<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0345</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Anhaltende hybride Angriffe auf Litauen seitens Belarus</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(B10-0571, 0578, 0582, 0585 und 0587/2025)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Dezember 2025 zu den anhaltenden hybriden Angriffen auf Litauen seitens Belarus (2025/3025(RSP))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Belarus, Russland und der Ukraine,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 29. Oktober 2025 im Namen der EU zu den hybriden Aktivitäten von Belarus an den EU-Außengrenzen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Charta der Vereinten Nationen, die Schlussakte von Helsinki und die Grundsätze des Völkerrechts,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 136 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass Belarus seine hybriden Operationen gegen Litauen unter anderem in Form von Luftraumverletzungen durch unbemannte Fluggeräte und Ballons sowie von Cyberangriffen und Desinformationskampagnen intensiviert hat und nach wie vor die Migration instrumentalisiert;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass diese Handlungen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und seiner umfassenderen Strategie zur Destabilisierung der EU und der NATO zu betrachten sind; in der Erwägung, dass Belarus ein Ausgangspunkt für hybride Operationen Russlands gegen Europa ist; in der Erwägung, dass sich aus nachrichtendienstlichen und sicherheitspolitischen Bewertungen aus der gesamten EU ablesen lässt, dass die hybriden Methoden von Belarus eng an Russlands breiter angelegte Strategie der Feindseligkeit gegenüber der EU und ihren Mitgliedstaaten angelehnt sind und zu dieser Strategie beitragen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass Litauen seit 2024 Hunderte Luftraumverletzungen durch Wetterballons und andere von Belarus aus gestartete Objekte verzeichnet hat, wobei den Luftfahrtbehörden keiner dieser Starts gemeldet wurde, was einen Verstoß gegen internationale Sicherheitsvorschriften und die Souveränität Litauens darstellt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass durch diese Störaktionen, die auch in der Nähe der Flughäfen Vilnius und Kaunas beobachtet worden sind, Menschenleben gefährdet, die Sicherheit beeinträchtigt und die zivile Luftfahrt gestört werden und dass diese Aktionen bereits in 19 Fällen Flughafenschließungen zur Folge hatten und davon Hunderte Flüge und Zehntausende Fluggäste betroffen waren, was zu wirtschaftlichen Schäden in beträchtlichem Umfang geführt hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass die staatlichen Stellen Litauens eine starke Ausweitung hybrider Aktivitäten aus Belarus vermeldet haben – mit drei entdeckten Ballons im Jahr 2023, 184 Ballons im Jahr 2024 und etwa 700 Ballons und 200 eingedrungenen Drohnen im Jahr 2025;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass die litauischen Sicherheitsdienste Trümmer von in Belarus gestarteten unbemannten Fluggeräten und Ballons geborgen haben, die auf einen kontrollierten Start, Bordelektronik und in einem Fall auf eine Bestückung mit Sprengstoff schließen lassen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass das belarussische De-facto-Regime seit der Entscheidung Litauens, seine Grenze zu Belarus vorübergehend zu schließen, wirtschaftliche Zwangsmaßnahmen ergreift, indem es europäische Lastwagen festsetzt, ihre Beschlagnahme androht und den rechtmäßigen grenzüberschreitenden Handel behindert;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass Belarus seit 2021 systematisch die Migration instrumentalisiert, indem es die Strategie verfolgt, irreguläre Migranten an die litauische Grenze zu bringen, um so eine absichtliche Destabilisierung herbeizuführen; in der Erwägung, dass in den Luftraum eindringende unbemannte Fluggeräte und Ballons, Desinformationskampagnen und der Aufbau von Druck an der Grenze zusammengenommen ein Muster koordinierter hybrider Aggression gegen Litauen und die EU ergeben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass Litauen am 9. Dezember 2025 nach einer Flut von in Belarus gestarteten Ballons den nationalen Ausnahmezustand ausgerufen und die Genehmigung für den Abschuss unbemannter Flugobjekte erteilt hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass Belarus versucht hat, sich der Verantwortung zu entziehen, indem es Litauen fälschlich der Spionage und der Fälschung von Beweisen beschuldigt hat, und in der Erwägung, dass sich darin von Russland etablierte Methoden der Informationskriegsführung widerspiegeln, mit denen bezweckt wird, das Vertrauen der Öffentlichkeit zu untergraben und die Verantwortung von sich zu weisen; in der Erwägung, dass die EU und die NATO sich abstimmen müssen, wenn Aktivitäten dieser Art bekämpft werden sollen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass Belarus in militärischer und nachrichtendienstlicher Hinsicht immer enger mit Russland zusammenarbeitet und sich immer abhängiger von Russland macht, wobei dies unter anderem gemeinsame Luftabwehrstrukturen, den Technologietransfer in Bezug auf unbemannte Fluggeräte und koordinierte hybride Operationen betrifft, die sich gegen EU-Mitgliedstaaten richten; in der Erwägung, dass diese hybriden Angriffe den strategischen Interessen des Kreml dienen, der damit Luftabwehr- und Erkennungssysteme austestet, in Erfahrung bringt, wie weit er gehen kann, bis eine Reaktion erfolgt, und den Zusammenhalt innerhalb der NATO und der EU schwächt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass die Ostflanke der EU ein strategischer Raum für die allgemeine Sicherheit Europas ist und dort folglich eine stärkere Infrastruktur, bessere Überwachungsfähigkeiten und wirksame Mechanismen für eine rasche Verstärkung benötigt werden; in der Erwägung, dass die Erfahrungen Litauens zeigen, dass ein koordiniertes Vorgehen der EU, wirksame und innovative Fähigkeiten zur Abwehr unbemannter Fluggeräte, Grenzschutztechnologien und ein rascher Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten dringend erforderlich sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass in der Mitteilung mit dem Titel „Frieden sichern: Fahrplan für die Verteidigungsbereitschaft 2030“ die europäische Drohnenabwehrinitiative und der Schutzschild für die Ostflanke als die Initiativen hervorgehoben werden, die zuerst auf den Weg gebracht werden sollten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass die USA ohne vorherige Abstimmung mit der EU beschlossen haben, einige Sanktionen gegen Belarus aufzuheben;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>verurteilt aufs Schärfste die anhaltenden hybriden Angriffe von Belarus auf Litauen und damit auf die EU, einschließlich des Eindringens von unbemannten Fluggeräten und Ballons in den Luftraum, instrumentalisierter Migration, wirtschaftlicher Zwangsmaßnahmen, Schmuggelaktivitäten, militärischer Provokationen, Cyberangriffen und staatlich geförderter Desinformation; ist der Ansicht, dass diese Angriffe vorsätzlich, koordiniert und in feindseliger Absicht erfolgen und Teil einer von Russland geleiteten umfassenderen Strategie sind, mit der die EU, die Regierungen der Mitgliedstaaten und die NATO geschwächt werden sollen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>verurteilt die Vergeltungsmaßnahmen, die das Lukaschenka-Regime gegen Litauen ergriffen hat, einschließlich des rechtswidrigen Festhaltens und der Einschüchterung europäischer Frachtführer, die einen Akt der Nötigung gegen einen EU-Mitgliedstaat darstellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>bekundet Litauen und anderen Mitgliedstaaten, gegen die sich die hybriden Angriffe aus Belarus richten, seine uneingeschränkte Solidarität; bekräftigt, dass Bedrohungen der Sicherheit eines Mitgliedstaats die EU als Ganzes betreffen und eine gemeinsame Reaktion erfordern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>fordert Belarus auf, alle hybriden Angriffe auf Litauen und andere Mitgliedstaaten unverzüglich einzustellen, zu denen unter anderem der Start unbemannter Fluggeräte, Schmuggelhandel, vom Regime geförderte organisierte Kriminalität, Desinformation, wirtschaftlicher Zwang, die Anwerbung von Personen für Spionagetätigkeiten und die Instrumentalisierung der Migration gehören, unverzüglich sämtliche europäischen Lastwagen und ihre Ladungen freizugeben, die Spediteure für ihre finanziellen Einbußen zu entschädigen und die Sicherheit der Zivilluftfahrt und von Grenzübertritten zu gewährleisten; missbilligt, das das Lukaschenka-Regime zu Sabotageakten und anderen feindseligen Handlungen gegen Litauen und andere EU-Mitgliedstaaten anstiftet, diese Akte operativ unterstützt und den Tätern einen sicheren Zufluchtsort bietet, wie der aktuelle Fall einer Explosion an einer Eisenbahnstrecke in Polen und die Gewährung von Zuflucht für die an der Ermordung des polnischen Soldaten Mateusz Sitek, der an der polnisch-belarussischen Grenze getötet wurde, beteiligten Täter zeigen; fordert die sofortige Einstellung dieser feindseligen Handlungen und die Überstellung der für die oben genannten schweren Verbrechen Verantwortlichen an die Strafverfolgungsbehörden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>unterstützt uneingeschränkt das Recht Litauens, verhältnismäßige Maßnahmen gegen alle Angriffe zu ergreifen, um seine Souveränität, die öffentliche Ordnung und die Sicherheit des Luftverkehrs zu schützen, wobei zu diesen Maßnahmen auch das Abfangen und die Neutralisierung unbemannter Flugobjekte aus Belarus gehören;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>bedauert, dass im Zusammenhang mit der teilweisen Aufhebung der US-Sanktionen gegen Belarus am 13. Dezember 2025 keine Rücksprache erfolgt ist, wodurch die Solidarität mit den EU- und den NATO-Mitgliedern, gegen die sich die hybriden Angriffe aus Belarus richten, sowie die kollektive Unterstützung für diese Länder untergraben werden; hebt hervor, dass die Erklärungen des US-Sondergesandten für Belarus, wonach das belarussische De-facto-Regime zugesichert habe, die Ballonstarts zu stoppen, darauf hindeuten, dass man sich der Verantwortung bewusst ist, und für die Etablierung der staatlichen Verantwortung gemäß dem Völkerrecht wichtig sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>erklärt erneut, dass es Aljaksandr Lukaschenka nicht als rechtmäßigen Präsidenten von Belarus anerkennt; hebt hervor, dass eine Überprüfung der EU-Sanktionen gegen Belarus oder eine Zusammenarbeit mit dem Land nur infrage kommt, wenn Belarus einen dauerhaften, nachweisbaren und unumkehrbaren systemischen Wandel herbeiführt und die mehr als 1 100 verbleibenden politischen Gefangenen freigelassen werden; fordert Solidarität im Umgang mit den Bedrohungen, die vom Lukaschenka-Regime ausgehen, insbesondere mit Blick auf die Bedrohungen durch die staatlich orchestrierte Instrumentalisierung der Migration; verurteilt aufs Schärfste, dass das belarussische De-facto-Regime Migration für politische Zwecke instrumentalisiert;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>fordert eine vertiefte nachrichtendienstliche Zusammenarbeit der EU und der NATO im Bereich der Sicherheit des Luftraums und der Abwehr hybrider Bedrohungen; fordert eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO bei der Überwachung des litauischen Luftraums, wozu auch einheitliche Protokolle für die Einstufung von Zwischenfällen, eine gestärkte Rotation bei der Sicherung der Lufthoheit und abgestimmte Reaktionen auf das Eindringen von Ballons oder unbemannten Fluggeräten gehören; hält regelmäßige gemeinsame Übungen für geboten, bei denen hybride Bedrohungen aus der Luft simuliert werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, für die Möglichkeit der schnellen grenzüberschreitenden Verlegung militärischer und sicherheitsrelevanter Güter einschließlich Fähigkeiten zur Luftverteidigung und zur Abwehr von unbemannten Fluggeräten zu sorgen, um Litauen zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten und die NATO-Bündnispartner auf, die aktuellen strategischen und operativen Rahmen für den Umgang mit hybriden Bedrohungen neu zu bewerten, um Abschreckung, Vorsorge und zeitnahe Reaktionen zu stärken, sodass von einem reaktiven Konzept zu einer proaktiven Abschreckung übergegangen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>hebt hervor, dass der Schutz und die Resilienz der kritischen Infrastruktur, einschließlich der Verkehrs- und Luftverkehrsinfrastruktur, im nächsten MFR strukturell verankert und in angemessener Höhe finanziert werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>fordert die Kommission und Frontex – unter uneingeschränkter Achtung seines Mandats – auf, die litauische Grenze und die Luftraumüberwachung mithilfe von zusätzlichen Sensoren, Patrouillenflügen, mobilen Einrichtungen zur Abwehr unbemannter Fluggeräte und Echtzeit-Bedrohungsanalysen vermehrt zu stärken; stellt fest, dass die von Belarus verfolgten hybriden Taktiken strukturelle Schwachstellen offenlegen, die eine gemeinsame Reaktion der EU erfordern; begrüßt die europäische Drohnenabwehrinitiative als europäisches Leuchtturmprojekt, um unbemannte Fluggeräte zu erfassen, zu verfolgen und abzuwehren; begrüßt den vorgeschlagenen Schutzschild für die Ostflanke, mit dem Luft- und Drohnenabwehrfähigkeiten mit an Land und auf See stationierten Sicherheitseinrichtungen im Ostsee- und im Schwarzmeerraum verbunden werden sollen; fordert die Kommission auf, Maßnahmen zum Schutz der Infrastruktur des Transeuropäischen Verkehrsnetzes auszuarbeiten und die Kontinuität der transeuropäischen Verkehrsdienste mit Blick auf künftige hybride Angriffe zu sichern; fordert, dass diese Projekte rasch umgesetzt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>fordert eine vertiefte Zusammenarbeit zwischen der EU und der Ukraine bei Drohnentechnologien, der Abwehr unbemannter Fluggeräte, der Cyberabwehr und der Resilienz gegenüber hybriden Bedrohungen, wobei das Fachwissen der Ukraine als für die Sicherheit der EU strategisch wertvoll anerkannt werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>begrüßt, dass vor Kurzem ein neues Kriterium für die Verhängung von Sanktionen eingeführt wurde, das hybride Angriffe auf Mitgliedstaaten umfasst; fordert den Rat auf, zusätzliche gezielte Sanktionen gegen belarussische Amtsträger, staatliche und private Unternehmen sowie Einzelpersonen zu verhängen, die an der Herstellung und dem Einsatz unbemannter Fluggeräte und an allen anderen hybriden Operationen beteiligt sind, die auf die kritische Infrastruktur, Wirtschaftstätigkeiten und demokratische Institutionen abzielen; fordert den Rat auf, weitere sektorale Maßnahmen gegen Belarus zu ergreifen, etwa zusätzliche Beschränkungen der Luftfahrt und des Finanzsektors, weitere Einfuhr- und Investitionsverbote, umfassendere Verbote, Dienstleistungen zu erbringen, Einschränkungen beim Zugang zu Managementpositionen in der kritischen europäischen Infrastruktur sowie Verbote, Spenden des belarussischen De-facto-Regimes und belarussischer Einrichtungen, die sich in öffentlichem Eigentum befinden, entgegenzunehmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, darauf hinzuarbeiten, dass Belarus für sein Vorgehen von der internationalen Gemeinschaft zur Rechenschaft gezogen wird, wobei hier unter anderem die Bedrohungen der Zivilluftfahrt, das illegale Festhalten von Lkw-Fahrern und die transnationale Unterdrückung von belarussischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in EU-Mitgliedstaaten gehören, und diese Probleme in einschlägigen internationalen Foren anzusprechen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>fordert den Rat eindringlich auf, die Sicherheitsprioritäten an der östlichen Grenze in den nächsten MFR aufzunehmen, damit für dauerhafte EU-Investitionen in die Abwehr hybrider Bedrohungen, eine bessere Resilienz der kritischen Infrastruktur der EU, eine bessere militärische Mobilität und bessere Verteidigungstechnologien gesorgt ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>weist die Desinformation aus Belarus zurück, mit der gefälschte Belege verbreitet werden oder Spionage unterstellt wird; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die strategische Kommunikation zu stärken, Desinformation zu bekämpfen, die Urheber feindseliger Handlungen öffentlich zu benennen und den Empfehlungen aus dem Niinistö-Bericht nachzukommen, um die Gesellschaft zu wappnen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>fordert die europäischen Unternehmen und insbesondere Spediteure auf, die mit einer Tätigkeit in Belarus verbundenen Sicherheitsrisiken neu zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den EU-Mitgliedstaaten, der NATO, den Vereinten Nationen und dem belarussischen De-facto-Regime zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>