der Lage sind, über die Definition, Anpassung und Weiterentwicklung von Entwürfen und Systemen während ihres gesamten Lebenszyklus zu entscheiden, und keine Komponenten aus Drittländern oder Einrichtungen bezogen werden, die den Sicherheits- und Verteidigungsinteressen der EU und ihrer Mitgliedstaaten zuwiderhandeln; fordert ferner, dass die Förderkriterien im Rahmen von ReArm Europe vollständig an die im Programm für die Europäische Verteidigungsindustrie (EDIP) festgelegten Kriterien angeglichen werden, um die Fragmentierung zu verringern, Kosten einzusparen, die Effizienz zu steigern, die Interoperabilität und Austauschbarkeit zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit der EDTIB zu stärken; betont, dass die Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge und die Beteiligungsregeln verhältnismäßig und KMU-freundlich sein sollten, und fordert, dass vorgegeben wird, dass ein verbindlicher Mindestanteil des Projektwerts auf die KMU-Beteiligung in der Lieferkette entfallen muss, wobei ein gleichberechtigter Zugang für Start-up-Unternehmen und kleinere Lieferanten neben Hauptvertragspartnern sichergestellt sowie Verwaltungsaufwand vermieden werden sollte, der KMU von der Beteiligung abhält; fordert ferner, dass die Widerstandsfähigkeit Europas in Bezug auf die Lieferketten gestärkt wird, indem gemeinsame Standards und gemischte Lieferketten gefördert werden, mit denen kritische Abhängigkeiten verringert werden; nimmt zur Kenntnis, dass es einer starken transatlantischen Zusammenarbeit als Grundlage für die europäische Verteidigung bedarf, bringt jedoch seine Besorgnis über die Ankündigung zum Ausdruck, deutlich mehr Verteidigungsgüter aus den Vereinigten Staaten zu beschaffen, da dies den in der EDIS festgelegten Zielen zuwiderlaufen wird und Unsicherheit für Investitionen in die EDTIB schafft; fordert eine transatlantische Zusammenarbeit im Bereich der Verteidigungsindustrie, die auf gleichen Wettbewerbsbedingungen beruht und beiden Seiten zugutekommt; betont, dass die Teilnahme an Verteidigungsprogrammen der EU uneingeschränkt im Einklang mit den Grundwerten, den Sicherheitsinteressen und den Zielen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der EU stehen muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>betont, dass die Verteidigungsindustrie in der EU eine berechenbare, mehrjährige Nachfrage und gemeinsame Anforderungen benötigt, um Geschwindigkeit, Umfang und Wert bieten zu können; betont, dass Interoperabilität und Normung von Anfang an in die Beschaffung von Verteidigungsgütern und in Investitionen im Verteidigungsbereich in der EU eingebettet werden müssen, und zwar durch gemeinsame Erprobung und Zertifizierung und grenzüberschreitende Akzeptanz, um die Verbreitung von Varianten und die Marktfragmentierung im Einklang mit den Draghi-, Letta- und Niinistö-Berichten einzudämmen; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Mittelbindungen durch transparente mittelfristige Prognosen für Verteidigungsinvestitionen zu ergänzen, die die Ziele im Bereich der Fähigkeiten, die Zeitpläne für die Beschaffung und den Anteil der für Kooperationsprogramme vorgesehenen Ausgaben umfassen; fordert die EDA auf, diese nationalen Prognosen in einem jährlichen vergleichenden Überblick zusammenzutragen, um die Koordinierung zu erleichtern und Möglichkeiten für gemeinsame Projekte zu ermitteln;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>betont, dass die EDTIB gestärkt werden muss, indem die Nachfrage gebündelt wird, die Vorschriften vereinfacht und harmonisiert werden und ein offener und fairer Wettbewerb zwischen den europäischen Industrien gefördert wird, was zu einer kosteneffizienteren und wettbewerbsfähigeren europäischen Verteidigungsindustrie und einem besseren Zugang zu Verteidigungsgütern in der gesamten EU führt; bedauert den Mangel an umfassenden Daten über die gemeinsame Beschaffung von Ausrüstung in der EU, der es unmöglich macht, eine umfassende Analyse der gemeinsamen Beschaffung von Verteidigungsgütern in der EU vorzulegen und den Stand der Verteidigungslandschaft in der EU in diesem Bereich angemessen zu bewerten; fordert die Kommission und den Rat nachdrücklich auf, die anhaltenden Hindernisse für den Handel mit Verteidigungsgütern innerhalb der EU, einschließlich Genehmigungs- und Zertifizierungshindernissen, zu beseitigen, und fordert die beiden gesetzgebenden Organe auf, der Annahme und wirksamen Umsetzung des Omnibus-Vorschlags der Kommission zur Verteidigungsbereitschaft Vorrang einzuräumen, um Verbringungen und Beschaffungen in der gesamten EU zu straffen und so eine widerstandsfähigere und wettbewerbsfähigere EDTIB zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>betont, dass Synergieeffekte mit zivilen Innovationsprogrammen wie Horizont Europa und dem Europäischen Innovationsrat gestärkt werden sollten, um die Wirkung zu maximieren und Doppelarbeit zu vermeiden; betont zugleich, dass der technologische Fortschritt mit den entsprechenden erforderlichen personellen Fähigkeiten einhergehen muss; ist besorgt darüber, dass das aktive Personal im Jahr 2024 nur geringfügig angestiegen ist, und warnt davor, dass steigende Investitionen ohne gleichzeitig erfolgende Bemühungen um die Personalgewinnung und -bindung zu Fähigkeitslücken beim Betrieb und bei der Instandhaltung neuer Ausrüstung führen könnten; fordert die Mitgliedstaaten auf, Strategien für die Personalgewinnung und -bindung in der Verteidigungsbranche, zu denen auch von der EU unterstützte Austausch- und Schulungsprogramme gehören, Vorrang einzuräumen, damit höhere Ausgaben auch zu einer echten Einsatzbereitschaft führen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Anpassung des Haushaltsplans und der Finanzierungsinstrumente der EU an die sicherheitspolitischen Herausforderungen und die Bedürfnisse der Unternehmen</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>bekräftigt seine früheren Forderungen an die Kommission, alle Optionen zur Unterstützung der Verteidigungsinvestitionen der Mitgliedstaaten zu prüfen und die Synergieeffekte bei bestehenden Mechanismen zur Förderung der Verteidigungsbereitschaft der EU zu maximieren; bekräftigt seine Forderung, dafür zu sorgen, dass im Rahmen des nächsten MFR ein umfassender sicherheitspolitischer Ansatz durch angemessene und koordinierte Investitionen verfolgt wird; begrüßt die im Rahmen des MFR für die Jahre 2028-2034 vorgeschlagene Konsolidierung der Mittelausstattung für Verteidigung; bedauert jedoch, dass die Kommission in ihrem Vorschlag für den MFR für die Jahre 2028-2034 keine hinreichend detaillierte Aufschlüsselung dieser Mittelausstattung vorgelegt hat; weist darauf hin, dass eine detaillierte Aufschlüsselung der Haushaltsmittel erforderlich ist, damit die Haushaltsbehörde in der Lage ist, sinnvolle und fundierte Entscheidungen zu treffen; betont, dass angemessene Verteidigungsinvestitionen auf EU-Ebene im Rahmen des nächsten MFR auf der Grundlage einer transparenten Governance dazu beitragen können, Doppelarbeit zu verringern, Skaleneffekte zu erzielen und die Interoperabilität zu verbessern; weist auf die Besonderheit der Verteidigungsbranche hin und ist der Ansicht, dass im nächsten MFR alle Kriterien und Verfahren der Finanzierungsinstrumente der europäischen Verteidigungsindustrie beibehalten werden müssen, insbesondere die Kriterien im Zusammenhang mit dem Europäischen Verteidigungsfonds und dem EDIP;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>ist in diesem Zusammenhang der Ansicht, dass alle Möglichkeiten eruiert werden sollten, die Verteidigungsinvestitionen der Mitgliedstaaten zu unterstützen, insbesondere über bestehende Mechanismen, ohne die nationalen Beiträge oder die Gesamtsteuerlast für die Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen; betont, dass sich solche Instrumente nicht ausschließlich auf die Vergabe von EU-gesicherten Darlehen, z. B. über das SAFE-Instrument, stützen dürfen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>betont, dass die EU-Finanzierung die Bemühungen der Mitgliedstaaten, ihre nationalen Verteidigungsausgaben zu erhöhen, ergänzen und nicht ersetzen sollte; betont, dass die EU-Instrumente einen Mehrwert bieten sollten, indem sie die Zusammenarbeit, Interoperabilität und Effizienz fördern, während die Planung der Fähigkeiten und die Anforderungen daran innerhalb des geeigneten institutionellen Rahmens verbleiben müssen; bekräftigt, dass zur Deckung des dringenden Bedarfs im Rahmen der GSVP zusätzliche Ressourcen für Verteidigungsprioritäten sichergestellt werden müssen; fordert die Kommission und den Rat daher erneut auf, dafür zu sorgen, dass die EU in der Lage ist, ihren insgesamt höheren Ausgabenbedarf zu decken, unter anderem durch die Annahme neuer Eigenmittel;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass das Ziel der EIB darin besteht, im Einklang mit Artikel 309 AEUV die europäische Integration zu fördern, die Entwicklung der EU voranzubringen und die Politik der EU zu fördern; begrüßt den proaktiven Ansatz der EIB bei der Ausweitung der Finanzierung im Bereich Sicherheit und Verteidigung; nimmt jedoch zur Kenntnis, dass „Waffen und Munition“ nach wie vor von ihrer Investitionspolitik ausgeschlossen sind und dass ihre bislang ergriffenen Maßnahmen nicht schnell, risikobereit und umfangreich genug sind, um dem dringenden Bedarf im Verteidigungsbereich gerecht zu werden; nimmt die Fortschritte bei der Öffnung ihrer Kriterien zur Kenntnis, ist jedoch der Ansicht, dass diese nach wie vor nicht ausreichen, um die Ziele im Bereich der Verteidigungsbereitschaft für 2030 zu erreichen, was durch Interessenträger der Industrie in Studien und öffentlichen Konsultationen zum Ausdruck gebracht wurde; fordert die Mitgliedstaaten als Leitungsgremium der EIB im Interesse der Kohärenz mit ReArm Europe auf, das Mandat der EIB anzupassen, um ihre Fähigkeit zur Unterstützung der europäischen Verteidigungsindustrie zu stärken und ihre Investitionsleitlinien dahin gehend zu überarbeiten, dass die Finanzierung legitimer Projekte im Zusammenhang mit Waffen und Munition möglich ist, die mit dem Völkerrecht und den Sicherheitsinteressen der EU im Einklang stehen; fordert die EIB-Gruppe auf, ihre Risikobereitschaft und ihre Ambition zu erhöhen, um das Crowding-in von Investitionen zu erreichen; weist jedoch warnend darauf hin, dass bei jeglicher Anpassung der Förderkriterien oder der Finanzierungen der EIB-Gruppe an neue Prioritäten die Finanzlage der Gruppe gewahrt und eine wirksame Finanzierung anderer strategischer Prioritäten der EU sichergestellt werden muss; fordert die EIB auf, eine gründliche quantitative Bewertung ihrer Investorenpolitik bei Verteidigungsinvestitionen durchzuführen und dem Europäischen Parlament vorzulegen, ohne, sofern vorhanden, ihre Vertraulichkeitsvereinbarungen mit ihren Investoren zu beeinträchtigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>schlägt vor, dass die EIB angesichts der dringenden Notwendigkeit, die europäische Verteidigungsbranche auszubauen und für langfristige Sicherheit und strategische Autonomie zu sorgen, kontinuierlich Überlegungen und Bewertungen hinsichtlich ihrer Rolle sowie des Umfangs der förderfähigen Investitionen anstellt; schlägt vor, dass das Mandat der EIB offiziell ausgeweitet wird, sodass dieses auch die Unterstützung der EDTIB über eine spezialisierte Tochtergesellschaft umfasst, die durch Garantien der Kommission und von einem Expertennetzwerk unterstützt wird; ist der Ansicht, dass eine solche Struktur eine wirksamere Lösung wäre als die Schaffung einer neuen Bank für Verteidigung, Sicherheit und Widerstandsfähigkeit;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>betont, wie wichtig es ist, die EU-Fonds zur Investitionsförderung für der EDTIB angehörende Unternehmen, insbesondere Start-up-Unternehmen und KMU, zugänglicher und kohärenter zu gestalten, indem die Förderkriterien schrittweise an die in der EDIS und im EDIP festgelegten Ziele angepasst und darauf zugeschnitten, die Antragsverfahren vereinfacht und die Ziele der Arbeitsprogramme harmonisiert werden; hebt hervor, wie wichtig es ist, die Zeitrahmen und Anforderungen solcher Fonds den unterschiedlichen Innovationszyklen und -geschwindigkeiten verschiedener Arten von Fähigkeitsbereichen anzupassen; fordert die Mitgliedstaaten und die Regionen auf, die begleitende Rolle ihrer Industrie- und Handelskammern für KMU, die der EDTIB angehören, bei der Forschung und beim Zugang zu EU-Mitteln zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>fordert die Kommission auf, klare Leitlinien und Vorlagen für neue Arten von Vereinbarungen zwischen sowie für die Koordinierung und den gemeinsamen Einsatz unter Wettbewerbern in der Verteidigungsbranche bereitzustellen, um umfangreichere Investitionen im Bereich Forschung und Entwicklung durch der EDTIB angehörende Unternehmen zu erleichtern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>fordert die Entwicklung eines Instruments, mit dem nach dem Vorbild von InvestEU öffentliche und private Investitionen im Verteidigungsbereich auf der Grundlage von Garantien aus dem EU-Haushalt unterstützt werden; begrüßt, in der kurzfristigen Perspektive, den Vorschlag der Kommission für einen delegierten Rechtsakt zu den Investitionsleitlinien für den Fonds „InvestEU“ in Bezug auf strategische Investitionen im Verteidigungsbereich<FOOTNOTE><FIELD> Delegierte Verordnung (EU) 2025/1774 der Kommission vom 28. August 2025 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2021/1078 hinsichtlich in den Investitionsleitlinien für den Fonds „InvestEU“ festgelegter strategischer Investitionen im Bereich Verteidigung (ABl. L, 2025/1774, 18.12.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2025/1774/oj).</FIELD></FOOTNOTE>, in dem gefordert wird, unnötigen Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit der Nutzung von Haushaltsgarantien und Finanzierungsinstrumenten zur Unterstützung von Verteidigungsinvestitionen zu beseitigen, wodurch zusätzliche Vereinfachungen ermöglicht werden, wobei gleichzeitig der Notwendigkeit Rechnung zu tragen ist, die Sicherheit der EU und der Mitgliedstaaten zu schützen; ist der Ansicht, dass diese Maßnahmen zusammen sowohl für die rasche Mobilisierung von Finanzmitteln als auch für die Schaffung eines stabilen und skalierbaren Investitionsrahmens für die europäische Verteidigungsindustrie sorgen würden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>vertritt die Auffassung, dass Bankmittel, die für Darlehen, Garantien und hochwertige Liquiditätsportfolios eingesetzt werden, für lange Laufzeiten bei Verteidigungsausgaben essenziell sind, die für Vorhersehbarkeit und Stabilität sorgen werden; bekräftigt, dass durch eine zügigere Vollendung der Spar- und Investitionsunion dazu beigetragen würde, privates Kapital zu mobilisieren und den Zugang zu Finanzmitteln zu verbessern;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on">Abbau von Hindernissen für private Verteidigungsinvestitionen</STRING></ACTINIT><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Vereinfachung des Zugangs von der EDTIB angehörenden Unternehmen zur kurzfristigen Finanzierung</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>fordert die Europäische Beobachtungsstelle für den Zahlungsverkehr auf, eine Studie über die Einhaltung der Zahlungsfristen innerhalb der EDTIB im Vergleich zur übrigen Branche durchzuführen sowie eine Rangfolge der in dieser Hinsicht gründlichsten Unternehmen zu erstellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>fordert die EIB auf, mit Unterstützung der Mitgliedstaaten kurzfristige Darlehen in Höhe von 4 Mrd. EUR mit Risikogarantien von bis zu 50 % zu erreichen, und fordert eine Lockerung und Vereinfachung der Kriterien für die Mittelbindung der EIB im Verteidigungsbereich sowie eine Ausweitung der Förderfähigkeit auf indirekte Unterauftragnehmer;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Stärkung der Fähigkeit privater Investoren zur Verteidigungsfinanzierung durch Gewährleistung der Vereinbarkeit mit einer nachhaltigen Finanzierung</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>stellt fest, dass trotz der seit Beginn des Krieges in der Ukraine unternommenen Anstrengungen viele Investoren – unter anderem aufgrund von Unklarheiten in Bezug auf die Anwendung der Umwelt-, Sozial- und Governance-Standards – nach wie vor zögern, die Verteidigung zu finanzieren, und dass an den Finanzmärkten aufgrund von einem fälschlicherweise wahrgenommenem Reputationsrisiko nach wie vor eine Diskriminierung der EDTIB verzeichnet wird; weist darauf hin, dass viele Verteidigungstechnologien einen doppelten Verwendungszweck aufweisen und somit mit erheblichen Übertragungseffekten auf zivile Innovationen und die Wirtschaft in der EU im weiteren Sinne einhergehen; betont, dass mit Blick auf die anhaltend negativen Wahrnehmungen im Zusammenhang mit der Verteidigungsfinanzierung, insbesondere im Bankensektor, Handlungsbedarf besteht; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Information und Sensibilisierung in Bezug auf die Finanzierung der EDTIB zu verbessern, um Finanzakteure in die Lage zu versetzen, ihr Fachwissen im Bereich der Analyse und Bearbeitung von Verteidigungsfinanzierungen zu verbessern; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Information und Sensibilisierung in Bezug auf die Finanzierung der EDTIB zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>nimmt die Delegierte Verordnung (EU) 2025/1775 der Kommission vom 28. August 2025 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1818 hinsichtlich der Definition verbotener Waffen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2025/1775, 30.12.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2025/1775/oj</FIELD></FOOTNOTE> zur Kenntnis, mit der der Begriff „umstrittene Waffen“ durch den Begriff „verbotene Waffen“ ersetzt wird und die im Rahmen des Omnibus-Pakets zur Verteidigungsbereitschaft angenommen wurde; betont, dass sich diese Definition auf Waffen beschränkt, die gemäß verbindlichen internationalen Übereinkommen ausdrücklich verboten sind; begrüßt die im Omnibus-Paket zur Verteidigungsbereitschaft enthaltenen rechtlichen Klarstellungen und stellt fest, dass sie von Bedeutung dabei sind, die Ziele der EU im Bereich der Verteidigungsfinanzierung zu erreichen; fordert die privaten Finanzakteure auf, die von ihnen ausgeschlossenen Bereiche auf diese konsolidierte Liste zu beschränken und ihre Investitionspolitik zu veröffentlichen; schlägt vor, die Einbeziehung von Akteuren, in deren Investitionspolitik mehr ausgeschlossen wird, in die EU-Finanzierung im Einzelfall zu überprüfen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>weist darauf hin, dass der EU-Rahmen für ein nachhaltiges Finanzwesen darauf ausgelegt ist, Kapitalströme in nachhaltige Tätigkeiten zu lenken, ohne die Finanzierung der Verteidigungsbranche einzuschränken, wie die Kommission in ihrer Bekanntmachung vom 18. August 2025 bekräftigt hat, in der bestätigt wird, dass der Ausschluss von verteidigungsbezogenen Tätigkeiten aus der EU-Taxonomie private oder öffentliche Investoren nicht daran hindert, in der Verteidigungsbranche zu investieren; fordert die Kommission auf, öffentlich und unmissverständlich zu bekräftigen, dass die grüne Taxonomie der EU Investitionen in die Verteidigung weder verbietet noch einschränkt oder behindert; betont, dass Verteidigung und Sicherheit Voraussetzungen für eine nachhaltige Entwicklung sind;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Eröffnung von Ausstiegsmöglichkeiten bei Verteidigungsgütern auf den Finanzmärkten durch die Mobilisierung privaten Kapitals</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>hält es für unbedingt erforderlich, dass ein europäischer Markt für spezialisierte Investoren unterstützt wird, der den der EDTIB und der technologischen und industriellen Basis der Verteidigung der Ukraine angehörenden Unternehmen, insbesondere Start-up-Unternehmen, Midcap-Unternehmen und KMU, ein Finanzierungsspektrum bietet (Kredite, privates Fremdkapital und Eigenkapital); begrüßt die Initiative der Kommission und der EIB zur Einrichtung des Fonds „Eigenkapitalfazilität für den Verteidigungsbereich“, der für den Zeitraum 2024-2027 mit 175 Mio. EUR ausgestattet ist; hält diesen Fonds jedoch angesichts des Finanzierungsbedarfs für völlig unzureichend und fordert die EIB auf, den Wünschen der Mitgliedstaaten, die der Rat in seinen Schlussfolgerungen bekräftigt hat, nachzukommen, indem sie diese Mittelausstattung auf 1 Mrd. EUR aufstockt, um den Eigenkapitalbedarf der EDTIB und in ihrer Wertschöpfungskette besser zu decken, wobei besonderes Augenmerk auf kleinere Akteure gelegt werden sollte, bei denen die größte Finanzierungslücke besteht; fordert die EIB auf, dieses Instrument auf die technologische und industrielle Basis der Verteidigung der Ukraine auszuweiten und es so zu gestalten, dass es Partnerschaften und Joint Ventures zwischen Unternehmen der EDTIB und der technologischen und industriellen Basis der Verteidigung der Ukraine fördert;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>fordert die Kommission und die EIB-Gruppe auf, Unterstützung für Projekte mit doppeltem Verwendungszweck in operativer Hinsicht bereitzustellen, indem sie den Zugang von Unternehmen in der Frühphase und KMU zu solcher Unterstützung verbessern, Verfahren vereinfachen, Investoren klare Leitlinien an die Hand geben und regelmäßig über die Annahme und geografische Verteilung Bericht erstatten; fordert eine wirksame Umsetzung durch gezielte Aufforderungen und klare Leitlinien für Verwaltungsbehörden, damit Regionen mit weniger entwickelten Verteidigungsökosystemen Zugang zu diesen Möglichkeiten erhalten; ersucht die Mitgliedstaaten, diese Möglichkeiten bei der Programmgestaltung zu berücksichtigen und sich mit der Kommission und der EIB abzustimmen, um regionale Investitionsplattformen zu entwickeln, damit für Komplementarität gesorgt ist und Doppelfinanzierungen vermieden werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>fordert die Kommission auf, in ihrer Wettbewerbspolitik die Verteidigungsbereitschaft, die Versorgungssicherheit, das innovationsfördernde Potenzial sowie die Verringerung der Abhängigkeit von Drittländern zu berücksichtigen; fordert die Mitgliedstaaten gleichzeitig auf, dafür zu sorgen, dass ihre Beschaffung von Verteidigungsgütern für die EDTIB insgesamt offen und wettbewerbsfähig ist; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Kontrollen von Direktinvestitionen von Akteuren aus Drittländern zu verstärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>fordert die Kommission auf, Programme für die industrielle Zusammenarbeit sowie transnationale Partnerschaften, einschließlich Lieferkettenplattformen und Projekte im Bereich gemeinsame Entwicklung, zu stärken, um Produktionsketten zu integrieren, einzelstaatliche Expertise zu nutzen, Skaleneffekte zu fördern und die globale Wettbewerbsfähigkeit der EDTIB zu steigern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>betont, wie wichtig gut funktionierende Kapitalmärkte für die Verteidigungsfinanzierung sind; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei der Kapitalmarktunion und der Spar- und Investitionsunion zügiger Fortschritte zu erzielen, insbesondere durch Verbesserung des Zugangs zu Beteiligungskapital, Risikokapital und Finanzmitteln für KMU in der Verteidigungsbranche; betont, dass die Kapitalmarktunion sowie die Spar- und Investitionsunion von großer Bedeutung dafür sind, die Verteidigungsfinanzierung aufzustocken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>betont, dass bei der Vollendung der Spar- und Investitionsunion zügiger Fortschritte erzielt werden müssen, um ein tiefgreifenderes, liquideres und stärker integriertes EU-Finanzsystem zu fördern, über das Ersparnisse effizienter in produktive Investitionen, etwa in die Verteidigungsindustrie der EU, gelenkt werden können; betont, dass die Verteidigungsindustrie der EU ihre Kapazitäten erheblich ausbauen muss, um dem enormen Anstieg der Nachfrage nach Militärgütern gerecht zu werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>begrüßt die Einführung des Gütesiegels „Finance Europe“; stellt fest, dass dieses Gütesiegel, mit dem darauf abgezielt wird, die Ersparnisse von privaten Haushalten in Investitionen in der Realwirtschaft in Europa zu lenken, die Eigenkapitalfinanzierung von Unternehmen fördert; fordert die Kommission auf, diese Initiative zu unterstützen, indem sie im Rahmen der Spar- und Investitionsunion ein europäisches Gütesiegel vorschlägt und gleichzeitig sicherstellt, dass dieses keinen zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursacht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>begrüßt die Empfehlung der Kommission zu Spar- und Anlagekonten<FOOTNOTE><FIELD> Empfehlung (EU) 2025/2029 der Kommission vom 30. September 2025 zur Verbesserung der Verfügbarkeit von Spar- und Anlagekonten mit vereinfachter und vorteilhafter steuerlicher Behandlung (ABl. L, 2025/2029, 8.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reco/2025/2029/oj).</FIELD></FOOTNOTE>; hebt hervor, dass das Ziel von Spar- und Anlagekonten darin besteht, die Beteiligung von Kleinanlegern an den Kapitalmärkten der EU zu fördern und so zur Stärkung der Märkte beizutragen und die Schaffung einer größeren Anlegerbasis in der EU zu erleichtern, wodurch ein Beitrag dazu geleistet würde, die strategischen Prioritäten der EU, auch im Bereich der Verteidigung, zu finanzieren; fordert die Kommission auf, diese Initiative weiter zu unterstützen; fordert die Mitgliedstaaten auf, der Empfehlung der Kommission zur Verbesserung der Verfügbarkeit von Spar- und Anlagekonten Folge zu leisten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>begrüßt, dass aktuell darauf hingearbeitet wird, dass eingefrorene Vermögenswerte Russlands zur Finanzierung von Verteidigungsmaßnahmen der Ukraine genutzt werden können, wobei gleichzeitig auf Bedenken im Hinblick auf die Finanzstabilität und auf Rechtsstreitigkeiten eingegangen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>fordert die geeinte Zusicherung der Mitgliedstaaten, die Verteidigungsausgaben im Einklang mit den Ergebnissen des NATO-Gipfels 2025 in Den Haag zu erhöhen, auf dem sich die NATO-Bündnispartner dazu verpflichtet haben, spätestens 2035 jährlich 5 % des BIP in die wichtigsten Verteidigungsanforderungen und verteidigungs- und sicherheitsbezogenen Ausgaben zu investieren; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, europäische Verteidigungsinitiativen zu fördern, die Interoperabilität zu verbessern und in die gemeinsame Beschaffung im Einklang mit gemeinsamen strategischen Prioritäten, unter anderem Munitionsproduktion, zu investieren;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>