<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0007</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Dringend erforderliche ambitionierte Maßnahmen Europas zur Bekämpfung des Drogenhandels angesichts der Ermordung von Mehdi Kessaci</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(B10-0057/2026)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Januar 2026 zu den dringend erforderlichen ambitionierten Maßnahmen Europas zur Bekämpfung des Drogenhandels angesichts der Ermordung von Mehdi Kessaci (2025/3020(RSP))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vertrag über die Europäische Union (EUV) und den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere auf die Bestimmungen über den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere die Artikel über die Würde des Menschen, das Recht auf Leben, die Freiheit der Meinungsäußerung, die Rechte der Opfer und den Schutz personenbezogener Daten,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Drogenstrategien der Europäischen Union und ihre jüngste Fassung, die zusammen mit dem Aktionsplan der Europäischen Union zur Bekämpfung des Drogenhandels für den Zeitraum 2026-2030 veröffentlicht wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Arbeit der 1997 eingesetzten horizontalen Gruppe „Drogen“ des Rates, die für die Koordinierung der Maßnahmen der Europäischen Union im Bereich der Drogenbekämpfung zuständig ist,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Berichte und Analysen der Drogenagentur der Europäischen Union (EUDA), insbesondere den Europäischen Drogenbericht 2025,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Gründung der Europäischen Drogenkoalition, die mehr als 40 Länder umfasst und darauf abzielt, die internationale Zusammenarbeit gegen den Drogenhandel zu verstärken,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Arbeit der internationalen Kooperationsgruppe des Europarates zu Drogen und Sucht,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen von 1988 und die Arbeit des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das im Jahr 2000 in Palermo unterzeichnete Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität und die dazugehörigen Protokolle sowie auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die verschiedenen Maßnahmen, die von europäischen und internationalen Institutionen zur Verhütung und Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung der organisierten Kriminalität getroffen wurden,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie 2012/29/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 315 vom 14.11.2012, S. 57, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2012/29/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 20. November 1989 verabschiedete internationale Übereinkommen über die Rechte des Kindes,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Juni 2013 zu organisiertem Verbrechen, Korruption und Geldwäsche<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 65 vom 19.2.2016, S. 16.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Engagement der europäischen Einrichtungen bei der Bekämpfung des Drogenhandels, insbesondere der EUDA, Europol und Eurojust,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das EU-Gesetzgebungspaket zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung von 2024, einschließlich der Verordnung (EU) 2024/1624<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/1624, 19.6.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1624/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, der Richtlinie (EU) 2024/1640<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/1640, 19.6.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2024/1640/oj.</FIELD></FOOTNOTE> und der Einrichtung der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AMLA),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2024/1712 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Änderung der Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/1712, 24.6.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2024/1712/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Arbeit des Drogenforums der Zivilgesellschaft und seiner Jugendabteilung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die besonders kritische Lage in den Gebieten in äußerster Randlage,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das von dem Anti-Drogen-Aktivist Amine Kessaci veröffentlichte Werk mit dem Titel „Marseille, essuie tes larmes“ (Marseille, trockne deine Tränen) und seine Redebeiträge, in denen er dazu aufruft, dem Drogenhandel die Stirn zu bieten und eine Mobilisierung der Bevölkerung zu organisieren,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 136 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass der 20-jährige Mehdi Kessaci, der die französische Staatsangehörigkeit besaß und der Polizei nur deshalb bekannt war, weil er sich um eine Ausbildung im Polizeidienst beworben hatte, am 13. November 2025 in Marseille am helllichten Tag auf offener Straße ermordet wurde und dies vor dem Hintergrund von Gewalt im Zusammenhang mit dem Drogenhandel geschah, was die zunehmende Brutalität krimineller Netze und die unmittelbaren Auswirkungen dieser Gewalt auf Familien und lokale Gemeinschaften verdeutlicht;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass Mehdi Kessaci der Bruder von Amine Kessaci war, der sich als Aktivist, Autor und bekannte Persönlichkeit der Bürgerbewegung gegen die organisierte Kriminalität dem Kampf gegen den Drogenhandel verschrieben hat, dass er zweifellos aufgrund dieser familiären Bindung ermordet wurde, dass dieser Mord einen unmittelbaren Angriff auf das Recht auf freie Meinungsäußerung darstellt und der Verdacht besteht, dass es sich um eine Einschüchterungsmethode handelt, die an die Praktiken organisierter mafiöser Netze erinnert, dass dieses Verbrechen eine nationale Mobilisierung auslöste, bei der landesweit 10 000 Menschen zusammenkamen, um Amine Kessaci und seine Familie zu unterstützen und die Demokratie, die Meinungsfreiheit und die Rechtsstaatlichkeit vor dem Drogenhandel zu verteidigen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass dieser Mord Teil einer Reihe von Gewalttaten im Zusammenhang mit dem Drogenhandel in Marseille ist, die zu 24 Morden im Jahr 2024 und 49 Opfern im Jahr 2023 geführt haben, wobei immer mehr Minderjährige und Unschuldige betroffen sind, dass diese Geißel viele europäische Städte trifft und den sozialen Zusammenhalt, die Gesundheit und Sicherheit der Bürger sowie die Rechtsstaatlichkeit gefährdet, dass die Lage in den Gebieten in äußerster Randlage besonders kritisch ist, insbesondere angesichts der Tatsache, dass im Jahr 2025 allein in Guadeloupe und Martinique fast 90 Morde im Zusammenhang mit dem Drogenhandel verzeichnet wurden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass der Drogenhandel eine der schwerwiegendsten Bedrohungen für die innere Sicherheit der Europäischen Union darstellt und die organisierte Kriminalität, Gewalt und Korruption begünstigt, und dass nach Angaben von Europol fast 50 % der kriminellen Netze in Europa, von denen die größte Gefahr ausgeht, am Drogenhandel beteiligt sind, wobei der Drogenhandel für mehr als ein Drittel dieser Netze das alleinige Geschäftsmodell darstellt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass die Gewalt im Zusammenhang mit dem Drogenhandel in Europa in den letzten Jahren zugenommen hat, wobei organisierte kriminelle Gruppen zunehmend auf Schusswaffen zurückgreifen, und in der Erwägung, dass durchschnittlich 28 % der beschlagnahmten Schusswaffen in Europa mit dem Drogenhandel in Verbindung stehen, was den direkten Zusammenhang zwischen dem Drogenhandel und ernsthaften Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit verdeutlicht;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass die Drogenherstellung, der Drogenhandel und der Drogenkonsum rasch zunehmen und in der Europäischen Union ein beispielloses Niveau erreicht haben, dass nach Angaben der EUDA im Jahr 2023 in der Union 752 Tonnen Cannabis und 419 Tonnen Kokain beschlagnahmt wurden und dass 2,7 Millionen junge Erwachsene im Alter von 15 bis 34 Jahren angaben, diese Drogen im vergangenen Jahr konsumiert zu haben, dass in der EU jedes Jahr fast 500 Labore für synthetische Drogen ausgehoben werden und dass die Zahl der drogenbedingten Todesfälle im Jahr 2023 fast 7 500 erreicht hat, dass diese Entwicklungen eine Verallgemeinerung des Phänomens widerspiegeln, von dem alle Gebiete, Generationen und sozialen Gruppen betroffen sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass die europäischen Häfen wichtige strategische Einfuhrorte für illegale Drogen sind und etwa 70 % der Beschlagnahmungen von Drogen durch die Zollbehörden in Hafenanlagen erfolgen und dass kriminelle Netze die logistischen und personellen Schwachstellen dieser Anlagen ausnutzen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass die in der Fischerei und in Häfen tätigen Fachkräfte, wie Fischer und Hafenarbeiter, von Netzen des Drogenhandels angeheuert werden, die die Art ihrer Tätigkeit ausnutzen, um Drogen in die Europäische Union einzuführen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass der massive Anstieg des Drogenkonsums unmittelbare Auswirkungen auf den Drogenhandel hat und enorme Gewinne für Drogenhändler generiert, die sich eine finanzielle Machtposition verschaffen, die die Demokratie gefährden könnte, dass die nationale Kommission Frankreichs für Wahlkampf und politische Finanzierung auf den Einfluss von Netzen des Drogenhandels auf die bevorstehenden Kommunalwahlen aufmerksam gemacht hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass der Drogenhandel eine der lukrativsten Aktivitäten der organisierten Kriminalität ist, da er etwa ein Fünftel der weltweiten Erträge aus Straftaten ausmacht, und dass die Europäische Union mit einem beispiellosen Anstieg der Verfügbarkeit illegaler Drogen, insbesondere Kokain aus Südamerika, konfrontiert ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass die Netze des Drogenhandels versuchen können, Druck oder unzulässigen Einfluss auf lokale Mandatsträger und Wähler auszuüben, insbesondere auf kommunaler Ebene, wodurch die Integrität demokratischer Prozesse untergraben würde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass die von den Drogenhändlern erlangte finanzielle Machtposition die Demokratie durch Geldwäsche, Korruption, Unterwanderung der legalen Wirtschaft und die Fähigkeit krimineller Netze, auch innerhalb der Europäischen Union einen territorialen Einfluss zu erlangen und zu erweitern, gefährdet;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass die Bekämpfung von Geldwäsche, Steueroasen und der Unterwanderung der legalen Wirtschaft durch kriminelle Vereinigungen daher ein zentraler Hebel ist, um die Netze des Drogenhandels nachhaltig zu schwächen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass im Europäischen Schutzschild für die Demokratie hervorgehoben wird, dass organisierte Kriminalität und Korruption eine unmittelbare Bedrohung für die Rechtsstaatlichkeit und unsere demokratischen Institutionen darstellen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>O.</NO.P>in der Erwägung, dass digitale Instrumente und soziale Netzwerke zunehmend für die Anwerbung, Koordinierung und Begehung von Gewalttaten, insbesondere gegen Minderjährige, genutzt werden, was eine koordinierte und grundrechtskonforme europäische Reaktion erfordert;</P></CONS><CONS><P><NO.P>P.</NO.P>in der Erwägung, dass sich kriminelle Vereinigungen und ihre Praktiken weiterentwickelt haben, insbesondere durch die Digitalisierung ihrer Strategien, und dass daher die Ermittlungs-, Justiz- und Sozialstrukturen im Rahmen der Reaktion der Europäischen Union auf diese Geißel weiterentwickelt werden müssen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Q.</NO.P>in der Erwägung, dass die Prävalenz neuer psychoaktiver Substanzen in Europa zunimmt, darunter synthetische Cannabinoide, Cathinone und starke synthetische Opioide, die häufig in der EU hergestellt oder vertrieben werden und teilweise außerhalb internationaler und nationaler Kontrollen bleiben, dass ihre starke Wirkung und die geringen erforderlichen Mengen in Verbindung mit der Möglichkeit, ihre chemischen Strukturen leicht zu ändern, um die Rechtsvorschriften zu umgehen, einen schnell wachsenden und sehr lukrativen Markt für Drogenhändler schaffen und gleichzeitig erhebliche Risiken für die öffentliche Gesundheit und Sicherheit mit sich bringen, dass robuste Frühwarnsysteme, verstärkte Aufdeckungskapazitäten und koordinierte Reaktionen auf EU-Ebene wichtig sind, um der sich wandelnden Bedrohung durch neue psychoaktive Substanzen zu begegnen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>R.</NO.P>in der Erwägung, dass die Entwicklung und der nachhaltige Aufbau von Netzen des Drogenhandels häufig vor dem Hintergrund anhaltender sozialer und territorialer Ungleichheiten, eines unzureichenden Zugangs zu Beschäftigung, öffentlichen Dienstleistungen und Bildungsmöglichkeiten sowie eines Gefühls der institutionellen Vernachlässigung gekennzeichnet ist, insbesondere in bestimmten benachteiligten Stadtvierteln, und dass diese Schwachstellen einen Nährboden für die kriminelle Wirtschaft bilden sowie strukturelle Faktoren sind, die von Netzen des Drogenhandels ausgenutzt werden, um gefährdete, oft junge Handlanger anzuwerben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>S.</NO.P>in der Erwägung, dass die Kohäsionspolitik der EU mit ihren Finanzinstrumenten in der Vergangenheit dazu beigetragen hat, territoriale Ungleichheiten zu verringern, den sozialen Zusammenhalt zu stärken und strukturelle Investitionen in benachteiligten städtischen Gebieten zu unterstützen, und dass die von der Kommission für den mehrjährigen Finanzrahmen 2028-2034 geplanten Leitlinien sowie die Umsetzung der neuen Städteagenda der EU entscheidende Auswirkungen auf die Fähigkeit der EU haben werden, die Verwurzelung des illegalen Handels in diesen Gebieten nachhaltig zu verhindern;</P></CONS><CONS><P><NO.P>T.</NO.P>in der Erwägung, dass die von kriminellen Netzen erzielten Beträge durch Korruption begünstigt werden und diese verstärken können, da ihre finanzielle Machtposition es ihnen ermöglicht, sowohl Dienstleistungen für die Einwohner zu erbringen als auch in immer mehr Gebieten Angst zu schüren, was zu einer Art „Betäubung“ der lokalen Gemeinschaften führt, die immer weniger widerstandsfähig gegenüber der Geißel des Drogenhandels sind, dass die Ermordung von Mehdi Kessaci unter diese Einschüchterungsstrategien fällt, dass die Warnungen vor dem Einfluss des Drogenhandels auf Wahlen eindringlich auf die Gefahr hinweisen, die der Drogenhandel für die Grundrechte, die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit darstellt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>U.</NO.P>in der Erwägung, dass die Familien der Opfer, insbesondere die Mütter und nahen Angehörigen von Menschen, die von kriminellen Netzen getötet oder angeworben wurden, häufig eine entscheidende Rolle bei der Prävention, Sensibilisierung und Begleitung junger Menschen spielen, die dem Drogenhandel ausgesetzt sind, dass die Familien der Opfer des Drogenhandels jedoch nicht an der Gestaltung der europäischen und nationalen Maßnahmen zur Bekämpfung des Drogenhandels oder am Forum der Zivilgesellschaft gegen Drogen beteiligt sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>V.</NO.P>in der Erwägung, dass frühere Strategien deutlich gemacht haben, dass die repressiven Reaktionen besser mit Maßnahmen zur Prävention, Risikominderung und sozialen Gerechtigkeit in Einklang gebracht werden müssen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>W.</NO.P>in der Erwägung, dass die Drogenstrategie der Europäischen Union auf Eckpfeilern beruht, die die öffentliche Gesundheit, die Prävention, die justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit sowie die Zusammenarbeit mit Drittländern miteinander verbinden, und dass sie durch eine Komponente ergänzt werden sollte, die der sozialen Widerstandsfähigkeit der Gebiete und den gegen den Drogenhandel engagierten Gemeinschaften gewidmet wäre;</P></CONS><CONS><P><NO.P>X.</NO.P>in der Erwägung, dass die Verbreitung des Drogenhandels ein europaweites Phänomen ist und eine geeinte und entschlossene Reaktion erfordert, dass die europäischen Institutionen ihre Einsatzbereitschaft unter Beweis stellen müssen, damit keine weiteren Menschenleben mehr verloren gehen;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>verurteilt die Ermordung von Mehdi Kessaci aufs Schärfste; bringt sein tiefes Mitgefühl und sein aufrichtiges Beileid für seine Eltern und seine Familie, für seine Angehörigen und damit auch für alle direkten und indirekten Opfer des Drogenhandels in Europa und weltweit zum Ausdruck;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>würdigt das Engagement von Amine Kessaci, des Vereins „Conscience“ (Bewusstsein) und aller Aktivistinnen und Aktivisten, die sich gegen den Drogenhandel einsetzen und sich dabei oftmals in Gefahr begeben; hebt den Mut von Amine Kessaci hervor, der den Drogenhändlern trotz der Drohungen gegen ihn weiter die Stirn bietet; stellt fest, dass die Ermordung von Mehdi Kessaci ein Frontalangriff auf die Meinungsfreiheit, auf die künstlerische Freiheit und auf die Rechtsstaatlichkeit ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>weist darauf hin, dass die Arbeit von an der Basis tätigen Vereinen zum Jugendschutz, zum sozialen Zusammenhalt und zu einer lebendigen Demokratie beiträgt und oftmals kaum anerkannt, unterstützt oder geschützt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>betont, dass die Bekämpfung des Drogenhandels und der organisierten Kriminalität eine große Herausforderung für die gesamte Europäische Union darstellt, und zwar in Bezug auf die Sicherheit ebenso wie in Bezug auf die öffentliche Gesundheit, die soziale Gerechtigkeit und die Achtung der Rechtsstaatlichkeit;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>begrüßt die Annahme der neuen EU-Drogenstrategie und des dazugehörigen Aktionsplans und bekräftigt seine Unterstützung für einen ausgewogenen Ansatz, der auf der Senkung der Nachfrage, justizieller und polizeilicher Zusammenarbeit, der Zusammenarbeit mit Drittländern und Prävention – auch und vor allem im Internet – beruht; weist darauf hin, dass die früheren Pläne nicht ausreichten, um die Geißel des Drogenhandels zu bekämpfen, und dass es vielmehr in der Verantwortung aller liegt, diese Herausforderung zu bewältigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten in der neuen Drogenbekämpfungsstrategie aufgefordert werden, im Einklang mit der Richtlinie 2006/126/EG<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (ABl. L 403 vom 30.12.2006, S. 18, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2006/126/oj).</FIELD></FOOTNOTE> über den Führerschein in Bezug auf das Fahren unter Drogeneinfluss eine Null-Toleranz-Politik zu verfolgen und die verfügbaren grenzüberschreitenden Instrumente zur Durchsetzung dieser Vorschriften in vollem Umfang zu nutzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>unterstützt uneingeschränkt die Säule „Öffentliche Gesundheit und Prävention“ der EU-Drogenstrategie, die frühzeitige Prävention, Schadensminimierung, den Zugang zu Gesundheitsversorgung, Suchtbehandlung und soziale Wiedereingliederung vorsieht; weist darauf hin, dass Drogen sich in der gesamten Gesellschaft immer weiter verbreiten und immer mehr Menschen abhängig machen, und fordert ein umfassendes Engagement, um die psychische Gesundheit der Europäerinnen und Europäer sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>unterstützt den Vorschlag der Kommission, die Sicherheit bei der Bekämpfung des Drogenhandels zu erhöhen und in diesem Zusammenhang im Jahr 2026 den bestehenden Rahmenbeschluss zur Bekämpfung des Drogenhandels zu prüfen und die Vorschriften zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität zu modernisieren; unterstützt wesentliche Maßnahmen wie eine verstärkte öffentlich-private Zusammenarbeit, die es Post- und Paketdiensten ermöglichen soll, geschmuggelte Drogen leichter zu entdecken, sowie die Entwicklung einer neuen europäischen Strategie für Häfen, die zum Ziel hat, die Sicherheit und Widerstandsfähigkeit der Häfen und Lieferketten gegenüber dem Drogenhandel zu erhöhen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>begrüßt, dass sich Polizeikräfte, Strafverfolgungsbehörden, Streitkräfte, Zollbehörden, Richter und Staatsanwälte in der gesamten Europäischen Union für die Bekämpfung des Drogenhandels einsetzen; würdigt den wesentlichen Beitrag, den sie zum Schutz der öffentlichen Sicherheit leisten, und fordert eine verhältnismäßige und angemessene Aufstockung der Mittel, die den Polizei- und Justizbehörden zur Verfügung gestellt werden, um dieser wachsenden länderübergreifenden Bedrohung zu begegnen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>fordert, dass die personellen, materiellen und technologischen Ressourcen, die im Rahmen der Bekämpfung des Waffen-, Menschen- und Drogenhandels für die Kontrollen an den Außengrenzen bereitgestellt werden, sowie die gemeinsamen grenzüberschreitenden Einsätze zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung insbesondere an neuralgischen Punkten wie Marseille, Le Havre, Antwerpen, Rotterdam und Hamburg in enger Abstimmung mit der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache, Europol, Eurojust und der Drogenagentur der EU verstärkt werden, um die kriminellen Netze, die für Schießereien, Morde und Einschüchterungsversuche in ganz Europa verantwortlich sind, zu zerschlagen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>betont, dass die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen Zoll-, Strafverfolgungs-, Justiz- und Verwaltungsbehörden verstärkt werden müssen, und fordert die Kommission auf, den Rahmen zu schaffen, der erforderlich ist, um diese Bemühungen zu unterstützen und gleichzeitig die Grundrechte und den Schutz der Privatsphäre zu wahren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>weist darauf hin, dass bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität die wirtschaftlichen und finanziellen Strukturen des Drogenhandels unter anderem dadurch zerstört werden müssen, dass die Mechanismen zur Einziehung von durch Straftaten erlangten Vermögenswerten und die Bekämpfung von Steueroasen gestärkt werden; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, die neue Richtlinie (EU) 2024/1260 über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/1260, 2.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2024/1260/oj.</FIELD></FOOTNOTE> in vollem Umfang und wirksam zu nutzen und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit eingezogene Vermögenswerte sozialen Zwecken zugutekommen können, etwa indem eingezogene Vermögenswerte an Basisorganisationen, die gegen den örtlichen Einfluss des Drogenhandels vorgehen, wie dies beispielsweise in Italien der Fall ist, sowie an die Behörden, die im Zusammenhang mit dem Drogenhandel am stärksten von Gewalt bedroht sind, oder an die für die Ermittlungen zuständigen Justiz- und Zollbehörden übergeben werden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass Maßnahmen im Zusammenhang mit eingezogenen Vermögenswerten, die im öffentlichen Interesse oder für soziale Zwecke verwendet werden, in ihre nationalen Strategien zur Vermögensabschöpfung aufgenommen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>hält es für sehr wichtig, Anforderungen bezüglich justizieller Zusammenarbeit und Transparenz in die Außenbeziehungen und Abkommen der EU mit Drittländern, durch die die Routen des Drogenhandels führen, einzubeziehen; betont, dass die Zusammenarbeit mit einigen dieser Länder erfolgreich ist, während andere sich weigern, uneingeschränkt mit den europäischen Behörden zusammenzuarbeiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>begrüßt den erfolgreichen Abschluss von Abkommen zwischen Eurojust, Europol, Armenien, Bosnien und Herzegowina und dem Libanon;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>hält es für sehr wichtig, die Methoden krimineller Organisationen und ihre rasche Fortentwicklung gründlich zu untersuchen, um die am besten geeigneten Gerichtsverfahren zu entwickeln; fordert insbesondere, dass ein gemeinsamer Ansatz für das Vorgehen gegen die organisierte Kriminalität eingeführt und die Einführung einer Kronzeugenregelung geprüft wird, Minderjährige, die in kriminelle Netze hineingezogen werden, geschützt werden und die Bekämpfung des Drogenhandels mit den Bestimmungen über Geldwäsche und Korruption, Gelderpressung, Menschenhandel, Umweltkriminalität und Waffenhandel verknüpft wird; fordert, dass geprüft wird, ob die Europäische Staatsanwaltschaft bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität eine größere Rolle spielen kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>verpflichtet sich, den Drogenhandel und die Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Drogenkriminalität genauer und eingehender zu überwachen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>fordert, dass die personellen Ressourcen der Nachbarschaftspolizei und der Spezialkräfte der Polizei sowie der auf die Bekämpfung des Drogenhandels spezialisierten Gerichte einschließlich jener, die für die Bekämpfung der Geldwäsche zuständig sind, aufgestockt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>spricht sich dafür aus, dass die Behörden der Europäischen Union, die nationalen Behörden und die Mitgliedstaaten in Polizei-, Justiz- und Verwaltungsfragen verstärkt zusammenarbeiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>fordert, dass die Bekämpfung des Drogenhandels zu einer Säule der Strategie für die Häfen der EU und der Hafenallianz gemacht wird, wobei sowohl See- als auch Binnenhäfen einbezogen werden sollten, und dass Schulungs-, Präventions- und Schutzmaßnahmen für Hafenpersonal eingeführt werden; fordert, dass Hafenarbeiter und Fischer, die von Drogenhändlerringen unter Druck gesetzt, bedroht und erpresst werden, unterstützt und betreut werden; hebt den Stellenwert hervor, der dem Austausch nachrichtendienstlicher Erkenntnisse über die Beschlagnahme von Drogen, Grundstoffen und wichtigen Chemikalien sowie dem Einsatz von Überwachungstechnologien, die auf strategische Infrastrukturen ausgerichtet sind, zukommt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>fordert, dass die Bekämpfung des Drogenhandels zu einer Priorität der EU-Zollbehörde gemacht wird und dass die Zollbehörden mit den gleichen Instrumenten ausgestattet werden wie das Hafenpersonal;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>betont, dass künftige europäische Initiativen wie die Europäische Hafenallianz sowie die Reformen von Europol, Eurojust und der Europäischen Staatsanwaltschaft dazu beitragen sollten, die Integrität, Transparenz und Widerstandsfähigkeit der europäischen Häfen zu stärken, unter anderem durch einen besseren Schutz der Beamten und Mitarbeiter an vorderster Front vor Einschüchterungs- und Korruptionsrisiken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>betont, dass Prävention – auch in den sozialen Medien und auf digitalen Plattformen – eine fundamentale Rolle spielt, und fordert, dass die geltenden EU-Vorschriften und insbesondere das Gesetz über digitale Dienste wirksam umgesetzt werden, um Anwerbungen über das Internet, Aufstachelung zu Gewalt und die Organisation krimineller Aktivitäten zu unterbinden, und dass untersucht wird, inwiefern die betreffenden Vorschriften weiterentwickelt werden müssen; fordert die Staaten auf, im Rahmen ihrer Präventionspolitik auch auf eine klare Kommunikation zu setzen, die es den Verbrauchern ermöglicht, zu verstehen, dass sie zum gewaltsamen Vorgehen zerstörerischer krimineller Netze beitragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>betont, dass der Schutz Minderjähriger vor Anwerbung durch kriminelle Netze im Einklang mit dem Gesetz über digitale Dienste und der Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Schutz von Minderjährigen im Internet (2025/2060(INI)) vollständig in die Drogenpolitik integriert werden muss, wobei es unter anderem einer Zusammenarbeit mit digitalen Plattformen, gezielter Prävention und Früherkennung bedarf;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>betont, dass es in Ergänzung zu einem auf Sicherheit und strafrechtliche Verfolgung ausgerichteten Ansatz von entscheidender Bedeutung ist, in struktureller Weise die sozialen, wirtschaftlichen und räumlichen Faktoren anzugehen, die begünstigen, dass sich diese kriminellen Aktivitäten insbesondere in benachteiligten Stadtvierteln dauerhaft festsetzen; betont in diesem Zusammenhang die entscheidende Rolle, die die Instrumente des EU-Haushalts und insbesondere der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), der Kohäsionsfonds und der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) spielen, wenn es darum geht, langfristige Investitionen in den Zugang zu Beschäftigung, die Stadtsanierung, bürgernahe öffentliche Dienstleistungen, Bildung, Prävention und sozialen Zusammenhalt zu unterstützen und so dazu beizutragen, diese Räume widerstandsfähiger gegen illegale wirtschaftliche Aktivitäten zu machen und dafür zu sorgen, dass die Gemeinden kriminellen Organisationen standhalten können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>ist allerdings zutiefst besorgt über die von der Kommission geplanten Leitlinien für den mehrjährigen Finanzrahmen 2028-2034, insbesondere was die Gefahr einer weiteren Renationalisierung der Kohäsionspolitik, der Zusammenlegung der Mittel aus dem Kohäsionsfonds mit anderen Instrumenten und der Konzentration der Mittel ausschließlich auf die am wenigsten entwickelten Regionen betrifft; weist warnend darauf hin, dass diese Entwicklungen einen schädlichen Wettbewerb zwischen Prioritäten und Gebieten nach sich ziehen könnten, was zulasten notwendiger Investitionen in benachteiligte städtische Gebiete gehen könnte, die zwar in Zwischenregionen oder stärker entwickelten Regionen liegen, bei denen es sich aber um sozial extrem benachteiligte Stadtviertel handelt, in denen der Drogenhandel grassiert;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>betont, dass die von der Kommission jüngst angenommene neue EU-Städteagenda nur dann konkrete Ergebnisse zeitigen wird, wenn sie vollständig in künftige nationale und regionale Partnerschaftsprogramme integriert wird; fordert in diesem Zusammenhang, dass im Rahmen dieser Pläne konkrete, identifizierbare und mit ausreichenden Mitteln ausgestattete Maßnahmen für öffentliche Investitionen in benachteiligte Wohnviertel vorgesehen werden, um zu verhindern, dass diese Viertel dauerhaft marginalisiert und von kriminellen Netzen vereinnahmt werden; betont, dass mit Blick auf den Zusammenhalt für einen ortsbezogenen, integrierten und inklusiven Ansatz gesorgt werden muss, da ein solcher Ansatz unerlässlich ist, damit keine Gemeinde zurückgelassen wird und die Sicherheit, die soziale Gerechtigkeit und der Zusammenhalt in der Europäischen Union nachhaltig gestärkt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>weist darauf hin, dass die Erfolge, die Italien mit seiner Strategie gegen die Mafia erzielt hat, weitgehend auf die Mobilisierung der Zivilgesellschaft zurückzuführen sind; fordert daher, dass die Zivilgesellschaft und insbesondere vor Ort tätige Vereine umfassend und vollständig in die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Drogenhandels einbezogen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>betont, dass die Erfahrungen und Stimmen der Familien der Opfer in den Mittelpunkt der Entwicklung, Umsetzung und Bewertung der europäischen Drogenpolitik gestellt werden müssen, wobei es gilt, ihre entscheidende Rolle bei der Prävention und der Unterstützung gefährdeter Personen zu würdigen; fordert daher, dass sie umfassend in die künftigen Maßnahmen der EU und der Mitgliedstaaten zur Bekämpfung des Drogenhandels einbezogen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>fordert, dass Vertreter der Opfer und der betroffenen Familien von den für die Drogenstrategie zuständigen Steuerungsgremien, den Ausschüssen beteiligter Akteure und den Mitgliedstaaten in strukturierter Weise beteiligt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>bringt seine Unterstützung für alle vor Ort tätigen Akteure wie etwa Strafvollzugsbeamte, Vereine, Kinder- und Jugendhelfer, Sozialarbeiter und lokale Gebietskörperschaften zum Ausdruck; betont, wie wichtig eine angemessene finanzielle Unterstützung dieser Initiativen durch die EU ist, und weist darauf hin, dass in diesem Zusammenhang sowohl Mittel für soziale Maßnahmen als auch Mittel im Rahmen des Vorschlags für eine Verordnung über die Unionsunterstützung im Bereich der inneren Sicherheit für den Zeitraum 2028 bis 2034 (COM(2025)0542) aufgebracht werden könnten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, an einer Koordinierung bewährter Verfahren für den Schutz von Opfern und Zeugen auf europäischer Ebene zu arbeiten und dabei der häufig prekären sozialen und wirtschaftlichen Lage der betroffenen Familien Rechnung zu tragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, die Sicherheit von vom Drogenhandel betroffenen Familien zu gewährleisten, indem dafür gesorgt wird, dass sie umziehen und eine Beschäftigung aufnehmen können, und fordert die Kommission auf, diesen Aspekt in ihren Wohnraumplan aufzunehmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, diejenigen zu unterstützen, die wie Amine Kessaci und Roberto Saviano ihre Stimme gegen die organisierte Kriminalität erheben, und diese Unterstützung zu einer Säule der Verteidigung der Rechtsstaatlichkeit und der Meinungsfreiheit zu machen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie den betroffenen internationalen Einrichtungen und Organisationen zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>