<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0005</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Humanitäre Hilfe in einer Mehrfachkrise – Bekräftigung unserer Grundsätze für eine wirksamere und ambitioniertere Reaktion auf humanitäre Krisen</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0257/2025 - Berichterstatterin: Leire Pajín)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Januar 2026 zu der humanitären Hilfe in einer Mehrfachkrise – Bekräftigung unserer Grundsätze für eine wirksamere und ambitioniertere Reaktion auf humanitäre Krisen (2025/2085(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Artikel 208 und 214 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 3 Absatz 5 und Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union (EUV),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Genfer Abkommen von 1949 und ihre Zusatzprotokolle,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das von der EU und sämtlichen Mitgliedstaaten ratifizierte Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Resolution 2730 (2024) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 24. Mai 2024 über den Schutz des humanitären Personals und des Personals der Vereinten Nationen und des mit ihm in Verbindung stehenden Personals in bewaffneten Konflikten,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Resolution 1325 (2000) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 31. Oktober 2000 zu Frauen, Frieden und Sicherheit und die neun nachfolgenden diesbezüglichen Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, in denen die Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit dargelegt wird,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Internationale Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung, die 1994 in Kairo stattfand, ihr Aktionsprogramm und die Ergebnisse ihrer Überprüfungskonferenzen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Aktionsplattform von Peking und die Ergebnisse der nachfolgenden Überprüfungskonferenzen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung (SDG),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1257/96 des Rates vom 20. Juni 1996 über die humanitäre Hilfe<FOOTNOTE><FIELD>1 ABl. L 163 vom 2.7.1996, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/1996/1257/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die am 23. Mai 2016 unterzeichnete „Grand Bargain“-Vereinbarung, auf die diesbezüglichen unabhängigen Jahresberichte, insbesondere den Bericht aus dem Jahr 2021, und auf den bei der „Grand Bargain“-Jahrestagung vom 15. bis 17. Juni 2021 vorgelegten „Grand Bargain“-Rahmen 2.0 und die zugehörigen Anhänge sowie die erneuerten Verpflichtungen auf der „Grand Bargain“-Jahrestagung vom 19. bis 20. Juni 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 23. August 2016 zu den Ergebnissen des Humanitären Weltgipfels und den von den Teilnehmern bei diesem Gipfel eingegangenen Verpflichtungen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den vom Untergeneralsekretär für humanitäre Angelegenheiten und Nothilfekoordinator der Vereinten Nationen Tom Fletcher in einer Mitteilung an den Ständigen interinstitutionellen Ausschuss der Vereinten Nationen vom 10. März 2025 vorgeschlagenen „Humanitarian Reset“<FOOTNOTE><FIELD><STRING SUPERSCRIPT="on">2 </STRING>Mitteilung des Nothilfekoordinators Tom Fletcher an die humanitäre Gemeinschaft, 10. März 2025.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 10. März 2021 über humanitäre Maßnahmen der EU: neue Herausforderungen, unveränderte Grundsätze (COM(2021)0110),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Fahrplan der Kommission für die Frauenrechte,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den EU-Aktionsplan für die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rolle der Frau im auswärtigen Handeln (GAP III),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die aktualisierten Leitlinien der EU zur Förderung der Einhaltung des humanitären Völkerrechts<FOOTNOTE><FIELD>3 ABl. C 303 vom 15.12.2009, S. 12.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Dezember 2018 zu Frauen, Frieden und Sicherheit und den strategischen Ansatz der EU zu Frauen, Frieden und Sicherheit,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 20. Mai 2021 zu den humanitären Maßnahmen der EU, vom 22. Mai 2023 zur Schließung der Finanzierungslücke bei der humanitären Hilfe, vom 7. Mai 2024 zum Schutz im humanitären Kontext und vom 24. Juni 2024 zur Aktualisierung der Leitlinien der EU zum Thema Kinder und bewaffnete Konflikte,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 16. Dezember 2024 zu der Verstärkung der Unterstützung von Team Europa für globale Ernährungssicherheit und Ernährung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Welternährungsprogramm 2025 „Global Outlook“ (globale Perspektive),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Überblick über den weltweiten Bedarf an humanitärer Hilfe für das Jahr 2025 des Amtes der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht von UN Women aus dem Jahr 2025 mit dem Titel „At a breaking point: The impact of foreign aid cuts on women’s organizations in humanitarian crises worldwide“ (Am Anschlag: Wie sich Kürzungen der Auslandshilfe weltweit auf bei humanitären Krisen tätige Frauenorganisationen auswirken),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht 2024 des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz über das humanitäre Völkerrecht und die Herausforderungen infolge derzeitiger bewaffneter Konflikte,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) von 2025 über fragile Staaten,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Sonderbericht 15/2025 des Europäischen Rechnungshofs vom 18. Juni 2025 mit dem Titel „Aus der Ferne verwaltete humanitäre Hilfe der EU“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht über Gleichstellungsmaßnahmen 2030 mit dem Titel „Findings from the SDG Gender Index 2024: A gender equal future in crisis?’,(Ergebnisse des Gleichstellungsindex 2024 in Bezug auf die Ziele für nachhaltige Entwicklung: Die Zukunft der Gleichstellung der Geschlechter in Zeiten der Krise),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung der Außenminister der G7 vom 13. Mai 2022 zur Verstärkung vorausschauender Maßnahmen im Bereich der humanitären Hilfe,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Abschlussdokument der vierten internationalen Konferenz über Entwicklungsfinanzierung, auch bekannt als „Verpflichtung von Sevilla“ (Compromiso de Sevilla),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Leitfaden 2023 der Generaldirektion Europäischer Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe (GD ECHO) mit dem Titel „Promoting equitable partnerships with local responseers in humanitarian settings“ (Förderung gerechter Partnerschaften mit lokalen Einsatzkräften in humanitären Notsituationen),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung der Geber humanitärer Hilfe zu Klima und Umwelt vom März 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis darauf, dass die EU, ihre Mitgliedstaaten sowie deren nationale Gesellschaften auf der 34. Internationalen Konferenz der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung zugesagt haben, die Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch dessen Förderung, Verbreitung und Umsetzung zu stärken und humanitäres und medizinisches Personal zu schützen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis darauf, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten auf der 34. Internationalen Konferenz der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung zugesagt haben, den Zugang für humanitäre Hilfe zu ermöglichen und zu erleichtern, sich politisch und diplomatisch stärker zu engagieren und humanitäre Helfer verstärkt zu unterstützen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Mai 2025 zu einem neu gestalteten langfristigen Haushalt für die Union in einer Welt im Wandel<FOOTNOTE><FIELD><STRING SUPERSCRIPT="on">4 </STRING>Angenommene Texte, P10_TA(2025)0090.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. Juni 2021 zu der Lage im Hinblick auf die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte in der EU im Zusammenhang mit der Gesundheit von Frauen<FOOTNOTE><FIELD>5 ABl. C 81 vom 18.2.2022, S. 43.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 29. November 2018 zur Situation von Frauen mit Behinderungen<FOOTNOTE><FIELD>6 ABl. C 363 vom 28.10.2020, S. 164.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließungen zur humanitären Hilfe, insbesondere die Entschließungen vom 15. Dezember 2021 zu neuen Leitlinien für die humanitären Maßnahmen der EU<FOOTNOTE><FIELD>7 ABl. C 251 vom 30.6.2022, S. 80.</FIELD></FOOTNOTE>, vom 6. Juli 2022 über die Verbesserung der Ernährungssicherheit in Entwicklungsländern<FOOTNOTE><FIELD>8 ABl. C 47 vom 7.2.2023, S. 149.</FIELD></FOOTNOTE> und vom 23. November 2023 zu dem Entwurf einer innovativen Strategie für humanitäre Hilfe mit einem Blick auf aktuelle und vergessene Krisen<FOOTNOTE><FIELD>9 ABl. C, C/2024/4223, 24.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/4223/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Entwicklungsausschusses (A10-0257/2025),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass das multilaterale System der humanitären Hilfe aufgrund der hohen Zahl an Menschen mit dringendem Bedarf an humanitärer Hilfe, einer wachsenden Zahl fragiler Gegebenheiten sowie der Zunahme der Anzahl bewaffneter Konflikte im Vergleich zu 2023 vor beispiellosen Herausforderungen steht; in der Erwägung, dass im Jahr 2025 weltweit 305 Millionen Menschen dringend auf humanitäre Hilfe und Schutz angewiesen sind<FOOTNOTE><FIELD><STRING SUPERSCRIPT="on">10 </STRING>OCHA, Überblick über den weltweiten Bedarf an humanitärer Hilfe für das Jahr 2025.</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass sich der Begriff „Mehrfachkrise” auf zahlreiche komplexe und miteinander verbundene Krisen bezieht, die gleichzeitig auftreten<FOOTNOTE><FIELD><STRING SUPERSCRIPT="on">11 </STRING>Gemeinsame Forschungsstelle, „Unraveling the poly crisis with foresight and innovation“ (Die Mehrfachkrise mit Weitsicht und innovativ entschlüsseln), 26. März 2025.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass weltweit schätzungsweise über 319 Millionen Menschen von akuter Ernährungsunsicherheit betroffen sind, wobei rund 70 % von ihnen in fragilen oder konfliktbetroffenen Gebieten leben<FOOTNOTE><FIELD><STRING SUPERSCRIPT="on">12 </STRING>Globale Perspektive für 2025 des Welternährungsprogramms.</FIELD></FOOTNOTE>, in denen rund ein Fünftel der Bevölkerung unter Hunger leidet; in der Erwägung, dass die internationale Zusammenarbeit, insbesondere mit Partnern, die in der Lage sind, substanzielle Hilfe zu leisten, einschließlich der transatlantischen Zusammenarbeit, nach wie vor von entscheidender Bedeutung ist, um diese Herausforderungen zu bewältigen, insbesondere im Bereich der Ernährungssicherheit;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass bis 2030 über 90 % der Armut in der Welt auf Afrika entfallen werden; in der Erwägung, dass die mit Ernährung, Gesundheit und Bildung verbundenen Vorzüge entscheidend sind, um die betreffenden Bevölkerungsgruppen aus der Armutsfalle zu befreien; in der Erwägung, dass der Bedarf an humanitärer Hilfe im Jahr 2025 im östlichen und südlichen Afrika voraussichtlich am größten ist und dort 85 Millionen Menschen auf humanitäre Hilfe angewiesen sind; in der Erwägung, dass 35 % dieses Bedarfs allein auf die Krise im Sudan zurückgehen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass die Lage in Afghanistan die ohnehin schon knappen humanitären Ressourcen noch weiter belastet und die Notlage von Millionen von Menschen, darunter Frauen und Mädchen, die um ihr Überleben kämpfen, verschärft;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass nach Angaben des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) weltweit mehr als 122 Millionen Menschen gewaltsam vertrieben wurden, wobei fast 60 % von ihnen in fragilen oder konfliktbetroffenen Gebieten leben und mehr als 70 % der in der EU ankommenden Asylsuchenden aus diesen Gebieten stammen<FOOTNOTE><FIELD><STRING SUPERSCRIPT="on">13 </STRING>Trends zur Jahresmitte des UNHCR, 9. Oktober 2024.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass das System der humanitären Hilfe mit einer massiven Finanzierungskrise konfrontiert ist; in der Erwägung, dass im Jahr 2024 lediglich 43 % der von den Vereinten Nationen im selben Jahr für humanitäre Hilfe angeforderten 50 Mrd. US-Dollar bereitgestellt wurden; in der Erwägung, dass der Abbau der Programme der US-Behörde für internationale Entwicklung (USAID) und die Verringerung der Auslandshilfe anderer wichtiger Geber, darunter mehrere EU-Mitgliedstaaten, die Situation weiter verschlechtert und zu einem besorgniserregenden Rückgang der weltweiten Mittel für humanitäre, gesundheits-, gleichstellungs- und klimapolitische Initiativen geführt haben; in der Erwägung, dass bis Juli 2025 nur 13 %<FOOTNOTE><FIELD><STRING SUPERSCRIPT="on">14 </STRING>Das Weiße Haus, „Reevaluating and Realigning United States Foreign Aid“ (Neubewertung und Neuausrichtung der Auslandshilfe der Vereinigten Staaten), 20. Januar 2025.</FIELD></FOOTNOTE> der für den Aufruf der Vereinten Nationen 2025 für humanitäre Hilfe zur Unterstützung von 188 Millionen Menschen in 72 Ländern erforderlichen Mittel erreicht wurden; in der Erwägung, dass die Kürzungen der USAID-Mittel dazu führen könnten, dass bis 2030 über 14 Millionen Menschen sterben; in der Erwägung, dass mehr als 4,5 Millionen davon Kinder unter fünf Jahren sind<FOOTNOTE><FIELD><STRING SUPERSCRIPT="on">15 </STRING>The Lancet, „<STRING ITALIC="on">Evaluating the impact of two decades of USAID interventions and projecting the effects of defunding on mortality until 2030: a retrospective impact evaluation and forecasting analysis</STRING>“ (Bewertung der Auswirkungen von zwei Jahrzehnten USAID-Maßnahmen und Prognose der Auswirkungen der Mittelkürzung auf die Sterblichkeit bis 2030: eine retrospektive Wirkungsbewertung und Prognoseanalyse).</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass die Mittelkürzungen dazu beitragen, die Hungerkrise zu verschärfen, wo doch die akute Ernährungsunsicherheit bereits ein historisches Ausmaß erreicht hat; in der Erwägung, dass derartige Kürzungen unverhältnismäßige Auswirkungen auf Frauen, Mädchen, Menschen mit Behinderungen und Menschen haben, die in ländlichen und abgelegenen Gebieten leben, wodurch bestehende Formen der Ungleichheit verschärft werden<FOOTNOTE><FIELD><STRING SUPERSCRIPT="on">16 </STRING>Save the Children, „<STRING ITALIC="on">Girls Pay the Price As Aid Cuts Hit Countries with Deepest Gender Inequality</STRING>“ (Mädchen zahlen den Preis, wenn Hilfsgelder in Ländern mit der größten Geschlechterungleichheit gekürzt werden), 11. Oktober 2025.</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass lokale und nationale von Frauen geführte Organisationen und Frauenrechtsorganisationen zu den am stärksten Betroffenen gehören; in der Erwägung, dass diese Kürzungen die Sicherheit und das Wohlergehen von Binnenvertriebenen, Flüchtlingen und schutzbedürftigen Gruppen zusätzlich gefährden; in der Erwägung, dass diese Kürzungen verheerende Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen in der ganzen Welt – sie führen zu einer höheren Gesamtsterblichkeit, erhöhten Morbidität und zu mehr Behinderungen infolge ungleichen Zugangs zu Krankheitsbehandlung und -prävention sowie grundlegenden Dienstleistungen und Waren und erhöhen zugleich das Risiko des Ausbruchs von Infektionskrankheiten und Pandemien – und auf die Ernährungssicherheit haben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass mit Blick auf die verschiedenen Aufrufe zur humanitären Hilfe auffällige Diskrepanzen bei der Finanzierung bestehen, was darauf zurückzuführen ist, dass immer mehr Krisen in Vergessenheit geraten; in der Erwägung, dass als „vergessene Krisen“ schwere, lang anhaltende humanitäre Notlagen gelten, in denen die betroffene Bevölkerung keine oder nur unzureichende internationale Hilfe erhält und politisches Engagement zur Lösung der Krise unter anderem wegen des fehlenden Interesses der Medien ausbleibt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass die humanitäre Hilfe im derzeitigen Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) unzureichend bemessen war und daher regelmäßig auf Mittel aus der Soforthilfereserve zurückgegriffen werden musste; in der Erwägung, dass die EU andere Akteure auffordern muss, ihre Bemühungen im Bereich der humanitären Hilfe zu verstärken; in der Erwägung, dass die humanitäre Hilfe die lokalen Gemeinschaften nicht nur unterstützen, sondern sie auch mobilisieren und in die Hilfsmaßnahmen einbeziehen sollte;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass die Verknüpfung von humanitärer Hilfe, Entwicklung und Frieden in humanitären Kontexten von entscheidender Bedeutung ist, da sie die Koordinierung, Zusammenarbeit und Kohärenz zwischen den Sektoren fördert, um die Ursachen anhaltender Krisen anzugehen und zusätzlich Soforthilfe zu leisten; in der Erwägung, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten zusammen 42 % der weltweiten Entwicklungshilfe leisten; in der Erwägung, dass die OECD für das Jahr 2025 einen Rückgang der öffentlichen Entwicklungshilfe um 9 bis 17 % prognostiziert<FOOTNOTE><FIELD><STRING SUPERSCRIPT="on">17 </STRING>OECD, „Cuts in official development assistance“ (Kürzungen der öffentlichen Entwicklungshilfe), 26. Juni 2025.</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass die Kommission bis 2027 beabsichtigt, im Rahmen der Global-Gateway-Initiative bis zu 300 Mrd. EUR für nachhaltige und inklusive Investitionen zu mobilisieren; in der Erwägung, dass fragile Kontexte einen besonderen Ansatz und eine besondere Strategie der EU erfordern;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass Konflikte, der Klimawandel und wirtschaftliche Faktoren die drei Hauptursachen für den Anstieg des humanitären Bedarfs sind, die vom Menschen verursacht wurden und reversibel sind, wenn konzertierte und gemeinsame Bemühungen angestrengt werden; in der Erwägung, dass die Zahl der registrierten bewaffneten Konflikte 2023 ihren Höchststand erreicht hat; in der Erwägung, dass die Auswirkungen des Klimawandels und die Umweltzerstörung zu mehr Instabilität und Konflikten, klimabedingten Gefahren, Naturkatastrophen, Ressourcenknappheit, einschließlich unsicherer Wasserversorgung und Ernährungsunsicherheit, Binnenvertreibung und irregulärer Migration führen, wovon Frauen und schutzbedürftige Gruppen unverhältnismäßig stark betroffen sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass es in vielen Fällen, darunter bei Konflikten, Naturkatastrophen und Krankheitsausbrüchen, sowohl durch Regierungstruppen als auch in Gebieten, die von nichtstaatlichen bewaffneten Akteuren kontrolliert werden, zu einer alarmierenden Zunahme der Verweigerung eines sicheren und ungehinderten humanitären Zugangs zu Menschen in Not kommt, was durch die Zunahme gefährlicher und zerstörerischer Tendenzen bei der Auslegung und Anwendung des humanitären Völkerrechts und der humanitären Grundsätze der Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität und Unabhängigkeit noch verschärft wird; in der Erwägung, dass die vorsätzliche Verweigerung und der Einsatz des Zugangs für humanitäre Hilfe als Waffe, um politische und militärische Agenden voranzubringen, gegen die Verpflichtungen aus dem humanitären Völkerrecht verstößt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass die Missachtung des humanitären Völkerrechts zu anhaltenden sowie weit verbreiteten Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht und die internationalen Menschenrechtsnormen führt, darunter vorsätzliche Angriffe auf die Zivilbevölkerung, die Zerstörung lebenswichtiger Infrastrukturen wie Schulen und Krankenhäuser, gezielte Angriffe auf humanitäre Helfer, weit verbreitete sexualisierte Gewalt sowie die Rekrutierung von Kindersoldaten; in der Erwägung, dass die Zahl und der Einfluss bewaffneter nichtstaatlicher Akteure in globalen Konflikten zunehmen und dass diese Akteure für einige der tödlichsten Angriffe auf die Zivilbevölkerung verantwortlich sind; in der Erwägung, dass es hauptsächlich durch die Konflikte in Gaza und Sudan zu mehr Angriffen auf humanitäre Helfer, die Zivilbevölkerung und zivile Infrastruktur kommt als je zuvor<FOOTNOTE><FIELD><STRING SUPERSCRIPT="on">18 </STRING>OCHA, „World Humanitarian Day: Attacks on aid workers hit another record, humanitarians call for urgent action“ (Welttag der humanitären Hilfe: Angriffe auf Hilfsarbeiter erreichen einen neuen Höchststand, humanitäre Helfer fordern dringende Maßnahmen), 19. August 2025.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass nach Angaben der Vereinten Nationen im Jahr 2023 mehr als 600 Millionen Frauen und Mädchen in einem 50-Kilometer-Umkreis eines Konfliktgebiets lebten, was über 50 % mehr ist als vor zehn Jahren;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass konfliktbezogene sexuelle Gewalt insgesamt dramatisch zugenommen hat und die Vereinten Nationen im Jahr 2023 3 688 bestätigte Fälle registriert haben, was einem Anstieg von 50 % gegenüber dem Vorjahr entspricht, wobei 95 % der bestätigten Fälle Frauen und Mädchen betrafen und 32 % der Opfer Kinder waren<FOOTNOTE><FIELD><STRING SUPERSCRIPT="on">19 </STRING>Büro des Sonderbeauftragten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für sexuelle Gewalt in Konflikten, 15. Bericht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen über sexuelle Gewalt im Zusammenhang mit Konflikten, 4. April 2024.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>O.</NO.P>in der Erwägung, dass sich bestehende geschlechtsspezifische Ungleichheiten in Konflikt- und Krisenzeiten häufig verschärfen, wodurch Frauen und Mädchen unverhältnismäßig stark betroffen sind und unter anderem Gefahr laufen, vertrieben zu werden, geschlechtsspezifische Gewalt zu erleben oder von lebensrettenden Maßnahmen und Beschlussfassungsprozessen ausgeschlossen zu werden; in der Erwägung, dass berücksichtigt werden muss, dass Frauen, Mädchen im Jugendalter, Menschen mit Behinderungen, indigene Völker, LGBTIQ+-Personen und ältere Menschen in besonderer und vielfacher Hinsicht schutzbedürftig sind; in der Erwägung, dass der Anteil bilateraler Hilfe mit Zielen zur Gleichstellung der Geschlechter in der humanitären Hilfe in der Vergangenheit gering war, in den letzten Jahren weiter zurückgegangen ist und 2021/22 bei 17 %<FOOTNOTE><FIELD><STRING SUPERSCRIPT="on">20 </STRING>OECD, „Development Finance for Gender Equality 2024“ (Entwicklungsfinanzierung für die Gleichstellung der Geschlechter 2024), OECD Publishing, Paris, 2024.</FIELD></FOOTNOTE> stagnierte; in der Erwägung, dass Frauen bei der humanitären Hilfe eine wichtige Rolle als Ersthelferinnen einnehmen; in der Erwägung, dass es Menschen, die auf humanitäre Hilfe angewiesen sind, das Leben retten kann, wenn in die Gleichstellung der Geschlechter investiert wird; in der Erwägung, dass es Belege dafür gibt, dass eine geschlechtergerechte humanitäre Programmplanung äußerst rentabel ist, da jeder investierte USD einen Ertrag von 8 USD generiert<FOOTNOTE><FIELD><STRING SUPERSCRIPT="on">21 </STRING>UN Women, <STRING ITALIC="on">Fakten und Zahlen: Humanitäre Maßnahmen</STRING>, 15. April 2025.</FIELD></FOOTNOTE>, wobei in Bezug auf die Priorisierung nach wie vor Herausforderungen bestehen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>P.</NO.P>in der Erwägung, dass Gewalt gegen Frauen in all ihren Formen – sei es physische, sexuelle, psychische, wirtschaftliche oder digitale Gewalt – eine Verletzung der Menschenrechte, eine extreme Form der Diskriminierung von Frauen sowie eines der Haupthindernisse für die Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter darstellt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Q.</NO.P>in der Erwägung, dass Anti-Gender-Bewegungen zunehmend humanitäre Krisen instrumentalisieren, um gegen die Gleichstellung der Geschlechter vorzugehen und Frauenorganisationen, auch in Partnerländern der EU, zu delegitimieren;</P></CONS><CONS><P><NO.P>R.</NO.P>in der Erwägung, dass Kinder die Hälfte der von Krisen betroffenen Bevölkerung ausmachen und ihre Rechte in alarmierendem Maße verletzt werden, was dadurch noch verschärft wird, dass die Mittel für kinderbezogene Initiativen und Programme drastisch gekürzt wurden; in der Erwägung, dass über 473 Millionen Kinder – mehr als jedes sechste Kind weltweit – derzeit in konfliktbetroffenen Gebieten leben; in der Erwägung, dass die Rekrutierung von Kindersoldaten zugenommen hat; in der Erwägung, dass die Wahrscheinlichkeit, dass Kinder getötet oder verstümmelt, von bewaffneten Gruppen rekrutiert oder sexuell missbraucht werden, größer ist als bei Erwachsenen; in der Erwägung, dass Schätzungen zufolge mehr als 52 Millionen Kinder in konfliktbetroffenen Ländern nicht zur Schule gehen<FOOTNOTE><FIELD><STRING SUPERSCRIPT="on">22 </STRING>UNICEF, „<STRING ITALIC="on">‘Not the new normal’ – 2024 ‘one of the worst years in UNICEF’s history’ for children in conflict</STRING>“ (Nicht die „neue Normalität“ – 2024 eines der schlimmsten Jahre in der Geschichte von UNICEF für Kinder in Konflikten), 28. Dezember 2024.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>S.</NO.P>in der Erwägung, dass Kirchen und religiöse Organisationen dank des Vertrauens, das sie in Gemeinschaften genießen, ihrer Fähigkeit, Freiwillige zu mobilisieren, und ihrer häufigen Präsenz in schwer erreichbaren Gebieten einen einzigartigen Mehrwert für die Krisenreaktion bieten; in der Erwägung, dass ihr langfristiges Engagement und ihr ganzheitlicher Ansatz zur Unterstützung (Kombination von materieller und psychosozialer Unterstützung) für den Aufbau von Resilienz und dauerhaftem Frieden von entscheidender Bedeutung sind;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Sicherstellung der Achtung des humanitären Völkerrechts und Notwendigkeit einer EU-Strategie für humanitäre Diplomatie</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>begrüßt, dass sich die Kommission zur Erbringung humanitärer Hilfe verpflichtet hat und die EU und ihre Mitgliedstaaten weltweit nach wie vor die führenden Geber humanitärer Hilfe sind; besteht darauf, dass alle Staaten und Konfliktparteien verpflichtet und dafür verantwortlich sind, das humanitäre Völkerrecht und die internationalen Menschenrechtsnormen zu achten und sicherzustellen, dass dem Schutz der Zivilbevölkerung Vorrang eingeräumt wird und dass dies ein wesentliches Ziel des auswärtigen Handelns der EU, einschließlich ihrer humanitären Hilfe, bleibt; fordert die EU auf, die nicht verhandelbaren humanitären Grundsätze der Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität und Unabhängigkeit, die zunehmend unter Druck geraten, und die Förderung des humanitären Völkerrechts durch die Anwendung eines grundsatzgeleiteten und bedarfsorientierten humanitären Ansatzes weiter zu stärken und von Partnerschaften abzusehen, bei denen diese Grundsätze untergraben würden; weist darauf hin, dass die Union gemäß Artikel 3 Absatz 5 EUV den Schutz der Menschenrechte fördert und zur strikten Einhaltung und Weiterentwicklung des Völkerrechts, einschließlich der Achtung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen, beiträgt und die Gleichstellung der Geschlechter als einen ihrer zentralen Grundsätze im Einklang mit Artikel 2 EUV angesichts der derzeitigen Entpriorisierung der humanitären Hilfe, insbesondere für Frauen und Mädchen, wahrt; betont, wie wichtig es ist, den allgemeinen Zugang zu Dienstleistungen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit als Teil der humanitären Maßnahmen der EU und der Verpflichtung der EU, den Zugang zu Dienstleistungen im Bereich der reproduktiven Gesundheit und der Gesundheitsversorgung von Müttern sicherzustellen, zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>ist besorgt über zunehmende Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht in den vergangenen Jahren, die in einigen Fällen Berichten zufolge als strategische Methoden der Kriegsführung begangen werden; bedauert den schrumpfenden Handlungsspielraum für humanitäre Hilfe und die Aushöhlung der Einhaltung des humanitären Völkerrechts und der humanitären Grundsätze, die erhebliche Hindernisse für die Bereitstellung lebensrettender Hilfe in mehreren Konfliktsituationen darstellen; verurteilt aufs Schärfste die alarmierende Zunahme der Angriffe auf die Zivilbevölkerung und auf die für ihr Überleben erforderliche Infrastruktur, schwere Vergehen gegen Kinder sowie Angriffe auf humanitäre Helfer; verurteilt die eklatante Missachtung des Schutzes medizinischer Einrichtungen durch Angriffe auf Krankenhäuser, die fast jeden Konflikt kennzeichnen, was einen Verstoß gegen die Resolution 2286 (2016) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 3. Mai 2016 zum Schutz der Verwundeten und Kranken, des Sanitätspersonals und des humanitärem Personals in bewaffneten Konflikten darstellt; fordert, dass die für solche systematischen Angriffe verantwortlichen Täter zur Rechenschaft gezogen werden, und ruft die EU dazu auf, Sanktionen gegen staatliche oder nichtstaatliche Akteure in Erwägung zu ziehen, die den Zugang zu humanitärer Hilfe absichtlich behindern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Maßnahmen zur Verhinderung von Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht zu verstärken und Lücken bei der Überwachung von Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht durch eine unparteiliche und unabhängige Erhebung von Daten und ein wirksameres, evidenzbasiertes Eintreten zu schließen, um Täter zur Rechenschaft zu ziehen; fordert die Kommission auf, Mechanismen zur Überwachung und Berichterstattung über Herausforderungen beim Zugang zu humanitärer Hilfe in Konfliktsituationen zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>begrüßt die Annahme der Resolution 2730 (2024) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen über den Schutz des humanitären Personals und des Personals der Vereinten Nationen und des mit ihm in Verbindung stehenden Personals in bewaffneten Konflikten; betont, dass im Rahmen des humanitären Völkerrechts die Verpflichtung besteht, humanitäres Hilfspersonal zu respektieren und zu schützen, und hebt hervor, dass es wichtig ist, unabhängige, neutrale und unparteiische humanitäre Einsätze zu unterstützen, indem der humanitäre Raum vor direkten Angriffen, unbeabsichtigten Auswirkungen von Strategien zur Terrorismusbekämpfung und Sanktionsregelungen, Politisierung und irreführenden Narrativen bewahrt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>fordert konkrete Maßnahmen, damit die Vorkehrungen für den Schutz und die Sicherheit humanitärer Helfer im Einklang mit der Resolution 2730 (2024) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen wirksam umgesetzt werden, einschließlich der Einleitung von Untersuchungen, Transparenz und der Einleitung unparteiischer Ermittlungen bei Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht; betont, dass der größeren Gefährdung der Mitarbeiter vor Ort, die erhöhten Sicherheitsrisiken ausgesetzt sind, Rechnung getragen und dass ihnen besonderer Schutz gewährleistet werden muss; fordert die Kommission auf, Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz humanitärer Helfer zu unterstützen und Rechenschaftspflicht zu verlangen, wenn diese angegriffen werden; bekräftigt, wie wichtig Krisenreaktionsmechanismen sind, durch die humanitäre Helfer, die festgenommen oder eingeschüchtert werden oder mit anderweitigen Sicherheitsvorfällen konfrontiert sind, sofortige finanzielle, rechtliche und psychosoziale Betreuung angeboten wird, wobei die Initiative „Protect Aid Workers“ als Vorbild heranzuziehen ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>zeigt sich besorgt über die zunehmende Bedrohung, Schikanierung und Kriminalisierung von Menschenrechtsverteidigern und freiwilligen humanitären Helfern in Konflikt- und Krisensituationen; fordert die EU auf, deren Schutz als Priorität in ihr humanitäres Engagement aufzunehmen; bedauert die zunehmenden Versuche, humanitäre Hilfe ohne berechtigten Grund zur Besorgnis unter Strafe zu stellen, insbesondere lebensrettende Maßnahmen für Menschen, die vor Konflikten, Gewalt, Verfolgung oder Armut fliehen; fordert die Verabschiedung eines schützenden Rechtsrahmens, um gegen die Kriminalisierung von Hilfe vorzugehen, Straflosigkeit zu bekämpfen und humanitäre Ausnahmen in Sanktionsregelungen aufzunehmen, sowie von Maßnahmen, durch die verhindert werden soll, dass humanitäre Helfer durch Rechtsvorschriften zur Terrorismusbekämpfung kriminalisiert werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>bekräftigt seine Unterstützung für den Multilateralismus, dessen Dreh- und Angelpunkt die Vereinten Nationen sind; betont, dass die Maßnahmen der EU abgestimmt sein und mit denen internationaler Gremien im Einklang stehen müssen, und fordert die Kommission auf, ihre entscheidende Unterstützung für verschiedene Einrichtungen der Vereinten Nationen im humanitären Bereich fortzusetzen, mit dem Ziel, die humanitären Grundsätze und das humanitärer Völkerrecht einzuhalten; bekräftigt die Verpflichtung, die Mandate von Einrichtungen der Vereinten Nationen zu achten und deren Durchsetzung zu erleichtern, und verurteilt aufs Schärfste jeden Versuch, die Fähigkeit von Organisationen der Vereinten Nationen, ihre humanitären Aufgaben wirksam zu erfüllen, zu behindern, einzuschränken oder zu untergraben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>betont, dass die beispiellosen humanitären Krisen im Sudan und in der Demokratischen Republik Kongo, die heutzutage beide zu den schwerwiegendsten Krisen der Welt zählen, dringend angegangen werden müssen, zumal ein Drittel der Bevölkerung im Sudan dringend auf humanitäre Hilfe angewiesen ist und in vielen Teilen des Landes erwiesenermaßen ein alarmierendes Ausmaß an Ernährungsunsicherheit und Hungersnot herrscht – ähnlich wie in der Demokratischen Republik Kongo, wo 21 Millionen Menschen humanitäre Hilfe benötigen; fordert alle Konfliktparteien auf, für einen sicheren und ungehinderten Zugang zu humanitärer Hilfe im Einklang mit den humanitären Grundsätzen zu sorgen und das humanitäre Hilfspersonal zu respektieren und zu schützen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten ferner auf, die humanitäre Hilfe für Sudan, die Demokratische Republik Kongo und ihre Nachbarländer aufzustocken und insbesondere die Unterstützung für Überlebende konfliktbedingter sexueller Gewalt, lokale Resilienz- und Schutzprogramme sowie Programme zur Förderung der Rechte von Frauen und Kindern und der Gleichstellung der Geschlechter zu finanzieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>betont, dass humanitäre Hilfe und damit Hunger niemals politisiert oder als Waffe eingesetzt werden dürfen und die bedürftige Zivilbevölkerung unter uneingeschränkter Achtung des humanitären Völkerrechts erreichen sollten, ohne behindert oder manipuliert zu werden; bekräftigt, dass Verteilungsstätten, Zivilisten, humanitäre Helfer und medizinisches Personal geschützt werden müssen und nicht zum Ziel militärischer Handlungen werden dürfen; ist empört über die Tötung von 508 humanitären Helfern im Gazastreifen sowie über die wiederholten Angriffe auf Krankenhäuser und humanitäre Konvois; spricht sich entschieden gegen jedes System der Verteilung von Hilfe im Gazastreifen aus, das mit den humanitären Grundsätzen unvereinbar ist; bedauert, dass dieses Verteilungssystem zum Tod von mehr als tausend Palästinensern geführt hat, die Hilfe suchten; fordert eine internationale Reaktion und Untersuchung, um die Rechenschaftspflicht für mögliche Verstöße gegen das Völkerrecht sicherzustellen, die an von der Gaza Humanitarian Foundation verwalteten Standorten begangen wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>fordert die ungehinderte und umfassende Bereitstellung humanitärer Hilfe unter der Koordinierung der Vereinten Nationen und im Einklang mit den humanitären Grundsätzen; fordert die Öffnung aller einschlägigen Grenzübergänge und weist darauf hin, dass die Verweigerung des Zugangs zu lebensrettender humanitärer Hilfe eine kollektive Bestrafung darstellt, die einem Kriegsverbrechen gleichkommt; betont, dass alle internationalen humanitären Organisationen, insbesondere diejenigen, die Teil des Netzwerks der Vereinten Nationen sind, im Einklang mit Artikel 214 AEUV dringend uneingeschränkten, raschen, sicheren und ungehinderten Zugang zum gesamten Gazastreifen haben müssen; betont die zentrale Rolle des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) bei der Bereitstellung humanitärer Hilfe für palästinensische Flüchtlinge und bedauert die Versuche, es zu delegitimieren; fordert, dass das Mandat und die Finanzierung des UNRWA unter strenger Aufsicht und Rechenschaftspflicht vollständig wiederhergestellt werden, indem eine langfristige, nachhaltige, mehrjährige und vorhersehbare Finanzierung für ein reformiertes UNRWA sichergestellt wird, um lebenswichtige Dienstleistungen für palästinensische Flüchtlinge zu erbringen und weitere humanitäre Krisen zu verhindern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>fordert ferner, dass die humanitäre Hilfe der EU für die vom Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine betroffene Zivilbevölkerung aufrechterhalten und verstärkt wird, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf den Bedürfnissen von Binnenvertriebenen, Flüchtlingen, älteren Menschen und Kindern, einschließlich der Opfer von Zwangsdeportationen in die Russische Föderation und in besetzte Gebiete, liegen sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>weist insbesondere auf die Lage in Afghanistan hin, das mit einer schweren und komplexen humanitären Krise konfrontiert ist, weswegen dort über 23,7 Millionen Menschen auf Hilfe angewiesen sind; stellt fest, dass sich die Lage aufgrund der Ausweisung von Flüchtlingen aus Pakistan und dem Iran und der anhaltenden Instabilität in der Region wahrscheinlich weiter verschlechtern wird; begrüßt die von der EU zugesagte Unterstützung in Höhe von 266 Mio. EUR und fordert gezielte Maßnahmen auf lokaler Ebene zur Unterstützung von Frauen und Mädchen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>fordert die Kommission erneut auf, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) und den EU-Sonderbeauftragten (EUSR) sowie in Absprache mit Akteuren im Bereich der humanitären Hilfe eine EU-Strategie für humanitäre Diplomatie zu entwickeln, damit die Bemühungen verstärkt werden und für einen systematischeren und besser koordinierten Ansatz in der humanitären Diplomatie mit dem Ziel gesorgt wird, den Zugang zu humanitärer Hilfe sicherzustellen, humanitäres Hilfspersonal zu schützen und in bewaffneten Konflikten einen humanitären Raum zu sichern, wobei sie sich an die sich ständig ändernden Umstände anpassen und alle verfügbaren Instrumente nutzen sollten, indem sie das politische und wirtschaftliche Gewicht der EU durch politischen Dialog sowie Handels- und Hilfsbeziehungen einsetzen, auch um bei laufenden Konflikten über eine Einstellung der Feindseligkeiten, humanitäre Pausen und eine sichere Durchfahrt für Zivilisten und Hilfsgüter verhandeln zu können; fordert die Kommission auf, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten, dem EAD und den EUSR dafür zu sorgen, dass die operativen Erfahrungen der Akteure im Bereich der humanitären Hilfe, die regelmäßig konsultiert werden sollten, systematisch im Rahmen der hochrangigen humanitären Diplomatie Berücksichtigung finden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>fordert die Kommission auf, die Maßnahmen zur Verhinderung von Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht zu verstärken und Lücken bei der Überwachung von Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht durch die Erhebung von Daten und ein wirksameres, evidenzbasiertes Eintreten zu schließen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>betont, dass für einen unabhängigen Zugang für humanitäre Hilfe zu allen migrationsbezogenen Einrichtungen gesorgt werden muss, unter anderem zu Hafteinrichtungen, Registrierungszentren und informellen Grenzgebieten, in denen Frauen und LGBTIQ+-Personen einem erhöhten Risiko von Gewalt, Ausbeutung und Verweigerung wesentlicher Dienstleistungen, einschließlich der Gesundheitsversorgung im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit, ausgesetzt sind; fordert, dass für derartige Situationen transparente Überwachungs- und Rechenschaftsmechanismen geschaffen werden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Finanzierung humanitärer Hilfe</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>begrüßt die vorgeschlagene Aufstockung der Mittel für humanitäre Hilfe auf 25 Mrd. EUR für das Instrument „NDICI/Europa in der Welt“ und fordert eine erhebliche Aufstockung der Mittel für humanitäre Hilfe im nächsten MFR und eine abgesicherte, angemessene, kalkulierbare und dauerhafte Finanzierung, betont jedoch, dass Flexibilität für humanitäre Hilfe zweckgebunden werden sollte, insbesondere angesichts der zunehmenden Kluft zwischen dem Bedarf an humanitärer Hilfe und der Finanzierung, aber auch, um das Interesse der EU am Eintreten für Frieden und Stabilität in der Welt und ihre weltweite Glaubwürdigkeit als prinzipientreuer humanitärer Akteur und zuverlässiger Geber zu fördern; ist der Auffassung, dass alle EU-Organe und die Mitgliedstaaten dringend darauf hinarbeiten sollten, die internationale Zusammenarbeit zu fördern, um globale humanitäre Herausforderungen – insbesondere im Zusammenhang mit der globalen Ernährungsunsicherheit – gemeinsam zu bewältigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>fordert die Kommission auf, getrennte Haushaltslinien und Instrumente für humanitäre Hilfe beizubehalten, damit die Grundsätze der Neutralität, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit geachtet werden; spricht sich gegen die vorgeschlagene Zusammenlegung des Instruments für humanitäre Hilfe der EU mit dem Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt (NDICI/Europa in der Welt) im nächsten MFR aus und betont, dass die EU mit der Soforthilfereserve in der Lage sein muss, bei Bedarf sowohl auf den internen als auch auf den externen Bedarf der EU zu reagieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die humanitären Maßnahmen der EU im nächsten MFR von dieser erweiterten Flexibilität profitieren können, und zwar mittels erhöhter Transparenz, und dass dies nicht zulasten ihrer Neutralität, Wirkung, Glaubwürdigkeit und Berechenbarkeit geht; weist darauf hin, dass Transparenz von entscheidender Bedeutung ist, um sicherzustellen, dass der nächste MFR vor Missbrauch, Betrug und Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und die Werte der EU geschützt ist und dass die von der EU finanzierte humanitäre Hilfe und Entwicklungshilfe die Zivilbevölkerung erreicht, die sie benötigt; fordert die Kommission auf, ihre Kontrollmechanismen zu optimieren und für eine sorgfältige Auswahl lokaler Partner, eine strenge Überwachung der Verwendung der Mittel und eine verstärkte Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und internationalen Akteuren zu sorgen, um jegliche Gefahr der Umlenkung oder des Missbrauchs von Geldern auszuschließen; fordert stärkere Mechanismen der demokratischen Kontrolle über die Zuweisung und Verwendung von EU-Mitteln im Bereich der humanitären Hilfe, und zwar unter Berücksichtigung der Empfehlungen von Organisationen der Zivilgesellschaft hinsichtlich der Überwachung und Evaluierung der von der EU finanzierten humanitären Einsätze;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>bekräftigt, dass die Glaubwürdigkeit der EU als globaler Akteur im Bereich der humanitären Hilfe darauf beruht, ein engagiertes, grundsatzorientiertes, nachhaltiges und inklusives Engagement in von humanitären Krisen betroffenen Regionen, auch in fragilen Situationen und bei in Vergessenheit geratenen Krisen, aufrechtzuerhalten; bekräftigt, dass die humanitäre Hilfe nicht geopolitischen Zielen, der Migrationssteuerung oder Sicherheitszielen untergeordnet werden darf, und warnt davor, humanitäre Maßnahmen zu instrumentalisieren, um außenpolitische Ziele der EU oder ihrer Mitgliedstaaten zu erreichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>bekräftigt seine Forderung an die Kommission, einen stärker harmonisierten Ansatz für in Vergessenheit geratene Krisen auszuarbeiten, über ihre Zusage Bericht zu erstatten, 15 % ihres ursprünglichen jährlichen Haushalts für humanitäre Hilfe in vergessenen Krisen bereitzustellen, und zu verhindern, dass Mittel bei Krisen, für deren Beilegung bereits jetzt zu wenig Gelder vorliegen, abgezogen werden; fordert den Rat auf, die Aufmerksamkeit und Unterstützung der Mitgliedstaaten für die Beilegung solcher Krisen besser zu koordinieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>weist auf die besonderen Schwierigkeiten hin, mit denen Kinder und Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige beim Zugang zu humanitärer Hilfe konfrontiert sind; betont, dass derzeit trotz des bedeutenden Anteils von Kindern an der Bevölkerung der Länder, die öffentliche Entwicklungshilfe erhalten, nur ein Bruchteil (12 %) der öffentlichen Entwicklungshilfe für Kinder bestimmt ist, obwohl mit Investitionen in Kinder – und nicht nur in die Prioritäten verschiedener Wirtschaftszweige – eine dauerhafte Verbesserung ihres Lebensstandards und ihrer Gemeinschaften insgesamt gefördert wird; betont, wie wichtig es ist, den besonderen Bedürfnissen von Kindern, insbesondere Bildung und Schutz des Kindes, in allen Phasen der humanitären Hilfe, einschließlich Krisenvorsorge, Soforthilfe und Wiederaufbau, Vorrang einzuräumen; betont, dass der Schutz der Rechte und des Wohlergehens von Kindern für die langfristige Widerstandsfähigkeit und nachhaltige Entwicklung von wesentlicher Bedeutung ist; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, für spezielle Verfahren hinsichtlich der Finanzierung, Programmplanung und Koordinierung zu sorgen, um den besonderen Bedürfnissen von Kindern in einem humanitären Umfeld Rechnung zu tragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>betont, dass öffentliche Mittel angesichts der Verantwortung der Staaten, für eine angemessene und nachhaltige Finanzierung zu sorgen, weiterhin eine vorrangige Ressource für humanitäre Hilfe bleiben müssen, räumt jedoch ein, dass öffentliche Mittel allein nicht ausreichen werden, um die Finanzierungslücke bei der humanitären Hilfe zu schließen, weshalb neue Finanzierungsquellen, auch aus dem Privatsektor, in Erwägung gezogen werden müssen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, die Ressourcenbasis zu erweitern; indem die Entwicklung innovativer Ansätze und Partnerschaften zur Schließung der Finanzierungslücke bei der humanitären Hilfe zu unterstützen, und zwar in Zusammenarbeit mit internationalen Finanzinstituten, multilateralen Entwicklungsbanken, dem privaten Sektor (sofern jegliches private Engagement den humanitären Grundsätzen und dem Prinzip der vollständigen Transparenz entspricht) und der Wissenschaft, damit die internationale öffentliche humanitäre Hilfe ergänzt und die weltweite Finanzierungslücke im humanitären Bereich geschlossen wird; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, fortschrittliche und nachhaltige Finanzierungsmechanismen für humanitäre Hilfe zu erkunden; betont, dass mit den neuen Geberländern zusammengearbeitet werden muss, damit erreicht werden kann, dass sie ihren Beitrag zur humanitären Hilfe erhöhen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>begrüßt das von den Vereinten Nationen auf den Weg gebrachte „Humanitarian Reset“ und betont, dass dies eine Gelegenheit sein muss, die genutzt wird, um die humanitären Grundsätze und ein bedarfsorientiertes und auf den Menschen ausgerichtetes System zu stärken, und bei der es nicht nur darum geht, die Kosten zu senken; betont, dass die Effizienz und Wirksamkeit zu steigern ist, was ebenso wichtig ist, wie die Rechenschaftspflicht in Bezug auf die Umsetzung sicherzustellen, und dass kritische Bereiche wie der Schutzauftrag und Maßnahmen im Zusammenhang mit geschlechtsspezifischer Gewalt weiterhin im Mittelpunkt stehen müssen, da es dabei um Menschenleben geht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>begrüßt die intensiven Bemühungen der Kommission, die humanitären Lieferketten wirksamer und effizienter zu gestalten, die nahezu 70 % der Kosten für humanitäre Hilfe ausmachen und somit von entscheidender Bedeutung sind, wenn es darum geht, die immer größer werdende Finanzierungslücke zu schließen; fordert die Kommission auf, weiterhin einen strategischen Ansatz für Lieferketten auszuarbeiten und zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, ihrer gemeinsamen Verpflichtung nachzukommen, mindestens 0,7 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) als öffentliche Entwicklungshilfe (ODA) bereitzustellen, das Ziel von 0,2 % des BNE als öffentliche Entwicklungshilfe für die am wenigsten entwickelten Ländern bis 2030 zu erreichen und 10 % der Entwicklungshilfe für humanitäre Maßnahmen zu verwenden; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die humanitäre Hilfe den Bedürfnissen von Frauen und Mädchen als strategische Investition mit langfristigen positiven Auswirkungen für alle angemessen Rechnung trägt, bedauert jedoch, dass Frauenrechtsorganisationen nach wie vor systematisch unterfinanziert sind und weniger als 1 % der weltweiten öffentlichen Entwicklungshilfe erhalten<FOOTNOTE><FIELD><STRING SUPERSCRIPT="on">23 </STRING>Politischer Kurzbericht des ODI, „Where next for feminist foreign policy on funding feminist movements?“ (Was ist die nächste Aufgabe einer feministischen Außenpolitik, wenn es gilt, feministische Bewegungen finanziell zu unterstützen?) - https://media.odi.org/documents/ODI-ET-FundingMovements-PB-EN-May24-Final.pdf, Mai 2024.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>ist besorgt über die mögliche Verkleinerung von EU-Delegationen, auch in Drittländern, in denen umfangreiche humanitäre Hilfe geleistet wird; hält es im Gegenteil für unerlässlich, diese Strukturen in Ländern, die am stärksten von Krisen betroffen sind, zu stärken;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Entwicklung eines stärker integrierten Ansatzes in Bezug auf fragile Gegebenheiten</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>betont, dass die fragiler Gegebenheiten unterschiedlichster Art maßgeschneiderte Ansätze und eigens dafür vorgesehene Finanzierungsinstrumente erfordert, mit denen ein abgestimmtes Handeln von Akteuren in den Bereichen humanitäre Hilfe, Entwicklung und Frieden gefördert und gleichzeitig die auf Prinzipien fußende Zweckbindung der humanitären Hilfe geachtet wird, wird, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der Zusammenarbeit mit lokalen Akteuren und der Stärkung ihrer Handlungsfähigkeit bei den Verfahren der Entscheidungsfindung und der Programmdurchführung vorliegen sollte; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihr Engagement in den Fällen aufrechtzuerhalten und zu intensivieren, in denen es um von Fragilität und Konflikten betroffene Situationen geht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>fordert die Kommission auf, die Mitteilung über humanitäre Hilfe, wie in ihrem Arbeitsprogramm 2026 geplant, mit Schwerpunkt auf einem ambitionierten, auf die Menschen ausgerichteten und integrierten Ansatz für Fragilität und auf den entsprechenden Vorkehrungen zur Umsetzung anzunehmen und das Parlament zur Vorbereitung und Umsetzung dieser Strategie zu konsultieren; begrüßt, dass die Kommission nach eigenen Angaben beabsichtigt, eine integrierte Strategie zur Bewältigung von Fragilität und Konflikten auszuarbeiten; betont, dass es enorm wichtig ist, eine solche Strategie mit angemessen angepasster, kontextspezifischer Finanzierung zu auszuarbeiten, mit der die miteinander verknüpften Herausforderungen Frieden, Entwicklung, Klimaschutz und humanitärer Bedarf unter anderem durch eine stärkere Einbindung des lokalen Privatsektors unter uneingeschränkter Achtung der humanitären Grundsätze angegangen werden; fordert von der Kommission, bei dieser Strategie die geschlechtsspezifische Dimension zu berücksichtigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Länder nicht in endlose Zyklen der humanitären Hilfe geraten, sondern stattdessen zu einer nachhaltigen Entwicklung übergehen können, indem die lokalen Gemeinschaften gestärkt werden und eine Abhängigkeit von externen Lieferungen verhindert wird, was dadurch erreicht wird, dass grundlegende Dienstleistungen wie Bildung, Gesundheit und grundlegende Infrastruktur, nicht zuletzt durch die Global-Gateway-Strategie finanziert werden, die eine Reihe miteinander verknüpfter Ziele für nachhaltige Entwicklung voranbringen kann, indem mehrere Finanzierungsquellen, einschließlich Investitionen des Privatsektors, genutzt und dabei Sozial- und Umweltstandards eingehalten werden, die zu einem beschleunigten Wachstum, der Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze, der Verringerung von Armut und Einkommensungleichheit führen könnten, um eine widerstandsfähigere und inklusivere Entwicklung sicherzustellen, bei der niemand zurückgelassen wird; fordert die Kommission auf, die gemeinschaftlichen Kooperationsinstrumente für lokale Entwicklungspläne mithilfe spezifischer und gezielter Projekte umzusetzen, die bereits von den Mitgliedstaaten ausprobiert und getestet werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass der Klimawandel einer der Hauptursachen für Konflikte, Dürren, Hungersnöte und Migrationsströme ist; betont, dass der Anstieg des Meeresspiegels unter Umständen eine existenzielle Bedrohung für die kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern bedeutet, die zu den am stärksten vom Klimawandel betroffenen Ländern der Welt gehören;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Förderung wirksamer humanitärer Maßnahmen durch die Verknüpfung von humanitärer Hilfe, Entwicklung und Frieden, Lokalisierung der Hilfe und vorausschauende Maßnahmen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>fordert die EU auf, die Umsetzung des Ansatzes des dreifachen Nexus voranzubringen, damit die Hauptursachen von Krisen in Angriff genommen werden und der Aufbau der Widerstandsfähigkeit unterstützt wird, insbesondere in fragilen und von Konflikten betroffenen Situationen, indem lokale Organisationen, einschließlich von jungen Menschen und Frauen geführter Organisationen und religiöser Organisationen, die eine Schlüsselrolle bei der Reaktion auf humanitäre Krisen spielen, unterstützt werden und für deren uneingeschränkte, gleichberechtigte und konstruktive Beteiligung am Zyklus des humanitären Programms und an Entscheidungsprozessen auf allen Ebenen gesorgt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>fordert die Kommission auf, ihrer Zusage nachzukommen, bis 2027 mindestens 25 % ihrer humanitären Mittel lokalen Akteuren bereitzustellen, wozu unter anderem länderspezifische gebündelte Mittel und sonstige Finanzierungsverfahren, bei denen lokalen Akteuren Vorrang eingeräumt wird, genutzt werden, und der Frage nachzugehen, wie lokale Organisationen direkt Zuschüsse erhalten können, und dazu beizutragen, ihre Kapazitäten zu stärken, damit sie die Anforderungen in Bezug auf Regulierung, Transparenz und Rechenschaftspflicht erfüllen können; fordert die EU auf, der Finanzierung lokaler Organisationen Vorrang einzuräumen, die Unterstützung für junge Menschen, Frauen, Menschen mit Behinderungen, LGBTQI+ und andere schutzbedürftige Gruppen leisten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>fordert die Kommission auf, im nächsten MFR der mehrjährigen Finanzierung für Konfliktverhütung und Friedenskonsolidierung Vorrang einzuräumen, damit die Verbindungen zwischen humanitären Maßnahmen und Krisenreaktionsmechanismen und der längerfristigen Programmplanung für Friedenskonsolidierung und Entwicklung gestärkt werden; betont, wie wichtig es ist, die Koordinierungsmechanismen vor Ort bei den Maßnahmen der EU in den Bereichen humanitäre Hilfe, Entwicklung und Friedenskonsolidierung zu stärken, damit gemeinsame und kohärente Ergebnisse, auch mithilfe des Konzepts „Team Europa“ erzielt werden; betont, wie wichtig die Partnerschaft zwischen der EU und den Vereinten Nationen für die Stärkung des Zusammenhangs zwischen humanitärer Hilfe, Entwicklung und Frieden ist, wobei Mädchen und jungen Frauen, Menschen mit Behinderungen, Kindern und älteren Menschen in prekären Situationen besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist, und betont, wie wichtig die Finanzierung des Systems der Vereinten Nationen durch die EU ist; ist der Ansicht, dass sich strukturelle Ungleichheiten nach wie vor auf die Machtdynamik humanitärer Maßnahmen, den Zugang zu Finanzmitteln und die Beteiligung an der Entscheidungsfindung auswirken; fordert eine inklusivere, gerechtere und rechtebasierte Vorgehensweise in der humanitären Politik der EU, bei der lokale und bislang stets marginalisierte Akteure eine größere Führungsrolle übernehmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>stellt fest, dass vorausschauende Maßnahmen in krisenanfälligen Gegebenheiten im Vorfeld humanitärer Krisen ein wirksames Mittel sind, damit humanitärer Bedarf gar nicht erst entsteht oder gegebenenfalls gedeckt werden kann und Gemeinschaften dabei unterstützt werden, Schocks abfedern, sich entsprechend anpassen und ihre Widerstandsfähigkeit ausbauen zu können; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die Investitionen in Prävention, vorausschauende Maßnahmen und Katastrophenvorsorge beibehalten werden, um die Auswirkungen von Krisen auf die Bevölkerung und die Systeme abzumildern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>beharrt darauf, dass insbesondere bei von Fragilität und einer Gefährdung durch den Klimawandel gekennzeichneten Umständen ein faktengestütztes Konzept für vorausschauende Maßnahmen erforderlich ist, damit mehr hochwertige Daten und Risikoanalysen verfügbar sind und folglich die Frühwarnsysteme verbessert und Risikoprognosen in die humanitäre Planung einbezogen werden können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Investitionen in lokal geleitete und integrierte vorausschauende Maßnahmen wie Investitionen in Frühwarnsysteme, Risikoanalysen und die Widerstandsfähigkeit der Gemeinschaften erheblich zu erhöhen sowie für eine Erhöhung des Anteils der Klimamittel zu sorgen, die für die Stärkung der Widerstandsfähigkeit und Anpassungsmaßnahmen in den am stärksten katastrophengefährdeten Ländern und Regionen vorgesehen sind, und betont, dass es wichtig ist, eine verschiedene Akteuren, darunter zivilgesellschaftliche Organisationen und Netze auf lokaler Ebene, in vorausschauende Maßnahmen einzubeziehen, wozu prognosengestützte Finanzierung, Katastrophenvorsorge und Risikomanagement, insbesondere in fragilen und vom Klimawandel stark betroffenen Gebieten, gehören;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">25 Jahre seit der Annahme der Resolution 1325 (2000) im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen: für einen geschlechtersensiblen Ansatz bei der humanitären Hilfe</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>begrüßt die Fortschritte, die bei der Umsetzung der Resolution 1325 (2000) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und der Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit erzielt wurden, die ein wesentliches Instrument sind, um sicherzustellen, dass die Rechte von Frauen und Mädchen jederzeit geachtet werden; stellt fest, dass 25 Jahre nach ihrer Annahme nach wie vor große Umsetzungslücken bestehen, was Frauen betrifft, da diese in Friedensprozessen immer noch ausgegrenzt werden und unverhältnismäßig stark von Konflikten und Krisen betroffen sind, unter anderem durch weit verbreitete geschlechtsspezifische Gewalt, was eine verstärkte politische und finanzielle Unterstützung der Agenda durch die EU als Katalysator und Investition für dauerhaften und nachhaltigen Frieden und Entwicklung erfordert; fordert die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) auf, die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter sowie der Rechte und Stärkung der Rolle von Frauen, einschließlich der Umsetzung des Ziels für nachhaltige Entwicklung Nr. 5, weiterhin zu einer Priorität des gesamten auswärtigen Handelns der EU zu machen; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, der Umsetzung der Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit Vorrang einzuräumen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>fordert alle Parteien bewaffneter Konflikte auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte von Frauen und Mädchen zu fördern und sie vor allen Formen der in Konflikten angewandten sexuellen und geschlechtsspezifischen Gewalt, insbesondere vor Vergewaltigung, zu schützen, und erkennt an, dass diese Gewalt in Konflikten häufig zunimmt und systematisch als Kriegswaffe eingesetzt wird; weist auf den engen Zusammenhang zwischen bewaffneten Konflikten und humanitären Krisen und Klimakrisen sowie der Zunahme von irregulärer Migration, Menschenhandel und der Gefahr der Ausbeutung hin, von denen Frauen und Mädchen unverhältnismäßig stark betroffen sind; betont, wie wichtig die aktive, uneingeschränkte, gleichberechtigte und konstruktive Beteiligung von Frauen in allen Phasen eines Friedensprozesses ist, auch bei Verhandlungen über einen Waffenstillstand, Vermittlungsbemühungen, der Verhütung und Beilegung bewaffneter Konflikte, der Friedenskonsolidierung und dem Wiederaufbau nach Konflikten; fordert die Kommission, den EAD und die Mitgliedstaaten auf, die Anstrengungen zu verstärken, um den besonderen Bedürfnissen von Frauen und Mädchen und deren Beitrag zu Strategien zur Konfliktverhütung, Vermittlung und Friedenskonsolidierung Rechnung zu tragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>betont, dass Frauen im humanitären Kontext nicht nur als Opfer anerkannt werden sollten, sondern auch als Akteure des Wandels, die aktiv positive Veränderungen vorantreiben und ihr eigenes Schicksal gestalten; hebt die herausragende Rolle hervor, die Frauen als Ersthelferinnen und Führungspersönlichkeiten in Gemeinschaften und von Frauen geführten Organisationen im humanitären Umfeld bei der Krisenvorsorge, Krisenreaktion und bei Wiederaufbaubemühungen zukommt, indem lebensrettende Dienstleistungen bereitgestellt werden, wozu Unterkünfte, Dienste im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte, Hilfsangebote im Zusammenhang mit geschlechtsspezifischer Gewalt, Bargeldhilfe, vertrauenswürdiger gemeinschaftsbasierter Schutz, der Einsatz für die Rechte und Bedürfnisse von Frauen, Mädchen und ausgegrenzten Bevölkerungsgruppen und Engagement für Friedenskonsolidierung und Entwicklungsarbeit in ihren Gemeinschaften gehören, wobei sie jedoch nur 0,3 % der bilateralen Hilfe in fragilen Staaten erhalten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>bedauert, dass lokale von Frauen geführte Organisationen zu den am stärksten von den jüngsten Kürzungen der ausländischen Hilfe betroffenen Organisationen gehören, wobei die Hälfte von einer Schließung bedroht sind, und fordert eine bessere Zusammenarbeit mit ihnen bei der Programmplanung der humanitären Hilfe<FOOTNOTE><FIELD><STRING SUPERSCRIPT="on">24 </STRING>UN Women: <STRING ITALIC="on">„Humanitarian funding cuts threaten women’s rights: What’s at stake and how to help“</STRING> (Kürzungen der humanitären Mittel bedrohen die Rechte der Frauen: Was auf dem Spiel steht und wie man helfen kann), 13. Mai 2025.</FIELD></FOOTNOTE>; fordert die Kommission auf, spezifische, nachhaltige, flexible und mehrjährige Finanzmittel bereitzustellen, bestehende Partnerschaften aufrechtzuerhalten, den Zugang zu Mitteln zu vereinfachen und ihre Unterstützung für lokale von Frauen geführte Organisationen in humanitären Notsituationen auszuweiten, für ein wirksameres, inklusiveres und rechenschaftspflichtigeres System zu sorgen, um dies zu erreichen, indem sie ihre Mittel für lokale von Frauen geführte Organisationen aufstockt, die Nachverfolgung und Rechenschaftspflicht für humanitäre Mittel für lokale, von Frauen geführte Organisationen stärkt, die bestehenden Finanzierungsmechanismen und -verfahren an ihre Bedürfnisse und Kapazitäten anpasst und die Höhe der ihnen zur Verfügung gestellten direkten mehrjährigen Mittel erhöht; stellt mit Bedauern fest, dass fast die Hälfte (47 %) der befragten von Frauen geführten Organisationen und Frauenorganisationen damit rechnen, ihre Tätigkeit innerhalb der nächsten sechs Monaten einstellen zu müssen, wenn sich die derzeitige Finanzierungslage nicht ändert, dass sich gleichzeitig mehr als ein Drittel (35 %) dieser Organisationen nach wie vor in einem Zustand der Unsicherheit befinden und nicht in der Lage sind, ihre Arbeit zu planen oder aufrechtzuerhalten, und dass nur 18 % von ihnen angeben, ihre Tätigkeit voraussichtlich mehr als ein Jahr lang fortsetzen zu können<FOOTNOTE><FIELD><STRING SUPERSCRIPT="on">25 </STRING>UN Women, <STRING ITALIC="on">„At a breaking point: The impact of foreign aid cuts on women’s organizations in humanitarian crises worldwide“</STRING> (Am Zerreißpunkt: Die Auswirkungen von Kürzungen der Auslandshilfe auf Frauenorganisationen in humanitären Krisen weltweit), April 2025.</FIELD></FOOTNOTE>; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, 5 % ihrer Hilfe in von Fragilität gekennzeichneten Kontexten für von Frauen geführte Organisationen und Frauenrechtsorganisationen durch flexible und langfristige Finanzierung bereitzustellen, unter anderem durch die Bereitstellung von mindestens 5 % ihrer Mittel der öffentlichen Entwicklungshilfe für die Unterstützung dieser Organisationen im Rahmen des nächsten MFR;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>fordert die Kommission, den EAD und die Mitgliedstaaten auf, geschlechtergerechte Ansätze bei humanitären Maßnahmen zu fördern und ihre Unterstützung für die Beteiligung von Frauen an Entscheidungsprozessen im Bereich der humanitären Hilfe zu verstärken und hierfür die Schaffung von Bedingungen zu fördern, unter denen Frauen die Führung in Krisenlagen übernehmen können, und ferner sicherstellen, dass ihre Sichtweise und Bedürfnisse bei der Gestaltung und Bereitstellung von Hilfe gemäß den Zielen der Resolution 1325 (2000) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vorrangig berücksichtigt werden; fordert die Kommission auf, bei allen humanitären Planungen einen inklusiven, intersektionalen und geschlechtergerechten Ansatz zu verfolgen, bei dem die besonderen Bedürfnisse und Rechte von Frauen, Mädchen, Menschen mit Behinderungen, LGBTQI+ und sonstigen ausgegrenzten Bevölkerungsgruppen berücksichtigt werden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die konstruktive Beteiligung dieser Gruppen an der Gestaltung, Umsetzung und Bewertung von Programmen für humanitäre Hilfe sicherzustellen; hält es für notwendig, Menschen mit Behinderungen bei der von der EU finanzierten humanitären Hilfe Vorrang einzuräumen, wobei vor allem die Bedürfnisse und Prioritäten von Frauen und Kindern, die mit Behinderungen leben, berücksichtigt werden, unter anderem durch die Bereitstellung von Mitteln für lokale Organisationen und Netze von Frauen und Mädchen mit Behinderungen, die oft am besten in der Lage sind, auf Bedürfnisse zu reagieren, jedoch auch am stärksten von Mittelkürzungen betroffen sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass der Gleichstellung der Geschlechter bei der Reform und Umstrukturierung des humanitären Systems im Rahmen des „Humanitarian Reset“ unter Leitung der Vereinten Nationen weiterhin Vorrang eingeräumt wird und Finanzmittel und kritische Maßnahmen gesichert werden, wie etwa die Beibehaltung eines gesonderten Clusters innerhalb des humanitären Systems, das spezielle Maßnahmen in den Bereichen geschlechtsspezifische Gewalt, Gleichstellung der Geschlechter und Schutz vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch als wichtige lebensrettende Dienste umfasst; fordert die Kommission auf, für die systematische Durchführung strenger geschlechtsspezifischer Analysen, geschlechtsspezifisch aufgeschlüsselter Datenerhebungen, eine geschlechtergerechte Haushaltsaufstellung und geschlechtsspezifische Folgenabschätzungen zu sorgen, sich eigens geschlechtsspezifisches Fachwissen in der Kommission anzueignen und entsprechende Funktionen in Partnerorganisationen zu unterstützen sowie die Verwendung des Geschlechtergleichstellungs- und Altersmarkers der EU weiter auszubauen; begrüßt die wachsende Zahl von Gleichstellungsbeauftragten und die diesbezügliche Formalisierung, zumal 99 % der EU-Delegationen und 87 % der zentralen Dienststellen derzeit über Gleichstellungsbeauftragte verfügen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>bekräftigt, dass bei allen humanitären Maßnahmen geeignete und zeitnahe Dienste im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit Vorrang haben und zur Verfügung gestellt werden müssen, u. a. durch die Umsetzung des Mindestleistungspakets für reproduktive Gesundheit bei Notständen und den Übergang zu umfassenden Diensten, sobald die Lage dies zulässt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>bekräftigt seine Forderung nach der vollständigen Umsetzung der Resolution 1325 (2000) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und der dazugehörigen Folgeresolutionen durch die EU und ihre Mitgliedstaaten; begrüßt in diesem Zusammenhang die Fortschritte, die beim Aktionsplan der EU zu Frauen, Frieden und Sicherheit und beim EU-Aktionsplan für die Gleichstellung III erzielt wurden, und betont, dass die Kommission unbedingt einen vierten EU-Aktionsplan für die Gleichstellung vorlegen muss, für dessen Umsetzung angemessene Ressourcen erforderlich sind; bedauert, dass seit der Einführung des EU-Aktionsplan für die Gleichstellung III nur bei 3,8 % aller geschlechtergerechten und gezielten Maßnahmen das Hauptziel die Gleichstellung der Geschlechter ist; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass bei 85 % aller neuen außenpolitischen Maßnahmen die Gleichstellung der Geschlechter als wichtiges oder vorrangiges Ziel berücksichtigt wird und dass 20 % der öffentlichen Entwicklungshilfe in jedem Land Programmen zugewiesen werden, zu deren wichtigsten Zielen auch die Gleichstellung der Geschlechter gehört;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>ist zutiefst besorgt über den zunehmenden Einfluss ultrakonservativer, die Gleichstellung ablehnender und religiöser fundamentalistischer Bewegungen – sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU –, die darauf abzielen, die Grundrechte von Frauen und Mädchen, auch im Bereich der humanitären Hilfe, zu untergraben; betont, dass solche Bewegungen häufig Desinformation verbreiten, Dienste im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit stigmatisieren und den Schutz von Frauen vor geschlechtsspezifischer Gewalt abbauen; fordert die Kommission, den EAD und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die von der EU finanzierten humanitären Programme weiterhin fest auf internationalen Menschenrechtsstandards und der Gleichstellung der Geschlechter beruhen, und Organisationen der Zivilgesellschaft, gezielt gegen Angriffe von Akteuren zu unterstützen, die diese Rechte bedrohen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>weist auf die Gefahr der institutionellen Gewalt und Fahrlässigkeit vonseiten humanitärer Akteure hin, einschließlich gleichstellungsindifferenter Programme, unsicherer Rahmenbedingungen für Frauen und LGBTQI+ und einer mangelnden Rechenschaftspflicht für Verstöße; fordert verbindliche Standards der Geschlechtersensibilität, umfassende Berichterstattungssysteme und Null-Toleranz-Strategien für alle von der EU finanzierten humanitären Maßnahmen;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik sowie dem Europäischen Auswärtigen Dienst zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>