<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0004</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Wahrung und Förderung von Finanzstabilität in Zeiten wirtschaftlicher Ungewissheit</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0232/2025 - Berichterstatter: Johan Van Overtveldt)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Januar 2026 zu der Wahrung und Förderung von Finanzstabilität in Zeiten wirtschaftlicher Ungewissheit (2025/2051(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 24. Januar 2024 über die Makrofinanzaufsicht für Finanzinstitute, die Systemrisiken im Zusammenhang mit Nichtbanken-Finanzintermediären (NBFI) und deren Verflochtenheit mit Kreditinstituten nach Artikel 513 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (COM(2024)0021),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Financial Stability Review (Finanzstabilitätsbericht) der Europäischen Zentralbank (EZB) vom November 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Financial Stability Review (Finanzstabilitätsbericht) der EZB vom Mai 2025,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die im März 2025 von der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) durchgeführte vierteljährliche Überprüfung der Entwicklungen auf dem internationalen Banken- und Finanzmarkt,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Schreiben des Vorsitzenden des Finanzstabilitätsrats vom 21. Februar 2025 an die Finanzminister und Zentralbankpräsidenten der G20,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Sachstandsbericht des Finanzstabilitätsrats vom 22. Oktober 2024 mit dem Titel „G20 Crypto-asset Policy Implementation Roadmap“ (Fahrplan für die Umsetzung der Kryptoanlagenpolitik der G20),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Finanzstabilitätsrats vom Oktober 2021 mit dem Titel „Policy proposals to enhance money market funds resilience: Final report“ (Abschlussbericht über politische Vorschläge zur Verbesserung der Resilienz von Geldmarktfonds),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Antwort des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (ESRB) vom November 2024 auf die Konsultation der Kommission zur Bewertung der Angemessenheit makroprudenzieller Strategien für die Finanzintermediation von Nichtbanken mit dem Titel „A system-wide approach to macroprudential policy“ (Ein systemweiter Ansatz für eine makroprudenzielle Politik),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den im Februar 2025 vom ESRB veröffentlichten Compliance-Bericht in Bezug auf die Empfehlung des ESRB vom 2. Dezember 2021 zur Reform von Geldmarktfonds (ESRB/2021/9),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Aktualisierung des Frühlingsberichts 2025 des Gemeinsamen Ausschusses der Europäischen Aufsichtsbehörden vom 31. März 2025 über die Risiken und Schwachstellen im EU-Finanzsystem („Joint Committee Report on Risks and Vulnerabilities in the EU Financial System – Spring 2025“),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) vom 14. Februar 2022 zu der Überprüfung der Verordnung über Geldmarktfonds,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Internationalen Währungsfonds (IWF) über die weltweite Finanzstabilität vom 22. April 2025,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht von Mario Draghi vom 9. September 2024 mit dem Titel „The future of European competitiveness“ (Zur Zukunft der Wettbewerbsfähigkeit der EU, „Draghi-Bericht“),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht von Enrico Letta vom 17. April 2024 mit dem Titel „Much more than a market“ (Viel mehr als ein Markt, „Letta-Bericht“),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Juli 2011 zu dem Thema „Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise: Empfehlungen in Bezug auf die zu ergreifenden Maßnahmen und Initiativen“<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 33 E vom 5.2.2013, S. 140.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung vom 26. März 2025 mit dem Titel „Bankenunion – Jahresbericht 2024“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Währung vom 19. März 2025 zu der Bewertung der Angemessenheit des makroprudenziellen Rahmens für Nichtbanken in der EU,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A10-0232/2025),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass die Finanzstabilität nach wie vor ein Eckpfeiler der Widerstandsfähigkeit der Wirtschaft und des Wachstums ist und angesichts bedeutender Ungewissheit in der Wirtschaft, externer Schocks und Systemrisiken Aufmerksamkeit erfordert;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass in der Weltfinanzkrise offenbar wurde, dass fortgeschrittene Volkswirtschaften einem Risiko finanzieller Instabilität globalen Ausmaßes ausgesetzt sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass Russlands fortgesetzte Aggression gegen die Ukraine sowie die wirtschaftlichen Folgen dieser Aggression zu Inflationsdruck, Volatilität auf den Energiemärkten und finanzieller Unsicherheit geführt haben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass die Einführung von Zöllen zur Fragmentierung des Welthandels beiträgt, wodurch Störungen in den Lieferketten verschärft werden und zusätzliche Risiken für die Finanzmärkte und die Wirtschaft im Allgemeinen entstehen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass eine gut integrierte Kapitalmarktunion unentbehrlich ist, um Schocks abzufedern, Investitionen in der EU zu fördern und den Binnenmarkt weiter zu integrieren;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass die Stabilität der NBFI noch wichtiger wird, wenn die Europäische Union einen größeren Teil ihrer Finanzierung auf die Kapitalmärkte verlagert;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass NBFI in sehr unterschiedlichen Sektoren tätig sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass sich ein durch Handelsspannungen weiter gebremstes, schleppendes Wirtschaftswachstum nachteilig auf Unternehmen mit hohem Fremdkapitalanteil auswirkt und in der Folge das Kreditrisiko für Finanzinstitute steigt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass hohe Bewertungen von Vermögenswerten an den Aktienmärkten und den Märkten für Unternehmensanleihen Bedenken hinsichtlich möglicher Marktkorrekturen mit systemischen Folgen aufwerfen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass der Wohnimmobiliensektor, dem das Niedrigzinsumfeld zugutekommt, für die Finanzstabilität von grundlegender Bedeutung ist, zumal er eine zentrale Stellung in der Wirtschaft innehat, ein erheblicher Anteil des Privatvermögens in Immobilien konzentriert ist, der Finanzsektor maßgeblich an der Finanzierung von Immobilieninvestitionen mitwirkt und Immobilien als Sicherheiten auf den Kreditmärkten eine entscheidende Funktion zukommt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass die Komplexität und die Verflechtung der Finanzsektoren an Bedeutung gewonnen haben, wobei NBFI Nettogeber für Banken und die Wirtschaft im weiteren Sinne sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass der Einfluss von NBFI auf strategischen Finanzmärkten, etwa den Märkten für Staatsanleihen, gestiegen ist, was unter anderem daran deutlich wurde, dass Hedgefonds während der Zollkrise im April 2025 Cash-Futures-Geschäfte auf dem US-Schatzmarkt rückgängig gemacht haben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass die Widerstandsfähigkeit der EU-Geldmarktfonds durch gezielte Reformen im Einklang mit internationalen Standards erhöht werden könnte;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass der Finanzsektor nach wie vor Gefahren durch Cyberbedrohungen, Taktiken der hybriden Kriegsführung und versteckten Hebeleffekten ausgesetzt ist, wodurch die kritische Finanzinfrastruktur destabilisiert werden könnte;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Bankenunion und Kapitalmarktunion – Schockabfederung und Widerstandsfähigkeit</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>begrüßt, dass erneut eine Diskussion darüber geführt wird, ob es – wie im Draghi- und im Letta-Bericht skizziert – notwendig ist, die Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit der EU unter anderem durch besser integrierte Kapitalmärkte und eine ressourceneffiziente Wirtschaft wiederherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>fordert die Kommission auf, einer Agenda für die Kapitalmarktunion Vorrang einzuräumen und mit dieser Agenda die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu unterstützen, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>hebt das Ziel der Kapitalmarktunion hervor, privates Kapital effizienter zu mobilisieren, um die Investitionslücke der EU zu schließen, und betont, dass die Kapitalmarktunion der Schockabfederung dienlich sein kann; betont, dass mit der Agenda für die Kapitalmarktunion auch dazu beigetragen werden sollte, unausgewogenen Strukturen im Finanzsystem der EU entgegenzuwirken; bedauert, dass die steuerlich bedingte Bevorzugung von Fremd- gegenüber Eigenkapital fortbesteht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>stellt fest, dass die Vollendung der Bankenunion bei der Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion eine strategische Priorität sein muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass sich aus stärker integrierten Finanzmärkten und mangels einer kohärenteren Aufsicht Herausforderungen ergeben, zu denen auch der Zielkonflikt zwischen effizienter Risikoteilung und -diversifizierung einerseits und Ansteckungs-, Ausstrahlungs- und Verstärkungsrisiken andererseits gehört;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>stellt fest, dass ein Zielkonflikt im Hinblick auf die grenzübergreifende Bankenkonsolidierung gegeben ist, was einerseits die geografische Diversifizierung, grenzübergreifende Finanzdienstleistungen, Skaleneffekte und eine mögliche Schwächung der Verbindungen zwischen den Banken und dem Staat und andererseits das Problem der Systemrelevanz, die potenzielle Schwächung kleinerer Finanzzentren und die Verbindungen zu kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und zu der lokalen Wirtschaft anbelangt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>stellt fest, dass Systemrisiken auch von kleineren Instituten ausgehen können, da diese Institute stark korrelierte Bilanzen aufweisen können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>betont, dass der Zugang zu Kapital –etwa zu Risikokapital für Wachstumsunternehmen – wichtig ist, insbesondere für KMU, wobei die Finanzstabilität gewahrt und sichergestellt werden muss, dass Wachstum und Resilienz Hand in Hand gehen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Makrofinanzielle Risiken und geopolitische Unsicherheit</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>hebt hervor, dass das vorrangige Ziel der EZB die Wahrung der Preisstabilität ist und dass der ESRB, die europäischen Aufsichtsbehörden und die Zentralbanken einen entscheidenden Beitrag zur Finanzstabilität in der Union leisten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass das Eurosystem auf dem Grundsatz der monetären Dominanz aufgebaut ist; fordert, dass die Unabhängigkeit der EZB erhalten bleibt, da dieser Status ein Faktor für Finanzstabilität ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>betont, dass bestimmte Marktinterventionen der Zentralbank das Risiko von Marktverzerrungen bergen, die sich auf die Finanzstabilität auswirken könnten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>stellt fest, dass die EU externen Schocks ausgesetzt ist, weil sie stark mit ausländischen Finanzmärkten und ausländischen Unternehmen verflochten, der Finanzsektor der EU von Dienstleistern aus Drittstaaten abhängig und die EU infolge zunehmender handelspolitischer Spannungen im Zusammenhang mit der geopolitischen Unsicherheit Druck ausgesetzt ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>hebt hervor, dass hohe Staatsverschuldung und hohe Staatsdefizite Risiken bergen; weist erneut darauf hin, dass die Finanzkrise 2008 und die anschließende Krise im Euro-Währungsgebiet durch Marktbedenken hinsichtlich der Tragfähigkeit der Staatsverschuldung, den seinerzeit unzureichenden Regulierungsrahmen für Banken und die Übertragungseffekte über vernetzte Finanzsysteme ausgelöst wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>warnt vor Übertragungseffekten auf den Finanzsektor; nimmt in diesem Zusammenhang die Forderungen zur Kenntnis, systemische Schwachstellen zu entschärfen; betont jedoch, dass die haushaltspolitischen Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten im Zuge der künftigen Entwicklungen nicht geschwächt werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>fordert die Kommission auf, die Einhaltung des EU-Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung und die Konvergenz mit den Haushaltsregeln des Stabilitäts- und Wachstumspakts durchzusetzen, um für solide und tragfähige öffentliche Finanzen zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>stellt fest, dass durch Strukturreformen zwecks Stärkung der finanziellen und institutionellen Architektur des Euro-Währungsgebiets und eine Reduzierung der Marktfragmentierung die internationale Funktion des Euro gestärkt und unter Umständen die finanzielle und monetäre Stabilität erhöht werden könnten; nimmt die laufenden Diskussionen über den digitalen Euro zur Kenntnis;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>hebt hervor, dass sich aus stark hebelfinanzierten Finanzinstituten Instabilität ergeben könnte, stellt jedoch fest, dass diese Institute in der Wirtschaft Aufgaben wie Absicherung, Verbesserung der Marktliquidität, Preisfindung oder Risikoteilung übernehmen können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>hält es für besonders wichtig, dass sich die für die Makroaufsicht zuständigen Stellen bei der Analyse und Beaufsichtigung der Systemrisiken untereinander abstimmen und dass eine Anpassung an die mikroprudenzielle Aufsicht erfolgt, um die Kompatibilität sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>stellt fest, dass sich für die Finanzstabilität Risiken daraus ergeben können, dass physische Risiken durch Klima- und Naturgefahren und durch den Klimawandel bedingte Risiken immer häufiger eintreten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Belastungen im Bankensektor und Aufsicht über NBFI</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>betont, dass die Umsetzung der Basel-III-Vereinbarung sichergestellt werden muss, um die Widerstandsfähigkeit und weltweite Wettbewerbsfähigkeit der Banken in der EU zu verbessern; stellt fest, dass es nach wie vor an Klarheit über die Umsetzung der Basel-III-Standards in einigen wichtigen Ländern und Gebieten außerhalb der EU mangelt und dass das Bankensystem der Union in einem internationalen Kontext wettbewerbsfähig bleiben muss; hält es für sehr wichtig, die Integrität des Basler Rahmens zu wahren, und unterstreicht, dass Finanzstabilität an sich als Wettbewerbsvorteil gelten kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>erachtet es als sehr wichtig, einen soliden makroprudenziellen Rahmen beizubehalten und gleichzeitig für Vereinfachung, rechtliche Klarstellungen und eine Verringerung des Verwaltungsaufwands, insbesondere für kleinere Unternehmen, zu sorgen; betont, dass bei der Gestaltung und Anwendung makroprudenzieller Puffer Raum für Vereinfachung und Harmonisierung besteht; fordert die Kommission und die Aufsichtsbehörden auf, die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit, der Kosteneffizienz und der digitalen Vereinfachung nach Möglichkeit systematisch anzuwenden, ohne dabei die Finanzstabilität zu gefährden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>betont, dass eine Vereinfachung der nach der Finanzkrise von 2008 vorgenommenen Reformen in Betracht gezogen werden sollte, wenn damit eindeutige und nachweisliche Vorteile für die Realwirtschaft einhergehen und dabei keine Risiken für die Finanzstabilität bestehen; nimmt die Debatte über das Verbriefungspaket zur Kenntnis;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>nimmt die Analyse der EZB in Bezug auf dauerhafte Schwachstellen auf den Märkten für Gewerbeimmobilien zur Kenntnis, die sich durch steigende Raten und NBFI-Risikopositionen weiter verschärfen und einer genauen Überwachung bedürfen; fordert in diesem Zusammenhang den ESRB auf, die Stellung der NBFI, die auf Immobilienmärkten tätig sind, genau zu überwachen und entsprechende Empfehlungen auszusprechen; stellt zudem fest, dass eine hohe Verschuldung der privaten Haushalte gegeben ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>fordert die EZB nachdrücklich auf, mit Blick auf die strategische Autonomie im Rahmen des regelmäßig erfolgenden aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (SREP) zu untersuchen, in welchem Ausmaß Finanzinstitute geopolitischen Risiken, unter anderem den indirekten Auswirkungen von Sanktionen, Zöllen und der Fragmentierung der Wirtschaft, ausgesetzt sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>stellt fest, dass die systemische Bedeutung von NBFI steigt, da auf sie mehr als 40 % der Vermögenswerte des EU-Finanzsektors entfallen; ist der Ansicht, dass derlei Unternehmen, wenn sie unzureichend reguliert werden, zu Risiken für die Finanzstabilität beitragen können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass es vielfältige NBFI-Geschäftsmodelle gibt und NBFI eine wichtige Aufgabe bei der Finanzierung übernehmen; hebt hervor, dass es für viele Sektoren bereits eine sektorspezifische Regulierung auf der Ebene der EU gibt, etwa für Hedgefonds (die Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 über die Verwalter alternativer Investmentfonds und zur Änderung der Richtlinien 2003/41/EG und 2009/65/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 1095/2010 (ABl. L 174 vom 1.7.2011, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2011/61/oj).</FIELD></FOOTNOTE>), Geldmarktfonds (die Verordnung über Geldmarktfonds<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2017/1131 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über Geldmarktfonds (ABl. L 169 vom 30.6.2017, S. 8, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2017/1131/oj).</FIELD></FOOTNOTE>), Versicherungsunternehmen (Solvabilität II), Wertpapierfirmen (die Richtlinie<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie (EU) 2019/2034 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über die Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinien 2002/87/EG, 2009/65/EG, 2011/61/EU, 2013/36/EU, 2014/59/EU und 2014/65/EU (ABl. L 314 vom 5.12.2019, S. 64, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2019/2034/oj).</FIELD></FOOTNOTE> und die Verordnung<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2019/2033 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über Aufsichtsanforderungen an Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 575/2013, (EU) Nr. 600/2014 und (EU) Nr. 806/2014 (ABl. L 314 vom 5.12.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2019/2033/oj).</FIELD></FOOTNOTE> über Wertpapierfirmen) oder Pensionsfonds (die Richtlinie über Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie (EU) 2016/2341 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2016 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) (ABl. L 354 vom 23.12.2016, S. 37, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2016/2341/oj).</FIELD></FOOTNOTE>); stellt fest, dass der derzeitige Rahmen jedoch in erster Linie auf den Anlegerschutz und die Marktintegrität und nicht auf die Verringerung systemischer Risiken<FOOTNOTE><FIELD> Finanzstabilitätsbericht der EZB vom Mai 2025, S. 78.</FIELD></FOOTNOTE> ausgerichtet ist; fordert, dass die Regelungslücken in Bezug auf NBFI gründlich untersucht werden, auch in weniger regulierten Bereichen wie Family Offices und bei in der Supply-Chain-Finanzierung tätigen Unternehmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>nimmt den Bericht 2023 der Kommission über die Funktionsweise von Geldmarktfonds und die jüngsten Änderungen am Rahmen für Geldmarktfonds zur Kenntnis; fordert die Kommission auf, einen Vorschlag für eine Reform der Verordnung über Geldmarktfonds<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2017/1131 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über Geldmarktfonds (ABl. L 169 vom 30.6.2017, S. 8, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2017/1131/oj).</FIELD></FOOTNOTE> im Einklang mit internationalen Standards, den in anderen Rechtsräumen erzielten Fortschritten bei der Regulierung und den Empfehlungen des ESRB und der ESMA vorzulegen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Liquiditäts-, Nachschuss- und digitale Risiken</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>hebt hervor, dass der prozyklische Margenausgleich in Krisen wie COVID-19 und den energiepolitischen Wirren im Jahr 2022 zu einem erheblichen Liquiditätsstress geführt hat; weist darauf hin, dass die Liquiditätsvorsorge und in diesem Zusammenhang generell Hebeleffekte und Kapitalpuffer wichtig sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>fordert, dass Instrumente eingeführt werden, mit denen sich der Umfang und die Geschwindigkeit von Liquiditätsabflüssen infolge von Nachschussforderungen bei systemischen Ereignissen besser erfassen lassen, insbesondere im Fall von Energieversorgungsunternehmen und NBFI;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>betont, dass eine widerstandsfähige Clearinginfrastruktur, solide Sicherheitenrahmen und eine koordinierte Beaufsichtigung der zentralen Gegenparteien (central counterparties, CCPs) erforderlich sind; nimmt den Beschluss der Kommission zur Kenntnis, die Gleichwertigkeitsregelung für zentrale Gegenparteien mit Sitz im Vereinigten Königreich zu verlängern, und stellt fest, dass nach wie vor Bedenken hinsichtlich der Abhängigkeit der EU von CCPs mit Sitz in Drittstaaten bestehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>unterstützt eine größere Transparenz und makroprudenzielle Aufsicht bei Einschussverfahren, einschließlich Stresstests und Szenarioanalysen, die sich auf die jüngsten Arbeiten des Finanzstabilitätsrats zur Liquiditätsvorsorge für Nachschussforderungen und Sicherheitenanforderungen stützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>ist besorgt darüber, dass die Märkte für Kryptowerte, die dezentralen Finanzmärkte und das traditionelle Finanzsystem immer stärker miteinander verflochten sind; unterstützt den Finanzstabilitätsrat, die Normungsgremien und den ESRB in ihren Bemühungen, einen Regelungsrahmen zu schaffen und die Klassifizierung in diesem Rahmen zu harmonisieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>nimmt die Analyse des Finanzstabilitätsrats zur Kenntnis, wonach die Risiken für die Finanzstabilität, die sich aus den Märkten für Kryptowerte ergeben, derzeit begrenzt zu sein scheinen<FOOTNOTE><FIELD> Bericht der G20 über den Stand der Umsetzung der Krypto-Politik vom 22. Oktober 2024.</FIELD></FOOTNOTE>; macht jedoch darauf aufmerksam, dass die Entwicklungen auf den Märkten für Kryptowerte unter Umständen systemische Bedeutung haben; weist darauf hin, dass Kryptowerte hochgradig spekulative Werte sind und eine wichtige Funktion bei illegalen Transaktionen haben; fordert die Kommission und den ESRB nachdrücklich auf, die Entwicklungen in diesem Bereich genau zu verfolgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>begrüßt, dass die Europäische Union einen soliden Aufsichtsrahmen für Kryptowerte (MiCAR) geschaffen hat; erachtet eine rechtzeitige und kohärente Umsetzung als sehr wichtig, und fordert die Kommission auf, die verbleibenden Regelungslücken im Auge zu behalten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>hebt das rasche Wachstum des Stablecoin-Marktes hervor, der bislang weitgehend auf das Krypto-Gesamtsystem beschränkt ist; stellt fest, dass sich das Regulierungsumfeld in Bezug auf Stablecoins in wichtigen Drittstaaten rasch verändert; fordert die Kommission nachdrücklich auf, zu prüfen, ob es unter Umständen Ansteckungskanäle gibt, z. B. im Fall von Mehrfachemissionen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>hebt hervor, dass die Union Maßnahmen zur Stärkung der digitalen Resilienz von Finanzunternehmen angenommen hat, insbesondere durch die Verordnung über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (DORA)<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über die Betriebsstabilität digitaler Systeme im Finanzsektor und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009, (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 600/2014, (EU) Nr. 909/2014 und (EU) 2016/1011 (ABl. L 333 vom 27.12.2022, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2022/2554/oj).</FIELD></FOOTNOTE>; unterstützt Innovationen im Bereich des digitalen Finanzwesens und befürwortet umfangreiche Investitionen in die Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberangriffen, um die Finanzinfrastruktur vor externen Bedrohungen zu schützen; fordert die Kommission und die EZB auf, Abhängigkeiten des Finanzsystems der EU von Anbietern digitaler Dienste aus Drittstaaten, einzelne Fehlerpunkte und das Risiko hybrider Angriffe zu erfassen und dieses Problem anzugehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>betont, dass eine bessere finanzielle Allgemeinbildung zur individuellen Widerstandsfähigkeit, zu stabileren Finanzmärkten und zu einer stärkeren Beteiligung an der Kapitalmarktunion beitragen kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>stellt fest, dass die Aufrechterhaltung einer angemessenen und zuverlässigen Logistik und Infrastruktur für die Verfügbarkeit von Bargeld nach wie vor ein wesentliches Element der Finanzstabilität und des Vertrauens der Öffentlichkeit ist;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Verbesserung der aufsichtlichen Kohärenz, der Datenkapazitäten und der Krisenvorsorge</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>befürwortet einen ganzheitlichen, kohärenteren systemweiten und tätigkeitsbezogenen Aufsichtsansatz, wenn es darum geht, Risiken und Schwachstellen bei verschiedenen Arten von Tätigkeiten im Finanzsektor wie Kreditvergabe, Transaktionen und Vermögensverwaltung zu ermitteln und anzugehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>betont, dass ein robuster und belastbarer Rahmen wichtig für das Krisenmanagement ist; hebt hervor, dass dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus bei der Sicherstellung einer wirksamen Abwicklung ausfallender Institute eine wichtige Aufgabe zukommt, und befürwortet die Funktion der EZB als Kreditgeber letzter Instanz, um Liquidität und Vertrauen in Krisenzeiten zu sichern; stellt fest, dass es immer noch keine Letztsicherung für den Einheitlichen Abwicklungsfonds gibt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>unterstützt die EZB, den ESRB, die europäischen und nationalen Aufsichtsbehörden und die Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei der Wahrung der Finanzstabilität der EU und der Bewältigung neu auftretender globaler Finanzrisiken, wozu auch die kohärente Beaufsichtigung systemrelevanter grenzübergreifender NBFI durch die ESMA gehört;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>warnt vor Aufsichtsarbitrage und betont, dass versteckte, in der Vergangenheit zutage getretene Schwachstellen bei Hebeleffekten angegangen werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>fordert die Kommission auf, bei der Umsetzung der Empfehlungen des Finanzstabilitätsrats zu Hebeleffekten in der EU weiter sehr ambitioniert vorzugehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>hebt hervor, dass die Behörden sowohl auf nationaler Ebene als auch auf EU-Ebene über hochwertige, leicht zugängliche Daten und angemessene Ressourcen für die Datenanalyse verfügen sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>fordert, dass unter Beachtung der Datenschutzvorkehrungen die Transparenz und die Datenanalysefähigkeiten verbessert und die Mechanismen für den Datenaustausch zwischen nationalen und EU-Behörden harmonisiert werden, um einen breiteren Rahmen für die Risikoüberwachung und systemweite Stresstestkapazitäten zu schaffen, auch in Bezug auf Cyberresilienz, Energieausfälle und den Sicherheitenrahmen; stellt fest, dass einige nationale Behörden bereits mitgeteilt haben, dass sie beabsichtigen, Stresstests in Bezug auf die Verflechtungen zwischen dem Bankensektor und dem NBFI-Sektor durchzuführen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>fordert, dass die Zusammenarbeit mit internationalen Finanzinstitutionen – auch mit dem IWF, dem Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, der BIZ und dem Finanzstabilitätsrat – intensiviert wird, um grenzübergreifende Stabilitätsrisiken anzugehen;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>