<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0341</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Angespannte politische Lage in Guinea-Bissau nach dem Putsch vom 26. November</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(B10-0568, 0572, 0574, 0575, 0579 und 0586/2025)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Dezember 2025 zu der angespannten politischen Lage in Guinea-Bissau nach dem Putsch vom 26. November (2025/3027(RSP))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 150 Absatz 5 und Artikel 136 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass am 23. November 2025 in Guinea-Bissau landesweite Wahlen abgehalten wurden; in der Erwägung, dass die wichtigste Oppositionspartei, die PAIGC, von der Wahl ausgeschlossen war;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass am 26. November 2025 eine Gruppe von Militärs unter der Führung von General Horta N’Tam gewaltsam die Macht an sich riss und den Wahlprozess am Vorabend der offiziellen Bekanntgabe des Wahlergebnisses rechtswidrig aussetzte; in der Erwägung, dass die Verbindungen zwischen dem Putschführer und dem Amtsinhaber, Präsident Umaro Sissoco Embaló, schwerwiegende Vorwürfe aufkommen ließen, wonach der Putsch inszeniert wurde, um einer Wahlniederlage zuvorzukommen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass Demonstranten von den staatlichen Stellen fordern, die Wahlergebnisse zu veröffentlichen; in der Erwägung, dass die Militärjunta hart gegen die bürgerlichen Freiheiten vorgeht und über Menschenrechtsverletzungen gegen Demonstranten und Journalisten berichtet wird, wobei mindestens 18 Personen willkürlich inhaftiert wurden, darunter Regierungsbeamte, Richter und Oppositionsführer;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass führende Oppositionspolitiker am Tag des Putsches festgenommen wurden und seither ohne Zugang zu Rechtsbeistand in Isolationshaft sitzen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass der Präsidentschaftskandidat Fernando Dias da Costa in der Botschaft Nigerias Zuflucht gefunden hat; in der Erwägung, dass Präsident Embaló gestattet wurde, das Land zu verlassen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass die Mitgliedschaft Guinea-Bissaus in der Afrikanischen Union, der Gemeinschaft der portugiesischsprachigen Länder und der Wirtschaftsgemeinschaft der westafrikanischen Staaten ausgesetzt wurde, bis die verfassungsmäßige Ordnung wiederhergestellt ist;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>verurteilt unmissverständlich die Machtübernahme durch das Militär am 26. November 2025 und die Aussetzung des Wahlprozesses; erkennt den verfassungswidrigen Regierungswechsel nicht an und fordert die sofortige Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung und die umgehende Wiederaufnahme des Wahlprozesses in Guinea-Bissau;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>verurteilt aufs Schärfste den unverhältnismäßigen Einsatz von Gewalt durch die Sicherheitskräfte gegen die Bevölkerung; fordert alle Parteien auf, von gewaltsamen Handlungen abzusehen; fordert, dass eine unabhängige Untersuchung der Menschenrechtsverletzungen durchgeführt wird und diejenigen, die für den Staatsstreich und für die Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, zur Rechenschaft gezogen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>fordert, dass die führenden Oppositionspolitiker Domingos Simões Pereira, Octávio Lopes, Marciano Indi und Roberto Mbesba sowie allen anderen willkürlich inhaftierten Personen umgehend und bedingungslos freigelassen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>verurteilt die gewaltsame Unterdrückung von Aktivisten, Journalisten, Menschenrechtsverteidigern und der Zivilgesellschaft durch die Junta; fordert die Aufhebung aller Beschränkungen für unabhängige Medien sowie das Ende aller Formen der Verfolgung der Zivilgesellschaft;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>fordert die Wahlkommission Guinea-Bissaus auf, die überprüften Wahlergebnisse ohne Einflussnahme durch das Militär oder die Politik zu veröffentlichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>fordert nachdrücklich, dass mit der Unterstützung regionaler Akteure ein inklusiver politischer Dialog zwischen allen wichtigen Interessenträgern eingeleitet wird, damit Strukturreformen zur Stärkung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit durchgeführt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>fordert die EU nachdrücklich auf, ihre Abkommen und ihre Finanzierung unverzüglich auf den Prüfstand zu stellen und sicherzustellen, dass die für die Zusammenarbeit vorgesehenen Mittel nicht zur Stärkung der Junta und anderer autoritärer Strukturen führen, sowie der Unterstützung der demokratischen Zivilgesellschaft Vorrang einzuräumen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>fordert den Rat auf, restriktive Maßnahmen gegen diejenigen zu prüfen, die für den Staatsstreich und die weit verbreiteten Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Staatsorganen Guinea-Bissaus, den regionalen Organisationen Afrikas, der Gemeinschaft der portugiesischsprachigen Länder und den Vereinten Nationen zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>