<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF2" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0014</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Menschenrechte und Demokratie in der Welt und die Politik der Europäischen Union in diesem Bereich – Jahresbericht 2025</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0262/2025 - Berichterstatter: Francisco Assis)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Januar 2026 zu Menschenrechten und Demokratie in der Welt und der Politik der Europäischen Union in diesem Bereich – Jahresbericht 2025 (2025/2166(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Europäische Menschenrechtskonvention,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Artikel 2, 3, 8, 21, 23 und 36 des Vertrags über die Europäische Union (EUV),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Artikel 17 und 207 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und andere einschlägige Menschenrechtsverträge und -instrumente der Vereinten Nationen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Konvention der Vereinten Nationen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes vom 9. Dezember 1948,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Genfer Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen, das am 12. August 1949 geschlossen wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1984 gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe und sein Fakultativprotokoll vom 18. Dezember 2002,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die am 13. September 2007 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommene Erklärung über die Rechte der indigenen Völker,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 12. Dezember 2006 und sein Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung über die Beseitigung aller Formen von Intoleranz und Diskriminierung aufgrund der Religion oder der Überzeugung, die mit der Resolution 36/55 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 25. November 1981 verkündet wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung der Vereinten Nationen vom 18. Dezember 1992 über die Rechte von Personen, die nationalen oder ethnischen, religiösen und sprachlichen Minderheiten angehören,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 20. November 1989 über die Rechte des Kindes und seine zwei Fakultativprotokolle vom 25. Mai 2000,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Protokolle Nr. 6 und Nr. 13 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten des Europarates vom 28. April 1983 über die Abschaffung der Todesstrafe,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 27. Januar 2025 zu den Prioritäten der EU in den Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen im Jahr 2025,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den vom Rat am 17. November 2020 angenommenen EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie 2020-2024 sowie seine am 9. Juni 2023 angenommene Halbzeitüberprüfung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2020/1998 des Rates vom 7. Dezember 2020 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und ‑verstöße<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 410 I vom 7.12.2020, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2020/1998/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/947 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juni 2021 zur Schaffung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt, zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses Nr. 466/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2017/1601 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 209 vom 14.6.2021, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/947/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die EU-Kinderrechtsstrategie (COM(2021)0142),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Leitlinien der EU zur Förderung und zum Schutz der Religions- und Weltanschauungsfreiheit,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die am 12. Mai 2014 vom Rat angenommenen Leitlinien der EU in Bezug auf die Freiheit der Meinungsäußerung – online und offline,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die überarbeiteten Leitlinien für die Politik der Europäischen Union gegenüber Drittländern betreffend Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, die vom Rat am 16. September 2019 angenommen wurden,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die überarbeiteten Leitlinien der EU zu Kindern in bewaffneten Konflikten, die vom Rat am 24. Juni 2024 gebilligt wurden,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den gemeinsamen Vorschlag der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 3. Mai 2023 für eine Verordnung des Rates über restriktive Maßnahmen gegen schwerwiegende Korruptionshandlungen (JOIN(2023)0013),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Leitlinien der EU zur Förderung der Einhaltung des humanitären Völkerrechts,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs vom 17. Juli 1998,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Januar 2019 zu den Leitlinien der EU und das Mandat des EU-Sonderbeauftragten für die Förderung von Religions- und Weltanschauungsfreiheit außerhalb der Europäischen Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 411 vom 27.11.2020, S. 30.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Juli 2021 zu der globalen Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte (EU-Magnitski-Rechtsakt)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 99 vom 1.3.2022, S. 152.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 27. Mai 2024 zur Anpassung des EU-Aktionsplans für Menschenrechte und Demokratie 2020-2024 an den Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den EU-Aktionsplan für die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rolle der Frau im auswärtigen Handeln 2021-2025 (GAP III),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rat am 14. Juni 2004 verabschiedeten EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den EU-Jahresbericht über Menschenrechte und Demokratie in der Welt im Jahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Sacharow-Preis für geistige Freiheit, der 2025 dem belarussischen Journalisten Andrzej Poczobut und der georgischen Journalistin Msia Amaghlobeli verliehen wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 2. April 2025 zu Menschenrechten und Demokratie in der Welt und die Politik der Europäischen Union in diesem Bereich – Jahresbericht 2024<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/4390, 9.9.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/4390/oj.</FIELD></FOOTNOTE> und auf seine vorherigen Entschließungen zu früheren Jahresberichten,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine nach Artikel 150 seiner Geschäftsordnung angenommenen Entschließungen zu Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit (sogenannte Dringlichkeitsentschließungen), insbesondere die im Jahr 2025 angenommenen Entschließungen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A10-0262/2025),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass sich die EU nach Artikeln 2 und 21 EUV auf die Werte der Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und der Wahrung der Menschenrechte gründet; in der Erwägung, dass das weltweite Handeln der EU von der Universalität und Unteilbarkeit der Menschenrechte und der Tatsache geleitet werden muss, dass der wirksame Schutz und die wirksame Verteidigung der Menschenrechte und der Demokratie im Mittelpunkt des auswärtigen Handelns der EU stehen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass Stimmigkeit und Kohärenz zwischen allen internen und externen Politikbereichen der EU entscheidend sind, wenn es darum geht, eine wirksame und verlässliche EU-Politik für Menschenrechte zu erreichen und Freiheit und Demokratie zu verteidigen und zu unterstützen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass demokratische Systeme am besten geeignet sind, um zu gewährleisten, dass alle Menschen ihre Menschenrechte und Grundrechte wahrnehmen können; in der Erwägung, dass eine Welt von Demokratien, verstanden als ausgereifte demokratische Systeme, insgesamt eine sicherere Welt ist, da sie über ein ausgeprägtes System von Kontrollen und Gegenkontrollen verfügen, wodurch das unberechenbare Verhalten autokratischer Systeme auf der internationalen Bühne verhindert wird; in der Erwägung, dass heute nur 29 % der Weltbevölkerung in einer liberalen Demokratie leben, was einem starken Rückgang gegenüber 52 % im Jahr 2009 entspricht; in der Erwägung, dass durch die Zunahme von Autoritarismus, Illiberalismus und Populismus die regelbasierte Weltordnung, der Schutz und die Förderung der Menschenrechte in der Welt sowie die Werte und Grundsätze, auf die sich die EU gründet, bedroht sind; in der Erwägung, dass Terrorismus und Extremismus ebenfalls zunehmen und eine Bedrohung für diese Werte und Grundsätze darstellen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU fest vom Multilateralismus, einer regelbasierten Weltordnung und dem Kanon universeller Werte, Grundsätze und Normen – von denen sich die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen leiten lassen und zu deren Einhaltung sich diese Staaten gemäß der Charta der Vereinten Nationen verpflichtet haben – überzeugt ist und vorbehaltlos für diese eintritt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass die weltweite Gegenbewegung gegen die Gleichstellung der Geschlechter und die Grundrechte, einschließlich der Rechte der Frau, und die zunehmende LGBTIQ+-feindliche Rhetorik die Rechte besonders schutzbedürftiger Menschen gefährden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass die missbräuchliche Nutzung von Technologien der digitalen Überwachung und künstlichen Intelligenz eine zunehmende Bedrohung für die Privatsphäre, die Meinungsfreiheit und Menschenrechtsverteidiger darstellt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass die Legitimität der regelbasierten Weltordnung, die die EU nachdrücklich unterstützt und zu wahren sucht, davon abhängt, dass die Anordnungen internationaler Gremien, etwa die Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, sowie die Anordnungen und Entscheidungen des Internationalen Gerichtshofs und des Internationalen Strafgerichtshofs befolgt werden; in der Erwägung, dass die Einhaltung solcher Anordnungen und Entscheidungen sowie allgemein des Völkerrechts, der Menschenrechtsnormen und des humanitären Völkerrechts in den neu entstehenden und anhaltenden Konflikten weltweit zunehmend und in historischem Ausmaß bedroht ist; in der Erwägung, dass autoritäre Regime multilaterale Foren missbräuchlich nutzen, um einer reaktionäre Agenda Vorschub zu leisten, die die Menschenrechte und die multilaterale und regelbasierte Ordnung in Frage stellt; in der Erwägung, dass die Diskreditierung und der Angriff auf multilaterale Organisationen, etwa die Begünstigung einer Kultur der Straflosigkeit, schwerwiegende Folgen haben; in der Erwägung, dass internationale Institutionen, ihre Bediensteten und diejenigen, die mit ihnen zusammenarbeiten, zunehmend Ziel von Angriffen und Bedrohungen sind; in der Erwägung, dass die internationale Gemeinschaft, einschließlich der EU, dafür verantwortlich ist, die regelbasierte internationale Ordnung zu wahren, indem sie die universelle Einhaltung, auch vonseiten ihrer Partner, sicherstellt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass massive Kürzungen der internationalen Finanzmittel für Menschenrechte, Demokratieförderung und unabhängige Medien dazu geführt haben, dass die EU einer der letzten großen globalen Akteure in diesem Bereich ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass die Vereinten Nationen vor einer äußerst besorgniserregenden und prekären finanziellen Lage stehen, da der Personalbestand um 20 % gekürzt wurde und dem Gesamthaushalt eine Kürzung um 500 Mio. USD droht – neben weiteren erheblichen Einschnitten bei ihren Organisationen für Friedenssicherung, humanitäre Hilfe und Gesundheit nach der Rücknahme der internationalen finanziellen Unterstützung;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass der EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie 2020-2024 bis 2027 verlängert wurde und mit der Ausarbeitung eines verbesserten Plans für 2028-2034 parallel zum neuen mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) begonnen werden sollte, um den neuen Herausforderungen gerecht zu werden, denen die Welt gegenübersteht; in der Erwägung, dass die überarbeitete Struktur des neuen MFR kein spezielles Programm und keine spezifischen Haushaltsmittel für Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit enthält, was Anlass zu Bedenken hinsichtlich einer Unterfinanzierung, mangelnder Vorhersehbarkeit und eines Abbaus thematischer Prioritäten gibt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass Menschenrechtsverteidiger, einschließlich Frauenrechtsverteidiger, und Organisationen der Zivilgesellschaft unverzichtbare Partner bei den Bemühungen der EU um den Schutz und die Förderung der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit sind; in der Erwägung, dass Regierungen und nichtstaatliche Akteure in der ganzen Welt den zivilgesellschaftlichen Raum immer stärker einschränken, indem sie unter anderem Menschenrechtsverteidiger und Organisationen der Zivilgesellschaft sowie Journalisten, Religionsgemeinschaften, Oppositionsführer und andere schutzbedürftige Gruppen in ihrer Arbeit zunehmend zensieren, zum Schweigen bringen und verfolgen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass Regierungen in der ganzen Welt Menschenrechtsverteidiger und Organisationen der Zivilgesellschaft in ihrer Arbeit zunehmend zensieren, zum Schweigen bringen und verfolgen; in der Erwägung, dass zu diesem Vorgehen strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung (SLAPP-Klagen), restriktive Regierungspolitik, Verleumdungskampagnen, Diskriminierung sowie Einschüchterung und Gewalt, einschließlich außergerichtlicher Tötungen, Entführungen, willkürlicher Festnahmen und Inhaftierungen, gehören; in der Erwägung, dass Angriffe auf Menschenrechtsverteidiger zunehmend auch gegen ihre Familien und Gemeinschaften gerichtet werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass eine solche Verfolgung religiöser Minderheiten eine Verletzung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit darstellt, die als Grundrecht in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und im Völkerrecht verankert ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass christliche Gemeinschaften im Nahen Osten, die zu den ältesten der Welt gehören, weiterhin schwerer Verfolgung, Diskriminierung, Vertreibung und Einschränkungen ihrer Glaubens- und Religionsfreiheit ausgesetzt sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>O.</NO.P>in der Erwägung, dass mit der Richtlinie (EU) 2024/1712<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie (EU) 2024/1712 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Änderung der Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer (ABl. L, 2024/1712, 24.6.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2024/1712/oj).</FIELD></FOOTNOTE> die Richtlinie 2011/36/EU<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer (ABl. L 101 vom 15.4.2011, S. 1). http://data.europa.eu/eli/dir/2011/36/oj).</FIELD></FOOTNOTE> dahingehend geändert wurde, dass die Ausbeutung von Leihmutterschaft, von Zwangsheirat und von illegaler Adoption zu den Praktiken gezählt werden, die Menschenhandel darstellen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>P.</NO.P>in der Erwägung, dass im Übereinkommen von Istanbul, dem die EU vor Kurzem beigetreten ist, wenngleich es bislang nur von einigen Mitgliedstaaten ratifiziert wurde, festgehalten wird, dass bewaffnete Konflikte zu wiederholten Menschenrechtsverletzungen führen, welche die Zivilbevölkerung und insbesondere Frauen betreffen, gegen die Vergewaltigung und sexuelle Gewalt als Kriegswaffe eingesetzt wird und die von einer Verschärfung der geschlechtsspezifischen Gewalt während und nach Konflikten betroffen sind, wobei die Überlebenden keinen Zugang zur Justiz haben und keine angemessene medizinische und psychologische Unterstützung erhalten; in der Erwägung, dass Gewalt gegen Frauen in dem genannten Übereinkommen als Menschenrechtsverletzung definiert wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Q.</NO.P>in der Erwägung, dass die Gleichstellung der Geschlechter ein Grundwert der EU ist und dass die Menschenrechte von Frauen und Mädchen, einschließlich ihrer sexuellen und reproduktiven Rechte, weiterhin überall auf der Welt verletzt werden; in der Erwägung, dass Frauen mit einer einzigartigen und unverhältnismäßigen Auswirkung von Konflikten, Klimawandel und Migration konfrontiert sind, einschließlich des erhöhten Risikos geschlechtsspezifischer Gewalt, wirtschaftlicher Marginalisierung und Hindernissen beim Zugang zu Ressourcen; in der Erwägung, dass Menschenrechtsverteidiger und Organisationen der Zivilgesellschaft, deren Schwerpunkt auf Frauen liegt, nach wie vor erleben, wie der Raum für ihre kritische Arbeit schrumpft, und dass sie Gewaltandrohungen, Schikanen und Einschüchterungsversuche erfahren;</P></CONS><CONS><P><NO.P>R.</NO.P>in der Erwägung, dass Organisationen der Zivilgesellschaft, die Menschen mit Behinderungen und deren Familien vertreten, eine wesentliche Rolle bei der Förderung der Menschenrechte und beim Aufbau demokratischer und inklusiver Gesellschaften spielen; in der Erwägung, dass Menschen mit Behinderungen, insbesondere Frauen und Mädchen, bei Konflikten, Migration und Menschenhandel intersektional diskriminiert werden und dass mit dem auswärtigen Handeln der EU ihre vollständige Inklusion und ihr gleichberechtigter Zugang gemäß dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sichergestellt werden sollte;</P></CONS><CONS><P><NO.P>S.</NO.P>in der Erwägung, dass die Klimakrise eine Bedrohung für die gesamte Menschheit ist und im Kern eine Krise der Menschenrechte bedeutet, durch die – wie vom Weltklimarat und vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen anerkannt – unter anderem die Rechte auf Leben, Nahrung, Wasser- und Sanitärversorgung, Gesundheit und Kultur in allen Weltregionen gefährdet;</P></CONS><CONS><P><NO.P>T.</NO.P>in der Erwägung, dass die Demokratieförderung im Mittelpunkt des auswärtigen Handelns der EU steht, wobei Wahlbeobachtung ein entscheidendes Element des EU-Instrumentariums ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>U.</NO.P>in der Erwägung, dass im Jahr 2024 mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung an Wahlen teilgenommen hat und viele dieser Wahlen von Manipulation, Desinformation und Versuchen der Einmischung aus dem In- und Ausland geprägt waren; in der Erwägung, dass im Jahr 2025 ähnliche Muster zu beobachten waren;</P></CONS><CONS><P><NO.P>V.</NO.P>in der Erwägung, dass der Rangliste der Pressefreiheit 2025 von Reporter ohne Grenzen zufolge mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung in Ländern lebt, in denen die Lage der Pressefreiheit „sehr ernst“ ist, während der weltweite Stand der Pressefreiheit nun zum ersten Mal seit Bestehen des Index als „schwierige Situation“ eingestuft wurde; in der Erwägung, dass nach dem Barometer der Pressefreiheit 2025, am Donnerstag den 10. September 2025, von Reporter ohne Grenzen seit dem 1. Januar 2025 51 Journalisten und Medienmitarbeiter getötet wurden, 527 inhaftiert waren, 25 als Geiseln gehalten und 142 vermisst wurden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>W.</NO.P>in der Erwägung, dass im vergangenen Jahr – unter anderem in EU-Bewerberländern – weitere Gesetze gegen Einflussnahme aus dem Ausland oder gegen „ausländische Agenten“ erlassen wurden, die sich gegen Organisationen der Zivilgesellschaft und Medienbetriebe richten und mit denen versucht wird, sie daran zu hindern, finanzielle Unterstützung aus dem Ausland, auch von der EU und ihren Mitgliedstaaten, zu erhalten, wodurch einem Klima der Angst und Selbstzensur Vorschub geleistet wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>X.</NO.P>in der Erwägung, dass Angaben des Weltbildungsberichts der UNESCO 2025 zufolge 272 Millionen Kindern und jungen Menschen ihr Grundrecht auf Bildung vorenthalten wird und sie nicht zur Schule gehen können, was im Vergleich zur letzten veröffentlichten Schätzung von 251 Millionen einen erheblichen Anstieg um 21 Millionen bedeutet; in der Erwägung, dass Mädchen und Frauen weiterhin nicht nur unter Armut, sondern auch unter kulturellen Normen, geschlechtsspezifischen Vorurteilen, Kinderehen und Gewalt durch staatliche diskriminierende Maßnahmen zu leiden haben, die sie am Zugang zu Bildung und zum Arbeitsmarkt hindern, und dass nach Angaben UNICEF ein Drittel der weiblichen Jugendlichen aus den ärmsten Haushalten noch nie eine Schule besucht hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Y.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU dank der globalen Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte (Magnitski-Verordnung der EU)<FOOTNOTE><FIELD> Beschluss (GASP) 2020/1999 des Rates vom 7. Dezember 2020 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße (ABl. L 410 I vom 7.12.2020, S. 13, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2020/1999/oj) und Verordnung (EU) 2020/1998 des Rates vom 7. Dezember 2020.</FIELD></FOOTNOTE>, die im Dezember 2020 angenommen wurde, restriktive Maßnahmen gegen Personen und Organisationen verhängen kann, die weltweit für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind; in der Erwägung, dass bestimmte EU-Mitgliedstaaten ihre eigenen nationalen Rechtsvorschriften nach dem Vorbild der Magnitski-Verordnung angenommen haben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Z.</NO.P>in der Erwägung, dass es sich bei der länderübergreifenden Unterdrückung um ein gut dokumentiertes Phänomen handelt, das in einem globalen Kontext einer sich verschlechternden Menschenrechtslage, eines schrumpfenden zivilgesellschaftlichen Raums und einer zunehmenden Verbreitung zunehmend repressiv und selbstsicher auftretender autoritärer Regime stattfindet;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AA.</NO.P>in der Erwägung, dass die mangelnde Unabhängigkeit der Justiz die Gewaltenteilung schmälert, die Rechtsstaatlichkeit schwächt und einen Demokratieabbau mitverursacht;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AB.</NO.P>in der Erwägung, dass bestimmte Länder – unter anderem EU-Mitgliedstaaten – unter Verstoß gegen das Völkerrecht und die einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen weiterhin unter der militärischen Besetzung ausländischer Mächten stehen; in der Erwägung, dass die anhaltenden Verletzungen der Menschenrechte, einschließlich der Eigentumsrechte, der Freizügigkeit und der Religionsfreiheit, sowie die Beschränkungen des Zugangs zum und der Erhaltung des kulturellen und religiösen Erbes in den besetzten Gebieten fortbestehen; in der Erwägung, dass hinsichtlich der Problematik vermisster Personen und des Rechts der Familien auf Wahrheit und Gerechtigkeit noch immer eine Lösung aussteht;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Zunehmende Bedrohungen und globale Herausforderungen für Menschenrechte und Demokratie</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>bekräftigt die in seinem am 2. April 2025 angenommenen Jahresbericht 2024 formulierten Standpunkte hinsichtlich der Universalität und Unteilbarkeit der Menschenrechte und des Schutzes der angeborenen Würde aller Menschen auf der Grundlage der Werte und Grundsätze der EU, die das Handeln der EU auf internationaler Ebene gemäß Artikel 21 EUV leiten; bekräftigt insbesondere seine Schlussfolgerungen zu den Rechten von Frauen, Kindern, Migranten und Flüchtlingen, religiösen und ethnischen Minderheiten und all jenen, deren Menschenrechte aufgrund ihrer ethnischen Herkunft oder Zugehörigkeit, Religion, Kaste, ihres Geschlechts, ihrer Sexualität, einer Behinderung oder ihres sozioökonomischen Status nach wie vor auf besonders heimtückische Weise verletzt werden, und äußert erneut seine Besorgnis angesichts von Verletzungen der Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, der Meinungsfreiheit, der Medienfreiheit sowie des Rechts auf Information und Öffentlichkeitsbeteiligung; bekräftigt, dass es die Todesstrafe strikt ablehnt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Achtung und der Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten den Eckpfeiler der Außenpolitik der EU bilden müssen; fordert, dass die EU weiter an der Entwicklung eines umfassenden Instrumentariums zur Stärkung der Menschenrechte und der Demokratie weltweit arbeitet; fordert, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten weiterhin im Einklang mit ihren Werten mit gutem Beispiel vorangehen, um die Menschenrechte und die internationale Gerichtsbarkeit zu fördern und entschlossen zu verteidigen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Abbau der Demokratie</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>verurteilt die Verschlechterung der weltweiten Menschenrechtslage und die deutlich beschleunigte Entwicklung hin zum weltweiten Abbau der Demokratie und zu Menschenrechtsverletzungen und -verstößen, darunter etwa Verletzungen der Frauenrechte, Hinrichtungen, außergerichtliche Tötungen, willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen, Folter und Misshandlungen, geschlechtsspezifische Gewalt, hartes Vorgehen gegen die Zivilgesellschaft, politische Gegner, marginalisierte und schutzbedürftige Gruppen wie Kinder und ältere Menschen, Migranten, Flüchtlinge und Asylsuchende sowie ethnische und religiöse Minderheiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>betont, dass die EU umfassend darauf vorbereitet sein muss, dem Aufkommen von Autoritarismus, Totalitarismus und Populismus sowie den zunehmenden Verstößen gegen die Grundsätze der Universalität der Menschenrechte, der Demokratie und des humanitären Völkerrechts entgegenzuwirken; stellt fest, dass das Recht auf Teilnahme an freien und fairen Wahlen durch autoritäre, totalitäre und illiberale Regime gefährdet wird; bedauert, dass in einer Reihe von voll entwickelten Demokratien zunehmend Hindernisse für die uneingeschränkte Wahrnehmung dieser Rechte aufkommen; hebt hervor, dass die genannten Regime Scheinwahlen abhalten, um ihre Macht zu legitimieren, da ihnen die tatsächlichen Voraussetzungen für eine politische Auseinandersetzung, für Legitimität und für Pluralismus fehlen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>hebt den Stellenwert einer hochwertigen Bildung für Mädchen und der Sicherstellung der Chancengleichheit als wesentliche Voraussetzung für die Stärkung der Rolle der Frau und die umfassende Ausübung ihrer Rechte hervor; betont, dass Investitionen in die Bildung von Mädchen für kommende Generationen weltweit positive Auswirkungen auf die Gesellschaft haben; bekräftigt das Erfordernis einer altersgerechten, evidenzbasierten und umfassenden Sexualerziehung sowie das Ausräumen von Geschlechterstereotypen und schädlichen gesellschaftlichen Normen, die zu Ungleichheit führen, und zwar sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>betont, dass die Rechte schwangerer Frauen unbedingt geschützt werden müssen, wobei eine umfassende Unterstützung im Hinblick auf ihre Gesundheit, Sicherheit und Würde sicherzustellen ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>betont, dass es wichtig ist, alle Formen der sexuellen Ausbeutung von Frauen, einschließlich des Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung, zu bekämpfen; hebt hervor, dass die Legalisierung und Normalisierung der Prostitution verhindert und dem entgegengewirkt werden muss, da dies die Gefahr birgt, dass Ausbeutung, Missbrauch und organisierter Kriminalität Vorschub geleistet werden; fordert wirksame politische Maßnahmen, deren Schwerpunkt auf der Prävention, dem Schutz und der Unterstützung der Opfer sowie auf der strafrechtlichen Verfolgung derjenigen liegt, die einen Nutzen aus sexueller Ausbeutung ziehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass Vergewaltigung nach wie vor eine der am weitesten verbreiteten Menschenrechtsverletzungen ist, und stellt wiederholt fest, dass Vergewaltigung nach der Definition auf der Grundlage eines fehlenden Einverständnisses gemäß der bestehenden Rechtsgrundlage nach EU-Recht unter Strafe gestellt werden muss; verurteilt aufs Schärfste den Einsatz von Vergewaltigung und anderen Formen sexueller Gewalt als Kriegswaffe, die dafür genutzt wird, die Zivilbevölkerung zu terrorisieren, Widerstand zu unterdrücken und Gemeinschaften zu zerstören; weist darauf hin, dass solche Handlungen als Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Handlungen, die nach dem Völkerrecht zu Völkermord beitragen, eingestuft werden können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>fordert die EU und die globalen Akteure auf, Praktiken wie etwa die Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen, Zwangs- und Kinderheirat, Gewalt und Tötungen im Namen der „Ehre“ anzuprangern; fordert entschlossenes Handeln in der gesamten EU und weltweit, um den Frauen- und Mädchenhandel zu unterbinden und die Opfer von sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>betont, dass Cyberangriffe, Desinformation und Falschinformation, die häufig als Instrumente der Einflussnahme aus dem Ausland, auch in Wahlkampfzeiten, eingesetzt werden, zu diesem Trend des Demokratieverfalls beitragen; hebt hervor, dass vertrauenswürdige, unabhängige und vielfältige Informationsquellen und anspruchsvoller Journalismus nicht nur für die Transparenz und Rechenschaftspflicht, sondern auch für die Widerstandsfähigkeit demokratischer Institutionen und die informierte Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger am öffentlichen Leben von wesentlicher Bedeutung sind; ist daher zutiefst besorgt über die wachsenden und vielschichtigen Herausforderungen, mit denen unabhängige Medien konfrontiert sind, einschließlich zunehmender Angriffe auf Journalisten und schwindender verfügbarer Finanzmittel; bekräftigt, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung ein Menschenrecht ist, das für die Entwicklung einer pluralistischen und demokratischen Gesellschaft von entscheidender Bedeutung ist; verurteilt die Anwendung sogenannter Gesetze über ausländische Agenten sowie anderer legislativer und nichtlegislativer Maßnahmen autoritärer und illiberaler Regime, um Journalisten, Menschenrechtsverteidiger und zivilgesellschaftliche Organisationen zu zensieren, zum Schweigen zu bringen und zu verfolgen; stellt fest, dass zu diesem Vorgehen strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung (SLAPP-Klagen), restriktive staatliche Maßnahmen, transnationale Repressionen, Verleumdungskampagnen, Diskriminierung sowie Einschüchterung und Gewalt gehören, die sich nachhaltig auf ihre berufliche Laufbahn und ihre Sicherheit auswirken; betont in dieser Hinsicht, dass Faktenprüfern in der Medienlandschaft eine wichtige Funktion zukommt, da sie sicherstellen, dass die Öffentlichkeit den Informationen, die sie erhält, trauen kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>unterstreicht die wesentliche Rolle der Zivilgesellschaft für eine gut funktionierende Demokratie; ist äußerst besorgt darüber, dass der Handlungsspielraum der Zivilgesellschaft immer kleiner und die Arbeit von Menschenrechtsverteidigern und Mitgliedern von Organisationen der Zivilgesellschaft immer häufiger gefährdet wird bzw. ihre Familien, Gemeinschaften und Anwälte immer öfter bedroht werden, und ist insbesondere besorgt über die immer ausgefeilteren Mittel, mit denen sie strafrechtlich verfolgt werden; verurteilt aufs Schärfste, dass diese Menschen willkürlich inhaftiert und getötet werden; bedauert die Maßnahmen, die von Regierungen weltweit ergriffen werden, um den zivilgesellschaftlichen Raum einzuschränken, beispielsweise durch die Einführung gezielter Rechtsvorschriften zur Drosselung der Finanzierung von nichtstaatlichen Organisationen, einschließlich ausländischer Finanzmittel, durch den Erlass sogenannter Gesetze über ausländische Agenten und den Missbrauch von Anti-Terror- oder Anti-Korruptionsgesetzen zur Einschränkung der Versammlungsfreiheit und zur Unterdrückung von Menschenrechtsverteidigern; brandmarkt die gewaltsame Niederschlagung von friedlichen Protesten und von Jugendlichen und Studenten angeführten Protestbewegungen und Organisationen weltweit, die mit Fällen von Folter und Misshandlung mit Todesfolge und anderen schweren Verstößen einhergeht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>verurteilt die Behinderung der unabhängigen zivilgesellschaftlichen Teilnahme an multilateralen Foren, etwa durch die Instrumentalisierung regierungsnaher nichtstaatlicher Organisationen sowie Einschüchterung und Repressalien;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>betont, dass die Tätigkeit von Menschenrechtsverteidigern entscheidend für die Förderung der Menschenrechte ist; bedauert jedoch die zunehmenden Angriffe auf Menschenrechtsverteidiger; verurteilt die Straflosigkeit, die Täter genießen, die im öffentlichen und auch im privaten Raum Menschenrechtsverletzungen an Menschenrechtsverteidigern verüben; weist mit Nachdruck auf die besonderen Bedrohungen, mit denen Menschenrechtsverteidigerinnen konfrontiert sind, und die mangelnde Rechenschaftspflicht für solche Handlungen hin; stellt fest, dass die Methoden immer ausgefeilter werden, mit denen sie innerhalb und außerhalb ihres Landes verfolgt werden, unter anderem durch verschiedene Formen von transnationaler Unterdrückung und Drohungen, etwa durch finanzielle Mittel, Überwachung, Einschüchterung, digitale Schikanen und politisch motivierte Inhaftierung von Dissidenten und Aktivisten im Ausland;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>hebt hervor, dass autokratische und illiberale Regime zunehmend unrechtmäßig von internationalen Finanz- und Cybersicherheitsvorschriften wie den Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung oder den Normen der Arbeitsgruppe „Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung“ Gebrauch machen, um kritische Stimmen ins Visier zu nehmen und Daten über ihr Verhalten zu erlangen, auch im Hoheitsgebiet der EU;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>weist darauf hin, dass LGBTIQ+-Personen im Falle von Krieg und Vertreibung besonders schutzbedürftig sind und Verfolgung und Gewalt ausgesetzt sind; fordert die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) auf, dafür zu sorgen, dass die Außenhilfe der EU in diesen Situationen Schutz und Sicherheitsvorkehrungen umfasst;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>weist darauf hin, dass in Konflikten und bei Vertreibungen die Betreuungs- und Pflegelast unverhältnismäßig stark von Frauen und Mädchen getragen wird, wodurch ihr Zugang zu Bildung, Beschäftigung und politischer Teilhabe eingeschränkt wird; fordert, dass die humanitäre Hilfe der EU auch Maßnahmen zur Unterstützung von Betreuungs- und Pflegekräften umfasst;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>ist der Ansicht, dass der Einsatz neuer und aufkommender Technologien wie der künstlichen Intelligenz (KI) zwar das Potenzial hat, das Wohlergehen der Menschen erheblich zu verbessern, ihre uneingeschränkte bzw. unkritische Anwendung jedoch auch eine ernsthafte Bedrohung für die Demokratie und die Menschenrechte darstellt, auch vor dem Hintergrund, dass dieser Wandel durch verzerrte Daten geprägt sein kann und von Algorithmen vorangetrieben wird, durch die Diskriminierung häufig noch verstärkt wird; verurteilt, dass autoritäre Regime zunehmend Technologien zur Gesichtserkennung, digitale Massenüberwachung, Deepfakes und Desinformationskampagnen, Zensur von digitalen Inhalten und Informationsunterdrückung, Cyberangriffe, Datenschutzverletzungen, staatlich geförderte Maßnahmen zur Beeinflussung im Internet sowie immer mehr Internetabschaltungen missbräuchlich als wirksame Zwangsmittel einsetzen; betont, dass autoritäre Regime häufig zu Internetabschaltungen greifen, um Regimekritiker zum Schweigen zu bringen und die politische Freiheit einzuschränken; stellt fest, dass entsprechende Technologien ohne belastbare menschenrechtliche Mindestanforderungen in autokratische Systeme geliefert werden, was Menschenrechtsverbrechen auch in anderen Ländern erleichtert;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>verurteilt die Welle des Widerstands in verschiedenen Teilen der Welt gegen die Gleichstellung der Geschlechter und die Rechte von Frauen und LGBTIQ+; betont, dass diese Entwicklungen eine Gefahr für die im Vertrag über die Europäische Union verankerten Grundprinzipien darstellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>verurteilt die weltweit zunehmenden Angriffe auf die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte aufs Schärfste; bekräftigt, dass die Verweigerung hochwertiger und umfassender Dienste im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit, einschließlich sicherer und legaler Abtreibungen, eine Form der geschlechtsspezifischen Gewalt darstellt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>wiederholt seine Besorgnis über die Verletzung des Rechts auf Gedanken-, Gewissens-, Religions- und Weltanschauungsfreiheit sowie über die weltweit zunehmende Intoleranz gegenüber lokalen religiösen Akteuren und Religionsgemeinschaften; bedauert die politische Instrumentalisierung religiöser Identitäten und den Ausschluss religiöser Minderheiten, auch von der politischen Teilhabe, sowie Angriffe auf kulturelle und historische Stätten; betont, dass die Freiheit, die eigene Religion zu wählen, ein Menschenrecht ist, das nicht bestraft werden darf; verurteilt daher, dass sogenannte Apostasie- und Blasphemiegesetze bestehen und angewandt werden, die harte Strafen, eine erniedrigende Behandlung und in einigen Fällen sogar die Todesstrafe nach sich ziehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>verurteilt die Praxis der kommerziellen Leihmutterschaft, die die reproduktive Ausbeutung und die Nutzung des Körpers von Frauen – insbesondere im Fall von schutzbedürftigen Frauen in Drittländern – für finanzielle oder andere Gewinne umfassen kann; fordert die Kommission auf, die Praxis der kommerziellen Leihmutterschaft mit entsprechenden Maßnahmen anzugehen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Multilateralismus </STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>ist zutiefst besorgt angesichts der anhaltenden globalen Krise der Rechenschaftspflicht und weist auf die fortdauernden Bemühungen hin, die Straflosigkeit für Verstöße gegen grundlegende internationale Menschenrechte und humanitäres Recht in Konflikten weltweit zu beenden; bekräftigt, dass humanitäre Hilfe ihrem Wesen nach in allen Konflikt- und Krisensituationen neutral und von entscheidender Bedeutung ist; hebt hervor, dass die Untergrabung und Angriffe auf multilaterale Organisationen, wie die Vereinten Nationen, schwerwiegende Folgen haben, da sie einer Kultur der Straflosigkeit Vorschub leisten und sowohl das Vertrauen in das System der Vereinten Nationen als auch dessen Wirksamkeit schwächen können; fordert die EU auf, den internationalen Rechtsrahmen zu verteidigen und wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften sicherzustellen; ist zutiefst besorgt darüber, dass die Arbeit multilateraler Einrichtungen im Bereich der Menschenrechte und der regelbasierten internationalen Ordnung beispiellosen Bedrohungen und Angriffen ausgesetzt ist; missbilligt die Entscheidung einiger Länder, sich aus dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen zurückzuziehen, und ihre Ankündigung, sich nicht an der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung zu beteiligen, aufs Schärfste; verurteilt die ständigen Versuche, die Vereinten Nationen, ihren Generalsekretär, ihre Sonderberichterstatter und ihre Organisationen, darunter jene, die humanitäre Hilfe bereitstellen, zu unterwandern und zu diskreditieren, sowie die Angriffe auf Friedenssicherungsmissionen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>bekräftigt, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten bei den Vereinten Nationen und in anderen multilateralen Foren mit einer Stimme sprechen müssen, damit weltweite Herausforderungen für die Menschenrechte und die Demokratie in solchen Foren angegangen werden, und sich für einen möglichst deutlichen Wortlaut im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsnormen einsetzen müssen; betont, dass die globalen Akteure, die sich für Demokratie und Menschenrechte einsetzen, etwa die EU, vollständig in die Architektur der derzeitigen multilateralen Ordnung einbezogen werden sollten; fordert daher die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, sich dafür einzusetzen, dass die EU zusätzlich zu den bestehenden Sitzen mancher Mitgliedstaaten einen ständigen Sitz in multilateralen Foren, insbesondere im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, erhält;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>ist zutiefst besorgt über die zunehmenden Angriffe auf die regelbasierte internationale Ordnung durch autoritäre, totalitäre und illiberale Regime, insbesondere durch ihre unprovozierten und ungerechtfertigten Aggressionen gegen friedliche Nachbarländer und durch Maßnahmen, mit denen auf die Untergrabung der Arbeitsweise der Gremien der Vereinten Nationen abgezielt wird, wie den Missbrauch des Vetorechts im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten und gleichgesinnte Länder auf, eine robuste Strategie zu entwickeln und ihre Bemühungen zu intensivieren, um dieser alarmierenden Eskalation entgegenzuwirken, sowie eine einstimmige und starke Botschaft der Unterstützung an diese Organisationen zu senden, wenn sie Angriffen oder Drohungen ausgesetzt sind; ist der Ansicht, dass die Vereinten Nationen, ihre Organe und andere multilaterale Organisationen reformiert werden müssen, um diesen wachsenden Herausforderungen und Bedrohungen wirksam begegnen zu können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>stellt fest, dass diese Abkehr von einem multilateralen Ansatz für die globale Ordnung nicht nur die wirksame Lösung aktueller Krisen bedroht, sondern auch die Wahrscheinlichkeit neuer Krisen erhöht; betont, dass das multilaterale System mit den Vereinten Nationen und weiteren multilateralen Foren im Mittelpunkt nach wie vor der wirksamste Weg ist, um Bemühungen um Frieden und Sicherheit sowie die Achtung der Menschenrechte voranzubringen und globale Herausforderungen auf gerechte, nachhaltige und prinzipientreue Weise zu bewältigen; würdigt die Rolle der Vereinten Nationen bei der Förderung der Menschenrechte, der Konfliktlösung und der Weltordnungspolitik, insbesondere in Konfliktgebieten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>betont, dass die zunehmende Missachtung des Völkerrechts und die Politisierung der Debatten über internationale Justizeinrichtungen wie den Internationalen Gerichtshof und den Internationalen Strafgerichtshof eine existenzielle Bedrohung für die regelbasierte Weltordnung darstellen; bringt seine tiefe Besorgnis über die zunehmende Missachtung und Polarisierung des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte zum Ausdruck; bedauert die beispiellosen Bedrohungen, denen der Internationale Strafgerichtshof ausgesetzt ist, insbesondere durch die Verhängung von Sanktionen gegen seine Richter und Bediensteten; weist darauf hin, dass das Völkerrecht und die zuständigen unabhängigen Justizbehörden für die Wahrung der internationalen Justiz, die Sicherstellung der Rechenschaftspflicht und die Bekämpfung der Straflosigkeit, die notwendige Voraussetzungen für einen Aussöhnungsprozess und einen dauerhaften Frieden sind, von wesentlicher Bedeutung sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>betont, dass alle EU-Mitgliedstaaten als Vertragsparteien des Römischen Statuts rechtlich verpflichtet sind, Haftbefehle des Internationalen Strafgerichtshofs zu vollstrecken; stellt fest, dass jede Entscheidung, diese Verpflichtungen zu ignorieren oder aus dem Internationalen Strafgerichtshof auszutreten, gegen den Besitzstand der EU verstößt und die regelbasierte internationale Ordnung gefährdet;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>bekräftigt, dass die EU den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nachdrücklich unterstützt; fordert alle Unterzeichnerstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention nachdrücklich auf, sich uneingeschränkt an die Urteile des Gerichtshofs zu halten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>stellt mit Sorge fest, dass einige Staaten wiederholt versucht haben, im Menschenrechtsrat eigene Terminologien und Konzepte zu verankern, die im Ergebnis die Rechenschaftspflicht relativieren; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, derartige Formulierungen systematisch abzulehnen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>ist äußerst besorgt über die Menschenrechtslage in den rechtswidrig besetzten Gebieten, auch auf dem Gebiet der EU und in Fällen lang anhaltender Konflikte sowie bei den zahlreichen eingefrorenen und unsichtbaren Konflikten, und fordert wirksame Maßnahmen, um schwere Menschenrechtsverletzungen vor Ort zu verhindern;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Bewertung des Instrumentariums der EU für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte und der Demokratie in der Welt</STRING></STRING></ACTINIT><ACTINIT><STRING ITALIC="on">EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie 2020-2027</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass der Zeitrahmen des EU-Aktionsplans für Menschenrechte und Demokratie nun an den EU-Haushaltszyklus angeglichen ist, was dazu beitragen sollte, die Finanzierung der Prioritäten des Aktionsplans sicherzustellen; weist jedoch darauf hin, dass die Halbzeitüberprüfung nicht auf klaren Bewertungsmaßstäben beruhte und daher keine klaren Leitlinien für die Beseitigung von Mängeln vorgab; ist der Ansicht, dass eine umfassende Überprüfung des EU-Aktionsplans für Menschenrechte und Demokratie nicht weiter verzögert und sofort mit der Festlegung der Parameter für einen verbesserten Plan beginnen werden sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>besteht darauf, dass das Parlament bei der Ausarbeitung des neuen Aktionsplans aktiv einbezogen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>hebt die wichtige Rolle der Öffentlichkeitsdiplomatie, der parlamentarischen Diplomatie und der Kulturdiplomatie der EU sowie ihrer internationalen Kulturbeziehungen bei der Förderung der Menschenrechte und der Demokratie hervor und fordert, dass die Abteilung für strategische Kommunikation und Vorausschau des EAD ihre diesbezüglichen Bemühungen verstärkt, wofür sie mit angemessenen Ressourcen ausgestattet werden sollte;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Finanzierung des auswärtigen Handelns für Menschenrechte und Demokratie – vorgeschlagenes Instrument „Europa in der Welt“ im Rahmen des MFR 2028-2034</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>befürwortet die menschenrechts- und demokratiebezogenen Ziele in allen Säulen des vorgeschlagenen Instruments „Europa in der Welt“ und die vorgeschlagene Aufstockung der EU-Mittel für das auswärtige Handeln, insbesondere in Anbetracht der drastischen Kürzungen durch andere wichtige globale Geldgeber, die sich unmittelbar auf die am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen auswirken; betont, dass die EU die Lücke nicht allein schließen kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>bedauert jedoch zutiefst, dass das thematische Programm für Menschenrechte und Demokratie als Vorzeigeinstrument der EU bei der Förderung und dem Schutz von Menschenrechten und Demokratie in der ganzen Welt gestrichen wurde, und betont, dass es erforderlich ist, einen menschenrechtsbasierten Ansatz konsequent in alle Instrumente des auswärtigen Handelns der EU zu integrieren, um Kohärenz sicherzustellen, und bedauert zutiefst, dass keine speziellen Haushaltsmittel und keine Zweckbindung vorhanden sind; hebt die Aufgaben des Parlaments bei der Programmplanung des Instruments hervor und fordert die Kommission und den EAD auf, alle einschlägigen Informationen rechtzeitig weiterzugeben, damit das Parlament seine Aufgaben entsprechend wahrnehmen kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>betont, dass klare prozentuale Ziele, zweckgebundene Haushaltslinien und eine transparente Nachverfolgung erforderlich sind, um mit den Mitteln für eine wirksame Bewältigung der globalen Herausforderungen und eine Unterstützung der schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen zu sorgen; bekräftigt, dass keine EU-Mittel für Tätigkeiten bereitgestellt werden dürfen, die den Grundwerten der EU zuwiderlaufen, etwa Terrorismus oder Extremismus;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>bedauert, dass die Zusammenarbeit mit Drittländern nicht an transparente und durchsetzbare Bedingungen für Menschenrechte und Demokratie geknüpft ist, was ein wirksames Instrument wäre, um dem Engagement der EU für die weltweite Förderung der Menschenrechte konkrete Wirkung zu verleihen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">EU-Sonderbeauftragte für Menschenrechte</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>betrachtet die Sonderbeauftragte für Menschenrechte weiterhin als eine wesentliche Stimme der auswärtigen politischen Maßnahmen der EU im Bereich der Menschenrechte, die in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit allen EU-Einrichtungen zu ihrer Sichtbarkeit und Kohärenz beiträgt;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">EU-Sonderbeauftragter für die Förderung von Religions- und Weltanschauungsfreiheit außerhalb der Europäischen Union</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>stellt fest, dass der Posten des EU-Sonderbeauftragten für die Förderung von Religions- und Weltanschauungsfreiheit außerhalb der Europäischen Union seit über einem Jahr nicht besetzt ist; betont, dass eine enge Zusammenarbeit mit der EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte und der Gruppe „Menschenrechte“ des Rates sichergestellt werden muss;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Handelsabkommen und internationale Abkommen der EU mit Drittländern</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>betont, dass die internationalen Abkommen, einschließlich Assoziierungs- und Handelsabkommen, sowie Instrumente wie das Allgemeine Präferenzsystem (APS) und das APS+ eine entscheidende Rolle spielen, um Menschenrechte und demokratische Standards in den Mittelpunkt der Beziehungen der EU zu Drittländern zu stellen, die Einhaltung dieser Standards zu fördern und zu überwachen sowie die Menschenrechtsauflagen in der Außenpolitik der EU umzusetzen; bekräftigt seine Forderung, Bewertungen der Menschenrechtslage und robuste Menschenrechtsbestimmungen in die einschlägigen Abkommen der EU mit Drittländern aufzunehmen; betont, wie wichtig es ist, die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern anzugehen und die Frauenrechte durch diese Abkommen zu fördern, unter anderem durch die Unterstützung der Teilhabe von Frauen an der Wirtschaft und ihren Schutz vor Diskriminierung und Ausbeutung;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>besteht darauf, dass die Rechte indigener Völker, wie sie in der Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker niedergelegt sind, in Abkommen, Entwicklungsprojekten und Unternehmenstätigkeiten der EU, die ihr Land oder ihre Ressourcen betreffen, konsequent geachtet werden müssen; betont, wie wichtig es für die nachhaltige Entwicklung, den Klimaschutz und die Erhaltung der biologischen Vielfalt ist, die Rechte indigener Völker einzuhalten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass Unternehmen dafür verantwortlich sind, dafür zu sorgen, dass weder ihre Tätigkeiten noch ihre Lieferkette mit Menschenrechtsverletzungen in Verbindung stehen; betont, dass Rechts- und Regulierungslücken geschlossen werden müssen, die von Unternehmen auf Kosten der Menschenrechte und der Umwelt ausgenutzt werden könnten; bekräftigt seine nachdrückliche Unterstützung für die offene zwischenstaatliche Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen zu transnationalen Unternehmen und anderen Wirtschaftsunternehmen in Bezug auf die Menschenrechte und ihre Arbeit an einem rechtsverbindlichen Instrument für Wirtschaft und Menschenrechte;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">EU-Menschenrechtsdialoge</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>stellt fest, dass im Jahr 2024 35 Menschenrechtsdialoge und -konsultationen abgehalten wurden; ist der Ansicht, dass diese Dialoge nach wie vor ein wichtiges Instrument zur Förderung der Menschenrechte und der Demokratie sind, bedauert jedoch, dass sie in den Beziehungen zu Drittländern und -regionen häufig als abgekoppelte Instrumente wahrgenommen werden und nicht als Schlüsselelement eines nachhaltigen Engagements für die Menschenrechte; fordert eine stärkere und sinnvolle Einbeziehung der Zivilgesellschaft in die Dialoge; betont, dass echte Organisationen der Zivilgesellschaft nicht daran gehindert werden dürfen, sich an Menschenrechtsdialogen zu beteiligen, und dass sie uneingeschränkt in sämtliche Dialoge einbezogen werden müssen; ist der Ansicht, dass die Rolle des Parlaments bei diesen Dialogen systematisch gestärkt werden kann; bekräftigt, dass Einzelfälle zur Sprache gebracht werden müssen, insbesondere wenn das Parlament in seinen Entschließungen auf sie hingewiesen hat, und dass für angemessene Folgemaßnahmen gesorgt werden muss; nimmt zur Kenntnis, dass etliche Menschenrechtsdialoge nach wie vor nicht in den zentralen Dienststellen der EU stattfinden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">EU-Sanktionsinstrumente, einschließlich der globalen Sanktionsregelung im Bereich der Menschenrechte (Magnitski-Rechtsakt)</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>bekräftigt seine Unterstützung für die verstärkte Nutzung der globalen Sanktionsregelung im Bereich der Menschenrechte (EU-Magnitski-Rechtsakt) zusammen mit anderen Ad-hoc-Sanktionsrahmen als wichtiges politisches Instrument der EU zur Förderung von Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechten, das andere Rechtsmittel ergänzt; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, den Anwendungsbereich der globalen Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte auszuweiten und Korruptionshandlungen – wie vom Parlament bereits mehrfach gefordert – sowie systematische Listen von Personen einzubeziehen, die grenzüberschreitende Repressionen verüben, einschließlich solcher, die sich gegen Diasporagemeinschaften richten; weist jedoch auf die Grenzen und die Langsamkeit des derzeitigen Entscheidungssystems für die Aktivierung dieser Instrumente und die Lücken in den Durchsetzungsmechanismen hin, die eine Umgehung ermöglichen; fordert erneut, dass Beschlüsse über die globale Sanktionsregelung im Bereich der Menschenrechte mit qualifizierter Mehrheit verabschiedet werden können; fordert, dass Sanktionen gleichmäßig, prinzipientreu und uneingeschränkt durchgesetzt werden und dass gegen die Umgehung von Sanktionen vorgegangen wird;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">EU-Unterstützung für Menschenrechtsverteidiger</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>begrüßt, dass im Jahr 2024 im Rahmen des Mechanismus für Menschenrechtsverteidiger, der im Rahmen des thematischen Programms „Menschenrechte und Demokratie“ des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt finanziert wurde, 10 050 als hochgefährdet eingestufte Menschenrechtsverteidiger, darunter 51 % Frauen, und im selben Zeitraum mehr als 700 gefährdete Journalisten in 60 Ländern unterstützt wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>bedauert, dass die bereitgestellten Mittel für einige Mechanismen zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern wie ProtectDefenders nicht ausreichen, um den Bedarf zu decken, und fordert die EU und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ihre Unterstützung aus dem Haushalt zu verstärken und eine flexible, zugängliche und langfristige Finanzierung sicherzustellen, damit Menschenrechtsverteidiger ihre wichtige Arbeit trotz zunehmender Repressionen fortsetzen können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>48.</NO.P>hebt die entscheidende Rolle der EU-Delegationen und Vertretungen der Mitgliedstaaten bei der Beobachtung von Gerichtsverfahren, Besuchen in Haftanstalten und der Unterstützung von Familien und Anwälten verfolgter Menschenrechtsverteidiger hervor;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>49.</NO.P>begrüßt die Aktualisierung des Handbuchs zum Visakodex der EU im Jahr 2024, mit der für die Mitgliedstaaten die Möglichkeiten zur flexiblen Behandlung von Fällen von Menschenrechtsverteidigern klargestellt werden, damit Anträge auf Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt für gefährdete Personen beschleunigt werden können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>50.</NO.P>hebt die wertvolle Rolle der Gemeinschaft der Sacharow-Preisträger hervor, unter anderem durch das Sacharow-Stipendienprogramm, das zu einem besseren Verständnis der Mechanismen der Unterdrückung von Menschenrechtsverteidigern, seiner verschiedenen Auswirkungen und möglicher Wege zu seiner Bekämpfung, auch auf transnationaler Ebene, beiträgt; fordert, dass die Gemeinschaft der Sacharow-Preisträger als Plattform für den Austausch direkter Erfahrungen in Bezug auf die Überwachung von Verstößen, für die Sensibilisierung und für die Mobilisierung internationaler Netzwerke weiter gestärkt wird;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Maßnahmen der EU auf multilateraler Ebene zur Wahrung der regelbasierten Weltordnung</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>51.</NO.P>begrüßt die Bemühungen der EU, Resolutionen des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen und der Generalversammlung der Vereinten Nationen zu fördern oder zu unterstützen; ist besorgt darüber, dass die jüngsten Beschlüsse von Drittländern, die Mittel für den Menschenrechtsrat und das System der Vereinten Nationen insgesamt zu kürzen, bereits spürbare Auswirkungen auf deren Fähigkeit haben, ihren Auftrag zu erfüllen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>52.</NO.P>begrüßt, dass der Europarat in mehreren Bereichen im Zusammenhang mit den Menschenrechten, wie der akademischen Freiheit, dem Schutz von Rechtsanwälten und Journalisten, der Beseitigung geschlechtsspezifischer Gewalt, der KI und den Menschenrechten, an vorderster Front steht, wenn es darum geht, Bedenken auszuräumen und die Festlegung globaler Normen voranzutreiben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>53.</NO.P>ist zutiefst besorgt darüber, dass der Internationale Strafgerichtshof, seine Bediensteten und die mit ihm zusammenarbeitenden Partner Drohungen und Angriffen ausgesetzt sind; bekräftigt seine entschlossene Unterstützung für den Internationalen Gerichtshof und den Internationalen Strafgerichtshof als wesentliche unabhängige und unparteiische Justizeinrichtungen; begrüßt die fortdauernde finanzielle Unterstützung des Internationalen Strafgerichtshofs durch die EU in einer für die internationale Justiz besonders schwierigen Zeit; bedauert, dass die Blocking-Verordnung der EU, die den Internationalen Strafgerichtshof vor den extraterritorialen Auswirkungen von Sanktionen schützen soll, noch immer nicht aktiviert wurde;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Team Europa und Demokratieförderung</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>54.</NO.P>betont, wie wichtig es ist, die Ansätze für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte in allen Organen, Einrichtungen und Vertretungen der EU, die im Bereich des auswärtigen Handelns tätig sind, in erster Linie in den Botschaften der Mitgliedstaaten und den EU-Delegationen in Drittländern, aufeinander abzustimmen, aber auch das Potenzial des Parlaments in vollem Umfang zu nutzen; hebt hervor, dass flexible und koordinierte Ansätze inklusiv bleiben sollten, damit das institutionelle Kontrollsystem der EU uneingeschränkt funktionieren kann; betont, dass das Parlament eine wichtige Rolle bei der Wahrung der Werte der EU und der Menschenrechte spielt, etwa durch parlamentarische Diplomatie, interparlamentarische Dialoge und Entschließungen, Förderung der Mediation und Anregung einer Kultur des Dialogs und des Kompromisses, insbesondere unter jungen politischen Führungskräften, sowie Stärkung der Rolle von weiblichen Parlamentsmitgliedern, Menschenrechtsverteidigern und Vertretern der Zivilgesellschaft und unabhängigen Medien; fordert die Kommission erneut auf, ihre Tätigkeiten in diesen Bereichen fortzusetzen und auszuweiten, indem sie die EU-Einrichtungen stärker unterstützt; nimmt die laufenden Tätigkeiten der Initiative „Team Europa Demokratie“ in mehreren Ländern zur Kenntnis; ist der Ansicht, dass eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der Koordinierungsgruppe Demokratieförderung und Wahlen des Parlaments, den zuständigen Generaldirektionen der Kommission und dem EAD deutlich zur Demokratieförderung in Drittländern beitragen würde;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Empfehlungen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>55.</NO.P>fordert die EU auf, die ihr zur Verfügung stehenden Instrumente zu nutzen, um den wachsenden Herausforderungen des Multilateralismus zu begegnen und sicherzustellen, dass die Arbeit der internationalen Einrichtungen weiterhin geachtet wird; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, ihre Unterstützung für die Arbeit der Vereinten Nationen und aller ihrer Organisationen sowohl politisch als auch finanziell und auch bei ihrer Reformierung zu verstärken, damit diese Tätigkeit zweckdienlich bleibt, dem Einfluss autoritärer und totalitärer Regime Einhalt zu gebieten und für die Fortführung des Multilateralismus auf der Grundlage einer globalen Ordnungspolitik zu sorgen; fordert die EU auf, eigene Unterstützungs- und Finanzierungsangebote auszubauen, um politisch motivierten Druck auszugleichen und unabhängige Verfahren zu schützen; bekräftigt, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten in multilateralen Foren mit einer Stimme sprechen müssen; fordert, dass sich die EU-Delegationen stärker in multilaterale Foren einbringen, wofür sie mit angemessenen Ressourcen ausgestattet werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>56.</NO.P>fordert, dass der EU-Sonderbeauftragte bei seiner Tätigkeit mit mehr Ressourcen ausgestattet und durch eine bessere Koordinierung mit den EU-Delegationen weltweit unterstützt wird, und hebt hervor, dass eine eingeschränkte Transparenz und Sichtbarkeit – wie das Fehlen öffentlicher Berichte über Länderbesuche, Arbeitsprogramme und Prioritäten oder das Fehlen einer eigenen Website – die öffentliche Kontrolle und Rechenschaftspflicht behindern können; bedauert, dass das Parlament trotz wiederholter Forderungen weiterhin von der Wahl des EU-Sonderbeauftragten ausgeschlossen ist, und fordert, dass diese Praxis überprüft wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>57.</NO.P>fordert die Kommission auf, für die fristgerechte Ernennung des EU-Sonderbeauftragten für Religions- und Glaubensfreiheit Sorge zu tragen; hebt hervor, dass es wichtig ist, dem Sonderbeauftragten ausreichende Kontinuität, Ressourcen und Sichtbarkeit zu gewähren, um die Religions- und Weltanschauungsfreiheit weltweit wirksam zu fördern; betont, dass eine regelmäßige Berichterstattung an das Parlament die Transparenz und Zusammenarbeit in diesem Bereich weiter stärken würde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>58.</NO.P>fordert die Abschaffung von Apostasie- und Blasphemiegesetzen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen zum Schutz der Meinungs-, Gewissens-, Religions- und Glaubensfreiheit zu verstärken, das Thema in UN-Foren anzusprechen und die Berichte der EU-Delegationen zu diesem Thema zu konsolidieren; fordert die Hohen Vertreterin der Union für Außenpolitik, den Europäischen Auswärtigen Dienst und die Kommission auf, die Fälle der Verfolgung religiöser Minderheiten in politischen Dialogen und Menschenrechtsdialogen systematisch zur Sprache zu bringen und die uneingeschränkte Achtung der Gedanken-, Gewissens-, Religions- und Weltanschauungsfreiheit sicherzustellen; fordert den Rat auf, von der globalen Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte gegen Personen und Einrichtungen Gebrauch zu machen, die für schwere Verstöße gegen die Religions- und Weltanschauungsfreiheit verantwortlich sind; fordert den EAD auf, vorrangige Länder für Maßnahmen der EU im Bereich der Religions- und Weltanschauungsfreiheit zu ermitteln und dem Parlament jährlich über die Fortschritte Bericht zu erstatten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>59.</NO.P>fordert alle EU-Mitgliedstaaten, als Vertragsstaaten der Charta der Vereinten Nationen, des Römischen Statuts und der Europäischen Menschenrechtskonvention, nachdrücklich auf, sich uneingeschränkt an die Urteile der zuständigen internationalen Gerichte einschließlich des EGMR zu halten; appelliert an die EU, Drittländer, einschließlich ihrer wichtigsten Partner und Bewerberländer sowie potenziellen Bewerberländer, nachdrücklich aufzufordern, Vertragsstaaten des Römischen Statuts zu werden; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, ihre Unterstützung für den IStGH mit den erforderlichen Mitteln, einschließlich Ressourcen und politischer Rückendeckung, fortzusetzen und zu intensivieren; fordert alle Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Handlungen und Entscheidungen aller Organe des IStGH zu achten und zu unterstützen, auch durch die Vollstreckung von Haftbefehlen des IStGH; fordert, den IStGH, seine Bediensteten und diejenigen, die mit ihm zusammenarbeiten, vor Drohungen und Angriffen zu schützen, und fordert in diesem Sinne die Kommission erneut dazu auf, die Blocking-Verordnung dringend zu aktivieren, um den Internationalen Strafgerichtshof vor den Folgen von Sanktionen zu schützen und seine weitere Tätigkeit in völliger Unabhängigkeit zu ermöglichen; fordert die Mitgliedstaaten auf, bei der Bekämpfung der Straflosigkeit das Prinzip der universellen Gerichtsbarkeit anzuwenden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>60.</NO.P>fordert die Kommission und den EAD auf, einen neuen Aktionsplan für die Gleichstellung nach -2027 anzunehmen, mit dem der Notwendigkeit zusätzlicher Unterstützung für die Gleichstellung der Geschlechter und die Rechte der Frau sowie eines geschlechtersensiblen Ansatzes bei der humanitären Hilfe Rechnung getragen wird und mit dem speziell gegen geschlechtsspezifische Gewalt vorgegangen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>61.</NO.P>fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf vorzuschlagen, geschlechtsspezifische Apartheid zu den Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu zählen, damit die für dieses Verbrechen Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden können; fordert, die von der Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen zur Diskriminierung von Frauen und Mädchen vorgeschlagene Definition der geschlechtsspezifischen Apartheid nachdrücklich zu unterstützen und ist daher der Auffassung, dass unter dem Begriff „geschlechtsspezifische Apartheid“ Folgendes zu verstehen ist: fordert, dass die von der Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen zur Diskriminierung von Frauen und Mädchen vorgeschlagene Definition der geschlechtsspezifischen Apartheid nachdrücklich unterstützt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>62.</NO.P>fordert in bewaffneten Konflikten zu jeder Zeit den Schutz der Zivilbevölkerung und die Einrichtung humanitärer Korridore, wenn dies erforderlich ist, um Zivilisten die Flucht aus Konfliktgebieten zu ermöglichen, und verurteilt alle Angriffe auf Zivilisten auf das Schärfste; fordert einen wirksameren Schutz von Journalisten und Menschenrechtsverteidigern in bewaffneten Konflikten, da sie aufgrund ihrer Arbeit zur Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen besonders ins Visier genommen werden; weist darauf hin, dass Mütter und Kinder einem erhöhten Risiko von Hunger und Unterernährung ausgesetzt sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>63.</NO.P>fordert, dass beim Wiederaufbau nach bewaffneten Konflikten oder Naturkatastrophen die Beteiligung von Frauen und Männern mit Behinderungen an der Gestaltung sicherer und zugänglicher Infrastrukturen in Betracht gezogen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>64.</NO.P>fordert die Kommission und den EAD auf, im EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie für die Zeit nach 2027 klare Indikatoren und Zeitpläne festzulegen, um den Erfolg zu messen, die Kohärenz zwischen den internen und den externen Maßnahmen der EU zu stärken, bessere Verbindungen zwischen den im Aktionsplan genannten Prioritäten herzustellen und engere Benchmarks festzulegen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>65.</NO.P>fordert die Kommission und den EAD auf, die Zivilgesellschaft umfassender einzubeziehen und die Ergebnisse der Konsultationen bei der Entwicklung und Umsetzung ihrer auswärtigen politischen Maßnahmen im Bereich der Menschenrechte besser zu berücksichtigen, einschließlich Konsultationen mit lokalen Akteuren, die sich zu der Umsetzungsebene am nächsten befinden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>66.</NO.P>fordert im künftigen MFR eindeutig für Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zweckgebundene Haushaltsmittel , einschließlich klarer Ziele in Bezug auf die Gleichstellung der Geschlechter und angemessener finanzieller Unterstützung für den Aufbau demokratischer Strukturen und die Entwicklung freier Medien unter anderem in den Nachbarländern; betont, dass der EU-Haushalt auch in seiner auswärtigen Dimension geschützt werden muss, da es sich dabei um einen äußerst wichtigen Hebel handelt, wenn es darum geht, eine bessere Einhaltung der Menschenrechte und demokratischen Standards durch die Partnerländer zu erreichen; fordert daher, dass in das neue Instrument „Europa in der Welt“ zur Finanzierung von Partnerländern außerhalb der EU durchsetzbare und strenge Menschenrechts- und Demokratieklauseln aufgenommen werden; fordert einen Rahmen für eine operative Konditionalität, der sich unter anderem auf Makrofinanzhilfen, Handelspräferenzen und Visaerleichterungen bezieht, mit klaren Richtwerten und durchsetzbaren Rechtsmechanismen, damit die Einhaltung der Vorschriften sichergestellt wird, einschließlich Aussetzungsklauseln im Falle anhaltender Verstöße;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>67.</NO.P>besteht darauf, dass Drittländer, die EU-Unterstützung in den Bereichen Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit oder Entwicklung der Zivilgesellschaft erhalten, gemäß den Pariser Grundsätzen unabhängige nationale Menschenrechtsinstitutionen wie Ombudsstellen einrichten müssen; betont, dass das Bestehen solcher Einrichtungen eine Voraussetzung für die Förderfähigkeit sein sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>68.</NO.P>fordert seine institutionellen Partner in der EU auf, neue Wege zur Verbesserung der Entscheidungsfindung, einschließlich der Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit, zu prüfen und bei flexibleren Ansätzen wie Team Europa sicherzustellen, dass die Menschenrechte ausreichend gewährleistet sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>69.</NO.P>fordert, dass Menschenrechtsdialoge durch klare Maßstäbe und Ergebnisse gestärkt werden, damit die Fortschritte in der jeweiligen Dialogrunde klar definiert und bewertet werden können; fordert die systematische und substanzielle Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Akteure in die Menschenrechtsdialoge und die Folgemaßnahmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>70.</NO.P>fordert, dass die Sichtbarkeit dieser Dialoge und ihrer Ergebnisse, wozu die Veröffentlichung gemeinsamer Presseerklärungen gehört, erhöht wird und dass diese Dialoge ergebnisorientiert sind oder auf klaren Richtwerten beruhen, die eine wirksame Überwachung ermöglichen, unter anderem durch vorab und nachträglich durchgeführte Konsultationen mit echten Organisationen der Zivilgesellschaft;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>71.</NO.P>fordert eine verstärkte Zusammenarbeit mit dem Parlament bei den Beratungen im Vorfeld der Dialoge; betont darüber hinaus, dass die EU weiterhin Druck ausüben muss, damit die Dialoge in den zentralen Dienststellen der EU stattfinden; ist der Ansicht, dass der Zivilgesellschaft und den nationalen Menschenrechtsinstitutionen eine besondere Rolle bei der Überwachung der Fortschritte bei der Umsetzung dieser Ziele zukommen sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>72.</NO.P>fordert die EU auf, sich für die Einrichtung europäischer und internationaler Instrumente einzusetzen, um den Zugang zur Justiz und einen wirksamen Rechtsbehelf für Personen zu gewährleisten, die von Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen betroffen sind; fordert die wirksame und gründliche Umsetzung der geltenden EU-Vorschriften über verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln in Bezug auf Menschen-, Arbeits- und Umweltrechte, wie der EU-Rechtsvorschriften zur Sorgfaltspflicht; betont, dass politische Maßnahmen, Strategien und Mechanismen der EU ausgearbeitet werden müssen, mit denen die Erfordernisse eines Wandels in Richtung Nachhaltigkeit mit der Achtung der Lebensgrundlagen lokaler Gemeinschaften wirksam in Einklang gebracht werden können; fordert die EU auf, in ihrer Außenpolitik die Rechte lokaler Gemeinschaften und indigener Völker zu fördern und zu schützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>73.</NO.P>fordert die EU auf, sich entschlossen für die Umsetzung des Übereinkommens von Paris einzusetzen und die internationale Zusammenarbeit im Klimabereich zu verstärken; betont, wie wichtig es ist, die Auswirkungen des Klimawandels auf Frieden und Sicherheit auf höchster Ebene anzugehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>74.</NO.P>fordert die EU auf, die Wirksamkeit des Instrumentariums zur Bekämpfung von Desinformationskampagnen gegen die EU zu bewerten, insbesondere in Ländern, die erhebliche humanitäre Hilfe und Entwicklungshilfe der EU erhalten, sowie in Bewerberländern für die EU-Mitgliedschaft; fordert die EU nachdrücklich auf, vertrauenswürdige Medien und Informationskanäle zu unterstützen, die dafür eintreten, dass staatliche Stellen Rechenschaft ablegen müssen, und die den demokratischen Wandel unterstützen, und betont zugleich, dass es die Grundsätze des Pluralismus, der Transparenz und der Unabhängigkeit zu wahren gilt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>75.</NO.P>begrüßt die Richtlinie, mit der Journalisten und Menschenrechtsverteidiger vor missbräuchlichen Klagen und taktischen Klagen gegen öffentliche Beteiligung (SLAPP-Klagen) geschützt werden sollen; fordert die Gesetzgeber in Drittländern auf, als Teil breiter angelegter Bemühungen zur Förderung und zum Schutz der Medienfreiheit und des Medienpluralismus Rechtsvorschriften mit demselben Ziel auszuarbeiten; fordert, dass Angriffen auf die Medienfreiheit sowie der anhaltenden und systematischen Aushöhlung des Rechts auf Information bei der Überwachung der Einhaltung internationaler Abkommen durch die EU Rechnung getragen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>76.</NO.P>betont, wie wichtig es ist, geschlechtsspezifische Desinformation und Belästigung im Internet zu bekämpfen, die sich gegen in der Politik, im Journalismus und in der Zivilgesellschaft tätige Frauen richten und darauf abzielen, abweichende Meinungen zum Schweigen zu bringen, die demokratische Teilhabe zu untergraben und EU-feindliche Narrative zu verbreiten; betont, dass das Instrument verbindliche Verpflichtungen umfassen sollte, um geschlechtsspezifische Auswirkungen auf die Menschenrechte zu verhindern, abzumildern und zu beheben; fordert verhältnismäßige und wirksame Gegenmaßnahmen sowie verbesserte Überwachungsinstrumente, um derartiges zu verhindern, aufzudecken und darauf zu reagieren und gleichzeitig die Grundrechte wie das Recht auf freie Meinungsäußerung zu wahren; fordert gezielte Unterstützungs- und Schutzmaßnahmen, um die Sicherheit von Journalistinnen, Aktivistinnen und Politikerinnen im Internet und im Alltag sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>77.</NO.P>fordert die Förderung der Freiheit der Lehre, die ein entscheidendes Element offener und demokratischer Gesellschaften ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>78.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, länderübergreifende Unterdrückung als spezifische Bedrohung der Menschenrechte anzuerkennen, Systeme zur Verfolgung, Dokumentation und Bekämpfung dieser Bedrohung einzurichten, Schulungen und Ressourcen für die Strafverfolgung bereitzustellen und die Rechenschaftspflicht für Täter, einschließlich Beamter und Vertreter von Drittländern und lokaler Akteure, sicherzustellen; betont, dass die EU im Zuge ihrer Reaktion diese Trends in ihre Leitlinien zu den Menschenrechten einbeziehen und bei ihrer internationalen Zusammenarbeit berücksichtigen sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>79.</NO.P>fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, ihre Unterstützung für Menschenrechtsverteidiger fortzusetzen und zu verstärken und regulatorische Schutzvorkehrungen in der EU einzuführen, damit grenzüberschreitende Repressionen abgewehrt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>80.</NO.P>weist darauf hin, dass die Führungsrolle der EU im Bereich der KI und der digitalen Diplomatie von entscheidender Bedeutung ist, um Modelle zu fördern, die hohe Menschenrechtsstandards sicherstellen, sowie um die Relevanz und Resilienz der EU zu wahren; fordert die Kommission daher auf, ihre digitale und KI-Diplomatie hochzufahren, das Gesetz über digitale Dienste<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Gesetz über digitale Dienste) (ABl. L 277 vom 27.10.2022, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2022/2065/oj).</FIELD></FOOTNOTE> durchzusetzen und sicherzustellen, dass Technologieunternehmen und Social-Media-Plattformen ihre Menschenrechtsverpflichtungen einhalten und gegen grenzüberschreitende Unterdrückung, auch gegenüber Menschenrechtsverteidigern, vorgehen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass Akteure, die insbesondere im Technologiesektor digitale grenzüberschreitende Unterdrückung ermöglichen, zur Rechenschaft gezogen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>81.</NO.P>bekräftigt die Bedeutung der EU-Wahlbeobachtungsmissionen für die unabhängige und unparteiische Bewertung der von ihnen überwachten Wahlprozesse angesichts der zunehmenden Einmischung einiger Staaten in die Wahlen anderer Länder durch hybride Taktiken, einschließlich der Verwendung künstlicher Intelligenz (KI); fordert den EAD und die Kommission auf, Initiativen zur Bewältigung der mit KI verbundenen Herausforderungen bei Wahlabläufen zu analysieren und dem Parlament darüber Bericht zu erstatten; fordert den Schutz internationaler Wahlbeobachter; fordert, dass die Annahme und Umsetzung der Empfehlungen dieser Wahlbeobachtungsmissionen in Drittländern weiterverfolgt werden und dass sie als Schlüsselelement in den Rahmen der Beziehungen zwischen der EU und dem betreffenden Drittland aufgenommen werden; hebt hervor, dass das Parlament einen wesentlichen Beitrag zu diesen Missionen sowie zur Entwicklung und Verbesserung ihrer Methodik leistet und dass dies eine wesentliche Dimension seines auswärtigen Handelns darstellt; stellt fest, dass es immer häufiger vorkommt, dass Länder sich weigern, die EU zur Beobachtung ihrer Wahlen einzuladen, und fordert den EAD auf, sich mit dieser Situation auseinanderzusetzen; begrüßt die Arbeit des Europäischen Demokratiefonds und fordert erneut, dass seine Tätigkeiten und Ressourcen ausgebaut werden müssen; fordert eine weitere finanzielle Unterstützung der EU für die Organisation von Wahlmissionen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>82.</NO.P>fordert, dass die Bemühungen zur Sicherstellung der Beteiligung von Minderheiten am öffentlichen Entscheidungsprozess sowie zur Erhöhung der Vertretung von Frauen und jungen Menschen bei Wahlprozessen verstärkt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>83.</NO.P>verurteilt erneut alle Formen von Rassismus, Intoleranz, Antisemitismus, Islamfeindlichkeit, Christenverfolgung, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung aus Gründen der Rasse, der ethnischen Zugehörigkeit, der Nationalität, der sozialen Klasse, einer Behinderung, der Kaste, der Religion, der Weltanschauung, des Alters, der sexuellen Ausrichtung oder der Geschlechtsidentität; fordert, dass Mechanismen zur Meldung diskriminierender Verhaltensweisen angenommen bzw. erweitert werden und dass wirksame Rechtsbehelfe zugänglich sind, um dazu beizutragen, der Straflosigkeit derjenigen, die sich an solchen Handlungen beteiligen, ein Ende bereitet wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>84.</NO.P>bedauert, dass das Christentum zwar nach wie vor die weltweit am stärksten verfolgte Religion ist und mehr als 380 Millionen Menschen davon betroffen sind, es jedoch keinen europäischen Koordinator für die Bekämpfung der Christenfeindlichkeit gibt, obwohl ein Koordinator für die Bekämpfung der Islamfeindlichkeit ernannt wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>85.</NO.P>fordert den Rat erneut auf, so bald wie möglich ein ehrgeiziges Mandat für die EU zu beschließen, damit sie sich an den laufenden Verhandlungen über das rechtlich bindende Instrument der Vereinten Nationen beteiligen kann, mit dem Unternehmen für ihre Menschenrechtsverletzungen zur Verantwortung gezogen werden können; fordert die EU auf, dafür zu sorgen, dass die Rechtsvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten an die internationalen Menschenrechtsnormen angeglichen werden, und die Zusammenarbeit mit anderen Weltregionen und globalen Organisationen zu verstärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>86.</NO.P>fordert die systematische Umsetzung von Ex-ante- und Ex-post-Bewertungen der Menschenrechtslage und die Aufnahme konsequenter und durchsetzbarer Menschenrechtsbestimmungen in die Abkommen zwischen der EU und Drittländern, die sich auf eine Reihe von eindeutigen Maßstäben stützen und durch die im Fall von Verstößen bestimmte Verfahren ausgelöst werden; fordert die Kommission und den EAD auf, dafür zu sorgen, dass die Menschenrechtsbestimmungen in bestehenden internationalen Abkommen aktiv überwacht und unter anderem mittels Aussetzung wirksam durchgesetzt werden, und die Kommunikation mit dem Parlament über die Überlegungen und Entscheidungen in Bezug auf die entsprechende Durchsetzung zu verbessern; bekräftigt, dass die EU bei anhaltenden Verstößen gegen Menschenrechtsbestimmungen durch ihre Partnerländer, einschließlich jener im APS+-System, rasch und entschlossen reagieren sollte, auch durch Aussetzung der betreffenden Übereinkommen, wenn sich andere Optionen als unwirksam erweisen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>87.</NO.P>fordert die Einrichtung eines Portals zur Bearbeitung von Beschwerden im Rahmen der handelspolitischen Instrumente und Finanzierungsinstrumente der EU, möglicherweise durch die Anpassung der zentralen Anlaufstelle der Kommission, damit Beschwerden über Verstöße gegen Menschenrechtsbestimmungen eingereicht werden können; betont, dass dieses Portal zugänglich, bürgernah und transparent sein und den Bürgerinnen und Bürgern von Drittländern offenstehen sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>88.</NO.P>fordert eine sorgfältige Überwachung und Bewertung der Kapazitäten der EU-Delegationen, um sicherzustellen, dass sie über eine benannte Kontaktstelle für Fälle von Menschenrechtsverletzungen verfügen und mit ausreichenden Mitteln ausgestattet sind, um wirksam und rasch reagieren zu können; empfiehlt ferner, dass die Beschäftigten der EU-Delegationen regelmäßig in Bezug auf die aktuellen EU-Leitlinien zu spezifischen Menschenrechtsfragen geschult werden; fordert, dass die Botschaften der Mitgliedstaaten sich stärker für die Verteidigung und Förderung der Menschenrechte in Drittländern einsetzen und dass sie die diesbezügliche Rolle der EU-Delegationen aktiv unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>89.</NO.P>betont, dass Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KKMU) in vielen Weltgegenden oftmals der Motor der örtlichen Wirtschaft sind und zunehmend von Frauen geleitet werden; hebt hervor, dass weltweit 90 % der Unternehmen KKMU sind und dass 60 bis 70 % der Arbeitsplätze und 50 % des Bruttoinlandsprodukts auf sie entfallen; betont, wie wichtig der Beitrag ist, den KKMU zur Agenda 2030 und zur Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung leisten, insbesondere der Ziele in Bezug auf die Beseitigung der Armut und menschenwürdige Arbeitsbedingungen für alle;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>90.</NO.P>bekräftigt seine Forderung, der Korruptionsbekämpfung als Faktor, der Angriffe auf Menschenrechte und Demokratie ermöglicht, Vorrang einzuräumen; fordert den Rat nachdrücklich auf, endlich eine Sanktionsregelung zur Korruptionsbekämpfung anzunehmen, die seit Langem eine Priorität des Parlaments ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>91.</NO.P>fordert die EU mit Nachdruck auf, die diplomatischen Bemühungen gegenüber Ländern zu verstärken, in denen weiterhin die Todesstrafe verhängt wird, die mit dem Recht auf Leben und dem Verbot der Folter unvereinbar ist, und den Dialog sowie die Zusammenarbeit in Menschenrechtsfragen zu fördern und Unterstützung für die Entwicklung von Justizreformen zu bieten, die zur Abschaffung der Todesstrafe führen könnten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>92.</NO.P>fordert die EU auf, den Anwendungsbereich der Anti-Folter-Verordnung<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2019/125 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Januar 2019 über den Handel mit bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zu Folter oder zu anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden könnten (ABl. L 30 vom 31.1.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2019/125/oj).</FIELD></FOOTNOTE> auszuweiten, um den Veränderungen auf dem internationalen Markt für Sicherheitsausrüstung, den Veränderungen bei der Verwendung und dem Missbrauch von Ausrüstungsgegenständen der Strafverfolgungsbehörden sowie neuen Herausforderungen, insbesondere Folter und Misshandlung außerhalb von Hafträumen während der Unterdrückung friedlicher Proteste, Rechnung zu tragen; fordert die EU auf, sich für die Einhaltung des Genfer Abkommens über die Behandlung der Kriegsgefangenen einzusetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>93.</NO.P>fordert, dass die EU-Initiativen gegen Menschenhandel gestärkt werden, wobei der Schwerpunkt auf der frühzeitigen Erkennung, dem auf die Opfer (einschließlich Kindern) ausgerichteten Schutz und der Zerschlagung der Finanzstrukturen von Netzen liegen sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>94.</NO.P>betont, dass eine sorgfältige Umsetzung und eine umfassende Überarbeitung der EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern erforderlich ist, um deren Potenzial voll auszuschöpfen und den immer ausgefeilteren Methoden bei der Verfolgung und Schikanierung von Menschenrechtsverteidigern, einschließlich digitaler Bedrohungen und länderübergreifenden Unterdrückung, Rechnung zu tragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>95.</NO.P>fordert die erweiterte Anwendung der globalen Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte (Magnitski-Rechtsakt), um Personen zu sanktionieren, die Menschenrechtsverteidiger, einschließlich Umwelt- und Landrechtsaktivisten, verfolgen oder schikanieren;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>96.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, der Sonderbeauftragten der Europäischen Union für Menschenrechte und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Präsidenten der 80. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen, dem Präsidenten des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen, dem Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte und den Delegationsleitern der Europäischen Union zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>