<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF2" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0012</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Umsetzung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik – Jahresbericht 2025</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0253/2025 - Berichterstatter: David McAllister)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Januar 2026 zur Umsetzung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik – Jahresbericht 2025 (2025/2164(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union (EUV), insbesondere auf die Artikel 14, 16, 21, 24, 36 und 41,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 25. Juni 2025 mit dem Titel „Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – unsere Prioritäten im Jahr 2025“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 18. Dezember 2025,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Mai 2025 zu der Rückkehr von durch Russland zwangsweise überführten und deportierten ukrainischen Kindern<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P10_TA(2025)0096.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Juli 2025 zu der Tragweite des Kriegs Russlands gegen die Ukraine für die Menschen und der dringenden Notwendigkeit, Russlands Aggression zu beenden, sowie zu der Lage der illegal inhaftierten Zivilisten und Kriegsgefangenen und den anhaltenden Bombenangriffe auf Zivilisten<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P10_TA(2025)0160.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. November 2022 zur Einstufung der Russischen Föderation als dem Terrorismus Vorschub leistender Staat<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 167 vom 11.5.2023, S. 18.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Bemerkungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 22. September 2025 vor der Generalversammlung anlässlich des 80. Jahrestags der Vereinten Nationen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Rede zur Lage der Union, die die Präsidentin der Kommission Ursula von der Leyen am 10. September 2025 gehalten hat,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Oktober 2025 zu der politischen Strategie der EU zu Lateinamerika<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P10_TA(2025)0221.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den EU-Aktionsplan für die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rolle der Frau im auswärtigen Handeln 2021-2025 (GAP III),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung des Gipfeltreffens zwischen der EU und der Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten (CELAC), die am 18. Juli 2023 angenommen wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung auf dem vierten Gipfeltreffen EU-CELAC vom 9. November 2025,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das am 29. Juni 2022 angenommene Strategische Konzept 2022 der NATO,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung des NATO-Gipfeltreffens in Den Haag vom 25. Juni 2025,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die 2004 angenommenen EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern, die 2008 aktualisiert und 2020 durch einen Umsetzungsleitfaden konkretisiert wurden,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Januar 2025 zu Desinformation und Geschichtsfälschung seitens Russlands zur Rechtfertigung des Angriffskrieges gegen die Ukraine<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/2147, 23.4.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/2147/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Charta der Vereinten Nationen vom 26. Juni 1945,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs vom 17. Juli 1998,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. November 2002 zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über den Zugang des Europäischen Parlaments zu sensiblen Informationen des Rates im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungspolitik<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 298 vom 30.11.2002, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine gemäß Artikel 150 seiner Geschäftsordnung angenommenen früheren Entschließungen zu Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht von Sauli Niinistö vom 30. Oktober 2024 mit dem Titel „Safer Together – Strengthening Europe’s Civilian and Military Preparedness and Readiness“ (Gemeinsam für mehr Sicherheit – Stärkung der zivilen und militärischen Vorsorge und Bereitschaft Europas),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Januar 2024 zu den sicherheits- und verteidigungspolitischen Auswirkungen des Einflusses Chinas auf die kritische Infrastruktur in der Europäischen Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/5719, 17.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/5719/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. Oktober 2024 zu der falschen Auslegung der UN-Resolution 2758 durch die Volksrepublik China und ihren ständigen militärischen Provokationen rund um Taiwan<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/487, 29.1.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/487/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. September 2025 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss, im Namen der Europäischen Union, des Erweiterten Abkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Kirgisischen Republik andererseits<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P10_TA(2025)0170.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. Februar 2024 zur Umsetzung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik – Jahresbericht 2023<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6739, 26.11.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6739/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die auf dem Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der EU und des Vereinigten Königreichs abgegebene gemeinsame Erklärung vom 19. Mai 2025,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung nach dem ersten Gipfeltreffen EU-Zentralasien vom 4. April 2025,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung von Kiruna vom 15. Mai 2013,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die im Dezember 2025 veröffentlichte nationale Sicherheitsstrategie der Vereinigten Staaten,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2025/2600 des Rates vom 12. Dezember 2025 über Sofortmaßnahmen zur Bewältigung der durch die Handlungen Russlands im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg gegen die Ukraine verursachten ernsthaften wirtschaftlichen Schwierigkeiten<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2025/2600, 13.12.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2025/2600/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Resolution 1325 (2000) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu Frauen, Frieden und Sicherheit,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 27. November 2025 zu dem Standpunkt der EU zu dem vorgeschlagenen Plan sowie dem Einsatz der EU für einen gerechten und dauerhaften Frieden für die Ukraine<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P10_TA(2025)0312.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. September 2025 zu dem Thema „Der Gazastreifen am Rande der Belastbarkeit – Maßnahmen der EU zur Bekämpfung der Hungersnot sowie dringend notwendige Freilassung der Geiseln und Umsetzung der Zweistaatenlösung“<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P10_TA(2025)0199.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Resolution 2803 (2025) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, in der der umfassende Plan zur Beendigung des Gaza-Konflikts begrüßt wird,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A10‑0253/2025),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU den Frieden wahren, die internationale Sicherheit stärken und die internationale Zusammenarbeit fördern und damit den in Artikel 21 EUV dargelegten strategischen Interessen Europas dienen sollte, indem sie die Sicherheit der Union und die Interessen aller Mitgliedstaaten schützt, auch durch eine glaubwürdige Abschreckung; in der Erwägung, dass die Verwirklichung dieser Kernziele parallel zur Förderung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Achtung der Menschenrechte, einschließlich der Rechte von Frauen und Minderheiten, erfolgen muss;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass im vergangenen Jahr fast jeder Kontinent von Kriegen und bewaffneten Konflikten, einschließlich direkter Konfrontationen und zunehmender Spannungen sowie hybrider Angriffe, betroffen war; in der Erwägung, dass die sich verschärfenden geopolitischen und wirtschaftlichen Konfrontationen dazu führen, dass eingefrorene Konflikte erneut eskalieren und neue Konflikte ausbrechen; in der Erwägung, dass die internationalen Organisationen, die gegründet wurden, um derartige Spannungen zu verhindern, bei der Erfüllung ihres Auftrags auf Herausforderungen gestoßen sind, weshalb sie unbedingt schnellstmöglich reformiert werden müssen und ein größeres kollektives Engagement der Demokratien zur Stärkung der Verteidigung erforderlich ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass die regelbasierte internationale Ordnung und ihre Institutionen, die universellen Normen, Werte und Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen wie Menschenrechte und internationale Gerechtigkeit, der Multilateralismus und die Schlussakte von Helsinki, insbesondere in Bezug auf die Unverletzlichkeit internationaler Grenzen und das Verbot von Gewaltanwendung, weiterhin dringend verteidigt und gestärkt werden müssen; in der Erwägung, dass sich die EU naturgemäß für das multilaterale Zusammenspiel verschiedener institutioneller Akteure einsetzt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass von bestimmten historischen Mächten und anderen aufstrebenden Mächten unterschiedlichste Verhaltensweisen an den Tag gelegt werden, die von enger Zusammenarbeit bis hin zu Konfrontation und Zwang in einzelnen Bereichen reichen; in der Erwägung, dass Russland, das einen unrechtmäßigen und unprovozierten Angriffskrieg gegen die Ukraine führt, eine führende Rolle bei der Untergrabung der regelbasierten internationalen Ordnung spielt; in der Erwägung, dass Russland seinen unrechtmäßigen Angriffskrieg gegen die Ukraine absichtlich in die Länge zieht, um die Ukraine zu zermürben und sowohl die Europäische Union als auch die NATO zu destabilisieren; in der Erwägung, dass der Schutz der gesamten Ostflanke der EU für die Stabilität, Sicherheit und Widerstandsfähigkeit der EU insgesamt von wesentlicher Bedeutung ist; in der Erwägung, dass sich die EU angesichts der derzeit fragmentierten geopolitischen Lage gezwungen sieht, sich anzupassen und sowohl ihre eigenen als auch die Interessen ihrer Mitgliedstaaten besser zu verteidigen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU mit transatlantischen Partnern und gleichgesinnten Ländern zusammenarbeitet, um ihre wirtschaftliche Sicherheit zu stärken;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass mit dem Dayton-Paris-Abkommen vor 30 Jahren der verheerende Krieg in Bosnien und Herzegowina beendet wurde; in der Erwägung, dass die vollständige Umsetzung der Grundsätze dieses Abkommens von entscheidender Bedeutung ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU und das Vereinigte Königreich in ihrer gemeinsamen Erklärung vom 19. Mai 2025 ihr gemeinsames Bekenntnis zur Stabilität des Westbalkans bekräftigen; in der Erwägung, dass die EU und das Vereinigte Königreich konkrete Bereiche für die Zusammenarbeit in der Region festlegen sollten, um insbesondere die Achtung des Grundsatzes der gemeinsamen Machtausübung gemäß dem Friedensabkommen von Dayton und Paris sicherzustellen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass bestimmte internationale Akteure, insbesondere autoritäre Staaten, die Sicherheit und Stabilität Europas gefährden, indem sie ein breites Spektrum hybrider Taktiken anwenden, insbesondere die Sabotage kritischer Infrastrukturen, die Einmischung in die demokratische Funktionsweise unserer Gesellschaften und schwerwiegende Sicherheitsbedrohungen wie das Eindringen von Drohnen und Angriffe auf Schienennetze; in der Erwägung, dass die Bewältigung solcher Bedrohungen Teil der GASP der EU ist und verlässliches System für nachrichtendienstliche Informationen aus erster Hand zu externen Bedrohungen erfordert, das zur Fähigkeit der EU beiträgt, rasch und wirksam zu reagieren und ihre Interessen im Ausland zu schützen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass die Erweiterung eine geostrategische Investition in dauerhaften Frieden, Demokratie, Stabilität, Sicherheit, Klimaschutz und Wohlstand auf dem gesamten Kontinent darstellt, insbesondere angesichts des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine; in der Erwägung, dass die Vorbereitung der Erweiterung interne Reformen der EU erfordert und dass die EU den Erweiterungsprozess parallel zur Durchführung der zur Sicherung der Integrationsfähigkeit der EU notwendigen Reformen der Organe und Beschlussfassungsverfahren beschleunigen sollte; in der Erwägung, dass durch eine glaubwürdige Erweiterungspolitik der geopolitische Einfluss und die Widerstandsfähigkeit der EU gestärkt werden; in der Erwägung, dass die Einhaltung der Grundprinzipien der Union und die Achtung des Völkerrechts eine Voraussetzung für den Beitritt zur EU sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU in allen Bereichen weiterhin eine eigenständige europäische Diplomatie fördert, einschließlich der öffentlichen, kulturellen, wirtschaftlichen, klimaschutzbezogenen, KI-bezogenen, digitalen und Cyberdiplomatie; in der Erwägung, dass die Schaffung eines diplomatischen Dienstes der EU, der von einer gemeinsamen diplomatischen Kultur geprägt ist, die vorrangig auf der Sichtweise der Europäischen Union basiert, in dieser Hinsicht ein wesentlicher Schritt ist; in der Erwägung, dass die Europäische Diplomatische Akademie zu diesem Ziel beiträgt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU Partnerschaften mit gleichgesinnten Demokratien Vorrang einräumt; in der Erwägung, dass das Eingehen neuer globaler Partnerschaften auf einer gründlichen politischen Prüfung beruhen muss, um Abhängigkeiten zu vermeiden, durch die die EU Zwängen ausgesetzt wäre, und um sicherzustellen, dass durch eine Zusammenarbeit nicht die Menschenrechte, die nachhaltige Entwicklung oder die Solidarität innerhalb der EU untergraben werden; in der Erwägung, dass eine sektorbezogene Zusammenarbeit nicht zu Lasten der grundlegenden Werte der EU gehen darf; in der Erwägung, dass Spaltungen innerhalb der EU oder des transatlantischen Bündnisses oder im Verhältnis zu unseren strategischen Partnern uns alle schwächen und unseren Gegnern, Rivalen und Konkurrenten in die Hände spielen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass die nationale Sicherheitsstrategie der Vereinigten Staaten vom 4. Dezember 2025 im Vergleich zur Fassung von 2021 eine radikale Schwerpunktverlagerung widerspiegelt, da sie keine substanzielle Bewertung der Herausforderungen durch Russland und China vornimmt und kritische Verweise auf angebliche Demokratiedefizite in bestimmten EU-Mitgliedstaaten enthält; in der Erwägung, dass die nationale Sicherheitsstrategie der Vereinigten Staaten globale Entwicklungen weitgehend im Hinblick auf wirtschaftliche und strategische Interessen abbildet, einen stärker transaktionalen Ansatz gegenüber traditionellen Verbündeten offenbart und somit die Grundsätze infrage stellt, die seit Jahrzehnten die Grundlage der US-Außenpolitik bilden; in der Erwägung, dass die nationale Sicherheitsstrategie der Vereinigten Staaten vom Sprecher des Kremls öffentlich begrüßt, aber in mehreren EU-Hauptstädten mit Besorgnis aufgenommen wurde, da sie Fragen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die transatlantische Geschlossenheit und die Glaubwürdigkeit der kollektiven Abschreckung aufwirft;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass die mit der EU assoziierten überseeischen Länder und Gebiete, die enge verfassungsrechtliche, historische und kulturelle Bindungen zu den Mitgliedstaaten haben, von zentraler Bedeutung sind; in der Erwägung, dass diese Länder und Gebiete der EU eine einzigartige globale Präsenz und geostrategische Vorteile verschaffen, insbesondere im Atlantik, im Indischen Ozean und im Pazifik sowie in der Arktis und Antarktis; fordert, dass die strukturierte Zusammenarbeit mit den überseeischen Ländern und Gebieten in Bereichen wie Sicherheit, strategische Handelsrouten, Klimaresilienz, maritime Sicherheit und kritische Rohstoffe im Rahmen der GASP verstärkt werden sollte, um so eine engere Einbeziehung der überseeischen Länder und Gebiete in die Prioritäten der Union im Bereich des auswärtigen Handelns sicherzustellen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass der Freiraum für die Zivilgesellschaft weltweit schrumpft und Menschenrechtsverteidiger und Organisationen der Zivilgesellschaft zunehmend von Angriffen und Bedrohungen durch staatliche und nichtstaatliche Akteure bedroht sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>O.</NO.P>in der Erwägung, dass lebendige Zivilgesellschaften weltweit entscheidend dazu beitragen, Menschenrechte, Demokratie und Pluralismus zu fördern sowie eine verantwortungsvolle Staatsführung und den gesellschaftlichen Fortschritt voranzutreiben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>P.</NO.P>in der Erwägung, dass das Parlament kürzlich seinen eindeutigen Standpunkt zu den Menschenrechtsverletzungen in Kuba und zur Lage in Venezuela zum Ausdruck gebracht hat; in der Erwägung, dass es das Regime von Daniel Ortega und Rosario Murillo in Nicaragua wiederholt verurteilt hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Q.</NO.P>in der Erwägung, dass Nicolás Maduro am 10. Januar 2025 Anspruch auf eine neue Amtszeit erhob und trotz des weit verbreiteten Wahlbetrugs rechtswidrig an der Macht blieb; in der Erwägung, dass es Edmundo González Urrutia als rechtmäßigen und demokratisch gewählten Präsidenten Venezuelas und María Corina Machado als Anführerin der demokratischen Opposition anerkannt hat, indem es ihnen den Sacharow-Preis für geistige Freiheit 2024 verliehen hat; in der Erwägung, dass María Corina Machado zudem den Friedensnobelpreis für 2025 erhalten hat; in der Erwägung, dass die jüngsten politischen Entwicklungen, einschließlich des Sturzes von Nicolás Maduro und des Beginns der Freilassung politischer Gefangener, einen kritischen Moment im Übergang Venezuelas zur Demokratie markieren; in der Erwägung, dass die Lage zugleich instabil bleibt, da die wichtigsten Machtstrukturen des ehemaligen Regimes nach wie vor bestehen und nach wie vor erhebliche Herausforderungen für eine demokratische Konsolidierung bestehen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>R.</NO.P>in der Erwägung, dass die Grundsätze der Vereinten Nationen in einem noch nie dagewesenen Ausmaß infrage gestellt werden; in der Erwägung, dass das Parlament die internationale Gemeinschaft wiederholt aufgefordert hat, die Vereinten Nationen zu verteidigen und zu stärken;</P></CONS><CONS><P><NO.P>S.</NO.P>in der Erwägung, dass sich die multilaterale Weltordnung nicht hinreichend an die derzeitigen geopolitischen Gegebenheiten angepasst hat; in der Erwägung, dass die vom Generalsekretär der Vereinten Nationen eingeleitete UN80-Initiative ein unverzichtbarer Bestandteil der Reform der Vereinten Nationen ist und auf die Abschaffung des Vetosystems im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hinauslaufen würde; in der Erwägung, dass die katastrophale finanzielle Lage der Vereinten Nationen Anlass zu großer Sorge gibt; in der Erwägung, dass die Vereinten Nationen mit einer Kürzung ihres Haushalts um 500 Mio. USD und einem Abbau ihres Personals um 20 % konfrontiert sind; in der Erwägung, dass die Vereinten Nationen nach dem Entzug der finanziellen Unterstützung durch die USA mit weiteren erheblichen Kürzungen bei ihren Friedenssicherungs-, humanitären und Gesundheitsorganisationen konfrontiert sind; in der Erwägung, dass der Reformprozess der Vereinten Nationen ausreichende finanzielle Mittel und politische Unterstützung erfordert, um den Multilateralismus als Grundlage für die internationale Ordnung zu erhalten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>T.</NO.P>in der Erwägung, dass die organisierte Kriminalität und insbesondere der Drogenhandel eine ernsthafte Bedrohung für die Sicherheit der EU darstellen; in der Erwägung, dass sich die EU seit 2020 zum weltweit größten Markt für Kokain entwickelt hat; in der Erwägung, dass das Kokain überwiegend aus Lateinamerika stammt und größtenteils über die Atlantikhäfen in die EU gelangt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>U.</NO.P>in der Erwägung, dass autoritäre Regime, kriminelle Netzwerke und terroristische Gruppierungen durch illegalen Drogen- und Menschenhandel die Gesundheit und Sicherheit der Europäer gefährden, was zur regionalen Instabilität beiträgt und in bestimmten Fällen einer Instrumentalisierung der Migration gleichkommt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>V.</NO.P>in der Erwägung, dass der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine die europäische und weltweite Sicherheit ernsthaft untergraben hat, was zu wirtschaftlicher Unsicherheit, Ernährungsunsicherheit, hohen Energiepreisen und einer Destabilisierung der östlichen Nachbarschaft der EU geführt hat; in der Erwägung, dass diese Aggression Teil einer umfassenderen Strategie ist, mit der eine imperialistische und expansionistische Agenda verfolgt wird, die mit dem Krieg in Georgien im Jahr 2008 begann; in der Erwägung, dass das 1994 unterzeichnete Budapester Memorandum über Sicherheitsgarantien, auf dessen Grundlage die Ukraine im Gegenzug für Sicherheitsgarantien, unter anderem von Russland, sämtliche Atomwaffen aus ihrem Hoheitsgebiet entfernen ließ, den russischen Angriffskrieg nicht verhindern konnte;</P></CONS><CONS><P><NO.P>W.</NO.P>in der Erwägung, dass Russland nach wie vor das ukrainische nationale Erbe plündert; in der Erwägung, dass der russische Angriffskrieg schwere und lang anhaltende Umweltschäden in der Ukraine verursacht hat; in der Erwägung, dass die Russische Föderation massive und vorsätzliche Angriffe auf die Energieinfrastruktur der Ukraine durchführt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>X.</NO.P>in der Erwägung, dass der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) gegen Wladimir Putin und die russische Kinderrechtsbeauftragte Marija Lwowa-Belowa wegen des Kriegsverbrechens der rechtswidrigen Deportation und Verschleppung ukrainischer Kinder Haftbefehle erlassen hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Y.</NO.P>in der Erwägung, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 9. Juli 2025 in der Rechtssache Ukraine und Niederlande gegen Russland einen bedeutenden Fortschritt darstellt, da Russland für seinen Angriffskrieg und die Gräueltaten, die es in der Ukraine begangen hat, zur Rechenschaft gezogen wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Z.</NO.P>in der Erwägung, dass die beschleunigte Militarisierung Chinas sowie seine strategischen Partnerschaften mit Russland, Nordkorea und dem Iran die Stabilität nicht nur der Länder im indopazifischen Raum, sondern auch der gesamten internationalen Gemeinschaft gefährden könnten; in der Erwägung, dass Nordkorea in den letzten Jahren unter eindeutiger Missachtung der Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen wiederholt ballistische Raketen mit beispielloser Häufigkeit abgefeuert und gleichzeitig seine nuklearen Fähigkeiten sowohl qualitativ als auch quantitativ ausgebaut hat; in der Erwägung, dass der massive militärische, politische und wirtschaftliche Druck dieser autoritären und diktatorischen Mächte zusammen mit ihren anhaltenden und vielfältigen Angriffen auf die regelbasierte internationale Ordnung zu den schwerwiegendsten Sicherheitsbedrohungen für die EU-Mitgliedstaaten in ihrer Geschichte zählen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AA.</NO.P>in der Erwägung, dass China auf dem NATO-Gipfel 2024 in Washington DC als entscheidender Ermöglicher der russischen Aggression bezeichnet wurde; in der Erwägung, dass China die rechtswidrige Aggression Russlands gegen die Ukraine und seinen Einmarsch in die Ukraine nie offiziell verurteilt hat; in der Erwägung, dass Russland seine strategischen Beziehungen zu China als auf einem beispiellos hohen Niveau stehend bezeichnet hat; in der Erwägung, dass die Volksrepublik China der Hauptunterstützer Russlands in seinem Angriffskrieg ist, indem sie den Großteil der Dual-Use-Güter liefert, die dem russischen Verteidigungssektor als Komponenten dienen, und indem sie gleichzeitig diplomatische, politische und wirtschaftliche Unterstützung leistet, wodurch der Krieg ermöglicht und in die Länge gezogen wird; in der Erwägung, dass Russland versucht, die regionale Stabilität und die europäischen Bestrebungen durch Zwangsmaßnahmen und militärische Maßnahmen zu untergraben, während China zunehmend wirtschaftlichen Einfluss und strategische Partnerschaften einsetzt, um die Entwicklungen in den Nachbarländern der EU zusammen mit anderen Akteuren, die zu einer solchen Destabilisierung beitragen, zu beeinflussen; in der Erwägung, dass China durch eine Kombination aus staatlich gelenkten Investitionen, strategischem Aufkauf von Infrastrukturen, Technologietransfer und Einflussnahme versucht, seinen Fußabdruck innerhalb der EU zu vergrößern;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AB.</NO.P>in der Erwägung, dass sich im vergangenen Jahr die Lage der Menschenrechte und Grundfreiheiten in Aserbaidschan weiter verschlechtert hat; in der Erwägung, dass alle vom Internationalen Gerichtshof erlassenen Anordnungen in Bezug auf Bergkarabach umgesetzt werden sollten, darunter auch die Anordnung vom 17. November 2023, in der vorläufige Maßnahmen für eine sichere, ungehinderte und schnelle Rückkehr der aus der Region geflohenen Menschen festgelegt sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AC.</NO.P>in der Erwägung, dass das auswärtige Handeln der EU unwiderruflich an die in Artikel 2, Artikel 3 Absatz 5 und Artikel 21 EUV niedergelegten Werte und Grundsätze gebunden ist, darunter die Souveränität, Unabhängigkeit und territoriale Unversehrtheit aller Mitgliedstaaten im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen; betont, dass diese Grundsätze in gleicher Weise für Zypern gelten; in der Erwägung, dass die Außenpolitik der Türkei nach wie vor im Widerspruch zur Außenpolitik der EU steht; in der Erwägung, dass das konstruktive Engagement der Türkei selbst von entscheidender Bedeutung ist, damit die Gespräche zur Lösung der Zypernfrage im Rahmen der Vereinten Nationen wieder aufgenommen und Fortschritte erzielt werden können;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AD.</NO.P>in der Erwägung, dass die militärische Besetzung von EU-Gebiet in Zypern durch die Türkei andauert, ebenso wie die Androhung von Gewalt gegen einen Mitgliedstaat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AE.</NO.P>in der Erwägung, dass die Verletzungen des griechischen Luftraums durch die Türkei und die Verstöße der Türkei gegen die Luftverkehrsregeln innerhalb der Fluginformationsregion Athen zunehmen; in der Erwägung, dass auch die Verletzungen der griechischen Hoheitsgewässer zunehmen und türkische Schiffe in den griechischen Hoheitsgewässern systematisch illegale Fischerei betreiben; in der Erwägung, dass es nach wie vor Streitigkeiten über Such- und Rettungseinsätze sowie über Zuständigkeiten im Zusammenhang mit NAVTEX gibt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AF.</NO.P>in der Erwägung, dass die einzige tragfähige Lösung für die Kurdenfrage in der Türkei in einer gerechten, umfassenden und nachhaltigen Beilegung besteht;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AG.</NO.P>in der Erwägung, dass Ägypten ein wichtiger Pfeiler für die Stabilität im östlichen Mittelmeerraum ist, was durch die Entscheidung der EU unterstrichen wurde, Ägypten für den Zeitraum 2024-2027 eine Makrofinanzhilfe in Höhe von 4 Mrd. Euro zu gewähren;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AH.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU und die Kirgisische Republik im Jahr 2024 ein erweitertes Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit unterzeichnet haben; in der Erwägung, dass die Menschenrechte ein wesentlicher Bestandteil des Abkommens sind; in der Erwägung, dass die besorgniserregende Menschenrechtslage im Land auf ernsthafte Rückschritte in dieser Hinsicht hindeutet, die sich im Zusammenhang mit den vorgezogenen Wahlen noch verschärft haben, wie unter anderem die kürzliche Inhaftierung von Temirlan Sultanbekov und der Vorschlag zur Wiedereinführung der Todesstrafe im Land zeigen; in der Erwägung, dass die kirgisische Regierung konkrete Schritte unternehmen muss, um den vom Parlament in seiner Entschließung vom 9. September 2025 dargelegten dringenden Bedenken Rechnung zu tragen; in der Erwägung, dass die Behörden in allen fünf zentralasiatischen Ländern in den letzten Jahren in unterschiedlichem Maße gegen Dissidenten vorgegangen sind und die Kontrolle der Meinungsfreiheit verschärft haben, wobei die Einschüchterung, Schikanierung und Verfolgung von kritischen Aktivisten, Journalisten und Mitgliedern der LGBTIQ+-Gemeinschaft zugenommen hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AI.</NO.P>in der Erwägung, dass das allererste Gipfeltreffen EU-Zentralasien vom 3. bis 4. April 2025 von Bedeutung war, da es einen strategischen Wendepunkt in den Beziehungen zwischen den beiden Weltregionen markierte und zur Aufnahme eines strukturierten Dialogs führte, in dem die bedeutende Rolle der zentralasiatischen Region als Schnittstelle zwischen Europa und Asien uneingeschränkt anerkannt wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AJ.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU in ihren Beziehungen zu Indien das anhaltende strategische Engagement des Landes gegenüber Russland zur Kenntnis nehmen sollte, einschließlich seiner bedauerlichen Teilnahme an den gemeinsamen Militärübungen „Zapad-2025“ mit Russland und Belarus, und dass sie dabei die geopolitischen Herausforderungen dergestalt berücksichtigen sollte, dass die gemeinsamen Interessen der EU und Indiens gestärkt, die Sicherheit verbessert und das Völkerrecht gewahrt werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AK.</NO.P>in der Erwägung, dass es die Bemühungen bestimmter arabischer Staaten und Israels, die diplomatischen Beziehungen im Rahmen der Abraham-Abkommen zu normalisieren, begrüßt hat; in der Erwägung, dass es Initiativen unterstützt, mit denen ein breiter regionaler und internationaler Rückhalt für eine bessere Zukunft der arabisch-israelischen Beziehungen geschaffen werden soll;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AL.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU eine historische Chance hat, ihre Allianz mit Lateinamerika zu vertiefen; in der Erwägung, dass die politische Säule und die Kooperationssäule des Partnerschaftsabkommens zwischen der EU und dem Mercosur der Zustimmung des Parlaments, des Rates und der nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten bedürfen; in der Erwägung, dass für die Handelssäule nur die Zustimmung des Parlaments und des Rates erforderlich ist; in der Erwägung, dass diese Zustimmung einen geopolitischen Meilenstein markieren würde, mit dem die globale Präsenz der EU gestärkt und die multilaterale, regelbasierte Ordnung gefestigt wird; in der Erwägung, dass mit dem Abkommen ein institutioneller Rahmen geschaffen wird, um die Zusammenarbeit in Bereichen wie Menschenrechte, nachhaltige Entwicklung, digitale Wirtschaft und Bekämpfung der organisierten Kriminalität zu fördern; in der Erwägung, dass die Annahme und Umsetzung des Abkommens die interregionalen Beziehungen verbessern, geopolitische Vorteile hervorbringen und die strategischen Interessen der EU fördern dürfte; in der Erwägung, dass mit einer zügigen Unterzeichnung und Ratifizierung des Partnerschaftsabkommens zwischen der EU und dem Mercosur und des Globalabkommens zwischen der EU und Mexiko das verstärkte Engagement der EU in Lateinamerika und die verstärkten politischen Beziehungen zu Lateinamerika untermauert werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AM.</NO.P>in der Erwägung, dass die Arktispolitik der EU eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung fördern, indigene Völker bei der Bewahrung ihrer Sprache und Kultur unterstützen, den Schutz des arktischen Ökosystems vor dem Hintergrund der Klimakrise sicherstellen und die Widerstandsfähigkeit gegenüber geopolitischen Herausforderungen, die von Drittländern ausgehen, stärken sollte; in der Erwägung, dass die Arktispolitik der EU den berechtigten Sorgen hinsichtlich einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen China und Russland in der Arktisregion Rechnung tragen sollte; in der Erwägung, dass die Arktispolitik der EU die Empfehlungen der Erklärung von Kiruna umfassend berücksichtigen, eine Aufstockung der Finanzmittel für erneuerbare Energien und eine nachhaltige Abfallwirtschaft in arktischen Gemeinden unterstützen und Kapazitäten zur Bewältigung ökologischer, wirtschaftlicher und sozialer Herausforderungen aufbauen muss;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AN.</NO.P>in der Erwägung, dass die wiederholten Verletzungen der Souveränität und territorialen Integrität benachbarter Staaten durch Russland sowie die Behinderung der Schifffahrt im Asowschen Meer, im Schwarzen Meer und in der Ostsee ernsthafte Zweifel an den Aussichten für eine dauerhafte friedliche Koexistenz in der Arktis aufkommen lassen; in der Erwägung, dass Russland seine Infrastruktur in der Arktis und seine Eisbrecherflotte erheblich ausbaut und gleichzeitig seine strategischen Ambitionen in der Region vorantreibt; in der Erwägung, dass die Russische Föderation eine Strategie verfolgt, die darauf abzielt, die Kontrolle des Zentralstaats über natürliche Ressourcen zu konsolidieren, territoriale Ansprüche zu untermauern und mithilfe von Anreizen in Sonderwirtschaftszonen Investitionen anzuziehen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AO.</NO.P>in der Erwägung, dass ein zentrales Ziel der GASP in Bezug auf die Arktis darin bestehen sollte, sich aktiv um einen uneingeschränkten Beobachterstatus oder, wenn möglich, einen Teilnehmerstatus für die EU in allen einschlägigen Governance-Gremien für die Arktis, in denen sie noch nicht vertreten ist, zu bemühen; in der Erwägung, dass hierfür auch die Interoperabilität zwischen der EU, ihren Mitgliedstaaten und ihren transatlantischen Bündnispartnern in den Bereichen Sicherheit, Seeraumüberwachung, Such- und Rettungseinsätze und Schutz kritischer Infrastruktur in der Arktis gestärkt werden muss;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AP.</NO.P>in der Erwägung, dass der Schutz der Religionsfreiheit systematisch in das auswärtige Handeln der EU einbezogen werden sollte; in der Erwägung, dass die Vizepräsidentin der Kommission und Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (HR/VP) und die Kommission regelmäßig über die Religionsfreiheit und die Verfolgung religiöser Minderheiten weltweit Bericht erstatten sollten; in der Erwägung, dass Glaubensgemeinschaften und religiöse Organisationen eine bedeutende Rolle bei der Förderung des Friedens, des interreligiösen Dialogs, der Konfliktlösung, der humanitären Hilfe und des Schutzes der Menschenrechte spielen können;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AQ.</NO.P>in der Erwägung, dass die zunehmende weltweite Verfolgung von religiösen Minderheiten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die weltweite Verfolgung von Christen, wie sie kürzlich in Syrien, Nigeria, der Demokratischen Republik Kongo und Nicaragua zu beobachten war, deutlich macht, dass der Verfolgung religiöser Minderheiten mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden muss; in der Erwägung, dass der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) mit der internationalen Gemeinschaft zusammenarbeiten sollte, um den alarmierenden Trend hin zu zunehmender religiöser Verfolgung umzukehren;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AR.</NO.P>in der Erwägung, dass mit der Initiative „Global Gateway“ enge Partnerschaften mit gleichgesinnten Ländern gefördert werden, die auf gegenseitigen Nutzen, wirtschaftliche Entwicklung und widerstandsfähige Lieferketten ausgerichtet sind; in der Erwägung, dass oberste Priorität die wirksame Nutzung der Ressourcen ist, die auf eine begrenzte Anzahl strategischer Initiativen konzentriert werden sollten, insbesondere auf die Stärkung der Infrastrukturen sowie auf die Reaktion auf konkurrierende Initiativen von Drittländern; in der Erwägung, dass die Grundwerte der EU, einschließlich der Achtung der Menschenrechte, der verantwortungsvollen Staatsführung, der Demokratie, der Transparenz und der ökologischen Nachhaltigkeit, stets als Richtschnur für Global-Gateway-Projekte dienen sollten; in der Erwägung, dass die Zivilgesellschaft und die lokalen Gemeinschaften in allen Phasen der Gestaltung, Durchführung und Bewertung dieser Projekte systematisch einbezogen werden müssen, um sicherzustellen, dass sie auf lokale Bedürfnisse eingehen, geschlechtersensibel sind und substanzielle Entwicklungsergebnisse erzielen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AS.</NO.P>in der Erwägung, dass die für diese Initiative bereitgestellten Mittel von 300 Mrd. EUR weniger als ein Drittel des Umfangs der Projekte ausmachen, die bereits im Rahmen der vergleichbaren, auf Konnektivität und Infrastruktur ausgerichteten chinesischen Initiative „Neue Seidenstraße“ durchgeführt werden; in der Erwägung, dass die derzeitigen Mittel für den EAD und die EU-Delegationen angesichts des Ausmaßes der heutigen Herausforderungen nicht ausreichen, um ihren Bedarf zu decken; in der Erwägung, dass durch Kürzungen bei zentralen diplomatischen Tätigkeiten das Risiko steigt, dass Missionen geschlossen werden, wodurch die Fähigkeit der EU, als globaler Akteur aufzutreten, eingeschränkt würde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AT.</NO.P>in der Erwägung, dass die präventive Diplomatie ein proaktives Instrument der Außenpolitik ist, das dazu dient, Konflikte zwischen Parteien zu vermeiden und sie bei der Mediation und der Suche nach friedlichen Lösungen, einschließlich Friedensvermittlung und Friedensdialoge, zu unterstützen; in der Erwägung, dass durch das böswillige Vorgehen von Akteuren außerhalb der EU der Einfluss der EU weltweit geschwächt wurde; in der Erwägung, dass die HR/VP gemeinsam mit dem EAD frühere diplomatische Bemühungen der EU und deren Ergebnisse analysieren sollte; in der Erwägung, dass eine solche Analyse unter anderem ein klares Verständnis des lokalen, historischen, kulturellen und religiösen Kontexts erfordert; in der Erwägung, dass ein neuer Ansatz für die präventive Diplomatie erforderlich sein könnte, um sicherzustellen, dass die EU auf allen Ebenen als verlässlicher Partner wahrgenommen wird; in der Erwägung, dass EU-Wahlbeobachtungsmissionen eine zentrale Rolle bei der Unterstützung der Demokratie weltweit spielen; in der Erwägung, dass der parlamentarischen Diplomatie und den interparlamentarischen Beziehungen entscheidende Bedeutung dabei zukommt, die außenpolitischen Ziele der EU in Drittländern zu erreichen und über die Ebene der Regierungen hinaus Beziehungen aufzubauen; in der Erwägung, dass im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen die Haushaltsmittel für Demokratieförderung und Wahlbeobachtung aufgestockt werden sollten, insbesondere im Hinblick auf die Entsendung solcher Missionen in Bewerberländer;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AU.</NO.P>in der Erwägung, dass der Klimawandel zunehmend als „Bedrohungsmultiplikator“ wirkt, durch den eine weitere Destabilisierung gefährdeter Länder und Regionen, vermeidbare humanitäre Krisen und zusätzlicher Migrationsdruck ausgelöst werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AV.</NO.P>in der Erwägung, dass angesichts des 25. Jahrestages der Resolution des VN-Sicherheitsrats 1325 (2000) zu Frauen, Frieden und Sicherheit die Gleichstellung der Geschlechter und die Agenda bezüglich Frauen, Frieden und Sicherheit als zentrale Grundsätze der GASP der EU beibehalten werden sollten; in der Erwägung, dass der EAD und die Kommission die führende Rolle der EU bei der weltweiten Berücksichtigung der Frauenrechte durch eine gründliche und ambitionierte Umsetzung des Aktionsplans für die Gleichstellung III aufrechterhalten sollten; in der Erwägung, dass die Säule „Mit gutem Beispiel vorangehen“ im Aktionsplan für die Gleichstellung III erfordert, dass die HR/VP auf der Führungsebene des EAD für ein ausgewogeneres Geschlechterverhältnis sorgt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AW.</NO.P>in der Erwägung, dass autoritäre und repressive Regierungen, wie in Russland, in den letzten Jahren verstärkt auf traditionelle Geschlechterstereotypen zurückgreifen, um die staatliche Ordnung zu legitimieren und soziopolitische Kontrolle auszuüben; in der Erwägung, dass transnationale religiöse Netzwerke und rechtsextreme politische Bewegungen eine Anti-LGBTIQ+-Politik fördern; in der Erwägung, dass diese Entwicklungen die Grundrechte aushöhlen und eine unmittelbare Herausforderung für die im Vertrag über die Europäische Union niedergelegten Werte darstellen, zu denen die Gleichstellung der Geschlechter gehört und die die Grundlage der Außenpolitik der Union bilden;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>betont, dass seine Entschließungen zur Umsetzung der GASP ein wesentliches Element seines Beitrags zur Gestaltung der EU-Außenpolitik sind; betont, dass diese Entschließungen ein Ausdruck der praktischen Auswirkungen des gestärkten Kontrollrechts im Bereich der Außenpolitik sind, das dem Parlament durch den Vertrag von Lissabon übertragen wurde; weist darauf hin, dass seine Entschließung von 2025 die zweite dieser Art in dieser Wahlperiode ist und der Exekutive der EU bei der Festlegung außenpolitischer Prioritäten für diese Wahlperiode als Richtschnur dienen soll; betont, dass die EU in einem immer volatilen internationalen Umfeld zahlreiche außenpolitische Herausforderungen gleichzeitig angehen muss, die sie direkt oder indirekt betreffen, wie den anhaltenden russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, die Konflikte im Nahen Osten, den zunehmenden Wettbewerb zwischen Großmächten, ständige Versuche, die multilaterale regelbasierte internationale Ordnung zu untergraben, und eine zunehmende Wechselwirkung zwischen außen- und innenpolitischen Krisen; ist der Überzeugung, dass die EU, um auf der internationalen Bühne weiterhin eine maßgebliche Rolle spielen zu können, eine entschlossene, disziplinierte und selbstbewusste Außenpolitik verfolgen muss, mit der sie ihre eigenen strategischen Ziele erreicht und ihre Interessen in der Welt weiterhin definiert, geltend macht und verteidigt; weist darauf hin, dass sich die EU bei ihrem auswärtigen Handeln von den Werten und Grundsätzen leiten lassen sollte, die in Artikel 2, Artikel 3 Absatz 5 und Artikel 21 EUV niedergelegt sind und von denen die Schaffung, Entwicklung und Erweiterung der EU selbst inspiriert wurde, darunter Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, die Allgemeingültigkeit und Unteilbarkeit der Menschenrechte und Grundfreiheiten, die Achtung der Menschenwürde sowie die Grundsätze der Gleichheit und Solidarität; ist ferner der Ansicht, dass mit der GASP die Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und der Ziele für nachhaltige Entwicklung sichergestellt werden sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>schließt sich in vollem Umfang den im Bericht der HR/VP geäußerten Bedenken an und ist beunruhigt über das rasche Voranschreiten der geopolitischen Instabilität, die durch das selbstbewusste und mit militärischem, politischem und wirtschaftlichem Druck einhergehende Auftreten autoritärer Mächte und unilateraler Akteure vorangetrieben wird; hebt hervor, dass sich von der Ukraine bis zum Kaukasus sowie vom Nahen Osten bis zur Sahel-Zone, zur Arktis und darüber hinaus ein Bogen der Instabilität um Europa herum gebildet hat, der das extrem unsichere Umfeld veranschaulicht, in dem die EU agiert; betont, dass der derzeitige geopolitische Kontext durch die zunehmende Erosion demokratischer Normen gekennzeichnet ist; stellt mit Sorge fest, dass die multilateralen Organisationen erheblich geschwächt wurden und die regelbasierte internationale Ordnung schwer beschädigt wurde, was zu einem Umfeld geführt hat, in dem Wettstreit und Protektionismus an die Stelle von Zusammenarbeit und freiem Handel treten und Investitionen, Wissen und Migrationsströme zunehmend instrumentalisiert werden; gibt warnend zu bedenken, dass durch eine solche Fragmentierung die strategischen Interessen, die Sicherheit, der Wohlstand und die Einheit der EU gefährdet werden; weist darauf hin, dass die EU es sich nicht leisten kann, sich abzukapseln, sondern offen bleiben und sich in der Welt engagieren muss, um ihre demokratischen Werte und Interessen zu verteidigen, weshalb die EU wiederum ihre regionalen und globalen Partnerschaften und Bündnisse aktivieren muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P><LIST LEVEL="1" TYPE="LC"><INT.LI LEVEL="0">fordert die HR/VP in diesem Zusammenhang auf, eine zukunftsorientierte und kohärentere GASP weiterzuentwickeln, die</INT.LI><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>a)</SYMBOL>die regelbasierte internationale Ordnung verteidigt,</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>b)</SYMBOL>die Zusammenarbeit bei gemeinsamen Interessen fördert,</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>c)</SYMBOL>achtet die Neutralität bestimmter Mitgliedstaaten und stellt sicher, dass diplomatische Maßnahmen im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen durchgeführt werden;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>d)</SYMBOL>klare Grenzen und nicht verhandelbare Positionen festlegt und</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>e)</SYMBOL>die Sichtbarkeit und Wirkung des auswärtigen Handelns der EU steigert</ITEM></LIST></P></ACTION><ACTION><P>und somit die ehrgeizigen Ziele verfolgt und eindeutig auf die wichtigsten geopolitischen Herausforderungen eingeht, die im Folgenden dargelegt werden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Gestaltung der von der EU verteidigten regelbasierten internationalen Ordnung</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>weist darauf hin, dass die regelbasierte internationale Ordnung die Souveränität und territoriale Integrität der Staaten gewährleistet, die Menschenrechte als universelle Werte schützt, eine friedliche Konfliktbeilegung ermöglicht und sicherstellt, dass sich Macht auf das Recht stützt und nicht auf Gewalt; ist beunruhigt darüber, dass die regelbasierte internationale Ordnung durch eine Kombination von Erosion von innen und Angriffen von außen in nie da gewesener Weise unter Druck steht; gibt warnend zu bedenken, dass ihre Schwächung weltweit zu Instabilität und Konflikten führt, wodurch die Sicherheit und der Wohlstand der EU gefährdet werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>betont, dass der rechtswidrige, durch nichts provozierte und ungerechtfertigte Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine einen eklatanten Verstoß gegen das Völkerrecht und die Charta der Vereinten Nationen sowie einen beispiellosen Angriff auf die europäische Friedensordnung nach dem Zweiten Weltkrieg darstellt; weist darauf hin, dass die Aggressionen Russlands gegen die Ukraine 2014 begannen; bekräftigt seine feste Überzeugung, dass die Aggression Russlands letztlich scheitern und die Ukraine sich behaupten muss, um Frieden durch Stärke herzustellen und dadurch zu signalisieren, dass Gewalt niemals über das Recht triumphiert, und um andere von dem Versuch abzuhalten, Grenzen mit militärischen Mitteln in Frage zu stellen; betont, dass dringend ein langfristiger und strategischer Ansatz gegenüber Moskau und seinen Verbündeten erforderlich ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>würdigt den Mut und die Widerstandsfähigkeit des ukrainischen Volkes, das nicht nur seine Souveränität und territoriale Unversehrtheit verteidigt, sondern sich auch die europäischen Grundwerte wahrt; fordert daher einen sofortigen und bedingungslosen Waffenstillstand, den Rückzug Russlands aus dem gesamten völkerrechtlich anerkannten Staatsgebiet der Ukraine und die Rückführung aller ukrainischen Kriegsgefangenen, aller entführten und inhaftierten Zivilisten und aller Kinder, die von Russland und dem Lukaschenko-Regime rechtswidrig verschleppt wurden; fordert darüber hinaus die Rückgabe der sterblichen Überreste aller gefallenen ukrainischen Soldaten; fordert die EU nachdrücklich auf, ihre Unterstützung für die Ukraine aufrechtzuerhalten und zu verstärken, unter anderem durch politische, wirtschaftliche, finanzielle und militärische Hilfe, um die Ukraine zu stärken; begrüßt den Beschluss des Europäischen Rates vom Dezember 2025, der Ukraine ein Finanzhilfepaket in Höhe von 90 Mrd. EUR in Form von durch die EU abgesicherten Darlehen zur Verfügung zu stellen; bedauert jedoch, dass der Rat keine Einigung über eine ehrgeizigere Finanzierungsstruktur auf der Grundlage eingefrorener russischer Vermögenswerte erzielen konnte, mit der die wachsende Schuldenlast der Ukraine verringert werden könnte; weist jedoch darauf hin, dass mit der Verordnung (EU) 2025/2600 des Rates vom 12. Dezember 2025 die unbefristete Immobilisierung staatlicher Vermögenswerte Russlands in Kraft gesetzt wurde; betont, dass die Investitionen in die territoriale Verteidigung der Ukraine und die industrielle Basis der ukrainischen Verteidigung zwar notwendig sind und im beiderseitigen Interesse liegen, jedoch an sich keine Sicherheitsgarantien darstellen; begrüßt in diesem Zusammenhang die Initiative der NATO zur Erstellung einer Liste des vorrangigen Bedarfs der Ukraine (PURL) und fordert die EU-Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Lieferung von Waffen und Munition an die Ukraine fortzusetzen, insbesondere von Luftabwehrsystemen und Langstreckenwaffen, und gleichzeitig eine diplomatische Lösung des Krieges im Einklang mit dem Völkerrecht zu unterstützen, um einen gerechten und dauerhaften Frieden zu erreichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>bekräftigt seine Forderung, einen EU-Rechtsrahmen für die Einstufung von Staaten als dem Terrorismus Vorschub leistende Staaten zu erarbeiten; fordert den Rat auf, die Russische Föderation als einen dem Terrorismus Vorschub leistenden Staat einzustufen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>verurteilt aufs Schärfste, dass es das illegitime Lukaschenko-Regime zulässt, dass belarussisches Hoheitsgebiet als Basis für russische Militäroperationen genutzt wird, was die Souveränität des Landes untergräbt und eine unmittelbare Bedrohung für die Sicherheit und Stabilität der EU und ihrer Mitgliedstaaten darstellt, während es gleichzeitig seine eigene Bevölkerung weiterhin unterdrückt; bekräftigt die Forderung nach der sofortigen und bedingungslosen Freilassung aller politischen Gefangenen und fordert nachdrücklich die Verschärfung restriktiver Maßnahmen; verurteilt die von Belarus organisierten hybriden Angriffe auf EU-Mitgliedstaaten, beispielsweise Litauen, durch unbemannte Luftfahrzeuge und das Eindringen von Ballonen, wirtschaftlichen Zwang, Schmuggeloperationen, militärische Provokationen, Cyberangriffe und staatlich geförderte Desinformation; hebt mit Besorgnis hervor, dass die Regime in Russland und Belarus die Migration als Teil einer umfassenderen Strategie instrumentalisieren, um die EU, die Regierungen der Mitgliedstaaten und die NATO zu schwächen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die politische, finanzielle und technische Unterstützung für unabhängige Medien, Menschenrechtsverteidiger und zivilgesellschaftliche Initiativen, die innerhalb und außerhalb von Belarus tätig sind, zu verstärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>begrüßt die Schlussfolgerungen des Gipfeltreffens der „Koalition der Willigen“ vom 6. Januar 2026 in Paris, einschließlich der politisch und rechtlich bindenden Verpflichtungen zur Festlegung eines gemeinsamen Ansatzes zur Unterstützung der Ukraine, zur Aufrechterhaltung ihrer langfristigen militärischen Fähigkeiten und zur Wiederherstellung von Frieden und Sicherheit im Falle eines künftigen bewaffneten Angriffs Russlands; unterstützt den Vorschlag, eine multinationale Truppe für die Ukraine aufzustellen, und fordert alle EU-Mitgliedstaaten auf, gebührend zu prüfen, wie sie eine solche Truppe am besten unterstützen können; begrüßt ferner die Diskussionen über einen Mechanismus zur Überwachung und Überprüfung des Waffenstillstands unter Führung der USA; betont, dass eine wie auch immer geartete Friedenslösung solide und glaubwürdige Sicherheitsgarantien für die Ukraine vorsehen, von der gewählten ukrainischen Führung ausgehandelt werden und die Unterstützung der ukrainischen Bevölkerung haben muss; gibt warnend zu bedenken, dass Russland seine Vorschläge nicht ernst meint und in Wahrheit darauf abzielt, den Krieg in die Länge zu ziehen, und weist darauf hin, dass die Sicherheit Europas gefährdet wäre, wenn Russland die Friedensbedingungen diktieren könnte oder für seine Aggression belohnt würde; weist darauf hin, dass eine enge Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA weiterhin unabdingbar ist, um einen gerechten und dauerhaften Frieden in der Ukraine zu erreichen und abzusichern, und sie daher neben den Bemühungen der EU, mehr Verantwortung für ihre eigene Sicherheit zu übernehmen, von entscheidender Bedeutung für die Sicherheit des europäischen Kontinents ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>betont, dass es angesichts des sich stetig wandelnden Sicherheitsumfelds und der wachsenden Bedrohung durch die Russische Föderation – einschließlich der wiederholten Verletzungen des europäischen Luftraums durch Drohnen – unerlässlich ist, dass die EU-Mitgliedstaaten ihre Katastrophenschutzmechanismen dringend verbessern, die zivile Vorsorge stärken und Frühwarnsysteme modernisieren, was ein koordiniertes und entschlossenes Vorgehen in der gesamten Union erfordert; ist der Ansicht, dass dieses aggressive und rücksichtslose Vorgehen unverantwortlich ist und eine ernsthafte Eskalation seitens Russlands darstellt, die die Sicherheit der Unionsbürger, die regionale Stabilität und den internationalen Frieden bedroht; fordert die Kommission auf, in enger Abstimmung mit der NATO nach Lösungen zu suchen, damit solche Verstöße künftig abgeschreckt werden; begrüßt in diesem Zusammenhang die von der Kommission angekündigte EU-Strategie „Frieden sichern: Fahrplan für die Verteidigungsbereitschaft 2030“, einschließlich der Drohnenabwehrinitiative; fordert ferner die Einrichtung von Kooperationsmechanismen zwischen den EU-Organen und den entsprechenden ukrainischen Organen, um bewährte Verfahren bei der Bekämpfung hybrider Kriegsführung und russischer Informationsoperationen auszutauschen und dadurch die gegenseitige Widerstandsfähigkeit gegenüber diesen sich entwickelnden Bedrohungen zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>verurteilt die Aggression Russlands, da sie die östliche Nachbarschaft der EU schwerwiegend destabilisiert, den Weg zu Frieden und Wohlstand versperrt und zu Spillover-Effekten im Westbalkanraum führt, infolge derer die Gefahr besteht, dass Reformen ausgebremst und antieuropäische Narrative geschürt werden; ist alarmiert darüber, dass mit dem Kreml verbundene Medien, die in den westlichen Balkanstaaten tätig sind, ihre Aktivitäten nach dem Ausbruch des russischen Angriffskriegs intensiviert haben, einschließlich einer aggressiven Einmischung in Wahlprozesse und den Informationsraum, mit dem Ziel, pro-russische Stimmungen zu fördern und eine anti-europäische Rhetorik zu schüren; fordert die Kommission auf, konsequenter auf die Verwendung antieuropäischer Narrative im Westbalkan, insbesondere in Serbien, zu reagieren, indem sie aktiv mit den Staaten in der Region zusammenarbeitet und entschlossene Maßnahmen ergreift, um die Widerstandsfähigkeit der Gesellschaft gegenüber hybriden Bedrohungen zu stärken; betont, dass die Bekämpfung des destabilisierenden Einflusses Russlands von wesentlicher Bedeutung ist, um die Rolle der Union als Garant für Stabilität, Demokratie und Wohlstand zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>fordert die Kommission nachdrücklich auf, sich aktiv für internationale Mechanismen zur rechtlichen Aufarbeitung einzusetzen und dafür zu sorgen, dass jene, die für Kriegsverbrechen und das Verbrechen der Aggression verantwortlich sind, zur Rechenschaft gezogen werden; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, sich für die Einrichtung eines Sondertribunals einzusetzen, damit das von Russland begangene Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine geahndet werden kann; erinnert daran, dass der IStGH Haftbefehle gegen Wladimir Putin und die russische Kinderrechtsbeauftragte Marija Lwowa-Belowa wegen ihrer Beteiligung an der Verschleppung ukrainischer Kinder und ihrer Verbringung nach Russland ausgestellt hat; bekundet seine Unterstützung für alle Tätigkeiten des IStGH und des Internationalen Gerichtshofs bei der Verfolgung der auf ukrainischem Hoheitsgebiet begangenen Verbrechen; unterstützt innovative Lösungen zur Finanzierung der Verteidigungsbemühungen der Ukraine sowie ihrer Minenräumungs- und Wiederaufbaumaßnahmen unter Verwendung immobilisierter russischer Auslandsvermögenwerte, darunter auch Vermögenswerte des russischen Staates, von russischen lokalen Gebietskörperschaften, von russischen Staatsunternehmen und von Personen, die auf der Sanktionsliste der EU stehen; fordert die Kommission auf, einen zusätzlichen rechtlich und finanziell soliden Mechanismus in Form eines Reparationsdarlehens vorzuschlagen, der die Nutzung dieser immobilisierten Vermögenswerte ermöglicht, wodurch der Ukraine eine langfristige Sichtbarkeit verliehen wird und sichergestellt wird, dass sie schließlich von Russland Kriegsreparationen oder eine gleichwertige Entschädigung erhält, wie es im Völkerrecht vorgesehen ist, und fordert die Mitgliedstaaten auf, sich auf einen solchen Mechanismus zu einigen; betont, dass Russland und nicht die Steuerzahler der EU für die finanziellen Folgen der russischen Aggression aufkommen muss; erwartet, dass die Mitgliedstaaten ihre Sanktionen gegen Russland so lange verschärfen, wie dies erforderlich ist, um einen gerechten und dauerhaften Frieden zu sichern, und bis die Rechenschaftspflicht vollständig durchgesetzt wurde; begrüßt in diesem Zusammenhang die laufenden Gespräche zwischen der EU und der G7, bei denen ein Verbot von Seeverkehrsdiensten für alle russischen Ölausfuhren als Alternative zur Ölpreisobergrenze geprüft wird; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, in der Zwischenzeit die Wirksamkeit und die Auswirkungen ihrer bislang angenommenen Sanktionspakete zu verbessern und sich auf neue Pakete zu einigen, sobald sich dies als notwendig erweist; fordert zudem die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, finanzielle Schlupflöcher zu schließen, die Russland nutzt, um Sanktionen zu umgehen, und weitere restriktive Maßnahmen gegen Drittländer zu verhängen, die den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine ermöglichen, sei es durch Hilfestellung bei der Umgehung von Sanktionen oder durch die Bereitstellung direkter militärischer Unterstützung; ist der Ansicht, dass Sanktionen auch gegen europäische Unternehmen verhängt werden sollten, die weiterhin verbotene Geschäfte mit der Russischen Föderation tätigen; fordert den Rat, die Kommission und den EAD auf, eine EU-weite Russland-Strategie vorzulegen, mit der Abschreckung, Eindämmung, Rechenschaftspflicht und Unterstützung für demokratische Alternativen miteinander verbunden werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>bekräftigt, dass die EU und alle ihre Mitgliedstaaten bei der Wahrung des Vorrangs des Völkerrechts mit gutem Beispiel vorangehen müssen; betont, dass die Glaubwürdigkeit und die Fähigkeit der EU, ihre Bürgerinnen und Bürger sowie ihre vitalen Interessen zu schützen, davon abhängen, dass sich die EU zu ihren Grundprinzipien wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte bekennt, wobei es keine doppelten Standards oder selektive Einhaltung geben darf; fordert daher die strikte Anwendung des Rechtsstaatlichkeitsmechanismus, wenn diese Grundsätze missachtet werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>fordert die Kommission und den Rat auf, in ihren Außenbeziehungen und ihrer Außenpolitik das Völkerrecht konsequent zu wahren und zu fördern und alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um seine uneingeschränkte Achtung durch alle Staaten ohne Unterscheidung nach wirtschaftlicher oder militärischer Macht sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>betont, dass gegen Straflosigkeit vorgegangen werden muss und die Bemühungen um Rechenschaftspflicht weltweit verstärkt werden müssen, unter anderem durch den IStGH; bringt seine tiefe Besorgnis über die Sanktionen der USA gegen den IStGH und seine Ankläger, Richter und Mitarbeiter zum Ausdruck, die einen schweren Angriff auf das internationale Justizsystem darstellen; fordert die Kommission auf, die Blocking-Verordnung umgehend zu aktivieren, um den IStGH als unverzichtbaren Eckpfeiler des internationalen Justizsystems zu schützen und zu sichern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>begrüßt das jüngste Engagement für die Beendigung des Krieges im Gazastreifen und nimmt den von der US-Regierung vorgeschlagenen und durch die Resolution 2803 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen gebilligten 20-Punkte-Friedensplan zur Kenntnis, der nun vollständig umgesetzt und vor jeglichen Versuchen regionaler Akteure, ihn zu untergraben, geschützt werden muss; begrüßt die Freilassung aller israelischen Geiseln, die von der Hamas festgehalten wurden, und die Wiederaufnahme der Verteilung humanitärer Hilfe im Gazastreifen; betont, dass der Plan zwar einen entscheidenden ersten Schritt zur Beilegung des Konflikts darstellt, es jedoch nach wie vor eine Reihe von Problemen gibt, insbesondere was die Durchsetzung, die Regierungsführung, die Rechenschaftspflicht und die Bewahrung des Vertrauens betrifft; betont, dass die vollständige Entwaffnung der Hamas, ihr Ausschluss von jeglicher Form der Machausübung im Gazastreifen, die Reform und Stärkung der Palästinensischen Behörde und der Rückzug der israelischen Streitkräfte nach wie vor zentrale Ziele aller weiteren Schritte sind; fordert die EU auf, in enger Abstimmung mit den maßgeblichen regionalen Akteuren eine aktive Rolle bei der Gestaltung des Friedens- und Wiederaufbauprozesses zu spielen; unterstützt die laufenden Stabilisierungsbemühungen im Gazastreifen und begrüßt die Verstärkung der zivilen Missionen der EU im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP), der EU BAM Rafah und der EUPOL COPPS; bekräftigt, dass das Ziel weiterhin eine auf dem Verhandlungsweg herbeigeführte Zweistaatenlösung gemäß dem Völkerrecht sein sollte, da dies der einzige gangbare Weg zu einem gerechten und dauerhaften Frieden im Nahen Osten ist, was bedeuten würde, dass Israelis und Palästinenser nebeneinander in Frieden und Sicherheit leben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>nimmt mit größter Sorge die anhaltende und schwierige humanitäre Lage im Gazastreifen zur Kenntnis, einschließlich der weit verbreiteten Ernährungsunsicherheit und der Hungersnot; nimmt mit großer Besorgnis die anhaltenden Hindernisse für den Zugang humanitärer Organisationen und die von der VP/HR zum Ausdruck gebrachte Warnung anlässlich des jüngsten Entzugs von Lizenzen, durch den im Gazastreifen tätige Organisationen behindert werden, zur Kenntnis; fordert alle Parteien auf, die rasche Bereitstellung humanitärer Hilfe zuzulassen; betont, dass Maßnahmen, durch die humanitäre Akteure in unangemessener Weise eingeschränkt werden, die Gefahr bergen, dass wesentliche humanitäre Hilfe in einer Zeit akuten Bedarfs abgebaut wird; ist besorgt über die Einhaltung des Völkerrechts und der einschlägigen Resolutionen der Vereinten Nationen durch alle Parteien und die Fortsetzung des Kreislaufs der Gewalt und terroristischen Angriffe im Nahen Osten; weist erneut darauf hin, dass alle Parteien verpflichtet sind, das Völkerrecht und die einschlägigen Resolutionen der Vereinten Nationen einzuhalten, und zwar auch die, die sich auf den Schutz von Zivilisten, humanitärem Personal und Journalisten beziehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>betont, dass der Konflikt im Gazastreifen die südliche Nachbarschaft der EU destabilisiert und zu umfassenderen Spillover-Effekten im Nahen Osten und in Nordafrika führen könnte, einschließlich Radikalisierung, Vertreibung und verstärkter regionaler Spannungen; betont, dass sich diese Dynamiken unmittelbar auf die europäische Sicherheit und das Migrationsmanagement auswirken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>bringt zum Ausdruck, dass es nicht damit einverstanden ist, dass die israelische Regierung Somaliland als unabhängigen Staat anerkannt hat; bekräftigt, wie wichtig es ist, die Einheit, Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Bundesrepublik Somalia im Einklang mit ihrer Verfassung, der Charta der Organisation für Afrikanische Einheit und der Charta der Vereinten Nationen als wesentliche Voraussetzung für Frieden und Stabilität in der gesamten Region am Horn von Afrika zu achten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>betrachtet den weltweit zunehmenden Antisemitismus als nicht hinnehmbare Folge der brutalen und wahllosen Terroranschläge der Hamas in ganz Israel und der unverhältnismäßig massiven militärischen Reaktion Israels in Palästina;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>verurteilt aufs Schärfste den Terroranschlag vom 7. Oktober 2023, den die Terrororganisation Hamas gegen Israel verübt hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>bekräftigt das Engagement der EU für die Existenz, die Sicherheit und das legitime Recht des Staates Israel auf Selbstverteidigung sowie für die Sicherheit und Würde der Palästinenser; weist darauf hin, dass das Recht Israels auf Selbstverteidigung im Völkerrecht verankert ist und durch dieses begrenzt wird, und dass dieses Recht unter uneingeschränkter Achtung der internationalen Gerichte ausgeübt werden muss; stellt mit Besorgnis fest, dass der Krieg in Gaza verheerende humanitäre Folgen hatte und zu unzumutbarem Leid für die Zivilbevölkerung geführt haben, das von der Hamas durch den vorsätzlichen Missbrauch ziviler Infrastrukturen und die Nutzung der Zivilbevölkerung von Gaza als menschliche Schutzschilde, einschließlich der verbleibenden israelischen Geiseln, noch verschlimmert wurde; äußert seine Erleichterung über die Freilassung aller lebenden Geiseln und fordert die Hamas auf, den Leichnam der letzten verstorbenen Geisel, der sich noch in den Händen der Hamas befindet, an die Familie zu übergeben; bekräftigt seine Forderung nach einem dauerhaften Waffenstillstand, einem sofortigen Zugang zu humanitärer Hilfe sowie nach der Schaffung von Hilfskorridoren; bedauert zutiefst die Brüchigkeit des Waffenstillstands im Gazastreifen, wodurch das Leben zu vieler Zivilisten gefährdet wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>weist darauf hin, dass die Einhaltung von Artikel 2 des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Israel<FOOTNOTE><FIELD> Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits (ABl. L 147 vom 21.6.2000, S. 3, ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_internation/2000/384/oj).</FIELD></FOOTNOTE> ein wesentliches Element der Partnerschaft ist, und fordert, dass die israelische Regierung seine Umsetzung kontinuierlich überwacht und bewertet; weist darauf hin, dass die Kommissionspräsidentin angesichts der humanitären Lage im Gazastreifen am 10. September 2025 Vorschläge zur Aussetzung bestimmter Handelsbestimmungen des Assoziierungsabkommens sowie Unterstützung für gezielte Maßnahmen gegen bestimmte israelische Minister angekündigt hat; nimmt die vom Internationalen Strafgerichtshof am 21. November 2024 erlassenen Haftbefehle zur Kenntnis; betont, dass solche Maßnahmen sorgfältig geprüft und so umgesetzt werden sollten, dass die EU auch künftig als glaubwürdiger Partner auftreten und die Aussichten auf eine auf dem Verhandlungsweg herbeigeführte Zweistaatenlösung verbessern kann; ist der Ansicht, dass der Assoziationsrat EU-Israel nach wie vor ein wesentliches Forum für einen ehrlichen Dialog darstellt; bekräftigt, dass konstruktives Engagement und ein nachhaltiger Dialog nach wie vor die wirksamsten Instrumente zur Förderung von Frieden, Sicherheit und dauerhafter Stabilität in der Region sind; beharrt darauf, dass ein konkreter Fahrplan für die Umsetzung der Zweistaatenlösung im Mittelpunkt der für 2026 geplanten Strategie der Kommission für den Nahen Osten steht; bedauert die Folgen des Fehlens einer gemeinsamen Reaktion auf die katastrophale Lage im Gazastreifen für das weltweite Ansehen der EU;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>betont, dass ein nachhaltiger Frieden einen glaubwürdigen politischen Prozess erfordert, der darauf abzielt, eine Zweistaatenlösung auf der Grundlage der Grenzen von 1967 mit Jerusalem als gemeinsamer Hauptstadt zweier souveräner, demokratischer Staaten zu erreichen, die Seite an Seite in Frieden bestehen; fordert alle Beteiligten auf, sich erneut um die Beseitigung der Hindernisse für diese Lösung zu bemühen; verurteilt die Ausweitung der israelischen Siedlungen im Westjordanland und erinnert an den seit Langem vertretenen Standpunkt der EU, dass diese nach wie vor völkerrechtswidrig sind und eine einseitige Maßnahme darstellen, die das Vertrauen und die Aussichten auf eine Verhandlungslösung beeinträchtigt; begrüßt die Sanktionen, die gegen extremistische israelische Siedler verhängt worden sind; unterstreicht die Rolle der Palästinensischen Behörde als wichtigster Gesprächspartner der EU in Palästina und bekräftigt, dass bei jeder künftigen Regierungsausübung im Gazastreifen die Beteiligung terroristischer Organisationen ausgeschlossen und die Entmilitarisierung des Gazastreifens sichergestellt werden muss; bekräftigt seine Ablehnung jeglicher Annexionspläne für den Gazastreifen oder andere palästinensische Gebiete und von massenhaften Vertreibungen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>fordert nachdrücklich, dass die Kommission sicherstellen muss, dass keinerlei Unionsmittel für gleich welche Form von Terrorismus und/oder religiöser und politischer Radikalisierung bereitgestellt werden oder damit in Verbindung stehen; bekräftigt seinen Standpunkt, dass alle Schulbücher und Unterrichtsmaterialien, die mit Unionsmitteln unterstützt werden, den UNESCO-Standards für Frieden, Toleranz, Koexistenz und Gewaltlosigkeit entsprechen müssen; ist besorgt über Antisemitismus, Hetze, Werbung für den Dschihad und Aufstachelung zu Gewalt, die in von der EU finanzierten palästinensischen Schulbüchern vermittelt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>fordert die Vereinten Nationen, die Arabische Liga, regionale Partner und die EU auf, die Unterstützung der Geber zu koordinieren, eine strenge Kontrolle der Finanzierung sicherzustellen und dafür zu sorgen, dass die Wiederaufbauhilfe zivilgesellschaftlichen Einrichtungen und einer wirksamen Regierungsführung zugutekommt; äußert in diesem Zusammenhang tiefe Besorgnis darüber, dass für die palästinensischen Gebiete bestimmte humanitäre Hilfe von terroristischen Gruppen missbraucht wird; fordert, dass die Kontrollmechanismen für die Verteilung von EU-Mitteln gestärkt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>würdigt die Bemühungen bestimmter arabischer Staaten und Israels, die diplomatischen Beziehungen im Rahmen der Abraham-Abkommen zu normalisieren; fordert die EU auf, Initiativen zu unterstützen, mit denen ein breiter regionaler und internationaler Rückhalt für eine bessere Zukunft der arabisch-israelischen Beziehungen geschaffen werden soll;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>stellt fest, dass eine deutliche Schwächung des Iran und seiner Verbündeten – darunter auch der Sturz des Assad-Regimes und die Niederlage der Handlanger Teherans wie der Hisbollah, der Hamas, der Huthis und anderer Milizen – eine Hoffnung auf Frieden und die Fortsetzung der regionalen Normalisierung im Geiste der Abraham-Abkommen bieten würde; ist zutiefst besorgt über die erhebliche Unterstützung der Hisbollah für die Militäroperationen Russlands in der Ukraine und ihre Abstimmung mit anderen Milizen, die vom Iran unterstützt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>begrüßt die positiven Veränderungen im Libanon seit Anfang 2025, die sich in den Schlussfolgerungen des neunten Assoziationsrats EU-Libanon widerspiegeln, insbesondere die Bereitschaft, den libanesischen Sicherheitssektor im Wege des umfassenden Rückgriffs auf EU-Instrumente wie etwa die Europäische Friedensfazilität und Programme im Rahmen des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt weiter zu unterstützen und eine künftige Zusammenarbeit im Rahmen der GSVP zu prüfen; ist nach wie vor besorgt über den Einfluss bewaffneter Milizen und terroristischer Organisationen und bedauert insbesondere die mangelnden Fortschritte bei der zugesagten Entwaffnung der Hisbollah und anderer bewaffneter Gruppen, die eine Voraussetzung für die Stabilität in der Region darstellt; bekräftigt die Bedeutung eines ehrgeizigen „Pakts für den Mittelmeerraum“ und dessen wirksamer Umsetzung mit ausreichender technischer und finanzieller Unterstützung für den Libanon, wobei der Schwerpunkt auf dem Kapazitätsaufbau, der Energieinfrastruktur und der sozialen Unterstützung liegen sollte; fordert die HR/VP und die Kommission nachdrücklich auf, die libanesische Regierung bei ihrer Reformagenda und ihrem Plan zur Wiederherstellung eines Waffenmonopols zu unterstützen; bekräftigt ihre uneingeschränkte Unterstützung für die Souveränität, die staatliche Autorität, die territoriale Unversehrtheit, die politische Unabhängigkeit und die Stabilität Libanons im Einklang mit der Resolution 1701 des VN‑Sicherheitsrates;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>steht an der Seite der religiös und ethnisch vielfältigen Gesellschaft Syriens, die über ein Jahrzehnt lang unter dem von Iran und Russland unterstützten Assad-Regime und terroristischen Gruppen gelitten hat; unterstützt einen inklusiven politischen Prozess unter syrischer Führung und Eigenverantwortung, der territoriale Unversehrtheit, Übergangsjustiz und Aussöhnung umfasst; fordert die syrischen Staatsorgane nachdrücklich auf, ihre Anstrengungen zu verstärken, um alle Teile der syrischen Gesellschaft in die Entscheidungsfindung einzubeziehen, Fortschritte bei der Umsetzung des Abkommens mit den Syrischen Demokratischen Kräften im Nordosten zu erzielen und weiterhin schnelle, transparente und unabhängige Untersuchungen von Handlungen gegen religiöse und ethnische Gemeinschaften zu ermöglichen sowie alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um religiös motivierte Gewalt zu unterbinden und Straflosigkeit zu bekämpfen; bedauert in diesem Zusammenhang die anhaltende Verfolgung und Vertreibung sowie die Diskriminierung und Angriffe gegen Religionsgemeinschaften wie Christen und bekräftigt, dass die EU die reiche multikulturelle Identität Syriens schützen muss; erkennt die erheblichen Defizite bei den finanziellen und personellen Ressourcen für den Wiederaufbau des Landes an und unterstützt den Beschluss der EU, in Absprache mit den USA und dem Vereinigten Königreich sektorale Sanktionen aufzuheben und zusätzlich zur humanitären Hilfe umfangreiche Entwicklungshilfe zu leisten, wie dies in der ersten Phase der Brüsseler Konferenz für Syrien 2025 angekündigt wurde; begrüßt den Besuch der Präsidentin der Kommission, Ursula von der Leyen, und des Präsidenten des Europäischen Rates, António Costa, in Syrien am 8. Januar 2026, der darauf abzielte, die politischen Beziehungen und das wirtschaftliche Engagement zu stärken; nimmt die Vereinbarung zwischen Syrien und Israel vom 6. Januar 2026 über die Einrichtung einer speziellen Kommunikationszelle zur Koordinierung der militärischen Deeskalation wohlwollend zur Kenntnis;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>ist zutiefst besorgt über die anhaltenden Kämpfe in Gebieten wie Aleppo und Nordostsyrien, die zu weiteren Vertreibungen und einer hohen Zahl von Opfern der Zivilbevölkerung führen und ein ernstes Sicherheitsrisiko darstellen, insbesondere aufgrund der Flucht von im Nordosten Syriens inhaftierten IS-Kämpfern; fordert die internationale Koalition, einschließlich der Vereinigten Staaten, auf, unverzüglich alle erforderlichen und sofortigen Maßnahmen zu ergreifen, um dieses Sicherheitsrisiko unverzüglich zu mindern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>bekräftigt die entscheidende Rolle multilateraler Organisationen, insbesondere der Vereinten Nationen, sowie einer funktionsfähigen Welthandelsorganisation, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und regionaler Foren als unverzichtbare Plattformen für Konfliktlösung und globale Governance; gibt warnend zu bedenken, dass „minilaterale“ Formate die Gefahr bergen, dass globale Normen zunehmend fragmentiert werden, und erfordern, dass die EU in enger Zusammenarbeit mit ihren gleichgesinnten Partnern einem umfassenden und inklusiven Konzept des Multilateralismus Priorität einräumt; fordert die Kommission und die HR/VP auf, eine weltweite Vorreiterrolle bei multilateralen Initiativen zu übernehmen; setzt sich unverändert dafür ein, umfassende Reformen voranzutreiben, um die Rolle, Effizienz und demokratische Repräsentation der Vereinten Nationen zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>fordert die HR/VP auf, die Positionierung der EU gegenüber den BRICS-Ländern und ihren Partnern neu zu bewerten und eine eigenständige Politik der EU in Bezug auf diese Länder auszuarbeiten; betont, dass die erweiterte Gruppe der BRICS-Länder (BRICS+) Russland die Möglichkeit bietet, Maßnahmen zu umgehen, die darauf abzielen, das Land politisch zu isolieren, und China in die Lage versetzt, durch seine Vorgehensweise bei der Finanzierung von Infrastrukturprojekten seinen Einfluss weiter auszubauen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>fordert die HR/VP auf, konsistent vorzugehen und in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten ein wirksames und solides demokratisches Narrativ zu verbreiten, um autokratischen Bestrebungen entgegenzuwirken, die darauf abzielen, Kontrollen von Machtmissbrauch zu schwächen, zivilgesellschaftliche Freiräume einzuschränken und Menschenrechte zu unterlaufen; fordert die Schaffung einer europäischen Demokratiebewertung, die die frühzeitige Erkennung von Anzeichen autoritärer Tendenzen ermöglicht, sowie eines Instrumentariums für Maßnahmen, die sich auf die Unterstützung der Demokratie und die Bekämpfung autoritärer Narrative konzentrieren, insbesondere angesichts der bedauerlichen Einstellung der Tätigkeit der US-Agentur für internationale Entwicklung (USAID); spricht sich in diesem Zusammenhang für mehr Investitionen in die strategische Kommunikation und die Bekämpfung der Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland (FIMI) aus; ist der Ansicht, dass die Bemühungen der EU zur Bekämpfung dieser Bedrohung auf dem bereits vorhandenen Fachwissen des EAD aufbauen sollten, und fordert mehr Kohärenz zwischen bestehenden und künftigen EU-Verordnungen und -Bemühungen; fordert weitere Anstrengungen, um das vom EAD entwickelte FIMI-Instrumentarium voll funktionsfähig zu machen; ist der Ansicht, dass die EU die digitale Sphäre eindeutig als Tätigkeitsbereich erkennen und die digitale Diplomatie als strategisches Interesse anerkennen sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>verurteilt aufs Schärfste die gezielten Sanktionen gegen Gesetzgebungsakteure, die für das Gesetz über digitale Dienste<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Gesetz über digitale Dienste) (ABl. L 277 vom 27.10.2022, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2022/2065/oj).</FIELD></FOOTNOTE> und andere Digitalvorschriften zuständig waren, insbesondere die Sanktionen gegen ein ehemaliges Kommissionsmitglied;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>befürwortet jährliche strategische Überprüfungen der Bedrohungen der regelbasierten internationalen Ordnung, die vom EAD koordiniert werden und an die sich aktive Maßnahmen anschließen sollten, um einer weiteren Aushöhlung multilateraler Regeln vorzubeugen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Förderung der Zusammenarbeit auf der Grundlage gemeinsamer Interessen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>bekräftigt, dass das auswärtige Handeln der EU ein glaubwürdiges wertebasiertes Engagement erfordert; besteht jedoch darauf, dass es nicht ausreicht, sich ausschließlich auf normative Macht und Grundsätze zu verlassen; spricht sich dafür aus, die strategischen Ziele der EU entschlossener zu verfolgen und sich Partnerschaften und Bündnisse auf der Grundlage gemeinsamer Interessen zunutze zu machen; betont, dass Partnerschaften und Allianzen nur dann langfristig erfolgreich funktionieren können, wenn zwischen den Partnern gleiche Wettbewerbsbedingungen herrschen; betont, dass eine Unterstützung durch die EU von der Achtung grundlegender demokratischer Grundsätze und der Rechtsstaatlichkeit abhängig gemacht werden sollte; bekräftigt in diesem Zusammenhang, dass EU-Rechtsvorschriften nicht zum Gegenstand von Verhandlungen mit Drittländern werden dürfen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>fordert die HR/VP diesbezüglich auf, gezielte Strategien ausfindig zu machen, die den Erwartungen der Mitgliedstaaten und Partnerländer Rechnung tragen und rasch politische Vereinbarungen erzielen und so die EU als verlässlichen strategischen Anker etablieren, insbesondere in einer Zeit, in der sich Konflikte mehren und die Anwendung von Gewalt als Mittel zur Verfolgung politischer Ziele zunehmend normalisiert wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>betont, dass eine starke transatlantische Partnerschaft mit den Vereinigten Staaten und Kanada innerhalb der NATO den Kern der europäischen Sicherheitsarchitektur bildet; bringt in diesem Zusammenhang seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass bestimmte Elemente der neuen nationalen Sicherheitsstrategie der USA deutlich zu kurz greifen, um der von Russland ausgehenden Bedrohung, insbesondere für die europäische und damit auch die Sicherheit der USA, angemessen zu begegnen; bedauert ferner die fehlerhafte Bewertung der EU als politisches System in der nationalen Sicherheitsstrategie, einschließlich unzureichender Beschreibungen der innenpolitischen Lage in den EU-Mitgliedstaaten; bekräftigt die langjährige Unterstützung des Parlaments für die Grundwerte der EU, nämlich Demokratie und Menschenrechte; ist der Ansicht, dass die nationale Sicherheitsstrategie die Notwendigkeit für Europa, seine strategische Autonomie voranzubringen, seine Abhängigkeiten zu verringern und seine Partnerschaften zu diversifizieren, weiter verstärkt,</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>bedauert den Beschluss des US-Präsidenten vom 7. Januar 2026, sich aus einer erheblichen Zahl internationaler Organisationen, einschließlich zahlreicher Gremien der Vereinten Nationen, zurückzuziehen, die Beteiligung daran auszusetzen oder die Zusammenarbeit mit ihnen zu beenden; ist zutiefst besorgt darüber, dass ein solcher Schritt die finanzielle Tragfähigkeit des Systems der Vereinten Nationen schmälern, die multilaterale Zusammenarbeit in einer Zeit, in der sie am dringendsten benötigt wird, schwächen und autoritäre und revisionistische Akteure ermutigen wird, die in der Vergangenheit versucht haben, jeden Rückzug oder Ausstieg westlicher Mächte aus internationalen Organisationen auszunutzen; fordert die US-Regierung auf, ihre Entscheidung zu überdenken und ihr Engagement für die Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen und die multilaterale Zusammenarbeit zu bekräftigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>lehnt jeden Versuch entschieden ab, die Souveränität und territoriale Unversehrtheit des Königreichs Dänemark einschließlich Grönlands zu beeinträchtigen; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Grönland ein selbstverwaltetes Gebiet des Königreichs Dänemark und befugt ist, über seine wirtschaftliche Entwicklung, seine internationalen Partnerschaften und seine Rohstoffpolitik zu entscheiden; bekräftigt, dass allein die Bevölkerung Grönlands über ihre Zukunft entscheiden kann; weist gleichzeitig warnend darauf hin, dass solche politischen Prozesse nicht von externen Akteuren instrumentalisiert oder beeinflusst werden dürfen; hebt insbesondere hervor, dass China ein strategisches Interesse an der Arktis hat und seinen wirtschaftlichen Einfluss nutzt, um politischen Einfluss zu erlangen; nimmt die Tatsache zur Kenntnis, dass das Interesse der USA durch Sicherheitsbedenken im Zusammenhang mit dem sich wandelnden strategischen Umfeld in der Arktis motiviert ist, ist jedoch der Ansicht, dass das Verteidigungsabkommen zwischen dem Königreich Dänemark und den Vereinigten Staaten von 1951 reichlich Möglichkeiten für eine verstärkte Präsenz der USA in Grönland bietet; weist darauf hin, dass Dänemark, einschließlich Grönland, Mitglied der NATO ist und daher voll und ganz unter die kollektiven Sicherheitsgarantien des Bündnisses fällt; begrüßt die Erklärung von sieben europäischen Staats- und Regierungschefs vom 6. Januar 2026 und betont, dass Sicherheit in der Arktis nur gemeinsam in Zusammenarbeit mit der NATO erreicht werden kann; fordert die Kommission und den Europäischen Rat auf, im Einklang mit den Grundsätzen der EU, dem Völkerrecht und der NATO-Charta konkrete Unterstützungsmaßnahmen für Grönland und Dänemark vorzusehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>bedauert, dass die Vereinigten Staaten nun einen eher transaktionalen Ansatz in der Außenpolitik verfolgen, der durch ein geringeres Engagement für Multilateralismus und europäische Sicherheit gekennzeichnet ist; betont, wie wichtig es für die EU ist, Lehren aus den Schwachstellen der EU zu ziehen und auf EU-Ebene geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass sie in eine Lage gerät, in der künftig Zwang auf sie ausgeübt werden könnte; hält es für wichtiger denn je, auf föderaler und bundesstaatlicher Ebene weiterhin mit den US-amerikanischen Partnern zusammenzuarbeiten, um eine dauerhafte Koordinierung in Bereichen wie Sicherheit, Technologie und wirtschaftliche Resilienz sicherzustellen und gleichzeitig Einigkeit und Engagement für eine gemeinsame Position der EU zu demonstrieren; spricht sich uneingeschränkt dafür aus, die Zusammenarbeit im Rahmen des Transatlantischen Dialogs der Gesetzgeber der EU und der USA zu vertiefen und regelmäßig Gipfeltreffen zwischen der EU und den USA abzuhalten, um auf höchster Ebene Impulse für die künftige Zusammenarbeit zu geben; fordert eine Vertiefung des Dialogs zwischen der EU und den USA über Sicherheit und Verteidigung, dessen Potenzial nach wie vor nicht ausgeschöpft ist; weist darauf hin, dass Europa nur dann ein starker transatlantischer Partner sein kann, wenn es selbst für seine Verteidigung und Sicherheit sorgt; bekräftigt in diesem Zusammenhang die dringende Notwendigkeit, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten das Konzept der strategischen Autonomie und Verteidigungsbereitschaft vollständig umsetzen und zu diesem Zweck gemeinsam und gut koordiniert in die erforderlichen Verteidigungsfähigkeiten investieren; betont, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten in den Bereichen Sicherheit, Verteidigung und Technologie dringend verlässlicher und autarker werden müssen, um die europäische Säule innerhalb der NATO zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>bestätigt seine uneingeschränkte und unerschütterliche Solidarität mit Grönland als Teil des Königreichs Dänemark; verurteilt den Einsatz einseitiger Handelsbedrohungen und wirtschaftlicher Einschüchterung gegen Dänemark und andere EU-Mitgliedstaaten als eine Form von Zwang, die mit dem Völkerrecht und den Grundprinzipien der Zusammenarbeit zwischen NATO-Verbündeten unvereinbar ist; warnt vor Versuchen, Sicherheitsbedenken in der Arktis zu instrumentalisieren, um territorialen oder politischen Druck auszuüben, und unterstützt uneingeschränkt die Position des Königreichs Dänemark, einschließlich Grönlands, dass Grönland nicht zum Verkauf steht; betont, dass Grönland nicht als Instrument zur Spaltung der Europäischen Union eingesetzt werden darf; fordert die Union auf, bestimmt, gemeinsam und entschlossen zu reagieren und sich solchen Maßnahmen zu widersetzen.</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>begrüßt die auf dem EU-Kanada-Gipfeltreffen 2025 unterzeichnete Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft zwischen der EU und Kanada als erstes Abkommen dieser Art mit einem Partner auf dem amerikanischen Kontinent; fordert eine rasche Operationalisierung des Abkommens, einschließlich der Beteiligung Kanadas an Missionen und Operationen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP); befürwortet die Aushandlung von Leitlinien, die es kanadischen Unternehmen ermöglichen, sich im Rahmen des Instrument für Sicherheitsmaßnahmen für Europa (SAFE) an gemeinsamen Beschaffungsverfahren der EU zu beteiligen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>würdigt die starke und konstruktive Partnerschaft mit dem Vereinigten Königreich; begrüßt die gemeinsame Erklärung der Staats- und Regierungschefs des Vereinigten Königreichs und der EU vom 19. Mai 2025 im Anschluss an das Gipfeltreffen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU, insbesondere die Begründung einer umfassenden Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft; fordert deren rasche und vollständige Umsetzung, unter anderem durch i) regelmäßige halbjährliche strategische außen- und sicherheitspolitische Dialoge auf Ministerebene zwischen dem britischen Außen- und Verteidigungsminister und der HR/VP, um die Reaktionen auf Krisen zu koordinieren und die strategischen Prioritäten aufeinander abzustimmen, ii) die Beteiligung des Vereinigten Königreichs an den zivilen und militärischen Krisenbewältigungsmissionen der EU im Rahmen der GSVP, soweit dies rechtlich möglich ist, iii) eine verstärkte Zusammenarbeit in den Bereichen Cyber-Resilienz, Bekämpfung hybrider Bedrohungen, Schutz kritischer Infrastrukturen und Bekämpfung illegaler Finanzströme, iv) eine verstärkte Koordinierung bei der Durchsetzung von Sanktionen und v) gemeinsame Maßnahmen zur Bekämpfung der russischen Schattenflotte, und begrüßt die gemeinsame Absicht, die Zusammenarbeit auf dem Westbalkan zu stärken, um insbesondere die Achtung des Grundsatzes der Gewaltenteilung im Rahmen des Friedensabkommens von Dayton und Paris sicherzustellen; nimmt die politische Einigung über die Kernpunkte des künftigen Abkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich in Bezug auf Gibraltar zur Kenntnis, die am 11. Juni 2025 von den Parteien bekannt gegeben wurde; sieht der Veröffentlichung der vollständigen Fassung entgegen, um sie zu prüfen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>würdigt die engen Beziehungen zu nicht der EU angehörenden westeuropäischen Ländern und ihre enge Zusammenarbeit mit der EU im Bereich des auswärtigen Handelns; begrüßt in diesem Zusammenhang den Abschluss der Verhandlungen über ein umfassendes Maßnahmenpaket für die künftigen Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz und dessen vorläufige sektorbezogene Anwendung, das einen wichtigen Meilenstein bei der Förderung und Vertiefung der bereits engen Beziehungen darstellt; fordert seine rasche Ratifizierung; unterstreicht die Bedeutung der Verteidigungs- und Sicherheitspartnerschaft mit Norwegen und betont, wie wichtig es angesichts der entscheidenden Rolle des Landes für die Energiesicherheit der EU ist, die Beziehungen zu Norwegen zu stärken; fordert eine verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der Energieversorgungssicherheit und der Diversifizierung der Energieversorgung als wichtige Instrumente zur Förderung der strategischen Autonomie der Union; begrüßt die zunehmende Unterstützung der Öffentlichkeit in Island für einen Beitritt zur EU und die Absicht der isländischen Behörden, bis 2027 ein Referendum über die Wiederaufnahme der Verhandlungen über einen EU-Beitritt abzuhalten; fordert in der Zwischenzeit eine proaktive Zusammenarbeit mit der isländischen Regierung, um die verteidigungs- und sicherheitspolitische Zusammenarbeit zu vertiefen und die Vorteile einer EU-Mitgliedschaft herauszustellen; fordert die rasche Ratifizierung der Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Andorra sowie zwischen der EU und San Marino;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>betont die strategische Bedeutung der Westbalkanländer und unterstützt eine glaubwürdige politische und sicherheitspolitische Zusammenarbeit bei ihrem auf ihren Verdiensten basierenden Weg zum EU-Beitritt; ist der Ansicht, dass die Zukunft der Westbalkanländer, der Ukraine und der Republik Moldau im Einklang mit den Bestrebungen ihrer Bevölkerung in der EU liegt; verurteilt die Einmischung Russlands in die demokratischen Prozesse der Bewerberländer für den EU-Beitritt, insbesondere der Republik Moldau; nimmt das Ergebnis der am 28. Dezember 2025 abgehaltenen Parlamentswahlen im Kosovo zur Kenntnis; fordert die rasche Bildung einer neuen Versammlung und Regierung im Kosovo, um die dringend erforderlichen EU-bezogenen Reformen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Wachstumsplan für den Westbalkan, in Angriff zu nehmen und die Verpflichtungen in Bezug auf die Normalisierung der Beziehungen zwischen dem Kosovo und Serbien anzugehen; begrüßt die teilweise Aufhebung der EU-Maßnahmen gegenüber dem Kosovo; bekräftigt, dass die EU-Beitrittsverhandlungen mit Serbien nur auf der Grundlage messbarer und nachhaltiger Fortschritte im Cluster „Wesentliche Elemente“ voranschreiten sollten, einschließlich der vollständigen Angleichung an die GASP der EU, insbesondere die Sanktionen gegen Russland; begrüßt die erfolgreiche Wiederaufnahme des GASP-Dialogs zwischen der EU und ihren Partnern im Westbalkan und hebt die Bedeutung dieser Partnerschaften für Frieden und Sicherheit hervor; weist darauf hin, dass die EU-Erweiterung eine geostrategische Investition in die regionale Sicherheit und Stabilität darstellt, die sowohl seitens der Union als auch seitens der Bewerberländer Einsatz erfordert, und fordert die EU in diesem Zusammenhang auf, den Erweiterungsprozess für die Bürgerinnen und Bürger der Region berechenbarer und politisch sichtbarer zu machen; ist der Ansicht, dass die EU daher die Dynamik der Erweiterung aufrechterhalten und den Bewerberländern auf ihrem Weg zur Vollmitgliedschaft ausreichende technische und finanzielle Unterstützung sowie konsequente politische Unterstützung gewähren muss; betont jedoch, dass die Konditionalität der Rechtsstaatlichkeit weiter verbessert und sichergestellt werden muss, dass alle EU-Finanzmittel für die Beitrittsländer vollständig mit den strategischen Zielen und Interessen der EU im Einklang stehen; betont gleichzeitig, dass Fortschritte auf ihrem Weg zum EU-Beitritt auf Verdiensten beruhen und von der uneingeschränkten Achtung des Völkerrechts und des Besitzstands der EU sowie von ihrer Angleichung an die GASP, einschließlich der Einhaltung von Sanktionen und der Visumpolitik der EU, abhängig gemacht werden; weist darauf hin, dass der Erweiterungsprozess parallel zur Durchführung der Reformen hinsichtlich der Organe der EU und der Beschlussfassung vorangetrieben sollte, die darauf abzielen, die Integrationsfähigkeit der Union zu wahren; fordert die EU-Bewerberländer nachdrücklich auf, die internationalen Gerichtshöfe und Rechtsmechanismen aktiv zu unterstützen, mit ihnen zusammenzuarbeiten und dafür zu sorgen, dass sie ihren Aufgaben ordnungsgemäß nachkommen und die weltweit begangenen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermorde und Verbrechen der Aggression strafrechtlich verfolgen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>48.</NO.P>betont, dass eine der wichtigsten Prioritäten der GASP und der GSVP in Bezug auf die Länder der Östlichen Partnerschaft die entschiedene Unterstützung ihrer Souveränität und territorialen Integrität innerhalb international anerkannter Grenzen sein muss; fordert die Russische Föderation auf, alle ihre Truppen aus der transnistrischen Region der Republik Moldau, aus den georgischen Regionen Abchasien und Zchinwali/Südossetien sowie aus den rechtswidrig besetzten Teilen der Ukraine unter uneingeschränkter Achtung des Völkerrechts und der Charta der Vereinten Nationen abzuziehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>49.</NO.P>bekräftigt seine Unterstützung der Europäischen Politischen Gemeinschaft als Plattform für Diskussionen, Dialog und Zusammenarbeit mit europäischen Partnern bei außenpolitischen und sicherheitspolitischen Herausforderungen, mit denen die EU konfrontiert ist, mit dem Ziel, die Sicherheit und Stabilität in Europa zu stärken und die politische und sicherheitspolitische Zusammenarbeit auf der Grundlage gemeinsamer Interessen weiterzuverfolgen; fordert eine enge Einbeziehung des Parlaments in die Präzisierung des Aufgabenbereichs und der künftigen Arbeit dieser Gemeinschaft; betont, dass für den künftigen Erfolg und die Kohärenz dieses Formats ein gewisses Maß an Übereinstimmung über demokratische Werte und Prinzipien unerlässlich ist; bekräftigt, dass die Europäische Politische Gemeinschaft unter keinen Umständen als Vorwand dafür dienen darf, den EU-Beitritt von möglichen Bewerberländern hinauszuzögern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>50.</NO.P>betont, dass die strategische Rolle der Türkei als NATO-Mitglied und ihre Zusammenarbeit mit der EU, insbesondere durch ihren Beitrag zu Krisenbewältigungsmissionen und -operationen der EU, für die Stabilität und Sicherheit Europas von zentraler Bedeutung sind; hält es für wichtig, eine kooperative und für beide Seiten vorteilhafte Beziehung zur Türkei aufzubauen, und zwar schrittweise, verhältnismäßig und umkehrbar, unter strikter Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit, der Grundrechte, des Völkerrechts und guter nachbarschaftlicher Beziehungen; bedauert in diesem Zusammenhang, dass die Türkei nach wie vor die Souveränität eines EU-Mitgliedstaats infrage stellt, und betont, dass die Türkei bei der Angleichung an die GASP der EU unzureichende Anstrengungen unternimmt; bekräftigt seine Auffassung, dass die Vereinbarung zwischen der Türkei und Libyen über die Abgrenzung der seerechtlichen Zuständigkeitsgebiete im Mittelmeer die Hoheitsrechte von Drittstaaten verletzt, nicht mit dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen vereinbar ist und keine Rechtswirkung für Drittstaaten entfalten kann; weist in diesem Zusammenhang erneut auf die Unterzeichnung der Vereinbarungen zwischen der Türkei und Libyen über eine umfassende sicherheitspolitische und militärische Zusammenarbeit und die Abgrenzung der Meeresgebiete und die Berufung darauf hin; bedauert darüber hinaus, dass sich die Türkei weigert, die Hamas als terroristische Organisation einzustufen; betont zudem die Unvereinbarkeiten zwischen der Kandidatur der Türkei für den Beitritt zu den BRICS+-Staaten und der GASP der EU; fordert die Türkei auf, sich vollständig den EU-Sanktionen gegen Russland anzuschließen; ist ferner besorgt über den Zustand der Grundfreiheiten und den Rückbau der Demokratie in der Türkei; fordert nachdrücklich die unverzügliche Freilassung des Oppositionsführers Ekrem İmamoğlu, von Selahattin Demirtaş, Osman Kavala und allen anderen politischen Gefangenen und fordert, dass die anhaltenden Angriffe auf die politische Opposition, Pressevertreter und Vertreter der Zivilgesellschaft und die gerichtliche Schikane gegen diese Personen eingestellt werden; spricht sich im Interesse der Aussöhnung und gutnachbarlicher Beziehungen, der regionalen Stabilität und Sicherheit sowie der sozioökonomischen Entwicklung für die Normalisierung der Beziehungen zwischen Armenien und der Türkei aus und begrüßt die bisher erzielten Fortschritte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>51.</NO.P>bringt seine tiefe Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass die Türkei Griechenland nach wie vor mit Krieg droht (<STRING ITALIC="on">casus belli</STRING>), und verurteilt die rechtswidrige Besetzung eines Teils des Hoheitsgebiets der Republik Zypern durch die türkischen Streitkräfte; bedauert, dass die Türkei die im Verhandlungsrahmen vom Oktober 2005 gegenüber der EU eingegangenen Verpflichtungen nicht erfüllt hat; weist darauf hin, dass die vollständige Einhaltung der Kopenhagener Kriterien und die Normalisierung der Beziehungen zu allen EU-Mitgliedstaaten, einschließlich der Republik Zypern, notwendigerweise zum Beitrittsprozess dazugehören; ist der Ansicht, dass der EU-Beitrittsprozess der Türkei daher unter den derzeitigen Umständen nicht wieder aufgenommen werden kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>52.</NO.P>fordert die rasche Wiederaufnahme der Gespräche über die Beilegung Zypernfrage innerhalb des von den Vereinten Nationen vereinbarten Rahmens und rät nachdrücklich von allen einseitigen Maßnahmen ab, die mit einer friedlichen Beilegung unvereinbar sind; fordert, dass der Status der Pufferzone und das Mandat der Friedenssicherungstruppen der Vereinten Nationen in Zypern geachtet werden; weist darauf hin, dass die Kommission Johannes Hahn zum Sondergesandten für Zypern ernannt hat, was das Engagement der EU für eine umfassende Lösung auf der vereinbarten Grundlage und ihre Bereitschaft unterstreicht, zum Lösungsprozess im Rahmen der Vereinten Nationen beizutragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>53.</NO.P>stellt fest, dass die Östliche Partnerschaft in eine neue geopolitische Phase eingetreten ist, in der einige Partner auf dem Weg zum Beitritt sind und andere eine maßgeschneiderte Zusammenarbeit anstreben, und dass die Aggression Russlands das bisherige regionale Gleichgewicht zerstört hat; betont, dass die EU daher den strategischen Zweck der Östlichen Partnerschaft neu definieren und sie auf Resilienz, demokratischen Wandel und Sicherheit ausrichten muss; erkennt die Parlamentarische Versammlung EURO-NEST als parlamentarische Dimension der Östlichen Partnerschaft an; fordert den Rat, den EAD und die Kommission auf, die Beratungen der Parlamentarischen Versammlung EURO-NEST in die politische Planung einzubeziehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>54.</NO.P>begrüßt den langfristigen strategischen Ansatz der EU für den Schwarzmeerraum und ihre Konnektivitätsagenda als Eckpfeiler für den regionalen Wohlstand, der Europa mit dem Südkaukasus und Zentralasien verbindet; fordert die rasche und wirksame Umsetzung der Strategie in enger Zusammenarbeit mit den Partnerländern, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Förderung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit weiterhin im Mittelpunkt des Engagements der EU in der Region stehen muss; betont die strategische Bedeutung der Fertigstellung von wichtigen Infrastrukturprojekten im Einklang mit den erweiterten transeuropäischen Netzen; betont die Rolle der Parlamentarischen Versammlung EURO-NEST in diesem Zusammenhang;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>55.</NO.P>betont die strategische Bedeutung des Südkaukasus und fordert die EU nachdrücklich auf, eine langfristige Vision für ihr Engagement in der Region auszuarbeiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>56.</NO.P>verurteilt die autoritären Tendenzen der Partei Georgischer Traum und ihre Ausrichtung auf die Interessen Russlands trotz der anhaltenden Besetzung Abchasiens und des Gebiets Zchinwali/Südossetien durch Russland; lehnt jede Anerkennung der Parlamentswahl ab und betrachtet Georgien als einen Staat, der vom unrechtmäßigen Regime der Partei Georgischer Traum beherrscht wird; fordert das georgische Parlament nachdrücklich auf, die Gesetze über Einflussnahme aus dem Ausland und die Werte der Familie aufzuheben; fordert ein sofortiges Ende der politisch motivierten Verfolgung der politischen Opposition, der Zivilgesellschaft und der unabhängigen Medien sowie die bedingungslose Freilassung aller politischen Gefangenen; fordert die EU nachdrücklich auf, endlich angemessen und entschlossen auf diese demokratische Krise in einem Bewerberland zu reagieren, indem sie alle verfügbaren Mittel nutzt, und bekräftigt seine wiederholte Forderung an die EU und ihre Mitgliedstaaten, gezielte Sanktionen gegen führende politische Persönlichkeiten und Amtsträger der Partei Georgischer Traum zu verhängen, die für den Rückbau der Demokratie und Bedrohungen des politischen Pluralismus verantwortlich sind, sowie gegen Persönlichkeiten, die von Russland unterstütze Darstellungen verbreiten und in den politischen Prozessen auf Gewalt zurückgreifen, zu verhängen; fordert Georgien auf, im Einklang mit der klaren Entscheidung seiner Bevölkerung auf den Pfad der Annäherung an die EU zurückzukehren; weist darauf hin, dass sich Georgien gleichzeitig an die GASP anpassen und die Sanktionen gegen Russland einhalten sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>57.</NO.P>unterstützt das im August 2025 unterzeichnete Friedensabkommen zwischen Armenien und Aserbaidschan und fordert dessen Umsetzung nach Treu und Glauben unter vollständiger Achtung der territorialen Integrität Armeniens sowie die Formalisierung und Ratifizierung des dazugehörigen Friedensvertrags, beginnend mit dem Rückzug Aserbaidschans aus den von ihm besetzten Gebieten in Armenien; fordert die EU auf, sich weiterhin konstruktiv an der weiteren Normalisierung der bilateralen Beziehungen zwischen Armenien und Aserbaidschan zu beteiligen; fordert die Staatsorgane Aserbaidschans erneut auf, alle 23 armenischen Geiseln, die nach dem Angriff auf die Region Bergkarabach festgenommen wurden, unverzüglich und bedingungslos freizulassen; fordert erneut unabhängige Untersuchungen der von den aserbaidschanischen Streitkräften in Bergkarabach begangenen Übergriffe und fordert die Staatsorgane Aserbaidschans auf, die sichere Rückkehr der armenischen Bevölkerung nach Bergkarabach zu ermöglichen, einen aufrichtigen umfassenden und transparenten Dialog mit ihr aufzunehmen und solide Garantien für den Schutz ihrer Rechte zu bieten; fordert die Achtung der territorialen Unversehrtheit Armeniens und spricht sich für eine Übergangsjustiz sowie nachhaltige Rückkehrverfahren aus; bedauert die weitere Verschlechterung der Menschenrechte und Grundfreiheiten in Aserbaidschan;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>58.</NO.P>begrüßt die positive Dynamik in den bilateralen Beziehungen zwischen der EU und Armenien und betont, dass die Staatsorgane in Jerewan diese Dynamik nachdrücklich unterstützen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Armeniens Wunsch nach verstärkter Zusammenarbeit mit der EU tatkräftig zu unterstützen; bekundet seine nachdrückliche Unterstützung für die Tätigkeiten der Mission der Europäischen Union in Armenien (EUMA) und hebt deren bedeutende Rolle hervor; fordert die EUMA auf, die Entwicklung der Sicherheitslage vor Ort genau zu beobachten, dem Parlament auf transparente Weise Bericht zu erstatten und tatkräftig zu den Bemühungen um eine Konfliktlösung beizutragen; begrüßt die Verlängerung des Mandats der EUMA und die Aufstockung ihres Personals; fordert den Rat, den EAD und die Kommission auf, weitere Möglichkeiten zur Unterstützung Armeniens zu prüfen, insbesondere auch im Bereich der demokratischen Resilienz;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>59.</NO.P>ist besorgt über den Druck, den Russlands und Chinas in Zentralasien ausüben, und betont, dass die politische und wirtschaftliche Präsenz der EU in der Region dringend ausgebaut werden muss; begrüßt die Ergebnisse des ersten Gipfeltreffens EU-Zentralasien vom April 2025, auch im Hinblick auf die Verbesserung der Menschenrechtslage in der Region; weist auf das Zögern der zentralasiatischen Staaten hin, Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine angesichts seiner Auswirkungen auf die Region zu unterstützen; fordert die Staatsorgane der Staaten Zentralasiens, vor allem Kasachstans, Kirgisistans und Usbekistans, auf, eng mit der EU, insbesondere mit ihrem Sonderbeauftragten für die Umsetzung von Sanktionen, zusammenzuarbeiten; betont, dass die EU daran interessiert ist, die wirtschaftlichen und politischen Beziehungen zu den Ländern Zentralasiens zu intensivieren und die Zusammenarbeit mit ihnen im Bereich Energieinfrastruktur zu verstärken, unter anderem, um die Umgehung der Sanktionen gegen Russland und Belarus anzugehen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Förderung von Reformen in Politik, Wirtschaft und nachhaltige Entwicklung fortzusetzen und die Rechtsstaatlichkeit, die Demokratie, die verantwortungsvolle Staatsführung und die Achtung der Menschenrechte zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>60.</NO.P>betont, dass die Strategie der EU für die Golfregion durch maßgeschneiderte multilaterale Partnerschaften mit dem Golf-Kooperationsrat und mit jedem Land in der Region wirksam umgesetzt werden muss; betont, dass die verstärkte Zusammenarbeit in den Bereichen Migration, digitale Transformation, Forschung und Innovation, ökologischer Wandel, Energie, Sicherheit und Terrorismusbekämpfung Vorrang haben sollte; begrüßt den erfolgreichen Abschluss des ersten Gipfeltreffens zwischen der EU und dem Golf-Kooperationsrat als einen entscheidenden Moment für die Förderung einer umfassenden Partnerschaft für globale und regionale Sicherheit und Wohlstand; begrüßt die zunehmende diplomatische Rolle der Golfstaaten bei der Förderung der internationalen Stabilität und der Vermittlung in Konflikten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>61.</NO.P>bedauert, dass es 30 Jahre nachdem der sogenannte Barcelona-Prozess ins Leben gerufen wurde noch immer nicht gelungen ist, einen gemeinsamen Raum des Wohlstands, der Stabilität und Freiheit mit den Mittelmeerländern zu schaffen; nimmt zur Kenntnis, dass ein verstärkter Dialog mit den Ländern des Mittelmeerraums strategisch wichtig ist, um die Menschenrechte und demokratischen Standards zu verbessern, aber auch angesichts ihrer Rolle bei der Diversifizierung der Energieversorgung der Union und der Steuerung der Migrationsströme aus Herkunfts- oder Transitländern; unterstützt den neuen Pakt für den Mittelmeerraum als umfassenden Rahmen, um einen sichereren, stabileren und wohlhabenderen Mittelmeerraum voranzubringen; fördert ein nachhaltiges Engagement, gezielte Investitionen und technische Unterstützung, um gemeinsame Herausforderungen wie Migration, Klimawandel und Sicherheitsbedrohungen anzugehen; weist zudem auf die Rolle hin, die die Union für den Mittelmeerraum als Plattform für intensivere Kooperationsprogramme zwischen den europäischen Ländern und den Anrainerstaaten des Mittelmeers spielen kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>62.</NO.P>verurteilt die destabilisierende Rolle Irans im Nahen Osten, insbesondere seine militärische Unterstützung für verschiedene nichtstaatliche Akteure wie die Hamas und die Hisbollah sowie für die Huthi, wodurch die Sicherheit in der Region beeinträchtigt wird; fordert den Rat erneut auf, das Korps der Islamischen Revolutionsgarde als terroristische Organisation einzustufen und die EU-Sanktionen auf all seine Mitglieder sowie auf all diejenigen auszuweiten, die in Iran für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind; bringt seine unerschütterliche Solidarität mit dem iranischen Volk bei seinem anhaltenden Streben nach Grundrechten und Grundfreiheiten zum Ausdruck; verurteilt, dass die iranischen Sicherheitskräfte systematisch und in unverhältnismäßigem Umfang Gewalt gegen friedliche Demonstranten einsetzen, wodurch Menschen zu Tode kommen oder schwer verletzt werden; verurteilt die Versuche des iranischen Regimes, die Proteste durch die Abschaltung des Internets und der Telefonnetze im ganzen Land zu zensieren; fordert die iranischen Staatsorgane auf, den Einsatz von Gewalt gegen friedliche Versammlungen unverzüglich einzustellen und das Recht auf freie Meinungsäußerung wie auch das Recht, sich friedlich zu versammeln, uneingeschränkt zu achten; wendet sich entschieden gegen die iranische Geiseldiplomatie und fordert, dass alle europäischen Staatsangehörigen, die in Iran festgehalten werden, freigelassen werden und das Land verlassen dürfen; ist zutiefst besorgt über den Fortschritt des iranischen Atomprogramms, der über jede überzeugende zivile Rechtfertigung hinausgeht; weist darauf hin, dass das Regime in Teheran eine Wiederbelebung des Gemeinsamen umfassenden Aktionsplans (JCPOA) eindeutig abgelehnt und sich geweigert hat, in seiner laufenden Auseinandersetzung mit der Internationalen Atomenergie-Organisation zu kooperieren; bedauert, dass es derzeit weder eine Strategie, um Iran davon zu überzeugen, vom Aufbau militärischer nuklearer Kapazitäten abzusehen, noch einen Aktionsplan für den Fall gibt, dass Iran zu einer Atommacht wird; fordert die HR/VP auf, eine überarbeitete Iran-Strategie vorzulegen, die allen Eventualitäten Rechnung trägt; befürwortet die Wiedereinführung aller zuvor aufgehobenen Sanktionen und Beschränkungen der Vereinten Nationen und der EU im Zusammenhang mit dem Atomprogramm Irans aufgrund der Nichteinhaltung seiner Verpflichtungen aus dem JCPOA und fordert angesichts der tief verwurzelten, systematischen und brutalen Unterdrückung des iranischen Volkes durch das Regime, einschließlich willkürlicher Massenverhaftungen, Folter und der Hinrichtung politischer Dissidenten, sofortige und entschlossene Maßnahmen; verurteilt aufs Schärfste die erneute und eskalierende Gewaltkampagne des Regimes gegen Demonstranten, die zur Tötung Tausender Demonstranten geführt hat, unter anderem durch den vorsätzlichen Einsatz von scharfer Munition und staatlich sanktionierte Hinrichtungen und Handlungen, die nach dem Völkerrecht Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen, wobei das Regime der Bevölkerung, die dauerhaft Würde, Freiheit und das Recht auf eine Leben in einem freien und demokratischen Land fordert, weiterhin die Grundfreiheiten verweigert;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>63.</NO.P>verurteilt aufs Schärfste die destabilisierenden Angriffe der Huthi auf Handels- und Kriegsschiffe, die das Rote Meer durchqueren; betont, dass dies zu erheblichen Störungen des Welthandels geführt hat, da die Schifffahrtsgesellschaften gezwungen sind, einen Großteil des Verkehrs im Roten Meer über die Südspitze Afrikas umzuleiten; fordert kollektives Handeln und spricht sich für ein verstärktes Engagement der EU und eine verstärkte internationale Zusammenarbeit aus; fordert nachdrücklich kontinuierliche Maßnahmen, um die Freiheit der Schifffahrt auf einer der kritischsten Wasserstraßen der Welt sicherzustellen; fordert die sofortige Beendigung dieser rechtswidrigen Angriffe;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>64.</NO.P>betont, wie wichtig eine kontinuierliche und verstärkte Unterstützung der EU für die afghanische Bevölkerung ist, insbesondere für Frauen und Mädchen sowie für all diejenigen, deren Rechte von den Taliban anhaltend verletzt werden; besteht darauf, dass die strikt an Bedingungen geknüpfte Zusammenarbeit mit den Taliban auf der Grundlage der fünf vom Rat festgelegten Maßstäbe und der Empfehlungen des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen aufrechterhalten wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>65.</NO.P>bekräftigt, dass ein friedlicher, stabiler und regelbasierter indopazifischer Raum von wesentlichem Interesse für Europa ist, nicht nur für die regionale Sicherheit, sondern auch für die Sicherung globaler Handelswege, den Schutz der Freiheit der Schifffahrt und die Gewährleistung der Widerstandsfähigkeit gegenüber wirtschaftlichem Zwang; ist besorgt angesichts der Tatsache, dass der sich verschärfende Wettbewerb zwischen den Großmächten in der Region, insbesondere zwischen den Vereinigten Staaten und China, die Fähigkeit der EU, ihre eigene Agenda zur Förderung des Multilateralismus und kooperativer Lösungen in der Region zu verfolgen, zunehmend einschränkt; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass beim Asien-Europa-Treffen aufgrund der geopolitischen Spannungen mit Russland nach wie vor Stillstand ist; fordert zu diesem Zweck eine engere Koordinierung in der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik mit gleichgesinnten Partnern, insbesondere Australien, Neuseeland, Südkorea, Japan, Taiwan und den Mitgliedstaaten des Verbands südostasiatischer Nationen; bekräftigt, dass die Taiwanstraße ein internationales Gewässer ist, und unterstützt das Recht auf freie Schifffahrt für europäische demokratische Staaten und ihre gleichgesinnten Partner, was unterstreicht, dass Frieden und Stabilität in der Taiwanstraße für die globale Sicherheit und den Wohlstand entscheidend sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>66.</NO.P>weist in diesem Zusammenhang auf die strategische Partnerschaft zwischen der EU und Japan hin, die als Vorbild für eine fruchtbare bilaterale Beziehung dienen sollte und eine wirksame Politikgestaltung in multilateralen Foren ermöglicht; begrüßt das Inkrafttreten des Abkommens über eine strategische Partnerschaft (SPA) zwischen der EU und Japan am 1. Januar 2025 neben dem bestehenden Wirtschaftspartnerschaftsabkommen und unterstützt die Umsetzung der Bestimmungen des SPA für eine verstärkte Zusammenarbeit im Bereich Sicherheit und Verteidigung, einschließlich der Aufnahme eines regelmäßigen Sicherheits- und Verteidigungsdialogs zwischen Japan und der EU, der Zusammenarbeit in verteidigungsbezogenen Industriefragen, der Prüfung einer gegenseitigen Beteiligung an Verteidigungsinitiativen und der laufenden Arbeiten an einem Abkommen über Informationssicherheit; begrüßt die Intensivierung der Zusammenarbeit in Bereichen wie maritime Sicherheit, Cybersicherheit, Weltraum und Nichtverbreitung sowie konkrete gemeinsame Aktivitäten im Rahmen des Dialogs über die digitale Partnerschaft und die Energie an;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>67.</NO.P>erkennt die strategische Bedeutung Südkoreas als wichtigen demokratischen Partner in Ostasien an, mit dem die EU eine weitreichende Partnerschaft aufgebaut hat, die den politischen Dialog, den Handel und die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich umfasst; weist darauf hin, dass das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Südkorea, das erste seiner Art mit einem asiatischen Partner, dazu beigetragen hat, die wirtschaftliche Integration erheblich zu vertiefen, und dass sich die laufende Zusammenarbeit auf die Bereiche Nichtverbreitung, Cybersicherheit, Terrorismusbekämpfung und Krisenmanagement erstreckt; hebt die zentrale Rolle Südkoreas für die regionale Stabilität hervor, insbesondere bei der Bewältigung der Sicherheitsherausforderungen auf der koreanischen Halbinsel, und fordert eine verstärkte Koordinierung in multilateralen Foren, um den Frieden zu wahren, Provokationen zu verhindern und die Denuklearisierung voranzutreiben; begrüßt in diesem Zusammenhang die Einrichtung der Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft; betont, dass die Partnerschaft einen strukturierten Rahmen für den Dialog und die Zusammenarbeit in allen Sicherheits- und Verteidigungsfragen bietet, einschließlich jährlicher strategischer Dialoge auf Ministerebene; unterstützt das Bestreben, die praktische Zusammenarbeit in Bereichen wie der maritimen Sicherheit zu vertiefen, auf gemeinsamen Operationen wie Atalanta aufzubauen und neue Verpflichtungen im Rahmen der Initiative der EU der koordinierten maritimen Präsenz zu prüfen; betont schließlich, dass mit der Institutionalisierung dieser Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft die Position Südkoreas als einem der wichtigsten Partner der EU im indopazifischen Raum gefestigt wird und eine solide Grundlage für langfristige gemeinsame Maßnahmen zur Bewältigung gemeinsamer geopolitischer Herausforderungen geschaffen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>68.</NO.P>betont, dass die Beziehungen zu Neuseeland, einem langjährigen Partner, der starke politische, kulturelle und normative Gemeinsamkeiten mit der EU aufweist, vertieft werden sollten; weist darauf hin, dass Neuseeland in der multilateralen Diplomatie, bei der nuklearen Abrüstung und beim Klimaschutz eine konsequente Führungsrolle übernommen hat und somit ein unverzichtbarer Verbündeter bei der Verwirklichung gemeinsamer globaler Ziele ist; begrüßt den Abschluss des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Neuseeland als Zwischenziel für die Stärkung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und erkennt gleichzeitig das Potenzial für eine Ausweitung der gemeinsamen Arbeit in den Bereichen Sicherheit und Konnektivität;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>69.</NO.P>betont, dass die strategische Zusammenarbeit mit Australien gestärkt werden muss, da Australien ein gleichgesinnter Partner ist, der sich wie die EU für Demokratie, Menschenrechte, das Völkerrecht und eine regelbasierte Weltordnung einsetzt; betont, dass Australien aufgrund seiner geografischen Lage und seiner aktiven Rolle im Bereich der regionalen Sicherheit eine zentrale Rolle bei der Sicherung der Stabilität im indopazifischen Raum spielt; begrüßt in diesem Zusammenhang die Ankündigung des Ratspräsidenten António Costa, der Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und des australischen Premierministers Anthony Albanese auf dem G7-Gipfeltreffen in Alberta, Verhandlungen über eine Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft aufzunehmen; betont, dass mit dieser Initiative die zunehmende Erkenntnis zum Ausdruck kommt, dass die Sicherheit in Europa und im indopazifischen Raum miteinander verknüpft sind, und dass sie eine Gelegenheit bietet, gemeinsame Maßnahmen zur Bewältigung globaler Sicherheitsherausforderungen auszuweiten; betont, dass diese Verhandlungen zusammen mit dem erneuten Bestreben, ein Freihandelsabkommen zwischen Australien und der EU abzuschließen, zeigen, dass die bilateralen Beziehungen stark an Dynamik gewonnen haben, wodurch nicht nur die wirtschaftlichen und technologischen Beziehungen, sondern auch die kollektive Resilienz und das strategische Vertrauen gestärkt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>70.</NO.P>weist auf die zunehmende politische und geostrategische Bedeutung der Länder in Ozeanien sowie von Organisationen wie dem Forum der pazifischen Inseln hin; weist darauf hin, dass die Pazifikstaaten zwar zu den Ländern gehören, die den globalen Herausforderungen und geopolitischen Belastungen am stärksten ausgesetzt sind, sie jedoch eine führende Rolle bei der Förderung des Multilateralismus spielen und nach wie vor wichtige Partner in der regelbasierten internationalen Ordnung sind; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, ihr diplomatisches Engagement in der Region zu verstärken, nach Möglichkeit in enger Zusammenarbeit mit Australien und Neuseeland;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>71.</NO.P>ist der Ansicht, dass die Beziehungen zwischen der EU und China für den künftigen wirtschaftlichen Wohlstand und die internationale Sicherheit von entscheidender Bedeutung sein werden; ist in diesem Zusammenhang der Ansicht, dass die beschleunigte Militarisierung Chinas, seine zunehmende militärische Präsenz und sein aggressives Auftreten im Südchinesischen Meer sowie seine ungerechtfertigten militärischen Provokationen gegen seine Nachbarn sowie seine militärischen und politischen Partnerschaften mit Russland, Nordkorea und Iran eine zentrale geopolitische Herausforderung des 21. Jahrhunderts darstellen; bringt seine Besorgnis über den möglichen Wandel in der Außenpolitik Chinas von einer entschiedenen zu einer offen aggressiven Politik zum Ausdruck;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>72.</NO.P>bedauert die sogenannte grenzenlose Partnerschaft zwischen Russland und China, insbesondere die erneuerte Verpflichtung, ihre militärischen Beziehungen zu stärken und dadurch die russische Kriegsmaschinerie weiterhin zu unterstützen, auch durch die Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>73.</NO.P>weist auf das Bekenntnis der EU zu ihrer Ein-China-Politik als einer der Grundsätze für die Beziehungen zwischen der EU und China hin; verurteilt die Einschüchterungen und Bedrohungen für den Frieden und die Stabilität in der Taiwanstraße und den umliegenden internationalen Gewässern durch China, darunter groß angelegte Luft- und Seemanöver wie die „Justice Mission 2025“- und die „Strait Thunder-2025A“-Übungen im April 2025, die die Stabilität in der Region gefährden; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, durch klare und konsequente Signale sicherzustellen, dass anhaltende Versuche, den Status quo in der Taiwanstraße einseitig zu ändern, insbesondere durch Gewalt oder Zwang, nicht akzeptiert werden können und hohe Kosten nach sich ziehen werden; betont, dass Taiwan ein wichtiger demokratischer Partner der EU im indopazifischen Raum ist, und fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, enger mit Taiwan zusammenzuarbeiten, um die Wirtschafts-, Handels- und Investitionsbeziehungen weiter zu stärken; fordert ferner einen regelmäßigen Austausch zwischen der EU und ihren taiwanischen Amtskollegen über relevante Sicherheitsfragen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, Taiwan dabei zu unterstützen, in multilateralen Organisationen wie der Weltgesundheitsorganisation, der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation und dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen mitzuwirken; weist darauf hin, dass im Weißbuch zur europäischen Verteidigung – Bereitschaft 2030 Besorgnis über die Zwangsmaßnahmen Chinas gegenüber Taiwan durch verstärkte politische, wirtschaftliche, militärische, cybertechnische und kognitive Maßnahmen zum Ausdruck gebracht wird; betont, dass Chinas territoriale Ansprüche auf Taiwan keine völkerrechtliche Grundlage haben, dass keine der beiden Seiten der anderen untergeordnet ist und dass nur die demokratisch gewählte Regierung Taiwans das taiwanische Volk vertreten kann; wendet sich gegen die anhaltende Verzerrung der Resolution 2758 der Vereinten Nationen durch die Volksrepublik China und ihre Bemühungen, Taiwans Mitwirkung in multilateralen Organisationen zu blockieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>74.</NO.P>verurteilt das von der Regierung betriebene System der Zwangsarbeit und die anhaltenden Menschenrechtsverletzungen, insbesondere die systematische Unterdrückung der Uiguren in der Provinz Xinjiang; beobachtet mit Besorgnis das harte Vorgehen gegen ethnische Minderheiten in Tibet, Hongkong und Macau und die transnationale Unterdrückung chinesischer Dissidenten; fordert China auf, alle verbindlichen Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation einzuhalten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>75.</NO.P>verurteilt erneut aufs Schärfste den Verstoß Chinas gegen seine internationalen Verpflichtungen und die chinesisch-britischen und chinesisch-portugiesischen gemeinsamen Erklärungen, den Grundsatz „Ein Land, zwei Systeme“ und das Grundgesetz Hongkongs; fordert China auf, die Autonomie Hongkongs zu achten und zu garantieren und den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zu ratifizieren; fordert die Kommission und den Rat auf, den Status des Wirtschafts- und Handelsbüros Hongkongs in Brüssel sowie den autonomen Status Hongkongs und Macaus vor dem Hintergrund des Gesetzes über die nationale Sicherheit und der Verletzung der internationalen Verpflichtungen durch die Volksrepublik China zu überprüfen; ist besorgt über die Rolle Hongkongs bei der Unterstützung Russlands bei der Umgehung der geltenden Sanktionen und bei der Beschaffung wichtiger Komponenten für die Waffenproduktion; bedauert darüber hinaus das harte Vorgehen gegen die Autonomie der Sonderverwaltungsregion und Oppositionelle, einschließlich Mitgliedern der Zivilgesellschaft und ihrer Familienangehörigen; fordert den EAD auf, die Gerichtsverfahren gegen politische Gefangene in Hongkong genau zu verfolgen und die Freilassung sämtlicher politischen Gefangenen zu fordern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>76.</NO.P>ist besorgt darüber, dass chinesische Unternehmen zunehmend die Wirtschaft der EU durchdringen, auch in strategischen Wirtschaftszweigen wie der Batterieherstellung; betont, dass die Politik der Risikominderung unbedingt fortgesetzt werden muss, indem die wirtschaftliche Abhängigkeit in kritischen Sektoren im Einklang mit der EU-Strategie für wirtschaftliche Sicherheit weiter verringert wird; unterstreicht, dass solche Abhängigkeiten die außenpolitische Fähigkeit der EU einschränken und die Anfälligkeit für politische und wirtschaftliche Erpressung erhöhen; fordert daher, dass wirksame Risikominderungsmaßnahmen ergriffen, Lieferketten diversifiziert und neue Partnerschaften aufgebaut werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>77.</NO.P>betont, dass die EU einen grundsatzorientierten Dialog und eine für beide Seiten vorteilhafte Zusammenarbeit mit China fördern muss, um eine Reihe globaler Herausforderungen anzugehen, von Multilateralismus und Klimawandel bis hin zu globaler Gesundheit und internationaler Entwicklung; betont in diesem Zusammenhang, dass die EU eine mehrdimensionale Strategie annehmen muss, bei der eine grundsatzorientierte Diplomatie, die auf die Wahrung des Völkerrechts abzielt, mit wirtschaftlichem Engagement kombiniert wird, mit der gleiche Wettbewerbsbedingungen sichergestellt und somit die Interessen der EU gewahrt werden und die eine Risikominderung gegenüber China erfordert; bekräftigt, dass es nach wie vor sinnvoll ist, China gleichzeitig als Partner, wirtschaftlichen Konkurrenten und systemischen Rivalen zu betrachten, betont jedoch, dass dies als langfristige strategische Ausrichtung nicht ausreicht; fordert eine strukturierte Debatte zwischen den Mitgliedstaaten über die Zukunft der Beziehungen der EU zu China, um die strategischen Ziele der Union festzulegen; betont, dass die Union nur durch die Festlegung einer langfristigen Strategie für die Beziehungen zwischen der EU und China eine kohärente, glaubwürdige und wirksame Politik entwickeln kann, und fordert die Kommission und den Rat auf, entsprechende Vorschläge vorzulegen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>78.</NO.P>stellt fest, dass die geopolitischen Herausforderungen dazu geführt haben, dass die gemeinsamen Interessen der EU und Indiens stärker in den Vordergrund getreten sind; befürwortet ein Gipfeltreffen EU-Indien, um eine neue strategische Agenda auf den Weg zu bringen; begrüßt den im Juni 2025 eingeleiteten strategischen Dialog über Außen- und Sicherheitspolitik und befürwortet die Schaffung einer Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft zwischen der EU und Indien, einschließlich regelmäßiger gemeinsamer Marineübungen im Indischen Ozean und einer operativen Zusammenarbeit zwischen der indischen Marine und den Marinemissionen der EU; hebt das Ziel hervor, bis 2026 ein Geheimschutzabkommen mit Indien abzuschließen; betont die strategische Chance, die Abhängigkeit Indiens von Waffeneinfuhren aus Russland zu verringern, indem die Zusammenarbeit in der Verteidigungsindustrie und der Technologietransfer mit europäischen Partnern unterstützt werden, und fordert Indien auf, eine klare Position gegen den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine einzunehmen und wirksame Maßnahmen zu verstärken, um die Umgehung von EU-Sanktionen zu verhindern; begrüßt den Wirtschaftskorridor Indien-Naher Osten-Europa und betont, dass durch dieses Projekt der Handel zwischen Europa und Indien beschleunigt werden könnte; fordert die EU und Indien auf, die Investitionen im Rahmen von Global Gateway zu steigern und dabei auf dem derzeitigen Portfolio von Team Europa in Höhe von 15 Mrd. EUR aufzubauen, wobei vorrangige Projekte in den Bereichen erneuerbare Energie, nachhaltiger Verkehr, digitale Infrastruktur und Gesundheitssicherheit im Vordergrund stehen sollten; fordert die Einrichtung eines Wirtschaftsforums EU-Indien, um die Zusammenarbeit des Privatsektors zu stärken und die Marktakzeptanz von Initiativen sicherzustellen; unterstützt die Einrichtung von Innovationszentren und Start-up-Partnerschaften zwischen der EU und Indien, um die Zusammenarbeit in den Bereichen Halbleiter, künstliche Intelligenz und grüner Wasserstoff zu fördern, einschließlich gemeinsamer Forschungsprojekte im Rahmen von Horizont Europa; unterstreicht erneut die Bedeutung der regelmäßigen Ministerdialoge und des parlamentarischen Dialogs, um die gemeinsamen Verpflichtungen zu überwachen und deren Umsetzung sicherzustellen; fordert die indische Regierung auf, den Schutz von Frauen- und Minderheitenrechten zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>79.</NO.P>begrüßt den 10. politischen Dialog zwischen der EU und Pakistan, der am 17. Juli 2025 in Brüssel stattfand, und unterstreicht, dass der strategische Maßnahmenplan als Rahmen für die Stärkung der Zusammenarbeit in politischen, wirtschaftlichen, sicherheitspolitischen und entwicklungspolitischen Fragen vollständig umgesetzt werden muss; fordert die Kommission und die HR/VP auf, auf den im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems Plus (APS+) und des umfassenden Dialogs über Migration und Mobilität erzielten Fortschritten aufzubauen; unterstützt die fortgesetzte Zusammenarbeit in den Bereichen Migration, Terrorismusbekämpfung und Drogenbekämpfung;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>80.</NO.P>bringt seine Unterstützung und Sympathie für die prodemokratischen Bewegungen in Südasien, insbesondere in Bangladesch, Sri Lanka und Nepal, zum Ausdruck und betont, dass diese demokratischen Bestrebungen der Bevölkerung mit konkreten Reformen und Fortschritten seitens der politischen Führung verknüpft werden müssen; verweist auf die langjährige Unterstützung der EU für Demokratie und Zivilgesellschaft in Südasien und betont, dass die EU eine engere Partnerschaft mit allen Ländern der Region anstreben sollte, um ein alternatives Modell für die Zusammenarbeit zu China zu bieten, das seine Präsenz in der Region ausbaut;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>81.</NO.P>verurteilt aufs Schärfste die von der Militärjunta in Myanmar am 28. Dezember 2025 abgehaltene Scheinwahl, die jeglicher demokratischen Legitimität entbehrt und in einem Umfeld von systemischer Einschüchterung, Gewalt und Zwang abgehalten wurde; betont, dass der Wahlprozess angesichts der erzwungenen Auflösung von Oppositionsparteien und der weiter andauernden Inhaftierung führender Politikerinnen und Politikern in Myanmar als hinfällig zu betrachten ist; lehnt jeden Versuch der Junta ab, die manipulierte Wahl zu nutzen, um internationale Anerkennung zu erlangen; fordert die HR/VP und die Mitgliedstaaten auf, den Druck auf das Militärregime durch gezielte Sanktionen zu erhöhen und die demokratischen Bestrebungen der Bevölkerung von Myanmar und ihre Bemühungen um einen echten, inklusiven Übergang zur zivil geführten Regierung weiterhin zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>82.</NO.P>fordert die HR/VP und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, sich auf die Entwicklung stärkerer bilateraler Partnerschaften mit gleichgesinnten Demokratien in Afrika auf der Grundlage von Gleichheit, Respekt und gegenseitigem Nutzen und dem Grundsatz „mehr für mehr“ zu konzentrieren und gleichzeitig die universellen Werte der Menschenrechte und der Demokratie zu wahren; betont, dass sowohl die EU als auch Afrika vor denselben globalen Herausforderungen stehen; betont, dass die Beziehungen zwischen den beiden Kontinenten gestärkt werden müssen, und begrüßt die Gemeinsame Erklärung des siebten Gipfeltreffens zwischen der EU und der Afrikanischen Union (AU)<FOOTNOTE><FIELD> Gemeinsame Erklärung auf dem 7. Gipfeltreffen Afrikanische Union – Europäische Union, 25. November 2025.</FIELD></FOOTNOTE>; hebt hervor, dass es wichtig ist, die parlamentarische Dimension als integralen Bestandteil in die Grundstruktur künftiger EU-AU-Gipfeltreffen aufzunehmen, um Bürgervertretung, öffentliche Kontrolle und einen demokratischen Beitrag zu den Beratungen und Ergebnissen im Rahmen der Partnerschaft sicherzustellen; bekräftigt den Mehrwert, den die Organisation afrikanischer, karibischer und pazifischer Staaten (AKP) bieten kann, und begrüßt die verstärkte Zusammenarbeit mit den AKP-Staaten im Rahmen des kürzlich geschlossenen Samoa-Abkommens<FOOTNOTE><FIELD> Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Mitgliedern der Organisation afrikanischer, karibischer und pazifischer Staaten andererseits (ABl. L, 2023/2862, 28.12.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_internation/2023/2862/oj).</FIELD></FOOTNOTE>; fordert die Schaffung eines speziellen Industriepakts EU-Afrika unter der gemeinsamen Schirmherrschaft der AU, der EU und regionaler Entwicklungsbanken zur Mobilisierung von öffentlichem und privatem Kapital, mit dem sichergestellt würde, dass Afrika nicht nur eine Rohstoffquelle, sondern ein Drehkreuz für Verarbeitung, Fertigung und Innovation ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>83.</NO.P>ist nach wie vor zutiefst besorgt über die anhaltende Gewalt und die andauernden humanitären Krisen in mehreren Teilen Afrikas; ist besonders beunruhigt angesichts der anhaltenden Gewalt und Unsicherheit im Osten der Demokratischen Republik Kongo, vor allem in Nord-Kivu und Ituri; fordert die EU auf, in abgestimmter Weise eine aktive Rolle bei der Unterstützung der Umsetzung des Friedensprozesses zu übernehmen und dabei den Schwerpunkt auf die Förderung der Inklusion und der Teilhabe von Frauen, den Zugang für humanitäre Hilfe und den Schutz von Zivilpersonen zu legen; fordert die Kommission und den Rat nachdrücklich auf, die Vereinbarung zwischen der EU und Ruanda über nachhaltige Wertschöpfungsketten für Rohstoffe unverzüglich auszusetzen, bis Ruanda seine Einmischung eingestellt hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>84.</NO.P>ist zutiefst besorgt über den verheerenden Konflikt im Sudan, der zu zahllosen zivilen Opfern unter der Zivilbevölkerung, Vertreibungen und weit verbreiteten Menschenrechtsverletzungen geführt hat; verurteilt aufs Schärfste alle Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen und fordert ungehinderten Zugang für humanitäre Hilfe, uneingeschränkte Rechenschaftspflicht, die Durchsetzung aller Waffenembargos und gezielte Sanktionen gegen alle Personen, die diese Gräueltaten begehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>85.</NO.P>nimmt mit Besorgnis die jüngsten Probleme im Zusammenhang mit den Wahlen in Teilen des afrikanischen Kontinents, unter anderem in Tansania, Kamerun und Côte d’Ivoire, zur Kenntnis und würdigt das öffentliche Engagement und die Demonstrationen, die darauf folgten; fordert eine transparente und gründliche Überprüfung aller gemeldeten Bedenken in Bezug auf Wahlen und fordert die jeweiligen staatlichen Stellen auf, den zum Ausdruck gebrachten Willen des Volkes zu achten und die Rechte aller politischen Akteure zu wahren; betont in diesem Zusammenhang, dass es wichtig ist, dafür zu sorgen, dass politische Teilhabe und Aktivitäten der Opposition frei und ohne unangemessene Einschränkungen stattfinden können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>86.</NO.P>bedauert die Rückschritte bei der Demokratie und die Zunahme von Militärputschen, insbesondere in der Sahelzone, etwa in Niger, Burkina Faso und Mali, die alle die regionale Stabilität gefährden; verurteilt die zunehmenden Versuche externer Akteure, die staatliche Souveränität zu untergraben und durch den Einsatz von Söldnertruppen und gezielten Desinformationskampagnen anti-europäische Narrative zu schüren, was durch den Einfluss Russlands und Chinas in der Region noch verstärkt wird; weist darauf hin, dass sich dies unmittelbar auf die Sicherheit und den Wohlstand Europas auswirkt, und betont daher, dass der positive Beitrag der EU zu Frieden, Sicherheit und Entwicklung dringend gestärkt werden muss; betont, dass die Global-Gateway-Initiative als wichtiges Instrument genutzt werden muss, um positive Partnerschaften in Bereichen wie Infrastruktur, Gesundheit und digitaler Wandel anzubieten und so zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Menschen vor Ort beizutragen und der zunehmenden Präsenz autoritärer Mächte auf dem Kontinent entgegenzuwirken; fordert die EU auf, nachhaltig in gute Regierungsführung, Kapazitätsaufbau und Partnerschaften zu investieren, um den Zusammenbruch von Staaten, Migrationsauswirkungen und illegalen Handel sowie Terrorismus zu verhindern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>87.</NO.P>weist auf die Bedrohung hin, die islamistischer Terrorismus in Afrika insbesondere für Religionsgemeinschaften, einschließlich Christen, darstellt, und nimmt die verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Vereinigten Staaten und Nigeria bei der Terrorismusbekämpfung zur Kenntnis, unter anderem in Form der jüngsten Maßnahmen gegen mit dem Islamischen Staat in Verbindung stehende Gruppen; mahnt zur Vorsicht hinsichtlich unbeabsichtigter Folgen militärischer Maßnahmen im Ausland, darunter die Gefahr, extremistische Narrative, Wahrnehmungsweisen von ausländischer Intervention und Missstände vor Ort zu befeuern, die die Stabilität und die Konfliktlösung beeinträchtigen könnten; betont, dass die EU und die Vereinigten Staaten ihre gemeinsamen Anstrengungen verstärken sollten, um Governance- und Sicherheitskapazitäten zu stützen, Radikalisierung zu verhindern, Terrorismus zu bekämpfen und Religionsgemeinschaften zu schützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>88.</NO.P>betont, dass die Länder der EU, Lateinamerikas und der Karibik gleich gesinnt sind und Werte, Sprachen, Geschichte, Kultur und Religion teilen, was sie zu natürlichen Partnern im heutigen geopolitischen Kontext machen sollte; stellt fest, dass das Engagement der EU in der Region in den letzten Jahrzehnten nachgelassen hat, wodurch ein Vakuum entstanden ist, das Raum für einen zunehmenden Einfluss Chinas und Russlands lässt; fordert die Kommission und die HR/VP nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass die Partnerschaft mit Lateinamerika und der Karibik von Worten zu Taten übergeht, indem ein Fahrplan vorgelegt wird, mit dem die Fähigkeit beider Regionen gestärkt wird, in einer umkämpften Weltordnung zu handeln; begrüßt die gemeinsame Erklärung<FOOTNOTE><FIELD> Gemeinsame Erklärung vom Gipfeltreffen CELAC-EU 2025, Santa Marta (Kolumbien), 9. November 2025.</FIELD></FOOTNOTE>, die auf dem Gipfeltreffen in Santa Marta im November 2025 angenommen wurde; betont, dass diese aktualisierte Agenda den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger entsprechen muss, indem integratives Wachstum gefördert, Ungleichheiten beseitigt und die regionale Integration unterstützt werden, beispielsweise indem sichergestellt wird, dass die Global-Gateway-Initiative durch transparente Investitionen greifbare Vorteile für die lokalen Gemeinschaften bringt; weist darauf hin, dass die Glaubwürdigkeit der EU als Partnerin davon abhängt, dass sie ein Kooperationsmodell anbietet, das sich deutlich von den ausbeuterischen Ansätzen anderer globaler Akteure und multinationaler Unternehmen unterscheidet, die von nicht nachhaltigen Geschäftspraktiken geleitet werden; fordert die Kommission und die HR/VP nachdrücklich auf, im Geiste der Stärkung des geopolitischen Einflusses der EU in der Region die Beziehungen zu stärken und die internationalen diplomatischen Maßnahmen als Reaktion auf den Aufstieg autoritärer Regime zu intensivieren; begrüßt in diesem Zusammenhang das jüngste Gipfeltreffen EU-CELAC; fordert erneut eine deutliche Verstärkung der bilateralen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, insbesondere des Drogenhandels;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>89.</NO.P>ist zutiefst besorgt über die Taktiken autoritärer Regime in Kuba und Nicaragua, insbesondere über das harte Vorgehen gegen Oppositionelle, die Einschränkungen unabhängiger Medien und den schrumpfenden zivilgesellschaftlichen Raum; hebt insbesondere das harte Vorgehen gegen die katholische Kirche in Nicaragua hervor; fordert alle lateinamerikanischen Länder und die internationale Gemeinschaft auf, Konflikte zu verhindern und zusammenzuarbeiten, um diplomatischen Druck auf diese Regime auszuüben; fordert die HR/VP und die Kommission auf, ausnahmslos alle erforderlichen zur Verfügung stehenden Instrumente zu nutzen, um die Einhaltung der Demokratie- und Menschenrechtsklauseln der Kooperationsabkommen mit diesen Ländern sicherzustellen, die deren Überarbeitung umfassen könnte, insbesondere im Hinblick auf Kuba, das auch ein enger Partner der Regime in Moskau und Minsk ist, diese politische unterstützt und mit Blick auf die europäische Sicherheit negativ wirkt, unter anderem dadurch, dass es Hunderten von kubanischen Söldnern die Beteiligung an der Aggression Russlands gegen die Ukraine erleichtert hat; betont, dass solche Regime nicht weiterhin von einer privilegierten Zusammenarbeit mit der EU, etwa im Rahmen des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit, profitieren können; ist zutiefst besorgt über die Aushöhlung der demokratischen Grundsätze und die vorsätzliche Umgehung der verfassungsmäßigen Garantien in El Salvador, insbesondere im Hinblick auf die mangelnde Unabhängigkeit der Justiz und den Mangel an Transparenz bei staatlichen Maßnahmen, die übermäßige Anwendung von Gewalt, die unzulässige Militarisierung und die zunehmenden Einschränkungen der Versammlungs- und Pressefreiheit;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>90.</NO.P>weist auf in der Vergangenheit von Parlament und Rat angenommene Standpunkte zur politischen Krise in Venezuela hin; weist darauf hin, dass die EU stets erklärt hat, dass Nicolás Maduro nicht über die Legitimität eines demokratisch gewählten Präsidenten verfügt und daher nicht als solcher anerkannt ist; geht davon aus, dass die jüngsten Entwicklungen der Bevölkerung und Zivilgesellschaft Venezuelas Möglichkeiten für demokratischen Fortschritt eröffnen; betont jedoch, dass die Art und Weise, wie politischer Wandel vonstattengeht, von grundlegender Bedeutung ist, und stellt mit großer Besorgnis fest, dass das unilaterale militärische Vorgehen der USA außerhalb rechtmäßiger multilateraler Rahmen entscheidende Fragen im Hinblick auf das Völkerrecht aufwirft und die Legitimität und Nachhaltigkeit eines echten, inklusiven und friedlichen demokratischen Übergangs zu untergraben droht; hebt hervor, dass die Grundsätze des Völkerrechts und der Charta der Vereinten Nationen– darunter die Achtung der Souveränität, der territorialen Unversehrtheit und des Verbots von Gewaltanwendung – unter allen Umständen gewahrt bleiben müssen, und weist darauf hin, dass den ständigen Mitgliedern des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen in dieser Hinsicht eine besondere Verantwortung zukommt; unterstützt einen raschen und friedlichen Übergang zur Demokratie unter venezolanischer Führung, um das Land zu stabilisieren und die Rückkehr der im Exil lebenden Bevölkerung zu ermöglichen; begrüßt, dass begonnen wurde, politische Gefangene freizulassen, und sieht dies als positives Signal; weist darauf hin, dass die politischen Gefangenen zu Unrecht und unter unmenschlichen und grausamen Bedingungen festgehalten werden; fordert, dass alle politischen Gefangenen und anderen willkürlich inhaftierten Personen bedingungslos freigelassen werden; betont, dass auch die EU der Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität und des Drogenhandels, die erhebliche sicherheitspolitische Herausforderungen mit sich bringen, Priorität einräumt, unterstreicht jedoch, dass diesen Herausforderungen im Rahmen einer nachhaltigen Zusammenarbeit unter uneingeschränkter Achtung des Völkerrechts begegnet werden muss; unterstreicht, dass die Nutzung des Öls und der natürlichen Ressourcen Venezuelas durch eine neue demokratisch gewählte venezolanische Regierung in einer Weise erfolgen sollte, die von guter Verwaltungspraxis geprägt ist und die der venezolanischen Bevölkerung zugutekommt, sie aus der Armut führt und die nachhaltige Entwicklung des Landes vorantreibt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>91.</NO.P>betont, dass die venezolanische Bevölkerung ihre eigene Zukunft in freien und fairen Wahlen bestimmen muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>92.</NO.P>bedauert die Äußerungen von Präsident Trump in Bezug auf die vermeintlich mangelnde Zusammenarbeit vonseiten des kolumbianischen Präsidenten und der mexikanischen Präsidentin, und begrüßt die positiven Telefonate Präsident Trumps mit Präsident Petro und Präsidentin Sheinbaum als Schritt hin zu einer konstruktiven und auf Diplomatie basierenden Zusammenarbeit;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>93.</NO.P>betont die zunehmende geostrategische Bedeutung der Arktis und bekräftigt, dass es einer kohärenten und zeitgemäßen EU-Arktispolitik bedarf; ist zunehmend besorgt über den verstärkten Aufwuchs der Streitkräfte Russlands in der Arktis und über die unzulässigen Einschränkungen der Freiheit der Schifffahrt entlang der nördlichen Seeroute; nimmt mit wachsendem Unbehagen das gestiegene Interesse Chinas an der Arktis zur Kenntnis und betont, dass die EU eine angemessene Reaktion darauf finden muss; betont, dass die Arktis eine Zone des Friedens, der Stabilität und der konstruktiven Zusammenarbeit bleiben muss; betont, dass der regionale Dialog und die Koordinierung mit unseren Partnern in der Arktis, darunter Norwegen, die Vereinigten Staaten und Kanada, gestärkt werden müssen, um Sicherheit, nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung und Widerstandsfähigkeit gegenüber geopolitischen und klimabezogenen Herausforderungen sicherzustellen; betont, dass es wichtig ist, die Prognosen zum Klimawandel in der Arktis in die Außen- und Sicherheitspolitik sowie in die Bevölkerungsschutzplanung der EU zu integrieren; fordert, dass das Mandat und die Ressourcen der EU-Sondergesandten für arktische Angelegenheiten gestärkt werden, um politische Maßnahmen besser zu koordinieren, Entwicklungen zu überwachen und mit den Partnern in der Arktis zusammenzuarbeiten; fordert, dass die Tätigkeiten der EU und der Mitgliedstaaten in der Arktis gemäß der Erklärung von Ottawa aus dem Jahr 1996 zum Wohlergehen und zur Wahrung der Rechte der indigenen Gemeinschaften in der Arktis beitragen und ihnen nicht abträglich sind; begrüßt jede potenzielle Initiative der Regierung Grönlands zur Stärkung der politischen, institutionellen und wirtschaftlichen Beziehungen des Landes zur EU; fordert die Umsetzung der 2023 unterzeichneten Vereinbarung zwischen der EU und Grönland, um die für beide Seiten vorteilhafte Partnerschaft auf Augenhöhe weiter zu stärken; betont, dass diese Zusammenarbeit durch umfangreiche Investitionen der EU in nachhaltige Infrastrukturprojekte entlang der gesamten Rohstoffwertschöpfungskette sowie in anderen Bereichen wie Bildung gestützt werden sollte, was sowohl der EU als auch Grönland langfristigen Nutzen bringt und gleichzeitig Grönlands eigene Prioritäten, seine wirtschaftliche Entwicklung und das Wohlergehen seiner Bevölkerung befördert;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>94.</NO.P><LIST LEVEL="1" TYPE="LC"><INT.LI LEVEL="0">fordert die Kommission und den EAD auf, die strukturierte Zusammenarbeit mit regionalen Organisationen – darunter dem Verband südostasiatischer Nationen, der AU, der CELAC und dem Golf-Kooperationsrat – zu intensivieren, um inklusive regionale Sicherheitsstrukturen zu entwickeln und sich bei politischen Reaktionen multilateral abzustimmen, unter anderem bei</INT.LI><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>a)</SYMBOL>bereichsübergreifenden Partnerschaften im Bereich der Gesundheitssicherheit,</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>b)</SYMBOL>der gemeinsamen Diversifizierung und widerstandsfähigen Wertschöpfungsketten mit vertrauenswürdigen Partnern,</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>c)</SYMBOL>der verstärkten Zusammenarbeit bei der Migrationssteuerung, der Achtung der Menschenrechte und Menschenwürde und dem Schutz des Asylrechts,</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>d)</SYMBOL>der verstärkten Zusammenarbeit bei der Bewältigung der Auswirkungen des Klimawandels auf Frieden und Sicherheit; betont, dass der Klimawandel eine der größten Herausforderungen für die GASP der EU darstellt; fordert die EU auf, den Klimaschutz und die Klimadiplomatie als wesentlichen Bestandteil ihrer Außenpolitik zu behandeln,</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>e)</SYMBOL>einer raschen Neubelebung der weltweiten Bemühungen zur Erreichung der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung bis 2030,</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>f)</SYMBOL>der weltweiten Verteidigung der Rechte der Frau, da überall auf der Welt Rückschritte bei der Gleichstellung der Geschlechter zu verzeichnen sind,</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>g)</SYMBOL>der gemeinsamen Unterstützung der Vereinten Nationen, insbesondere des Internationalen Gerichtshofs und aller anderen internationalen Organisationen, die für die Aufrechterhaltung der regelbasierten internationalen Ordnung von entscheidender Bedeutung sind;</ITEM></LIST></P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Festlegung nicht verhandelbarer Positionen, die für die EU als unantastbar gelten</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>95.</NO.P>bekräftigt, dass die EU bei ihrem auswärtigen Handeln von den Werten und Grundsätzen geleitet wird, die in Artikel 2, Artikel 3 Absatz 5 und Artikel 21 EUV niedergelegt sind und von denen die Schaffung, Entwicklung und Erweiterung der EU selbst inspiriert wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>96.</NO.P>weist darauf hin, dass die Glaubwürdigkeit der EU von ihrer Fähigkeit abhängt, insbesondere in Bezug auf ihr Auftreten nach außen kohärent zu handeln und beim Schutz ihrer Bürgerinnen und Bürger und der Wahrung ihrer Interessen entschlossen vorzugehen; betont, dass konsequent kommuniziert werden sollte, wann die Schwelle für entschlossenes Handeln überschritten ist, und diese eindeutige Reaktionen auf schwere Menschenrechtsverletzungen, systematische Unterdrückung, unter anderem gegen Abgeordnete und die politische Opposition, schwerwiegende Korruption und Kleptokratie umfassen muss; spricht sich dafür aus, dass die globale Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte (auf der Grundlage des Falls Magnitski ausgearbeitete Sanktionsregelung im Bereich der Menschenrechte) auf Fälle systemischer Unterdrückung und Korruption ausgedehnt wird; betont, dass Korruption Menschenrechtsverletzungen, missbräuchliche Praktiken und die Aushöhlung demokratischer Grundsätze und der Rechtsstaatlichkeit ermöglicht und verschlimmert; fordert die EU auf, Rechtsvorschriften auszuarbeiten, die dem US-amerikanischen Gesetz gegen ausländische Korruptionspraktiken (US Foreign Corrupt Practices Act) gleichwertig sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>97.</NO.P>fordert eine engere Koordinierung mit der G7 und anderen demokratischen Partnern, darunter die G20, um die Reaktionen auf Verstöße gegen globale Normen aufeinander abzustimmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>98.</NO.P>betont, dass es wichtig ist, dafür zu sorgen, dass die GASP der EU von Grundsätzen geleitet wird, mit denen die Gleichstellung der Geschlechter und die Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit gefördert werden; fordert nachdrücklich, dass diese Grundsätze als Grundprinzipien der GASP der EU beibehalten werden; fordert den EAD und die Kommission nachdrücklich auf, die führende Rolle der EU bei der weltweiten Berücksichtigung der Frauenrechte durch eine gründliche und ambitionierte Umsetzung des Aktionsplans für die Gleichstellung III aufrechtzuerhalten; ist zutiefst besorgt über die zunehmenden Gegenreaktionen gegen die Rechte von LGBTIQ+-Personen in verschiedenen Teilen der Welt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>99.</NO.P>fordert eine Vorgehensweise in der Außen- und Sicherheitspolitik der EU, die den Bedürfnissen von Kindern Rechnung trägt, und betont die Notwendigkeit einer verstärkten Koordinierung zwischen der AU, der EU und den Vereinten Nationen, um Kinder und Jugendliche zu schützen, die von Krieg, Vertreibung und humanitären Krisen betroffen sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>100.</NO.P>fordert nachdrücklich, der Verfolgung aller Minderheiten, einschließlich religiöser Minderheiten wie Christen, mehr Aufmerksamkeit zu widmen; verurteilt aufs Schärfste jegliche Gewalt gegen religiöse Minderheiten und bekundet seine Solidarität mit den Opfern und ihren Familien; bekräftigt, dass die Religions- und Weltanschauungsfreiheit untrennbar mit anderen Grundrechten verbunden ist und die Förderung so erfolgen sollte, dass sich die Rechte gegenseitig verstärken; fordert, dass der Schutz der Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit sowie die Vielfalt in das auswärtige Handeln der EU einbezogen werden; fordert die Kommission daher auf, die Position des Sonderbeauftragten für die Förderung von Religions- und Weltanschauungsfreiheit außerhalb der Europäischen Union wieder zu besetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>101.</NO.P>betont, dass die Verteidigung der Meinungsfreiheit weltweit, auch im Internet, sowie der Medienpluralismus und der wertebasierte Journalismus, insbesondere der investigative Journalismus, unterstützt werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>102.</NO.P>fordert den EAD und die Kommission auf, klare und transparente Vergleichsmaßstäbe zu entwickeln, um die Wirksamkeit und die Gesamtauswirkungen der EU-Sanktionen zu bewerten, und das Parlament diesbezüglich regelmäßig auf dem Laufenden zu halten; betont, dass die Durchsetzung von Sanktionen verstärkt werden muss, und bekräftigt, dass es wichtig ist, sowohl den Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern als auch den Partnerländern den Zweck und die Auswirkungen von Sanktionen mitzuteilen, um das Vertrauen der Öffentlichkeit und die internationale Glaubwürdigkeit zu wahren; weist darauf hin, dass die konsequente und einheitliche Anwendung restriktiver Maßnahmen durch alle Mitgliedstaaten für die Wirksamkeit und Glaubwürdigkeit des auswärtigen Handelns der EU notwendig ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>103.</NO.P>betont, dass zeitnahe und koordinierte Reaktionen in Krisen wichtig sind, und hebt hervor, dass ein wirksames Krisenmanagement auf einer raschen Entscheidungsfindung, einem raschen Einsatz von Ressourcen und der Fähigkeit zur Anpassung an sich verändernde Situationen beruht und nicht allein auf Planung oder Narrativen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>104.</NO.P>stellt fest, dass die Mitgliedstaaten durch das Einstimmigkeitserfordernis dazu gezwungen sind, unermüdlich daran zu arbeiten, Kompromisse und Geschlossenheit zu erzielen, was eine zentrale Grundlage der politischen Hebelwirkung der EU auf der Weltbühne bildet; weist jedoch darauf hin, dass die Austauschbeziehung zwischen dem Ideal der Einheit und den erheblichen Kosten der Einstimmigkeit sorgfältig geprüft werden sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>105.</NO.P>bedauert, dass einzelne Mitgliedstaaten in der Praxis ihr Vetorecht zuweilen genutzt haben, um Vereinbarungen abzuschwächen, die Entscheidungsfindung zu verzögern oder gemeinsame Maßnahmen zu verhindern; bedauert, dass das Potenzial für schnelle, effiziente und wirksame Maßnahmen im Bereich der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik, wie sie unter anderem in den Überleitungsklauseln des EUV vorgesehen sind, nie erschlossen wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>106.</NO.P>bekräftigt seine Forderung an den Rat, bei Beschlüssen in Bereichen der GASP, die keine militärischen oder verteidigungspolitischen Bezüge haben, insbesondere im Zusammenhang mit der Sanktionsregelung der EU, schrittweise zur Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit überzugehen; nimmt die Bedenken einiger Mitgliedstaaten hinsichtlich eines scheinbaren Rückgangs ihres Einflusses auf die Außen- und Sicherheitspolitik auf EU-Ebene zur Kenntnis; weist darauf hin, dass die HR/VP, wie in ihrem Mandatsschreiben dargelegt, damit beauftragt ist, die Anwendung von Vertragsbestimmungen auszulösen, mit denen die Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit in der GASP ermöglicht wird, und erwartet dementsprechend, dass die HR/VP hierzu einen konstruktiven Dialog mit den Mitgliedstaaten führt; fordert, dass alle derzeit vorhandenen Möglichkeiten in vollem Umfang genutzt werden, und fordert die Mitgliedstaaten auf, in Fällen, in denen sie einen Beschluss nicht billigen können, aber die kollektiven Maßnahmen der Union nicht blockieren wollen, häufiger und transparenter von der konstruktiven Enthaltung gemäß Artikel 31 Absatz 1 EUV Gebrauch zu machen; betont, dass diese Herangehensweise die Fähigkeit der EU stärkt, rasch und kohärent auf internationale Krisen zu reagieren und gleichzeitig die nationale Souveränität zu achten, und zeigt, dass die Wirksamkeit der GASP auch ohne Vertragsänderung gesteigert werden kann; stellt fest, dass Fortschritte im Hinblick auf die Anwendung der Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit nur schrittweise erfolgen können und auf der Schaffung einer europäischen Strategiekultur aufbauen müssen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Steigerung der Wirkung des auswärtigen Handelns der EU</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>107.</NO.P>bedauert, dass die globale Wahrnehmung und der politische Einfluss der EU häufig geringer sind, als es ihrem wirtschaftlichen, finanziellen und diplomatischen Gewicht entspricht; bedauert, dass diese mangelnde Sichtbarkeit manchmal auf mangelnde Klarheit in der Vertretung der EU nach außen zurückzuführen ist; betont, dass die Zuständigkeiten der HR/VP, der Kommissionspräsidentin und des Präsidenten des Europäischen Rates in Bezug auf das auswärtige Handeln und die Vertretung der EU nach außen klar festgelegt werden müssen, damit die Stimme der EU kohärent ist und von den Partnern als kohärent wahrgenommen wird; fordert die Kommission auf, ihre Koordinierung mit dem EAD im Bereich des auswärtigen Handelns zu verstärken, unter anderem durch Sicherstellung der vollständigen Einhaltung von Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 9 des EAD-Beschlusses<FOOTNOTE><FIELD> Beschluss 2010/427/EU des Rates vom 26. Juli 2010 über die Organisation und die Arbeitsweise des Europäischen Auswärtigen Dienstes (ABl. L 201 vom 3.8.2010, S. 30, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2010/427/oj).</FIELD></FOOTNOTE>, der gegebenenfalls aktualisiert werden sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>108.</NO.P>fordert den Rat und die Kommission auf, mit einer Stimme zu sprechen; stellt fest, dass bei der GASP einige Fortschritte erzielt werden können, indem die Bestimmungen der bestehenden Verträge wie die „Überleitungsklausel“ genutzt werden; betont, dass in den Verträgen insbesondere die Möglichkeit vorgesehen werden sollte, eine Europäische Verteidigungsunion zu schaffen, und dass die HR/VP bei ihren Bemühungen unterstützt werden sollte, in internationalen Foren die wichtigste außenpolitische Vertreterin der EU zu werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>109.</NO.P>würdigt die Bemühungen der Diplomatischen Akademie der Europäischen Union, zu einem diplomatischen Korps und einer diplomatischen Kultur der EU beizutragen; fordert, dass die Akademie europäische Bürgerinnen und Bürger einbezieht, die nicht nur Diplomaten der Mitgliedstaaten sind; betont, dass unbedingt dafür zu sorgen ist, dass der Akademie ausreichende Ressourcen, einschließlich Personal, zugewiesen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>110.</NO.P>fordert die HR/VP auf, rasch Vorschläge für die künftige operative Struktur des auswärtigen Handelns der EU vorzulegen und dabei der Empfehlung des Parlaments vom 15. März 2023 mit einer Bestandsaufnahme der Funktionsweise des EAD und für eine stärkere EU in der Welt<FOOTNOTE><FIELD> Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2023 an den Rat und den Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik mit einer Bestandsaufnahme der Funktionsweise des EAD und für eine stärkere EU in der Welt, ABl. C, C/2023/410, 23.11.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2023/410/oj).</FIELD></FOOTNOTE> in vollem Umfang Rechnung zu tragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>111.</NO.P>fordert die HR/VP auf, eine kohärente und strategische Kommunikationsstrategie vorzuschlagen, in der die Vorteile des auswärtigen Handelns der EU hervorgehoben und die Ziele der EU unterstützt werden, während Desinformationskampagnen, die von Drittländern gesteuert werden, entgegengewirkt wird; fordert den EAD auf, die politische Präsenz der EU in ihren Partnerländern zu stärken und dem Publikum in diesen Ländern einen leichteren Zugang zum auswärtigen Handeln der EU zu ermöglichen, unter anderem durch mehrsprachige Kampagnen, Kulturdiplomatie und Zusammenarbeit mit Interessenträgern und Medien vor Ort; befürwortet die Aufnahme der Kommunikation als Leistungskriterium in die Programmplanung des EAD; betont, dass mit dieser Strategie, insbesondere in Bewerberländern, auch die Sichtbarkeit der von der Union finanzierten Projekten mit einer klaren Kennzeichnung, einschließlich der Worte „Europäische Union“ und der Flagge der EU, gestärkt werden sollte, um jedweden Versuchen, die Initiativen der EU auszuhöhlen, entgegenzuwirken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>112.</NO.P>spricht sich für eine stärkere Präsenz der EU auf globalen Gipfeltreffen, in regionalen Foren und auf Plattformen für die Konfliktmediation aus, und zwar nicht nur über die Mitgliedstaaten, sondern auch unter sichtbarer EU-Flagge;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>113.</NO.P>fordert eine stärkere Konvergenz zwischen dem diplomatischen Dienst der EU und denen der Mitgliedstaaten, um im Einklang mit dem Konzept „Team Europa“ größere Synergieeffekte zwischen nationalem Branding und der Öffentlichkeitsarbeit der EU zu erzielen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>114.</NO.P>hebt hervor, dass Haushaltszwänge ein großes Hindernis für die Erhöhung der Sichtbarkeit und der Wirkung des auswärtigen Handelns der EU darstellen; betont, dass ohne eine klare geografische und thematische Priorisierung die Gefahr besteht, dass die begrenzten Ressourcen zu dünn gestreut werden, um eine strategische Wirkung zu erzielen; fordert die Kommission und den EAD auf, im Rahmen einer echten Priorisierung zu ermitteln, wo mit dem auswärtigen Handeln der EU der größte politische und strategische Ertrag erzielt werden kann; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Kommission in der Lage sein muss, sicherzustellen, dass die Mittel tatsächlich dem vorgesehenen Empfänger zugutekommen und nicht missbräuchlich verwendet werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>115.</NO.P>fordert, dass der EAD – sowohl seine Zentrale als auch die EU-Delegationen – durch die Bereitstellung angemessener finanzieller und personeller Ressourcen gestärkt wird, damit die EU besser auf aktuelle und sich abzeichnende globale Herausforderungen vorbereitet ist; fordert, dass der EAD in der Lage ist, sein ständiges diplomatisches Personal für die EU, einschließlich der Absolventen der Diplomatischen Akademie der Europäischen Union, auszuwählen und einzustellen und auf allen Ebenen innerhalb des EAD für ein ausgewogeneres Geschlechterverhältnis und eine geografische Ausgewogenheit zwischen den Mitgliedstaaten zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>116.</NO.P>hebt das strategische Potenzial der Global-Gateway-Initiative hervor, nicht nur als Investitionsplattform, sondern auch als Instrument zur Stärkung der Präsenz und Außenwirkung der EU weltweit; begrüßt, dass die Kommission der Umsetzung der Global-Gateway-Projekte Priorität eingeräumt hat; ist besorgt über Berichte, wonach eine Reihe von Global-Gateway-Projekten von chinesischen Unternehmen durchgeführt werden, und zwar unter direkter Verletzung der Ziele der Initiative, eine Alternative zu der chinesischen Initiative „Neue Seidenstraße“ zu bieten und in den Partnerländern einen echten nationalen Mehrwert zu schaffen; fordert daher, dass alle chinesischen Unternehmen, die an Global Gateway beteiligt sind, umgehend durchleuchtet werden; bekräftigt, dass mit Global Gateway zur globalen Stabilität und Sicherheit beigetragen und gleichzeitig die Widerstandsfähigkeit der EU gestärkt werden sollte; betont ferner, dass man sich erneut zu einer rechtzeitigen Umsetzung bekennen muss sowie eine stärkere lokale Eigenverantwortung bei der Ermittlung von Projekten und klare Zusagen seitens der Privatwirtschaft erforderlich sind, um die politischen Zusagen und die geopolitischen Ambitionen miteinander in Einklang zu bringen; fordert die Kommission auf, die Verwirklichung von Projekten zu beschleunigen und die Anzahl der Vorzeigeprojekte zu straffen, damit die Wirkung der Initiative maximiert wird; ist darüber hinaus der Ansicht, dass für Global-Gateway-Projekte eine bessere öffentliche Kommunikation erforderlich ist, insbesondere im Falle der indirekten Mittelverwaltung mit Durchführungspartnern, wie etwa Mischfinanzierungen im Rahmen des Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung plus, an denen mehrere Interessenträger beteiligt sind; fordert die Kommission und den EAD daher auf, die Kommunikation über von der EU finanzierte Maßnahmen systematisch zu stärken und dabei sicherzustellen, dass schlüssige Botschaften vermittelt, Aufgaben klar zugewiesen und die Führungsrolle und der Mehrwert der Union konkret erkennbar werden; weist darauf hin, dass die für diese Initiative bereitgestellten Mittel von 300 Mrd. EUR weniger als ein Drittel des Umfangs der Projekte ausmachen, die bereits im Rahmen der vergleichbaren, auf Konnektivität und Infrastruktur ausgerichteten chinesischen Initiative „Neue Seidenstraße“ durchgeführt werden; empfiehlt, die Aufsichtsfunktion des Parlaments zu stärken, um bei Finanzierungsverfahren für Global-Gateway-Projekte für mehr Rechenschaftspflicht und Transparenz zu sorgen, einschließlich einer regelmäßigen Berichterstattung durch die Kommission und den EAD, einer verstärkten parlamentarischen Kontrolle der Projektauswahl und -durchführung und einer systematischen Bewertung der Ergebnisse und Auswirkungen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>117.</NO.P>bekräftigt die Rolle der EU-Sonderbeauftragten, die die Politik und die Interessen der EU in bestimmten Regionen und Ländern vertreten und eine wichtige Rolle bei der Entwicklung einer stärkeren und wirksameren GASP spielen, indem sie der EU als aktive politische Präsenz in wichtigen Ländern und Regionen dienen und der EU eine Stimme und ein Gesicht verleihen; hebt hervor, dass es wichtig ist, die EU-Sonderbeauftragten mit einem breit gefächerten, flexiblen Mandat auszustatten, das an sich verändernde geopolitische Umstände angepasst werden kann, damit sie die politischen Maßnahmen und Interessen der EU in bestimmten Regionen und Ländern fördern können; fordert nachdrücklich, dass neue EU-Sonderbeauftragte für Menschenrechte erst nach einer vorherigen Anhörung im Parlament ernannt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>118.</NO.P>fordert einen neuen Ansatz für die präventive Diplomatie als proaktives Instrument der Außenpolitik, um Konflikte zwischen den Parteien zu verhindern, zu schlichten und friedlich beizulegen; fordert den EAD auf, die Instrumente der präventiven Diplomatie der EU in strukturelle Präventionsmechanismen und -maßnahmen einzubinden, wie z. B. politische Vereinbarungen zwischen verschiedenen Akteuren, die an Konflikten beteiligt sind, nationale Dialoge für die Versöhnung, die Friedenskonsolidierung und die Übergangsjustiz sowie Wahrheits- und Versöhnungskommissionen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>119.</NO.P>weist darauf hin, dass die Ausübung der Haushaltsbefugnisse des Parlaments untrennbar mit seiner politischen Kontroll- und Konsultationsfunktion verbunden ist; betont, dass das Parlament im Rahmen der GASP, zu der die GSVP gehört, seine Haushaltsbefugnisse gemeinsam mit dem Rat ausübt; weist darauf hin, dass das Parlament auch die Aufgabe der politischen Kontrolle und Konsultation hinsichtlich dieser Politikbereiche gemäß Artikel 36 EUV wahrnimmt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>120.</NO.P>betont, dass im Rahmen des GASP-Haushalts sowie des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt (NDICI/Europa in der Welt) und des Instruments für Heranführungshilfe ein detaillierterer Eingliederungsplan erforderlich ist, der es der Haushaltsbehörde ermöglicht, politische und geografische Prioritäten im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens festzulegen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>121.</NO.P>fordert erneut, sich für die Einrichtung eines Systems einzusetzen, mit dem automatisch und fortlaufend nachrichtendienstliche Erkenntnisse aus den Mitgliedstaaten, die außen- und sicherheitspolitische Fragen außerhalb der Union betreffen, an den EAD übermittelt werden; fordert in diesem Zusammenhang, dass das Zentrum der EU für Informationsgewinnung und Lageerfassung, das Krisenreaktionszentrum des EAD und das Satellitenzentrum der EU gestärkt werden, indem die jeweiligen personellen und finanziellen Ressourcen aufgestockt und die Fähigkeiten verbessert werden; fordert, die Sicherheitsprotokolle der Dienststellen, die mit nachrichtendienstlichen Erkenntnissen und/oder vertraulichen Informationen arbeiten, zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>122.</NO.P>weist darauf hin, dass dem Parlament eine besondere Rolle zukommt, wenn es darum geht, die Erkennbarkeit und Wirkung des auswärtigen Handelns der EU zu verstärken, sodass die Bemühungen des diplomatischen Dienstes der EU und jener der Mitgliedstaaten einander ergänzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>123.</NO.P>ist der Ansicht, dass eine stärkere parlamentarische Kontrolle des auswärtigen Handelns der EU erforderlich ist, wozu auch der regelmäßige und zeitnahe, aber sichere Zugang zu vertraulichen Informationen und strukturierte Dialoge im Einklang mit Artikel 36 EUV gehören; betont, dass die HR/VP und der EAD mehr Rückmeldung darüber geben sollten, welche Schritte ergriffen und welche Wirkungen erzielt wurden, um den Empfehlungen nachzukommen, die in den Entschließungen des Parlaments zu außenpolitischen Angelegenheiten formuliert wurden; betont, dass demokratische Kontrolle ohne echten Zugang zu Verschlusssachen und Bewertungen nicht wirksam sein kann, und fordert nachdrücklich Verbesserungen der Interinstitutionellen Vereinbarung von 2002, um ihn an die aktuelle sicherheitspolitische Realität anzupassen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>124.</NO.P>betont, dass für jede vorstehend angesprochene Forderung eine angemessene schriftliche Reaktion der HR/VP erforderlich ist; fordert die HR/VP auf, rasch und in schriftlicher Form auf die Forderungen, Ersuchen und Bedenken des Parlaments zu reagieren; ist der Ansicht, dass mündliche Erklärungen im Ausschuss oder im Plenum nur in Ausnahmefällen oder in dringenden Fällen eine ausreichende Antwort darstellen können; betont, dass im derzeitigen schwierigen geopolitischen Kontext eine enge Zusammenarbeit und Partnerschaft zwischen dem Parlament und der HR/VP von strategischer Bedeutung ist; betont, dass es sich bei GASP- oder GSVP-Beschlüssen, die mit Ausgaben verbunden sind, stets um grundlegende Optionen für diese Politikbereiche handelt und sie daher der parlamentarischen Kontrolle unterliegen müssen; erwartet einen systematischeren Austausch vor der Annahme von Mandaten und GASP-Strategien und einen verbesserten Informationsfluss über Verhandlungen und die Umsetzung internationaler Abkommen sowie Absichtserklärungen;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>125.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Europäischen Rat, dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>